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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
03 Tischlerarbeiten
03
Tischlerarbeiten
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR TISCHLERARBEITEN - DIN 18
355
1. Es gelten die ATV in der VOB/C, die einschlägigen DI
N-Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung, einschl
ießlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten Rege
ln der Technik entsprechen.
2. Alle Türen sind als komplette Elemente einschl. der
Zargen, Beschläge, Verglasungen usw. anzubieten.
3. Die Maulweiten der Zargen entsprechen den jeweiligen
Wanddicken einschl. Putz, Fliesen usw. und sind den Ze
ichnungen zu entnehmen.
4. Alle Verbindungen und Verankerungen von Türelementen
und zu angrenzenden Konstruktionen sind in fachgerecht
er Ausführung und nach den geltenden DIN-Vorschriften,
einschl. aller dafür erforderlichen Materialien herzust
ellen.
5. Die Schlagrichtung von Türen und Fenstern ist vor Fe
rtigungsbeginn mit dem Architekten endgültig festzulege
n. Vor Bestellung der Elemente ist der Architekt zu bef
ragen, ob Änderungen notwendig werden.
6. Stahlumfassungszargen sowie Winkel- oder Z-Zargen si
nd dreiseitig umlaufend vollflächig hohlraumfrei und ma
uerwerksbündig mit Zementmörtel zu vergießen und sauber
abzufugen bzw. hohlraumfrei mit Mineralwolle auszustop
fen. Überstehender Vergussmörtel ist restlos zu entfern
en.
7. Umfassungszargen in Gipskartonwänden sind sorgfältig
zu verankern, hohlraumfrei mit Mineralwolle auszustopf
en und beidseitig umlaufend dauerelastisch zu verfugen.
8. Türen und Zargen mit Schallschutzanforderungen müsse
n durch ein Prüfzeugnis nachgewiesen werden. Sind bei d
erartigen Türen keine Dichtungen im Türblatt vorgesehen
, so ist bei der Zargenbestellung darauf zu achten, das
s nur akustisch wirksame Dichtungen in den Zargenfalzen
eingebaut werden.
9. Türen und Zargen mit Schallschutzanforderungen sind
fachgerecht nach den Montagerichtlinien der Hersteller
zu montieren.
10. Türabmessungen sind im Leistungstext, sofern nichts
anderes angegeben wird, als Rohbaurichtmaße zu versteh
en.
11. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprü
fen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen M
aßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhö
hen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Baulei
tung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Ände
rungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder
vermutet werden.
12. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetza
rbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken
sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
13. Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nich
t erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Be
schläge - soweit technisch möglich - erst nach Abschlus
s der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließe
n von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein.
14. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absaug
geräte zu verwenden.
15. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben
die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie
die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überl
assen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzust
ellen.
16. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen
, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfü
llung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materiali
en zu verwenden.
17. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der
Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern
. Die Endmontage erfolgt nach Abschluss anderer Arbeite
n in Abstimmung mit der Bauleitung.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR TISCHLERARBEITEN - DIN 18
03.01 Innentüren
03.01
Innentüren
03.02 Außentüren
03.02
Außentüren
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.00
04.00