Fenster und Türen
Anbau einer Fluchttreppe Trockenbau-Tischlerarbeiten beim Wichernhaus 18147 Rosctock
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
03 Tischlerarbeiten
03
Tischlerarbeiten
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR TISCHLERARBEITEN - DIN 18 355 1. Es gelten die ATV in der VOB/C, die einschlägigen DI N-Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung, einschl ießlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten Rege ln der Technik entsprechen. 2. Alle Türen sind als komplette Elemente einschl. der Zargen, Beschläge, Verglasungen usw. anzubieten. 3. Die Maulweiten der Zargen entsprechen den jeweiligen Wanddicken einschl. Putz, Fliesen usw. und sind den Ze ichnungen zu entnehmen. 4. Alle Verbindungen und Verankerungen von Türelementen und zu angrenzenden Konstruktionen sind in fachgerecht er Ausführung und nach den geltenden DIN-Vorschriften, einschl. aller dafür erforderlichen Materialien herzust ellen. 5. Die Schlagrichtung von Türen und Fenstern ist vor Fe rtigungsbeginn mit dem Architekten endgültig festzulege n. Vor Bestellung der Elemente ist der Architekt zu bef ragen, ob Änderungen notwendig werden. 6. Stahlumfassungszargen sowie Winkel- oder Z-Zargen si nd dreiseitig umlaufend vollflächig hohlraumfrei und ma uerwerksbündig mit Zementmörtel zu vergießen und sauber abzufugen bzw. hohlraumfrei mit Mineralwolle auszustop fen. Überstehender Vergussmörtel ist restlos zu entfern en. 7. Umfassungszargen in Gipskartonwänden sind sorgfältig zu verankern, hohlraumfrei mit Mineralwolle auszustopf en und beidseitig umlaufend dauerelastisch zu verfugen. 8. Türen und Zargen mit Schallschutzanforderungen müsse n durch ein Prüfzeugnis nachgewiesen werden. Sind bei d erartigen Türen keine Dichtungen im Türblatt vorgesehen , so ist bei der Zargenbestellung darauf zu achten, das s nur akustisch wirksame Dichtungen in den Zargenfalzen eingebaut werden. 9. Türen und Zargen mit Schallschutzanforderungen sind fachgerecht nach den Montagerichtlinien der Hersteller zu montieren. 10. Türabmessungen sind im Leistungstext, sofern nichts anderes angegeben wird, als Rohbaurichtmaße zu versteh en. 11. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprü fen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen M aßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhö hen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Baulei tung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Ände rungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. 12. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetza rbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. 13. Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nich t erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Be schläge - soweit technisch möglich - erst nach Abschlus s der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließe n von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein. 14. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absaug geräte zu verwenden. 15. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überl assen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzust ellen. 16. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen , um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfü llung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materiali en zu verwenden. 17. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern . Die Endmontage erfolgt nach Abschluss anderer Arbeite n in Abstimmung mit der Bauleitung.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR TISCHLERARBEITEN - DIN 18
03.01 Innentüren
03.01
Innentüren
03.02 Außentüren
03.02
Außentüren
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.00
04.00