Bauendreinigung
Kita Scheeßeler Straße
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung 0. Projekt Neubau einer Kindertagesstätte für 6 Gruppen und Kinder- und Familienzentrum (KuFz) in der Scheeßeler Str. 32 in 28239 Bremen-Gröpelingen. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 3-geschossiges, freistehendes Gebäude der Gebäudeklasse 3 gem. Landesbauordnung. Das Gebäude ist als "Sonderbau" gem. Landesbauordnung zu betrachten. 1. Örtliche Verhältnisse, Zuwegung, Logistik Die Bebauung erfolgt auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans 1997. Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die "Hesslinger Straße" bzw. "Scheeßeler Str.". Die Baustelle befindet sich in einem Wohngebiet mit engen Zufahrtstraßen. Diese örtlichen Gegebenheiten und Erschwernisse sind in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Die Baustelle ist eingezäunt. Die Abfallentsorgung von entstehendem Restmüll, Baumaterial etc. ist von jedem Gewerk unaufgefordert vorzunehmen. Bei Nichtbeachtung erfolgt diese nach angemessener Frist durch den AG und wird auf das/die verursachende(n) Gewerk(e) kostenpflichtig umgelegt. 2. Baubeschreibung Rohbau 2.1 Fundamente und Bodenplatte Flachgründung mit Stahlbeton-Streifenfundamenten gem. statischer Berechnung. Die Sohlplatte wird als Betonplatte auf verdichtetem Füllsand hergestellt. 2.2 Mauerwerk 2.2.1 Außenwände Das tragende Mauerwerk der Außenwände wird aus Kalksandstein bzw. Stahlbeton hergestellt. Die Fassade erfolgt als ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit einer Schlussbeschichtung aus Putz. 2.2.2 Innenwände Die Innenwände im Erd-, 1. und 2. Obergeschoss werden aus Kalksandsteinmauerwerk hergestellt. 2.3 Decken Die Decken werden in Ortbeton ausgeführt. 2.4. Dach 2.4.1 Dachkonstruktion Das Dach wird als Stahlbetonflachdachkonstuktion mit Flachdachabdichtung und Gefälledämmung ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt über außenliegende Fallrohre aus Zink mit ca. 1,0 m hohen Standrohren und Revisionsöffnungen. Sofern eine außenliegende Entwässerung nicht möglich ist, werden schallgedämmte, innenliegende Fallrohre verwendet. Das Dach wird extensiv begrünt und erhält eine Photovoltaikanlage. 2.4.2 Dachabschluss Der Dachabschluss an der umlaufenden Attika des Gebäudes erfolgt mit Aluminium- Abschlussprofilen (T-Klemmprofile), eloxiert oder pulverbeschichtet im Farbton nach Wahl der Architekten. 2.4.3 Dachdämmung, Abdichtung Druckfeste Gefälledämmung gemäß Vorgaben (GEG-Nachweis), bituminöse Abdichtung. 2.5 Fenster und Haustüren Die Fenster werden lt. Zeichnung als Kunststofffenster geliefert und eingebaut. Die Verglasung erfolgt als Wärmeschutzglas gem. GEG-Nachweis. Die Haustüranlage besteht aus einer Tür mit Glasfüllung einschl. Vorbereitung für ein Sicherheitsschloss (PZ), Mehrfach-Verriegelung und Drückergarnitur aus Edelstahl. Die Tür entspricht der Widerstandsklasse RC2. Die Oberfläche wird nach Vorgabe des Architekten ausgeführt. Die Haustür erhält einen Klemmschutz. Eine Briefkastenanlage mit einem Briefkasten und einer Klingel wird vorgesehen. Der sommerliche Wärmeschutz wird gem. Vorgabe des sommerlichen Wärmeschutznachweises ausgeführt. Die Ausstattung der Gruppen-, Differenzierungs-, Personal-, Förderräume, Büro und Bewegungsräume mit innenseitigen mobilen Schattierungen als Blendschutz, nach Vorgabe der Unfallkasse, obliegt dem Mieter. 2.6 Außenfensterbänke/Sohlbänke Die Außenfensterbänke bzw. Sohlbänke werden in Aluminium ausgeführt.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemein Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen Die zum Zeitpunkt der Abnahme gültige ENEV, die DIN 4109 (Schallschutz), DIN 4102 (Brandschutz) und die gewerkerelevanten Normen in jeweils neueste Fassung sind unbedingt einzuhalten. Der AN verpflichtet sich, vor Ausführung seiner Arbeit die vom AG zur Verfügung gestellten Ausführungspläne auf die Einhaltung der vorgesehenen DIN zu prüfen. Dem AN werden vor Baubeginn alle vorhandenen Genehmigungsunterlagen überreicht. Er hat sicherzustellen, daß sämtliche Verordnungen und Auflagen des zuständigen Bauordnungsamtes bei der Ausführung der Arbeit beachtet werden. Diese Bestimmungen und Auflagen sind vom AN ohne Mehrkosten für den AG mit auszuführen, wenn sie nicht in einer Position gesondert ausgeschrieben sind oder ihm vor Baubeginn nicht bekannt waren. Der Bieter bestätigt durch Abgabe seines Angebots, dass er im Falle einer Beauftragung seinen Arbeitnehmern den gesetzlich vorgegebenen Mindestlohn nach § 1 MiLoG mindestens zahlt. Beim Einsatz von Nachunternehmern obliegt dem AN die Kontrolle der Einhaltung  des Mindestlohngesetzes durch seine Nachunternehmer Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den AN für gesamte Leistungen oder Teilleistungen bedarf der Zustimmung des AG. Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge " Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und -technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV VOB - Teil C - als beschrieben. Der AN ist verpflichtet, alle in den vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen befindlichen Maße und Informationen zu prüfen. Falls die dem AN zur Verfügung gestellten Unterlagen Maße und Informationen vermissen lassen, die zur Herstellung der Arbeit erforderlich sind, ist der AN verpflichtet, vor Ausführung der entsprechenden Arbeiten in Bezug auf die fehlenden Maße oder Informationen eine schriftliche Anweisung der Bauleitung des AG einzuholen. Bei Nichteinhaltung dieser Regel ist der AN für alle Fehler oder Abweichungen verantwortlich. Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er sich über Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen, durch Besichtigung der Baustelle und Rückfragen, volle Klarheit verschafft hat. Einwendungen des Bieters nach Angebotsabgabe sind ausgeschlossen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen, die sich zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Das geplante Bauvorhaben befindet sich in einem Wohngebiet, hieraus resultierende Beschränkungen sind zu berücksichtigen. Die Lagerung der Baumaterialien darf nur mit Zustimmung des AG auf eigene Gefahr erfolgen. Ort und Platz der Lagerung der verschiedenen Materialien sind mit dem AG abzusprechen. Behördliche Auflagen hinsichtlich Emission, Straßen- und Verkehrssicherheit sind zu beachten, Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen. Erforderliche Genehmigungen und Nachweise sind Sache des AN. Beschädigungen der Fahrbahnen, Fußwege, Zäune und Mauerwerkseinfriedungen im Bereich der Baustelle, die durch die Baumaßnahme entstehen, gehen zu Lasten des AN (Auftragnehmer) und sind durch den AN auf eigene Kosten wieder herzustellen. Die Auftraggeber sind bei der Regulierung von Schadenfällen zu beteiligen. Der AN hat die Baustelle sauber zu halten, die Rückstände seiner Arbeiten zu beseitigen und nach Fertigstellung der Arbeiten vor Verlassen der Baustelle das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Die Bauschuttabfuhr ist wöchentlich vorzunehmen. Sollte die Baustelle nicht sauber verlassen werden, behält sich der AG das Recht vor, zu Lasten des AN den Schutt beseitigen zu lassen, wenn dieser einer einmaligen schriftlichen Aufforderung nicht binnen 3 Tagen nachkommt. Auf die sicherheitstechnischen Vorschriften der Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen der Bauleitung ist Folge zu leisten, die Anweisungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) sind umgehend zu befolgen. In Zweifelsfällen entscheidet der Vertreter der zuständigen Berufsgenossenschaft. Persönliche Schutzausrüstungen sind vorzusehen, ggf. erforderliche Verankerungspunkte sind herzustellen. Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ist vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung einzureichen. Werden im Zuge der Arbeiten Leistungen erforderlich, die in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten sind, so ist hierfür rechtzeitig ein Nachtragsangebot einzureichen. Die Ausführung dieser Leistung kann erst nach Beauftragung durch den Bauherren erfolgen. Ausgeführte Leistungen, für die kein Aufrag vorlag, können nicht vergütet werden. Stundenlohnarbeiten erfolgen nur nach vorheriger Anordnung durch den Auftraggeber, sind täglich durch Tagelohnzettel zu belegen und innerhalb von 3 Werktagen der Bauleitung vorzulegen. Die Anerkennung der Stundennachweise gilt vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Ohne Auftrag ausgeführte Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet. Arbeitsunterbrechungen und Ausführung der Arbeiten in Teilleistungen berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Eine Abarbeitung der beauftragten Leistungen in einem Zuge kann nicht garantiert werden. Die komplette Baustelleneinrichtung, einschl. aller für das eigene Gewerk erforderlichen Gerüste, Absturzsicherungen, Hub- bzw. Scherengitter und Hebewerkzeuge einschl. Vorhaltung, sind; soweit nicht gesondert aufgeführt, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Baustrom und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Der AG schließt für die Dauer der Bauzeit eine Bauleistungsversicherung ab. Der Selbstbehalt beträgt 500 €. Sanitäre Einrichtungen werden unter Berücksichtigung der relevanten Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Die Baustelle wird - unter Berücksichtigung der relevanten Datenschutzbestimmungen - über die gesamte Bauzeit Videoüberwacht. Die Abrechnung oben genannter Aufwendungen erfolgt in Form einer allgemeinen Umlage in Höhe von 1,6 % der Nettoabrechnungssumme. Fällig bei Schlusszahlung. Transportgenehmigungen sind eigenverantwortlich einzuholen. Die Lieferung versteht sich frei Baustelle, einschließlich Entladung und Montage. Krankosten sowie Kosten für sämtliche Hilfsmittel und -stoffe, die zur Entladung und Montage benötigt werden, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Umweltschutz: Schädliche Flüssigkeiten (Öle, Benzin, o.ä.) dürfen nicht in den Untergrund oder vorh. Gewässer eingeleitet werden. Daraus resultierende Schäden werden auf Kosten des Auftragnehmers beseitigt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Vertrag zu kündigen. Die Lärmentwicklung ist auf ein Minimum zu senken. Die Maschinen, die der Lärmschutzverordnung nicht entsprechen, sind auf der Baustelle nicht zugelassen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, nicht alle ausgeschriebenen Leistungen in Auftrag zu geben. Ein Anspruch auf den Gesamtauftrag sowie ggf. auf entgangenen Gewinn besteht nicht. Etwaige Erschwernisse infolge ungünstiger Witterung sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Stilllegung und Arbeitsunterbrechung berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Nachforderungen. Regenfälle werden nicht als höhere Gewalt oder unabwendbarer Umstand im Sinne des § 7 Nr. 1 VOB/B angesehen, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass sie völlig außergewöhnlich und einmalig waren. Das Bauwerk und seine Bauteile sind während aller ausgeführten Arbeiten gegen Witterungsschäden und Niederschlagswasser zu schützen. Die der Jahreszeit entsprechenden Schutzmaßnahmen müssen ohne besondere Aufforderung durch die Bauleitung vorgenommen werden und sind als Nebenleistungen durch die Einheitspreise mit abgegolten. Alle Massen und Mengen gelten zum Nachweis, sofern in der Leistungsbeschreibung keine andere Abrechnung gefordert ist. Die Aufmaße sind gemeinsam mit der Bauleitung aufzustellen. Massenmehrungen oder Massenminderungen - auch über 10% hinaus - und der Wegfall einzelner Positionen ändern die Einheitspreise nicht. Bei Entfall derartiger Leistungen steht dem AN keine Entschädigung - auch nicht für entgangenen Gewinn - zu. Die Mängelbeseitigung bzw. die Reklamationsbearbeitung und die Beseitigung der Beanstandungen durch Erwerber ist innerhalb von zwei Wochen durch den Unternehmer zu erledigen, nachdem ihm der Mangel bekanntgegeben wurde. Sollte innerhalb dieser Frist die Reklamation nicht beseitigt sein, so wird ihm eine Nachfrist von max. 10 Werktagen gewährt. Die vorgenannten Fristen verlängern sich nur, wenn der Unternehmer schriftlich und fristgemäß nachweist, daß der den Grund der Verzögerung nicht zu vertreten hat. Die relevanten Revisionsunterlagen und Fachunternehmererklärungen sind nach Beendigung der Leistungen bei Abnahme der Leistungen vollständig zu übergeben. 1 x in Papierform und 1 x in digitaler Form auf einem Datenträger (USB-Stick). Etwaige Wartungsangebote sind im Zuge der Baumaßnahme der Bauleitung zu übergeben.
Allgemein Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Baureinigung 1.  Allgemeines 1.1 Mitgeltende Normen und Regeln Für die nachfolgend ausgeschriebenen Gewerke und Leistungen gelten die Bestimmungen der VOB Teil C. Darüber hinaus gelten alle zutreffenden DIN-Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen, Empfehlungen, Merkblätter usw. in ihrer neuesten Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik. Soweit notwendig sind die jeweiligen Verarbeitungsvorschriften der Herstellerfirmen zu beachten. Die Brand-, Schall- und Wärmeschutzanforderungen sind zu beachten und einzuhalten. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz - oder gleichwertig - immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 1.2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Materialien, Fabrikate oder Systeme sind vom Bieter zu benennen, wenn dies im Leistungsverzeichnis gefordert wird. Grundsätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer, nur zugelassene Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf den Materialoberflächen führen. Zugelassene Reinigungsmittel sind gut biologisch abbaubare, neutrale und lösemittel- und duftstofffreie Mittel auf Basis nachwachsender Rohstoffe. Z. B.: Reinigungsmittel, welche die IGOEB empfiehlt, oder Reinigungs- mittel mit dem Gütezeichen EU- Blume. 1.3. Angaben zur Ausführung Vor Arbeitsaufnahme sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom Auftragnehmer auf Beschädigung zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Grundsätzlich sind für alle zu reinigenden Flächen unbedingt die Pflegehinweise und Reinigungsvorschriften der Hersteller zu beachten und zu befolgen. Nachbehandlungsmittel, wie z. B. antistatisierende, konservierende oder hydrophobierende Mittel sind vor Verwendung mit der Bauleitung abzustimmen. Verunreinigte Bauteile und Einrichtungsgegenstände sind sofort und ohne Beschädigung zu reinigen. Der Auftraggeber ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Schäden an den zu bearbeitenden Flächen während oder nach der Reinigung sichtbar werden. Fenster und andere oberflächenempfindliche Flächen (Metall- flächen, Kunststoffoberflächen, etc.) dürfen nur scheuerfrei und mit speziell dafür zu verwendende Reinigungstücher gereinigt werden. Regler, Sensoren, wie z.B. Thermostatventile, Raumthermostate, Bewegungsmelder, dürfen nicht verstellt werden. Vom Auftraggeber werden folgende Qualitätsanforderungen gestellt, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist: Besenrein übergebene Gebäude/Anlagen staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen. Beseitigen von Flecken und sofern noch vorhanden von Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u.ä., Behandeln mit einem für die Oberfläche zugelassenen Pflegemittel (siehe Pflegeanleitung). Teppichbeläge sind ihrer Qualität entsprechend mit geeignetem Gerät zu reinigen. Die Nassreinigung textiler Bodenbeläge ist grundsätzlich nicht erlaubt und darf nur nach besonderer Absprache mit der Bauleitung erfolgen. In diesem Fall ist besonders festzulegen, ob eine Trocknung maschinell erfolgen soll. Die Pflegehinweise des Belagherstellers sind zu beachten, ggf. sind sie vom Auftraggeber anzufordern. 1.4. Sonstige Angaben zur Durchführung Fensterbretter und Sohlbänke dürfen grundsätzlich nur mit lastverteilenden Auflagen und nach Absprache mit der Bauleitung betreten werden. Durch Reinigungsarbeiten vorübergehend glatte Fußbodenflächen sind abzusperren. Falls Verkehrswege davon betroffen sind, ist abschnittsweise zu arbeiten. Wasser und Abwasser sind nur aus den vorhandenen Zapfstellen zu entnehmen und zu entsorgen. Strom (230V) kann vor Ort genutzt werden. Abfälle müssen vom AN entsorgt werden. Durch Lieferanten und Materialauswahl ist sicher zu stellen, dass die für die Leistungserbringung zu beschaffenden Betriebsmitteln für eine ordnungsgemäße Erfüllung des Leistungsverzeichnisses unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und der Oberflächenschonung geeignet sind (RAL). Der gesamte Ablauf der Dienstleistungen ist so zu dokumentieren, dass eine Identifikation und Rück- verfolgung der Leistungsbestandteile gewährleistet ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Leistungsorganisation wie auch hinsichtlich der Leistungsvorgänge einschließlich der verwendeten Betriebsmittel und Arbeitsstoffe (RAL). Für die Ausführung und Überwachung der Dienstleistungen entsprechend den Auftragsbestimmungen und Leistungsanforderungen ist geeignetes Personal einzusetzen, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Durch Schulungsmaßnahmen sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Verantwortungsbereich des Personals zu fördern und zu überprüfen (RAL). 1.5. Preisinhalte Nachfolgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, sofern nicht gesondert beschrieben: - Der Auftragnehmer hat eine kontinuierliche Anpassung seiner Beschäftigten an die notwendigen Gegebenheiten vor Ort zu gewährleisten. Die Taktung der Arbeitsläufe erfolgt nach Vorgaben / in Abstimmung durch / mit dem Auftraggeber. - Arbeitsgerüste/-bühnen /-leitern sofern für die eigene Leistung notwendig. - Vorlegen von Herstellernachweisen über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie von Pflegeanweisung und Sicherheitsdatenblättern - Umstellen und Zurückstellen von leichten Einrichtungsgegenständen, z.B. Papierkörbe usw. zur Durchführung der Reinigung. - Absperren von Räumen oder Bereichen, die während der Reinigungsarbeiten und evtl. anschließender Trockenzeiten nicht betreten werden dürfen; Aufstellen von Warnschildern bei vorübergehender, durch die Reinigung verursachter Rutschgefahr. - Beseitigen und Entsorgen aller Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis Anlagen zum LV: siehe Anlagenverzeichnis.
Leistungsverzeichnis
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01.01 Technische Bearbeitung
01.01
Technische Bearbeitung
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten
02 Bauendreinigung
02
Bauendreinigung
02.__.0001 Bodenbelag aus Linoleum Endreinigung fertig zur Übergabe von Bodenbelag aus Linoleum inkl. Holz-Sockelleisten. Einschließlich Sauberlaufzonen Die Erstpflege erfolgt bauseits.
02.__.0001
Bodenbelag aus Linoleum
1.025,00
02.__.0002 Treppenstufenbelag Endreinigung fertig zur Übergabe des Treppenhausbelages aus Fliesen, Linoleum oder Beschichtung mit Treppenkantenprofil Trittstufe L x B: 151,5 x 29 cm Setzstufe L x H: 151,5 x 17,3 cm
02.__.0002
Treppenstufenbelag
84,00
St
02.__.0003 Treppenhandlauf Endreinigung fertig zur Übergabe der beidseitigen doppeltem Holzhandläufe aus Edelstahl, sowie der Maueradeckung auf der schräg laufenden Treppenlochwand und der Wand am Podest. Ein Treppengeländer aus Stahl ist nicht vorhanden. Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss Je Treppenhaus.
02.__.0003
Treppenhandlauf
2,00
St
02.__.0004 Bodenbelag aus Bodenfliesen Endreinigung fertig zur Übergabe von Bodenbelag aus Bodenfliesen einschließlich Sockelfliesen. Restzementschleier ist hierbei vollständig zu entfernen.
02.__.0004
Bodenbelag aus Bodenfliesen
170,00
02.__.0005 Bodenbelag aus Bodenbeschichtung Endreinigung fertig zur Übergabe von Bodenbelag aus Bodenbeschichtung.
02.__.0005
Bodenbelag aus Bodenbeschichtung
25,00
02.__.0006 Wandfliesen Endreinigung fertig zur Übergabe der Wandfliesen in Sanitär- und Küchenbereichen. Restzementschleier ist hierbei vollständig zu entfernen. Höhe bis 2,10
02.__.0006
Wandfliesen
120,00
02.__.0007 Wand und Deckenflächen Abstauben der Wand- und Deckenflächen mit einem weichen Besen. Wandflächen mit Anstrich ca. 1.070 m² Deckenflächen aus Rasterdeckenplatten ca. 3.200 m²
02.__.0007
Wand und Deckenflächen
P
1,00
psch
02.__.0008 Fenster und -türen Endreinigung fertig zur Übergabe der Glasflächen der Fenster und der Rahmen aus Kunststoff und Aluminium und der Fenstergriffe und Beschläge. Die Fenster sind innen und außen zu reinigen. Massen sind lediglich einseitig angegeben.
02.__.0008
Fenster und -türen
250,00
02.__.0009 Fensterbänke außen Endreinigung fertig zur Übergabe der Außenfensterbänke aus Aluminium. Ausladung bis 25 cm
02.__.0009
Fensterbänke außen
80,00
m
02.__.0010 Fensterbänke innen Endreinigung fertig zur Übergabe der Innenfensterbänke aus Werzalit. Ausladung bis 20 cm
02.__.0010
Fensterbänke innen
80,00
m
02.__.0011 Türblätter und lackierte Stahlzargen Endreinigung fertig zur Übergabe der Türblätter und lackierten Stahlzargen inkl. Bänder, Dichtungen und Türgriffe. Teilweise mit Glasausschnitten. Beidseitig. Türblätter schichtstoffbeschichtet bis 1,135 x 2,135 m.
02.__.0011
Türblätter und lackierte Stahlzargen
50,00
St
02.__.0012 Türelemente Endreinigung fertig zur Übergabe der Türelemente aus Holz mit Verglasungen, inkl. Bänder, Dichtungen und Türgriffe. Beidseitig Elementemaße bis 2,000 x 2,380 m.
02.__.0012
Türelemente
5,00
St
02.__.0013 Haustechnische Einbauten Endreinigung fertig zur Übergabe der Flachheizkörper, Rohre, Brüstungskanäle und Lichtschalter und Steckdosen EG bis 2. OG.
02.__.0013
Haustechnische Einbauten
P
1,00
psch
02.__.0014 Waschbecken, Urinale, Toiletten und Toilettensitze Endreinigung fertig zur Übergabe der Waschbecken, Ausgussbecken, Toiletten und Stützgriffe, Duschwannen inkl. Spülvorrichtungen, Eckventilen, Siphons und Armaturen
02.__.0014
Waschbecken, Urinale, Toiletten und Toilettensitze
35,00
St
02.__.0015 Sanitäre Trennwände Endreinigung fertig zur Übergabe der sanitären Trennwände inkl. der Bänder und Griffe EG und 2. OG. Je Kabine
02.__.0015
Sanitäre Trennwände
12,00
St
02.__.0016 Spiegel Endreinigung fertig zur Übergabe der Spiegel Maße bis 60 x 100 cm.
02.__.0016
Spiegel
13,00
St
02.__.0017 Müllentsorgung Abfahren und Entsorgen von Fremdmüll als gemischte Abbruch- und Bauabfälle. Ausführung nur nach Angabe der Bauleitung. Abrechnung erfolgt nach Deponie Wiegeschein
02.__.0017
Müllentsorgung
500,00
kg
02.__.0018 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG Ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Facharbeiter/-in
02.__.0018
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/-in
30,00
h
02.__.0019 Stundenlohnarbeiten Arbeiter/-in Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG Ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Arbeiter/-in
02.__.0019
Stundenlohnarbeiten Arbeiter/-in
20,00
h