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Leistungsverzeichnis

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Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. PROJEKTBETEILIGTE 1. PROJEKTBETEILIGTE Bauherr und Auftraggeber MREI T18 GmbH & Co.. KG Wilmersdorfer Str.60 10627 Berlin Tel.: +49 (30) / 339 305 60 Fax: +49 (30) / 339 305 61 mrei@mrei.de https://www.mrei.de/ Projektsteuerung und Ausschreibung Rautenbach Gesellschaft v. Architekten mbH Erdmannstraße 11 10827 Berlin Tel.: +49 30 / 787 160 91 mail@rautenbach-architekt.com Objektplanung AUKETT + HEESE Architekten und Generalplaner Budapester Straße 43, 10787 Berlin Tel.: +49 30 / 23099421 Fax: +49 30 / 23099490 8690@aukett-heese.de Tragwerksplanung INGENIEURBÜRO MARTIN KOLLMANN Alte Poststraße 17 49074 Osnabrück Telefon: +49 541 / 33166-0 Telefax: +49 541 / 33166-66 info@ibkollmann.de Technische Gebäudeausrüstung Ingenieurgesellschaft SCHEEL mbH Revaler Straße 28 10245 Berlin Tel. +49 30 / 236346-325 Fax: +49 30 / 236346199 igs.T18@ing-scheel.de www.ing-scheel.de Objektüberwachung Maruhn Real Estate Service GmbH Wilmersdorfer Str. 60 10627 Berlin t18@mrei.de
1. PROJEKTBETEILIGTE
2. BAUBESCHREIBUNG 2. BAUBESCHREIBUNG Flurstück / Größe: 635 / 2340 Gemarkung / Flur: Mitte / 20 Bei der Tieckstraße 18-19 in 10115 Berlin, handelt es sich um einen Baulückenschluss mit zwei Gebäuden (Vorderhaus, Hofgebäude), die der Gewerbe-, Büro-, und Wohnungsnutzung dienen. Das Vorderhaus bildet den Lückenschluss der Blockrandbebauung und liegt zwischen dem denkmalgeschützte Gebäude Tieckstraße 17 und der Gartenstraße 104. Das Hofgebäude schließt an den Giebel des Hinterhauses der Tieckstraße 17 (ebenfalls Baudenkmal) an und endet frei auf dem Grundstück. Die Bebauung der derzeitigen Brache erfolgt oberhalb des Tunnels der Nord-Südbahn (S-Bahn Berlin, Deutsche Bahn). Das Vorderhaus besteht aus sechs oberirdischen Geschossen sowie einem Untergeschoß und schließt mit einem Dachgarten ab. Hierbei ist das Untergeschoss ist eine Teilunterbauung des Vorderhauses und erstreckt sich neben dem vorhandenen S-Bahn-Tunnel zum Teil bis in den östlichen Hofbereich. Das Hofgebäude besteht ebenfalls aus sechs Geschossen hat jedoch aufgrund der Tunnellage der S-Bahn kein Untergeschoß. Es schließt ebenfalls mit einem Dachgarten ab. Die Dachgeschosse Vorderhaus 5.OG und Hofgebäude 5.OG werden als Berliner Dach hergestellt, wobei der Flachdachteil als Dachgarten genutzt wird, im Hofgebäude zusätzlich mit einem Schwimmbecken. Die Schrägdachkonstruktion schließt als Brüstung der Dachgärten ab, die somit in die Gebäudekubatur integriert werden. Projektphasen - Rohbau: Feb 2024 bis Sept 2025 - Ausbau / Fertigstellung: Jul 2025 bis Okt 2026
2. BAUBESCHREIBUNG
3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Organisation und Planung der Baustelle Das Bauvorhaben befindet sich mitten in einem hochsensiblen Wohn- und Zentrenumfeld, in dem Behinderungen der Zugänglichkeit vor allem aber Lärmbeeinträchtigungen negative Auswirkungen auf die Nutzungsfunktionen haben können. Vor diesem Hintergrund gilt, dass Maßnahmen so durchzuführen sind, dass die Belastungen für die Betroffenen möglichst gering gehalten werden. Dazu ist ein ausführliches Konzept 2 Wochen nach Auftragserteilung einzureichen. 1.1. Baustellenaktivitäten haben ausschließlich innerhalb der genehmigten Flächen stattzufinden. 1.2. Die AVV-Baulärm sind in allen Fällen einzuhalten. 1.3. Die Planung der Bautätigkeit hat auf der Basis der Vorgaben der AVV-Baulärm zu erfolgen. Die Baustellenarbeitszeit liegt an allen Werktagen (Montag bis einschließlich Samstag) in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen finden keine Baustellentätigkeiten statt. Darüberhinausgehende Arbeitszeiten sind mit einem Antrag auf Ausnahmezulassungen nach §10 Absatz 1 LImSchG Bln im Einzelnen zu beantragen. Für das Gebiet gelten die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete. Die dargelegten Verfahren für die Ermittlung des Beurteilungspegels sind anzuwenden. Die behördlichen Maßnahmen zur Minderung des Baulärms sind zu beachten. (Eine frühzeitige Einbeziehung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Brückenstraße 6, 10179 Berlin, Herr Dr. Pischke, Tel.: 030 9025-2262, E-Mail: volker.pischke@senuvk.berlin.de ist empfehlenswert.) Die Beispiele für technische Schallschutzmaßnahmen sind anzuwenden. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV ist anzuwenden. Die Verordnung enthält zulässige Schallleistungspegel von 57 Maschinen und Gerätearten und kann bei der Auslegung des Begriffs "Stand der Technik" in §22 Abs. 1 BImSchG herangezogen werden. Des Weiteren werden Betriebszeitenregelungen für Gerätearten und Maschinen festgelegt, die gemäß der Gebietstypen anzuwenden sind. https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/baulaerm/de/download/broschuere_laerm_121206.pdf 2. Besonderes zur Baustellenorganisation Ein SiGeKo ist vom BH beauftragt. 3. Bauanlaufbesprechung Nach Auftragserteilung wird eine Anlaufbesprechung durchgeführt, in der der Auftragnehmer u. a. über die vom Auftraggeber für die Auftragsabwicklung festgelegten Regelverfahren und -abläufe informiert wird und die hierzu zu verwendenden Formularvordrucke / Richtlinien erhält. 4. Baubesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG regelmäßig durchführt, einen geeigneten weisungsbefugten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden, der befugt und verpflichtet ist, verbindliche Abstimmungen zu treffen, Anweisungen des AG entgegenzunehmen und erforderlichenfalls sofort ausführen zu lassen. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt, - bei Bedarf auch öfter. Die Teilnahme an den Baustellenbesprechungen ist für den AN Pflicht. Unentschuldigte Nichtteilnahme wird mit 150€ pro Fehlen sanktioniert. 5. Bautagesberichte Der AN hat unaufgefordert Bautagesberichte gemäß übergebenen Muster / Vorlage des Auftraggebers im Rechner auszufüllen und wöchentlich bei der Bauüberwachung des AG im Original einzureichen. Nichtvorlage wird mit 150€ pro Fehlen sanktioniert. 6. Arbeitsschritte und Bauzeitenplan Der AN erhält vom AG einen Terminplan aus dem die wesentlichen Projektmeilensteine zu entnehmen sind. Der AN hat auf Anforderung einen Bauzeitenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Bauzeitenplan unverzüglich durch den AN zu überarbeiten. Erkennt der AN Gründe, aus denen Meilensteine nicht erreicht werden können die auf die Leistungserbringung des AN zurückzuführen sind, so wird der AN den AG unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und aufzeigen, welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Termine einzuleiten sind. 7. Die Objektüberwachung des AG Die Objektüberwachung des AG ist bevollmächtigt, diesen bei den Belangen der örtlichen Baudurchführungen zu vertreten. Zu Änderungen und Ergänzungen des Vertrages ist sie nicht berechtigt. 8. Arbeitszeiten Die werktägliche Arbeitszeit auf der Baustelle ist von jeweils 7.00 bis 20.00 Uhr, Montag bis einschließlich Samstag. Zuschläge jeder Art während dieser Arbeitszeit werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Etwaige zusätzliche Genehmigungen für die Ausführung von Nacht- oder Wochenendarbeit hat der AN eigenverantwortlich einzuholen und der Objektüberwachung des AG rechtzeitig vor Ausführung zu übergeben. 9. Angebotspreis Die angebotenen Preise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit. Eine Lohngleitklausel und eine Stoffgleitklausel werden nicht vereinbart. 10. Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis abgefragten Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. 11. Urkalkulation Der AN hat unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens nach 10 Tagen die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber zu hinterlegen. 12. Abrechnung Abschlagsrechnungen müssen nach dem tatsächlichen Leistungsstand und geprüften Aufmaßen aufgestellt und eingereicht werden. Die Rechnungen sind wie folgt einzureichen: 1 x als Original beim AG 1 x als Kopie einschl. erforderlicher Anlagen zur Rechnungsprüfung bei der OÜ Als Rechnungseingangsdatum gilt das Vorliegen des Originals der Rechnung in Papierform beim AG. Alle Rechnungsaufmaße und Leistungsfeststellungen sind VOR der Rechnungsausfertigung mit der OÜ abzustimmen. Die Aufmaße und zugehörigen Planunterlagen müssen eindeutig und leicht prüfbar sein. Für jede Position sind separate Aufmaßblätter anzulegen, die dann mit den fortschreitenden Abschlagsrechnungen kumulierend ergänzt werden. Darüber hinaus ist jedes Rechnungsblatt im Kopf so zu beschriften, dass eindeutig die Zuordnung zur jeweiligen Rechnung und der Position gewährleistet ist. In der Rechnung gestellte Mengensummen müssen im Aufmaßblatt per Mengenzusammenstellung nachvollziehbar aufgestellt und ablesbar sein. Abschlagsrechnungen sind kumulativ aufzustellen. 13. Nachträge Die Anspruchsvoraussetzung ist detailliert darzulegen. Die Kalkulationsnachweise für die einzelnen Positionen müssen aufgeteilt sein in: - Stundenanzahl - Gerätekosten - Stoffkosten Diese sind nachvollziehbar in ihren Mengenansätzen darzulegen. Die Kostenansätze sind nachvollziehbar aufzuschlüsseln und durch prüffähige Kalkulationsnachweise zu belegen, z.B. Lieferantennachweise. Die vertraglich vereinbarten Aufschläge sind immer eindeutig auszuweisen. Vor Rechnungslegung der Nachtragsleistungen muss eine einvernehmliche Prüfung der Nachträge erfolgt und abgestimmt werden. Nicht abgestimmte Nachträge werden in der Abrechnung nicht anerkannt. 14. Abnahme Der Auftragnehmer hat die Fertigstellung seiner Leistungen schriftlich anzuzeigen und ist Voraussetzung um eine förmliche Abnahme zu verlangen. 15. Umlagen Die Regelungen von Umlagen für Bauwasser, Baustrom, Container, Baustellenlogistik, Entsorgung, Nutzung der sanitären Anlagen und Bauwesensversicherung werden im Rahmen der Angebotsverhandlungen fixiert und vereinbart. 16. Baubetreuung, Firmenbauleitung, Sicherheitsbeauftragter Die Arbeiten müssen von einem fachlich qualifizierten deutschsprachigen Bauleiter betreut werden. Dieser ist dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn, auf Basis einer schriftlichen Bauleitermeldung, zu benennen. Ein Bauleiterwechsel ist der Objektüberwachung des AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Während der Arbeiten muss mindestens ein entsprechend qualifizierter deutschsprachiger Obermonteur / Polier ständig auf der Baustelle anwesend sein. Der Auftragnehmer hat die verantwortlichen Fachkräfte zur Umsetzung und Kontrolle der Arbeitssicherheit / Unfallschutz zu stellen und umgehend nach Beauftragung zu benennen, inkl. befähigter Person gem. § 8 BGV A1 der Bauberufsgenossenschaften. Der Beauftragte des AN hat die Gefährdungsanalyse zu erstellen. 17. Mitteilung von Bauunfällen Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen-oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber oder der OÜ und dem AN Baulogistik am gleichen Tag mitzuteilen und zu protokollieren. 18. Eventuelle Nachunternehmer Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat dem AG vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Qualifikationen / Referenzen des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. Erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG bzw. die OÜ des AG kann die Leistung an den NU weitervergeben werden. Im Widerspruch behält sich der AG die Möglichkeit einer Vertragskündigung vor. 19. Ausführung der Leistungen Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
3. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
4. ATV nach VOB/C DIN 18299 4. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN nach VOB/C DIN 18299 1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE 1.1 Lage der Baustelle siehe Baustelleneinrichtungsplan aus der Anlage Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle und über die den Preis beeinflussenden Umstände zu informieren. Forderungen infolge Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht anerkannt. 1.2 entfällt 1.3 Baustelleneinrichtung Der Auftragnehmer hat der Bauüberwachung des AG vor Beginn der Arbeiten eine Übersicht der von ihm benötigten Baustelleneinrichtung auf der Grundlage des vom AG übergebenen allgemeinen Baustelleneinrichtungsplanes zur Genehmigung vorzulegen. Dieser muss mindestens Angaben zu Materialcontainerstellungen, Lagerflächen, Silos, Kompressoren, Hebezeugen, Gerüsten (sofern Nebenleistung), Arbeitsbereichen (z.B. zur Vorabmontage größerer Bauteile), Geräte- und Maschinenstellungen und benötigten freien Flächen (z. B. für Geräteeinsatz, Wendekreise etc.) enthalten. Darüber hinaus ist vom AN eine detaillierte Bedarfsanmeldung, abgestimmt auf seinen Bauablauf bezüglich der benötigten Anschlüsse vorzulegen. Dies gilt auch, wenn der AN selbst mit der Erbringung diese Leistung beauftragt ist. Bedingt der Arbeitsvorgang im Rahmen des vorhersehbaren Bauablaufes einen Umbau von Teilen der Gewerke spezifischen Baustelleneinrichtung des AN, so ist dieser unaufgefordert und ohne zusätzliche Vergütung zu leisten. 1.4 Sanitäreinrichtungen Durch den AG ist beabsichtigt einen Sanitär- und Sanitätscontainer zu stellen. Diese Kosten werden dem AN anteilig berechnet. 1.5 Baustelleneinrichtungsflächen / Materialcontainer Baustelleneinrichtungsflächen stehen auf dem Baugrundstück auf Grund der beengten Verhältnisse nicht zur Verfügung. Lage und Ausmaß der zur Verfügung stehenden Flächen sind dem beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Die Flächen sind grundsätzlich befestigt und gemeinsam mit anderen Unternehmern zu nutzen. Bezüglich der Zuordnung und Freigabe solcher Flächen ist den Festlegungen des Baulogistikers und der OÜ Folge zu leisten. Die Abstimmung zur Aufstellung von AN eigenen Containern hat mit der Objektüberwachung des AG zu erfolgen. Die Herstellung von Baustraßen zur Erschließung der Flächen erfolgt durch den AG auf Grundlage des beigefügten BE Planes. Alle weiteren Befestigungen der Oberflächen für Materiallager und Aufstellflächen von Containern und Kränen sind Sache des AN. 1.6 Verkehrsverhältnisse Das Baustellengelände ist mit einem Bauzaun umschlossen Für Feuerwehr und Rettungsdienste müssen alle Zufahrten und Wege im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung stehen. Ggf. sind auf Grund der örtlichen Platzverhältnisse Abstimmungen mit den zuständigen Behörden durchzuführen. Bei längeren Arbeitspausen, z. B. an Wochenenden und Feiertagen müssen Maschinen und Geräte so abgestellt werden, dass ein ungehindertes Passieren bzw. eine ungehinderte Zufahrt für die Feuerwehr und sonstige Notfahrzeuge möglich ist. Hydranten, Absperrschieber, Kanal- und Schachtdeckel für sämtliche Medien sind immer frei zugänglich zu halten. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen gemäß Merkblatt der Bauberufsgenossenschaften und des VdS sind vom AN zu treffen. Die Verschmutzung von Verkehrswegen, insbesondere auch von öffentlichen Straßen, ist zu vermeiden. Durch den AN verunreinigte Gehwege, Straßen und Zufahrten sind vom AN sofort zu reinigen. Zur Vermeidung von Unfällen ist besondere Sorgfalt bei der Sauberhaltung der benutzten Teile von öffentlichen Straßen zu verwenden. Aufwendungen für über das vorhandene Wegesystem hinausgehend erforderliche Rampen, Fahrstraßen, Baustraßen etc. zum Erreichen der Arbeits- und Beladestellen auf der Baustelle sind in die Einheitspreise einzurechnen. Auf dem Grundstück bestehen keinerlei Parkmöglichkeiten. Nutzung und Absperrung von Flächen des öffentlichen Raumes sind Sache des AN. Jegliche Zufahrt oder Abstellung mit/von privaten PKW auf das/dem Baugelände ist strikt untersagt! Die detaillierten Angaben sind dem Logistikkonzept zu entnehmen. 1.7 Rauch- / Alkoholverbot Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht Alkoholverbot. Weiterhin besteht in allen Gebäudeteilen ein Rauchverbot. 1.8 Anschlüssen für Wasser, Abwasser, Strom Der AG stellt die Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom über die gesamte Dauer der Bauzeit zur Verfügung. Die Anschlüsse werden auch von anderen AN genutzt. Alle weiteren Verteilungen zum Anschluss der zu nutzenden Geräte sind Leistung des AN und werden nicht gesondert vergütet. 2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 2.1 Messarbeiten Dem AN werden folgende Vermessungsunterlagen zur Verfügung gestellt: Achs- und Absteckpunkte der Hauptachsen gem. Skizzen Achsabsteckung . Sämtliche sonstigen erforderlichen Messarbeiten sind vom AN selbst zu leisten. Feste Höhenmarkierungen, auch Farb- oder sonstige Markierungen mit Stiften auf sichtbar bleibenden Flächen (insbesondere Sichtbetonflächen) sind nicht zulässig. Die wesentlichen Messpunkte sind für die Dauer der Bauzeit zu befestigen und zu sichern und nach Abschluss der Arbeiten und Aufforderung durch die OÜ des AG zu beseitigen. 2.2 Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeitsabschnitte mit der OÜ des AG abzustimmen. Mit Arbeitsunterbrechungen ist zu rechnen. 2.3 Materialtransporte/Arbeitsbereiche Materialtransporte über die Fassade und sonstige oberflächenfertige Bauteile sind unzulässig. Die Lage und Anzahl der Treppenhäuser und deren Zugänglichkeit ist aus BE-Plan ersichtlich. Eine Nutzung der Personenaufzüge für Personal-, Material-, oder Gerätetransporte ist strikt untersagt. 2.4 Schäden / Verunreinigungen Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen sind von ihm während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung oder Anordnung laufend zu beseitigen. Alle vom AN verursachten und weitere vorkommende Sach- oder sonstige Schäden sind unverzüglich nach deren Entdeckung dem AG bzw. der Bauleitung sofort mündlich und dann schriftlich unter Hinzufügung der entsprechenden Unterlagen bekannt zu geben. Der AN hat das Schadensbild nach Möglichkeit mit Lichtbildaufnahmen festzuhalten. Er darf das Schadensbild bis zu einer Beurteilung durch die Objektüberwachung des AG und den AG nur verändern, soweit Sicherheitsgründe Eingriffe erfordern und soweit Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur Aufrechterhaltung des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind. Der AN hat dem AG und der Objektüberwachung des AG jede Nachprüfung über die Ursache, über den Verlauf und die Höhe des Schadens zu gestatten sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der AN hat bei eine durch ihn vorgenommenen Beseitigung von Schäden Dritter eine Kostenaufstellung mit ordnungsgemäß prüffähigen Belegen beizufügen. 2.5 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Parallel zu den Arbeiten des AN werden mit zunehmendem Baufortschritt weitere Unternehmer auf dem Baufeld tätig sein. Die Ausführung der Leistungen des AN erfolgt zeitlich parallel zu Leistungen dieser anderen AN. Für dafür ggf. entstehende technologisch oder ablaufbedingte Unterbrechungen oder Wartefristen kann der AN keine Mehrkostenforderungen gegenüber dem AG gelten machen. Der AN hat dieses in seine EP einzukalkulieren. Die üblichen Einschränkungen aus der Koordination mit anderen Gewerken sind in den Arbeitsschritten zu berücksichtigen. Die Baustelleneinrichtung und zentralen Erschließungen sind gemeinsam zu nutzen, z.B. Zufahrten, Sanitäranlagen und Container. 2.6 Besondere Anforderungen an Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen Das Absperren von Gefahrenbereichen im Ausführungszeitraum liegt in der Verantwortung des AN. Mit Unterbrechung der Arbeiten und bei Verlassen der Arbeitsstelle hat eine sofortige Sicherung von Gefahrenstellen zu erfolgen. Eine Staubentwicklung während der Arbeiten ist vom AN durch wirkungsvolle Maßnahmen zu unterbinden. Insbesondere beim Beladen und Transportieren ist die Staubentwicklung durch geeignete Maßnahmen (Abplanen, Befeuchtung) wirkungsvoll zu unterbinden. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die vom AN eingesetzten Verfahren müssen weiterhin staubarm (zulässige Feinstaubkonzentration max. 6 mg/m3 ) und lärmarm (Begrenzung der Geräuschimmissionen gemäß BlmSchG) sein. Die vom AN erstellten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. 2.7 Anforderungen an nicht genormte Baustoffe/vom AN zu liefernde Nachweise Sofern bauaufsichtlich oder aus anderen Vorschriften gefordert, sind Bemessungen, statische Nachweise, oder andere Prüfungen und Nachweise für die ausgeschriebenen Leistungen Sache des AN. Diese sind als Prüfzeugnisse, Zulassungen usw. oder als individuelle Nachweise aufzustellen und dem AG in übersichtlicher, prüfbarer Form zu übergeben. Der AN hat die Unterlagen vor Ausführung der Bauleistungen dem AG rechtzeitig einzureichen. 2.8 Bemessung Die Bemessung der Materialdicken, Verankerungen, Befestigungs- und Verbindungsmittel sind Sache des AN. In der Leistungsbeschreibung genannte Stärken und Dicken sind Mindestangaben. Die endgültige Bemessung und Verantwortung bleibt beim AN und ist im Rahmen der Werk- und Montageplanung mit dem Architekten abzustimmen. 2.9 Gerüste Der AN Gerüstarbeiten errichtet ein Fassaden- und Arbeitsgerüst. Dieses wird durch den AG bis zum Abschluss der Arbeiten an der Fassadenhülle vorgehalten und den nachfolgenden Gewerken zur Verfügung gestellt. Alle weiteren Gerüste für die eigenen Leistungen sind durch den AN zu erbringen. Gerüste bis zu einer Höhe von 3,50 m (Höhe der Arbeitslage) sind als Nebenleistung einzukalkulieren. 2.10 Hebezeuge, Aufzüge Die Kranstellung gem. der Beschreibung im LV obliegt dem Rohbauunternehmer. Der Kran incl. Kranführer sind auch anderen am Bau beschäftigten Firmen gegen eine Kostenumlage nach Abstimmung zur Verfügung zu stellen. 2.11 Schutz umliegender Gebäude Alle auszuführenden Arbeiten sind mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Schonung der umliegenden Bebauung / Bestandssubstanz durchzuführen. Insbesondere wird auf die direkt angrenzenden Gebäude gem. BE-Plan verweisen. 2.12 Maßnahmen gem. Baustellenverordnung (BaustellV) Die Aufgaben gemäß der Baustellenverordnung werden vom AG übernommen. Der Auftraggeber hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) gem. BaustellV beauftragt. Gemäß §5, Nr. 3, der BaustellV wird hierdurch die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz und dem Regelwerk der Berufsgenossenschaften nicht berührt. Durch den SiGeKo ist für das Bauvorhaben eine Baustellenordnung aufgestellt worden. Die darin enthaltenen Regelungen sind vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten. Der AN liefert ohne zusätzliche Vergütung die gemäß Baustellenverordnung zu erbringenden Zuarbeiten. Den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu leisten. 2.13. Brandschutz Gemäß DIN 18299, Ziffer 4.1.4 (vorbeugender Brandschutz) und VOB/B § 4 Nr. 2 Ziffer 1 +2 und § 10 ist der Auftragnehmer verpflichtet, frühzeitig entsprechende Sicherheitsmaßnahmen anzuordnen und zu überwachen. Dieses ist in die EPs einzukalkulieren. Feuergefährliche Arbeiten sind vor Ausführung unter Nennung der Arbeiten, des Ausführungsortes und Beschreibung der Brandschutzarbeiten schriftlich 3 Tage im Vorlauf anzumelden. 2.14 Immissionsschutz-Bereiche und Objekte Für das Gebiet gelten die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete tags. Alle entsprechenden Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Blm SchG) neueste Fassung sind zu beachten. Die Bauarbeiten und Transporte sind vom Auftragnehmer so durchzuführen, dass Umweltbeeinträchtigungen und Belästigungen Dritter durch die Bauarbeiten und Baustellentransporte soweit wie möglich vermieden werden. Es sind die entsprechenden Sondergenehmigungen, Messungen und Maßnahmen zum Schallschutz einzuhalten und einzukalkulieren. 2.15 Planunterlage des AG / Werkstatt- und Montageplanung des AN Der Unternehmer erhält zur Beauftragung als Grundlage für die Ausführung sämtliche notwendigen Planunterlagen digital auf Datenträger in 1-facher Ausfertigung (in den Formaten pdf und bei Erfordernis als dwg). Auf den vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen hat der Auftragnehmer seine Dokumentationsunterlagen zu erstellen. Der AG stellt für den Datenaustausch einen Planserver zur Verfügung. Dieser ist zwingend zu nutzen. Der AN ist verpflichtet, alle Pläne auf Widersprüchlichkeit eigenverantwortlich zu prüfen. Bei Widersprüchen ist umgehend der Bauherr bzw. die OÜ zu informieren. Zusätzliche Leistungen, welche auf Grund von widersprüchlichen Zeichnungen entstehen gehen zu Lasten des AN. 2.15.1 Inhalte der Werkstatt- und Montageplanung 2.15.2 Planumlauf und Verteiler Die Werk- und Montageplanung ist in deutscher Sprache und mit einer ausreichenden Detailtiefe zu erstellen. Es sind die notwendigen Schnittstellen zu anderen Gewerken einzuarbeiten und bei Erfordernis mit techn. Parametern zu untersetzen. Die Werkstatt- und Montagepläne sind dem Architekten zur Freigabe zu übergeben. Hierfür ist der Planserver des AG zu nutzen. Sofern Schnittstellen zur Fachplanung vorhanden sind, sind die Pläne ohne Anforderung des AG zeitgleich und in gleicher Anzahl auch den Fachplanern zu übergeben. Die Planunterlagen sind auf Anforderung der Planer und der OÜ des AG in einem gemeinsamen Termin mit dem AN und dem Architekten/Fachplanern TGA / OÜ vorzustellen und ggf. wesentliche Konstruktionsmerkmale zu erläutern. Nach Korrektur der Pläne durch die Architekten sind die Korrektureintragungen schnellstmöglich zu übernehmen und die Pläne zur endgültigen Freigabe spätestens innerhalb von 3AT nochmals vorzulegen. Der AN hat dabei eigenständig die von ihm benötigten Vorlaufzeiten zur termingerechten Fertigung bzw. Montage der Elemente zu berücksichtigen. Mehrmalige Prüfumläufe gehen zu Lasten des AN und führen nicht zu Terminverlängerung. 2.16 Dokumentation Dokumentationsunterlagen sind digital auf Datenträger in 3-facher Ausfertigung zu übergeben unabhängig davon, ob diese schon einzelnwährend der Bauphase übergeben wurden. Die vor Abnahme des Gewerkes zu übergebenden Revisionspläne sind stets in der endgültigen Fassung unter Berücksichtigung aller Korrektureinträge bzw. gemäß der tatsächlich ausgeführten Leistung zu erbringen. Die Unterlagen sind rechtzeitig, 4 Wochen vor Abnahme einzureichen, dass sie vor der Abnahme der Leistungen des AN in geprüfter Form vorliegen. Für die Prüfung durch den AG sowie die Einarbeitung etwaiger Korrekturen und die erneute Prüfung bzw. Freigabe ist ein Zeitraum von 4 Wochen einzukalkulieren. Die Regelungen und Vorgaben des AG sind zu beachten und zwingend einzuhalten. 2.17 Abmessungen Angaben von Bauteilabmessungen oder Arbeitshöhen, usw. im Leistungsverzeichnis sind nur ca.- Angaben. Diese exakten Abmessungen ergeben sich aus den Ausführungsplänen. 2.18 Materialien Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, bauliche Nutzung sowie Wiederverwendung und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Alle Materialien oder Produkte sind durch den Auftragnehmer spätestens vor Beginn der Arbeiten bezüglich ihrer Inhaltsstoffe und Eigenschaften durch die Vorlage - der technischen Datenblätter und (falls erforderlich) der - Sicherheitsdatenblätter zu deklarieren. Folgende Materialien oder Inhaltstoffe sind von der Verwendung ausgeschlossen: - FCKW und HFCKW Halogenierte Treibmittel oder Lösemittel in Schäumen dürfen nicht verwendet werden. Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien der FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Die Regelung gilt ausdrücklich auch für Baunebenprodukte wie z.B. Betonschalplatten, Kanthölzer für temporäre Abstützungen. Für bituminöse und andere Voranstriche, Flüssigabdichtungen, Imprägnierungen und Klebstoffe sind grundsätzlich lösemittelfreie (wasserdispergierte oder wassergelöste) Systeme zu verwenden, wenn nicht anders beschrieben. Zur Vermeidung lösemittelhaltiger Produkte sind Klebe- und Dichtungsarbeiten im Außenbereich nach Möglichkeit in der frostfreien Jahreszeit auszuführen. Für Dichtungs- und Abdeckfolien, Bautenschutzmatten, Dämmungen usw. sind Produkte mit einem ausgewiesenen Recyclingatanteil zu bevorzugen, wenn in dem Recyclat oder durch die Bearbeitung keine zu vermeidenden Schadstoffe zu erwarten sind. Bei der Verwendung von Beschichtungen für Böden, Korrosionsschutz im Außenbereich, Schweißnähte oder anderen Einsatzbereichen, für die keine lösemittelfreien Beschichtungen möglich sind, müssen die verwendeten Produkte (z.B. High-Solid-Systeme) den Anforderungen des Umweltzeichens RAL UZ 12a Schadstoffarme Lacke entsprechen. Außenbauteile mit der Korrosivitätskategorie C2 sind in Abstimmung auf die Metallarten vor dem Einbau mit einer emissionsarmen Oberflächenbeschichtung auf lösemittelfreier Epoxydharz-Basis (Schutzdauer hoch) zu beschichten. Innenbauteile der Korrosivitätskategorien C1 sind in Abstimmung auf die Metallarten vor dem Einbau mit einer emissionsarmen Oberflächenbeschichtung (z.B. Acrylharz-Basis) zu beschichten. Es dürfen nur schwermetallfreie Beschichtungsmaterialien verwendet werden. Für Bauteile aus Aluminium dürfen nur chromfreie Grundierverfahren verwendet werden. 2.19 Beigestellte Stoffe; Bauteile Werden in den Leistungspositionen bauseitig gelieferte Materialien zum Einbau durch den Auftragnehmer aufgeführt, so ist der Materialtransport vom Zwischenlager (innerhalb des Baubereiches/Baugrundstückes) zur Verwendungsstelle Sache des Auftragnehmers. Die Haftung geht bei Materialübergabe im Zwischenlager an den Auftragnehmer über. 2.20 Schweißarbeiten Die für die Ausführung von Schweißarbeiten vorgesehenen Arbeitskräfte müssen über einen Befähigungsnachweis in ihrem Fachgewerk verfügen. Es sind die jeweils der auszuführenden Leistung entsprechenden Nachweise der DIN 18800-7 vor Beginn einzureichen. Für die Stahlverbindungen ruhender Tragwerke sind mindestens der Eignungsnachweis Klasse D und für dynamisch beanspruchte Tragwerke der Nachweis Klasse E vorzuweisen. Schweißarbeiten sind vor Ausführung mit einem Vorlauf von 3 AT anzumelden.
4. ATV nach VOB/C DIN 18299
5. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - BAUREINIGUNGSARBEITEN 5. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - BAUREINIGUNGSARBEITEN Sämtliche in diesen zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen genannten Punkte sind bei der Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen und in die Preise einzukalkulieren. 1.1 Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus den neuesten Fassungen der einschlägigen technischen Regeln und Normen, u.a.: DIN 4 420 Arbeits- und Schutzgerüste DIN 4 426 Sicherheitseinrichtungen zur Installation baulicher Anlagen DIN 18 299 Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art "Richtlinien für Vergabe und Abrechnung von Gebäudereinigungsarbeiten", aufgestellt vom GEAB. "Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereinger-Handwerk", herausgegeben vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks RAL-GZ 902 Gebäudereingung; Gütesicherung Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes, insbesondere die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzrichtlinien, die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie die VDE- Richtlinien sind einzuhalten. 1.2 Ausführung, Güte und Materialfestlegungen Bei Fliesen- oder Steinbelägen mit Rutschfestigkeitsanforderungen ist vor Beginn der Arbeiten detailliert die Art der Reinigung und die Reinigungsmittel mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den DIN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden sowie den Hinweisen des Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. Die Verarbeitungsrichtlinien und Anwendungsempfehlungen der Hersteller der Reinigungsmittel sind zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass die zur Anwendung kommenden Materialien sich gegenseitig in ihrer Haltbarkeit usw. nicht negativ beeinflussen, bzw. die zu reinigenden Werkstoffe und Oberflächen nicht angreifen, verfärben oder durch sonstige Reaktionen in Ihrer Qualität oder Haltbarkeit beinträchtigen. Edelstahlflächen dürfen nicht mit ätzenden Reinigungsmitteln gereinigt werden. Die ausführende Firma muß in die Handwerksrolle eingetragen und im Besitz des Meisterbriefes für Gebäudereiniger sein. Alle anfallenden Abfälle sind gem. Trennmüllvorschrift zu entsorgen. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung kann verlangt werden. Schmutzwasser darf nur in Ausgüsse und Bodenabläufe geschüttet werden. Die Grobreinigung erfolgt bauseits, die angebotene Leistung umfasst die Grund- und Feinreinigung. Zur Vermeidung von Lösemitteldämpfen sind vorzugsweise Produkte oder Applikationsverfahren zu verwenden, die lösemittelarm oder lösemittelfrei sind, sofern der Nachweis der technischen und optischen Gleichwertigkeit erbracht wird. Wasserverunreinigende Substanzen dürfen weder innerhalb noch außerhalb des Gebäudes über Abäufe entsorgt werden. Grundsätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer, nur zugelassene Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände hinterlassen oder zu keinen Schäden auf den Materialoberflächen führen. Vom Auftraggeber werden folgende Qualitätsanforderungen gestellt, soweit es nach dem Stand der Technik möglich ist: - staubfrei - schlierenfrei - fleckenfrei Das Beseitigen von Rückständen, die von anderen Gewerken in unüblicher Weise hinterlassen worden sind und eine Besondere Leistung darstellen können, ist dem AG unverzüglich und möglichst vor Ausführung der Leistung anzuzeigen. Wenn in der Leistungsbeschreibung folgende nicht genormten Begriffe verwendet werden, bedeutet das als Leistungsumfang: Kehren Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen durch manuelles bzw. maschinelles Fegen. Saugen Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund vorhandener Verschmutzungen durch Staubsaugen. Bürst-/Kehrsaugen Entfernen lose aufliegender oder im Untergrund vorhandener Verschmutzungen durch Sauggeräte und Bürstwalzen. Feuchtwischen Entfernen von Verschmutzungen in einem Arbeitsgang mit einem Feuchtwischgerät mit nebelfeuchtem oder imprägniertem Mop oder Tuch. Naßwischen Entfernen von Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen mit einem Nasswischgerät mit Doppelfahreimer, Presse und Fransenmop oder kombiniert arbeitender Maschine. Scheuern Entfernen von stark haftenden Verschmutzungen mit Scheuergeräten/-mitteln. Schleifen Entfernen von stark haftenden Verschmutzungen mit Schleifgeräten/-mitteln. Cleanern Entfernen von Verschmutzungen durch Aufsprühen eines Reinigungs-/ Pflegemittels sowie Polieren in einem Arbeitsgang. Polieren Glätten des Pflegemittelfilms. Druckreinigen Entfernen von Verschmutzungen mit Druckgeräten. Sprühextrahieren Entfernen von Verschmutzungen durch Einbringen einer wässrigen Reinigungslösung unter Druck mit gleichzeitigem Absaugen der Schmutzlösung. Pulverreinigen Entfernen von Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen durch Einbringen eines mit wässriger Reinigungslösung vernetzten Pulvers und Absaugen der Rückstände. Shampoonieren Entfernen von Verschmutzungen in zwei Arbeitsgängen durch Einbringen von Reinigungsschaum mit Bürstendruck und Absaugen der Rückstände. Waschen/ chemisch reinigen Reinigen von Textilien in wässrigen/nicht wässrigen Lösungen. Zusätzliche Anforderungen bei Reinigung für: - Glasfassaden und andere Glasflächen Sachgemäße Reinigung einschl. abledern. Farbreste und starke Verschmutzungen sind fachgerecht zu entfernen. - Eloxierte Alu-Bleche und Profile Zement-, Kalk-, und Mörtelrückstände sind auf jeden Fall nur mit Wasser abzuwaschen, sie sind keinesfalls mit Metallschabern abzukratzen, da sonst die eloxierte Oberfläche des Aluminiums zerkratzt wird. Bei evtl. stärker verschmutzten Aluminiumflächen ist eine Nachreinigung mit einem Spezialaluminium-Reiniger vorzunehmen. Danach sind die eloxierten Alu-Flächen zu konservieren und zu polieren. - Einbrennlackierte Alu-Bleche und Profile Reinigung mit warmen Wasser mit Zusatz von waschaktiven Substanzen oder gleichwertig neutral reagierenden Zusätzen. Die Reinigung erfolgt zweckmäßigerweise mit Schwamm, bzw. Bürste oder durch rotierende Bürste. Der entstehende Schaum ist durch Abziehen mit entsprechenden Hilfsgeräten zu beseitigen. Besonders stark verschmutzte Flächen sind durch Nachreinigung mit einem Spezial-Lackreiniger zu behandeln. Dieser Lackreiniger ist auf der trockenen Fassade mit weichem Lappen anzuwenden, wobei besonders hartnäckig verschmutzte Stellen durch mehrmaliges Reiben zu säubern sind. Die Ausführung der Arbeiten hat den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, des Auftraggebers, der Bauaufsicht sowie den Auflagen aus Gründen der Denkmal- und Landespflege sowie des Umweltschutzes zu entsprechen. Der AN hat die örtlichen Verhältnisse daraufhin zu prüfen, ob sie für die Durchführung seiner Leistung geeignet sind. Er hat dem Auftraggeber Bedenken gegen die vorgeschriebene Art der Ausführung unverzüglich mitzuteilen. Bedenken sind insbesondere geltend zu machen, wenn die zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände in einem für die Ausführung ungeeigneten Zustand sind, bei ungeeigneten Temperatur- und Luftverhältnissen und bei Hindernissen. Unverzüglich ist der AG zu benachrichtigen, wenn Schäden an den zu bearbeitenden Flächen erst nach der Reinigung sichtbar werden. Brennbare oder gesundheitsschädliche Reinigungs-, Pflege und Behandlungsmittel sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten. Bei Einsatz von Versiegelungsmitteln hat der AN dem AG schriftliche Pflegeanweisungen in der erforderlichen Anzahl zu übergeben. Der AN hat bei der Auswahl und der Verwendung von Desinfektions-, Reinigungs- und Pflegemitteln die geltenden behördlichen Vorschriften und Verordnungen sowie die Pflegeanweisungen für die zu behandelnden Flächen zu beachten. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, die feuergefährliche oder gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten, sind entsprechend ihrer Eigenart und unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Verordnungen zu lagern und zu verarbeiten. Nachbehandlungsmittel, wie z.B. konservierende oder hydrophobierende Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie in der Leistungsbeschreibung vorgeschrieben sind. Toiletten, Bade- und Waschräume einschl. der Einrichtungsgegenstände sind mit desinfizierenden Mitteln zu reinigen. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind auch nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. Werden bestimmte Reinigungsverfahren oder Reinigungsmittel vorgeschrieben, so hat der Auftragnehmer unverzüglich Bedenken anzumelden, wenn damit der angestrebte Erfolg nicht erreicht werden kann. Allgemein obliegt es dem Auftragnehmer, Reinigungs- und Pflegemittel auf die zu reinigenden Flächen und Gegenstände abzustimmen. Insbesondere sind dabei auch Fugen, Dichtungen u. dgl. zu beachten. Durch den Einsatz von Reinigungsmitteln dürfen am Arbeitsplatz grundsätzlich die nach TRGS 900 festgelegten Grenzwerte in der Luft - MAK- und TAK-Werte - nicht - auch nicht kurzzeitig - überschritten werden. Im Ausnahmefall muss die Exposition Dritter ausgeschlossen sein. Der Einsatz der in der TRGS 905 aufgeführten stark gesundheitsschädlichen Stoffe ist absolut verboten. Bäder mit sanitären Einrichtungsgegenständen sind von Resten, wie Schutzfolien, Aufklebern etc. frei zu machen und schlierenfrei mit geeignetem Reinigungsmittel zu wischen; einschl. Nachtrocknung in einem zweiten Arbeitsgang. Sanitär-Porzellan ist gründlich nass zu reinigen. Armaturen sind zu polieren. Rutschhemmend ausgebildete Natursteinbeläge der Rutschsicherheitsgruppe R 9 dürfen nur mit rückstandsfreien, für Naturstein geeigneten Reinigern behandelt werden; anderenfalls wird die rutschhemmende Wirkung aufgehoben. Bauelemente aus Holz wie Türfutter, Türblattoberflächen, feste Einbauten, Parkettoberflächen etc. sind mit besonderer Sorgfalt zu reinigen und es ist im besonderen darauf zu achten, dass keinerlei Wasserflecken zurückbleiben. Das Reinigen beinhaltet auch das Reinigen der Beschläge und Beschilderungen. Glasflächen jeglicher Art sind bei grober Verschmutzung mit einem Spezialglashobel zu bearbeiten, wobei dieser so einzusetzen ist, dass ein Verkratzen und sonstige Kratzspuren in jeder Form auszuschließen sind. Zum Reinigen gehört das Säubern der Fensterstöcke mit Fensterflügeln innen und außen sowie der Paneelkonstruktionen und der Zwischenräume. Beim Reinigen von Fenstern und Fassaden ist im besonderen darauf zu achten, dass Dichtungen und Glaskitt unverletzt bleiben. Kunststoffbeschichtete Flächen sind unter Zusatz antistatischer Mittel feucht zu reinigen. Lackierte Flächen sind grundsätzlich feucht zu reinigen. Decken- und Wandflächen sind trocken zu entstauben. Größere Verschmutzungen sind zunächst mechanisch zu entfernen. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben, gilt beim Reinigen von Kücheneinrichtungen auch das Säubern der inneren Korpus- Teile, einschließlich Fachunterteilungen, Elektrogeräte und sonstiger Kücheneinbauten. Heizkörper sind mit geeignetem Gerät zu reinigen, dabei entdeckte Undichtigkeiten sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Ventile dürfen dabei nicht anders eingestellt werden. Vordächer und Wintergärten mit verglasten Flächen sind zunächst abzukehren, dann nass zu reinigen. Technische Installationen sind zu entstauben; eventuelle Farbreste und dgl. sind sorgfältig zu beseitigen. Teppichbeläge sind ihrer Qualität entsprechend mit geeignetem Gerät zu reinigen. Sollten dabei Mängel in der Teppichoberfläche festgestellt werden, sind diese unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Nassreinigungen bedürfen einer besonderen Absprache. In diesem Fall ist besonders festzulegen, ob eine Trocknung maschinell erfolgen soll. Die Pflegehinweise des Belag- Herstellers sind zu beachten, ggf. sind sie vom Auftraggeber anzufordern. Es ist dem Reinigungspersonal untersagt, im Gebäude zu rauchen. Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass das Rauchverbot eingehalten wird. Fensterbretter und Sohlbänke dürfen grundsätzlich nur mit lastverteilenden Auflagen und nach Absprache mit dem AG betreten werden. Durch Reinigungsarbeiten vorübergehend glatte Fußbodenflächen sind abzusperren. Falls Verkehrswege davon betroffen sind, ist abschnittsweise in Abstimmung mit der BL des AG´s zu arbeiten. Die Weitergabe von Schlüsseln an Dritte ist untersagt. Für Schlüsselübergabe an Mitarbeiter ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. Durch Lieferanten und Materialauswahl ist sicherzustellen, dass die für die Leistungserbringung zu beschaffenden Betriebsmittel für eine ordnungsgemäße Erfüllung des Leistungsverzeichnisses unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und der Oberflächenschonung geeignet sind (RAL). Der gesamte Ablauf der Dienstleistungen ist so zu dokumentieren, dass eine Identifikation und Rückverfolg- barkeit der Leistungsbestandteile gewährleistet ist. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Leistungsorganisation wie auch hinsichtlich der Leistungsvorgänge einschließlich der verwendeten Betriebsmittel und Arbeitsstoffe (RAL). Für die Ausführung und Überwachung der Dienstleistungen entsprechend den Auftragsbestimmungen und Leistungsanforderungen ist geeignetes Personal einzusetzen, das über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Durch Schulungsmaßnahmen sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Verantwortungsbereich des Personals zu fördern und zu überprüfen (RAL). Vor Arbeitsaufnahme sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom Auftragnehmer auf Beschädigung oder auf herkömmliche Art nicht zu beseitigende Verunreinigungen zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Auftraggeber unverzüglich jedoch vor Reinigungsaufnahme mitzuteilen. Sollten von den Arbeiten anderer Gewerke verursachte Verunreinigungen vorgefunden werden, die nicht Bestandteil des Auftrages sind, ist der Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten grundsätzlich zu informieren. 1.3 Kostenabgrenzung Dürfen Räume während der Reinigungsarbeiten oder nach deren Durchführung zeitweise nicht durch Dritte betreten werden, so gelten die Absperrmaßnahmen bzw. Lüftungsarbeiten als Nebenleistung. Erforderliche fahrbare Gerüste sind vom Auftragnehmer zu stellen und in die Preise einzurechnen. Weiterhin gelten als Nebenleistung: - Liefern der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel. - Befördern aller Stoffe und Geräte, auch wenn sie vom Auftraggeber beigestellt sind, von den Lagerstellen des zu bearbeitenden Objektes zu den Verwendungsstellen und etwaiges Rückbefördern. - Reinigen der Abstellräume und Abstellschränke für Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte. - Herstellen von höchstens 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis zu 2 m², insgesamt je Reinigungsart höchstens bis zu 1% der zu bearbeitenden Fläche. - Schutz der für die Ausführung übergebenen Stoffe und Geräte vor Beschädigung und Diebstahl bis zur Rückgabe. - Das Abschließen der Türen nach Beendigung der Reinigung der Räume und das Abgeben der Schlüssel bei der angegebenen Stelle. - Herstellernachweis über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel. - Reinigen von Beschlägen bei Reinigung von Fenstern, Türen und Einrichtungsgegenständen. - Beseitigen aller Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren. - Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, z.B. Stühle, Tische, Papierkörbe usw. zur Durchführung der Reinigung. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung. 1.4 Bautechnische Unterlagen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich anhand der vorliegenden Planunterlagen über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen zu informieren. Erschwernisse, die aus den Planunterlagen erkennbar waren, berechtigen nicht zu Nachforderungen. Der Unternehmer hat sich vor Angebotsabgabe an Ort und Stelle genauestens zu informieren. 1.5 Bauüberwachung Der Auftragnehmer hat die Leitung der Baustelle selbst zu übernehmen oder einem qualifizierten und erfahrenen Vorarbeiter zu übertragen. Sollten im Leistungsverzeichnis Ausführungsqualitäten / Zertifikate etc. verlangt werden, dann dürfen diese Arbeiten nur durch das Fachpersonal selbst, das im Besitz dieser Qualifikationen bzw. Zeugnisse ist, oder unter deren Aufsicht, ausgeführt werden. 1.5.1 Besondere Angaben zur Bauausführung Wenn in einzelnen Leistungspositionen nichts anderes vorgesehen ist, gelten folgende Reinigungsarten: Reinigung von Böden mit Belag aus keramischen Platten Reinigungsorte : WC-Räume, Küchen u.a. Reinigung durch : Nasswischen Reinigung von Böden mit Belag aus Holzparkett Reinigung durch : Feuchtwischen Reinigung von Böden mit Belag aus Textilbelag Reinigung durch : Saugen Reinigung von Böden mit Belag aus elastischen und plastischen Belägen wie Linoleum, Noppenbelag, PVC-Beläge Reinigung durch : Nasswischen Reinigung von Wänden mit Belag aus keramischen Platten Reinigungsorte : WC-Räume, Küchen u.a. Reinigung durch : Nasswischen Reinigung von Wänden mit Belag aus Holzpaneelen Reinigung durch : Feuchtwischen Reinigung von Fenstern einschl. Rahmenreinigung Reinigung durch : Nasswischen Reinigung von Fassaden aus Metall und Glas einschließlich Rahmenreinigung Reinigung durch : Nasswischen Reinigung von Zargen und Türblättern aus Holz und Stahl Reinigung durch : Feuchtwischen Reinigung von Metall-Glastüren Reinigung durch : Feuchtwischen Reinigung von WC-Einrichtungen sowie Sanitärgegenständen, Versorgungs- und Ablaufarmaturen Reinigung durch : Nasswischen Reinigung von innenliegenden Stahltreppen einschl. Geländer und Handläufe Reinigung durch : Feuchtwischen Reinigung von Leuchten aus eingebauten Leuchtkörpern Reinigung durch : Nasswischen Reinigung von Einbauküchen, Einbauschränken und dgl. Reinigung durch : Feuchtwischen
5. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - BAUREINIGUNGSARBEITEN
01 Kellergeschoss allgemein
01
Kellergeschoss allgemein
01.__.010 Baugrobreinigung Baugrobreinigung von verschiedenen Räumen, inkl. Umsetzen von in den Räumen gelagerten Materialien und Gegenständen, nach Anleitung der Bauleitung, Transport des anfallenden Bauschutts in bauseitige Container. Die Reinigung erfolgt zu unterschiedlichen Zeiten. Abrechnungsgrundlage: m2 Netto-Grundfläche
01.__.010
Baugrobreinigung
E
460,00
m2
01.__.020 Tiefgarage feinreinigen Tiefgarage komplett reinigen, bestehend aus: Wand- und Bodenflächen, 1 Stück PKW- Aufzug, Rammschutz/ Anprallschutz, Technik an der Decke, sonstige technische Einbauten, Türen, sowie sonstige Flächen und Einbauten in der Parkgarage reinigen. - Bodenflächen (OS8 Beschichtung) mit Kehrmaschinen reinigen - Sockelbeschichtung mit einem leichten Reinigungsmittel reinigen - Wandflächen mit Anstrich, abstauben, reinigen - Rammschutz/Anprallschutz feucht abwischen, reinigen - PKW- Aufzug (Schachttür, Kabinentür, innen und außen, Boden, Decke, Wände, etc.), reinigen - Technik an der Decke (Trassen, Lampen, Leuchten, Schilder, Abhängungen, Befestigungen, etc.), reinigen - sonstige technische Einbauten (Melder, Steuer- Bedienelemente), - beidseitige Reinigung aller Türen inkl. Rahmen, Beschläge und Falze, Türen in gestrichener Stahlblechausführung. Die vorgenannten Arbeiten sind mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen. Die Pflegeanleitungen der Materialhersteller sind unbedingt zu beachten Abrechnungsgrundlage sind m2 Netto-Grundfläche.
01.__.020
Tiefgarage feinreinigen
230,00
m2
01.__.030 Flur und Nebenräume feinreinigen Flure und Nebenräume mit geringer Installationsdichte, komplett reinigen bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche inkl. Entfernen von Schutzfolien und Etiketten. Boden (Estrich): - Entfernen von groben Bodenverschmutzungen mit Spachtel und gründliches Abkehren bzw. Staubsaugen aller Bodenflächen. Feuchtes Aufwischen einschl. Sockelleisten. - Reinigung aller Türen inkl. Rahmen, Beschläge und Falze, Türen in gestrichener Stahlblechausführung. - Abwischen von Elektroleitungen und freiliegenden Rohrleitungen in isoliertem oder nicht isoliertem Zustand inkl. aller Armaturen. - Reinigung von Heiz- und Beleuchtungskörper, Lichtschalter etc. sowie aller sonstigen Einbauten. Abrechnungsgrundlage sind m2 Netto-Grundfläche.
01.__.030
Flur und Nebenräume feinreinigen
150,00
m2
01.__.040 Technikräume feinreinigen Technikräume mit hoher Installationsdichte, komplett reinigen bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche inkl. Entfernen von Schutzfolien und Etiketten. Boden (Estrich): - Entfernen von groben Bodenverschmutzungen mit Spachtel und gründliches Abkehren bzw. Staubsaugen aller Bodenflächen. Feuchtes Aufwischen einschl. Sockelleisten. - Reinigung aller Türen inkl. Rahmen, Beschläge und Falze, Türen in gestrichener Stahlblechausführung. - Reinigung aller technischen Einrichtungen, wie Heizkessel, Pumpen, Leitungen aller Art, Handräder etc., bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche - Reinigung von Heiz- und Beleuchtungskörper, Lichtschalter etc. sowie aller sonstigen Einbauten. Abrechnungsgrundlage sind m2 Netto-Grundfläche
01.__.040
Technikräume feinreinigen
80,00
m2
02 Öffentliche Flure, Treppenhäuser
02
Öffentliche Flure, Treppenhäuser
02.__.010 Baugrobreinigung Baugrobreinigung von verschiedenen Räumen, inkl. Umsetzen von in den Räumen gelagerten Materialien und Gegenständen, nach Anleitung der Bauleitung, Transport des anfallenden Bauschutts in bauseitige Container Die Reinigung erfolgt zu unterschiedlichen Zeiten. Abrechnungsgrundlage: m2 Netto-Grundfläche
02.__.010
Baugrobreinigung
E
450,00
m2
Flure EG-5.OG
Flure EG-5.OG
02.__.020 Flure feinreinigen öffentliche Flure komplett reinigen bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche inkl. Entfernen von Schutzfolien und Etiketten. Fliesenflächen durch nasses Wischen mit einem leichten Reinigungsmittel reinigen bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche. Reinigung von Heiz- und Beleuchtungskörper, Lichtschalter, Briefkästen, Klingelanlagen etc. sowie aller sonstigen Einbauten. Abrechnungsgrundlage sind m2 Netto-Grundfläche.
02.__.020
Flure feinreinigen
220,00
m2
02.__.030 Innentüren, einflügelig, Echtholzfurnier reinigen Reinigung von Innentüren, einflügelig, in verschiedenen Größen einschließlich aller dazugehörigen Beschläge bzw. Beschlagsteile und Zargen reinigen bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche. Material Türblatt und Zarge: Holzwerkstoff mit Echtholzfurnier
02.__.030
Innentüren, einflügelig, Echtholzfurnier reinigen
19,00
Stk.
Treppenhäuser und Aufzüge
Treppenhäuser und Aufzüge
02.__.040 Treppenhaus, UG-5.OG, GF bis ca. 20m2, reinigen Treppenhaus inkl. Haupt- und Zwischenpodeste vom Kellergeschoss bis 5. Obergeschoss, komplett reinigen bis zum Erreichen einer schmutz-freien Oberfläche inkl. Entfernen von Schutzfolien und Etiketten. - Haupt- und Zwischenpodeste, Stufen: Fliesen - Treppengeländer: lackierte Flachstahlprofile Reinigungsleistungen: - Entfernen von groben Verschmutzungen an Treppen, Podestflächen, Setz- und Trittstufen mit Spachtel, gründliches Abkehren der Treppenläufe vom Dachgeschoss bis zum Erdgeschoss - Sämtliche Bodenflächen nass Wischen mit einem leichten Reinigungsmittel - Abwischen der Treppengeländer und Handläufe, Heizkörper inkl. Befestigungen, Beleuchtungskörper, Lichtschalter etc. Treppenhausgrundfläche bis ca.: 20 m2
02.__.040
Treppenhaus, UG-5.OG, GF bis ca. 20m2, reinigen
1,00
Stk.
02.__.050 Treppenhaus, EG-5.OG, GF bis ca. 15m2, reinigen Treppenhaus inkl. Haupt- und Zwischenpodeste vom Kellergeschoss bis 5. Obergeschoss, komplett reinigen bis zum Erreichen einer schmutz-freien Oberfläche inkl. Entfernen von Schutzfolien und Etiketten. - Haupt- und Zwischenpodeste, Stufen: Fliesen - Treppengeländer: lackierte Flachstahlprofile Reinigungsleistungen: - Entfernen von groben Verschmutzungen an Treppen, Podestflächen, Setz- und Trittstufen mit Spachtel, gründliches Abkehren der Treppenläufe vom Dachgeschoss bis zum Erdgeschoss - Sämtliche Bodenflächen nass Wischen mit einem leichten Reinigungsmittel - Abwischen der Treppengeländer und Handläufe, Heizkörper inkl. Befestigungen, Beleuchtungskörper, Lichtschalter etc. Treppenhausgrundfläche bis ca.: 15 m2
02.__.050
Treppenhaus, EG-5.OG, GF bis ca. 15m2, reinigen
1,00
Stk.
02.__.060 Aufzug, UG-5.OG, GF bis ca. 4,00m2, reinigen Aufzug mit Aufzugskabine, 7 Haltestellen, komplett reinigen bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche inkl. Entfernen von Schutzfolien und Etiketten wie folgt: - Entfernen und Entsorgen von Weichfaserplatten o.ä., die zum Schutz der Aufzugskabine montiert wurden. - Kehren und feucht Aufwischen des Aufzugskabinenbodens, Abwischen der Kabinenwände, und der Kabinentüren einschl. Bedientableau, der Etagentableaus und Aufzugportale in den Geschossen, sowie aller sonstiger Armaturen. Grundfläche Aufzugskabine: ca. 4,00m2
02.__.060
Aufzug, UG-5.OG, GF bis ca. 4,00m2, reinigen
1,00
Stk.
02.__.070 Aufzug, EG-5.OG, GF bis ca. 4,00m2, reinigen Aufzug mit Aufzugskabine, 6 Haltestellen, komplett reinigen bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche inkl. Entfernen von Schutzfolien und Etiketten wie folgt: - Entfernen und Entsorgen von Weichfaserplatten o.ä., die zum Schutz der Aufzugskabine montiert wurden. - Kehren und feucht Aufwischen des Aufzugskabinenbodens, Abwischen der Kabinenwände, und der Kabinentüren einschl. Bedientableau, der Etagentableaus und Aufzugportale in den Geschossen, sowie aller sonstiger Armaturen. Grundfläche Aufzugskabine: ca. 4,00m2
02.__.070
Aufzug, EG-5.OG, GF bis ca. 4,00m2, reinigen
1,00
Stk.
03 Wohnungen EG-5.OG
03
Wohnungen EG-5.OG
03.__.010 Baugrobreinigung Baugrobreinigung von verschiedenen Räumen, inkl. Umsetzen von in den Räumen gelagerten Materialien und Gegenständen, nach Anleitung der Bauleitung, Transport des anfallenden Bauschutts in bauseitige Container Die Reinigung erfolgt zu unterschiedlichen Zeiten. Abrechnungsgrundlage: m2 Netto-Grundfläche
03.__.010
Baugrobreinigung
E
4.700,00
m2
Ausführungsbeschreibung Feinreinigung WE 1. Bodenflächen Fußböden kehren, Parkettflächen durch feuchtes Wischen mit entsprechendem Reinigungsmittel reinigen. 2.1 Wandflächen Steckdosen, Lichtschalter etc. feucht reinigen. 2.2 Wandbekleidungen Echtholzfurnier Wandbekleidungen aus Echtholzfurnier mit entsprechenden Reinigungsmitteln feucht reinigen. 3. Türen Türen mit Echtholzfurnier, glatt, mit oder ohne Oberlicht, in verschiedenen Größen, im EG-4.OG Türhöhen bis ca. 2,26m, im 5.OG raumhohe Türen bis ca. 3,15m, einschl. Zargen, Beschläge, beidseitig mit entsprechenden Reinigungsmitteln feucht reinigen. Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände Reinigen und Abwischen folgender Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände einschl. Abweichen von Schutzfolien bzw. Etiketten und deren Entsorgung 4. Sanitäreinrichtungen - Sanitär-Objekte wie Badewannen, Duschen, Waschbecken und WC Schüsseln sind desinfizierend zu reinigen. Waschtisch-Unterschränke mit 2 Schubläden, innen und aussen einschl. Beschläge -  Putzen von Ganzglas-Duschtrennwänden, mit Spezial-Glashobel, nachwaschen, ledern und polieren - Handtuchhalter, Beschläge, Spiegel, Verkleidungen etc. - Beleuchtungskörper - alle Armaturen und Rohre 5. Einbauküchen - Beleuchtungskörper, Schalter etc. - Einbauschränke, innen und außen. - Handtuchhaken, Beschläge, Verkleidungen, etc. - Küchenobjekte wie Herd, Spüle, Kühlschrank etc. 6. Einbaumöbel - Einbauschrank, innen und außen, einschl. Beschläge 8. Balkone Böden kehren, 2-mal feucht wischen mit geeignetem Reinigungsmittel, Stahlgeländer feucht reinigen. 6. Innentreppe Stufen kehren, 2-mal feucht wischen mit geeignetem Reinigungsmittel, Geländer und Handläufe feucht reinigen.
Ausführungsbeschreibung Feinreinigung WE
Vorderhaus
Vorderhaus
03.__.020 WE Typ V_T1, Feinreinigung, GF bis ca. 121m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 109m2 Türen: 6 Stück Bäder: 2 Stück, ca. 7,50m2 und ca. 4,50m2 Einbauküche L x H ca.: 6,00 x 2,80m Kochinsel L x T ca.: 3,61 x 0,80m Einbauschränke: Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 3,15 x 2,80m Flur, 1 Stück, L x H ca.: 1,14 x 2,80m Flur, 1 Stück, L x H ca.: 1,60 x 2,80m Flur, 1 Stück, L x H ca.: 0,68 x 2,80m Einhausung Waschmaschine, 1 Stück, L x H ca. 1,33 x 2,60m Wandbekleidungen: ohne Balkon: 1 Stück, ca. 9m2 Innentreppe: ohne Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE VH.03.01, VH.04.07
03.__.020
WE Typ V_T1, Feinreinigung, GF bis ca. 121m2
2,00
Stk.
03.__.030 WE Typ V_T2, Feinreinigung, GF bis ca. 38m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 31m2 Türen: 3 Stück Bäder: 1 Stück, ca. 7m2 Einbauküche L x H ca.: 3,00 x 2,80m Kochinsel: ohne Einbauschränke: Wohn-Essraum, 1 Stück, L x H ca.: 0,99 x 2,80m Einhausung Waschmaschine, 1 Stück, L x H ca. 1,33 x 2,60m Wandbekleidungen: ohne Balkon: 1 Stück, ca. 9m2 Innentreppe: ohne Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE VH.03.02, VH.04.08
03.__.030
WE Typ V_T2, Feinreinigung, GF bis ca. 38m2
2,00
Stk.
03.__.040 WE Typ V_T3, Feinreinigung, GF bis ca. 72m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 63m2 Türen: 3 Stück Bäder: 1 Stück, ca. 9m2 Einbauküche L x H ca.: 3,08 x 2,80m Kochinsel: ohne Einbauschränke: Wohn-Essraum, 1 Stück, L x H ca.: 5,55 x 2,80m Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 2,13 x 2,80m Einhausung Waschmaschine, 1 Stück, L x H ca. 1,33 x 2,60m Wandbekleidungen: ohne Balkon: 1 Stück, ca. 9m2 Innentreppe: ohne Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE VH.03.03, VH.04.09
03.__.040
WE Typ V_T3, Feinreinigung, GF bis ca. 72m2
2,00
Stk.
03.__.050 WE Typ V_T4, Feinreinigung, GF bis ca. 130m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 117m2 Türen: 6 Stück Bäder: 2 Stück, ca. 7,50m2 und ca. 5,50m2 Einbauküche L x H ca.: 6,00 x 2,80m Kochinsel L x T ca.: 3,61 x 0,80m Einbauschränke: Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 3,15 x 2,80m Flur, 1 Stück, L x H ca.: 1,14 x 2,80m Flur, 1 Stück, L x H ca.: 1,60 x 2,80m Flur, 1 Stück, L x H ca.: 0,68 x 2,80m Einhausung Waschmaschine, 1 Stück, L x H ca. 1,33 x 2,60m Wandbekleidungen: ohne Balkon: 1 Stück, ca. 9m2 Innentreppe: ohne Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE VH.03.04, VH.04.10
03.__.050
WE Typ V_T4, Feinreinigung, GF bis ca. 130m2
2,00
Stk.
03.__.060 WE Typ V_T5, Feinreinigung, GF bis ca. 65m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 58m2 Türen: 3 Stück Bäder: 1 Stück, ca. 7m2 Einbauküche L x H ca.: 3,08 x 2,80m Kochinsel: ohne Einbauschränke: Esszimmer Küche, 1 Stück, L x H ca.: 2,40 x 2,80m Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 1,80 x 2,80m Einhausung Waschmaschine, 1 Stück, L x H ca. 1,33 x 2,60m Wandbekleidungen: ohne Balkon: ohne Innentreppe: ohne Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE VH.03.05, VH.04.11
03.__.060
WE Typ V_T5, Feinreinigung, GF bis ca. 65m2
2,00
Stk.
03.__.070 WE Typ V_T6, Feinreinigung, GF bis ca. 41m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 35m2 Türen: 3 Stück Bäder: 1 Stück, ca. 6m2 Einbauküche L x H ca.: 3,03 x 2,80m Kochinsel: ohne Einbauschränke: Esszimmer Küche, 1 Stück, L x H ca.: 1,90 x 2,80m Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 2,76 x 2,80m Einhausung Waschmaschine, 1 Stück, L x H ca. 1,33 x 2,60m Wandbekleidungen: ohne Balkon: ohne Innentreppe: ohne Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE VH.03.06, VH.04.12
03.__.070
WE Typ V_T6, Feinreinigung, GF bis ca. 41m2
2,00
Stk.
03.__.080 WE Typ V_T7, Feinreinigung, GF bis ca. 181m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 161m2 Türen: 9 Stück Bäder: 2 Stück, ca. 14,00m2 und ca. 4,00m2 Einbauküche L x H ca.: 4,75 x 2,95m Kochinsel L x T ca.: 3,20 x 1,20m Einbauschränke: Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 3,69 x 2,95m Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 2,75 x 2,95m Flur, 2 Stück, L x H ca.: 1,22 x 2,95m Wohnzimmer, 2 Stück, L x H ca.: 1,60 x 2,95m HWR, 1 Stück, L x H ca.: 0,61 x 2,60m HWR, 1 Stück, L x H ca.: 0,38 x 2,60m Einhausung Waschmaschine, 1 Stück, L x H ca. 1,35 x 2,60m Wandbekleidungen: ca. 43m2 Balkon: ohne Innentreppe: 1 Stück, 5.OG - DA, 18 Stg. Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE VH.05.13
03.__.080
WE Typ V_T7, Feinreinigung, GF bis ca. 181m2
1,00
Stk.
03.__.090 WE Typ V_T8, Feinreinigung, GF bis ca. 248m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 226m2 Türen: 9 Stück Bäder: 1 Stück, ca. 14,00m2 und  2 Stück ca. 4,00m2 Einbauküche L x H ca.: 4,75 x 2,95m Kochinsel L x T ca.: 3,20 x 1,20m Einbauschränke: Umkleide, 2 Stück, L x H ca.: 3,02 x 2,95m Umkleide, 2 Stück, L x H ca.: 0,77 x 2,95m Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 3,33 x 2,95m Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 2,70 x 2,95m Flur, 2 Stück, L x H ca.: 1,22 x 2,95m Wohnzimmer, 2 Stück, L x H ca.: 1,60 x 2,95m HWR, 1 Stück, L x H ca.: 0,70 x 2,60m HWR, 1 Stück, L x H ca.: 0,79 x 2,60m Einhausung Waschmaschine, 1 Stück, L x H ca. 1,35 x 2,60m Wandbekleidungen: ca. 43m2 Balkon: ohne Innentreppe: 1 Stück, 5.OG - DA, 18 Stg. Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE VH.05.14
03.__.090
WE Typ V_T8, Feinreinigung, GF bis ca. 248m2
1,00
Stk.
Hofgebäude
Hofgebäude
03.__.100 WE Typ H_T1, Feinreinigung, GF bis ca. 138m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 126m2 Türen: 8 Stück Bäder: 2 Stück, ca. 7m2 und ca. 5m2 Einbauküche L x H ca.: 6,90 x 2,80m Kochinsel: ohne Einbauschränke: Umkleide, 1 Stück, L x H ca.: 2,54 x 2,80m Flur, 1 Stück, L x H ca.: 2,75 x 2,80m Einhausung Waschmaschine, 1 Stück, L x H ca. 1,33 x 2,60m Wandbekleidungen: ohne Balkon ab 1.OG: 2 Stück, ca. 17m2 und 8m2 Innentreppe: ohne Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE HG.EG.01, HG.EG.02, HG.01.05, HG.01.06, HG.02.10, HG.02.11, HG.03.15, HG.03.16
03.__.100
WE Typ H_T1, Feinreinigung, GF bis ca. 138m2
8,00
Stk.
03.__.110 WE Typ H_T2, Feinreinigung, GF bis ca. 62m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 55m2 Türen: 4 Stück Bäder: 1 Stück, ca. 7m2 Einbauküche L x H ca.: 4,45 x 2,80m Kochinsel L x H ca.: 2,05 x 0,80m Einbauschränke: Esszimmer Küche, 1 Stück, L x H ca.: 1,47 x 2,80m Umkleide, 2 Stück, L x H ca.: 2,50 x 2,80m Wandbekleidungen: ohne Balkon: ohne Innentreppe: ohne Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE HG.EG.03
03.__.110
WE Typ H_T2, Feinreinigung, GF bis ca. 62m2
1,00
Stk.
03.__.120 WE Typ H_T3, Feinreinigung, GF bis ca. 88m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 80m2 Türen: 5 Stück Bäder: 1 Stück, ca. 4m2 WC: 1 Stück, ca. 3,5m2 Einbauküche L x H ca.: 3,71 x 2,80m Kochinsel L x H ca.: 1,90 x 0,90m Einbauschränke: Esszimmer Küche, 1 Stück, L x H ca.: 1,14 x 2,80m Abstellraum, 1 Stück, L x H ca.: 1,50 x 2,80m Abstellraum, 1 Stück, L x H ca.: 0,84 x 2,80m Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 3,98 x 2,80m Wandbekleidungen: ohne Balkon: ohne Innentreppe: ohne Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE HG.EG.04
03.__.120
WE Typ H_T3, Feinreinigung, GF bis ca. 88m2
1,00
Stk.
03.__.130 WE Typ H_T4, Feinreinigung, GF bis ca. 91m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 80m2 Türen: 5 Stück Bäder: 1 Stück, ca. 7m2 WC: 1 Stück ca. 3,5m2 Einbauküche L x H ca.: 3,71 x 2,80m Kochinsel L x H ca.: 1,90 x 0,90m Einbauschränke: Esszimmer Küche, 1 Stück, L x H ca.: 1,14 x 2,80m Abstellraum, 1 Stück, L x H ca.: 1,50 x 2,80m Abstellraum, 1 Stück, L x H ca.: 0,84 x 2,80m Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 2,77 x 2,80m Einhausung Waschmaschine, 1 Stück, L x H ca. 1,33 x 2,60m Wandbekleidungen: ohne Balkon: 1 Stück, ca. 8m2 Innentreppe: ohne Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE HG.01.07, HG.02.12, HG.03.17
03.__.130
WE Typ H_T4, Feinreinigung, GF bis ca. 91m2
3,00
Stk.
03.__.140 WE Typ H_T5, Feinreinigung, GF bis ca. 118m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 102m2 Türen: 7 Stück Bäder: 2 Stück, ca. 7,5m2 und ca. 4m2 WC: 1 Stück ca. 3,5m2 Einbauküche L x H ca.: 3,71 x 2,80m Kochinsel L x H ca.: 1,90 x 0,90m Einbauschränke: Esszimmer Küche, 1 Stück, L x H ca.: 1,14 x 2,80m Abstellraum, 1 Stück, L x H ca.: 1,50 x 2,80m Abstellraum, 1 Stück, L x H ca.: 0,84 x 2,80m Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 3,95 x 2,80m Wandbekleidungen: ohne Balkon: 2 Stück, ca. 8m2 und ca. 5,50m2 Innentreppe: ohne Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE HG.01.09, HG.02.13, HG.03.18
03.__.140
WE Typ H_T5, Feinreinigung, GF bis ca. 118m2
3,00
Stk.
03.__.150 WE Typ H_T6, Feinreinigung, GF bis ca. 73m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 66m2 Türen: 4 Stück Bäder: 1 Stück, ca. 7m2 Einbauküche L x H ca.: 4,60 x 2,80m Kochinsel: ohne Einbauschränke: Esszimmer Küche, 1 Stück, L x H ca.: 1,65 x 2,80m Esszimmer Küche, 2 Stück, L x H ca.: 1,20 x 2,80m Einhausung Waschmaschine, 1 Stück, L x H ca.: 1,33 x 2,60m Wandbekleidungen: ohne Balkon: 1 Stück, ca. 7,50m2 Innentreppe: ohne Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE HG.01.08, HG.02.14, HG.03.19, HG.04.23
03.__.150
WE Typ H_T6, Feinreinigung, GF bis ca. 73m2
4,00
Stk.
03.__.160 WE Typ H_T7, Feinreinigung, GF bis ca. 117m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 104m2 Türen: 7 Stück Bäder: 2 Stück, ca. 7m2 und ca. 6m2 Einbauküche L x H ca.: 6,66 x 2,80m Kochinsel: ohne Einbauschränke: Esszimmer Küche, 1 Stück, L x H ca.: 3,00 x 2,80m Arbeitszimmer, 1 Stück, L x H ca.: 2,20 x 2,80m Umkleide, 1 Stück, L x H ca.: 2,50 x 2,80m Bad, 1 Stück, L x H ca.: 0,52 x 2,80m Einhausung Waschmaschine, 1 Stück, L x H ca.: 1,20 x 2,60m Wandbekleidungen: ca. 13m2 Balkon: ohne Innentreppe: ohne Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE HG.05.24
03.__.160
WE Typ H_T7, Feinreinigung, GF bis ca. 117m2
1,00
Stk.
03.__.170 WE Typ H_TAP1 Penthouse, Feinreinigung, GF bis ca. 343m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 317m2 Türen: 16 Stück Bäder: 3 Stück, ca. 14,5m2, ca. 7,5m2 und ca. 4,00m2 Einbauküche L x H ca.: 5,35 x 2,80m Kochinsel L x T ca.: 3,00 x 1,50m Einbauschränke: Flur, 1 Stück, L x H ca.: 3,21 x 2,80m Flur, 1 Stück, L x H ca.: 2,86 x 2,80m Flur, 1 Stück, L x H ca.: 2,66 x 2,80m Flur, 1 Stück, L x H ca.: 2,44 x 2,80m Flur, 1 Stück, L x H ca.: 1,20 x 2,60m Arbeitszimmer, 2 Stück, L x H ca.: 5,94 x 2,80m Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 5,95 x 2,80m Umkleide, 4 Stück, L x H ca.: 3,58 x 2,80m Abstellraum, 1 Stück, L x H ca.: 7,00 x 2,80m Wandbekleidungen: ca. 68m2 Balkon:  1 Stück, ca. 7,5m2 Innentreppe: 1 Stück, 4. - 5.OG, 18 Stg. inkl. Zwischenpodest 1 Stück, 5.OG - DA, 18 Stg. inkl. Zwischenpodest Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE HG.05.20
03.__.170
WE Typ H_TAP1 Penthouse, Feinreinigung, GF bis ca. 343m2
1,00
Stk.
03.__.180 WE Typ H_TAP2 Penthouse, Feinreinigung, GF bis ca. 218m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 200m2 Türen: 13 Stück Bäder: 3 Stück, ca. 7,50m2, ca. 7,00m2 und ca. 4,00m2 WC: 1 Stück, ca. 2,50m2 Einbauküche L x H ca.: 5,40 x 2,80m Kochinsel L x T ca.: 3,00 x 1,00m Einbauschränke: Garderobe, 2 Stück, L x H ca.: 2,20 x 2,80m Schlafzimmer, 2 Stück, L x H ca.: 3,40 x 2,80m Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 1,20 x 2,80m Arbeitszimmer, 1 Stück, L x H ca.: 1,30 x 2,80m Umkleide, 1 Stück, L x H ca.: 3,92 x 2,60m Umkleide, 1 Stück, L x H ca.: 3,02 x 2,80m Diele, 1 Stück, L x H ca.: 0,77 x 2,80m Einhausung Waschmaschine, 1 Stück, L x H ca. 1,35 x 2,60m Wandbekleidungen: ca. 89m2 Balkon: 1 Stück, ca. 7,5m2 Innentreppe: 1 Stück, 4. - 5.OG, 18 Stg. inkl. Zwischenpodest 1 Stück, 5.OG - DA, 18 Stg. inkl. Zwischenpodest Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE HG.05.22
03.__.180
WE Typ H_TAP2 Penthouse, Feinreinigung, GF bis ca. 218m2
1,00
Stk.
03.__.190 WE Typ H_TAP3 Penthouse, Feinreinigung, GF bis ca. 198m2 Feinreinigung Wohnung gemäß Ausführungsbeschreibung Bodenflächen Parkett ca.: 180m2 Türen: 11 Stück Bäder: 2 Stück, ca. 7,00m2 ca. 6,50m2 WC: 1 Stück, ca. 2,50m2 Einbauküche L x H ca.: 5,89 x 2,80m Kochinsel L x T ca.: 3,00 x 1,00m Einbauschränke: Garderobe, 2 Stück, L x H ca.: 2,20 x 2,80m Schlafzimmer, 2 Stück, L x H ca.: 3,40 x 2,80m Schlafzimmer, 1 Stück, L x H ca.: 1,20 x 2,80m Arbeitszimmer, 1 Stück, L x H ca.: 1,30 x 2,80m Umkleide, 1 Stück, L x H ca.: 3,92 x 2,60m Umkleide, 1 Stück, L x H ca.: 3,02 x 2,80m Diele, 1 Stück, L x H ca.: 0,77 x 2,80m Einhausung Waschmaschine, 1 Stück, L x H ca. 1,35 x 2,60m Wandbekleidungen: ca. 72m2 Balkon: 1 Stück, ca. 12,50m2 Innentreppe: 1 Stück, 4. - 5.OG, 18 Stg. inkl. Zwischenpodest 1 Stück, 5.OG - DA, 18 Stg. inkl. Zwischenpodest Fenster :siehe gesonderten Titel Ausführungsort: WE HG.05.21
03.__.190
WE Typ H_TAP3 Penthouse, Feinreinigung, GF bis ca. 198m2
1,00
Stk.
04 Büros VH 1.-2OG, HG EG
04
Büros VH 1.-2OG, HG EG
Baugrobreinigung
Baugrobreinigung
04.__.010 Baugrobreinigung Baugrobreinigung von verschiedenen Räumen, inkl. Umsetzen von in den Räumen gelagerten Materialien und Gegenständen, nach Anleitung der Bauleitung, Transport des anfallenden Bauschutts in bauseitige Container Die Reinigung erfolgt zu unterschiedlichen Zeiten. Abrechnungsgrundlage: m2 Netto-Grundfläche
04.__.010
Baugrobreinigung
E
1.150,00
m2
05 Läden VH EG
05
Läden VH EG
Baugrobreinigung
Baugrobreinigung
05.__.010 Baugrobreinigung Baugrobreinigung von verschiedenen Räumen, inkl. Umsetzen von in den Räumen gelagerten Materialien und Gegenständen, nach Anleitung der Bauleitung, Transport des anfallenden Bauschutts in bauseitige Container Die Reinigung erfolgt zu unterschiedlichen Zeiten. Abrechnungsgrundlage: m2 Netto-Grundfläche
05.__.010
Baugrobreinigung
E
470,00
m2
06 Fenster Fassaden
06
Fenster Fassaden
06.__.010 Fenster, Fenstertüren aus Holz oder Alu, h bis 3,10m, reinigen Fenster und Fenstertüren aus Holz oder Alu, in der Regel bestehend aus Dreh-Kipp-Flügeln, innen und außen, einschl. Rahmen, Beschlägen und Fensterbänken aus Holz bzw. Metall reinigen reinigen bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche, einschl. Entfernen von Schutzfolien und Etiketten. Fensterhöhen bis ca. 3,10m. Gesamtzahl Fenster: 310 Stück Einzelflächen ca.: von 3,30m2 - 6,80m2 Abrechnungsgrundlage: m2 Rohbauöffnung
06.__.010
Fenster, Fenstertüren aus Holz oder Alu, h bis 3,10m, reinigen
1.570,00
m2
06.__.020 Glasabsturzsicherungen vor Fenster, reinigen Reinigung von Glasabsturzsicherungen vor Fenster, unter Verwendung eines geeigneten Pflegemittels, bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche einschließlich Polieren. Geländerhöhe: bis ca. 115 cm Abrechnungsgrundlage: lfdm. Geländer
06.__.020
Glasabsturzsicherungen vor Fenster, reinigen
290,00
m
06.__.030 Dachausstiegs-Schiebefenster, reinigen Dachausstiegs-Schiebefenster, 10 Stück über dem 5.OG, bestehend aus festverglasten Elementen und Öffnungs-Flügel, innen und außen reinigen inklusive aller Profile, Beschläge und Beschlagteile etc., bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche. Die Reinigung innen hat mit geeignetem Gerät vom 5.OG aus (Arbeitshöhe bis ca. 6,80m) zu erfolgen. Die Reinigung außen erfolgt von der jeweiligen Dachfläche aus. Die Verglasung der Oberlichter ist nicht betretbar, geeignete Geräte sind einzukalkulieren !! Gesamtzahl Fenster: 10 Stück Einzelflächen ca.: von 4,00m2 - 6,20m2 Abrechnungsgrundlage m2 zu reinigende Fläche
06.__.030
Dachausstiegs-Schiebefenster, reinigen
50,00
m2
Sonstiges
Sonstiges
06.__.040 Zulage Rollrüstung für Arbeitshöhen bis ca 6,00m Zulage zur Reinigung von Fenstern für die Bereitstellung einer geeigneten Rollrüstung für die Ausführung der Arbeiten bis zu einer Arbeitshöhe von ca. 6,00m Ausführungsort: HG.04.20.002/HG.05.20., Fenster Wohnzimmer/Luftraum
06.__.040
Zulage Rollrüstung für Arbeitshöhen bis ca 6,00m
P
1,00
psch
07 Aussenflächen und Dachterrassen
07
Aussenflächen und Dachterrassen
07.__.010 Hofgarten reinigen Hofgarten, größtenteils begrünt, mit gepflasterten Wegen, Fahrraddoppelparker (ca. 150 Fahrradstellplätze), einer Spiel- und Bewegungsfläche (GF ca. 41m2), einer Geräte-Spielfläche (GF ca, 36m2, mit einem Sandkasten) wie folgt reinigen: - Kehren - Verunreinigungen absammeln und entsorgen Abrechnungsgrundlage: m2 zu reinigende Fläche
07.__.010
Hofgarten reinigen
1.100,00
m2
07.__.020 Hofterrassen reinigen Hofterrassen, belegt mit Kebony-Dielen wie folgt reinigen: - Kehren - Verunreinigungen absammeln und entsorgen Abrechnungsgrundlage: m2 zu reinigende Fläche
07.__.020
Hofterrassen reinigen
150,00
m2
07.__.030 Dachterrassen reinigen Dachterrassen, belegt mit Kebony-Dielen wie folgt reinigen: - Kehren - Verunreinigungen absammeln und entsorgen Abrechnungsgrundlage: m2 zu reinigende Fläche
07.__.030
Dachterrassen reinigen
200,00
m2
07.__.040 Ganzglas-Geländer / Absturzsicherungen, reinigen Reinigung von Ganzglas-Geländer / Absturzsicherungen einschließlich Edelstahl-Handlauf, unter Verwendung eines geeigneten Pflegemittels, bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche einschließlich Polieren. Geländerhöhe: bis ca. 120 cm Abrechnungsgrundlage: lfdm. Geländer
07.__.040
Ganzglas-Geländer / Absturzsicherungen, reinigen
10,00
m
08 Sonstiges
08
Sonstiges
08.__.010 Innentüren, Stahl (lackiert) reinigen Reinigung von Innentüren, einflügelig, in verschiedenen Größen aus Stahl (lackiert), einschließlich aller dazugehörigen Beschläge bzw. Beschlagsteile und Zargen reinigen bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche.
08.__.010
Innentüren, Stahl (lackiert) reinigen
E
1,00
Stk.
08.__.020 Heizkörper reinigen Reinigung von Heizkörpern wie Flachheizkörpern, Konvektoren o.ä. inklusive Anbindungen bis zum Erreichen einer schmutzfreien Oberfläche. Heizkörpertiefe bis ca. 155mm Abrechnungsgrundlage: m2 Ansichtsfläche
08.__.020
Heizkörper reinigen
E
1,00
m2
08.__.030 Bauschutt beräumen Bauschutt und Abfälle anderer Gewerke beräumen, Transport des anfallenden Schutts in Container, z.B. Materialreste, Schutzabdeckungen Böden aus Folie und schwerer Filzpappe o.ä.. Entsorgung siehe gesonderte Position.
08.__.030
Bauschutt beräumen
E
1,00
m3
08.__.040 Schuttcontainer, Bauschutt Schuttcontainer für Bauschutt, bereitstellen und entsorgen, inkl. aller Gebühren wie Transport, Stand- und Kippgebühr u.ä. Ausführung nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung.
08.__.040
Schuttcontainer, Bauschutt
E
1,00
m3
08.__.050 Schuttcontainer, Kunststoffe Schuttcontainer für Kunststoffe, bereitstellen und entsorgen, inkl. aller Gebühren wie Transport, Stand- und Kippgebühr u.ä. Ausführung nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung.
08.__.050
Schuttcontainer, Kunststoffe
E
1,00
m3
08.__.060 Schuttcontainer, Holz Schuttcontainer für Holz, bereitstellen und entsorgen, inkl. aller Gebühren wie Transport, Stand- und Kippgebühr, u.ä. Ausführung nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung.
08.__.060
Schuttcontainer, Holz
E
1,00
m3
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
10.__.010 Arbeiten eines Fachwerkers Arbeiten, die nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen
10.__.010
Arbeiten eines Fachwerkers
E
10,00
Std.
10.__.020 Arbeiten eines Bauhelfers sonst wie vor
10.__.020
Arbeiten eines Bauhelfers
E
10,00
Std.