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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Für die Ausführung der Leistungen gelten, soweit im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich auf Änderungen hingewiesen wird, die VOB C sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, bzw. die für die Ausführung maßgebenden DIN-Normen und Richtlinien in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Es gilt insbesondere
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,
Für die Dauer der Baumaßnahme ist vom AN folgendes Personal zu stellen und vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung schriftlich anzuzeigen:
- Zuständiger Fachbauleiter mit entsprechender Eignung und Erfahrung;
- Für diese Baumaßnahme eingesetzter Polier (muss während der Arbeitszeiten ständig auf der Baustelle anwesend sein);
- Verantwortlicher Sicherheitsbeauftragter.
Für die Dauer der Baumaßnahme ist vom AN ein Bautagebuch zu führen, in welchem täglich der Personaleinsatz (einschl. Subunternehmer, nach Gewerken getrennt), Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten sowie Angaben zu Witterung und besonderen Vorkommnissen vermerkt werden.
Ebenso sind die verwendeten Materialien einschl. der Lieferschein-Nr. sowie Chargen-Nr. im Bautagebuch zu vermerken. Das Bautagebuch ist der Bauleitung täglich zur Unterschrift vorzulegen. Eine Ausfertigung ist der Bauleitung zu übergeben, die zweite verbleibt auf der Baustelle. Das Führen des Bautagebuchs ist als Nebenleistung zu betrachten und wird nicht gesondert vergütet.
Ortsbesichtigung
Jeder Bieter ist verpflichtet, die örtlichen Gegebenheiten an der geplanten Baustelle in Augenschein zu nehmen. Jegliche aus Unkenntnis der örtlichen Situation hervorgerufenen Forderungen des Bieters werden nicht anerkannt.
Erklärung des Bieters:
Ich habe mir an Ort und Stelle das Objekt und den zu erwartenden Arbeitsumfang angesehen.
____________________________
Unterschrift Bieter
Abrechnung / Aufmaße
Jeder Rechnung sind prüffähige Aufmaße mit fortlaufender Nummerierung für sämtliche abgerechneten Leistungen beizufügen. Sämtliche Berechnungen sind durch zeichnerische Skizzen und Maßangaben zu ergänzen. Mit Hilfe von Grundrissen, Ansichten etc. ist die Lage jeder erbrachten Leistung darzustellen. Für jede Leistungsposition ist eine Massenzusammenstellung mit einzureichen.
Durch den Baufortschritt verdeckte Leistungen sind frühzeitig (ggf. gemeinsam mit der Bauleitung) aufzumessen und der Bauleitung rechtzeitig zur Kontrolle vorzulegen. Verspätet eingereichte, nicht mehr prüfbare Leistungsmeldungen werden nicht anerkannt.
Vertragsstrafe
Es gelten die Regelungen der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), die den Verdingungsunterlagen beigefügt sind und bei Vertragsabschluss fester Vertragsbestandteil werden.
Werbung
Das Anbringen von Werbung (auch Eigenwerbung) am Gerüst oder im sonstigen Baustellenbereich ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Bauzeit / Terminplanung / Unterbrechungen im Bauablauf
Unmittelbar nach Beauftragung ist vom AN ein Bauzeitenplan unter Mitwirkung von Bauleitung und beteiligten Gewerken zu erstellen und, nach Genehmigung durch Bauherrn und Bauleitung, in Kopie an alle Beteiligten zu verteilen. Diesbezüglicher Aufwand wird nicht gesondert vergütet. Der Bauzeitenplan muss die Abhängigkeiten aller beteiligten Gewerke berücksichtigen u. wird Vertragsbestandteil einschließlich Teilfristen.
Während der Ausführung ist der Bauablauf durch den vom AN zu stellenden Fachbauleiter kontinuierlich mit den Soll-Terminen zu vergleichen. Verzögerungen, Behinderungen sowie Dispositionsänderungen im Personaleinsatz etc. sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen und zu begründen.
Sicherheitskoordination
Der Auftraggeber benennt einen Sicherheitskoordinator gem. Baustellenverordnung. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird durch den Sicherheitskoordinator erstellt und dem AN vor Baubeginn übergeben.
Der AN hat sicherzustellen, dass sämtliche eigene beteiligte Arbeitnehmer eine Einweisung in den SiGe-Plan erhalten. Die Einweisung ist zu dokumentieren und durch die Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen.
Lärmschutz
Es werden erhöhte Ansprüche an den Lärmschutz gestellt. Nur höchst lärmgeschützte Geräte (Kompressoren etc.) sind einzusetzen. Der Lärmschutz ist bei der Einteilung der täglichen Arbeitszeiten zu berücksichtigen.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 WI 1710: Kamerstücken 1-15
01
WI 1710: Kamerstücken 1-15
01. 1 Baustelleneinrichtung
01. 1
Baustelleneinrichtung
02 WI 1060: Kamerstücken 17-33
02
WI 1060: Kamerstücken 17-33
02. 1 Baustelleneinrichtung
02. 1
Baustelleneinrichtung
03 WI 1060: Op'n Hainholt 4-18
03
WI 1060: Op'n Hainholt 4-18
03. 1 Baustelleneinrichtung
03. 1
Baustelleneinrichtung