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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allg. Angaben zum Objekt Allgemeine Angaben zum Objekt
In der Gustav-Adolf-Straße 11, 13-14 / Tratzigerstraße 21 im Bezirk Hamburg-Wandsbek, Gemarkung Marienthal, ist der Neubau von drei mehrgeschossigen Wohngebäuden mit 168 freifinanzierten und geförderten Mietwohnungen
geplant.
Das Eckgrundstück wird von der Gustav-Adolf-Straße und der Tratzigerstraße begrenzt. Gegenüber an der Gustav-Adolf-Straße befindet sich der ehemalige Güterbahnhof Wandsbek, sowie die Bahnstrecke Hamburg-Lübeck. Ab dem Jahr 2028 entsteht an der Ecke Gustav-Adolf-Str. / Bovestraße die neue S-Bahnstation „Bovestraße“, welche in ca. 3 min zu Fuß vom Neubau erreichbar sein wird.
Auf dem Grundstück entstehen drei Gebäude auf einem gemeinsamen Untergeschoss mit Tiefgarage - der L-förmige Straßenriegel mit sechs Treppenhäusern und zwei Hofriegel mit jeweils zwei Treppenhäusern. In ihrer Geschossigkeit orientieren sich die Neubauten an der umliegenden Bebauung.
Im Untergeschoss befinden sich die Nebenräume für Haustechnik, Fahrradstellplätze und Abstellraumflächen sowie die natürlich belüftete Tiefgarage mit insgesamt 86 PKW-Stellplätzen.
Sie wird von der Gustav-Adolf-Straße über eine einspurige Rampe mit beidseitigem Schrammbord erschlossen. Das Garagentor befindet sich im Inneren des Gebäudes im Bereich der einspurigen Rampe. Ein- und Ausfahrt werden über Signalgeber an den entsprechenden Wartepositionen koordiniert.
Die sechs Treppenhäuser im Straßenriegel (Bauteil C und D) werden von der Gustav-Adolf-Straße und der Tratzigerstraße erschlossen. An der Gustav-Adolf-Straße befindet sich sowohl die Tiefgarageneinfahrt, als auch der Hofzugang in den Innenhof, der gleichermaßen auch als Feuerwehrdurchfahrt genutzt wird. Pkw-Verkehr ist im Hofbereich nicht zulässig. Durch den Hofzugang führt auch die Erschließung zu den weiteren vier Treppenhäusern in den beiden Hofriegeln (Bauteil A und B). Die Treppenhäuser fünf und sechs an der Tratzigerstraße haben zusätzlich einen direkten Hofzugang.
An der Gustav-Adolf-Straße ist der Gemeinschaftsraum angeordnet.
Der Wohnungsmix bietet eine angemessene Durchmischung verschiedener Wohnungstypen und –größen und sichert ein vielfältiges Angebot. Es sollen 24 Ein-Zimmerwohnungen, 58 Zwei-Zimmerwohnungen, 47 Drei-Zimmerwohnungen, 33 Vier-Zimmerwohnungen und sechs Fünf-Zimmerwohnungen entstehen. Insgesamt umfassen die Gebäude 168 Wohneinheiten, die sich
wie folgt verteilen:
Im Straßenriegel 115 Wohnungen verteilt auf fünf Geschossen und in den
beiden Hofriegeln jeweils 29 und 24 Wohnungen verteilt auf vier Geschossen.
Die Wohn- und Essbereiche der Wohnungen sind überwiegend nach Süden und Westen ausgerichtet, ebenso wie die Terrassen, Balkone und Dachterrassen. Die meisten Wohnungen haben eine West-Ost-Ausrichtung. Die Wohnungen im Nordriegel und an den Eckpunkten der Hofriegel erhalten eine Nord-Süd-Ausrichtung. Im Nordriegel liegen die Dachterrassen des 4.Obergeschoss in Richtung Norden.
Jede Wohnung ist mit einem Abstellraum ausgestattet. Zusätzliche Abstellräume befinden sich im Untergeschoss.
Insgesamt 43 Wohnungen werden barrierefrei nutzbar und erreichbar ausgeführt. Diese verteilen sich auf neun von zehn Treppenhäusern. Die barrierefreie Erschließung aller Geschosse und Treppenhäuser ist durch den Aufzug gewährleistet. Die barrierefreien Wohnungen entsprechen den Vorgaben der HBauO §52 sowie den in der Verwaltungsvorschrift Technische
Baubestimmungen (VV TB) festgelegten Abschnitten der DIN 18040-2. So sind die Wohn- und Schlafräume, ein Bad mit Toilette, die Küche sowie die Balkone barrierefrei im Sinne der DIN 18040-2 erreichbar.
Die Fassaden des Straßenriegels zur Gustav-Adolf-Straße und Tratzigerstraße werden als Wärmedämmverbundsystem mit Klinkerriemchen ausgeführt. Es wird ein hellrotbunter Klinker im Farbspektrum rot/ rotbunt/ rotblau im Format NF oder DF verbaut. Als Verband wird ein wilder Verband hergestellt. Zur Gliederung der Fassade wird ein eingeschossiger bis zweigeschossiger Sockel durch Klinkerrelief ausgebildet. Zusätzlich werden die Fenster durch leicht zurückspringende Faschen eingefasst.
Die Treppenhausfenster werden durch ein vertikales Fensterband zusammengefasst. Das zurückspringende 4. Obergeschoss, sowie die Loggien
erhalten einen beigefarbenen Putzanstrich. Die Innenhoffassaden erhalten ebenso einen Putzanstrich und einen eingeschossigen Sockel mit Kammzugstruktur.
Aufgrund der hohen Lärmbelastung an der Gustav-Adolf-Straße werden an dieser Fassade verglaste Vorbauten als schallabsorbierende Maßnahmen ausgebildet. Diese werden zu drei Risaliten entlang der Fassade zusammengefasst.
Die Fassaden der Hofriegel werden als Wärmedämmverbundsystem mit beigefarbenem Putz hergestellt. Hier wird ein eingeschossiger Sockel mit Kammzugstruktur zur Fassadengliederung ausgebildet. Zusätzlich werden Fenster durch Felder in Kammzugstruktur eingefasst. Im Innenhof
werden die Treppenhausfenster ebenfalls durch ein vertikales Fensterband zusammengefasst.
Die einspringenden Hauseingänge werden durch eine farblich abgesetzte
Wandoberflächengestaltung betont.
Die Fassaden sind als Lochfassaden überwiegend mit bodentiefen Fenstern gestaltet – größtenteils mit einer unteren absturzsichernden Festverglasung und Kämpfern. Die Fenster derden als verglaste Konstruktionen mit farbig folierten Kunststofffensterprofilen ausgeführt. Die Absturzsicherungen an Balkonen werden in der bauordnungsrechtlich erforderlichen Höhe von 90cm bzw. 110cm als Flachstahlkonstruktionen mit vertikalen Längsstäben ausgeführt.
Die Dachflächen bestehen aus einem gedämmten Flachdachaufbau mit extensiver Begrünung. Auf den Dächern befinden sich neben den Aufzugsüberfahrten und den Dachausstiegen auch Technikflächen für die Wärmepumpen und aufgeständerte Photovoltaikmodule. Die
Wärmepumpen erhalten aus Gründen des Schallschutzes eine Technikeinhausung.
Die sich durch die Staffelung ergebenden Dachflächen im 3.OG (Hofriegel) und 4.OG (Straßenriegel) erhalten einen Belag aus Betonwerkstein und sind für die Bewohner als Terrasse nutzbar.
Allg. Angaben zum Objekt
Allg. Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Lage der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeiten
Eventuelle Fahrbahnverschmutzungen durch Baufahrzeuge sind sofort vom Verursacher zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Reinigung ggf. von der Bauleitung veranlasst. Die Kosten werden dem Verursacher angelastet. Der Auftragnehmer und seine Beschäftigten sowie die von ihm beauftragten Nachunternehmer und Lieferanten handeln eigenverantwortlich. Stellplätze für Privatfahrzeuge sind auf dem Baugelände nicht vorhanden. Der Auftragnehmer hat für die Sicherheit seiner Fahrzeuge, Geräte und Materialien eigenverantwortlich zu sorgen, er gewährleistet die Einhaltung der polizeilichen und bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften im Baustellenbereich und haftet für Schäden, die durch eigenes Fehlverhalten verursacht werden.
2. Gebäude
Die genauen Abmessungen und Höhenverhältnisse sind den Planunterlagen zu entnehmen.
3. Ausführung
3.1 Allgemeines
Insbesondere über die Transport-, Lager- und Arbeitsbedingungen sowie über den Zustand der zu befahrenden und zu bebauenden Untergründe etc. hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe vor Ort zu informieren. Unkenntnis hierüber berechtigt zu keinerlei Mehrforderungen des Bieters.
Alle für die Ausführung der Arbeiten bedeutsamen Normen, Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften, alles neuester Stand, sind Grundlage der Leistungs-beschreibung und strikt einzuhalten. Anfallender Schutt ist gemäß den behördlichen Auflagen - gegebenenfalls als Sondermüll - ordnungsgemäß zu beseitigen.
3.2 Personal und Arbeitsmittel
Die Arbeitsweise und die Auswahl der eingesetzten Geräte sind den besonderen Erfordernissen der Baustelle anzupassen. Es dürfen nur Handwerker eingesetzt werden, die für den hier beschriebenen Einsatzbereich geeignet sind. Um unnötigen Bauleitungsaufwand für mehrmaliges Wiederholen von Einweisungen und Anordnungen zu vermeiden und dadurch hervorgerufene Fehlerquellen sowie deren Folgen auszuschalten, ist ein personeller Austausch nicht gestattet oder nur nach Rücksprache mit der Bauleitung erlaubt.
3.3 Planungsleistungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Bauleitung vor Ausführungsbeginn die Baudurchführung, die Ausführungsart sowie sämtliche Ausführungsdetails abzustimmen. Der Auftragnehmer hat Planungsleistungen gem. Leistungsbeschreibung zu erbringen (u.a. Werkstattpläne, Werk- und Montagepläne, sowie statische Nachweise). Der AN hat auf Basis der Ausführungsplanung vermaßte Werkzeichnungen nach eigener örtlicher Bauaufnahme als Übersicht M. 1:10, Details bis M. 1:1 nach Maßgabe des AG anzufertigen und der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach den von der Bauleitung freigegebenen Ausführungszeichnungen. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht.
3.4 Vorschriften und Normen
Die technischen Angaben der Leistungsbeschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar, die nicht unterschritten werden dürfen. Soweit andere Vorschriften, Normen und sonstige Regeln der Technik höhere Anforderungen stellen, sind diese zu erfüllen. Angebote, die auch nur in Teilbereichen den gestellten Mindestanforderungen nicht gerecht werden, können wegen Unvollständigkeit von der Wertung ausgeschlossen werden.
Für alle Gewerke gelten grundsätzlich die kleinsten zulässigen Maßtoleranzen der jeweiligen DIN 18201 bis DIN 18203, soweit im LV nichts anderes vermerkt ist. Gem. Tabelle 3, DIN 18 202 werden grundsätzlich "erhöhte Anforderungen" an die Ebenheit von Flächen gestellt. Werden die zulässigen Toleranzen überschritten, so sind notwendige Nacharbeiten des AN ohne Mehrkosten für den Bauherren auszuführen.
3.5 Materiallieferung und -lagerung
Materialien sind ausschließlich in solchen Mengen anzuliefern, wie sie kurzfristig zu verarbeiten sind. Die Lagerzeiten der Materialien sollen so kurz wie möglich sein. Wegen der direkten Nähe zur benachbarten Bebauung sind Rücksichtnahmen und Abstimmungen zur Vermeidung von Belästigungen und Beeinträchtigungen unverzichtbar. Den Anweisungen der Bauleitung zur Materiallagerung ist unbedingt Folge zu leisten. Die Verkehrssicherheit für Transporte auf und außerhalb der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. Kosten für die Beseitigung von Schäden an fremdem Eigentum, die der AN verursacht hat, trägt der AN.
3.6 Vermessung
Sämtliche erforderliche Vermessungsarbeiten zur Herstellung der ausgeschriebenen Leistung sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
3.7 Baustrom, Bauwasser
Regelung erfolgt im Rahmen der Auftragsverhandlung.
3.8 Brandschutz
Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Materialien sowie bei Löt-, Brenn- und Schweißarbeiten ist vom betreffenden AN unaufgefordert geeignetes Löschgerät bereitzuhalten. Falls erforderlich, ist eine Brandwache zu stellen.
3.9 Abrechnung
Bei Vergabe wird ein Zahlungsplan vereinbart, der sich an dem vom AN zu liefernden Ablaufplan orientiert.
4. Angebot
Der Bieter führt eine Prüfung der Angebotsunterlagen auf Vollständigkeit durch.
Er hat seine Arbeiten auf der Baustelle zu koordinieren und zu überwachen, Bautagebuch zu führen, Kosten- und Terminrahmen einzuhalten. Der Auftragnehmer ist alleiniger Ansprechpartner für den Auftraggeber. Koordinationsaufwand einschl. zugehöriger Gemeinkosten ist einzukalkulieren.
Der AN ist für die Erfüllung der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Vor Abgabe seines Angebotes hat er sich über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Nachforderungen aus Unkenntnis der Sachlage oder missverstandener Auslegung der Ausschreibung und Pläne werden nicht anerkannt. Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Tageszeiten (z.B. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit usw.) sind erst nach Zustimmung durch die Bauleitung des AG erlaubt. Das Einholen der behördlichen Erlaubnis ist Sache des AN.
Das Angebot ist vollständig abzugeben. Unvollständige Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden. Alle angebotenen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt.
Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im LV genannte Fabrikat als vereinbart.
Bedenken gegen ausgeschriebene Leistungen sind vom Bieter bei Angebotsabgabe schriftlich und mit Gegenvorschlägen vorzubringen. Geschieht das nicht, übernimmt der Bieter die volle Gewähr für die angebotene Leistung im Sinne von § 13 VOB/B. Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er über den Umfang der geplanten Leistungen vollständig informiert ist und dass Unklarheiten im Angebotstext, die zu Mehrforderungen führen können, nicht gegeben sind. Es ist grundsätzlich die komplette Leistung einschl. aller Nebenleistungen gem. VOB/C anzubieten.
Auf allgemein gültige Begriffe wie liefern, herstellen und einbauen wird in der Leistungsbeschreibung weitgehend verzichtet. Es ist dennoch grundsätzlich die fertige Leistung einschl. Lieferung aller Materialien, allen Nebenleistungen und der für die Durchführung eigener Leistungen erforderlichen Vermessungsleistungen anzubieten. Schuttbeseitigung bedeutet grundsätzlich die vorschriftsmäßige Abfuhr des Materials einschl. Containerkosten und Kippgebühr.
Der AN hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten. Versäumt er dieses, so setzt der AG marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt. Die Kalkulation von Nachtragsangeboten ist auf Verlangen des AG ebenso offen zulegen wie die Urkalkulation des Hauptangebotes.
Sollte der Bieter Nachunternehmer beauftragen, so hat er eine Erklärung über den vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit seiner Nachunternehmer Angaben zu machen gem. VOB/A § 8 Nr. 3 (1) Buchstaben a bis g. Der Bieter hat für seine Nachunternehmer eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, der für ihn zuständigen Versicherungsträger und den Nachweis der Eintragung in das Handelsregister sowie die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die benannten Nachunternehmer zu überprüfen und nach eigenem Ermessen abzulehnen, falls die geringsten Zweifel an der Erfüllung o.a. Bedingungen bestehen.
ietDer Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er sich von den örtlichen Gegebenheiten bezüglich Lage, Anfahrt, Arbeits- und Lagerplätze etc. überzeugt hat und alle in den Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen beschriebenen Leistungen und Bedingungen bei der Preisbildung berücksichtigt hat.
5. Baustelleneinrichtung
Kosten für die zur Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung einschl. Lieferung, Auf- und Abbau sowie Vorhaltung sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzukalkulieren.
6. Ausführung
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen, in dem täglich die geleisteten Arbeiten, Zahl- und Art der Arbeitskräfte, Witterungsverhältnisse sowie besondere Vorkommnisse einzutragen sind. Das Bautagebuch ist dem Bauleiter wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen, eine Durchschrift ist auszuhändigen. Darüber hinaus ist der AN verpflichtet, an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Grundlage der Arbeiten sind die Planunterlagen und Zeichnungen des Architekten, die statischen Berechnungen sowie
- die Angaben und Details der sonstigen Fachplaner und Sonderfachleute
- alle sonstigen behördlichen Auflagen,
- die Leistungsbeschreibung.
Der AN hat alle evtl. erforderl. Genehmigungen für die Benutzung von öffentl. Grundstücksflächen bzw. Nachbargrundstücken rechtzeitig vor Baubeginn einzuholen. Alle hierdurch entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Bauherrschaft ist von allen Forderungen freizustellen, die durch unmittelbare und mittelbare Beschädigungen entstehen können. Verursachte Schäden sind unaufgefordert zu beseitigen.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und sonstig anfallende Bauschuttmassen sind vom AN kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt.
Bei Durchführung von Schweiß- und Schneidbrennarbeiten, Arbeiten mit offener Flamme und sonstigen funkenreißenden Arbeiten sind die gültigen Auflagen der Bauberufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht, etc. zu beachten und einzuhalten (Brand- und Explosionsschutz). Der Nachweis der Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7 ist auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen.
Brennbare Gegenstände und lagernde feuergefährliche Stoffe, auch Staub und Abfälle, soweit brennbare Umkleidungen und Isolierungen, sind vor Beginn der Arbeiten aus der Umgebung der Arbeitsstelle zu entfernen. Ortsfeste brennbare
Allg. Vorbemerkungen
Techn. Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten. Alle nachfolgend beschriebenen Positionen sind inkl. Lieferung und fachgerechtem Einbau zu kalkulieren.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer am Bau zu prüfen.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten die sich aus der Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben einzurechnen.
In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen,
- ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten Bereiche,
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten,
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches,
- Zwischenlagerungskosten,
- Kosten für die komplette erforderliche Baustelleneinrichtung.
- Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten,
Das Fassadengerüst stellt der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick über die Lage von Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen.
In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten.
Maßgebend für die Ausführung sind die Bestimmungen der VOB in allen Teilen und in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
Die Allgemeinen Technischen Vorschriften gemäß DIN in jeweils neuester Fassung, insbesondere:
DIN 18 336 - Abdichtungsarbeiten
DIN 18 338 - Dachdeckungsarbeiten
DIN 18 339 - Klempnerarbeiten
Flachdachrichtlinien in der neuesten Fassung
Abdichtung: Anwendungskategorie K2, Beanspruchungsklasse IB
Verarbeitungsvorschriften der System-Hersteller werden Vertragsbestandteil. Sie sind zusammen mit ausführlichen technischen Arbeitsunterlagen bei Angebots-abgabe mit einzureichen, sofern ein anderes als im LV beschriebenes System angeboten wird.
Für alle ausgeschriebenen Produkte sind auf Anforderung des AG die nötigen Prüfzeugnisse beizubringen.
Systembedingte stat. Nachweise und Verlegepläne sind vom AN zu fertigen und mit den EP's abgegolten.
Der Auftragnehmer hat die Vorleistungen anderer Gewerke rechtzeitig vor Baubeginn der eigenen Arbeiten zu überprüfen und der Bauleitung etwaige Mängel schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt dies nicht bzw. werden Mängel erst zum Zeitpunkt der Ausführung erkannt, so obliegt es dem Auftragnehmer allein, diese Mängel zu beseitigen
Die Leistungen dürfen bei Witterungsverhältnissen, die sich nachteilig auf die Leistung auswirken können (Temperaturen unter + 5 Grad, Feuchtigkeit und Nässe, Schnee, Eis) nur ausgeführt werden, wenn durch besondere Maßnahmen nachteilige Auswirkungen verhindert werden, diese sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Verunreinigungen der fertiggestellten umgebenden Flächen sind unbedingt zu vermeiden bzw. umgehend zu beseitigen.
Klempnerarbeiten
Attiken: Anwendungskategorie K2, Beanspruchungsklasse IA
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen
Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter,
insbesondere wird verwiesen auf ATV/DIN 18339 - Klempnerarbeiten.
Blechstöße sind gut überlappt, genietet und gelötet herzustellen. Je nach
Erfordernissen müssen unter Beachtung der allgemein gültigen und anerkannten
Ausführungsregeln Dehnungsfugen ausgeführt werden.
Blechverbindungen, Verwahrungen und Befestigungen sind rückstausicher
auszuführen, Nagel- und Schraubstellen sind mit Lötkappen zu versehen.
Mögliche Längenänderungen der Dach- und Wandbekleidungen aus Metall
müssen durch entsprechende konstruktive Maßnahmen so ausgeglichen werden,
sodass keine unkontrollierten Verwerfungen oder Ausbeulungen entstehen.
Wandanschluss- und Überhangstreifen sind mindestens 2 cm einzulassen und mit
dauerelastischem Kitt auf Thiokolbasis auszuspritzen.
Alle zur Ausführung seiner Arbeiten notwendigen dauerelastischen Spritzarbeiten
zur Andichtung hat der Auftragnehmer ohne besonderes Entgelt mit auszuführen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen könnten, so hat der Bieter den
Ausschreibenden vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Nach Auftragserteilung kann sich der Auftragnehmer nich mehr auf etwaige Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten in der Ausschreibung berufen.
Vollständigkeit der Leistungen und Nebenleistungen:
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h., Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Dies betrifft auch eventuelle Erschwerniszulagen.
Alle erforderlichen Positionen verstehen sich in fix und fertiger Arbeit, Liefern und Montage, einschliesslich aller erforderlichen Materialien gem. VOB, funktionsfähig sach- und fachgerecht ausgeführt nach den "Allgemein anerkannten Regeln der Technik".
Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, daß er die vorgenan-nten Vertragsbedingungen samt allen darin genannten Angebotsgrundlagen zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden ist. Sofern dem nachfolgenden LV eine technische Erläuterung beigefügt ist, gelten die Bemerkungen.
...............................................................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift Bieter)
Techn. Vorbemerkungen
Auszug FLB 4.4 Fassade
Entwässerungsrinnen
Vor bodentiefen Terrassenaustritten im Erdgeschoss und zu allen bodentiefen Fenstern zu Dachflächen sind Entwässerungsrinnen, Breite mind. 15cm, mit einer Abdeckung als Stahl-Maschenrost, verzinkt, vorzusehen.
Die bodentiefen Fenster im Erdgeschoss erhalten ein erhöhtes Sockelprofil, sodass eine Mindest-Abdichtungshöhe von 15cm gewährleistet ist.
4.5 Dach
Massive Flachdächer sind planerisch als gefälleloses Umkehrdach als WU-Betonkonstruktion (Hauptdächer) oder bituminös abgeklebte Konstruktion (Dachterrassen) vorgesehen. Die Aufzugsüberfahrten erhalten bitumi-
nös abgeklebte Warmdachkonstruktionen mit Gefälledämmung.
Die Dachflächen sind mit einer Dämmschicht gem. GEG-Nachweis auszuführen und mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen (s.a. Detail HH-G11_00_ARC_5_AR_00_DD_3000). In den erforderlichen Bereichen und
gem. Dachaufsicht (z.B. Aufstellfläche für Haustechnikanlagen) sind Gehwegplatten aus Betonwerkstein vorzusehen. Der Dachaufbau ist gegen Windsog zu sichern (statischer Nachweis seitens AN). Auf den Dachflächen
werden PV-Anlagen und Technikeinhausungen (s. unten) installiert.
Dachterrassenbereiche erhalten einen Plattenbelag aus Betonwerkstein ca. 50x50x5cm auf Stelzlagern.
Sekuranten zur Wartung der Dachflächen sind in ausreichender Anzahl vorzusehen. Eine persönliche Schutzausrüstung für den Hausmeister (Gurtsystem) ist einzukalkulieren.
Dachentwässerung
Die Dachflächen-, Balkon- und Dachterrassenentwässerung ist als außenliegende Freispiegelentwässerung mit verzinkten Stahlrohren vorgesehen. Alle Fallrohre erhalten Standrohre mit Reinigungsöffnungen. Für die Not-
entwässerung sind runde oder rechteckige Edelstahlspeier innerhalb der Attikaaufkantungen vorzusehen.
Beläge
Terrassen erhalten einen Belag aus Betonplatten, 50x50x5 cm, in einer Bettung aus kalkarmen Materialen. Recyclingmaterialien sind im Bereich der Bettung zu vermeiden. Dachterrassen, Balkone und Loggien erhalten einen Plattenbelag aus Betonwerkstein, 50x50x5 cm, auf Stelzlager.
Auszug FLB
Vorbemerkungen zu den Leistungstexten Vorbemerkungen zu den Leistungstexten
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben. Ausnahmen sind explizit angegeben und als solche gekennzeichnet.
Die Lieferung der Windsogberechnung durch den Nachunternehmer/Hersteller ist im Angebot zu berücksichtigen.
Vorbemerkungen zu den Leistungstexten
01 Gründach
01
Gründach
01.01 Hauptdach
01.01
Hauptdach
01.02 Dachterassen
01.02
Dachterassen
01.03 Beläge Balkone und Loggien
01.03
Beläge Balkone und Loggien
01.04 Beläge innenliegende Loggien (Schallschutzloggia)
01.04
Beläge innenliegende Loggien (Schallschutzloggia)
01.05 sonstiges
01.05
sonstiges