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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Teil I Allgemeines und Vorbemerkungen
Teil I Allgemeines und Vorbemerkungen
Teil I Allgemeines und Vorbemerkungen
1.001 Allgemeine Objektbeschreibung
1.001 Allgemeine Objektbeschreibung
Lage
Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Lohbrügge im Bezirk Hamburg Bergedorf an der Straße Billwiese. Das Grundstück war mit einem Studierendenwohnheim aus den 1960er Jahren bebaut, das bereits abgebrochen wurde. Das von Bäumen gesäumte Grundstück fällt Richtung Süden leicht ab. Zentral steht eine besonders erhaltenswürdige Schwarz-Kiefer, die der Mittelpunkt des neuen Entwurfs werden soll.
Direkt westlich an das Baugrundstück grenzend befindet sich ein Kreuzbau, in dem die Johann Carl Müller Stiftung bereits ein Studierendenwohnheim betreibt.
Nordwestlich liegen Mehrfamilienwohnhäuser der Baugenossenschaft Bergedorf Bille.
Nördlich an der Billwerder Straße stehen Einfamilienhäuser.
Entlang der östlichen Grenze des Baufeldes verläuft ein öffentlicher Fußweg, an dem auch eine Kindertagesstätte gelegen ist. Östlich des Weges und der Kita errichtet die Stadt Hamburg auf einem weiteren Baufeld aktuell den Neubau des Bille-Gymnasiums. Geplant ist, hier im August 2026 den Unterricht aufzunehmen und im Herbst 2026 die Bauarbeiten abzuschliessen.
Im Süden grenzt eine Kleingartensiedlung an das Baugrundstück. Südlich der Kleingärten verläuft in etwa 120 Meter Entfernung von der Baustelle die Bille.
Südwestlich an der Südseite der Straße Billwiese sind Einfamilienhäuser gelegen.
Lage/Übersicht
Baufeld
Kubatur
Der Neubau nimmt die städtebaulichen Kanten der Umgebung auf und orientiert sich in Hinblick auf Dachformen und Dimensionierungen an der umliegenden Bebauung. Eine breite Rollschicht über den Erdgeschoss-Fenstern verbindet das gesamte Gebäude. Darüber werden die einzelnen Klinkerbaukörper mit schrägen Dächern durch Rücksprünge und Holzfassaden untergliedert. Die 4-geschossige Bebauung umschließt die besonders erhaltenwürdige Schwarz-Kiefer, welche der Mittelpunkt des neuen Quartiers wird. In Richtung der Einfamilienhausbebauung im Norden und Süden flacht die Neubebauung auf 3 Geschosse ab. Auch auf die säumenden Bestandsbäume auf dem Grundstück wird Rücksicht genommen.
Erschließung
Die Adressbildung erfolgt durch die Öffnung des Zentrums zur Billwiese. Der Platz als Herzstück des Quartiers bettet die Schwarz-Kiefer ein und wird durch öffentliche und gemeinschaftliche Nutzungen geprägt. Durch die Ost-West-Durchwegung und die Verbindung zu den beiden weiteren Höfen wird dieser Platz zum Dreh- und Angelpunkt.
Der nördliche Hof dient der Ruhe und Erholung. Von hier aus werden die Service-Wohnungen erschlossen. Der südlich gelegene Hof bildet das Zentrum der Studierenden. Von hier aus werden die Einzelpartments und Studierenden-WGs erschlossen.
Nutzungen
STUDIERENDEN-WOHNEN
Für Studierende sind 17 kleine 1-Personen-Apartments mit ca. 23 m², 5 2-Personen-Apartments und 9 Wohngemeinschaften für 6-10 Personen mit je 1 Bad pro Person und Gemeinschaftsraum mit Küche geplant. (gesamt 31 WE).
SERVICE-WOHNEN
Es ist ein Mix aus 45 kleinen 1-Personen-Wohnungen mit ca. 35 m² - 45 m² und 25 größeren Wohnungen mit ca. 50 m² - 90 m² geplant (gesamt 70 WE).
FAMILIEN-WOHNEN
Für Familien sind 6 größere Wohnungen geplant.
GÄSTEWOHNUNG
Im Erdgeschoss ist eine kleine Gästewohnung vorgesehen.
Insgesamt sind damit 108 WE für 226 Personen geplant.
ERDGESCHOSS mit Gemeinschaftsnutzung
Im Erdgeschoss befinden sich neben Wohnungen auch sämtliche Gemeinschaftsflächen sowohl für die Servicewohnanlage als auch für das Studierendenwohnheim. Neben Arbeitsräumen für Studierende und einem Veranstaltungsraum mit anschließender Lounge sind auch eine Fahrradwerkstatt, ein Waschsalon und ein kleines Nachbarschaftscafé geplant. Hier sollen Alt und Jung zusammenkommen können, sich gegenseitig helfen und unterstützen. Zusätzlich wird vom Haupthof aus zugänglich die Verwaltung der Johann Carl Müller Stiftung, ein Pflegedienst und eine Physiotherapie entstehen. Im Norden ist eine Tagespflegeeinrichtung geplant.
MOBILITÄT / TIEFGARAGE
Großzügige Fahrradräume sind im Erdgeschoss und Untergeschoss geplant und bieten Platz für insgesamt 116 Fahrräder. Der Großteil der Fahrradstellplätze sind senior*innengerecht leicht zugänglich, während die Fahrradstellplätze für Studierende zum Teil auch als Doppelstockparker geplant sind. Im Außenraum sind 49 weitere Fahrradstellplätze untergebracht.
Die Tiefgarage wird über eine Rampe von der Billwiese erschlossen und liegt unter dem nördlich gelegenen Hof. Die Garage ist eingeschossig mit natürlicher Belüftung ausgeführt und benötigt keine automatische Feuerlöschanlage, da sie weniger als 4,00 m unter festgelegter Geländeoberkante liegt. Insgesamt sind 59 PKW-Stellplätze auf Ebene -1 geplant, 10 weitere Im Außenbereich. Abstell- und Technikräume sind im Randbereich angeordnet.
VERSORGUNG
Die Beheizung erfolgt über das Fernwärmenetz der e.on mit einem regenerativen Anteil von ca. 80%. Auf den Dachflächen sind PV-Anlagen zur Unterstützung des Strom- und Warmwasserbedarfs geplant.
Öffentliche Förderung
Die Seniorenwohnungen sollen durch die IFB gefördert werden, der Förderungsweg ist noch offen. Die Studierendenwohnungen sollen im Programm Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende der IFB gefördert werden.
Baugrube und Gründung
Der Verbau für die Baugrube kann auf dem eigenen Grundstück erstellt werden. Das anstehende Bodenmaterial besteht größtenteils aus Sand und ist unbelastet.
Aufgrund des hohen Grundwasserstandes sind während der Bauzeit des Untergeschosses umfangreiche Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Das geförderte Wasser soll in die Bille etwa 130 m südlich des Baufeldes eingeleitet werden.
Der Baukörper ist teilunterkellert. Der unterkellerte Teil im Norden mit der Tiefgarage ist auf einer 65 cm dicken Sohlplatte aus WU-Beton gegründet, der nicht-unterkellerte Teil im Süden auf Streifenfundamenten mit einer 25 cm dicken Stahlbetonsohle. Außenwände und Sohle des Untergeschosses werden in WU-Beton erstellt.
Im nichtunterkellerten Teil und in den Bereichen von Treppenhäusern und Aufzugsunterfahrten wird die Sohle unterseitig gedämmt.
Außenwände / Fassade
Die Außenwände des Untergeschosses werden in WU-Beton mit einer Stärke von 30 cm erstellt.
Im Bereich der Treppenhauskerne wird die Wand gedämmt, ebenfalls im Übergangsbereich zwischen der Ebene 0 und Ebene -1, um die Wohnungen und gemeinschaftlichen Nutzungen thermisch von den unbeheizten Keller- und Tiefgaragenbereichen zu trennen.
Die Fassaden des Erd- und der Obergeschosse 1-3 sind aus KS-Mauerwerk mit einer beige/sandfarbenen Verblendfassade mit heller Fuge geplant. Die Außenwände der zurückspringenden Bauteile sind ebenfalls aus KS-Mauerwerk mit einer vorgehängten, hinterlüfteten Lärchenholz-Fassade geplant.
Das Fassadenkonzept basiert auf einer ruhigen Gliederung quadratischer Fenster, die durch ihre Gestalt den Entwurf deutlich prägen. Die ca. 2,1 x 2,1 Meter großen Fenster sind unterteilt in einen kleinen Lüftungsflügel, der hinter Holzlamellen optisch verschwindet, und einer großzügigen Verglasung, die dem Ausblick dient. Auch die große Verglasung ist öffenbar, um die Reinigung zu gewährleisten, und verfügt über eine Glasbrüstung. Um den barrierefreien Ausblick und gleichzeitig den Innenräumen einen Abschluss zu bieten, haben die Fenster eine ca. 20 cm hohe gemauerte Brüstung. Die Balkonbrüstungen sind als pulverbeschichtete Harfengeländer mit zusätzlicher Verglasung geplant.
Alle Eingangstüren werden gem. der Anforderung an barrierefreie Übergänge schwellenlos eingebaut. Die Zugänge zu Loggien und Terrassen sollen ebenfalls barrierefrei gestaltet werden (2 cm Schwelle).
Die obersten Dachkanten weisen eine Höhe von ca. 10-15 m über Gelände auf. Die Aufzugsüberfahrten sind durch die geneigten Dächer nicht sichtbar. Technische Aufbauten wie PV-Anlagen liegen mind. 1,5 m von den Außenkanten des obersten Geschosses entfernt
Innenwände
Die Wände der Treppenhäuser und Aufzüge werden aus Stahlbeton erstellt, Flurwände und Wohnungstrennwände teilweise aus KS-Mauerwerk und teilweise im Trockenbau. Die tragenden Wohnungsinnenwände bestehen aus KS-Mauerwerk, die nichttragenden Wohnungsinnenwände aus Trockenbau.
Der Treppenraum A wird als Sicherheitstreppenraum mit einer Druckbelüftungsanlage ausgebildet. Die Ausführung erfolgt entsprechend dem BPD 2021-1.
Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über die in Längs- und Querrichtung angeordneten tragenden Wände in Zusammenhang mit den Stahlbetondecken sowie den, in regelmäßigen Abständen angeordneten Treppenhauskernen.
Zwischen Café und Veranstaltungsraum wird eine mobile Trennwand erstellt, die es ermöglicht, die Nutzungen zu einem großen Raum zusammenzufassen.
In den Studierenden-WGs erhalten die Umfassungswände der einzelnen Zimmer sowie die Türen einen erhöhten Schallschutz.
Decken
Die Geschossdecken bestehen aus Stahlbeton. Der Regelfußbodenaufbau beträgt 17 cm. Alle Wohnungen erhalten eine schwellenlos ausgebildete Dusche.
Für die auskragenden Loggien sind Stahlbetonfertigteile aus WU-Beton geplant. Diese erhalten einen aufgeständerten Fußbodenbelag.
Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen zwischen dem 1. OG, dem Erdgeschoss und dem Untergeschoss werden Abfangungen mit einer Höhe von bis zu h=80 cm erforderlich. Zudem werden wandartige Träger zur Lastabfangung herangezogen.
Dächer
Die Hauptdächer bestehen aus einer Stahlbetonplatte und sind in zwei Achsen geneigt. Diese Dachflächen werden gedämmt und mit einer Bitumenadichtung versehen.
Die Dächer der Zwischenbauten erhalten ein WU-Dach ohne Gefälle als Umkehrdach.
Alle obersten Dachflächen werden mit einer extensiven Begrünung versehen.
Die Dachdecke über der Tiefgarage wird abgeklebt und mit einer Intensivbegrünung mit einem Gesamtaufbau von ca. 80 cm versehen.
Gebäudekennzahlen
ca.-Angaben
Grundstückfläche: ca. 11.050 m²
Gebäudeklasse: 4, Sonderbau
Grundfläche Gebäude: ca. 4.140 m² inkl. Tiefgarage
Bruttogeschossfläche BGF (R+S): ca. 16.200 m²
Bruttorauminhalt BRI (R+S): ca. 56.850 m³
Wohnfläche (WFlV): ca. 7.260 m²
Nutzfläche (DIN 277) ca. 1.500 m²
Anzahl Wohnungen: 108 WE
1.001 Allgemeine Objektbeschreibung
1.003 Termine
1.003 Termine
Angebotsfrist
Abgabetermin für die Angebote ist der 23.02.2026
Zuschlagsfrist / Bindefrist
Der Auftrag soll kurzfristig vergeben werden. Angestrebt wird eine Beauftragung bis Ende März 2026.
Die Bindefrist der Angebote läuft bis zum 31.05.2026
Baubeginn
Die Bestandsgebäude sind bereits abgebrochen worden, das Gelände ist geräumt
Nach derzeitigem Planungsstand ist der Baubeginn auf der Baustelle (GU-Leistungen - Gegenstand dieser FLB) für
Mitte/Ende April 2026
geplant.
Ausführungstermine
Das Bauvorhaben soll in einem Abschnitt realisiert werden.
Wesentlicher Punkt der Terminplanung ist die detaillierte Planung der Baugrube, der Gründungsmaßnahmen und der Wasserhaltung. Durch die Einleitgebühren des geförderten Grundwassers aus der Bauwasserhaltung entstehen dem Auftraggeber erhebliche Kosten. Der Bauablauf ist daher so zu planen, dass die Betriebszeit der Wasserhaltungsanlage und damit die Menge des geförderten und eingeleiteten Wassers weitestmöglich begrenzt wird.
Hierfür ist der Aushub der Baugrube in zwei Abschnitten vorgesehen:
Zunächst wird der Boden auf der gesamten Fläche soweit abgetragen, wie dies ohne Wasserhaltung möglich ist. Danach erfolgt der Aushub auf die Endtiefe unter Wasserhaltung. Parallel soll dabei bereits abschnittsweise mit den Arbeiten an den Gründungsbauteilen begonnen werden.
Ebenso sollen die Arbeitsräume der Baugrube in zwei Abschnitten verfüllt werden:
Verfüllung des unteren Teils bis auf + 1,35 m NHN unmittelbar nach Herstellung der Außenwände des UG, vor Herstellung der UG-Decke
Der statische Nachweis der UG-Außenwände für diesen Lastfall liegt vor.
Abschaltung der Wasserhaltungsanlage
Verfüllung des oberen Teils nach Fertigstellung der Decke über dem UG
Alternative oder ergänzende Konzepte des Bieters zur Begrenzung der Betriebsdauer der Wasserhaltung sind ausdrücklich erwünscht!
Die vom Bieter geplante Betriebsdauer der Wasserhaltungsanlage ist neben dem Angebotspreis ein wesentliches Vergabekriterium. Die geplante Betriebsdauer ist im Angebot verbindlich anzugeben und im Terminplan (s.u.) darzustellen.
Terminplan
Mit dem Angebot ist ein Rahmenterminplan einzureichen, der die folgenden wesentlichen Zeiträume und Meilensteine sowie die beabsichtigte Gesamtausführungszeit beinhaltet:
Zeitraum Projektvorlauf (ab Tag Auftragserteilung bis Start Projektbearbeitung)
Zeitraum Vorbereitende Arbeiten (technische Bearbeitung, statische Berechnungen, Planungsleistungen)
Datum Arbeitsbeginn auf der Baustelle
Zeitraum Baustelleneinrichtung, Absichern des Baufeldes
Datum Baubeginn Baugrube (Verbau, Baudrainage, Erdarbeiten)
Datum Beginn Wasserhaltung
Zeitraum Wasserhaltung
Datum Ende Wasserhaltung
Datum Beginn Rohbauarbeiten (Gründung)
Zeitraum Bauzeiten der einzelnen Geschosse (Rohbau)
Datum Fertigstellung Rohbau
Zeitraum Bauzeit Gebäudehülle (Fassaden, Fenster, Dach)
Datum Fertigstellung Gebäudehülle
Zeitraum Bauzeit Innenausbau + TGA-Installationen
Zeitraum Bauzeit Außenanlagen
Datum Gesamtfertigstellung
Zeitraum Abnahmen, Inbetriebnahmen
Datum Übergabe an den AG
Der Terminplan soll vom Tag der Auftragserteilung ausgehend aufgebaut sein, unabhängig vom konkreten Datum.
Auf Basis des Rahmenterminplanes werden in einem detaillierten Bauablaufplan, der als Vertragsbestandteil vor Auftragserteilung abgestimmt und festgelegt wird, verbindliche Fertigstellungstermine vereinbart.
Schlechtwetter-Regelung
Anerkannte Schlechtwettertage verlängern die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen. Anerkannt werden Schlechtwettertage der Kategorie B des Deutschen Wetterdienstes mit dem weiteren Kriterium Windstärke = 6 Beaufort.
Der AN muss die Behinderungen am gleichen Tage beim AG schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschlieslich über den Auszug des Deutschen Wetterdienstes (DWD), Werte der Station 10147 Hamburg-Fuhlsbüttel. Die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich um die anerkannten Schlechtwettertage.
1.003 Termine
1.004 Allgemeine Vorbemerkungen
1.004 Allgemeine Vorbemerkungen
Auftraggeber
Die Johann Carl Müller-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wurde 1963 gegründet und hat ihren Sitz in Hamburg-Sasel. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und Mitglied im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Hamburg e. V. als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege.
Die Stiftung ist Eigentümerin der Liegenschaft, Bauherrin und künftige Betreiberin der nun geplanten Einrichtungen.
Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
Aufgrund interner Vergaberichtlinien des AG werden an das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren formale Anforderungen gestellt, die von den Bietern unbedingt eingehalten werden müssen:
Die Angebote müssen auf postalischem Wege an das Büro A-Quadrat gesandt werden:
A-Quadrat Architekten + Ingenieure GmbH
Neue Gröningerstraße 10
20457 Hamburg
Der Versand der Angebote muss in einem verschlossenen Umschlag erfolgen
Ein Versand der Angebote vorab per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
Die Briefumschläge mit dem Angebot müssen außen deutlich erkennbar mit dem Hinweis
"ANGEBOT BILLWIESE"
gekennzeichnet sein.
Das Angebot muss spätestens zum angegebenen Abgabetermin beim AG eingegangen sein (Abgabetermin siehe Abschnitt Termine in dieser FLB)
Eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben kann den Ausschluss des Angebotes aus formalen Gründen zur Folge haben!
Allgemeines
Diese Leistungsbeschreibung ist eine globale Funktionalbeschreibung.
Die Leistungen werden als Global-Pauschalvertrag vergeben.
Angebotene Pauschalpreise gelten für die fertige Ausführung einschl. aller Materialien, Ergänzungskonstruktionen, Einbauteile etc., inkl. betriebsfertiger Montage. Ein erneuter Hinweis in den Beschreibungen erfolgt nicht.
Sämtliche Preise sind Festpreise und gelten bis zum Abschluss aller vertraglichen Leistungen. Veränderungen bei Löhnen, bei Preisen und Kosten für Pauschalleistungen, Material und Hilfsstoffe, Geräte und Anlagen, Kraftstoff und Energie, bei Abgaben, Gebühren usw., die nach Angebotsabgabe eintreten, berechtigen nicht zur Änderung der angebotenen Preise. Erforderliche Zulagen, wie z.B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge usw., sind in die Preise einzukalkulieren.
Der AN erklärt mit der Abgabe des Angebots, dass er die Leistungen umfassend, entsprechend den Planvorgaben und der nachfolgenden Leistungsbeschreibung kalkuliert hat und keine Leistungen an sonstigen undefinierten Flächen oder Bauteilen fehlen. Weiterhin erklärt der AN verbindlich, dass alle zur vollständigen Erfüllung des allgemeinen Leistungsziels erforderlichen Leistungen berücksichtigt und einkalkuliert wurden und somit im Angebot und im Leistungsumfang des AN enthalten sind.
Grundlage für die Kalkulation durch den AN sind diese FLB sowie in der Anlagenliste verzeichneten Planungs- und sonstigen Unterlagen wie Gutachten, Erläuterungsberichte usw. Auf evt. vorhandene Widersprüche ist bei der Angebotsabgabe hinzuweisen.
Leistungsziel/Angebotsinhalt
Angebotsinhalt und Allgemeines Leistungsziel des AN ist die komplette, schlüsselfertige, funktionsfähige und betriebsfertige Herstellung der Bauvorhabens inkl. der Außenanlagen einschl. aller hierfür erdorderlichen Leistungen, Materialien, Gebühren, Entsorgungskosten,Ergänzungskonstruktionen, Einbauteile, usw. inkl. betriebsfertiger Montage. Ausgenommen sind lediglich die im folgenden Abschnitt "Bauseitige Leistungen / Leistungsabgrenzung" benannten Leistungen.
Die Leistungspflicht des AN und der Inhalt des Angebotes umfasst alle Planungs- und Bauleistungen jeweils gemäß der in dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung und den Anlagen enthaltenen Anforderungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen, mängelfreien und normgerechten Erreichung des allgemeinen Leistungsziels entsprechend der beschriebenen technischen und gestalterischen Absichten des AG und gemäß der anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind. Zu Leistungspflicht und Angebotsinhalt gehören ausdrücklich auch solche Leistungen, die in den Auschreibungs- und Planungsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt worden sind, die jedoch erforderlich werden, um das allgemeine Leistungsziel zu erreichen.
Der AN macht sich hierfür die aktuelle Planung zu Eigen und trägt die alleinige Verantwortung für die Planung (darunter auch das vorhandene Risiko für Planungsfehler). Dafür hat er vor Auftragserteilung einen Zeitraum von 4 Wochen, um den aktuellen Planstand zu prüfen und auf dessen Basis ein Angebot abzugeben.
Bauseitige Leistungen / Leistungsabgrenzung / Schnittstellenfestlegungen
Der Abbruch der vorhandenen Bestandsbebauung ist bereits erfolgt. Siehe hierzu auch Abschnitt 2.004 Abbruch-und Rückbauarbeiten dieser FLB.
Die Ausführung der Einbauküchen in den Wohnbereichen sowie der Gastro-Küche des Cafés und der Therapieküche in der Tagespflege wird vom AG separat vergeben. Diese Leistungen sind damit nicht Bestandteil dieser FLB und des Pauschalangebotspreises. Zum Leistungsumfang des AN der GU-Leistungen gehören allerdings alle Koordinationsleistungen im Zusammenhang mit der Ausführung der o.g. bauseitigen Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Ausführungstermine und der Baustellenlogistik. Die Einzelheiten sind im Abschnitt 2.025 Kücheneinrichtungen dieser FLB beschrieben.
Ebenfalls separat und direkt durch den AG vergeben wird die Möblierung und Ausstattung der Räumlichkeiten, mit Ausnahme der in den nachfolgenden Abschnitten ausdrücklich benannten und/oder beschriebenen Leistungen des GU.
Schnittstellen zu beauftragten/nicht-beauftragten Leistungen sind zusammenfassend dem Schnittstellenkatalog zu entnehmen, s. Anlagen zur FLB. Der Schnittstellenkatalog beschreibt ergänzend zu den Leistungsbeschreibungen die konkreten Leistungsabgrenzungen und ist kalkulatorisch vom Bieter entsprechend zu berücksichtigen.
Leistungs- und Mengenermittlung
Die in den folgenden Leistungbeschreibungen angegebenen Mengen und Massen sowie die Angaben über BGF und BRI sind als ca.-Werte zu verstehen und dienen zur allgemeinen Information und zur Erleichterung der Preisfindung. Die Angaben sind unverbindlich. Die Ermittlung der erforderlichen Leistungen und Massen erfolgt alleine durch den AN anhand der beigelegten Planungsunterlagen, unter Berücksichtigung des allgemeinen Leistungsziels.
Vor Vertragsabschluss findet eine Massenermittlung/Massenprüfung durch den Bieter/AN statt, auf deren Basis der verbindliche Pauschalangebotspreis als Grundlage der Global-Pauschalvergabe festgelegt wird.
Die in den Zeichnungen angegebenen Profilstärken und Dimensionierungen geben eine gestalterische Grundidee wieder, die statischen Bemessungen der Profile und Verankerungen erfolgt durch den AN. Der abgegebene Angebotspreis bleibt davon unberührt.
Pauschalpreis
Die geforderten Leistungen sind mit einem Pauschalangebotspreis anzubieten.
Der Pauschalpreis bezieht sich auf die fix und fertige Leistung.
Alle erforderlichen Lieferungen, Leistungen, Kosten und Gebühren usw. für eine vertragsgemäße Ausführung sind im Pauschalpreis zu erfassen, auch wenn der Leistungsumfang in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich Erwähnung findet. Dieses sind insbesondere notwendige Nebenleistungen, Besondere Leistungen nach VOB/C, sowie über die VOB/C hinausgehende Leistungen.
Für die in Teil VI dieser FLB aufgeführten Teilleistungen und Einzelpositionen sind die Teil-Pauschalpreise bzw. Einheitspreise anzugeben. Die Einzelheiten sind in den folgenden Abschnitten erläutert.
Angebotsgrundlagen / Änderungsvorschläge / Alternativ- und Nebenangebote
Grundlage des Angebotes sind die Leistungsbeschreibungen dieser FLB, die anliegenden Planungsunterlagen sowie die weiteren Unterlagen gem. Anlagenverzeichnis, insbesondere die Planungsunterlagen, Berechnungen, Beschreibungen usw. der Fachplaner.
Alternativ- und Nebenangebote sind grundsätzlich möglich, sofern die vorgeschlagene Alternative dem geforderten Leistungsumfang hinsichtlich Qualität, Quantität und Nutzungszweck vollumfänglich entspricht. Bei Vorschlag anderer Konstruktionen oder Materialien muss deren technischer und wirtschaftlicher Vorteil nachgewiesen werden.
Im Nebenangebot sind die gewählten Techniken, Konstruktionen, Materialien, Verfahren, Vorgehensweisen usw. ausführlich und umfassend zu beschreiben. Die Abweichungen von den Vorgaben sind zu benennen und zu erläutern. Auf mögliche Konsequenzen bei der Ausführung anderer Bauteile, hinsichtlich des Bauablaufes oder anderer Gesichtspunkte, insbesondere auf mögliche Risiken technischer, terminlicher oder finanzieller Art ist umfassend hinzuweisen.
Nebenangebote sind gesondert auf firmeneigenem Papier beizulegen. Sie müssen als "Nebenangebot" gekennzeichnet sein.
Für die Nebenangebote gelten die gleichen Vertragsbedingungen wie für das Hauptangebot. Kosten für sämtliche Änderungen z.B. der Bauantragsplanung, Gebühren für Nachträge zum Bauantrag usw., die bei Ausführung des Nebenangebotes entstehen werden, sind einzukalkulieren. Dies gilt auch für alle Bestandteile der vom AG gestellten Förderanträge.
Differenzen und Widersprüche
Die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen sind auf Fehler sorgfältig zu prüfen. Etwaige Unstimmigkeiten, Differenzen und/oder Widersprüche sind dem AG rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen. Der AG wird dem Bieter alle notwendigen Unterlagen und Informationen auf Verlangen zur Verfügung stellen. Unterlagen und Informationen, die der Bieter nicht erbeten hat, gelten als nicht notwendig.
Rangreihenfolge
Bei Widersprüchen in den Unterlagen gilt die Rangfolge:
1. Behördliche Genehmigungen / Geprüfte Statik
2. Statische Berechnungen, Wärmeschutznachweis, Schallschutzberechnung usw.
3. Verhandlungsprotokoll
4. Planunterlagen des Architekten und der Fachplaner
5. Leistungsbeschreibung (FLB)
Geänderte / Zusätzliche Leistungen, Nachtragsangebote
Der AG ist berechtigt, geänderte und zusätzliche Leistungen anzuordnen, auch wenn diese nicht erforderlich, wohl aber zweckmäßig für die Realisierung des Projektes sind. Das gilt auch für mit Änderungen verbundene Planungsleistungen, angemessene Beschleunigungsanordnungen und für Anordnungen, die zu einer Verlängerung der vertraglich bestimmten Bauzeit führen.
Über geänderte und zusätzliche Leistungen ist umgehend und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten ein Nachtragsangebot mit prüfbaren Mengenansätzen, Einheitspreisen und Endsummen einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, welche Leistungen aus dem Leistungsumfang des Hauptangebots entfallen und in welchem Umfang eine Auftragsmehrung bzw. -minderung aus dem Nachtragsangebot zur Geltung kommt. Ebenso sind die Terminfolgen detailliert darzustellen. Diese Leistungen dürfen nur nach schriftlicher Beauftragung durch den AG ausgeführt werden, andernfalls werden sie nach VOB/B § 2 Abs. 8 nicht vergütet.
Leistungen, hinsichtlich derer die Vertragsparteien uneinig sind, ob sie zum vertraglichen Leistungsumfang des AN gehören, erbringt der AN auf Anordnung des AG unverzüglich zunächst selbst. Etwaige Streitigkeiten über die hierfür geschuldete Vergütung werden nach erbrachter Leistung durch den Auftragnehmer oder parallel hierzu geklärt. Keinesfalls soll der Fertigstellungstermin durch Abstimmungsfragen zum Leistungssoll gefährdet werden. Dem AN steht insbesondere kein Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn der AG die Leistung dem Grunde nach angeordnet hat.
Für Nachtragsverträge gelten die Bestimmungen des Hauptvertrages einschließlich seiner Vertragsbestandteile und Anlagen entsprechend.
Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe
Es wird verbindlich eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe gefordert.
Der Bieter verpflichtet sich, das vorhandene Grundstück und dessen Umgebung vor Angebotsabgabe in Augenschein zu nehmen und hinsichtlich aller relevanten Einflüsse auf seine mögliche spätere Bautätigkeit, wie Anmietung öffentlicher und privater Flächen, Erschließung, Verkehrswege, Baustellenabsicherung etc. zu prüfen, sowie für die Angebotsabgabe ggf. erforderliche Bestandsaufnahmen zu tätigen.
Jegliche Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit sind ausgeschlossen.
Geltende Vorschriften
Maßgeblich für die Planung und Ausführung sämtlicher Bauleistungen oder Lieferungen sind:
Hamburgische Bauordnung sowie die Bauprüfdienste der FHH
Baugenehmigungsbescheid
Bescheid über die Förderungswürdigkeit
Förderungsgrundsätze der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB)
Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen, VOB, Teile B und C, in ihrer bei Auftragserteilung geltenden Fassung, mit allen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen, die ausführungsrelevant werden
die für die einzelnen Leistungsbereiche in Frage kommenden DIN-Normen und sonstigen Vorschriften und Bedingungen für Baustoffe und Bauleistungen
die geltenden technischen Richtlinien und relevanten Gesetze und Verordnungen
die einschlägigen Vorschriften, Richtlinien Normen zu Wärmeschutz und Energie, zum Brandschutz und zum Schallschutz, jeweils in ihrer gültigen Fassung
Nachunternehmer des AN
Es dürfen nur Nachunternehmer beauftragt werden, die ihren gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft nachgekommen sind. Die jeweils erforderlichen Eintragungen in das Berufsregister (Handwerksrolle bzw. Handelsregister) müssen erfolgt sein.
Ausführung
Die Arbeiten sind grundsätzlich innerhalb der Regelarbeitszeit (montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr) durchzuführen. Abweichungen hiervon - insbesondere Arbeiten an Abenden und Wochenenden - können im Rahmen des rechtlich Zulässigen vereinbart werden.
Bei drohendem oder bereits eingetretenem Verzug kann der AG vom AN Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit - mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen - verlangen.
Dem AN ist bekannt, dass auf der Baustelle mehrere Auftragnehmer gleichzeitig arbeiten. Er verpflichtet sich daher, frühzeitig und vorausschauend die eigene Arbeitsleistung mit derjenigen der anderen Baubeteiligten abzustimmen. Der AN hat keinen Anspruch auf eine durchgängige, völlig ungehinderte Ausführung aller geplanten Arbeiten. Er ist vielmehr verpflichtet, auf den Baustellenfortschritt flexibel zu reagieren, insbesondere einzelne Arbeiten vorzuziehen oder nachzuverlagern, wenn dies auf Grund des Baufortschritts, speziell wegen der Leistungen anderer Projektbeteiligter, erforderlich wird und zumutbar ist (Maßstab des § 6 Abs. 3 VOB/B).
Auf saubere Durchführung der Arbeiten ist mit äußerster Sorgfalt zu achten. Die Verschmutzung, Beschädigung oder Zerstörung bereits eingebauter bzw. vorhandener Bauteile sowie von Inventar und schützenswerten Pflanzen ist durch geeignete Maßnahmen gewissenhaft zu vermeiden. Es sind ferner geeignete Maßnahmen zu treffen, die Lärm- und Staubentwicklung auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Der AN hat den AG über einen Bauunfall, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist, unverzüglich zu informieren.
Einen hohen Stellenwert ist auf den Brandschutz in der Bauphase zu legen, da in dieser Phase eines Gebäudes bauliche und brandschutztechnische Einrichtungen noch nicht fertiggestellt sind und dennoch viele Brandlasten in einem im Bau befindlichen Objekt vorhanden sein können. Durch den AN sind entsprechende Gefährdungsanalysen zu erstellen und die entsprechend notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Durch den AG wird ein Baumsachverständiger für die behördlicherseits geforderte baumpflegerische Begleitung der Baumaßnahme beauftragt. Bei allen relevanten Baumaßnahmen ist der Baumsachverständige vom AN einzubinden. Die Vorgaben und Hinweise des Baumschutzgutachtens und der Baugenehmigung sind vollumfänglich zu beachten und die erforderlichen Maßnahmen im Pauschalpreis zu berücksichtigen.
Koordinations-/Baubesprechungen
Mit Beginn der Arbeiten werden regelmäßige Baubesprechungen auf der Baustelle stattfinden. Diese dienen der Kontrolle der Leistungen des AN auf Übereinstimmung mit den vertraglichen Bedingungen und Unterlagen durch den Vertreter des AG.
Der AN hat seine Nachunternehmer in Leistungen und Termine koordiniert einzubinden und zu den Besprechungen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzuhalten, die seinen Leistungsumfang betreffen.
Die Termine für die Besprechungen werden vom AG bzw. seinem Vertreter festgelegt. Die Teilnahme des AN bzw. seines verantwortlichen Bauleiters und der Fachbauleitung ist bindend.
Örtliche Bauüberwachung
Der AN stellt den verantwortlichen Bauleiter nach HBauO.
Für die terminliche und vertragliche Abwicklung seiner Leistungen hat der AN einen bevollmächtigten Bauleiter, mit Weisungsbefugnis gegenüber den Subunternehmern bzw. übrigen Partnern des AN einzusetzen. Diese Vertreter des AN sind nach Vergabe sofort schriftlich zu benennen; ein Wechsel der Personen ist nur aus schwerwiegenden Gründen zulässig und schriftlich anzuzeigen. Der AG kann bei begründetem Anlass eine Auswechslung der Vertreter verlangen. Weiterhin sind vom AN entsprechend dem Baufortschritt die erforderlichen Fachbauleiter zur Sicherung der vertrags- und fachgerechten Ausführung der Leistungen und zur Einhaltung der geltenden Vorschriften, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften zu stellen. Diese müssen den jeweiligen Erfordernissen entsprechend auf der Baustelle anwesend bzw. jederzeit erreichbar sein.
Der AN garantiert, dem AG oder einem Bevollmächtigten während der Bauphase jederzeit Zutritt zur Baustelle zu gewährleisten. Der AG ist zudem berechtigt, jederzeit eine zusätzliche Überprüfung der geleisteten Arbeiten durch einen bevollmächtigten Dritten durchführen zu lassen. Der AN hat diesem Bevollmächtigten jederzeit Zutritt zur Baustelle zu gewähren.
Materialien und Qualitäten
Die technischen Angaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar, die an keiner Stelle der Leistung unterschritten werden dürfen. Soweit andere Vorschriften, Normen und sonstige allgemein anerkannte Regeln der Technik höhere Anforderungen stellen, sind diese einzuhalten.
Die in den Zeichnungen angegeben Profilstärken und -dimensionierungen geben eine gestalterische Grundidee wieder, die statische Bemessung der Profile und Verankerungen erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, durch den AN.
Grundsätzlich sind alle Materialien und Einbauteile entsprechend der Vorgaben dieser FLB und der Planungsunterlagen zu kalkulieren. Sofern in der Leistungsbeschreibung oder der Ausführungsplanung kein Material explizit angegeben ist, besteht für den Bieter Wahlfreiheit im Rahmen der allgemeinen Qualitätsvorgaben. Explizit angegebene Material und Fabrikate sind für den AN bindend.
Wird in der Leistungsbeschreibung vom Bieter die Eintragung des "angebotenen Fabrikats" verlangt, ist der Bieter grundsätzlich zur Angabe verpflichtet. Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen und auf Verlangen nachzuweisen.
Zu den vorgegebenen Materialien können qualitativ mindestens gleichwertige alternative Materialien anderer Hersteller zusätzlich als Nebenangebot angeboten werden. Neben der geforderten mindestens gleichwertigen Qualität müssen das optische Erscheinungsbild, Farbe, Oberflächen, Strukturen usw. dem vorgegeben Material weitestgehend entsprechen. Die mindestens gleichwertige Qualität des Nebenangebotes ist vom Bieter in prüfbarer Form nachzuweisen, beispielsweise durch Vorlage von Datenblättern, Prüfzeugnissen usw. Das Nebenangebot muss die Minderkosten gegenüber dem vorgegebenen Material ausweisen. Für die Ausführung von alternativ angebotenen Materialien ist in jedem Fall die schriftliche Freigabe des AG erforderlich.
Die vom AG geforderten Prüfungen (Eignungsprüfung, Zulassung usw.) zum Nachweis der vertragsgemäßen Beschaffenheit von Materialien und Leistungen hat der AN ohne besondere Vergütung zu erbringen und durch Nachweise zu belegen. Die Ergebnisse der Eigenüberwachung sind der örtlichen Bauleitung des AG unaufgefordert zu übergeben.
Für alle verwendeten Bauprodukte gemäß Bauregelliste sowie den zugehörigen Anhängen sind die Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise vorzulegen. Für Bauteile und Baustoffe mit bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Tragfähigkeit, den Feuerwiderstand und das Brandverhalten sind die Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise vorzulegen. Dies gilt sowohl für Dokumente nach der europäischen Bauproduktverordnung (CE-Zeichen einschließlich Leistungserklärung) als auch für national geregelte Bauprodukte (Lieferscheine, Ü-Zeichen, abZ, abP, ZiE, Fremdüberwachung des Betons, Übereinstimmungserklärung).
Baustoffe, die nicht mindestens normalentflammbar sind und somit als leichtentflammbare Baustoffe einzustufen
sind, dürfen gemäß § 24 (1) HBauO nicht verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leichtentflammbar sind.
Für schwerentflammbare und nichtbrennbare Dämmstoffe, die nach europäischen Regeln geprüft sind, ist zusätzlich sicherzustellen, dass es nicht durch unbemerktes fortschreitendes Glimmen und/oder Schwelen zu einer Brandausbreitung kommen kann. Hierzu ist das Glimmverhalten nach VV TB nachzuweisen.
Besondere Anforderungen an Materialien und Baustoffe / Umweltverträglichkeiten
Die Anforderungen an Baustoffe und Materialien gemäß den Förderrichtlinien der Hamburgischen Investitions- und Förderbank IFB für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hamburg, gültig ab 01. Januar 2025 (siehe Anlage) sind einzuhalten.
Nicht verwendet werden dürfen:
Hölzer und deren Produkte, sofern sie nicht nachweislich das Siegel des Program for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) oder des Forest Stewardship Council (FSC) tragen oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen (Einzelnachweis).
Baustoffe, die halogenhaltige Treibmittel enthalten.
Baustoffe, bei denen Isocyanate freigesetzt werden und während dieses Zeitraumes für Bewohner bzw. Nutzer eine gesundheitsgefährdende Belastung der Atemluft nicht ausgeschlossen werden kann.
Biozide (nach Definition der Biozidprodukte-Verordnung BPV (EU) Nr. 528/2012) in Putzen und Beschichtungen von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS). Mittel zur Topfkonservierung sind entsprechend der Anlage 1 zur Vergabegrundlage RAL-UZ 102 zulässig.
Harnstoff-Formaldehyd-Ortsschäume (UF-Schäume).
Bei Maler und Lackiererarbeiten sind umweltfreundliche (blauer Engel) Materialien zu verwenden.
Zusätzliche Anforderungen an Baustoffe in Innenräumen:
Zugelassen sind nur emissionsarme Baustoffe, die den Anforderungen des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) entsprechen.
Zugelassen sind nur Bodenbelage, Kleber und andere Verlegestoffe, die den Grenzwert für Phthalat nach RAL-UZ 120 bzw. 113 einhalten.
Nicht zugelassen sind Dämmstoffe, welche den Emissionswert für Formaldehydbelastung nach RAL-UZ 132 überschreiten.
Bemusterung
Alle Materialien, Farbtöne, Oberflächen, Einbauteile usw. sind rechtzeitig vor der Ausführung zu bemustern. Dies gilt auch, wenn sie durch die Planung und/oder FLB eindeutig vorgegeben sind.
Die Entscheidung/Freigabe des AG ist durch den AN rechtzeitig einzuholen und erfolgt in schriftlicher Form.
Die zu bemusternden Materialien sind in maximal vier Gruppen zusammenzufassen und jeweils gemeinsam und vollstandig vorzustellen:
Außenbauteile: Fassaden, Dächer, Fenster, Farbkonzept außen
Innenausbau Wohnbereiche: Farbkonzept innen, Bodenbeläge, Fliesen, Anstriche, Schalter und Steckdosen, Sanitärausstattung, Elektro, Lüftung
Innenausbau Treppenhäuser, Gewerbe- und Gemeinschaftsflächen: wie vor
Außenanlagen: Materialien und Ausstattung
Der Termin fur die Bemusterungen muss so frühzeitig stattfinden, dass vor der Ausführung ggf. noch Alternativen gesucht und nochmals bemustert werden konnen. Die Bemusterungsflächen sind in einer Größe herzustellen, die eine Beurteilung der Gesamtwirkung zulassen.
Zum Bemusterungstermin ist seitens des AN ein Ausführungskatalog über die bemusterten Materialien und Oberflächen vorzulegen mit Angaben über
Bezeichnung des Bauteils
Foto
Hersteller / Fabrikat
Typ / Serie / Format
Material / Farbe / Oberfläche
ggf. Mehr- oder Minderkosten zum Auftrag
Die Entscheidungen aus dem Bemusterungsprozess sind im Ausführungskatalog und dessen Anlagen festzuhalten und von AG, AN und Architekt/Fachplaner per Unterschrift zu bestätigen.
Auf Verlangen des AG werden Muster und Pläne im Baucontainer ausgestellt.
Maßtoleranzen
Die nach DIN 18202 zulässigen Abweichungen dürfen nicht überschritten werden. An einzelne Bauteile oder Bauabschnitte können erhöhte Anforderungen an die Maßtoleranzen gestellt werden, darauf wird in der Leistungsbeschreibung und/oder der Planung bzw. den weiteren Ausführungsunterlagen hingewiesen.
Auf die Einhaltung der zulässigen Tolerenzen bei den Rohbaukonstruktionen wird besonderer Wert gelegt! Die Einhaltung der zulässigen Werte ist vom AN durch ein baubegleitendes, geschossweises Aufmaß des Rohbaus nachzuweisen und zu dokumentieren - siehe auch Abschnitt 5.001 dieser FLB.
Bautagebuch
Der AN fuhrt ein arbeitstägliches Bautagebuch, das wöchentlich unaufgefordert an den AG oder dessen Vertreter übergeben wird. Das Bautagebuch enthält arbeitstäglich mindestens folgende Angaben:
Wetter und Temperaturen
Angaben zu dem auf der Baustelle tätigen Personal einschl. Firmenbezeichnung
Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang
Angaben zu Stundenlohnarbeiten und außervertraglichen Leistungen
Dokumentation von An- und Ablieferungen, insbesondere Abfuhr schadstoffbelasteten Materials
Beginn und Beendigung einzelner Arbeiten bzw. Bauabschnitte
Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeit einschl. der Ursachen
außergewöhnliche Ereignisse (z.B. Unfälle)
Ein- und Ausgang von Zeichnungen und Unterlagen
besondere Anweisungen durch die Objektüberwachung des AG
Baustellenbegehungen und Abnahmen durch Bauaufsicht, Prüfstatiker, Berufsgenossenschaft usw.
Wechsel des dem AG namentlich benannten Personals des AN
Name des Tagebuchführenden
Baustelleneinrichtung / Sicherungspflichten / Verkehrssicherheit / Information der Nachbarschaft
Zum Leistungsumfang des AN gehört die für die Ausführung seiner Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung - nähere Angaben siehe Teil II dieser FLB.
Der AN übernimmt mit Datum der Übergabe des Baufeldes das Baugelände in eigene Verantwortung. Ihm obliegen damit ab diesem Termin vollständig und ausschließlich alle Sicherungspflichten für das Baugrundstück und alle angrenzenden und/oder sonstig genutzten Flächen.
Dem AN obliegt die Regelung der nachbarschaftlichen Belange, z.B. die Information der oder Abstimmung mit den Nachbarn über Bauzeiten, Baustelleneinrichtung usw. rechtzeitig vor Baubeginn. Der AN hat zu gewährleisten, dass öffentliche Verkehrsflächen, z.B. hinsichtlich der Anbindung angrenzender Baufelder bzw. Bebauungen oder der Nutzung durch die Feuerwehr, nicht beeinträchtigt werden. Bei Erfordernis hat der AN teilweise oder vollständige Sperrungen im öffentlichen Raum mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange abzustimmen und alle hierfür erforderlichen Bedingungen und Angaben zu liefern.
Der AN unterrichtet die direkte Nachbarschaft vor und während der Bauphase über alle für die Anwohner relevanten Punkte (z.B. Dauer, lärmintensive Arbeiten, Verkehrssituation, besondere Arbeitszeiten etc. ) und stellt und benennt Kontaktpersonen für Rückfragen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Vorkehrungen zum Schutze von Personal, Passanten, Straßenverkehr und öffentlichen Einrichtungen, in Abstimmung mit Polizei, Bauordnungsamt, Tiefbauabteilung und sonstigen Trägern öffentlicher Belange getroffen werden. Dem AN obliegt die gesamte Verkehrssicherung im Baustellenbereich. Dazu gehören unter anderem auch der Winterdienst einschließlich der angrenzenden öffentlichen Flachen. Die Baustelle ist ständig gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
Werbung auf und an der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Sauberkeit und Ordnung
Der AN ist für die Sicherheit und Ordnung auf der Baustelle allein verantwortlich. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich die Abfuhr und Entsorgung des gesamten anfallenden Bauschuttes, aller Baustellenabfälle, Verpackungsmaterialien usw., die Containergestellung, Transport und Entsorgungsgebühren, die ständige Reinigung des Baugeländes, der Flächen innerhalb und außerhalb der Gebäude, der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen, der Personal- und Sanitärräume usw.
Die Organisation der Baustellenlogistik inkl. Erstellung der ggf. erford. Logistikkonzepte und deren praktische Umsetzung obliegt allein dem AN.
Der AN hat für eine ausreichende Sicherung und Bewachung der Baustelle während und außerhalb seiner Arbeitszeiten selbst zu sorgen.
Abfallentsorgung
Abfälle sind im Rahmen der Möglichkeiten des ANs zu vermeiden (Verpackung, genaue Mengenabschätzung bei Gebinden etc.).
Sämtliche Abfälle, die bei der Ausführung der Arbeiten anfallen, sind sofort nach Abschluss der jeweiligen Tätigkeit vom AN zu beseitigen. Für die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Baustellenabfälle ist der AN als Abfallerzeuger und -besitzer allein verantwortlich. Auf die Nebenleistungen 4.1.11 und 4.1.12 der ATV DIN 18299 der VOB/C wird ausdrücklich hingewiesen. Die Baustelle ist darüber hinaus täglich aufzuräumen und von groben Verschmutzungen zu reinigen. Verkehrswege und -flächen sind stets frei, sicher und in einwandfreiem Zustand zu halten. Alle erforderlichen Entsorgungs- und Reinigungsmaßnahmen sind Leistungen des AN.
Anfallendes Abbruchmaterial und Bodenaushub wird Eigentum des AN und ist entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen. Der AN als Abfallbesitzer hat dem AG als verantwortlichem Abfallerzeuger den Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung unaufgefordert und jeweils unverzüglich vorzulegen.
Soweit gefährliche Abfälle aus Abbruch oder Aushub zu entsorgen sind, ist der AN mit der elektronischen Nachweisführung gemäß "Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen" (NachwV) beauftragt. Der AG überträgt dem AN die Verantwortung des Abfallerzeugers zur Erfüllung der abfallrechtlichen Nachweispflicht. Der AN hat dem AG in diesem Fall seine Zuverlässigkeit, Eignung und Befugnisse sowie etwaiger beauftragter Dritter zur Beförderung und Entsorgung von gefährlichem Abfall umfassend und unverzüglich nachzuweisen.
Lärm und Staub
Lärm- und Staubemissionen sind durch Verwendung geeigneter Verfahren und Geräte möglichst zu reduzieren. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass unnötige lärmende und staubende Tätigkeiten vermieden werden. Alle gültigen Gesetze, Richtlinien, Vorgaben und Vorschriften sind einzuhalten.
Bei staubintensiven Tätigkeiten sind Schutzkleidungen und Atemschutzmasken zu tragen
Komponenten der Lüftungsinstallation (Kanäle etc.), die der späteren Zuluftführung dienen, müssen auf der Baustelle bei Lagerung und Montage abgedeckt bzw. verschlossen sein und vor Einbau gereinigt werden, um unnötige Belastungen der Raumluft durch Staubemissionen zu verhindern.
Umwelt- und Bodenschutz
Der AN hat sicherzustellen, dass bei seiner Leistungserbringung der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Bei Lagerung von umweltschädlichen Baustoffen auf der Baustelle sind entsprechende Bodenschutzmaßnahmen zu treffen. Die Lagerung solcher Baustoffe ist mit dem SiGeKo und der Bauleitung abzustimmen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere die wie folgt gekennzeichneten umweltschädlichen Stoffe (Gefahrensymbol N bzw. H-Sätze) nicht in Kontakt mit der Umwelt gelangen; der Einsatz dieser Stoffe sollte vermieden werden:
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung
H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre
Baumaschinen sind regelmäßig zu warten und auf Leckagen zu kontrollieren.
Der Boden ist vor schädlichen mechanischen Einflüssen zu schützen, diese sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Schädliche mechanische Einflüsse sind z. B. unnötige Verdichtungen oder eine Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten.
Schimmelpilzprävention während der Bauphase
Durch den AN ist ein der Bausituation angepasstes Lüftungsprogramm zu erstellen und umzusetzen, um die ausreichende Austrocknung der Bauteile sicherzustellen und Schimmelbildung zu vermeiden.
Baugelände / Lage und Beschaffenheit der Baustelle
Die Vorgaben für die Baustelle und den Baubetrieb richten sich im Einzelnen nach der LBO (HBauO und Bauprüfdienste).
Flächen, die der AN zusätzlich zu den auf dem Grundstück befindlichen Flächen für eigene Zwecke benötigt, sind von ihm eigenverantwortlich in Abstimmung mit den Nachbarn und Behörden zu besorgen. Die dazu erforderlichen Kosten sind im Gesamtangebot zu berücksichtigen. Etwaige Mietkosten bzw. Wiederherstellungskosten sind ebenfalls einzurechnen.
Genehmigungen / Behördliche Abnahmen
Der AN hat alle für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zu beschaffen, mit Ausnahme der Baugenehmigung. Zum Leistungsumfang des AN gehört weiterhin die Herbeiführung aller nach Prüfverordnung (PVO) und sonstigen Vorschriften erforderlichen Prüfungen und Abnahmen vor der Erstinbetriebnahme durch Behörden und Sachverständige, Bezirksschornsteinfegermeister, Verbände, den TÜV usw. einschließlich aller notwendigen Materialüberprüfungen. Die im Zusammenhang mit den hier genannten Leistungen anfallenden Prüf- und Abnahmegebühren trägt der AG.
Alle erteilten Genehmigungen, Konformitäts- und Abnahmebescheinigungen und sonstigen Unterlagen übergibt der AN unaufgefordert und unverzüglich an den AG.
Schutz der Leistungen
Der AN verantwortet die Sicherung und den Schutz aller erbrachten Leistungen bis zur Abnahme, auch während etwaiger Unterbrechungen der Baumaßnahme.
Vermessung
Vom AG werden zwei Hauptachsen und ein Höhenpunkt eingemessen.
Der AN hat alle weiteren vermessungstechnischen Arbeiten in eigener Verantwortung zu übernehmen, inkl. der Sicherung der vom AG bereitgestellten Messpunkte. Bei Maßabweichungen, die Zusatzkonstruktionen, Mehrkosten und dergleichen bei Nachfolgearbeiten erforderlich machen, ist allein der AN verantwortlich und haftbar.
Koordination Versorger
Die Anträge auf die Versorgung des fertigen Objekts mit den Medien Wasser, Abwasser, Strom, Fernwärme und/oder Gas, Breitbandkabel, Telefon usw. sind durch den AN auszuarbeiten und dem AG unterschriftsreif vorzulegen. Alle bis zur Montage der fertigen Anschlüsse durch die Versorger anfallenden Aufwendungen für Koordinierung, Planung und Abstimmung trägt der AN.
Die für den Anschluss seitens des Versorgers anfallenden Kosten sind an den Bauherren durchzustellen. Hiermit sind ausdrücklich nur diejenigen Leistungen gemeint, die ausschließlich von dem jeweiligen Versorger erbracht werden dürfen. Wenn in der Funktionalen Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, ist dies die Leitungsverlegung ausserhalb des eigentlichen Baufeldes bis zur Grundstücksgrenze. Diese Kosten werden auf Nachweis und ohne weitere Zuschläge durch den AG erstattet.
Ver- und Entsorgungsanschlüsse für die Baustelleneinrichtung: Der AN trägt im Rahmen seiner Projektabwicklung die Beantragung, die Koordination sowie die Kosten für die erforderlichen Anschlüsse für Baustrom, Bauwasser, Abwasser, Telekom usw.
Qualitätssicherung IFB
Für dieses Bauvorhaben beauftragt der AG ein externes Büro mit der Qualitätssicherung nach den Kriterien der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB). Die Qualitätssicherung umfasst während der Bauphase u.a. auch die stichprobenartige Prüfung der Bauausführung anhand der Planungsunterlagen durch Baubegehungen sowie durch Durchsicht von zu diesem Zweck übersandten Qualitätsbelegen.
Der Prüfumfang umfasst dabei u.a. Materialqualität und Verarbeitung der wärmetechnisch relevanten Bauprodukte (Steine, Dämmstoffe, Türen, Fenster, Dichtungen usw.), die Wärmebrücken-Details und luftdichtenden Schichten, die Heiz- und Lüftungsanlagen (Produkte), Leitungen (Dimensionen, Dämmung) und Regelungen. Geprüft werden die vorzulegenden Nachweise der Luftdichtheit und des erfolgten hydraulischen Abgleichs der Heizung sowie das Einregulierungsprotokoll der Lüftung.
Der AN unterstützt den Qualitätssicherer bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Die angeforderten Unterlagen, Nachweise und Belege sind auf Anforderung unverzüglich zu übergeben. Im Einzelnen werden u.a. die folgenden Unterlagen vom AN übergeben:
detaillierter Bauablaufplan
Werk- und Montageplanung für wärmetechnisch relevante Details (Wärmebrücken, Anschlusspunkte der luftdichten Ebene usw.)
Produktzeugnisse aller energetisch relevanten Baustoffe wie z.B. Dämmstoffe (Datenblätter, Beipackzettel, Ü-Zettel, CE-Kennzeichnungen, Lieferscheine usw.)
weitere Nachweise auf Anforderung des AG oder des Qualitätssicherers
Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind im Pauschalpreis zu berücksichtigen.
Gewährleistung
An die Stelle der vierjährigen Gewährleistungsfrist aus § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B tritt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme; jedoch abweichend
für Leuchtmittel beträgt die Gewährleistung 6 Monate
für feuerberührte Teile beträgt die Gewährleistung 2 Jahre
Wartung
Der AN wird ein Wartungskonzept erarbeiten und dem AG auf der Grundlage des Wartungskonzeptes Vorschläge für die Abfrage von Wartungsverträgen im Rahmen der Vergabe von Nachunternehmerleistungen unterbreiten. Bei der Nachunternehmervergabe wird der AN gleichzeitig entsprechend abgestimmte Wartungsverträge abfragen, die marktüblichen Standards entsprechen und für den AG noch drei Monate nach der Abnahme annahmefähig sein müssen.
Sofern die Wartungs- und Notdienstarbeiten nicht durch den Auftragnehmer durchgeführt werden, wird hierdurch die bei Vertragsabschluss vereinbarte Gewährleistungsfrist nicht beeinträchtigt.
Durch den AN ist eine tabellarische Aufstellung über die erforderlichen Wartungsarbeiten anzufertigen, aus der die folgenden Informationen ersichtlich sind:
Bauteil/Anlage
erford. Wartungsmaßnahmen
Turnus der Wartungsmaßnahmen
mit der Wartung beauftragtes Unternehmen mit Kontaktdaten
Möblierung und Ausstattung
Die Möblierung und Ausstattung des Objektes gehört nicht zum Leistungsumfang des GU, mit Ausnahme der in den nachfolgenden Abschnitten ausdrücklich benannten und/oder beschriebenen Leistungen. Die Möblierung erfolgt nach der Abnahme der GU-Leistungen und der Übergabe des Objektes an den Auftraggeber.
Die Küchen werden ebenfalls separat ausgeführt. Hier obliegt dem GU allerdings die Koordination der Ausführung -siehe Abschnitt 2.025 Kücheneinrichtungen dieser FLB.
Die Abgrenzung der Leistungen des GU von den Leistungen anderer Auftragnehmer und den AG-Leistungen ist im "Schnittstellenkatalog AG - GU - weitere AN" definiert - siehe Anlage. Die Angaben im Schnittstellenkatalog sind bei der Kalkulation zu beachten.
1.004 Allgemeine Vorbemerkungen
1.005 Technische Vorbemerkungen Baukonstruktion
1.005 Technische Vorbemerkungen - Bauwerk - Baukonstruktion
Musterfassade
Behördlicherseits werden besondere Anforderungen an die Gestaltung und Materialität der Fassaden gestellt. Die Bemusterung der Fassaden sind mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung abzustimmen.
Für die Vorauswahl der Fassadenmaterialien sind vom AN Musterflächen des Materials, der Oberfläche, Farbe, Struktur usw. einschl. Unterkonstruktion und Fundament herzustellen und nach Aufforderung wieder zu entfernen und zu entsorgen.
Unterschiedliche Ausführung der Musterflächen (Farbe, Oberfläche/Körnung usw.) nach Angabe. Größe der Musterflächen jeweils (BxH) ca. 1,50 x 1,00 m, Anzahl jeweils 5 Stück für die Verblendflächen und 3 Stück für die Holzfassaden.
Nach der Vorauswahl der Fassadenmaterialien ist eine Musterfassade aus den vorausgewählten Materialien vorab herzustellen, während der Bauzeit vorzuhalten und zu sichern und nach Abschluss der Arbeiten und auf Aufforderung wieder zu entfernen und zu entsorgen.
Ausführung als 1:1-Segment der geplanten Fassade, zur Abstimmung der Ausführung, Details und Materialität.
Musterfassade bestehend aus
freistehendem Grundgerüst mit Fundament, Verstrebungen usw. nach Wahl des AN, getrennt vom Rohbau des Gebäudes
Fassasdenausschnitt mit Verblendmauerwerk und VHF-Holzfassade gem. FLB und Vorauswahl, ca. 3,00 m breit und 4,00 m hoch
Fensteröffnung, einschl. Einbau eines Musterfensters inkl. aller Anschluss- und Andichtungskonstruktionen
Überdeckung der Fensteröffnung mit einem Fertigsturz
Verfugung gem. FLB und Vorauswahl
Die Musterfassade ist bis zum Abschluss der Arbeiten zu sichern und dient als Referenz für die Ausführung der Fassadenarbeiten.
Die Tragkonstruktion der Musterfassade ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu dimensionieren. Der ggf. erforderliche statische Nachweis ist vom AN zu erstellen.
Die Bemusterung der Fassadenmaterialien und die anschliessende Erstellung der Musterfassade sind vom AN so früh, wie möglich vorzunehmen. Die Bemusterung muss so rechtzeitig vor Beginn der Fassadenarbeiten erfolgen, dass eine ggf. auch mehrfache Neuvorlage und -bemusterung von Materialien möglich ist, ohne den Bauablauf zu verzögern. Lieferzeiten des Materials sind zu berücksichtigen.
Materialien / Ausstattungen der Wohnungen
Die in den einzelnen Leistungsbereichen angegeben Materialien sind teilweise bereits bemustert und festgelegt, teilweise steht die abschliessende Bemusterung noch aus. Vom AN sind in jedem Fall Musterstücke vorzulegen. Die angegebenen Materialien sind als Kalkulationsgrundlage zu betrachten und Inhalt des Pauschalangebotspreises. Bei Auswahl von abweichenden Materialien durch den AG im Zuge der Bemsusterung erfolgt eine Anpassung der Auftragssumme durch Mehr- und Minderkosten. Mehr- und Minderkosten sind vom AN durch Vorlage eines Nachtragsangebotes prüf- und nachvollziehbar anzuzeigen und zu nachzuweisen, bspw. durch Vorlage von Preislisten der Hersteller.
Wärmeschutz / Luftdichtigkeit
Die thermische Gebäudehülle ist laut Wärmeschutznachweis/Luftdichtigkeitskonzept wind- und luftdicht nach DIN 4108-7 auszuführen. Die Luftdichtheit ist mit Blower-Door-Tests nachzuweisen (siehe Teil V dieser FLB).
Sonderkonstruktionen
In Abstimmung und mit Freigabe des Bauherren sind abweichend von der Flachdachrichtlinie folgende Sonderkonstruktionen geplant:
Beläge auf Balkonen und Dachterrasen werden im Null-Gefälle verlegt
Austritte zu Dachterrassen und Balkonen mit barrierefreiem Schwellenprofil, Entwässerungsrinne als Kompensation vor dem Fensterelement, kein Vordach
das WU-Dach ist als Umkehrdach mit Nullgefälle gemäß WU-Richtlinie geplant. WU-Bauteile fallen nicht in den Geltungsbereich der DIN 18531 und der Flachdachrichtlinie.
Gewährleistung / Mängelbeseitigung
Risse im Gebäude, insbesondere auch in den Wohnungen, die innerhalb der ersten zwei Jahre nach Übergabe auftreten, sind vom AN als Mangel zu beseitigen. Ein Riss gilt als Mangel, wenn er aus drei Meter Entfernung unter normalen Lichtverhältnissen zu erkennen ist.
1.005 Technische Vorbemerkungen Baukonstruktion
1.006 Technische Vorbemerkungen Technische Anlagen
1.006 Technische Vorbemerkungen - Bauwerk - Technische Anlagen
Aufgestellt durch das Ing.-Büro Ridder & Prigge GmbH.
Anlagenverzeichnis
Planungsergebnisse
Grundlage für die Ausführung der technischen Gebäudeausstattung sind die erstellten Pläne, Grundrisszeichnungen, Schemen, Details, Schnitte und Berechnungen lt. vorliegende(n) Dokumentenliste(n) vom Ingenieurbüro Ridder & Prigge GmbH, sofern in dem Schnittstellenkatalog nicht anderslautend beschrieben.
Alle Planunterlagen sind rechtzeitig vor Baubeginn durch den Auftragnehmer zu prüfen. Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler aus der Planung sind nach Rücksprache mit dem Auftrageber bzw. dessen Vertreter rechtzeitig anzuzeigen, zu klären bzw. zu beseitigen.
Dokumentenliste, Leistungsphase-5, Stand Stand 14.11.2025
In der Dokumentenliste aufgeführt sind die Planungsergebnisse der TGA-Gewerke, mit folgender Sortierung:
Heizungsanlagen
Lüftungsanlagen
Sanitärinstallationen
Stark- und Schwachstromanlagen
Blitzschutz- und Erdungseinrichtungen
Koordinierte Leitungspläne
Durchbruchsplanung
Förderanlagen
Im Anlagenverzeichnis der Generalunternehmerausschreibung sind alle Planungsergebnisse der Hochbauplanung aufgeführt, wie Architekturgrundrisse, Schnitte, Genehmigungen der Behörden, sowie bestellte Gutachten und Stellungnahmen, die für die Ausführung der TGA-Gewerke ebenfalls zwingend zu beachten sind.
Objektbuch
In dem Objektbuch aufgeführt ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Produkte (Fabrikate mit Typen) die laut FLB obligatorisch zu liefern sind und bei Vertragsabschluss geschuldet sind bzw. Produktalternativen, für die separate Einzelpreisabfragen bestehen.
Die Mengenangaben sind den aus der Planung resultierenden Berechnungen zu entnehmen und dienen der groben Orientierung für Kalkulationszwecke. Der Auftraggeber übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Angaben und haftet nicht für falsche oder fehlende Angaben. Die Verantwortung zur Prüfung der Massen liegt ausschließlich beim Bieter und berechtigt bei Abweichungen gegenüber dem tatsächlichen Erfordernis nicht zu Mehrkosten.
Materiallisten (nur Anhandgabe)
Für die Gewerke Sanitär, Heizung, Lüftung und Elektro liegen der FLB Materiallisten mit Mengenangaben bei. Die Materiallisten dienen der groben Orientierung für Kalkulationszwecke. Der Auftraggeber übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Angaben und haftet nicht für falsche oder fehlende Angaben. Die Verantwortung zur Prüfung der Massen liegt ausschließlich beim Bieter und berechtigt bei Abweichungen gegenüber dem tatsächlichen Erfordernis nicht zu Mehrkosten.
Leistungsumfang
Allgemeiner Leistungsumfang
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung ist eine globale Funktionalbeschreibung. Allgemeines Leistungsziel des AN ist die komplette, funktionsfähige und betriebsfertige Erstellung der im Folgenden beschriebenen Anlagentechnik, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, die für die Erbringung der Betriebsfertigkeit erforderlich sind.
Die angebotenen Pauschalpreise gelten für eine fertige, termingerechte Ausführung einschließlich aller dafür erforderlichen Materialien, Zubehörteile, Ergänzungskonstruktionen, Einbauteile und Nebenleistungen, mit betriebsfertiger Montage, Endreinigung aller verbauten Produkte und Inbetriebnahmen mit Funktionskontrollen, Einregulierarbeiten sowie die Werk-Übergabe mit Einweisung des Betreibers und Erstellung und Ausgabe der im Weiteren beschriebenen Revisionsunterlagen.
Sämtliche Preise sind Festpreise und gelten bis zur endgültigen Fertigstellung des Bauvorhabens. Veränderungen bei Löhnen, Pauschalleistungen, Abgaben und Materialpreisen, die nach Angebotsabgabe eintreten, berechtigen nicht zur Änderung der angebotenen Preise.
Erforderliche Zulagen, wie z.B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind in die Preise einzukalkulieren. Die vorbezeichneten Zuschläge berechtigen den AN nicht diesbezügliche Nachträge zu stellen, wenn die Maßnahmen erforderlich werden um die geschuldeten Fertigstellungtermine einhalten zu können.Der AN ist in diesem Sinn verpflichtet entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die den geschuldeten Fertigstellungtermine sicherstellen.
Der AN erklärt somit bei Abgabe des Angebotes, dass er die Leistungen umfassend, entsprechend den Planvorgaben und der nachfolgenden Leistungsbeschreibung kalkuliert hat und keine Bau- und Ausbauleistungen an sonstigen undefinierten Flächen oder Bauteilen fehlen. Weiterhin erklärt der AN verbindlich, dass somit alle zur vollständigen, schlüsselfertigen Herstellung erforderlichen Leistungen berücksichtigt und einkalkuliert wurden und somit im Angebot und im Leistungsumfang des AN enthalten sind.
Zur Leistungspflicht des Auftragnehmers gehören somit auch solche Leistungen, die in dem zu schließenden Vertrag und seinen Anlagen nicht ausdrücklich erwähnt worden sind, die jedoch erforderlich werden, um die Schlüsselfertigkeit des in diesem Vertrag beschriebenen Bauvorhabens herbeizuführen.
Der Auftragnehmer hat einen verantwortlichen, deutsch sprechenden, fachlich- kompetenten Bauleiter / Polier zu benennen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser während der gesamten Bauzeit als Ansprechpartner auf der Baustelle zur Verfügung steht.
Materialqualitäten
Alle ausgeschriebenen Produkte und Materialqualitäten gelten grundsätzlich als rechtsverbindlich vereinbart. Diese sind mit dem Hinweis "geplantes Produkt" versehen. Für Produkte, die in der Ausschreibung mit "geplantes Produkt .. oder gleichwertig" benannt sind, gelten die geplanten Produkte als Leitfabrikate. Hier können alternative Produkte mit mindestens den gleichen Eigenschaften berücksichtigt werden. Diese sind aber in jedem Fall mit Abgabe des Angebotes kenntlich zu machen und entsprechend zu benennen, ansonsten gelten die Leitfabrikate als rechtsverbindlich vereinbart.
Alternativ können qualitativ mindestens gleichwertige, alternative Materialien anderer Hersteller zusätzlich als Nebenangebot vorgeschlagen und mit der Angebotsabgabe eingereicht werden. Neben der geforderten, mindestens gleichwertigen Qualität, müssen das optische Erscheinungsbild, wie Farbe und Oberflächen, sowie die technischen Eigenschaften und Funktionen dem vorgegeben Material dem Wesen nach entsprechen. Die mindestens gleichwertige Qualität des Nebenangebotes ist vom Bieter in prüfbarer Form nachzuweisen, beispielsweise durch Vorlage von Datenblättern, Prüfzeugnissen oä. Das Nebenangebot muss die Minderkosten gegenüber dem vorgegebenen Material ausweisen. Sofern eine Abstimmung alternativer Produkte erst nach Vertragsvereinbarung erfolgt, sind die daraus resultierenden Minderkosten, bezogen auf die pauschale Vertragssumme, eindeutig zu beziffern und durch prüffähige Kalkulationsnachweise zu belegen.
Seitens des Bauherrn wird eine zertifizierung des Bauprojektes nach dem IFB-Standard angestrebt. Es dürfen daher nur Bauprodukte eingesetzt werden, die den Anforderungen der IFB entsprechen bzw. durch den vom Bauherrn beauftragten Zertifizierer freigegeben werden.
Alle bestellten Bauprodukte sind rechtzeitig vor der Ausführung als Gesamtpaket zu bemustern. Die Entscheidung/Freigabe des AG ist durch den AN rechtzeitig einzuholen und erfolgt in schriftlicher Form.
Die vom AG geforderten Prüfungen (Eignungsprüfung, Zulassung usw.) zum Nachweis der vertragsgemäßen Beschaffenheit von Materialien und Leistungen hat der AN ohne besondere Vergütung zu erbringen und durch Nachweise zu belegen. Die Ergebnisse der Eigenüberwachung sind der örtlichen Bauleitung des AG unaufgefordert zu übergeben.
Bemusterung
Zu Beginn der Baumaßnahme ist eine Muster-Wohnungsinstallation zu erstellen, die ausschließlich festverbaute Elemente einer Roh-Installation enthalten muss (Vorinstallationen ohne Endmontage von späteren Sichtelementen). Die Rohinstallation ist für eine komplette Wohnung zu erstellen, mindestens jedoch für ein Vollbad und eine Küche. Die Musterinstallation dient der Qualitätssicherung und technischen Abstimmung und dokumentiert zu Beginn der Maßnahme auch im Interesse des Auftragnehmers die fortzuführende Ausführungsqualität im Hinblick auf die verwendeten Materialqualitäten, die Verarbeitungsqualität und die Vollständigeit der bestellten Leistung.
Die Rohinstallationen muss folgende Leistungen beinhalten:
Schachtinstallationen, bestehend aus allen Steigrohren, mindestens für alle wasser- und luftführenden Medien, E-Verkabelung etc.deren Leitungsabzweige, Brandschutzeinrichtungen, und Dämmung in Teilbereichen (Deckenverschlussarbeiten sollen zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeführt werden)
Vorwandinstallationen, bestehend aus allen Unterputzelementen, wie Wandscheiben, Modulkörpern für WC-Anlagen und Waschtischeinrichtungen , Verteil- und Anschlussleitungen, fix und fertig verlegt
Küchenanschlüsse für Wasser und Abwasser
Vorrüstung für eine Waschmaschine
Wasser-Zählervorrüstungen für Küche und Badezimmer, einschl. Verrohrung
Einrichtungen der Unterputzschränke für die Wohnungszähler und die Wohnungsabsperrungen
Einrichtungen der Verteilung zur Elektroanlage für Stark- und Schwachstrom, UP-Schalter-/Steckdosen sowie die erforderlichen Wand-, Boden- und Deckenschlitze mit Kabelleitungen und Kabelauslässe für Wände und Decken
Nach Fertigstellung der Musterinstallation ist durch den Auftragnehmer ein Bemusterungstermin mit mindestens einem Vertreter des Bauherrn und der Fachbauleitung zu organisieren, um die erstellten Leistungen schriftlich freigeben zu lassen. Erst nach schriftlicher Freigabe dürfen die Rohinstallationen in den weiteren Wohnungen ausgeführt werden. Die Bemusterung ist daher zeitlich soweit im Voraus zu planen und auszuführen, dass auch eine mehrmalige Wiederholung der Bemusterung realisierbar ist, ohne das dies den vereinbarten Bauzeitenplan behindert.
Zusätzlich zum Bemusterungstermin vorzulegen/bereitzustellen (lose, nicht montiert) sind folgende Sichtelemente:
Sanitärausstattung/-objekte, wie Keramikserien und Armaturen
Schalter und Steckdosenserie für Wohn- und Allgemeinbereiche
Beleuchtungseinrichtungen für Keller, Flure, Treppenhäuser, Wohnbereich in Außenanlagen und Hausnummernbeleuchtungen
Klingeltableaus, Sprechapparate
Lüftungseinrichtungen, wie Gitter, Bedienelemente und Sichtelementen in Wohnungen (wie Abluftelemente, Abluftventilatoren, Nachströmeinrichtungen in der Fassade oä.)
alle Produkte die abweichend zur Planung gebaut werden sollen
Die vorgennanten Produkte (Rohbau- und Sichtelemente) sind zudem in Protokollform, tabellarisch aufgestellt, rechtzeitig vor Ortsbegehung der Fachbauleitung vorzulegen. Für jedes Bauprodukt ist eine DIN-A4-Seite auszulegen, die jeweils mindestens folgende Angaben enthalten muss:
Herstellerbezeichnung
Produkttyp und Artikelnummer
graphische Abbildung
Einsatzort
Freifeld für Unterschrift und Datum des Auftragnehmers
Qualitätssicherung
Bei den öffentlich geförderten Wohnungen beauftragt der AG ein externes Büro mit der Qualitätssicherung nach den Kriterien für den Mietwohnungsneubau der Investitions- und Förderbank (IFB) Hamburg. Die Qualitätssicherung umfasst während der Bauphase u.a. auch die stichprobenartige Prüfung der Bauausführung anhand der Planungsunterlagen durch Baubegehungen sowie durch Durchsicht von zu diesem Zweck übersandten Qualitätsbelegen.
Seitens des Bauherrn wird ein Auditor beauftragt, der die Zielvorgaben und Qualitäten lt. dem geltenden Pflichtenheft überprüft.
Der Auftragnehmer unterstützt die externen Qualitätssicherer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Unterlagen, Nachweise und Belege sind auf Anforderung unverzüglich zu übergeben bzw. es dürfen Produkte nur verbaut werden, wenn eine Klärung zur Eignung der jeweiligen Produkte vorliegt und Konformität zu den Anforderungen besteht.
Im Einzelnen werden u.a. die folgenden Unterlagen auf Nachfrage vom AN übergeben:
Produktdatenblätter mit Beschreibung der Materialqualität
Nachweise, Werks- und Montagepläne für wärmetechnisch relevante Details Wärmebrücken, Anschlusspunkte der luftdichten Ebene usw.
Produktzeugnisse aller energetisch relevanten Baustoffe wie z.B. Dämmstoffe, Manschetten von Kabel- und Rohrdurchführungen, Klebebänder, Steckdosen usw. (Datenblätter, Beipackzettel, Ü-Zettel, CE-Kennzeichnungen, Lieferscheine usw.)
Nachweise zu Dichtheitsprüfungen
Protokoll des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
Protokoll der Einregulierung der Lüftungsanlage, mit Nachweis gemäß Anhang D der DIN 1946 Teil 6
weitere Nachweise auf Anforderung des AG oder des Qualitätssicherers
Der Auftragnehmer unterstützt auch andere Gewerke bei der Qualitätssicherung. Hierzu sind insbesondere zum Gebäude-Dichtheitstest (=Blower-Door-Test) alle Leitungsdurchdringungen durch die Gebäudehülle bei Bedarf vorübergehend druckdicht zu verschließen.
Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind im Pauschalpreis zu berücksichtigen.
Planungsleistungen
Der FLB liegt eine vollständige Ausführungsplanung gemäß HOAI bei, bestehend aus Grundrissplänen, Schematas, Details und Berechnungen. Darüber hinaus werden dem AN keine weiteren Unterlagen zur Verfügung gestellt. Alle darüber hinausgehenden Planungen, Berechnungen, Nachweise usw. sind vom AN zu liefern. Sollte die vorliegende Planung aus Sicht des Bieters unvollständig oder unzureichend sein, ist in dem Pauschalangebot die zu ergänzende Planungsleitung im Zuge der Werk- und Montageplanung zu ergänzen und im Pauschalangebot mit einzupreisen.
Die vorliegende Planung gilt mit der Angebotsabgabe als vom Bieter für die Ausführung aller Leistungen hinreichend bestätigt.
Planunterlagen, Berechnungen usw. werden vom AG in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Vervielfältigung der vom AN zu erstellenden Planunterlagen sowie der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen gehen in vollem Umfang zu Lasten des AN und sind in die Pauschalpreise einzukalkulieren.
Werk- und Montageplanung
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört die Anfertigung der Werk- und Montageplanung auf Basis der vorgelegten Ausführungsplanung. Die Werk- und Montageplanung ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Ingenieurbüro Ridder & Prigge GmbH in digitaler Form, als PDF- und DWG-Format einzureichen. Erst nach freigegebener Werks- und Montageplanung darf mit den Installationsarbeiten auf der Baustelle begonnen werden. Für die erforderlichen Prüfungen durch das Ingenieurbüro ist von einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen auszugehen. Bei einer verspätete Einreichung der Werk- und Montageplanung haz der AN dafür Sorge zu tragen, dass der gesschuldte Fertigstellungstermin der einzelnen Bauabschnitte als auch das Gesamtfertigstellungstermin nicht gefärdet ist.
Eine Werks- und Montageplanung besteht mindestens immer aus folgenden Teilen:
Fortschreibung aller Ausführungspläne (Grundrisse, Schnitte, Schemen, Ansichten, Details)
Fortschreibung aller Berechnungen, wie Rohrnetzberechnungen, Heizlast, Berechnung des kompletten E-Netzes einschl. Verteiler und Unterverteiler, Lichtberechnungen etc.
Alle Dokumente erhalten zusätzlich mindestens die Angaben zur Firmierung des Auftragnehmers (Firmenname, Adresse, Telefonnummer, Ansprechpartner) und das Datum der Planerstellung. Hierzu ist jeweils der Plankopf zu ergänzen. Das Entfernen vorhandener Informationen im Plankopf ist nicht zulässig.
Alle Dokumente sind in Ihrer Kennung (=Planschlüssel) in Absprache mit dem Ingenieurbüro/Architekten fortzuschreiben (Dateiname und Bezeichnung im Plankopf)
Aus der Werks- und Montageplanung muss stets ersichtlich bleiben, auf welcher Grundlage (=Indexstand) die Erstellung vorgenommen wurde
Revisionsplanung
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört die Anfertigung der Revisionsplanung, s. FLB-Beschreibung 5.2. Sofern hier nicht anderslautend formuliert, sind die Revisionsunterlagen rechtzeitig und mindestens 3 Wochen vor dem Tag der Abnahme zur Prüfung beim Ingenieurbüro in digitaler Form vollständig einzureichen (1 kompletter Satz PDF- und DWG-Dokumente).
Die Revisionsunterlagen sind schließlich nach erfolgter Prüfung und Freigabe den Bauherrn spätestens eine Woche vor dem Tag der Abnahme in korrigierter Form auszuhändigen. Die Abgabe erfolgt nur digital, 1-fach auf CD-Rom und 1-fach als Upload auf den Planserver.
Den Unterlagen sind die Prüfvermerke vom Ingenieurbüro (=Freigabevermerk) beizulegen.
Neben den Revisionsunterlagen außerdem auszuhändigen sind eventuelle förderungsrelevanten Unterlagen für die Qualitätssicherung, nach Erfordernis.
Die Revisionsunterlagen sind in folgende Rubriken einzuteilen und müssen neben den unter 5.2. aufgeführten Umfang für die technische Gebäudeausstattung mindestens folgende Bestandteile aufweisen:
Prüf-/Freigabevermerk des Ingenieurbüros
Inhaltsverzeichnis
Fachbauleiter- und Fachunternehmerbescheinigungen
Freigaben und Genehmigungen von Behörden und/oder Versorgungsunternehmen
Nachweise erfolgter Sachverstänigenabnahme, Abnahmen Dritter, Herstellerprüfungen uä.
verwendeten Brandschutzprodukte, mit Datenblatt, allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnis, einer schriftlichen Beglaubigung/ Übereinstimmungserklärung zur Fachgerechten Montage und einem Nachweis über die jeweilige Einbauposition, mit Eintragung in den Grundrissen und Schemen (Grundrisse, Anlagenschemen, Ansichten, Details) jeweils fortgeschrieben auf dem finalen Bautenstand
sonstige Produktdatenblätter für alle eingesetzen Baumaterialien, jeweils mit eingetragenen Einstellwerten bzw. Betriebspunkten. Bei Datenblättern mit Produktvarianten ist die eingesetzte Variante einschl. Artikelnummer zu markieren, so, dass eindeutig erkennbar ist, welches Produkt verwendet wurde. Zusätzlich ist eine Materialliste anzufertigen, tabellarisch, sortiert nach Gewerken, für alle verwendeten Baumaterialien, jeweils mit Benennung des Baumaterials, einschl. Fabrikats-, Typenbezeichnung, dimensionsangabe und Artikelnummer.
Zählerlisten, tabellarisch, in Protokollform, mit Einbaudatum, Einbauort, Zählerstand, sowie die Eich- bzw. Beglaubigungsbescheinigungen der jeweiligen Zähler, Unterschrift des Errichters
Sämtliche Mess-, Druck-, Parameter-, Einstell- und Arbeitsprotokolle
Nachweis über die erfolgte Einweisung des Bedienungspersonal
Wartungsanweisungen, Sicherheitshinweise und Unfallverhütungsvorschriften
Alle aus der Werk- und Montageplanung fortgeschriebenen Pläne und Berechnungen, jeweils auf den finalen Bautenstand
Antrags- und Genehmigungsplanung
Der Auftragnehmer hat alle für die Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen öffentlich rechtlichen Anträge und Genehmigungen zu beschaffen, mit Ausnahme der Baugenehmigung. Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört weiterhin die Herbeiführung der erforderlichen Abnahmen und Übernahmeprüfungen durch Behörden, Abstimmungen, ggs. Ortsbegehungen mit dem Bezirksschornsteinfegermeister, Verbände, Sachverständige, dem Wegewart, dem TÜV und den Versorgern einschließlich aller notwendigen Materialüberprüfungen. Die im Zusammenhang mit den hier genannten Leistungen anfallenden Gebühren trägt der Auftragnehmer, entsprechende Kosten sind daher in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Alle erteilten Genehmigungen und sonstigen Bescheinigungen übergibt der AN unaufgefordert und unverzüglich an den AG, s. auch Revisionsplanung.
Koordinations- und Antragsstellung bei Versorgern
Grundsätzlich liegen für alle Versorgungsmedien, wie Wasser, Abwasser, Strom, Breitband, Fernwärme und/oder Gas entsprechende Versorgungsverträge zwischen Bauherr und Versorger vor. Dem Auftragnehmer obliegt die darüber hinausgehende Antragsstellung, Herbeiführung von zusätzlichen Genehmigungen, terminliche Abstimmung und Koordination nach Erfordernis der jeweiligen Versorger, einschl. erforderlicher Ortsbegehungen und Rückgabe von Arbeitsnachweisen, sofern es die Versorger einfordern.
Ver- und Entsorgungsanschlüsse für die Baustelleneinrichtung: Der AN trägt im Rahmen seiner Projektabwicklung die Beantragung, die Koordination sowie die Kosten für die erforderlichen Anschlüsse: Baustrom, Bauwasser, Abwasser. Nicht in die Kosten einzkalkulieren sind die jeweiligen Erschließungskosten der Versorger. Diese sind bei Bedarf direkt an den Bauherrn durchzustellen.
Nebenleistungen
Folgende Nebenleistungen sind Vertragsbestandteil und durch den Auftragnehmer ohne besondere Vergütung zu erbringen:
Bereitstellung von Leitern, Stand- und Fahrgerüste, jeweils einschl. Auf- und Abbau, An- und Abfahrt
Alle für die Funktionsprüfungen und Abnahmen erforderlichen Hilfsmittel und Leistungen, ggs. auch in Teilabschnitten, sofern es der Bauablauf erfordert
Korrosionsschutz sämtlicher Anlagenteile und Halterungen aus unverzinktem Profilstahl durch einen fachgerechten, mindestens 2-fachen Rostschutzanstrich Wird gesondert ein Farbanstrich gefordert, sind die vorgenannten Vorbereitungen Grundbedingung
Nachstemmen von Wandschlitzen und Wanddurchbrüchen in Mauerwänden
Montage von betriebstechnischen Anlagen auf dem Dach, einschl. der erforderlichen Geräteeinbringung durch Kräne, mobile Lastenfahrstühle oä., einschl. Absturz- und Sicherungsgeschirr
Durchführung von Inbetriebnahmearbeiten, wie Funktionstest, Messung der verbauten Anlagenteile, Einregulierungen, Voreinstellungen von hydraulischen Einbauteilen, Druckproben, Dichtheitskotrollen einschl. der dafür erforderlichen Vorabmaßnahmen, wenn erforderlich in mehreren Abschnitten.
Bauliche Vorbereitungen für den Blower-Door-Test (s. Leistungsteil KG700), bestehend aus Verschlussarbeiten sämmtlicher Durchdringungen in der Gebäudehülle durch geeignete Mittel, Klebefolien, Verschlussstopfen oä., einschl. späteren Rückbau und ggs. Entsorgung der eingesetzten Materialien.
Baustelleneinrichtung
Bauwasser
Lieferung und Aufbau einer Bauwasseranlage inkl. funktionsfähigen Anschluss an den im Vorwege zu erstellenden Hauptwasseranschluss, bestehend aus einem Anschlusspunkt mit mindestens vier Zapfstellen.
Als Interimslösung bis zur Errichtung der Hauptversorgung, ist bei Bedarf ein Standrohr einschl. Messeinrichtung vorzusehen, einschließlich Abstimmung mit dem Versorger HWW, Gestellung, Montage und Schlauch DN32, Länge ca. 50 m, einschl. Schlauchbrücke LKW überfahrbar.
Für die Winterzeit ist die Wasserversorgung mit einer Begleitheizung und einer Wärmedämmung mit wasserdichter Ummantelung auszustatten.
Baustrom
Der Baustrom ist über geeignete Baustrom Haupt- und Endverteiler gemäß DIN VDE 0100-704 sicherzustellen. In den Verteilerschränken mindestens enthalten sind, NH-Sicherungslasttrennschalter, FI-Schutzschalter und Schutzkontaktsteckdosen in der erforderlichen Stückzahl. Die Verteiler sind einschl. Untergestelle sicher aufzustellen und fallsicher zu befestigen. Das Gehäuse istmindestens in der Schutzart IP 54 zu wählen, plombierbar und korrosionsbeständig,einschl. Sicherungszubehör, Anschluss- und Verbindungsklemmen. Die Leistungdimensionierung des Baustromverteilers obliegt dem AN unter Berücksichtigung der vom AN vorgesehenen Baukräne und der weiteren auf der Baustelle erforderlichen Abnehmer.
Endverteiler (44 kVA) sind wie folgt auszustatten:
1 NH 00- Lasttrennschalter mit Sicherungen 63 A
1 FI-Schutzschalter 4pol. 63A/30mA
3 CEE-Steckdose 5pol. 400V/16A
1 FI-Schutzschalter 4pol. 40A/30mA
6 Schuckosteckdosen 230V/16A
Alle Verteiler sind betriebsfertig über die gesamte Bauzeit zu halten. Gemäß VDE-0100 sind die Verteiler halbjährlich durch Messung zu prüfen. Jede elektrische Anlage muss vor Inbetriebnahme, nach Änderung und nach Instandsetzung sowie in angemessenen Zeitabständen von einer Elektrofachkraft geprüft werden (§ 5 DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"). Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Die Inbetriebnahmeprüfung ist entsprechend den in VDE 0100-600 festgelegten Maßnahmen durchzuführen.Entsprechende Prüfberichte sind als Nachweis auf der Baustelle ständig vorzuhalten. Darüber hinaus müssen monatlich allgemeine Sichtkontrollen sowie eine tägliche Funktionsprüfung der FI-Schutzeinrichtungen erfolgen. Auch diese Arbeiten sind schriftlich zu fixieren und in Protokollform vorzuhalten.
Die Verdrahtung der Verteiler kann überirdisch mittels geeigneter Gummischlauchleitung (z.B. vom Typ H07RN-F-4G70) erfolgen. In Durchgangsbereichen müssen Kabel vor Fremdbeschädigungen sicher geschützt werden. Entsprechende Hilfsmittel sind kalkulatorisch vom Bieter zu berücksichtigen. Die komplette Kabelverlegung erfolgt durch den Auftragnehmer einschl. aller Nebenarbeiten, Zielbezeichnungen und Messungen (z.B. Isolation).
Preisstellung
Alle für die Bauwasser-/stromversorgung des Bauvorhabens anfallenden/erforderlichen Aufwendungen für Koordinierung, Beantragung, Planung, Wartung, Instandhaltung und erforderliche Abstimmungen mit dem Versorgungsunternehmen oder anderen öffentlichen Einrichtung, sowie die Beantragung eines Aufgrabescheins, einem Standrohr, erforderlicher Messeinrichtungen sowie die Lieferung, Montage und Einbringung der Transportleitungen und Zubehör, mit Schutzeinrichtungen gegen Frost und schließlich dem Anschluss an die öffentliche Hauptversorgung in der Straße, ggs. einschl. Kopflöcher im öffentlichen Bereich, Erdarbeiten, Bauzäune uä. gemäß den TAB der HWW bzw. den TAB Nord, einschl. Rückbau der Anlagen zum Ende der Baumaßnahme, sowie die Umverlegung und/oder Ergänzung der Anlagen, sofern es der Bautenstand erfordert.
Anfallende Herstellungskosten und Gebührenerhebungen des Versorgers sind an den Bauherren durchzustellen und kalkulatorisch im Angebot daher nicht zu berücksichtigen. Diese Kosten werden jedoch ausdrücklich nur auf Nachweis und ohne weitere Zuschläge vom Bauherrn erstattet. Nicht hiervon betroffen sind anfallende Verbrauchsmengen (Wasser-/Stromarbeits- und Grundpreise). Diese Kosten des Wasser- und Stromverbrauchs sind kalkulatorisch vom Bieter zu einzupreisen und gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftragnehmers.
1.006 Technische Vorbemerkungen Technische Anlagen
1.007 Technische Vorbemerkungen Außenanlagen
1.007 Technische Vorbemerkungen - Außenanlagen und Freiflächen
Aufgestellt durch das Büro Hahn Hertling von Hantelmann Landschaftsarchitekten GmbH BDLA.
1. Baubeschreibung, Lage und allg. Hinweise
Das Grundstück für die Neubebauung an der Billwiese mit Senioren- und Studierendenwohnen ist über die Straße Billwiese, einer Sackgasse mit Wendehammer, erreichbar und liegt auf den Grundstücken Billwiese Haus Nr. 21 (Kreuzbau Bestand nur ergänzende Freianlagen) und Billwiese Haus Nr. 22 (Neubau Gebäude inkl. Freianlagen).
Allg. Hinweise zum Kapitel FLB Freianlagen: Alle mitgelieferten Massenansätze im Kapitel FLB KG500 Freianlagen sind als "Kalkulationshilfe" zu verstehen. Die Massen für die Angebotsphase und spätere Ausführung sind zwingend vom bietenden und ausführenden Unternehmen zu prüfen und eigenständig zu erheben. Die FLB beschreibt ausschließlich die auszuführende Funktion im Bereich der Freianlagen.
Es bestehen Schnittstellen zu den FLBs des Hochbaus und der TGA. Diese Schnittstellen sind in dem übergeordneten Schnittstellenpapier der FLB geregelt und einzusehen.
Hinweis Erdbau: Die vorliegende FLB KG500 Freianlagen bezieht sich auf die Leistung bis ca. minus 40cm unter OK geplantes Gelände entsprechend Schnittstellenliste.
1.1 Freiraumkonzept:
Die Johann Carl Müller-Stiftung plant die Errichtung eines Gebäudekomplexes für die gemischte Nutzung aus Servicewohnen für Senioren und Wohngemeinschaften für Studierende, Familien sowie Räumlichkeiten für gemeinschaftliche Nutzungen, wie eine Tagespflege, Café und Zusatzangebote inklusive entsprechender Freianlagen im Bezirk Bergedorf, Hamburg auf den Flurstücken 5044 und 5045 an der Billwiese 22.
Das kreuzförmige Bestandsgebäude auf dem westlichen Flurstück 5043 an der Billwiese 21 ist ein Studierenden-Paarwohnheim welches erhalten bleibt und auch in der Trägerschaft der Johann Carl Müller-Stiftung liegt. Es wird freiräumlich ebenfalls in die Planung integriert werden, sowie der dort befindliche neue Trafostandort von Hamburg Energie. Das Bearbeitungsgebiet, das am Ende der Straße Billwiese in der Kehre liegt, wird im Süden durch einen Wohnweg der Kleingartenanlage an der Bille, im Osten durch einen öffentlichen Weg an der AWO Kita und im Norden durch die Grundstücke 4229, 706 und 705 begrenzt. Hier stehen im Norden zum Teil Einzelhäuser als auch im Westen Mehrgeschosswohnungsbau der Genossenschaft Bergedorf-Bille eG.
Das Freianlagenkonzept umfasst einen den Neubau umfließenden Gartenbereich mit Schwerpunkten im Norden und Süden sowie drei Innenhöfen inklusive entsprechender Zuwegungen. Den Kernbereich der neuen Freianlagen bildet ein großer zentraler Hof, der sich Richtung Billwiese öffnet und mit seinem Zugang zu den beiden Erschließungshöfen als Begegnungsort für Jung und Alt dient. Unter der großen Bestandskiefer in der Mitte laden Sitzstufen und Bänke zum Verweilen ein. Eine Café-Außenbestuhlung rundet diesen Ort der Kommunikation ab.
Nördlich des zentralen Hofs, über eine Treppen-Rampen-Anlage erreichbar, befindet sich ein begrünter, ruhiger Gartenhof als Erschließung für das Servicewohnen, der einen Rückzugsort zwischen Gräsern und Sträuchern für die älteren Bewohner des Neubaus bietet. Dieser Hof ist mit einer Tiefgarage unterbaut und ist als intensive Dachbegrünung geplant.
Südlich des zentralen Platzes schließt ein offen gestalteter Gartenhof an die Eingänge der Studierenden-Wohnungen an, der durch eine grüne Liegewiese und ein großes Holzdeck als Erholungsraum geprägt ist.
Ein gepflasterter und barrierefreier Wohnweg schlängelt sich um den Neubau und bieten die Möglichkeit des Zusammentreffens zwischen den zwei Nutzergruppen. Im Norden führt der Weg zu einem Gartenbereich mit Bewegungswiese und Hochbeeten zum gemeinschaftlichen Gärtnern.
Hier schließt auch die große Terrasse für die Tagespflege mit Blick in den nördlichen Gartenbereich an das Erdgeschoss an. Die nördliche Terrasse der Tagespflege, als auch ein Teilbereich des anschließenden Gartens liegt ebenfalls über der Tiefgarage und ist als intensive Dachbegrünung mit Übergang in das gewachsene Gelände geplant.
Im Süden bilden eine Sport- und Spielinsel mit Tischtennisplatten, ein Grillplatz sowie Picknickbänken einen Freiraum für die Studierenden. Zwei Spielgeräte bieten Angebote für Kinder der Familienwohnungen. Der Weg des südlichen Gartenbereiches führt aus dem Grundstück in Richtung Fließgewässer Bille und lädt zu Spaziergängen ein.
Die barrierefreie Haupterschließung des Neubaus erfolgt durch den zentralen Hof über die Billwiese, sie wird durch weitere barrierefreie Wegeverbindungen an drei Punkten mit dem öffentlichen Weg im Osten sowie zwei Zugängen mit Höhenversprung Richtung Westen zu Flurstück 5046 bzw. 5048 des Nachbargrundstücks ergänzt.
1.2 Spiel- und Bewegungsflächen:
Die für die neu geplanten Familienwohnungen, sowie für den Bestand des Kreuzbaus erforderlichen Spielflächen werden an zwei Standorten nachgeweisen. Zum einen Südwestlich des Kreuzbaus auf dem Grundstück an der Billwiese 21 und zum anderen südlich des Neubaus im Bereich des Gartens und Aufenthaltsbereiches der Studierenden.
Am Kreuzbau wird die bestehende Sandspielanlage auf Grund des neuen Trafostandortes von Hamburg Energie verlegt und neu gebaut. Der Sandbereich ist mit einem Holztischchen als Kleinkindbereich gedacht. Ergänzt wird der Sandspielbereich mit einem Holz-Stahl-Klettergerät mit Netzen und Seilen (Fallschutz Rasen), sowie Spielrasenflächen für Freies Spiel.
Im Süden des Neubaus, im Bereich der geplanten Sport- und Spielinsel mit Tischtennisplatten, einem Grillplatz sowie Picknickbänken werden eine Hängematte für Kinder zum Schaukeln, sowie ein Niedrig-Seilgarten-Parkour für Kinder und Jugendliche auf Rasenflächen errichtet. Die Anlage ist sowohl für Kleinkinder als auch für ältere Kinder bis 12 Jahre gedacht. Die vertikalen Elemente für den Niedrig-Seil-Parkour werden mit Punktfundamenten ausgeführt. Als Fallschutz dient hier Rasen (Rasen oder Oberboden bis zu einer freien Fallhöhe von 1,00 Metern zulässig).
Alle Spielgeräte sind in einer naturnahen Ausführung aus Holz, mit Pfostenschuhen und naturfarben entsprechend Gestaltungsleitfaden vorgesehen. Angrenzende Rasenflächen laden zudem zum freien Spiel ein. Insgesamt sind 340 m2 gem. §10 HBauO als Spielfläche nachgewiesen (Neubau und Bestandswohnen 34WE).
1.3 Pflanzenverwendung:
Strukturgebend für das Projekt sind die variantenreichen Grünflächen, die mit ihrer unterschiedlichen Gestaltung die Nutzung der einzelnen Räume prägen. Solitärpflanzungen aus u.a. Vogelkirsche, Prunus avium, Schwedischer Mehlbeere, Sorbus intermedia, und Europäischer Hopfenbuche, Ostrya carpinifolia, ergänzen die rahmenbildenden Bestandsbäume und dienen als Ersatzbaumpflanzungen für die nötigen Baumfällungen.
Auf eine ansprechende vielseitige Gestaltung rund um das Jahr sowie einen hohen ökologischen Beitrag durch bienen- und vogelfreundliche Pflanzungen wird in der Planung der Freianlagen großen Wert gelegt. Mehrstämmige Blütengehölze wie u.a. Hartriegel (Cornus mas) und Schlehe (Prunus spinosa) runden die Freiraumgestaltung ab und dienen als Sichtschutz und Zonierungselement.
Ligusterhecken und Hainbuchenhecken gliedern sich im Bereich der Zufahrt zwischen Bestandsbau und Neubau in die bestehenden Hecken ein und dienen als Sichtschutz zu dem Parkplatz und den geplanten Müllstandorten. Spireahecken trennen zusätzlich die Terrasse der Tagespflege von dem Gemeinschaftsgarten ab und Zonieren den nördlichen Garten.
Ersatzpflanzungen Baumfällungen Bereich Neubau: Die im Bereich des Neubaus und des bestehenden Kreuzbaus nötigen 28 Baumfällungen werden durch folgende Ersatzbaumpflanzungen und Heckenneupflanzungen teilweise ausgeglichen:
27 Stk. Hochstamm heimische Gehölze Qualität 5xv, 30-35: (11x Ostrya carpinifolia 5xv, StU 30-35, 10x Sorbus intermedia 5xv, StU 30-35, 3 Prunus avium 5xv, StU 30-35), 3x Malus sylvestris (Wildapfel) 4xv 25-30, sowie ca. 120 lfm Heckenpflanzungen aus heimischen Gehölzen mit 120 cm Höhe (Carpinus betulus, Ligustrum vulgare, Spirea spec.).
Ersatzpflanzungen Baumfällungen Bereich Trafo: Die im Bereich des bestehenden Kreuzbaus für den neuen Trafostandort nötigen 3 Baumfällungen sowie Kronen- und Wurzelschnittmaßnahmen inkl. Wurzelvorhänge sind ebenfalls Teil dieser Ausschreibung. Die Fällungen werden durch Ersatzzahlungen ausgeglichen, da auf dem Grundstück aus fachlicher Sicht keine freien Baumstandorte mehr zur Verfügung stehen.
Stauden- und Gräser, sowie einzelne Blütengehölze: Die Gebäudenahen Gartenzonen werden durch extensive aber artenreiche Stauden- und Gräserpflanzungen aufgelockert.
Gruppen von mehrstämmigen Sträuchern mit Blühaspekten und lang anhaftendem Fruchtschmuck im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter bieten Abwechslung über die Jahreszeiten. Für die Ausführung ökologisch wertvoller Außenanlagen sind die Bienen- und Vogelweidenarten unverzichtbar und in der Umsetzung zwingend zu berücksichtigen.
Extensive Dachbegrünung nach Hamburger Gründachrichtlinie "Hamburger Naturdach" mit mind. 10cm Durchwurzelbarem Substrat sind auf den beiden Fahrradgaragen für Fahrräder und Gartengeräte geplant.
1.4 Materialität/ Ausstattung allgemein:
Sitzelemente (heimisches Holz): Bänke aus Holz-Stahlkonstruktionen mit Rücken- und Armlehne sowie ein Holzdeck und mehrere Picknickbänke dienen über das gesamte Grundstück verteilt als Sitzmöglichkeiten und laden als Treffpunkte und zum Verweilen im Grünen ein. Freie Bestuhlung ermöglicht zusätzlich die flexible Anordnung von Sitzgruppen im Bereich des zentrale Hofes.
Pollerleuchten ebenfalls in DB703 bieten eine Orientierungsbeleuchtung auf den Wohnwegen und Hofbereichen. Eine Mastleuchte ebenfalls DB703 sorgt für genügend Ausleuchtung im Bereich der Müllschrankanlage im Auffahrtsbereich zwischen Bestandsbau und Neubau gegenüber der Parkplätze. Das Leuchtmittel muss zwischen 2700-3000K warmweiß betragen und eine Gradzahl bis max. 60° aufweisen (insektenfreundlich).
Pflasterflächen: Die fußläufigen Innenhöfe werden aus einem hellen Betonsteinpflaster im "H-Verband" oder auch "Flechtverband" (20 x 30 x 8 cm und 20 x 20 x 8 cm) mit offener Splittfuge ungebunden gepflastert. Die Zufahrten für PKW/Anlieferung/FW zwischen Kreuzbau Bestand und Neubau wird aus einem Betonsteinpflaster im "L-Verband" (15 x 30 x 10 cm) mit offener Splittfuge ungebunden gepflastert. Die Wohnwege und der Müllstandort werden aus dem gleichen Betonsteinpflaster aber in 8er Stärke im Reihenverband gepflastert. (15x30x8cm). Alle Pflasterverbände werden mit einem Läufer eingefasst.
Alle Einbauten/ Schachtdeckel/ Schilder etc. werden mit einem Läuferstein eingefasst.
Um den Wendekreis der Billwiese wird die Betonsteinplatte des öffentlichen Gehwegs (50 x 50 x 7 cm, "Senatsplatte") weitergeführt, um hier den Straßenraum mit einer sinnvollen Raum- und Materialkante abschließen zu können. Auf Grund der Gefällesituation ist hier lediglich an einem Zuweg im Süden eine Kastenrinne für die Entwässerung zwischen öffentlichem und privatem Grund notwendig.
Unter den Fahrradbügeln und den 10 Parkplätzen im Außenraum wird Rasenlinienstein für eine bessere Versickerungsleistung verwendet. Hier werden Sedumsprossen eingesät. Der Farbton des Pflasters ist im Zusammenspiel mit der Farbigkeit der Fassaden des Neubaus abgestimmt worden und ist ein heller, warmer grau-Ton.
1.5 Baumschutz:
Das Baumsachverständigen Büro Thomsen und das Büro Institut für Baumpflege Hamburg haben auf einander aufbauende Gutachten zu dem Planungsgrundstück in Bezug auf die geplante Neubaumaßnahme inklusive Freianlagenplanung erstellt. Alle in den Gutachten benannten Verbesserungs- und Schutzmaßnahmen für die bestehenden Baumstandorte müssen zwingende erbracht werden und sind als Leistungsumfang Teil dieser Ausschreibung der Freianlagenplanung. Soweit nicht als Einzelposition extra aufgeführt sind die Inhalte des Baumgutachtens in die Gesamtsumme für die Erstellung der Freianlagen mit
einzurechnen.
Insbesondere sind die beschriebenen Arbeiten im Kronentraufbereich der Baumstandorte zu beachten. Der Abbruch von Einbauten wie z.B. Pflaster, Einfassungen, Natursteinmauern und Treppenstufen im Wurzelbereich der Bäume ist ausschließlich in Handarbeit durchzuführen. Vorgefundene Wurzeln müssen vor Austrocknung geeignet geschützt werden wie im Gutachten beschrieben und schnellst möglich durch die Herstellung der geplanten neuen Oberfläche oder Einfassung ausreichend bedeckt und eingebunden werden.
Wurzelschutzfolie ist im Bereich von Bestandsleitungen und neuen Leitungen vorzusehen, wenn der mind. Abstand von 2,50m zwischen Stamm und Leitung unterschritten werden muss. Im Bereich des Trafobauwerkes ist auch bei einem größeren Abstand zwischen Baumstamm und Trafobauwerk Wurzelschutzfolie als Schutz der Leitungen von Hamburg Energie einzusetzen.
Die aktuelle Baumschutzverordnung der Freien- und Hansestadt Hamburg ist in ihrer aktuellsten Fassung anzuwenden.
1.6 Entwässerung:
Alle für eine erfolgreiche Oberflächenentwässerung der Freianlagen nötigen Komponenten und Arbeiten sind Teil dieser Ausschreibung der Freianlagenplanung. Soweit nicht als Einzelposition extra aufgeführt sind die nötigen Teilleistungen in die Gesamtsumme für die Erstellung der Freianlagenentwässerung mit einzurechnen. Die Planung sieht sowohl Fassadenrinnen, als auch Kastenrinnen und Hofabläufe überfahrbar und nicht überfahrbar vor. Pflasterrinnen werden als "Rollschicht" je nach Standort in den Maßen 30x15x10/8cm und 30x20x8cm ausgeführt, Absenkung max. -1cm.
Das Rigolenbauwerk außerhalb des Gebäudes und der Tiefgarage sind nicht Teil dieser Ausschreibung Freianlagen sondern Teilleistung des Gewerkes TGA und in der FLB TGA aufgeführt s. Schnittstellenliste. Baumpflanzungen im Bereich der Aussenanlagen sind in Abstimmung mit dem Rigolenhersteller Fa. ACO mit 2,5m Abstand zu den Rigolenaussenwänden durchführbar. Dieser Abstandswert zwischen Rigolenkörper und Baumneupflanzung gilt für dieses Bauvorhaben und muss von dem jeweiligen Rigolenbauer bestätigt werden.
1.7 Müllstandorte:
Ein neues Unterflurmüllsystem (UFM) aus fünf Einwurfsäulen (je 5.000l) wird für die Bestands- und Neubauwohnungen auf dem Grundstück 5043 integriert vor dem Kreuzbau, während Müllschränke auf dem ehemaligen Müllstandort des Bestandgebäudes als Entsorgung für die zukünftige Gemeinschaftsnutzung zur Verfügung stehen.
Das Müllfahrzeug darf in Abstimmung mit dem Bezirksamt Bergedorf auf öffentlichem Grund Aufstellung nehmen, um den Unterflurmüll von den beiden privaten Grundstücken abzuholen.
Die Müllschrankanlage besteht aus 6x 1.100l Containern in anthrazit mit einem Gehäuse aus gefärbtem Sichtbeton und Türen aus Stahl mit Farbbeschichtung DB703/RAL6017. Die Türen sind mit Schließzylindern für e-Schliessung und mit Dreikant für die Stadtreinigung ausgestattet.
1.8 Parkplatz PKW/ Fahrräder:
Zwei abschließbare Fahrradgaragen mit Holzlattung als Modulbauweise mit Dachbegrünung dienen als Fahrradunterstand für insgesamt 2x12 Fahrräder (gesamt 24 Stk.) und Gartengeräte (Türen sind mit Schließzylindern für e-Schliessung auszustatten). In den Eingangsbereichen werden dezentral Fahrradbügel gebäudenah als Flachstahlbügel in DB 703 anthrazit pulverbeschichtet angeboten, inklusive mehrere Lastenfahrradstellplätze.
Unter den Fahrradbügeln und den 10 Parkplätzen im Außenraum wird Rasenlinienstein für eine bessere Versickerungsleistung verwendet. Für die PKW-Stellplätze ist ein Anfahrschutz der Fassaden durch einen max. 10cm erhöhten Hochbord als Reifenstopper eingeplant. Es steht ein Behindertenstellplatz zur Verfügung. Die e-Ausstattung der Parkstände erfolgt über die FLB der TGA, siehe Schnittstellenliste.
1.9 Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen:
Die Feuerwehr fährt von der Kehre an der Billwiese 21 nach Norden und biegt hinter den Kreuzbau Bestand nach Westen ab. Es gibt mehrere Aufstellflächen im Bereich der gepflasterten Zufahrt zwischen Bestandsbau und Neubau.
Das Grundstück Billwiese 22 wird ebenfalls von der Kehre aus angefahren nach Osten. Im vorderen Hofbereich ist eine Feuerwehraufstellfläche eingerichtet.
Beide Zufahrten sind entsprechend mit FW-Schildern zu markieren.
Der Hochbord im Bereich der Kehr an der Billwiese muss auf maximal 8cm Höhe angepasste werden für die Überfahrt der Feuerwehr. Diese Leistung ist Teil der dieser Leistungsbeschreibung. Die entsprechende Abstimmung mit dem zuständigen Wegewart ist zu führen.
1.10 Bestellung Gehwegüberfahrt:
Die Organisation der Ausführung der genehmigten Gehwegüberfahrt ist Teil dieser Leistungsbeschreibung. Die Ausführung der Überfahrt ist rechtzeitig für den Bauherrn beim Tiefbauamt Bergedorf zu bestellen und die Ausführung mit dem zuständigen Wegewart abzustimmen und zu koordinieren.
1.11 Anlagen zum Leistungstext Freianlagen:
Lagepläne, Vorabzug zur Kalkulation s. Planliste HHVH
Schnitte, Vorabzug zur Kalkulation s. Planliste HHVH
Details/ Regeldetails, Vorabzug zur Kalkulation s. Planliste HHVH
Ausstattungsbroschüre, Vorabzug zur Kalkulation s. Planliste HHVH
Externe Unterlagen:
Baumgutachten Büro Thomsen/ Büro Institut für Baumpflege Hamburg
Vermesserplan SBI
Sowie alle Anlagen zur Funktionalen Leistungsbeschreibung GU-Leistungen gem. Anlagenliste.
Hinweis: Baugenehmigung noch ausstehend
2. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Auf die im Folgenden aufgeführten ATV und Vorschriften und Richtlinien wird hiermit im besonderen hingewiesen:
ATV Allgmeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 299
Erdarbeiten DIN 18 300
Entwässerungskanalarbeiten DIN 18 306
Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten ohne Bindemittel DIN 18 315
Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten aus Asphalt DIN 18 317
Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen DIN 18 318
Landschaftsbauarbeiten DIN 18 320
Maurerarbeiten DIN 18330
Naturwerksteinarbeiten DIN 18 332
Betonwerksteinarbeiten DIN 18 333
Zimmer- und Holzbauarbeiten DIN 18 334
Bodenarbeiten DIN 18 915
Pflanzen und Pflanzarbeiten DIN 18916
Rasen DIN 18 917
Unterhaltungsarbeiten bei Vegetationsflächen DIN 18919
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN 18920
Spielplätze an Wohnanlagen DIN 18034 mit DIN EN
Kinderspielgeräte DIN 7926 mit DIN EN
Flachdachrichtlinien
FLL Richtlinien für die Dachbegrünung.
Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18 360
Stahlbauarbeiten DIN 18335
Abdichtungsarbeiten DIN 18336
Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen, RAS LG 4
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen RStO 2012
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau ZTVT- StB 1995
Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTVE-StB neuster Fassung
Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel TL SoB-StB
Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau TL Gestein-StB
3. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen
3.1. Jeder Bieter hat sich vor Abgabe eines Angebotes eingehend mit der Örtlichkeit vertraut zu machen. Nachforderungen, die aus der offensichtlichen Unkenntnis der Örtlichkeit resultieren, finden keine Berücksichtigung. Forderungen, die aus der ggf. erforderlichen Inanspruchnahme öffentlichen Grundes entstehen, hat der Auftragnehmer selbst zu verantworten.
3.2. Der Auftragnehmer hat für eine termingerechte Ausführung der Arbeiten gem. eines im Vorwege abgestimmten Bauzeitenplanes zu sorgen und die Baustelle zu jederzeit mit genügend qualifizierten Arbeitern zu besetzen. Eine Nichtbesetzung der Baustelle oder ein Abzug der Arbeitskräfte auf Grund von Behinderungen oder widrigen Witterungsumständen ist den Landschaftsarchitekten/ Bauherrenvertretern umgehend anzuzeigen.
Beim Auftreten von Bodenverunreinigungen und Kontaminationen im Boden (Bodenverfärbung, Ausgasung etc.) ist die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Evtl. Verunreinigungen und Beschädigungen an den vorhandenen Baulichkeiten, Leitungen und Zugangswegen gehen zu Lasten des AN und müssen umgehend auf dessen Kosten beseitigt werden.
3.3. Alle Leistungen umfassen gem. DIN 18299 auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich dem Abladen und Lagern auf der Baustelle, sofern der Positionstext nicht ausdrücklich davon abweicht.
3.4. Alle Materialien, die 'gleichwertig' zu einem ausgeschriebenen Produkt angeboten werden, müssen in der Bietertextergänzung benannt werden. Bei alternativ angebotenen Materialien ist eine Bemusterung vorzunehmen. Für Schüttgüter und Substrate sind bei abweichender Lieferung unaufgefordert entsprechende Nachweise/Zertifikate zu erbringen, die die Gleichwertigkeit bestätigen.
3.5. Sämtliche Schneidearbeiten sind an Beton- oder Natursteinen nur mit Naßschneidegeräten bzw. Winkelschleifern mit Naßschneidevorrichtung auszuführen.
3.6. In sämtliche Stoßfugen von Bordsteinen und Stufenanlagen sowie in Anschlußbereichen von Traversen an Mauerwerk oder aufgehende Bauteile sind dauerhafte, elastische Fugenverschlüsse (Topp-Band o. gleichw.) einzulegen, so dass Boden, Substrat oder Sand nicht durch die Fugen schwemmen können.
3.7. Während der Bauzeit sind die durch das Baugeschehen anfallenden Restbaustoffe im wöchentlichen Turnus abzufahren und entsprechend den gültigen Bestimmungen zu entsorgen.
3.8. Alle zu liefernden Schüttgüter und Substrate sind über original Wiegenoten oder über Wagenaufmaß abzgl. 18 % Auflockerungsfaktor abzurechnen, ohne daß dies in den Ausschreibungstexten gesondert erwähnt wird.
3.9. Alle abzufahrenden Baustoffe sind entweder über original Wiegenoten der entsprechenden Deponien/ Entsorgungsstätten oder über Wagenaufmaße abzgl. 18 % Auflockerungsfaktor abzurechnen.
3.10. Alle abrechnungsrelevanten Aufmaße, insbesondere die Aufmaße von Bodenmieten, sind in Anwesenheit der Landschaftsarchitekten/Bauherrenvertretern aufzunehmen. Den Landschaftsarchitekten/ Bauherrenvertretern sind die Durchführung der Aufmaße mind. 3 Tage vor Durchführung anzuzeigen.
3.11. In alle Leistungen sind die zur fertigen Herstellung erforderlichen Nebenleistungen mit einzurechnen.
3.12. Der Bauherr behält sich vor, einzelne Positionen ganz oder teilweise aus dem Auftragsvolumen herauszunehmen.
3.13. Die auf der Baustelle und den angrenzenden Grundstücken vorhandenen Bäume unterliegen ganzjährig dem Baumschutz und sind zu erhalten. Im gesamten Kronentraufenbereich - zuzüglich allseitig 1,5 m - ist Baustellenverkehr und Baustofflagerung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung (BL) unter Veranlassung geeigneter und ausreichender Schutzmaßnahmen zulässig.
3.14. Die Genehmigung für eine evtl. notwendige Sondernutzung von öffentlichen Flächen ist bei den zuständigen Behörden wie z.Bsp. Tiefbauabteilung, Grünflächenämtern, Polizei etc. rechtzeitig einzuholen. Die Kosten dafür werden nicht gesondert vergütet sondern sind in die EP mit einzukalkulieren.
HINWEISE:
Auskünfte über die auszuführenden Arbeiten und Einsicht in die Planungsunterlagen werden über die ausschreibende Stelle erteilt.
3.15. Die Absicherung der Baustelle zum Straßenverkehr obliegt dem AN im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Bauherren (siehe Merkblatt für die verkehrstechnische Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) - neueste Fassung). Pflasterprotokolle, für erforderliche Gehwegüberfahrten, sind vor Beginn der Baumaßnahme mit dem zuständigen Tiefbauamt der Gemeinde anzufertigen.
Bei der Ausführung der Arbeiten ist eine Verschmutzung öffentlicher und angrenzender Verkehrsflächen zu vermeiden. Auftretende Verschmutzungen sind umgehend zu entfernen. Hierfür anfallende Kosten sind in die Kosten der Baustelleneinrichtung einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
3.16. Sämtliche Materiallieferungen haben den z. Zt. geltenden DIN-Normen und Gütebestimmungen zu entsprechen. Die Materialien sind sofort nach Auftragserteilung hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit zu sichern. Alle Stein- und Materiallieferungen sind vor dem Einbau anhand von Mustern vorzuzeigen und durch die Bauleitung bestätigen zu lassen. Gütenachweise für Füllboden- und Oberbodenlieferungen sowie deren Nachweis nach Unbedenklichkeit bezüglich Schadstoffen It. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (Anhang 2) sind der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen. Lieferscheine und andere Belege für alle Materialien sind am Tage der Lieferung als Original zur Kenntnisnahme vorzulegen und bestätigen zu lasen.
3.17. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch laufende Kontrollen während der Baudurchführung der Arbeiten, die im Blankett angesetzten Massen zu überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der Arbeiten der örtlichen Bauleitung Mitteilung zu machen. Absteck- und Nivellierarbeiten sind vom AN ohne besondere Vergütung durchzuführen einschließlich Lieferung der erforderlichen Pflöcke.
Vorhandene Schieber und Schächte sind vor Beschädigung zu sichern und zu markieren. Die Abrechnung erfolgt nach der durch Aufmaß nachgewiesenen Leistung. Abrechnungen über Lieferscheine und Fuhrzettel sind der Bauleitung innerhalb von drei Tagen vorzulegen.
3.18. Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen der Berufsgenossenschaft ist eigenverantwortlich durch den AN zu gewährleisten.
3.19. Im Bereich der Maßnahme vorhandenen Gebäude, Ausstattungen und Einfriedungen etc. dürfen nicht beschädigt werden. Vom Auftragnehmer schuldhaft verursachte Beschädigungen an Gebäuden, befestigten und unbefestigten Flächen, Pflanzungen und sonstigen Einrichtungen sind sofort zu reparieren bzw. werden zu Lasten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber beseitigt.
3.20. Sind im Leistungsverzeichnis Leistungen nicht aufgeführt, die sich während der Durchführung der Arbeiten als notwendig erweisen, so müssen diese Leistungen vor Durchführung schriftlich angeboten werden. Der AN ist verpflichtet, jegliche Mehr- oder Minderkosten verursachenden Änderungen der Massen oder Konstruktionen dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen und die Höhe der Kosten anzugeben. Vor Freigabe der Änderungen durch den AG dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt werden. Der Bauherr ist bei Nichteinhaltung dieser Forderung nicht zur Zahlung zusätzlicher Leistungen verpflichtet.
3.21. Diese Erklärung wird bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil. Der Arbeitsablauf der Bauarbeiten ist mit der Bauleitung und dem Auftraggeber zu koordinieren.
Der verantwortliche Fachbauleiter oder Montageleiter, der im Sinne der Bauordnung für die Ausführung der
Arbeiten zuständig ist:
'.....................................................'
(Name / Anschrift)
3.22. Seitens des Auftragnehmers ist ein Bautagebuch in Form von Tagesberichten gem. Formblatt Nr. 411 VHB 2010 zu führen und der Bauleitung wöchentlich zur Kontrolle vorzulegen.
3.23. Im Bauablauf finden 1x wöchentlich Baubesprechungen statt. Der Termin wird von der örtlichen Bauüberwachung festgelegt. Hierzu hat der verantwortliche Fachbauleiter des AN grundsätzlich anwesend zu sein.
3.24. Sämtliche benötigte Materialien, Ausstattungsgegenstände, Pflanzen und zu liefernde Bauwerke und -teile sind sofort nach Auftragserteilung zu bemustern, zu ordern und hinsichtlich der Liefertermine auf den Bauzeitenplan und die voraussichtlichen Bearbeitungs- und Einbauzeiten definitiv abzustimmen.
3.25. Die Leistungen sind entsprechend der einschlägigen Normen, Bestimmungen und anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Sämtliche fertige Arbeiten beziehen sich auf Leistungen einschl. Lieferung aller Materialien und sämtlicher Nebenleistungen, soweit nicht ausdrücklich vermerkt.
Erforderliche musterbedingte Schnitte sowie Schnitte für Rand- und Anfangssteine und an Einbauten und Vorsätzen bei auszuführenden Pflasterarbeiten und Herstellen der Verkehrsanlagen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, sofern nicht anders ausgeschrieben, und werden nicht gesondert vergütet.
Sämtliche Einbaumaße sind in verdichtetem Zustand angegeben.
3.26. Der AN hat nach VOB Teil B, § 4 Nr. 5 Materialien und Leistungen sowohl vor Beschädigung und Diebstahl, als auch vor Winterschäden und Grundwasser zu schützen, ohne dies besonders vergütet zu bekommen. Sämtliche anfallenden Materialien sind gemäß den geltenden Abfallbeseitigungsrichtlinien sofort fachgerecht zu entsorgen. Der Nachweis ist über Fuhrzettel, Kippschein und Tourenbuch zu erbringen. Gegebenenfalls erforderlich werdende Ablagerungen sind so zu sichern, dass Unfallgefahren sowie Ansammeln von Fremdmüll sicher ausgeschlossen werden.
3.27. Die Sicherheitstechnische Abnahme der Spielplatzflächen und Spielgeräte nach EN 1176 durch den TÜV ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Sie wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Der Baubereich ist vor Kalkulation zu besichtigen.
3.28. Pflanzarbeiten dürfen nur bei entsprechenden Witterungsverhältnissen durchgeführt werden. Bei vernässten oder gefrorenen Böden sind die Arbeiten auszusetzen. Schnittarbeiten an den Bäumen sollen in
Abstimmung mit der Bauleitung durchgeführt werden. Einkürzungen von Ästen erfolgen nur nach Rücksprache.
Alle Pflanzen müssen der DIN 18916 sowie den Gütebestimmungen des Bundes Deutscher Baumschulen Güteklasse l entsprechen.
Wird vom AN eine Baumschule benannt, so behält sich der AG die Auswahl der Gehölze vor Ort bzw. deren Ablehnung bei nicht entsprechender Gütequalität vor.
Der AN leistet Gewähr für das Anwachsen und die Sortenechtheit bis zum Ablauf der Pflegezeit, Fertigstellungspflege 1. Jahr
Entwicklungspflege 2. Jahr bzw.
Abnahme durch den AG. Ein Ersatz von ausgeschriebenen Pflanzen ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem AG möglich.
3.29. Vor der Bestellung der Pflanzen sind die Massen und Qualitäten mit dem Landschaftsarchitekten/ Bauherrenvertretern auf Grund der aktuellen Bepflanzungspläne abzugleichen.
5. Allgemeine Vorbemerkungen
5.1 Grundlagen für Angebot, Auftrag, Ausführung und Abrechnung sind:
Die VOB, Teil A, B, C in der jeweils neuesten Fassung.
Teil A Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Bauleistungen, DIN 1960.
Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, DIN 1961.
Teil C Allgemeine technische Vorschriften nach DIN, jeweils in der neuesten Fassung.
das anliegende Leistungsverzeichnis mit ggf. enthaltenen zusätzlichen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen
die jeweils gültigen allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung.Sollte diese nicht Teil der Ausschreibungsunterlagen sein, so hat sich der Bieter eigenständig über die Inhalte zu informieren.
die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen, die einschlägigen DIN- und Unfallverhütungsvorschriften, alle bau- und ortspolizeilichen Vorschriften sowie die gültigen behördlichen Vorschriften, fachlichen Weisungen sowie die technischen Vorschriften der Versorgungsunternehmen (EWE, HGW, HWW, Feuerwehr, Telekom, HSR, etc.).
5.2 Angebotsabgabe:
Die Art der Vergabe bestimmt der Auftraggeber.
5.3 Ausservertragliche Leistungen:
Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, müssen vom Auftragnehmer mindestens 8 Tage vor der Ausführung in Form eines Nachtrages eingereicht werden.
1.007 Technische Vorbemerkungen Außenanlagen
1.008 Technische Vorbemerkungen Planungsleistungen
1.008 Technische Vorbemerkungen - Planungsleistungen und baubegleitende Leistungen
Allgemeines
Soweit Planungen Sache des AN sind, gelten Planung und Ausführung als ein Werk. Soweit Planungen Dritter dem AN als Ausführungsgrundlage dienen, hat der AN diese eigenverantwortlich zu prüfen.
Der Umfang der vom AN geschuldeten Planung ist im Teil V dieser FLB beschrieben und lehnt sich an die in der HOAI 2013 beschrieben Planungsleistungen an. Die HOAI wird dabei lediglich herangezogen, um den Umfang der geschuldeten Planungsleistungen zu beschreiben.
Alle Auflagen aus öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind vom AN einzuhalten.
Die Übernahme der anfallenden Gebühren für behördlich geforderte Prüfungen, Überwachungen und Abnahmen durch AG bzw. AN richtet sich nach dem Schnittstellenkatalog AG-GU (siehe Anlage).
Abgrenzung zur AG-seitigen Planung
Über die dieser FLB beiliegenden Planungsunterlagen und die im Folgenden genannten Unterlagen hinaus werden dem AN keine weiteren Unterlagen zur Verfügung gestellt. Alle darüber hinausgehenden Planungen, Berechnungen, Nachweise usw., die für die Erreichung des allgemeinen Leistungsziels erforderlich und/oder behördlicherseits gefordert werden, sind vom AN eigenverantwortlich zu liefern.
Sollte die vorliegende Ausführungsplanung aus Sicht des Bieters unvollständig oder unzureichend sein, ist mit dem Pauschalangebot eine Auflistung der noch erforderlichen, fehlenden und vom AG zu stellenden Pläne und sonstigen Unterlagen vorzulegen. Andernfalls gilt die vorliegende Ausführungsplanung mit der Angebotsabgabe als vom Bieter/AN als für die Ausführung aller Leistungen hinreichend bestätigt.
Folgende weitere Planungsleistungen und baubegleitenden Leistungen werden durch den AG erbracht:
Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Hochbauten (bis einschl. Grundleistungen der HOAI LP 5)
Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der haustechnischen Anlagen (bis einschl. Grundleistungen der HOAI LP 5)
Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Außenanlagen (bis einschl. Grundleistungen der HOAI LP 5)
Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Tragwerksplanung (bis einschl. Grundleistungen der HOAI LP 5)
Entwurfsplanung der Baugrube, Entwurfsstatik des Baugrubenverbaus
Beauftragung des SiGeKo nach Baustellenverordnung
Beweissicherung der angrenzenden Gebäude, Anlagen und Verkehrsflächen
Werk- und Montageplanung
Zum Leistungsumfang des AN gehört die Anfertigung der vollständigen Werk- und Montageplanung auf Basis der Ausführungsplanung, der statischen Berechnung und der weiteren Planungsunterlagen, in allen Teilen mit Erarbeitung und Darstellung der ausführungsreifen Planungslösung für alle Gewerke und Leistungen, einschl der noch erfoderlichen statischen Nachweise, auch für Bauzustände.
In den Zeichnungen und/oder in den Beschreibungen müssen die Konstruktion, Maße, Befestigung, Verbindungen, Bauanschlüsse der Bauteile, Einbaureihenfolge und die Einbaulage erkennbar sein. Schnittstellen zu angrenzenden oder sonst betroffenen Bauteilen und Leistungen müssen dargestellt sein. Bauteileigenschaften (wie z.B. Brandschutz, Schallschutz, Oberflächen, Farben usw.) sind zubeschreiben. Es muss eine ganzheitliche, vertragskonforme Leistung gezeigt werden.
Durchsicht und Freigabe / Haftung
Durch den AN zu erstellende Ausführungsunterlagen sind unter Berücksichtigung des vorgesehenen Bauablaufs und des Zeitbedarfs zur Durchsicht und Freigabe so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Prüfung oder behördliche Genehmigung erfolgen kann, ohne den Baufortschritt zu hemmen. Alle zu einem Bauabschnitt gehörenden Ausführungsunterlagen sind gleichzeitig zur Durchsicht einzureichen. Dabei ist auch bei erforderlichen Wiedervorlagen von einer Prüffrist von mindestens 10 Arbeitstagen für den AG auszugehen.
Aus der Durchsicht sich ergebende Korrekturen an den Ausführungsunterlagen hat der AN ohne besondere Vergütung in diese einzuarbeiten. Deckblätter sind nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig. Die Änderungen sind in jedem Fall zeitnah in einen neuen Planindex einzuarbeiten und zu verteilen. Für geänderte Ausführungsunterlagen ist stets ein neues Durchsichts- und Freigabeverfahren durchzuführen.
Der AG ist zur Durchsicht und Freigabe der vom AN zu erstellenden Planunterlagen nicht verpflichtet. Eine Durchsicht und Freigabe entlastet den AN nicht von seiner alleinigen Verantwortung für die funktional, konstruktiv oder materialtechnisch richtige Planung. Die Haftung für die erbrachte Planung bleibt vollumfänglich beim AN.
Ausführungsunterlagen, die durch Nachunternehmer des AN erstellt werden, sind durch den AN vor Übergabe an den AG zu prüfen. Fehler und Mängel sind vor der Übergabe an den AG zu beseitigen.
Ausfertigung
Planunterlagen, Berechnungen und sonstigen Ausführungsunterlagen werden vom AG in digitaler Form zur Verfügung gestellt, in der Regel über den Zugang zu einem Planserver. Eine Übergabe in Papierform erfolgt nicht.
Alle vom AN erstellten Planungs- und Berechnungsunterlagen sind dem AG grundsätzlich im PDF- und im offenen xls-, doc-, dwg- oder dxf-Format zu übergeben. Auf Verlangen des AG ist ohne Mehrkosten zusätgzlich eine Papierausfertigung zu liefern.
Alle für die Vervielfältigung der Planungsunterlagen für eigene Zwecke des AN oder zur Vorlage bei den Behörden in dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN und sind im Angebotspreis zu berücksichtigen.
Plan- und Dokumentenserver
Zum Leistungsumfang des AN gehört auch die Einrichtung eines Plan- und Dokumentenservers zur zentralen Bereitstellung und Verwaltung aller Ausführungsunterlagen. Die genauen Anforderungen sind in Teil V Planungs- und übergreifende Leistungen dieser FLB beschrieben.
Dokumentation / Revisionsunterlagen
Zum Leistungsumfang des AN gehört auch die Erstellung der vollständigen Revisionsunterlagen für die ausgeschriebenen Leistungen - Einzelheiten siehe Teil V dieser FLB.
1.008 Technische Vorbemerkungen Planungsleistungen
2.001 Allgemeines
2.001 Allgemeines
Allgemeines
Das mehrfache Einrichten und Umsetzen von Anlagen und Geräten entsprechend des Bauablaufes ist einzurechnen.
Baugelände
Das Baugelände befindet sich in Hamburg-Bergedorf am östlichen Ende der Straße Billwiese. Die Straße Billwiese ist eine Sackgasse innerhalb einer Tempo-30-Zone, gelegen zwischen Billwerder Straße im Norden und Kurt-A.-Körber-Chaussee im Süden.
Das Gelände ist nahezu horizontal und eben mit einer Anschüttung an der äußersten Ostseite.
Auf Grundlage der eingemessenen Höhen der Aufschlusspunkte liegt die Geländehöhe zwischen ca. +1,72 m NHN und ca. +2,56 m NHN. Die mittlere Geländehöhe liegt nach Auswertung der Ansatzpunkte bei etwa +2,20 m NN. Die geplante Höhe Bau-Null wurde auf OK FF EG im mittleren und südlichen Gebäudeteil mit +2,85 m NHN festgelegt. Im nördlichen Gebäudeteil liegt OK FF EG bei +0,62 m (+3,47 m NHN). Die Gründungsebene liegt im unterkellerten Teil (UK Sohle UG/Tiefgarage) bei -3,50 m (-0,65 m NHN) und an der tiefsten Stelle (UK Sohle Aufzugsunterfahrten) bei -4,40 m (-1,55 m NHN).
Zur Straße Billwiese hin befindet sich z. T. geschützter Baumbestand, zentral auf dem Baufeld steht eine besonders erhaltenswürdige Schwarz-Kiefer. Etwa 50 m südlich des Baufeldes verläuft die Bille.
Höhenlagen, Abmessungen und Geometrie des Baugrundstücks, der Gebäude und der Baugrube sind in den beiliegenden Planunterlagen dargestellt.
Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen des AN ergeben sich aus den anliegenden Ausführungsunterlagen.
Darüber hinaus gehören die in den folgenden Abschnitten aufgeführten Leistungen zum Leistungsumfang des AN und sind im Pauschalangebotspreis zu berücksichtigen.
Baugrund
Die Beschreibung und Beurteilung des Baugrundes mit Homogenbereichen, Bodenklassifikation, Eigenschaften und Kennwerten der Böden, Kornanalysen, Hydrogeologischen Verhältnissen usw. sind dem Baugrund- und Gründungsgutachten des Büros HPC AG sowie den weiteren anliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Sollte während der Ausführung der Arbeiten ein deutlich abweichender Baugrundaufbau festgestellt werden, so sind umgehend die Bauleitung und der Baugrundgutachter zu verständigen.
Grundsätzlich ist für die in den Untergrund eingreifenden Arbeiten wie z.B. bei den Verbauarbeiten und den Erdarbeiten mit Hindernissen im Baugrund in Form von z.B. Altgründungsresten, Bauschutt und Steinen bis zur Findlingsgröße zu rechnen. Die Bauverfahren sind darauf abzustimmen bzw. Alternativen einzuplanen. Alle Aufwendungen und resultierenden Kosten sind im Angebotspreis zu berücksichtigen. Nachforderungen aufgrund von Hindernissen im Boden, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
Auf dem Grundstück sind im Norden Grundwasserstände bei max. ca. +0,75 m NHN und im Süden bei +0,50 mNHN zu erwarten. Der Bemessungsgrundwasserstand wurde für den Bauzustand mit +0,75 m NHN und für den Endzustand mit +1,25 m NHN festgelegt.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Bauwasserhaltung sind im Abschnitt 2.007 dieser FLB beschrieben, die zur dauerhaften Trockenhaltung im Abschnitt 2.010.
Im Zuge der Bohrarbeiten wurde eine Wasserprobe entnommenund auf Betonaggressivität untersucht. Auf Grund des pH-Wertes wurde die Beton-Expositionsklasse XA1, chemisch schwach angreifende Umgebung festgelegt. Detaillierte Angaben finden sich im Baugrundgutachten und der statischen Berechnung.
Die Tragfähigkeit der Gründungsebenen ist vor Ort durch den vom AG beauftragten Baugrundgutachter zu prüfen.
Bestandsbebauung auf Nachbargrundstücken.
Westlich des Baugrundstücks befindet sich mit der Hausnummer 21 ein Mehrfamilienhaus mit 28 Wohneinheiten, das ebenfalls zur Johann Carl Müller-Stiftung gehört und Wohnmöglichkeiten für Studierendenpaare oder Studierende mit Kindern bietet. Der südliche Teil der Straße Billwiese ist mit Einfamilienhäusern bebaut, auf der gegenüberliegenden Seite befinden genossenschaftliche Mehrfamilienhäuser. Im Süden des Baufeldes zur Bille hin schließt sich eine Schrebergartensiedlung an. Im Osten wird das Baufeld durch einen Fußweg begrenzt, an dem eine Kita liegt. Jenseits dieses Weges wird zur Zeit durch die Stadt Hamburg ein Schulneubau erstellt.
Alle angrenzenden Gebäude und Verkehrsflächen werden während der Bauarbeiten weiter uneingeschränkt genutzt. Die Zuwegungen einschl. der Feuerwehrflächen müssen vollständig und ohne Einschränkung erhalten bleiben. Die Nachbargrundstücke müssen an der Grundstücksgrenze durch den AN entsprechend geschützt und gesichert werden.
Vorhandene Erdleitungen
Auf dem Gelände vorhandene öffentliche und private Ver- und Entsorgungsleitungen werden von den Leitungsträgern bzw. bauseits vor Beginn der Arbeiten des AN um- oder stillgelegt. Nicht mehr benötigte Leitungen im Bereich der Baugrube werden im Zuge des Aushubs ausgebaut und entsorgt.
Sie hierzu auch die Ausführungen im Teil III TGA, Abschn. 3.007 dieser FLB!
Ausführung
Die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder Entsorgung aller anfallenden Materialien und Stoffe ist dem AG nachzuweisen und in geeigneter Form zu dokumentieren.
Der AN wird Abfallerzeuger.
Nach Fertigstellung nicht überbaute Bereiche sind während der Bauphase möglichst weitgehend von schädlichen Einwirkungen auf den Boden z.B. durch Befahren, Einrichtung von Baustelleneinrichtungen oder den Eintrag von Fremdstoffen freizuhalten.
Für alle auszuführenden Arbeiten ist ausreichend erfahrenes und sachkundiges Personal einzusetzen. Während der Ausführung ist seitens des Auftragnehmers ständig eine der deutschen Sprache mächtige, verantwortliche und weisungsbefugte Aufsichtsperson auf der Baustelle einzusetzen.
Immissionsschutz
Alle Arbeiten sind so auszuführen, dass gemäß BImSchG schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten sind. Die Allgemeinheit und die Nachbarschaft sind weder durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme oder ähnliche Umwelteinwirkungen zu gefährden, erheblich zu beeinträchtigen oder erheblich zu belästigen.
Durch den Lärmbeitrag einschließlich des Zu- und Abgangsverkehrs und vorhandener Vorbelastungen dürfen die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nicht überschritten werden.
Baumschutzmaßnahmen
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass es zu keinen Schäden an zu erhaltenden Bäumen und sonstigem Pflanzenbestand kommt. Die Vorgaben und Hinweise der Gutachten des Baumsachverständigen sind vollumfänglich zu beachten und alle erforderlichen Maßnahmen im Pauschalpreis zu berücksichtigen.
Die erforderlichen Baumschutzmaßnahmen sind zu planen und mit dem vom AG beauftragten Baumsachverständigen abzustimmen. Insbesondere sind die Baumschutzmaßnahmen in dem vom AN zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplan detailiert darzustellen - siehe auch Abschnitt 2.002 dieser FLB.
Zum Leistungsumfang des AN gehören und im Pauschalangebotspreis zu berücksichtigen sind alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der zu erhaltenden Bäume und Pflanzen auf dem Baugelände sowie in den angrenzenden oder sonst durch die Arbeiten betroffenen Bereichen. Dazu gehören sowohl Baumschutzzäune und, falls erforderlich, Wurzelschutzmaßnahmen, als auch die ausreichende Bewässerung während der Bauzeit, soweit erforderlich.
Zum Schutz der Bäume auf der Baustelle sind im Wesentlichen die Vorgaben der DIN 18 920 und der RSBB konsequent einzuhalten. Jegliche Arbeiten im zu schützenden Wurzelbereich (Kronentraufe +1,5 m zu allen Seiten) sind in Handschachtung oder in Absaugtechnik auszuführen.
Zudem ist ein ortsfester Baumschutzzaun mit einer Mindesthöhe von 2,0 m gemäß der DIN 18 920 zu erstellen. Dieser soll möglichst den gesamten, zu schützenden Wurzelbereich der Bäume umfassen, insbesondere aber die offenen Baumscheiben (s. Lageplan Fäll- und Rodungsplan mit skizziertem Baumschutz, Anlage zum Baumschutzgutachten). Innerhalb der so entstehenden Schutzzonen sind jegliche Beeinträchtigung der Bäume, wie stoffliche Einträge, Materiallagerung, Befahrungen o. Ä. zwingend zu unterlassen.
Für notwendige bauliche Eingriffe können diese Baumschutzzäune kurzzeitig und nur unter Begleitung eines Baumsachverständigen geöffnet werden. Alle Arbeiten im Wurzelbereich der Bäume sind durch den AG-seitig beauftragten Baumsachverständigen baumschutzfachlich zu begleiten. Die Lage und der Verlauf der Baumschutzzäune sind im Lageplan (Anlage zum Baumschutzgutachten) ersichtlich. Die Baumschutzzäune sind während der gesamten Baumaßnahmen dauerhaft in Funktion zu halten. Sollten die Baumschutzzäune in irgendeiner Form beschädigt werden, sind diese unaufgefordert umgehend zu reparieren. Beim Rückbau der Schutzmaßnahmen darf ebenfalls nicht mit Baumaschinen auf dem Wurzelbereich gefahren werden.
Die Gräben für Ver- und Entsorgungsleitungen sind so zu planen, dass sie möglichst außerhalb der Baumkronen liegen. Sollte die Leitungsverlegung innerhalb der Kronentraufe von Bäumen notwendig sein, sind die Trassen mit dem Sachverständigen abzustimmen, ggf. müssen gesonderte Baumschutzmaßnahmen benannt werden.
Werden bei Abgrabungen Wurzeln vorgefunden, sind diese von einem Fachbetrieb für Baumpflege fachgerecht zu behandeln. Wurzelkappungen sind sind nur nach Freigabe des Baumsachverständigen zulässig und fachgerecht durch einen anerkannten Fachbetrieb für Baumpflege, unter Berücksichtigung der ZTV-Baumpflege (aktuelle Ausgabe) durchzuführen. Wurzeln sind schneidend zu durchtrennen und die Schnittstellen zu glätten.
Gegebenenfalls erforderliche Grabungen im Wurzelbereich von Bäumen sind durch den AG-seitig beauftragten Baumsachverständigen zu begleiten.
Für die Schwarzkiefer (Baum Nr. 1) ist ein Wurzelschnitt und ein Wurzelschutzvorhang erforderlich. An den Bäumen Nr. 13, 14, 31 und 32 sind Kronen- und Wurzelschnitte nötig. Diese Leistungen sind durch den AN und rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten auszuführen. Die Einzelheiten sind dem beiliegenden Baumschutzgutachten mit den zugehörigen Anlagen zu entnehmen.
Überlange Äste, die ggf. in das Baufenster ragen, sind fachgerecht hochzubinden. Sollten zur Herstellung der Baufreiheit noch weitere seitliche Einkürzungen erforderlich werden, so sind diese durch den AG-seitig beauftragten Baumsachverständigen festzulegen. Ggf. erforderliche Ausnahmegenehmigungen sind durch den AN eigenverantwortlich zu beantragen.
Beim Aufstellen von Turmdreh- und Mobilkranen ist darauf zu achten, dass der Schwenkbereich des Auslegers nicht in die Baumkronen reicht. Be- und Entladebereiche der LKW dürfen nicht unter Baumkronen liegen, da diese durch Kranseile und Baumaterialien beschädigt werden. Die Kranstandorte sind entsprechend zu planen.
Entstehen trotz der Schutzmaßnahmen Schäden an einem der Bäume, so sind diese unverzüglich der Beitung des AG und dem Baumsachverständigen zu melden. Die Schäden müssen nach Vorgabe des Baumsachverständigen durch einen Fachmann (Mindestanforderungen für den Ausführenden vor Ort: Fachagrarwirt für Baumpflege oder vergleichbar) unverzüglich behandelt werden.
Die Vorgaben und Hinweise der Baugenehmigung und der Gutachten des Baumsachverständigen sind vollumfänglich zu beachten und die erforderlichen Maßnahmen im Pauschalpreis zu berücksichtigen.
2.001 Allgemeines
2.002 Baustelleneinrichtung
2.002 Baustelleneinrichtung
Leistungsumfang
Alle Leistungen der Baustelleneinrichtung, die für die Ausführung der in dieser FLB beschriebenen Leistungen erforderlich werden, sowie die zusätzlich geforderten Leistungen gem. nachstehender Beschreibungen.
Allgemeines
Die Planung der Baustelleneinrichtung obliegt vollständig und eigenverantwortlich dem AN. Alle relevanten Vorschriften, Bestimmungen und Forderungen der Behörden, der Berufsgenossenschaften usw. sind dabei zu beachten.
Sofern von den Behörden gefordert, ist die Abwicklung der Baustellenverkehre und die Baustelleneinrichtung mit dem Fachbereich Tiefbau - Abschnitt Unterhaltung - und der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.
Alle Abstimmungen mit Nachbarn, Behörden, Trägern öffentlicher Belange usw. sind vom AN eigenverantwortlich und ohne Mitwirkung des AG zu führen. Ebenso sind alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Genehmigungen vom AN einzuholen. Alle Gebühren, Mietzahlungen, Entschädigungen, Kautionen usw. sind vom AN zu leisten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Beeinträchtigungen der bestehenden Nachbarbebauung möglichst gering zu halten sind.
Nach Vertragsabschluss sind innerhalb von 14 Tagen und in jedem Fall vor Baubeginn ausführliche Baustelleneinrichtungspläne mit Terminangaben über Auf- und Abbau der einzelnen Teile der Baustelleneinrichtung vorzulegen und nach Freigabe des AG bei der Behörde einzureichen.
Baustelleneinrichtungsflächen
Die für die Baustelleneinrichtung erforderlichen Flächen sind durch den AN zu beschaffen. Wenn die auf dem Baugelände selbst zur Verfügung stehenden Flächen nicht ausreichen, ist die Beschaffung externer Flächen Sache des AN. Alle Mietzahlungen, Nutzungentschädigungen, Gebühren usw. sind im Pauschalpreis zu berücksichtigen. Alle Abstimmungen mit Nachbarn, Behörden, usw. sind vom AN eigenverantwortlich und ohne Mitwirkung des AG zu führen.
Baustelleneinrichtungsplan
Der Baustelleneinrichtungsplan muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Grundstücksgrenzen
Verlauf des Bauzauns als Baustellenumschliesung sowie Anordnung der Tore
Erschliessung der Baustelle, Baustellenzufahrten, Gehwegüberfahrten
Maßnahmen zur Verkehrsführung auf öffentlichem Grund (Verkehrzeichen, Ampelanlagen usw.)
Anlieferungs-/Entladezonen, ggf. Wartezonen für LKW
Erschliessungswege auf dem Baugelände, Baustraßen, Baugrubenzugänge, Rettungswege, Feuerwehrflächen
Baugruben mit Böschungen, Baugrubenverbau und Zuwegungen, Absturzsicherungen
Standorte von Wasserhaltungs- und -aufbereitungsanlagen usw.
Standorte und Fundamente der Turmdrehkrane mit Angabe der Auslegerhöhen und Schwenkbereiche unter Berücksichtigung von Hindernissen, z.B. Bäume, Freileitungen
Aufstellflächen für Mobilkrane mit Angabe der Schwenkbereiche wie vor
Standorte von sonstigen stationären Baumaschinen und Anlagen
Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen
Lage, Abmessungen und Durchfahrtshöhe von Kabel- und Leitungsbrücken
Standorte von Containern und Laufwegen
Standort der Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Sanitäranlagen, Anschlusspunkte für Strom und Wasser
Flächen für Material- und Bodenlagerung, für Schuttcontainer, befestigte Flächen
Standort des Bauschildes
Standort der Musterfassade
Baumschutzmaßnahmen
hier insbesondere:
tatsächlicher Kronendurchmesser der Bäume
Baumschutzzaun, TABU-Flächen
Bereiche für notwendige Wurzelbehandlungen
Wurzelvorhänge bei Auf- und Abgrabungsmaßnahmen
Verbau
Wurzelüberbrückungen mittels Baggermatratzen o.ä. für Bereiche, die durch einen Baumschutzzaun nicht zu sichern sind
Baumbewässerungseinrichtungen bei Grundwasserabsenkungen
sonstige Schutzvorrichtungen wie z.B. Beleuchtung, Beschilderung etc.
Darstellung des Plans im Maßstab mind. 1:200.
Ausführung
Sicherheit / Überwachung
Der AN hat für eine ausreichende Sicherung und Bewachung der Baustelle während und außerhalb seiner Arbeitszeiten selbst zu sorgen.
Bauzäune, Bautore und -türen
Der AN ist für den jederzeit sicheren Verschluss der Baustelle verantwortlich.
Das Baufeld, ggf. zusätzliche BE-Flächen außerhalb des Baufeldes und alle ggf. genutzten weiteren Bereiche außerhalb des Baugeländes sind mit einem Bauzaun sicher zu umschließen.
Ausführung aus Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben, Stützenfüßen aus Beton und sämtlichen Verbindungen, Kupplungen, Streben usw. sowie den erforderlichen Zufahrtstoren. Zaunhöhe mind. 2,00 m
Die Bauzaunelemente sind mit Schraubschellen fest und dauerhaft zu verbinden.
Einzurechnen ist die Vor- und Unterhaltung bis zum Abschluss aller Arbeiten und die anschließende Demontage. Evtl. Auf- und Abbau in mehreren Teilabschnitten nach Anordnung des AG wird nicht gesondert vergütet.
Der ordnungsgemäße Zustand des Bauzaunes ist laufend (mindestens arbeitstäglich) zu überprüfen!
Baustellenzufahrten
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße Billwiese.
Die Baustellenzufahrten sind mit den Verkehrsbehörden abzustimmen. Erforderliche Gehwegüberfahrten sind eigenverantwortlich einzurichten und nach Fertigstellung wieder rückzubauen.
Alle erforderlichen Genehmigungen, Gebühren, Abstimmungen mit den Behörden (Tiefbauamt, Polizei) sowie der Unterhalt, Änderungen von Verkehrsführungen, Beschilderungen usw. obliegen einschließlich der anfallenden Kosten dem AN.
Der Zustand der Straßen, Gehwege usw. ist vor Beginn der Arbeiten aufzunehmen und zu dokumentieren. Die zuständigen Behörden sind dabei zu beteiligen.
Verkehrssicherung
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Verkehr in keiner Phase der Bauausführung gestört wird. Alle Straßen, Wege und sonstigen Verkehrsflächen im Umfeld der Baustelle sind jederzeit freizuhalten. Vom AN verschmutzte Straßen und Wege sind umgehend zu reinigen.
Alle erforderlichen Verkehrssicherungseinrichtungen und -maßnahmen auf dem Baugelände, in den Gebäuden und an den angrenzenden öffentlichen und privaten Flächen sind Sache des AN, einschl. Einrichten, Vor- und Unterhalten, Warten, soweit erforderlich Umbauen und Erneuern sowie Entfernen. Einzurechnen sind:
alle für den Bautellenbetrieb erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen, insbesondere der Verkehrswege auf und vor dem Baugelände, in den Gebäuden, auf Zufahrten, auf angrenzenden öffentlichen und privaten Wegeflächen usw., einschl. regelmäßiger Säuberung
ggf. erforderliche Abstimmungen mit Behörden, Polizei, Tiefbauamt, Nachbarn usw. sowie Einholen der ggf. erforderlichen Genehmigungen
uneingeschränkte Übernahme des Winterdienstes für das Baugrundstück, mit Schneeräumung und Eisbeseitigung auf den Verkehrswegen auf dem Baugelände und auf den angrenzenden öffentlichen Wegeflächen
erford. provisorische Treppen außerhalb und innerhalb von Gebäuden einschl. Geländer
sichere Zugänge in die Baugrube und auf die Baugrubensohle, bspw. durch Gerüsttreppentürme. Dabei sind auch Flucht- und Rettungswege in ausreichender Anzahl und den zulässigen Maximalabständen untereinander einzurichten
erford. Absturzsicherungen aller Art nach UVV und Vorgaben des SiGe-Koordinatiors
ausreichende Wegebeleuchtung aller Verkehrswege auf dem Baugelände und in den Gebäuden
Schutz der Nachbar- und öffentlichen Grundstücke an der Grenze, der Straßen, Gehwege, Einzäunungen usw., absolut zuverlässig und unfallsicher über die gesamte Bauzeit bis zur Übergabe
Reinigung öffentlicher Flächen
Eigenverantwortliche Reinigung von öffentlichen Verkehrsflächen, Fahrbahnen, Geh- und Radwegen usw. mit Kleinkehr- / Großkehrmaschinen nach Erfordernis, zur Sauberhaltung und Gewährleistung der sicheren und uneingeschränkten Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit während der Ausführung der Arbeiten. Ausführung bei sichtlicher Verschmutzung der öffentlichen Flächen, ggf. auch täglich nach Beendigung der Arbeiten, nach Erfordernis.
Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen
Der AN ist verpflichtet, sich vor Baubeginn über die genaue Lage von Leitungstrassen (Wasser, Abwasser, Gas, Fernwärme, Strom, Telekommunikation usw.) zu informieren, damit diese nicht beschädigt werden.
Alle gesammelten Informationen sind ebenfalls vor Baubeginn dem AG zu übergeben. Die Vorgaben und Aussagen, bzw. eigene Erkenntnisse des Bieters durch Erkundung zu den Leitungsführungen sind entsprechend bei der Planung der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Schutz des Baum-, Hecken- und sonstigen Pflanzenbestandes
Zu erhaltende Gehölze wie Bäume, Sträucher usw. sind mit einem wirksamen Baumschutz zu versehen, Ausführung nach Baumschutzverordnung, DIN 18920 und Vorgaben der Behörden. Die Angaben im Baumschutzgutachten sind zu beachten. Die Ausführung von Arbeiten und die Lagerung von Baumaterialien im Kronen- und Wurzelbereich zu erhaltender Gehölze ist unzulässig.
Bei der Ausführung von unvermeidbaren Arbeiten im Bereich vorhandener Bäume sind besondere Maßnahmen zu treffen. Die Einzelheiten sind im Abschnitt 2.001 dieser FLB beschrieben.
Ausführliche Beschreibung der Baumschutzmaßnahmen siehe Abschnitt 2.001 Allgemeines dieser FLB.
Schutz von Vermessungspunkten u.ä.
Die durch den AG gestellten bzw. bereits vorhandenen Vermessungspunkte, Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenpunkte usw. für Gebäude oder Straßen- und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den AN zu sichern.
Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von AN und AG im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis in einem Protokoll festzuhalten.
Auf dem Baugelände befinden sich zwei ausgebaute Grundwasserpegel, die auch während der Bauzeit weiter genutzt werden müssen. Die oberirdischen Ausbauten der Messstellen sind mechanisch sicher zu schützen, bspw. durch Betonringe o.ä. und mit Warnhinweisen zu markieren.
Nutzung öffentlicher und privater Flächen
Für die während der Bauzeit in Anspruch genommenen öffentlichen Flächen ist eine Sondernutzungsgenehmigung einzuholen. Die anfallenden Kosten und Gebühren für Beantragung, Genehmigung, Nutzung und Wiederherstellung der Flächen trägt der AN. Sollen private Flächen genutzt werden, sind die Nutzungsgenehmigungen vom AN eigenverantwortlich ohne Mitwirkung des AG einzuholen.
Ver- und Entsorgung der Baustelle
Alle Anschlüsse für die erforderliche Ver- und Entsorgung der Baustelle mit Baustrom, Bauwasser, Abwasser, Telekom usw. hat der AN eigenverantwortlich und zu seinen Lasten bei den Versorgungsunternehmen zu beantragen, einzurichten und bis zum Abschluss der Arbeiten betriebsbereit zu halten. Alle Verbrauchsgebühren gehen zu Lasten des AN. Bauverteilungen und Entnahmestellen sind in ausreichender Anzahl und Dimensonierung zu installieren. Die erforderlichen Installationen sind vor Frost zu schützen.
Zur Baustrom- und Bauwasserversorgung siehe auch Angaben im Abschnitt TGA dieser FLB.
Anderen an der Baumaßnahme beteiligten Firmen ist die Entnahme von Strom und Wasser zu gestatten, die Verbrauchskosten sind mit den Firmen direkt zu abrechnen.
Haustechnische Anlagen sind für Probeläufe, Funktionsweise, Baubeheizung, Baulüftung, Feuerlöscheinrichtungen usw. bis zum Anschluss der endgültigen Stromversorgung über die Baustromanlage zu versorgen.
Die Abfuhr und Entsorgung des gesamten anfallenden Bauschuttes, aller Baustellenabfälle, Verpackungsmaterialien usw. einschl. Containergestellung, Transport und Entsorgungsgebühren ist Sache des AN.
Aufstellflächen für Krane, Baumaschinen und Geräte
Die Kranstandorte und die Standorte weiterer stationärer oder temporärer Anlagen, Aufstellflächen für Mobilkrane, Betonpumpen usw. sind vom AN eigenverantwortlich festzulegen und, soweit erforderlich, mit den beteiligten Fachplanern und Gutachtern abzustimmen, bspw. hinsichtlich der Grundbruchsicherheit oder der Auslegung des Baugrubenverbaus. Alle daraus resultierenden Leistungen und Aufwendungen, bspw. für eine ggf. erforderliche zusätzliche Verdichtung des Untergrundes, Verstärkung des Verbaus, zusätzliche Verbauarbeiten usw. sind Sache des AN und einzukalkulieren.
Sanitäranlagen
Einrichtung der erford. Sanitäranlagen mit WC-Anlagen, Urinalen, Waschbecken, Duschen usw. gem. Arbeitsstätten-Verordnung und Technischen Regeln für Arbeitsstätten in ausreichender Anzahl und in getrennter Einrichtung für Damen und Herren. Eingeschlossen sind der erford. Unterbau, Wasser-, Abwasser- und Stromanschluß, Heizung, Beleuchtung, tägliche Reinigung, Verbrauchsmaterialien, Übernahme aller Gebühren usw.
Dimensionierung der Anlagen für den gesamten Baubetrieb. Anderen an der Baumaßnahme beteiligten Firmen ist die Mitbenutzung der Anlagen zu gestatten.
Erste-Hilfe-Container
Bei Erfordernis sind durch den AN Erste-Hilfe-Container in der erforderlichen Anzahl aufzustellen und vorzuhalten. Ausführung mit Wasser-, Abwasser-, Strom- und Telefonanschluß, Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Übernahme aller Gebühren sowie Ausstattung und Ausrüstung gem. "Technische Regeln für Arbeitsstätten" ASR A4.3 einschl. der geforderten medizinischen Ausrüstung.
Dimensionierung der Anlagen für den gesamten Baubetrieb. Anderen an der Baumaßnahme beteiligten Firmen ist die Mitbenutzung der Anlagen zu gestatten.
Bauleitungs- und Besprechungsbüro
Für die alleinige Nutzung durch den AG ist ein Besprechungsraum mit Arbeitsplatz für die Bauleitung des AG einzurichten, einschl. folgender Mindestausstattung:
Größe ca. 25 m² innen (Doppelanlage 2 x 20´-Container)
Windfang mit Garderobe
Sanitärbereich mit WC und Handwaschbecken, vom Windfang aus zugänglich
Teeküche
Arbeitsplatz mit Schreibtisch, Bürostuhl und Schreibtischlampe
großer Besprechungstisch mit 20 Stühlen
verschliessbarer Aktenschrank
Magnetleisten
Telefonanschluß (DSL) mit Telefon und WLAN-Router sowie Internetzugang mit maximal möglicher Bandbreite und unbegrenztem Datenvolumen.
Für Ausführung, Größe, Innenausstattung usw. gelten die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.
Eingeschlossen ist die Herstellung aller Ver- und Entsorgungsanschlüsse, die Vorhaltung, Instandhaltung und Wartung, eine wöchentliche Reinigung sowie die Übernahme aller Verbrauchskosten für Hygienematerial, Strom, Heizung, Wasser und sonstige Gebühren.
Vorhaltung bis zur endgültigen Fertigstellung und Übergabe des Objektes an den AG.
Bauschild
Bautafelkonstruktion, bestehend aus
Grundgerüst mit Fundamenten, Verstrebungen usw.
Bauschild, ca. 2,00 m breit und 4,0 m hoch, mit Ansicht und Beschriftung nach Vorlage
Firmenleisten, ca. 12 cm breit und ca. 1,0 m lang, mit Beschriftung nach Angabe
liefern, aufstellen, während der Bauzeit schützen und instandhalten, sowie nach Abschluß der Arbeiten wieder entfernen und entsorgen.
Gesamthöhe ca. 7,00 m
Grundton weiß/hellgrau
Ansicht und Beschriftung farbig nach Vorlage
Aufzugsschächte
Lieferung, Montage, Rückbau und Entsorgung der erforderlichen Montagegerüste in den Aufzugsschächten inkl. der Auflagerkonsolen und -hülsen sowie der erford. Schachtabsicherung.
Räumen der Baustelle
Der Rückbau wesentlicher Teile der Baustelleneinrichtung ist dem AG rechtzeitig vorher anzuzeigen.
Nach Abschuss der Arbeiten sind alle Baustelleneinrichtungen vollständig zu entfernen und das Gelände vollständig abzuräumen, inkl. Entfernen von Fundamenten, Flächenbefestigungen, Verunreinigungen usw. In Anspruch genommene öffentliche Flächen und angrenzende Grundstücke sind herzurichten und der Ursprungszustand wiederherzustellen.
Soweit gefordert, ist in Frei- und Grünflächen in Absprache mit dem Baumgutachter eine Bodenauflockerung vorzunehmen.
Die Flächen sind ordnungsgemäß gegen Abnahmeprotokoll an den Bauherrn zu übergeben.
2.002 Baustelleneinrichtung
2.011 Dachabdichtungsarbeiten
2.011 Dachabdichtungsarbeiten
Leistungsumfang
Alle Dachabdichtungsarbeiten nach DIN 18 338 auf Dachflächen, Balkonen, Loggien und nicht überbauten Kellerdecken bzw. Terrassenflächen usw. einschl. aller Anschlüsse an angrenzende, einbindende und durchdringende Bauteile
Beläge auf Flachdachflächen, Balkonen, Loggien und Dachterrassen
Dachbegrünung auf Flachdächern
Lieferung von Einbauteilen und deren Andichtung wie z.B. Oberlichter, Dachausstiege, Dacheinläufe, Sanitärlüfter, Lüfterhauben, je nach Anforderung in wärmegedämmter Ausführung
Herstellen aller Anschlüsse an Einbauteile und Geräte, wie Abläufe, Durchführungen, Lüftungsanlagen, Ventilatoren, Rohrleitungen, Durchdringungen aller Art usw.
Herstellen der Anschlüsse von Fertigteilen aus wasserundurchlässigem Beton (Balkone, Loggien, Vordächer usw.) an angrenzende Bauteile gem. Ausführungsplanung, auch mit Flüssigkunststoff
Not-/Behelfsabdichtung der Dachflächen und provisorische Ableitung von Niederschlagswasser auf einzudeckenden bzw. fertig gedeckten Dachflächen sowie Sturmsicherungsmaßnahmen während der Bauzeit
Dämmung der Dachflächen bzw. der obersten Geschossdecken und der Dachterrassen
dauerhafte Absturzsicherungen/Sekuranten inkl. Zubehör wie Sicherheitsgeschirr mit Geräteschrank
alle Bauwerksabdichtungen, Sockelabdichtungen, Sohlenabdichtung der nichtunterkellerten Gebäudeteile usw.
Liefern und Verlegen der Kelleraußendämmung, Perimeterdämmungen, Dämmung von massiven Lüftungsschächten und -kanälen usw.
Erstellung der Werk- und Montageplanung, der Gefällepläne und aller erforderlichen Berechnungen und Nachweise
Allgemeines
Bei der Ausführung sind zu beachten:
die "Fachregeln für Abdichtungen - Flachdachrichtlinie", herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
die "Grundregeln für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen" des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks
für Abdichtungen mit Bitumenbahnen die "Technischen Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen - abc der Bitumenbahnen", herausgegeben vom VDD Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V.
für Dachbegrünungen die "Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen - Dachbegrünungsrichtlinie" der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. - FLL
die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
Einzukalkulieren sind alle Maßnahmen zur Anarbeitung an aufgehende Bauteile, Einbauteile, Dehnfugen, Befestigungen und Randausbildungen. An aufgehenden Bauteilen wie Wand- und Fensteranschlüssen sind alle Dämm- und Abdichtungsebenen regelgerecht hochzuführen. Soweit verfügbar, sind systemkonforme Formteile zu verwenden.
Materialien
Für die Bitumenabdichtungen werden hochwertige Abdichtungsbahnen mit Materialkennwerten, die deutlich über die Mindestanforderungen der DIN hinausgehen (sog. "Hochwertbahnen") gefordert. Die Mindestanforderungen sind in den folgenden Abschnitten definiert.
Die angegebenen Beispielfabrikate sind als Leitfabrikate zu betrachten. Es können Materialien anderer Hersteller angeboten werden, sofern die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden kann.
Dichtungsmassen müssen alterungs- und witterungsbeständig sein.
Die Einhaltung aller Anforderungen an Materialien und Bauprodukte ist durch den AN zu gewährleisten und entsprechend der Vorgaben nachzuweisen. Der erforderliche Aufwand ist im Pauschalangebotspreis zu berücksichtigen.
Ausführung
Allgemeines
Untergründe sind sorgfältig zur Aufnahme der Abdichtungslagen vorzubereiten (z.B. Abfegen der Fläche, Maßnahmen zur Trocknung, Glätten, Schließen von Löchern, Entgraten usw.).
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen; das gilt auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen.
Soweit lieferbar, sind Dämmplatten mit Stufenfalz zu verlegen, anderenfalls soll eine doppellagige Verlegung erfolgen.
Bei Belägen von Dachterrassen, Loggien, Balkonen usw. sind im Bereich der Dachabläufe und Notüberläufe Gitterrostabdeckungen als Revisionsöffnungen in der Breite bzw. Größe des Belages vorzusehen.
Die Wärmedämmung auf den Dachflächen, an den Wand- und Attikaanschlüssen usw. muss im Bereich der Brandwände aus nichtbrennbaren Materialien (Mineralwolle, Foamglas o.ä.) ausgeführt werden - siehe Angaben und Hinweise in der Ausführungs- und Detailplanung.
Der AN hat ausreichend Material bereitzuhalten, um bei witterungsbedingten Unterbrechungen die zum Teil fertig gestellten Leistungen sicher zu schützen. Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit wieder freizulegen.
Dachbauarten
Die höherliegenden Dachflächen sind in zwei Achsen geneigt, siehe Ausführungsplanung. Diese Dachflächen erhalten eine 2-lagige Bitumenabdichtung mit Wärmedämmung und Dampfsperre.
Die tiefer liegenden, waagerechten Dachflächen über den Treppenhäusern/Zwischenbauten werden als Umkehrdach auf einer Stb.-Platte als WU-Konstruktion ausgeführt.
Beide Dachbauarten werden begrünt und mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet.
Die nachfolgend beschriebenen Dachaufbauten sind im Detail BIWI.5.11.BK.BA01 dargestellt.
Dachflächen mit Bitumenabdichtung
Für die Abdichtungen (Ober- und Unterlage) gilt:
Anwendungsklasse K1 nach DIN 18531
Einwirkungsklasse IA nach DIN 18531
Eigenschaftsklasse E1 nach DIN 18531
Dachaufbau von oben nach unten:
Dachbegrünung/Photovoltaik, Beschreibung siehe separater Abschnitt unten
Obere Lage der Abdichtung mit einer Polymerbitumen-Schweißbahn mit integriertem Wurzelschutz mit mind. 8 cm Längs- und Quernahtüberdeckung und versetzen Stößen vollflächig und Zug um Zug auf der ersten Abdichtungslage aufgeschweißt
Durchwurzelungsschutz geprüft nach den Richtlinien der FLL
Typ: DO / E1 PYE-KTP 300 S 5
Kaltbiegeverhalten: < -25° oben
< -40 ° unten
Wärmestandfestigk.: > +150 ° oben
> +120° unten
Zugverhalten: max. Zugkraft: mind. 1.450 N/50 mm
Dehnung: mind. 23 %
Oberfläche: beschiefert, Schiefersplitt blau/grün/grau
Material: z.B. Bauder SMARAGD o. glw.
untere Lage der Abdichtung mit einer kaltselbstklebenden Polymerbitumenbahn, mit mind. 8 cm Längs- und Quernahtüberdeckung und versetzen Stößen vollflächig auf dem Untergrund verklebt, Nähte verschweißt
Typ: DU / E1 PYE-KTG KSP 3,5
Kaltbiegeverhalten: < -25° oben
< -30 ° unten
Wärmestandfestigk.: > +100 ° oben
Zugverhalten: max. Zugkraft: mind. 1.000 N/50 mm
Dehnung: mind. 2 %
Material: z.B. BauderTEC KSA DUO 35 o. glw.
Wärmedämmschicht, 2-lagig, mit allen Wand- und Randanschlüssen
obere und untere Lage aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten XPS
Dämmplatten dicht gestoßen im Verband und mit zur unteren Lage versetzten Fugen verlegt und nach Herstellervorschrift windsogsicher verklebt und/oder mechanisch befestigt
Einschl. aller Anschluß-und Paßplatten sowie Nachweis entspr. Wärmeschutzberechnung.
hohe Druckbelastbarkeit dh
WLG 032, Dicke 240 mm
Senkrechte Dämmung an aufgehenden Bauteilen, Wandanschlüssen usw., Dämmstärke gem. Detailplanung
In Teilflächen, u.a. im Bereich der Brandwände, kommt eine nichtbrennbare Dämmung aus Mineralfaserplatten, A1, zur Ausführung. Die Angaben in der Ausführungsplanung und im Brandschutzgutachten sind bindend und zu beachten.
Polymerbitumenschweißbahn mit Glasvlieseinlage und Aluminiumbandeinlage als Dampfsperre und Behelfsabdichtung, auf dem Betonuntergrund fachgerecht aufgeschweißt
An den An- und Abschlüssen sowie allen Durchdringungen ist die Bahn dampfdicht anzuschließen und bis Oberkante der Wärmedämmung zu führen. Die Nähte und Stöße der Bahnen sind zu verschweißen.
Sd-Wert: mind. 1.500 m
Kaltbiegeverhalten: < -30°
Wärmestandfestigk.: > +100°
Zugverhalten: max. Zugkraft: mind. 500 N/50 mm
Dehnung: max. 3 %
Dicke: 4 mm
Oberfläche: fein bestreut
Material: z.B. BauderFLEX DNA o. glw.
Voranstrich für Bitumendampfsperre, lösemittelfrei, vollflächig auf oberflächentrockenen Flächen aufgebracht, inkl. vorheriger optischer Prüfung und Reinigung der Bodenflächen. Verbrauch nach Herstellervorgabe.
WU-Dächer
Dachaufbau von oben nach unten:
Dachbegrünung/Photovoltaik, Beschreibung siehe separater Abschnitt unten
Trenn- und Schutzvlies gem. Gründachsystem für Umkehrdächer
Dachvlies Jackodur WA o. glw.
Umkehrdämmung aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten XPS
Dämmplatten dicht gestoßen im Verband verlegt,
bei mehrlagiger Verlegung mit zur unteren Lage versetzten Fugen,
einschl. aller Anschluß-und Paßplatten sowie Nachweis entspr. Wärmeschutzberechnung.
hohe Druckbelastbarkeit dh
WLG 032, Dicke 240 mm
Stahlbetondecke als WU-Konstruktion, siehe Abschnitt Betonarbeiten
Durch den AN ist der Nachweis der Sicherheit gegen Aufschwimmen des Dachaufbaues zu führen und vorzulegen.
Aufzugsüberfahrten
Die Aufzugsüberfahrten werden deckengleich mit den Dachdecken ausgeführt. Der Dachaufbau der Hauptdachflächen läuft durch.
Tiefgaragendecke
Die Dachdecke der Tiefgarage wird mit einer 2-lagigen Bitumenabdichtung abgedichtet. Der weitere Bodenaufbau ab OK Abdichtung und die damit verbundenen Leistungen sind im Leistungsbereich Außenanlagen (Teil IV dieser FLB) beschrieben.
Die Abdichtung wird an den freien Rändern auf der TG-Außenwand heruntergeführt bis 25 cm unterhalb der Fuge WU-Außenwand / Decke und am unteren Abschluss mit einer Klemmschiene mechanisch gesichert. Am Gebäudeanschluss wird die Abdichtung mit allen Lagen am Hintermauerwerk hochgeführt und am oberen Anschluss mit einer Klemmschiene mechanisch gesichert - siehe Sockeldetails.
Im Anschlussbereich zu aufgehenden Wänden des Wohngebäudes wird auf der Abdichtung der Tiefgaragendecke eine Flankendämmung aus XPS als Umkehrdämmung verlegt. Die Dämmung ist im Abschnitt 2.010 dieser FLB beschrieben.
Für die Abdichtungen (Ober- und Unterlage) gilt:
Anwendungskategorie K2 nach DIN 18531
Beanspruchungsklasse IA nach DIN 18531
Eigenschaftsklasse E1 nach DIN 18531
Gefälle: 0,0 %
Dachaufbau von oben nach unten:
Erdüberdeckung, Dränschicht usw. gem. Beschreibung im Abschnitt Außenanlagen
Obere Lage der Abdichtung mit einer Polymerbitumen-Schweißbahn mit integriertem Wurzelschutz mit mind. 8 cm Längs- und Quernahtüberdeckung und versetzen Stößen vollflächig und Zug um Zug auf der ersten Abdichtungslage aufgeschweißt
Durchwurzelungsschutz geprüft nach den Richtlinien der FLL
Typ: DO / E1 PYE-KTP 300 S 5
Kaltbiegeverhalten: < -25° oben
< -40 ° unten
Wärmestandfestigk.: > +150 ° oben
> +120° unten
Zugverhalten: max. Zugkraft: mind. 1.450 N/50 mm
Dehnung: mind. 23 %
Oberfläche: beschiefert, Schiefersplitt blau/grün/grau
Material: z.B. Bauder SMARAGD o. glw.
untere Lage der Abdichtung mit einer Elastomerbitumen-Schweißbahn, mit mind. 8 cm Längs- und Quernahtüberdeckung und versetzen Stößen vollflächig auf dem Untergrund verklebt, Nähte verschweißt
Typ: DU / E1 PYE PV 200 S5
Kaltbiegeverhalten: = -30°
Wärmestandfestigk.: = +110 °
Zugverhalten: max. Zugkraft: mind. 800 N/50 mm
Dehnung: mind. 40 %
Material: z.B. Bauder FLEX K 5 E o. glw.
Bitumen-Voranstrich, lösemittelfrei, vollflächig auf oberflächentrockenen Flächen aufgebracht, inkl. Prüfung, Reinigung und ggf. Vorbereitung der Flächen. Verbrauch nach Herstellervorgabe.
340 mm Stahlbetondecke
Loggien, Balkone und Terrassen
Die Loggien und Balkone bestehen in den Ebenen 2 und 3 in der Regel aus thermisch getrennten Stahlbetonfertigteilplatten mit Stahlgeländer, in den Ebenen 0 und 1 aus gedämmten Ortbetonplatten mit massiver Brüstung. Die nachfolgenden Beschreibungen beziehen sich auf diesen Regelfall. Anordung und abweichende Ausführungen sind den Grundrissen zu entnehmen. Alle Loggien und Balkone erhalten einen Belag aus Betonplatten auf einem Alu-Schienensystem.
Loggien und Balkone mit Wärmedämmung:
Die Ortbetonplatte wird ober- und unterseitig gedämmt. Die obere Dämmung wird als Umkehrdämmung auf einer Flächenabdichtung aus Flüssigkunststoff ausgeführt.
Aufbau von oben nach unten:
Belag aus Betonplatten
ohne Gefälle verlegt
Material: Betonplatten 500 x 500 x 40 mm
Fabrikat nach Bemuserung und Wahl des AG
Fugenbreite ca. 4 mm
bodengleiche Entwässerungsrinne vor den Fensterelementen
Rinnenkörper verzinkt
Bauhöhe: 40 mm, entsprechend Plattenbelag
Baubreite: 200 mm
Abdeckung: Längsstabrost
Unterkonstruktion
aus einem Aluminium-Profilsystem
höhenverstellbar zum Ausgleich des Gefälles im Untergrund
mit höhenverstellbaren Auflagern, Verstärkungsprofilen, umlaufendem Randeinfassungprofil, Fugenkreuzen, Eck- und Längsverbindern, Auskragungen und allem weiteren erforderlichen Zubehör
Profilsystemhöhe 22 mm
Material: TALUX System flach o.glw.
Kiesschüttung 50 mm
Dachvlies
Umkehrdämmung aus extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten XPS
Dämmplatten dicht gestoßen im Verband verlegt,
bei mehrlagiger Verlegung mit zur unteren Lage versetzten Fugen,
einschl. aller Anschluß-und Paßplatten sowie Nachweis entspr. Wärmeschutzberechnung.
hohe Druckbelastbarkeit dh
WLG 032, Dicke 240 mm
Trittschalldämmung und Schutzlage Regupol Sound and drain 22 o.glw.
Abdichtung aus Flüssigkunststoff, Beschreibung siehe separater Abschnitt unten
Gefällespachtelung
Stahlbeton-Decke
Thermisch getrennte Loggien und Balkone:
Die Loggien werden als Stb.-Fertigteile in WU-Konstruktion ausgeführt, siehe Abschnitt Betonarbeiten dieser FLB. Die Fertigteile erhalten keine weitere Flächenabdichtung. Die Andichtung an das Bauwerk ist mit einer Flüssigkunststoffabdichtung PMMA vorgesehen, Beschreibung siehe separater Abschnitt unten.
Dachaufbau von oben nach unten:
Belag aus Betonplatten
ohne Gefälle verlegt
Material: Betonplatten 500 x 500 x 40 mm
Fabrikat nach Bemuserung und Wahl des AG
Fugenbreite ca. 4 mm
bodengleiche Entwässerungsrinne vor den Fensterelementen
Rinnenkörper verzinkt
Bauhöhe: 40 mm, entsprechend Plattenbelag
Baubreite: 200 mm
Abdeckung: Längsstabrost
Unterkonstruktion
aus einem Aluminium-Profilsystem
höhenverstellbar zum Ausgleich des Gefälles im Untergrund
mit höhenverstellbaren Auflagern, Verstärkungsprofilen, umlaufendem Randeinfassungprofil, Fugenkreuzen, Eck- und Längsverbindern, Auskragungen und allem weiteren erforderlichen Zubehör
Profilsystemhöhe 22 mm
Material: TALUX System flach o.glw.
Stahlbeton-Fertigteil als WU-Konstruktion
Dachentwässerung und Einbauteile
Für Dachabläufe und Notentwässerungen sowie Strangentlüfter, Rohrdurchführungen usw. sind ausschließlich Komponenten eines durchgehenden Systems zu verwenden. Für die Dächer aus WU-Beton dürfen nur vom Systemanbieter der WU-Konstrution zugelassene Einbauteile verwendet werden. Der Einbau und der druckwasserdichte Anschluss an die WU-Konstruktion erfolgt nach den Vorgaben bzw. der Detailplanung des Systemanbieters.
Nähere Angaben siehe Abschnitt 2.007 Klempnerarbeiten dieser FLB.
Lichtkuppelelemente
Lichtkuppeln in den Treppenhäusern als Flachdach-Rauch- und Wärmeabzugsöffnung sowie als Flachdach-Dachausstieg inkl. allem Zubehör und fachgerechtem Anschluss an die Ebenen des Dachaufbaues liefern und montieren. Zu den Elementen siehe auch Detail DD.D130 + DD.D131.
RWA-Anlage bestehend aus:
Lichtkuppelelement
eckige Ausführung, Größe nach Ausführungsplanung
Kuppel mit Isolierverglasung, Ug-Wert 1,1 W/m²K
dauerhaft durchstutzsicher nach BG-Bau
wärmegedämmter Aufsatzkranz in erford. Höhe
RWA-Öffner
systemkonformer RWA-Steuerung einschl. aller Komponenten, Schalter, Anschlüsse und Verdrahtung
allen weiteren für eine betriebsfertige und abnahmefähige Ausführung erforderlichen Materialien und Leistungen
Material: LAMILUX Flachdach Fenster FE o. glw.
Dachausstieg, Ausführung und Material wie vor, jedoch
ohne elektr. betriebene Öffner
mit Anlegepunkt für Leiter
Material: LAMILUX Flachdach Fenster FE o. glw.
Oberlicht, Ausführung und Material wie vor, jedoch
als feststehende Lichtkuppel, ohne Öffnungsfunktion
Material: LAMILUX Flachdach Fenster FE o. glw.
Zu den Dachausstiegen ist eine Klappleiter zu liefern, passend zur Leiterhaltung des Dachausstieges, einschl. Montage von Wandhaltern im Gebäude nach Angabe.
Sekuranten, Seilsicherungssysteme und PSA
Sicherungsmöglichkeiten für spätere Arbeiten auf den Dachflächen durch ein lineares Anschlagseinrichtungssystem mit beweglichem Anschlagpunkt auf Seil oder Schiene, überfahrbar, ggf. ergänzt um Einzelanschlagpunkte, als Absturzsicherungen gem. DIN und geltender Arbeitsschutzforderungen sind in ausreichender Anzahl auf allen absturzgefährdeten Bereichen vorzusehen. Ausführung der Anschlagpunkte aus Edelstahl V2A, Einzelanschlagpunkte mit wärmegedämmter Abdeckkappe.
Für die Anordnung und Ausführung der Absturzsicherungen ist vom AN eine detaillierte Werkplanung auf Basis der vorliegenden Ausführungsplanung vorzulegen und mit AG und Architekt abzustimmen.
Zur Verwendung durch den AG sind zwei persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz für spätere Wartungsarbeiten zu liefern und in einem nach Angabe zu montierenden Behälter einzulagern, bestehend aus jeweils:
längeneinstellbarem Auffanggerät, verwendbar als mitlaufendes Auffanggerät oder als Halteseil, bestehend aus kantenbelastbarem Kernmantelseil und Verbindungsmittel/Auffangerät. Seillänge: 15,0 m
Ganzkörper-Auffanggurt nach EN 361, größenverstellbar, mit Rückenöse
Stahlblech-Behälter für Wandmontage, mit Befestigungszubehör
Die Schutzausrüstungen sind zur Abnahme der Leistungen einer Sachkundigenprüfung zu unterziehen. Zur Abnahme ist die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Zustand vorzulegen. Die Bescheinigung darf am Tag der Abnahme nicht älter als 4 Wochen sein.
Abdichtungen und Anschlüsse mit Flüssigkunststoff
Die Abdichtung der wärmegedämmten Loggien und weiterer kleinerer Nebendachflächen sowie verschiedene Anschlüsse an einbindende oder angrenzende Bauteile, an Dachdurchführungen und -aufbauten, an Geländerpfosten, an Fenster- und Türelemente, zwischen Balkon-/Loggia-Fertigteilen und dem Gebäude usw. werden mit Flüssigkunststoff hergestellt. Für die verschiedenen Einsatzzwecke und Konstruktionen können unterschiedliche FLK-Abdichtungssysteme angeboten werden. Gefordert wird (jeweils) ein Abdichtungssystem mit einer Zulassung auf Grundlage der ETAG 005. Es sind für die einzelnen Konstruktionen jeweils nur Komponenten eines durchgängigen Abdichtungssystems eines Systemherstellers zulässig.
Die FLK-Abdichtungen im System der Konstruktionen aus WU-Beton sind in der WU-Planung und im Abschnitt 2.010 dieser FLB beschrieben.
Die Verarbeitung erfolgt grundsätzlich strikt nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers und den Vorgaben der DIN 18531.
Das Abdichtungssystem muss zu den verschiedenen Untergründen, insbesondere zu
den angebotenen Polymerbitumenbahnen
den angebotenen Einbauteilen (Dachabläufe, Dunstrohre usw.)
der angebotenen Wärmedämmung
den PVC-Fensterprofilen
verzinkten und/oder pulverbeschichteten Metallkonstruktionen
Aluminium, auch pulverbeschichtet
mineralischen Untergründen (Beton, KS-Mauerwerk, Putz usw.)
verträglich sein. Die Verbindung zu den verschiedenen Untergründen und ein dauerthaft dichter Anschluss müssen uneingeschränkt gewährleistet sein.
Sollten bei der Verwendung des angebotenen Produktes zusätzliche, in den nachfolgenden Absätzen nicht beschriebene Stoffe (z.B. Grundierungen, Haftbrücken usw.) oder Arbeitsgänge (z.B. Aufrauen, Schleifen usw.) erforderlich sein, so sind diese in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Für die Ab- und Andichtungen mit FLK gilt:
Anwendungskategorie: K1 nach DIN 18531
Beanspruchungsklasse: IA nach DIN 18531
Eigenschaftsklasse: E1 nach DIN 18531
Geforderte Leistungsstufen nach ETAG 005:
Klimazone S
Erwart. Nutzungsdauer W3
Nutzlasten bis P4
Dachneigung S1, S2, S3, S4, auch senkrechte Flachen
niedrigste Oberfl.temp. TL4
hochste Oberfl.temp. TH4
Regelaufbau:
Reinigung des Untergrundes
Untergrundvorbehandlung durch Schleifen mit geeigneten Schleifgeräten inkl. Reinigung, Aufnahme, Abtransport und ordnungsgemäßer Entsorgung von anfallendem Schleifgut und Schutt
Grundierung der Untergründe, entsprechend des jeweiligen Materials
ggf. Spachtelung zum Ausgleichen von Unebenheiten und Schließen von Löchern im Untergrund nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers
Herstellen der Dichtung mit einem FLK-Abdichtungssystem, inkl. vollflächiger und hohlraumfreier Vlieseinlage mit ausreichender Überlappung an den Stößen. Auftrag auch in mehreren Arbeitsgängen.
ggf. auf die ausgehärtete Oberfläche nach Herstellervorschrift zusätzlich eine weitere Schicht FLK auftragen und die Oberfläche mit Schiefersplitt deckend abstreuen
Für den Anschluss der Vlieseinlage an aufgehende Bauteile, Durchdringungen usw. sind vorkonfektionierte Formteile, z.B. Rohrmanschetten, Innen- und Aussenecken usw. zu verwenden, soweit im Abdichtungssystem verfügbar.
Risse und schmale Fugen im Untergrund werden nach Herstellervorschrift mit einem Polyesterfaservlies mit unterseitigem Butylkautschukkleber überbrückt.
Die gedämmten Loggien sowie weitere kleinere Nebendachflächen erhalten eine Flächenabdichtung aus FLK mit einer Umkehr-Wärmedämmung. Die Anschlüsse an die angrenzenden Bauteile, wie Außenwände, Fenster- und Türelemente, Sockelabdichtung, Abdichtung der Tiefgaragendecke usw. sind nach Detailplanung systemkonform herzustellen. Die uneingeschränkte Verträglichkeit der Materialien untereinander ist sicherzustellen.
Dachbegrünung
Die Hauptdachflächen werden mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt, siehe folgende Angaben und Ausführungsplanung. An den Dachrändern, an Anschlüssen zu aufgehenden Bauteilen, Durchdringungen, Einbauteilen usw. wird ein 50 cm breiter Kiesstreifen ausgeführt. Auf den Dachflächen sind Wartungsgänge zu den technischen Anlagen mit Betonplatten anzulegen.
Die Verarbeitung erfolgt grundsätzlich strikt nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers und den Vorgaben der Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen (Dachbegrünungsrichtlinie) der FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn.
Es sind nur Komponenten eines durchgängigen Dachbegrünungssystems eines Systemherstellers zulässig.
Angebotenes Dachbegrünungssystem (Hersteller, System):
................................................................................................................
(Bietereintrag)
Nachweis Windsogsicherheit
Für das angebotene Begrünungssystem ist ein Lagesicherheitsnachweis nach DIN EN 1991-1-1-4/NA zu führen. Die Eignung des angebotenen Begrünungssystems ist zu überprüfen und die Anordnung der Flächen entsprechend auszuweisen. Ggf. notwendige Maßnahmen zur Verwehsicherheit der Oberflächen von Kies (z.B. durch Erosionsschutzplatten) oder Substraten (z.B. durch Vegetationsmatten) sind im Nachweis ebenfalls aufzuführen. Die daraus resultierenden baulichen Maßnahmen sind im Angebotspreis zu berücksichtigen.
Aufbau
Aufbau der Dachbegrünung mit
Schutz- und Trennlage
Drän- und Wasserspeicherelementen
Filtervlies
Extensivsubstrat/Kiesrandstreifen
Vegetationsmatten, Trockenansaat mit Sedumsprossen
gemäß Ausführungs- und Detailplanung und Herstellerrichtlinien.
Kiesrandstreifen
Kies der Körnung 16/32 mm liefern und nach Planungsvorgaben einbauen. Natürliche, grobe Gesteinskörnung gemäß Vorgabe der FLL-Dachbegrünungsrichtlinie. Aus Nass- oder Trockenabsiebung vorwiegend Rundkorn.
Anteil Körnungen kleiner 8 mm bzw. kleiner 0,063 mm sind im Zustand bei Anlieferung limitiert gemäß Vorgabe der FLL-Dachbegrünungsrichtlinie.
Breite: i.M. ca. 50 cm
Höhe: i.M. ca. 5 cm bzw. nach Angabe in der Ausführungs- und Detailplanung
Körnung: 16/32 mm
limitierter Kornanteil: < 8 mm max. 5 Masse%
< 0,063 mm max. 3 Masse%
Farbe: bunt
Betonplattenbelag
Betongehwegplatten liefern und fachgerecht auf den Dachflächen als Wartungsweg zu technsichen Anlagen (Photovoltaik, Lüftungsaggregate usw.) verlegen.
Plattenabmessungen: 40 x 40 x 4 cm
Kiesleiste
Zur Trennung von Kies und Substrat ist eine Kiesleiste zu liefern und mit Aluminium-Verbindungselementen nach Herstellerangaben einzubauen.
Profil: L-Profil, Aluminium, 4-fach gekantet, senkrechter Schenkel gelocht (6 mm)
Extensivsubstrat
Extensivsubstrat als Vegetationstragschicht für Extensivbegrünungen, strukturstabilisiert, für breites Pflanzenspektrum geeignet, liefern und auf den Dachflächen auf die verdichtete Schichthöhe einbauen.
Der materialbezogene Verdichtungsfaktor gem. Herstellerangaben sowie Blasverluste sind einzukalkulieren.
Alle Materialkennwerte haben den Anforderungen der FLL-Richtlinien zu entsprechen.
Extensivbegrünung
Extensivbegrünung durch Ansaat mit Saatgutmischung und Sprossenansaat auf Extensiv-Mehrschichtsubstrat herstellen, Ausführung wie folgt:
Substrat durch Harken aufrauhen
gleichmäßiges Aufbringen von Sedumsprossen
Ansaat mit Saatgutmischung
durchdringendes Wässern
Saatgut mit niedrigem Wuchs, um eine Verschattung der Photovolatikanlagen zu verhindern, z.B. Optigrün Solardach o.glw. Die ausgeführte Ansaat ist nachzuweisen.
In Bereichen, wo dies erforderlich ist, z.B. aufgrund der Windsogbelastung, ist die Extensivbegrünung mit Vegetationsmatten herzustellen.
Vorkultivierte Vegetationsmatten auf verrottungsfähiger Trägereinlage mit mindestens 75 % projektivem Deckungsgrad liefern, auf das Dach transportieren und auf das verdichtete Substrat stumpfgestoßen verlegen und mit mind. 30 Liter/m² in 2-3 zeitlich versetzten Arbeitsgängen anwässern. Bis zur vollständigen Verwurzelung feucht halten, inkl. notwendige Schneide- und Anpassarbeiten, ggf. Substratfehlstellen auffüllen.
Vegetationstyp: Sedum
Vor der Ausbringung der Vegetation ist auf den Substratflächen eine Grunddüngung mit einem Langzeit-Depot-Dünger vorzunehmen.
Photovoltaik
Auf den Hauptdachflächen werden Photovoltaikanlagen aufgestellt. Die Anlagen sind im Teil III (TGA) dieser FLB beschrieben und in den Dachaufsichten dargestellt. Die Anlagen werden mit auflastgehaltenen Aufständerungen gehalten, z.B. Optigrün Solar FKD o. glw. - siehe auch Detail BIWI.5.11.DD.D150.
Alle erforderlichen Leistungen und Materialien sind im Angebotspreis zu berücksichtigen.
Fertigstellungspflege
Fertigstellungspflege für Extensivbegrünung nach den Richtlinien der FLL bis zur Abnahme der Flächen.
ausreichend anwässern
Nachsaat von Kahlstellen, ggf. Auffüllen von Fehlstellen mit Substrat
Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs und Unrat, wie z. B. Baumsämlinge, Feuerwerkskörper usw.
nach der Samenreife der meisten Pflanzen mähen, Mähgut aufnehmen und abfahren
Freihalten der Kiesstreifen und Dachabläufe von Bewuchs, Laub und anderen funktionsbeeinträchtigenden Einlagerungen
zu Beginn der Vegetationsperiode einmalig mit 50 g/m² Langzeitdünger düngen
Die Abnahme erfolgt nach den Richtlinien der FLL bei einem projektiven Deckungsgrad von mind. 60 %.
Entwicklungspflege
Entwicklungspflege der Extensivbegrünung für 1 Jahr, Beginn unmittelbar im Anschluss an die Fertigstellungspflege. Die Entwicklungspflege beginnt nach abgenommener Fertigstellung. Sie dient der Erzielung des funktionsfähigen Zustandes einer Dachbegrünung.
Prüfen des Allgemeinzustandes der Dachfläche und der Funktionsfähigkeit von Dachabläufen, usw.
Entfernen von unerwünschtem Aufwuchs und Unrat, wie z. B. Baumsämlinge, Feuerwerkskörper usw.
Nachsaat von Kahlstellen, ggf. Auffüllen von Fehlstellen mit Substrat
Freihalten der Kiesstreifen und Dachabläufe von Bewuchs, Laub und anderen funktionsbeeinträchtigenden Einlagerungen
Bewässerung nach Bedarf bei lang anhaltender Trockenheit
Düngen mit Langzeitdünger
Unterhaltungspflege
Die Unterhaltungspflege der Extensivbegrünung im Anschluss an die Entwicklungspflege wird im Teil VI dieser FLB als Wartungsleistung separat abgefragt und ist nicht Bestandteil des Pauschalangebotspreises.
Bauwerksabdichtungen
Scokelabdichtungen und Perimeterdämmung
Abdichtung und Wärmedämmung an den Außenwänden im Sockelbereich herstellen, wie folgt:
Abdichtung der Außenwandflächen gegen mäßige Einwirkung von drückendem Wasser nach DIN 18533-1, 8.6.1 mit einer Lage Polymerbitumen-Schweißbahn mit Glasgewebe-Einlage herstellen, vollflächig auf dem Untergrund verschweißen, einschl. Voranstrich sowie aller An- und Abschlüsse, Eckausbildungen, Zuschnitte usw.
Ausführung gem. DIN 18533-2 und nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers.
Ausführung mit ausreichender Überdeckung der WU-Bauteile herstellen und bis 30 cm über OK fertiges Gelände führen.
Die Abdichtungsbahnen sind vollflächig auf dem Untergrund zu verschweißen. Der obere Rand der Abdichtungsbahnen ist in der Lage mechanisch zu sichern, der untere Rand ist mit einem Streifen aus Flüssigkunststoff hinterlaufsicher abzudichten.
In den nicht unterkellerten Bereichen, in denen die Verblendschale auf dem Fundament abgesetzt ist, wird die Sockelabdichtung gem. Detailplanung hinter der Verblendschale hochgeführt.
Anwendungsbereich: W2.1-E nach DIN 18533-1
Material: PYE PV 200 S5
Wärmedämmung an den Kelleraussenwänden entsprechend Ausführungsplanung und Wärmeschutzberechnung herstellen.
Ausführung der Platten mit Stufenfalz, Befestigung mit lösemittelfreiem Kleber nach Verlegeanleitung des Herstellers.
Einschl. aller nach Herstellervorschrift erforderlichen An- und Abschlussprofile, Eckausbildungen usw.
Platten frei von FCKW, HFCKW und HBCD.
Material: extrudiertes Ploystyrol XPS
Anwendungsgebiet: PW dh nach DIN V 4108-10
Plattendicke: 140 mm
Wärmeleitfähigkeit: WLG 045
erdseitiges Abdecken der Dämmschicht mit zweilagig verlegter Noppenbahn mit Gleitschicht und Filtervlies nach Detailplanung. Die Noppenbahnen sind im Sockelbereich bis OK Gelände zu führen
Siehe hierzu auch Detail DV.D010 bis DV.D050
Abdichtung der Anschlussfuge zwischen Gebäude und äußerer Rampenwand der TG-Zufahrt als Losflansch-Klemmkonstruktion mit Fugenband und Edelstahlklemmschienen entsprechend Herstellervorschrift herstellen. Ausführung druckwasserdicht.
Anwendungsbereich: W2.1-E nach DIN 18533-1
Siehe hierzu auch Detail TG.D010 bis TG.D012
Am Gebäudeanschluss der Tiefgaragendecke wird auf der Abdichtung der Decke ein 1,0 m breiter Streifen XPS als Flankendämmung verlegt, Material und Ausführung wie vor.
Siehe hierzu auch Detail DV.D050
Sohlenabdichtung Ebene 0
Abdichtung der Gründungssohle in Ebene 0 in den nicht unterkellerten Gebäudeteilen herstellen, wie folgt:
Bitumen-Voranstrich, lösemittelfrei, vollflächig auf oberflächentrockenen Flächen aufgebracht, inkl. vorheriger optischer Prüfung und Reinigung der Bodenflächen. Verbrauch nach Herstellervorgabe.
Abdichtung der Sohlenflächen gegen Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser nach DIN 18533-1 mit einer kaltselbstklebenden Polymerbitumenbahn, mit mind. 8 cm Längs- und Quernahtüberdeckung und versetzen Stößen vollflächig auf dem Untergrund verklebt, Nähte verschweißt, einschl. aller An- und Abschlüsse, Eckausbildungen, Zuschnitte usw.
Ausführung gem. DIN 18533-2 und nach den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers.
Typ: PYE-KTG KSP 2,8
Mengenangaben
Angabe der Hauptmassen als ca.-Werte - siehe auch Abschnitt 1.004 Allgemeine Vorbemerkungen dieser FLB.
Mengenangaben (circa): Dachflächen/Bitumenabdichtung 2.900,00 m²
Dachflächen/WU-Umkehrdach 650,00 m²
Gründach 3.550,00 m²
Loggien 630,00 m²
Tiefgaragendecke 1.150,00 m²
Sohlenfläche Ebene 0 1.600,00 m²
2.011 Dachabdichtungsarbeiten
2.012 Klempnerarbeiten
2.012 Klempnerarbeiten
Leistungsumfang
Alle Klempnerarbeiten nach DIN 18 339
Attikaabdeckungen
Terrassen-, Loggia-, Balkonaustritte, Brüstungsabdeckungen usw.
Komplette Entwässerung aller Haupt- und Nebendachflächen, Dachterrassen, Balkone, Loggien, Laubengänge, Vordächer usw.
Anschlussbleche für Abdichtungsarbeiten usw.
Kappleisten, Anpressschienen, Wandanschlussprofile, Abdeckprofile usw.
Entwässerungsrinnen auf Dachterrassen, Balkonen, Loggien usw.
Entwässerungsrinnen vor allen bodentiefen Fenstern und Türen im Erdgeschoss
Alle Abschlüsse, Anschlüsse, Durchführungen usw. inkl. deren Abdichtungsmaterialien
Lüftungsgitter und anderer Kleinteile
Sonstige Dachdurchdringungen inkl. Aufsätze wie Strangentlüftung usw.
Anleiterpunkte an den Dachflächen
Erstellung der Werk- und Montageplanung und aller erforderlichen Berechnungen und Nachweise
Allgemeines
Bei den Arbeiten sind grundsätzlich folgende Richtlinien einzuhalten:
die "Fachregeln für Abdichtungen - Flachdachrichtlinie", herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
die "Grundregeln für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen" des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks
die "Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade" des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima ZVSHK
die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
Die Bemessung und der Nachweis der Regenentwässerung, d.h. u.a. auch der Querschnitte von Abläufen und Leitungen, der Retentionsräume usw., erfolgt durch den AN im Rahmen der Werk- und Montageplanung nach technischer Erfordernis und örtlichem Aufmaß auf Basis der Ausführungsplanung.
Ausführung
Die Befestigungen erfolgen grundsätzlich indirekt, durch Schiebehafte, Hafte, Haftstreifen. Diese sind auf Beton und Mauerwerk mit Dübel und Schrauben, auf Blech mit Hohlnieten, auf Dämmungen mit Spezialdübeln und korrosionsgeschützten Schrauben zu befestigen.
Bis zur Montage der Regenfallrohre sind behelfsmäßige Entwässerungsrohre/-schläuche an den Dachrinnen und Abläufen anzubringen. Das anfallende Wasser ist sicher und zuverlässig abzuleiten und von der Fassade fernzuhalten.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Bei Zusammenbau von unterschiedlichen Werkstoffen muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen entstehen können. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolien oder glw. vorzusehen. Dies gilt auch für die Berührung von Metallbauteilen zu anderen Baustoffen und Bauteilen.
Blechverwahrungen, Verbindungen, Befestigungen und Anschlüsse sind rückstau- und hinterlaufsicher auszuführen.
Sohlbänke, Abdeckungen und Abschlussprofile sind unterseitig auf mind. 70 % der Fläche mit einem 3 mm starken Antidröhnbelag zu versehen. Der Belag ist aufzuspritzen oder zu spachteln, Klebungen sind nicht gestattet.
Vor allen bodentiefen Fenstern und Türen an den Loggien und im Erdgeschoss sind Entwässerungsrinnen mit Abdeckrost aus Edelstahl anzuordnen, siehe Detailplanung.
Alle während der Montage auftretenden Beschädigungen sind vollwertig und materialgerecht auszubessern. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Teile zu ersetzen.
Der AN hat während der Arbeitszeit und bei technologisch bzw. arbeitszeitlich bedingter Unterbrechung der Arbeiten für eine ausreichende provisorische Abdeckung zu sorgen.
Haupt- und Notentwässerung der Dachflächen
Zur Ausführung kommt im Regelfall eine kombinierte Haupt- und Notentwässerung mit einem gemeinsamen Dachablauf und einem Rohr-in-Rohr-System. In Einzelfällen sind Haupt- und Notentwässerung getrennt mit separaten Abläufen.
Die Hauptentwässerung verläuft in außenliegenden Fallrohren an den Fassaden, die Notentwässerung führt in Wasserspeier.
Material + Fabrikat: System LORO-X, feuerverzinkt
genaue Bezeichnung der Bauteile siehe Ausführungs- und Detailplanung
In einigen Fällen werden die Fallrohre in Nischen im Verblendmauerwerk geführt. Das Verblendmauerwerk wird hier unterbrochen und die Nische dreiseitig mit einem mehrfach gekanteten Blech aus Titanzink 0,8 mm ausgekleidet.
Siehe auch Detail TG.D090 u.a.
Entwässerung der Dachflächen mit Bitumenabdichtung
Ausführung gem. Ausführungs- und Detailplanung
Systementwässerung eines Gründaches mit Wärmedämmung und Bitumenabdichtung mit systemkonformen Dachabläufen und Attikadurchführungen
Material nach Angabe Detailplanung
Haupt- und Notentwässerung mit Dachabläufen, Siebeinheiten, Kontrollschächten, Attikadurchführungen, Rohrbögen und -abzweigen, Wasserspeiern und allem weiteren Zubehör
Ausführung z.T. als kombinierte Haupt- und Notentwässerung mit einem Rohr-in-Rohr-System und z.T. als getrennte Haupt- und Notentwässerung
Regenfallrohre als Stahlabflussrohr, rund, mit Steckmuffenverbindung, feuerverzinkt, mit zusätzlicher Innenbeschichtung, inkl. der zugehörigen Formteile, Bögen, Abzweiger, Standrohre, Reinigungsöffnungen, System-Rohrschellen, Dichtungen sowie aller weiteren Zubehör- und Befestigungsteile
Anschluss der Fallrohre an die Grundleitungen der Regenentwässerung
verschiedene Durchmesser nach Erfordernis
Siehe auch Detail DD.D010 u.a.
Die Attikadurchführungen der Anschlussleitungen sind in den Dachecken geplant. Die Attikadurchführung erfolgt mit einem LORO-LX Schiebeflansch, der entsprechend der Dachgeometrie abzukanten und an die Attikainnenecke anzupassen ist. Der gekantete Schiebeflansch wird mit Flüssigkunststoff an die Dampfsperre angeschlossen. Nach der Eindichtung wird das Anschlussrohr vom Ablauf zum Fallrohr im angegebenen Gefälle durch den Schiebeflansch geführt.
Siehe auch Detail DD.D010 u.a.
Entwässerung der WU-Dächer
Ausführung gem. Ausführungs- und Detailplanung
Systementwässerung eines begrünten Umkehrdaches als WU-Konstruktion mit systemkonformen Dachabläufen und einbetonierten Attikadurchführungen
Material nach Angabe der WU- und Detailplanung
Haupt- und Notentwässerung mit Dachabläufen, Siebeinheiten, Notablaufstutzen, Ablaufhauben, Edelstahl-Kontrollschächten, Rohrbögen und -abzweigen, Wasserspeiern und allem weiteren Zubehör
Attikadurchführungen in wärmegedämmter Ausführung mit Sperrflansch für WU-Beton, in Attika bzw. Deckenplatte aus WU-Beton einbetoniert, Sperrflansch fachgerecht an das WU-Fugenblech angeschlossen
Ausführung z.T. als kombinierte Haupt- und Notentwässerung mit einem Rohr-in-Rohr-System und z.T. als getrennte Haupt- und Notentwässerung
Fallrohre und sonstige Ausführung wie Hauptdachentwässerung
verschiedene Durchmesser nach Erfordernis
Siehe auch Detail DD.D070 u.a.
Die Sperrflansche der Dachabläufe und Attikadurchführungen sind nach WU-Planung mit einem WU-Abdichtungsband zu bekleben.
Entwässerung der Loggien
Ausführung gem. Ausführungs- und Detailplanung
Loggien Ebene 1 (über EG), Typ A: Hauptentwässerung durch einbetonierte Balkondirektabläufe mit Ablauftöpfen, Rohrdurchführungen, Siebaufnahmen, Siebrohren, Edelstahlsieben, Rohrbögen und allem weiteren Zubehör
Material: LORO-X, Serie G
Loggien Ebene 1 (über EG), Typen B + D: Hauptentwässerung durch LORO-X höhenvariable Siebeinheit für Umkehrdach und LORO-X Drainlet-Haube, Brüstungsdurchführung mit gekantetem Schiebeflansch, sonst wie vor
Loggien ab Ebene 2 (über RG), Typen A bis D: Hauptentwässerung durch einbetonierte Balkondirektabläufe, LORO-X Serie I, sonst wie vor
Notentwässerung durch einbetonierte Edelstahlrohre DN40 als Wasserspeier
Fallrohre und sonstige Ausführung wie Hauptdachentwässerung
Siehe auch Details DL.D030 bis DL.D051
Die Fallrohre der Loggiaentwässerung werden z.T. in den Loggien über EG im Belagsaufbau verzogen und im EG innerhalb des Schalenzwischenraumes der Außenwände hinter der Verblendschale nach unten geführt.
Siehe auch Details DL.D040 + DL.D050
Attikaabdeckungen
Attika Hauptdachflächen mit Bitumenabdichtung:
senkrechte Unterkonstruktion aus Holz, besteht aus
senkrechten Pfosten aus KVH, 160/80 mm, Achsabstand 62,5 cm, oben und unten entsprechend der Dachneigung in zwei Achsen schräg zugeschnitten
Wärmedämmung aus Mineralwolle 160 mm zwischen den Pfosten
oben und unten wasserfeste Holzwerkstoffplatten, mehrlagig, oben bis zur Vorderkante des Verblendmauerwerks auskragend
dachseitig vollflächige senkrechte Bekleidung mit wasserfesten Holzwerkstoffplatten
gesamte Konstruktion imprägniert und auf der geneigten Stb.-Platte des Daches verankert
Dampfsperre und beide Abdichtungslagen (siehe Abschnitt Dachabdichtung) über 45°-Eckkeile an der Unterkonstruktion hochgeführt und bis über die Stirnseite der obersten Holzwerkstoffplatte gezogen
zweiteilige Attikaabdeckung aus Aluminium, Profile jeweils mehrfach gekantet, pulverbeschichtet, mit den erforderlichen Haltern, Stossverbindern und Dehnungsausgleichern mit regensicherer Stossausbildung und allen korrosionsgeschützten Befestigungsmitteln.
Ausbildung der Aussen- und Innen-Ecken mit Gehrungsstoß und regensicherer Verbindung.
Ausführung, Abmessungen, Kantungen usw. gem. Detailplanung
Farbe: DB 702
Ausführung siehe auch Detail DD.D020 u.a.
Attika Hauptdachflächen in WU-Konstruktion:
Unterkonstruktion aus Holz, besteht aus
Auflagerungen aus KVH, ca. 100 mm hoch, auf der Oberseite der Attika aus WU-Beton verankert
Wärmedämmung aus XPS 100 mm zwischen den Auflagern
obere Abdeckung mit einer wasserfesten Holzwerkstoffplatte, bis zur Vorderkante des Verblendmauerwerks auskragend
alle Holzbauteile imprägniert
Unterdeckbahn von der Stirnseite der Holzwerkstoffplatte bis auf die WU-Attika gezogen und dort verklebt
Abdichtung des Übergangs WU-Attika / Unterdeckbahn mit Flüssigkunststoff
Attikaabdeckung aus Aluminium, mehrfach gekantet, pulverbeschichtet, mit den erforderlichen Haltern, Stossverbindern und Dehnungsausgleichern mit regensicherer Stossausbildung und allen korrosionsgeschützten Befestigungsmitteln.
Ausbildung der Aussen- und Innen-Ecken mit Gehrungsstoß und regensicherer Verbindung.
Ausführung, Abmessungen, Kantungen usw. gem. Detailplanung
Farbe: DB 702
Ausführung siehe auch Detail DD.D030 u.a.
Attika mit Sitzbank Dachterrasse:
Ausführung wie vor (Hauptdachflächen in WU-Konstruktion), zusätzlich mit Sitzbank wie folgt:
Unterkonstruktion für Sitzelement, aus Stahlblech und Winkelprofilen, verzinkt und pulverbeschichtet im Farbton der Attikaabdeckung
Durchstoßpunkte der Stahl-UK mit Flüssigkunststoff eindichten
Sitzelement aus Kanthölzern 60/40mm, Lärchenholz, gehobelt und geschliffen, Kanten gefast, unbehandelt, auf der Unterkonstruktion verschraubt
Ausführung siehe auch Detail DD.D100 u.a.
Für alle Attikaabdeckungen ist eine ausführliche Werk- und Montageplanung aller Formteile, Profile, Anschlüsse usw. zu erstellen und dem AG zur gestalterischen Freigabe vorzulegen.
Im Bereich der Brandwände ist die Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Materialien, bpsw. Faserzementplatten und Foamglasdämmung auszuführen.
Wandanschlüsse
Mechanische Sicherung der Wandanschlüsse der Abdichtungen an den Haupt- und Nebendächern entsprechend den Angaben in der Ausführungs- und Detailplanung.
Sichtbare Anschlüsse mit Klemmleiste/Wandanschlussprofil aus Aluminium, naturfarbig eloxiert bzw. pulverbeschichtet in Farbton DB 702 entsprechend der Detailplanung.
Nicht sichtbare Anschlüsse (bspw. hinter der vorgehängten Fassade) mit Anpressprofil nach Wahl des AN.
Die Anschlüsse sind hinterlaufsicher abzudichten.
UV-Schutzbleche
Die dachseitige senkrechte Dämmung der Attiken, Wand- und Fensteranschlüsse an den Umkehrdächern ist mit einem Abdeckblech als UV-Schutz zu versehen. Ausführung aus Titanzinkblech, mehrfach gekantet.
Die UV Schutzbleche an der Stb-Attika der WU-Dächer werden an der Stb.-Attika mechanisch befestigt, über die Oberseite der Dämmplatten und senkrecht vor der Dämmung bis in die Kiesschicht des Dachaufbaus geführt. Sicherung des unteren Punktes durch die Kiesschicht.
Ausführung siehe auch Detail DD.D070
Im Bereich der Dachterrassen, Fensteranschlüsse usw. erhalten die UV Schutzbleche eine Unterkonstruktion aus Alu-Profilen und Winkeln, thermisch getrennt an den Massivbauteilen befestigt.
Ausführung siehe auch Detail DV.D140, DV.D150 u.a.
Provisorische Entwässerung
Zum Leistungsumfang des AN gehört die provisorische Entwässerung aller Dachflächen während der Bauzeit, einschl. laufender Kontrolle und Anpassung entsprechend des Baufortschritts. Ausführung einschl. aller Materialien (z.B. Flexrohre, prov. Anschlüsse, Befestigungsmittel, etc.) und deren Rückbau.
Mengenangaben
Angabe der Hauptmassen als ca.-Werte - siehe auch Abschnitt 1.004 Allgemeine Vorbemerkungen dieser FLB.
Mengenangaben (circa): Länge Regenfallrohe, insges. 700,00 m
Länge Attikaabdeckungen 875,00 m
2.012 Klempnerarbeiten
4 Teil IV Leistungsbeschreibung Außenanlagen und Freiflächen
4
Teil IV Leistungsbeschreibung Außenanlagen und Freiflächen
4.010 Abwasseranlagen - KG 551
4.010
Abwasseranlagen - KG 551
6 Preisabfrage
6
Preisabfrage
6.003 Pflege- und Wartungsleistungen
6.003
Pflege- und Wartungsleistungen