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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
3110 KLEMPNER
3110
KLEMPNER
sonstige Vereinbarungen Klempner sonstige Vereinbarungen Klempner
1. Die VOB ist Ausschreibungsbestandteil.
2. Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus.
3. Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.
4. Alle Einzelpreise sind netto in EUR einzutragen.
5. Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungsbeschreibung, als auch mit den
technischen und allgemeinen Vorbemerkungen einverstanden.
6. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsverzeichnises haben nur dann Gültigkeit,
wenn sie schriftlich vereinbart werden.
7. Die vorstehenden Vereinbarungen werden von den Vertragspartnern durch
rechtsverbindliche Unterschrift anerkannt.
sonstige Vereinbarungen Klempner
technische Vorbemerkungen Klempner zusätzlich technische Vertragsbedingungen Klempner
maßgebliche Vorschriften:
VOB/B und VOB/C in der jeweils neuesten Fassung.
Der Auftragnehmer hat die Durchführung seiner Arbeiten mit Zimmerer und Dachdecker so abzu- sprechen, daß ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist.
Während der Bauzeit sind zur Regenwasserbeseitigung
Notfallabrohrstutzen anzubringen, welche über das Gerüst hinausreichen müssen, einschliesslich Abbau der Stutzen.
Sämtliche zur Verwendung kommenden Materialien,ein- schließlich jeglichem Zubehör, müssen frei von Schad- und Giftstoffen sein, bzw. dürfen die von amtlichen Prüfanstalten zugelassenen Grundwerte nicht über- schritten werden.
Auf Anforderung sind jeweils amtliche Prüfzeug- nisse,aus denen zweifelsfrei die Unbedenklichkeit des verwendeten Materials ersichtlich ist, vorzulegen. Bei Bedarf sind außerdem abgepackte Materialproben im Origignal zur Verfügung zu stellen.
Die Abrechnung erfolgt pauschal gegen zu prüfendes Voraufmaß.
Der Zuschlag erfolgt schrifltich durch den Auftraggeber
und ist nicht an das billigste Angebot gebunden.
Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungs- beschreibung, als auch mit den technischen und allgemeinen Vorbermerkungen einverstanden. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsver- zeichnissesn haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
technische Vorbemerkungen Klempner
3110. 1 KLEMPNERARBEITEN
3110. 1
KLEMPNERARBEITEN
3120 DACHDECKUNG / ABDICHTUNG
3120
DACHDECKUNG / ABDICHTUNG
sonstige Vereinbarungen Dachdecker sonstige Vereinbarungen Dachdecker
1. Die VOB ist Ausschreibungsbestandteil.
2. Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus.
3. Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.
4. Alle Einzelpreise sind netto in EUR einzutragen.
5. Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungsbeschreibung, als auch mit den
technischen und allgemeinen Vorbemerkungen einverstanden.
6. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsverzeichnises haben nur dann Gültigkeit,
wenn sie schriftlich vereinbart werden.
7. Die vorstehenden Vereinbarungen werden von den Vertragspartnern durch rechtsverbindliche Unterschrift anerkannt.
sonstige Vereinbarungen Dachdecker
technische Vorbemerkungen Dachdecker zusätzliche technische Vertragsbedingungen Dachdecker
maßgebliche Vorschriften:
VOB/B und VOB/C in der jeweils neuesten Fassung. Der Unternehmer hat sich mit dem Zimmermann über die Dachlattung zu verständigen und mit diesem Sparrenlänge und Lattenweite festzulegen. die Ziegelreihen müssen an allen Seiten aufgehen.
Sämtliche zur Verwendung kommenden Materialien, einschließlich jeglichem Zubehör, müssen frei von Schad- und Giftstoffen sein, bzw. dürfen die von amtlichen Prüfanstalten zugelassenen Grundwerte nicht
überschritten werden. Auf Anforderung sind jeweils amtliche Prüfzeugnisse, aus denen zweifelsfrei die Unbedenklichkeit des verwendeten Materials ersichtlich ist, vorzulegen. Bei Bedarf sind außerdem abgepackte Materialproben im Origignal zur Verfügung zu stellen.
Die Abrechnung erfolgt pauschal gegen zu prüfendes Voraufmaß.
Der Zuschlag erfolgt schrifltich durch den Auftraggeber
und ist nicht an das billigste Angebot gebunden.
Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungs- beschreibung, als auch mit den technischen und allgemeinen Vorbermerkungen einverstanden.
Änderungen und Ergänzungen des Leistungs- verzeichnisses haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
technische Vorbemerkungen Dachdecker
3120. 1 DACHDECKUNGSARBEITEN
3120. 1
DACHDECKUNGSARBEITEN