Putzarbeiten
Grundschule Hiltenspergerstraße 72
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUAUFGABE (BAUBESCHREIBUNG) Bauvorhaben: Grundschule Hiltenspergerstraße 72 in 80796 Münche Baumaßnahme: Brandschutz- und Akustiksanierung sowie die Errichtung von Spielfluren im EG und OG im Hauptgebäude Baugrundstück: Gemarkung Schwabing, Flur- Nr. 614 Das Hauptgebäude (Gebäude 1 mit Gebäudeteil 1A und 1B ist denkmalgeschützt und soll hinsichtlich Brandschutz und Akustik saniert werden. Der westliche Gebäudeteil 1A reicht vom 1.UG bis 4.OG, der östliche Gebäudeteil 1B vom 1.UG bis 2.OG (Dachraum). Im Untergeschoss des Gebäudes sind die Heizungsanlage, Werkräume, die Mittagsbetreuung, Lager, Nebenräume und ELT-Räume untergebr Im Erdgeschoss bis 4.Obergeschoss befinden sich Klassenzimmer, Verwaltungsräume / Büro, Lehrerzimmer und die Hausmeisterwohnung. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen werden die im Bestand vorhandenen notwendigen Flure des zweigeschossigen Gebäudeteils 1B als sogenannte. Spielflure in Anlehnung an das Münchener Lernhauskonzept umgenutzt. Zu diesem Zweck werden Lerncluster mit einer Fläche von max. 400 m2 ausgebildet. Diese Spielflure erhalten neue Heiz-/ Akustikdecke Im Gebäude 1 werden in allen Fluren und Treppenhäusern abgehängte Akustikdecken vorgesehen In den Treppenhäusern und Fluren werden Türen gem. Brandschutzkonzept ausgetauscht bzw. ergänzt. Die Türen in diesen Bereichen werden mind. feuerhemmend, dicht und selbstschließend ausgefü Die Gebäudegrundfläche / Gebäude 1 / beträgt ca. 1390 Gebäudehöhe: Traufe +14,78 m üFFB Die Arbeiten werden in zeitlich versetzten Bauabschnitten mit Unterbrechungen durchgeführt. Die Baustelle kann über den Hof und das Haupttreppenhaus erschlossen werden. Das Nebentreppenhaus muß währen der Umbaumaßnahmen weiterhin für die Mittagsbetreuung im UG genutzt werden kön Die Zufahrtshöhe in den Innenhof ist auf 2,50 m begrenzt (Überdachung Verbindungsgang) Über den Pausenhof ist ebenfalls eine Zufahrt, die jedoch zugesperrt ist. Diese kann nach Absprache mit dem Amtsmeister aufgesperrt, und auch genutzt werden. Es ist kein Aufzug vorhanden. Der Zugang zu den Geschossen erfolgt über eine gewendelte Treppe, Breite 1,80 m. Im Bestand sind Stahlbetonrippendecken vorhanden. Gegenstand der Ausschreibung sind Baumeisterarbeiten mit: - Baustelleneinrichtung - Schutzmaßnahmen - Abbrucharbeiten - Maurerarbeiten - Beton- und Stahlbetonarbeiten - Putzarbeiten - Estricharbeiten ENDE DER BAUBESCHREIBUNG
BAUBESCHREIBUNG
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 10.1. Allgemeines: 10.1.1 Bauablauf Auf den laufenden Betrieb wird besonders hingewiesen. Eine entsprechende Koordinierung des Bauablaufes ist rechtzeitig mit der Objektüberwachung abzustimmen. Hierdurch anfallende Zusatzkosten werden nicht gesondert vergütet. Unnötiger Lärm und Belästigungen der Anlage und der umgebend Bebauung sind soweit als irgend möglich zu vermeiden. 10.1.2 Baustellenausweise sind nicht erforderlich. Alle Beschäftigten des AN sind während der Arbeiten im Gebäude an lesbaren Firmennamen, oder dgl. jederzeit ausweisbar. 10.2 Baustelleneinrichtung 10.2.1 Baustellenverkehr Die vorhandenen Straßen und Zufahrtswege um das Gelände dienen de Anliegerverkehr und sind jederzeit frei zu halten. Dies gilt insbesondere für die Feuerwehrzufahrten, die Rettungswagenzufahrt sowie die Fußgängerwege. Die Verkehrswege auf dem Gelände und die für di Anlieferung benutzten öffentlichen Zuwegungen sind vom AN während de gesamten Bauzeit von Verunreinigungen, die durch den AN verursacht worden sind, zu säubern. 10.2.2 Materialanlieferung Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsort, Standort, sowie Be- und Entladung sind rechtzeitig mit dem  Auftraggeber abzustimmen. Bei Materiallieferungen, insbesondere durch Drittfirmen, hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass in den Lieferpapieren, über die Bezeichnung der Baumaßnahme hinaus, immer die Empfängerfir (Auftragnehmer), sowie die Telefonnummer der örtlichen Firmenbauleitung angegeben ist. 10.2.3 Materiallagerflächen Die Lagerung von Baumaterialien auf dem Gelände ist nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Lagerflächen für Material kann in Rücksprac mit der Bauleitung auf den im Baustelleneinrichtungsplan vorgegebenen Flächen zur Verfügung gestellt werden. Die Lagerflächen sind mit Bauzaun/ Bauzauntoren und Flatterband/ Warnhinweisen  preisneutral zu sichern und müssen immer verschlossen gehalten werden. 10.2.4 Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Zur Ersten Hilfe hat jeder Auftragnehmer nach der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütungsvorschrif "Erste Hilfe" die notwendigen Vorkehrungen selbst zu treffen. Die Ersthelfer sind der Bauleitung vor Arbeitsbeginn schriftlich bekannt zu geben. 10.2.5 Stromanschluss (Baustrom) und Bauwasser - ist in der Baustelleneinrichtung anzubieten 10.2.6 Maschinen und Geräte Für die Ausführung der Arbeiten sind Maschinen und Geräte verwenden, die dem Stand der Technik, sowie der Richtlinie 89/392 EWG entsprechen, nach § 39 der VBG 1 geprüft sind und die gemäß einschlägigen Vorschriften die Lärm- und Erschütterungsbelästigungen ein Minimum reduzieren. 10.2.7 Werbung Firmenwerbung in Form von Firmentafeln oder Plakaten wird nicht gestattet. 10.2.8 Bauschuttbeseitigung Der bei den Arbeiten des Auftragnehmer anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in geeigneten Schuttbehältern des Auftragnehmers zu sammeln und geht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Generell ist die Schuttbeseitigung unter Beachtung der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Wertstoffsammlung und Wiederverwertung, durchzuführen. Es wird im Besonderen auf die Regelungen zum Abfallrecht der Stadt München verwiesen Grundsätzlich gilt folgende Regelung bzgl. der Entsorgung: Anfallender Bauschutt ist direkt zu entsorgen. Die Arbeitsbereiche sind auch während der laufenden Arbeiten sauber und Transportwege konstant besenrein zu halten. Durch den Auftragnehmer verursachte Verschmutzungen sind sofort zu entfernen. Für die Bauschuttbeseitigung und die Abfallbeseitigung von Material oder Verpackungsresten des Auftragnehmers, wird auf die VOB Teil C hingewiesen, wonach der Auftragnehmer für das Entsorgen von Abfall (Bauabfall, Materialreste und Verpackungen) und das Beseitigen von seinen Verunreinigungen aus dem Bereich seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, und sich mit Abgabe eines Angebotes dazu verpflichtet, diese Reinigung täglich durchzuführen, sowie den Aufforderungen der Bauüberwachung zu Beseitigung von Verunreinigungen uneingeschränkt Folge zu leisten. Die Sauberkeit der Baustelle und die Beseitigung aller Abfälle, Bauschutt, u.ä. ist  zwingend einzuhalten und täglich durchzuführen. B Nichteinhaltung erfolgt umgehend die Beseitigung durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Sanitäreinrichtungen vor Ort dürfen nicht z Auswaschen benutzt werden. 10.2.9 Einrichtung von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet wer 10.3 Bauausführung: 10.3.1 Arbeitsablaufplanung Der Auftragnehmer hat auf Verlangen einen Baufristenplan als Detailplan über seine vertraglichem Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen und terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderung der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber nach Auftragserteilung auf Verlangen, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 2-facher Fertigung zu übergeben 10.3.2 Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu erstellen und diese unterschrieben dem Auftraggeber spätestens wöchentlich vorzulegen Die Bautagesberichte müssen alle für die Vertragsausführung u Abrechnung des Auftrages relevanten Angaben enthalten. Insbesondere müssen die Bautagesberichte auch enthalten alle Unfälle, Erste-Hilfe Fälle und jegliche Schadensfälle. Solche sind dem Auftraggeber darüb hinaus sofort nach Auftreten bzw. bekannt werden mitzuteilen. 10.3.3 Schul-Betrieb Die Schule ist während der Bauzeit in Betrieb. Es befinden sich daher immer Kinder und Schul-Personal im Gebäude und auf dem Gelände Bei den Arbeiten ist größtmögliche Rücksichtnahme auf den laufen Betrieb zu nehmen. Lärm- und Staubbelastungen sind auf ein Minimum zu reduzieren, Bei staubintensiven Arbeiten ist grundsätzlich mit Staubabsaugung zu arbeiten. Die Nachtruhe ist wegen der nahegelegenen Wohnbebauung zwingend einzuhalten. Die Anweisungen des AG sind einzuhalten. Es kann nicht sichergestellt werden, dass vertragliche Leistungen zusammenhängend ausgeführt werden können. Die Arbeiten sind v AN so auszuführen, dass das Zusammenarbeiten mit den anderen vor Ort tätigen Unternehmen störungsfrei möglich is Aus Vorstehendem dem Auftragnehmer entstehende Kosten sind bei seiner Preiskalkulation zu berücksichtigen; sie sind Bestandteil der Einheitspreise. 10.3.4 Bespechungen u. Protokolle Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, an den wöchentlichen Baustellenbesprechungen teilzunehmen. 10.3.5 Ausführungsunterlagen des AG und des AN/ Aufma� Freigegebene Pläne für den Ausführungsbereich werden d Auftragnehmer unmittelbar nach der Beauftragung digital übergeben. Diese sind vom Auftragnehmer umgehend auf Vollständigkeit und Durchführbarkeit z überprüfen. Anhand dieser Unterlagen und eines Aufmaßes vor O -terminlich abzustimmen mit der Bauüberwachung-  fertigt der AN detaillierte Werkstattzeichnungen, die durch den AG vertreten durch die Bauleitung vor Fertigung die Freigabe erhalten müssen. Die Fristen im Bauzeitenplan müssen hierfür beachtet werden 10.3.6 Ausführungszeiten Die Ausführungszeit ist abgestimmt und daher zwingend einzuhalten. Bei Verzögerungen muss daher das Personal vor Ort verstärkt werden, da eine Verschiebung der Einzelfertigstellungstermine nicht möglich ist. 10.3.7 Aufsicht über Bauleistungen Sämtliche Bauleistungen sind durch eine qualifizierte Aufsichtsperson zu überwachen, insbesondere hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften. Auf der Baustelle muss während de gesamten Ausführungszeiten ständig eine fachlich qualifizierte un weisungsbefugte Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. Diese Aufsichtsperson (z.B. Bauleiter) vor Ort muss unterschriftsberechtigt sein und berechtigt sein, verbindliche terminliche Absprachen zu treffen. Das Führungspersonal des Auftragnehmers muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. 10.3.8 Arbeitszeit Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Die werktägliche Rahmenarbeitszeit wird grundsätzlich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr festgelegt. Die detaillierten Zeiten sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen. Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit sind dem Auftraggeber vorher anzuzeigen und dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber erfolgen. Die Arbeiten erfolgen auch während des laufendem Schulbetriebs- Montag bis Freitag jeweils 7: 30 bis 14: 30 Uhr . Zu Zeiten des Unterrichts können laute Arbeiten wie Bohren oder Stemmen nicht stattfinden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Arbeiten nicht in einem Stück ausgeführt werden können. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausführungszeiten sowohl in den Oster- Pfingst- als auch in den Sommerferien 2027 liegen we 10.3.9 Abrechnung Die Rechnungen sind immer kumuliert zu erstellen. Mindestens 6 Werktage vor Rechnungsstellung sind die prüfbaren Aufmaß (Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege) bei der Bauüberwachung zur Prüfung vorzulegen 10.3.10 Sicherheits- und Gesundheitsschutz Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Baustellenverordnung (BaustellV) einzuhalten und seine Mitarbeiter entsprechen auf der Baustelle einzuweisen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die im Sinn § Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" notwendige persönliche Schutzausrüstung (z.B. Kopf-, Fuß-, Augen- od Gesichtsschutz, Gehörschutz oder Atemschutz, Warnkleidung etc.) entsprechend PSA- Benutzungsverordnung zur Verfügung gestellt ist und benutzt wird. Personen ohne die erforderlichen Schutzausrüstungen könne vom Auftraggeber der Baustelle verwiesen werden. 10.3.11 Schutz der angrenzenden Bauteile An die Leistung des AN angrenzende oder einbindende Bauteile sind vom AN gegen Verschmutzung und Beschädigung zu sichern. 10.3.12 Alkohol- und Rauchverbot Auf der gesamten Baustelle sowie dem Gelände besteht striktes Alkohol- und Rauchverbot. Bei Nichteinhaltung behält sich der Auftrageber vor, Personen von der Baustelle zu verweisen. 10.3.13 Vorschriften Allgemein Für die Ausführung des gesamten Leistungsumfanges sind di gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen, die genannten und sonstigen zutreffenden DIN- /EN-Normen, Richtlinien für Leitungsanlagen (LAR), Unfallverhütungsvorschriften VDI/VDE-Richtlinien, etc. und sonstigen gesetzlichen Vorgaben in der jeweils gültigen Fassung zu befolgen. Dies gilt auch für Baustoffe un Bauteile, die in dem Leistungsprogramm nicht enthalten, jedoch aufgrund der Planung notwendig sind. 10.3.14 Stundenlohnarbeiten Bauarbeiten Stundenlohnarbeiten sind dem AG bei der Bauüberwachung rechtzeitig vorher anzumelden. Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeb angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höh der tariflichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht-, Sonntags- Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Die Stundennachweise sind dem AG innerhalb einer Woche zur Unterschrift vorzulegen; später vorgelegte Stundenlohnnachweise werden nicht mehr anerkannt. Die Abrechnung erfolgt nach prüfbarer Aufstellung. Die Regiezettel/ Stundennachweise müssen u.a. enthalten: - Bezeichnung der Baumaßnahme - Ausführungsweise - Beginn und Fertigstellung der einzelnen Bauarbeiten vor Ort mit den detailliert aufgeführten, täglich erbrachten Leistungen (mi Uhrzeitangabe) -Zahl der beschäftigten Mitarbeiter, getrennt nach deren Qualifikation (z.B. Bauvorarbeiter, Facharbeiter, Baufachwerker etc.) und Lohngruppe - Einsatz von Geräten (Einsatz; sowie Dauer) - Materialeinsatz mit Massenangabe - Datum und Unterschrift ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
TECHNISCHE ANGABEN TECHNISCHE ANGABEN Der AN hat sofort nach Auftragserteilung mit dem Architekten bzw. der Objektüberwachung alle Detailfragen zu klären Lage von Leitungen Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen u.dgl. beim Auftraggeber und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterric Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden Der Geräuschpegel der Maschinen darf bei Vollbelastung den Wert von 90 dB nicht überschreiten. Der Auftragnehmer hat den Nachweis hierfür zu führen Alle Arbeiten sind mit Staubabsaugung auszuführen. An Samstagen und an Werktagen außerhalb von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gearbeitet werden. Übergabe von Ausführungszeichnunge Die Ausführungszeichnungen gemäß § 3 Abs. 1 VOB/B werden vom Auftggeber grundsätzlich in digitaler Form unentgeltlich an den Auftragnehmer überge Erforderliche Sicherungen, Baubehelfe u.dgl. für die Ausführung der eigenen Leistungen sind in die Positionen einzukalkulieren ENDE DER TECHNISCHEN ANGABEN
TECHNISCHE ANGABEN
VORBEMERKUNGEN ZUR MATERIALÖKOLOGIE VORBEMERKUNGEN ZUR  MATERIALÖKOLOGIE Es wird eindringlich auf die Einhaltung aller nachfolgenden städtischen und gesetzlichen Vorgaben zur Materialökologie hingewiesen. Sollten Verstöße festgestellt werden, sind alle vertragswidrig verbauten Stoff und Materialien oder verwendete Reinigungsmittel auf Kosten des AN zu entfernen und mit zugelassenen Produkten zu ersetzen. Kontrollen erfolgen durch den AG und dessen Erfüllungsgehilfen, die Bauleitungen vor Ort und den SiGeKo. Zum Ende der Baumaßnahme werden Raumluftmessungen durchgeführt. Dabei festgestellte Verstöße durch den AN (versteckter Mangel) werden nachverfolgt (Rückbau) und sämtliche Kosten inkl. Nachmessungen dem Verursacher zum Abzug gebr Auch das Betreten von zur Messung abgesperrter Bereiche und Räume ist untersagt, deshalb erforderliche Nachmessungen oder zusätzlich Anfahrten werden dem Verursacher angelastet. Allgemeine Anforderungen (gilt grundsätzlich für all materialökologischen Anforderungen): Nachweise: Die geforderte Qualität der Baustoffe und Bauprodukte ist rechtzeitig vor Ausführung bzw. Bestellung durch Produkt-, Sicherheitsdatenblätte oder sonstige geeignete Nachweise zu belegen. Die Verantwortung der Produkteinhaltung liegt allein beim AN. Aktualität der Nachweise: Nachweise wie Sicherheitsdatenblätter, Umweltzeichen-Zertifikate, Datenblätter oder Emissionsprüfberichte müssen aktuell sein. B Umweltzeichen gilt die jeweils aktuellste Version. Ist die Gültigkeitsfrist z.B. einer zugrundeliegenden "Blauer Engel"-Version abgelaufen, werden die Zertifikate vom Baureferat nicht akzeptiert. Im Fall der Überschneidung von zwei Versionen (Übergangsfrist) is möglichst die aktuellste Version vorzulegen. Produktänderungen: Notwendige Produktänderungen während der Ausführung sind unverzüglich mit dem AG abzustimmen, es sind alle vorgenannten Nachweise neu vorzulegen und neu von der Projektleitung freizugeb Originalgebinde auf der Baustelle: Es sind alle Produkte auf der Baustelle im Originalgebinde zu verwenden, eine Anlieferung bereits vorgemischter Produkte in Fremd- oder Neutralgebinden ist untersagt. Feinstaub/ Gesundheitsgefährlicher Staub Das "Merkblatt zur Staubminderung bei Baustellen" der Regierung von Oberbayern ist zu beachten. Bei Maschineneinsatz sind staubarme, abgestimmte Bearbeitungssysteme (Maschine und Mobilentstauber) zu verwenden, die den allgemeinen Staubgrenzwert von 1,25 mg/m³ für die alveolengängige (A-) Fraktion sowie 10 mg/m³ für die einatembare (E-) Fraktion einhalten. Die BG BAU führt Positivlisten staubarmer Bearbeitungssysteme und staubarmer Prod Spritz- und Montageschäume Die Verwendung von Montageschäumen und sonstigen Ortschäumen is ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verwendung bei Wärmedämmverbundsystemen zum Schließen von Fugen zwisch Dämmstoffplatten gemäß den Hersteller-Verarbeitungsrichtlinie
VORBEMERKUNGEN ZUR MATERIALÖKOLOGIE
01 Baumeisterarbeiten
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Baumeisterarbeiten
01.05 Putzarbeiten
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