Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlage 1 - Beschreibung des Leistungsumfangs Anlage 1
BESCHREIBUNG DES LEISTUNGSUMFANGS
Bauvorhaben: Nürnberg, Maximilianstraße 45b
Gewerk: Innenputzarbeiten
Gegenstand der Ausschreibung ist die vollständige und fachgerechte Ausführung der Innenputzarbeiten im Erdgeschoss bis zum 6. Obergeschoss auf den in den Ausführungsunterlagen vorgesehenen Mauerwerks- und Stahlbetonwandflächen.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
– Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen sowie die für die eigenen Arbeiten erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste gemäß den hierfür vorgesehenen Positionen,
– Prüfung und Vorbereitung der Putzuntergründe,
– maschinelle Herstellung von Gips-Wandputz in der Oberflächenqualität Q2 – geglättet,
– Verputzen der Wandbereiche oberhalb der Vorsatzschalen,
– Verputzen der Leibungen einschließlich der in der jeweiligen Position beschriebenen Profile,
– systemgerechte Ausbildung der Anschlüsse, Kanten und Materialwechsel,
– Reinigung der durch die eigenen Arbeiten betroffenen Bereiche.
Nicht Bestandteil der Wandputzflächen sind Trockenbauflächen und Deckenflächen, sofern sie nicht in einer Position ausdrücklich beschrieben sind.
Die Abrechnung der Wandflächen erfolgt nach den Abrechnungsregeln der ATV DIN 18350. Öffnungen und Unterbrechungen bis einschließlich 2,50 m² Einzelgröße werden übermessen; größere Öffnungen werden abgezogen. Leibungen werden nach Längenmaß gemäß Position 2.05 abgerechnet.
Eventualpositionen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung des Auftraggebers ausgeführt werden.
Anlage 1 - Beschreibung des Leistungsumfangs
Anlage 2 - ZTV - Innenputzarbeiten Anlage 2
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Gewerk: Innenputzarbeiten – ATV DIN 18350
Stand: 12.08.2026
1. Allgemeines
Die Leistungen sind für das Bauvorhaben Nürnberg, Maximilianstraße 45b, vollständig, funktionsfähig und nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Maßgebend sind insbesondere die VOB/C mit ATV DIN 18350:2019-09, DIN EN 13914-2:2016-09, DIN 18550-2:2018-01 einschließlich DIN 18550-2/A1:2022-11, DIN EN 13279-1:2008-11 und DIN 18202 sowie die Verarbeitungsrichtlinien und Systemvorgaben der jeweiligen Hersteller. Die zum vertraglich maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Fassungen sind zu beachten.
2. Baustelleneinrichtung, Schutzmaßnahmen und Gerüste
Baustelleneinrichtung, Abdeck- und Schutzmaßnahmen sowie die ausgeschriebenen Arbeits- und Schutzgerüste werden über die hierfür vorgesehenen Positionen 1.01 bis 1.03 vergütet. Eine zusätzliche Vergütung innerhalb der Putzpositionen erfolgt hierfür nicht.
Angrenzende Bauteile und Oberflächen sind wirksam gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Die Schutzmaßnahmen sind während der eigenen Arbeiten vorzuhalten und nach Freigabe rückstandslos zu entfernen. Die notwendige Lüftung der Räume muss möglich bleiben.
3. Prüfung und Vorbereitung der Untergründe
Der Auftragnehmer hat die Putzuntergründe vor Arbeitsbeginn auf Eignung, Festigkeit, Sauberkeit, Trockenheit, Saugverhalten und Maßhaltigkeit zu prüfen. Erkennbare Bedenken sind dem Auftraggeber vor Ausführung schriftlich mitzuteilen.
Die in Position 2.01 beschriebenen Reinigungs-, Haft- und Saugfähigkeitsregulierungsmaßnahmen an den Wandflächen der Positionen 2.02 und 2.03 werden ausschließlich über Position 2.01 vergütet. Die Untergrundvorbereitung der Leibungen ist Bestandteil der Position 2.05. Auf saugenden Mauerwerksuntergründen ist eine geeignete Aufbrennsperre bzw. Grundierung, auf glatten oder schwach saugenden Stahlbetonflächen eine systemgerechte Haftbrücke zu verwenden. Vorgeschriebene Trocknungs- und Standzeiten sind einzuhalten.
4. Material und Ausführung
Der Wandputz ist maschinell, eben, flucht- und lotgerecht herzustellen. Die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 sind einzuhalten.
Für den Gips-Wandputz ist ein Gipsputz-Trockenmörtel B4/50/2 nach DIN EN 13279-1 zu verwenden. Die mittlere Putzdicke beträgt 10 mm. Mehrputzdicken bis 5 mm über der mittleren Putzdicke, entsprechend einer Gesamtputzdicke bis 15 mm, sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Im Bereich der Innentüren sind geeignete Putzlehren zu verwenden. Material, Grundierung, Haftbrücke, Putz und Zubehör müssen systemverträglich sein.
5. Oberflächenqualität
Die Standardoberfläche ist Q2 – geglättet. Eine Ausführung in Q3 erfolgt nur nach schriftlicher Beauftragung und wird über die hierfür vorgesehene Zulageposition vergütet.
6. Fugen, Profile, Anschlüsse und Materialwechsel
Bauwerks- und Bauteilfugen sind lagegleich in die Putzschicht zu übernehmen. Dehnungsfugenprofile werden ausschließlich über Position 2.06 vergütet.
Anschlüsse an andere Bauteile sind systemgerecht mit Trennschnitt, Trenn-Fix oder geeigneter Anschlussleiste auszuführen. Anputzleisten und Eckschutzschienen sind entsprechend den jeweiligen Putz- und Leibungspositionen einzukalkulieren. Systembedingt erforderliche Armierungsgewebe an Materialwechseln, über Schlitzen, Stürzen und Leitungsführungen sind fachgerecht einzubauen und in die zugehörige Putzposition einzurechnen.
7. Leibungen
Leibungen werden nach Längenmaß abgerechnet. Dabei gelten folgende Messregeln:
– Türen und offene Durchgänge: beide Seiten und Sturz,
– Fenster mit Brüstung: beide Seiten, Sturz und untere Leibung,
– bodentiefe Fenster und Fenstertüren ohne Brüstung: beide Seiten und Sturz.
Die untere Kante bodentiefer Elemente wird nicht angesetzt. Die Ausführung erfolgt im zum angrenzenden Wandputz passenden System. Anputzleisten und erforderliche Eckschutzschienen sind in Position 2.05 enthalten.
8. Ausführungsbedingungen
Die erforderlichen Verarbeitungs-, Trocknungs- und Standzeiten sowie die zulässigen Untergrund- und Raumtemperaturen sind nach den Herstellerangaben einzuhalten. Frische Putzflächen sind vor Zugluft, zu schneller Austrocknung, Frost und Beschädigung zu schützen.
9. Eventual- und Stundenlohnarbeiten
Eventual- und Stundenlohnarbeiten werden nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung des Auftraggebers ausgeführt und vergütet. Aus ihrer Nichtbeauftragung entstehen keine Ansprüche.
10. Reinigung und Abnahme
Alle durch die eigenen Arbeiten verursachten Verschmutzungen und Rückstände sind laufend zu beseitigen. Die Leistung ist vollständig, mängelfrei und abnahmereif zu übergeben.
Anlage 2 - ZTV - Innenputzarbeiten
1 BAUSTELLENEINRICHTUNG
1
BAUSTELLENEINRICHTUNG
1.01 Baustelleneinrichtung liefern und vorhalten Baustelleneinrichtung liefern und vorhalten
Für die vollständige Ausführung der eigenen Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung liefern, einrichten, während der gesamten Ausführungszeit betriebsbereit vorhalten, unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten vollständig zurückbauen.
Einrichtung und Anordnung in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung.
1.01
Baustelleneinrichtung liefern und vorhalten
1,00
psch
1.02 Abdeckarbeiten Abdeckarbeiten
Angrenzende und vorhandene Bauteile, insbesondere Fenster, Türen, Elektrobauteile, Bodenflächen, Treppen, Einbauten und sonstige Oberflächen, mit geeigneten Materialien, z. B. PE-Folie oder Malervlies, wirksam gegen Beschädigung und Verschmutzung schützen.
Einschließlich Herstellen, Anpassen, Vorhalten und rückstandslosem Entfernen nach Freigabe durch die örtliche Bauleitung.
1.02
Abdeckarbeiten
1,00
psch
1.03 Arbeits- und Schutzgerüst gemäß DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 Arbeits- und Schutzgerüst gemäß DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1
Für die eigenen Putzarbeiten erforderliches Arbeits- und Schutzgerüst an Wandflächen als Raumgerüst einschließlich aller notwendigen Auf- und Abgänge liefern, aufbauen, innerhalb des Arbeitsbereichs umsetzen, für die Dauer der eigenen Leistungen vorhalten und anschließend zurückbauen.
Einsatzort: Treppenhäuser.
1.03
Arbeits- und Schutzgerüst gemäß DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1
1,00
psch
2 INNENPUTZARBEITEN
2
INNENPUTZARBEITEN
2.01 Untergrund prüfen und vorbereiten Untergrund vorbereiten
Putzuntergründe auf Eignung prüfen. Sichtbare Verunreinigungen, lose Bestandteile und haftungsmindernde Stoffe, insbesondere Mörtelreste, Mörtelgrate, Öl, Ausblühungen, Staub und Schmutz, trocken entfernen. Kleinere Fehlstellen fachgerecht egalisieren.
Auf saugenden Mauerwerksuntergründen eine geeignete Aufbrennsperre bzw. Grundierung aufbringen. Auf glatten oder schwach saugenden Stahlbetonoberflächen eine systemgerechte Haftbrücke herstellen.
Einschließlich aller erforderlichen Arbeitsgänge sowie Einhaltung der Trocknungs- und Standzeiten.
2.01
Untergrund prüfen und vorbereiten
4.534,19
m2
2.02 Gips-Maschinenputz als Wandputz, Q2 – geglättet Gips-Maschinenputz als Wandputz, Q2 – geglättet
Gips-Wandputz maschinell auf geeigneten Mauerwerks- und Stahlbetonuntergründen auftragen, eben, flucht- und lotgerecht verziehen und nach dem Ansteifen glätten.
Material: Gipsputz-Trockenmörtel B4/50/2 nach DIN EN 13279-1, mineralisch gebunden.
Mittlere Putzdicke: 10 mm.
Mehrputzdicken bis 5 mm über der mittleren Putzdicke, entsprechend einer Gesamtputzdicke bis 15 mm, sind einzukalkulieren.
Oberfläche: Q2 – geglättet.
Einschließlich systembedingt erforderlicher Armierungsgewebe an Materialwechseln, über Schlitzen, Stürzen und Leitungsführungen, geeigneter Putzlehren im Bereich der Innentüren, Trennschnitt bzw. Trenn-Fix an Übergängen zu anderen Bauteilen sowie Eckschutzschienen an allen frei liegenden Wandkanten.
Einbauort: Wohnungen, Flure und Treppenhäuser vom Erdgeschoss bis zum 6. Obergeschoss, einschließlich der vorgesehenen Wandbereiche oberhalb von Vorsatzschalen.
Fabrikat: Knauf MP 75 L oder gleichwertig.
Vom Bieter angebotenes Fabrikat / Produkt
2.02
Gips-Maschinenputz als Wandputz, Q2 – geglättet
4.534,19
m2
2.03 Kalk-Gipsputz, Q2 – geglättet Kalk-Gipsputz, Q2 – geglättet
Ausführung wie Position 2.02, jedoch mit einem geeigneten Kalk-Gipsputz-Trockenmörtel nach DIN EN 13279-1.
Ausführung ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anordnung des Auftraggebers.
2.03
Kalk-Gipsputz, Q2 – geglättet
E
1,00
m2
2.04 Zulage – Oberfläche Q3 Zulage – Oberfläche Q3
Zulage zu Position 2.02 bzw. 2.03 für die Ausführung der Putzoberfläche in der Qualitätsstufe Q3 – geglättet anstelle von Q2 – geglättet.
Ausführung ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anordnung des Auftraggebers.
2.04
Zulage – Oberfläche Q3
E
1,00
m2
2.05 Leibungen verputzen bis 30 cm Tiefe Leibungen verputzen bis 30 cm Tiefe
Leibungen in einem zum angrenzenden Wandputz passenden Putzsystem fachgerecht verputzen und in der Oberflächenqualität Q2 – geglättet herstellen.
Leibungstiefe: ca. 24 cm bis 30 cm, Rohbaumaß.
Einschließlich Untergrundvorbereitung im Leibungsbereich, aller erforderlichen Putzaufbauten, Anputzleisten und Eckschutzschienen.
Abrechnung nach Längenmaß:
– Türen und offene Durchgänge: beide Seiten und Sturz,
– Fenster mit Brüstung: beide Seiten, Sturz und untere Leibung,
– bodentiefe Fenster und Fenstertüren ohne Brüstung: beide Seiten und Sturz.
Fabrikat: Knauf MP 75 L oder gleichwertig.
Vom Bieter angebotenes Fabrikat / Produkt
2.05
Leibungen verputzen bis 30 cm Tiefe
1.536,59
m
2.06 Dehnungsprofil einbauen Dehnungsfugenprofil einbauen
Vorhandene Bauwerks- und Bauteilfugen in der Putzschicht lagegleich übernehmen. Geeignetes Dehnungsfugenprofil mit elastischer Gummieinlage, bei Bedarf für Feuchträume geeignet, liefern, anpassen und nach Herstellerangaben fachgerecht einbauen.
Farbe passend zur angrenzenden Putzoberfläche.
Ausführung ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anordnung des Auftraggebers.
Vom Bieter angebotenes Dehnungsfugenprofil
2.06
Dehnungsprofil einbauen
E
1,00
m
3 STUNDENLOHNARBEITEN
3
STUNDENLOHNARBEITEN
3.01 Stundensatz Meister Stundensatz Meister
Ausführung ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anordnung des Auftraggebers. Abrechnung nur auf Grundlage täglich geführter und von der Bauleitung bestätigter Stundenlohnnachweise.
Der Stundensatz umfasst den Lohn einschließlich sämtlicher lohngebundener und lohnabhängiger Kosten, Zuschläge, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn.
3.01
Stundensatz Meister
E
1,00
h
3.02 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter
Ausführung ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anordnung des Auftraggebers. Abrechnung nur auf Grundlage täglich geführter und von der Bauleitung bestätigter Stundenlohnnachweise.
Der Stundensatz umfasst den Lohn einschließlich sämtlicher lohngebundener und lohnabhängiger Kosten, Zuschläge, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn.
3.02
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
h
3.03 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer
Ausführung ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anordnung des Auftraggebers. Abrechnung nur auf Grundlage täglich geführter und von der Bauleitung bestätigter Stundenlohnnachweise.
Der Stundensatz umfasst den Lohn einschließlich sämtlicher lohngebundener und lohnabhängiger Kosten, Zuschläge, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn.
3.03
Stundensatz Helfer
E
1,00
h