Verputzarbeiten
MFH Bodman - Untere Schlosshalde - Grimm
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSBESCHREIBUNG VOM: 07.09.2026 ABGABETERMIN: 02.10.2026 BETREFF: Verputzarbeiten Neubau von 2-DHH mit Garage Untere Schlosshalde 78351 Bodman-Ludwigshafen AUSFÜHRUNG: ab ca. KW 09 / 2027 nach Vereinbarung PLANUNG UND Hausbau Huber GmbH BAULEITUNG: In Neustückern 7 78351 Ludwigshafen-Bodman Tel. 07773 - 93230 info@hausbau-huber.de ANSPRECHPARTNER: Christian Mähring E-Mail: cmaehring@hausbau-huber.de Mobil: 0170/8214584 die Zuschlagsfrist läuft mit dem 30. Kalendertag nach Eröffnung des Angebots ab. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Zuschlag wird durch den Auftraggeber erteilt. Angebot in Euro.......................................................................... ........................................,den................................... .................................................................... Bieter, Stempel und Unterschrift
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Allgemeine Vorbemerkungen: Allgemeine Vorbemerkungen: Lage Bauvorhaben: Untere Schlosshalde Flst. Nr. 3092 78351 Bodman-Ludwigshafen Projektbeschreibung: Neubau von 2-DHH mit Garage im KFW 55 Standard Untere Schlosshalde Flst. Nr. 3092 in Bodman Das Gebäude wird im Rahmen des KFW 55 Programms gefördert. Grundlage der Projektierung bildet die Planung des Architekten Thomas Krämer und das Ingenieurbüro Dipl.-Ing.(FH) Martin Jordan, welche eine Bebauung des Grundstücks mit einem 2-geschossigen Baukörpern als DHH mit inkl. ausgebautem Dachgeschoss und Garagen vorsieht. Das Bauvorhaben wird nach dem GEG 2024 geplant und wird als Effizienzhaus 55 und den Vorgaben des Planers erstellt. Bauwerk: Das Gebäude wird in Massivbauweise mit Füllziegeln und einer Putzfassade ausgeführt, die Betonwände gegen Erdreiche werden aus  Stahlbeton (WU) hergestellt Dickbeschichtung entsprechend abgedichtet. Wohnungstrennwand zwischen den Haushälften zweischalig. Das Gebäude erhält ein Satteldach aus einer Holzkonstruktion mit Eindeckung aus Tonziegeln. Kunststofffenster mit Rollläden zur Verschattung. Es befindet sich je Haushälfte eine Wohnung im Untergeschoss und je eine Wohnung im Erdgeschoss mit einer 1-läufigen Treppe zum Dachgeschoss  mit Wohn und Essbereich sowie deren Küche. Je Wohnung befindet sich hier auch je ein Loggiabalkon. Die Wohnungen erhalten einen Zementestrich mit Fußbodenheizung. Bodenbeläge als Fliesen in  Bädern, WC, Flur. Im Wohn- und Esszimmer, Schlafräumen und Abstellräumen und Küche aus Vinyl. Das Mauerwerk und Betonoberflächen im EG bis DG sind verputzt, die Betonwände im Technikraum, Fahrradraum und Garagen bleiben unverputzt, die Wände bleiben schalrein und erhalten keinen Anstrich. Die Garage erhält eine 2 K Beschichtung, Sockel 35 cm Eckdaten: 2 Doppelhaushälften mit je 2 Wohneinheiten 2 Doppelgarage im Erd- und Untergeschoss Termine und Fristen: Vorgesehener Beginn der Arbeiten: ca. KW 9 / 2027 Geplante Dauer der Arbeiten: 6-8 Wochen Beginn der gesamten Baumaßnahme:  KW 38/2026 Geplante Dauer der gesamten Baumaßnahme:  12 Monate Zuständigkeiten: Bei Rückfragen zum Leistungsverzeichnis wenden Sie sich bitte an Herr Christian Mähring Tel. 0170/8214584 cmaehring@hausbau-huber.de Anlagen: Werkplanung Thomas Krämer - Freier Architekt amtl. Lageplan
Allgemeine Vorbemerkungen:
Allgemeine Vertragsbestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen Auftragsführung Bauwasser-/Baustrom und WC wird vom AG gestellt. Verrechnung der Kosten anteilig 0,6% der Schlussrechnungssumme. Der AG schließt eine Bauwesenversicherung ab, Verrechnung der Kosten anteilig 0,3% der Schlussrechnungssumme. Sicherheitseinbehalte bei Abschlagszahlungen, Vertragserfüllungseinbehalt 10,00 % vom kumulierten Rechnungsbetrag. Bei der Schlussrechnung, Gewährleistungseinbehalt 5,00% vom Bruttoschlussrechnungsbetrag auf die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten. Für die Abnahme des Gewerks hat eine förmliche Abnahme stattzufinden. Gewährleistungsdauer: 5 Jahre und 6 Monate Stundenlohnarbeiten/Regiearbeiten sind werktäglich der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Rechnungen sind entweder in digitaler Form oder analog in 1-facher Ausfertigung beim Auftraggeber einzureichen. Abschlagszahlungen sind als kumulierte Rechnungen inkl. den dazugehörigen Aufmaß und Abrechnungsunterlagen (Skizzen, Massenblätter, etc.) fortlaufend zu stellen. Liefer-, Wiegescheine, etc. müssen in Kopie beigelegt werden. Die Bauleitung obliegt der Firma Hausbau Huber GmbH. Die Fachbauleitung nach LBO übernimmt AN / Bieter. Der Bauherr hat auf Grundlage der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt, der für das vorliegende Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt hat. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und den mitgeltenden Unterlagen müssen von allen am Bauvorhaben Beteiligten berücksichtigt werden. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen werden von der Bauleitung und vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator kontrolliert. Bei der Durchführung der beschriebenen Arbeiten sind sämtliche Bestimmungen, die der Arbeitssicherheit dienen, zu beachten. Ein eingeschalteter Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator wird die Einhaltung überwachen. Ein SIGE-Plan wird auf der Baustelle hinterlegt und ist ebenfalls zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sind nur nach Genehmigung des AG zugelassen. Der AN ist verantwortlich für die Einholung der ggf. erforderlichen öffentlich rechtlichen Zustimmung. Hat der AN diese Arbeitszeiten zu verantworten (z. B. bei Terminverzug), gehen alle damit verbundenen Mehraufwendungen und Genehmigungsgebühren zu seinen Lasten. Neben-, Alternativangebot: Sind zulässig, jedoch nur bei gültigem Hauptangebot. Im Nebenangebot sind eindeutige Bezüge zu den betreffenden Positionen im Leistungsverzeichnis herzustellen. Änderungen bzw. unvollständiges Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses können zum Ausschluss führen. Bedenken gegen die Art der vorgesehenen Ausführung sind dem Angebot schriftlich beizulegen. VOB Die Ausschreibung erfolgt gem. Maßgabe der VOB Teil B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil C: ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) für Bauleistungen Die VOB (jeweils aktuelle Ausgabe ist zu beachten!) ist im Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich erschienen und kann über den Buchhandel bezogen werden. 1. Allgemein 1.1. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen: Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die VOB/C, mit allen in diesen Normen angegebenen Zusatznormen und Bestimmungen in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Dies gilt auch für Normentwürfe. Weiterhin gelten die LBO / AVO- Landesbauordnung / Ausführungsordnung (neueste Fassung), sowie die Richtlinien und technischen Anschlussbedingungen des zuständigen EVU in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2. Stoffe und Bauteile 2.1. Siehe Ziffer 2 der jeweiligen DIN-Norm 2.2. Fabrikate: Die geforderten Fabrikats- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig und zweifelsfrei anzugeben. 2.3. Gleichwertigkeit: Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Produkte angeboten, muss die Gleichwertigkeit dieser Produkte hinsichtlich Qualität, Eigenschaften und Optik und Funktion nachgewiesen werden. 3. Ausführung 3.1. Prüfung Planunterlagen Der Auftragnehmer überprüft vor Beginn der ihm obliegenden Arbeiten alle ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und informiert bei Unstimmigkeiten die Bauleitung/Fachplanung. Die Prüfung bezieht sich auf Übereinstimmungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, dem letzten Stand der Bauzeichnungen. 3.2. Ausführungsunterlagen Vom Auftragnehmer sind folgende Ausführungsunterlagen zu erstellen: - Abschriften oder Kopien der Originalangebote (1-fach) - Berechnung, soweit ergänzend erforderlich, in prüffähiger Form - Detailzeichnungen (2-fach), soweit erforderlich - Montageunterlagen und andere Unterlagen, entsprechend der VOB/C, Ziffer 3.1.2, sind in prüffähiger Form, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zur Freigabe an den Fachplaner einzureichen. Durch den freigabevermerk ist die Gewährleistung des Auftragsnehmers nicht eingeschränkt. - Mitzuliefernde Unterlagen nach VOB/C, Ziffer 3.7 3.3. Koordination Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. 3.4. Bemusterung Vor Ausführung der Leistungen sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate ohne besondere Vergütung zu bemustern. Dies gilt auch für Musterinstallationen. Ersatzfabrikate sind zugelassen wenn sie gleichwertig und vorher von der Bauleitung genehmigt sind. 4. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind ergänzend zu Ziffer 4.1 der VOB/C, Nebenleistungen und in die Einheitspreise einzurechnen: Das Erstellen der Unterlagen laut Punkt 3.2 4.1. Inbetriebnahme, Leistungsmessung Inbetriebnahme und Funktionsprüfung Nach Fertigstellung der Anlagen oder abgeschlossener Anlagenteile ist vom Auftragnehmer die Inbetriebnahme und Funktionsprüfung durchzuführen. Der Schutz der ausgeführten Leistungen bis zur Übergabe des Bauvorhabens an den Bauherrn obliegt dem AN. Die Wahl der Schutzmittel steht ihm frei. Reichen diese offensichtlich nicht aus oder wird dadurch der Bauablauf behindert, kann die Bauleitung weitergehende oder andere Maßnahmen zu Lasten des AN anordnen. 5. Leistungsmessung 5.1. Leistungsmessung Die Leistungsmessung hat der Auftragnehmer gemäß VOB/C durchzuführen und protokollarisch mit Ist- und Sollwerten festzuhalten. 5.2. Vorbehalte / Zweifel Bestehen Zweifel an den vom Auftragnehmer durchgeführten Messungen, so behält sich der Auftraggeber vor, diese Messungen durch eine neutrale Institution auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 6. Brandschutzdokumentation Die im Brandschutzkonzept - falls vorliegend - ausgewiesenen Brandabschnitte müssen durch Brandschutzvorkehrungen vor einem möglichen Brandüberschlag gesichert werden („F90"). Sollte kein Brandschutzkonzept vorliegen so sind die allgemein bekannten Brandabschnitte gegen einen möglichen Brandüberschlag zu sichern. Die Dokumentation über die getroffenen/verbauten Brandschutzvorkehrungen sollte folgende Punkte beinhalten: Produktunterlagen, Digitale Bilder der eingebauten Brandschutzvorkehrungen (gegebenenfalls von beiden Seiten), mit Bezeichnung des Einbauorts, - Konformitätserklärung und bauaufsichtliche Zulassung (AbZ/AbP) - Unterschriebene Übereinstimmungserklärung Die Erstellung der Brandschutzdokumentation ist bei den Revisionsunterlagen einzupreisen und diesen anbzw. beizufügen. 7. Schlechtwetter Sämtliche Mehrkosten, insbesondere für Überstunden, Mehrschichtenbetrieb, Schlechtwetter, Arbeiten bei Frost und Schneefall, Sicherung aller Bauteile und Baustoffe gegen Schäden durch Sturm, Tagwasser, Frost und Schnee sind in die Einheitspreise einzurechnen. 8. Baustelleneinrichtung und Baukran: In die Einheitspreise ist die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, diese wird nicht gesondert vergütet. Dies meint u.a. das Einrichten und Räumen der Baustelle mit An- und Abfuhr, sowie Vorhalten der zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Bauwagen für die Dauer der Arbeiten. 8.1 Kran Es wird vom AG kein Baukran zur Verfügung gestellt, sofern ein Transport jeglicher Art erforderlich ist, ist dieser vom AN zu organisieren und wird nicht gesondert vergütet. _______________________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV) 1. Regelwerke 1.1 Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen gemäß DIN, insbesondere: Für die Ausführung der Putz, Stuck und Wärmedämmputz gilt die DIN 18350 sowie alle das Gewerk betreffenden DIN-Normen und Verarbeitungsrichtlinien in der neuesten Fassung. - DIN 18350:VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C:ATV Putz- und Stuckarbeiten - DIN 18550 - Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen - Teil 1: Ergänzende Festlegungen zu DIN EN 13914-1:2016-09 für Außenputze - DIN EN 15824:2017-09 - Festlegungen für Außen- und Innenputze mit organischen Bindemitteln; Deutsche Fassung EN 15824:2017 - VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen - DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Erhöhte Anforderungen - DIN EN 13162, DIN EN 13172 u. DIN 4108-10 Dämmstoffe im Bauwesen - Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton - Merkblatt Verputzen bei hohen und tiefen Temperaturen - Merkblatt für den Einbau und das Verputzen von extrudierten Polystyrol- Hartschaumstoffplatten - Merkblatt Egalisationsanstriche auf Edelputzen - Merkblatt BFS Nr. 25 Farbübereinstimmungen und Farbabweichung - Merkblatt BFS Nr. 26 Farbveränderungen im Außenbereich - Richtlinie Fassadensockelputz / Außenanlage - Richtlinie Metallanschlüsse an Putz und Wärmedämm-Verbundsysteme - Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rolläden bei Putz, Wärmedämm-Verbundsystem und Trockenbau - Technisches Merkblatt Verputzen von Fensteranschlussfolien - gültige Landesbauordnung Baden-Württemberg - Allgemein anerkannten Regeln der Technik sowei die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers/Herstellerrichtlinien. 2. Revisions-/ Dokumentationsunterlagen In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Diese müssen im Einzelnen enthalten: Dokumentation sämtlicher in Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung relevanter Unterlagen sind mit der Schlussrechnung an den AG zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen haben dem tatsächlichen Ausführungsstand zu entsprechen, sollten sich ab Planfreigabe noch Änderungen ergeben haben, so sind diese in den Dokumentationsplänen nachzuführen. Die Unterlagen sind sortiert und mit Inhaltsverzeichnis im Original per Ordnern sowie digital im PDF zu übergeben, die Dokumentation muss mindestens folgende Unterlagen beinhalten: - Prüfzeugnisse und allgemein bauaufsichtliche Zulassungen sämtlicher für die Erbringung der Leistung eingebauten Baustoffe, Bauelemente und Systeme - Fabrikatsnachweise, Produktbeschreibungen und (technische) Datenblätter sämtlicher für die Erbringung der Leistung eingebauten Baustoffe, Bauelemente und Systeme - Sicherheitsdatenblätter - Betriebs-, Wartungs- und Reinigungsanweisungen - Lieferscheine - Material- und Farbliste - Übereinstimmungserklärungen und Errichterbescheinigungen - Fachunternehmererklärungen - sämtliche erforderliche Nachweise energetisch relevanter Bauteile Die beschriebenen Leistungen sind komplett und als zusammenhängendes Putzsystem eines Herstellers auszuführen. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden. 3. Sonstige Angaben 3.1 Gerüst: Das Fassadengerüst wird vom AG gestellt. Eventuelle Anforderungen (Lastklasse, Fassadenabstand, Gerüstbreite, etc.) seitens des AN sind dem AG mit Abgabe des Angebotes schriftlich mitzuteilen. Das Gerüst ist ständig sauberzuhalten. Es dürfen keine Materialien in den Verkehrswegen und dem Gerüst gelagert werden. 3.2 Anforderungen Außenputz: Die oberste Putzlage ist stoßfrei über die gesamte Fassadenfläche herzustellen, Arbeitsunterbrechungen dürfen nur an Gebäudeecken erfolgen. 3.3 Mehr-/Minderstärken: Mehr-/Minderstärken der Außen- oder Innenputze, die die zulässige Maße nach DIN 18201 - Toleranzen im Bauwesen - und DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau - überschreiten, sind vor Beginn der Arbeiten festzuhalten und der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Später in Rechnung gestellte Kosten hierfür werden nicht anerkannt. 3.4 Einputzen von Aussparungen, Rohr- und Kabeldurchführungen: Das Einputzen von Aussparungen, Rohr- und Kabeldurchführungen u. ä. ist in die Einheitspreise einzurechnen, auch wenn die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss. Gleiches gilt für späteres Beiputzen von einbauteilen, Plattensockel, Laibungen usw. 3.5 Freilegen von Elektrodosen: Das Freilegen von Elektroschalter- und Abzweigdosen nach Abschluss der Putzarbeiten ist in die Einheitspreise der Hauptpositionen einzurechnen. 3.6 Schutz angrenzender Bauteile: Sämtliche das Gewerk angrenzende Bauteile sind ständig zu schützen. Lichtschächte müssen abgedeckt werden. __________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ZTV)
Nach dem Abschluss der Arbeiten Nach dem Abschluss der Arbeiten Besenreines Reinigen aller vom Auftragnehmer in Anspruch genommenen Flächen und Räume nach Abschluss sämtlicher Putzarbeiten. L eistungsumfang: Entfernen von Putzresten, Mörtelspritzern und Bauschutt aus dem Arbeitsbereich Reinigen der Böden (besenrein), Fensterbänke, Zargen und Rahmen von Putzspritzern Abtransport und ordnungsgemäße Entsorgung des Bauschuttes und der Verpackungsmaterialien ist in den Einzelpreisen mit einzurechnen Herstellen des Übergabezustandes für nachfolgende Gewerke Besenreine Übergabe aller verputzten Räume und Außenflächen Norm: VOB/C ATV DIN 18350 __________________________________________________________________________________ Unterschrift Bieter zur Anerkennung der Vorbemerkungen
Nach dem Abschluss der Arbeiten
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
2 Verputzarbeiten (Fassade)
2
Verputzarbeiten (Fassade)
2.1 Untergrundbeurteilung und Vorbehandlung
2.1
Untergrundbeurteilung und Vorbehandlung
2.2 Gebäudesockel/Perimeterdämmung
2.2
Gebäudesockel/Perimeterdämmung
2.3 Verputzarbeiten Stahlbeton Wände (WDVS)
2.3
Verputzarbeiten Stahlbeton Wände (WDVS)
2.4 Verputzarbeiten Mauerwerk
2.4
Verputzarbeiten Mauerwerk
2.5 Verputzarbeiten Mauerwerk Loggia Ballkon
2.5
Verputzarbeiten Mauerwerk Loggia Ballkon
2.6 Verputzarbeiten Stahlbeton Wände Garage und Fahrradraum
2.6
Verputzarbeiten Stahlbeton Wände Garage und Fahrradraum
3 Lackierarbeiten Holz im Außenbereich
3
Lackierarbeiten Holz im Außenbereich
3.1 Ganzabdeckung und Abklebearbeiten
3.1
Ganzabdeckung und Abklebearbeiten
3.2 Ortgang und Traufe ink. Gauben
3.2
Ortgang und Traufe ink. Gauben
3.3 Dachuntersicht/Gaube kalt
3.3
Dachuntersicht/Gaube kalt
4 Verputzarbeiten (Innenraum)
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Verputzarbeiten (Innenraum)
Der Grundputz wird im Zuge der Verputzarbeiten im Innenausbau ausgeführt.
Der Grundputz wird im Zuge der Verputzarbeiten im Innenausbau ausgeführt.
4.1 Vorarbeiten
4.1
Vorarbeiten
4.2 Verputzarbeiten Filzputz Technikraum Ziegelmauerwerk sowie auf der Dämmung im Fahrradraum
4.2
Verputzarbeiten Filzputz Technikraum Ziegelmauerwerk sowie auf der Dämmung im Fahrradraum
4.3 Verputzarbeiten Mauerwerk DG und EG (Wohnungen)
4.3
Verputzarbeiten Mauerwerk DG und EG (Wohnungen)
4.4 Verputzarbeiten Betonwänden im UG (Wohnungen)
4.4
Verputzarbeiten Betonwänden im UG (Wohnungen)
4.5 Filzputz herstellen in folgenden Räumen Untergeschoss - AR/HWR - Bad - WC und Flur Erdgeschoss - Du/WC/HWR - Abstellraum - Bad und Flur bis zum Ende der Treppe Dachgeschoss - Vorratsraum
4.5
Filzputz herstellen in folgenden Räumen Untergeschoss - AR/HWR - Bad - WC und Flur Erdgeschoss - Du/WC/HWR - Abstellraum - Bad und Flur bis zum Ende der Treppe Dachgeschoss - Vorratsraum
5 Zusatzarbeiten und Stundenlohnarbeiten
5
Zusatzarbeiten und Stundenlohnarbeiten
5.1 Zusatzarbeiten
5.1
Zusatzarbeiten
5.2 Gerüst für das Dachgeschoss
5.2
Gerüst für das Dachgeschoss
5.3 Stundensätze
5.3
Stundensätze