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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Errichtet wird ein siebengeschossiges Premier Inn Hotel mit 202 Zimmern in Modulbauweise ab dem 1.OG.
Das UG als Tiefgarage und das EG mit Gemeinschafts- und Serviceräumen werden monolithisch aus Ortbeton und Fertigteilen hergestellt.
Das Neubauvorhaben befindet sich auf dem Grundstück
De-Saint-Exupéry-Straße 17, in 60549 Frankfurt
Baubeschreibung
ZTV TG-Dämmung ZTV TG-Dämmung
1. Allgemeines
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18345 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB ) aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Anlieferung aller Stoffe und Bauteile muss in der Originalverpackung erfolgen.
Es dürfen nur die Produkte / Systeme eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung untereinander nicht erlaubt. Die Verwendung von Materialien unterschiedlicher Hersteller führt ggfls. zum Verlust der bauaufsichtlichen Zulassung.
4. Angaben zur Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Gerüste / Hebebühnen innerhalb des Gebäudes sind entsprechend den, in den Positionen, angegebenen Höhen von AN zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Alle für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten notwendigen Befestigungsmittel sind vom AN zu liefern und einzubauen. Die Kosten sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der DGUV Vorschrift 1, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Grundlage ist § 15 Abs. 3 VOB/B. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend Deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese herunterzuladen. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
7. Zertifizierung
Das Gebäude wird nach DGNB-Silber zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang den Anforderungskatalog zu beachten. Die ZTV DGNB sowie die zugehörige Kriterienmatrix EVN1.2_Anlage 1 liegen der Ausschreibung bei.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle von ihm beauftragten Unterauftragnehmer vollumfänglich über die Vorgaben und Anforderungen der DGNB-Zertifizierung wie in den Ausschreibungsunterlagen definiert informiert sind und berücksichtigt diese im Rahmen seiner eigenen Leistungserbringung.
Der Auftragnehmer wählt ausschließlich DGNB -konforme Produkte und Materialien für die Ausführung aus.
Die materialökologische Produktfreigabe erfolgt über den zuständigen Auditor, siehe Anlage ZTV DGNB.
Zeitnah nach Auftragserteilung holt der Auftragnehmer die erforderlichen Nachweisdokumente bei den Herstellern ein und stellt diese dem Auditor zur Prüfung und Freigabe zur Verfügung.
Erst nach erfolgter materialökologischer Freigabe dürfen Materialien auf die Baustelle gebracht sowie eingebaut oder verarbeitet werden.
Die ausschließliche Verwendung freigegebener Materialien ist durch eine unterzeichnete Freigabeliste zu dokumentieren und bei Baustellenkontrollen sowie der Abnahmedokumentation vorzulegen.
Für die Prüfung eingereichter oder nachgereichter Produktunterlagen ist ein Prüfzeitraum von bis zu zehn Werktagen zu berücksichtigen, bevor eine Freigabe für Ausführung oder Kommissionierung erfolgen kann.
Im Falle von Beanstandungen sorgt der Auftragnehmer unverzüglich für eine vertragskonforme Ausführung und veranlasst die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Zertifizierungsziele.
Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten.
GEWERKESPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN
Putzhaftbrücke / Grundierung (innen)
03 - Staubbindende Beschichtungen, Grundbeschichtungen z.B. Betonkontakt, Aufbrennsperre (Innen)
Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen im Innenraum wie Beton, Mauerwerk, Mörtel und Spachtel (z. B. Betonspachtel). Nicht betrachtet werden Bodenflächen mit speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OS-Systeme) und Verkehrswege wie Tiefgaragen, Zufahrten sowie Sicht- und Dekorestriche.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VOC
Bezugsnorm: VOC-Definition nach RL 2004/42/EG
Vorgabe QS3: < 10 g/l
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Sockelanstrich
02 - Dekorative Farben, Grundierungen, dekorative Spachtelmassen (inkl. QSpachtel) sowie Tiefengrund, Bodenbeschichtungen ohne spezielle Beständigkeitsanforderungen, Betonlasuren (Innen)
Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen im Innenraum sowie auf Tapeten, Vliesen, Gipskartonplatten etc. Nicht betrachtet werden Bodenflächen mit speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OSSysteme) und Verkehrswege wie Tiefgaragen, Zufahrten
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VOC / SVOC / Konservierungsstoffe
Bezugsnorm: VOC-Definition nach RL 2004/42/EG
Vorgabe QS3: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Zweischichtplatte (Holz- und Steinwolle)
Künstliche Mineralfasern - Stein- und Mineralwolle 40b - Dämmstoffe aus KMF in der Innenanwendung
Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Dämmstoff-Platten und -Matten aus Künstlichen Mineralfasern (KMF) für Gebäude (ohne Haustechnik)
Betrachtete Stoffe / Aspekte
Gefährliche Stoffe / Emissionen
Bezugsnorm: GefStoffV
Vorgabe QS3: RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" und Einhaltung AgBB-Schema
Nachweis: RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle", Emissionsnachweis, Blauer Engel
Holzwolledämmung
Zeile 45 - Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen für Gebäude (ohne Haustechnik)
Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Dämmstoffe aus Holzfasern, Holzwolle und Zellulose zur Dämmung von (Außen-)Wand, Decke, Boden (Estrich) und (Außen-) Dach
Betrachtete Stoffe / Aspekte: SVHC, Borverbindungen / Emissionen
Bezugsnorm: 1907/2006/EG
Vorgabe QS3: nur für lose Ware: Reproduktionstoxische Borverbindungen ≤ 0,1 %
und bei Produkten in der Innenanwendung: Einhaltung AgBB-Schema
Stahlblech
Zeile 33 - Grundierung und Endbeschichtung (z. B. Farben, Lacke, Pulverlacke)
Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Beschichtete Metallbauteile: Fassadenelemente, Außentüren, Außenfenster Feuerverzinkungen gelten nicht als Beschichtungen im Sinne dieses Kriteriums.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI
Vorgabe QS3: Kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen
Nachweis: SDB und/oder Herstellererklärung
ZTV TG-Dämmung
01 Multipor
01
Multipor
01.__.01 Trennschichten entfernen Trennschichten (z.B. Schalöl o.ä.) von behandelten Wand- und/oder Deckenflächen unter Verwendung von geeigneten Reinigungsmitteln/Verfahren säubern. Abfälle fachgerecht auffangen und fachgerecht entsorgen.
01.__.01
Trennschichten entfernen
392,43
m²
01.__.02 Ausgleichsputz 10mm Putzhaftbrücke / Grundierung auf mineralischer Basis liefern und auf Wänden satt gerollt oder gestrichen auftragen.
Putzfehlstellen bzw. -unebenheiten mit Leichtmörtel oder Kalk-/Kalkzementputz, Putzkategorie CS II, auszugleichen.
Dicke: i.M. 10 mm
03 - Staubbindende Beschichtungen, Grundbeschichtungen z.B. Betonkontakt, Aufbrennsperre (Innen) Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen im Innenraum wie Beton, Mauerwerk, Mörtel und Spachtel (z. B. Betonspachtel). Nicht betrachtet werden Bodenflächen mit speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OS-Systeme) und Verkehrswege wie Tiefgaragen, Zufahrten sowie Sicht- und Dekorestriche.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VOC
Bezugsnorm: VOC-Definition nach RL 2004/42/EG
Vorgabe QS3: < 10 g/l
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
01.__.02
Ausgleichsputz 10mm
E
1,00
m²
1 Mineralschaumdämmplatten 042
[1]
Mineralschaumdämmplatten 042
E
01.__.03 Wand Mineralschaumdämmplatten 50mm Wände in voller Höhe
WLG 045
Untergrund: Beton, KS-Mauerwerk
Plattendicke: 50 mm
als ca. 50 cm breiter Streifen auf Stützen
01.__.03
Wand Mineralschaumdämmplatten 50mm
R
7,08
m²
01.__.04 Wand Mineralschaumdämmplatten 100mm Wände in voller Höhe
Untergrund: Beton, KS-Mauerwerk
Plattendicke: 100 mm
Lage: Wände UG
01.__.04
Wand Mineralschaumdämmplatten 100mm
R
191,93
m²
01.__.05 Wand Mineralschaumdämmplatten 120mm Wände in voller Höhe
Untergrund: Beton, KS-Mauerwerk
Plattendicke: 120 mm
als ca. 50 cm breiter Streifen auf Stützen
01.__.05
Wand Mineralschaumdämmplatten 120mm
R
2,22
m²
01.__.06 Wand Mineralschaumdämmplatten 140mm Wände in voller Höhe
Untergrund: Beton, KS-Mauerwerk
Plattendicke: 140 mm
Lage: Müllraum
01.__.06
Wand Mineralschaumdämmplatten 140mm
31,55
m²
01.__.07 Flankendämmung Wand Mineralschaumplatten 140mm,h=0,5m Flankendämmung an senkrechten Wänden und Deckenversprüngen, einschließlich einer temporären Hilfskonstruktion / Abrutschsicherung für den Zeitraum des Abbindevorganges der Dämmplatten.
Untergrund: Beton, KS-Mauerwerk
Höhe ab UK Decke: 50 cm
Plattendicke: 140 mm
Die Plattenhöhe ist aus konstruktiven Gründen zwingend einzuhalten, d.h. die Platten müssen geschnitten werden.
Lage: Müllraum
01.__.07
Flankendämmung Wand Mineralschaumplatten 140mm,h=0,5m
9,07
m
01.__.08 Wand Mineralschaumdämmplatten 180mm Wände in voller Höhe
Untergrund: Beton, KS-Mauerwerk
Plattendicke: 180 mm
Lage Wände UG
01.__.08
Wand Mineralschaumdämmplatten 180mm
R
143,83
m²
01.__.09 Wand Mineralschaumdämmplatten 300mm Wände in voller Höhe
Untergrund: Beton, KS-Mauerwerk
Plattendicke: 300 mm
Lage: Wand TH 2 UG
01.__.09
Wand Mineralschaumdämmplatten 300mm
R
11,28
m²
02 Putz Multipor
02
Putz Multipor
02.__.01 Eckwinkel Kantenschutz aus Gewebeeckwinkel liefern und an allen Außenecken einbauen.
Fabrikat: Multipor Gewebeeckwinkel W13 o.glw.
02.__.01
Eckwinkel
17,35
m
02.__.02 Armierung mit Leichtmörtel Armierungsputz aus Leichtmörtel, nach Herstellerangaben vollflächig in einer mittleren Schichtdicke von 5 mm auftragen. Alkalibeständiges Armierungsgewebe 4 x 4 mm (Flächengewicht ca. 160 g/m²) eindrücken und in das obere Drittel der Armierungsschicht einarbeiten. Oberfläche glatt streichen/ziehen.
02.__.02
Armierung mit Leichtmörtel
392,42
m²
02.__.03 Oberputz Leichtmörtel Vorbereitung des Untergrundes.
Oberputz aus Leichtmörtel in 2-3 mm Schichtdicke auftragen.
Oberfläche in Qualitätsstufe Q3 - geglättet
Fabrikat: Multipor Leichtmörtel o.glw.
02.__.03
Oberputz Leichtmörtel
395,42
m²
02.__.04 Laibungen Armierung+Oberputz+Profile Laibung und Sturz in vor beschriebenem Putzsystem aus Armierung, Diagonalarmierung an den Ecken und Oberputz herstellen, Eckschutzschienen an den Außenecken und Putzanschlussprofile aus PVC mit elastischer Zwischenlage und Abtrennschutzleiste für Folienbefestigung als Anschlüsse an Fenster- und Türrahmen.
Lieferung und Einbau der Schienen, Profile und Leisten sind in diese Position einzurechnen.
Tiefe: ca. 15 cm
Fabrikat: Multipor Gewebeleiste S11, Gewebeeckwinkel W13 pro o.glw.
02.__.04
Laibungen Armierung+Oberputz+Profile
47,52
m
02.__.05 freie Enden Armierung+Oberputz+Profile freie Enden der Dämmplatten in vor beschriebenem Putzsystem aus Armierung, Diagonalarmierung an den Ecken und Oberputz herstellen, Eckschutzschienen an den Außenecken und Kellenschnitt am Wandanschluss.
Tiefe: wie oben angegebene Dämmungsdicken
Fabrikat: Multipor Gewebeleiste S11, Gewebeeckwinkel W13 pro o.glw.
02.__.05
freie Enden Armierung+Oberputz+Profile
25,74
m
02.__.06 Anarbeiten Durchbrüche, Armierung+Oberputz Anarbeiten der Armierung und des Oberputzes an Durchführungen, Rohrleitungen u.ä., Anschluss mit Trennfix herstellen. Nach den Aushärten Trennfix abschneiden.
Der Schutz und die Reinigung der Einbauteile ist in dieser Position enthalten.
02.__.06
Anarbeiten Durchbrüche, Armierung+Oberputz
23,00
St
02.__.07 Sockelanstrich Sockelbereich der raumhohen Bekleidung mit Mineralschaumplatte ca. 40 cm hoch mit einem feuchtigkeitsbeständigen bzw. feuchtigkeitsabweisenden Anstrich versehen, einschließlich Beschneiden des oberen Abschlusses.
02 - Dekorative Farben, Grundierungen, dekorative Spachtelmassen (inkl. QSpachtel) sowie Tiefengrund, Bodenbeschichtungen ohne spezielle Beständigkeitsanforderungen, Betonlasuren (Innen)
Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen im Innenraum sowie auf Tapeten, Vliesen, Gipskartonplatten etc. Nicht betrachtet werden Bodenflächen mit speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OSSysteme) und Verkehrswege wie Tiefgaragen, Zufahrten
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VOC / SVOC / Konservierungsstoffe
Bezugsnorm: VOC-Definition nach RL 2004/42/EG
Vorgabe QS3: lösemittelfrei und weichmacherfrei und konservierungsmittelfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
02.__.07
Sockelanstrich
39,78
m²
02.__.08 spachteln+filzen Fläche Vollflächige Verspachtelung der Mineralschaumplatten an Decken und Wänden, einschließlich der Flankendämmung mit einem Leichtmörtel mit max. 3 mm Körnung, Oberfläche gefilzt.
Oberflächenqualität Q2.
02.__.08
spachteln+filzen Fläche
E
1,00
m²
02.__.09 spachteln+filzen Laibungen mit Eckprofil Vollflächige Verspachtelung von Laibungen, Stürzen und freien Enden an Decken, Wänden und Flankendämmung mit einem Leichtmörtel mit max. 3 mm Körnung, Oberfläche gefilzt.
In dieser Position enthalten ist das Liefern und Einbauen von Eckschutzschienen an den Außenecken.
Oberflächenqualität Q2.
Tiefe bis 40 m
02.__.09
spachteln+filzen Laibungen mit Eckprofil
E
1,00
m
03 Zweischichtplatten
03
Zweischichtplatten
2 Zweischichtplatte A2 035, gerade Kante, geschraubt
[2]
Zweischichtplatte A2 035, gerade Kante, geschraubt
E
03.__.01 Decke Zweischichtplatte 035 100mm Zweischichtplatte wie beschrieben an Deckenunterseite
Plattendicke: 100 mm (10+90mm)
03.__.01
Decke Zweischichtplatte 035 100mm
R
694,66
m²
03.__.02 Flankendämmung 0,7m Zweischichtplatte 035 100mm Zweischichtplatte wie beschrieben als Flankendämmung an Wänden, Stützen, Deckenversprüngen, Unterzügen ohne untere Bekleidung
Höhe ab UK Deckendämmung: bis 70 cm
Plattendicke: 100 mm
Die Plattenhöhe ist aus konstruktiven Gründen zwingend einzuhalten, d.h. die Platten müssen geschnitten werden.
Lage: beidseitig der Unterzüge, Deckenversprung
03.__.02
Flankendämmung 0,7m Zweischichtplatte 035 100mm
R
248,42
m
03.__.03 Schnittkantenabdeckprofil Schnittkantenabdeckprofil aus weißem Stahlblech liefern und im Bereich der Plattenschnittkanten an freien Enden und Außenecken einbauen. Profilabwicklung gemäß den beschriebenen Plattendicken.
DGNB-Anforderung Beschichtete Metallbauteile: Fassadenelemente, Außentüren, Außenfenster Feuerverzinkungen gelten nicht als Beschichtungen im Sinne dieses Kriteriums.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Chrom-VI
Vorgabe QS3: Kein Einsatz von Chrom-VI-Verbindungen
Nachweis: SDB und/oder Herstellererklärung
03.__.03
Schnittkantenabdeckprofil
G
248,42
m
03.__.04 Schnittkantenverwahrung Holzwollestreifen Schnittkanten mit Holzwollestreifen, Holzwolle und Farbe wie Hauptpositionen, bekleben.
Breite gemäß Plattendicken.
03.__.04
Schnittkantenverwahrung Holzwollestreifen
A
248,42
m