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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Umbau des Salzmann Quartiers , L - Riegel , Bauteil B mit 96 WE
und 33 TG - Stellplätze
Auftraggeber
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil B . Aus
Industriegeschichte wird Lebensraum. Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im Rahmen einer umfassenden Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96 WE barrierefreien 1 - bis 2 - Zimmer - Wohnungen und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen umgebaut . Ziel ist es , die historische
Bausubstanz zu bewahren und gleichzeitig modernen , komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen . Dabei trifft der einzigartige Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße Architektur und modernste Energietechnik . Mit Liebe zum Detail , handwerklicher Präzision und Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort , der Vergangenheit und Zukunft verbindet , ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel , dass die industrielle Identität des Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand ( Effizienzhaus 55 EE ) gebracht wird .
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet: :
Sandhäuser Straße 34 , 34123 Kassel
1.3. Bestand
das Grundstück ist mit einen L - Riegel ( Fabrikgebäude ) bebaut .
1.4. Städtebauliches Konzept
Auf dem Salzmann Areal ist eine gute soziale Durchmischung
der Bewohner und ein entsprechender Wohnungsmix die Zielsetzung .
Neben gewerblich genutzter Fläche sollen auch Wohnungen
unterschiedlicher Größe für alle Nutzergruppen entstehen .
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die
Sandhäuser Straße 34
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die
Vorschriften des Wohnungsbaus, die darüber hinausgehenden
Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie
alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen
Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen.Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantvortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.)
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vorbemerkungen - Innenwanddämmung Allgemeines / Normbezug
Die nachfolgenden gewerkespezifischen Vorbemerkungen gelten ergänzend zur Allgemeinen Vorbemerkung, zum Leistungsverzeichnis, zu den Vertragsunterlagen, den freigegebenen Ausführungsplänen, Detailplänen, bauphysikalischen Nachweisen, Brandschutzunterlagen, Schallschutzanforderungen, Wärmeschutznachweisen und Herstellervorgaben.
Die Leistungen umfassen die vollständige, fachgerechte, funktionsfähige und abnahmefähige Herstellung der Innenwanddämmung aus Multipor Mineraldämmplatten einschließlich Untergrundvorbehandlung, Ausgleichsputz, vollflächiger Verklebung, Dämmplattenmontage, Armierungsschicht, Oberputz, Anschlussausbildungen, Trennschnitten, Schutzmaßnahmen, Nachweisen und Dokumentation.
Für die Ausführung gelten in der jeweils vertraglich vereinbarten Fassung unter anderem:
VOB/B – DIN 1961
VOB/C – ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme, soweit für das System und die Leistung anwendbar
ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten, soweit Putz- und Oberputzleistungen betroffen sind
DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, soweit berührt
DIN 4102 bzw. DIN EN 13501, soweit brandschutztechnische Anforderungen betroffen sind
DIN 18550-2 und DIN EN 998-1 für Putzmörtel und Trocknungszeiten, soweit anwendbar
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
Gebäudeenergiegesetz, soweit anwendbar
Landesbauordnung, eingeführte Technische Baubestimmungen und Baugenehmigung
Europäische Technische Bewertung ETA-05/0093 für Multipor Mineraldämmplatten, soweit für das ausgeschriebene System maßgeblich
Umweltproduktdeklaration, natureplus-Zertifizierung, IBU-Zertifizierung und eco-Institut-Bewertung, soweit im LV gefordert
technische Merkblätter, Verarbeitungsrichtlinien und Systemvorgaben des Herstellers
allgemein anerkannte Regeln der Technik
Die Innenwanddämmung ist als aufeinander abgestimmtes Multipor-System auszuführen. Dämmplatten, Leichtmörtel, Armierungsgewebe, Füllmörtel, Oberputz, Farbe und Zubehör müssen systemkonform und vom Hersteller für den vorgesehenen Anwendungsfall freigegeben sein.
Systemfremde Komponenten dürfen nicht verwendet werden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Freigabe des Systemhalters und des Auftraggebers vorliegt.
Systembeschreibung / ausgeschriebener Aufbau
Ausgeschrieben ist eine Innenwanddämmung von Außenwänden mit Multipor Mineraldämmplatten TIPwall M4 aus Calciumsilikathydrat.
Gemäß Leistungsverzeichnis sind unter anderem folgende Systemanforderungen zu berücksichtigen:
Multipor Mineraldämmplatte TIPwall M4
Plattendicke 160 mm
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,042 W/(mK)
Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1
Druckfestigkeit im Mittel mindestens 200 kPa im Rohdichtebereich von 85 bis 95 kg/m³
vollflächige Verklebung im Kammbettverfahren
Verklebung mit Multipor Leichtmörtel FIX X710
Armierung mit Multipor Leichtmörtel FIX X710 und Multipor Armierungsgewebe 4 x 4 mm
Oberputz mit systemkonformen Multipor-Produkten
Verwendung systemkonformer Mörtel- und Zubehörprodukte
Beachtung der Herstellervorgaben und Verarbeitungsrichtlinien
Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebene Systemqualität, die Systemkonformität und die bauphysikalische Funktion der Innenwanddämmung sicherzustellen.
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie für die vollständige, mangelfreie und abnahmefähige Ausführung erforderlich sind und im Leistungsverzeichnis nicht gesondert erfasst werden.
Hierzu zählen vor allem:
Prüfen der Ausführungsunterlagen, Wandflächen, Detailpläne und bauphysikalischen Anforderungen
Prüfen der Untergründe auf Tragfähigkeit, Klebefähigkeit, Ebenheit, Feuchte, Festigkeit, Verschmutzung, Altbeschichtungen und haftungsmindernde Bestandteile
Prüfen vorhandener Putzreste, Fehlstellen und Unebenheiten
Reinigen, Entstauben und Vorbereiten der Untergründe im üblichen Umfang
Herstellen kleinerer Ausbesserungen und Anpassungen, soweit systembedingt erforderlich
Zuschnitt und Anpassung der Multipor Mineraldämmplatten
systemgerechtes Anarbeiten an Innen- und Außenecken, Decken, Böden, Leibungen, Stürzen, Durchdringungen und angrenzende Bauteile
Herstellen der erforderlichen Trennschnitte nach Herstellervorgabe
Einbau und Anarbeitung des Armierungsgewebes
Schutz angrenzender Bauteile, Oberflächen, Fenster, Türen, Böden und Installationen
Einhaltung der Trocknungs-, Abbinde- und Standzeiten
Schutz vor Feuchtigkeit, Zugluft, Frost, schneller Austrocknung und mechanischer Beschädigung
Beseitigung eigener Verunreinigungen, Materialreste und Verpackungen
Übergabe der erforderlichen Nachweise und Dokumentationen
Nicht gesondert vergütet werden Erschwernisse, die sich aus der fachgerechten Einhaltung der Herstellervorgaben, Systemvorgaben, Trocknungszeiten, Trennschnitte, Anschlussdetails, Schichtdicken, Ebenheitsanforderungen und Qualitätsanforderungen ergeben.
Untergrundvorbehandlung
Die Untergründe müssen tragfähig, trocken, sauber, ausreichend eben, frostfrei, klebefähig und frei von haftungsmindernden Bestandteilen sein.
Putzfehlstellen und Unebenheiten sind vor der Verklebung der Multipor Mineraldämmplatten so auszugleichen, dass eine vollflächige Verklebung möglich ist. Gemäß Leistungsverzeichnis kann der Ausgleich mit Multipor Leichtmörtel FIX X710 oder einem geeigneten Kalk-/Kalkzementputz der Putzkategorie CS II erfolgen.
Die mittlere Dicke der Ausgleichsschicht beträgt gemäß LV 10 mm. Ebenheitstoleranzen in der Fläche bis 5 mm pro m sind gemäß LV zulässig.
Bei aufgebrachten Putzausgleichsschichten sind die erforderlichen Trocknungszeiten nach DIN 18550-2 bzw. DIN EN 998-1 und nach Herstellervorgabe einzuhalten.
Der alte Putz wurde gemäß LV bereits abgeschlagen und entsorgt. Vor Ausführung hat der Auftragnehmer dennoch zu prüfen, ob die freigelegten Untergründe für die Verklebung geeignet sind.
Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung
Der Auftragnehmer hat vor Beginn und während der Ausführung alle Vorleistungen, Untergründe, Planungsangaben, bauphysikalischen Randbedingungen und Einbausituationen eigenverantwortlich zu prüfen.
Zu prüfen sind vor allem:
Tragfähigkeit und Klebefähigkeit des Untergrundes
Restfeuchte und Durchfeuchtung der Außenwände
Salzbelastungen, Ausblühungen, Schimmel, Algen, Altputzreste und lose Bestandteile
Ebenheit und Maßhaltigkeit der Wandflächen
vorhandene Wärmebrücken und Anschlussdetails
Tauwasser- und Feuchteschutzanforderungen
Schlagregenschutz der Außenwand
Anschlüsse an Decken, Böden, Innenwände, Fenster, Türen und Leibungen
Installationen, Durchdringungen, Steckdosen, Leitungen und Einbauteile
Eignung angrenzender Bauteile und Oberflächen
Anforderungen an Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz
Übereinstimmung von LV, Plänen, bauphysikalischen Nachweisen und Herstellervorgaben
Erkennt der Auftragnehmer fehlende Angaben, Widersprüche, ungeeignete Untergründe, Feuchteschäden, Salzbelastungen, Schimmel, unzureichenden Schlagregenschutz, nicht ausführbare Details oder Abweichungen von Herstellervorgaben, hat er unverzüglich und vor Ausführung schriftlich Bedenken anzumelden.
Eine Ausführung ohne vorherige schriftliche Klärung entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Mangelfreiheit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Nachweisfähigkeit seiner Leistung.
Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen verantwortlichen, fachkundigen und deutschsprachigen Bauleiter bzw. Fachbauleiter schriftlich zu benennen.
Der benannte Bauleiter bzw. Fachbauleiter muss mit der Verarbeitung von Multipor Mineraldämmplatten, mineralischen Innenwanddämmsystemen, bauphysikalischen Anforderungen, Feuchteschutz, Putzsystemen und systemkonformen Anschlussdetails vertraut sein.
Er hat die Arbeiten vor Ort fachlich zu überwachen, die Monteure einzuweisen, Nachunternehmer zu koordinieren, Qualitätskontrollen durchzuführen und an den erforderlichen Baustellen- und Koordinationsbesprechungen teilzunehmen.
Bei Nichterscheinen des benannten Vertreters zu einer ordnungsgemäß angekündigten Baubesprechung ist der Auftraggeber berechtigt, je Termin pauschal 300,00 € netto von der nächsten fälligen Zahlung bzw. der Schlussrechnung einzubehalten, sofern keine rechtzeitig angezeigte und vom Auftraggeber akzeptierte Verhinderung vorliegt.
Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Leistung seiner Mitarbeiter, Nachunternehmer und Lieferanten voll verantwortlich.
Aufmaß und Abrechnung
Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den vertraglichen Vereinbarungen, dem Leistungsverzeichnis sowie den Abrechnungsregeln der einschlägigen ATV der VOB/C.
Der Auftragnehmer hat prüfbare Aufmaße zu erstellen und diese positionsbezogen, raumbezogen, planbezogen und nachvollziehbar vorzulegen. Erforderliche Skizzen, Raumlisten, Planmarkierungen, Fotodokumentationen und Massenermittlungen sind beizufügen.
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Überdecken, Armieren, Verputzen oder Beschichten zu dokumentieren.
Dies betrifft vor allem:
Untergrundzustand vor Ausführung
Ausgleichsputz und Untergrundvorbehandlung
vollflächige Verklebung
Dämmplattenverlegung im Verband
Trennschnitte
Fehlstellenbearbeitung
Armierungsgewebe
Anschlussdetails
Leibungen, Ecken und Übergänge
Durchdringungen und Installationsbereiche
Ohne prüffähiges Aufmaß und erforderliche Dokumentation besteht kein Anspruch auf Freigabe der betreffenden Abrechnungsteile.
Mengen und Massen
Der Auftragnehmer hat die ausgeschriebenen Mengen und Massen vor Angebotsabgabe anhand der übergebenen Unterlagen, Pläne und örtlichen Gegebenheiten eigenständig zu prüfen.
Grundlagen sind vor allem:
Leistungsverzeichnis
Grundrisse
Schnitte
Ansichten
Detailpläne
Raumlisten
bauphysikalische Nachweise
Angaben zu Außenwandaufbauten
Angaben zu Fenster- und Türanschlüssen
Angaben zu Installationen und Durchdringungen
Ergeben sich erkennbare Mengenabweichungen, fehlende Angaben oder Widersprüche zwischen Leistungsverzeichnis, Plänen und technischen Anforderungen, sind diese vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Nachforderungen, die auf eine unterlassene oder unzureichende Prüfung erkennbarer Grundlagen zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
Werk- und Montageplanung
Auf Wunsch der Bauleitung hat der Auftragnehmer auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsunterlagen alle für seine Leistung erforderlichen Werk-, Detail- und Montageplanungen zu erstellen.
Darzustellen und abzustimmen sind vor allem:
zu dämmende Wandflächen und Raumzuordnungen
Plattenstärken und Systemaufbau
Untergrundvorbehandlung und Ausgleichsschichten
Dämmplattenverlegung im Verband mit Überbindemaß
Trennschnitte an angrenzenden Bauteilen und Ecken
Anschlüsse an Decken, Böden, Innenwände und flankierende Bauteile
Fenster- und Türleibungen
Sturz- und Brüstungsbereiche
Durchdringungen, Installationen, Steckdosen und Leitungen
wärmebrückenrelevante Details
feuchteschutzrelevante Anschlussdetails
Armierungsschicht, Gewebeeinbettung und Oberputz
Oberflächenqualität und nachfolgende Beschichtung
Bewegungs- und Anschlussfugen
Schnittstellen zu Ausbau-, Elektro-, Maler- und Putzarbeiten
Werk- und Montageunterlagen sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung oder Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Vollständigkeit, Maßhaltigkeit, Systemkonformität, Feuchteschutz, Wärmeschutz und Mangelfreiheit.
Verarbeitung der Multipor Mineraldämmplatten
Die Multipor Mineraldämmplatten sind nach Herstellervorgabe und gemäß Leistungsverzeichnis vollflächig auf dem trag- und klebefähigen Untergrund im Verband anzubringen.
Dabei sind vor allem folgende Anforderungen einzuhalten:
vollflächige Verklebung im Kammbettverfahren
Auftrag des Systemklebers Multipor Leichtmörtel FIX X710 auf die Dämmplattenoberfläche
Zahnung gemäß LV und Herstellervorgabe, bei 160 mm Plattendicke gemäß LV mit 15 mm Zahnung
Platten mit leichtem Druck an der Wand einschwimmen
planebene und press gestoßene Verlegung
Überbindemaß gemäß LV 150 mm
Stoß- und Lagerfugen nicht verkleben
Fehlstellen in der Dämmstoffebene mit Multipor Füllmörtel FIX R140 fachgerecht anarbeiten
keine knirschen Anschlüsse an angrenzende Wandflächen
Entkopplung durch Trennschnitte an angrenzenden Bauteilen
Trennschnitte bei Innen- und Außenecken im Bereich der Dämmplattenstöße
Trennschnitte mindestens 3 mm breit und durch die gesamte Dämmstoffdicke führen
Die Dämmplatten sind sauber, trocken und beschädigungsfrei zu verarbeiten. Beschädigte, durchfeuchtete, verschmutzte oder nicht systemkonforme Platten dürfen nicht eingebaut werden.
Armierungsschicht
Die Armierungsschicht ist gemäß Leistungsverzeichnis mit Multipor Leichtmörtel FIX X710 und alkalibeständigem Multipor Armierungsgewebe 4 x 4 mm herzustellen.
Der Armierungsputz ist vollflächig in der vorgesehenen Schichtdicke aufzutragen. Das Armierungsgewebe ist in das obere Drittel der Armierungsschicht einzubetten und fachgerecht zu überlappen.
Zu beachten sind vor allem:
mittlere Schichtdicke gemäß LV 5 mm
Gewebe fachgerecht faltenfrei und spannungsfrei einbetten
Gewebeüberlappung gemäß LV ca. 10 cm
Oberflächen glatt streichen bzw. ziehen
bei Innenecken Gewebe bis in die Ecke führen und stumpf stoßen
Gewebe in Ecken nicht um die Ecke herumziehen
Kellenschnitt in der frischen Armierungsschicht bis zur Dämmschicht ausführen
Herstellervorgaben und Systemdetails einhalten
Eine Aufbrennsperre oder Grundierung direkt auf den Platten ist gemäß LV für weitere Beschichtungen nicht erforderlich, sofern der nachfolgende Systemaufbau den Herstellervorgaben entspricht.
Oberputz und Oberflächen
Der Oberputz ist systemkonform und gemäß Leistungsverzeichnis auszuführen.
Zulässig sind gemäß LV je nach ausgeschriebenem bzw. angebotenem Produkt unter anderem:
Multipor Leichtmörtel FIX X710
Multipor Kalkfeinputz FINISH GP820
Multipor Kalkglätte FINISH GP830
Multipor Lehmmörtel FIX 1900
Die Gesamtputzdicke aus Armierungsschicht und Oberputz darf gemäß LV 10 mm nicht überschreiten.
Nach Auftragen des Oberputzes ist in den Ecken ein Kellenschnitt im frischen Oberputz auszuführen. Vor nachfolgenden Farbbeschichtungen sind die erforderlichen Trocknungszeiten des Putzes einzuhalten.
Farbbeschichtungen dürfen nur mit systemverträglichen und diffusionsoffenen Beschichtungen ausgeführt werden. Gemäß LV können die Putzflächen mit Multipor Innensilikatfarbe oder bei Verwendung von Multipor Lehmputz mit Multipor Lehmfarbe farblich behandelt werden.
Koordination mit anderen Gewerken
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen angrenzenden und vor- bzw. nachlaufenden Gewerken eigenverantwortlich zu koordinieren.
Schnittstellen bestehen vor allem zu:
Rohbau
Putzarbeiten
Trockenbau
Fenster- und Türenmontage
Elektroinstallation
Heizungsinstallation
Sanitärinstallation
Lüftungsinstallation
Maler- und Beschichtungsarbeiten
Bodenbelagsarbeiten
Abdichtungsarbeiten
Brandschutzplanung
Schallschutzplanung
Bauphysik / Wärmeschutznachweis
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig zu prüfen, ob Leitungen, Steckdosen, Schalter, Heizkörperkonsolen, Befestigungen, Durchdringungen, Fensteranschlüsse, Türanschlüsse und sonstige Einbauteile systemgerecht in die Innenwanddämmung integriert werden können.
Nachträgliche Eingriffe in fertige Dämm-, Armierungs- oder Putzflächen sind zu vermeiden und dürfen nur nach vorheriger Abstimmung und schriftlicher Freigabe erfolgen.
Brandschutz
Die Multipor Mineraldämmplatten TIPwall M4 sind gemäß LV der Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1 zugeordnet. Die brandschutztechnische Ausführung hat entsprechend den projektbezogenen Anforderungen, der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept, den eingeführten Technischen Baubestimmungen und den Herstellervorgaben zu erfolgen.
Zu beachten sind vor allem:
Einhaltung der ausgeschriebenen Baustoffklasse
systemkonforme Verwendung von Dämmplatten, Mörteln, Putzen und Beschichtungen
brandschutzgerechte Ausbildung von Anschlüssen, Durchdringungen und Installationsbereichen
Beachtung von Anforderungen an notwendige Flure, Treppenräume, Technikräume und Nutzungseinheiten
keine Verwendung nicht freigegebener brennbarer Zusatzstoffe oder Beschichtungen
Nachweisführung über Klassifizierung, Leistungserklärung und Systemunterlagen
Abweichungen von den Systemvorgaben oder brandschutztechnischen Nachweisen sind unzulässig, sofern keine schriftliche Freigabe des Systemhalters, Fachplaners und Auftraggebers vorliegt.
Schallschutz
Soweit die Innenwanddämmung schallschutzrelevante Bauteile, flankierende Wände, Trennwände, Installationen oder Anschlussbereiche berührt, sind die schallschutztechnischen Anforderungen zu beachten.
Zu berücksichtigen sind vor allem:
Vermeidung von Schallbrücken
fachgerechte Ausbildung von Anschlüssen an flankierende Bauteile
saubere Entkopplung an Innen- und Außenecken mittels Trennschnitten
fachgerechte Anarbeitung an Steckdosen, Leitungen und Durchdringungen
Vermeidung hohler, loser oder nicht vollflächig verklebter Bereiche
Abstimmung mit schallschutzrelevanten Wand- und Deckenkonstruktionen
Werden durch Vorleistungen, Installationen, Durchdringungen oder Planungsangaben schallschutztechnische Anforderungen gefährdet, hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich Bedenken anzumelden.
Wärmeschutz, Feuchteschutz und Luftdichtheit
Die Innenwanddämmung ist so auszuführen, dass die vertraglich geschuldeten Anforderungen an Wärmeschutz, Feuchteschutz und Gebrauchstauglichkeit erfüllt werden.
Zu beachten sind vor allem:
ausgeschriebene Dämmstoffdicke von 160 mm
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Lambda = 0,042 W/(mK)
vollflächige Verklebung zur Vermeidung von Hinterströmung
planebene und hohlraumfreie Verlegung
wärmebrückenarme Anschlüsse an Decken, Böden, Innenwände, Fenster und Türen
Vermeidung offener Fugen, Fehlstellen und ungedämmter Bereiche
Berücksichtigung von Tauwasser- und Feuchteschutzanforderungen
Erhalt bzw. Herstellung eines ausreichenden Schlagregenschutzes der Außenwand
Vermeidung von Konvektion hinter der Dämmung
diffusionsoffene und systemverträgliche Oberflächenbeschichtungen
Die Außenwand muss für eine Innendämmung geeignet sein. Feuchtebelastete, schimmelbelastete, salzbelastete oder dauerhaft durchfeuchtete Untergründe dürfen ohne vorherige Klärung und Freigabe nicht gedämmt werden.
Der Auftragnehmer hat auf erkennbare Feuchte-, Tauwasser-, Wärmebrücken- oder Luftdichtheitsrisiken schriftlich hinzuweisen.
Schutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für Personen, Bauteile, Materialien, fertige Leistungen und angrenzende Gewerke vorzusehen.
Hierzu zählen vor allem:
trockene und standsichere Lagerung der Multipor Mineraldämmplatten
Schutz vor Feuchtigkeit, Verschmutzung, Stoßbelastung und mechanischer Beschädigung
Schutz angrenzender Bauteile, Fenster, Türen, Böden, Installationen und fertiger Oberflächen
Einhaltung geeigneter Raumtemperaturen und Luftfeuchtigkeiten während Verarbeitung und Trocknung
Vermeidung zu schneller Austrocknung, Zugluft, Frost und direkter starker Aufheizung
sichere Transportwege und Lagerflächen
staubarme Bearbeitung und Reinigung
Einhaltung von Arbeitsschutzgesetz, Baustellenverordnung, DGUV-Regelwerken und Baustellenordnung
Beschädigte, durchfeuchtete, verschmutzte oder nicht mehr verwendbare Materialien dürfen nicht eingebaut werden.
Herstellervorgaben, Zertifizierungen, CE-Kennzeichnung und Nachweise
Es dürfen nur geeignete, zugelassene, gekennzeichnete und für den jeweiligen Verwendungszweck freigegebene Produkte eingebaut werden.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und spätestens zur Abnahme folgende Unterlagen vorzulegen:
Leistungserklärungen
CE-Kennzeichnungen, soweit erforderlich
Europäische Technische Bewertung ETA-05/0093
technische Merkblätter
Verarbeitungsrichtlinien
Sicherheitsdatenblätter
Systemfreigaben für Dämmplatten, Leichtmörtel, Armierungsgewebe, Füllmörtel, Oberputz und Farbe
Nachweise zur Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1
Nachweise zur Wärmeleitfähigkeit und Dämmstoffdicke
Nachweise zur Druckfestigkeit
Umweltproduktdeklaration, soweit vertraglich gefordert
natureplus-Zertifizierung, soweit vertraglich gefordert
IBU-Zertifizierung, soweit vertraglich gefordert
eco-Institut-Bewertung, soweit vertraglich gefordert
Nachweise zu Brandschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz und Schallschutz, soweit gefordert
Fotodokumentation verdeckter Leistungen
Reinigungs-, Pflege- und Wartungshinweise
DGNB-relevante Nachweise, sofern vertraglich gefordert
Produkte ohne erforderlichen Nachweis, ohne erforderliche Kennzeichnung oder ohne Systemfreigabe dürfen nicht eingebaut werden. Der Auftragnehmer trägt das Risiko für Ausbau, Austausch und Folgekosten nicht zulässiger oder nicht nachweisbarer Produkte.
Dokumentation verdeckter Leistungen
Verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Leistungen sind vor dem Überdecken, Armieren, Verputzen oder Beschichten vollständig zu dokumentieren.
Zu dokumentieren sind vor allem:
Untergrundzustand vor Ausführung
Untergrundvorbehandlung und Ausgleichsputz
verwendete Produkte und Chargen, soweit erforderlich
Trocknungszeiten von Ausgleichsschichten
Kleberauftrag und vollflächige Verklebung
Dämmplattenverlegung im Verband
Überbindemaß und Fugenbild
Trennschnitte an angrenzenden Bauteilen und Ecken
Fehlstellenbearbeitung mit Multipor Füllmörtel
Armierungsschicht und Gewebeeinbettung
Gewebeüberlappungen
Kellenschnitte in Ecken
Oberputzaufbau
Anschlussdetails, Leibungen und Durchdringungen
besondere bauphysikalische Detailpunkte
Die Dokumentation ist mit Datum, Raumangabe, Bauteilbezug, Lageangabe und Fotos zu versehen. Sie ist Bestandteil der Abrechnungs- und Abnahmeunterlagen.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung schriftlich angezeigt, vom Auftraggeber angeordnet oder bestätigt und prüffähig nachgewiesen wurden.
Stundenzettel sind spätestens am folgenden Werktag nach Ausführung vorzulegen. Sie müssen Art, Ort, Umfang, eingesetztes Personal, Geräte, Material und Leistungszeit eindeutig enthalten.
Für verdeckte oder später nicht mehr prüfbare Stundenlohnarbeiten ist zusätzlich eine Fotodokumentation vorzulegen.
Nicht rechtzeitig vorgelegte oder nicht bestätigte Stundenlohnnachweise begründen keinen Vergütungsanspruch.
Reinigung und Sauberkeit
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Transportwege und Montagebereiche arbeitstäglich sauber zu halten.
Dämmstoffreste, Mörtelreste, Gewebereste, Putzreste, Verpackungen, Staub und sonstige Verunreinigungen aus dem eigenen Leistungsbereich sind unverzüglich zu beseitigen.
Schneid-, Schleif- und Putzarbeiten sind möglichst staubarm auszuführen. Angrenzende Bauteile und fertige Oberflächen sind vor Staub und Verschmutzung zu schützen.
Kommt der Auftragnehmer seiner Reinigungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann der Auftraggeber die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen.
Prüfungen, Nachweise und Dokumentation
Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Eigenkontrollen, Prüfungen und Nachweise durchzuführen und zu dokumentieren.
Zu prüfen und zu dokumentieren sind vor allem:
Übereinstimmung der Ausführung mit LV, Plänen und Systemvorgaben
Zustand und Eignung des Untergrundes
Ausgleichsputz und Trocknungszeiten
vollflächige Verklebung
planebene Dämmplattenverlegung
Fugenbild und Überbindemaß
Trennschnitte und Entkopplungen
Fehlstellenbearbeitung
Armierungsschicht, Schichtdicke und Gewebeeinbettung
Gewebeüberlappungen
Oberputz, Gesamtputzdicke und Trocknungszeiten
Anschlüsse an Decken, Böden, Innenwände, Fenster, Türen und Durchdringungen
Einhaltung von Brandschutz-, Schallschutz-, Wärmeschutz- und Feuchteschutzanforderungen
Vollständigkeit der CE-, ETA-, Zertifizierungs-, Produkt- und Systemnachweise
Die vollständige Dokumentation ist spätestens zur Abnahme vorzulegen. Fehlende Nachweise können zur Verweigerung der Abnahme führen, soweit dadurch die Prüfbarkeit, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder Vertragserfüllung betroffen ist.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach vollständiger, mangelfreier, gereinigter, funktionsfähiger und dokumentierter Fertigstellung der Leistung.
Der Auftragnehmer hat die Abnahme schriftlich zu beantragen. Der Auftraggeber führt die Abnahme innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durch, sofern die Leistung abnahmefähig und vollständig prüfbar ist.
Voraussetzung für die Abnahme sind vor allem:
vollständige Fertigstellung aller Innenwanddämmarbeiten
mangelfreie und systemgerechte Ausführung
Einhaltung der ausgeschriebenen Dämmstoffdicke und Systemkomponenten
nachgewiesene vollflächige Verklebung
fachgerechte Trennschnitte und Anschlussausbildungen
vollständige Armierungs- und Oberputzarbeiten
nachgewiesene Einhaltung brandschutztechnischer Anforderungen
nachgewiesene Einhaltung wärmeschutz- und feuchteschutztechnischer Anforderungen
Berücksichtigung schallschutzrelevanter Anforderungen, soweit betroffen
vollständige Dokumentation verdeckter Leistungen
vollständige Produkt-, CE-, ETA-, Zertifizierungs-, Prüf- und Systemnachweise
gereinigte Arbeitsbereiche
Beseitigung wesentlicher Mängel
prüffähiges Aufmaß, soweit für die Abrechnung erforderlich
Teilabnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die bloße Nutzung, Weiterbearbeitung oder Beschichtung einzelner Flächen gilt nicht automatisch als Abnahme.
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis, gegen Mengen, Dämmstoffdicken, Systemaufbau, Untergrundanforderungen, Brandschutzanforderungen, Schallschutzanforderungen, Wärmeschutzanforderungen, Feuchteschutzanforderungen, Oberflächenqualitäten, Anschlussdetails, Systemvorgaben oder Herstellervorgaben sind vor Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er die Unterlagen geprüft hat und die ausgeschriebenen Leistungen vollständig, funktionsfähig, systemgerecht und abnahmefähig kalkuliert hat.
Spätere Einwände werden nur anerkannt, wenn sie bei Angebotsbearbeitung trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren.
Zusätzliche und geänderte Leistungen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vom Auftraggeber vor Ausführung schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden.
Vor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer ein prüffähiges Nachtragsangebot mit nachvollziehbarer Herleitung aus Vertragspreisen, Kalkulationsgrundlagen, Mengen, Lohn-, Material-, Geräte- und Nachunternehmeranteilen vorzulegen.
Dies gilt vor allem bei Änderungen an:
Untergrundvorbehandlung
Ausgleichsputz
Dämmstoffdicke
Dämmstofftyp
Systemmörtel
Armierungsaufbau
Oberputz
Beschichtung
Anschlussdetails
Leibungen und Durchdringungen
Brandschutzanforderungen
Schallschutzanforderungen
Wärmeschutzanforderungen
Feuchteschutzanforderungen
Bauablauf und Trocknungszeiten
Der Auftragnehmer hat auf mögliche Auswirkungen auf Bauzeit, Feuchteschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz, Systemkonformität, Zulassung, Abrechnung und Abnahmefähigkeit unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
Eigenmächtig ausgeführte zusätzliche Leistungen ohne schriftliche Anordnung begründen keinen Vergütungsanspruch, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage besteht.
Anerkennung der Vorbemerkungen
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter diese gewerkespezifischen Vorbemerkungen als verbindlichen Bestandteil seiner Leistung, Kalkulation und Ausführung an.
Alle hier beschriebenen Anforderungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht ausdrücklich als gesonderte Position im Leistungsverzeichnis ausgewiesen sind.
Der Auftragnehmer bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er die Anforderungen an Innenwanddämmung aus Multipor Mineraldämmplatten, Untergrundvorbehandlung, vollflächige Verklebung, Armierung, Oberputz, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Herstellervorgaben, CE-Kennzeichnung, ETA, Zertifizierungen, Dokumentation, Abrechnung und Abnahme vollständig berücksichtigt hat.
Besondere Vorbemerkungen - Innenwanddämmung
DGNB - Zertifizierung DGNB-Zertifizierung übergreifende Anforderungen für die Ausschreibung
Für das Bauvorhaben der CUREUS GmbH soll der QNG-Siegel Plus Standard (V1.3) umgesetzt werden.
Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein taatliches Qualitätssiegel für Gebäude.
Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die technischen, funktionalen, ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Qualitäten des Gebäudes, sowie an die Qualitäten der Planungs- und Bauprozesse auf Grundlage einer unabhängigen Prüfung. Das Qualitätssiegel wird in Plus und Premium vergeben.
Zertifizierung gemäß DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
Für die Vergabe des QNG-Siegels ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung, auf Grundlage eines bei der deutschen Akkreditierungsstelle registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems, erforderlich.
Das o.g. Bauvorhaben wird nach den Kriterien der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) bewertet und zertifiziert.
Mit der Zertifizierung gemäß DGNB V2018 (Neubau Wohngebäude) soll mindestens die Auszeichnungsstufe Silber erreicht werden.
1. Anforderungen an Materialien/Produkte/ Baustoffe
Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist generell sicherzustellen, dass die eingesetzten Baustoffe und Bauprodukte (einschließlich der verwendeten Hilfsmaterialien) für die gesamte Dauer der geplanten Nutzung gesundheitlich uunbedenklich sind. Ebenso ist sicherzustellen, dass diese robust, wartungsarm und umweltverträglich sind, sowie der Ressourcenverbrauch und die Risiken für Grund- und Oberflächenwasser, Boden und Luft minimiert werden und eine gute Recycling- und Demontagefreundlichkeit der eingesetzten Produkte besteht. Entsprechend sind die Bauverfahren und Bauausstattungen energie- und wassersparend auszuwählen.
Für dieses Bauvorhaben soll grundsätzlich, gemäß der Anforderungen nach DGNB, das Qualitätsniveau 2 (QN 2), für Baustoffe, Materialien und Produkte eingehalten werden.
Die Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe, Materialien und Produkte sind vom AN zu beachten und umzusetzen Zudem ist die Einhaltung der Anforderungen an Baustoffe, Materialien und Produkte gemäß QNG sicherzustellen.
Zum Nachweis, dass die Anforderungen an die Schadstoffvermeidung eingehalten werden, verpflichtet sich der AN hiermit vertraglich, die beschriebenen Qualitätsanforderungen zu kennen und im Rahmen der Produktauswahl einzuhalten. Der AN verpflichtet sich zudem, nach Fertigstellung der Leistungen deren Erfüllung schriftlich zu erklären.
Hinsichtlich materialökologischer Prüfungen sind die mindestens folgende Dokumente und Informationen seitens Auftragnehmer einzureichen:
➢ Hersteller & Produktname
➢ Angaben zum Einsatzort
➢ verbaute Menge
➢ Sicherheitsdatenblätter
➢ Technische Produktdatenblätter
➢ Herstellererklärungen
➢ EPD (Environmental Product Declaration)
Es sind alle Baustoffe/ Materialien/ Produkte der folgenden Flächen zu beachten:
➢ Bodenaufbauten inkl. Gründungen
➢ Außenwandaufbauten
➢ Innenwandaufbauten
➢ Deckenaufbauten
➢ Dachaufbauten
➢ Tiefgaragen
Die zur Prüfung erforderlichen Nachweise sind 4 Wochen VOR Einbau bei der Objektüberwachung oder Bauleitung zur Übergabe an den Auditor einzureichen.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass sich auch ggf. zu beauftragende Nachunternehmer ebenfalls an diese Bedingungen halten. Die Materialien dürfen erst nach Freigabe durch den AG bzw. die von ihm beauftragte Bauleitung eingesetzt werden.
1.1 Hölzer und Holzwerkstoffe
Für die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude sowie für die DGNB -Zertifizierung ist die Verwendung von zertifiziertem Holz erforderlich.
In Summe müssen mindestens 50% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
Die Gesamtbetrachtung erfolgt für alle verbauten Hölzer bis zu den Innenzargen, Türen, Holztreppen, Holzfensterbänke usw.)
1.1.1 Hölzer
Belegt werden kann die Erfüllung der Anforderung durch:
➢ PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Auflistung des verbauten Holzes
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse
➢ Lieferscheine mit CoC-Nummer
Die CoC (Chain of Custody) Nummer muss mit den Lieferscheinen übereinstimmen.
1.1.2 Holzwerkstoffe mit FSC-Mix
Insofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen, bspw. 70% bei "FSC-Mix" oder Certified Content CC bei dem PEFC-Zertifikat.
Erforderlich sind diesbezüglich die folgenden Nachweise:
➢ Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen und die vorhandenen Zertifikate
➢ PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes)
➢ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council)
➢ ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden
➢ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen
➢ Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe
Zur Nachweisführung sind somit die gesamte, verbaute Menge des Holzes / Holzwerkstoffe, Zertifikate (inklusive des Anteils des zertifizierten Holzes z.B. FSC.Mix oder PEFC) und die Lieferscheine für das gesamte verbaute Holz, zu liefern.
1.2 Weitere Anforderungen zur Material- und Baustoffbeschaffung gem. DGNB
Es dürfen zudem nur Baustoffe verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für die Verwendung von Natursteinen. Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt sowie, dass sämtliche Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU liegen. Für Natursteine aus NICHT-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 erfüllt sind und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den Steinbrüchen stattfinden (Label WiN=WiN Fair Stone).
2 Anforderungen Bauprozess - Baustelle
Im Rahmen der Erfüllung der Zertifizierbarkeit nach DGNB müssen zudem folgende weitere Aspekte während des Bauprozesses berücksichtigt und nachgewiesen werden.
2.1 Lärmarme Baustelle
Die durch Baumaßnahmen in den Objekten ausgelösten Lärmimmissionen dürfen zu keiner übergesetzlichen Beeinträchtigung der benachbarten Gebiete führen. Es sind grundsätzlich lärmarme Geräte und Maschinen einzusetzen. Soweit dennoch Arbeiten durchzuführen sind, die das Umfeld wesentlich stören können, ist der Zeitpunkt und Modus dieser Arbeiten mit dem AG zuvor abzustimmen. Bei der Ausführung sind umweltfreundliche Technologien und Geräte einzusetzen.
2.2 Staubarme Baustelle
Unnötige Staubentwicklung ist durch zusätzliche, geeignete Maßnahmen, wie z. B: Befeuchten, Abdecken, Einsatz von Absauggeräten, etc., zu vermeiden. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche muss verhindert werden, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden.
Geräte und Maschinen sind vor Einsatz auf technisch einwandfreien Zustand zu überprüfen.
2.3 Abfallarme Baustelle
Grundsätzlich soll der Anfall von Abfall und Reststoffen unter Einsatz der besten verfügbaren Techniken auf ein Minimum eingeschränkt werden. Der AN hat alle anfallenden Baustellenabfälle arbeitstäglich selbst zu entsorgen. Die Arbeitsplätze sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zu reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen und gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind auf Anforderung dem AG vorzulegen oder in Kopie zukommen zu lassen. Die Baustoffe müssen mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe (Metall, Beton, Holz, MW, Erdstoffe, Stahl), Problemabfälle und gefährliche Abfälle getrennt werden. Gemischte Baustellenabfälle sind nachweislich zu minimieren und alle Arbeitskräfte bzw. am Bauprozess Beteiligten des AN gezielt auf die Abfalltrennung einzuweisen und zu schulen. Im Falle von Abbrucharbeiten, soll stets ein selektiver Abbruch erfolgen, um die Entfernung und sichere Handhabung von Gefahrstoffen zu ermöglichen und weiterhin eine Erleichterung der Wiederverwendung und des hochwertigen Recyclings durch selektive Entnahme von Materialien mittels Sortiersysteme für Bau- und Abbruchabfälle zu ermöglichen.
2.4 Boden- und Grundwasserschutz
Weiterhin sind der Boden und das Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen und chemischen sowie mechanischen Einflüssen durch die Baumaßnahme zu schützen. Ziel ist es, den Boden nach Beendigung möglichst in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei sind gewachsene Bodenschichten besonders zu schützen. Um Boden und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, müssen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden. Es darf auf keine Stoffe mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung "umweltgefährlich" zurückgegriffen werden.
Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie z. B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Anlagen werden zum Bauvertrag ausgehändigt:
Anlage 1 - Anforderungen DGNB (Neubau Wohngebäude V2018) zu ENV1.2
Anlage 2 - Anforderungen QNG Schadstoffvermeidung (Anhang Dokument 313) Version 1.3 / gültig ab 03/2023
DGNB - Zertifizierung
01 Innenwanddämmung aus Multipor
01
Innenwanddämmung aus Multipor
01.01 Untergrundvorbehandlung - Ausgleichsputz Untergrundvorbehandlung - Ausgleichsputz bis 15 mm
Um die Multipor Mineraldämmplatten vollflächig auf den zu dämmenden massiven Wandflächen verkleben zu können , sind Putzfehlstellen bzw. Unebenheiten mittels
des Multipor Leichtmörtels ( FIX X710 ) oder eines Kalk-/ Kalkzementputzes auszugleichen . Putzkategorie CS II ( Ebenheitstoleranzen in der Fläche bis 5 mm
pro m sind Zulässig ) ,
Bei aufgebrachten Putzausgleichsschichten sind die Trocknungszeiten nach
DIN 18550-2 bzw. DIN - EN 998-1 einzuhalten .
Mittlere Dicke der Ausgleichsschicht : 10 mm
Verbrauch : Multipor Leichtmörtel ( FIX X 710)
Verbrauch: ca. 3,5 kg/m² bei 5 mm Schichtdicke
Angebotenes Produkt :
(vom AN einzutragen)
[ ] - Multipor Leichtmörtel , Verbrauch siehe oben
[ ] - Kalkputz CS II , Verbrauch nach Angaben des Herstellers
[ ] - Trasskalkputz , fein CS II , Verbrauch nach Angaben des Herstellers
[ ] - Kalkzementputz CS II , Verbrauch nach Angaben des Herstellers
Der alte Putz wurde bereits abgeschlagen und entsorgt .
01.01
Untergrundvorbehandlung - Ausgleichsputz
710,00
m²
01.02 Innendämmung von Außenwänden Innendämmung von Außenwänden ( TIPwall M4 )
Innendämmung von Außenwänden mit Multipor Mineraldämmplatten (TIPwall M4 , Dämmstoff aus Calciumsilikathydrat ) gemäß Europäische Technischer Bewertung ETA-05/0093 , im Besitz der Umweltdeklaration EPD-XEL-20250256-IBA1-DE nach ISO 14025 sowie der natureplus-Zertifizierung 040-0812-0812-086-1 &
040-1501-086-2 und IBU - Zertifizierung . Das Produkt entspricht der Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1 . Schmelzpunkt ≥ 1.200°
Die Multipor Mineraldämmplatte ( TIPwall M4 ) und der Multipor Leichtmörtel
( FIX W710 ) sind vom eco-Institut mit dem Label ID 0813-33144-001 mit der Kategorie A + bewertet .
Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit : λ = 0,042 [W/(mK)]
Plattendicke : 160 mm
Druckfestigkeit im Mittel : mind. 200 kPa ( im Rohdichtebereich von
85 bis 95 kg/m³
Multipor Mineraldämmplatten ( TIPwall M4 ) vollflächig auf dem trag - und klebefähigen Untergrund im Verband ( Überbindemaß = 150 mm ) , planeben und press gestoßen im Kammbettverfahren anbringen . Stoß - und Lagerfugen werden nicht verklebt . Der Systemkleber wird mit einer Traufel ( 15 mm Zahnung für die
160 mm Dämmstoffdicke ) auf die Dämmplattenoberfläche aufgekämmt . Platten werden mit leichtem Druck an der Wand eingeschwommen .
Die Platten dürfen nicht knirsch an angrenzende Wandflächen angeschlossen werden und sind mittels Trennschnitte zu entkoppeln . Bei Innen - und Außenecken im Bereich der Dämmplattestöße sind ebenfalls Trennschnitte anzuordnen . Die Trennschnitte sind mind. 3 mm breit mittels Sägeschnitt ( z.B. mit einer Fuschschwanzsäge ) durch die gesamte Dämmstoffdicke auszuführen .
Verarbeitung der Multipor Mineraldämmplatten ( TIPwall M4 ) entsprechend den Herstellervorschriften liefern und montieren . Als System - Kleber - und System - Armierungsmörtel ist nur der Multipor Leichtmörtel ( FIX X710 , Leichtputzmörtel
LW nach EN 998-1 ) zu verwenden .
Das Aufbringen einer Aufbrennsperre oder Grundierung direkt auf den Olatten ist für weitere Beschichtungen micht erforderlich.
Fehlstellen in der Dämmstoffebene sind unter Beachtung der Hertellerhinweise mit dem Multipor Füllmörtel ( FIX R140 ) fachgerecht anzuarbeiten .
Vebrauch :
Kleben : Systekleber Multipor Leichtmörtel ( FIX X710 ) ca. 4,5 kg/m² bei
15 mm Zahnung
Angebotenes Produkt :
Multipor Mineraldämmplatte ( TIPwall M4 ) mit Multipor Leichtmörtel ( FIX X710 )
Hinweis :
Alle Mörtelprodukte bzw. Systembestandteile müssen im System aufeinander abgestimmt und konform sein.
01.02
Innendämmung von Außenwänden
710,00
m²
01.03 Armierungsschicht Armierung mittels Multipor Leichtmörtel ( FIX X710 )
Armierungsputz , bestehend aus Multipor Leichtmörtel ( FIX X710 ) , nach Herstellerangaben vollflächig in einer mittleren Schichtdicke von 5 mm mittels
12 mm Zahntraufel auftragen . Alkalibeständiges Multipor Armierungsgewebe
4 x 4 mm ( Flächengewicht ca. 160 g/m² ) eindrücken und in das obere Drittel der Armierungsschicht einarbeiten . Oberflächen glatt streichen / ziehen .
Bei Innenecken das Gewebe bis in die Ecke führen und nicht durch die Ecke herumziehen . Das Gewebe wird in Ecken stumpf gestoßen und darf nicht überlappen . Nach Auftragen der Armierungsschicht ist in den Ecken ein Kellenschnitt in der frischen Armierungsschicht bis zur Dämmschicht auszuführen . Wird ein Oberputz aufgetragen , so ist auch hier ein Kellenschnitt in den Ecken vorzunehmen . Siehe Position " Oberputz " . Das Aufbringen einer Aufbrennsperre oder Grundierung direkt auf den Platten ist für weitere Beschichtungen nicht erforderlich !
Verbrauch :
Armieren : Multipor Leichtmörtel ( FIX X710 ) ca. 3,5 kg/m² bei 5 mm Schichtdicke
Gewebe : Multipor Armierungsgewebe ca. 1,1 m² / m² ( Überlappung ca. 10 cm )
Angebotenes Produkt :
Multipor Leichtmörtel ( FIX X710 ) und
Multipor Armierungsgewebe 4 x 4 mm
Hinweise :
Alle Mörtelprodukte bzw. Systembestandteile müssen im System aufeinander abgestimmt und konform sein .
01.03
Armierungsschicht
710,00
m²
01.04 Oberputz Oberputz
Aufbringen des Oberputzes , z.B. aus dem Multipor Leichtmörtel ( FIX X710 ) in
2 - 3 mm Schichtdicke . Zeitrecht abfilzen . Alternativ kann der Multipor Kalkfeinputz ( FINISH GP820 ), Multipor Kalkglätte ( FINISH GP830 oder Multipor Lehmmörtel
( FIX 1900 ) verwendet werden . Die Gesamtputzdicke ( Armierungsschicht &
Oberputz ) darf 10 mm nicht überschreiten . Die Putzflächen können anschließend mit der Multipor Innensilikatfarbe oder der Multipor Lehmfarbe bei Verwendung des Multipor Lehmputzes ( FIX 1900 ) farblich behandelt werden .
Vach Auftragen des Oberputzes ist in den Ecken ein Kellenschnitt im frischen Oberputz auszuführen . Je nach vorgesehener weiteren Bearbeitung der Putzoberfläche , z.B. Acryl vorab verschlossen werden .
Vor dem Farbauftrag sind die Trocknungszeiten des Putzes einzuhalten .
Verbrauch :
Oberputz mit Multipor Leichtmörtel ( FIX X710 ) ,
ca. 2 kg/m² bei 3 mm Schichtdicke
Oberputz mit Multipor Kalkfeinputz ( FINISH GP820),
ca. 5 kg/m² bei 3 mm Schichtdicke
Oberputz mit Multipor Kalkglätte ( FINISH GP830 ),
ca. 2 kg/m² bei 2 mm Schichtdicke
Oberputz mit Multipor Lehmmörtel ( FIX 1900 ) ,
ca. 4,5 kg/m² bei 3 mm Schichtdicke
Angebotenes Produkt :
[ ] - Multipor Leichtmörtel ( FIX X710 ) ,
Korngröße 0 - 2 mm
[ ] - Multipor Kalkfeinputz ( FINISH GP820 ),
Korngröße 0 - 0,8 mm
{ ] - Multipor Kalkglätte ( FINISH GP830 ) ,
Korngröße 0 - 0,3 mm
] ] - Multipor Lehmmörtel ( FIX 1900 ) ,
Korngröße 0 - 0,8 mm
Hinweis :
Alle Mörtelprodukte bzw. Systembestandteile müssen im System aufeinander abgestimmt und konform sein .
01.04
Oberputz
710,00
m²
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu den folgenden Positionen Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden.
Ohne vorherige Anordnung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch.
Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits als Nebenleistungen nach VOB/C, ATV DIN 18299 und der zugehörigen ATV DIN geschuldet sind.
Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen. Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt.
Für einfache Arbeiten, wie Zuarbeiten, Materialreichen, Sortier-, Räum-, Reinigungs- oder einfache Demontagearbeiten, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation angeordnet wurde.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind. Sie enthalten sämtliche Lohn-, Gehalts-, Gemein-, Sozial- und Nebenkosten sowie übliche Werkzeuge, Kleinmaterial, An- und Abfahrten, Rüstzeiten, Werkzeugvorhaltung und innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle.
Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Krane, Arbeitsbühnen, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Verbindungsmittel, Holzschutzmittel, Materialien und Entsorgungskosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden.
Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten:
Baustelle, Datum und Ausführungsort,
Art der ausgeführten Leistung,
Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten,
Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte,
Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe,
verwendete Materialien, Verbindungsmittel und Materialmengen.
Die Abrechnung erfolgt nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel.
Hinweis zu den folgenden Positionen
02.01 Stundensatz Vorabeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.01
Stundensatz Vorabeiter/in oder Polier/in
E
1,00
Std
02.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.02
Stundensatz Facharbeiter/in
E
1,00
Std
02.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.03
Stundensatz Helfer/in
E
1,00
Std
02.04 Stundensatz Auszubildene Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenden / einer Auszubildenden auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.04
Stundensatz Auszubildene
E
1,00
h