Erd- und Entwässerungsarbeiten
Gärtner
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1.0  Die Ausschreibung ist beschränkt und ohne Verpflichtung für den Auftraggeber (AG). Der AG behält sich die Freiheit der Vergabe nach eigener Auswahl und nach freiem Ermessen unter den eingehenden Angeboten vor; insbesondere ist die Vergabe nicht an das billigste Angebot gebunden. 2.0 Dem Angebot sind zu Grunde zu legen: 2.1 Das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen, zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen, Sonderbedingungen und Schlussbemerkungen. 2.2 Die Zeichnungen, Pläne und schriftliche Angaben unserer Bauleitung. 2.4 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B und Teil C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Diese Unterlagen gelten in der vorstehend aufgeführten Reihenfolge. 3.0 Alle Massen im Leistungsverzeichnis sind überschlägig ermittelt. Der Bieter hat anhand der Bauzeichnungen, bzw. durch Besichtigung der Baustelle die Massen und Mengen des dem Angebot zu Grunde liegenden Leistungsverzeichnisses zu überprüfen. Dem Bieter steht kein Aufwendungsersatz hinsichtlich der Kosten, die durch Besuche, Ausarbeitung von Angeboten und anderen Vorbereitungshandlungen zur Erlangung eines Auftrages entstehen, zu. 4.0 Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Unvollständig ausgefüllte oder nicht rechtzeitig eingereichte Angebote können bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden. 5.0 Der Text des Leistungsverzeichnisses darf nicht geändert werden insbesondere sind jegliche Zusätze und Vorbehalte unzulässig Änderungsvorschläge des Bieters - insbesondere wenn sie zu einer Kostenreduzierung führen - können jederzeit in einem Anlageschreiben mit Preisangabe vorgebracht werden. 6.0 Sollten Unstimmigkeiten zwischen Plänen und Leistungsverzeichnis bestehen oder Schwierigkeiten irgendwelcher Art im Bezug auf die Bauausführung erkennbar sein, so hat der Bieter dem AG unverzüglich davon zu unterrichten. Bedenken gegen die vorgesehene Bauausführung, die Konstruktion oder das gewählte Material sind dem unverzüglich schriftlich mitzuteilen; Gleiches gilt im Bezug auf die Leistung eines Vorauftragnehmers, wenn der Bieter auf Grund dieser Vorleistung Bedenken hinsichtlich der Erbringung seiner eigenen Leistung hat. 7.0 Es ist dem Bieter freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen getrennt anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen sind jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechen und die allgemein für das jeweilige Bundesland, in dem die Ausführung erfolgt, genehmigt sind. 8.0 Die anzubietende Leistung sowie die Grundlagen der Durchführung und Abrechnung werden beschrieben durch die in Ziffer 2 genannten Unterlagen. Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Nebenleistungen im Sinn der VOB/C abgegolten. Ein Anspruch auf Mehrforderung kann auch nicht daraus hergeleitet werden, dass innerhalb der Beschreibung einer Nebenleistung einzelne erforderliche Leistungen nicht beschrieben sind. Es bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, wenn Vertragsleistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen. 9.0 Der AG behält sich bis zur Vergabe die Herausnahme einzelner Positionen vor, ebenso die Teilung einzelner Arbeiten in Einzellose. 10.0 Der AG kann die Zuschlagserteilung von der Vorlage folgender Bescheinigungen abhängig machen: 10.1 Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse, dass alle gesetzlich festgelegten Beiträge bezahlt sind. 10.2 Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer, über die Berechtigung zur Beschäftigung von Auszubildenden. 10.3 Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken gegen die Erteilung des Auftrages an den Bieter bestehen. 10.4 Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes bezüglich der Bauabzugssteuer. 11.0 Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im Auftragsfall auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende Schäden übernimmt der AG in keinem Fall die Haftung. 12.0 Das zu erstellende Gesamtwerk muss den geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, insbesondere den Bestimmungen und Richtlinien des VdE und VdS sowie den IEC-Normen und der Betriebssicherheitsverordnung. 13.0 Anzubieten sind Bauprodukte, die nach der Landesbauordnung allgemein zugelassen sind. Es dürfen ausschließlich nach den öffentlichrechtlichen Vorschriften / Landesbauordnung etc. zulässige Bauprodukte angeboten werden. Soweit ein Baustoff nicht zugelassen ist und weder das Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen trägt, darf er nur im Rahmen eines Nebenangebotes angeboten werden. Auf unser Verlangen sind die entsprechenden Zulassungsnachweise mit dem Angebot vorzulegen. Die Arbeiten sind durch geschultes und zuverlässiges Fachpersonal nach den vorliegenden Leistungsbeschreibungen und Plänen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik sowie der gesetzlichen und der behördlichen Bestimmungen auszuführen. Der Bieter hat schadstofffreie Materialien anzubieten. Dies sind Materialien, die frei von gefährlichen gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen sind. Als schadstofffrei gelten auch alle Materialien, die Stoffe enthalten, durch die vorgeschriebene Grenzwerte der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) bzw. technischen Richtkonzentration (TRK) nicht überschritten werden. Können Stoffe in jeglicher Form, einzeln oder als Gemisch, in gesundheits- oder umweltschädlicher Konzentration entweichen und ist diese Gefahr nicht auszuschließen, so ist uns die Art und Zusammensetzung der Schadstoffe, deren mögliche Konzentration und die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen bei Angebotsabgabe mitzuteilen. 14.0 Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet für Abfuhr und vorschriftsmäßige Entsorgung der durch seine Arbeit entstehenden Abfälle zu sorgen. Er hat dabei die geltenden gesetzlichen Vorschriften und die für den jeweiligen Ausführungsort geltende kommunale Abfallwirtschaftssatzung zu beachten. Für den Fall, dass der AG zustimmt den anfallenden Abfall selbst zu entsorgen, sind unsere getroffenen Vorkehrungen und Einrichtungen für die Abfalltrennung zu beachten und zu benutzen. Kommt der AN diesen Verpflichtungen nicht nach, kann sich der AG zusätzliche Kosten, die zur Einhaltung dieser Vorgaben notwendig werden, ersetzen lassen. Dem Bieter ist bekannt, dass er die durch die Rücknahme entstehenden Kosten zu tragen hat, wenn ihn als Auftragnehmer hinsichtlich des Verpackungsmaterials der von ihm gelieferten Waren nach der Verpackungsordnung in der jeweils gültigen Fassung eine Rücknahmepflicht trifft. 15.0 Der Bieter ist verpflichtet alle Informationen über unsere Betriebs- und Geschäftsabläufe, einschließlich der ihm zur Ausarbeitung von Angeboten von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen und sonstigen Informationen, streng vertraulich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet die Vorschriften der geltenden Datenschutzgesetze und -regelungen beim Umgang mit Daten strikt zu wahren und hat die von ihm eingesetzten Mitarbeiter zur Einhaltung des Datengeheimnisses anzuhalten. Für alle dem AG durch eine Verletzung dieser Verpflichtung entstehenden Schäden ist der Bieter ersatzpflichtig. Ein Hinweis auf die Geschäftsbeziehung zu Werbezwecken ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. 16.0 Lieferungen und Leistungen müssen frei Verwendungsstelle erfolgen einschließlich Verpackung und ohne weitere Nebenkosten für den AG. Die Lieferungen müssen auf Gefahr des AN erfolgen, der die Sendung zweckmäßiger Weise ausreichend gegen Transportschäden versichern muss. 17.0 Werkzeuge, Zeichnungen und andere Ausführungsgegenstände, die auftragsbezogen angefertigt werden, gehen mit Bezahlung in das Eigentum des AG über. Der Auftragnehmer darf sie ausschließlich für die Herstellung vom AG bestellter Lieferungen und Leistungen einsetzen. Die Gegenstände sind vom Auftragnehmer sorgfältig zu verwahren und gegen die üblichen Risiken zu versichern. 18.0 Gelieferte Materialien werden mit ihrer Bezahlung uneingeschränktes Eigentum des AG. Weitergehende Eigentumsvorbehalte des Auftragnehmers oder Dritter erkennt der AG nicht an. 19.0 Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist die vom AG genannte Empfangs- oder Leistungsstelle. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Hamburg, sofern der Auftragnehmer Kaufmann ist. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. 20.0 Sollten sich einzelne vorstehende Bestimmungen als ungültig erweisen, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 2 BESONDERE VORBEMERKUNGEN 1.0 Baustelle und Erschließung Der AN ist verpflichtet, die öffentlichen Baustellenzufahrtswege, Gehwege usw. in einwandfreiem Zustand zu halten. Etwaige Beschädigungen, die durch den AN zu vertreten sind, hat dieser auf seine Kosten zu beheben. Besondere Vorkehrungen für Transporte zur Baustelle hat der AN entsprechend der StVo zu treffen und die Kosten dafür in die Einheitspreise einzukalkulieren. 2.0 Angebotsumfang Es ist eine komplette Gesamtarbeit zu liefern und zu montieren. Alle in den Leistungsverzeichnissen angefragten Positionen sind einschl. Lieferung aller Stoffe, Hilfsmittel, Beistellung aller Maschinen, Werkzeuge und Geräte, sowie Verarbeitung einschließlich aller Löhne, Lohnnebenkosten, Lohnsteigerungen, Auslösungen Wegegelder usw. in fertiger Arbeit anzubieten, so dass Mehrkosten dadurch nicht entstehen können. Der Bieter ist nicht berechtigt, Änderungen in den Leistungsverzeichnissen vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Nichtbeachtung der Ausschreibungsbedingungen entsprechend VOB Teil A, das Angebot aus der Wertung zu nehmen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe eines Angebotes, dass er sich von den örtlichen Gegebenheiten bezüglich Lage, Anfahrtsmöglichkeiten usw. überzeugt hat und alle preisbeeinflussenden Umstände in der Kalkulation berücksichtigt hat. Spätere Nachforderungen aus den vorgenannten Punkten sind ausgeschlossen. 3.0 Baubeginn, Termine und Vertragsstrafen Baubeginn Rohbauarbeiten voraussichtlich: ca. März 2026 Eine genaue Terminabsprache und -festlegung erfolgt vor Auftragserteilung. Diese Terminfestlegungen sind Vertragsgrundlage und jeder Auftragnehmer hat sie genauestens einzuhalten. Werden vom AN vereinbarte Zwischentermine, Endtermine oder Ausführungsfristen nicht eingehalten, so hat er, falls vereinbart, die vertraglich festgelegte Vertragsstrafe für die entsprechende Zeiteinheit zu zahlen, unabhängig vom Anspruch des AG auf Ersatz eines etwa darüber hinausgehenden Schadens. Die festgesetzten Vertragsstrafen gelten nicht dadurch als erlassen, dass die verzögerte Vertragserfüllung ganz oder teilweise ohne Vorbehalt angenommen wird. Bei schuldhafter Überschreitung der vertraglichen Baufristen durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe für jeden Werktag der Überschreitung zu erheben. Höhe der Vertragsstrafe: 0,2% der Vertragssumme pro Tag Vom Auftragnehmer zu fertigende Unterlagen sind rechtzeitig beim Architekten einzureichen und gelten nur mit Prüf- bzw. Freigabevermerk der Bauleitung als vertragsgemäß. Verschiebungen von Terminen haben keinen Einfluss auf den vereinbarten Arbeitszeitraum - dieser ist in jedem Fall einzuhalten. 4.0 Ausführung und Aufsicht Für die Ausführung der Leistungen ist die VOB Teil C, "Allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen" neueste Fassung maßgebend. Grundsätzlich sind alle einschlägigen DIN-Vorschriften, neueste Fassung, Herstellervorschriften, die Ausführungszeichnungen, die Anweisungen der Bauleitung und die Auflagen der Baugenehmigung maßgebend und einzuhalten. Der AN hat vor Arbeitsbeginn einen ständigen verantwortlichen Vertreter zu benennen. Jeder Wechsel bedarf der vorherigen Zustimmung der Bauleitung. Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und auf Verlangen des AG Einsicht zu gewähren. 5.0 Baustelleneinrichtung und Gerüststellung Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position vorgesehen ist, werden die Kosten für die Baustelleneinrichtung nicht gesondert vergütet. Falls einzelne Räume im Gebäude für die Unterbringung von Arbeitskräften und Material in Anspruch genommen werden, sind die Räume auf Anforderung durch die Bauleitung und nach Erfordernissen aufzuräumen, damit der Bauablauf keinesfalls behindert wird. Baustrom und Bauwasser ( inkl. Anschlüsse) und WC-Wagen werden, wenn nicht anders vereinbart, vom AG gestellt. Möchte der AN eigene spezielle Gerüste oder Hebemittel wie Kran oder stationäre Lastenaufzüge verwenden, so sind die in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Über die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen anderer Unternehmer muss der AN mit diesen entsprechende Vereinbarungen treffen. Für die Mitnutzung ist die Haftung für Schäden abzugrenzen. Vorübergehend entfernte Schutzgerüste, Abschrankungen usw. sind entsprechend dem Arbeitsfortschritt sofort wieder einzubauen. Es besteht keine Anspruch auf störungsfreie Versorgung. Das Heranführen von Kabeln, Schläuchen und Verteilungen ist Sache des AN. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze hat der AN in eigener Verantwortung vorzunehmen Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften sind zu beachten. 6.0 Sicherungsmaßnahmen und Unfallverhütung Der AN hat während der Ausführung seiner Leistungen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen unter voller eigener Verantwortung auf seine Kosten zu treffen. Der AN haftet für alle aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG erwachsenen unmittelbaren und mittelbaren Schäden und verpflichtet sich, den AG von allen gegen diese etwa erhobenen Ansprüche, die auf ungenügende Sicherheit der Arbeitsstelle beruhen, in vollem Umfang freizuhalten. Den AG trifft im Verhältnis zum AN im Rahmen der Ausführung aller Arbeiten keinerlei eigene Sicherungspflicht, und zwar unbeschadet der im übrigen vorgehaltenen örtlichen Bauaufsicht. Zur Unfallverhütung sind die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft, des Gewerbeaufsichtsamtes und der Bauordnung strengstens zu beachten. Für die Einhaltung dieser Vorschriften trägt der AN allein die Verantwortung vor dem Gesetz. 7.0 Stoffe und Bauteile Einzubauende Materialien, Stoffe und Bauteile haben den entsprechenden DIN-Normen und RAL-Gütebestimmungen zu entsprechen. Herstellervorschriften sind zu beachten und einzuhalten. Sofern vom Bauherrn, Sonderingenieur oder behördlichen Stellen, Baustoffprüfungen verlangt werden, sind diese vom AN zu veranlassen. Das amtliche Prüfergebnis ist der Bauleitung auszuhändigen. Auf Verlangen des Architekten sind Proben und Muster von einzubauenden Teilen vorzulegen. Kosten werden hierfür nicht gesondert erstattet. 8.0  Durchbrüche und Stemmarbeiten Vor Baubeginn ist zusammen mit der Bauleitung und allen Beteiligten ein Durchbruchs- und Aussparungsplan zu erarbeiten. Alle darüber hinaus im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewerk erforderlich werdenden Stemm-, Bohr- und Schlitzarbeiten sind vom AN selbst zu erbringen und als Nebenleistungen anzusehen. Sofern Anker, Bolzen und sonstige Befestigungsmittel, Einbauteile und dergl. einzumauern oder einzubetonieren sind, müssen diese in guter Zusammenarbeit mit der ausführenden Firma der Rohbauarbeiten eingeführt werden. Die Verantwortung der Passgenauigkeit liegt beim AN. 9.0 Abfall- und Schuttbeseitigung Gemäß VOB gehört die Abfall- und Bauschuttbeseitigung zu den Nebenleistungen, hierzu gehört auch Stemmschutt, wie auch die Abfuhr von der Baustelle. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, so kann die Bauleitung 5 Werktage nach der ersten schriftlichen Aufforderung die Reinigung auf seine Kosten durchführen lassen. Bei Meinungsverschiedenheiten der AN, wer die Abfälle zu beseitigen hat, entscheidet die Bauleitung und setzt die von jedem zu tragenden Kostenanteile fest. 10.0 Bauleistungsversicherung Wird durch den AG abgeschlossen. 0,3 % der Auftragssumme werden dem AN bei Schlussrechnung abgezogen und dem AG gutgeschrieben. 11.0 Werbung Es dürfen keine eigenen Werbeschilder aufgestellt werden. Der AN hat die Möglichkeit Eigenwerbung unterhalb des vorhandenen Bauschildes in vorgegebener Form anzubringen. Die Kosten hierfür trägt der AN. 12.0 Umfang der Ausschreibungs-Unterlagen Grundlage der Angebotserstellung sind: - Deckblatt - Vorbemerkungen - Leistungsverzeichnis - Grundrisse, KG, EG, OG und DG - 1:50 mit Stand vom 20.11.2025 - Schnitt AA, BB, CC 1:50 mit Stand vom 20.11.2025 - Statik inkl. Positionspläne - Schallschutzgutachten - Brandschutzkonzept - Wärmeschutznachweis - Bodengrundgutachten Der genaue Umfang der Arbeiten geht aus dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis hervor. Zeichnungsunterlagen können im Büro der Architekten eingesehen werden. Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er die Unterlagen, soweit erforderlich, eingesehen hat. Spätere Nachforderungen aus Unkenntnis dieser Unterlagen werden nicht anerkannt. 13.0 Abrechnung Die ausgeschriebenen Leistungen werden auf Basis der Einheitspreise und nach örtlichem Aufmaß abgerechnet. Die Massen des Angebotes sind unverbindlich. Mehr- oder Minderleistungen werden nach den Angebotspreisen berechnet. Für ganz oder teilweise in Fortfall kommende Arbeiten stehen dem AN keinerlei Ansprüche zu. Für die Abrechnung der Bauleistungen sind Abrechnungszeichnungen (Bauzeichnungen, Skizzen) mit allen in den Massenberechnungen aufgeführten Massen vom AN zu liefern (§14 VOB/B). Nachvollziehbares Aufmaß und Berechnungen müssen unaufgefordert  eingereicht werden. Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare  Arbeiten werden nur anerkannt, wenn diese von der Bauleitung in Auftrag gegeben und die Stundenzettel von der Bauleitung unterschrieben wurden. Stundenzettel werden nur anerkannt, wenn diese zum Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt wurden - später eingehende Stunden werden gestrichen! Stundenzettel per Fax, nur zur Kenntnis, werden nicht anerkannt. 14.0 Abnahme Jeder AN hat die für seinen Fachbereich notwendigen Abnahmen der Behörden, Versorgungsunternehmen usw. eigenverantwortlich zu veranlassen bzw. durchzuführen. 15.0 Gewährleistung Die Gewährleistungszeit beträgt für alle Leistungen 5 Jahre. 5% der Auftragssumme verbleiben für 5 Jahre nach der Abnahme als Sicherheitseinbehalt bei dem Bauherrn. Eine Auszahlung als Garantiesumme gegen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft ist möglich. 16.0 Entwurfsbearbeitung und Auskünfte Mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung sind nachstehende Architekten und Fachingenieure beauftragt: Planung : Meyer Terhorst Architekten, Langelohstraße 149 a, 22549 HH Tragwerksplanung, Brandschutz und KfW-Sachverständige (Wärmeschutz): Ingenieurbüro Abel-Gebhart, Palmaille 124b, 22767 Hamburg Schallschutz: s.Statik 17.0 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg Der AN bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er alle vorstehenden Vorbemerkungen gelesen hat und diese für das Angebot, die Auftragserteilung und die Abwicklung vorbehaltlos anerkennt. ------------------------------------------------------------------------ - Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift 3 KURZBESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS 1. Lage und Beschreibung der Baustelle Auf dem Grundstück Ernst-Bader-Ring 44 in Norderstedt - Flurstück 501 ist der Neubau eines Wohnhauses geplant. Das Grundstück mit insgesamt ca. 511m2 ist derzeit nicht bebaut. Das neue Wohngebäude besitzt zwei Vollgeschosse und ein Untergeschoss . Das Dach wird als Walmdach ausgeführt. Auf den flach geneigten Dachflächen sollen Solarpaneele einen Teil der Energieerzeugung übernehmen. Als Fassadenmaterial soll ein rotgetönter Ziegelstein Verwendung finden. Das neue Wohnhaus umfasst zwei Wohneinheiten und ein Untergeschoss, die alle über ein Haupttreppenhaus mit Aufzug erschlossen werden. Wohneinheit 1 erstreckt sich über das Erdgeschoss, Wohneinheit 2 befindet sich im Obergeschoss. Im Untergeschoss befinden sich die Abstellräume der Wohnungen, der Technikraum und ein Waschraum für beide Wohneinheiten. OKFF Erdgeschoss liegt ca. 20cm höher als die Geländeoberfläche. Insgesamt werden ca. 297m2 Wohn- und Nutzfläche realisiert. Die Luftdichtheit des Gebäudes wird durch einen Blower-Door-Test geprüft. Das neue Gebäude ist mit einer Höhe von bis zu 7,0 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 nach LBO Schleswig-Holstein vom 05. Juli 2024 §2 Absatz 3 der Gebäudeklasse II zuzuordnen. Es gilt der Bebauungsplan Nr. 282 Norderstedt "Kreuzweg" mit der Festsetzung WA4 II o. Geschosshöhen: UG 280 cm EG 326 cm DG (OG) 270-520 cm 2. vorhandene Leitungen 3. Entsorgung Mit Auftragsvergabe übernimmt der AN die Entsorgung aller bei der Baumaßnahme anfallenden Böden, Bauschutt und Materialien. Der Auftragnehmer muss für die abzufahrenden Materialien eine Verwertung im Sinne des KrW-/AbfG nachweisen (Verwertungsnachweis). Dem Auftraggeber sind hierfür vor Beginn der Arbeiten die Genehmigungen der jeweiligen Entsorgungsstelle vorzulegen bzw. die Zulässigkeit der Entsorgungsstelle durch behördliche Bescheinigungen unaufgefordert nachzuweisen. Für die gesamte Maßnahme ist eine Abfallbilanz zu erstellen. Der Auftragnehmer übenimmt die Funktion des Abfallerzeugers. Das Einholen und Aufstellen von Entsorgungsnachweisen und sonstigen für die Entsorgung notwendigen Unterlagen und Genehmigungen ist vom Unternehmer zu erbringen und die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Bei allen Positionen zur Entsorgung sind alle anfallenden Kosten, Gebühren (auch Bearbeitungsgebühren) etc. in die Einheitspreise einzurechnen. 4 VORBEMERKUNGEN ERDARBEITEN VERBAUARBEITEN Das Einrichten und Abräumen der Baustelle wird nicht extra vergütet und muss in die Einheitspreise mit eingerechnet werden. Eine Bauunterkunft wird nicht bauseits gestellt und ist in die Einheitspreise ggfs. mit einzurechnen. Das Einrichten der Baustelle und die ggf. erforderliche Materiallagerung erfolgt auf privatem und öffentlichen Grund. Die Genehmigung für die Baustelleneinrichtung wird von der Bauleitung beantragt. Sämtliche Arbeiten sind nur in Verbindung mit dem ausgehändigten Bodengrundgutachten auszuführen. Für die Angebotserstellung ist eine vorherige Begehung des Grundstücks zwingend erforderlich. Die örtlichen Gegebenheiten sind zu prüfen. Die Länge der Förderwege, bzw. die Zufahrtsgegebenheiten sind zu beachten und in die Einheitspreise mit einzurechnen. Gerätschaften, die über 60 Ampere Strom benötigen, können nicht über den Baustromanschluss betrieben werden! Während der Erdarbeiten für die Herstellung des Gartengeschosses bzw. der Doppelparker und der Aufzugsanlage sind die der Baugrube zufließenden Tag-, Stau- und Sickerwässer schnellstmöglich von den Bauwerksflächen abzuführen. Der Zustrom von Oberflächenwasser aus unbefestigten Seitenbereichen ist zu vermeiden. Bei der Planung und Ausführung des Baugrubenverbaus oder der Erfordernis von Unterfangungen sind bei der Planung und Ausführung der Baugrubenwände oder von Böschungen die Forderungen der DIN 4123 und der DIN 4124 zwingend zu beachten. Erddruckansätze und Nachweise sind unter Berücksichtigung der "Empfehlungen des Arbeitskreises Baugruben" EAB (aktuelle Auflage) vorzunehmen. Alle Verbauungen sind statisch nachzuweisen, es sind die in Abschnitt 6/6.2 des Bodengrundgutachtens vom 26.03.2025 genannten Bodenkennwerte zu berücksichtigen. Der Grundwasserstand ist gemäß Gutachten aufgrund der Tiefenlage und der Überdeckung durch die bindigen Bodenschichten für den Neubau ohne Bedeutung. Für das Baugrundstück, Elbchaussee 407, werden vor Beginn der Erdarbeiten folgende Maßnahmen bauseits durchgeführt: -Erkundung und Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung: Im oberen Grundstücksbereich bis zur beginnenden Elbhangböschung sind Flächen ohne Kampfmittelverdacht vorhanden. Der Elbhang bis zur elbseitigen Grundstücksgrenze ist eine Fläche mit allgemeinem Bombenblindgängerverdacht. Mehrkosten für den Aushub von Baugruben über Tiefen von mehr als 1,75m sind in den Preis mit einzurechnen! Die Entsorgung der Aushubböden wird durch einen sachkundigen Fachingenieur vorbereitet und überwacht. Sämtliche Verbau-Arten sind inkl. der notwendigen Nachweise zur Standsicherheit zu erstellen, siehe Pos. Ein Nachweis über die Tragfähigkeit der Verbau-Arten ist vom Unternehmer in Abstimmung mit dem Statiker bzw. Prüfstatiker zu erbringen. Vor Beginn der Erdarbeiten ist eine gemeinsame Begehung mit der Bauleitung vorzunehmen. Dabei ist der Zustand der vorhandenen Oberflächen, Befestigungen und Einfassungen sowie der angrenzenden Bebauung festzustellen und zu dokumentieren. Der Bodenaushub wird anhand eines gemeinsamen Aufmasses durch den Auftragnehmer und die Bauleitung vor Beginn der Erdarbeiten und nach Erstellung der Baugrube rechnerisch als Festmasse in m3 ermittelt und abgerechnet. Das Einbringen des Füllsandes wird ebenfalls nach Aufmass durch den Auftragnehmer und die Bauleitung rechnerisch als Festmasse in m3 ermittelt und abgerechnet - dies ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Sollte es für die Ausführung der Leistungen erforderlich sein, provisorische Baustraßen, Rampen, befestigte Aufstandsflächen etc. herzustellen, die über die ausgeschriebene und im Lageplan Baustelleneinrichtung dargestellte Hauptbaustraße hinausgeht, sind sämtliche Kosten hierfür in die Einheitspreise der einzelnen Positionen einzukalkulieren. In die Einheitspreise sind auch Aufwendungen für Rampen, Aufstandsflächen, Fahrtrassen, Baustrassen etc. zum Erreichen der Aushub- und Beladestellen auch bei schlechter Witterung und aufgeweichtem Untergrund einzurechnen. Alle Rampen, Aufstandsflächen, Fahrtrassen, Baustrassen etc. sind auf Verlangen des AG wieder ohne gesonderte Vergütung zu entfernen. Bei der Durchführung der Maßnahme dürfen nur anerkannt lärmarme Arbeitsmethoden und nur lärmarme Maschinen eingesetzt werden. Arbeiten mit starker Geräuschentwicklung (=Überschreitung der jeweils gültigen Lärmschutzgrenzwerte) dürfen nur mit besonderer Genehmigung des AG und der zuständigen Behörden ausgeführt werden. Gegen den zugelassenen Geräuschpegel überschreitende  Lärmemissionen sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Bei allen anfallenden Arbeiten ist Staubentwicklung und Schmutzverfrachtung in Nebenleistung durch geeignete Maßnahmen wirksam zu unterbinden.
1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1 Baugrube ausheben
1
Baugrube ausheben
Grundbereich ZZ.000.0
Massenermittlung / Berechnung Die Baustelle ist im 4-Achser gerechnet. Haus inkl. Druckausstrahlungsbereich: Haus unten inkl. Arbeitsraum 16,23m x 20,50m und Stellflächen Oberboden / Auffüllung im Mittel 0,93m. Keller unten, 11,00m x 16,50m, oben ca. 19,50m x 16,00m, die Tiefe ist mit 2,34m gerechnet ab UK Oberboden / Auffüllung. Baustraße / Bereitstellungsfläche: 120m2 angenommen Auf dem Grundstück können ca. 250-300m 3 Aushub gelagert werden, für die Wiedernanfüllung. Baumschutzzaun in EP
Massenermittlung / Berechnung
1.__. 1 Baustelleneinrichtung durchführen. An- und Abtransport der erforderlichen Geräte und Maschinen
1.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
1.__. 2 Herstellen ortsfester Zaun gemäß baumschutzkonzept zum Schutz des Wurzelbereiches (Kronenbereich + ca. 1,50m) Zaunhöhe 2,00m
1.__. 2
Herstellen ortsfester Zaun
30,00
m
1.__. 3 Technische Bearbeitung Aufstellen prüffähiger verbaustatischer Unterlagen nebst Ausführungsplanung bei bauseitiger Übernahme der Prüfgebühren
1.__. 3
Technische Bearbeitung
1,00
psch
1.__. 4 Baustelleneinrichtung für den Einbau Antransport aller notwendigen Greäte und Materialien für die Herstellung der Trägerbohlwand
1.__. 4
Baustelleneinrichtung für den Einbau
1,00
psch
1.__. 5 Trägerbohlverbau Herstellen: 4 Monate vorhalten und rückbauen einer freistehenden Trägerbohlwand mit einer freien Höhe von max. 3,70m. Ein- und Ausbau erfolgen erschütterungsarm. Wir gehen davon aus, dass leine Lasten aus nachbarschaftlichen Gebäuden und Einrichtungen auf die freie Verbauhöhe wirken und der Verbau freistehned hergestellt werden darf. Sämtliche Erdbauleistungen sind bauseitig und kostenlos berücksichtigt.
1.__. 5
Trägerbohlverbau
30,00
m
1.__. 6 Absturzsicherung gem. UVV einmalig herstellen Absturzsicherung gem. UVV einmalig herstellen und nach Beendigung der Baugrubenarbeiten wieder zurückbauen
1.__. 6
Absturzsicherung gem. UVV einmalig herstellen
27,00
m
1.__. 7 Aussteifung über Eck (NO) mit Rückbauzustand bei Abstützung gegen die Sohle. Die Hebeleistung bei Ein- und Ausbau sind als bauseitige Leistung berücksichtigt.
1.__. 7
Aussteifung über Eck (NO)
E
1,00
St
1.__. 8 Baustellentoilette liefern Mindestvorhaltezeit 4 Wochen jeder weitere Tag 6,25
1.__. 8
Baustellentoilette liefern
E
1,00
psch
1.__. 9 Oberboden / Auffüllung maschinell lösen laden, seitlich lagern oder verladen. Mächtigkeit bis 93cm 333m2 x 0,93m x 1,95 = 604 to
1.__. 9
Oberboden / Auffüllung maschinell lösen
333,00
m2
1.__. 10 Boden maschinell lösen laden, seitlich lagern oder verladen. 247m2 x 2,34m x 1,3 = 751m3 lose Masse // 1127 to
1.__. 10
Boden maschinell lösen
751,00
m3
1.__. 11 Tragschicht Naturschotter (STS) Baustraße bestehend aus: frei Bau liefern und in einer Stärke bis zu 25cm einbauen und verdichten. Unter wasserdurchlässigem Pflaster ist ausschliesslich eine wasserdurchlässige Tragschicht zu verbauen BMG und ZMG erfüllen diese Eigenschaften nicht.
1.__. 11
Tragschicht Naturschotter (STS)
120,00
m2
1.__. 12 Bodenabfuhr Z2, DK 0 604to zu vorgen. Pos. 1.10 Abrechnung erfolgt nach Wiegenoten
1.__. 12
Bodenabfuhr Z2, DK 0
604,00
to
1.__. 13 Bodenabfuhr Z0 670to zu vorgen. Pos. 1.10 Abrechnung erfolgt nach Wiegenoten
1.__. 13
Bodenabfuhr Z0
670,00
to
1.__. 14 Sauberkeitsschicht im Gründungsbereich der Baugrube, mit gelieferten Füllsand F1, in einer Schichtstärke bis zu 25cm einbauen und verdichten.
1.__. 14
Sauberkeitsschicht
E
1,00
m2
1.__. 15 Feinplanum herstellen +/-2cm gemäß Vorgabe herstellen
1.__. 15
Feinplanum herstellen
182,00
m2
1.__. 16 Drainageschacht aus Betonfertigteilen DN 1000mm, gem. DIN 4034 Teil II, frei Bau liefern und fachgerecht setzen. Tief bis 3,50m, Schachtabdeckung Klasse A (begehbar) Die endgültige Höhenregulierung ist bauseits auszuführen, ebenso die Wasserhaltung unmittelbar nach Baugrubenherstellung.
1.__. 16
Drainageschacht
E
1,00
St
1.__. 17 Notdrainage aus Vollsickerrohr als Rollenware frei Bau liefern und im Gründungs- bzw. Planumsbereich, ohne zusätzliche Kieselummantelung verlegen. Diese entspricht nicht der DIN 4095!
1.__. 17
Notdrainage
E
1,00
m
1.__. 18 Wasserhaltung mittels Vakuumanlage im Bereich Aufzugsunterfahrt Wasserhaltung mittels Vakuumanlage für eine Baugrube mit den Abmessungen ca. 2,50 m x 2,50 m ( L x B) mit je einer Filterreihe je Seite, einspülen, einrichten und betreiben gem. Hamburger Sielbauvorschrift, einschließlich Schaffung der Vorflut und Aufstellung / Betreiben eines Kompakt-Sandfanges mit Wasseruhr. Sämtliche Anlagenteile (Kolbenpumpen, Filter-/Sammelrohre, Schnellkupplungsrohrleitungen etc.) sind für die Dauer der Arbeiten anzutransportieren, aufzubauen, vorzuhalten und zu unterhalten, einschl. Betriebsmittel, Umsetzen und Abbauen, sowie Vorhalten des erforderlichen Zubehörs . Die Bemessung der Anlage ist so zu wählen , dass ein Arbeiten in einwandfrei trockener Baugrube gewährleistet ist . Es ist je eine Betriebs- und eine Reservepumpe (Kreiselpumpen) mit einer Leistung von mind. 60 m³ / h vorzuhalten. Aufgrund der Wasserhaltung erforderliche Baugrubenmehrbreiten bzw. Verbau werden nicht gesondert vergütet .
1.__. 18
Wasserhaltung mittels Vakuumanlage im Bereich Aufzugsunterfahrt
E
18,00
m
1.__. 19 Folie zum Schutz der Böschung Böschungsfolie frei Bau liefern und anbringen um ein Aufweichen, Ausspülen und Abrutschen der Böschungen zu verhindern.
1.__. 19
Folie zum Schutz der Böschung
130,00
m2
1.__. 20 Schutz- und Dränmatte für erdberührte Bauteile, weber.sys 983 Schutz- und Dränmatte für erdberührte Bauteile weber.sys 983 als Schutz und Vertikaldränage erdberührter Bauteile beim Lastfall nicht drückendes Wasser, sowie als Schutzschicht für Abdichtungen gem. DIN 18195 bzw. Dickbeschichtungsrichtlinie. Liefern und herstellen einer 3-schichtigen Matte aus Vlies, Noppenbahn und druckverteilender Gleitfolie nach DIN 4095. Produkteigenschaften: hohe Druckbeständigkeit bahnenförmig vlieskaschiert beständig gegenüber im Erdreich üblicherweise vorkommende Aggressivstoffe 3- schichtig leichte Verlegung große Abflußspende Noppenbahn: Polystyrol, Folie: PP, Vlies: PP/PE Breite: 1,25m Länge: 14,00m Abflussspende max: 2.8 l/s/m Bereich:Kellerwände und Streifenfundamente
1.__. 20
Schutz- und Dränmatte für erdberührte Bauteile, weber.sys 983
E
1,00
m2
1.__. 21 Kapillarbrechende Schicht (Flächenfilter) unter Rigole, D=80cm Wie Vorposition jedoch D=80cm aus Kies (Körnung 8/16) liefern und einbauen.
1.__. 21
Kapillarbrechende Schicht (Flächenfilter) unter Rigole, D=80cm
E
1,00
m3
2 Baugrube verfüllen / Feinplanum Sandplat
2
Baugrube verfüllen / Feinplanum Sandplat
Grundbereich ZZ.000.0
2.__. 1 Baustelleneinrichtung durchführen. An- und Abtransport der erforderlichen Geräte und Maschinen
2.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
2.__. 2 Drainageleitung aus PVC(U) Stangendrainageleitung als Teilsickerrohr frei Bau liefern und gem. DIN 4095 einschließlich Kiesummantelung und Vlies verlegen
2.__. 2
Drainageleitung
E
1,00
m
2.__. 3 Spül- und Kontrollschacht hier opti Control oder Siro Bau o. glw. als Spül- und Kontrollschacht DN 315 mit Kunststffdeckel (Begehbar) feri Bau kiefern, in den Eckbereichen des Gebäudes aufstellen und installieren, inkl. Anschluss an die vorhh. Draiage. Höhe bis 3,0m. Die endgültige Höhenregulierung ist bauseits auszuführen.
2.__. 3
Spül- und Kontrollschacht
E
3,00
St
2.__. 4 Schachtabdeckung Guss DN 315 für Opti Control Spül- und Kontrollschacht o. glw., frei Bau liefern und prov. aufsetzen. Spätere höhenmäßige Regulierung bauseits (die Schachtabdeckungen sind technisch unbehandelt. eine leichte Rostbildung ist eiennatürliche Materialeigenschafz und hat keinen Einflusss auf die Haltbarkeit oder Funktion)
2.__. 4
Schachtabdeckung Guss DN 315
E
3,00
St
2.__. 5 Gleitschichtfolie liefern und anbringen als Schutzlage für die vorhandene Dämmung. Die Folie verhindert mechanische Beschädigungen sowie die Übertragung von Scher- und Reibkräften infolge von Setzungen oder Bewegungen der angrenzenden Bauteile.
2.__. 5
Gleitschichtfolie liefern und anbringen
120,00
m2
2.__. 6 Füllsand, unmittelbar seitlich lagernd, maschinell im Arbeitsraum einbauen und lagenweise verdichten. 300m3 lose = 230m3 feste Masse
2.__. 6
Füllsand, unmittelbar seitlich lagernd,
300,00
m3
2.__. 7 Füllsand F1 (0-5mm) frei Bau geliefert, maschinell im Arbeitsraum einbauen und lagenweise verdichten. Abrechnung erfolgt nach Wiegenoten.
2.__. 7
Füllsand F1 (0-5mm)
275,00
to
2.__. 8 Baustelleneinrichtung für den Rückbau Antransport aller notwendigen Geräte und Materialien für den Rückbau der Trägerbohlwand. das Ziehen erfolgt mit einem Kran-LKW bei einer maximalen Ausladung von 9,0m im Rüttelverfahren.
2.__. 8
Baustelleneinrichtung für den Rückbau
1,00
psch
2.__. 9 Zulage zur Vorposition für den Einsatz eines Mobilkranes Verkehrsrechtliche oder nachbarschaftliche Genehmigungen und Vereinbarungen sowie Sondernutzungserlaubnisse und sämtliche damit verbundenen Kosten sind als bauseitige Leistung berücksichtigt.
2.__. 9
Zulage zur Vorposition für den Einsatz eines Mobilkranes
E
1,00
Tag
2.__. 10 Dynamischer Plattendruckversuch zur Überprüfung und Dokumentation des Verdichtungsgrades der Sandplatte, als Grundlage für die nachfolgenden Gewerke.
2.__. 10
Dynamischer Plattendruckversuch
4,00
St
2.__. 11 Feinplanum herstellen +/-2cm gmäß Vorgabe herstellen
2.__. 11
Feinplanum herstellen
90,00
m2
3 Streifenfundamente
3
Streifenfundamente
Grundbereich ZZ.000.0
3.__. 1 Fundamentstreifen Gebäude herstellen im äußeren Bereich der Sandplatte, gem. Anweisung maschinell herstellen. Boden wird seitlich außen gelagert. Breite bis 50cm, Tiefe bis zu 80cm.
3.__. 1
Fundamentstreifen Gebäude herstellen
26,00
m
3.__. 2 Fundamentstreifen Garage herstellen im äußeren Bereich der Sandplatte, gem. Anweisung maschinell herstellen. Boden wird seitlich außen gelagert. Breite bis 30cm, Tiefe bis zu 80cm.
3.__. 2
Fundamentstreifen Garage herstellen
13,00
m
3.__. 3 Grundleitung unter dem zukünftigen Gebäude aus KG 2000 rohren DN100 grün, inkl. aller Form- und Verbindungsteiel frei Bau liefern und einbauen. Im Preis enthalten ist die Rohrgrabenherstellung und Verfüllung mit vorhandenem Boden. (angenommen) Bereich: unter Sohle EG
3.__. 3
Grundleitung
10,00
m
3.__. 4 Fränkische Mauerkragen DN100 Fränkische Mauerkragen DN110 liefern und montieren Mauerkragen-Set DN110 mit 2 Stück Edelstahlspannbändern Mauerkragen-Set liefern, mittels Spannbändern an Rohr fixieren und mittig im Bauteil einbetonieren. Einschließlich Mehraufwand für Schalarbeiten.
3.__. 4
Fränkische Mauerkragen DN100
5,00
stk
4 Schmutzwasser
4
Schmutzwasser
Grundbereich ZZ.000.0
Ausführung der Sielarbeiten: Die sielarbeiten (Schmutz-,Regen- und Frischwasser) erfolgenauf Grundlage der vorliegenden Vorgaben und Zeichnungen. Die Arbeiten sind idealerweise unmittelbar nach dem Gerüstbau und vor Beginn der arbeiten der übrigen Versorger vorgesehen. Abweichungen vom Bauablauf, können zu erhöhtem Handarbeitsaufwand führen.
Ausführung der Sielarbeiten:
4.__. 1 Baustelleneinrichtung durchführen. An- und Abtransport der erforderlichen Geräte und Maschinen
4.__. 1
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
4.__. 2 Einholung Kabel- und Rohrleitungspläne Vor Beginn der Arbeiten werden verfügbare Kabel- und Rohrleitungspläne eingeholt und beachtet Für nicht dokumentierte oder nicht erkennbare Leitungen ist eine Haftung bzw. Instandsetzung nicht im Leistungsumfang erhalten
4.__. 2
Einholung Kabel- und Rohrleitungspläne
1,00
psch
4.__. 3 Übergabe Schmutzwasser bis 2,70m Tiefe aus Betonfertigteilen gem. DIN 4034 Teil (neue DIN) liefern und einschliesslich der erforderlichen Erdarbeiten setzen. verdrängter Boden wird gelagert oder unmittelbar seitlich einplaniert. Die Endhöhe wird bauseits reguliert. Schachtabdeckung begehbar. Preis ohne Wasserhaltungs- und Verbaumassnahmen.
4.__. 3
Übergabe Schmutzwasser bis 2,70m
1,00
St
4.__. 4 Schachtabdeckung Klasse B Beton-Gus-Abdeckung Klasse B 125 bis 12,5to (PKW) befahrbar mit oder ohne Ventilation frei Bau liefern und trocken aufsetzen, die Vermörtelung erfolgt erst im Zuge des Endausbau der Pflasterfläche da eine Anpassung an die endgültige Höhenlage im Rahmen der Pflasterarbeiten erforderlich ist. (Die Schachtabdeckungen sind technisch unbehandelt, eine leichte Rostbildung ist eine natürliche Materialeigenschaft und hat keinen Einfluss auf die Haltbarkeit oder Funktion)
4.__. 4
Schachtabdeckung Klasse B
1,00
St
4.__. 5 Kontrollschacht DN 400 T=bis 1,6m KS aus Kunststoff für Schmutz- oder Regenwasser, Tiefe bis 1,60m (neue DIN) frei Bau liefern und einschliesslich der erforderlichen Erdarbeiten setzen. Verdrängter Boden wird gelagert oder unmittelbar seitlich einplaniert. Die Endhöhe wird bauseits reguliert. Schachtabdeckung begehbar. Ohne Wasserhaltungsmassnahmen!
4.__. 5
Kontrollschacht DN 400 T=bis 1,6m
1,00
St
4.__. 6 Guss Abdeckung DN 400 frei Bau liefern und aufsetzen, als Zulage zur Schachtposition. Endgültige Höhe wird bauseits reguliert. Bis 12,5t befahrbar. Hier als Zulageposition. (Die Schachtabdeckungen sind technisch unbehandelt, eine leichte Rostbildung ist eine natürliche Materialeigenschaft und hat keinen Einfluss auf die Haltbarkeit oder Funktion)
4.__. 6
Guss Abdeckung DN 400
1,00
St
4.__. 7 Anschluss an Vorstreckung Freilegung und Anschluss an bauseits vorgestreckte Stammsielleitung herstellen inkl. evtl. Reinigung und Materialwechsel im Schacht, in fertiger Arbeit.
4.__. 7
Anschluss an Vorstreckung
2,00
St
4.__. 8 Anschluss an vorhandenen Schacht inkl. der erforderlichen Gelenkstücke vor- und ggf. hinter dem Schacht
4.__. 8
Anschluss an vorhandenen Schacht
2,00
St
4.__. 9 Verfallung vor oder im Schacht hier inkl. Kernbohrung und Abdichtung durch den Schacht. Die Spülmöglichkeit ist durch den gelieferten  und eingebauten Spülstutzen gegeben. Diese Position erfolgt, wenn der Übergabeschacht tiefer als die ankommende Leitung liegt.
4.__. 9
Verfallung vor oder im Schacht
1,00
St
4.__. 10 Kernbohrung DN 200 Kellerwand mittels Diamantbohrkrone, vorwiegend im Nassverfahren, durch WU-Betonwand oder Kalksandsteinwand herstellen. Strom und Wasser wird bauseits gestellt.
4.__. 10
Kernbohrung DN 200 Kellerwand
2,00
St
4.__. 11 Doyma DN 108-112 mm DW Doyma o. glw., Wanddurchführungsabdichtung, gegen drückendes Wasser frei bau liefern und setzen. Kernbohrung DN200 in Extraposition.
4.__. 11
Doyma DN 108-112 mm DW
1,00
St
4.__. 12 Mehrspartenhauseinführung mit Keller MSH Basic-MF inkl. Modul 6. Kernbohrung bauseits falls erforderlich Einbau laut Vorschrift der Stadt Norderstedt, inkl. Einbauprotokoll
4.__. 12
Mehrspartenhauseinführung mit Keller
1,00
psch
4.__. 13 Rohrgraben bis 1,0m Tiefe in maschineller Arbeitsweise herstellen sowie Verfüllung und lagenweise Verdichtung nach Verlegung der Leitung. Bodenaustausch und Wasserhaltungsmassnahmen sind nicht Bestandteil der Leistung. Bei gemeinsam geführten Leitungen wir der Rohrgraben leistungsgemäß je Leitung berücksichtigt.
4.__. 13
Rohrgraben bis 1,0m Tiefe
11,00
m
4.__. 14 Rohrgraben bis 1,5m Tiefe in maschineller Arbeitsweise herstellen sowie Verfüllung und lagenweise Verdichtung nach Verlegung der Leitung. Bodenaustausch und Wasserhaltungsmassnahmen sind nicht Bestandteil der Leistung. Bei gemeinsam geführten Leitungen wir der Rohrgraben leistungsgemäß je Leitung berücksichtigt.
4.__. 14
Rohrgraben bis 1,5m Tiefe
3,00
m
4.__. 15 KG 2000 Rohr, DN 100, (grün) Material Polypropylen für Schmutzwasser, frei Bau liefern und in fertiger Arbeit, inkl. aller Form- und Verbindungsteilen, gem. der DIN im Rohrgraben verlegen.
4.__. 15
KG 2000 Rohr, DN 100, (grün)
14,00
m
4.__. 16 Bodenaustausch im Rohrgraben- bzw. Schachtbereich durchführen: d.h. vorhandenen nicht trag- oder verdichtungsfähigen Boden (gemäß Analyse) verladen und entsorgen. Füllsand frei Bau liefern, maschinell einbauen und verdichten Abrechnung erfolgt nach LKW Lieferscheinen
4.__. 16
Bodenaustausch im Rohrgraben- bzw. Schachtbereich
E
1,00
m3
4.__. 17 Einsanden von Rohren Verlegte Schmutz. oder Regenwasserrohre mit steinfreiem Material einsanden.
4.__. 17
Einsanden von Rohren
14,00
m
4.__. 18 Dichtheitsprüfung mit Luft gemäß der DIN EN 1610 in fertiger Arbeit durchführen inkl. ggf. der Abnahme durch das Amt / die Stadt  und Übergabe des computergestützten Nachweises.
4.__. 18
Dichtheitsprüfung
2,00
St
5 Regenwasser
5
Regenwasser
Grundbereich ZZ.000.0
5.__. 1 Regenwasserrohrrigole DN 300 Rigolenversickerung DN300 gemäß Genehmigung herstellen, Vollsickerrohr DN300 von Sicku-Pipe o.glw. als Stangenrohr frei Bau liefern und inkl. Erdarbeiten verlegen. Verfüllung mit Kies und Ummantelung mit Vlies enthalten, Überschüssigen Boden einplanieren oder lagern Abmessungen: B/H/L 2,0x1,0x7,70m Bereich: Südostseite Garten
5.__. 1
Regenwasserrohrrigole DN 300
7,70
m
5.__. 2 Absetzschacht Sicku control als Spül-, Kontroll-, Überlauf- und Sammelschacht aus Kunststoff, DN 400, Bauhöhe 1,25m mit schwenkbarem Zulauf, inkl. 2 Abgängen, Schachtabdeckung begehbar, frei Bau liefern und setzen, inkl. des Anschlusses an die Rigole
5.__. 2
Absetzschacht Sicku control
1,00
St
5.__. 3 Entlüftungshutze (Hütchen) für KG Rohr DN 100 frei Bau liefern und setzen. Endgültige Höhe wird bauseits reguliert.
5.__. 3
Entlüftungshutze
1,00
St
5.__. 4 Rigole von Fränkische laut Berechnung 5,60m x 1,60m x 0,66m eingeschlagen in Vlies, frei Bau liefern und inkl. der Erdarbeiten verlegen. mmantelung mit Vlies enthalten. Überschüssiger Boden wird einplaniert oder gelagert.
5.__. 4
Rigole von Fränkische laut Berechnung
E
5,60
m
5.__. 5 Zisterne 5000ltr Kunststoff Regenwassersamelbehälter aus Kunststoff, hier mit eingelassener Zu- und Überlaufmöglichkeit DN100, Größe 5000ltr frei Bau liefern und inkl. der Erdarbeiten, Boden wird seitlich gelagert, in fertiger Arbeit setzen. Schatabdeckung begehbar. Einbaupakete wie Pumpe, Filter dabei, Einbau bauseits.
5.__. 5
Zisterne 5000ltr Kunststoff
1,00
St
5.__. 6 Anschluss an Vorstreckung Freilegung und Anschluss an bauseits vorgestreckte Stammsielleitung herstellen inkl. evtl. Reinigung und Materialwechsel im Schacht, in fertiger Arbeit.
5.__. 6
Anschluss an Vorstreckung
2,00
St
5.__. 7 Anschluss an vorhandenen Schacht inkl. der erforderlichen Gelenkstücke vor- und ggf. hinter dem Schacht
5.__. 7
Anschluss an vorhandenen Schacht
2,00
St
5.__. 8 Rohrgraben bis 1,0m Tiefe in maschineller Arbeitsweise herstellen sowie Verfüllung und lagenweise Verdichtung nach Verlegung der Leitung. Bodenaustausch und Wasserhaltungsmassnahmen sind nicht Bestandteil der Leistung. Bei gemeinsam geführten Leitungen wir der Rohrgraben leistungsgemäß je Leitung berücksichtigt.
5.__. 8
Rohrgraben bis 1,0m Tiefe
6,00
m
5.__. 9 KG PVC Rohr, DN 150 Material PVC, (orange) für Regenwassr frei bau liefern und inkl. aller Form- und Verbindungsteile in fertiger Arbeit im Rohrgraben nach DIN verlegen.
5.__. 9
KG PVC Rohr, DN 150
50,00
m
5.__. 10 KG PVC Rohr, DN 100 Material PVC, (orange) für Regenwassr frei bau liefern und inkl. aller Form- und Verbindungsteile in fertiger Arbeit im Rohrgraben nach DIN verlegen. Der Anschluss an vorhandene Regenfallleitungen am Gebäude sind unsererseits nur möglich, wenn die Fallleitung vorhanden ist, bitet bauseits sicherstellen.
5.__. 10
KG PVC Rohr, DN 100
10,00
m
5.__. 11 Leerrohr PE-Kabelschutzrohr, DN100 oder DN75 mit Zugdraht als Rollenware oder glw., frei Bau liefern und einschl. aller Form- und Verbindungsteile im Rohrgraben nach DIN fachgerecht verlegen. (für Stromkabel Pumpe von der MSHE zur Zisterne)
5.__. 11
Leerrohr PE-Kabelschutzrohr, DN100 oder DN75
30,00
m
5.__. 12 Bodenaustausch im Rohrgraben bzw. Schachtbereich durchführen, d.h. vorhandenen nicht Trag- und verdichtungsfähigen Boden (gemäß Analyse)verladen und entsorgen. Füllsand frei Bau liefern, maschinell einbauen und verdichten. Abrechnung erfolgt nach LKW Lieferscheinen.
5.__. 12
Bodenaustausch im Rohrgraben
1,00
m3
5.__. 13 Einsanden von Rohren verlegte Schmutz- oder Regenwasserrohre mit steinfreiem Material einsanden.
5.__. 13
Einsanden von Rohren
84,00
m
6 Allgemein
6
Allgemein
Grundbereich ZZ.000.0
6.__. 1 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare Arbeiten, die von der Bauleitung in Auftrag gegeben wurden und nur bei unterschriebenen Stundenzetteln durch die Bauleitung, bezahlt werden. Stundenzettel werden nur anerkannt, wenn diese zum Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt wurden - später eingehende Stunden werden gestrichen! Verwendetes Material muss auf den dazugehörigen Stundenzetteln einzeln aufgelistet werden.
6.__. 1
Stundenlohnarbeiten
30,00
h
6.__. 2 Materialstunden zu Vorgenannten Stundenlohnarbeiten, angenommen 25% zur Vorposition
6.__. 2
Materialstunden
30,00
h
6.__. 3 Baggerstunden, inkl. Bedienung/Betriebsstoffe Baggerstunden, inkl. Bedienung/Betriebsstoffe für unvorhersehbare Arbeiten, die von der Bauleitung in Auftrag gegeben wurden und nur bei unterschriebenen Stundenzetteln durch die Bauleitung, bezahlt werden. Stundenzettel werden nur anerkannt, wenn diese zum Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt wurden - später eingehende Stunden werden gestrichen! Verwendetes Material muss auf den dazugehörigen Stundenzetteln einzeln aufgelistet werden.
6.__. 3
Baggerstunden, inkl. Bedienung/Betriebsstoffe
10,00
h
6.__. 4 Entsorgung Bauschutt aus Erdarbeiten Entsorgung Bauschutt aus Erdarbeiten inkl. Entsorgungsnachweis
6.__. 4
Entsorgung Bauschutt aus Erdarbeiten
10,00
m3