Betonwerksteinarbeiten
Fürstenried West - Forst-Kasten-Allee 121a - 81475 München Neubau Gebäude F-T3 (Wohnen)
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektvorstellung Anlass/ Städtebau: Am Standort München erfolgt die Umsetzung des Projektes FUW - FÜRstenried West durch die Projektgesellschaft Quartier FÜRstenried West GmbH & Co. Geschl. InvKG. Ziel ist die Nachverdichtung und energetische Sanierung des Wohnquartiers Fürstenried West am Standort Appenzeller Straße, Forst-Kasten-Allee, Graubündener Straße, Bellinzonastraße und Neurieder Straße. Das Entwicklungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von 135.300 m², mit einem Baubestand von 37 Gebäuden mit 1.486 Wohnungen, welche in dem Zeitraum zwischen 1968 und 1972 erbaut wurden. Aufstockung von 8 bestehenden Gebäude um zwei Geschosse sowie einem Gebäude um ein Geschoss (V-X1 bis V-X4, V-N1 bis V-N3, V-Y1 und V-S1). Erweiterung von zwei Gebäuden durch Anbauten (B-H4 und B.H5). Neubau von 11 Wohnhäusern mit 2 integrierten Kitas, einem Nachbarschaftstreff, einem Nahversorger und weiteren kleineren Gewerbeeinheiten (F-T1 bis F-T4, F-Q1 bis F-Q5 und F-O2 + FO3). Neubau einer freistehenden zweigeschossigen Kita (F-O1). Erweiterung bzw. Umbau von 8 Tiefgaragen. Rückbau eines Bestandsgebäudes. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Errichtung des Gebäudes F-T3 und der dazugehörigen Tiefgarage TG-N4 mit Anschluss an die anliegende, bestehende Tiefgarage. Das Gebäude F-T3 verfügt über 14 oberirdische (davon 1 Dachterrasse) und 1 unterirdisches Geschoss mit den nachfolgend aufgeführten wesentlichen Nutzungseinheiten. UG:     Tiefgarage/Fahrradgarage und Technikräume, Mieterkeller EG:     Gewerbefläche, Wohnfläche OG:     Wohnflächen Erschließung: Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter F-T3 befinden sich an der Forst-Kasten-Allee. Die Zufahrt zur Tiefgarage TG-N4 erfolgt über die Bestandstiefgarage TG-B4. Mit dem Fahrrad kann die Tiefgarage, wo sich die Fahrradstellplätze befinden, ebenso über den Haupteingang erreicht werden. Die Treppe zur Tiefgarage ist mit Schieberille für Fahrräder ausgestattet. Die Gewerbeeinheiten werden über separate Eingänge an der Forst-Kasten-Allee erschloßen. Die Zugänge zu den Gebäuden sowie den Aufzugsanlagen sollen barrierefrei hergestellt werden. Alle öffentlichen Bereiche und ein großer, ausgewiesener Teil der Wohnflächen (siehe Hinweise in den vorliegenden Planunterlagen) werden schwellenlos erreichbar sein. Das Bauvorhaben strebt die Zertifizierung nach der aktuell gültigen Systemvariante der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Quartierszertifizierung sowie einer Verifikation gem. ESG-Verifikation zur EU-Taxonomie mit dem Schutzziel 1 Klimaschutz, Wirtschaftsaktivtät Neubau an. Um eine erfolgreiche Zertifizierung zu gewährleisten sind in der Ausführung Anforderungen zum Umgang mit Bauabfällen, Lärm, Staub und den Umwelt- und Naturschutz zu beachten. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase zu minimieren. Die hier aufgeführten Anforderungen ergänzen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Diese sind einzuhalten.
Projektvorstellung
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie Allgemein Anforderungen EU-Taxonomie Nach dem EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie) müssen Wirtschaftsaktivitäten in einem von sechs Umweltzielen einen deutlich positiven Effekt erreichen. Gleichzeitig dürfen sie keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die anderen fünf Umweltziele haben. In dem System nennt sich dies "Do No Significant Harm" (DNSH). Für alle sechs Umweltziele werden technische Bewertungskriterien entwickelt, anhand derer die konkreten Aktivitäten auf ihre ökologische Nachhaltigkeit hin beurteilt werden können. Aktuelle Unterlagen sind zu finden unter: https://www.dgnb.de/de/zertifizierung/esg-verifikation-zur-eu-taxonomie Bauprodukte und Materialien Anforderungen EU-Taxonomie Für die Baumaterialien müssen im Rahmen des EU-Taxonomie-Checks die positiven Eigenschaften insbesondere zu D4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, um im Sinne des Taxonomie-Systems als ökologisch nachhaltig zu gelten. Umweltverschmutzung durch Baumaterialien Für Bauprodukte* müssen folgende Eigenschaften nachgewiesen werden: nur bau- und chemikalienrechtlich (Europarecht) zugelassene Produkte werden eingesetzt / eingebaut (über CE-Kennzeichnung) Nachweis SVHC Stoff > 0,1 Massenprozent (Angabe i.d.R. im SDB vorhanden) Bei Gemischen = Sicherheitsdatenblatt (SDB) prüfen Bei Erzeugnissen = Herstellererklärung (max. 1 Jahr alt) einholen Mechanische Befestigungsprodukte wie z.B. Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel etc. unterliegen nicht der Materialprüfung. Für diese Produkte erfolgt keine Prüfung auf CE-Kennzeichnung und muss kein Nachweis für SVHC vorgelegt werden." * Der Begriff "Baubestandteile und Baustoffe" sollte als "Bauprodukte" im Sinne von Artikel 3 der Bauprodukteverordnung ausgelegt werden: "Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. "Bauprodukt" bezeichnet jedes geformte oder formlose physische Bauelement, einschließlich mithilfe von 3D-Druck hergestellter Produkte, oder einen Bausatz, das bzw. der beispielsweise durch die Anlieferung an die Baustelle in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, mit Ausnahme von Bauelementen, die zuerst in einen Bausatz oder ein anderes Bauprodukt eingebaut werden müssen, bevor sie dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden." Es wurden nur Bauteile und Materialien verwendet, die weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m³ Material oder Bauteil und weniger als 0,001 mg anderer krebserregender VOC der Kategorien 1A und 1B pro m³ Material oder Bauteil emittieren. Diese Anforderung gilt für folgende Produkte, die in Neubauten verwendet werden: Farben, Lacke, Deckenplatten, Bodenbeläge, Kleb- & Dichtstoffe, Innendämmung und Oberflächenbehandlungen im Innenbereich. (Systemgrenze: alle Produkte die in Nutzungsflächen (NUF) nach DIN 277:2016 in allen Schichten eingesetzt werden.) Allgemeine Nachweise für Emissionsanforderungen: Formaldehyd: 1.            Formaldehyd ist als Rezepturbestandteil nicht im Produkt vorhanden 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label VOC: 1.            Produkt erfüllt die Anforderungen des AgBB-Bewertungsschema 2.            Einhaltung der Grenzwerte in Produkt-Emissionsprüfung nachgewiesen 3.            "Blauer Engel" oder vergleichbares Label Der AN verpflichtet sich, an den erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und die geforderten Unterlagen vorzulegen. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.5_EU-Taxonomie_Anforderungen Anl_4.6_Pflichtenheft_DGNB
Anforderungen aus DGNB & EU-Taxonomie
Besondere Vertragsbedingungen LEAN-Arbeitsweise Diese besonderen Vertragsbedingungen konkretsieren die Zusammenarbeit zwischen dem Autraggeber (AG) und dem Nachunternehmer (im Folgenden AN) bei der Anwendung von Methoden zur getakteten Bauerrichtung. Zur Steuerung wird das unternehmensweite PG BauSystem genutzt (PG BauMonitor für die tägliche Steuerung, PG BauZentrale für die wöchentliche Steuerung, PG BauTakt für die taktbezogene Ablaufplanung). Diese Bedingungen dienen ausschließlich der Strukturierung und Transparenz der Projektabwicklung; Regelungen zu Fristen und Vergütung des Hauptvertrags bleiben unberührt. Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.3_PG_BauSystem Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen: Anl_4.2_Allgemeine_Vorbemerkungen_AG Umlagen: Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Allgemeine Umlagen: 1,8% Projektversicherung: 0,8% Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht. Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden: 258803-f-t3@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
01 Betonwerkstein
01
Betonwerkstein
ZTV BETON-/NATURWERKSTEINARBEITEN 1. Allgemeines / Geltungsbereich Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. 2. Stoffe / Bauteile Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Betonwerkstein nach DIN 18500 mit CE-Kennzeichnung. Nachweis der lückenlosen Kontrolle gem. CE-Kennzeichnungsanforderungen. Der AN hat die Verträglichkeit der verwendeten Stoffe mit den Untergründen bzw. sämtlichen angrenzenden Bauteilen sowie der verwendeten Stoffe untereinander zu prüfen und nachzuweisen. Untergrundvorbereitung, Kleber und Fugenmaterial müssen systemgetreu für die gesamten Flächen untereinander verträglich und aufeinander abgestimmt sein. Es ist daher jeweils ein herstellereigenes System für alle Funktionen zu wählen. Die bauphysikalischen Eigenschaften und Prüfzeugnisse sämtlicher Bauteile sind dem AG vor Ausführungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen bzw. vorzulegen. 3. Ausführung Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Beim Verlegen von Betonwerk- und Naturstein sind die Empfehlungen des Merkblattes "keramische Fliesen und Platten, Naturstein und Betonwerkstein auf beheiztem, zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen", Ausgabe September 1995 vom Zentralverband des deutschen Baugewerbes, zu beachten. Der AN hat den sukzessiven Umbau etwaiger sich in seinem Ausführungsbereich vorhandenen provisorischer Schutzeinrichtungen (z.B. Umwehrungen) selbst vorzunehmen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Unfallverhütungsvorschriften zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden. Der SiGeKo ist in die Abstimmung der Umbaumaßnahmen mit einzubeziehen. Sämtliche nachstehende Vorgaben zu Oberflächenbeschaffenheiten beziehen sich grundsätzlich auf sämtliche spätere Ansichtsflächen und somit auch auf Auf- und Untersichten, Stirnflächen, etc. Sämtliche Schnitte sind mit einer elektrischen Nass-Schneidemaschine auszuführen oder werksmäßig vorzunehmen. Bei den Schnitten ist zu beachten, dass diese nicht als scharfkantiger Abschluss im fertigen Fußboden zu erkennen ist. Schnittkanten, die später nicht verdeckt werden sind exakt ohne auch minimale Ausbrüche (vorzugsweise im Wasserstrahlverfahren) so schneiden zu lassen, sodass die Schnittkanten in Ausführung und Qualität den werksseitigen Kanten entsprechen. Geforderte Grenzabmaße: "Überzähne" werden nicht akzeptiert. Diesbezüglich gelten abweichend von der DIN 18500 erhöhte Ebenheitstoleranzen: 1 mm an Plattenübergängen, wenn nicht anders in den Planunterlagen vorgegeben. Die Verlegung der Plattenbeläge hat hohlraumfrei zu erfolgen. Die Arten und Schichtdicken des Gesamtkonstruktionsaufbaus (z.B. Feuchtigkeitsabdichtungen, Wärme- und Trittschalldämmschichten, Estrich, Fußbodenheizung) sind den Planunterlagen zu entnehmen. Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden. Sie sind in der Oberfläche mit geeigneten Fugenprofilen auszuführen und dauerelastisch zu versiegeln (Fugenbreite ca. 10 mm). Die Trennung zu anderen Bodenbelägen erfolgt mittels Trennschienen. Die Trennung zwischen verschiedenen Räumen ist hierbei mittig unter dem Türblatt vorzusehen, wenn nicht anders in der Planung definiert. Sämtliche Eck- und Anschlussfugen sind dauerelastisch zu versiegeln. Versiegelungsfarbe nach Wahl des AG. Anschlüsse an Bauteile (wie z.B. Wände, Stützen Fassaden, TGA-Bauteile) sind dauerelastisch zu versiegeln (Fugenbreite ca. 5 mm). Bodendurchdringende Bauteile wie z.B. Rohre, Kanäle, etc. müssen elastisch an die Beläge und Bekleidungen angeschlossen werden. Es werden erhöhte Anforderungen an die Ebenheit sämtlicher Oberböden nach DIN 18202, insbesondere Tabelle 3 - Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen - Zeile 4 und 7, gefordert, wenn nicht anders in der Planung definiert. Trennschienen zwischen unterschiedlichen Belägen sind aus Edelstahl auszuführen, wenn nicht anders in der Planung definiert. Sämtliche An-/Abschluss und Eckprofile sind aus Edelstahl herzustellen, Oberflächen matt gebürstet, Ecken auf Gehrung geschnitten, wenn nicht anders in der Planung definiert. Baustelleneinrichtungsflächen Während dem Großteil der Ausbauphase steht ein Gerüstaufzug zum Materialtransport für alle Gewerke zur Verfügung. Die Anlieferungen sind mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen. Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen. Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss angebracht. Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen weiteren Vermessungsarbeiten sind eigenständig auszuführen. 4. Nebenleistungen Es gelten die allgemeinen Hinweise der ZTV ÜBERGEORDNET. Zusätzlich sind bei der Kalkulation der Leistungen nachfolgende Hinweise zu beachten: Ausführung in kleinen Mengen, Teilbereichen und zeitlich getrennten Abschnitten sind in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Ausführung sämtlicher Pass-Plattenformate sowie An- und Zuschnitte. Der AN hat die durch seine Leistungen an­fallenden Schutte, nicht benötigte Bau- und Verpackungsmaterialien u.ä. laufend zu beseitigen. Der AN hat sicherzustellen, dass sämtliche Rohrleitungen weder durch Bauschutt, Gipse, Zemente, Farbreste, o.ä. verschmutzt und/oder verstopft werden. Die Einleitung von Schmutzwasser ist verboten. Übertrag von vorhandenen Achsbezügen von der Decke bzw. Meterrissen im Gebäude auf die Estrichflächen. Zusätzliche Bezugsachsen für Ausführung der Arbeiten gemäß vom Architekten vorgegegen Verlegeplänen sind exakt einzumessen. Sämtliches Herstellen von Löchern in Bodenbelägen für Installationen und Einbauteile, sofern nicht als Position im LV beschrieben. Decken- und wanddurchdringende Bauteile sind dauerelastisch an die Beläge anzuschließen. Alle Ecken und Bauteiländerungen im Untergrund sind als elastische Fugen auszubilden. Reingen des Untergrundes von grober Verschmutzungen, z.B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl. Durchführung einer Grenzbemusterung für Betonwerk- und Natursteine. Abschnittsweise Entfernung der Überstände von Estrichrandstreifen nach Fertigstellung der Bodenbeläge. Dehnfugen im Estrich sind zu übernehmen und gemäß der anerkannten Regeln der Technik auszubilden, Breite ca. 10mm. Ausbessern leichter Fehlstellen im Untergrund. Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn sind die Untergründe auf Bauwerksrestfeuchte mit CM-Prüfgerät zu untersuchen und nachzuweisen, um frühzeitig ggf. unterstützende Maßnahmen zur Bautrocknung einleiten zu können. Die Messstellen und Messergebnisse sind zu protokollieren und der Bauleitung vorzulegen. Beschädigte Estrichflächen sind nach Durchführung der Messungen fachgerecht wiederherzustellen.
ZTV BETON-/NATURWERKSTEINARBEITEN
01.01 Betonwerkstein FT-3
01.01
Betonwerkstein FT-3