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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Gliederung GLIEDERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV
Denkmalschutz, Bedingungen und Auflagen
Hinweis Bauablauf
Auflistung der Anlagen
Leistungsverzeichnis
Anlagen (gesondert)
Gliederung
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen
h = Stunde,
d = Tag,
Wo = Woche,
Mt = Monat,
a = Jahr,
cm = Zentimeter,
cm2 = Quadratzentimeter,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
l = Liter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mh = Meter x Stunde,
md = Meter x Tag,
mWo = Meter x Woche,
mMt = Meter x Monat,
ma = Meter x Jahr,
m2d = Quadratmeter x Tag,
m2Wo = Quadratmeter x Woche,
m2Mt = Quadratmeter x Monat,
m3d = Kubikmeter x Tag,
m3Wo = Kubikmeter x Woche,
m3Mt = Kubikmeter x Monat,
Sth = Stück x Stunde,
Std = Stück x Tag,
StWo = Stück x Woche,
StMt = Stück x Monat,
td = Tonne x Tag,
tWo = Tonne x Woche,
tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Vorbemerkungen 1. ALLGEMEIN
Bauvorhaben: Wohngebäude "CS63" im Jugendstilpark, Haar
Sanierung und Umnutzung des im Bereich des B-Plans Nr. 190 Jugendstilpark Haar liegende Bestandsgebäude CS 63 zu Wohnzwecken mit Erstellung von 12 Wohneinheiten, Ausbau des Dachgeschosses sowie dazugehöriger Außenanlagen.
Gebäudeabmessungen:
Gesamtfassadenabwicklung: ca. 150 m
BGF: ca. 2548 m²
Grundfläche: ca. 827 m²
Wohnfläche: ca. 1.240 m²
Traufhöhe: ca. 4,4-7,8m
Firsthöhe : ca. 12,3-13,5m
Ausführungszeiten (gem. BZP siehe Anlage)
1.1 Projektbeschreibung
Der "Jugendstilpark" befindet sich auf einer zur Erholung angelegten Parkanlage in Haar. Das Kernstück bilden die im Jugendstil errichteten denkmalgeschützten ehemaligen Klinikgebäude, die zu Wohnungen umgebaut werden. Um diese Bestandsgebäude gruppieren sich in mehreren Bauabschnitten die Neubauquartiere, die sich als eigenständiges und anspruchsvolles Gegenüber zum historischen Bestand präsentieren. Das ganze Wohnquartier befindet sich in einem großen Park mit altem Baumbestand.
Bei dem Bauvorhaben handelt sich um die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes aus der Jugendstilzeit mit Baujahr um 1910 mit 12 Wohnungen. Das Gebäude steht als Teil des gesamten bebauten Areals mit samt seiner Außenanlagen unter Denkmalschutz gemäß dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 190 "Jugendstilpark". Das Mehrfamilienhaus besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss mit Spitzboden. Die nicht überdachten Fahrradstellplätze befinden sich in den Außenanlagen im Bereich der Gebäudezugänge. Weitere Fahrradräume sind im Untergeschoss vorhanden, die über Treppen erschlossen werden. Für die Müllentsorgung wird eine überdachte Müllstation hergestellt. Die Wohnungen werden über 4 Hauseingänge erschlossen. Die zu den Wohnungen gehörenden PKW-Stellplätze werden in einer Gemeinschaftstiefgarage (sog. "GTG 1A") untergebracht. Die Zufahrt befindet sich in der Nachbarstraße Willy-Träutlein-Straße.
Bestandsbeschreibung
Das Gebäude weist im Bestand ein vollflächiges Kellergeschoss, Erdgeschoss als Hochparterre und ein teilausgebautes Dachgeschoss (ca. 65% Ausbaufläche) mit einem partiellen Spitzboden auf. Die Außenwände des Kellergeschosses sind in massiver Bauweise (Stampfbeton) in einer Wandstärke von ca. 70 cm errichtet und wurden in gleicher Art und Weise bis Unterkante der erdgeschossigen Fensterbrüstung geführt und bilden so den Sockel der aufgehenden Wandflächen.
Das Erdgeschoss - als Hochparterre - und das Obergeschoss (hier: Kopfbau des Dachgeschosses) sind in massivem Mauerwerksbau mit Putzauftrag errichtet. Das Dachgeschoss des Gebäudes CS63 wurde ursprünglich als zimmermannsmäßige Holzkonstruktion erstellt.
Die ursprüngliche Grundrissgliederung des Erdgeschosses zeigt eine unter funktional medizinischen Aspekten errichtete Grundrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen.
Im Zuge der klinischen Nutzung wurde um 1990 der mittig gelegene Teil der hölzernen Dachstuhl-Konstruktion gegen eine massiv ausgeführte Beton-Konstruktion ausgetauscht. Die bauzeitliche Grunddrissorganisation in 2 getrennte Abteilungen wurde durch eine längslaufende Mittelflur-Erschließung mit Auflösung der ursprünglichen Schlafsäle ersetzt. Diese baulichen Eingriffe sind in der Außenwahrnehmung des Gebäudes (Fassaden und insbesondere Dachlandschaft) deutlich ablesbar. Darüber hinaus erfolgten nutzungsabhängige Ausbauten und Grundrissanpassungen in allen Geschossen, meist in leichter Trockenbaukonstruktion ausgeführt.
Das Gebäude mit seinem Grundstück ist durch das vorhandene Straßen- und Wegesystem, vielseitig von Straßen umgeben und grenzt in östlicher Richtung an die sogenannte "Geschlechterachse" des Areals an. Vorhandene Archivdokumentationen ist eine Dreiteilung des Grundstücks mit einer offenen Freianlagenkonzeption, einem Zugangsbereich in Art eines Vorgartens und einem umzäunten Bereich zu entnehmen.
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung zum denkmalgeschützten Gebäude CS63
Mit Umnutzung zu Wohnzwecken werden neue Wohnungsgrundrisse gemäß der Objekt- und Ausführungsplanung der Architekten und Fachplaner in allen oberirdischen Geschossen errichtet. Es erfolgt der Einbau eines zusätzlichen Hauszuganges mit nachgeordnetem Treppenhaus vom Kellergeschoss bis in den ausgebauten Spitzbodenbereich. Das im Bestand vorhandene, neuzeitliche Nebentreppenhaus aus 1990 wird rückgebaut und durch neue Treppenläufe vom Kellergeschoss bis zum Spitzboden ersetzt. Hierbei wird der Hauszugang erhalten. Im Weiteren wird die um 1990 errichtete Betonkonstruktion im mittig gelegenen Dachbereich abgebrochen und durch eine hölzerne Dachstuhl-Kosmntruktion - der historischen Dachform folgend - ausgetauscht. Das bereits in Teilen ausgebaute Dachgeschoss und der Spitzbodenbereich werden bei Erhalt, statischer Ertüchtigung und bauphysikalischer Optimierung (Wärme- und Schallschutz) der Dachkonstruktion zu Wohnzwecken vollflächig ausgebaut. In diesem Zug erfolgt die Errichtung notwendiger Belichtungsflächen durch den Einbau von Gauben, Dachloggien und Dachflächenfenstern.
Im Untergeschoss werden notwendige Technikräume, Nebennutzungsräume und die Abstellbereiche der Wohnung eingebaut. Die Erschließung des Untergeschosses erfolgt durch das bestehende und die beiden neu zu errichtenden Treppenhäuser. Die Fenster- und Türanlagen im Kellergeschoss werden nach Vorgaben der Planung erneuert und es erfolgt der Einbau einer mechanischen Quer-/ Längslüftung zu Vermeidung bauphysikalischer Mängel.
Jede Wohnung erhält einen zugeordneten Freiraum in Form eingezogener Loggien (teilweise im Bestand vorhanden) und/oder Dachloggien im Dachgeschoss; einzelne Wohnungen erhalten im Gartenbereich anzulegende Terrassenflächen.
Unter Beachtung der Umnutzung zu Wohnraum und der bauphysikalischen Bauwerkserhaltung werden die massiv errichteten Außenwände des Gebäudes innenseitig mit einer reversiblen Dämmung aus ca. 6 cm dicken Calcium-Silikat-Platten versehen.
Die in Teilen historischen Fensteranlagen (Holzkastenfenster mit Metallsprossen im Erdgeschoss, im Dachgeschoss mit Holzsprossen) werden in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bewertet und unter Beachtung eines Wärmeschutz-Konzeptes saniert und ertüchtigt. Neu zu errichtende Fenster und Fenstertüren werden im Zuge der Nutzungswandlung und Abstimmung mit dem BLfD als Holz-Isolier-Glas-Elemente mit bauzeitlicher Profilausbildung der Außensicht errichtet.
Die Aufarbeitung der Fassaden wird nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und in enger Abstimmung mit dem BlfD unter Berücksichtigung des bereits vorliegenden restauratorischen Farbgutachtens für die Fassaden des Gebäudes CS67 ausgeführt.
Die Sanierung der Wand- und Deckenbeschichtungen im Bestandstreppenhaus zur Farbfassung und ornamentalen Gestaltung werden ebenfalls anhand eines noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens erfolgen. Die Aufarbeitung aller Ausstattungen des Treppenhauses (Bodenbeläge, Treppenkonstruktion, Geländer, Handläufe etc.) wird in enger Abstimmung mit dem BLfD ausgeführt.
Die allgemeinen Ziele der Sanierung sind erstrangig Substanzerhalt und eine optische Qualität, die dem denkmalgeschützten Haus gerecht werden. Die Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz des Gebäudes erfolgen nach Angaben der Tragwerksplaner unter Berücksichtigung bauphysikalischen Bedingungen (Wärme/Schall/Feuchte) sowie sämtlicher bautechnischer Regelwerke und den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz. Sämtliche haustechnische Anlagen werden erneuert. Das Einfügen modern getalteter Funktionalbereiche wie Bad und Küche sowie die Modernisierung aller haustechnischen Installationen erfolgt nach aktuellen technischen Standards.
Die ursprüngliche Aufteilung der umgebenden Gartenfläche ist im Bestand immer noch vorhanden und wird grundsätzlich erhalten. Der Vorgarten und der umzäunte, nach Süd-Osten orientierte Privatgarten wird der wohnwirtschaftlichen Nutzung entsprechend und nach Vorgaben der Gestaltungssatzung und dem BLfD saniert und weitergenutzt. Die restlichen Flächen des Grundstücks werden künftig öffentlich gewidmet, so dass der ursprüngliche Charakter der offenen Freianlagenplanung erhalten und gärtnerisch fortgeführt wird.
1.2 Baustelle
Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen.
Der AN Rohbau wird die Medienversorgung (Baustrom+Bauwasser) einrichten.
1.3 Bauleistungen
Betonwerkstein
1.4 Ortsbesichtigung / Erschwernisse
Der Bieter muss sich vor Abgabe des Angebotes zwingend über die örtlichen Verhältnisse informieren. Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich.
Folgende Erschwernisse sind dabei zu beachten:
Objekt steht unter Denkmalschutz, d.h. Veränderungen am Bestand bedürfen immer einer Genehmigung
Besonders zu schützende denkmalrelevante angrenzende Bereiche
Treppenhäuser sind gemäß Denkmalschutzauflage zu schützen
Zugangstreppen /- rampen zum Gebäude (außen)
umgebende Bestandsbäume im Straßenraum
Keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten
Maximale Punktlasten der Decken sind zwingend einzuhalten. Punktlast maximal 1,0 kN (100 kg). Aufstandsfläche hierfür größer 30 cm x 30 cm, sodass die Punktlast bei den Stahlsteindecken nur auf den Betonrippen steht und nicht auf dem Ziegel. Bei Bedarf muss eine entsprechende Lastverteilung vorgesehen werden.
erhöhte Unebenheiten im Bestand; teilweise Haftprüfungen nötig
u.s.w.
Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
NavVis Zugang
Es liegt ein 3D Scan des Gesamtgebäudes auf Navis vor. Hier können alle Räume digital betrachtet werden und auch Messungen vorgenommen werden können.
Der folgende Zugang steht jedem Bieter kostenfrei zur Verfügung:
link:
https://siin.iv.navvis.com/?vlon=3.44&vlat=-0.25&fov=45.0&site=2625571698842650&image=2836763721164713
Benutzername: domhr.61
PW: domhr.61
1.5 Hinweis zur Verfügungstellung von Planungsunterlagen
Der wechselseitige Austausch der Planungsunterlagen zwischen allen am Bau Beteiligten wird über eine Internet-gestützte Planungsplattform erfolgen. Die Teilnahme hieran ist auch für den Auftragnehmer verbindlich. Der AN ist verpflichtet, die für seine Leistungserbringung erforderliche Planungen und sonstigen Unterlagen sich unaufgefordert und jedenfalls nach Erhalt einer automatisierten Nachricht über die Einstellung neuer Unterlagen von dieser Planungsplattform herunterzuladen und sich diese, soweit für Ihn erforderlich auch in Papierform auszudrucken.
Der AG und seine Erfüllungsgehilfen stellen dem AN keinerlei Unterlagen in Papierform zur Verfügung.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeteiligte Projektbeteiligte
Bauherr PHOENIX Das Domizil Haar 2 GmbH
Königstrasse 5
70173 Stuttgart
Projektsteuerung KTL Heidelberg GmbH
Carl-Benz-Str. 6
69115 Heidelberg
Entwurfs- und
Ausführungsplanung SIIN GmbH
Senefelderstrasse 26
70176 Stuttgart
Tragwerksplanung AJG Ingenieure GmbH
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Bauphysik GN Bauphysik Finkenberger +
Kollegen Ingenieurgesellschaft mbH Bahnhofstraße 27,
70372 Stuttgart
Brandschutz Sinfiro GmbH & Co. KG
Herzogspitalstraße 24,
80331 München
Baugrund Smoltczyk & Partner GmbH
Untere Waldplätze 14
70569 Stuttgart
Objektüberwachung igb - Ingenieurgesellschaft Burgert mbH
Plinganserstraße 150
81369 München
Projektbeteiligte
Besondere Vertragsbedingungen 2) BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Angebot
1.1 Dem Bieter bleibt freigestellt Nebenangebote mit dem Hauptangebot einzureichen. Nebenangebote ohne Hauptangebote können ausgeschlossen werden.
1.2 Der Bieter hat bei Angebotsabgabe verantwortlich zu ermitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zuverlässigkeit seiner Anlage bzw. Ausführungsart gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z.B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseits erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Ausführung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich.
1.3 Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart.
1.4 Sollten angebotenen Preise vom Bieter zeitlich begrenzt werden, ist schriftlich im Begleitschreiben des Angebotes darauf hinzuweisen und der Termin anzugeben. Die Bindefrist an das Angebot darf dabei nicht unterschritten werden. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen.
1.5 Soweit in der Leistungsbeschreibung von Einzel-Ausschreibungen bestimmte Erzeugnisse (Markenangaben) oder Verfahren vorgeschrieben sind, kommen sie auch grundsätzlich zur Ausführung, weil ein sachlicher Grund die Produktvorgabe rechtfertigt. Ein solcher Grund liegt vor, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung sowie dem Austausch verschiedener beim Auftraggeber standardisierter Bauteile, wie z.B. Wohnungseingangs- und Innentüren, Bodenbeläge, Beschläge, Heizkörper sowie Sanitärobjekte und Sanitärarmaturen.
1.6 Ansonsten stellen etwaige in Alternativ-/Nebenangeboten als gleichwertig angegebene und im Auftragsfall verwendeten Alternativ-Fabrikate für den Auftraggeber Varianten zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Qualitätsstandard dar.
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Betonwerksteinarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Natur-/Betonwerksteinarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten, sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
AKQR: Arbeitskreis Qualitätssicherung Rüttelbeläge Säurefliesner-Vereinigung e. V.,
BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V.,
BFTN: Bundesfachgruppe Betonwerkstein, Fertigteile, Terrazzo und Naturwerkstein
Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V.,
Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V.,
GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DNV: Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V.,
Fachverband Fliesen und Naturstein e. V.,
GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V.,
WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.,
ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der AG unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung erstellt der AN, soweit nicht vorhanden, eine Fugen- und Verlegeplanung. Hieraus müssen Bezugskanten und Verlegerichtung sowie Rutschhemmungsklassen der Beläge hervorgehen.
Für die Steinmaterialien und deren Plattenformate (L x B x T) sind statische Nachweise in Bezug auf aufnehmbare Belastungen durch den Lieferanten herzureichen.
2.1 Prüfung der Belegreife
Der AN ist verpflichtet, vor der Verlegung der Bodenbeläge die Belegreife des Estrichs durch CM-Messungen (Calciumcarbid-Methode) sicherzustellen. Die Messungen erfolgen an den vorgesehenen Messstellen auf der Baustelle und dienen dem Nachweis des zulässigen Feuchtegehalts gemäß den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach DIN 18560-1 sowie dem TKB-Merkblatt 16.
Die Messergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren und der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen. Eine Verlegung der Bodenbeläge darf nur bei Einhaltung der zulässigen Grenzwerte erfolgen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung, Bewertung und Dokumentation der Feuchtemessung liegt beim Auftragnehmer. Die im Zuge der Messung hergestellten Öffnungen im Estrich sind fachgerecht zu verschließen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Produkt/Material
Jegliches Steinmaterial muss frei von Rissen, Blätterungen, Löchern und Verfärbungen sein.
Der AN hat im Rahmen von Güteprüfungen Nachweise für die Eignung des jeweiligen Steinmaterials für den entsprechenden Einbauort und -zweck anhand mineralogisch-chemischer Untersuchungen und technisch-physikalischer Untersuchungen über einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter für Steinmaterialien zu erbringen. Dies schließt auch den Nachweis der Tausalzbeständigkeit ein.
Vom AG können Gütezeugnisse und Angaben über ihre Verwendung bei ausgeführten Bauten angefordert werden.
Der AN hat bis 8 Wochen vor Beginn des Einbaus einen Lieferantennachweis zum Rohmaterial zu erbringen. Ebenfalls sind über ein Prüfzeugnis, nicht älter als 2 Jahre, die vorgegebenen technischen Anforderungen nachzuweisen. Aus dem Prüfzeugnis müssen die genaue Materialbezeichnung, der AG der Prüfung und das prüfende Institut hervorgehen.
Alle angebotenen Materialien müssen dem AG vom AN detailliert benannt werden. Vom AN ist die Klärung über die zu verwendenden Materialien mit dem AG herbeizuführen, wobei dem AG ein Bemusterungs- und Prüfzeitraum von mindestens 10 Tagen zur Verfügung stehen soll.
Der AN trifft die Auswahl von (auch unterschiedlichen) Steinmaterialien, Klebern, Zementmörteln etc. im Hinblick auf das Erfordernis, dass die verschiedenen Materialien nicht in unerwünschter Weise miteinander reagieren dürfen und nicht zu Verfärbungen sichtbarer Materialoberflächen führen.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche ist grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, abweichend von ATV Betonwerksteinarbeiten Punkt 2.3, sind Farbunterschiede, die in Kenntnis dessen aus unterschiedlichen Herstellungsverfahren herrühren, nicht akzeptabel und stellen einen Mangel dar. So ist der AG vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
3.2 Oberfläche/Optik
Sämtliche Naturstein- und Betonwerksteinbodenbeläge sind, soweit nicht anders beschrieben, in geschliffener Oberfläche C120 bis C220 auszuführen.
3.4 Rutschhemmung von Oberflächen
Die Mindestvorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht-gewerbliche Bereiche einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden.
Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen.
Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialdisposition unaufgefordert mit und meldet Bedenken an.
3.5 Allgemeine Grundlagen zur Ausführung
Sonderplatten, wie bspw. kalibrierte Platten als Aufzugskabinenbeläge, die nicht in der Standardproduktion gefertigt werden können, müssen sich optisch in das Gesamterscheinungsbild einfügen.
3.5.1 Untergrund
Die Naturstein- und Betonwerksteinbeläge sind grundsätzlich höhengleich mit angrenzenden Bodenbelägen auszuführen, sofern keine Höhensprünge vorgesehen sind.
Scheinfugen im Estrich sind vom AN vor Ausführung der Betonwerksteinarbeiten mit
Kunstharz kraftschlüssig zu vergießen, bei Erfordernis zu vernadeln. Das ist in die EPs der Einzelpositionen einzukalkulieren.
3.5.3 Verlegung
Es ist davon auszugehen, dass baustellenlogistikbedingt nicht alle Belagsflächen in einem Zuge verlegt werden können. Die Verlegeabschnitte richten sich nach dem Baufortschritt. Die hieraus resultierenden bauüblichen Aufwendungen für die zeitlich versetzte Verlegung in Abschnitten sind mit einzukalkulieren.
3.5.3.2 Verlegung im Dünnbett oder Mittelbett
Vom AN ist auf eine sehr ebene Verlegung des Belages zu achten. Zwischen benachbarten Platten ist eine Höhendifferenz von maximal 1 mm zulässig, Überzähne > 1 mm stellen einen Mangel dar und sind nicht zulässig.
Kalibrierte Platten sind, soweit nicht nachfolgend abweichend beschrieben, mit Haarfuge < 2 mm zu verlegen.
3.5.5 Plattenbeläge unterhalb von Türen
Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Fliesenbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung zu entkoppeln sind, und ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter Fugenprofile erfolgt durch den AN unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen, insbesondere aus Radlasten.
Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG abfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Plattenfugen in den Türlaibungen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen und dauerelastisch zu versiegeln.
Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Plattenbelag nicht höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten.
3.5.6 Dauerelastische Versiegelung
Als Fugenfüllstoffe sind ausschließlich dauerelastische Fugenversiegelungsstoffe mit einem zulässigen Gesamtverformungsmaß (ZGV) von 25 % oder besser einzusetzten.
Der Einbau von dauerelastischen Verfugungen muss generell ohne Zuhilfenahme von Spülmittel o. ä. Glättmitteln erfolgen, um spätere Verfärbungen am Naturstein zu vermeiden. Soweit beim AN keine positiven Erfahrungen aus der Kombination des jeweiligen dauerelastischen Fugenfüllmaterials mit den zum Einsatz gelangenden Oberbelägen vorliegen, legt der AN unmittelbar nach Auftragserhalt unaufgefordert Materialkombinationsproben aus Fugenfüllmaterial und Oberbelägen an, um rechtzeitig vor der Ausführung der dauerelastischen Verfugung auf der Baustelle Erkenntnisse über Materialunverträglichkeiten oder -verfärbungen zu erhalten. Der AN übergibt diese Materialkombinationsproben vor Ausführung der dauerelastischen Verfugungsarbeiten an den AG.
Alle sichtbaren Kanten sind anzufasen und in der Hauptoberfläche entsprechenden Bearbeitung auszuführen.
Verfugungen sind in voller Tiefe zu schließen.
3.6 Ausführung spezieller Bauteile
3.6.2 Stufen- und Treppenbeläge
Die Vorderkanten von Werksteinblockstufen sind gefast auszuführen.
Alle Stufen erhalten rutschhemmende Vorderkanten. Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend beschrieben, erhalten alle Treppenvorderkanten gestockte Bereiche zum Zwecke der Rutschhemmung.
Soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, sind Stufenbeläge schallentkoppelt zur Wand einzubauen.
Die Randfugen von Podestbelägen sind generell elastisch auszuführen. Randplatten von Podesträndern sind starr im Mörtelbett einzubauen, soweit keine Randwinkel beschrieben sind. Zwischen den starr eingebauten Podest-Randplatten und nebenliegenden, schwimmend verlegten Podestbelägen sind durchgängige Schalltrennfugen mit Randdämmstreifen und dauerelastischer Versiegelung einzubauen. Wischleisten sind an allen zum Bodenbelag angrenzenden Wandflächen sowie dem Treppenverlauf folgend als 2-tlg. Stufensockel (Tritt- und Setzstufe) einzubauen.
Sämtliche sichtbar verbleibenden Stirnkanten und Überstände von Stufen- und Podestbelägen sowie von Sockelleisten sind mit einer Oberfläche wie die Beläge der Hauptfläche herzustellen.
3.6.3 Bodenbeläge
Der AN prüft die vorgeschlagenen bzw. zu bemusternden Naturstein- und Betonwerksteinmaterialien für Bodenbeläge, insbesondere unter den Aspekten der Dauerhaftigkeit von Oberfläche, Rutschhemmung und Ansehnlichkeit sowie im Hinblick auf zu erwartende mechanische und chemische Beanspruchungen.
Abweichend von den Vorgaben der ATV sind Höhenversprünge geschliffener oder kalibrierter Beläge zwischen benachbarten Platten bis zu einer Einzelgröße von 0,60 m2 nur bis 1 mm, bei Platten > 0,60 m2 bis maximal 2 mm zulässig.
3.6.4 Sockelleisten
Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung abweichend beschrieben, sind Sockelleisten aus gleichem Material wie Bodenbeläge mit einer Stärke von mindestens 8 mm bis maximal 12 mm herzustellen.
Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung als "wandbündig" beschrieben, sind Sockelleisten auf die fertige Wandfläche mit Klebemörtel aufzusetzen. Die oberen Sichtkanten sind geschliffen/poliert und gefast auszuführen. Oberseitige dauerelastische Verfugungen sind nicht zulässig.
In den Anschlussbereichen Boden-Sockel sind dauerelastische Versiegelungen einzuplanen.
3.6.5 Reinstreifer
Reinstreifer sind auf Plattenfugenmaße bezogen objektspezifisch anzufertigen und oberflächenbündig an den Bodenbelag anzuarbeiten. Unterhalb von Reinstreifermatten ist der Untergrund mit einem Abdichtungsanstrich auf Epoxidharzbasis zu beschichten.
Reinstreifermatten sind grundsätzlich in umlaufende Rahmen aus Edelstahl einzulegen. Für die Dauer der Bauzeit ist vom AN eine Holzplatte als Provisorium in den Mattenrahmen zur Vermeidung von Stolperkanten einzulegen und bei Einbau der Reinstreifermatte zu entsorgen. Zum Zweck der Reinigung sind Reinstreifermatten in Felder < 1,00 m2 unter Aufnahme des Fugenbilds angrenzender Beläge zu teilen.
3.8 Erstreinigung
Die Menge des zum Reinigen verwendeten Wassers ist auf die tatsächlich notwendige Menge zu beschränken. Saure und stark alkalische Reinigungsmittel sind nicht einzusetzen.
Grobe Verschmutzungen, wie Farbreste, Putz etc., sind mit einer Reinigungsklinge zu beseitigen. Die Erstreinigung ist Leistungsbestandteil des AN und wird nicht gesondert vergütet.
ZTV Betonwerksteinarbeiten
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63 Im Folgenden eine Aufführung der relevanten Maßnahmen für das Gewerk, die sich aus dem Denkmalschutz ergeben.
Detaillierter Maßnahmenkatalog zum denkmalgeschützten Gebäude CS 63
(siehe S. 7 ff, Denkmalschutzrechtliche Maßnahmenbeschreibung, Stand 30.06.2019+10.1.20+3.4.20, Stand Tektur)
(21) Die bauzeitliche Ausstattung und Gestaltung der Bestandstreppenhäuser wird erhalten, saniert und behutsam im Sinne der künftigen Wohnnutzung modernisiert.
Die im Eingangsbereich (alle Bestandstreppenhäuser) vorhandenen Fliesenbeläge werden während der Sanierungsphase durch Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor Beschädigungen geschützt. Die substanzschonende Aufarbeitung der keramischen Fliesenbeläge erfolgt durch materialgerechte Oberflächenreinigung und einer lösungsmittelfreien Oberflächenimprägnierung.
Auch die Granitstufen und der betonierte Treppenlauf in das Kellergeschoss werden nach gleicher Vorgehensweise aufgearbeitet
Die weitere vertikale Erschließung von Erdgeschoss-Hochparterre bis zum Dachgeschoss erfolgt im Bestand mit einer eingestemmten, halb-gewendelten Holzwangen-Treppen-Konstruktion (Eiche), die zum Treppenauge mit einer kunsthandwerklichen, hölzernen Absturzsicherung /Brüstung versehen ist. Setz- und Trittstufen sind derzeit mit Linoleum-Belägen versehen. Ein hölzerner Handlauf (Eiche) an metallischer Unterkonstruktion ist an den seitlichen Wandflächen befestigt. Während der Sanierungsphase wird die Treppenanlage und das historische Brüstungsgeländer durch Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor Beschädigungen geschützt; seitlich angeordnete Handläufe werden demontiert und zum späteren Wiedereinbau eingelagert.
Die im Bestand vorhandenen holzsichtigen Oberflächen der Treppenanlage und des Brüstungsgeländers werden behutsam gereinigt; kleinere Beschädigungen werden materialgerecht durch einen Tischler ausgebessert und abschließend mit einem transparenten kratzfesten Lack versehen. Die eingelagerten Handläufe werden nach gleicher Sanierungsvorgabe überarbeitet und wieder an gleicher Stelle montiert. Die Linoleumbeläge und deren Klebschichten auf den Trittstufen werden vorsichtig entfernt und substanzschonend abgeschliffen. Die weitere Sanierung der Stufenoberflächen richtet sich dann nach dem augenscheinlichen Ergebnis der ersten Sanierungsschritte. Da davon auszugehen ist, dass die Trittstufen aus Gründen der Rutschsicherhit mit Linoleumbelägen versehen wurden, sind nur kleinere Beschädigungen fach- und materialgerecht auszubessern. Die hölzernen Treppenläufe erhalten abschließend einen transparenten kratzfesten Schutzlack
Während der Sanierungsphase wird die Treppenanlage und deren historische Ausgestaltung durch Belegen mit Polstervlies und Holzwerkstoffplatten vor Beschädigungen geschützt; die seitlich angeordneten Handläufe werden demontiert und zum späteren Wiedereinbau eingelagert.
Die im Bestand vorhandenen holzsichtigen Oberflächen der Treppenanlage werden behutsam gereinigt; kleinere Beschädigungen werden materialgerecht durch einen Tischler ausgebessert und abschließend mit einem transparenten, kratzfesten Schutzlack versehen.
Die eingelagerten Handläufe werden nach gleicher Sanierungsvorgabe überarbeitet und wieder an gleicher Stelle montiert. Die hölzernen Treppenbeläge werden substanzschonend abgeschliffen. Die weitere Sanierung der Stufenoberflächen richtet sich dann nach dem augenscheinlichen Ergebnis der ersten Sanierungsschritte. Es ist davon auszugehen ist, dass die Trittstufen nur kleinere Beschädigungen aufweisen werden; diese sind fach- und materialgerecht auszubessern. Die hölzerne Treppenläufe erhalten abschließend einen transparenten, kratzfesten Schutzlack.
Sämtliche Untersichten der Treppenläufe sind mit einem weißen beschichteten Glattputz auf Putzträger - vermutlich aus Brandschutzgründen - versehen. Sämtliche Wand- und Deckenflächen in den Bestandstreppenhäusern sind geputzt und weiß gestrichen. Sämtliche Neuanstriche der Wand- und Deckenflächen - auch die geputzten Untersichten der Treppenläufe - in den Bestandstreppenhäusern erfolgen nach den Erkenntnissen der noch auszuführenden restauratorischen Befunduntersuchungen und in Abstimmung mit dem Gebietsreferenten des BLfD.
Nach Konkretisierung und Abstimmung mit dem BLfD wird die Farbfassung der Treppenhäuser auf Grundlage der Erkenntnisse des noch zu erstellenden restauratorischen Gutachtens erfolgen.
Detaillierter Maßnahmenkatalog Denkmalschutz CS63
Schnittstellen Schnittstellen zu anderen Gewerken
Treppen / STB-Fertigteile (Vorleistung)
Ebenheit, Maßhaltigkeit und Einhaltung der Gefälle/Steigungsmaße sind sicherzustellen.
Werksteinbeläge benötigen eine tragfähige, rissfreie und aufnahmefähige Oberfläche.
Geländer (Vorleistung)
Die Montage der Treppengeländer erfolgt vor dem Einbau des Betonwerksteinbelags.
Estricharbeiten (Vorleistung)
Tragfähiger Untergrund und vollständige Austrocknung gemäß CM-Messung.
Schnittstelle: Trocknungszeit kann je nach Aufbau mehrere Wochen betragen (Zementestrich ~4 Wochen/4 cm).
Prüfpflicht für den AN Werkstein auf Eignung und Haftung des Untergrunds.
Putzarbeiten (Vorleistung)
Wandputzarbeiten werden vor Verlegung der Betonwerksteinbeläge fertiggestellt.
Türen / Türzargen (Folgeleistung)
Lage der Türschläge ist relevant für die Fugenlage.
Malerarbeiten (Folgeleistung)
Malerarbeiten erfolgen nach Einbau der Betonwerksteinbeläge.
Schnittstellen
Auflistung der Anlagen Siehe Anlagenliste anbei
Auflistung der Anlagen
010 Vor-/nachbereitende Arbeiten
010
Vor-/nachbereitende Arbeiten
Vor-/nachbereitende Arbeiten
Vor-/nachbereitende Arbeiten
010.___.0010 Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Arbeiten der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten.
Leistungsumfang
Montage- und Ausführungspläne (erforderliche Ansichten, Details, Verbindungen, Anschlüsse)
Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf:
mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des AG
Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage
Materialdisposition des AN
Die Werkstatt- und Montageplanung ist in der Projektplattform Dalux einzustellen. Der Rücklauf mit Prüfanmerkungen und Freigaben erfolgt ebenfalls über Dalux.
Die Unterlagen sind in Dateiform als PDF sowie in bearbeitungsfähiger Programmdatei bereitzustellen.
Auf Aufforderung des Auftraggebers sind die Unterlagen zusätzlich dreifach in Papierform vorzulegen.
010.___.0010
Technische Bearbeitung
P
1,00
psch
010.___.0020 Gewerkedokumentation Als Revisionsunterlagen sind alle Ausführungszeichnungen und Unterlagen in Ordner sortiert, mit Inhaltsverzeichnis versehen und durch Register getrennt in folgender Anzahl zu übergeben:
- 1-fach digital
- 1-fach Papier für Denkmalamt
Zeichnungen sind digital jeweils in den Formaten .dxf, .dwg und .pdf auf dem Planserver zu speichern, alle anderen Unterlagen im Format .pdf.
Mindestumfang
Verlege- und Einbaupläne in Form auf den Ist-Montagezustand nachgeführte Werkstatt- und Montageplanung
Sämtliche für die Arbeiten aufgestellten Berechnungen und Nachweise
Zulassungen und Prüfzeugnisse sämtlicher verbauter Materialien samt deren Einbauanleitungen
Zustimmungen im Einzelfall - soweit relevant - sowie deren zu Grunde liegende Prüfungen und Nachweise
Konformitätserklärung/Errichterbescheinigung über die regelgerechte Errichtung des Werks/Ausführung der Arbeiten
- Fachbauleitererklärungen
technische Datenblätter sämtlicher eingesetzter Systeme und Produkte
Pflege-, Reinigungs- und Wartungsanleitungen für alle eingebauten Produkte
Farb- und Designdokumentation mit vollständiger Herstellerartikel- und Farbbezeichnung für alle sichtbar verbleibenden Produkte und Oberflächen
Bautagesberichte
Insbesondere Dastellung aller denkmalpflegerisch relevanter Informationen zur abschließenden Übergabe an das Denkmalamt
010.___.0020
Gewerkedokumentation
1,00
St
010.___.0030 Zweistufige Bemusterung m. Auftraggeber 2-stufige Bemusterung aller wesentlichen Elemente der Leistungen, vor Ort mit dem Auftraggeber. Es sind zunächst min. 3 verschiedene Farben und 3 verschiedene Typen als Handmuster vorzulegen. Anschließend wird eine Einbausituation bemustert.
010.___.0030
Zweistufige Bemusterung m. Auftraggeber
P
1,00
psch
010.___.0040 Messung, Estrichfeuchte Messung der Estrichfeuchte zur Feststellung der Belegreife mit einem CM-Gerät. Die Orte der Messstellen sind zusammen mit der Bauleitung festzulegen.
Leistungsbestandteile
Messung der Estrichfeuchte mit einem Calciumcarbid-Messgerät (CM)
Verschließen der im Zuge der Messung hergestellten Öffnungen im Estrich.
Zweck: Ermittlung der Restfeuchte im Estrich
Vorleistung: Estrich
Folgeleistung: Bodenbelag
010.___.0040
Messung, Estrichfeuchte
6,00
St
010.___.0050 Untergrundvorbereitung, Schleifen Sinterschicht Untergrundvorbereitung von Zementestrich für die Verlgegung von Betonwerkstein im Mörtelbett.
Leistungsbestandteile
Untergrund prüfen
lose Bestandteile entfernen
Fläche vor Beginn reinigen
Zweck: Vorbereitung des Estrichs zur sicheren Verlegung von Betonwerkstein
Vorleistung (baus.): Zementestrich
Folgeleistung: Werkstein im Mörtelbett im Kreuzverband verlegt
Einbauort: -Treppenhäuser
010.___.0050
Untergrundvorbereitung, Schleifen Sinterschicht
22,00
m2
010.___.0060 Nivellierausgleich, bis 5 mm Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse als selbstverlaufende, kunststoffvergütete Zementmasse.
Leistungsbestandteile
Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung
Haftgrund
Ausgleichs- bzw. Nivelliermasse
Abrechnungshinweis: Der AN erstellt ein Messprotokoll über erforderliche Mehrstärken anhand eines Messprotokolls mit Messraster 50x50 cm und legt dieses dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zur Prüfung und Freigabe als Grundlage seines Vergütungsanspruchs vor!
Zweck: Toleranzausgleich
Vorleistung: Zementestrichflächen
Folgeleistung: Betonwerkstein
Druckfestigkeit: C25 gem. DIN EN 13813
Ausgleichsstärke: bis ca. 5 mm
Ortsangabe: EG - DS
010.___.0060
Nivellierausgleich, bis 5 mm
6,00
m2
010.___.0070 Rissaufweitung und -verdübelung Rissaufweitung von Estrichrissen samt Querschnitten und Verdübelung.
Leistungsbestandteile
Längsrisse aufweiten
Querschnitte anlegen
Stahldübel einlegen
Fugenverguss mit Epoxydharz
Quarzsandeinstreuung Oberfläche
Staubentsorgung nach AVV-Schlüssel
Zweck: Risssanierung
Vorleistung: Estrichrisse
Folgeleistung: Betonwerkstein
Breite Rissaufweitung: 5 mm
Tiefe Rissaufweitung: 5 mm
Ortsangabe: Treppenhäuser
010.___.0070
Rissaufweitung und -verdübelung
E
1,00
m
010.___.0080 Grobe Unebeneheiten verspachteln Lokale Unebenheiten, Vertiefungen, Ausbrüche, Risse und Fehlstellen im Untergrund vor der Betonwerksteinverlegung mit geeignetem Spachtel- bzw. Reparaturmörtel schließen und egalisieren. Einschließlich Reinigen, Vorbereiten des Untergrunds sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Oberfläche für die nachfolgende Betonwerksteinverlegung geeignet herstellen.
Abrechnung nach bearbeiteter Fläche.
010.___.0080
Grobe Unebeneheiten verspachteln
E
6,00
m²
010.___.0090 Abschnitt und Entsorgung Randdämmstreifenüberstand Abschneiden und Entsorgen des Überstandes von Randdämmstreifen.
Anwendungsort: EG-DS
010.___.0090
Abschnitt und Entsorgung Randdämmstreifenüberstand
47,00
m
020 Betonwerkstein Bodenbeläge im Innenbereich
020
Betonwerkstein Bodenbeläge im Innenbereich
Leitbeschreibung Bodenbeläge und Stufen Die nachfolgenden Leistungen sind in den Positionen zu Boden- und Treppenbelägen aus Betonwerkstein pauschal mit einzukalkulieren oder gelten - sofern bereits einzeln aufgeführt - als deren technische Präzisierung.
1.0 Betonwerkstein
Angebotenes Fabrikat EUVAL 92.50 Carbi oder gleichwertig.
(vom Bieter anzugeben)
2.0 Fugenbild und -farbe
Fugenfarbe abgestimmt auf Plattenfarbe, Auswahl in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG)
3.0 Rand- und Anschlussfugen (dauerelastisch)
Ausführung der sichtbaren Rand- und Anschlussfugen mit dauerelastischer Versiegelung, einschließlich Hinterfüllung und Untergrundvorbehandlung.
Anforderung: Materialverträglichkeit mit Betonwerkstein
Farbton: analog zur zementären Mörtelfuge
4.0 Treppenstufen-Ausführung
Ausführung wahlweise, in Abstimmung mit dem AG, in einer der folgenden Varianten:
als Winkelstufe, Trittstufe aus mit einer gefasten Sichtkante (siehe Abbildung 1)
oder
Trittstufe mit zwei gefasten Sichtkanten, Setzstufe um Fase zurückversetzt (siehe Abbildung 2)
Abb. 1
Abb. 2
5.0 Stufensockel (getreppt)
Wandseitige Sockelleisten entlang des Treppenlaufs (siehe Abbildung 3)
Abb. 3
Leitbeschreibung Bodenbeläge und Stufen
020.___.0010 Boden/Podest, Betonwerkstein, Dünnbett, 40x40x3cm, R9 Boden- und Podestbelag aus Betonwerkstein im Innenbereich.
Leistungsbestandteile
Untergrundprüfung auf Eignung, Ebenheit und Haftzugfestigkeit
Reinigung Untergrund einschl. Bürsten, Absaugen und Entsorgung Abfallstoffe gem. Abfallschlüssel (AVV) nach den landesrechtlichen Bestimmungen
Grundierung (Haft-/Tiefengrund)
Ausgleichen mit Spachtelmasse, selbstverlaufend
Bodenbelag
Verfugung der Belagsflächen
dauerelastische Versiegelung der sichtbaren Rand- und Anschlussfugen
Türschwellen/Durchgangsschwellen werden mit einer großformatigen Platte belegt und bodengleich zum angrenzenden Belag eingebaut
Sichtbare Belagskanten bei Höhenversprüngen < 3 cm erhalten eine gefaste Sichtkante und polierte Stirnkanten
Überstand Randdämmstreifen abschneiden und entsorgen
Vorleistung: Zementestrich
Folgeleistung: Oberflächenbehandlung
Rutschhemmung: R9
Verlegeart: orthogonal
Verband: Kreuzfuge
Betonwerkstein: 1-schichtig, zementär gebunden
Oberfläche: feingeschliffen
Plattenart: Formplatte, kalibriert
Plattendicke: 3 cm
Plattengröße: 40x40 cm
Lagerung: Dünnbett, Kleberstärke ca. 5 mm
Fugenfarbe: nach Wahl AG
Einbauort: Treppenhäuser, Flure
UG - DG
020.___.0010
Boden/Podest, Betonwerkstein, Dünnbett, 40x40x3cm, R9
76,00
m2
020.___.0020 Boden/Podest, Betonwerkstein, Dünnbett, 40x40x3cm, R10 Zulage zur Vorposition für die Ausführung in R10.
Rutschhemmung: R10
020.___.0020
Boden/Podest, Betonwerkstein, Dünnbett, 40x40x3cm, R10
E
W
13,30
m²
020.___.0030 Stufenausbildung in Türlaibung, d=40mm, R9 Türschwelle als Tritt- und Setzstufe im Innenbereich bei Höhenversprung ≥ 3 cm, einschl. Verfugung und dauerelastischer Versiegelung. Herstellung gem. Plan Nr. 1502.1.
Leistungsbestandteile
Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung
Haftgrund
Unterbau Mörtel/geeignete Ausgleichsmasse zur Herstellung des Höhenversprungs
Trittstufe
Setzstufe
dauerelastische Versiegelung
Randdämmstreifen
Vorleistung: Zementestrich
Folgeleistung: Oberflächenbehandlung
Rutschhemmung: R9 gem. DGUV Regel 108-003
Lagerung: zwängungsfrei, auf Mörtelstreifen in Laufrichtung ca. 20 mm DIN 18333
Verlegungshinweise des Herstellers beachten
Betonwerkstein: 1-schichtig, zementär gebunden
Oberfläche: feingeschliffen
Treppenlauf: gerade
Plattenart: großformatig, kalibriert
Plattendicke Trittstufe: 4 cm
Auftrittbreite: ca. 35 cm
Plattendicke Setzstufe: 2 cm
Steigungshöhe: bis ca. 14 cm
Plattenlänge: ca. 100 cm
Fugenfarbe: nach Wahl AG
Einbauort: EG
- TRH Bestand 63 C
- Eingang
020.___.0030
Stufenausbildung in Türlaibung, d=40mm, R9
3,00
St
020.___.0040 Sockel, Betonwerkstein, H=8cm, d=15mm Sockelleiste, Sichtkanten gefast, Verlegung im Dünnbett.
Leistungsbestandteile
Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung
Haftgrund
Sockelplatten
gefaste Sichtkanten
Verfugung
dauerelastische Versiegelung
Eckausbildungen
oberseitige Polierung der Stirnkante
Vorleistung: Wandputz z. B. PII, Kalkzementputz
Folgeleistung: Oberflächenbehandlung
Material und Fuge: wie Bodenbelag
Plattendicke: 1,5 cm, kalibriert
Sockelhöhe: 8 cm
Plattenlänge: wie Bodenbelag
Einbauort: Treppenhäuser, Flure
UG - DG
020.___.0040
Sockel, Betonwerkstein, H=8cm, d=15mm
100,00
m
TREPPEN
TREPPEN
020.___.0050 Tritt-/Setzstufe, Betonwerkstein, d=40mm, R9 Treppenbelag als Tritt- und Setzstufen im Innenbereich einschl. Verfugung und dauerelastischer Versiegelung.
Leistungsbestandteile
Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung
Haftgrund
Trittstufe
Setzstufe
dauerelastische Versiegelung
Vorleistung: Stb.-Treppe (Fertigteil)
Folgeleistung: Oberflächenbehandlung
Rutschhemmung: R9 gem. DGUV Regel 108-003
Lagerung: zwängungsfrei, auf Mörtelstreifen in Laufrichtung ca. 10 mm DIN 18333
Verlegungshinweise des Herstellers beachten
Betonwerkstein: 1-schichtig, zementär gebunden
Oberfläche: feingeschliffen
Treppenlauf: gerade
Plattenart: großformatig, kalibriert
Plattendicke Trittstufe: 4 cm
Auftrittbreite: bis 30 cm
Plattendicke Setzstufe: 2 cm
Steigungshöhe: bis 19 cm
Laufbreite/Plattenlänge: ca. 120 cm
Fugenfarbe: nach Wahl AG
Einbauort: Treppenhäuser, UG - DG
Hinweise zur Abrechnung:
Ein St Stufe umfasst jeweils eine Tritt- und eine zugehörige Setzstufe.
Bodenbündige Antrittsstufen ohne Setzstufe werden als 1 St Stufe gerechnet.
Mehrpreis für gewendelte Ausführung des Treppenlaufs DG/DS in TRH neu 63 B ist vollständig in diese Position einzukalkulieren (verschiedene Auftrittbreiten/gewendelte Ausführung)
020.___.0050
Tritt-/Setzstufe, Betonwerkstein, d=40mm, R9
120,00
St
020.___.0060 Zulage für Trittstufen mit Auftrittsbreite >30cm bis 50cm Zulage für gewendelte Ausführung des Treppenlaufs DG/DS in TRH neu 63 B mit abweichender Auftrittsbreite >30 cm bis 50 cm, z. B. Antritts- und Austrittstufen, gewendelter Ausführung einschließlich erforderlicher Anpassung in Maß, Lagerung und Einbau.
Abrechnung: nach Stück Trittstufe
Einbauort: Treppenlauf DG/DS in TRH neu 63 B
020.___.0060
Zulage für Trittstufen mit Auftrittsbreite >30cm bis 50cm
18,00
St
020.___.0070 Stufensockel, Betonwerkstein, H=8cm, d=15mm Stufensockel, Verlegung im Dünnbett einschl. Verfugung, dauerelastischer Versiegelung und Stoß- und Eckausbildung.
Leistungsbestandteile
Entfernung loser Bestandteile (z. B. Staub, Öl, Anstrich- und Mörtelreste) und Reinigung
Haftgrund
Stufensockel
gefaste Sichtkanten
Verfugung
dauerelastische Versiegelung
Stoß- und Eckausbildung
oberseitige Polierung der Stirnkante
Vorleistung: Wandputz z. B. PII, Kalkzementputz
Folgeleistung: Oberflächenbehandlung
Material und Fuge: wie Treppenbelag
Plattendicke: 1,5 cm, kalibriert
Sockelhöhe: 8 cm
Auftrittbreite: bis 30 cm
Antritts- und Austrittsstufen bis 50 cm
Steigungshöhe: bis 19 cm
Einbauort: Treppenhäuser, UG - DG
Abrechnung nach der abgewickelten Länge der Stufensockel entlang von Auftritt und Steigung.
020.___.0070
Stufensockel, Betonwerkstein, H=8cm, d=15mm
38,00
m
030 Einbauteile, Instandsetzungen und Schutzmaßnahmen
030
Einbauteile, Instandsetzungen und Schutzmaßnahmen
030.___.0010 Sauberlaufzone, Edelstahl, 100x60cm, Ripsprofil Fußabstreifer mit Rahmen und Matteneinlage als aufrollbare Eingangsmatte mit Aluminium-Trägerprofilen.
Leistungsbestandteile
Holzplatte (temporär), während der Bauzeit bis Montage der Sauberlaufzone in Aussparung einlegen, oberkantengleich einschl. Entsorgung nach AVV-Schlüssel
Matte
Mattenrahmen
Estrich im Mattenrahmen
Epoxyanstrich als Abdichtung
Anarbeitung Betonwerksteinbelag
Zweck: Sauberlauf
Vorleistung: Betonwerkbodenbelag mit
Aussparung
Rahmenmaterial: Edelstahl
Rahmengröße: ca. 100x60 cm
Reinigungsstreifen: Ripsstreifen aus Kunststofffasern
Höhe: ca. 22 mm
Richtfabrikat/Qualität: EMCO Diplomat o. glw.
Einbauort: Treppenhäuser, EG
030.___.0010
Sauberlaufzone, Edelstahl, 100x60cm, Ripsprofil
2,00
St
030.___.0020 Bodenbelag, Bestandsfliesen, reinigen, ausbessern, imprägnieren Instandsetzung Bestandsfliesenbelag einschließlich Fliesensockel sowie fliesenbelegter Treppenläufe im Innenbereich
Leistungsbestandteile
Rückbau und Entsorgung des bauseits angebrachten Belagsschutzes (Polstervlies und Holzwerkstoffplatten)
fachgerechte, materialschonende Reinigung des Bestandsfliesenbelags
Entfernung loser oder beschädigter Fugen
Erneuerung zementärer Fugen (punktuell, im Schadensbereich)
Erneuerung dauerelastischer Silikonfugen im Rand- und Anschlussbereich
Aufbringen einer lösungsmittelfreien, öl- und wasserabweisenden Oberflächenimprägnierung, einschl. vorbereitender Untergrundreinigung
Einbauort: - Eingang 63A_EG_06_01
- TRH Bestand 63 C
030.___.0020
Bodenbelag, Bestandsfliesen, reinigen, ausbessern, imprägnieren
43,00
m2
030.___.0030 Imprägnierung, Boden, Betonwerkstein Imprägnierung für Betonwerksteinbodenbeläge und Sockelleisten mit einer öl- und wasserabweisenden Imprägnierung als nicht schichtbildender Schutz einschl. Untergrundreinigung mit Grundreiniger.
Ortsangabe: Treppenhäuser, UG-DG
Hinweis zur Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt nach der Bodenbelagsfläche und der abgewickelten Treppenfläche. Die Imprägnierung der zugehörigen Sockelleisten ist pauschal in dieser Position enthalten und wird nicht gesondert vergütet.
030.___.0030
Imprägnierung, Boden, Betonwerkstein
136,00
m2
030.___.0040 Schutzabdeckung, Boden, Alukarton Schutzabdeckung für neu eingebauten Betonwerksteinbelag.
Leistungsbestandteile
Aluminiumkaschierter Karton "Tetrapak"
Stöße staubdicht verklebt
Alle Wandanschlüsse staubdicht verklebt
Ausbau nach Anweisung der örtlichen Bauleitung
Entsorgung nach AVV-Schlüssel
Zweck: Schutz des neuen
Naturwerksteinbelags vor
Beschädigung, Verschmutzung und
Staub
Vorleistung: Betonwerksteinbelag
Ortsangabe: Treppenhäuser, Flure
UG - DG
030.___.0040
Schutzabdeckung, Boden, Alukarton
76,00
m2
030.___.0050 Schutzabdeckung, Trittstufen, Karton Schutzabdeckung für neu eingebauten Betonwerksteinbelag auf Trittstufen. Abrechnung nach Stück Stufe.
Leistungsbestandteile
1 Lage schwerem Karton oder gleichwertig
Befestigung mittels Klebeband
Ausbau nach Anweisung der örtlichen Bauleitung
Entsorgung
Zweck: Schutz des neuen
Naturwerksteinbelags vor
Beschädigung, Verschmutzung und
Staub
Vorleistung: Naturwerksteinbelag
Auftrittbreite: bis 30 cm
Laufbreite: ca. 120 cm
Ortsangabe: Treppenhäuser, UG - DG
030.___.0050
Schutzabdeckung, Trittstufen, Karton
120,00
St
030.___.0060 Schutzabdeckung, Boden, Vlies + OSB Schutzabdeckung für neu eingebauten Betonwerksteinbelag.
Leistungsbestandteile
Abdeckung mit Glasfaservlies, diffusionsoffen ≥ 1,5 mm
Holzplatte: OSB-Verlegeplatte d= 15 mm
Stöße staubdicht verklebt
Anschlüsse an aufgehende Bauteile staubdicht abgeklebt
Rückbau/Ausbau nach Anweisung der örtlichen Bauleitung
Entsorgung nach AVV-Schlüssel
Zweck: Temporärer Schutz des neu verlegten Betonwerksteinbelags vor mechanischer Beschädigung, Verschmutzung und Staub während der Bauzeit
Vorleistung: Betonwerksteinbelag
Ortsangabe: Treppenhäuser, Flure
UG - DG
030.___.0060
Schutzabdeckung, Boden, Vlies + OSB
E
76,00
m2
030.___.0070 Schutzabdeckung, Tritt-/Setzstufen, Vlies + OSB Schutzabdeckung für neu eingebauten Betonwerksteinbelag auf Tritt- und Setzstufen.
Leistungsbestandteile
Abdeckung mit Glasfaservlies, diffusionsoffen ≥ 1,5 mm
Holzplatte: OSB-Verlegeplatte d= 15 mm
Stöße staubdicht verklebt
Anschlüsse an aufgehende Bauteile staubdicht abgeklebt
Rückbau/Ausbau nach Anweisung der örtlichen Bauleitung
Entsorgung nach AVV-Schlüssel
Zweck: Temporärer Schutz des neu verlegten Betonwerksteinbelags vor mechanischer Beschädigung, Verschmutzung und Staub während der Bauzeit
Vorleistung: Betonwerksteinbelag
Auftrittbreite: bis 30 cm
Steigungshöhe: bis 19 cm
Laufbreite: ca. 120 cm
Ortsangabe: Treppenhäuser
UG - DG
030.___.0070
Schutzabdeckung, Tritt-/Setzstufen, Vlies + OSB
E
120,00
St
030.___.0080 Trennschiene/-winkel, V2A, H=35mm Trennschiene/-winkel zum bündigen Einbau mit Bodenbelag aus Betonwerkstein, mit Befestigungsschenkel zur Einlage ins Mörtelbett.
Zweck: Belagswechsel
Material: Edelstahl (V2A)
Form: gerade (im Grundriss)
Plattendicke: ca. 3 cm
Profilhöhe: ca. 35 mm, entsprechend
Belagstärke
Einbauort: Treppenhäuser, Flure
UG - DG
030.___.0080
Trennschiene/-winkel, V2A, H=35mm
13,00
m
040 Stundenlohnarbeiten
040
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags-/Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm-/Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
040.___.0010 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
040.___.0010
Stundensatz: Fachwerker
E
0,00
h
040.___.0020 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Bauhelfer
040.___.0020
Stundensatz: Bauhelfer
E
0,00
h