Zusätzliche technische Vorbemerkungen Das Bauvorhaben wird mit dem Ziel einer Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) realisiert.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung sämtlicher Leistungen die Anforderungen zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien gemäß QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 (aktuelle Fassung) einzuhalten.
Es dürfen ausschließlich Bauprodukte und Materialien eingesetzt werden, die den dort genannten Grenzwerten, Produktanforderungen und Nachweisregeln entsprechen. Abweichungen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der QNG-Koordination zulässig.
Der Auftragnehmer hat die zur Nachweisführung erforderlichen Produktunterlagen (z. B. technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Umwelt- bzw. Herstellererklärungen, Zertifikate) vollständig bereitzustellen.
Nach Fertigstellung seiner Leistungen bestätigt der Auftragnehmer schriftlich die QNG-konforme Ausführung und die Einhaltung der Anforderungen zur Schadstoffvermeidung.
Die Einhaltung der QNG-Anforderungen ist Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Fehlende oder nicht ausreichende Nachweise können als unvollständige Leistung gewertet werden.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
14 014 - NATURSTEINARBEITEN
14.01 VORBEREITENDE ARBEITEN
14.02 BODENBELÄGE
14.03 TREPPENBELÄGE
14.04 SONSTIGES
14.05 REGIEARBEITEN