Natursteine
235 - Flößerstraße 19
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S GEWERK: NATURSTEIN ABGABETERMIN:    siehe Anschreiben BETREFF:    Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 17 Seniorenwohnungen und einer Tiefgarage AUFTRAGGEBER:    Pflugfelder + Holzwarth Immobilien GmbH Solitudestrasse 49 71638 Ludwigsburg PLANUNG:    Architekturbüro Huppenbauer + Engel, Kochenmühle 2, 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon  07157/7379-30, Fax 07157/7379-45, E-Mail: hue@huppenbauer-engel.de BAULEITUNG: Nicolai Chojetzki Margaretenweg 5 71640 Ludwigsburg AUSFÜHRUNG: siehe Anschreiben SUMME BRUTTO  EUR .................................   ungeprüft SUMME BRUTTO  EUR .................................   geprüft ABGABE        Pflugfelder + Holzwarth Immobilien GmbH Solitudestrasse 49 71638 Ludwigsburg .........................................., den............ .....................................................                                         (Bieter, Stempel und Unterschrift)
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG Die Anlage besteht aus einem  Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in der Flößerstraße 19 in 74321 Bietigheim-Bissingen, 11 TG-Plätze (davon 6 als Doppelparker) mit insgesamt 17 Wohneinheiten. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus bestehend aus einem unter der Geländeoberfläche liegenden Untergeschoss, ein Sockelgeschoss, zwei Vollgeschossen und zwei Dachgeschossen. Im Sockelgeschoss befindet sich auf der Nordseite (Straßenseite) die Tiefgaragenzufahrt, sowie der barrierefreie Hauseingang. Durch einen Aufzug im innen liegenden Treppenhaus werden alle Geschosse schwellenlos bis max. 2 cm erschlossen. Die Erstellung des Hauses erfolgt in Massivbauweise. Das Dach wird als gedämmte Holzkonstruktion im Bereich der Satteldächer ausgeführt. Das Gebäude erhält eine gedämmte Putzfassade, ausgeführt als Wärmedämmverbundsystem nach Angaben der Bauphysik. Das Farbkonzept wird vom Bauherren festgelegt (vorgesehen sind sandfarben). Das Satteldach (Holzbauweise) erhält eine Eindeckung mit Dachsteinen aus Betonwertstoff, Farbe nach Wahl des Bauträgers. Der Dachbereich der Giebel wird mit Titanzink verkleidet. Das Baugrundstück wird optimal ausgenutzt, hierauf ist die Art der Baustelleneinrichtung abzustimmen und evtl. Mehraufwände (Miete an Nachbarn, Straßensperrungen etc.) in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ansichten: Ansicht Nord Ansicht Ost Ansicht Süd
BAUBESCHREIBUNG
1 NATURSTEINARBEITEN
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NATURSTEINARBEITEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Es gelten folgende weitere DIN-Vorschriften: DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau DIN 18 332 Natursteinarbeiten DIN 18 515 Außenwandbekleidungen DIN   1 124 Portlandzement, DIN   1 179 Körnungen für Sand, DIN   1 053 Mörtelherstellung, DIN   1 045 Stahlbeton, DIN   1 048 Beton- und Betonprüfung, DIN   4 109 Schallschutz im Hochbau. DIN 52 100-2 Naturstein u. Gesteinskörnungen DIN 52 101-52 116 Prüfung von Naturstein DIN 52 103 Naturstein, Bestimmung v. Wasseraufnahme und Sättigungswert Soweit die neuesten Versetzrichtlinien des Deutschen Natursteinwerkverbandes die vorbezeichneten Ausführungsvorschriften ergänzen bzw. verbessern, ist die bessere Ausführungsart nach "Stand der Technik" auszuführen. Sämtliche Natursteinbeläge, Tritt-, Stell- und Sockelplatten müssen aus dem gleichen Steinbruch stammen aus dem gleichen Block gesägt sein. Sichtflächen sind zu schleifen und feinzuschleifen. Natursteinbeläge jeder Art dürfen keine Haarrisse aufweisen. Weißer Portlandzement darf nicht mit Marmormehl oder ähnlichem verlängert werden. Außenbeläge sind in ausreichendem Gefälle zu verlegen, bei Vertiefungen (Roste, Mattenrahmen usw.) ist für einen Wasserablauf zu sorgen. Dem Fugenmörtel ist Quarzmehl und Quarzsand beizumengen. Im Bauwerk vorhandene statische Dehnungs- und Bewegungsfugen müssen an der gleichen Stelle mit derselben Breite im Belag durchgehen. Mörtelanschlußfugen an Sichtbetonteilen sind mit glatter, streichbarer Oberfläche herzustellen. Der Plattenbelag und das Mörtelbett auf den Treppenhauspodesten in den Wohngeschoßen erhalten Randfugen wie ein schwimmender Estrich. Rand-, Dehn- und Bewegungsfugen sind dauerelastisch auszubilden. Die Farbe des Fugenmaterials ist mit der Bauleitung abzustimmen. Vor Ausführung der Arbeiten sind die Maße am Bau verantwortlich zu überprüfen. Verschmutzungen und Beschädigungen sind sofort nach Beendigung der Arbeiten, insbesondere bei Anschlüssen an Sichtbetonflächen, Alu-Türelemente und dgl. zu entfernen. Bruchschäden und Beschädigungen sind vor der Abnahme zu beseitigen. Die Schutzmaßnahmen sind auf Anforderung der Bauleitung wieder zu entfernen. Die Leistung muß gereinigt übergeben werden. Roste und Matten sind erst kurz vor Bezug einzubauen, die Haftung übernimmt so lange der Unternehmer. Zusätzliche Anforderungen bei Aussenarbeiten: Als Verankerungsmaterial ist Chrom-Nickel-Molybdänstahl (Wst.-Nr. 1.4571, 4580, V+A) zu verwenden. Mit Vorlage der Versetzzeichnungen für Fassadenplatten ist ein statischer Nachweis über die Verwendung von typengeprüften Ankern vorzulegen. Bei Außendämmung ist die verlängerte Ankerkonstruktion zu berücksichtigen. Die möglichen Bewegungen aus dem Naturstein (Quellung), Kontaktion und Temperaturdifferenz + 50° C müssen in der Verankerung und in den einzelnen Fugen aufgenommen werden können. ABRECHNUNGSRICHTLINIEN In den Einheitspreisen sind folgende Leistungen enthalten: Lieferung sämtlichen Materials frei Verwendungsstelle und fertige sachgemäße Verarbeitung einschl. Befestigungsmaterial. Die in der VOB/C DIN 18 332 aufgeführten "Nebenleistungen" 4.1 bis 4.1.8 sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Dazu gehören insbesondere: Diebstahlsichere Lagerung des Materials; Verschnitt; Schutz gegen zu rasches Austrocknen des Mörtels; Reinigung des Untergrundes; Vorkehrungen gegen Verschmutzen und Beschädigungen an Bauteilen, Isolierungen und Einrichtungen jeder Art; Sicherung der Installation; Wiedereinbau der Abschrankungen;  Herstellen von Aussparungen, Anpassungen etc.; Ausbilden von Aufkantungen und Wassertropfnasen; Verfugung, Verwahrung stoßgefährdeter Kanten; die für die Arbeiten erforderlichen Gerüste, Abschrankungen, Verwahrungen und sonstige Sicherungsmaßnahmen gemäß den BG  UV-Vorschriften. Mehr- oder Minderstärken durch unebene Unterkonstruktionen bis +/- 1 cm. Der Belag ist gegen Verschmutzung und Beschädigung durch andere Handwerker zu schützen bzw. die Räume sind abzusperren. Das erforderliche Bauaufmaß und das Erstellen der Versetz- und Detailzeichnungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten (die Zeichnungen müssen zur Ausführungsgenehmigung in 2-facher Fertigung dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt werden).
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
1.1 Treppen- und Bodenbeläge
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Treppen- und Bodenbeläge