Natursteinarbeiten
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN GRUNDLAGE: VOB TEIL B + C, in der jeweils aktuellen Fassung DIN Normen, jeweils neueste Fassung Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den zugrundeliegenden Plänen und sonstige erwähnte Unterlagen. ANERKENNTNIS: Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt, dass er die zugrundeliegenden Pläne vor Abgabe des Angebots eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. So genannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen. ZUSCHLAGSFRIST Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden. BAUVERTRAG: Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen. NACHTRAGSANGEBOTE: Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des Hauptauftrages zu denselben Konditionen. PREISÄNDERUNG: Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. AUSFÜHRUNG: Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alte Arbeiten, die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach denselben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke (Maße, Erinnerungen, usw. ) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wieder zu öffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu verwalten und nach Beendigung der Arbeiten unaufgefordert zurückzugeben. BAUSTELLENEINRICHTUNG: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache des Auftragnehmers. TAGLOHNARBEITEN: Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages. Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle. RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE: Auf Anforderung erhält der Auftraggeber ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90 % der jeweils vertragsmäßig und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt. ÜBERZAHLUNGEN: Rückforderungen aus Überzahlungen (§812 ff BGB) kann der Auftraggeber stellen. Er ist insoweit berechtigt, Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen. ZWISCHENABNAHME: Für Teil- oder Gesamtleistungen bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlussabnahme (nach 13). Eine Inbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend wie eine Abnahme. SCHLUSSABNAHME: Es hat eine förmliche Abnahme nach §12 Abs. 4 VOB Teil B stattzufinden. Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht. MÄNGELANSPRÜCHE: Die Gewährleistungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 10 Monate. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für Abdichtungsarbeiten 10 Jahre. HAFTUNG: Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und Bauwesensversicherung abgeschlossen hat. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege der Nachweise zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen. BAUWESENVERSICHERUNG: Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der Selbstbehalt von bis zu 500 €; je nach Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen verrechnet. STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG: Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen. SICHERHEITSLEISTUNGEN:      Sicherungsleistungen sind gemäß VOB Teil B separat zu vereinbaren. Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird gemäß § 17 VOB Teil B in Form eines Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme verlangt. Diese Barsicherung kann durch Beibringung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland anerkannten Bankinstituts abgelöst werden. Die Sicherheitsleistung ist für die in Ziffer 14 vereinbarte Gewährleistungsfrist zu stellen. Anschließend erfolgt die Freigabe der Sicherheitsleistung. Soweit zu diesem Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche noch nicht erfüllt sind, ist der Auftraggeber berechtigt einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle eines Sicherheitseinbehalts gemäß Ziffer 18.1 von den in Rechnung gestellten Beträgen des Auftragnehmers (Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung) 0,4 % des Rechnungsbetrages zum Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer erspart sich hierdurch die Vorlage einer Sicherungsbürgschaft sowie deren Kosten. Das Sicherungsbedürfnis des Auftraggebers wird durch den endgültigen Einbehalt des Abzugs genügt. Eine Rückforderung seitens des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach Vertragsabschluss zu widersprechen, sollte er mit einem Abschlag in Höhe von 0,4 % nicht einverstanden sein.Im Falle des Widerspruchs wird eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 18.1 einbehalten. NACHUNTERNEHMER: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen. VERTRAGSSTRAFE: Der Auftraggeber ist befugt für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen. STREITIGKEITEN: Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen. VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN: Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können. MUSTER: Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt. BAUSTELLENREINIGUNG: Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie Verunreinigungen, die von seiner Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu beseitigen. Der Zeitpunkt, zu dem die Baustellenreinigung spätestens erfolgt sein muss, wird wöchentlich auf Freitag, 19.00 Uhr festgelegt. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so wird die Baustellenreinigung durch den AG auf Kosten des ANs herbeigeführt. Sollten mehrere Auftragnehmer ihrer Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht nachkommen, so wird die vom AG mit der Bauleitung beauftragte Person die Kostenaufteilung zwischen diesen Auftragnehmern nach ihrem Ermessen vornehmen. Die Kosten werden von der Schlussrechnung der betreffenden AN zum Abzug gebracht. GERICHTSSTAND: Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZTV Natursteinarbeiten Allgemeines Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen. Ausführung Einzelheiten über Art, Teilung und Muster der Verlegung sind vor Arbeitsbeginn mit der  Bauleitung des Bauherrn abzuklären. Gegebenenfalls sind Verlegepläne anzufertigen. Materialmuster mit der geforderten Oberflächenbehandlung sind rechtzeitig vorzulegen. Alle sichtbaren Flächen sind zu spachteln, zu schleifen und zu polieren. Kanten sind zu fasen. Vor der Abnahme sind alle Natursteinflächen nochmals zu reinigen, auszubessern und evtl. nachzubehandeln. Verfugung Das Verfugen aller Anschlüsse und Stöße ist in die Einheitspreise einzurechnen. Dauerelastische Fugenausbildungen sind, wenn nicht separat ausgeschrieben, in den Einheitspreisen enthalten. Sie sind farblich dem Fugenmaterial anzupassen. 4.  Abrechnung Bei Fensterbrettern, welche in Mauerleibungen eingeputzt werden, erfolgt die Abrechnung nach den lichten Rohbauöffnungen. Die angegebenen Maße sind ca.-Maße. Der Bieter muss die tatsächlichen Abmessungen auf der Baustelle nehmen. Unklarheiten sind mit der Bauleitung abzuklären.
ZTV Natursteinarbeiten
01 BELÄGE
01
BELÄGE
01.01 Unterboden Reinigung und Grundierung für Belag Reinigung und Grundierung der zu belegenden Flächen. Grobe Verschmutzungen, wie Mörtelreste, Staub, entfernen einschließlich geringere Mengen vom Bauschutt invl. Schuttbeseitigung. Fachgerechte grundierung der Flächen mit passendem Material. Die Reinigung darf erst nach Absprache mit der Bauleitung erfolgen.
01.01
Unterboden Reinigung und Grundierung für Belag
64,11
m2
01.02 Haftgrund für Fliesenbelag Haftgrundvoranstrich auf Dispersionsbasis für die Verfestigung absandender Oberflächen zur Aufnahme der Fliesen im Dünnbett. Die Arbeiten können erst nach Absprache mit der Bauleitung erfolgen.
01.02
Haftgrund für Fliesenbelag
64,11
m2
01.03 Ausgleichsmasse Boden bis 5 mm Höhenausgleich auf Böden, als Unterlage für zu verfliesende Flächen, mit geeigneter Ausgleichsmasse, nach Absprache mit der Bauleitung. Schichtdicke: bis 5 mm
01.03
Ausgleichsmasse Boden bis 5 mm
64,11
m2
01.04 Sauberlaufzone Liefern und einbauen einer Sauberlaufmatte, Fläche ca. 100/80 cm, im Eingangstürbereich lt. Werkplan, h= ca. 10 mm, eingefasst im Natursteinbelag, bestehend aus gekoppelten Kunststoffprofilen mit Nadelfilzeinlage, Farbe Anthrazit. Die Estrichfläche ist unter der Sauberlaufmatte mit Epoxydharz abzudichten. angeb: Fabrikat:
01.04
Sauberlaufzone
2,00
St
01.05 Natursteinfliese Nero Vigo geschliffen, 30/30 cm Natursteinfliese Nero Vigo geschliffen, Format 30/30 cm, d= 10 mm, im Dünnbett auf Zement- bzw. Anhydritestrich verlegen, inkl. Verfugung. Belagsfläche inkl. Fliese ca. 1,5 cm. Alle Sichtflächen geschliffen, Rutschhemmungsklasse R9 (bzw. gemäß den baurechtlichen Anforderungen für Treppenhäuser). Bereich: Treppenhaus, Schleuse
01.05
Natursteinfliese Nero Vigo geschliffen, 30/30 cm
64,11
m2
01.06 Ev.-Pos. Natursteinfliese Nero Vigo gebürstet, 30/30 Natursteinfliese Nero Vigo, jedoch mit gebürsteter Oberfläche, Format 30/30 cm, d= 10 mm, im Dünnbett auf Zement- bzw. Anhydritestrich verlegen, inkl. Verfugung. Belagsfläche inkl. Fliese ca. 1,5 cm. Alle Sichtflächen gebürstet, Rutschhemmungsklasse R9 (bzw. gemäß den baurechtlichen Anforderungen für Treppenhäuser). Bereich: Treppenhaus, Schleuse. Diese Position wird als Eventualposition ausgeschrieben und kommt nur auf besondere Anordnung der Bauleitung zur Ausführung.
01.06
Ev.-Pos. Natursteinfliese Nero Vigo gebürstet, 30/30
64,11
01.07 Zuschlag Fries Treppenauge/Aufzug Zuschlag für Fries im Bereich der Treppenöffnung als Abschuss des Bodenbelags Treppenhaus, Bahnenware in Zementmörtel verlegen, alle Sichtflächen geschliffen, mind. R9, (Unterbau aus Beton bauseits). Material und Farbe: wie Treppenbelag Bahnen: d = 3 cm, b= ca. 18 cm seitliche Auskragung über Rohdecke: ca. 3 cm Belagshöhe inkl. Mörtel: ca. 5 cm Unterbau: b= 26 cm
01.07
Zuschlag Fries Treppenauge/Aufzug
8,80
m
01.08 Trittstufen Nero Vigo geschliffen, rechteckig Trittstufen, inkl. An- und Austrittsstufe, für eine Treppenanlage gemäß Anlage, in Zementmörtel verlegen, alle Sichtflächen geschliffen, mind. R9, Treppe 1-seitig eingeputzt. Material: Nero Vigo geschliffen, mind. R9 Trittstufen: d = 3 cm Unterschneidung: keine! seitlicher Überstand Laufplatte: ca. 3 cm ab Rohbaukante Format: ca. 29 x 106 cm Belagshöhe inkl. Mörtel: ca. 5 cm
01.08
Trittstufen Nero Vigo geschliffen, rechteckig
92,00
St
01.09 Eingefräste Sicherheitsrille an Stufenkante Herstellen einer eingefrästen Sicherheitsrille (Rutschschutz) an den Vorderkanten der Trittstufen, parallel zur Kante verlaufend, Breite ca. 6-8 mm, Tiefe ca. 2-3 mm, einschließlich aller Schleif- und Sägearbeiten.
01.09
Eingefräste Sicherheitsrille an Stufenkante
E
97,50
m
01.10 Zuschlag Trittstufen gewendelt Zuschlag für die Material- und Aufwandsmehrung für Trittstufen wie vor beschrieben, jedoch im gewendelten Bereich der Treppe.
01.10
Zuschlag Trittstufen gewendelt
92,00
St
01.11 Zuschlag Stufen anpassen Zuschlag für das Anpassen des Natursteinbelags/Treppe an die Fensterprofile.
01.11
Zuschlag Stufen anpassen
6,00
St
01.12 Ausgleich von Maßtoleranzen an Rohbaustufen Zuschlag für den Ausgleich von Maßtoleranzen der Rohbautreppe, die über die nach DIN 18202 zulässigen Grenzwerte hinausgehen, mittels standfester, schnell erhärtender Ausgleichsspachtelmasse, einschließlich Vorbereitung des Untergrundes. Abrechnung erfolgt je ausgeglichene Steigung.
01.12
Ausgleich von Maßtoleranzen an Rohbaustufen
92,00
St
01.13 Setzstufen Nero Vigo geschliffen, rechteckig Setzstufen für eine Treppenanlage gemäß Anlage, in Zementmörtel verlegen, alle Sichtflächen geschliffen, Treppe 1-seitig eingeputzt. Material und Farbe: Nero Vigo geschliffen Setzstufen: d = 2 cm seitlicher Überstand Laufplatte: ca. 3 cm Format: ca. bis 14,0 x 106 - 135 cm Belagsstärke inkl. Mörtel: ca. 3 cm
01.13
Setzstufen Nero Vigo geschliffen, rechteckig
92,00
St
01.14 Treppensockel Nero Vigo geschliffen Treppensockel, gerader, eingeputzten Tritt- und Setzstufen sowie Podest, auf geputzte Wand- bzw. Betonflächen im Dünnbett verkleben. Im Stoßbereich auf Gehrung geschnitten. Material und Farbe: Nero Vigo geschliffen Sockelhöhe: 8 cm Sockelstärke: 1 cm
01.14
Treppensockel Nero Vigo geschliffen
30,00
m
01.15 Sockel Nero Vigo geschliffen Sockel Belag, auf geputzte Wand- bzw. Betonflächen im Dünnbett verkleben. Bereich: Treppenhaus, Schleuse Material und Farbe: Nero Vigo geschliffen Sockelhöhe: 8 cm Sockelstärke: 1 cm
01.15
Sockel Nero Vigo geschliffen
87,00
m
01.16 Fleckschutz-Imprägnierung für Naturstein Liefern und fachgerechtes, gleichmäßiges Aufbringen einer schmutz-, wasser- und ölabweisenden Fleckschutz-Imprägnierung auf die fertig verlegten und gereinigten Natursteinbeläge (Böden, Stufen, Sockel, Fensterbänke), einschließlich vorheriger Feinreinigung und Trocknung der Flächen. Das Material muss atmungsaktiv und verfärbungsfrei sein.
01.16
Fleckschutz-Imprägnierung für Naturstein
E
110,00
02 SONSTIGES
02
SONSTIGES
02.01 Fensterbank, t= 21 cm Liefern und montieren einer Fensterbank Jura, grau, d= 3 cm, t= 21 cm, inkl. farblich passender, dauerelastischer Verfugung. Einbauort:
02.01
Fensterbank, t= 21 cm
14,14
m
02.02 Mat.Trennschiene 30/15 mm Edelstahl. Materialtrennschienen in verschiedenen Längen liefern u. einbauen.
02.02
Mat.Trennschiene 30/15 mm Edelstahl.
16,00
m
02.03 Verfugung mit Acryl Dauerelast. Verfugung wie vor beschrieben, jedoch mit überstreichbarem Arcylmaterial beim Übergang von Fliesen zu Wandflächen.
02.03
Verfugung mit Acryl
117,00
m
02.04 Verfugung, dauerelastisch, innen Dauerelastischer Fugenverschluss auf Thiokolbasis, in Innenräumen, einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen. Fugenbreite: 6 - 8 mm i.M. Fugenfarbe: farblich passend zum Natursteinmaterial
02.04
Verfugung, dauerelastisch, innen
149,40
m
02.05 Fensterbank, t= 16 cm Liefern und montieren einer Fensterbank Jura, grau, d= 3 cm, t= 16 cm, inkl. farblich passender, dauerelastischer Verfugung. Einbauort:
02.05
Fensterbank, t= 16 cm
9,09
m
03 STUNDEN
03
STUNDEN
03.01 Stundenlohn Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
03.01
Stundenlohn Meister
E
1,00
h
03.02 Stundenlohn Polier Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
03.02
Stundenlohn Polier
E
1,00
h
03.03 Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
03.03
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
03.04 Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
03.04
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h