1185-WDVS mit Betonsanierung
energetische Sanierung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Bauvorhaben: Energetische Sanierung Karl-Marx Ring 59-61A 81735 München Neuperlach Ausschreibung: WDVS - Betonsanierung - Gerüstarbeiten Ansprechpartner Uwe, Schoch Tel. 089 / 6799- 330 Beginn: März 2026 Fertigstellung: Dezember 2026 Abgabe am: 25.11.2025 um 10:00 h an: angebot@wsb-bayern.de Anbietende Firma: _____________________________________________ Ort/Datum, Firmenstempel, Unterschrift Angebot Nachrechnung Angebotspreis netto:         _________________       __________________ Mehrwertsteuer (19%):       _________________       __________________ Angebotspreis brutto:      _________________       __________________
Deckblatt
Aufforderung zur Angebotsabgabe Aufforderung zur Angebotsabgabe Bauvorhaben: 81375 München, Neuperlach  Karl-Marx Ring 59-61A WDVS - Betonsanierung - Gerüstarbeiten Bauherr: Wohnungs- und Siedlungsbau Bayern GmbH & Co OHG Hansastr. 27f 81373 München Für das Angebotsverfahren gelten folgende Bedingungen: a)  Ihr Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag an die WSB, Frau Kujavec, bzw. per E-Mail im GAEB-Format einzusenden. b)  Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit, Fachkunde u. Zuverlässigkeit hat der Bieter folgende Angaben zu  machen: -    seinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, -    die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, -    die Zahl der bei ihm in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen, -    die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, -    das von ihm für die Leistung und Aufsicht vorgesehene technische Personal -    die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. c)  Ist im Leistungsverzeichnis eine Teilung der Gesamtleistung in Lose vorgesehen, so behält sich der    Auftraggeber die losweise Vergabe vor. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Mittelbewilligung. d)  Für das Angebot ist das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers verbindlich. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herr Schoch, Telefon: 089/6799-330 e)  Abweichungen vom Leistungsverzeichnis und Änderungsvorschläge (Alternativen) sind in einer gesonderten Unterlage darzustellen, zu begründen und entsprechend dem Leistungsverzeichnis zu gliedern. f)   Mit dem Angebot ist die vorgeschriebene Erklärung einschl. der dort aufgeführten Unterlagen einzureichen. g)  (Nur bei Arbeitsgemeinschaften zu § 21, Nr. 3 VOB/A) Die vorgeschriebene Bietererklärung ist von allen Mitgliedern der ARGE rechtsverbindlich zu unterzeichnen. h)  Mit Angebotsabgabe, spätestens beim Vergabegespräch hat der Bieter den verantwortlichen Bauleiter, Vorabeiter, sowie die Mannschaft zu benennen. Der Terminplan beinhaltet verbindliche Zwischentermine mit Angabe der Personalbesetzung. i)  Eine Auftragsvergabe erfolgt nur, wenn eine gültige Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird. Es liegen folgende Angebotsunterlagen bei: 1. Erklärung zum Angebot 2. Allgemeine Vertragsbedingungen 3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 4. Allgemeine Vorbemerkungen 5. Anlage
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Erklärung zum Angebot Der Bieter erklärt hiermit, dass 1. er die Baustelle besichtigt und sich mit den örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht hat, insbesondere  die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen und dergleichen festgestellt hat. 2. er die Verdingungsunterlagen pflichtgemäß geprüft und den Auftraggeber auf evtl. aufgetretene Unklarheiten oder Unvollständigkeiten hingewiesen hat. 3. er von den zusätzlichen Vertragsbedingungen und den Technischen Vorbemerkungen der Wohnungs-und Siedlungsbau Bayern GmbH & Co. OHG Kenntnis genommen und seinem Angebot zugrunde gelegt hat. 4. er für die Ausführung aller angebotenen Leistungen _______ Arbeitstage benötigt. 5. gegen ihn bei der Abgabe des Angebotes keinerlei Pfändungen laufen. 6. er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Sozialbeiträgen und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß nachkommt und auf Verlangen folgende Bescheinigungen vorlegen wird: a) die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes b) die Bescheinigung der zuständigen Krankenkassen über die ordnungs- gemäße Abführung der Sozialbeiträge für Kranken-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung c) die Bescheinigung der Berufsgenossenschaft    __________________________________     über ordnungsgemäße Abführung der Beiträge     ansonsten genügt der Nachweis, dass er im Lieferantenverzeichnis der Stadt / des Landes                                                                                       _______________________________________________________              unter Nr. ___________________________________ eingetragen ist. 7. (Nur bei Arbeitsgemeinschaften) er ein Verzeichnis der Mitglieder der ARGE beigefügt hat, in dem der bevollmächtigte (federführende) Vertreter benannt ist, der zur Entgegen- nahme von Zahlungen für die ARGE berechtigt ist. die Mitglieder der ARGE gemeinschuldnerisch für die Vertragserfüllung haften und unmittelbar zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verpflichtet sind. 8. er die Herstellerverpflichtung herbeigeführt hat, sofern sie in den Vertragsbedingungen gefordert wird. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine wissenschaftlich falsche Erklärung oder die Nichtvorlage der angeforderten Bescheinigungen seinen sofortigen Ausschluss im Vergabeverfahren zur Folge haben kann. --------------------------------------------------------------------------------------------------------        Ort / Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Erklärung zum Angebot
Qualitäts- und Leistungskriterien für Bau- und Handwerksbetriebe als Auftragnehmer der Wohnungs- und Siedlungsbau Bayern GmbH & Co. ohG (nachfolgend WSB Bayern) Inhalt: 1. Verhalten gegenüber Mietern, sowie generelles Verhalten in Wohnungen, Häusern und auf Grundstücken der WSB Bayern. 2. Fachliche Kompetenz, handwerkliche Sorgfalt und Qualitätsbewusstsein. 3. Termingerechtes und wirtschaftliches Arbeiten. 4. Arbeitssicherheit und Umweltschutz 5. Erstellung zeitnaher und prüfbarer Abrechnungen. 6. Nichteinhaltung der Qualitäts- und Leistungskriterien. 1. Verhalten gegenüber Mietern, sowie generelles Verhalten in Wohnungen, Häusern und auf Grundstücken der WSB Bayern. · Terminliche Wünsche der Mieter sind im Rahmen des Möglichen stets zu berücksichtigen. Die Terminvereinbarung sollte telefonisch unter der Angabe des Umfangs und der Zeitdauer der Arbeiten erfolgen. · Vor Betreten der Wohnung stellen sich die Mitarbeiter des Auftragnehmers vor (Firma/Name). Den Mietern ist höflich und hilfsbereit entgegenzutreten. Es ist notwendig, dass sich mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des Arbeitgebers vor Ort befindet. · Dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern ist das Rauchen nur außerhalb der Gebäude gestattet. · Können die Arbeiten nicht in einem Zug erledigt werden, werden die Mieter und die Hausverwaltung hierüber und über den voraussichtlichen Fortgang der Arbeiten schnellstmöglich informiert. · Bei Beendigung der Arbeiten ist die ordnungsgemäße Ausführung von den Mietern zu bestätigen. · Soweit Arbeiten in einer Leerstandwohnung, im Haus oder auf dem Grundstück zu erledigen sind, melden sich die Mitarbeiter beim zuständigen Hausverwalter oder Hausmeister. Von den Arbeiten betroffene Mitarbeiter sind rechtzeitig über die Maßnahme und deren Auswirkungen zu unterrichten. Nach Beendigung der Arbeiten oder bei Arbeitsunterbrechung muss auch hier eine Abmeldung beim zuständigen Ansprechpartner der WSB Bayern erfolgen. · Bei Ausführung von Maßnahmen in den Wohnungen, wird der Auftragnehmer gebeten, so zu arbeiten, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen und Verunreinigungen entstehen. Es ist besondere Rücksicht auf die Einrichtungsgegenstände der Mieter zu nehmen (Abdecken der Möbel etc.) · Der Auftragnehmer hat die Baustelle (Baugrundstück und Gebäude) stets besenrein zu verlassen. Bauschutt, Verpackungen und Verarbeitungsreste von Baustoffen müssen zum Abschluss der Arbeiten komplett beseitigt werden. · In den Außenbereichen sind Bäume, Anpflanzungen oder sonstige Vegetations- flächen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Das Befahren von Grünflächen und Wegen ist nur mit Genehmigung des Auftraggebers möglich und muss schonend erfolgen. Schäden sind der Hausverwaltung zu melden. 2. Fachliche Kompetenz, handwerkliche Sorgfalt und Qualitätsbewusstsein · Für die Leistungserbringung und Gewährleistung gelten die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B) und die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der jeweils aktuellsten Fassung. Alle Arbeiten sind nach den gültigen DIN-EN- Gütebestimmungen auszuführen. Behördliche Zulassungsbedingungen, sowie Vor- schriften/Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft und der Fachverbände sind zu berücksichtigen. Bei Fragestellungen ist Rücksprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der WSB Bayern zu halten. Er ist unter anderem aus dem Auftragsformular ersichtlich. · Es ist fachlich qualifiziertes Personal einzusetzen. Auszubildende führen nur ihrem Ausbildungsstand entsprechende Facharbeiten aus, wenn dieses unter qualifizierter Anleitung geschieht. Angelernte Hilfskräfte erledigen keine Facharbeiten. 3. Termingerechtes und wirtschaftliches Arbeiten · Der Auftraggeber hat als Vermieter ein besonderes Interesse daran, die Beeinträchtigung der Mieter so gering wie möglich zu halten. Deshalb hat die Einhaltung der Vertragsfristen und der zugesicherten Personalkapazitäten für den Auftraggeber eine herausragende Bedeutung. · Sollten die Arbeiten zum Ende der betrieblich oder tariflich vereinbarten Tages- arbeitszeit noch nicht erledigt sein, so werden sie an diesem Tag trotzdem noch beendet, wenn die voraussichtlich benötigte Restzeit ein sinnvolles Maß nicht überschreitet. Im Einzelfall ist das Vorgehen aber mit den jeweiligen Mietern und/oder Hausverwaltern zu vereinbaren, sobald während der regulären Arbeitszeit eine Überschreitung absehbar ist. · Ist der Auftragnehmer durch nicht von ihm verantwortende Umstände an der Fristeinhaltung gehindert, so informiert er unverzüglich den zuständigen Ansprechpartner der WSB Bayern. · Der Auftragnehmer arbeitet im Sinne des Auftraggebers wirtschaftlich. (z. B. angemessener Personaleinsatz, Minimierung der Anfahrten etc.). 4. Arbeitssicherheit und Umweltschutz · Der Auftragnehmer hat alle nach den gesetzlichen Vorschriften und den Unfall- verhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle zu veranlassen. · Materialien mit gesundheitsschädlichen und/oder umweltgefährdenden Bestandteilen dürfen nicht verwendet werden. · Abbruchmaterialien, Verpackungen und Verarbeitungsreste von Baustoffen sollen möglichst der Wiederverwendung zugeführt oder umweltgerecht entsorgt werden. Die abwasserrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten, ebenso die gesetzlichen Bestimmungen über Lärm- und Immissionsschutz. 5. Erstellen zeitnaher und prüfbarer Abrechnungen · Die Rechnungsstellung hat innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen. Die Rechnung wird nur anerkannt, wenn die Leistungen detailliert und prüfbar ausgewiesen sind und der WSB Bayern alle erforderlichen Anlagen vorliegen (siehe Auftrag „Besondere Vertragsvereinbarungen“). 6. Nichteinhaltung der Qualitäts- und Leistungskriterien Die Einhaltung der „Qualitäts- und Leistungskriterien für Bau- und  Handwerksbetriebe“ stellt eine wichtige Vertragsverpflichtung dar. Sie gilt in Ergänzung zu den sonstigen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und für alle jeweils beauftragten Leistungen. Wird in schwerwiegender Form oder trotz einer vorausgegangenen Abmahnung gegen diese Kriterien verstoßen, kann dies Schadenersatzansprüche oder auch die Entziehung des Auftrages nach sich ziehen. Der Auftragnehmer muss darüber hinaus damit rechnen, aufgrund entsprechender Vertragsverstöße zeitweise oder dauerhaft von der Auftragsvergabe ausgeschlossen zu werden. Die vorgenannten Regelungen werden vorbehaltlos anerkannt: ……………………………………………………………………………. Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel
Qualitäts- und Leistungskriterien für Bau- und Handwerksbetriebe als Auftragnehmer der Wohnungs- und Siedlungsbau Bayern GmbH & Co. ohG
Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen (AVB) Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen (AVB) Doblinger Unternehmensgruppe München diese sind in den Dokumenten abgelegt und sind Vertragsgrundlage bei einer Beauftragung. Die Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift diese erhalten, gelesen und in seiner Kalkulation entsprechend berücksichtigt zu haben. .............................. Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel
Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen (AVB)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen(ZTV) ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) WÄRMEDÄMM - VERBUNDSYSTEME, BETON- SCHUTZ- INSTANDSETZUNG und FUßBODEN- BESCHICHTUNG und INSTANDSETZUNG Der Ausschreibung, der Ausführung, dem Aufmaß und der Abrechnung liegen die aktuelle Fassung der VOB sowie die WDVS-spezifische n Regelwerke zugrunde. Insbesondere gelten: - ATV DIN 18345, VOB Teil C, Wärmedämm-Verbundsysteme - DIN EN 13499, Außenseitige WDVS aus expandiertem Polystyrol-Spezifikation - DIN EN 13500, Außenseitige WDVS aus Mineralwolle - Spezifikation - DIN 55699, Verarbeitung von Wärmedämm- Verbundsysteme n - Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) bzw. Europäisch Technische Zulassung (ETZ) des beschriebenen WDVS - Die Verarbeitungsvorschrift des Systemherstellers - Die System-Info 6 - Brandschutz des Fachverbandes WDV S - BFS-Merkblatt 21 des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz (BFS) - DIN 18202, Maßtoleranzen im Hochbau - DIN 1055-4, Einwirkungen auf Tragwerke - Windlasten (Dübelung) - Die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsmerkblätter der  Bauberufsgenossenschaft (BG) Sämtliche Materialien für das beschriebene WDVS sind von einem System- Hersteller zu beziehen. Mischsysteme mit Komponenten an derer Fabrikate sind nicht zulässig und führen zum Verlust der Herstellergewährleistung. Wird ein anderes als im Leistungsverzeichnis beschriebenes System angeboten, muss der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften sowie Erfüllung der baurechtlichen bzw. amtlichen Forderungen schriftlich beigefügt werden. Alternativangebote sind als solche kenntlich zu machen und separat beizufügen. Für die Kalkulation von eingefärbten Putzen oder farbigen Anstrichen sind Farbton-Aufschläge in Abhängigkeit des Hellbezugswert zu berücksichtigen. Die Ausführung beinhaltet sämtliche, nicht zu vergütend e Nebenleistungen gemäß DIN 18345. Besondere Leistungen sind im Leistungsverzeichnis beschrieben und werden entsprechend vergütet. Für das Aufmaß gelten die Abrechnungseinheiten gemäß DI N 18345, Punkt 05, für die Abrechnung gilt Punkt 5. Soweit für ein geplantes Projekt Mittel aus Förderprogrammen (z.B. KfW) beantragt bzw. in Anspruch genommen werden sollen, ist der mithilfe dieses Programms erstellte, vorliegende LV-Entwurf dahingehend zu überprüfen, ob sämtliche, für die Erlangung der Mittel aus Förderprogrammen erforderlichen Angaben und Vorgaben de s jeweiligen Kreditinstitutes enthalten und eingehalten werden. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) Ausführungsanweisung Beton-Schutz und -Instandsetzung Der Ausschreibung, der Ausführung, dem Aufmaß und der Abrechnung liegen VOB, DIN-Normen und einschlägige Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Neben den einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften sowie den besonderen Vertragsbedingungen gelten im besonderen: -   ZTV-ING Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für     Ingenieurbauten -   DIN 1045 Beton und Stahlbetonbau Bemessung und Ausführung -   DIN 18 349 Betonerhaltungsarbeiten -   DIN 18 551 Spritzbeton Herstellung und Prüfung -   DIN 18 540-F Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau -   DIN 18 451 Gerüstarbeiten -   DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten -   WHG Wasserhaushaltsgesetz insbesondere Paragraph 7 a                           (Anforderungen an das Einleiten von Abwasser) -   Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsmerkblätter der BG -   Technische Informationen für die Verarbeitung der Werkstoffe in der jeweils        gültigen Fassung Der Auftragnehmer soll Mitglied einer Gütegemeinschaft sein. Das Baustellen-Fachpersonal soll die Qualifikation durch einen SIVV-Schein nachweisen. Der Nachweis von vergleichbaren Referenzobjekten ist zu erbringen. Bei der Verarbeitung von SPCC-Mörtel im Spritzverfahren ist ein Düsenführerschein nachzuweisen. Muster bzw. Probeflächen sind unter örtlichen Bedingungen herzustellen und in einem Protokoll festzuhalten. Dabei können optischer Eindruck, Verbrauchswerte und Schichtdicken festgelegt werden. Bei Schäden die über eine oberflächennahe Instandsetzung hinausgehen, ist vom Auftraggeber ein sachkundiger Planungsingenieur (SPI) oder ein Tragwerksplaner bzw. Statiker zur Überprüfung der Standsicherheit einzuschalten. Während des Baufortschritts erkennbare, notwendige Zusatzarbeiten bzw. Mängel, die zum Zeitpunkt der Objektbegehung nicht oder nur unzulänglich einsehbar oder überschaubar waren , sind dem Bauherrn schriftlich mitzuteilen. Oberflächenbeschaffenheit der Betonuntergründe müssen frei von losen, mürben Teilen und von sich leicht ablösenden, arteigene n Schichten sein. Die Oberfläche darf nicht abmehlen oder absanden und muss frei von artfremden Stoffen (Trennmittel, ungeeignete Altbeschichtungen, AusblüHungen, Bewuchs, Öl, etc.) sein. Es dürfen nur Materialien eines Produktherstellers eingesetzt werden. Der Produkthersteller muss ein zertifiziertes Unternehmen gemäß DIN ISO 9001 sein. Die Verträglichkeit der aufeinanderfolgenden Schichten ist nachzuweisen. Die Verarbeitung der Materialien muss unter Einhaltung der Herstellervorschriften erfolgen. Nachbehandlung und Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse mittels Folie, wasserhaltender Abdeckung zur Nachbehandlung von Beton gemäß DIN1045 1045. Nachbehandlung für Beschichtungsstoffe durch Schaffung von jeweils günstigen Trocknungs- und Härtungsbedingungen bis zum Erreichen der Gebrauchseigenschaft. Bei den Instandsetzungsarbeiten sind Verunreinigungen von LUFT-WASSER- ERDE zu vermeiden. Die bei den Instandsetzungsarbeiten anfallenden Leergebinde sind nach den zur Zeit gültigen Umweltschutzbedingungen zu entsorgen. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) Ausführungsanweisung Fußboden-Beschichtung und -Instandsetzung Der Ausschreibung, der Ausführung, dem Aufmaß und der Abrechnung liegen VOB, DIN-Normen und einschlägige Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Neben den einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften sow e den besonderen Vertragsbedingungen gelten im besonderen: -  AGI Arbeitsblatt A 80- ZTV-ING Zusätzliche Technische Vorschriften und    Richtlinien für Ingenieurbauten -  IVD-Merkblatt Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Fugendichtmassen -  DIN 1045 Beton und Stahlbetonbau Bemessung/Ausführung -  DIN 18 202 Toleranzen im Bauwesen -  DIN 18 364 Korrosionsschutzarbeiten (DIN EN IS O 12944-4,(bzw.ISO 501-1) -  DIN 18 363 Maler- und Lackierarbeiten -  DIN 18 352 Fliesen-und Plattenarbeiten -  DIN 18 353 Estricharbeiten -  WHG Wasserhaushaltsgesetz insbesondere Paragraph 7 a                         (Anforderungen an das Einleiten von Abwasser) -  Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsmerkblätter der   Bauberufsgenossenschaft -  Technische Informationen für die Verarbeitung der Werkstoffe in der jeweils gültigen Fassung. Oberflächenschutzsysteme müssen nach Nutzung und Untergrundverhältnissen beurteilt werden. Die Untergrundvorbereitung und die Beschichtungsaufbauten sind vom sachkundigen Planer festzulegen. Während des Baufortschritts erkennbare, notwendige Zusatzarbeiten bzw. Mängel, die zum Zeitpunkt der Objektbegehung nicht oder nur unzulänglich einsehbar oder überschaubar waren, sind dem Bauherrn schriftlich mitzuteilen. Muster bzw. Probeflächen sind unter örtlichen Bedingungen herzustellen und in einem Protokoll festzuhalten. Dabei können optischer Eindruck, Verbrauchswerte und Schichtdicken festgelegt werden. Von der Dicke der Schutzschichten hängt die Schutzfunktion eines Oberflächenschutzsystems maßgebend ab. Die Angaben beziehen sich immer auf die Trockenschichtdicke der für die Schutzfunktion hauptsächlich wirksamen Schicht oder Schichten. Oberflächenbeschaffenheit der Bodenflächen müssen frei von losen, mürben Teilen und von sich leicht ablösenden, arteigenen Schichten sein. Die Oberfläche darf nicht abmehlen oder absanden und muss frei von artfremden Stoffen (Trennmittel, ungeeignete Altbeschichtungen, Ausblühungen, Bewuchs, Öl, etc.) sein. Es dürfen nur Materialien eines Produktherstellers eingesetzt werden. Der Produkthersteller muss ein zertifiziertes Unternehmen gemäß DIN ISO 9001 sein. Die Verträglichkeit der aufeinanderfolgenden Schichten ist nachzuweisen. Die Verarbeitung der Materialien muss unter Einhaltung der Herstellervorschriften erfolgen. Bei Verarbeitung von zweikomponentigen Epoxidharzen sind die Angaben in den Technischen Richtlinien wie Mindesttemperaturen, relative Luftfeuchte, Feuchtegehalt des Untergrundes und Überarbeitungszeiträume einzuhalten. Nachbehandlung und Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse mittels Folie, wasserhaltender Abdeckung zur Nachbehandlung von Beton gemäß DIN 1045. Nachbehandlung für Beschichtungsstoffe durch Schaffung von jeweils günstigen Trocknungs- und Härtungsbedingungen bis zum Erreichen der Gebrauchseigenschaft. Bei den Instandsetzungs- und Beschichtungsarbeiten sind Verunreinigungen von LUFT-WASSER-ERDE zu vermeiden . Die bei den Beschichtungsarbeiten anfallenden Leergebinde sind nach den zur Zeit gültigen Umweltschutzbedingungen zu entsorgen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen(ZTV)
Angaben zum Objekt 81735 München, Neuperlach Karl-Marx Ring 59-61A Wohngebäude Baujahr 1979, Gebäudehöhe: bis 20,00 m, Anzahl der Stockwerke: Haus 1 = EG+3; Haus 2-4 = EG+5; Haus 5 = EG +4 Allgemeine Angaben Die Wohnungen sind vermietet. Es ist besondere Rücksicht auf die Mieter zu nehmen. Direkte Zufahrt mit größerem LKW, Autokranbetrieb ist eingeschränkt möglich siehe Plan. Fassade - WDVS (Vollwärmeschutz) -WDVS Dicke: 180 mm - Mauerwerk - Hohllochziegel Baukörperanschluss - oberer Anschluss: - wie seitlicher Anschluss - teilweise bauseitiger Rolladenkasten vothanden - unterer Anschluss: Fensterbank, außen Transport - LKW - Zufahrt zum Objekt möglich - Nutzung muß bei der Bauleitung / Hausmeister angemeldet werden - Lagerfläche vorhanden - Stromanschluss ist vorhanden
Angaben zum Objekt
WDVS-KEIM KLASSIK MW Zulassung: Z-33.43-185 Die nachfolgenden Positionen des Wärmedämmverbundsystemes  beziehen sich auf die Produkte des KEIM KLASSIK MW Zulassung: Z-33.43-185 Von diesem Schichtaufbau mit dessen bauphysikalischen Eigenschaften, darf nicht abgewichen werden! Dies ist zu beachten, ansonsten ist die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gegeben und kann nicht gewertet werden. Mineralisch-hydroaktives WDV-System für biozidfreie Algenprävention - Bestehend aus den mineralischen Systemkomponenten Armierungsmörtel, Oberputz und Anstrich zur genau gesteuerten Wasseraufnahme Mineralischer Armierungsmörtel, Wasseraufnahme w < 0,5 kg/m² h0,5 Mineralischer Oberputz, Wasseraufnahme w < 0,5 kg/m² h0,5 Hydrophile Kieselsol-Silikatfarbe w > 1,0 kg/m² h0,5 für minimierte Tauwasser- bildung auf der Oberfläche - Kapillaraktiver Feuchtetransport und hohe Diffusionsfähigkeit des Beschicht- ungsaufbaus für schnelle Rücktrocknung - Erhöhte Wärmespeicherkapazität des Dämmstoffes - Geringe Verschmutzungsneigung durch spezielle Bindemittelkombination - Hohe Farbton- und UV-Beständigkeit durch anorganische Pigmente und Bindemittel Hersteller/ Produkt:
WDVS-KEIM KLASSIK MW Zulassung: Z-33.43-185
1 3. BA Karl-Marx-Ring 59-61a
1
3. BA Karl-Marx-Ring 59-61a
1.1 Baustelleneinrichtung und SiGeko
1.1
Baustelleneinrichtung und SiGeko
1.2 Vorbereitende Maßnahmen
1.2
Vorbereitende Maßnahmen
1.3 Gerüst
1.3
Gerüst
1.4 Abbrucharbeiten
1.4
Abbrucharbeiten
1.5 Vorarbeiten Fassade
1.5
Vorarbeiten Fassade
1.6 Betoninstandsetzung
1.6
Betoninstandsetzung
1.7 Wärmedämm-Verbundsystem
1.7
Wärmedämm-Verbundsystem
1.8 Stundenlohnarbeiten
1.8
Stundenlohnarbeiten