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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0 Vorbemerkungen
0
Vorbemerkungen
0. 1 ZTV - Gerüstarbeiten
0. 1
ZTV - Gerüstarbeiten
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV)
1 ALLGEMEINER TEIL (siehe VOB / B aktueller Stand)
2 BESONDERER TEIL - Gerüstarbeiten
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
--------------------------------------------------
Gewerk 001 Gerüstarbeiten
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: 'oder
gleichwertig', immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 685
Normenreihe: Geprüfte Rundstahlketten
DIN EN 280
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Berechnung -
Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen
DIN EN 13374
Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen -
Prüfverfahren
DIN EN 13377
Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz -
Anforderungen, Klassifizierung und Nachweis
DIN EN 13411-5
Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht -
Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem
Klemmbügel
DIN EN 13414-1
Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil
1:
Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke
DIN EN 15113-1
(Norm-Entwurf) Vertikale Schalungen - Teil 1:
Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und
Bewertung
DIN VDE 0682-742
Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung
stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V
ISO 18893
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen,
Prüfung, Wartung und Betrieb
BGI 663
Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und
Schutzgerüsten
BGI 825
Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten
BGR 179
Einsatz von Schutznetzen
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen
Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an
diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand
zu verankern.
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen
Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage
freizuhalten.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie
Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat
der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die
wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung
nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen
dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt
werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der
Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei
ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung
auszuschließen.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu
sichern.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben,
erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen
technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist
es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem
Auftraggeber oder dessen Vertreter über die
Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen
Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu
wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen
der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des
Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit
Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk,
Betonsichtflächen, Metallfassaden,
Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt
ist.
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen
sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die
Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene
Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern
sie gering sind, selbst beseitigt, kann der
Auftragnehmer das dazu benötigte Material in
Kleinmengen über die Bauleitung anfordern. In jedem
Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung
sind im Zuge des Abbaus der Gerüste mit Stopfen zu
verschließen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung
sind im Zuge des Abbaus der Gerüste mit der Fassade
entsprechendem Stoff zu verschließen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung
werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer
der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist
rechtzeitig der Abbautermin mit der Bauleitung und dem
Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV)
0. 2 ZTV - Betonarbeiten
0. 2
ZTV - Betonarbeiten
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV)
1 ALLGEMEINER TEIL (siehe VOB / B aktueller Stand)
2 BESONDERER TEIL - Betonarbeiten
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
---------------------------------------------------
Gewerk 013 Betonarbeiten
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: 'oder
gleichwertig', immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 1045-100
Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und
Spannbetontragwerken - Teil 100: Ziegeldecken
DIN 4102
Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
DIN 4109
Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise
DIN 4109-1
Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 1:
Anforderungen an die Schalldämmung
DIN 4109-11
Norm-Entwurf: Schallschutz im Hochbau - Teil 11:
Nachweis des Schallschutzes - Güte- und Eignungsprüfung
DIN 4123
Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im
Bereich bestehender Gebäude
DIN 4235
Normenreihe Teil 1 bis Teil 5: Verdichten von Beton
durch Rütteln
DIN 7865-1
Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton
- Teil 1: Formen und Maße
DIN 7865-2
Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung in Beton - Teil 2:
Werkstoff-Anforderungen und Prüfung
DIN 18197
Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern
DIN 18217
Betonflächen und Schalungshaut
DIN 18218
Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen
DIN 18540
Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit
Fugendichtstoffen
DIN 18541-1
Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur
Abdichtung von Fugen in Ortbeton; Begriffe, Formen,
Maße
DIN 18541-2
Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur
Abdichtung von Fugen in Ortbeton; Anforderungen,
Prüfung, Überwachung
DIN EN 822
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge
und Breite
DIN EN 823
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke
DIN EN 824
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der
Rechtwinkligkeit
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des
Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1051-2
Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 2:
Konformitätsbewertung/ Produktnorm
DIN EN 1168
Betonfertigteile - Hohlplatten
DIN EN 1602
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der
Rohdichte
DIN EN 1607
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der
Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
DIN EN 1991-1-1
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1:
Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten,
Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau
DIN EN 1991-1-1/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1:
Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten,
Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau
DIN EN 1991-1-2
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-2:
Allgemeine Einwirkungen - Brandeinwirkungen auf
Tragwerke
DIN EN 1991-1-2/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-2:
Allgemeine Einwirkungen - Brandeinwirkungen auf
Tragwerke
DIN EN 1991-1-3
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3:
Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten
DIN EN 1991-1-3/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3:
Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten
DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke
- Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen - Windlasten
DIN EN 1991-1-4/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-4:
Allgemeine Einwirkungen - Windlasten DIN EN 1991-1-6
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6:
Allgemeine Einwirkungen, Einwirkungen während der
Bauausführung
DIN EN 1991-1-6/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6:
Allgemeine Einwirkungen, Einwirkungen während der
Bauausführung
DIN EN 1991-1-7
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7:
Allgemeine Einwirkungen - Außergewöhnliche Einwirkungen
DIN EN 1991-1-7/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-7:
Allgemeine Einwirkungen - Außergewöhnliche Einwirkungen
DIN EN 1991-2 Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke -
Teil 2: Verkehrslasten auf Brücken DIN EN 1991-2/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2:
Verkehrslasten auf Brücken
DIN EN 1991-3
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke -Teil 3:
Einwirkungen infolge von Kranen und Maschinen
DIN EN 1991-3/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 1:Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 3:
Einwirkungen infolge von Kranen und Maschinen
DIN EN 1992-1-2
Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton-
und Spannbetontragwerken - Teil 1-2: Allgemeine Regeln
- Tragwerksbemessung für den Brandfall
DIN EN 1992-1-2/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton-
und Spannbetontragwerken - Teil 1-2: Allgemeine Regeln
- Tragwerksbemessung für den Brandfall
DIN EN 1992-2
Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton-
und Spannbetontragwerken - Teil 2: Betonbrücken -
Bemessungs- und Konstruktionsregeln
DIN EN 1992-2/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton-
und Spannbetontragwerken - Teil 2: Betonbrücken -
Bemessungs- und Konstruktionsregeln
DIN EN 1994-1-1
Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von
Verbundtragwerken aus Stahl und Beton - Teil 1-1:
Allgemeine Bemessungsregeln und Anwendungsregeln für
den Hochbau
DIN EN 1994-1-1/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von
Verbundtragwerken aus Stahl und Beton - Teil 1-1:
Allgemeine Bemessungsregeln und Anwendungsregeln für
den Hochbau
DIN EN 1994-1-2
Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von
Verbundtragwerken aus Stahl und Beton - Teil 1-2:
Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den
Brandfall
DIN EN 1994-1-2/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von
Verbundtragwerken aus Stahl und Beton - Teil 1-2:
Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den
Brandfall
DIN EN 1994-2
Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von
Verbundtragwerken aus Stahl und Beton - Teil 2:
Allgemeine Bemessungsregeln und Anwendungsregeln für
Brücken
DIN EN 1994-2/NA Nationaler Anhang - National
festgelegte Parameter - Eurocode 4: Bemessung und
Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton
- Teil 2: Allgemeine Bemessungsregeln und
Anwendungsregeln für Brücken
DIN EN 1998-1
Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben -
Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für
Hochbau
DIN EN 1998-1/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben -
Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für
Hochbau
DIN EN 1998-2
Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben -
Teil 2: Brücken
DIN EN 1998-2/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben -
Teil 2: Brücken
DIN EN 1998-3
Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben -
Teil 3: Beurteilung und Ertüchtigung von Gebäuden
DIN EN 1998-5
Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben -
Teil 5: Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische
Aspekte
DIN EN 1998-5/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -
Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben -
Teil 5: Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische
Aspekte
DIN EN 1998-6
Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben -
Teil 6: Türme, Maste und Schornsteine
DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der
nichtrostenden Stähle
DIN EN 12089
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des
Verhaltens bei Biegebeanspruchung
DIN EN 12620
Gesteinskörnungen für Beton
DIN EN 13162
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation
DIN EN 13163
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) -
Spezifikation
DIN EN 13164
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) -
Spezifikation
DIN EN 13165
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) -
Spezifikation
DIN EN 13166
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus Phenolharzhartschaum (PF) - Spezifikation
DIN EN 13167
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus Schaumglas (CG) - Spezifikation
DIN EN 13168
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus Holzwolle (WW) - Spezifikation
DIN EN 13169
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus Blähperlit (EPB) - Spezifikation
DIN EN 13171
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte
Produkte aus Holzfasern (WF) - Spezifikation
DIN EN 13670
Ausführung von Tragwerken aus Beton
DIN EN 13747
Betonfertigteile - Deckenplatten mit Ortbetonergänzung
DIN EN 14199
Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten
(Spezialtiefbau) - Pfähle mit kleinen Durchmessern
(Mikropfähle)
DIN EN 14844
Betonfertigteile - Hohlkastenelemente
DIN EN 15037-1
Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen -
Teil 1: Balken
DIN EN 15037-2
Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen -
Teil 2: Zwischenbauteile aus Beton
DIN EN 15037-3
Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen -
Teil 3:
Keramische Zwischenbauteile
DIN EN 15037-4
Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen -
Teil 4:
Zwischenbauteile aus Polystyrolhartschaum
DIN EN 15191
Betonfertigteile - Klassifizierung der
Leistungseigenschaften von Glasfaserbeton
DIN EN 15258
Betonfertigteile - Stützwandelemente
DIN EN 15564
Betonfertigteile - Kunstharzbeton - Anforderungen und
Prüfverfahren
DAfStb-Richtlinien
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
(DAfStb)
DAfStb Richtlinie für Beton mit verlängerter
Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton);
Eignungsprüfung, Herstellung, Verarbeitung und
Nachbehandlung.
DAfStb Richtlinie vorbeugende Maßnahmen gegen
schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie)
DAfStb Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1 und DIN
1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN
12620
DAfStb Richtlinie für die Herstellung und Verwendung
von Trockenbeton und Trockenmörtel
(Trockenbetonrichtlinie)
DAfStb Richtlinie Selbstverdichtender Beton
(SVB-Richtlinie)
DAfStb Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus
Beton (WU-Richtlinie)
DAfStb Richtlinie Massige Bauteile aus Beton
DAfStb Richtlinie Herstellung und Verwendung von
zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel
DAfStb Richtlinie für Herstellung von Beton unter
Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel
DAfStb Richtlinie Stahlfaserbeton
DAfStb Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von
Betonbauteilen
DBV Merkblätter
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein
e.V. (DBV)
DBV-Merkblatt Sichtbeton
DBV-Merkblatt Abstandhalter nach EC2
DBV-Merkblatt Unterstützungen nach EC2
DBV-Merkblatt Rückbiegen von Betonstahl und
Anforderungen an Verwahrkästen nach EC2
DBV Merkblatt Betondeckung und Bewehrung nach EC2
DBV-Merkblatt Betonierbarkeit von Bauteilen aus Beton
und Stahlbeton - Planungs- und Ausführungsempfehlungen
für den Betoneinbau
DBV-Merkblatt Injektionsschlauchsysteme und quellfähige
Einlagen für Arbeitsfugen
DBV-Merkblatt Bauen im Bestand - Beton und Betonstahl
DBV-Merkblatt Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton-
und Spannbetonbau
DBV-Merkblatt Betonieren im Winter
DBV-Merkblatt Betonschalungen und Ausschalfristen
DBV-Merkblatt Fugenausbildung für ausgewählte Baukörper
aus Beton
DBV-Merkblatt Gleitbauverfahren
DBV-Merkblatt Hochdruckwasserstrahltechnik im Betonbau
DBV-Merkblatt Hochfester Beton
DBV-Merkblatt Hochdruckwasserstrahltechnik im Betonbau
DBV-Merkblatt Nicht geschalte Betonoberfläche
DBV-Merkblatt Stahlfaserbeton
IVD-Merkblatt
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 27: Abdichten von Anschluss- und
Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren
Dichtstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 28: Sanierung von defekten
Fugenabdichtungen an der Fassade
MB 866
Merkblatt 866: Nichtrostender Betonstahl
Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei
Porenbetonbericht
Herausgeber: Bundesverband Porenbeto
Porenbetonbericht 5: Berechnung und Ausführung von
Dachscheiben aus Porenbetonplatten
Porenbetonbericht 6: Bewehrte Wandplatten -
Fugenausbildung
Porenbetonbericht 8: Ausführungs- und
Verarbeitungsrichtlinien für Porenbetonbauteile
Porenbetonbericht 23: Erläuterungen zu DIN 4223
Zement Merkblatt
Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V
Zement-Merkblatt B 2 Gesteinskörnungen für Normalbeton
Zement-Merkblatt B 3 Betonzusätze, Zusatzmittel und
Zusatzstoffe
Zement-Merkblatt B 4 Frischbeton - Eigenschaften und
Prüfungen
Zement-Merkblatt B 5 Überwachen von Beton auf
Baustellen
Zement-Merkblatt B 6 Transportbeton
Zement-Merkblatt B 7 Bereiten und Verarbeiten von Beton
Zement-Merkblatt B 8 Nachbehandeln von Beton
Zement-Merkblatt B 9 Expositionsklassen von Beton
Zement-Merkblatt B 11 Massige Bauteile aus Beton
Zement-Merkblatt B 13 Leichtbeton
Zement-Merkblatt B 18 Risse im Beton
Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen
Zement-Merkblatt B 27 Ausblühungen - Entstehung,
Vermeidung
Zement-Merkblatt B 29 Selbstverdichtender Beton -
Eigenschaften und Prüfungen
Zement-Merkblatt H 8 Sichtbeton - Gestaltung von
Betonoberflächen
Zement-Merkblatt H 10 Wasserundurchlässige
Betonbauwerke
Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen
(Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein.
Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der
Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht
ausdrücklich ausgeschrieben ist. Dämmplatten aus
Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von
Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die
Bauleitung kann einen Nachweis über das
Herstellungsdatum verlangen. Die Lagerung von Zement
auf der Baustelle hat nach Abschnitt 1 Zementmerkblatt
B 7 Ausgabe 3.2011 zu erfolgen.
Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und
Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu
betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend
zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der
genormten Anteile von Überkorngrößen vor.
Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für
wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen
Genehmigung durch die Bauleitung.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den
Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen
beziehen sich auch auf die Verunreinigung der
öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen
des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche
Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen
möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende
Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen,
dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen
Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche
Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die
Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu
bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich
technologisch bedingte Maßnahmen, wie
Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse,
Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten
ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das
Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei
niedrigen Temperaturen verlängern sich die
Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken
entsprechend.
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind
gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten
provisorisch abzudichten.
Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von
Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die
Hohlräume eindringen kann.
Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische
Leitungen,sanitäre Installationen, und Einbauteilen,
z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker
und Befestigungsunterteile soll entweder unter
Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder
ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende
Fixierung ist zu achten.
Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden
hergestellt werden.
Beim Einziehen von Stahlbetondecken in vorhandene
Bausubstanz sind die statischen Berechnungen für die
Auflager - falls nicht Bestandteil der
Ausführungsunterlagen - anzufordern. Falls aus den
Unterlagen nicht ersichtlich, sind die technologischen
Vorgänge, Größe und Tiefe der Aussparungen im Bereich
der Auflager sowie die Maßnahmen für den
kraftschlüssigen Verbund mit Tragwerksplaner und
Bauleitung abzustimmen. Einfüllöffnungen für die
Auflager sind nach oben abzuschrägen.
Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager
aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt
herzustellen. Dafür sind die statischen Vorgaben
einzusehen.
Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach
Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der
Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des
Herstellers sind dazu vorzulegen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem
Ausschalen zu schließen.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in
die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen
restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für
Aussparungen ist untersagt.
Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile
der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen
ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig.
Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch
die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet
werden und die noch nicht die erforderliche
Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen.
Sichtbeton
Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anders angegeben
wird, ist Sichtbeton in der Sichtbetonklasse SB 2 gemäß
DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen.
Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen ist
ohne vorherigeAbstimmung mit der Bauleitung untersagt.
Bewehrung
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter
entsprechen.
Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten
werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den
Ausführungsplänen für die Bewehrung und den
Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des
Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen
Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere
Werte als die Mindestwerte nach DIN 1045 gefordert
sein.
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so
aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder
gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist.
Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich
von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen
oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein
ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons
nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken
und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen
vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu
konsultieren, um solche festzulegen.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine
für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw.
dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist
darüber zu informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung
ist demAuftraggeber zu übergeben
Stahlbetonfertigteile
Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne
besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4
der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen
sind auf Verlangen zu liefern.
Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer gefordert,
so umfasst die Leistung auch:
- Anforderungen an die Auflager
- Berücksichtigung der Anhängelasten
- Angabe der Verbindungsmittel
- Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen
- Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte
oder -linien Kennzeichnungen nach 1045-4 müssen im
Montagezustand lesbar sein.
Gründungen
Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder
kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die
Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine
Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet
werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu
befreien.
Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente
heraus, dass wegen ungeeigneten Untergrundes die in den
Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht eingehalten
werden kann, ist die Bauleitung davon zu unterrichten.
Vor dem Betonieren ist mit der Bauleitung ein
gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe durchzuführen.
Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet
werden. Aussparungen sind vorzunehmen.
Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind
mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen.
Vor der Durchführung von Unterfangungen ist die
Bauleitung rechtzeitig zu verständigen, damit eine
unmittelbare Überwachung vorgenommen werden kann.
Bei Unterfangungen bestehender Fundamente ist der Beton
über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und
intensiv zu verdichten. Nach 30 - 45 Minuten ist zwecks
Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige
Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder
Quellmörtel zu verwenden. Vertikale Trennfugen sind
anzuordnen.
Fugen
Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert
wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem
Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Das
Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen ist zu beachten.
Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können,
sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen.
Transportbeton
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für
Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung
abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen.
Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als
Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden
Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren
Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand
bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach
Abschluss der eigenen Arbeiten.
Angaben zur Abrechnung
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur
die technisch erforderlichen und technologisch
möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen
einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des
schuldhaft handelnden Verursachers.
Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk,
Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß
abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe
auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend.
Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert
abgerechnet.
Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für
Herstellung, Lieferung und Montage einschließlich
Hilfs- und Schutzgerüste.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV)
4 Betonarbeiten
4
Betonarbeiten
Leistungsbeschreibung Betonsanierung Leistungsumfang:
Vorbereitung der Sanierungsarbeiten:
·
Absicherung und Abgrenzung der Arbeitsbereiche gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften.
· Schutz angrenzender Bauteile und Oberflächen vor Beschädigungen und Verschmutzungen.
· Freilegung der zu sanierenden Stahlbetonsäulen durch Entfernen von Putz, Beschichtungen und ggf. beschädigtem Beton bis zur erforderlichen Tiefe.
Betonsanierung
·
Sichtprüfung und Dokumentation des Schadensbildes (Risse, Abplatzungen, Korrosionsschäden am Bewehrungsstahl).
· Entfernung von korrodiertem Bewehrungsstahl, Reinigen und ggf. Erneuern der Bewehrung nach statischen Vorgaben.
· Vorbehandlung der freigelegten Bewehrung mit Korrosionsschutzmitteln (z.B. Rostschutzbeschichtung).
· Auftrag von geeigneten Haftbrücken und Betonersatzmörteln gemäß den anerkannten Regeln der Technik (z.B. nach DIN EN 1504).
· Schichtweiser Auftrag des Reparaturbetons mit Verdichtung und Oberflächenbearbeitung bis zur Herstellung der ursprünglichen Form und Oberfläche.
Nachbehandlung und Schutzmaßnahmen
·
Durchführung der erforderlichen Nachbehandlung (Feuchthalten, Abdecken) zur Sicherstellung der Betontrockenheit und Festigkeitsentwicklung.
· Auftrag von Schutzbeschichtungen oder Imprägnierungen zum Schutz gegen Umwelteinflüsse und weitere Korrosion.
· Endkontrolle der sanierten Säulen auf Maßhaltigkeit, Oberflächenqualität und Festigkeit.
Entsorgung
·
Fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Abbruch- und Sanierungsreste gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Besondere Hinweise:
Alle Arbeiten sind unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften auszuführen. Die Sanierung ist so durchzuführen, dass die Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit der Stahlbetonsäulen dauerhaft wiederhergestellt wird.
Vor Beginn der Arbeiten ist eine Abstimmung mit dem Bauleiter und ggf. dem Statiker erforderlich.
Leistungsbeschreibung Betonsanierung
4. 1 Betonsanierung
4. 1
Betonsanierung
4. 9 Stundensätze
4. 9
Stundensätze