Brandschutzarbeiten Elektro
Deutsche Telekom AG Okenstrasse 25 Offenburg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
PROJEKTBESCHREIBUNG Bauteiles 2 und 3 Separierungsmaßnahmen und Ertüchtigung Brandschutz 1. Grundstück/Gebäude: Das Objekt liegt an der Okenstraße 25 in Offenburg. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein mehrteiliges Bürogebäude der Telekom, dass sowohl in Teilbereichen von der Telekom selbst genutzt, als auch fremdvermietet wird. Bauteil 1 erstreckt sich parallel zur Okenstrasse und hat 3 oberridische geschosse und 2 unterirdische Geschosse. Bauteil 2 verläuft senkrecht dazu, dockt in etwas mittig an BT 1 an und hat 2 obrridische Geschosse und 2 unterirdische Geschosse. Bauteil 3 verläuft parallel zur Okenstrasse und schließt den Gebäudeblock an der Gaswerkstrasse ab. Zum Innenblock dockt hier ebenfalls das Bauteil 2 senkrecht an in etwa im Drittelspunkt der Länsgausdehnung. Bautel 3 hat 4 oberirdische Geschosse und 2 unterirdische Geschosse, An der Nordseite von Bauteil 1 und 3 schließt sich ein inzwischen als Ärtzehaus genutzter, ebenfalls 4-geschossiger Gebäudekomplex an, Haus Nr. Okenstrasse 27, der ebenfalls im Eigentum der Telekom ist. Hier gibt es 3 Untergeschosse, in UG 2 und UG3 befindet sich die Tiefgarage, die gemeinsam von den Mietern in Haus Nr. 25 und 27 genutzt wird. Ein direkter Übregang zwischen diesen Gebäudeteilen Haus Nr. 25 und 27 ist derzeit im Bauteil 1 im 2. OG und im 2. UG  und im Bauteil 3 im 3. OG möglich. Die Übergänge im 2. und 3. OG werden im Zuge der Planung schließtechnisch verschlossen. Die Baumaßnahmen finden ausschließlich im Haus Okenstrasse 25 in den Bauteilen 2 und 3 stattt, sowie im UG 1 und UG 2 im BT 1 An der Südseite von Bauteil 1 schließt sich ein aus dem Erdgeschoss und dem Untergeschoss bestehender  Verbindungsbau an, der die benachbarte Villa an der Okenstrasse mit dem dort rückwärtig angebauten Casino zusammenfasst. Casino und Villa werden als Haus Nr. Okenstrasse 25 a geführt. Von Haus Nr. 25 existiert ein direkter Zugang zum Verbindungsbau im EG, welcher ebenfalls schließtechnisch gesichert wird. Der neue Zugang zum Bauteil 1 Haus Nr. 25 (=Musterungszentrum) wir dim EG von der Okenstrasse als neuer Windfang mit neuem Aufzug erstellt. 2. Bauvorhaben Anlass der Baumaßnahme ist eine Vermietung des leerstehenden Bauteils 1  zur Nutzung als Musterungszentrum im EG- 2.OG durch die Bundeswehr. Diese Flächen müssen für diesen Zweck umgebaut und hergerichtet werden. Im Zuge von Ortsbegehungen und der Erstellung eines Gesamt-Brandschutzkonzeptes für die verbundenen Bauteile 1-3 sind brandschutztechnische Mängel in allen drei Bauteilen aufgefallen, die um Zuge dieser Maßnahme behoben werden müssen. Maßnahmen BT 1 UG 1 + UG 2 - Einbau von Brandschutztüren, inkl. Ausbau alter Türen Maßnahmen Bauteil 2: Schließen von Fenster- bzw. Fassadenöffnungen in Brandwandqualität inkl. Nebenarbeiten im Inneren und an der Außenhaut Maßnahmen Bauteil 3: - Einbau von Brandschutztüren, inkl. Ausbau alter Türen - Errichtung von Wänden mit Brandschutzqualität zur Abtrennung des notwendigen TRH und zur Trennung von Nutzungseinheiten - Errichtung einer Brandwarnanlage in jeweils einer Nutzungseinheit >400qm pro Etage Brandschutz Es gibt ein neu erstelltes Brandschutzkonzept für die drei Bauteile, dass zur Genehmigung bei der Baubehörde eingereicht wurde. Die Maßnahme wird durch einen Brandschutz-Sachverständigen begleitet. Der Bauantrag für die Umnutzung im BT 1 liegt der Baubehörde ebenfalls bereits vor. 3. Nutzungen im Bestand Das Bauteil 1 EG bis 2. OG ist komplett leergezogen, die Bauteile 2 und 3 sind komplett in Nutzung, das Bauteil 1 ist in den beiden Untergeschossen komplett in Nutzung. Der Innenhof dient als Feurwehr-Bewegungsfläche und kann zur Baustelleneinrichtung nicht heangezogen werden. 4. Projektbeteiligte Auftraggeber GMG Generalmietgesellschaft mbH Sternengasse 14-16                                                                                     50676 Köln Projektsteuerung Drees & Sommer SE Herr Patrick Pace   Augartenstraße 1 76137 Karlsruhe                                                                                     Telefon: 0172 7799186 Architekten Kubus Architekten         Schomaker Becker Architekten PartGmbB         Frau Andrea Schomaker, Frau Bettina Schnitzler Neusser Str. 39 40219 Düsseldorf Telefon: 0211 687837-17 oder -15 Fachplaner HSL IB Schmitz Leipoldt Herr Thomas Schmitz Universitätsstraße 75 44789 Bochum Telefon 0234 / 970537-0 Fachplaner ELT Powerconcept Monshausen GmbH Herr Matthias Monshausen Stuttgarter Str. 74 72555 Metzingen Telefon 07123 / 3741260 Fachplaner Brandschutz (begleitend) Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Brandschutz und Arbeitssicherheit Herr Uli Lesem Am Dalmannkai 4 20457 Hamburg Fachplaner Schadstoffe Sacosta GmbH Herr Marcel Henker Plieninger Straße 58 70567 Stuttgart Telefon 0711/32757812 Rückfragen zur Ausschreibung sind an den Einkauf der DTAG zu stellen. Inhaltliche Themen werden von dort an die Fachplaner weitergeleitet. 5.Ortsbesichtigung Die Flächen können nach Absprache mit der ISS begangen werden. Ansprechpartner ISS vor Ort: Objektmanager Reiner Schappacher, reiner.schappacher@de.issworld.com; Tel.: 01715645903 Sollte von dieser Möglichekit kein Gebrauch gemacht werden, geht der AG davon aus, dass dem AN alle notwendigen Informationen zur vollumfänglichen Kalkulation vorliegen. 6. Ausführungszeitraum November 2026 - April 2026 Übergabe an den Nutzer spätestens am 07.05.2026
PROJEKTBESCHREIBUNG
1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN (Vertragsbedingungen) 1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN (Vertragsbedingungen) 0.1 Ausführungsgrundlagen Alle Ausführungsleistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Zusätzlich gelten, jeweils in der gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Abnahme: Alle gültigen Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen Auflagen, Vorschriften und Richtlinien der betroffenen Behörden und Versorgungsträger Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und der Unfallkasse Post und Telekom (UKPT) Verarbeitungsrichtlinien bzw. techn. Merkblätter der Hersteller vorliegende Leistungsbeschreibung mit allen Anlagen Arbeitsstättenverordnung und ASR in der aktuellen Fassung VOB / B + C Technische Anschlussbedingungen EVU und Feuerwehr 0.2. Bedenken gegen die in der Ausschreibung beschriebenen Ausführungen seitens des AN sind schriftlich mit der Angebotsabgabe vorzulegen. 0.3. Sondervorschläge müssen dem AG mit dem Angebot zur Entscheidung vorgelegt werden. 0.4. Für die Umbaumaßnahme ist keine Baugenehmigung erforderlich. Ein Brandschutzkonzept für den gesamten Bereich inkl. Fortschreibungen liegen vor und werden dem AN zur Verfügung gestellt. 0.5 Sind Nacht- und Wochenendarbeiten notwendig, um den Fertigstellungstermin einzuhalten, sind Kosten und Aufwendungen dieser durch den AN zu tragen. 0.6  Die Angebotsbearbeitung durch den Auftragnehmer ist für den Auftraggeber in jedem Fall kostenfrei. Sollte das Projekt nicht realisiert werden, kann der Auftragnehmer keine Kosten für die Bearbeitung beim Auftraggeber geltend machen. 0.7  Alle Preisabfragepositionen sind zwingend auszufüllen, andernfalls behält sich der AG vor, den Bieter auszuschließen
1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN (Vertragsbedingungen)
2. ANGEBOTSBEDINGUNGEN 2. ANGEBOTSBEDINGUNGEN Aufbau und Grundlage dieser Leistungsbeschreibung Die nachfolgende Leistungsbeschreibung legt Mindestanforderungen für zu erbringende Leistungen fest. Der Auftragsgegenstand umfasst auf jeden Fall sämtliche Leistungen, welche zur Erbringung der in den Anlagen zu diesem Vertrag beschriebenen Gesamtleistung erforderlich sind, und zwar auch solche Leistungen, welche zwar in diesen Unterlagen nicht ausdrücklich erwähnt worden sind, die jedoch unumgänglich sind, um die Erstellung der funktionsgerechten Gesamtleistung zu ermöglichen. Die Arbeiten und Leistungen sind in Abstimmung mit den Wünschen des AG´s durchzuführen. Die Werk- und Montageplanung erfolgt im Rahmen der Regelungen des GÜ-Vertrags als auftragnehmerseitige Leistung und ist somit Grundlage des Angebots. Die beiliegenden Unterlagen der Leistungsbeschreibung dienen als Kalkulationsgrundlage, wobei Konkretisierungen zu der durch den AN zu erstellenden  Werk- und Montageplanung im Angebotspreis zu  berücksichtigen sind. Im Interesse des Bieters sind daher zur Kalkulation die auftraggeberseitigen Vorgaben planerisch zu durchdringen. Sollten Stundenlohnarbeiten für zusätzliche Arbeiten außerhalb dieser Ausschreibung erforderlich sein, gelten die Stundenlohnarbeiten der jeweiligen Rahmenverträge bzw. die im Angebot anzugebenden Stundensätze. Die Leistungen sollen gem. gültigem Rahmenvertrag, sofern vorhanden, angeboten werden.
2. ANGEBOTSBEDINGUNGEN
3. ANFORDERUNGEN AN DEN AUFTRAGNEHMER UND DAS ANGEBOT 3. ANFORDERUNGEN AN DEN AUFTRAGNEHMER UND DAS ANGEBOT Aufgrund des vorbeschriebenen Aufbaus der Leistungsbeschreibung wird vom Auftragnehmer eine fundierte Fachkenntnis zur Kalkulation und Erstellung schlüsselfertiger Leistungen erwartet. Der Auftragnehmer trägt die Gewährleistung für seine Gesamtleistung und nicht nur für die Summe seiner Einzelleistungen. Er hat die auftraggeberseitigen Vorgaben bei der Angebotsbearbeitung, insbesondere auf Widersprüche und Fehler zu prüfen und diese mit Quellenangabe im Angebotsschreiben zu dokumentieren. Ansonsten ist davon auszugehen, dass die Leistungsbeschreibung umfänglich und einwandfrei die gewünschten und erforderlichen Anforderungen beschreibt und diese vollständig im Angebot enthalten sind und somit keine Grundlage für spätere Nachforderungen gegeben ist.
3. ANFORDERUNGEN AN DEN AUFTRAGNEHMER UND DAS ANGEBOT
4. MENGENERMITTLUNG UND KALKULATIONSRISIKO 4. MENGENERMITTLUNG UND KALKULATIONSRISIKO Der Bieter trägt das Mengenermittlungs- und Kalkulationsrisiko uneingeschränkt. Ist der Bieter der Meinung, dass die Kalkulationskriterien nicht ausreichend sind, um die Mengen festzustellen, zu schätzen oder zu prüfen, hat er dies vor Abgabe seines Angebotes dem AG schriftlich so detailliert anzuzeigen, dass eine zielgerichtete Ergänzung durch die Planungsbeteiligten des AG´s ermöglicht wird. Soweit Empfehlungen ausgesprochen sind, gelten diese als Mindestanforderungen an die vom AN zu erbringende Leistung. Sind Massen in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung aufgeführt, dienen diese zur Orientierung bei der Kalkulation und entbinden den Anbieter nicht von seiner Pflicht, die Massen verantwortlich im Rahmen der Kalkulation zu prüfen. Festgestellte Abweichungen sind im Angebot aufzuzeigen. Nachforderungen aufgrund andere ausgeführter Massen als hie rausgeschrieben oder im Bietergespräch aufgezeigt sind damit unbegründet.
4. MENGENERMITTLUNG UND KALKULATIONSRISIKO
5. KOSTENGLIEDERUNG 5. KOSTENGLIEDERUNG Die Kalkulation hat entsprechend der vorgegebenen Kostengliederung zu erfolgen. Alle Kosten sind den entsprechenden Titeln zuzuordnen und klar zu trennen. Weitere Nebenangebote sind separat, jedoch in vergleichbarer Gliederung und Gliederungstiefe, im Angebotsschreiben oder in gesonderter Anlage zu bepreisen. Alle Einzel- und Pauschalpreise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist, unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes, am Schluss des Angebotes vom Bieter hinzuzufügen. Alle Preise sind  einschl. GU-ZUschlag, u.a. Wagnis und Gewinn, GU-Koordinationsleistungen, inkl. Bauleitung, besondere Baustelleneinrichtung und Beweissicherung anzugeben.
5. KOSTENGLIEDERUNG
6. BAUVORBEREITENDE UND BEGLEITENDE MASSNAHMEN 6. BAUVORBEREITENDE UND BEGLEITENDE MASSNAHMEN Vergaben an Sub-Unternehmer Der AN erstellt unaufgefordert Firmenlisten der Subunternehmer, welche dem AG vor der Vergabe vorzulegen sind. Bieterlisten sind mit dem AG abzustimmen. Vom AG genannte Firmen sind in die Bieterlisten aufzunehmen. Der AG behält sich vor, einzelne Firmen abzulehnen. Einweisung Die Einweisungen von Servicekräften und Fachpersonal des AG (falls erforderlich verschiedene Personen) einschl. Lieferung des Einweisungsprotokolls sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Arbeitsbereiche / Lagerflächen Der Zugang zur Baustelle für Personal des AN und für Materialanlieferungen erfolgt vom Bauteil 3 im UG über dei Gaswerkstrasse.Hier ist ein ebenerdiger Zugang. Die vorhandene Automatik-Schiebetür hat lichte Durchgangsmaße von ca. 1,50 x 2,00 m. Die weitere Zuwegung zum Baubereich in BT 1 erfolgt durch den Flur im UG 1 bis zum Personenaufzug in BT 1, Kabinenmaße B x T ca. 1,20 x 1,00 m. Es können nur in sehr begrenzten Umfang Lagerflächen vor dem Zugang zu BT 3 an der Gaswerkstrasse zur Verfügung gestellt werden. Es können im BT 1 in UG 1 die Räume 209 und 210 als Lagrräume genutzt werden. Container (Material und Entsorgung) können auf dem Innenhof unmittelbar vor dem Ausgang aus dem Treppenhaus D aufgestellt werden. Das Niveau des Innenhofes liegt ein GEschoß tiefer als der Ausgang im EG und wird über eine Aussentreppe erreicht. Die vom AG freigegebenen Zuwegungen zu den Arbeitsbereichen und die Lagerflächen sind regelmäßig zu reinigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind Baustelle, Lager und Arbeitsplätze zu räumen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Zusätzlich oder alternativ kann am Bauteil 1 aufvder Innenhofseite ein Gerüsturm mit Außenaufzug aufgestellt werden zum Transport großformatiger Bauteile.Die Anbinndung an das gebäude ist wegen der Diszant mit jeweisl einer Gerüstplattform je Geschoß zu erstellen. Hierzu ist jeweils ein Fenster im EG, 1. und 2. OG zu demontieren und nach Abschluß er Baumaßnahme wieder zu montieren, siehe hierzu auch entsprechende LV-Positionen. WCs Die WC-Anlagen in UG 1 am Haupttreppenhaus D den Umbauzeitraum genutzt werden. Die genutzten Anlagen sind  vor der Übergabe grundzureinigen. Übernachtungsgelegenheiten Auf dem Gelände dürfen keine Übernachtungsmöglichkeiten in Wohncontainern geschaffen werden. Verkehrssicherung Bestandteil der Leistung ist das arbeitstägliche Verschließen der Teile der Baustelleneinrichtung, soweit sie dem Zugriff Dritter entzogen werden müssen, das Schließen der Gebäudeeingänge einschließlich der Provisorien sowie die Kontrolle darüber im den Umständen der Baustelle entsprechenden erforderlichen Umfang. Der erforderliche Umfang wird vor Baubeginn mit dem Betreiber vor Ort abgestimmt. Der Auftragnehmer ist mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt. Hierzu gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Die vorhandenen Flucht- und Rettungswege sind dauerhaft und vollständig in Funktion zu halten Die zur Erschließung der Baustelle genutzten Treppenhäuser sind dauerhaft für die uneingeschränkte Nutzung als Fluchtweg sicherzustellen. Schutzvorrichtungen Der Auftragnehmer hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber den bestehenden Anlagen am Gebäude und im Außenbereich zu erfüllen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind sorgfältigst zu vermeiden. Immissionsschutz Einhaltung der Immissionsschutzwerte von Baulärm während der Baumaßnahme ist Vertragsbestandteil. Lärmintensive Arbeiten Da der Gebäudeteil BT 1 zur Zeit nicht in Nutzung ist, gibt es keine Einschränkungen für lärmintensive Arbeiten. Schuttbeseitigung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtlichen Bauschutt und Verpackungsmaterial selbst zu entsorgen und täglich abzutransportieren. Eine Lagerung im Bereich der Baustelle ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist der AG berechtigt, nach einmaliger fruchtloser Aufforderung eine Entsorgung auf Kosten des Auftragnehmers zu veranlassen. Bauschutt und alle vom AN herrührenden Verunreinigungen sind ohne Aufforderung täglich aus dem Bau zu entfernen und gemäß Abfallordnung zu entsorgen. Bei Nichterfüllung wird ohne weitere Aufforderung auf Kosten des AN der Bauschutt durch andere Kräfte entfernt. Schadstoffe Es haben Schadstoffuntersuchungen stattgefunden. Dabei wurden keine Schadstoffe detektiert. Baustrom, Bauwasser Baustrom und Bauwasser sind im Gebäude vorhanden und werden dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Bauleitung Der AN übernimmt die Funktion des Fachbauleiters für alle erforderlichen Gewerke, sowie des Bauleitrs nach LBO. Bemusterung Für alle sichtbaren Oberflächen und Bauteile, z.B. Küchenmöbel, Wandbekleidungen, Spachtelungen, etc. ist eine Bemusterung anhand von Handmustern oder aussagekräftigen Prospekten und Datenblättern durchzuführen. Baubesprechungen Es finden nach Baustart regelmäßige Baubesprechungen, zum großen Teil online (über Microsoft Teams), statt. Die Teilnahme des verantwortlichen Projektleiters des AN ist verpflichtend.
6. BAUVORBEREITENDE UND BEGLEITENDE MASSNAHMEN
7. PLANUNGSLEISTUNGEN 7. PLANUNGSLEISTUNGEN Die zur Kalkulation übersandte Ausschreibungsplanung ist die abschließende Planungsleistung des AG. Der AN prüft die Planung und macht sie sich zu eigen. Werk- und Montageplanungen der Gewerke sind gemäß VOB  zu erbringen und dem Bauherren bzw. dessen Planern rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen und in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Hiermit sind nicht Planungsleistungen gem. HOAI gemeint. Die W+M-Planung inklusive der Verwendbarkeitsnachweise über die Zulassung der Baustoffe, Bauprodukte und Bauarten ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Einsicht vorzulegen. Mit der Einsicht und Freigabe übernehmen der Auftraggeber und sein Planer keinerlei Verantwortung und Haftung.
7. PLANUNGSLEISTUNGEN
8. ABNAHMEN 8. ABNAHMEN DURCH DEN AG Allgemeine Regelungen zur Abnahme Die Abnahme erfolgt in der geschuldeten Beschaffenheit zu dem vertraglich vereinbarten Termin und nach Fertigstellung aller  Bauleistungen, der Inbetriebnahme und Funktionsprüfung und dem erfolgreichen Probebetrieb aller baulichen und technischen Anlagen sowie der Vorlage der Projektdokumentation. Der Umfang der Projektdokumentation umfasst mindestens: Nachweis der Einhaltung der Anforderungen an die Raumbeleuchtung für alle Bereiche durch Bewertung nach DIN 5035-6. Übergabe der erforderlichen Pflegeanweisung für die Reinigungen, zum Beispiel für  Bodenbeläge, Oberflächen, technische Einbauten innerhalb des Umbaubereichs. Firmenliste der am Bau Beteiligten Revisionsunterlagen gemäß Angaben in den Technik-Gewerken Einweisungsprotokolle über die Einweisung des Betreibers der Auftraggeberin Fachunternehmererklärungen Konformitätsbescheinigungenzum fachgerechten Einbau von Brandschutzschottungen und -bauteilen Fachbauleitererklärungen Messprotokolle Produktdatenblätter Pflegeanweisung für die AG-seitigen Reinigungen für zum Beispiel Bodenbeläge, Oberflächen, technische Einbauten innerhalb des Objekts. Zulassungen und Konformitätsbescheinigungen von Bauteilen mit Brandschutzanforderungen und Schallschutzanforderungen Weitere gewerke-spezifische Angaben zur Dokumentation sind in den Textteilen der jeweiligen TGA/ELT-Gewerke enthalten.
8. ABNAHMEN
9. ANLAGENVERZEICHNIS 9. ANLAGENVERZEICHNIS 01 Ausschreibung GU-Leistungen 02 KG 300 Baukonstruktion siehe Planliste Hochbau 03 KG 400 Technische Anlagen HKLS und MSR siehe Dateiliste HKLS 04 KG 400 Technische Anlagen ELT siehe Dateiliste ELT 05 Rahmenterminplan 06 Brandschutzkonzept
9. ANLAGENVERZEICHNIS
10. HINWEIS RAHMENVERTRAGSPOSITIONEN In dieser Leistungsbeschreibung sind einige Positionen mit RV 00.00 o.ä. benannt. Es handelt sich hierbei um gültige Rahmenvertragspositionen einzelner Partner der DTAG. Alle Positionen dieser LB sind vollständig von allen Bietern auszufüllen. Bitte lesen Sie die RV-Positionen aufmerksam durch. Es handelt sich in Teilen um Mischpositionen, in denen mehrere Leistungen zusammengeführt werden. Die Rahmenvertragspartner sind angehalten, die vertraglich vereinbarten Preise anzubieten.
10. HINWEIS RAHMENVERTRAGSPOSITIONEN
01 BT 2 + BT 3: Brandschutzmaßnahmen
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BT 2 + BT 3: Brandschutzmaßnahmen
01.01 KG 300 Hochbau
01.01
KG 300 Hochbau
01.02 KG 400 Elektro
01.02
KG 400 Elektro
02 BT 1 zu BT 2 : Separierungsmaßnahmen
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BT 1 zu BT 2 : Separierungsmaßnahmen
02.01 KG 300
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KG 300