Elektrotechnik
Stadt Köln / HS Albermannstr. / K
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen (AV) Art und Lage des Bauvorhabens Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des Projekts "Neubau - GGS Albermannstraße" an der Albermannstraße, 51143 Köln. Die hier vorliegende Ausschreibung  umfasst dabei den  1. Bauabschnitt mit der Hauptschule und einem ersten Teil der zukünftigen Mensa. Dazu zählt desweiteren ebenfalls ein Teil der Außenanlagen und dessen Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur. Die Schulgebäude liegen auf einem städtischen Grundstück an der Falckensteinstr, Remscheider Str. und Albermannstr. in Köln-Kalk. Das Bauvorhaben umfasst den Neubau einer Haupt- und Grundschule sowie einer Sporthalle an der Albermannstraße 21 in Köln-Kalk. Nach dem Rückbau der bestehenden Gebäude auf dem Gelände werden Neubauten in mehreren Bauabschnitten errichtet. Diese sollen, neben dem Untergeschoss, über drei Obergeschosse geführt werden und neben einer Aula, einer Sporthalle und einer Mensa, auch über zwei Hausmeister-Wohnungen verfügen. Das Gebäude kann grundsätzlich in zwei Bereiche getrennt werden. Im westlichen Flügel soll die Hauptschule gebaut werden. Direkt angrenzend zur östlichen Seite wird die Grundschule errichtet. Die Sporthalle wird südlich des Schulkomplexes ausgeführt. Bauherr:Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Nutzer:   Hauptschule und Grundschule (Schulbetrieb) sowie               Vereine (außerschulische Nutzung der Sporthalle) 1.BA Neubau Hauptschule: Schule inkl. Verwaltung, Mensa Teil 1, Fachräumen und einer Hausmeisterwohnung 2.BA Sport: Neubau einer 3-Fach-Sporthalle mit Dach-Schulhof und -Sportfeld 3.BA Neubau Grundschule: Schule inkl. Verwaltung, Schulküche, Mensa Teil 2, Aula als Versammlungsstätte und einer Hausmeisterwohnung Ziel der Maßnahme ist die Errichtung eines modernen, inklusiven Bildungsstandortes, der pädagogische Anforderungen (Cluster-Schule) mit hohen energetischen Standards und Betriebssicherheit verbindet. Die folgenden Bauabschnitte BA2 "Sporthalle" und BA3 "Grundschule" werden in separaten Leistungsbeschreibungen erfaßt und sind noch nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Die Umsetzung aller Maßnahmen soll während des regulären Schulbetriebs im den Restgebäuden erfolgen. Allgemeine Grundlagen des Angebots Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne (soweit vorhanden)sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom AN zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klarzustellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des AN sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des AG zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren. Termine Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt. Qualität- und Eigenprüfung Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren. Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen: -  Technische Vorbemerkungen -  Leistungsverzeichnis mit Anlagen und Pläne -  VOB Teil B/C -  Technische Vorschriften für Bauleistungen -  Bauordnungsrechtliche Bestimmungen, -  Unfallverhütungsvorschriften, - Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum             Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen. Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden. Fabrikate/Produkte Als Mindeststandard gelten die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Fabrikate und Qualitäten. In den einzelnen Leistungsverzeichnissen sind z.T. Fabrikate und Produkte vorgegeben, die den geforderten Qualitätsstandard definieren. Dem Angebot sind die Fabrikate zu Grunde zu legen, die in der jeweiligen Leistungsposition angeführt sind. Werden alternative Fabrikate / Produkte kalkuliert, ist deren Gleichwertigkeit nachzuweisen und das gewählte Fabrikat in einem dazugehörigen Formblatt alle relevanten Daten, wie im LV-Text benannt, anzugeben. Der Gleichwertigkeitsnachweis bezieht sich immer auf das in den Leistungsbeschreibungen angegebene Fabrikat. Gibt es hierzu keine Angaben durch den Bieter, so gilt das ausgeschriebene Fabrikat als geschuldet. Abweichungen von den alternativ angebotenen Fabrikaten / Produkten sind durch den AN zu benennen. Lässt der AN dieses Prozedere außer Acht, berechtigt dies den AB, auch noch im Nachhinein, den Preisunterschied von der Schlussrechnung im Abzug zu bringen. Werk- und Montageplanung Der AG nutzt das Planportal Catenda für den Planaustausch. Dort stellt  der AN seine Werkplanung ein und bedient sich der Ausfühungsplanung. Der AN hat auf Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Planung (im Planportal Catenda) eine für die Ausführung der Leistung vollständige und umfassende Werk- und Montageplanung nach der Vorgabe der VOB/C und den gewerkespezifischen DIN-Vorschriften zuerstellen. Die weiteren Anforderungen an Art und Umfang der Werk- und Montageplanung sind in den Vorbemerkungen  aufgeführt. Der Ablauf des Prüfprozesses inkl. der Regelungen zur Übergabe und die Übergabe der Planunterlagen an den AG ist dringend einzuhalten. Die Unterlagen sind mindestens 4-fach in Papierformat und einmal in digitaler Form, in einem mit den AG und dessen Vertreter abgestimmten Dateiformat, an den AG zu übergeben. Sämtliche vereinbarte Zwischentermine nach Auftragsvergabe hierzu sind Vertragstermine. Diese Leistungen sind, sofern dafür keine separate Position angegeben, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Installation der Leistung des AN darf erst mit dem Freigabevermerk des AG oder dessen Vertreter, auf der vom AN zu erstellenden Montageplanung erfolgen. Bei installierten Leistungen ohne Freigabevermerk, hat der AG das Recht auf eine kostenlose Demontage der nichtgenehmigten Leistung, ohne dass der vereinbarte Terminplan gefährdet wird. Für den AN besteht hierzu nicht nur eine Bringschuld, sondern auch eine Holschuld. Revisionsunterlagen (Dokumentation) Der AN erstellt vollumfängliche Revisionsunterlagen in einer Qualität, die langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb der Liegenschaft ermöglicht. Der AN hat die Revisionsunterlagen nach dem tatsächlichen Stand der Ausführung zu fertigen, gemäß den formalen Vorgaben des AG, die im Leistungsverzeichnis definiert sind bzw. nachgereicht werden. Die Unterlagen sind mindestens 2-fach in Papierform und einmal auf Datenträger an den AG zu übergeben. Die Revisionsunterlagen sind entsprechend den Anforderungen der VDI 6026 "Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen" zu erstellen. Bemusterung Ziel der Bemusterung ist die Sicherung des Qualitätsstandards und in Sonderfällen das Aufzeigen der Funktionsweise. Die Musterflächen und Objekte sollen die endgültige Bauausführung und den geforderten Qualitätsstandard zeigen, der von Auftraggeber, Architekten und Fachplanern zur Ausführung freigegeben wird. Sie dienen als Referenz für die weitere Ausführung. Die Bemusterung kann in unterschiedlicher Form durchgeführt werden. Zur Ausführung kommen a)Katalogbemusterung, b) Handbemusterung, c) Musterausführungen in definierten Größen d) 1:1 Einrichtung eines Musterraumes. Ein 1:1 Muster soll entsprechend Ihrer späteren Einbausituation gezeigt werden. Das Bemustern von Funktionen ist nur in Sonderfällen gefordert, die jeweils in den einzelnen dafür vorgesehenen Positionen aufgelistet werden. Dort sind die jeweils geforderte Art und der Umfang näher beschrieben. Grundsätzlich soll die ausgeschriebene Qualität zur Bemusterung kommen. Sollte diese wider Erwarten nicht erreicht werden, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Muster einzufordern, bis die beschriebene Qualität erreicht wird. Bei bereits installierten Leistungen die nicht der ausgeschriebenen Qualität entsprechen, hat der AG ein Recht auf Wandlung und/oder Schadensersatz. Eine Bemusterung gemäß Ausführung a) bis c) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Baubeschreibung sieht eine 1:1 Bemusterung in Form eines Musterraumes vor, dieser ist auch Bestandteil einer pauschalen Beauftragung. Pflichten des AN Der AN verpflichtet sich die Leistung im eigenen Betrieb zu erbringen. Eine Weiterbeauftragung seiner Leistung an Nachunternehmer ist nur nach Voranmeldung und mit Genehmigung des AG möglich. Bei Verstößen ist der AG berechtigt, die Weitergabe von Leistung zu verweigern und auf die vereinbarte Erfüllung durch den AN zu bestehen. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Eventuell erforderlich werdende Stundenlohnarbeite n müssen vor Beginn der Arbeiten vom AN angemeldet und begründet werden. Die Höhe des eventuellen Lohns und Materialverbrauchs bei Stundenlohnarbeiten ist vom AN im Vorfeld abzuschätzenund dem AG vor Ausführung der Leistung mitzuteilen. In Zweifelsfällen hat der AN die Arbeiten vorbehaltlich einer vertraglichen Prüfung durch den AG, durchzuführen. Der AN hat den Baufortschritt jederzeit zu fördern. Eigen verschuldete oder versäumte Koordinations- und Abstimmungsfehler des AN berechtigen nicht zu Nachforderungen. Mehrleistungen oder Sonderleistungen haben nur einen Anspruch auf Vergütung, wenn diese vor Beginn der Arbeiten angemeldet, begründet, in Ihrer Höhe beziffert und vom AG oder dessen bevollmächtigten Vertreter beauftragt oder angeordnet wurden. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Die Kosten hierzu sind in den EP`s zu berücksichtigen. Eventuelle Stellvertreter müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichende Fachkompetenz besitzen. Er muss mit dem Projekt soweit vertraut sein, dass er kompetente Auskunft erteilen kann. Das Führungspersonal des AN muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift mindestens auf Level C2 sicher beherrschen. Der AN hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen, Druckproben, Spülen der Leitungen, hydraulische Abgleiche, usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des AN, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom AN selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste des AN ist dem AG vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der HU das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des AN zu erteilen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen das die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den AN gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen. Fristen Der AN ist an nachfolgende Fristen vertraglich gebunden: Vorlage des Versicherungsnachweises / vor Beginn der Arbeiten Vorlage der Vertragserfüllungsbürgschaft / vor Beginn der Arbeiten (wenn vereinbart) Vorlage der Gewährleitungsbürgschaft / vor Auszahlung des Restbetrages Der AG ist berechtigt bis zur Vorlage fällige Zahlungen zu verweigern. Allgemeine Hinweise Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse und Behinderungen sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten besonderen Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem AG benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich. Eventuell anfallende Kosten für Lohnzuschläge des AN sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Alle Installationsarbeiten sind nach dem neusten Stand der Technik durchzuführen. Unterschriften des AG oder dessen Vertreter dokumentieren nur den jeweils geleisteten Umfang, stellen aber keine n Anspruch auf eine Vergütung dar. Erst die Beauftragung des AG ist maßgeblich. Zusätzl. Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen sind Bestandteil im Sinne der VOB und sind vom AN bei der Kalkulation, Ausführung und Berechnung von Lieferung und Leistungen zu beachten. Die ZTV und AV sollen die Regelungen des Vertrages und den ATV (VOB-B und -C ) lediglich ergänzen und wo notwendig hervorheben. Die Anforderungen der ZTV und AV sind bei der Kalkulation des AN zu berücksichtigen, eine besondere Vergütung erfolgt hierzu nicht, es sei denn, hierzu wird ein gesonderter Preis abgefragt. Allgemeines Es wird großen Wert auf die optimale Harmonisierung der einzelnen Anlagenteile für die Gebäudetechnik gelegt. Preisangaben beinhalten grundsätzlich die Lieferung, die Einbringung, transportieren zum Einbau-/ Montageort, die Montage und die Inbetriebnahme, sofern in den Leistungspositionen keine anderen Angaben gemacht werden. Die in den Leistungspositionen genannten Montagehöhen verstehen sich inkl. der erforderlichen Gerüststellung, für darüberhinausgehende Montagehöhen können in entsprechende Gerüstpositionen in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sein. Die Regelungen bei der Erstellung von Dokumenten, Berechnungen, Plänen, etc. sind zu beachten und einzuhalten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählen neben  den freigegebenen Werkstatt- und Montagezeichnungen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung sowie die Fortschreibung der W+M- Planung (auch in Form von Handeintragungen und Skizzen). Baustelleneinrichtung Alle für die Baustelleneinrichtungen erforderliche n Leistungen, die der AN benötigt, um seine Leistung zu erbringen, hat der AN in die Einheitspreise einzukalkulieren, bei der Baudurchführung zu liefern, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber wieder abzubauen. Werk- und Montageplanung Der Auftragnehmer (AN) erhält vom Auftraggeber (AG) die hierzu notwendigen Planungsunterlagen, die in Dokumentenverzeichnissen übersichtlich erfasst sind. Die Planung des AG ist als Standard zu übernehmen und demzufolge fortzuschreiben. Die nach VOB-B § 3 Abs atz 3 gegebene Prüfpflicht des AN für die vom Auftraggeber  beigestellten Planungsunterlagen sind von AN prüffähig nach Art und Umfang zu dokumentieren. Sämtliche Werk-/Montagepläne sind vor Montagebeginn vom AN mit den anderen Fachgewerken (z.B. ausführende Firmen Lüftung, Elektro, Heizung, Kälte, Sanitär, Sprinkler etc.) abzustimmen, zu koordinieren und im Rahmen der Baubesprechungen gegenzuzeichnen. Gleiches gilt für alle anderen am Bau beteiligten Gewerke gleichermaßen. Änderungen im Zuge der W+M-Planung durch den AN, welche neue Berechnungen und Dimensionierungen der Anlagen nach sich ziehen, sind vomAN anzufertigen, in die Montagepläne einzuarbeiten und dem Auftraggeber vorzulegen. Hierbei sind die in den ZTVs angegebenen Garantiewerte sowie die vertraglich festgelegten Fabrikate und Typen inkl. deren technischer Werte zu beachten. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Angaben zur Ausführung Die Fachbauleitung des AN nimmt an den regelmäßigen Baubesprechungen teil. Der AN hat alle Transport- und Einbringmöglichkeiten bei der Montage- und Werkstattplanung zu prüfen, zu berücksichtigen und bei unzureichenden Transport- bzw. Einbringverhältnissen rechtzeitig Bedenken geltend zu machen. Auf Grund der baulichen Gegebenheiten sind die Geräte nach Erfordernis in geteilter Ausführung anzuliefern und einzubringen. Der AN hat die für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungsunterlagen zu erstellen. Er hat Werkstattpläne, Elektrische Anschlusswerte, Angaben zur Netzberechnung (Selektivität, etc.), soweit sie nicht vom AG zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem AG rechtzeitig vorzulegen. Ebenso sind vom AN alle Angaben und Daten für seinen Leistungsumfang, die für andere Lose / Gewerke von Bedeutung sind, rechtzeitig bereitzustellen. Mit der Genehmigung und Freigabe übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Geeignetheit der Unterlagen. Alle erforderlichen Vermessungsarbeiten für die zu erbringenden Leistungen sind vom AN verantwortlich durchzuführen und sind im Leistungsumfang enthalten. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom AN hergestellt wurden. Soweit für die Leistungsabwicklung die Abmessung der Vorleistungen ausschlaggebend ist, hat der AN das örtliche Aufmass verantwortlich durchzuführen. Der AN hat auf Verlangen des AG nachzuweisen, dass die Qualität der von ihm verwendeten Stoffe/Materialien seiner fertigen Leistungen den vertraglichen Anforderungen und Vorgaben entspricht und die Stoffe/Materialien gesundheitlich unbedenklich sind. Im Zweifel kann der AG Qualitätsprüfungen verlangen, die der AN nach den einschlägigen Vorschriften durchzuführen hat. Dies ist im Leistungsumfang enthalten. Der AN hat alle im Zusammenhang mit seinen geschuldeten Leistungen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Auch für die Zeiten der Arbeitsruhe müssen alle Gefahrstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Die Benutzung vom AG oder Dritter zur Verfügung gestellter Gerüste und Schutzvorrichtungen geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Sie sind erforderlichenfalls, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften, zu ergänzen und zu erweitern. Nach Abschluss der Arbeiten hat der AN die übernommenen Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß zurückzugeben. Über die Lage von Leitungen aller Art, insbesondere unterirdische Leitungen, hat sich der an vor Beginn der Arbeiten eingehend selbst zu informieren. Eingriffe in solche Leitungen oder Anlagen sind nur mit Zustimmung des AG und nach Weisung der zuständigen Stellen gestattet. Der AN haftet für jeden weiteren daraus entstehenden Schaden. Anlagen, die einer Bedienung und/oder Überwachung bedürfen, sind bis zur Abnahme vom AN eigenverantwortlich z u warten und zu betreiben. Eine Ausführliche Nutzereinweisung, bei Bedarf auch mehrfach, ist in die Einzelpreise einzurechnen. Montagehinweise Bei der Montage aller mechanischen und elektrischen Anlagenteile ist auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. In Bereichen, wo wasserführende Leitungen über Schaltschränken montiert sind, müssen Auffangwannen eingebaut werden, die mit einem Leckagewarnsystem mit Anschluss an die GLT zu versehen sind. Das Gewerk Elektrotechnik montiert an den geplanten Stellen Potentialausgleichschienen. Ab dort verkabelt jedes Haustechnische Gewerk die notwendigen Potentialausgleichsleitungen eigenständig, und schließt diese entsprechend an. Das Auflegen und die Funktionsprüfungen aller in den Gewerken gelieferten Verbraucher erfolgt über das jeweilige Gewerk selbst. Sofern nicht anders vereinbart, verlegt das Gewerk Elektro die Spannungsversorgung bis zu den Komponenten der Gewerke HSLK und GA, die Gewerke HSLK und GA legen die Kabel auf. Sämtliche Einbaukomponenten sind bis zur Abnahme/Gefahrenübergang durch den AN vor Beschädigungen, Verschmutzungen, Beschriftung etc zu schützen (siehe auch VDI 6022, Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte, VDI 6023, Hygienetechnische Anforderungen an Trinkwasserinstallationen etc.). Jede Art von Geräten, Armaturen, Rohrleitungen, Kanälen und Bodenkanälen, etc. sind vor Transportverunreinigungen zu schützen. Bei Montageunterbrechungen (ab länger als 4 Stunden) sind diese Teile gegen Verschmutzung zu sichern (Abkleben mit Folie). Stoffe und Bauteile müssen den Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt sein. Darüber hinaus sind die Rohrleitungen und Armaturen zum Einbau in sensible Bereiche wie z.B. Rechenzentrum vor Verschmutzung geschützt anzuliefern (z.B. Folieneinschweißung und Endstopfen). Durch den AN ist dies sicherzustellen und zu protokollieren. Die Vorgaben der AGI-Arbeitsblätter, insbesondere der AGI Q 151 "Korrosionsschutz bei Kälte- und Wärmedämmungen an betriebstechnischen Anlagen" sind zu beachten und einzuhalten. Verschmutzte Bauteile sind vor dem Einbau chemisch zu reinigen oder durch neue auszutauschen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Grundsätzlich sind durch den AN geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Leistungen Dritter zu schützen. Dies gilt analog füoberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen. Bei der Ausführung der Leistungen sind alle gelten den Deutschen und EU- Normen, Richtlinien und Verordnungen einzuhalten. Einheitlichkeit von Geräten Alle Systembedingten Einzelteile, die zur Montage der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen Anlagenteile gehören und nicht besonders erwähnt sind, aber für die Herstellung und zur Vollendung der Anlage unerlässlich sind, müssen im Leistungsumfang enthalten sein. Geräte gleicher Zweckbestimmung müssen auch gleichen Fabrikates sein. Alle Geräte- und Anlagenteile sind mit dem zum einwandfreien Dauerbetrieb notwendigen Zubehör auszurüsten. Es sind prinzipiell Typen der letzten aufgelegten Serien zu verwenden. Die Eignung aller zum Einbau vorgesehenen Materialien und Produkte sind durch Prüfzeugnisse bzw. Prüfberichte staatlich anerkannter Materialprüfungsämter zu belegen. Sie müssen in allen Teilen der gültigen Bau- und DIN-Vorschriften entsprechen und die entsprechenden Gütesiegel tragen. Brandschutzmaßnahmen Durchdringungen brandschutztechnisch qualifizierter Wände oder Decken sind durch den Einsatz von Brandschutzmaterialien in der entsprechenden Qualität bzw. Feuerwiderstandsdauer mit zugelassenen Systemen herzustellen. Prüfzeugnisse, allgemein bauaufsichtliche Zulassungen oder Einzelfallzulassungen der eingesetzten Materialien sind vor Einbau und zur Abnahme vorzulegen. Die dem AN vom AG zu Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen entsprechen den Auflagen der Baubehörde, des Brandschutzgutachters und des Sachverständigen hinsichtlich des geforderten Brandschutzzieles. Sollten sich im Zuge der Werk- und Montageplanung Änderungen hinsichtlich des ausgeschriebenen Leistungsumfanges ergeben, so sind diese durch den AN auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept und Regeln der Technik zum vorbeugenden Brandschutz abzugleichen, zu dokumentieren und der Fachbauleitung sowie dem AG zur Prüfung vorzulegen. Grundlage sind die behördlichen Auflagen, das Brandschutzgutachten, die Bauordnung in Verbindung mit der MLAR und insbesondere auch die Detaillösungen der Gutachter. Der Montageablauf hat mindestens so zu erfolgen, das Brandschutzklappen von zwei Seiten und Rohrleitungen sowie Kabeltrassen von einer Seite frei für die Brandschutzarbeiten zugänglich sind. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund und die Anforderung (z.B. Brandschutz) abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten sind die zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 zu beachten. Hier sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom AN zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen sowie Leistungen Dritter abzudecken. Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aggregaten AG-seits ausgeführt. Sollten die vom AN angebotenen Fabrikate und Typen andere Fundamente als die baulich vorgesehen benötigen, sind diese Angaben unverzüglich dem AG zur Weiterleitung zu übergeben. Aggregate wie Pumpen, Pumpen von Hebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen, Ventilatoren und sonstige schallemittierende Geräte sind gegen das Gebäude schwingungsfrei zu lagern. Entsprechende Schwingungsdämpfer und Rahmen sind in den jeweiligen Leistungspositionen beschrieben. Vom AB werden im Zuge der W+M-Planung vollständig vermasste Zeichnungen über Sockel- und Zwischenfundamente angefertigt, in denen der Gesamtschwerpunkt des Masse-Feder-Masse-Systems eingetragen ist. Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen körperschalldämmend und bauwerksentkoppelt durch das Bauwerk geführt werden bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden. Alle Befestigungen sowie alle Berührungsstellen mit anderen Bauteilen sind mit schall- und wärmedämmenden Einlagen, entsprechend den Anforderungen der Leistungspositionen, zu versehen. Die Lagerung aller beweglichen Teile, Achsen, usw. muss geräusch- und wartungsarm sein. Der AN hat die ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen auf die Schallpegel-Grenzwerte hin zu überprüfen. Er informiert den AG schriftlich über Bedenken an den ausgeschriebenen Systemen und Bauteilen seiner Lieferungen und Leistungen. Befestigungen und Konsolen Zur Aufhängung und Befestigung der Rohrleitungs- / Kanaltrassen, Armaturen und Aggregaten, sowohl in den Montageschächten als auch an den Decken sind stabile Konstruktionen aus Profileisen und industriell gefertigte Befestigungssysteme, jeweils in verzinkter Ausführung, herzustellen bzw. zu montieren. Der rechnerische Nachweis über die Zug- und Druckfestigkeit ist vorzulegen. Schweißstellen an feuerverzinkten Konstruktionen sind mit Kaltverzinkung zu behandeln. Das Durchstemmen von Decken zu Befestigungs- zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Befestigungen, gleich welcher Art, dürfen nicht eingeschossen werden. Die entsprechenden Festlegungen des Schwingungs- und Schallschutzes sind einzuhalten. Wand- und Decken- durchführungen sind körperschalldämmend und dicht verschlossen auszuführen. Alle verwendeten Dämmmaterialien müssen nicht brennbar (nach Klasse A 1/A2) sein. Für Befestigungen in Fluren und Rettungswegen sind nur F30 zugelassene Befestigungen (DIBt) nach der gültigen LAR zugelassen. Sämtliche Befestigungen und Aufhängung en sind durch Bohren und Verdübeln auszuführen. Das Einschießen von Dübeln ist nicht zulässig. Es dürfen nur vom Institut für Bautechnik allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Dübel im Bereich von Außenlufteinflüssen, z.B. Tiefgarage oder Feuchträume, benötigen einen entsprechenden Korrosionsschutz und müssen für den Einbau geeignet sein. Die in der Zulassung festgelegten Vorgaben für den Einbau sind genauestens einzuhalten und vom AN eigenverantwortlich zu kontrollieren. Genehmigungsunterlagen Der AN ist verpflichtet, in Verbindung mit dem Bauherrn und Fachplanern, alle erforderlichen Genehmigungsunter lagen zur behördlichen Abnahme zu erstellen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen sind im Leistungsumfang enthalten. Die Anlagen werden von dem AG erst nach Zulassung bzw. nach behördlicher Genehmigung abgenommen (Funktionsabnahme). Qualitätsüberwachung und -prüfung Die Qualitätsüberwachung hat abgestimmt auf die jeweiligen Leistungen strukturiert nach einem zu erstellenden Pflichtenheft, einem Prüfplan, Prüflisten, Protokollen und Berichten in folgenden Projektphasen bzw. durch Nachweise durch den Errichter zu erfolgen. Die Anforderungen der Stadt Köln sind zu erfüllen. Besonders zu beachten sind: - Fertigung der Einzelkomponenten beim Hersteller (nur wenn erforderlich) - Spülung der Anlagen - Druckproben und Dichtheitsprüfungen - Schweißnahtprüfung (nur wenn gesondert vereinbart) - Herstellerbescheinigungen/ Werkzeugnisse - Werks- und Labortests - Hygieneerstinspektion in Anlehnung an VDI 6022 - Inbetriebnahme - Hydraulischer Abgleich - Luftmengenmessungen - Nachweis zur Einhaltung der Garantiewerte und der geforderten Leistungsdaten - Abschnittsweise Funktionsprüfung vor Ort - Funktionsprüfung der Anlagen unter verschiedenen Lastbedingungen (Nennlast, Teillast, Sommer-/ Winterbetrieb) vor Ort nach    Fertigstellung und vor Übergabe. An den im Prüfplan festgelegten Qualitätsprüfungen ist es dem AG und/oder dessen beauftragten Dritten jederzeit gestattet teilzunehmen, um sich von der Ausführungsqualität und dem Erfüllungsgrad des Pflichtenheftes einen Eindruck zu verschaffen. Aufwendungen hierfür sind im Leistungsumfang enthalten. Abnahme Die Abnahme regelt sich im Übrigen nach den Vereinbarungen im Verhandlungsprotokoll bei der Beauftragung. Aufmass (Planaufmass) / Leistungsnachweise Bei Aufmassaufträgen ist das Aufmass mittels Aufmassplänen als prüffähiger Abrechnungsnachweis zu erstellen. Zum Planaufmass gehören mindestens: -  Aufmasspläne (M 1:50) mit Maßangaben -  Stücklisten mit Positionsangaben -  Fotodokumentation für später nicht mehr einsehbare Bauteile -  Markierte Aufmasspläne Die Aufmasspläne sind entsprechend fortzuschreiben und das Aufmass ist kumuliert entsprechend den späteren Rechnungsstellungen aufzubauen. Im Fall einer Pauschalisierung der Leistung entfal len die vorgenannten Leistungsnachweise. Die Abrechnung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, global pauschal. Alle hierfür anfallenden Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Anerkennung des Bieters Der Bieter bestätigt ausdrücklich und rechtsverbindlich, die allgemeinen Vorbemerkungen und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen des AG durch die Unterschrift dieses Angebotes anzuerkennen. .................................................. .... Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift Stand: 07/2026 Vorbemerkung 3D W+M-Planung und Revisionsunterlage n Die Ausführungsplanung wurde in 3D bzw. BIM Methodik erstellt. Dabei wurde zur Modellierung Revit 2024 und zur Berechnung MH und MagiCad verwendet. Die durch den AG übergebene Ausführungsplanung ist exakt wie modelliert örtlich umzusetzen und zu bauen. Abweichungen davon ohne zwingenden Grund und ausdrückliche Freigabe sind nicht gestattet. Auf Verlangen des AG sind ohne Genehmigung ausgeführte Leistungen auf eigene Kosten des AN zurückzubauen und durch planmäßig vorgesehene Leistungen zu ersetzen. Die Bestimmungen von §3 Nr.3 VOB/B bleiben hiervon unberührt. Für die nach §3 Nr.3 VOB/B vorgesehene Prüfung der zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen vereinbaren der AG und der AN eine Frist von maximal 12 Wochen ab Vertragsunterzeichnung. Innerhalb dieser Frist bessert der AG Leistungen, die vom AN als fehlerhaft erkannt wurden zu seinen Lasten nach. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der AN auf sein Nachbesserungsrecht gegenüber dem AG und wird die als fehlerhaft erkannten Leistungen in dem Sinne ausführen, die der ursprünglich geplanten Leistung inhaltlich, technisch und geometrisch am nächsten kommt. Der AG überführt die geänderten Leistungen zu Lasten des AN in das As-built Modell. Für Berechnungen, die im Zuge der Werk- und Montageplanung erstellt wurden, gilt das zuvor Gesagte sinngemäß. Der AG übergibt dem AN Attribuierungslisten im Format Excel. In diesen Listen sind je Modellobjekt die geforderten Attribute enthalten, die durch den AN mit den entsprechenden Werten befüllt werden müssen. Die fertig bearbeiteten Listen übergibt der AN dem AG 4 Monate vor seinem vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin. Vorbemerkung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Auch wenn der AN nicht unter die Verpflichtungen des LkSG  direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem AG, in seinem  Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und  die Umwelt zu schützen. Der AG wird auch seine Lieferanten  und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies  ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren  Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren. Baustellen-Brandschuztzordner für Durchbrüche / Brandschottung Der AN muß im Rahmen der Montageplanung alle verwendeten  Brandschutzmaterialien und Rohrschott, deren Bezeichnung,  Einbauort und Zulassung benennen. Dazu ist eine entsprechende Tabelle mit Bezug zur Montageplanung anzulegen und fortzuschreiben. Tabelle, Originalzulassungen aller verwendeten Brandschotts und Brandschutzmaterialien sind auf der Baustelle in einem  DINA4-Ordner dem Baufortschritt folgend - wöchentlich aktualisiert bereitzustellen und vorzuhalten, incl.  Register und  tabellarischer Inhaltsübersicht. Der Ordner wird abschließend digitalisiert und Bestandteil der Dokumentations- und Revisionsunterlagen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Beschreibung Elektrotechnik Beschreibung Elektrotechnik Die medienübergreifenden Installationsleistungen der Elektrotechnik für das Gebäude der Hauptschule unterteilen sich schwerpunktmäßig in zwei Verlege- und Anlagenbereiche: Starkstromanlagen und Energieverteilung (KG 440): Die Netzeinspeisung erfolgt aus der bauseitigen, auf 800 kVA ausgelegten Kompakt-Trafostation, in welcher die Netzzuleitungen der RheinNetz GmbH enden. Das elektrotechnische Zentrum im Gebäude bildet somit der Gebäudehauptverteiler (GHV) im Kellergeschoss der Hauptschule. Der GHV nimmt die zentralen Wandler- und Abrechnungsmessungen auf, inklusive der Allgemeinzählung der Schule, der Einspeisezählung der Photovoltaikanlage sowie des komplett separat geführten Zählerfeldes für die integrierte Hausmeisterwohnung. Die horizontale und vertikale Energieverteilung zu den Etagen- und Cluster-Unterverteilern erfolgt über schwere Kabel- und Leitungssysteme primär in den Zwischendeckenbereichen sowie über Stahlblech-Brüstungskanäle in den Unterrichts- und Verwaltungsräumen. Schnittstelle Photovoltaik: Die Lieferung und Errichtung der aktiven PV-Komponenten (Module, Wechselrichter, Dachkonstruktion) erfolgt über ein separates Sonder-LV. Dieses Starkstrom-LV umfasst jedoch die vollständige passive Infrastrukturvorbereitung: Den netzseitigen Abgangsschalter (32 A) im GHV, den geeichten PV-Erzeugungszählerplatz, die durchgängigen schweren Kabelpritschen- und Steigetrassen bis aufs Dach, zwei regendichte Dachdurchführungen (Schwanenhälse) sowie den im GA-Zentralfeld platzierten Solar-Log-Datenlogger zur datentechnischen Erfassung. Zudem ist ein Sicherungsabgang (63 A) als elektrische Vorrüstung für eine spätere Batteriespeicher-Nachrüstung im GHV zu integrieren. Das Beleuchtungsnetz wird vollflächig DALI-2-gesteuert (Klassenzimmer 4.000 K, Mensabereich 3.000 K) ausgeführt. Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (KG 450): Dieser Bereich bündelt die vollständige passive IT-Netzwerkinfrastruktur, ausgehend vom zentralen Hauptverteiler (HVT) im Kellergeschoss der Hauptschule, welcher die redundante Hauseinführung der Netzprovider (NetCologne / Deutsche Telekom) aufnimmt. Die vertikale Backbone-Struktur wird über LWL-Multimode-Systeme (OM4) zu den abschließbaren Etagenverteilerschränken geführt, welche eine strikte physische und netztechnische Segmentierung in drei autarke Netze abbilden müssen (Techniknetz, pädagogisches Netz und öffentliches Netz). Die horizontale Endpunktverkabelung erfolgt in strukturierter Cat.7-Kupfertechnik zu den Datendosen und WLAN-Access-Points. Schnittstelle Sicherheitstechnik: Die Lieferung, Montage und Programmierung der aktiven Zentralentechnik und der Systemkomponenten für die Brandmeldeanlage (BMA), die Einbruchmeldeanlage (EMA) und die Sprachalarmierungsanlage (SAA) sind Gegenstand eines separaten, nachgelagerten Sicherheitsgewerk-LVs. Im Rahmen dieses LVs ist jedoch die vollständige passive Kabel- und Trasseninfrastruktur geschuldet. Dies umfasst alle halogenfreien Stamm- und Loop-Verkabelungen (inklusive roter Brandmeldekabel), alle Funktionserhaltskabel (E30/E60/E90) nach LAR für Alarmierungs- und Evakuierungswege, die Bereitstellung der 230V-Zentralenstromkreise in den Verteilern sowie die vollständige RWA-Anlagenverkabelung im Haupttreppenhaus. Ebenfalls enthalten sind alle passiven Verlege- und Kabelarbeiten für das Gewerk Gebäudeautomation (MSR-Busverkabelung ab den ASP-Schränken bis zu den Feldgeräten).
Beschreibung Elektrotechnik
Allgemeine Technische Ausführungsvorgaben Allgemeine Technische Ausführungsvorgaben Die nachfolgenden technischen Richtlinien sind bei der Ausführung aller Starkstrom- und Fernmeldeinstallationsarbeiten zwingend zu beachten und als unselbstständige Nebenleistung in die Einheitspreise der Verlege- und Montagepositionen einzukalkulieren: Trassenführung und Koordination: Die Leitungs- und Kabelverlegung ist zwingend auf die bereits ausgeführten In-Beton-Leerrohranlagen und Unterputzdosen des Rohbau-Vorab-LVs abzustimmen. Wo Rohrtrassen an Bauteilgrenzen enden oder in den architektonischen Sichtbetonbereichen (zentrales Treppenhaus, konstruktive Grenzwände) austreten, hat der Übergang in die hier neu auszuschreibenden Verlegesysteme mit höchster handwerklicher Präzision bezüglich des sichtbaren Montagebildes zu erfolgen. Die detaillierte Trassenkoordination ist vom AN auf Basis des 3D-BIM-Modells fachtechnisch mit den parallel ausführenden Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär (HLSK) sowie Trockenbau abzustimmen. Kollisionen sind vor Montagebeginn planerisch auszuschließen; es sind die technisch und wirtschaftlich günstigsten Leitungswege zu wählen. Inklusion und Barrierefreiheit: Für das Gebäude der Hauptschule gelten die Richtlinien zur Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 sowie die projektspezifischen Vorgaben des Barrierefrei-Konzepts der Stadt Köln. Die Umsetzung der barrierefreien Montagehöhe für Schalter und Bedienelemente auf einer Achshöhe von 0,85 m über OKFF ist streng auf die dafür vorgesehenen Funktionsbereiche (wie z. B. barrierefreie WCs) zu beschränken. In den regulären Unterrichtsclustern, Foren und Standardbereichen der Hauptschule erfolgt die Installation auf den schulspezifischen Standardhöhen (Schalter/Bedienelemente einheitlich auf 1,05 m über OKFF; Steckdosen in Standardbereichen auf 0,30 m über OKFF (Mitte) bzw. im Bereich von Arbeitsplätzen/Brüstungskanälen auf 1,10 m über OKFF). Der seitliche Abstand der Schalter von der Türleibung bis zur Schaltermitte beträgt einheitlich 15 cm. Bauwerksdynamik und Netztrennung: Licht- und Steckdosenstromkreise sind konsequent getrennt auszuführen. Im Bereich von Bauwerks- und Dehnungsfugen ist die Kabel- und Trassenführung konstruktiv so auszubilden (z. B. durch das Vorsehen definierter Kabelschlaufen oder flexibler Übergangsstücke), dass ein Abscheren, Knicken oder mechanische Beschädigungen der Leitungen bei thermisch oder statisch bedingten Setzungen des Gebäudes dauerhaft ausgeschlossen sind. Alle Durchbrüche durch brandabschnittsdefinierte Wände und Decken sind normkonform nach DIN 4102-9 bzw. der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR NRW) als Brandabschottung auszuführen. Jedes Schottsystem ist zwingend digital mittels Fotodokumentation zu erfassen und mit einer physischen Nachbelegungsreserve von mindestens 25 % auszuführen. Starkstrom- und Fernmeldekabel sind unter Einhaltung der normativen Mindestabstände streng physisch getrennt zu führen. Materialgüte und Vandalismusschutz: Sämtliche einzubringenden Kabel, Leitungen und Installationsmaterialien müssen halogenfrei, flammwidrig und raucharm (LSZH) ausgeführt werden. Zum Schutz vor schulspezifischem Vandalismus und zur Gewährleistung der Unfallsicherheit müssen alle Steckdosen in schülerzugänglichen Bereichen (Cluster, Lernlandschaften, Klassenn () mit einem integrierten, erhöhten Berührungsschutz (Shutter) nach VDE 0620-1 ausgestattet sein. In öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen (Flure, Foyer, verbleibender Mensabereich) sind alle Schalter und Steckvorrichtungen ausnahmslos in schlagfester Metall-Ausführung (z. B. ngePanzer-Programm) zu montieren. In den Fluren sind Reinigungssteckdosen im Raster von maximal 12 m vorzusehen. Der AN garantiert die vollständige Durchgängigkeit alle. Dr Kabelwege; die herstellerspezifischen Mindestbiegeradien der Kabeltypen sind strikt einzifzuhalten. AAInbetriebnahmemanagement und Funktionsprüfungen: Unmittelbar nach der Kabelverlegung und Geräteinstallation hat der AN ein umfassendes, dokumentiertes Prüf- und Inbetriebnahmemanagement nach VDI 6039 durchzuführen, welches über die integrierten Leistungspositionen in der KGR 449 vergütet wird. Neben den Standardmessungen nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 sind obligatorische 1:1-Datenpunkttests sämtlicher Feldgeräte bis zur Gebäudeautomation (Schnittstelle der DALI-2-Präsenzmelder zur bedarfsabhängigen HLSK-Lüftungssteuerung über BACnet) nachzuweisen. Der AN ist verpflichtet, an den gewerkeübergreifenden Wirkprinziptests der Brandfallsteuermatrix (Interaktion des passiven Leitungsnetzes für BMA, SAA, Sicherheitsbeleuchtung, RWA-Anschlüssen und RLT-Abschaltung) teilzunehmen und die mängelfreie Funktion sachverständigenkonform nach PrüfVO NRW nachzuweisen. Vor der endgültigen VOB-Abnahme ist ein 14-tägiger, lückenlos dokumentierter, störungsfreier Probebetrieb aller Gesamtsysteme zwingend erforderlich.
Allgemeine Technische Ausführungsvorgaben
01 KGR 441 Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen
01
KGR 441 Hoch- und Mittelspannungsschaltanlagen
Technische Vorbemerkungen und Schnittstellendefinition zur bauseitigen Trafostation Technische Vorbemerkung zur Schnittstelle Hoch- und Mittelspannungsanlagen: Aufstellung und Beistellung: Die Trafostation wird als betriebsfertige Kompaktnetzstation einschliesslich des Transformators mit einer Leistung von 800 kVA bauseits vor dem Hauptschulgebaeude (BA 1) durch den Verteilnetzbetreiber RheinNetz GmbH beigestellt und errichtet. Die schalt- und mittelspannungstechnische Anbindung sowie das Aufstellen der Station selbst sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Leistungsumfang dieses LVs: Der Leistungsumfang dieses Titels beschraenkt sich auf die vollstaendige niederspannungsseitige Anbindung, die gewerkeuebergreifende Schnittstellenkoordination sowie alle erforderlichen Montage- und Anschlussarbeiten ab den Niederspannungs-Abgangslaschen des Transformators bis zum Gebaeudehauptverteiler (GHV) im Kellergeschoss der Hauptschule. Materialbeistellung Kabel: Die physische Lieferung und Verlegung der Hauptzuleitungskabel (Kabeltyp NYCWY) von der Trafostation bis in den Elektro-Betriebsraum der Hauptschule erfolgt ueber die entsprechenden Positionen der KGR 444 (Kabel und Leitungen). Die betriebsfertige Einfuehrung, das Auflegen, Verpressen und Anschliessen dieser Kabel innerhalb der Trafostation sind vollumfaenglicher Bestandteil dieses Titels. Nebenleistungen: Alle Absprachen mit der RheinNetz GmbH, die Einhaltung der geltenden TAB 2026, die Teilnahme an Schalthandlungen, die Erstellung von Anschlussdokumentationen sowie die Bereitstellung von zugelassenem Werkzeug und Presswerkzeugen sind unselbststaendige Nebenleistungen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen und Schnittstellendefinition zur bauseitigen Trafostation
01.__.__.001 Niederspannungsseitiger Anschluss an bauseitige Trafostation Niederspannungsseitiger Anschluss an bauseitige Trafostation Betriebsfertiges Herstellen des niederspannungsseitigen Anschlusses der Hauptversorgungskabel an die Abgangstrenner der bauseitig beigestellten Kompakt-Trafostation (800 kVA). Der Leistungsumfang umfasst das fachgerechte Ablängen der aus KGR 444 in die Station eingefuehrten Hauptkabel, das Abmanteln, das Liefern und Aufpressen von passenden, normgerechten Kupfer- oder Aluminium-Presskabelschuhen (nach Spezifikation der RheinNetz GmbH), die gas- und feuchtigkeitsdichte Abdichtung der Kabelenden mittels Warmschrumpfformteilen sowie das mechanisch feste Verschrauben an den niederspannungsseitigen Übergabelaschen des Transformators unter Einhaltung der herstellerspezifischen Drehmomente. Inklusive Erstellung eines Drehfeldnachweises (zwingend rechtsdrehend) sowie der normenkonformen Kennzeichnung aller Phasen und Kabelstränge mittels dauerhafter, wischfester Bezeichnungsschilder.
01.__.__.001
Niederspannungsseitiger Anschluss an bauseitige Trafostation
P
1,00
PSCH
01.__.__.002 Technische Schnittstellenkoordination und Einweisung RheinNetz Technische Schnittstellenkoordination und Einweisung RheinNetz Pauschale für die vollständige technische und organisatorische Schnittstellenkoordination mit dem Verteilnetzbetreiber (RheinNetz GmbH) zur termingerechten Inbetriebnahme der Stromversorgung für den 1. Bauabschnitt (Hauptschule). Inklusive Abstimmung der Leitungswege im Einführungsbereich der Station, Baubegleitung bei der Kabelzugkontrolle, Koordination der EVU-Zentralmessung im GHV, Teilnahme an den offiziellen Abnahme- und Schalthandlungen der RheinNetz GmbH sowie der fachlichen Einweisung des eigenen Montagepersonals in die spezifischen Sicherheitsvorschriften der Netzstation. Alle Kosten fuer Terminabstimmungen und Protokollführungen vor Ort sind einzukalkulieren.
01.__.__.002
Technische Schnittstellenkoordination und Einweisung RheinNetz
P
1,00
PSCH
02 442 Eigenstromversorgungsanlagen
02
442 Eigenstromversorgungsanlagen
KGR 442 Eigenstromversorgungsanlagen (Zentralbatterieanlage und PV-Infrastruktur BA 1) Technische Vorbemerkung zur Ausführung der Eigenstromversorgungsanlagen: - · Zentralbatterieanlage (Sicherheitsbeleuchtung): Unverändert als mikroprozessorgesteuertes Zentralbatteriesystem (CPS) nach DIN EN 50171 im Untergeschoss der Hauptschule auszuführen. Batteriekapazität für mindestens 3 Stunden Autonomiezeit wegen Versammlungsstätten-Nutzung (Teil-Aula). Inklusive Einzelleuchtenüberwachung über die Netzzuleitung. Plätze und Unterverteiler mit 25 Prozent physischer Reserve und städtischen Profilhalbzylindern. · Photovoltaikanlage - Gewerketrennung (Wichtig): Die Lieferung und Montage der eigentlichen PV-Module, der Wechselrichter, der Modulunterkonstruktion sowie der DC-Verkabelung auf dem Dach sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung, sondern werden separat vergeben. · Infrastruktur-Leistungsumfang dieses LVs: Der ELT-Unternehmer schuldet im Rahmen dieses Vertrages die vollständige bauliche und elektrische Infrastrukturvorbereitung für die spätere PV-Anlage. Dies umfasst: 1. Den netzseitigen Abgang und die Umschalteinrichtungen im Gebäudehauptverteiler (GHV, siehe KGR 443), 2. Die Errichtung der durchgängigen Kabelwege (Kabelpritschen/Steigeschächte) vom Kellergeschoss über alle Etagen bis hin zu den definierten Dachdurchführungen, 3. Die Lieferung, Montage und GA-seitige Aufschaltung des zentralen Datenloggers (Solar-Log) im Zentralbereich des Elektro-Betriebsraums. · Batteriespeicher-Vorrüstung: Ein Batteriespeicher wird aufgrund des schulspezifischen Lastprofils aktuell nicht vorgesehen. Es ist jedoch zwingend ein modularer Reserve-Abgang im Feld der Hauptverteilung (GHV) als physische und elektrische Vorrüstung für eine spätere Netznachrüstung eines Akkumulatorsystems auszuführen.
KGR 442 Eigenstromversorgungsanlagen (Zentralbatterieanlage und PV-Infrastruktur BA 1)
02.01 Zentralbatterieanlage für Sicherheitsbeleuchtung
02.01
Zentralbatterieanlage für Sicherheitsbeleuchtung
02.02 PV-ANLAGE
02.02
PV-ANLAGE
03 443 Niederspannungsschaltanlagen
03
443 Niederspannungsschaltanlagen
Technische Vorbemerkungen zur baulichen und funktionalen Struktur der GHV Technische Vorbemerkung zur baulichen und funktionalen Struktur der GHV: · Bauart: Alle Komponenten sind als bauartgeprüfte Schaltgerätekombination nach DIN EN 61439-1 und -2 (VDE 0660-600) auszuführen. Gehäusequalität: Standsichere, modular strukturierte Stahlblechschränke, pulverbeschichtet in RAL 7035, Schutzart IP 41 (mindestens IP 40 bei geöffneter Tür), innere Trennung Form 2b. · Netz und System: Durchgängiges TN-S-System ab Einspeisepunkt mit einer thermischen und mechanischen Kurzschlussfestigkeit von mindestens 25 kA für alle Sammelschienen und Einbauten. Vorgeordnet ist eine private 800-kVA-Mittelspannungskompaktstation der RheinNetz GmbH. Unmittelbar nach der Hauseinführung ist ein ungezähltes Hauptsammelschienensystem aufzubauen. · Zähler- und Tarifkonzept: Volle Einhaltung der TAB der RheinNetz GmbH (RNG, Ausgabe 01/2026) und VDE-AR-N 4100 unter Berücksichtigung der Parallelabnehmerregelung. Strikt getrennte Zonen für den netzseitigen Anschlussraum (NAR) und den anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) gemäß Kölner Vorgaben. · Schnittstelle Photovoltaik und Sicherheitstechnik (Wichtig): Da die Photovoltaikanlage sowie die aktiven Meldesysteme (BMA, EMA, SAA) separaten LVs unterliegen, schuledet dieses Schaltanlagen-Gewerk die vollständige, betriebsfertige Bereitstellung aller netzseitigen Schutzschaltgeräte, Zählerplätze und Abgangsklemmen. Der Anschluss der externen Kabel erfolgt bis an die Unterseite der in diesem Titel beschriebenen Sicherungselemente. · Platzreserve: Sowohl im Gebäudehauptverteiler (GHV) als auch in allen nachgeordneten Unterverteilungen (UV) ist eine physische Platz- und Bestückungsreserve von mindestens 25 % bezogen auf fertig verdrahtete Teilungseinheiten/Montageplatten zwingend einzuhalten. · Schließung: Sämtliche Schrank- und Verteilerzugänge in schülerzugänglichen Bereichen müssen bündig abschließende Türen aufweisen, die mit Profilhalbzylindern nach städtischer Standardschließung gegen unbefugten Zugriff gesichert sind. · Nebenleistungen: Die Erstellung von Werk- und Montageplänen, Frontansichten mit Betriebsmittelaufteilung, Übersichtsschaltplänen, die Vorlage des Bauartnachweises sowie die eindeutige Betriebsmittelkennzeichnung und der Anschluss aller abgehenden Kabel sind unselbstständige Nebenleistungen der jeweiligen Positionen.
Technische Vorbemerkungen zur baulichen und funktionalen Struktur der GHV
03.01 Gebäudehauptverteilung
03.01
Gebäudehauptverteilung
03.02 Etagenverteiler
03.02
Etagenverteiler
03.03 Geräte zum Einbau in Verteilungen
03.03
Geräte zum Einbau in Verteilungen
03.04 Kompensationsanlage
03.04
Kompensationsanlage
04 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
04
444 Niederspannungsinstallationsanlagen
Technische Vorbemerkung zur Ausführung der Installationsanlagen · Ausschluss Rohbauleistungen: Alle in Betonbauteilen (Sohle, Wände, Decken) sowie im Estrich liegenden Leerrohre, Ortbetondosen und Hauseinführungen sind bereits bauseitig im Vorab-LV erbracht. Gegenstand dieses Ausbau-LVs ist die vollständige Kabelverlegung, die Errichtung aller offenen Trägersysteme, Brüstungskanäle, Hohlwand- und Unterputzdosen sowie die Gerätemontage. · Materialgüte (Halogenfreiheit): Aufgrund der Nutzung als Schulbau müssen alle einzubringenden Kabel, Leitungen, Kanäle, Installationsrohre und Gerätedosen ausnahmslos halogenfrei, flammwidrig und raucharm (LSZH) ausgeführt werden. Standardmäßige PVC-Mantelleitungen (Typ NYM) sind unzulässig und durch halogenfreie Mantelleitungen (Typ NHXMH) zu ersetzen. · Schulspezifischer Vandalismus- und Unfallschutz: In allen schülerzugänglichen Bereichen (Lerncluster, Klassen, Foren) müssen sämtliche Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz (Shutter) nach VDE 0620-1 ausgeführt werden. In öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen (Flure, Foyer, anteilige Mensa) sind alle Installationsgeräte (Schalter, Taster, Steckdosen) zwingend in schlagfester Metall-Ausführung (z.B. Panzer-Programm) zu montieren. In den Fluren sind Reinigungssteckdosen im Raster von maximal 12 Metern vorzusehen. · Montagehöhen und Achsmaße: Es gelten die schulspezifischen Standardhöhen: Schalter und Bedienelemente einheitlich auf 1,05 m über OKFF (Mitte); Steckdosen in Standardbereichen auf 0,30 m über OKFF (Mitte); im Bereich von Arbeitsplätzen/Brüstungskanälen auf 1,10 m über OKFF. Der seitliche Abstand von der Türleibung bis zur Schaltermitte beträgt einheitlich 15 cm. Barrierefreie Einbauhöhen von 0,85 m über OKFF sind strikt auf die dafür vorgesehenen barrierefreien Sanitärräume und planlichen Sonderbereiche zu begrenzen. · DALI-2 Beleuchtungssteuerung: Die gesamte Beleuchtungssteuerung basiert auf dem DALI-2 Standard. Alle Präsenzmelder müssen als DALI-2 zertifizierte Master-/BMS-Geräte ausgeführt und für die präsenzabhängige Steuerung der HLSK-Lüftungsanlagen über die BACnet-Schnittstelle an die Gebäudeautomation angebunden werden. · Trassenreserve: Alle neu zu errichtenden Kabelrinnen, Kabelleitern und Brüstungskanäle müssen bei Erstinbetriebnahme eine physische Nachbelegungsreserve von mindestens 25 % aufweisen.
Technische Vorbemerkung zur Ausführung der Installationsanlagen
04.01 Kabel und Leitungen (Haupt- und Endstromkreise)
04.01
Kabel und Leitungen (Haupt- und Endstromkreise)
04.02 Verlegesysteme (Kabelrinnen, Kanäle, Halterungen)
04.02
Verlegesysteme (Kabelrinnen, Kanäle, Halterungen)
04.03 Dosen und Zubehör
04.03
Dosen und Zubehör
04.04 Schalt- und Installationsgeräte
04.04
Schalt- und Installationsgeräte
04.05 Brüstungskanale Gruppen im Klassenräume
04.05
Brüstungskanale Gruppen im Klassenräume
05 445 Beleuchtungsanlagen
05
445 Beleuchtungsanlagen
Technische Vorbemerkungen zur normenkonformen Beleuchtungsplanung Technische Vorbemerkung zur Ausführung der Beleuchtungsanlagen: · DALI-2 Standard: Die gesamte allgemeine Innen- und Außenbeleuchtung des Hauptschulgebäudes ist ausnahmslos als dimm- und steuerbares DALI-2-System auszuführen. Die Treiber müssen zwingend multispannungsfähig sowie für den AC/DC-Mischbetrieb an Zentralbatterieanlagen nach DIN EN 60598-2-22 geeignet sein. · Lichtfarben nach Nutzungsbereich: In allen allgemeinen Unterrichtsräumen, Lernlandschaften, Clustern, Fluren und Verwaltungsbereichen gilt eine verbindliche Lichtfarbe von 4000 Kelvin (Neutralweiß). In Wohlfühl- und Aufenthaltsbereichen wie dem anteiligen Mensabereich (BA 1) sowie für die gesamte Außenbeleuchtung an Fassaden und Zufluchtwegen gilt eine Lichtfarbe von 3000 Kelvin (Warmweiß). · Gewerkeschnittstelle Sicherheitsbeleuchtung (KGR 442): Die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege sowie die Antipanik- und Stufenbeleuchtung erfolgt über Notlichtkomponenten, die über die im Keller installierte Sicherheits-Zentralbatterieanlage der KGR 442 zentral versorgt werden. Alle Notlicht- und Systemleuchten müssen zwingend über einen integrierten Adressbaustein zur Einzelleuchtenüberwachung verfügen. Die Datenkommunikation zur Zentralbatterieanlageneinheit hat störungsfrei über die bestehende Netzzuleitung ohne zusätzliche BUS-Leitungsverlegung zu erfolgen. · Qualitätskriterien: Alle LED-Leuchten müssen einen Farbwiedergabeindex von CRI groesser 80 (in Klassenräumen CRI groesser 85) aufweisen und eine Mindestlebensdauer von L80/B10 bei 50.000 Betriebsstunden garantieren. Bildschirmarbeitsplatztaugliche Leuchten müssen den Entblendungswert UGR kleiner 19 einhalten. · Lieferumfang: Die betriebsfertige Montage, das Ausrichten der Außenstrahler, die Einmessung des DALI-Bussystems inklusive Adressierung und Lichtszenen-Konfiguration nach Vorgabe des Bauherrn sind unselbstständige Nebenleistungen.
Technische Vorbemerkungen zur normenkonformen Beleuchtungsplanung
05.01 Innenbeleuchutng
05.01
Innenbeleuchutng
05.02 Außenbeleuchtung
05.02
Außenbeleuchtung
05.03 Sicherheitbeleuchtung
05.03
Sicherheitbeleuchtung
06 449 Starkstromanlagen sonstiges
06
449 Starkstromanlagen sonstiges
Technische Vorbemerkungen zu den sonstigen Starkstromanlagen Technische Vorbemerkung zur Ausführung der sonstigen Starkstromleistungen: · Brandschutz und LAR: Alle Leitungsdurchführungen durch brandabschnittsdefinierte Wände und Decken sind absolut normkonform nach DIN 4102-9 und der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR NRW) abzufangen. Jedes Schottsystem ist digital mittels Baufortschrittsfotos zu dokumentieren und mit einer physischen Nachbelegungsreserve von mindestens 25 Prozent auszuführen. · Bohrungen und Tragwerk: Kernbohrungen in tragende Bauteile (Sichtbetonwände, Decken) dürfen erst nach statischer Freigabe der Tragwerksplanung und Abgleich mit den Bewehrungsplänen erfolgen. Sichtbetonflächen sind vor Verschmutzung durch Bohrschlamm vollflächig zu schützen. · Inbetriebnahmemanagement (IBM nach VDI 6039): Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, ein vollumfängliches, strukturiertes IBM nach VDI 6039 durchzuführen. Dies beinhaltet die Erstellung von Prüfmatrizen, 1:1-Datenpunkttests aller Feldgeräte bis zur Gebäudeautomation (BACnet-Schnittstellen der DALI-2-Komponenten) sowie die aktive Teilnahme an den gewerkeübergreifenden Wirkprinziptests der Brandfallsteuermatrix. ????? der VOB-Abnahme ist ein 14-tägiger, lückenlos störungsfreier Probebetrieb nachzuweisen.
Technische Vorbemerkungen zu den sonstigen Starkstromanlagen
06.01 Brandschutz und Abschottungen
06.01
Brandschutz und Abschottungen
06.02 Kernbohrungen
06.02
Kernbohrungen
06.03 Klemmarbeiten
06.03
Klemmarbeiten
06.04 sonstiges
06.04
sonstiges
06.05 Stundensätze
06.05
Stundensätze
07 452 Such- und Signalanlagen
07
452 Such- und Signalanlagen
Technische Vorbemerkungen zu den Such- und Signalanlagen Technische Vorbemerkung zur Ausführung der Such- und Signalanlagen: · Sprechanlage Haupteingänge: Die Türsprechanlage wird an den Haupteingängen der Hauptschule (BA 1) als modulares Bussystem (Fabrikat der Planung: Siedle Vario) in robuster, wetterfester Ausführung errichtet. Die Außenstationen sind systemseitig für eine spätere Videoaufschaltung vollständig vorzurüsten. Die Signalweiterleitung erfolgt direkt an die Systemtelefone der Schulverwaltung und des Sekretariats. · Behinderten-WC-Notrufanlagen: In allen barrierefreien Sanitärzellen ist ein autarkes Notruf-Rufsystem nach DIN VDE 0834 (Fabrikat Ackermann Clino oder gleichwertig) zu installieren. Die Auslösung erfolgt über Zugtaster mit rotem Knauf, die Rücksetzung über den grünen Abstelltaster im jeweiligen WC. Alle WC-Notrufe müssen über ein Kontakt-Interface als Sammelstörung datentechnisch an die Gebäudeautomation (GA) übergeben werden. · Montagehöhen: Für den Zugtaster im barrierefreien WC gilt das Barrierefrei-Konzept der Stadt Köln: Der rote Knauf der Zugschnur muss in einer Höhe zwischen 20 cm und 80 cm über OKFF für am Boden liegende Personen erreichbar sein. Der grüne Abstelltaster ist auf der barrierefreien Achshöhe von 0,85 m über OKFF anzusetzen. · Uhrenanlage und Pausengong: Die Uhrensteuerung erfolgt zeitsynchronisiert als NTP-Clientsystem über das passive IT-Netzwerk. Die akustische Signalisierung des Pausengongs erfolgt direkt über die im Starkstrom-LV beauftragte Sprachalarmierungsanlage (SAA).
Technische Vorbemerkungen zu den Such- und Signalanlagen
07.01 Sprechanlagen Audio-Vedio
07.01
Sprechanlagen Audio-Vedio
07.02 Lichtrufanlagen
07.02
Lichtrufanlagen
08 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
08
456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
Technische Vorbemerkungen zur RWA-Anlagenverkabelung Technische Vorbemerkung zur RWA-Verdrahtung: · Leistungsumfang: Die physischen RWA-Zentralen, Motoren und Taster werden bauseits geliefert. Das vorliegende Ausbau-LV umfasst die vollständige funktionale Leitungsverlegung, den Anschluss der bauseitigen Geräte sowie die Überprüfung und systemkonforme Inbetriebnahme. · Höhenarbeiten: Da die Montage- und Leitungsarbeiten im Treppenhaus der Hauptschule teilweise in Höhen über 3 m erfolgen, ist die vollständige Gestellung, Einrüstung, Absicherung und Vorhaltung aller benötigten Fahrgerüste oder Hebebühnen als unselbstständige Nebenleistung in die Pauschale einzukalkulieren. · BMA-Kopplung: Die RWA-Zentrale ist zwingend über ein Kopplungsmodul an die Brandmeldeanlage (KGR 455) anzubinden, um bei Rauchdetektion eine automatische Zwangsöffnung der Lichtkuppeln zu garantieren.
Technische Vorbemerkungen zur RWA-Anlagenverkabelung
08.01 RWA
08.01
RWA
09 457 Übertragungsnetze
09
457 Übertragungsnetze
Technische Vorbemerkungen zur passiven IT-Netzwerkinfrastruktur Technische Vorbemerkung zur Ausführung der Übertragungsnetze: · Zentraler Serverraum (HVT): Das passive Netzwerksystem geht vom zentralen Hauptverteilerraum im Kellergeschoss der Hauptschule aus, welcher die redundanten Hauseinführungen der Provider Deutsche Telekom und NetCologne aufnimmt. · Strikte 3-Netz-Trennung: Gemäß Vorgabe der Stadt Köln ist die gesamte passive Netzwerkinfrastruktur physisch und datentechnisch konsequent in drei vollkommen autarke Netze zu segmentieren: 1. Pädagogisches Netz, 2. Öffentliches Netz, 3. Techniknetz (Gebäudeautomation/MSR/Sicherheit). In den Etagenverteilern ist diese Trennung über separat abschließbare, zweifach geteilte Sektionen abzubilden. · Materialqualität (Kupfer & LWL): Die horizontale Kupferverkabelung erfolgt ausnahmslos mit halogenfreien Cat.7A-S/FTP-Leitungen, ausgelegt für Frequenzen bis 1000 MHz. Die vertikalen Steigebereiche (Backbone) werden über LWL-Außenkabel mit Nagetierschutz in OM4-Multimode-Technologie (Fasertyp G50/125 Mikrometer) ausgeführt. · Gebäudeautomation (MSR-Passivverkabelung): Sämtliche passiven Kabelverlegearbeiten für das Gewerk Gebäudeautomation (MSR-Busleitungen, Fühler- und Stellsignalkabel ab den Automationsschwerpunkten ASP bis zu den bauseitigen Feldgeräten der HLSK-Gewerke) sind vollumfänglicher Bestandteil dieses Titels. Der Endanschluss an die DDC-Controller entfällt. · Messtechnischer Nachweis: Jede einzelne Kupfer- und Glasfaserstrecke ist messtechnisch zu prüfen. Für Kupferverbindungen ist der Nachweis der Klasse Ea (bzw. Klasse F bis 600 MHz) mittels zertifiziertem LAN-Kabelanalysator zu erbringen. Alle LWL-Fasern sind mittels OTDR-Spleißdämpfungsmessung in beiden Richtungen zu zertifizieren.
Technische Vorbemerkungen zur passiven IT-Netzwerkinfrastruktur
09.01 IT-Leitungsnetz (Kupfer- und LWL-Kabel)
09.01
IT-Leitungsnetz (Kupfer- und LWL-Kabel)
09.02 IT-Komponenten und Racks (HVT und UV-Strukturen)
09.02
IT-Komponenten und Racks (HVT und UV-Strukturen)
09.03 Netzwerk-Endkomponenten und Datendosen
09.03
Netzwerk-Endkomponenten und Datendosen
09.04 Messtechnische Zertifizierung und Protokollierung
09.04
Messtechnische Zertifizierung und Protokollierung
09.05 Klassische Fernmeldeverteiler-Komponenten (LSA-Technik)
09.05
Klassische Fernmeldeverteiler-Komponenten (LSA-Technik)