Elektroarbeiten
München - Wohnanlage Waldtrudering "Am Eulenhorst"
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Elektroinstallation Fernmeldetechnik In Waldtrudering entsteht ein Neubau mit zwei Gebäuden und insgesamt 16 Wohnungen, sowie einen Tiefgarage Das Gebäude wird in herkömmlicher Bauweise mit Betondecken, Mauerwerk errichtet. Die Decken und teilweise Wände werden mit Fertigteilen bzw. Filigrandecken ausgestattet, So dass der Elektriker bereits von Anfang an Vor Ort sein muss. Abgehängte Decken sind lediglich im UG zum Brandschutz Und optischer Aufwertung in einem Hobbyraum vorgesehen. Das Gebäude hat ein Kellergeschoss. Im EG, 1.OG, Dachgeschoss. Sicherheitsbeleuchtung Hinweisleuchten als Einzelbatterieleuchten sind in der Tiefgarage und Flurbereichen gemäß Brandschutznachweis vorgesehen. PV Anlage Für die bauseitige Installation einer PV Anlage, werden Leerrohre vom KG bis unters Dach gezogen. Niederspannungsschaltanlagen Die Stromversorgung wird über die Stadtwerke München realisiert. Jedes Gebäude (A-B) erhält einen eigenen Hausanschluss und eine eigene Zähleranlage, welche sich im Elektroraum im Keller des jeweiligen Hauses befinden. Von den Zähler werden die einzelnen Unterverteilungen versorgt. Niederspannungsinstallation Die Kabel und Leitungen werden auf Kabelrinnen, Kabelkanälen und entsprechende Verlegesystemen verlegt. In Ortbetonwänden und Decken werden Leerrohre eingelegt. Bei den Filigrandecken, sind Dosen vom Fertigteilwerk her bereits eingebaut worden. Baubeleuchtung / Baustrom In jeder Etage wird eine Baubeleuchtung installiert. Der Baustrom wird über die bauseitige Rohbaufirma hergestellt. Elektroinstallation Die elektrische Ausstattung wird mind. nach DIN 18015-2 ausgeführt. Die Standardausrüstung erfolgt mit einem Namhaften Schalterprogramm z.B. Jung, Merten in Alpinweiß oder gleichwertig. Alle Beleuchtungsschaltungen erfolgen ausschließlich konventionell. Die Fußbodenheizung in den Wohnungen wird mit konventionellen Raumthermostaten geregelt. Die Raumthermostate werden unterputz passend zum Schalterprogramm der verbauten Lichtschalter und Steckdosen auf einer Höhe von 1,40 m OK-Fertigfußboden ausgeführt. Zusätzliche wird eine Steckdose in den Bädern für einen käuferseitigen/ mieterseitigen elektrisch betriebenen Handtuchtrockner vorgesehen. Die Verkabelungen für die Fremdgewerke wie Heizung, Sanitär, Lüftung werden durch die ausführende Elektrofirma vorgenommen. Für die E-Mobilität in der Tiefgarage werden Anschlüsse in Form von Trassen und 20% Ausbau gemäß GEG vorgesehen. Auch Zählerplätze werden als Vorhaltung installiert. Der Potentialausgleich wird nach den bekannten Vorschriften ausgeführt. In den Wand- und Deckendurchführungen werden Weichschotts und Mörtelschotts eingebaut. Beleuchtung Die Beleuchtung wird lediglich in den öffentlichen Bereichen, an den Balkonen und Kellerabteilen installiert. Telefon / IT In München-Trudering findet ein aktiver Glasfaser- und Mobilfunkausbau statt, wobei Anbieter wie Vodafone und die Deutsche Telekom vertreten sind. Bewohner können zwischen schnellem Glasfaser- Internet, VDSL oder Kabel wählen. Rauchmelder Die Rauchmelder in den Wohnungen werden bauseits installiert. Für die Tiefgarage ist keine Brandmeldeanlage notwendig Sprechanlage/ Briefkasten Die Sprechanlage ist als Videosprechstelle zu installiert. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) Für alle auszuführenden Leistungen gilt die VOB. Weiterhin gelten gemäß VOB/B §1, Nr. 2d die folgenden technischen Vertragsbedingungen und technischen Spezifikationen. Hinweis: Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen sind zum Teil im Vorspann der verschiedenen Abschnitte aufgeführt und sind zu beachten. 1.Allgemeines Die Technischen Vertragsbedingungen sind fester Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine Vergütung außerhalb der Positionen des LV's erfolgt nicht. Mit dem Auftrag übernimmt der Auftragnehmer (AN) die Verpflichtung, eine betriebsfertige, betriebssichere, komplette und wartungsarme Anlage zu erstellen. Das Leistungsverzeichnis ist vollständig, d.h. in allen Positionen auszufüllen. Angebote mit fehlenden Preisangaben (auch Einzelpreise) sind von der Bewertung ausgeschlossen. Alle im vorliegenden Leistungsverzeichnis enthaltene Leistungen sind betriebsfertig zu errichten, d.h. entsprechend den zugehörigen Vorbemerkungen des LV und den gültigen Vorschriften, fachgerecht, gebrauchsfertig. Selbstverständliche Nebenleistungen wie Liefern, Verlegen, Montieren, einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial usw. werden nicht gesondert erwähnt. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Bei Abweichungen wird im Text darauf hingewiesen, z.B. nur Montage, nur Lieferung, nur Beistellung etc.. Von der ausgeschriebenen Lösung abweichende Vorschläge sind in einem Nebenangebot zu erläutern, mit Spezifikationen, Datenblättern und Preisen zu belegen und dem Angebot incl. Planungsunterlagen beizulegen. Vorgeschriebene Fabrikate müssen angeboten werden, gleichwertige werden bei der Angebotsbewertung berücksichtigt. Die Positionsnummern im Computer-LV und dem Originalleistungsverzeichnis müssen übereinstimmen. Eventual- und Alternativpositionen sind nur auf ausdrückliche Anordnung des AG auszuführen. Als Eventualposition ausgeschriebene Anlagenteile müssen auch zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden können. Vor Beginn der Arbeiten müssen vom Auftragnehmer alle Unterlagen auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Änderungen dürfen nur mit Zustimmung des Bauherrn oder dessen Vertreter durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine unterbrechungslose Durchführung seiner Arbeiten. 2.ZTV, Merkblätter und Richtlinien Auf die nachstehend aufgeführten ZTV, Merkblätter und Richtlinien wird im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Bauleistung ausdrücklich hingewiesen. Die nach VOB/B zu beachtenden Regeln der Technik machen  auch die Beachtung hier nicht aufgeführter einschlägiger Technischer Vorschriften, Normen, Richtlinien und Merkblätter in der neuesten Fassung erforderlich. Die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen AVV Baulärm Aktuellste VDE- Vorschriften und VDI-Richtlinien (insbesondere VDE 0107 u. 0108) AMEV Planung und Bau von Elektroanlagen in öffentlichen Gebäuden Die zur Zeit der Bauausführung aktuellsten UVV VBG - Regeln und Richtlinien TAB des zuständigen EVU "Elektrogenossenschaft Tacherting-Feichten" Auflagen, Richtlinien und Merkblätter der Sachversicherer (VdS) DIN Normen ( f. ELT spez. auch DIN 57 185, DIN 18015, DIN 4102) VOB / C: hier besonders          - DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für   Bauarbeiten jeder Art    - DIN 18 384 Blitzschutzanlagen 3.Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung erfolgt nur auf den im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen, in Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Flächen, Anlagen, Einrichtungen etc. gehört zu den Leistungen des Auftragnehmers. Baustelleneinrichtungen sind Hilfseinrichtungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschließlich der Geräte und dergleichen ist eine Nebenleistung nach DIN 18 299. Schutt-, Abfall- und Müllbeseitigung Die Entsorgung der Baustellenabfälle erfolgt nicht bauseits; Container für Baustellenabfälle werden nicht vom Auftraggeber bereitgestellt. Alle aus den Leistungen des Auftragnehmers herrührenden Schutt-, Abfall- und Verpackungsmaterialien sind kurzfristig abzufahren und zu entsorgen. Die Lagerung auf der Baustelle ist nicht gestattet. Die Entsorgung muss entsprechend den einschlägigen öffentlichen rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Alle nicht benötigten Materialien, Baustoffe usw. sind ebenfalls kurzfristig abzufahren. Die Baustelle ist wöchentlich besenrein aufzuräumen.  Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Unfallverhütung: Die am Bau tätigen Fachbauleiter, Poliere und Vorarbeiter haben die Bauleitung unverzüglich zu unterrichten, wenn -ein Unternehmer im Hinblick auf die auf ihm übertragene Verkehrssicherungspflicht nicht genügend sachkundig oder zuverlässig erscheint. -zuverlässige und organisatorisch lückenlose Abstimmungen zwischen den auf der Baustelle tätigen Unternehmen bezüglich deren Verkehrssicherungspflichten untereinander nicht erkennbar sind. -besondere Gefahrenquellen ohne Sicherungen bzw. Regelungen bestehen. -durch gewissenhafte Beobachtung Gefahrenquellen erkannt werden können und diese nicht sofort abgestellt werden. Die am Bau tätigen Fachbauleiter, Poliere und Vorarbeiter sind verpflichtet zum Überwachen der Verkehrssicherung - bei jedem Rundgang über die Baustelle - einschließlich der Überwachung aller Unternehmen bezüglich der Einhaltung der technischen Regeln, der behördlichen Vorschriften und der Unfallverhütungsvorschriften. 4.Materialien Allgemein Vorschriften Auf die Vorschriften der Bauregelliste wird besonders hingewiesen. Alle Unterkonstruktions- und Befestigungsteile, Verankerungen, und Bauteile, die nach der Montage nicht mehr zugänglich sind sowie von einer Kontrolle / Wartung ausgeschlossen sind, müssen aus nicht rostenden Materialien hergestellt werden. Verzinkte Stahlbauteile dürfen hierfür nicht vorgesehen werden. Gesundheitsgefährdende Stoffe Der AN hat sicherzustellen, dass nur zugelassene Baustoffe verwendet werden, die u.a. kein PCP, PCB, Formaldehyd, keine Dioxine, asbesthaltige Materialien oder andere für Menschen schädliche Stoffe enthalten. Es sind die Bestimmungen des AG über die Verwendung von Stoffen einzuhalten; auf die Bestimmungen der TRGS 905 ( KI  40, hohe Biolöslichkeit Faserhalbwertzeit <65 Tage ) wird besonders hingewiesen. 5.Betriebsmittel und Gerätemontage Alle elektrischen Betriebsmittel müssen für sie geltenden VDE-Vorschriften entsprechen und -soweit sie prüfzeichenfähig sind- das VDE-Prüfzeichen tragen. In allen anderen Fällen muss ohne Verlangen des Auftraggebers ein Prüfzeugnis vorgelegt werden können, aus dem hervorgeht, dass das elektrische Betriebsmittel den anerkannten Regeln der Technik (Energiewirtschaftsgesetzt - 2.VDO) entspricht. Für die Hauptleiter sowie den N- und PE-Leiter wird eine Farbkennzeichnung nach DIN40705 verlangt. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen enthalten das betriebsfertige Verlegen und Anschließen der Leitungen und die betriebsfertige Montage sämtlicher aufgeführter Materialien und Apparate, einschließlich der hierfür notwendigen Nebenleistungen. 6.Technische Dokumentation Die technische Dokumentation besteht aus der Ausführungs- Werkstatt und Montageplanung und den Bestandsplänen. Sämtliche Pläne sind nach Vorgaben des AG mit einem CAD-System als DXF oder DWG-file (AUTOCAD) zu erstellen. Ausführungs- Werk- und Montagepläne sind die Weiterführung und Ergänzung der Entwurfspläne bzw. Zeichnungen, wobei vom AG beigestellten Unterlagen auf Anforderung 2-fach als Pausen zur Verfügung gestellt werden. Alle weiteren, für die Ausführung notwendigen Unterlagen, hat der AN sich selbst zu beschaffen. Die W+M-Pläne sind 1-facher Ausfertigung in Papierform auf DIN A4- Format gefaltet  (in Ordnern geheftet) gemäß den Vorgaben des AG mindestens 14 Tage vor Ausführung der OÜ zu übergeben. Die Bestandspläne sind in 2-facher Ausfertigung in Papierform auf DIN A4-Format gefaltet (in Ordnern geheftet) und auf Datenträger (CD) gemäß den Vorgaben des AG  der Abnahme an den AG zu übergeben. mindestens 14 Tage vor schriftlicher Ankündigung Nach schriftlicher Auftragserteilung hat der Auftragnehmer alle für die Ausführung notwendigen Werk- und Montagepläne auf Basis der Ausführungspläne, den angebotenen Fabrikaten sowie der aktuellen baulichen Gegebenheiten zu erstellen. Die zur Verfügung gestellten Planunterlagen sind auf fehlende Schlitze, Durchbrüche und sonstige bauliche Angaben zu überprüfen und bei Erfordernis zu ergänzen. Werden zusätzliche Durchbrüche oder andere Veränderungen am Bauwerk notwendig, sind diese mit dem Tragwerksplaner rechtzeitig abzustimmen. Auf Unstimmigkeiten ist gemäß § 3 Ziff. 3 VOB/B hinzuweisen und abzustimmen. Ausführungs- Werk- und Montagepläne: In den Zeichnungen ist grundsätzlich die tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung anzugeben. Die Montage- und Werkstattpläne sind grundsätzliche im Maßstab 1:50, 1:20, in Sonderfällen M 1:100, in den Grundrissplänen anzufertigen. Detailskizzen und Schnitte sind, soweit erforderlich, zu erstellen. Des weiteren sind Detailpläne für Geräteaufstellung, Trag- und Sonderkonstruktionen und Maschinenfundamente anzufertigen. Maßstäbliche Darstellung von Tableaus, Frontansichten sofern diese zur eindeutigen Klärung notwendig sind. Übersichtspläne und Stromlaufpläne (Schaltungen) mit Funktionsbeschreibung, Servicehinweisen. Aufstellungspläne sämtlicher Schaltschränke und Stromkreisverteiler Gebäudelayout mit eingetragenen Standorten der Kabelwege und Anlagen. Programmierhandbücher für sämtliche Mikroprozessor gesteuerten Anlagen Materialangaben und Stärke Sämtliche Einbaugeräte sind mit Angabe des Fabrikates/Typ in den Plänen darzustellen Schaltpläne sind im Format DIN A3 gemäß der Empfehlung der DIN 40 719 zu erstellen. Die vollverantwortliche Nachprüfung der zur Verfügung stehenden Planungsunterlagen und ihre laufende Fortschreibung bei technischen und bauseitigen Dispositionen sind vom AN ohne Zusatzkosten zu übernehmen. Die ausführende Firma haftet auch für die Richtigkeit der Dimensionierung der Anlagen innerhalb ihres Lieferbereiches. Die Ausführungs- Werk- und Montagepläne sind so rechtzeitig vor Beginn der Montage in zweifacher Ausfertigung dem Auftraggeber zur Durchsicht und Freigabe vorzulegen, dass keine Bauverzögerung eintreten kann. Die Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit für eine technisch einwandfreie und mit allen Gewerken abgestimmte Ausführung. Folgendes ist zu beachten: Eindeutige unverwechselbare Benennung Einheitliche Darstellung von gleichartigen Anlagen Die Zeichnungen müssen so beschaffen sein, dass danach alle Arbeiten durchgeführt werden können Soweit von den Behörden gefordert, sind entsprechende Pläne vor Abnahme der Arbeiten diesen zur Genehmigung vorzulegen Prüft der Auftraggeber oder dessen Beauftragter vom Auftragnehmer erarbeitete Unterlagen, so wird durch diese Prüfung die Gewährleistung des Auftragnehmers nicht eingeschränkt. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Die Zeichnungen müssen im Zuge des Baufortschrittes stets so geändert und ergänzt werden, dass sie zu jeder Zeit die tatsächliche Ausführung aufweisen. Die Fortschreibung der Montageplanung während der Objektausführung obliegt in Abstimmung mit der örtlichen Fachbauleitung dem Auftragnehmer. Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu wählen. Darstellungsvorschriften und genormte Symbole sind anzuwenden. Für alle Leistungen, deren Ausführung dem Auftragnehmer freigestellt wird, muss der Auftragnehmer die Konstruktions- bzw. Werkstattpläne, geforderte Berechnung, Prüfergebnisse oder Qualitätsnachweise liefern. Bestandspläne: Zur Abnahme ist eine Technische Dokumentation nach DIN40719 über die vom AN errichtete Anlage zu erstellen. Dabei sind sämtliche W+M-Pläne dahingehend zu überarbeiten, dass der endgültige Ausführungsstand in den Plänen enthalten ist. Sämtliche Bezeichnungen und Ortsangaben sowie Codierungen müssen mit den Ersatzteillisten, Kabellisten etc. korrespondieren. Die Technische Dokumentation muss so verfasst sein, dass sie dem Personal des Nutzers als Leitfaden über Aufbau, Funktion, Bedienung und Wartung dient. Sie ist eindeutig zu verfassen und muss den Benutzer schnell und unmissverständlich bei Störungen und Nachinstallationen leiten. Anlagenbeschreibung Konstruktionszeichnungen von Sonder-, Hilfs- und Einbaukonstruktionen wie Tableaus usw. Stücklisten mit Fabrikats-, Typen- und Bestellnummernangaben von allen Geräten. Funktionsbeschreibung der Anlagen bzw. Systeme mit Auflistung aller wichtigen technischen Daten und Leistungsangaben. Bedienungsanleitung für den Betriebs- und Störungsfall. Bescheinigung, dass die ordnungsgemäße Erdung durchgeführt wurde und der gesamte zu erstellende Leistungsumfang den VDE-Vorschriften entspricht. Bescheinigung des Nutzers, dass es in die Bedienung/Handhabung und Unterhaltung aller Systeme eingewiesen wurde. Beschreibungen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Dokumentation muss als Revisionsunterlage gekennzeichnet sein. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen Grundlage für die Abnahme: - Sämtliche Protokolle und Messungen - Kopie der Abnahmeprotokolle eines unabhängigen Sachverständigen - Die Abnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen ist Grundlage für die VOB-Abnahme und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. - Ersatzteillisten, Bestelldaten, Bezugsquellen der eingebauten Betriebsmittel. Bedienungsanleitungen, Handbücher Softwaredokumentation sämtlicher programmierbarer Anlagen nach den einschlägigen Normen und Richtlinien - Alle für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlichen Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanweisungen. Dabei sind die Kriterien der für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb besonders hervorzuheben. Wartungsarbeiten sind entsprechend nach Laufzeiten, Betriebszeiten oder Regelintervalle zu konkretisieren. Besonders wichtig ist der Hinweis auf die Konsequenzen der Unterlassung. 7.Gewerksabstimmung Im Hinblick auf die zahlreichen Schnittstellen im Leistungsumfang der anderen am Bau beteiligten Auftragnehmer wird eine sorgfältige, intensive Abstimmung und Koordination im Rahmen der Werkplanung, Arbeitsvorbereitung und Montage mit allen Gewerken gefordert. Besprechungsprotokolle über Koordinationsabstimmungen sind der Bauleitung zu übergeben. 8.Netzform und Schutzmaßnahmen Es wird darauf hingewiesen, dass die Netzform TN  Netz (L1,L2,L3,N, PE) realisiert werden muss. Die Isolationsmessungen und Kurzschluss-Strommessung bei allen Stromkreisen müssen vor den Abnahmeprüfungen gewissenhaft durchgeführt werden. Die Messprotokolle sind der Bauleitung zu übergeben. 9.Befestigung am Bauwerk Befestigungen am Bauwerk sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dafür sind die auftretenden statischen Belastungen zu benennen. Für die Befestigung von Anlagenteilen am Bauwerk werden nur Befestigungen, für die eine "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" erteilt wurde und vorliegt, zugelassen. In besonderen Fällen ist mit dem zuständigen Baustatiker Rücksprache zu nehmen. 10. Netzform und Schutzmaßnahmen Es wird darauf hingewiesen, dass die Netzform TN Netz  (L1,L2,L3,N, PE) ab Hauptverteilung realisiert werden muss. Für Aufschaltung bauseits beigestellter Anlagen ist die Netzform verbindlich. Die Isolationsmessungen und Kurzschluss-Strommessung bei allen Stromkreisen müssen vor den Abnahmeprüfungen gewissenhaft durchgeführt werden. Die Messprotokolle sind der Bauleitung zu übergeben. 11. Kabel, Leitungen, Verlegesysteme Alle Kabel und Leitungen sind unter Berücksichtigung der möglichen thermischen, dynamischen und mechanischen Belastungen zu verlegen (bei der thermischen Belastung ist der Reduktionsfaktor, herrührend von der Kabelhäufung, zu berücksichtigen). Die max. Leitungslängen für Leitungen und Kabel in Abhängigkeit von Spannungsfall Nennquerschnitt und Überstrom-Schutzeinrichtung  sind einzuhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,  die Kabelquerschnitte diesbezüglich zu überprüfen. Die entsprechenden Berechnungen gehören zum Leistungsumfang  und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Leitungen sind parallel oder senkrecht entsprechend  DIN 18 015 zu verlegen. Schräg geführte Leitungen werden nicht abgenommen. Beim Verlegen von Kabeln bzw. Leitungen auf Kabelpritschen,  Wannen oder in Installationskanälen ist darauf zu achten,  dass sämtliche Kabel bzw. Leitungen parallel lagenweise  verlegt werden. Unübersichtlich und ungeordnet verlegte  Leitungen werden auf Kosten des Unternehmers neu verlegt. Freihängende oder nicht fachmännisch befestigte Leitungen werden nicht abgenommen. Kabel sind am Anfang und Ende bei Richtungsänderung und bei Durchdringung durch Wände (insbesondere durch Kabelschotts) beidseits der Wand zu kennzeichnen (bei Kabelhäufung alle 25 m). Die Codierung erfolgt analog zu den Betriebsmitteln mit dem Zusatz: Start/Ziel. Die Kabelbezeichnung muss den Kabeltyp, den Querschnitt sowie die Ausgangs- und Zielbezeichnung beinhalten. An Leitungen genügt die Kennung in Verteiler und am Endgerät. Alle Adern sind mit der Kabelnummer mittels Aufsteckhülse zu bezeichnen. Isolierrohr muss VDE 0605 entsprechen. Im Beton und Estrich darf nur Kunststoff- oder Stahlpanzerrohr nach VDE 0605 mit einer Mindestdruckfestigkeit  von 1000 N/10 cm verlegt werden. Bei Rohrverlegung im Estrich dürfen Rohre nur parallel zu den Wänden verlegt werden; flexible Panzerrohre im Estrich sind zu vermeiden. Auf dem Rohboden verlegte Rohre sind vor Beschädigung durch den Baubetrieb zu schützen. Leerrohre sind mit rostfreien Zugdrähten zu installieren. Kabelrinnen, Pritschen, Befestigungskonstruktionen und Verbindungselemente müssen Korrosionsschutz durch Verzinkung haben. In jedem Fall sind unter Berücksichtigung aller Umstände die für den Bauherrn wirtschaftlichsten Leitungswege zu wählen. Der AN ist verpflichtet, die Ausführungspläne des AG diesbezüglich kritisch zu überprüfen und eventuelle Schwachstellen  zu korrigieren (in Abstimmung mit dem AG). Für Verstöße dieses  Prinzips haftet der AN. Kabel und Leitungen müssen vor mechanischer Beschädigung geschützt sein. Im Handbereich ist stets ein Schutz gegen mechanische Beschädigung in Form von Schutzrohren o.ä. vorzusehen. Für ortsveränderliche Stromverbraucher sind die Leitungen H03VV-F sowie H05VV-F zu verlegen. Für die Befestigung von Geräten, Leitungen, Trassen etc. mit Dübeln an Stahlbeton-Bauteilen, Wänden etc. müssen zugelassene (Nachweis) Dübel verwendet werden. 12. Schlitz- und Stemmarbeiten Sämtliche Schlitz- und Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung des Bauwerks durchzuführen. Bei Arbeiten an statisch wichtigen Bauteilen (z.B. Pfeilern, Trägern, Unterzügen usw.) ist vorher die Genehmigung der Bauleitung einzuholen. Zusätzliche Mauerschlitze oder -durchbrüche, die nicht in den Aussparungsplänen enthalten sind, müssen vor der Erstellung mit der Fachbauleitung bzw. dem Statiker abgestimmt werden. Die Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten. 13.Montageablauf Der Montageablauf erfolgt nach Terminplan. Siehe Anlage. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine unterbrechungslose Durchführung seiner Arbeiten. Auf die Einlegearbeiten im Zuge des Rohbaus, wird explizit hingewiesen. Die Baustelle ist gleichzeitig mit anderen Gewerken abzuwickeln. Die Arbeiten müssen, um ein Minimum an Behinderung zu erreichen, mit allen Beteiligten koordiniert werden. Für die Bauzeit benennt der Auftragnehmer einen verantwortlichen deutschsprachigen Bauleiter und dessen Stellvertreter namentlich. Deren Annahme behält sich der Auftraggeber vor. Der Zeitaufwand für die · Teilnahme an Baubesprechungen, · Teilnahme an Baubegehungen, · Teilnahme an Änderungsbesprechungen   und Sachverständigenabnahmen ist in die Einheitspreise einzurechnen 14.Prüfung Die Anlage ist nach den Vorschriften zu prüfen. Das Ergebnis aller Prüfungen und Messungen ist in einem Protokoll zwecks Beweissicherung zu dokumentieren. Der Aufwand für die Sachverständigen-Abnahme ist im Leistungsverzeichnis anzugeben. Der Bauherr hat das Recht dem AN eine Institution nach seinem Ermessen vorzugeben. Als Kalkulationsgrundlage ist davon auszugehen, dass die Institution TÜV, DEKRA etc. vom Bauherrn gewählt wird. Der vom AN vorgeschlagene Sachverständige ist mindestens 4 Wochen vor der Abnahme anzugeben. 15.Abnahme Die Abnahmen werden ausschließlich nach Eingang folgender Erklärung in vereinbarender Frist durchgeführt: Der Auftragnehmer erklärt schriftlich, dass · der Nachweis aller Garantieleistungen erbracht ist. · die Anlagen mängelfrei und betriebsbereit sind. · Sämtliche Revisionspläne und Bedienungsanweisungen in   vertraglich vereinbarter Form vorliegen. · Messstellen geschaffen sind und zur Verfügung stehen. · Sämtliche Zulassungsbescheinigungen vorliegen. · Alle gemäß Bauschein erforderlichen Abnahmen durcheinen Sachverständigen erfolgt sind. Die Anlage kann, soweit dies betrieblich erforderlich ist, in Teilen auch vor der Abnahme und Übergabe an den Nutzer nach der Sachverständigenprüfung in Betrieb genommen werden. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN Ausführungsfristen Baubeginn der Rohbauarbeiten ist im Herbst 2027   geplant. Ein detaillierter Terminplan wird im Zuge der Beauftragung vereinbart. Rechnungen Die Rechnungen sind 1fach beim Bauherrn vorzulegen. Weitere Besondere Vertragsbedingungen Für Bauwasser und Baustrom und Bauwesenversicherung wird im Zuge der Auftragsverhandlung eine Vereinbarung getroffen. Die Baustelle ist wöchentlich besenrein zu verlassen.
Baubeschreibung Elektroinstallation
01 Elektroinstallation Fernmeldetechnik
01
Elektroinstallation Fernmeldetechnik
01.01 Zähler
01.01
Zähler
01.02 Wand-/Kleinverteiler
01.02
Wand-/Kleinverteiler
01.03 Verteilungseinbauten
01.03
Verteilungseinbauten
01.04 Kabelrinnen und Steigtrassen
01.04
Kabelrinnen und Steigtrassen
01.05 Allgemeine Verlegesysteme
01.05
Allgemeine Verlegesysteme
01.06 Betoneinlegearbeiten
01.06
Betoneinlegearbeiten
01.07 Kabel
01.07
Kabel
01.08 Leitungen
01.08
Leitungen
01.09 Verlegearten
01.09
Verlegearten
01.10 Anschlüsse
01.10
Anschlüsse
01.11 Installationsgeräte Aufputz
01.11
Installationsgeräte Aufputz
01.12 Installationsgeräte Unterputz
01.12
Installationsgeräte Unterputz
01.13 Beleuchtung
01.13
Beleuchtung
01.14 Potentialausgleich
01.14
Potentialausgleich
01.15 Brandschutzmaßnahmen
01.15
Brandschutzmaßnahmen
01.16 Medientechnik IT - TV
01.16
Medientechnik IT - TV
01.17 Gegensprechanlage mit Video
01.17
Gegensprechanlage mit Video
01.18 RWA Steuerzentrale
01.18
RWA Steuerzentrale
01.19 Sonstiges
01.19
Sonstiges
01.20 Besondere Leistungen
01.20
Besondere Leistungen
01.21 Baubeleuchtung
01.21
Baubeleuchtung
01.22 Einweisung - Inbetriebnahme - Sachverstä
01.22
Einweisung - Inbetriebnahme - Sachverstä
01.23 M+W Planung / Dokumentation
01.23
M+W Planung / Dokumentation
01.24 Stundenlohnarbeiten
01.24
Stundenlohnarbeiten