Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Elektroinstallation
Fernmeldetechnik
In Waldtrudering entsteht ein Neubau mit
zwei Gebäuden und insgesamt 16 Wohnungen,
sowie einen Tiefgarage
Das Gebäude wird in herkömmlicher
Bauweise mit Betondecken, Mauerwerk
errichtet.
Die Decken und teilweise Wände werden mit
Fertigteilen bzw. Filigrandecken ausgestattet,
So dass der Elektriker bereits von Anfang an
Vor Ort sein muss.
Abgehängte Decken sind lediglich im UG zum Brandschutz
Und optischer Aufwertung in einem Hobbyraum vorgesehen.
Das Gebäude hat ein Kellergeschoss.
Im EG, 1.OG, Dachgeschoss.
Sicherheitsbeleuchtung
Hinweisleuchten als Einzelbatterieleuchten sind in der
Tiefgarage und Flurbereichen gemäß Brandschutznachweis vorgesehen.
PV Anlage
Für die bauseitige Installation einer PV Anlage, werden Leerrohre vom
KG bis unters Dach gezogen.
Niederspannungsschaltanlagen
Die Stromversorgung wird über die Stadtwerke München realisiert.
Jedes Gebäude (A-B) erhält einen eigenen Hausanschluss und eine
eigene Zähleranlage, welche sich im Elektroraum im Keller des
jeweiligen Hauses befinden.
Von den Zähler werden die einzelnen
Unterverteilungen versorgt.
Niederspannungsinstallation
Die Kabel und Leitungen werden auf Kabelrinnen, Kabelkanälen und
entsprechende Verlegesystemen verlegt.
In Ortbetonwänden und Decken werden Leerrohre eingelegt. Bei den
Filigrandecken, sind Dosen vom Fertigteilwerk her bereits eingebaut
worden.
Baubeleuchtung / Baustrom
In jeder Etage wird eine Baubeleuchtung installiert.
Der Baustrom wird über die
bauseitige Rohbaufirma hergestellt.
Elektroinstallation
Die elektrische Ausstattung wird mind. nach DIN 18015-2 ausgeführt.
Die Standardausrüstung erfolgt mit einem Namhaften Schalterprogramm
z.B. Jung, Merten in Alpinweiß oder gleichwertig. Alle
Beleuchtungsschaltungen erfolgen ausschließlich konventionell.
Die Fußbodenheizung in den Wohnungen wird mit konventionellen
Raumthermostaten geregelt. Die Raumthermostate werden unterputz
passend zum Schalterprogramm der verbauten Lichtschalter und
Steckdosen auf einer Höhe von 1,40 m OK-Fertigfußboden ausgeführt.
Zusätzliche wird eine Steckdose in den Bädern für einen
käuferseitigen/ mieterseitigen elektrisch betriebenen
Handtuchtrockner vorgesehen.
Die Verkabelungen für die Fremdgewerke wie Heizung, Sanitär, Lüftung
werden durch die ausführende Elektrofirma
vorgenommen.
Für die E-Mobilität in der Tiefgarage werden Anschlüsse in Form von
Trassen und 20% Ausbau gemäß GEG vorgesehen. Auch Zählerplätze werden
als Vorhaltung installiert.
Der Potentialausgleich wird nach den bekannten Vorschriften
ausgeführt.
In den Wand- und Deckendurchführungen werden Weichschotts und
Mörtelschotts eingebaut.
Beleuchtung
Die Beleuchtung wird lediglich in den öffentlichen Bereichen, an den
Balkonen und Kellerabteilen installiert.
Telefon / IT
In München-Trudering findet ein aktiver Glasfaser- und
Mobilfunkausbau statt, wobei Anbieter wie Vodafone und die Deutsche
Telekom vertreten sind. Bewohner können zwischen schnellem Glasfaser-
Internet, VDSL oder Kabel wählen.
Rauchmelder
Die Rauchmelder in den Wohnungen werden bauseits installiert. Für die
Tiefgarage ist keine Brandmeldeanlage notwendig
Sprechanlage/ Briefkasten
Die Sprechanlage ist als Videosprechstelle zu
installiert.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
Für alle auszuführenden Leistungen gilt die VOB.
Weiterhin gelten gemäß VOB/B §1, Nr. 2d die folgenden technischen
Vertragsbedingungen und technischen Spezifikationen.
Hinweis:
Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen sind zum Teil im Vorspann der
verschiedenen Abschnitte aufgeführt und sind zu beachten.
1.Allgemeines
Die Technischen Vertragsbedingungen sind fester
Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und bei der Kalkulation zu
berücksichtigen. Eine Vergütung
außerhalb der Positionen des LV's erfolgt nicht.
Mit dem Auftrag übernimmt der Auftragnehmer (AN) die Verpflichtung,
eine betriebsfertige, betriebssichere, komplette und wartungsarme
Anlage zu erstellen.
Das Leistungsverzeichnis ist vollständig, d.h. in allen Positionen
auszufüllen.
Angebote mit fehlenden Preisangaben (auch Einzelpreise) sind von der
Bewertung ausgeschlossen.
Alle im vorliegenden Leistungsverzeichnis enthaltene
Leistungen sind betriebsfertig zu errichten, d.h.
entsprechend den zugehörigen Vorbemerkungen des LV und den gültigen
Vorschriften, fachgerecht,
gebrauchsfertig. Selbstverständliche Nebenleistungen wie Liefern,
Verlegen, Montieren, einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial
usw. werden nicht gesondert erwähnt. Eine gesonderte Vergütung
erfolgt nicht. Bei
Abweichungen wird im Text darauf hingewiesen, z.B. nur Montage, nur
Lieferung, nur Beistellung etc..
Von der ausgeschriebenen Lösung abweichende Vorschläge sind in einem
Nebenangebot zu erläutern, mit Spezifikationen, Datenblättern und
Preisen zu belegen und dem Angebot incl. Planungsunterlagen
beizulegen.
Vorgeschriebene Fabrikate müssen angeboten werden,
gleichwertige werden bei der Angebotsbewertung
berücksichtigt.
Die Positionsnummern im Computer-LV und dem
Originalleistungsverzeichnis müssen übereinstimmen.
Eventual- und Alternativpositionen sind nur auf
ausdrückliche Anordnung des AG auszuführen.
Als Eventualposition ausgeschriebene Anlagenteile
müssen auch zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht werden können.
Vor Beginn der Arbeiten müssen vom Auftragnehmer alle Unterlagen auf
ihre Richtigkeit überprüft werden.
Änderungen dürfen nur mit Zustimmung des Bauherrn oder dessen
Vertreter durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine
unterbrechungslose Durchführung seiner Arbeiten.
2.ZTV, Merkblätter und Richtlinien
Auf die nachstehend aufgeführten ZTV, Merkblätter
und Richtlinien wird im Zusammenhang mit der hier
ausgeschriebenen Bauleistung ausdrücklich hingewiesen.
Die nach VOB/B zu beachtenden Regeln der Technik machen auch die
Beachtung hier nicht aufgeführter
einschlägiger Technischer Vorschriften, Normen,
Richtlinien und Merkblätter in der neuesten Fassung
erforderlich.
Die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen
AVV Baulärm
Aktuellste VDE- Vorschriften und VDI-Richtlinien (insbesondere VDE
0107 u. 0108)
AMEV Planung und Bau von Elektroanlagen in öffentlichen Gebäuden
Die zur Zeit der Bauausführung aktuellsten UVV
VBG - Regeln und Richtlinien
TAB des zuständigen EVU "Elektrogenossenschaft Tacherting-Feichten"
Auflagen, Richtlinien und Merkblätter der Sachversicherer (VdS)
DIN Normen ( f. ELT spez. auch DIN 57 185, DIN 18015, DIN 4102)
VOB / C: hier besonders
- DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18 384 Blitzschutzanlagen
3.Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung erfolgt nur auf den im
Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen, in Abstimmung mit
der örtlichen Objektüberwachung.
Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Flächen,
Anlagen, Einrichtungen etc. gehört zu den Leistungen des
Auftragnehmers.
Baustelleneinrichtungen sind Hilfseinrichtungen, die zur Ausführung
der vertraglichen Leistungen
erforderlich sind.
Das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschließlich der Geräte und
dergleichen ist eine Nebenleistung nach DIN 18 299.
Schutt-, Abfall- und Müllbeseitigung
Die Entsorgung der Baustellenabfälle erfolgt nicht
bauseits; Container für Baustellenabfälle werden nicht vom
Auftraggeber bereitgestellt.
Alle aus den Leistungen des Auftragnehmers herrührenden Schutt-,
Abfall- und Verpackungsmaterialien sind kurzfristig abzufahren und zu
entsorgen. Die Lagerung auf der Baustelle ist nicht gestattet. Die
Entsorgung
muss entsprechend den einschlägigen öffentlichen
rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Alle nicht
benötigten Materialien, Baustoffe usw. sind ebenfalls kurzfristig
abzufahren.
Die Baustelle ist wöchentlich besenrein aufzuräumen. Dies ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Unfallverhütung:
Die am Bau tätigen Fachbauleiter, Poliere und
Vorarbeiter haben die Bauleitung unverzüglich zu
unterrichten, wenn
-ein Unternehmer im Hinblick auf die auf ihm
übertragene Verkehrssicherungspflicht nicht genügend sachkundig oder
zuverlässig erscheint.
-zuverlässige und organisatorisch lückenlose
Abstimmungen zwischen den auf der Baustelle tätigen
Unternehmen bezüglich deren Verkehrssicherungspflichten
untereinander nicht erkennbar sind.
-besondere Gefahrenquellen ohne Sicherungen bzw.
Regelungen bestehen.
-durch gewissenhafte Beobachtung Gefahrenquellen
erkannt werden können und diese nicht sofort abgestellt werden.
Die am Bau tätigen Fachbauleiter, Poliere und
Vorarbeiter sind verpflichtet zum Überwachen der
Verkehrssicherung - bei jedem Rundgang über die
Baustelle - einschließlich der Überwachung aller
Unternehmen bezüglich der Einhaltung der technischen Regeln, der
behördlichen Vorschriften und der Unfallverhütungsvorschriften.
4.Materialien
Allgemein
Vorschriften
Auf die Vorschriften der Bauregelliste wird besonders hingewiesen.
Alle Unterkonstruktions- und Befestigungsteile,
Verankerungen, und Bauteile, die nach der Montage nicht mehr
zugänglich sind sowie von einer Kontrolle / Wartung ausgeschlossen
sind, müssen aus nicht rostenden Materialien hergestellt werden.
Verzinkte Stahlbauteile dürfen hierfür nicht vorgesehen werden.
Gesundheitsgefährdende Stoffe
Der AN hat sicherzustellen, dass nur zugelassene
Baustoffe verwendet werden, die u.a. kein PCP, PCB, Formaldehyd,
keine Dioxine, asbesthaltige Materialien oder andere für Menschen
schädliche Stoffe enthalten.
Es sind die Bestimmungen des AG über die Verwendung von Stoffen
einzuhalten; auf die Bestimmungen der TRGS 905 ( KI 40, hohe
Biolöslichkeit Faserhalbwertzeit <65
Tage ) wird besonders hingewiesen.
5.Betriebsmittel und Gerätemontage
Alle elektrischen Betriebsmittel müssen für sie
geltenden VDE-Vorschriften entsprechen und -soweit sie
prüfzeichenfähig sind- das VDE-Prüfzeichen tragen. In allen anderen
Fällen muss ohne Verlangen des Auftraggebers ein Prüfzeugnis
vorgelegt werden können, aus dem hervorgeht, dass das elektrische
Betriebsmittel den anerkannten Regeln der Technik
(Energiewirtschaftsgesetzt - 2.VDO) entspricht.
Für die Hauptleiter sowie den N- und PE-Leiter wird eine
Farbkennzeichnung nach DIN40705 verlangt.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen enthalten das
betriebsfertige Verlegen und Anschließen der Leitungen und die
betriebsfertige Montage sämtlicher aufgeführter Materialien und
Apparate, einschließlich der hierfür notwendigen Nebenleistungen.
6.Technische Dokumentation
Die technische Dokumentation besteht aus der Ausführungs- Werkstatt
und Montageplanung und den Bestandsplänen.
Sämtliche Pläne sind nach Vorgaben des AG mit einem CAD-System als
DXF oder DWG-file (AUTOCAD) zu erstellen.
Ausführungs- Werk- und Montagepläne sind die Weiterführung und
Ergänzung der Entwurfspläne bzw. Zeichnungen, wobei vom AG
beigestellten Unterlagen auf Anforderung 2-fach als Pausen zur
Verfügung gestellt werden.
Alle weiteren, für die Ausführung notwendigen Unterlagen, hat der AN
sich selbst zu beschaffen.
Die W+M-Pläne sind 1-facher Ausfertigung in Papierform auf DIN A4-
Format gefaltet (in Ordnern geheftet) gemäß den Vorgaben des AG
mindestens 14 Tage vor Ausführung der OÜ zu übergeben.
Die Bestandspläne sind in 2-facher Ausfertigung in
Papierform auf DIN A4-Format gefaltet
(in Ordnern geheftet) und auf Datenträger (CD) gemäß den Vorgaben des
AG der Abnahme an den AG zu übergeben. mindestens 14 Tage vor
schriftlicher Ankündigung
Nach schriftlicher Auftragserteilung hat der
Auftragnehmer alle für die Ausführung notwendigen Werk- und
Montagepläne auf Basis der Ausführungspläne, den angebotenen
Fabrikaten sowie der aktuellen baulichen Gegebenheiten zu erstellen.
Die zur Verfügung gestellten Planunterlagen sind auf fehlende
Schlitze, Durchbrüche und sonstige bauliche Angaben zu überprüfen und
bei Erfordernis zu ergänzen.
Werden zusätzliche Durchbrüche oder andere
Veränderungen am Bauwerk notwendig, sind diese mit dem
Tragwerksplaner rechtzeitig abzustimmen. Auf
Unstimmigkeiten ist gemäß § 3 Ziff. 3 VOB/B hinzuweisen und
abzustimmen.
Ausführungs- Werk- und Montagepläne:
In den Zeichnungen ist grundsätzlich die tatsächliche Ausführung der
beauftragten Leistung anzugeben. Die Montage- und Werkstattpläne sind
grundsätzliche im Maßstab 1:50, 1:20, in Sonderfällen M 1:100, in den
Grundrissplänen anzufertigen. Detailskizzen und Schnitte sind, soweit
erforderlich, zu erstellen.
Des weiteren sind Detailpläne für Geräteaufstellung, Trag- und
Sonderkonstruktionen und Maschinenfundamente anzufertigen.
Maßstäbliche Darstellung von Tableaus, Frontansichten sofern diese
zur eindeutigen Klärung notwendig sind.
Übersichtspläne und Stromlaufpläne (Schaltungen) mit
Funktionsbeschreibung, Servicehinweisen.
Aufstellungspläne sämtlicher Schaltschränke und
Stromkreisverteiler Gebäudelayout mit eingetragenen Standorten der
Kabelwege und Anlagen.
Programmierhandbücher für sämtliche Mikroprozessor
gesteuerten Anlagen Materialangaben und Stärke
Sämtliche Einbaugeräte sind mit Angabe des
Fabrikates/Typ in den Plänen darzustellen
Schaltpläne sind im Format DIN A3 gemäß der Empfehlung der DIN 40 719
zu erstellen.
Die vollverantwortliche Nachprüfung der zur Verfügung stehenden
Planungsunterlagen und ihre laufende Fortschreibung bei technischen
und bauseitigen Dispositionen sind vom AN ohne Zusatzkosten zu
übernehmen.
Die ausführende Firma haftet auch für die Richtigkeit der
Dimensionierung der Anlagen innerhalb ihres Lieferbereiches.
Die Ausführungs- Werk- und Montagepläne sind so rechtzeitig vor
Beginn der Montage in zweifacher Ausfertigung dem Auftraggeber zur
Durchsicht und Freigabe vorzulegen, dass keine Bauverzögerung
eintreten kann. Die Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von
seiner
Verantwortlichkeit für eine technisch einwandfreie und mit allen
Gewerken abgestimmte Ausführung.
Folgendes ist zu beachten:
Eindeutige unverwechselbare Benennung
Einheitliche Darstellung von gleichartigen Anlagen
Die Zeichnungen müssen so beschaffen sein, dass danach alle Arbeiten
durchgeführt werden können
Soweit von den Behörden gefordert, sind entsprechende Pläne vor
Abnahme der Arbeiten diesen zur Genehmigung vorzulegen
Prüft der Auftraggeber oder dessen Beauftragter vom Auftragnehmer
erarbeitete Unterlagen, so wird durch diese Prüfung die
Gewährleistung des Auftragnehmers nicht eingeschränkt.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom
Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet
sind.
Die Zeichnungen müssen im Zuge des Baufortschrittes stets so geändert
und ergänzt werden, dass sie zu jeder Zeit die tatsächliche
Ausführung aufweisen.
Die Fortschreibung der Montageplanung während der
Objektausführung obliegt in Abstimmung mit der
örtlichen Fachbauleitung dem Auftragnehmer.
Es sind nur deutsche Bezeichnungen zu wählen.
Darstellungsvorschriften und genormte Symbole sind
anzuwenden.
Für alle Leistungen, deren Ausführung dem Auftragnehmer
freigestellt wird, muss der Auftragnehmer die
Konstruktions- bzw. Werkstattpläne, geforderte
Berechnung, Prüfergebnisse oder Qualitätsnachweise
liefern.
Bestandspläne:
Zur Abnahme ist eine Technische Dokumentation nach
DIN40719 über die vom AN errichtete Anlage zu
erstellen.
Dabei sind sämtliche W+M-Pläne dahingehend zu
überarbeiten, dass der endgültige Ausführungsstand in den Plänen
enthalten ist. Sämtliche Bezeichnungen und Ortsangaben sowie
Codierungen müssen mit den Ersatzteillisten, Kabellisten etc.
korrespondieren.
Die Technische Dokumentation muss so verfasst sein, dass sie dem
Personal des Nutzers als Leitfaden über Aufbau, Funktion, Bedienung
und Wartung dient.
Sie ist eindeutig zu verfassen und muss den Benutzer schnell und
unmissverständlich bei Störungen und Nachinstallationen leiten.
Anlagenbeschreibung
Konstruktionszeichnungen von Sonder-, Hilfs- und
Einbaukonstruktionen wie Tableaus usw.
Stücklisten mit Fabrikats-, Typen- und
Bestellnummernangaben von allen Geräten.
Funktionsbeschreibung der Anlagen bzw. Systeme mit
Auflistung aller wichtigen technischen Daten und
Leistungsangaben.
Bedienungsanleitung für den Betriebs- und Störungsfall.
Bescheinigung, dass die ordnungsgemäße Erdung
durchgeführt wurde und der gesamte zu erstellende
Leistungsumfang den VDE-Vorschriften entspricht.
Bescheinigung des Nutzers, dass es in die
Bedienung/Handhabung und Unterhaltung aller Systeme eingewiesen wurde.
Beschreibungen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die
Dokumentation muss als Revisionsunterlage gekennzeichnet sein.
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen Grundlage für die Abnahme:
- Sämtliche Protokolle und Messungen
- Kopie der Abnahmeprotokolle eines unabhängigen
Sachverständigen
- Die Abnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen ist Grundlage
für die VOB-Abnahme und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
- Ersatzteillisten, Bestelldaten, Bezugsquellen der eingebauten
Betriebsmittel.
Bedienungsanleitungen, Handbücher
Softwaredokumentation sämtlicher programmierbarer
Anlagen nach den einschlägigen Normen und Richtlinien
- Alle für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen
erforderlichen Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanweisungen. Dabei
sind die Kriterien der für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb
besonders hervorzuheben. Wartungsarbeiten sind entsprechend nach
Laufzeiten, Betriebszeiten oder Regelintervalle zu
konkretisieren. Besonders wichtig ist der Hinweis auf die
Konsequenzen der Unterlassung.
7.Gewerksabstimmung
Im Hinblick auf die zahlreichen Schnittstellen im
Leistungsumfang der anderen am Bau beteiligten
Auftragnehmer wird eine sorgfältige, intensive
Abstimmung und Koordination im Rahmen der Werkplanung,
Arbeitsvorbereitung und Montage mit allen Gewerken
gefordert.
Besprechungsprotokolle über Koordinationsabstimmungen
sind der Bauleitung zu übergeben.
8.Netzform und Schutzmaßnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Netzform TN Netz (L1,L2,L3,N,
PE) realisiert werden muss.
Die Isolationsmessungen und Kurzschluss-Strommessung bei allen
Stromkreisen müssen vor den Abnahmeprüfungen gewissenhaft
durchgeführt werden. Die Messprotokolle sind der Bauleitung zu
übergeben.
9.Befestigung am Bauwerk
Befestigungen am Bauwerk sind mit dem Auftraggeber
abzustimmen. Dafür sind die auftretenden statischen Belastungen zu
benennen. Für die Befestigung von Anlagenteilen am Bauwerk werden nur
Befestigungen, für die eine "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung"
erteilt wurde und vorliegt, zugelassen.
In besonderen Fällen ist mit dem zuständigen
Baustatiker Rücksprache zu nehmen.
10. Netzform und Schutzmaßnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Netzform TN Netz (L1,L2,L3,N,
PE) ab Hauptverteilung realisiert werden muss.
Für Aufschaltung bauseits beigestellter
Anlagen ist die Netzform verbindlich. Die Isolationsmessungen und
Kurzschluss-Strommessung bei allen Stromkreisen
müssen vor den Abnahmeprüfungen gewissenhaft durchgeführt werden.
Die Messprotokolle sind der Bauleitung zu übergeben.
11. Kabel, Leitungen, Verlegesysteme
Alle Kabel und Leitungen sind unter Berücksichtigung der möglichen
thermischen, dynamischen und mechanischen Belastungen
zu verlegen (bei der thermischen Belastung ist der Reduktionsfaktor,
herrührend von der Kabelhäufung, zu berücksichtigen).
Die max. Leitungslängen für Leitungen und Kabel in Abhängigkeit von
Spannungsfall Nennquerschnitt und Überstrom-Schutzeinrichtung sind
einzuhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die
Kabelquerschnitte diesbezüglich zu überprüfen.
Die entsprechenden Berechnungen gehören zum Leistungsumfang und sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Leitungen sind parallel oder senkrecht entsprechend DIN 18 015
zu verlegen. Schräg geführte Leitungen werden nicht abgenommen.
Beim Verlegen von Kabeln bzw. Leitungen auf Kabelpritschen, Wannen
oder in Installationskanälen ist darauf zu achten, dass sämtliche
Kabel bzw. Leitungen parallel lagenweise verlegt werden.
Unübersichtlich und ungeordnet verlegte Leitungen werden auf Kosten
des Unternehmers neu verlegt.
Freihängende oder nicht fachmännisch befestigte Leitungen werden
nicht abgenommen.
Kabel sind am Anfang und Ende bei Richtungsänderung und bei
Durchdringung durch Wände (insbesondere durch Kabelschotts) beidseits
der Wand zu kennzeichnen (bei Kabelhäufung alle 25 m).
Die Codierung erfolgt analog zu den Betriebsmitteln mit dem Zusatz:
Start/Ziel.
Die Kabelbezeichnung muss den Kabeltyp,
den Querschnitt sowie die Ausgangs- und Zielbezeichnung beinhalten.
An Leitungen genügt die Kennung in Verteiler und am Endgerät.
Alle Adern sind mit der Kabelnummer mittels
Aufsteckhülse zu bezeichnen. Isolierrohr muss VDE 0605 entsprechen.
Im Beton und Estrich darf nur Kunststoff- oder
Stahlpanzerrohr nach VDE 0605 mit einer Mindestdruckfestigkeit von
1000 N/10 cm verlegt werden.
Bei Rohrverlegung im Estrich dürfen Rohre nur parallel zu den Wänden
verlegt werden; flexible Panzerrohre im Estrich sind zu vermeiden.
Auf dem Rohboden verlegte Rohre sind vor Beschädigung durch den
Baubetrieb zu schützen.
Leerrohre sind mit rostfreien Zugdrähten zu installieren.
Kabelrinnen, Pritschen, Befestigungskonstruktionen und
Verbindungselemente müssen Korrosionsschutz durch Verzinkung haben.
In jedem Fall sind unter Berücksichtigung aller Umstände
die für den Bauherrn wirtschaftlichsten Leitungswege zu wählen. Der
AN ist verpflichtet, die Ausführungspläne des AG diesbezüglich
kritisch zu überprüfen und eventuelle Schwachstellen zu korrigieren
(in Abstimmung mit dem AG). Für Verstöße dieses Prinzips haftet der
AN.
Kabel und Leitungen müssen vor mechanischer Beschädigung geschützt
sein. Im Handbereich ist stets ein Schutz gegen mechanische
Beschädigung in Form von Schutzrohren o.ä. vorzusehen.
Für ortsveränderliche Stromverbraucher sind die Leitungen H03VV-F
sowie H05VV-F zu verlegen.
Für die Befestigung von Geräten, Leitungen, Trassen etc.
mit Dübeln an Stahlbeton-Bauteilen, Wänden etc. müssen zugelassene
(Nachweis) Dübel verwendet werden.
12. Schlitz- und Stemmarbeiten
Sämtliche Schlitz- und Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug
unter möglichster Schonung des Bauwerks durchzuführen.
Bei Arbeiten an statisch wichtigen Bauteilen
(z.B. Pfeilern, Trägern, Unterzügen usw.) ist vorher die Genehmigung
der Bauleitung einzuholen.
Zusätzliche Mauerschlitze oder -durchbrüche, die nicht in den
Aussparungsplänen enthalten sind, müssen vor der Erstellung mit der
Fachbauleitung bzw. dem Statiker abgestimmt werden. Die
Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten.
13.Montageablauf
Der Montageablauf erfolgt nach Terminplan.
Siehe Anlage.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine
unterbrechungslose Durchführung seiner Arbeiten.
Auf die Einlegearbeiten im Zuge des Rohbaus, wird explizit
hingewiesen.
Die Baustelle ist gleichzeitig mit anderen Gewerken abzuwickeln. Die
Arbeiten müssen, um ein Minimum an Behinderung zu erreichen, mit
allen Beteiligten koordiniert werden.
Für die Bauzeit benennt der Auftragnehmer einen
verantwortlichen deutschsprachigen Bauleiter und dessen
Stellvertreter namentlich. Deren Annahme behält sich der Auftraggeber
vor.
Der Zeitaufwand für die
· Teilnahme an Baubesprechungen,
· Teilnahme an Baubegehungen,
· Teilnahme an Änderungsbesprechungen
und Sachverständigenabnahmen
ist in die Einheitspreise einzurechnen
14.Prüfung
Die Anlage ist nach den Vorschriften zu prüfen. Das Ergebnis aller
Prüfungen und Messungen ist in einem Protokoll zwecks Beweissicherung
zu dokumentieren.
Der Aufwand für die Sachverständigen-Abnahme
ist im Leistungsverzeichnis anzugeben.
Der Bauherr hat das Recht dem AN eine
Institution nach seinem Ermessen vorzugeben. Als
Kalkulationsgrundlage ist davon auszugehen, dass die Institution TÜV,
DEKRA etc. vom Bauherrn gewählt wird. Der vom AN vorgeschlagene
Sachverständige ist mindestens 4 Wochen vor der Abnahme anzugeben.
15.Abnahme
Die Abnahmen werden ausschließlich nach Eingang
folgender Erklärung in vereinbarender Frist
durchgeführt:
Der Auftragnehmer erklärt schriftlich, dass
· der Nachweis aller Garantieleistungen erbracht ist.
· die Anlagen mängelfrei und betriebsbereit sind.
· Sämtliche Revisionspläne und Bedienungsanweisungen in
vertraglich vereinbarter Form vorliegen.
· Messstellen geschaffen sind und zur Verfügung stehen.
· Sämtliche Zulassungsbescheinigungen vorliegen.
· Alle gemäß Bauschein erforderlichen Abnahmen durcheinen
Sachverständigen erfolgt sind.
Die Anlage kann, soweit dies betrieblich erforderlich ist, in Teilen
auch vor der Abnahme und Übergabe an den Nutzer nach der
Sachverständigenprüfung in Betrieb
genommen werden.
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ausführungsfristen
Baubeginn der Rohbauarbeiten ist im Herbst 2027 geplant.
Ein detaillierter Terminplan wird im Zuge der Beauftragung vereinbart.
Rechnungen
Die Rechnungen sind 1fach beim Bauherrn vorzulegen.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Für Bauwasser und Baustrom und Bauwesenversicherung wird im Zuge der
Auftragsverhandlung eine Vereinbarung getroffen.
Die Baustelle ist wöchentlich besenrein zu verlassen.
Baubeschreibung Elektroinstallation
01 Elektroinstallation Fernmeldetechnik
01
Elektroinstallation Fernmeldetechnik
01.01 Zähler
01.01
Zähler
01.02 Wand-/Kleinverteiler
01.02
Wand-/Kleinverteiler
01.03 Verteilungseinbauten
01.03
Verteilungseinbauten
01.04 Kabelrinnen und Steigtrassen
01.04
Kabelrinnen und Steigtrassen
01.05 Allgemeine Verlegesysteme
01.05
Allgemeine Verlegesysteme
01.06 Betoneinlegearbeiten
01.06
Betoneinlegearbeiten
01.07 Kabel
01.07
Kabel
01.08 Leitungen
01.08
Leitungen
01.09 Verlegearten
01.09
Verlegearten
01.10 Anschlüsse
01.10
Anschlüsse
01.11 Installationsgeräte Aufputz
01.11
Installationsgeräte Aufputz
01.12 Installationsgeräte Unterputz
01.12
Installationsgeräte Unterputz
01.13 Beleuchtung
01.13
Beleuchtung
01.14 Potentialausgleich
01.14
Potentialausgleich
01.15 Brandschutzmaßnahmen
01.15
Brandschutzmaßnahmen
01.16 Medientechnik IT - TV
01.16
Medientechnik IT - TV
01.17 Gegensprechanlage mit Video
01.17
Gegensprechanlage mit Video
01.18 RWA Steuerzentrale
01.18
RWA Steuerzentrale
01.19 Sonstiges
01.19
Sonstiges
01.20 Besondere Leistungen
01.20
Besondere Leistungen
01.21 Baubeleuchtung
01.21
Baubeleuchtung
01.22 Einweisung - Inbetriebnahme - Sachverstä
01.22
Einweisung - Inbetriebnahme - Sachverstä
01.23 M+W Planung / Dokumentation
01.23
M+W Planung / Dokumentation
01.24 Stundenlohnarbeiten
01.24
Stundenlohnarbeiten