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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Bei den Sanierungsobjekten Donnersbergring 21/21A, 23/23A und 25/25A
in 64295 Darmstadt handelt es sich um drei freistehende, baugleiche Wohngebäude,
welche in den 1950er Jahren erbaut wurden.
Die Gebäude gliedern sich jeweils in Kellergeschoss, Erdgeschoss, zwei Obergeschosse
und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss mit Satteldach.
In den Wohnetagen sind jeweils 3 Wohnungen je Hauseingang und damit insgesamt
18 Wohneinheiten je Block angeordnet.
Bei den Mehrfamilienhäusern handelt es sich um Wohngebäude und somit um
Standardgebäude im Sinne der Hessischen Bauordnung (HBO) und der
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB).
Sonderbaumerkmale im Sinne des § 2 Abs. 9 HBO sind keine vorhanden.
Die Fußbodenoberkante im 2. Obergeschoss liegt bei ca. 6,85 m über der gemittelten Geländeoberfläche.
Aufgrund der Höhenlage der Oberkante des Rohfußbodens des höchstgelegenen
Geschosses, in dem Aufenthaltsräume vorhanden sind, von nicht mehr als 7 m sowie
der Größe der Nutzungseinheiten von weniger als 400 m², sind die Gebäude
im Sinne von §2 Abs. 3 HBO in die Gebäudeklasse 3 einzuordnen.
Ein Ausbau bzw. eine Aufstockung der Dachgeschossebenen ist nicht geplant.
Da die Gebäude einer gültigen Baugenehmigung entsprechen, wird hierbei
Bestandsschutz unterstellt.
Ziel der geplanten Sanierungsmaßnahme ist es, die Anforderungen der KfW an
ein Effizienzhaus 55 EE-Klasse (BEG WG, KfW Produkt 461, alte Förderung ohne Lüftung
mit Wärmerückgewinnung), für die Gebäude zu erreichen.
Hierbei sollen folgende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden:
·
Erneuerung der Fenster und Hauseingangstüren
· Wärmeschutzmaßnahmen an der Fassadenhülle durch
serielle Sanierung mit vorgefertigten Fassadenelementen
an den Wohnhäusern 21/21A und 23/23A, sowie durch
Aufbringen eines Wärmedämmverbund-System am
Gebäude 25/25A
·
Wärmedämmmaßnahmen an der obersten Geschoss-
decke durch Aufbringen einer Dachbodendämmung,
einschl. Dämmung der Treppenhausumfassungswände
·
Anbringen einer Kellerdeckendämmung, sowie
Dämmung der kellerseitigen Treppenraumwände
·
Erneuerung der Dacheindeckung
· Errichtung von PV-Anlagen auf den südlichen
Dachflächen
·
Sanierung der Loggiabereiche einschl. Erneuerung
der Balkongeländerkonstruktionen
·
Austausch der Keller- und Dachbodenzugangstüren
· Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage und des
Wärmeverteilernetzes
·
Erneuerung der Elektroinstallation
Die geplanten Sanierungsmaßnahmen sind nicht Baugenehmigungsrelevant.
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
2 BESONDERER TEIL - Landschaftsbauarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN~18320 - Landschaftsbauarbeiten sowie DIN~18660 - Landschaftspflege bei Maßnahmen der Bodenkultur und des Wasserbaus.
Weiterhin sind folgende Vorschriften zu beachten:
DIN 1060 - Baukalk
DIN 1164 - Zement
DIN 1187 - Dränrohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC hart); Maße, Anforderungen, Prüfungen
DIN 1548 - Zinküberzüge auf runden Stahldrähten
DIN 2395-1 - Geschweißte Präzisionsstahlrohre mit rechteckigem und
quadratischem Querschnitt - Teil 1: Maße für allgemeine Verwendung
DIN 2395-2 - Geschweißte Präzisionsstahlrohre mit rechteckigem und
quadratischem Querschnitt - Teil~2: Technische Lieferbedingungen für
allgemeine Verwendung
DIN 2440 - Stahlrohre; Mittelschwere Gewinderohre
DIN 2441 - Stahlrohre; Schwere Gewinderohre
DIN 3055 - Drahtseile aus Stahldrähten; Rundlitzenseil 6~<x>~7
DIN 3060 - Drahtseile aus Stahldrähten; Rundlitzenseil 6~<x>~19 Standard
DIN 4055 - Wasserleitungen; Straßenkappe für Unterflurhydranten;
Technische Regel des DVGW
DIN 4074-1 - Sortierung von Nadelholz nach der Tragfähigkeit; Nadelschnittholz
DIN 8072 - Rohre aus PE weich (Polyäthylen weich); Maße
DIN 18035-2 - Sportplätze; Bewässerung von Rasen- und Tennenflächen
DIN 18195-10 - Bauwerksabdichtungen; Schutzschichten und Schutzmaßnahmen
DIN 18196 - Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke
DIN 18300 - Erdarbeiten
DIN 18501 - Pflastersteine aus Beton
DIN 18502 - Pflastersteine; Naturstein
DIN 18920 - Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
DIN 19533 - Rohrleitungen aus PE hart (Polyäthylen hart) und PE weich
(Polyäthylen weich), für die Trinkwasserversorgung; Rohre,
Rohrverbindungen, Rohrleitungsteile
DIN 19580 - Entwässerungsrinnen für Niederschlagswasser zum Einbau in
Verkehrsflächen; Klassifizierung, Baugrundsätze, Kennzeichnung,
Prüfung und Überwachung
DIN 19630 - Richtlinien für den Bau von Wasserrohrleitungen;
Technische Regel des DVGW
DIN 19657 - Sicherungen von Gewässern, Deichen und Küstendünen; Richtlinien
DIN 55928-5 - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und
Überzüge; Beschichtungsstoffe und Schutzsysteme
DIN 55928-8 - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und
Überzüge; Teil 8: Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen
Bauteilen
DIN 68365 - Bauholz für Zimmerarbeiten; Gütebedingungen
DIN 68800-3 - Holzschutz; Vorbeugender chemischer Holzschutz
sowie folgende von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau, Colmanstr.~32, 53115~Bonn zu beziehenden Werke:
- ZTV Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Baumpflege und Baumsanierung
- Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen
- Gütebestimmungen für Stauden
- ZTV Großbaumverpflanzung
- Richlinie für den Bau von Golfplätzen
- Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen
mit Kletterpflanzen
- RSM Regel-Saatgut-Mischungen
2.2 Stoffe, Bauteile
Die Pflanzenlieferung erfolgt gemäß Pflanzliste. Hierbei sind die Anforderungen der
DIN~18916 als maßgebend zu berücksichtigen.
Gehölze sind im nicht zurückgeschnittenen Zustand anzuliefern.
Vorherige Entblätterung ist unzulässig.
Bei Lieferung der Pflanzen sind diese leicht zählbar und übersichtlich sortiert zu lagern
und ggf. einzuschlagen. Eine technische Zwischenabnahme bleibt vorbehalten.
Ersatzlieferungen sind nur mit Zustimmung des AG vorzunehmen.
Nicht angewachsene Pflanzen werden für den AG kostenfrei ersetzt. Feststellung
erfolgt nach Ablauf der Fertigstellungspflege.
Alle Pflanzen müssen der DIN~18916 entsprechen. Sind einzelne Pflanzen
(Anzahl, Gattung, Art, Sorte, Sortierung, Güteklasse) nicht termingerecht zu beschaffen,
ist der AG umgehend zu verständigen. Dabei sind ihm entsprechende Ersatzvorschläge
über beschaffbare Pflanzen zu machen. Art, Umfang und Zeitpunkt der Ersatzlieferung
werden gesondert vereinbart. Wird durch einen vom AN zu vertretenden Umstand
ein Einschlag erforderlich, wird dieser nicht gesondert vergütet.
Auf Verlangen ist die Herkunft der Pflanzen und Gehölze nachzuweisen.
Mulchstoffe müssen verrottbar sein und dürfen keine umweltgefährdende
Bestandteile enthalten.
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer hat ihm übergebene Festpunkte, Absteckungen und Markierungen
zu sichern.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von
Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren
und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Vor Ausführung der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer zu vergewissern, welche Flächen, Wege und Böschungen mit welchen Fahrzeugen befahren werden dürfen.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass der Boden unter den Humusflächen so
beschaffen ist, dass ein Durchsickern von Tagwasser möglich ist. Falls diese Arbeiten
nicht im vertraglichen Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten sind, ist der
Auftraggeber auf die ungünstige Bodenbeschaffenheit hinzuweisen.
Humusierte Flächen dürfen wegen der Gefahr der Verdichtung in keinem Fall mit
schweren oder gummibereiften Fahrzeugen befahren werden.
Ist Unkrautbekämpfung ausgeschrieben, so hat das mechanisch zu erfolgen.
Eine chemische Bekämpfung ist nur bei ausdrücklicher Ausschreibung zulässig und
auf das mit dem Auftraggeber abzustimmende Maß zu beschränken. In diesem Fall
sind die Verarbeitungshinweise des Herstellers unbedingt einzuhalten.
Ein Herstellernachweis über Zulassung des Mittels sowie die Wirkungsweise
einschließlich des Abbaus der Substanzen ist dem Angebot beizufügen.
2.3.2 Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke
Baumgruben und Pflanzflächen sind vor dem Aufbringen des Oberbodens mit Pfählen
gut sichtbar zu markieren. Fremdkörper im Oberboden (Wurzelstöcke, Betonreste,
große Steine) sind zu laden und abzufahren. Der Einbau und die Verteilung des
Bodens ist zur Vermeidung von Verdichtungen mit geeigneten Erdbaumaschinen
und bei entsprechender Witterung durchzuführen. Bei Humuslieferung ist der Boden
vor dem Einbau dem Auftraggeber vorzuzeigen und unter Angabe der Herkunft in steter, gleichbleibender Qualität nachzuliefern. Oberboden aus Bereichen kontaminierten
Erdreiches darf nicht geliefert bzw. wiederverwendet werden.
Ist die Beseitigung von Bewuchs, Unkraut u.ä. auf Flächen ausgeschrieben, so hat dies grundsätzlich maschinell oder manuell zu erfolgen.
Der eigenmächtige Einsatz chemischer Mittel ist untersagt.
Soll Oberboden abgetragen werden, sind hochgewachsene Kräuter und Gräser vorher
zu mähen und zu zerkleinern.
Frisches Häckselgut darf nicht in den Oberboden eingemischt werden.
2.3.3 Pflanzarbeiten
Ist aus der Sicht des Bieters ein Zwischenlager für Pflanzen erforderlich, so soll er
das im Angebot erkennbar machen. Der Ort soll angegeben werden.
Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Ausführung zu vergewissern, daß die Stoffe, Bauteile, Pflanzen und Pflanzenteile für den vorgesehenen Verwendungszweck
geeignet sind. Diesbezügliche Bedenken sind unverzüglich geltend zu machen.
Auf Verlangen hat der Auftragnehmer die Nichteignung nachzuweisen.
Sämtliche Pflanzarbeiten dürfen nur bei frostfreiem Wetter vorgenommen werden.
Im Einzelfall, z.B. bei Großbäumen, ist für die Pflanzung die Zustimmung des
Auftraggebers einzuholen. Bei Frühjahrspflanzungen sollen die Pflanzarbeiten bis
spätestens 1. Mai beendet werden.
Die Überprüfung der Pflanzlieferung erfolgt durch den Auftragnehmer erstmals bei
Anlieferung, solange die Pflanzen noch nach Art und Sorten getrennt sind.
Es ist Sache des Auftragnehmers, den Auftraggeber dazu rechtzeitig zu benachrichtigen.
Dabei sind die Pflanzenlieferscheine (Bezeichnung der Stückzahl, Art, Wuchsform
und Größe) zu übergeben.
Der Abstand der Pflanzen untereinander sowie die Entfernung zu den Wegen und
Straßen bzw. Grundstücksgrenzen sind nach Plan, nach örtlicher Angabe des
Auftraggebers und nach behördlichen Bestimmungen vorzunehmen.
Die Verankerung erfolgt durch Pfähle, die geschält, imprägniert und aus getrocknetem Stangenmaterial sind. Die Pfahllängen sind dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Die fachgerechte Befestigung der Bäume (Anbinden) ist dem Auftragnehmer freigestellt.
Die Befestigung der Bindung hat so zu erfolgen, daß die Gehölze sich zwar noch
setzen können, jedoch ein Losreißen der Stämme unmöglich ist.
Hochstämme und Stammbüsche ab 18~cm Stammumfang sind vom Wurzelhals bis zum Kronenbeginn zu schattieren (mit Sackleinen einzuschlagen etc.)
Gehölze dürfen erst nah der Kontrollprüfung zurückgeschnitten werden; der Rückschnitt
darf nur mit geeigneten Werkzeugen erfolgen, damit ein glatter Schnitt entsteht.
Soll Mä hgut zum Mulchen verwendet werden, so darf es nur bis zu 15~cm dick im
lockeren Zustand aufgetragen werden.
Das Mulchen soll unmittelbar nach dem Pflanzen erfolgen.
Ist der Fertigrasen ohne weitere Bezeichnung ausgeschrieben, können wahlweise
eingebaut werden:
- Rasensoden in Dicken von 30 - 60 mm
- Rollrasen in Bahnen über 1 m Länge
- Rasenmatten, industriell hergestellt (kein Kunststoffrasen)
Sofern im Leistungsverzeichnis keine näheren Angaben über Gräsersaatgut enthalten
sind, gilt "Landschaftsrasen~-~Standard ohne Kräuter" nach RSM.
Ansaaten haben grundsätzlich unverzüglich nach Bearbeitung des Oberbodens zu erfolgen.
2.4 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Ergänzend zu Nr. 4.1~DIN~18320 gelten als Nebenleistung:
- Zwischenlagerung, sofern vom Auftraggeber nicht ausdrücklich verlangt.
- Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise
gerechnet werden muss.
- Beseitigen von normalen Niederschlägen.
- Schutzmaßnahmen vor normalen Niederschlägen.
- Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle.
- Verkehrssicherung und laufende Reinigung der benutzten öffentlichen Straßen und
Wege von Schmutz und dergleichen, soweit er durch die Arbeiten des Auftragnehmers
entstanden ist und soweit es sich nicht ausdrücklich um Besondere Leistungen handelt.
- Staubschutz bei Transporten.
- Zwischenlagerung auf Veranlassung des Auftragnehmers.
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört
dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen.
Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Das Beseitigen von Winderosion begrünter Flächen sowie Nachpflanzungen gelten
m Rahmen der Fertigstellungspflege als Nebenleistung.
Für Kunststoffrasenflächen gelten folgende Leistungsbegrenzungen:
- Reinigen:~Kehren, Kehrsaugen, Nassreinigung mit und ohne Reinigungsmittel
- Säubern:~Laub entfernen, Bewuchs entfernen (in diesem Fall ist ein chemischer
Wirkstoff nach gesonderter Zustimmung des Auftraggebers zugelassen).
Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN~18320 gelten als Besondere Leistung:
- Wasserhaltungsarbeiten, sofern es sich nicht um die Beseitigung von Niederschlägen
handelt.
- Stillstandszeiten bei Unterbrechungen durch Funde von Munition und durch historisch
bedeutsame Ausgrabungen.
- Beseitigung von Verkrautungen.
2.5 Abrechnungshinweise
Die Einteilung der Bodenklassen richtet sich nach Abschnitt 2.3 DIN~18300 - Erdarbeiten. Werden verschiedene Bodenklassen in einer Leistungsposition ausgeschrieben, kann bei Angebotsabgabe ein der Kalkulation zugrunde liegendes Verhältnis bekanntgegeben werden.
Abfall, pflanzliche Reststoffe u. dgl. werden im Zustand ihrer Förderung nach m³
(Container- oder LKW-Ladung) berechnet.
Für das Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen
Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen
zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
2 BESONDERER TEIL - Landschaftsbauarbeiten
01 Donnersbergring 25-25A
01
Donnersbergring 25-25A
01.01 Wegebau
01.01
Wegebau
01.02 Fundamente Mülleinhausung und Briefkastenanlage
01.02
Fundamente Mülleinhausung und Briefkastenanlage
01.03 Rekultivierung Grünflächen
01.03
Rekultivierung Grünflächen
02 Donnersbergring 23-23A
02
Donnersbergring 23-23A
02.01 Wegebau
02.01
Wegebau
02.02 Fundamente Mülleinhausung und Briefkastenanlage
02.02
Fundamente Mülleinhausung und Briefkastenanlage
02.03 Rekultivierung Grünflächen
02.03
Rekultivierung Grünflächen
03 Donnersbergring 21-21A
03
Donnersbergring 21-21A
03.01 Wegebau
03.01
Wegebau
03.02 Fundamente Mülleinhausung und Briefkastenanlage
03.02
Fundamente Mülleinhausung und Briefkastenanlage
03.03 Rekultivierung Grünflächen
03.03
Rekultivierung Grünflächen