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Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Freianlagen
01
Freianlagen
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR AUSSCHREIBUNG 1. Bauvorhaben
1.1 Liegenschaft:
Das Grundstück der Edith-Stein-Realschule befindet sich im Stadtteil Köln-Nippes, östlich
des Hauptverkehrswegs B9 Neusser Straße. Die Schule ist im Nordwesten über den Niehler
Kirchweg erschlossen. Der Haupteingang und die Adressbildung der Schule befinden sich auf
der Nordwestseite.
Die Schule liegt in einem Mischgebiet, direkt angrenzend an Wohnbebauung,
Gewerbeeinheiten und die öffentliche Grünanlage Toni-Steingass-Park. Südlich angrenzend an
das Bearbeitungsgebiet der Edith-Stein-Realschule befindet sich das Barbara-von-Sell-
Berufskolleg.
1.2 Baubeschreibung:
Der Planungsumfang der Freianlagen der Edith-Stein-Realschule beträgt rund 5.900 m² und erstreckt sich über folgende Teilbereiche: Haupteingang, Parkplatz, Schulhof, Innenhöfe im AULA-Gebäude, Innenhof mit Mensaterrasse und Sitzstufen sowie Grünfläche, Spielfläche und ein kleines Sportfeld im Bereich des östlichen Bauteils.
Im Zuge der Baumaßnahme werden das Unterrichtsgebäude und die Hausmeisterwohnung
neugebaut, die Sporthalle saniert und erweitert. Die Freiflächen werden zu einer attraktiven
Außenfläche mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten umgestaltet.
Der in Betonstein gepflasterte Vorplatz, der den Haupteingang weist, wird nördlich und südlich mit Fahrradstellplätzen belegt. Der Belag wird in Natursteinpflaster umgesetzt. Zudem sind im Süd-Westen des Plangebiets Parkplätze, inklusiver Behindertenparkplätze, ausgewiesen. Die Einfahrt erfolgt über das Gelände des Berufskollegs und ist mit einer Schrankenanlage gesichert.
Die Außenanalgen verfügen teilweise eine Unterbauung im Bereich der Mensaterrasse, des Parkplatzes, des Vorplatzes des Eingangsbereichs sowie in Teilen des Schulhofs auf der Nordseite.
Die Beleuchtungsanlagen bestehen aus einer Kombination aus Mastleuchten sowie Pollerleuchten und sind im Rahmen der Freianlagen auszuführen.
Der südliche Mensabereich, hergestellt in Asphalt bietet verschiedene Aufenthaltsmöglichkeiten, bestehend aus Stuhl- und Tischelementen sowie einer Sitzstufenanlage aus Betonstein, die partiell mit Solitärpflanzen begrünt werden. Eine barrierefreie Rampenanlage mit Heckenelemente sowie zwei Treppenanlagen stellen die Verbindung zum angrenzenden Berufskolleg dar. Der südöstliche Aufenthaltsbereich wird ebenfalls in Asphalt ausgeführt und ist mit verschieden funktionalen Einbauten belegt. Angrenzend hierzu wird ein Spielbereich ausgewiesen, der Spielgeräte integriert. Ein DFB-Minispielfeld grenzt an.
Die Verbindung zum nördlichen Schulhof erfolgt via einer Treppenanlage aus Betonfertigteilen, die seitlich mit Betonsitzstufen begrenzt wird. Die Asphaltfläche unter dem Flugdach der angrenzenden Gebäudeteile besitzt Sitzmöglichkeiten mit Holz-Beplankungen und bildet den überdachten Schulhofbereich.
Der Schulhof, in Abschnitten unterbaut wird in Asphalt hergestellt mit einem zusätzlichen farbigen Band aus rot gefärbtem Asphalt, das den Hof rahmt und durch partielle Erhebungen zusätzliche Sitzmöglichkeiten aus Betonfertigteilen aufweist. Belegt ist der Schulhof weiterhin mit verschiedenen Sportangeboten. Drei weitere Holzpodeste sind weiterhin im nördlichen Schulhof vorgesehen.
Eine Zaunanlage mit Toranlage im Nordwesten sowie im Süden des Schulhofes bilden die Zugangsmöglichketen. Hinzu kommt eine Einhausung der Aufstellfläche der Müllcontainer.
Das Entwässerungskonzept sieht eine dezentrale Regenwasserrückhaltung vor, die in Form von Stauraumkanälen und einer Rigole umgesetzt werden. Die Oberflächenentwässerung erfolgt mithilfe von Entwässerungsrinnen, Punkt- und Straßenabläufen sowie Fassadenrinnen.
Die nötigen Anschlussarbeiten sind durch den AN Freianlagen anzuschließen.
Die Vegetationsflächen entlang des Niehler Kirchwegs, im Norden entlang der Grünanlage sowie im Süden des Plangebiets sind unter besonderer Berücksichtigung der Bestandsvegetation im und um das Plangebiet herzustellen.
Leistungsumfang des Auftragnehmers
Durch den Auftragnehmer sind Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung der Freianlagen zu erbringen.
Im Leistungsumfang enthalten sind Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen, Erstellung von befestigten sowie Vegetationsflächen. Hinzuzählen außerdem Baukonstruktionen wie Treppenanlagen sowie Rampenanlagen mit Mauerwinkelteilen und diverese Einbauteile.
Im notwendigen Rahmen sind Abstimmungen mit den am Bau Beteiligten Unternehmen zu führen. Dies betrifft unter anderem Schnittstellen im Bereich von Entwässerungsanschlüssen/ Elektrotechnische Einbauten/ Fassadenarbeiten/ Infrastrukturarbeiten.
2. Baustelle
2.2 Lärm-, Erschütterungs- und Staubschutzmaßnahmen:
Es sind nur Verfahren, Geräte und Anlagen zugelassen, die sicherstellen, dass in der umliegenden Bausubstanz keine Erschütterungen entstehen, die mit Überschreiten der Grenzwerte der DIN 4150 Teil 3 verbunden sind. Alle Arbeiten müssen staubarm gemäß Berufsgenossenschaftlicher Information BGOI 5047 ausgeführt werde.
Alle Arbeiten müssen lärmarm gemäß Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetz ausgeführt werden. Sollten die zulässigen Immissionsrichtwerte um mehr als 5dB überschritten, werden durch den AN Maßnahmen zur Minderung zu treffen.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) enthält dazu Hinweise (Einhausung von Geräten, Schallschutzschirme, schallabsorbierende Materialen usw.).
Der AN hat sämtliche für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitsverfahren gerätetechnisch nach dem Aspekt der geringstmöglichen Lärm- und
Staubbelästigung der umgebenden Gebäude zu bestücken. So ist der Einsatz von Walzenfräsen, Pressluft- oder Elektro- Bohrhämmern grundsätzlich untersagt. Schlagbohren ist nur bis zu einem Durchmesser von 12mm erlaubt! Größere Bohrungen sind grundsätzlich mittels geräuscharmer Nassbohrmaschine/ Kernbohrmaschine auszuführen.
Zur Vermeidung von Staub sind grundsätzlich Fertigmörtel für Putz- und Estricharbeiten zu verwenden, das Mischen vor Ort ist nicht zulässig. Reinigungsarbeiten sind nur mit Staubsaugern mit geeigneten und funktionsfähigen Filtern zulässig. Fegen ist zunächst grundsätzlich nicht gestattet. Sollte aus technischen Gründen Fegen unumgänglich sein, sind geeignete Staubbindemittel zu verwenden. Solche Arbeiten sind rechtzeitig vorher beim AG anzuzeigen.
2.3 Baustellenbetrieb:
Der AN hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeitszeit auf der Baustelle immer ausreichend deutschsprachige Arbeitskräfte anwesend sind. Der AN verpflichtet sich während der Zeit, in der er seine Leistung erbringt, mit qualifiziertem Personal an Besprechungen teilzunehmen. Die regelmäßigen und außerordentlichen Besprechungen werden vom AG oder dessen Vertreter einberufen und protokolliert. Baustellenbesprechungen mit dem Bauherrn, Fachplanern und AN Vertretern werden wöchentlich in den Räumlichkeiten des AG abgehalten. Die Festlegung des Besprechungstages erfolgt nach Angabe. Sind der Bauleiter oder die Fachbauleiter selbst verhindert an den Besprechungen teilzunehmen, so müssen vom AN mit entsprechenden Vollmachten ausgestattete, qualifizierte Vertreter entsandt werden.
Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu erstellen und diese mindestens wöchentlich dem AG in Kopie zu übergeben. Diese Bautagesberichte müssen alle für die Vertragserfüllung und Abrechnung relevanten Angaben enthalten, wie beispielsweise:
Wetter, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigen Arbeitnehmer, Zahl und Umfang der auf der Baustelle eingesetzten Großgeräte, Baufortschritt, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Abnahmen, Unfälle, behördliche Anordnungen und sonstige Vorkommnisse. Von allen wichtigen Maßnahmen auf der Baustelle, insbesondere vom Beginn aller wichtigen Teilleistungen sowie bei staub-, lärm- und erschütterungsintensiven Arbeiten, ist der AG rechtzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen.
2.4 Entsorgung:
Für die Beseitigung aller Verunreinigungen (Abfälle/Bauschutt) hat der Auftragnehmer zu seinen Kosten entsprechende Container vorzuhalten und darin den von seinen Leistungen herrührenden Schutt und Abfall getrennt zu sammeln, abzufahren und zu entsorgen.
Es gelten die Bestimmungen der Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Köln in der aktuell gültigen Fassung sowie die Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen. Bauabfälle sind entsprechend § 8 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) möglichst an der Anfallstelle getrennt zu erfassen oder als Gemisch einer Sortieranlage zuzuführen. Im Fall der Beseitigung unterliegen diese dem Anschluss- und Benutzungszwang nach der o. g. Satzung. Sämtliche anfallenden Transportgebühren, Einholen von Genehmigungen, Führen
der Entsorgungsnachweisverfahren etc., sind vom Auftragnehmer zu erbringen. Der Auftragnehmer verpackt / verlädt, transportiert und entsorgt alle anfallenden Abfälle gemäß den Vorgaben des Auftraggebers bzw. des Entsorgers / der Entsorgungsanlage und örtlicher Bedingungen und stellt die nötigen Transportbehältnisse und -kapazitäten. Auf die Pflicht zur elektronischen Nachweisführung (eANV) bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle wird verwiesen. Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist durch den Auftragnehmer als Transporteur verbindlich anzuwenden und durchzuführen. Die Container- und Fahrzeuggestellung und die Transportlogistik ist Sache des Auftragnehmers. Verzögerungen und Stillstandszeiten, die durch unzureichende Transportkapazitäten entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Hinweis zur Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle:
Dem AG sind die Bestätigungsnachweise des Transporteurs über Transportanzeigen nach § 53 KrWG rechtzeitig vorzulegen. Der AN hat für die fachgerechte Beseitigung von Schutt, Müll, Materialresten und sonstigem Abfall gem. den Entsorgungsvorschriften zu sorgen. Die Entsorgungsnachweise sind dem AG unaufgefordert zu übergeben. Die Entsorgung der Container hat in möglichst kurzen Abständen zu erfolgen. Alle Abfallstoffe sind täglich aus dem Bauobjekt zu entfernen. Für brennbare Abfallstoffe sind auf der BE- Fläche nicht brennbare, geschlossene Großbehälter (Container) aufzustellen, der Abstand von baulichen Anlagen muss mindestens 10 m betragen. Auf dem Gelände darf kein Müll etc. verbrannt werden.
2.5 Überwachung der Unfallverhütungsvorschriften:
Durch den AG wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt. Die Beauftragung entbindet den AN nicht von seiner Aufsichtspflicht und seinen Sicherungspflichten. Durch den SiGeKo finden wöchentlich Begehungen und Einweisungen statt. Es ist Pflicht des AN, hieran mit fachkundigem Personal teilzunehmen. Festgestellte Sicherheitsmängel sind unverzüglich zu beseitigen und schriftlich frei zu melden. Insbesondere ist es eine Pflicht des AN, vollständig an der Eingangsunterweisung durch den SiGeKo teilzunehmen. Die Baustellenordnung, der Sicherheits- und der Gesundheitsschutzplan sind durch den AN einzuhalten und anzuerkennen. Für die eigenen Arbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und vorzuhalten. Den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu leisten. Für die Einhaltung aller von den Aufsichtsbehörden, den Berufsgenossenschaften und den Fachverbänden vorgeschriebenen Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheits- und Schutzvorrichtungen ist der AN verantwortlich.
2.6 Arbeitszeiten auf der Baustelle:
Die tägliche Arbeitszeit muss sich in folgendem zeitlichen Rahmen bewegen:
Montag-Freitag: 07:00-18:00 UhrSamstag: 07:00-14:00 Uhr
2.7 Reinigung von Verkehrsflächen, Streupflicht:
Alle Baustellenfahrzeuge sind vor Verlassen des Baustellenbereiches zu reinigen. Verschmutzungen angrenzender Verkehrsflächen sind umgehend zu beseitigen. Alle Verkehrswege im Baustellenbereich sind im Winter schnee- und eisfrei zu halten bzw. zu streuen.
2.8 Einrichten von Unterkünften:
Unterkünfte wie Schlafräume sowie Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen auf dem Baufeld nicht eingerichtet werden.
2.9 Winterbaumaßnahmen:
Die Aufwendungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit Winterbaumaßnahmen sind für einen ortsüblichen Verlauf der Wintermonate durch den AN ohne gesonderte Vergütung zu erbringen. Sollte es zu extremen Witterungsbedingungen kommen und der im Rahmenterminplan festgelegte Termin dadurch in Gefahr geraten, werden AG und AN gemeinsam festlegen, ob und welche zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden, für die eine zusätzliche Vergütung erfolgt. Eine zusätzliche Vergütung für den Fall, dass keine zusätzlichen Maßnahmen getroffen werden (z.B. für verlängerte Vorhaltung der Baustelleneinrichtung, Maschinen und Geräte usw.) ist ausdrücklich nicht vorgesehen, lediglich die Bauzeit wird einvernehmlich entsprechend verlängert.
3. Termine:
3.1 Ausführungzeitraum:
Baubeginn: Gem. Terminplanung Nesseler Bau
3.2 Bemusterungstermin:
Die Bemusterung der Materialien im Außenbereich ist frühzeitig mit dem AG abzustimmen um Lieferzeiten einzuhalten. Sollten abweichende Fabrikate durch den AN bemustert werden, sind die Gleichwertigkeitsmerkmale wie auch Unterschiede schriftlich darzustellen. Die Mehr- oder Minderkosten für die Bemusterung abweichender Fabrikate sind vor dem Bemusterungstermin aufzuzeigen und zu begründen.
4. Bemusterung:
Die ausgeschriebenen Fabrikate gelten als Richtmaterialien für die durch den AN durchzuführende Bemusterung. Generell sind alle Oberflächen-Materialien im Rahmen einer Bemusterung durch den AG festzulegen. Hierzu zählen alle sichtbaren Elemente, wie z.B. Entwässerungseinrichtungen, Einbauten, Einfassungen sowie Oberflächenbeläge. Stahlkonstruktionen sind im Rahmen einer Werk- und Montageplanung dem AG zur Sichtung vorzulegen. Folgende Mindestanforderungen sind im Rahmen der Bemusterung zu beachten: Oberflächenbeläge sind mittels Musterflächen mit einer Mindestgröße von je 1 m² inkl. Einfassung zu veranschaulichen. Hierzu zählen insbesondere Gussasphalt- sowie Pflasterflächen. Die Oberflächenbeläge gem. Positionsbeschreibung sind gleichwertig als Musterfläche herzustellen. Gussasphaltflächen sind somit als Musterfläche herzustellen, Pflasterflächen inkl. Bettung sowie vollständige Verfugung. Entwässerungseinrichtungen sind in die Musterflächen zu integrieren. Pflanzen sind auf Wunsch des AG in der Baumschule zu besichtigen und gemeinsam auszusuchen. Sollte ein derartiger Termin zum Zeitpunkt der Pflanzenauswahl nicht gewünscht sein, sind die Pflanzen anhand von Bildern zu bemustern. Die Ausführung und Materialauswahl der wiederherzustellenden öffentlichen Flächen ist mit der Stadt Köln abzustimmen. Die Ausführung erfolgt auf Basis einer durch die Stadt Köln gesichteten Planung.
5. Besprechungen:
5.1. Baubesprechung
In der Bauphase des Projekts werden die Belange der Baustelle regelmäßig zwischen dem AN, seinen Projekt- und Bauleitern und dem AG und seinen Fachleuten erörtert und abgestimmt.
In der Phase der Inbetriebnahme werden gesonderte Abstimmungen zur Inbetriebnahme der Anlagen und Geräte geführt.
Anlässlich von Bemusterungen o.ä. können Sondertermine oder Sonderabstimmungen nötig sein, die außerhalb der Routinen zwischen AN und AG vereinbart werden.
6. Abnahme:
Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine Abnahme der Flächen. Hiervon ausgenommen sind die Vegetationsflächen. Die Abnahme der Vegetationsflächen erfolgt nach der einjährigen Fertigstellungspflege. Im Anschluss an die Fertigstellungspflege erfolgt eine 2-jährige Entwicklungspflege der Vegetation. Eine endgültige Übergabe und Abnahme gem. Grünhandbuch der Stadt Köln der Vegetation(-sflächen) erfolgt nach Beendigung der E-Pflege. F-Pflege-Abnahme: hier erfolgt lediglich eine Abnahme auf Vollzähligkeit der Pflanzen sowie eine Anwuchskontrolle gem. DIN 18915
7. Baustellenorganisation und Zutrittskontrolle
Der AG plant die Einrichtung einer Anliefer- und Zutrittslogistik. Die hierfür durch den AG nach billigem Ermessen getroffenen Maßnahmen sind durch den AN ohne gesonderte Vergütung umzusetzen.
Dies betrifft u.a.:
- die vorherige Anmeldung geplanter Anlieferungen über ein entsprechendes Portal
- die vor Ausführungsbeginn vorzunehmende Anmeldung der Mitarbeiter und Organisation der Baustellenausweise
- Zutrittskontrolle etc.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR AUSSCHREIBUNG
VORBEMERKUNGEN 1. Allgemeine technische Vorbemerkungen Freianlagen
Für die Ausführung der Arbeiten gelten die gültigen DIN-Normen, die VOB in allen Teilen und sämtliche technische Regeln und Vorschriften der Bau Berufsgenossenschaft sowie Gesundheitsschutzregeln, auch wenn in den Positionen nicht besonders darauf hingewiesen wird. Eine ausdrückliche Benennung einzelner Vorschriften, DIN-Normen etc. in den einzelnen Leistungspositionen schließt die nicht genannten Vorschriften, DIN-Normen, etc. nicht aus. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2. Ausführung (Normen, Komplette Leistungen, Güteüberwachung)
2.1 Normen
Neben der VOB/C und den allgemein "anerkannten Regeln der Technik" liegen den nachfolgend beschriebenen Leistungen insbesondere folgende Richtlinien und Merkblätter - jeweils in der aktuell gültigen Fassung zugrunde:
2.2 FLL-Richtlinie
a) FLL- Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
b) FLL -Richtlinien für die Planung, Ausführung und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen
c) FLL- Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
d) FLL- Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
e) FLL- Baumkontrollrichtlinie: Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
f) FLL- Richtlinie Dachbegrünungen Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
g) FLL- Empfehlungen Verkehrsflächen auf Bauwerken Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
2.3 Merkblätter der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen:
h) Merkblatt über Rutschwiderstand von Pflaster und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr-(Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen)
i) Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflaster und Plattenbelägen-(Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen)
j) Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen
k) Fachregel für Dächer mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien
l) -DBV-Merkblatt - Sichtbeton Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
2.4 Komplette Leistungen
Für alle auszuführenden Leistungen sind entsprechend den Positionen komplette Leistungen gefordert, d.h. Liefern aller erforderlichen Materialien und Herstellen aller Leistungen als komplette Leistungen, auch wenn Einzelheiten in den jeweiligen Positionen nicht ausdrücklich genannt sind. Es sind alle Leistungen, die zur mangelfreien Abnahme erforderlich sind, abgegolten.
2.5 Güteüberwachung
Alle Gütevorschriften für Baustoffe sind genau zu beachten. Entsprechende Nachweise sind durch den AN bis zum Ausführungsbeginn zu erbringen.
2.6 Beweissicherung
Angrenzende Flächen bzw. Nachbargrundstücke sind gemeinsam mit dem AG vor Beginn der Arbeiten zu begehen und auf ihren Zustand, etwaige Schäden und dergleichen zu prüfen. Die Ergebnisse der Begehung sind protokollarisch sowie fotodokumentarisch festzuhalten und dem AG in schriftlicher sowie digitaler Form zu übergeben.
2.7 Nachweise / Dokumentation
Bei sämtlichen Baustofflieferungen ist die Eignung des Materials vor Einbau nachzuweisen. Der AN hat dem AG den Nachweis über die Gütesicherung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen, Zusätzlichen Technischen Vorschriften bzw. Vertragsbedingungen und Richtlinien zu erbringen. Entsprechende Nachweise sind der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Sämtliche verwendete Baustoffe sind in die Mokroß-Liste aufzunehmen.
Die Revisionsunterlagen umfassen alle während der Bauausführung fortgeschriebenen Ausführungsunterlagen sowie einen Bestandlageplan der erstellten Anlagen nach digitaler Einmessung als CAD-Zeichnung, Lagepläne in den Maßstäben 1:200, 1:100, Detail- und Schnittzeichnungen in den Maßstäben 1:50, 1:20 und 1:10.
2.8 Bauablaufplanung
Die Arbeiten erfolgen nach dem Terminplan des AG. In abstimmung mit dem AG wird auf Basis der dort angegebenen Meilensteine durch den AN ein Feinterminplan entwickelt.
2.9 Schutz von Leistungen Dritter
Leistungen Dritter am Bau Beteiligter sind geeigneter Form zu schützen. Dies betrifft u.a. Vorleistungen, auf denen der AN Galabau aufzubauen hat, wie z.B. die Gefälledämmung.
VORBEMERKUNGEN
01.00 Abbrucharbeiten, Vorbereitende Maßnahmen
01.00
Abbrucharbeiten, Vorbereitende Maßnahmen
01.02 Erdarbeiten
01.02
Erdarbeiten
01.03 Entwässerungsarbeiten
01.03
Entwässerungsarbeiten
01.04 Licht und Elektroarbeiten
01.04
Licht und Elektroarbeiten
01.05 Oberflächenbeläge
01.05
Oberflächenbeläge
01.06 Baukonstruktionen
01.06
Baukonstruktionen
01.07 Einbauten in Außenalagen
01.07
Einbauten in Außenalagen
01.08 Vegetationtechnik
01.08
Vegetationtechnik
01.09 Pflanzenlieferung
01.09
Pflanzenlieferung
01.10 Fertigstellungspflege
01.10
Fertigstellungspflege
01.11 Entwicklungspflege
01.11
Entwicklungspflege
01.12 Stundenlohnarbeiten
01.12
Stundenlohnarbeiten
01.13 Instandsetzung Gehweg
01.13
Instandsetzung Gehweg
01.14 Erweiterungsbereich Berufskolleg
01.14
Erweiterungsbereich Berufskolleg
02 Grundleitungen/Infrastruktur Aussenanlagen
02
Grundleitungen/Infrastruktur Aussenanlagen
Allgemeine Vorbemerkungen(AV) Allgemeine Vorbemerkungen(AV)
Art und Lage des Bauvorhabens
HU = Hauptunternehmer
MiU = Mitunternehmer
Allgemeine Grundlagen des Angebots
Die in der Anlage gekennzeichneten Pläne (soweit vorhanden) sowie die Gegebenheiten auf der Baustelle sind vom MiU zu überprüfen und entsprechend einzukalkulieren. Sollten hierbei Widersprüche auftreten, möchten wir Sie bitten, diese mitzuteilen und mit uns gemeinsam klar zu stellen. Sollten Sie bei den ausgeschriebenen Arbeiten im Gesamten bessere und wirtschaftlichere Lösungen sehen, bitten wir Sie, diese neben dem Leistungsverzeichnis durch die Abgabe eines Alternativ-Angebotes anzubieten. In der Preisgestaltung des MiU sind alle Hinweise aus den allgemeinen Vorbemerkungen und zusätzlichen technischen Vorbemerkungen des HU zu berücksichtigen. Alle Einzelpreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren.
Termine
Die Angaben im Anschreiben entsprechen dem derzeitigen Terminplan und werden bei der Auftragserteilung mit Ihnen festgelegt.
Qualität- und Eigenprüfung
Das Ansehen und damit auch der Erfolg unseres Unternehmens werden wesentlich geprägt von dem Maß, in dem wir die Qualitätsanforderungen unserer Kunden erfüllen. Mit einem systematisch betriebenen und für nesseler bau gmbh verbindlichen Qualitätssystem, zertifiziert nach DIN ISO 9001, sollen Fehler von Anfang an vermieden und Fehlerquellen sofort und konsequent beseitigt werden. Bei unseren Mitunternehmern setzen wir das Bestreben voraus, die vertraglich zugesicherte Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu unserer Zufriedenheit und damit auch der unserer Kunden auszuführen und sich gleichzeitig als Partner für neue Projekte zu qualifizieren.
Zu beachtende Vorschriften und Unterlagen:
Technische VorbemerkungenLeistungsverzeichnis mit Anlagen und PläneVOB Teil B/CTechnische Vorschriften für BauleistungenBauordnungsrechtliche Bestimmungen,Unfallverhütungsvorschriften,Werksvorschriften für die Verarbeitung der Werkstoffe in den jeweils zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassungen.
Bei der Ausführung der beschriebenen Leistungen müssen alle relevanten Gesetze, Normen, Erlasse, Verordnungen, Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie die anerkannten Regeln der Technik, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt gültig sind, berücksichtigt werden.
Fabrikate/Produkte
Als Mindeststandard gelten die in den Leistungsbeschreibungen
geforderten Fabrikate und Qualitäten. In den einzelnen Leistungsverzeichnissen sind z. T. Fabrikate und Produkte vorgegeben, die den geforderten Qualitätsstandard definieren. Dem Angebot sind die Fabrikate zu Grunde zu legen, die in der jeweiligen Leistungsposition angeführt sind. Werden alternative Fabrikate / Produkte kalkuliert, ist deren Gleichwertigkeit nachzuweisen und das gewählte Fabrikat in einem dazugehörigen Formblatt alle relevanten Daten, wie im LV Text benannt, anzugeben. Der Gleichwertigkeitsnachweis bezieht sich immer auf das in den Leistungsbeschreibungen angegebene Fabrikat. Gibt es hierzu keine Angaben durch den Bieter, so gilt das ausgeschriebene Fabrikat als geschuldet. Abweichungen von den alternativ angebotenen Fabrikaten / Produkten sind durch den MiU zu benennen. Lässt der MiU dieses Prozedere außer Acht, berechtigt dies den HU, auch noch im Nachhinein, den Preisunterschied von der Schlussrechnung im Abzug zu bringen.
Werk- und Montageplanung
Der MiU hat auf Grundlage der vom HU zur Verfügung gestellten Planung eine für die Ausführung der Leistung vollständige und umfassende Werk- und Montageplanung nach der Vorgabe der VOB/C und den gewerkespezifischen DIN-Vorschriften zu erstellen. Die weiteren Anforderungen an Art und Umfang der Werk- und Montageplanung sind in den Vorbemerkungen aufgeführt. Der Ablauf des Prüfprozesses inkl. der Regelungen zur Übergabe und die Übergabe der Planunterlagen an den HU ist dringend einzuhalten. Die Unterlagen sind mindestens 4-fach in Papierformat und einmal in digitaler Form, in einem mit den HU und dessen Vertreter abgestimmten Dateiformat, an den HU zu übergeben. Sämtliche vereinbarte Zwischentermine nach Auftragsvergabe hierzu sind Vertragstermine.
Diese Leistungen sind, sofern dafür keine separate Position angegeben, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Installation der Leistung des MiU darf erst mit dem Freigabevermerk des HU oder dessen Vertreter, auf der vom MiU zu erstellenden Montageplanung erfolgen. Bei installierten Leistungen ohne Freigabevermerk, hat der HU das Recht auf eine kostenlose Demontage der nichtgenehmigten Leistung, ohne das der vereinbarte Terminplan gefährdet wird.
Für den MiU besteht hierzu nicht nur eine Bringschuld, sondern auch eine Holschuld.
Revisionsunterlagen (Dokumentation)
Der MiU erstellt vollumfängliche Revisionsunterlagen in einer Qualität, die langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb der Liegenschaft ermöglicht. Der MiU hat die Revisionsunterlagen nach dem tatsächlichen Stand der Ausführung zu fertigen, gemäß den formalen Vorgaben des HU, die im Leistungsverzeichnis definiert sind bzw. nachgereicht werden. Die Unterlagen sind mindestens 2-fach in Papierform und einmal auf Datenträger an den HU zu übergeben. Die Revisionsunterlagen sind entsprechend den Anforderungen der VDI 6026 "Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen" zu erstellen.
Bemusterung
Ziel der Bemusterung ist die Sicherung des Qualitätsstandards und in Sonderfällen das Aufzeigen der Funktionsweise. Die Musterflächen und Objekte sollen die endgültige Bauausführung und den geforderten Qualitätsstandard zeigen, der von Auftraggeber, Architekten und Fachplanern zur Ausführung freigegeben wird. Sie dienen als Referenz für die weitere Ausführung. Die Bemusterung kann in unterschiedlicher Form durchgeführt werden. Zur Ausführung kommen a) Katalogbemusterung, b) Handbemusterung, c) Musterausführungen in definierten Größen und d) 1:1 Einrichtung eines Musterraumes. Ein 1:1 Muster soll entsprechend Ihrer späteren Einbausituation gezeigt werden. Das Bemustern von Funktionen ist nur in Sonderfällen gefordert, die jeweils in den einzelnen dafür vorgesehenen Positionen aufgelistet werden. Dort sind die jeweils geforderte Art und der Umfang näher beschrieben. Grundsätzlich soll die ausgeschriebene Qualität zur Bemusterung kommen. Sollte diese wider Erwarten nicht erreicht werden, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Muster einzufordern, bis die beschriebene Qualität erreicht wird. Bei bereits Installierten Leistungen die nicht der ausgeschriebenen Qualität entsprechen, hat der HU ein Recht auf Wandlung und/oder Schadensersatz. Eine Bemusterung gemäß Ausführung a) bis c) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Baubeschreibung sieht eine 1:1 Bemusterung in Form eines Musterraumes vor, dieser ist auch Bestandteil einer pauschalen Beauftragung.
Pflichten des MiU
Der MiU verpflichtet sich die Leistung im eigenen Betrieb zu erbringen. Eine Weiterbeauftragung seiner Leistung an Nachunternehmer ist nur nach Voranmeldung und mit Genehmigung des HU möglich. Bei Verstößen ist der HU berechtigt, die weitergabe von Leistung zu verweigern und auf die vereinbarte Erfüllung durch den MiU zu bestehen. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Eventuell erforderlich werdende Stundenlohnarbeiten müssen vor Beginn der Arbeiten vom MiU angemeldet und begründet werden. Die Höhe des eventuellen Lohns und Materialverbrauchs bei Stundenlohnarbeiten ist vom MiU im Vorfeld abzuschätzen und dem HU vor Ausführung der Leistung mitzuteilen. In Zweifelsfällen hat der MiU die Arbeiten vorbehaltlich einer vertraglichen Prüfung durch den HU, durchzuführen. Der MiU hat den Baufortschritt jederzeit zu fördern. Eigen verschuldete oder versäumte Koordinations- und Abstimmungsfehler des MiU berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Mehrleistungen oder Sonderleistungen haben nur einen Anspruch auf Vergütung, wenn diese vor Beginn der Arbeiten angemeldet, begründet, in Ihrer Höhe beziffert und vom HU oder dessen bevollmächtigten Vertreter beauftragt oder angeordnet wurden. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist Pflicht. Die Kosten hierzu sind in den EP`s zu berücksichtigen. Eventuelle Stellvertreter müssen nicht nur weisungsbefugt sein, sondern auch für ihren Teil die ausreichende Fachkompetenz besitzen. Er muss mit dem Projekt soweit vertraut sein, dass er kompetente Auskunft erteilen kann. Das Führungspersonal des MiU muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift mindestens auf Level C2 sicher beherrschen. Der MiU hat den gesamten Bauablauf zu dokumentieren. Besonders zu dokumentieren sind Begehungsprotokolle, Sicht- und Vorabnahmen, Druckproben, Spülen der Leitungen, hydraulische Abgleiche, usw. Eine Prüfung ohne geeichte Prüfgeräte wird nicht anerkannt. Sämtliche Kosten für die Dokumentationen sind mit in die EP`s zu kalkulieren. Jeder Mitarbeiter des MiU, welcher am Bau beteiligt ist, muss vom MiU selbst, eine aktuelle Einweisung zur Einhaltung der UVV und der Baustellenordnung erhalten haben. Eine Teilnehmerliste des MiU ist dem HU vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert zu übergeben. Aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen hat der HU das Recht, bei Nichteinhaltung ein Baustellenverbot für nichtunterwiesene Mitarbeiter des MiU zu erteilen. Der MiU hat dafür Sorge zu tragen das die vereinbarten Termine hierdurch nicht gefährdet werden. Für den MiU gilt grundsätzlich die Bringschuld und die Holschuld gleichermaßen.
Fristen
Der MiU ist an nachfolgende Fristen vertraglich gebunden:
Vorlage des Versicherungsnachweises / vor Beginn der Arbeiten
Vorlage der Vertragserfüllungsbürgschaft / vor Beginn der Arbeiten (wenn vereinbart)
Vorlage der Montagepläne / 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten
Vorlage der Revisionsunterlagen / 4 Wochen vor Anmeldung der Abnahme
Vorlage der Gewährleitungsbürgschaft / vor Auszahlung des Restbetrages
Der HU ist berechtigt bis zur Vorlage fällige Zahlungen zu verweigern.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
Auch wenn der MIU nicht unter die Verpflichtungen des LkSG direkt fällt, verpflichtet er sich gegenüber dem HU, in seinem Verantwortungsbereich die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen. Der MIU wird auch seine Lieferanten und Auftragnehmer wiederum dazu zu verpflichten, dies ebenso zu tun und diese Verpflichtungen wiederum mit ihren Lieferanten und Auftragnehmern zu vereinbaren.
Allgemeine Hinweise
Alle Hinweise aus den Bauumständen, aus der Baustellenordnung, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und der Baustellenlogistik sowie den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und technischen Vorbemerkungen auf Gewerke- Paket- und/oder Losebene resultierenden Randbedingungen, zusätzlichen Leistungen, Erschwernisse und Behinderungen sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Die unter den VOB/C benannten besonderen Nebenleistungen sind in die EP`s einzukalkulieren. Sollte eine Kalkulation aus besonderen Gründen nicht möglich sein, muss dies vor Angebotsabgabe dem HU benannt werden. Eine Nachforderung nach Auftragserteilung ist nicht mehr möglich. Eventuell anfallende Kosten für Lohnzuschläge des MiU sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Alle Installationsarbeiten sind nach dem neusten Stand der Technik durchzuführen. Unterschriften des HU oder dessen Vertreter dokumentieren nur den jeweils geleisteten Umfang, stellen aber keinen Anspruch auf eine Vergütung dar. Erst die Beauftragung des HU ist maßgeblich.
Allgemeine Vorbemerkungen(AV)
Zusätzl. Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen sind Bestandteil im Sinne der VOB und sind vom MiU bei der Kalkulation, Ausführung und Berechnung von Lieferung und Leistungen zu beachten. Die ZTV und AV sollen die Regelungen des Vertrages und den ATV (VOB-B und -C) lediglich ergänzen und wo notwendig hervorheben. Die Anforderungen der ZTV und AV sind bei der Kalkulation des MiU zu berücksichtigen, eine besondere Vergütung erfolgt hierzu nicht, es sei denn, hierzu wird ein gesonderter Preis abgefragt.
Allgemeines
Es wird großen Wert auf die optimale Harmonisierung der einzelnen Anlagenteile für die Gebäudetechnik gelegt. Preisangaben beinhalten grundsätzlich die Lieferung, die Einbringung, transportieren zum Einbau-/ Montageort, die Montage und die Inbetriebnahme, sofern in den Leistungspositionen keine anderen Angaben gemacht werden. Die in den Leistungspositionen genannten Montagehöhen verstehen sich inkl. der erforderlichen Gerüststellung, für darüberhinausgehende Montagehöhen können in entsprechende Gerüstpositionen in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sein. Die Regelungen bei der Erstellung von Dokumenten, Berechnungen, Plänen, etc. sind zu beachten und einzuhalten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählen neben den freigegebenen Werkstatt- und Montagezeichnungen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung sowie die Fortschreibung der W+M- Planung (auch in Form von Handeintragungen und Skizzen).
Baustelleneinrichtung
Alle für die Baustelleneinrichtungen erforderlichen Leistungen, die der MiU benötigt, um seine Leistung zu erbringen, hat der MiU in die Einheitspreise einzukalkulieren, bei der Baudurchführung zu liefern, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber wieder abzubauen.
Werk- und Montageplanung
Der Auftragnehmer (MiU) erhält vom Auftraggeber (HU) die hierzu notwendigen Planungsunterlagen, die in Dokumentenverzeichnissen übersichtlich erfasst sind.
Die Planung des HU ist als Standard zu übernehmen und demzufolge fortzuschreiben. Die nach VOB-B § 3 Absatz 3 gegebene Prüfpflicht des MiU für die vom Auftraggeber (HU) beigestellten Planungsunterlagen sind von MiU prüffähig nach Art und Umfang zu dokumentieren. Sämtliche Werk-/Montagepläne sind vor Montagebeginn vom MiU mit den anderen Fachgewerken (z.B. ausführende Firmen Lüftung, Elektro, Heizung, Kälte, Sanitär, Sprinkler etc.) abzustimmen, zu koordinieren und im Rahmen der Baubesprechungen gegenzuzeichnen. Gleiches gilt für alle anderen am Bau beteiligten Gewerke gleichermaßen. Änderungen im Zuge der W+M-Planung durch den MiU, welche neue Berechnungen und Dimensionierungen der Anlagen nach sich ziehen, sind vom MiU anzufertigen, in die Montagepläne einzuarbeiten und dem Auftraggeber vorzulegen. Hierbei sind die in den ZTVs angegebenen Garantiewerte sowie die vertraglich festgelegten Fabrikate und Typen inkl. deren technischer Werte zu beachten. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Angaben zur Ausführung
Die Fachbauleitung des MiU nimmt an den regelmäßigen Baubesprechungen teil.
Der MiU hat alle Transport- und Einbringmöglichkeiten bei der Montage- und Werkstattplanung zu prüfen, zu berücksichtigen und bei unzureichenden Transport- bzw. Einbringverhältnissen rechtzeitig Bedenken geltend zu machen. Auf Grund der baulichen Gegebenheiten sind die Geräte nach Erfordernis in geteilter Ausführung anzuliefern und einzubringen. Der MiU hat die für seine Leistungen erforderlichen Berechnungen und Ausführungsunterlagen zu erstellen. Er hat Werkstattpläne, Elektrische Anschlusswerte, Angaben zur Netzberechnung - Selektivität, etc.), soweit sie nicht vom HU zu liefern sind, ohne besondere Vergütung zu erstellen und dem HU rechtzeitig vorzulegen. Ebenso sind vom MiU alle Angaben und Daten für seinen Leistungsumfang, die für andere Lose / Gewerke von Bedeutung sind, rechtzeitig bereitzustellen. Mit der Genehmigung und Freigabe übernimmt der HU keinerlei Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Geeignetheit der Unterlagen. Alle erforderlichen Vermessungsarbeiten für die zu erbringenden Leistungen sind vom MiU verantwortlich durchzuführen und sind im Leistungsumfang enthalten. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom MiU hergestellt wurden. Soweit für die Leistungsabwicklung die Abmessung der Vorleistungen ausschlaggebend ist, hat der MiU das örtliche Aufmass verantwortlich durchzuführen. Der MiU hat auf Verlangen des HU nachzuweisen, dass die Qualität der von ihm verwendeten Stoffe/Materialien seiner fertigen Leistungen den vertraglichen Anforderungen und Vorgaben entspricht und die Stoffe/Materialien gesundheitlich unbedenklich sind. Im Zweifel kann der HU Qualitätsprüfungen verlangen, die der MiU nach den einschlägigen Vorschriften durchzuführen hat. Dies ist im Leistungsumfang enthalten. Der MiU hat alle im Zusammenhang mit seinen geschuldeten Leistungen erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Auch für die Zeiten der Arbeitsruhe müssen alle Gefahrstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Die Benutzung vom HU oder Dritter zur Verfügung gestellter Gerüste und Schutzvorrichtungen geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Sie sind erforderlichenfalls, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften, zu ergänzen und zu erweitern. Nach Abschluss der Arbeiten hat der MiU die übernommenen Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß zurückzugeben. Über die Lage von Leitungen aller Art, insbesondere unterirdische Leitungen, hat sich der MiU vor Beginn der Arbeiten eingehend selbst zu informieren. Eingriffe in solche Leitungen oder Anlagen sind nur mit Zustimmung des HU und nach Weisung der zuständigen Stellen gestattet. Der MiU haftet für jeden weiteren daraus entstehenden Schaden. Anlagen, die einer Bedienung und/oder Überwachung bedürfen, sind bis zur Abnahme vom MiU eigenverantwortlich zu warten und zu betreiben. Eine Ausführliche Nutzereinweisung, bei Bedarf auch mehrfach, ist in die Einzelpreise einzurechnen.
Montagehinweise
Bei der Montage aller mechanischen und elektrischen Anlagenteile ist auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten. In Bereichen, wo wasserführende Leitungen über Schaltschränken montiert sind, müssen Auffangwannen eingebaut werden, die mit einem Leckagewarnsystem mit Anschluss an die GLT zu versehen sind. Das Gewerk Elektrotechnik montiert an den geplanten Stellen Potentialausgleichschienen. Ab dort verkabelt jedes Haustechnische Gewerk die notwendigen Potentialausgleich-leitungen eigenständig, und schließt diese entsprechend an. Das Auflegen und die Funktionsprüfungen aller in den Gewerken gelieferten Verbraucher erfolgt über das jeweilige Gewerk selbst. Sofern nicht anders vereinbart, verlegt das Gewerk Elektro die Spannungsversorgung bis zu den Komponenten der Gewerke HSLK und GA, die Gewerke HSLK und GA legen die Kabel auf. Sämtliche Einbaukomponenten sind bis zur Abnahme/Gefahrenübergang durch den MiU vor Beschädigungen, Verschmutzungen, Beschriftung etc zu schützen (siehe auch VDI 6022, Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte, VDI 6023, Hygienetechnische Anforderungen an Trinkwasserinstallationen etc.). Jede Art von Geräten, Armaturen, Rohrleitungen, Kanälen und Bodenkanälen, etc. sind vor Transportverunreinigungen zu schützen. Bei Montageunterbrechungen (ab länger als 4 Stunden) sind diese Teile gegen Verschmutzung zu sichern (Abkleben mit Folie). Stoffe und Bauteile müssen den Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt sein. Darüber hinaus sind die Rohrleitungen und Armaturen zum Einbau in sensible Bereiche wie z.B. Rechenzentrum vor Verschmutzung geschützt anzuliefern (z.B. Folieneinschweißung und Endstopfen). Durch den MiU ist dies sicherzustellen und zu protokollieren. Die Vorgaben der AGI-Arbeitsblätter, insbesondere der AGI Q 151 "Korrosionsschutz bei Kälte- und Wärmedämmungen an betriebstechnischen Anlagen" sind zu beachten und einzuhalten. Verschmutzte Bauteile sind vor dem Einbau chemisch zu reinigen oder durch neue auszutauschen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Grundsätzlich sind durch den MiU geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Leistungen Dritter zu schützen. Dies gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen.
Bei der Ausführung der Leistungen sind alle geltenden Deutschen und EU- Normen, Richtlinien und Verordnungen einzuhalten.
Einheitlichkeit von Geräten
Alle Systembedingten Einzelteile, die zur Montage der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen Anlagenteile gehören und nicht besonders erwähnt sind, aber für die Herstellung und zur Vollendung der Anlage unerlässlich sind, müssen im Leistungsumfang enthalten sein. Geräte gleicher Zweckbestimmung müssen auch gleichen Fabrikates sein. Alle Geräte- und Anlagenteile sind mit dem zum einwandfreien Dauerbetrieb notwendigen Zubehör auszurüsten. Es sind prinzipiell Typen der letzten aufgelegten Serien zu verwenden. Die Eignung aller zum Einbau vorgesehenen Materialien und Produkte sind durch Prüfzeugnisse bzw. Prüfberichte staatlich anerkannter Materialprüfungsämter zu belegen. Sie müssen in allen Teilen der gültigen Bau- und DIN-Vorschriften entsprechen und die entsprechenden Gütesiegel tragen.
Brandschutzmaßnahmen
Durchdringungen brandschutztechnisch qualifizierter Wände oder Decken sind durch den Einsatz von Brandschutzmaterialien in der entsprechenden Qualität bzw. Feuerwiderstandsdauer mit zugelassenen Systemen herzustellen. Prüfzeugnisse, allgemein - bauaufsichtliche Zulassungen oder Einzelfallzulassungen der eingesetzten Materialien sind vor Einbau und zur Abnahme vorzulegen. Die dem MiU vom HU zu Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen entsprechen den Auflagen der Baubehörde, des Brandschutzgutachters und des Sachverständigen hinsichtlich des geforderten Brandschutzzieles. Sollten sich im Zuge der Werk- und Montageplanung Änderungen hinsichtlich des ausgeschriebenen Leistungsumfanges ergeben, so sind diese durch den MiU auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept und Regeln der Technik zum vorbeugenden Brandschutz abzugleichen, zu dokumentieren und der Fachbauleitung sowie dem HU zur Prüfung vorzulegen. Grundlage sind die behördlichen Auflagen, das Brandschutzgutachten, die Bauordnung in Verbindung mit der MLAR und insbesondere auch die Detaillösungen der Gutachter. Der Montageablauf hat mindestens so zu erfolgen, das Brandschutzklappen von zwei Seiten und Rohrleitungen sowie Kabeltrassen von einer Seite frei für die Brandschutzarbeiten zugänglich sind. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund und die Anforderung (z.B. Brandschutz) abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten sind die zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 zu beachten. Hier sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom MiU zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen sowie Leistungen Dritter abzudecken.
Körperschall- und Schwingungsschutzmaßnahmen
Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aggregaten HU-seits ausgeführt. Sollten die vom MiU angebotenen Fabrikate und Typen andere Fundamente als die baulich vorgesehen benötigen, sind diese Angaben unverzüglich dem HU zur Weiterleitung zu übergeben. Aggregate wie Pumpen, Pumpen von Hebeanlagen, Druck-erhöhungsanlagen, Ventilatoren und sonstige schallemittierende Geräte sind gegen das Gebäude schwingungsfrei zu lagern. Entsprechende Schwingungsdämpfer und Rahmen sind in den jeweiligen Leistungspositionen beschrieben. Vom MiU werden im Zuge der W+M-Planung vollständig vermasste Zeichnungen über Sockel- und Zwischenfundamente angefertigt, in denen der Gesamtschwerpunkt des Masse-Feder-Masse-Systems eingetragen ist. Alle körperschallführenden Versorgungs-leitungen müssen körperschalldämmend und bauwerks-entkoppelt durch das Bauwerk geführt werden bzw. an ihm mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklungen aus geeigneten Materialien befestigt werden. Alle Befestigungen sowie alle Berührungsstellen mit anderen Bauteilen sind mit schall- und wärmedämmenden Einlagen, entsprechend den Anforderungen der Leistungspositionen, zu versehen. Die Lagerung aller beweglichen Teile, Achsen, usw. muss geräusch- und wartungsarm sein. Der MiU hat die ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen auf die Schallpegel-Grenzwerte hin zu überprüfen. Er informiert den HU schriftlich über Bedenken an den ausgeschriebenen Systemen und Bauteilen seiner Lieferungen und Leistungen.
Befestigungen und Konsolen
Zur Aufhängung und Befestigung der Rohrleitungs- /Kanal-trassen, Armaturen und Aggregaten, sowohl in den Montage-schächten als auch an den Decken sind stabile Konstruktionen aus Profileisen und industriell gefertigte Befestigungssysteme, jeweils in verzinkter Ausführung, herzustellen bzw. zu montieren. Der rechnerische Nachweis über die Zug- und Druckfestigkeit ist vorzulegen. Schweißstellen an feuerverzinkten Konstruktionen sind mit Kaltverzinkung zu behandeln. Das Durchstemmen von Decken zu Befestigungs-zwecken ist grundsätzlich nicht zulässig. Befestigungen, gleich welcher Art, dürfen nicht eingeschossen werden. Die entsprechenden Festlegungen des Schwingungs- und Schallschutzes sind einzuhalten. Wand- und Decken-durchführungen sind körperschalldämmend und dicht verschlossen auszuführen. Alle verwendeten Dämmmaterialien müssen nicht brennbar (nach Klasse A 1/A2) sein. Für Befestigungen in Fluren und Rettungswegen sind nur F30 zugelassene Befestigungen (DIBt) nach der gültigen LAR zugelassen. Sämtliche Befestigungen und Aufhängungen sind durch Bohren und Verdübeln auszuführen. Das Einschießen von Dübeln ist nicht zulässig.
Es dürfen nur vom Institut für Bautechnik allgemein bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassene Dübel verwendet werden. Dübel im Bereich von Außenlufteinflüssen, z.B. Tiefgarage oder Feuchträume, benötigen einen entsprechenden Korrosionsschutz und müssen für den Einbau geeignet sein. Die in der Zulassung festgelegten Vorgaben für den Einbau sind genauestens einzuhalten und vom MiU eigenverantwortlich zu kontrollieren.
Genehmigungsunterlagen
Der MiU ist verpflichtet, in Verbindung mit dem Bauherrn und Fachplanern, alle erforderlichen Genehmigungsunterlagen zur behördlichen Abnahme zu erstellen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen sind im Leistungsumfang enthalten. Die Anlagen werden von dem HU erst nach Zulassung bzw. nach behördlicher Genehmigung abgenommen (Funktionsabnahme).
Qualitätsüberwachung und -prüfung
Die Qualitätsüberwachung hat abgestimmt auf die jeweiligen Leistungen strukturiert nach einem zu erstellenden Pflichtenheft, einem Prüfplan, Prüflisten, Protokollen und Berichten in folgenden Projektphasen bzw. durch Nachweise durch den Errichter zu erfolgen. Besonders zu beachten sind:
Fertigung der Einzelkomponenten beim Hersteller (nur wenn erforderlich)Spülung der AnlagenDruckproben und DichtheitsprüfungSchweißnahtprüfung (nur wenn gesondert vereinbart)Herstellerbescheinigungen/ WerkzeugnisseWerks- und LabortestsHygieneerstinspektion in Anlehnung an VDI 6022InbetriebnahmeHydraulischer AbgleichLuftmengenmessungenNachweis zur Einhaltung der Garantiewerte und der geforderten LeistungsdatenAbschnittsweise Funktionsprüfung vor OrtFunktionsprüfung der Anlagen unter verschiedenen Lastbedingungen (Nennlast, Teillast, Sommer-/ Winterbetrieb) vor Ort nach Fertigstellung und vor Übergabe.
An den im Prüfplan festgelegten Qualitätsprüfungen ist es dem HU und/oder dessen beauftragten Dritten jederzeit gestattet teilzunehmen, um sich von der Ausführungsqualität und dem Erfüllungsgrad des Pflichtenheftes einen Eindruck zu verschaffen. Aufwendungen hierfür sind im Leistungsumfang enthalten.
Abnahme
Die Abnahme regelt sich im Übrigen nach den Vereinbarungen im Verhandlungsprotokoll bei der Beauftragung.
Aufmass (Planaufmass) / Leistungsnachweise
Bei Aufmassaufträgen ist das Aufmass mittels Aufmassplänen als prüffähiger Abrechnungsnachweis zu erstellen. Zum Planaufmass gehören mindestens:
Aufmasspläne (M 1:50) mit MaßangabenStücklisten mit PositionsangabenFotodokumentation für später nicht mehr einsehbare BauteileMarkierte Aufmasspläne
Die Aufmasspläne sind entsprechend fortzuschreiben und das Aufmass ist kumuliert entsprechend den späteren Rechnungsstellungen aufzubauen.
Im Fall einer Pauschalisierung der Leistung entfallen die vorgenannten Leistungsnachweise. Die Abrechnung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, global pauschal. Alle hierfür anfallenden Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Anerkennung des Bieters
Der Bieter bestätigt ausdrücklich und rechtsverbindlich, die allgemeinen Vorbemerkungen und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen des HU durch die Unterschrift dieses Angebotes anzuerkennen.
......................................................
Ort / Datum / Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Stand: 02/2025
Zusätzl. Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) In den folgenden Einheitspreisen sind folgende Leistungen zu berücksichtigen:
Technische Dokumentation nach Vorgabe der FLB
Spülen der Leitungen, Druckprüfung, Zustandsdokumentation aller verbauten Anlagen nach VerfüllungWeitere Zustandsdokumentation in Q3-Q4/2027Gebäudeeinführung: Die Grundleitungen sind im Zuge des Ausbaus bis ins Gebäude einzuführen. Der Anschluss an die Grundleitung erfolgt über eine Muffe (min. 10cm )und einen bauzeitlichen Schutz (Stopfen).
Sämliche Leistungen sind einschließlich erforderlichem Zubehör in den EP einzukalkulieren.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Vorbemerkung 3D W+M-Planung und Revisionsunterlagen Die Ausführungsplanung wurde in 3D bzw. BIM Methodik erstellt. Dabei wurde zur Modellierung Revit 2023 und zur Berechnung liNear verwendet.
Die durch den AG übergebene Ausführungsplanung ist exakt wie modelliert örtlich umzusetzen und zu bauen. Abweichungen davon ohne zwingenden Grund und ausdrückliche Freigabe sind nicht gestattet. Auf Verlangen des AG sind ohne Genehmigung ausgeführte Leistungen auf eigene Kosten des AN zurückzubauen und durch planmäßig vorgesehene Leistungen zu ersetzen. Die Bestimmungen von §3 Nr.3 VOB/B bleiben hiervon unberührt. Für die nach §3 Nr.3 VOB/B vorgesehene Prüfung der zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen vereinbaren der AG und der AN eine Frist von maximal 12 Wochen ab Vertragsunterzeichnung. Innerhalb dieser Frist bessert der AG Leistungen, die vom AN als fehlerhaft erkannt wurden zu seinen Lasten nach. Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der AN auf sein Nachbesserungsrecht gegenüber dem AG und wird die als fehlerhaft erkannten Leistungen in dem Sinne ausführen, die der ursprünglich geplanten Leistung inhaltlich, technisch und geometrisch am nächsten kommt. Der AG überführt die geänderten Leistungen zu Lasten des AN in das As-built Modell. Für Berechnungen, die im Zuge der Werk- und Montageplanung erstellt wurden, gilt das zuvor Gesagte sinngemäß.
Der AG übergibt dem AN Attribuierungslisten im Format Excel. In diesen Listen sind je Modellobjekt die geforderten Attribute enthalten, die durch den AN mit den entsprechenden Werten befüllt werden müssen. Die fertig bearbeiteten Listen übergibt der AN dem AG 4 Monate vor seinem vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin.
Vorbemerkung 3D W+M-Planung und Revisionsunterlagen
02.01 Grundleitungen und Schachtsysteme
02.01
Grundleitungen und Schachtsysteme
02.02 Regenrückhaltesysteme
02.02
Regenrückhaltesysteme
02.03 Versickerungsanlagen
02.03
Versickerungsanlagen
02.04 Hebeanalgen
02.04
Hebeanalgen