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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Neubau einer Wohnanlage, Blankenburger Straße 37/39, 13156 Berlin Auf dem Grundstück Blankenburger Straße Nr. 37 (Gemarkung Pankow, Flur 148 mit Flurstücken 438 und 440) in Berlin, Pankow Ortsteil Niederschönhausen, ist eine Wohnhausanlage mit insgesamt 63 Wohneinheiten geplant. Im hinteren Teilbereich des Grundstücks gibt es eine gestaltete Aufenthaltsfläche gemäß Außenanlagenplan und es wird ein großer Spielplatz realisiert. Im Bereich zum Nachbarn Blankenburger Straße 35 verbleibt im Erdgeschoss eine Zuwegung für die Erreichung eines städtischen Grundstücks, welche ab 1. Obergeschoss überbaut wird. Nebenliegend befindet sich eine Durchfahrt für die Erreichung der Spielplatzfläche und zur Erschließung des Gartenhauses. Es wird ein Vorderhaus mit Teilunterkellerung, 6 Etagen und 47 Wohneinheiten gebaut. Des Weiteren gibt es ein Gartenhaus mit 3 Etagen und 16 Wohneinheiten. Sämtliche Fahrradstellplätze werden über Fahrradbügel im Bereich der Außenanlagen nachgewiesen. Termine Geplanter Baubeginn Fassadenarbeiten: ________ 2026 Geplante Fertigstellung/Übergabe: ________ 2026 Bauherr GSI BLANK37 Entwicklungs GmbH Krugerstraße 5/ Top 16 1010 Wien, Österreich vertreten durch: dBS Investment GmbH Prager Straße 171 04229 Leipzig (b37@dbs-invest.de) Objektplanung Keintzel Architekten GmbH Keithstr. 2-4 10787 Berlin Tel.  030 214 59 58 -0 Fax. 030 214 59 58 -12 E-Mail: B37@keintzel-architekten.de Vergabeverfahren Bei der GSI BLANK37 Entwicklungs GmbH handelt es sich um einen privaten Bauherrn. Die Leistungen werden in Anlehnung an eine Freihändige Vergabe ausgeschrieben. Ort der Ausführung Blankenburger Straße 37/39, 13156 Berlin Gesamtumlage 1,85% - beeinhaltet folgendes: Bauleistungsversicherung Sanitäre Einrichtungen Bauwasser Baustrom Baustellensicherung
Projektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Außenputz / WDVS Ausführungsgrundlage und Geltungsbereich Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik sowie die für die Leistung des AN zutreffenden DIN- EN und VDI- Normen und technische Vorschriften neuester Fassung insbesondere: - GEG                            Gebäudeenergiegesetz - DIBT 4/1990              Nachweis der Standsicherheit von Wärmedämm- Verbundsystemen - DIBT 4/1980               Kunstharzbeschichtete Wärmedämm-Verbundsysteme - die einschlägigen Grund- und Fachregeln im Putzerhandwerk - Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller - Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten, Grundsätze der Prävention sowie die Merkblätter der Berufsgenossenschaft - die statischen Berechnungen und vorliegenden Plangrundlagen der Architekten und Sonderfachleute - Angaben der Bauleitung Stoffe, Bauteile Die Verarbeitungsrichtlinien der Werkmörtelhersteller sollen eingehalten werden, auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Werkfrischmörtel und Mehrkammer-Silomörtel sind nur mit Zustimmung der Bauleitung zu verwenden. Allgemeines Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden können, sind vor Beginn mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Risseverhinderung sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzusprechen und deren Vergütung zu regeln. Das gilt besonders für Stoßstellen unterschiedlicher Materialien (Mauerwerk, Beton, Dämmmaterial) als Putzgrund und dabei vor allem an unterschiedlichen Bauteilen (z. B. Decke/Unterzug). Putzträger über Holzfachwerk sollen keine Verbindung mit dem Holzwerk haben. Die Tragelemente der vorgehängten Balkonkonstruktionen sind Bauseits vorhanden. Es werden Ihre leistungen Oberflächenfertig erstellt und die Balkone im Nachgang montiert. Kleinere Nachbesserungsarbeiten nach Montage sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile, angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken. Beim Entfernen von Putzschichten sind Geräte, Einrichtungen u. ä. staubsicher abzudecken. Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die abzudeckende Oberfläche verletzen oder Rost verursachen, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen. Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit den anderen Ausbaugewerken und nach Anweisung der Bauleitung durchzuführen. Außenputz Außenputz ist möglichst bei bedeckter Witterung anzubringen. Anderenfalls ist durch Abhängen der Gerüste mit Folie o. ä. ein ausreichender Schutz gegen Sonneneinstrahlung zu gewährleisten. Analog ist der Schutz gegen Schlagregen sowie Austrocknung durch Wind zu sichern. Bei verkleideten Gerüsten ist bei entsprechender Wetterlage auf Zugerscheinungen durch die "Kaminwirkung" zu achten; bei Erfordernis ist für eine vorübergehende Öffnung von Fassadengerüstverkleidungen zu sorgen. Diese Maßnahmen dienen der Nachbehandlung des Außenputzes und sind Nebenleistungen. Bei Außenputz ist auf eine ausreichende Trocknung der einzelnen Lagen zu achten. Die Trockenzeit ist im Normfall mit einem Tag pro mm Schichtdicke anzunehmen. Sind keine Detailpläne vorhanden, ist der Anschluss des Sockelputzes an die vertikale und horizontale Mauerwerksdichtung unbedingt mit der Bauleitung abzustimmen. Sockelputzunterkanten sind gerade und ohne anhaftenden Restmörtel auszubilden. Werden unterschiedliche Untergründe, z.B. unzulässige Kombinationen von Dämmstoffe u.ä., angetroffen, so ist zur Herstellung eines einheitlichen Untergrundes und zum Abbau von Spannungen eine Detailabstimmung mit der Bauleitung zu führen. Erst nach ausreichender Erhärtung sind die ausgeschriebenen Putzlagen anzubringen. Putzbewehrung muss alkalifest sein und ist mittig oder im äußeren Drittel einzubauen. Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u. ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind zumindest durch Kellenschnitt zu trennen. Auf gleichmäßige Färbung und Oberflächenausbildung des Außenputzes ist zu achten. Das gilt besonders im Bereich der Gerüstlagen, wo auf einwandfreie Übergänge und gleichmäßige Schichtdicke zu achten ist. Flecken und Ansätze im Außenputz gelten als wesentlicher Mangel. Besonders bei Oberputzschichten mit Farbzusatz ist darauf zu achten, dass für zusammenhängende Flächen nur Material einer Charge verwendet wird. Lässt die vorgesehene geringe Dicke des Oberputzes mit Farbzusatz eine gleichfarbige wolkenfreie Gestaltung nicht zu, muss der Auftragnehmer Bedenken anmelden. Sockelputz muss wasserabweisend sein. Risse im Außenputz mit einer Breite von mehr als 0,2 mm gelten als Mangel, wenn sie bis auf den Putzgrund oder die Grundlage durchgehen. Bauseits wird als Putzgrund eine Putzträgerplatte, im Bereich von Holzkonstruktionen, zur Verfügung gestellt. Putzträgerplatte mit folgenden Daten: Wärmedämmung Steinwolle, d=8ßmm, Faserdämmstoff, dynamische Steifigkeit s´= 12MN/m3, längenbezogener Strömungswiderstand r =30kPA-s/m2, gem. Bauphysik, MW 035, WAP, Oberfläche zur Putzhaftung geeignet. Die Auftragnehmerin  muss vor Beginn der eigenen Ausführungen die Leistungen des Vorgewerkes, gemeinsam mit der Bauleitung,  abnehmen. Armierungsgewebe muss glatt (faltenfrei) und mittig eingebaut werden. Über Ecken von Öffnungen ist es diagonal anzuordnen. Überlappungen des Gewebes sollen mindesten 100 mm betragen, Überdeckungen beim Anschluss an andere Bauteile ca. 300 mm. Es ist beim Übergang zu anderen Stoffen (z.B. Dämmung der Deckenauflager, Rollladenkästen) grundsätzlich einzubauen. Geglättete und mit Kellen strukturierte Oberflächen sind mit rostfreiem Werkzeug auszuführen. Ausblühungen müssen vor dem Putzen gemäß den Herstellerrichtlinien vorbehandelt werden. Wärmedämm-Verbundsysteme Die nachfolgende Standartbeschreibung gilt nur für geringe Teilstücken im Bereich des Sockels und Massivbauteilen des Treppenhauskerns aus Stahlbeton. Das Wärmedämm-Verbundsystem muss einen gültigen Prüfbescheid besitzen in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder einer Zulassung im Einzelfall. Systeme verschiedener Hersteller dürfen nicht gemischt oder verbunden werden. Es dürfen nur komplette Systeme (Platten, Kleber, Gewebe, Eck- und Sockelprofile, Dübel) verwendet werden. Auf Verlangen ist vom Auftragnehmer nachzuweisen, welche Vorschriften seitens des Herstellers bestehen und dass sie eingehalten werden. Objektbedingte Abweichungen sind zu dokumentieren. Das Wärmedämm-Verbundsystem ist bis in das Erdreich zu führen, einschl. Hinterfeuchtungsschutz. Die Dämmplatten dürfen erst verklebt werden, - wenn keine Durchfeuchtung von der Innenseite mehr zu erwarten ist (Innenputz u. a.), - wenn die Außenentwässerung des Daches gesichert ist, - wenn Fenster und Türen eingesetzt sind (einschl. Rollladenkästen und -schienen sowie Fensterbankabdeckungen), - wenn die Wandbefestigung der Gerüste abgesichert ist (z.B. durch Gerüstankerdübel mit Abdeckung), - wenn ein eventuell erforderlicher Ausgleichsputz mindestens 14 Tage alt ist, - wenn der Untergrund ausreichend trocken ist. Dämmplatten mit Ausnahme von Lamellenplatten sind grundsätzlich nach der Wulstrand-Methode anzukleben; es sind mindestens 40% der Platte mit Kleber zu versehen. Die Ränder müssen umlaufend verklebt werden, um ein Aufschüsseln der Platten mit Gefahr der Rissbildung zu vermeiden. Eine vollflächige Verklebung darf nur mit einem sehr groben Kammspachtel erfolgen. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten und einzuhalten. Kleber dürfen auf der Baustelle nur im Rahmen der Herstellerangaben mit Zusätzen versehen werden. Gebäudetrennfugen sind durch die Dämmschicht hindurchzuführen. Das Verstreichen der Stoßfugen und Fehlstellen mit Mörtel ist grundsätzlich untersagt. Diese Fugen sind bei Bedarf auszuschäumen und - wie alle Höhenversätze - abzuschleifen. Der Armierungsputz darf erst aufgebracht werden, wenn die Spannungen in den Stoßstellen abgeklungen sind. Dämmplatten müssen dicht gestoßen und im Verband verlegt sein. Es darf wegen der Gefahr von Kerbrissen kein Klebematerial in die Fuge gelangen. Sind wegen späterem Aufbringen des Unterputzes Oberflächenschädigungen der Dämmplatten vorhanden, sind die Platten abzuschleifen. Die Stirnseiten der Dämmplatten, insbesondere aus Mineralwolle, sind gesondert gegen Feuchtigkeit abzusperren. Ist eine statisch wirksame Verdübelung ausgeschrieben, sind zugelassene Schraubdübel zu verwenden. Bei zusätzlicher Dübelung sind Schlagdübel zulässig. Der Dübelkopf muss bündig zur Dämmstoffoberfläche sitzen, falls er mit gedämmtem Kopf versehen ist. Anderenfalls ist die Dübelschraube in der Dämmung zu versenken. Putzbündige ungedämmte Schrauben sind nicht zugelassen. Bei Dämmdicken ab 120 mm sind Montagezylinder zu verwenden. Wird nicht durch das Gewebe gedübelt, sind ausreichend große Tellerdübel zu verwenden. Je nach Fertigstellung der Dämm- und der Armierungsschicht ist dem Auftraggeber Gelegenheit zur Technischen Sichtbegehung  zu geben. Der Auftragnehmer hat dazu rechtzeitig einzuladen. Das Armierungsgewebe darf nicht unmittelbar auf den Dämmplatten liegen; es ist zwischen zwei Putzlagen nass-in-nass einzubetten. Falten des Gewebes sind vor Aufbringen der zweiten Putzlage aufzuschneiden und mit einer Zusatzüberdeckung zu versehen. Die Maschengröße muss deutlich größer als die Korngröße des Putzes sein. Auf ausreichende Überdeckung der Gewebebahnen ist zu achten; deshalb ist beim Abrollen eine Lotmarkierung erforderlich. Wenn in der Zulassung oder im Leistungsverzeichnis nicht stärker beschrieben, muss der Armierungsputz min. 4 bis 5 mm dick sein. Bei stark getöntem Rillenputz ist auch der Armierungsputz einzufärben. Fenster- und Türanschlüsse sowie Fensterbänke sind bis zur evtl. Versiegelung abzukleben. Deco-Profile müssen eine dichte und schlagfeste Oberfläche besitzen. Fensterbankabdeckungen im Außenbereich sollen einen Überstand zur Außenbekleidung (Putz u. dgl.) von mindestens 30 mm haben und müssen eine Tropfkante besitzen. Im Zweifel über die Dicke der späteren Bekleidung des Rohbaus hat der Auftragnehmer diese zu erfragen. Traufbleche, Fensterbleche und ähnliche Abdeckungen sind mit komprimierbaren dichtenden Fugenbändern anzuschließen. Ist in der Zulassung des Wärmedämm-Verbundsystemes ein Standsicherheitsnachweis gefordert, so ist dieser vom Auftragnehmer zu erbringen und in den Preis einzurechnen, wenn die Bedingungen des Bauwerkes aus den Ausschreibungsunterlagen zweifelsfrei zu erkennen sind. Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18345/18350 gelten als Nebenleistung: - Das Sichern der Außenhaut gegen die Einwirkung normaler Witterungseinflüsse wie Regen, Sonneneinstrahlung und Wind. - Das gewerksübliche Reinigen bzw. Schützen des Holz- und Sichtmauerwerks, der Werksteine, der Dachrinnen und Fallrohre, der Türen und Fenster, Nr. 4.2.7 DIN 18345/18350 wird davon nicht berührt. - Kellenschnitte im Zusammenhang mit Anschlüssen gemäß Nr. 4.1.7 DIN 18345/18350. - Das Einputzen der Putzprofile, Eckschutzschienen und Einputzleisten. - Das Herstellen und Anarbeiten von Öffnungen, Ausschnitten und Durchdringungen im WDVS. - Das Sichern von Wandbekleidungen gegen Verschmutzung durch Spritzwasser von den Gerüsten. - Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben. - Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. - die De- und evtl. Remontage von Konsolen des Fassadengerüstet im Zuge des Baufortschrittes (inkl. Beräumen des Gerüstes). - Winterdienst auf den Fassadengerüsten. Für Wärmedämmverbundsysteme gilt: Folgende Toleranzen des Untergrundes sind mit dem Einheitspreis abgegolten: - Geklebte Systeme: +/- 5 mm. - Mechanisch befestigte Systeme: +/- 25 mm (DIN 18202 gilt insoweit nicht für mechanisch befestigte Systeme). - Haftmittel zwischen den Schichten sind, soweit sie das angebotene System verlangt, in den Preis einzurechnen. - Das Überprüfen des Untergrundes auf Tragfähigkeit wird nicht gesondert vergütet und ist in die Positionen mit einzurechnen.
Technische Vorbemerkungen
Hinweise zur Ausführung Die nachfolgenden beschrieben Leistungen sind Nebenleistungen ohne gesonderte Vergütung. Sie sind Bestandteil der Einheitspreise. 1. Vorsichtiger Rückschnitt der vorhandenen, durch den AN Rohbau errichteten Perimeterdämmung auf eine gerade Kante, für Herstellung eines WDVS-Sockels vorbereitet. Die einzelnen Leistungsschritte sind den Detaillplänen zu entnehmen. Die oberhalb der Schnittkante befindlichen Dämmstoffreste (Streifenbreite ca. 0cm bis 5cm) sind vorsichtig zu demontieren und zu entsorgen, einschl. Entsorgungskosten. Der Untergrund ist zu reinigen. 2. Fassaden reinigen: Die vorbeschriebenen Systeme sind von der Auftragnehmerin während der Abnahme mit der Bauleitung bzgl. erforderlicher Reinigungs und Untergrundvorbereitungsarbeiten einvernehmlich zu fixieren. Schmutz und Abfallprodukte werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen. 3. Montagequader, als Dämmungsgrundkörper für Elektroeinbauten systemgerechte, bauseitig vom Elektriker geliefert, befestigen und in das WDVS fachgerecht einarbeiten, zur nachträglichen Befestigung von Lampen und Steckdosen. Der AN ist für die fachgerechte Anarbeitung des WDV Systems verantwortlich inkl. Anarbeitung an die jeweilige Elektrozuleitung inkl. anschließender Markierung in Abstimmung mit Gewerk Elektro.
Hinweise zur Ausführung
Systemmerkmale WDVS-Aufbau-Putz Sämtliche Materialien für das beschriebene WDVS sind von einem Systemhersteller mit Herstellergewährleistung zu beziehen. Mischsysteme mit Komponenten anderer Fabrikate sind nicht zulässig. Zulassung: DIBt Wärmedämm-Verbundsystem mit angedübeltem und angeklebtem Dämmstoff Angebotenes System/ Fabrikat:'.............................................' Zulassungsnummer:'....................................................'
Systemmerkmale
Zusätzliche Vertragsbedingungen im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung Zusätzliche Vertragsbedingungen im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung BNG, Version 2.0 / QNG_Handbuch_Anlage-3_AnforderungenBund_v1.4 (Wohngebäude: WG23) 1.1 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien - Anforderungen Alle Bauprodukte und Materialien sind nach dem Anforderungskatalog zur Schadstoffvermeidung in Baumaterialien des QNG auszuwählen, wie in der Tabelle „QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-final_28.07.2023“, siehe auch Anlage, aufgelistet. Auf der Baustelle dürfen ausschließlich Bauprodukte und Materialien verwendet werden, die die Anforderungen erfüllen. Zusätzlich soll darauf geachtet werden, dass insbesondere im Innenraum (Wohnraum) sehr schadstoffarme Produkte (mit dem Blauen Engel, EMICODE, etc.) verwendet werden, dazu muss der VOC-Wert sowie der Formaldehydwert ausgewiesen werden. Nach Baufertigstellung kann die Schadstoffarmut durch Innenraumluftschadstoffmessungen überprüft werden. 1.2 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien - Umsetzung Alle Nachweise, wie Technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärungen, Prüfzeugnisse, GISBAU Einstufungen, etc. zu den einzelnen Bauprodukten und Materialien müssen zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Die Produktfreigaben erfolgen durch den Nachhaltigkeitsberater und müssen vor Einbau der Bauprodukte und Materialien erfolgen. Die technische Eignung und Verträglichkeit der Materialschichten (z.B.: bei werkseitiger Grundierung und Endlackierung auf der Baustelle) ist vom Auftragnehmer bzw. zuständigen Gewerk vorab zu prüfen. Die Bauprodukteprüfung und Freigabe durch den Nachhaltigkeitsberater schließt nicht die Produktverträglichkeit der einzelnen Bauteilschichten und die Verträglichkeit mit dem Untergrund ein. 2. Einsatz von zertifizierten Hölzer und Holzprodukten -Anforderung /Umsetzung Die verbauten und im Bauwerk verbleibenden Hölzer, Holzprodukte oder Holzmaterialien müssen aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen und nach FSC oder PEFC inklusive gültigem CoC-Zertifikat zertifiziert sein. Ein Gesamtmassenanteil von 80% an zertifizierten Hölzer, Holzprodukte oder Holzmaterialien ist nachzuweisen. Zusätzlich dürfen keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet werden! Folgende Zertifikate werden für eine Nachweisführung anerkannt: • PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) • FSC (Forest Stewardship Council) Sofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen (bspw. 70%PEFC- oder FSC-zertifiziert oder „FSC-Mix“). Nachstehende Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen: Der Auftragnehmer erfasst alle im Bauwerk eingebauten Hölzer, Holzprodukte oder Holzmaterialienunter Angabe von Hersteller, Produktname, Menge in m³, Holzart, Herkunft, FSC/PEFC-Prozentsatz des zertifizierten Holzanteils sowie den jeweiligen Chain of Custody-Zertifikatsnachweis (CoC-Nummer). Die Angaben betreffend zertifizierter Holzmaterialien sind per (geschwärzter) Rechnung oder vorzugsweise Lieferschein zu belegen, wobei unter jeder Holzposition die FSC- bzw. PEFC-%-Angabe und die zugehörende CoC (Chain of Custody) Zertifikats-Nummer angeführt sein muss. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die für sein Gewerk relevanten Anforderungen zu erfüllen und die Erfüllung mittels Nachweisen zu dokumentieren. Nach Fertigstellung ist mit einer Eigenerklärung jedes Gewerkes zu bestätigen, dass die o.g. Anforderungen eingehalten sind. Hiermit bestätigen wir die oben stehenden Anforderungen einzuhalten und in der Ausführung des Bauvorhabens ausschließlich Materialien zu verwenden, die dem „Anforderungskatalog QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-final_28.07.2023“, zu schadstofffreien Baumaterialien entsprechen sowie, falls relevant, ausschließlich zu mind. 80% Massenprozent zertifiziertes Holz einzubauen. Anlagen QNG_Handbuch_Anlage-3_Anhang-313_Schadstoffe_v1-3-final_28.07.2023 (Anforderungen: QNG-PLUS, Wohngebäude WG23) B37_Bauproduktdeklaration_Gewerk
Zusätzliche Vertragsbedingungen im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung
01 Allgemein
01
Allgemein
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen einrichten, vorhalten und räumen, einschl. Freimachen der erforderlichen Geländeflächen. Ausführung gemäß Baustelleneinrichtungsplan, die örtliche Zugangssituation ist dabei zu beachten. Bauseits sind vorhanden: Baustromanschluss Bauwasseranschluss Bauzaun Aufenthaltscontainer (begrenzt) Sanitärcontainer Fassadengerüst / Dachfanggerüst geringfügig Lagerflächen Putzsilo Standplatz
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
01.__.0020 Erstellung Musterplatten Erstellung von Musterflächen für die nachfolgend beschriebene Fassade in verschiedenen Farbtönen. Größe: ca. 50 cm x 50 cm
01.__.0020
Erstellung Musterplatten
1,00
psch
01.__.0030 Schutz von angrenzenden Bauteilen (Verunreinigungen) Vollflächiges Abkleben/Abdecken von angrenzenden Bauteilen wie z. B. Fenster, Türen, Ein- und Anbauteilen, Bodenflächen, etc. zum Schutz vor Verunreinigungen mit geeignetem Material, wie z. B. PE-Folie, Malervlies oder Tetrapack, einschl. dem Vorhalten und dem Beseitigen, nach Abnahme der Bauleistungen. Gesamtfläche: ca. 350m², untergliedert in Kleinstflächen
01.__.0030
Schutz von angrenzenden Bauteilen (Verunreinigungen)
1,00
psch
01.__.0040 Schließen von Ankerlöchern Schließen von Ankerlöchern beim Abbau des Fassadengerüstes durch Ausstopfen der Löcher mit Dämmung und überputzen der Löcher in der Putzstruktur des Fassadenputzes und kleinflächiges Überstreichen zur Egalisation. Ca. 280 Ankerlöcher
01.__.0040
Schließen von Ankerlöchern
1,00
psch
02 Gartenhaus
02
Gartenhaus
02.01 Untergrundvorbereitung
02.01
Untergrundvorbereitung
02.02 Dämmung / Armierung / Unterputz
02.02
Dämmung / Armierung / Unterputz
02.03 Einbauteile
02.03
Einbauteile
02.04 Sockel
02.04
Sockel
03 Vorderhaus
03
Vorderhaus
03.01 Untergrundvorbereitung
03.01
Untergrundvorbereitung
03.02 Dämmung / Armierung / Unterputz
03.02
Dämmung / Armierung / Unterputz
03.03 Einbauteile
03.03
Einbauteile
03.04 Sockel
03.04
Sockel
03.05 Brandgiebel Bereich Terrassen (SG) zum Nachbarn B35 & B41
03.05
Brandgiebel Bereich Terrassen (SG) zum Nachbarn B35 & B41
03.06 Sonstige Leistungen
03.06
Sonstige Leistungen