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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung Die Grundstücke (Flurstücke 444, 451, 471, 472, 482) befinden sich in der Heidelerchenallee in 14641 Wustermark-Elstal und haben eine Gesamtfläche von ca. 9.883 qm. Die Mehrfamilienhäuser werden unterkellert, mit Tiefgarage, als klimafreundlicher Neubau mit Qualitätssiegel nachhaltige Gebäude, in massiver Bauweise mit einem Flachdach gebaut. Die Gebäude erhalten jeweils vier oberirdische Geschosse (3 Regelgeschosse und Staffelgeschoss) und eine eingeschossige Unterkellerung. Die Raumhöhe in den Aufenthaltsräumen beträgt mindestens 2,50 m und in den restlichen Räumen mindestens 2,30 m. Die Erdgeschosse umfassen die zentralen Eingangsbereiche der Gebäude, von dem aus die vertikale Erschließung mittels Aufzug oder über die Treppenhäuser erfolgt. In den weiteren Bereichen der Erdgeschosse und den Obergeschossen sind Wohnungen in Größen zwischen 2-4 Zimmern angeordnet. In den Untergeschossen werden Tiefgaragen ausgebildet, zusätzlich sind dort Haustechnikräume und Mieterkeller untergebracht. Die Wohnungen verfügen je nach Größe über einen Flur, ein Schlafzimmer, ein Badezimmer sowie einen kombinierten Wohn- und Essbereich. Abhängig von der Wohnungsgröße kann die Anzahl der Zimmer variieren. Jede Wohnung erhält einen Zugang zu einem Balkon bzw. einer Terrasse. Darüber hinaus wird ein Abstellraum zentral und/- oder dezentral errichtet. a) Angaben zum Vorhaben Adresse: Heidelerchenallee 16, 18, 20, 27, 29, 31 14641 Wustermark-Elstal b) Gebäudedaten: Gebäudeteile: 6 Gebäude (sh. Lageplan) Anzahl der Geschosse: 5 (UG, EG - 3.OG) Geschoßhöhe: 3,43 m (UG), 3,00 - 3,10 m (EG - 2.OG), 3,15 m (3.OG) Gebäudehöhe: ca. 12,70-12,90 m (o.i.) bzw. ca. 4,00-4,20 m (u.i.) Wohneinheit: 130 Stk Gewerbeeinheit: - c) Erschließung und Baustelleneinrichtung: Auf dem Grundstück kann in begrenztem Maß Raum für die Materiallagerung und Personalunterkunft zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personal- und Materialunterkunft zu sorgen, wenn nicht anders vereinbart. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für die Baustelleneinrichtung stehen in geringem Maß Flächen auf dem Grundstück des AG zur Verfügung. Diese sind rechtzeitig vor Baubeginn zu besprechen. Für die Nutzung von öffentlichen Flächen (verkehrsrechtliche Anordnung) hat der AN die notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden zu beantragen und für die entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Die Kosten für die Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer, wenn nicht anders vereinbart. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit dem AG vor Beginn der Arbeiten bzw. Baustelleneinrichtung, protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Erfolgt das nicht, gehen alle Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des Ursprungszustandes zu Lasten des AN. Zu- und Ausfahrt: Die Baustellenzu- und ausfahrt erfolgt über die Heidelerchenallee. Baumedien: Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zuleitungen zu den Verbrauchsstellen, hat eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen. Ein Sanitärcontainer wird vom AG aufgestellt und vorgehalten. Baustelleneinrichtungsplan: Die Baustelleneinrichtung ist auf der Grundlage des vom AN zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplanes mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen, das gilt gleichermaßen für die Materialanlieferungen, Materiallagerplätze u.a. Baustellenbewegungen.
Objekt- und Maßnahmenbeschreibung
Vortext Allgemein 1. VOB/B Regelung: Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren. Im Rahmen der anzubietenden Leistungen sind enthalten : die Herstellung des gesamten beschriebenen Werkes einschließlich aller Neben- (Geräteeinsatz etc.) und gegebenenfalls erforderlichen Planungsleistungen (Werkplanungen) als abgeschlossenes Leistungspaket fix und fertig nach den Regeln der Technik, die erforderlichen Materialien einschließlich deren Beschaffung. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Zusätzliche Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Bauleiter auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Bautagebrichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. 2. SiGeKo: An der Baustelle wird ein SIGE-Plan ausgelegt. Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen im SIGE-Plan, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind täglich und unverzüglich zu säubern und instand zu setzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen. Ein Sicherheitskoordinator wird auf der Baustelle eingesetzt. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN. Das Trockenhalten der Baustelle durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Grund- und Tagwasser werden Vertragsbestandteil. Während der gesamten Bauzeit ist für eine ausreichende Baustellenbeleuchtung zu sorgen. Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten. 3. Abrechnung und Vergütung: Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt erforderlich: a) Vollständiger Name und Anschrift des AN b) Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN c) Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschlußoder Schlussrechnung d) Vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens bzw. der Wohnanlage oder des Gebäudes e) Angabe des Gewerkes f) Vollständige Auftrags,- und Projektsnummer g) Steuernummer h) Leistungszeitraum Alle Zwischenrechnungen einschließlich der Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei sind zwar vereinbarte Nachlässe, nicht aber Sicherheitseinbehalte, Skonto usw. abzuziehen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Unterlagen, wie Aufmassberechnungen je Wohnung u.a., sind jeder Rechnung beizufügen. Die Rechnungen sind ausschließlich per e-mail an Auftraggeber zu stellen: rechnung@maxar-ag.com Die Schlussrechnung ist im Langtext einschließlich dem kompletten Aufmaß und aller Nachweise im Original an Auftraggeber zu stellen. Die Abrechnung notwendige Leistungsstandsfeststellung ist für Rechnungslegung gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen. 4. Umlagekosten: Gemäß AGB vom AG 5. Sonstiges: 1xWoche finden Baubesprechungen vor Ort statt, die Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters ist verpflichtend. Vertreter des AN: Der AN benennt einen uneingeschränkt vertretungsberechtigten Fachbauleiter. Der vertretungsberechtigte Fachbauleiter hat an den wöchentlichen Bausitzungen teilzunehmen und ein Bautagebuch zu führen. Die Tagesberichte sind wöchentlich der Bauleitung zur Prüfung und Gegenzeichnung vorzulegen. Außerdem wird die Leistung des AN durch einen namentlich zu benennenden Polier, der täglich auf der Baustelle anwesend ist, geleitet und überwacht. Den Anordnungen der örtlichen Bauleitung des AG ist Folge zu leisten. 6. Termine: Gemäß Bauzeitenplan zum VOB-Vertrag 7. Dokumentation: Die erbrachte Leistung ist zu dokumentieren. Hierfür werden je nach Gewerk die folgenden Unterlagen erforderlich: - Fachunternehmererklärung - Bautagesberichte - Gewährsbescheinigung - Nachweis über verwendete Materialien (Datenblätter, Lieferscheine etc.) - bauaufsichtliche Zulassungen verwendeter Produkte/Materialien - Übereinstimmungserklärungen jeweils einzeln zu den bauaufsichtlichen Zulassungen - Entsorgungsnachweise - Prüfprotokolle - Messprotokolle - alle Unterlagen sind 1 fach in Papierform und 1 x - auf CD bzw. Datenstick zu übergeben 8. Abnahmen: Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den Auftragnehmer durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom Auftraggeber unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der Auftragnehmer hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Vortext Allgemein
Vortext Gerüst Vortext Gerüst Standgerüste längenorientiert 1. ALLGEMEINE HINWEISE 1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZTV. Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. 1.2 Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers. 1.3 Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Preise der Positionen unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten. Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren Ausführung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu bringenden Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach den geltenden, jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzu gerechnet. 2. BESONDERE HINWEISE Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Ausführung der Leistung, sich vor Ort mit dem Auftraggeber abzustimmen, um den Gerüstaufbau nach den Belangen der am Bau Beteiligten zu gewährleisten. Das Abstützen der Gerüstanlage über Lichtschächten ist als Nebenleistung mit den Einheitspreisen abgegolten. Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten und als Fläche im Zuge des Aufmaßes zu übermessen. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen DIN 18451. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter im Punkt Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzustimmen. Grundsätzlich sollte die Verankerung so gewählt werden, daß die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen, Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist. Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, daß die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Sind im Einzelfall Regelungen zu treffen wie Stromabnahme, Beginn, Dauer, Ende der Gebrauchsüberlassung, sowie sonstige Abrechnungsregelungen, so sind diese in den BTV - Besonderen Technischen Vertragsbedingungen - zu fixieren, sofern sie nicht im Leistungsverzeichnis gesondert berücksichtigt wurden.
Vortext Gerüst
01 Fassadengerüst Haus 1
01
Fassadengerüst Haus 1
01.__.0001 Arbeits- und Schutzgerüst, W06, LK3 Arbeits- und Schutzgerüst, W06, LK3 Breitenklasse- W06 Lastklasse - 3 ( 2 kN/m²) als längenorientiertes Fassadengerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 Die Befestigung des Gerüstes erfolgt in der bauseitigen Mauerwerks- bzw Stahlbetonfassade gemäß der Anforderung zur Ausführung von WDVS-System. Es ist ein Fassadenaufbau von ca. 24 cm Wärmedämmverbundsystem einschl. Mörtel zu berücksichtigen. Alle Verankerungsmittel sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht getrennt vergütet. Die Verankerungsmittel müssen eine Zulassung für den Fassadenaufbau von ca. 25 cm besitzen. Die Ösen sind vor der Fassade zu positionieren. Ein ausreichender Korrosionsschutz der im Bauwerk verbleibenden Verbindungsmittel ist sicherzustellen. Das Gerüst wird ca. 0,50 m von dem Rohbau entfernt eingebaut. Ankerlöcher werden im WDVS-System Bauseits im Laufe vom Rückbau des Gerüsts geschlossen. Auf und Abbau sowie Transport für die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen Gemäß BG Bau, ist der Zugang über innenliegende Leitern bis zu einer Aufstiegshöhe von 5 m zulässig. Das Gerüst ist so aufzubauen, das die Giebel frei von den Längsseiten abbgerüstet werden können.
01.__.0001
Arbeits- und Schutzgerüst, W06, LK3
1.950,00
01.__.0002 Standzeitverlängerung Standzeitverlängerung Gerüst Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.01. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
01.__.0002
Standzeitverlängerung
85.800,00
m²Wo
01.__.0003 Gerüstverbreiterung mit Konsolen Gerüstverbreiterung mit Konsolen Gerüstverbreiterung mit Konsolen 0,30 m fassadenseitig, DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1. Gerüstgruppe wie Hauptposition 03.01.01, Belagsbreite mindestens 0,30 m. Liefern, aufbauen, vorhalten und abbauen Grundüberlassungszeit der Konsolen: 4 Wochen
01.__.0003
Gerüstverbreiterung mit Konsolen
1.485,00
m
01.__.0004 Standzeitverlängerung Konsolen Standzeitverlängerung Konsolen Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.05 hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
01.__.0004
Standzeitverlängerung Konsolen
65.340,00
mWo
01.__.0005 Gitterträger bis 5 m Gitterträger Gitterträger bis 5 m breite, Überbrückung im vorbeschriebenen Gerüst montiert über den Hauseingängen Auf und Abbau sowie Transport für die Vorhaltezeit von 4 Wochen
01.__.0005
Gitterträger bis 5 m
5,00
Stk
01.__.0006 Standzeitverlängerung Gitterträger bis 5 m Standzeitverlängerung Gitterträger Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.07 hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
01.__.0006
Standzeitverlängerung Gitterträger bis 5 m
220,00
StkW
01.__.0007 Gitterträger bis 8,50 m Gitterträger Gitterträger bis 8,50 m breite, Überbrückung im vorbeschriebenen Gerüst montiert über Hauseingänge und bei den Hausanschussräumen Auf und Abbau sowie Transport für die Vorhaltezeit von 4 Wochen Position: 2. OG oberhalb Balkone
01.__.0007
Gitterträger bis 8,50 m
4,00
Stk
01.__.0008 Standzeitverlängerung Gitterträger bis 8,5 m Standzeitverlängerung Gitterträger Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.7. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
01.__.0008
Standzeitverlängerung Gitterträger bis 8,5 m
176,00
StkW
01.__.0009 Innenliegender Seitenschutz Innenliegender Seitenschutz Zusätzliches wandseitiges Geländer im Fassadengerüst bzw. auf den Gerüstkonsolen inkl. der dazu erforderlichen systemgerechten Geländerpfosten. Ausführung dreiteilig mit Handlauf und Knieholm, sowie Bordbrett. nach DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1 Ort: Dachbereich; Schutzgerüst Traufkante hinaus Auf und Abbau sowie Transport für die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen
01.__.0009
Innenliegender Seitenschutz
215,00
m
01.__.0010 Standzeitverlängerung Seitenschutz Standzeitverlängerung Seitenschutz Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.11. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
01.__.0010
Standzeitverlängerung Seitenschutz
9.460,00
mWo
01.__.0011 Gerüsttreppenturm Gerüsttreppenturm Gerüsttreppenturm als Aufstieg zum erreichen hochgelegener Arbeitsplätze, Treppe zugelassen für eine Belastung von 2 kN/m2. Auf & Abbau, sowie Transport für die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen.
01.__.0011
Gerüsttreppenturm
3,00
Stk
01.__.0012 Standzeitverlängerung Treppenturm Standzeitverlängerung Treppenturm Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.13. hinaus. Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
01.__.0012
Standzeitverlängerung Treppenturm
132,00
StkW
01.__.0013 Schutzdach über Hauseingängen Schutzdach über Hauseingängen Schutzdach DIN 4420-1 und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft an vorbeschriebenem Gerüst herstellen, Auf-und Abbau sowie Transport, mit doppeltem Bohlenbelag und Rieselschutzfolie zwischen den Bohlenbelägen, über Hauseingängen, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten und Ausladung vor Eingänge. Vorhaltezeit: 4 Wochen
01.__.0013
Schutzdach über Hauseingängen
5,00
Stk
01.__.0014 Standzeitverlängerung Schutzdach Standzeitverlängerung Schutzdach Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.15. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
01.__.0014
Standzeitverlängerung Schutzdach
220,00
StkW
01.__.0015 Witterungsschutz/ Planen Witterungsschutz mit Planen Gerüstfläche als Witterungsschutz mit geeigneten Planen sturmsicher abspannen, hier ist neuwertiges Material zu verwenden, inkl. alle notwendigen Zusatzverankerung. Ausführung nach Aufforderung und in Abstimmung mit der Bauleitung. Vorhaltezeit: 4 Wochen
01.__.0015
Witterungsschutz/ Planen
1.950,00
01.__.0016 Standzeitverlängerung Witterungsschutz Standzeitverlängerung Witterungsschutz Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.17. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
01.__.0016
Standzeitverlängerung Witterungsschutz
85.800,00
m²Wo
02 Fassadengerüst Häuser 2+3
02
Fassadengerüst Häuser 2+3
02.__.0001 Arbeits- und Schutzgerüst, W06, LK3 Arbeits- und Schutzgerüst, W06, LK3 Breitenklasse- W06 Lastklasse - 3 ( 2 kN/m²) als längenorientiertes Fassadengerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 Die Befestigung des Gerüstes erfolgt in der bauseitigen Mauerwerks- bzw Stahlbetonfassade gemäß der Anforderung zur Ausführung von WDVS-System. Es ist ein Fassadenaufbau von ca. 24 cm Wärmedämmverbundsystem einschl. Mörtel zu berücksichtigen. Alle Verankerungsmittel sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht getrennt vergütet. Die Verankerungsmittel müssen eine Zulassung für den Fassadenaufbau von ca. 25 cm besitzen. Die Ösen sind vor der Fassade zu positionieren. Ein ausreichender Korrosionsschutz der im Bauwerk verbleibenden Verbindungsmittel ist sicherzustellen. Das Gerüst wird ca. 0,50 m von dem Rohbau entfernt eingebaut. Ankerlöcher werden im WDVS-System Bauseits im Laufe vom Rückbau des Gerüsts geschlossen. Auf und Abbau sowie Transport für die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen Gemäß BG Bau, ist der Zugang über innenliegende Leitern bis zu einer Aufstiegshöhe von 5 m zulässig. Das Gerüst ist so aufzubauen, das die Giebel frei von den Längsseiten abbgerüstet werden können.
02.__.0001
Arbeits- und Schutzgerüst, W06, LK3
3.570,00
02.__.0002 Standzeitverlängerung Standzeitverlängerung Gerüst Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.01. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
02.__.0002
Standzeitverlängerung
157.080,00
m²Wo
02.__.0003 Gerüstverbreiterung mit Konsolen Gerüstverbreiterung mit Konsolen Gerüstverbreiterung mit Konsolen 0,30 m fassadenseitig, DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1. Gerüstgruppe wie Hauptposition 03.01.01, Belagsbreite mindestens 0,30 m. Liefern, aufbauen, vorhalten und abbauen Grundüberlassungszeit der Konsolen: 4 Wochen
02.__.0003
Gerüstverbreiterung mit Konsolen
2.780,00
m
02.__.0004 Standzeitverlängerung Konsolen Standzeitverlängerung Konsolen Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.05 hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
02.__.0004
Standzeitverlängerung Konsolen
122.320,00
mWo
02.__.0005 Gitterträger bis 5 m Gitterträger Gitterträger bis 5 m breite, Überbrückung im vorbeschriebenen Gerüst montiert über den Hauseingängen Auf und Abbau sowie Transport für die Vorhaltezeit von 4 Wochen
02.__.0005
Gitterträger bis 5 m
10,00
Stk
02.__.0006 Standzeitverlängerung Gitterträger bis 5 m Standzeitverlängerung Gitterträger Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.07 hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
02.__.0006
Standzeitverlängerung Gitterträger bis 5 m
440,00
StkW
02.__.0007 Gitterträger bis 8,50 m Gitterträger Gitterträger bis 8,50 m breite, Überbrückung im vorbeschriebenen Gerüst montiert über Hauseingänge und bei den Hausanschussräumen Auf und Abbau sowie Transport für die Vorhaltezeit von 4 Wochen Position: 2. OG oberhalb Balkone
02.__.0007
Gitterträger bis 8,50 m
9,00
Stk
02.__.0008 Standzeitverlängerung Gitterträger bis 8,5 m Standzeitverlängerung Gitterträger Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.7. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
02.__.0008
Standzeitverlängerung Gitterträger bis 8,5 m
396,00
StkW
02.__.0009 Innenliegender Seitenschutz Innenliegender Seitenschutz Zusätzliches wandseitiges Geländer im Fassadengerüst bzw. auf den Gerüstkonsolen inkl. der dazu erforderlichen systemgerechten Geländerpfosten. Ausführung dreiteilig mit Handlauf und Knieholm, sowie Bordbrett. nach DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1 Ort: Dachbereich; Schutzgerüst Traufkante hinaus Auf und Abbau sowie Transport für die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen
02.__.0009
Innenliegender Seitenschutz
400,00
m
02.__.0010 Standzeitverlängerung Seitenschutz Standzeitverlängerung Seitenschutz Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.11. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
02.__.0010
Standzeitverlängerung Seitenschutz
176.000,00
mWo
02.__.0011 Gerüsttreppenturm Gerüsttreppenturm Gerüsttreppenturm als Aufstieg zum erreichen hochgelegener Arbeitsplätze, Treppe zugelassen für eine Belastung von 2 kN/m2. Auf & Abbau, sowie Transport für die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen.
02.__.0011
Gerüsttreppenturm
6,00
Stk
02.__.0012 Standzeitverlängerung Treppenturm Standzeitverlängerung Treppenturm Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.13. hinaus. Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
02.__.0012
Standzeitverlängerung Treppenturm
264,00
StkW
02.__.0013 Schutzdach über Hauseingängen Schutzdach über Hauseingängen Schutzdach DIN 4420-1 und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft an vorbeschriebenem Gerüst herstellen, Auf-und Abbau sowie Transport, mit doppeltem Bohlenbelag und Rieselschutzfolie zwischen den Bohlenbelägen, über Hauseingängen, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten und Ausladung vor Eingänge. Vorhaltezeit: 4 Wochen
02.__.0013
Schutzdach über Hauseingängen
10,00
Stk
02.__.0014 Standzeitverlängerung Schutzdach Standzeitverlängerung Schutzdach Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.15. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
02.__.0014
Standzeitverlängerung Schutzdach
440,00
StkW
02.__.0015 Witterungsschutz/ Planen Witterungsschutz mit Planen Gerüstfläche als Witterungsschutz mit geeigneten Planen sturmsicher abspannen, hier ist neuwertiges Material zu verwenden, inkl. alle notwendigen Zusatzverankerung. Ausführung nach Aufforderung und in Abstimmung mit der Bauleitung. Vorhaltezeit: 4 Wochen
02.__.0015
Witterungsschutz/ Planen
3.570,00
02.__.0016 Standzeitverlängerung Witterungsschutz Standzeitverlängerung Witterungsschutz Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.17. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
02.__.0016
Standzeitverlängerung Witterungsschutz
157.080,00
m²Wo
03 Fassadengerüst Häuser 4+5
03
Fassadengerüst Häuser 4+5
03.__.0001 Arbeits- und Schutzgerüst, W06, LK3 Arbeits- und Schutzgerüst, W06, LK3 Breitenklasse- W06 Lastklasse - 3 ( 2 kN/m²) als längenorientiertes Fassadengerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 Die Befestigung des Gerüstes erfolgt in der bauseitigen Mauerwerks- bzw Stahlbetonfassade gemäß der Anforderung zur Ausführung von WDVS-System. Es ist ein Fassadenaufbau von ca. 24 cm Wärmedämmverbundsystem einschl. Mörtel zu berücksichtigen. Alle Verankerungsmittel sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht getrennt vergütet. Die Verankerungsmittel müssen eine Zulassung für den Fassadenaufbau von ca. 25 cm besitzen. Die Ösen sind vor der Fassade zu positionieren. Ein ausreichender Korrosionsschutz der im Bauwerk verbleibenden Verbindungsmittel ist sicherzustellen. Das Gerüst wird ca. 0,50 m von dem Rohbau entfernt eingebaut. Ankerlöcher werden im WDVS-System Bauseits im Laufe vom Rückbau des Gerüsts geschlossen. Auf und Abbau sowie Transport für die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen Gemäß BG Bau, ist der Zugang über innenliegende Leitern bis zu einer Aufstiegshöhe von 5 m zulässig. Das Gerüst ist so aufzubauen, das die Giebel frei von den Längsseiten abbgerüstet werden können.
03.__.0001
Arbeits- und Schutzgerüst, W06, LK3
3.570,00
03.__.0002 Standzeitverlängerung Standzeitverlängerung Gerüst Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.01. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
03.__.0002
Standzeitverlängerung
157.080,00
m²Wo
03.__.0003 Gerüstverbreiterung mit Konsolen Gerüstverbreiterung mit Konsolen Gerüstverbreiterung mit Konsolen 0,30 m fassadenseitig, DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1. Gerüstgruppe wie Hauptposition 03.01.01, Belagsbreite mindestens 0,30 m. Liefern, aufbauen, vorhalten und abbauen Grundüberlassungszeit der Konsolen: 4 Wochen
03.__.0003
Gerüstverbreiterung mit Konsolen
2.780,00
m
03.__.0004 Standzeitverlängerung Konsolen Standzeitverlängerung Konsolen Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.05 hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
03.__.0004
Standzeitverlängerung Konsolen
122.320,00
mWo
03.__.0005 Gitterträger bis 5 m Gitterträger Gitterträger bis 5 m breite, Überbrückung im vorbeschriebenen Gerüst montiert über den Hauseingängen Auf und Abbau sowie Transport für die Vorhaltezeit von 4 Wochen
03.__.0005
Gitterträger bis 5 m
10,00
Stk
03.__.0006 Standzeitverlängerung Gitterträger bis 5 m Standzeitverlängerung Gitterträger Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.07 hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
03.__.0006
Standzeitverlängerung Gitterträger bis 5 m
440,00
StkW
03.__.0007 Gitterträger bis 8,50 m Gitterträger Gitterträger bis 8,50 m breite, Überbrückung im vorbeschriebenen Gerüst montiert über Hauseingänge und bei den Hausanschussräumen Auf und Abbau sowie Transport für die Vorhaltezeit von 4 Wochen Position: 2. OG oberhalb Balkone
03.__.0007
Gitterträger bis 8,50 m
9,00
Stk
03.__.0008 Standzeitverlängerung Gitterträger bis 8,5 m Standzeitverlängerung Gitterträger Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.7. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
03.__.0008
Standzeitverlängerung Gitterträger bis 8,5 m
396,00
StkW
03.__.0009 Innenliegender Seitenschutz Innenliegender Seitenschutz Zusätzliches wandseitiges Geländer im Fassadengerüst bzw. auf den Gerüstkonsolen inkl. der dazu erforderlichen systemgerechten Geländerpfosten. Ausführung dreiteilig mit Handlauf und Knieholm, sowie Bordbrett. nach DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1 Ort: Dachbereich; Schutzgerüst Traufkante hinaus Auf und Abbau sowie Transport für die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen
03.__.0009
Innenliegender Seitenschutz
400,00
m
03.__.0010 Standzeitverlängerung Seitenschutz Standzeitverlängerung Seitenschutz Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.11. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
03.__.0010
Standzeitverlängerung Seitenschutz
176.000,00
mWo
03.__.0011 Gerüsttreppenturm Gerüsttreppenturm Gerüsttreppenturm als Aufstieg zum erreichen hochgelegener Arbeitsplätze, Treppe zugelassen für eine Belastung von 2 kN/m2. Auf & Abbau, sowie Transport für die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen.
03.__.0011
Gerüsttreppenturm
6,00
Stk
03.__.0012 Standzeitverlängerung Treppenturm Standzeitverlängerung Treppenturm Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.13. hinaus. Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
03.__.0012
Standzeitverlängerung Treppenturm
264,00
StkW
03.__.0013 Schutzdach über Hauseingängen Schutzdach über Hauseingängen Schutzdach DIN 4420-1 und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft an vorbeschriebenem Gerüst herstellen, Auf-und Abbau sowie Transport, mit doppeltem Bohlenbelag und Rieselschutzfolie zwischen den Bohlenbelägen, über Hauseingängen, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten und Ausladung vor Eingänge. Vorhaltezeit: 4 Wochen
03.__.0013
Schutzdach über Hauseingängen
10,00
Stk
03.__.0014 Standzeitverlängerung Schutzdach Standzeitverlängerung Schutzdach Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.15. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
03.__.0014
Standzeitverlängerung Schutzdach
440,00
StkW
03.__.0015 Witterungsschutz/ Planen Witterungsschutz mit Planen Gerüstfläche als Witterungsschutz mit geeigneten Planen sturmsicher abspannen, hier ist neuwertiges Material zu verwenden, inkl. alle notwendigen Zusatzverankerung. Ausführung nach Aufforderung und in Abstimmung mit der Bauleitung. Vorhaltezeit: 4 Wochen
03.__.0015
Witterungsschutz/ Planen
3.570,00
03.__.0016 Standzeitverlängerung Witterungsschutz Standzeitverlängerung Witterungsschutz Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.17. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
03.__.0016
Standzeitverlängerung Witterungsschutz
157.080,00
m²Wo
04 Fassadengerüst Haus 6
04
Fassadengerüst Haus 6
04.__.0001 Arbeits- und Schutzgerüst, W06, LK3 Arbeits- und Schutzgerüst, W06, LK3 Breitenklasse- W06 Lastklasse - 3 ( 2 kN/m²) als längenorientiertes Fassadengerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 Die Befestigung des Gerüstes erfolgt in der bauseitigen Mauerwerks- bzw Stahlbetonfassade gemäß der Anforderung zur Ausführung von WDVS-System. Es ist ein Fassadenaufbau von ca. 24 cm Wärmedämmverbundsystem einschl. Mörtel zu berücksichtigen. Alle Verankerungsmittel sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht getrennt vergütet. Die Verankerungsmittel müssen eine Zulassung für den Fassadenaufbau von ca. 25 cm besitzen. Die Ösen sind vor der Fassade zu positionieren. Ein ausreichender Korrosionsschutz der im Bauwerk verbleibenden Verbindungsmittel ist sicherzustellen. Das Gerüst wird ca. 0,50 m von dem Rohbau entfernt eingebaut. Ankerlöcher werden im WDVS-System Bauseits im Laufe vom Rückbau des Gerüsts geschlossen. Auf und Abbau sowie Transport für die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen Gemäß BG Bau, ist der Zugang über innenliegende Leitern bis zu einer Aufstiegshöhe von 5 m zulässig. Das Gerüst ist so aufzubauen, das die Giebel frei von den Längsseiten abbgerüstet werden können.
04.__.0001
Arbeits- und Schutzgerüst, W06, LK3
1.950,00
04.__.0002 Standzeitverlängerung Standzeitverlängerung Gerüst Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.01. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
04.__.0002
Standzeitverlängerung
85.800,00
m²Wo
04.__.0003 Gerüstverbreiterung mit Konsolen Gerüstverbreiterung mit Konsolen Gerüstverbreiterung mit Konsolen 0,30 m fassadenseitig, DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1. Gerüstgruppe wie Hauptposition 03.01.01, Belagsbreite mindestens 0,30 m. Liefern, aufbauen, vorhalten und abbauen Grundüberlassungszeit der Konsolen: 4 Wochen
04.__.0003
Gerüstverbreiterung mit Konsolen
1.485,00
m
04.__.0004 Standzeitverlängerung Konsolen Standzeitverlängerung Konsolen Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.05 hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
04.__.0004
Standzeitverlängerung Konsolen
65.340,00
mWo
04.__.0005 Gitterträger bis 5 m Gitterträger Gitterträger bis 5 m breite, Überbrückung im vorbeschriebenen Gerüst montiert über den Hauseingängen Auf und Abbau sowie Transport für die Vorhaltezeit von 4 Wochen
04.__.0005
Gitterträger bis 5 m
5,00
Stk
04.__.0006 Standzeitverlängerung Gitterträger bis 5 m Standzeitverlängerung Gitterträger Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.07 hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
04.__.0006
Standzeitverlängerung Gitterträger bis 5 m
220,00
StkW
04.__.0007 Gitterträger bis 8,50 m Gitterträger Gitterträger bis 8,50 m breite, Überbrückung im vorbeschriebenen Gerüst montiert über Hauseingänge und bei den Hausanschussräumen Auf und Abbau sowie Transport für die Vorhaltezeit von 4 Wochen Position: 2. OG oberhalb Balkone
04.__.0007
Gitterträger bis 8,50 m
4,00
Stk
04.__.0008 Standzeitverlängerung Gitterträger bis 8,5 m Standzeitverlängerung Gitterträger Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.7. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
04.__.0008
Standzeitverlängerung Gitterträger bis 8,5 m
176,00
StkW
04.__.0009 Innenliegender Seitenschutz Innenliegender Seitenschutz Zusätzliches wandseitiges Geländer im Fassadengerüst bzw. auf den Gerüstkonsolen inkl. der dazu erforderlichen systemgerechten Geländerpfosten. Ausführung dreiteilig mit Handlauf und Knieholm, sowie Bordbrett. nach DIN 4420 Teil 1 / DIN EN 12811-1 Ort: Dachbereich; Schutzgerüst Traufkante hinaus Auf und Abbau sowie Transport für die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen
04.__.0009
Innenliegender Seitenschutz
215,00
m
04.__.0010 Standzeitverlängerung Seitenschutz Standzeitverlängerung Seitenschutz Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.11. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
04.__.0010
Standzeitverlängerung Seitenschutz
9.460,00
mWo
04.__.0011 Gerüsttreppenturm Gerüsttreppenturm Gerüsttreppenturm als Aufstieg zum erreichen hochgelegener Arbeitsplätze, Treppe zugelassen für eine Belastung von 2 kN/m2. Auf & Abbau, sowie Transport für die Grundvorhaltezeit von 4 Wochen.
04.__.0011
Gerüsttreppenturm
3,00
Stk
04.__.0012 Standzeitverlängerung Treppenturm Standzeitverlängerung Treppenturm Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.13. hinaus. Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
04.__.0012
Standzeitverlängerung Treppenturm
132,00
StkW
04.__.0013 Schutzdach über Hauseingängen Schutzdach über Hauseingängen Schutzdach DIN 4420-1 und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft an vorbeschriebenem Gerüst herstellen, Auf-und Abbau sowie Transport, mit doppeltem Bohlenbelag und Rieselschutzfolie zwischen den Bohlenbelägen, über Hauseingängen, inkl. aller Zu- und Nebenarbeiten und Ausladung vor Eingänge. Vorhaltezeit: 4 Wochen
04.__.0013
Schutzdach über Hauseingängen
5,00
Stk
04.__.0014 Standzeitverlängerung Schutzdach Standzeitverlängerung Schutzdach Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.15. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
04.__.0014
Standzeitverlängerung Schutzdach
220,00
StkW
04.__.0015 Witterungsschutz/ Planen Witterungsschutz mit Planen Gerüstfläche als Witterungsschutz mit geeigneten Planen sturmsicher abspannen, hier ist neuwertiges Material zu verwenden, inkl. alle notwendigen Zusatzverankerung. Ausführung nach Aufforderung und in Abstimmung mit der Bauleitung. Vorhaltezeit: 4 Wochen
04.__.0015
Witterungsschutz/ Planen
1.950,00
04.__.0016 Standzeitverlängerung Witterungsschutz Standzeitverlängerung Witterungsschutz Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit der Pos. 03.01.17. hinaus Kalkulationsansatz: 44 Wochen Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Standzeit
04.__.0016
Standzeitverlängerung Witterungsschutz
85.800,00
m²Wo
05 Aufzug
05
Aufzug
05.__.0001 Personen / Lastenaufzug, Ausstieg Etagenweise Personen / Lastenaufzug, Ausstieg Etagenweise Personen und Lastenaufzuges, anliefern, aufbauen, vorhalten und warten, zum An- und Abtransport von Material, Schutt sowie Bauteilen unter Beachtung aller Arbeitsschutzrichtlinien mit Schutzeinrichtungen in den Geschossen einschl. Etagenvorwahlsteuerung usw., sowie Rückbau und Abtransport nach Beendigung der Maßnahmenund Einweisung der Aufzugswärter. Tragfähigkeit: 500kg für Personen, Tragfähigkeit: 850kg für Lasten Hubgeschwindigkeit: 12/24m/min Förderhöhe: ca. 9,40 m Geschosshöhe: ca. 3,00 - 3,10 Traufhöhe: ca. 13,00 m Anzahl der Geschosse: EG + 3 Tragschicht Wand: ca. 20 cm Betonwand RF: Lastenaufzug GEDA 500 Z/ZP od. glw. Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter auszufüllen) Gesamtstandzeit je Aufzug: 4 Wochen Auf- und Abbau erfolgen in unterschiedlichen Zeiträumen
05.__.0001
Personen / Lastenaufzug, Ausstieg Etagenweise
E
6,00
St
05.__.0002 Standzeitverlängerung Aufzug Standzeitverlängerung Aufzug Verlängerung der Vorhaltung für jede weitere angefangene Woche über die Grundstandzeit hinaus Abrechnung nach tatsächlicher Standzeit
05.__.0002
Standzeitverlängerung Aufzug
E
264,00
Stk/
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Vortext Stunden Vergütet wird jeweils nur der tatsächlich am Ausführungsort geleistete Zeitaufwand, d. h. An- und Abfahrzeiten sowie die Fahrkosten werden nicht berücksichtigt und sind in die Stundensätze einzukalkulieren. Die Kosten für den Einsatz von Kleingeräten, Maschinen und Werkzeugen (einschließlich Zubehör und der Verbrauch sowie Schärfen im normalen Rahmen) werden nicht vergütet. Eine Vergütung setzt voraus, daß diese Leistungen durch die örtliche Bauleitung angeordnet sind und Rapporte mit genauer Beschreibung der Leistung/Ort/Zeit und Namensnennung der Ausführenden fristgerecht innerhalb einer Woche vorgelegt werden. Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind in der vorgesehenen Zahl der Stunden
Vortext Stunden
06.__.0001 Stundensatz Facharbeiter Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die Bauleitung.
06.__.0001
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
Std
06.__.0002 Stundensatz Helfer Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer Ausführung nur nach gesonderter Anweisung durch die Bauleitung.
06.__.0002
Stundensatz Helfer
E
1,00
Std