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Lessinggymnasium Braunschweig
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE / DER BAUMASSNAHME Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Gegenstand der Ausschreibung sind die Zimmerarbeiten des Flachdaches, die Dachabdichtungsarbeiten, sowie Fassadenbauarbeiten (Holztafelwände) inkl. äußerer Fassadenbekleidung aus Holzschalung und isolierverglaster Holzfenster. Die Normen, Vorschriften der örtlichen Behörden, der Berufsgenossenschaften, des Bauarbeiterschutzes, etc.sind in die Einheitspreise der Leistungsbeschreibung einzurechnen Die nachstehenden Angaben befreien den Bieter nicht von der Verpflichtung zur genauen Prüfung der für das Angebot und die Ausführung maßgebenden Verhältnisse. Sie gelten für das gesamte Vertragswerk. 0.1  BAUBESCHREIBUNG / ANGABEN ZUR BAUSTELLE / AUSFÜHRUNG DER BAUMASSNAHME 0.1.1.  Beschreibung des Bauvorhabens Das Lessing Gymnasium liegt im Stadtteil Wenden und hat zurzeit einen ungedeckten Raumbedarf. In einem zweiten Bauabschnitt soll die Schule erweitert werden. Hierfür sind weitere 14 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) und 3 Differenzierungsräume, sowie für die Jahrgänge 11 bis 13 zusätzlich 3 kleinere AUR mit je 50 m² sowie Differenzierungsräume mit 20 m² geplant. Ferner sind je 3 Fachunterrichtsräume (FUR) einschließlich deren Nebenräume für Physik und Musik, sowie Räume für das Unterrichtsfach Darstellendes Spiel und verschiedene Besprechungs- und Verwaltungsräume vorgesehen. Die gesamte Nutzfläche beträgt ca. 2.600m². Die Fläche für den Erweiterungsbau liegt südlich des bereits vor ca. 4 Jahren erstellten 1. Bauabschnitts. Der 1. BA wurde seinerzeit als reiner Holzbau realisiert. Alle wesentlichen Bauteile, einschl. unterlüfteter Bodenplatte, bestehen aus Holz. Die unterseitige Belüftung der aufgeständerten Bodenplatte darf durch die Erweiterungsmaßnahme nicht eingeschränkt werden. Deshalb ist die Bodenplatte im Anschlussbereich zum 1. BA im projektierten Neubau ebenfalls aufgeständert, um die Luftführung nicht zu beeinträchtigen. Der 2. Bauabschnitt ist 3-geschossig um einen Innenhof herum konzipiert und schließt konstruktiv, gestalterisch und funktional an den 1. Bauabschnitt an. Er wird jedoch nicht als reiner Holzbau, sondern in Hybridbauweise erstellt. Zwischen dem 1. und 2. Bauabschnitt wird eine Brandwand errichtet. WICHTIG: Alle Planmaße sind auf Übereinstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten zu überprüfen. Das bedeutet in diesem Fall ausdrücklich, dass die erkennbaren Gestaltungsziele, also bspw. die Übernahme von Fluchten oder die Weiterführung von Ebenen oder Höhen aus dem Bestand mit den Planmaßen abgeglichen (und ggf. nach Rücksprache mit der Bauleitung angepasst) werden müssen! Wesentliche konstruktive Elemente wie Gründung, Bodenplatte, Stützen, Treppenhäuser und Decken werden beim Neubau aus Brandschutzgründen in Massivbauweise errichtet. Die 3-geschossigen Fassadenelemente sowie das Dach werden in Holzbauweise ausgeführt. Tragende Wände bestehen aus Stahlbeton und Mauerwerk, nichttragende Wände aus Holz-, bzw. Trockenbau. Die Fassaden mit ihrer senkrechten grauen Lärchenholzverschalung, ihren raumhohen Lochfenstern und den geschossweise umlaufenden Trennprofilen werden in Ihrer Gestaltung aus dem 1. BA übernommen und fortgeführt. Nach einem längeren Abwägungsprozess wurde vom BH entschieden, während der Errichtung des 2. BA den Schulbetrieb im 1. BA weiterzuführen. Die stirnseitig angeordnete, provisorische Fluchttreppe des 1. BA wurde bereits vor Beginn der Rohbauarbeiten auf die östliche Längsseite versetzt und auch künftig als zweiter Rettungsweg genutzt. Die Maßnahme wurde mit dem Brandschutzgutachter und mit der Feuerwehr einvernehmlich abgestimmt. Die Fluchtwege aus dem 1. BA sowie die Trennung des Baufeldes vom bestehenden Schulbetrieb sind penibel während der gesamten Bauzeit sicher zu stellen. Zum Bauablauf: Vor Beginn der Rohbauarbeiten wurde das Baufeld vom Gartenbaubetrieb hergerichtet. Bäume und Büsche wurden gerodet, das Pflaster auf dem Baufeld beräumt und das Gelände mit einem Grobplanum versehen. Der Abstand zwischen dem späteren Gebäude und dem Bauzaun beträgt an der engsten Stelle ca. 6,50m, wovon ca. 3,50 als Fahrgasse zur Verfügung stehen. In diesen Bereichen wurde das Bestandspflaster rückgebaut. Der Bauzaun wurde vor Beginn der Rohbauarbeiten bereits bauseits gestellt. Der Bauzaun ist nach Auftragsvergabe in Zustand und Lage zu kontrollieren. Während der gesamten Rohbauzeit obliegt die Instandhaltung dem AN Rohbau. Im BE-Plan sind mögliche Kranstandorte dargestellt. Die Mitnutzung des Krans ist grundsätzlich möglich, aber eigenverantwortlich mit dem AN Rohbau abzustimmen und zu vergüten. Ein Anspruch auf Mitnutzung besteht ausdrücklich nicht. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt teilweise über nicht vom Schulbetrieb abgegrenzte Erschließungsflächen. Hier sind während der Schulzeiten erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. 0.1.2  Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen Anschrift:  Stadt Braunschweig, Referat Hochbau 0650.20, Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände des Lessinggymnasiums in Braunschweig Wenden. Heideblick 20,  38110 Braunschweig . Die Baustellenzufahrt erfolgt an der Westgrenze des Schulgrundstückes, westlich der Aula. Südlich liegende Grünflächen stehen nicht für die BE zur Verfügung und sind zu schützen. Parkplätze stehen auf dem Baugrundstück nur begrenzt und nach Rücksprache mit der örtl. Bauleitung des AG zur Verfügung, siehe Baustelleneinrichtungsplan. Baustellen-Fahrzeuge sind so zu kennzeichnen, dass sie der Baustelle zugeordnet werden können. Die Zufahrtsstraßen sind im Bereich des Parkplatzes befestigt. Die Zufahrt dient auch als Feuerwehrzufahrt und ist zu diesem Zweck ständig freizuhalten. Die Baustelle ist umzäunt. Auf dem Schulgelände ist während der Schulzeiten dauerhaft mit Betrieb zu rechnen. Die Sicherheit der Schulkinder und des Lehrpersonales hat höchste Priorität. Der Verkehr, in den nicht für diese Baumaßnahme gesperrten Bereichen, darf nicht behindert werden. Besonders lärm- und staubintensive Baumaßnahmen sind rechtzeitig mindestens jedoch 72 Stunden vor Ausführungsbeginn mit der Objektüberwachung und der Schulleitung abzustimmen. Anlieferungen von Baumaterial und Baugeräten (vor allem Großgeräten) sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn anzumelden und abzustimmen. Mögliche Lagerflächen sind auf dem Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesen. Das Einrichten der eigenen Lagerflächen und das Abladen von Material ist mit der Objektüberwachung rechtzeitig abzustimmen. Beschädigungen öffentlicher bzw. schuleigener Verkehrsflächen und Verkehrsanlagen müssen durch den Verursacher sofort gemeldet, beseitigt bzw. instandgesetzt werden. Das Verunreinigen der öffentlichen und halböffentlichen Verkehrsflächen ist grundsätzlich zu vermeiden. Sollten dennoch Verunreinigungen entstehen, so sind diese unverzüglich auf eigene Kosten zu entfernen. Bei der Zufahrt zum Baugelände ist zu beachten, dass es in Stoßzeiten zu Behinderung durch den Allgemeinen Verkehr des Schulbetriebes kommen kann. Besonders verkehrsbehindernde Maßnahmen sind vorab und mit zeitlichem Vorlauf mit dem Auftraggeber und der Objektüberwachung abzusprechen und zu koordinieren. Baustelleneinrichtung sowie Geräte- und Hebezeugstellung sind Sache des AN. Erforderliche Straßenabsperrungen einschl. Einholung von Genehmigungen sind vorab mit der örtl. Bauleitung des AG abzustimmen und dann vom AN, rechtzeitig, eigenständig zu beantragen. Alle anfallende Gebühren usw. sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 0.1.3  Wasser-, Energie- und Abwasseranschlüsse Baustromversorgung Auf dem Baugelände werden über den AN Elektroinstallation Haupt- und Unterverteilerkästen zur die Entnahme von Dreh- und Wechselstrom, max. 230/400V, 63A, aufgestellt. Alle weiterführenden Leistungen (Verländerungskabel, Kabeltrommeln usw.) sind im Umfang des AN und in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Die Kosten des Verbrauchs trägt der AG und sind vom AN nicht in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AN ist aufgefordert, Baustrom sparsam und energiesparend zu benutzen. Bauwasserversorgung Das Bauwasser ist bereits auf dem Baugrundstück vorhanden und wird dem AN kostenfrei zur Verfügung gestellt. 0.1.4  Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistung zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in sehr beschränktem Umfang und nur in Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung zur Verfügung gestellt werden. Tagesunterkünfte und verschlossene Lagerräume können dem AN nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von ihm selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Tagesunterkünfte und Lagerräume sind mit der örtlichen Objektüberwachung bzw. mit dem Sicherheitskoordinator, abzustimmen. 0.1.5  Besondere umweltrechtlichen Vorschriften siehe auch ATV 0.3.1 Allgemeine BNB-Anforderungen, diese gelten vorrangig. Immissions- und Umweltschutz Das geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist lückenlos zu erfüllen. Landesabfallgesetze sowie Satzungen der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger sind zu beachten. 0.1.6   Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial nach VOB/C DIN 18299 hat von jedem Auftragnehmer arbeitstäglich zu erfolgen. Die Baustelle ist ständig sauber zu halten und täglich gereinigt zu hinterlassen. Bei der Abfallbeseitigung sind die geltenden Vorschriften des Landes bzw. der Kommune zu beachten. Grundsätzlich sind Verpackungen und Transportpaletten kostenlos gemäß Abfallbeseitigungsgesetz vom AN von der Baustelle zu entfernen. Verpackungs-, Restmaterialien sowie Baustellenabfälle sind gemäß der gesetzmäßig vorgeschriebenen Entsorgung zu beseitigen. Abfälle sind generell in Containern zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Die entsprechenden Bescheinigungen sind der Bauleitung vorzulegen. Das Verbrennen jeglicher Gegenstände auf der Baustelle ist verboten. Verletzt der AN diese Pflicht, kann der Auftraggeber nach fruchtloser Fristsetzung einen Dritten mit der Reinigung beauftragen. Die Kosten für die Reinigung und für die Mehraufwendungen, die dem Bauherrn in dem Zusammenhang entstehen, werden dem AN als Nacherfüllung in Abzug gebracht. Sollten sich Schutt, Schmutz, Abfälle und / oder Verpackungsmaterialien ansammeln, die nicht oder nicht eindeutig einem Verursacher zugeordnet werden können, werden sie auf Veranlassung der Bauleitung beseitigt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden vom AG zwischen den hierfür in Frage kommenden, im Zweifel allen am Bau beteiligten Unternehmen, einschließlich des AN, aufgeteilt und gegen sie in Ansatz gebracht. Die Bestimmung der in Frage kommenden Unternehmen und des Verteilungsmaßstabes der Kosten zwischen ihnen obliegt dem AG, vertreten durch seine Bauüberwachung, nach dem Maßstab billigen Ermessens (§ 315 BGB). Unternehmen, die jeweils vor Beginn ihrer Arbeiten auf eine bereits vorhandene Verschmutzung ausdrücklich schriftlich hingewiesen haben, sind dabei nicht einzubeziehen. 0.1.7  Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für  Montage- und Schweißarbeiten nach BG Bau sind einzuhalten. Für die Baummaßnahme ist ein SiGeKo eingesetzt. Die Forderungen des SiGeKo sind umzusetzen und einzuhalten. Nichtbefolgung der Forderungen hat juristische und finanzielle Konsequenzen zur Folge, da durch evtl. notwendiges Verweisen von Bauarbeitern von der Baustelle, Baubehinderungen entstehen. Der SiGeKo führt unangekündigte Kontrollen vor Ort durch. Die Mängel werden der Bauleitung mittels Bericht angezeigt und sind umgehend zu beseitigen. In unregelmäßigen Abständen wird eine große Begehung mit Gewerbeaufsicht und BG Bau durchgeführt. Vor Ausführungsbeginn ist dem Auftraggeber nachfolgendes auf Anforderung unentgeltlich vorzulegen: -  Nachweis über durchgeführte Unterweisungen mit den Beschäftigten. -  Die baustellenbezogene Gefährdungsermittlung und Darlegung der Schutzmaßnahmen für die vertraglich    gebundenen Arbeiten und die dadurch resultierenden Betriebsanweisungen nach den  Unfallverhütungs-    vorschriften für Maschinen und Geräte. -  Prüfnachweise und Genehmigungen für die eingesetzten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsmittel.    Insbesondere der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Leitern. -  Ein vollständiges Gefahrstoffverzeichnis für die auf der Baustelle zum Einsatz gelangenden Gefahrstoffe,    sowie die Betriebsanweisungen nach GefStoffV. 0.1.8  Besondere Anforderungen an Maschinen und Geräte Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Lärmimmission der Baugeräte und Baumaschinen durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm in der neuesten Fassung sowie die gültige Lärmschutzverordnung zu beachten. Es sind schallgedämmte Geräte und Kompressoren einzusetzen. Die Umweltschutzbedingungen sind zu befolgen. Das gleiche gilt für die UVV des Baugewerbes. Erschütterungsschutz- und Immissionsschutzmaßnahmen sind durch die Einheitspreise der Bauleistungen abgegolten. Angrenzende Gebäude werden weiter genutzt und dürfen durch die Baumaßnahme in Bezug auf Erschütterungen, Lärm- und Staubschutz nicht beeinträchtigt werden.
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE / DER BAUMASSNAHME
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2.1  Vorgesehene  Arbeitsabschnitte,  Arbeitsunterbrechungen  und  Arbeitsbeschränkungen Die Ausführung erfolgt in den mit der Objektüberwachung festgelegten Arbeitsabschnitten. 0.2.2  Besondere Erschwernisse während der Ausführung Die Baumaßnahme erfolgt bei laufendem Betrieb angrenzender Gebäude. Demzufolge müssen grundsätzlich die Beeinträchtigungen infolge Staubentwicklung, Lärm und Erschütterungen auf das unvermeidbare Mindestmaß reduziert werden. 0.2.3  Besondere Anforderungen an Maschinen und Geräte Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Lärmimmission der Baugeräte und Baumaschinen durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Hierbei sind die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm in der neuesten Fassung sowie die gültige Lärmschutzverordnung zu beachten. Es sind schallgedämmte Geräte und Kompressoren einzusetzen. Die Umweltschutzbedingungen sind zu befolgen. Das gleiche gilt für die UVV des Baugewerbes. Erschütterungsschutz- und Immissionsschutzmaßnahmen sind durch die Einheitspreise der Bauleistungen abgegolten. Angrenzende Gebäude werden weiter genutzt und dürfen durch die Baumaßnahme in Bezug auf Lärm- und Staubschutz nicht beeinträchtigt werden. 0.2.4  Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs Die Ausführung der Arbeiten erfolgt bei laufendem Schulbetrieb. Es ist mit Behinderungen zu rechnen, da ggf. ein betreten der Verkehrsflächen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Es gilt auf dem Gelände die STVO. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind zu beachten Auf dem gesamten Gelände außerhalb des Baufeldes (Eingrenzung durch den Bauzaun) ist das Parken verboten. Auf der Liegenschaft ist im besonderen Maße auf den Fußgänger-/Schülerverkehr Rücksicht zu nehmen. Die Feuerwehrzufahrten sind jederzeit freizuhalten. Sollten verkehrsbehindernde Fahrzeuge, Container, Materialanlieferungen usw. von der örtlichen Bauleitung festgestellt werden, werden diese ohne Aufforderung auf Kosten des AN beseitigt. 0.2.6  Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten In Abstimmung mit der örtlichen Objektüberwachung bzw. mit dem Sicherheitskoordinator. 0.2.7  Art und Umfang der Eignungs- und Gütenachweise. Prüfungen und Nachweise Art und Umfang der Eignungs-, Güte- und Kontrollprüfungen und sonstigen Prüfungen, sowie der Nachweise über  die Eignung  der Bauprodukte richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen. Die Nachweise gelten als Nebenleistung, soweit im Vertrag nicht anders geregelt. Bauprodukte (Baustoffe und Bauteile usw.) Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn der Nachweis über deren Eignung gemäß DIN 18299 erbracht ist. Nach BNB ist NACH Auftragsvergabe eine vollständige Liste ALLER verbauter Produkte nebst Datenblätter vorzulegen. Der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei der Bauausführung sind die Herstellervorschriften zu beachten. Auf Verlangen sind dem  Auftraggeber unentgeltlich  Muster bzw.  Proben  in 2-facher Ausfertigung zu liefern bzw. zu fertigen. Mit dem Einbau der Bauprodukte darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Auftraggebers oder dessen Vertreter erfolgt ist.
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
03. Allgemeine Vorbemerkungen __________________________________ WEITERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG ____________________________________________ Bei der Ausführung aller Arbeiten sind die nachfolgenden Bemerkungen und auch die Hinweise in den einzelnen Titeln zu beachten. 0.3.1  Allgemeine BNB-Anforderungen Das Projekt „Lessinggymnasium Heideblick 20 in Braunschweig“ wird als Nachhaltiges Bauen gemäß dem Bewertungssystem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen – Unterrichtsgebäude Neubau (BNB-UN) – Version 2017“ zertifiziert und soll zusätzlich das QNG Siegel Plus erhalten. Der Auftragnehmer hat an dem BNB-UN- und den QNG-Zertifizierungsprozess mitzuwirken, alle aus der Zertifizierung relevanten Anforderungen zu erfüllen und die entsprechende Dokumentation zu erstellen. Zur Erfüllung ist die Abstimmung mit dem Auditor und den Projektbeteiligten erforderlich, unter anderem durch die Teilnahme an Workshops zur Besprechung BNB-UN- und QNG-relevanter Punkte. ->   BNB-UN Version 2017 Neubau Unterrichtsgebäude Diese Dokumente beschreibt die Anforderungen und Empfehlungen, die für das Projekt während der Phasen Vergabe und Bauausführung zu beachten und erfüllen sind: •  Anlage 1.1 Materialökologische Anforderungen BNB •  Anlage 1.2 Materialökologische Anforderungen QNG V23 •  Anlage 2 Anforderungen verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung •  Anlage 3 Anforderungen Baustelle (lärm-, staub- und abfallarme Baustelle, Boden- und Grundwasserschutz Baustelle) Die Einhaltung der Anforderungen ist verpflichtend. Es ist folgender Freigabe-Prozess der Materialien innerhalb der materialökologischen Anforderung durchzuführen/einzuhalten: 1.  Ausfüllen der Tabelle Anlage 1.3 zur Anfrage der Freigabe von Materialien: Bauprodukt, Einsatzbereich, Hersteller, Bezeichnung, Produkttyp und Menge (diese kann, falls bei Ausführungsbeginn nicht bekannt, nachgereicht werden) 2.  Schicken der ausgefüllten Tabelle Anlage 1.3 inkl. aller relevanten Nachweisdokumente (z.B. Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt, Herstellererklärung, Zertifikat) mind. 2 Wochen vor Einbau. 3.  Dokumentation der Freigabe innerhalb der Tabelle Anlage 1.3 durch Auditor, Rückmeldung innerhalb von 10 Werktagen. 4.  Rückgemeldete Tabelle Anlage 1.3 dokumentiert freigegebene und nicht freigegebene Materialien. Nur freigegebene Materialien dürfen verbaut werden! 5.  Für alternativ Vorschläge für nicht freigeben Produkte müssen Schritt 1 bis 4 wiederholt werden. Dokumentation der verantwortungsbewussten Ressourcengewinnung erfolgt über zuliefernde Lieferscheine mit Nennung des zertifizierten Produkts und Produkt-Zertifikaten. Die Anforderungen an die Baustelle sind von jedem Gewerk verpflichtend einzuhalten. Haftung: Ein Verstoß gegen die folgenden Mindestanforderungen kann, auch bei Vorgaben, die im Range unter Gesetzen stehen, dazu führen, dass das Bauvorhaben nicht zertifiziert wird. Insbesondere geht es um -  Verwendung von Baustoffen und Bauprodukten, die gemäß BNB-Anforderungen ausgeschlossen sind, sowie von Substanzen, die nicht in den eingesetzten Produkten enthalten sein dürfen bzw. deren Menge oder mögliche Freisetzung minimiert und beschränkt ist (siehe hierzu auch Angaben im LV). -  Bei einer Überschreitung von Innenraumluftqualitätsgrenzen, wegen eines nicht freigegebenen Materialeinsatzes. -  Zu beachten ist insbesondere, dass die Verwendung von Montageschäumen verboten ist. -  Verwendung von nicht einheimischen Hölzern, wie tropischen, subtropischen oder borealen Hölzern, die nicht FSC- zertifiziert sind und Verwendung von heimischen Hölzern, die nicht nach PEFC- oder FSC zertifiziert sind (siehe hierzu auch Angaben im LV). -  Verwendung von nicht freigegebenen Kältemitteln gemäß AMEV Kälte 2017 Tab.3 und 4 (siehe Anmerkung unter Punkt 1 Materialeinsatz) In Anbetracht der erfolgreiche Zertifizierung des Bauvorhabens für den Auftraggeber hat, steht der AN dem AG über die Mängelhaftung hinausgehend dafür ein, dass die von ihm zur Erbringung seiner Leistungen verwendeten Baustoffe oder Bauprodukte keine Stoffe oder Substanzen beinhalten, die ganz oder teilweise die angestrebte Zertifizierung verzögern und/ oder verhindern. Er wird daher insbesondere Leistungen, die unzulässige Stoffe oder Substanzen beinhalten, jederzeit unverzüglich auf seine Kosten durch solche ersetzen, die keine Stoffe oder Substanzen beinhalten, die einer Zertifizierung im Wege stehen. 0.3.2  Materialien Der AN ist verpflichtet ausschließlich gem. den vor beschriebenen Allgemeine BNB-Anforderungen umweltfreundliche Materialien, asbestfreie Stoffe, keine Formaldehyde, PCB-freie Stoffe und keine entzündlichen oder brandfördernden Gefahrenstoffe einzusetzen. Der AN sichert den Einbau erprobter, mängelfreier, ungebrauchter und normgerechter Materialien und Baustoffe und deren vorschriftsmäßigen Einsatz zu. 0.3.3  Materiallieferungen Materialien, Maschinen und Geräte sind in dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsort, Standort sowie Be- und Entladung sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Die Bauleitung ist nicht verpflichtet, Materiallieferungen für den AN anzunehmen. Der AN hat die Materiallieferungen so zu disponieren, dass eine Abnahme durch den AN erfolgen kann. Baustelleneinrichtung sowie Geräte- und evtl. Krangestellung für Materialanlieferungen sind Sache des AN. Erforderliche Straßen-Absperrungen einschließlich Einholung von Genehmigungen sind vom AN rechtzeitig zu beantragen. Anfallende Gebühren sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Anlieferung mit Kleintransportern (bis 3,5to) erfolgt über die BE-Zufahrt (s. Pkt. 0.1.1 Lage der Baustelle). Eine Anlieferung mit LKW's (7,5to) bzw. Sattelauflieger bis unmittelbar an die Baustelle kann nur über die temporär nutzbare Zufahrt siehe Lageplan - gewährleistet werden. Hierfür müssen die Absperrpfosten vor der Zufahrt für jede Transportleistung entfernt und wieder montiert werden. Für die Fahrzeuge besteht nur eine eingeschränkte Wendemöglichkeit. 0.3.4  Bauleitung des Auftragnehmers / Fachpersonal Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung hat der AN schriftlich einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und zur Verfügung des AG, bzw. dessen  Vertreter zu halten. Die Benennung des Firmenbauleiters hat zwei Wochen vor Arbeitsbeginn zu erfolgen. Der Firmenbauleiter ist Ansprechpartner der Bauleitung und verantwortlich für die fachtechnische Ausführung sowie auch für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des AN. Der Firmenbauleiter muss täglich auf der Baustelle anwesend sein und hat an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Der Firmenbauleiter darf nur aus wichtigem Grund ausgetauscht werden. Aus triftigem Grund kann der AG jedoch den sofortigen Austausch fordern. Ein Wechsel des Firmenbauleiters ist rechtzeitig mit entsprechender Begründung anzumelden. Der Firmenbauleiter, dessen Vertreter oder der Bauführer müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift fließend mächtig sein. 0.3.5  Koordinationsgespräche / Baubesprechungen Alle Auftragnehmer unterliegen der Koordinationspflicht. Dies schließt die Pflicht zur Teilnahme an den entsprechenden Baubesprechungen ein. Der Auftragnehmer hat zu den Baubesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, (in der Regel wöchentlich) für die Dauer der Arbeiten einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Der Besprechungstermin wird vom Auftraggeber festgelegt. 0.3.6  Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich bzw. auf Anforderung zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können. Insbesondere sind Angaben zu folgenden Punkten zu machen: - Datumsangabe - Arbeitsbeginn und -ende - Witterung, Temperatur, Niederschlag/Sonne - Arbeitskräfteeinsatz (Berufsgruppen, Anzahl, Dauer) und ausgeführte Tätigkeiten;   getrennt nach vom AN erbrachter Leistung und vom Nachunternehmer erbrachter Leistung) - Eingang von Baustoffen und Bauteilen - Geräteeinsatz, mit Angaben über Ursache eines etwaigen Ausfalls - ausgeführte Arbeiten, Bauablauf - besondere Ereignisse wie z.B. Schadensfälle, Unfälle etc. Das Bautagebuch ist wöchentlich unaufgefordert vorzulegen. 0.3.7  Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Die für die Bauausführung maßgeblichen Ausführungsunterlagen (Ausführungszeichnungen, Berechnung, Behördenbescheide usw.) werden dem AN nach Auftragserteilung rechtzeitig vor Ausführung der jeweiligen Leistung nur digital per Mail zugesandt. Alle erforderlichen Ausdrucke, auch für die Baustelle, sind Sache den AN und werden nicht gesondert vergütet. Die Ausführungsunterlagen werden ausschließlich digital im PDF-Format übermittelt. Abweichungen gegenüber diesen Unterlagen bedürfen der schriftlichen Beantragung des Auftragnehmers und der Zustimmung durch den Auftraggeber. 0.3.8  Vom AN zu erbringende Ausführungsunterlagen - Bauzeitenplan Der Auftragnehmer hat einen detaillierten Bauzeitenplan (Balkenplan) über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen anhand dessen der abgestimmte, reibungslose Ablauf nachgewiesen und überwacht werden kann. Der Bauzeitenplan ist nachvollziehbar, bauteilweise und phasenweise zu gliedern. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen und Gewerken sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Bauzeitenplan ist dem Auftraggeber 2 Wochen nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 3- facher Ausfertigung in Papierform, sowie auch in digitaler Form vorzulegen. Die Kosten für das  Erstellen des Bauzeitenplanes sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nach Prüfung und Freigabe des Bauzeitenplanes durch die Objektüberwachung, werden die Termine in den seitens der Objektüberwachung aufgestellten Gesamt-Bauzeitenplan der Baumaßnahme eingearbeitet. Der Bauzeitenplan beinhaltet auch die voraussichtlichen Fristen für die Erstellung und Prüfung der Statik, die Vorlaufzeiten für die Werk-u. Montageplanung und deren Freigabe durch den AG  sowie die Fristen für die Fertigung im Werk, bzw. beim AN. - Sonstige Unterlagen Die sonstigen nach dem Vertrag geforderten Ausführungs- unterlagen  (wie z.B. Werkstattzeichnungen, Elementpläne, Montage-, Einbau- und Schemapläne, Berechnungen usw.) sind bei dem AG rechtzeitig, jedoch spätestens 20 Werktage vor Bauausführung in 3-facher Ausfertigung in Papierform sowie in digitaler Form (PDF) zur Kenntnis einzureichen. Auf Verlangen sind dem AG die Ausführungsunterlagen für die Baubehelfe (Zeichnungen, Berechnungen usw.) unentgeltlich vorzulegen. - Dokumentationsunterlagen Die Dokumentation beinhaltet den kompletten Umfang der erbrachten Leistungen. Die Aufstellung erfolgt nach VOB/C für jedes Gewerk. Die Dokumentationsunterlagen sind baubegleitend zu erstellen und spätestens 3 Wochen vor Abnahme vollständig und geordnet dem AG vorzulegen. Die Vorleistungen zu BNB sind Bestandteil der Dokumentation. - Abrechnungsunterlagen Abrechnung nach Planmaßen der Ausführungszeichnungen. Ggf. erforderliche örtl. Aufmaße sind gemeinsam mit der Bauleitung des AG zu erstellen. Aus den Abrechnungsunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung erforderlich sind unmittelbar und nachvollziehbar erkennbar sein. Originale für den AG. Versandt aller Rechnungsunterlagen 2-fach, adressiert an den Bauherren und parallel an den Architekten. Zusätzlich sind die Rechnungen an Bauherr und Architekt in digitaler Form per Mail, als PDF-Datei und ggf. als GAEB-Datei einzureichen. Alle Rechnungen sind kumulativ aufzustellen. 0.3.9  Abnahmen - Abnahmeunterlagen Der Auftragnehmer hat mit schriftlichen Abnahmebeantragung insbesondere folgende Unterlagen ohne gesonderte Vergütung, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt, einzureichen: schriftliche Unterlagen: -  Nachweise über Eignung der Bauprodukte, soweit noch nicht im Rahmen der BNB-Zertifizierung erfolgt. -  Nachweise über Eignungs-, Güte- und Kontroll- und sonstige Prüfungen -  vollständiges Bautagebuch Zusätzlich sind die Unterlagen digital (PDF- und DWG Format) auf USB-Stick einzureichen. 0.3.10  Baureinigung Die Baustelle ist laufend in einem sauberen und ordentliche Zustand zu halten. Täglich hat eine grobe und regelmäßig zu den Wochenenden eine gründliche Reinigung („besenrein“) zu erfolgen. Dies beinhaltet auch die Baustellenzufahrt und betroffene Außenbereiche. Kommt der Auftragnehmer der Säuberung nicht nach, so wird der Auftraggeber diese Arbeiten auf Kosten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen lassen. Die anfallenden Kosten hierfür werden spätestens bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 0.3.11  Bauschild und Werbemittel Der Auftraggeber errichtet ein Bauschild für die Baumaßnahme. Eigene Firmenschilder oder Werbemittel auf oder in der Nähe  der Baustelle sind vom AG nicht erwünscht. 0.3.12  Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber wird keine Bauleistungsversicherung abschließen. Diebstahlschutz und dergleichen obliegt dem Auftragnehmer. Versicherungen sind vom Auftragnehmer in Eigenverantwortung abzuschließen und werden nicht gesondert vergütet. 0.3.13  ARBEITSZEITEN Montag - Freitag: von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr, ggf. lärmintensive Arbeiten ab 15:00 Uhr. Samstag: von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr Arbeiten außerhalb dieser Zeiten sind mindestens 5 Werktage vor Ausführung mit dem AG abzustimmen.
03. Allgemeine Vorbemerkungen
04. Plan- und Unterlagenverzeichnis Die unten aufgeführten Pläne und Unterlagen werden dem Bieter/ AN zur Angebotserstellung als pdf-Datei übergeben und gelten im Auftragsfall als Vertragsbestandteil. 0.4.1  ZEICHNUNGSANLAGEN als PDF siehe beigefügte Plan-/Anlagenliste 04.2  Tragwerksplanung 04.2.1  Planunterlagen, Planvorlauf Dem AN werden vom Tragwerksplaner des AG zur Ausführung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: -  die Genehmigungsstatik als pdf-Datei/en; -  Positionspläne als pdf-Datei/en; 04.2.2  Der Zeitpunkt der Übergabe von Ausführungsplänen richtet sich nach den Festlegungen im Bauablaufplan. Die Übergabe der Ausführungspläne erfolgt entsprechend sukzessive des Baufortschritts. Ein Anspruch auf vollständige Übergabe aller Ausführungspläne zu Baubeginn bzw. zu Vertragsschluss besteht nicht! 04.2.3  Sämtliche darüberhinausgehende statische Berechnungen und Planungsleistungen sind durch den AN in prüffähiger Form zu erbringen und den Architekten und Fachingenieuren sowie dem Prüfingenieur rechtzeitig inkl. Werkplanung (Termine gemäß Terminplan) zur Prüfung vorzulegen. 04.3   Wärmeschutznachweis Dem AN wird die vom Fachplaner aufgestellte Bauphysikalische Berechnung (Wärmeschutznachweis) zur Verfügung gestellt. 05. Angaben des Bieters: Zur Prüfung der Gleichwertigkeit der angebotenen Leistungen mit der vorgegebenen Konstruktionen sind Fabrikatsangaben einzutragen. Fehlen die Angaben, kann es zum Ausschluss vom Wettbewerb kommen. Bei folgenden Positionen sind die Fabrikate einzutragen: Pos. 03.2.01.0270  Holzverbinder, BSH-Beton, 200x80 mm Pos. 03.2.01.0280  Schwerlastverbinder Untertitel 3.3.2 Hersteller Gründach Untertitel 3.3.5 Hersteller Gründach Untertitel 3.3.1 Entwässerungssystem Untertitel 3.4.5 Naturholzplatte Untertitel 3.7 Fensterbeschlag
04. Plan- und Unterlagenverzeichnis
03 GEWERK ZIMMER-, DACHABDICHTUNGS- UND FASSADENBAUARBEITEN
03
GEWERK ZIMMER-, DACHABDICHTUNGS- UND FASSADENBAUARBEITEN
03.1 Baustelleneinrichtung, Dokumentation, Bodenplatte u. Sonstiges
03.1
Baustelleneinrichtung, Dokumentation, Bodenplatte u. Sonstiges