Fassadenmodernisierung, Betoninstandsetzung - Tinnumer Weg 1-9
Fassadensanierung Tinnumer Weg 1-9
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1.0   GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG Gegenstand der Ausschreibung sind die Betonaußenbauteile der Fassadenflächen des Wohngebäudekomplexes der Blöcke A  C im Tinnumer Weg 1 9, Hamburg. Es handelt sich um 9  14 geschossige Mehrfamilienwohngebäude, die Anfang der 70-er Jahre errichtet wurden. Die Lage und Anordnung der 3 Gebäudeblöcke ist auf dem Lageplan in Anlage 2 dargestellt. Die Betoninstandsetzungsarbeiten sind integraler Bestandteil der umfassenden energetischen Modernisierung der Gebäudehülle des Objekts und beziehen sich ausschließlich auf die Fassadenbauteile mit einer vorgehängten, hinterlüfteten Faserzementplattenverkleidung Nachfolgend die geplanten Instandsetzungsmaßnahmen nach TR Instandhaltung,Teil 1 in Stichworten: Bei einer vorhandenen Korrosion der Bewehrung in Folge einer Carbonatisierung des Betons kommen je nach Schadensfortschritt und Umfang die Instandsetzungsverfahren der Tab. 5 + 7 der TR Instandhaltung, Teil 1 zur Anwendung: 2.3  "Regulierung des Wasserhaushaltes des Betons  Beschichtung" 3.1  "Reprofilierung oder Querschnittsergänzung  Kleinflächiger Handauftrag" 3.3  "Reprofilierung oder Querschnittsergänzung  im Spritzverfahren" 7.1  "Erhöhung bzw. Teilersatz der Betondeckung mit zusätzlichem Mörtel oder Beton zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Passivität" 7.2 "Ersatz von chloridhaltigem oder carbonatisiertem Beton" Prinzip 11 "Kontrolle anodischer Bereiche" gemäß DIN EN 1504-9:2008-11 Die evtl. erforderliche Stellung eines Bauaufzuges ist je nach Wahl des Bieters ggf. in der Position "Baustelleneinrichtung" zu kalkulieren. Die Leistungen am vorgenannten Objekt sind im vorliegenden Leistungsverzeichnis vollständig erfasst. Etwaige Mengenreduzierungen infolge der Entscheidungen des Auftraggebers hinsichtlich des Auftragsumfanges berechtigen nicht zu Nachforderungen seitens des Bieters. Weitere Angaben befinden sich im nachfolgenden Leistungsverzeichnis und in den beiliegenden Plänen bzw. Detailzeichnungen. 2.0   ZEICHNUNGSLISTE - Fotos    Anlage 1 - Lageplan    Anlage 2 - Ansichten Häuser           Anlage 3 - Regelgrundrisse Block A-C  Anlage 4 - Schnitt Block A-C  Analge 5 - Zusammenfassung Prüfergebnisse  Anlage 6 - Ergebnisse Betonprüfungen   Anlage 7 3.0   ANGABEN ZUM OBJEKT - Gebäudeart:            Mehrfamilienwohnhäuser - Anzahl der Geschosse: Block A: 14 Geschosse   Block B:  9 Geschosse   Block C: 9 Geschosse   zzgl. Keller- und Dachgeschoss - Baujahr:               Anfang 1970 - Bauweise:              konventionell, Mauer-                          werkswände, Stahlbetonwände,   Stahlbetondecken, Flachdach. Fassadenkonstruktion Bestand Die Außenwände der Blöcke A und B aus 30 cm dicken ortbetonierten "Thermocrete" - Betonwänden. Die Geschossaußenwände des Blocks C wurden lt. Planunterlagen in Form einer Kombination aus "Thermocrete" - Beton und Mauerwerk (siehe z.B. Wandplan 5. OG - DG_Blatt Nr. C) errichtet. Die Betonaußenwände bestehen aus unbewehrten und bewehrten Wandabschnitten. Das Dachgeschoss ist mit einem Stahlbetonringbalken ausgesteift. Die Geschossdecken bestehen aus Stahlbeton. Außenseitig befindet sich eine ungedämmte vorgehängte hinterlüftete Fassadenverkleidung (VHF) aus Faserzementplatten und einer Aluminiumunter- konstruktion, die im Rahmen der energetischen Modernisierung zurückgebaut wird. Abweichend von den Blöcken A + B sind die Kalksandsteinmauerwerksaußenwände des Blocks C mit einer ca. 4 cm dicken Glaswolledämmung gedämmt. Außenseitig sind die MW-Wände mit einer vorgehängten hinterlüfteten Fassadenverkleidung (VHF) aus asbesthaltigen Faserzementplatten versehen. Der Fassadenaufbau Block A+B sieht von innen nach außen wie folgt aus. Innenputz Beton bewehrt / unbewehrt, d = ca. 30 cm Luftschicht, d = ca. 5 cm Faserzementplatten, t = 10 mm auf Unterkonstruktion aus Aluminium Der Fassadenaufbau Block  C sieht von innen nach außen wie folgt aus. Innenputz Mauerwerk, d = ca. 30 cm Glaswolledämmplatten, d = 4 cm Luftschicht, d = ca. 5 cm Faserzementplatten, t = 10 mm auf Unterkonstruktion aus Aluminium Hinweis: Das Fassadengerüst wird vom Fassadenbauer gestellt und über die Bauzeit vorgehalten. Weitere und detailliertere Angaben finden sich im nachfolgenden Leistungsverzeichnis und in den ggf. beiliegenden Plänen und Zeichnungen. 4.0   ALLGEMEINE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG   Verkehrsverhältnisse/Zuwegung: Siehe Lageplan in der Anlage. Befestigte Straßen und Wege zum Objekt. Es wird empfohlen, eine örtliche Inaugenscheinnahme vor der Angebotsababe durchzuführen. Erschwernisse für Transport etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Hauseingänge, Parkplätze, Gehwege. Die etwaige Gestellung von Containern, WC und Bauwagen kann in Absprache mit dem AG auf der Grünfläche bzw. auf PKW-Stellplätzen des Ojektes erfolgen. Treppenhauszugänge und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten bzw. Umleitungen und Absperrungen vorzusehen. Lage, Art und Anschlußwert für Wasser, Energie und Abwasser: Mehrfamilienhaus-Standard. In den angrenzenden Kellerräumen kann voraussichtlich nach vorheriger Abstimmung Strom- bzw. Wasseranschlüssse genutzt werden. Die notwendigen Abstimmungen, Einbau von Zählern, Prüfgebühren und die Verbrauchsrechnung sind in die Preis einzurechnen. Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume: Derartige Räume stehen nicht zur Verfügung. Material kann auf Planen, Kanthölzern etc. auf dem Gelände gelagert werden. Art und Umfang besonderer Schutzmaßnahmen: Das Freiräumen der zu bearbeitenden Loggien oder Wandbereiche erfolgt größtenteils bewohnerseitig und ist terminlich mit den jeweiligen Bewohnern durch den AN zu koordinieren. Die Sicherheit für den Personen- und Fussgängervekehr entlang der Baustellenabsicherung und auf den Zuwegungen über das Grundstück sind zu jeder Zeit vom AN zu gewährleisten. Die Baustelle ist entsprechend mit Bauzäunen abzusperren. Provisorische Überfahrten sind so herzustellen, dass keine Gefährdung entsteht. Baustellenreinigung: Die Arbeitsstelle ist sauber zu halten und bei Bedarf in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (neueste Fassung) und der einschlägigen Gewerke spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt. Dabei kann der die tatsächlich entstandenen Aufwendungen zugrunde legen und bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Dem AN bleibt die Möglichkeit, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Arbeiten anderer Unternehmen: Es werden zeitgleich die Fassade und die Loggien instandgesetzt. Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen, Arbeitsbeschränkungen (Ort, Art, Zeit): Die Instandsetzung  erfolgt gebäudebezogen in Rücksprache udn Abstimmung mit dem verantwortlichen GU für den Rückbau und die Montage der neuen Fassadenverkleidung. Grundlage sind die Regelararbeitzeiten Montag - Freitag von 7.00 - 18.00 Uhr. Samstagarbeiten sind nur in der Zeit von 8.00 - 14.00 Uhr in vorheriger Absprache mit dem AG auszuführen.   Immissions- / Lärmschutz: Die Lärmschutzauflagen entsprechend des Bundes- Immissionsschutzgesetzes und der Verordnung des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Gestzes zum Schutz gegen Baulärm sind grundlegend zu berücksichtigen. Stundenlohnarbeiten: Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die dafür vorgesehene Zeit an Stunden unverbindlich. Stundenlohnarbeiten sind erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Bauherren bzw. dessen Vertreter auszuführen. Die Abrechnung hierfür ist wöchentlich unaufgefordert vorzulegen. Sind diese angeordnet, so hat der AN arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 VOB / B die Baustelle, das Datum, die Namen, die Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, die Art der Leistung und die Gerätekenngrößen enthalten. Bei Fuhrleistungen die Fahrzeugart ( z. Bsp. Kipper etc.) und die Nutzlast. Eine Fertigung der Stundenlohnzettel erhält  der AN für seine Stundenlohnabrechnungen zurück. Es werden grundsätzlich nur Abrechnungen mit Nachweis der verbrauchten Materialien anerkannt. Pauschale Zuschläge werden nicht akzeptiert. Baubesprechungen: Die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen (in der Regel 1x pro Woche) mit einem verantwortlichen Bauleiter ist Vertragsbestandteil und in die Allgemeinkosten entsprechend einzukalkulieren. Bei wiederholter Abwesenheit werden angemessene Kosten für den erhöhten Koordinierungsaufwand der Bauleitung von der Rechnungssumme einbehalten. Der verantwortliche Bauleiter muss im Auftrag des AN berechtigt sein, verbindliche Terminabsprachen durchzuführen und zu bestätigen. Bautagesberichte: Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und davon dem AG eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können. Ferner hat er bei kritischen Arbeitsschritten (z. Bsp. Betonieren, Beschichtungen etc.) alle relevanten Witterungsdaten zur Qualitätssicherung zu messen und zu vermerken. Eine Zeichnungspflicht des AG besteht nicht. Umweltschutz / Mülltrennung / Beseitigung Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Abfälle und Reststoffe gehen in den Verantwortungsbereich des AN über. Diese sind entsprechend den geltenden Bestimmungen über Abfälle und Reststoffe gesichert zu handhaben. Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme sind entsprechend der Abfallsatzung verwertbare Bestandteile von Bauabfällen vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an voneinander und von anderen Abfällen getrennt zu halten, wenn das gesamte Abfallaufkommen je Bau- und Abrissvorhaben 10 cbm übersteigt. Verwertbare Bestandteile von Bauabfällen sind Erdaushub, Bauschutt (Beton, Ziegel, Steine, Kies), Holz, Kunststoffe, Metalle, Pappen. Der Auftragnehmer ist gehalten, Abfälle nach Möglichkeit zu vermeiden und zu reduzieren. Die DIN 18299 ist zu beachten. Er hat sein Entsorgungskonzept der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen. Die Bestimmungen der geltenden Müllrichtlinie des Landes Schleswig Holstein sind einzuhalten. Anfallender Schutt ist regelmäßig auch im Außenbereich ohne gesonderte Vergütung vom AN zu entsorgen. Bei Nichteinhaltung durch den AN ist die Bauleitung nach einmaliger Fristsetzung berechtigt, den Schutt von einem Dritten auf Kosten des AN beseitigen zu lassen. Alle Abbruchpositionen sind inkl. Aufnehmen, Abtransport, fachgerechter Entsorgung und notwendiger Gebühren zu kalkulieren. Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination: Durch den AG wird, ein SiGeKo gestellt. Den Anweisungen des SiGeKo ist unverzüglich Folge zu leisten. Maße / Planunterlagen /  Dokumentation: Sämtliche Zeichnungsmaße und Maße der Ausschreibung sind Ca.-Maße. Vor Beginn der Ausführung sind sämtliche für die Ausführung der Arbeiten erforderliche Maße vom AN am Bau zu prüfen und verantwortlich festzustellen. Dies gilt auch für Maße, die sich aus verdeckter Konstruktion ergeben. Unstimmigkeiten sind sofort mit der Bauleitung und dem Planer zu klären. Revisions- und Dokumentationsunterlagen sind inkl. Herstellerbescheinigungen und Gewährleistungsbescheinigungen spätestens 30 Tage nach Abnahme zu übergeben. Zulassungen und Prüfzeugnisse sind unmittelbar nach Auftragserteilung vorzulegen. Ohne vorgelegte, vollständige Dokumentation wird die Schlussrechnung nicht bearbeitet. Baustoffe gemäß DAfStb und TR: Die verwendeten Baustoffe müssen den Anforderungen der TR Instandhaltung Teil 2 genügen. Die Frage, ob die Grundprüfungen der zur Anwendung gelangenden Baustoffe die Verhältnisse des vorliegenden Falles grundsätzlich abdecken, ist positiv zu beantworten. Für die vom Planer vorgegebenen projektspezifischen Leistungsmerkmale und Anforderungen an die zur Anwendung kommenden Produkte und System sind durch den AN die "Nachweise der Verwendbarkeit" und des "projektspezifischen Übereinstimmungsnachweises" für die gewählten Materialien zu erbringen. Des Weiteren sind die projektspezifischen "Angaben zur Ausführung" des Produktherstellers zu beachten. Alternativ können die in der jeweiligen Position geforderten Merkmale und Anforderungen für den Betonersatz bei Produkten unbekannter Zusammensetzung gemäß der Technischen Regel Instandhaltung von Betonbauteilen, Teil 2, Anhang C über ein DIBT Gutachten nachgewiesen werden. Für den Betonersatz ist der Nachweis der Verwendbarkeit bzw. eine prüffähige Bescheinigung von einer qualifizierten Stelle entsprechend Artikel 30 der Bauprodukten Verordnung (BauPVO) vorzulegen. Für die Betoninstandsetzungsarbeiten sind nur solche Werkstoffe anzubieten, die in Kombination miteinander ein Instandsetzungssystem darstellen. Diese Produkte eines Instandsetzungssystems müssen von einem Hersteller kommen. Die Verträglichkeit untereinander ist nachzuweisen. In Ergänzung zu den Forderungen bzw. fehlenden Forderungen der DAfStb-Richtlinie sind die "Angaben zur Ausführung" des Produktherstellers zu beachten. Die Festlegung der Betongüte bei erforderlichem großflächigen Betonersatz erfolgt durch den Tragwerksplaner. Das Größtkorn richtet sich nach dem Bauteilquerschnitt. 5.0   LOHN- UND MATERIALPREISGLEITUNG Sollte sich der Einkaufspreis / Marktpreis für benötigte Materialien des Bieterangebotes zum Zeitpunkt des Einbaus gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotserstellung um mehr als fünf Prozent nachweislich erhöht haben, ändert sich der Einheitspreis entsprechend der Gewichtung des Materialanteils in dieser Position. Der AN hat als Nachweis die angemeldeten Materialpreiserhöhungen durch den Lieferanten umgehend vorzulegen sowie die Urkalkulation einschl. Preisermittlungsblatt für die Zuschlagskalkulation einzureichen. 6.0   ZUSCHLAGFRIST Die Zuschlagfrist beträgt 6 Monate. 7.0   AUSFÜHRUNGSFRISTEN, TERMINPLAN Es ist geplant die Instandsetzung in meheren Baulosen durchzuführen: Los 1: Block C - ab 1. Quartal 2026 Los 2: Block B -  ab 2. Quartal 2026 Los 3: Block A - ab 3. Quartal 2026 8.0 PROJEKTBETEILIGTE An dem Instandsetzungsvorhaben sind folgende Projketbeteiligte involviert: Auftraggeber:     Bauverein der Elbgemeinden eG    Heidrehemen 1     22561 Hamburg Planung:  Amend+Hinrichs Ing.Gesell.mbH   Osterbekstr. 90c   22083 Hamburg   Tel. : +49 (0)40 / 59 39 10-0         info@amend-hinrichs.de Tragwerksplanung:  wird noch bekannt gegeben 9.0   VERTRAGSSTRAFE Bei vom AN zu vertretender Überschreitung der vereinbarten Fertigstellungsfrist kann der Auftraggeber für jeden Werktag der Überschreitung vom Auftragnehmer einer Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 %, bis maximal 5 % des Auftragswertes fordern und von der Vergütung einbehalten bzw. siehe Allgemeine Vertragsbedingungen des AG 10.0   GEWÄHRLEISTUNG siehe Allgemeine Vertragsbedingungen des AG sowie       MÄNGELANSPUCH / GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUM Für die Gewährleistung gelten die Bestimmungen des § 13 VOB/B mit der Maßgabe, daß die in § 13 Ziff.4 VOB/B enthaltene Verjährungsfrist von 4 Jahren auf 5 (fünf) Jahre für Arbeiten am Bauwerk.   SICHERHEITSLEISTUNG       FÜR MÄNGELANSPRÜCHE Zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche des Bauherrn ist vom Bieter nach erteilter förmlicher Abnahme eine Sicherheit von 5% der Schluss- rechnungssumme für die Dauer der vertraglich vereinbarten Frist für Mängelansprüche zu leisten. Der Betrag wird bis zum Ablauf dieser Frist vom AG einbehalten. Der Betrag ist durch Bankbürgschaft ablösbar. Bei Stellung einer Bankbürgschaft muss diese folgenden Vorgaben des AG entsprechen: - Der Bürge muss über die vereinbarten Fristen   informiert sein, d.h. die Dauer der Frist für   Mängelansprüche muss in der Bürgschaft   erwähnt sein. - Die Bürgschaft muss jedoch unbefristet sein. - Die normale Verjährung wird ausgeschlossen. 11.0   QUALIFIKATIONSNACHWEIS siehe Allgemeine Vertragsbedingungen des AG sowie    Der Nachweis von vergleichbaren Referenzobjekten ist zu erbringen. Wird der Nachweis nicht, oder nur unvollständig geführt, so muss der Bieter mit seinem Ausschluss rechnen.    Der Bieter hat durch eine Referenzliste zu belegen, welche Instandsetzungsmaßnahmen er in den letzten Jahren in vergleichbarer Größenordnung, eigenverantwortlich durchgeführt hat. a) ....................................................... .................................... b) ....................................................... .................................... c) ....................................................... ....................................    Für die Prüfung des Leistungsumfanges, Erstellung des Instandsetzungsplanes (soweit dieser nicht vom AG gestellt wird), Planung der Arbeitsabläufe und Steuerung der Betoninstandsetzung ist eine qualifizierte Führungskraft einzusetzen.    Dem Angebot ist eine Kopie des personengebundenen Befähigungsnachweises für die ausgebildete Fachkraft zum Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen (SIVV-Schein) beizufügen. Die Baustoffprüfstelle SIB muß mit allen für die Eignungs- und Güteprüfungen und für die Durchführung der Überwachung notwendigen Geräten und Einrichtungen mit erforderlichem Personal ausgestattet sein.    Wird der Nachweis nicht, oder nur unvollständig geführt, so muss der Bieter mit seinem Ausschluss rechnen. 12.0   NACHUNTERNEHMER - siehe Allgemeine Vertragsbedingungen des AG sowie    Sofern Nachunternehmer beauftragt werden, müssen diese über die entsprechende Qualifikation verfügen. Eine Liste der geplanten Nachunternehmer, mit Zuordnung der Leistungen sowie den für die Betoninstandsetzung geforderten Qualifikationsnachweis ist dem Angebot beizufügen. Spätere Abweichungen sind nur mit der schriftlichen Erlaubnis des Auftraggebers zulässig. .
1.0   GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
1. ALLGEMEINE HINWEISE Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. In den ZTV werden die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB ergänzt, soweit dies nach der VOB/A § 10 Nr.3 zulässig ist. Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Für die Ausführung der Gerüstarbeiten gilt die VOB, Teil C, DIN 18 451, die DIN 4420, die Zeichnungen der Amend Ingenieurgesellschaft und das Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen gelten jeweils die weiterführenden Bestim- mungen. Bedarfs- bzw. Alternativpositionen sind nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers auszuführen. Liegt eine Zustimmung der Bauleitung nicht vor, so kann keine Vergütung dieser Leistungen erfolgen. 2. AUSFÜHRUNG Baustelleneinrichtung Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzurechnen. Dies gilt auch für die erforderlichen Maßnahmen für Umwelt- und Gewässerschutz. Die Baustelleneinrichtung muss den behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften neuester Fassung entsprechen. Das Gerüst ist so aufzustellen, dass ein genügend großer Abstand zu den Wandflächen gewährleistet ist. Ggf.sind Gerüstbohlen anzuordnen, damit eine Verschmutzung der Wandflächen verhindert wird. Die Gerüstanker sind leicht schräg von unten nach oben verlaufend anzubringen, so dass sich in den Ankerhülsen kein Wasser sammeln kann. Das Gerüst hat in allen Teilen und zu jeder Zeit während der gesamten Bauausführung den geltenden Vorschriften der Bauaufsichtsbehörden und der Bauberufsgenossenschaft zu entsprechen. Die Beachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie sonstiger Interressenbehörden ist Sache des Auftragnehmers. Er haftet für Unfälle und ist für Regressansprüche, auch von anderer Seite zuständig. Eventuell erforderliche Änderungen des Gerüstes sind untersagt. Entsprechende Umrüstungen werden auf Anfrage nur durch den NU Gerüstbau durchgeführt. 3. Nebenleistung, Abrechnung Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C). Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C) sowie die aufgeführten DIN-Normen. 4. Besondere Angaben zur Ausführung Der ungehinderte Zugang zu den Wohnungs- eingängen ist jederzeit zu gewährleisten. Parkplätze, Wege und Grünflächen können als Lagerplatz nach Abstimmung mit dem Auftraggeber benutzt werden und sind nach Beendigung der Bauarbeiten wieder herzurichten. Die Benutzung öffentlicher Straßen- und Wegeflächen ist mit den zuständigen Behörden zu vereinbaren. Miet- und Wiederherstellungskosten u.a. sind vom Auftragnehmer zu tragen.
1. ALLGEMEINE HINWEISE
01.__. 1 Bauleiter nach LBO Für die Baustelle ist ein Bauleiter nach LBO zu benennen, der darüber zu wachen hat, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten.
01.__. 1
Bauleiter nach LBO
1,00
Psch
01.__. 2 Bauleiter / Polier Für die Baustelle wird die stetige Anwesenheit eines deutschsprachigen, firmeneigenen Poliers oder Vorarbeiters gefordert, der zu den üblichen Arbeitszeiten tel. erreichbar ist (Baustellentelefon oder Handy). Der Verantwortliche muss Inhaber eines SIVV-Scheins sein (nicht älter als drei Jahre). Die entsprechenden Qualifikationsnachweise sind der Bauleitung vor Baubeginn vorzulegen: Ihm obliegt u.a. die Koordination aller beteiligter Gewerke sowie die Erstellung und Fortschreibung eines detaillierten Bauablaufplans für alle beteiligten Gewerke. Der Verantwortliche hat die Ausführung aller Leistungen zu dokumentieren und zu überwachen. Einschl. Durchführung erforderlicher Eigenüberwachung.
01.__. 2
Bauleiter / Polier
1,00
Psch
01.__. 3 Baustelleneinrichtung Die Baustelle mit allen erforderlichen Mann- schaftsunterkünften, Maschinen, Geräten und Sicherheitseinrichtungen entsprechend den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft einrichten. Die Einrichtung vorhalten, unterhalten und nach Beendigung der Arbeiten abtransportieren. Diese Leistungen haben sich dem Baufortschritt anzupassen. Für die Baustelle wird die stetige Anwesenheit eines deutschsprachigen, firmeneigenen Poliers oder Vorarbeiters gefordert, der zu den üblichen Arbeitszeiten tel. erreichbar ist (Baustellentelefon oder Handy). In diese Position sind auch die erforderlichen Leistungen für die Einholung behördlicher Ge- nehmigungen einzurechnen. Vorhaltezeit:  Über die Dauer der gesamten Bauzeit Abrechnung:  je Block (Block A, B, C)
01.__. 3
Baustelleneinrichtung
3,00
Psch
01.__. 4 Längervorhaltung Baust.einr. Längervorhaltung für die Vorpositionen (nur bei vom AG zu vertretenden Gründen).
01.__. 4
Längervorhaltung Baust.einr.
E
1,00
d
01.__. 5 Drehstromanschluss Cekon-Anschlussdose für 380 V-Drehstrom liefern und durch zugelassenen Elektriker neben der vorh. Hauptverteilung im Keller montieren sowie anschließen. Abrechnung:  je Block (Block A, B, C)
01.__. 5
Drehstromanschluss
3,00
Stck
01.__. 6 Baustromverteiler Baustromverteiler mit Cekon-Anschluss und ausreichender Anzahl von 220 V-Steckdosen antransportieren, durch zugelassenen Elektriker anschließen, vorhalten und nach Beendigung der Maßnahmen wieder abklemmen sowie abtransportieren. Vorhaltezeit: Über die Dauer der gesamten Bauzeit
01.__. 6
Baustromverteiler
10,00
Stck
01.__. 7 Baustromvert.-Längervorhal. Längervorhaltung für vorbeschriebenen Baustrom- verteiler (nur bei vom AG zu vertretenden Gründen).
01.__. 7
Baustromvert.-Längervorhal.
E
1,00
d
01.__. 8 Wasserversorgung Wasserversorgung für die gesamte Baustelle in ausreichender Anzahl und einschl. dazugehöriger Anschluß- und Versorgungsleitungen liefern, installieren, vor- und instandhalten sowie nach Beendigung der Maßnahme wieder entfernen. Die Wasserentnahmestellen sind zur internen, bauseitigen Verbrauchserfassung mit geeigneten Wasserzählern zu versehen. Die Zählerstände sind zusammen mit der jeweiligen Zählernummer vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten zu notieren und der Bauleitung des AG unaufgefordert zu übergeben. Vorhaltezeit:  wie Baustelleneinrichtung Abrechnung:  je Block (Block A, B, C)
01.__. 8
Wasserversorgung
3,00
Psch
01.__. 9 Längervorhaltung Wasserversorgung Längervorhaltung für die vorbeschriebene Wasserversorgung (nur bei vom AG zu vertretenden Gründen).
01.__. 9
Längervorhaltung Wasserversorgung
E
1,00
d
01.__. 10 Bauzaun Offenen Bauzaun 2,0 m hoch, aus Einzelelementen mit verzinkten Stahlrohrrahmen und Vergitterung aus Drahtgeflecht mit Standfüßen antransportieren, aufstellen, vorhalten und nach Beendigung der Maßnahmen wieder abbauen sowie abtransportieren. Vorhaltezeit: Über die Dauer der Bauzeit
01.__. 10
Bauzaun
50,00
m
01.__. 11 Bauzaun-Längervorhaltung Längervorhaltung für vorbeschriebenen Bauzaun. Abrechnung nach Tag je Meter.
01.__. 11
Bauzaun-Längervorhaltung
E
1,00
d/m
01.__. 12 Sicherung/ Sperrung der Loggiatüren Vor Beginn der Instandsetzungsmaßnahmen, spätestens vor Beginn der Abbruch- und Rückbauarbeiten sind die Loggien wirkungsvoll zu sperren: Auf das Verbot, die Baustelle und die Balkone zu betreten, ist durch eine von außen auf der Glasscheibe der Balkontür dauerhaft und wetterbeständig angebrachte Beschilderung, in der Größe von mind. DIN A 5, hinzuweisen. Abhanden gekommene Beschilderungen sind auf Kosten des AN zu ersetzen. Sperrung der Balkontüren durch einen von außen auf den Türflügel angebrachten, verschraubten z-förmigen Stahlwinkel sicherstellen, so dass eine Kippstellung zur Lüftung der Wohnungen weiterhin gewährleistet ist. Nach Abschluss der Maßnahme sind die z-förmigen Stahlwinkel zu demontieren und an deren Stelle Zuziehgriffe aus Leichtmetall (LM) zu montieren.
01.__. 12
Sicherung/ Sperrung der Loggiatüren
350,00
Stk
01.__. 13 Bauaufzug, Block B + C Lieferung und Gestellung eines Bau-Materialaufzuges entsprechend den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft über die Dauer der gesamten Instandsetzungsmaßnahmen, inkl. aller Transport-, Auf-, Umbau- und Abbaukosten sowie Betriebskosten und Versicherung. Befestigung an bauseitigem Gerüst. Tragfähigkeit:   bis ca.  300 kg Förderhöhe:      bis ca. 25 m Stromanschluss:  220 V Vorhaltezeit: über die Dauer der gesamten Bauzeit Bereich:    Block B + C
01.__. 13
Bauaufzug, Block B + C
4,00
St
01.__. 14 Bauaufzug, Block A Bauaufzug Block A Förderhöhe:      bis ca. 40 m Bereich:   Block A
01.__. 14
Bauaufzug, Block A
W
2,00
St
01.__. 15 Schutzmaßnahmen pro Block Fenster-, Tür-, Holz- und Glasflächen usw. durch geeignete Maßnahmen, z.B. Planenabhän- gung, Folie oder Hartfaserplatten vor Strahl- gut, Mörtel, Imprägnier-, Anstrichspritzern sowie mechanischen Beschädigungen schützen, bzw. nach Beendigung der Instandsetzungsar- beiten reinigen. Eine Lüftungsmöglichkeit der Fenster in Kippstellung ist weiterhin zu gewährleisten. Die Gefahr sich lösenden Anstrichs bei nicht mehr tragfähigen Altanstrichen durch Klebe- bänder trägt der AG. Zu schützende Fläche: Block A:   ca 1.800 m² Block B:   ca. 1.400 m² Block C:   ca. 1.000 m² Abrechnung:  je Block (Block A, B, C)
01.__. 15
Schutzmaßnahmen pro Block
3,00
Psch
01.__. 16 Fremdüberwachung, Güteüberwachung Beton ÜK 2 Fremdüberwachung durch unabhängige und zugelassene Überwachungsstelle gem. DAfStb-Richtlinie. Protokolle, Nachweise der Fremdüberwachung sind dem AG zu übergeben. Abrechnung:  je Block (Block A, B, C)
01.__. 16
Fremdüberwachung, Güteüberwachung Beton ÜK 2
3,00
Psch
01.__. 17 Eigenüberwachung Durchführung der Eigenüberwachung nach DIN 1045-3 durch einen Fachbauleiter nach LBO. Protokolle, Nachweise der Überwachung sind nach Abschluss der Maßnahme dem AG zu übergeben. Abrechnung:  je Block (Block A, B, C)
01.__. 17
Eigenüberwachung
3,00
Psch
01.__. 18 Räumung und Endreinigung Baustelle Räumung und Bauendreinigung der einzelnen Bauabschnitte / Baustellen mit geeigneten Reinigungsgeräten wie z.B. Druckluft- oder Druckwasserreinigung. Abrechnung:  je Block (Block A, B, C)
01.__. 18
Räumung und Endreinigung Baustelle
3,00
Psch
02 Betonprüfungen
02
Betonprüfungen
02.__. 1 Beton Fassade prüfen, Block A Betonflächen auf vorhandene oder in der Entsteh- ung begriffene Schäden durch augenscheinliche Prüfung auf Risse, Rostfahnen, Abplatzungen, Kiesnester prüfen. Hohlstellen durch Abklopfen feststellen. Schadstellen sind zu markieren. Kritische Bereiche, in denen die Bewehrung freigelegt werden muss bzw. eine Rissbehandlung (bei Rissbreiten über 0,3 mm) zu erfolgen hat, sind zu markieren und der Bauleitung in Form eines Protokolls mitzuteilen. Betonfläche Fassade Block A: ca. 7.300 m²
02.__. 1
Beton Fassade prüfen, Block A
1,00
Psch
02.__. 2 Beton Fassade prüfen, Block B Fassade Block B Betonfläche Fassade Block B: ca. 4.800 m²
02.__. 2
Beton Fassade prüfen, Block B
W
1,00
Psch
02.__. 3 Beton Fassade prüfen, Block C Fassade Block C Betonfläche Fassade Block C: ca. 770 m²
02.__. 3
Beton Fassade prüfen, Block C
W
1,00
Psch
02.__. 4 Druckfestigkeits.-prüfg., Bohrkern Bohrkernentnahme DN 100 zur Ermittlung der Betondruckfestigkeit und Feststellung des Betongefüges Verschluss der Kernbohrung in gesonderter Position im Titel 3. Die Messstellen und -ergebnisse sind zu protokollieren und der Bauleitung zu übergeben. Bereich:   Fassade Abmessung BK:  b/h = 100 / 150 mm
02.__. 4
Druckfestigkeits.-prüfg., Bohrkern
12,00
St
02.__. 5 Ermittlung Carbonatisierungstiefen Ermittlung der Carbonatisierungstiefe des Betons am frischen Ausbruchstellen nach der Indikatormethode (Phenolphthaleintest) gemäß DIN EN 14630:2006 - Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken - Prüfverfahren - Bestimmung der Carbonatisierungstiefe im Festbeton mit der Phenolphthalein-Prüfung. Prüfergebnisse sind zu protokollieren und der Bauleitung zu übergeben.
02.__. 5
Ermittlung Carbonatisierungstiefen
120,00
Stk
02.__. 6 Ermittlung Oberflächenzugfestigkeiten Ermittlung der Oberflächenzugfestigkeit des Betonuntergrundes gemäß DIN EN 1542 zur Bestimmung der Druckfestigkeit des Betons und Einordung des Altbetons im Bereich der Instandsetzungsebene gem. TR Instandhaltung Teil 1, Ziff. 5, Tab. 4. Prüfergebnisse sind zu protokollieren und der Bauleitung zu übergeben. Block A:  je Fassadenansicht 15 Stück aufgeteilt auf 3 vertikale Stränge und jedes 3. Geschoss [60 Stück] Block B:  je Fassadenansicht 9 Stück aufgeteilt auf 3 vertikale Stränge und jedes 3. Geschoss [27 Stück] Block C:  12 Stück aufgeteilt auf 4 vertikale Stränge und jedes 3. Geschoss [12 Stück]
02.__. 6
Ermittlung Oberflächenzugfestigkeiten
100,00
Stk
02.__. 7 Betonüberdeckungsmeßverfahren, Fläche Stichprobenartige Prüfung der Betonüberdeckung mit elektronischem Bewehrungssuchgerät zur Lokalisierung der Bewehrung einschl. Dokumentation. Prüfung, Auswertung und Dokumentation mittels Farbskalierung in nachfolgend vorgegeber Rasteraufteilung mit einer Tiefeneinstellung ab 15 mm Betonübereckung. Rastermaß horizontal :   je Geschoss 2 Messstreifen Bereich:   Fassade
02.__. 7
Betonüberdeckungsmeßverfahren, Fläche
2.400,00
02.__. 8 Flächenkataster Erstellung eines ansichtsbezogenen Flächenkatasters unter Differenzierung von bewehrten und unbewehrten Betonflächen der Außenfassade auf Grundlage der durchgeführten Sondierungs- und Betonprüfungen. Flächenkatatster pro Block für jede Ansichtsseite. Bereich:  Fassade
02.__. 8
Flächenkataster
3,00
Psch
02.__. 9 Dokumentation Qualitätssicherung Zusammenstellung der Unterlagen für die baubegleitende Qualitässicherung der Fremd- und Eigenüberwachung sowie der zur Anwendung gekommenen Produkte / Materialien in digitaler Form sowie 2-fach Papier und Übergabe an den AG. Die Übergabe der Unterlagen hat vor Gestellung der Schlussrechnung zu erfolgen. Abrechnung:  je Block (Block A, B, C)
02.__. 9
Dokumentation Qualitätssicherung
3,00
Psch
03 Betoninstandsetzung
03
Betoninstandsetzung
Diese Vorbemerkungen sind ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN für Betoninstandsetzungsarbeiten 1. ALLGEMEINE HINWEISE In den ZTV werden die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB ergänzt, soweit dies nach der VOB/A § 10 Nr.3 zulässig ist. Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Bedarfs- bzw. Alternativpositionen sind nur auf aus drückliche Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers auszuführen. Liegt eine Zustimmung der Bauleitung nicht vor, so kann keine Vergütung dieser Leistungen erfolgen. 2. QUALIFIKATIONSNACHWEIS Der Nachweis von vergleichbaren Referenzobjekten ist zu erbringen. Wird der Nachweis nicht, oder nur unvoll ständig geführt, so muss der Bieter mit seinem Ausschluss rechnen. 3. NORMEN, VORSCHRIFTEN, RICHTLINIEN Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18314 und 18349. Der Ausschreibung, Ausführung, dem Aufmaß und der Abrechnung liegen DIN-Normen und einschlägige Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung in entspre chender Rangfolge zugrunde: REGELWERKE Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung)  des Deutschen Institutes für Bautechnik, Teile 1+2 DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (in neuester Fassung), Teil 3 "Richtlinien für die Ausbesserung und Verstärkung von Betonbauwerken mit Spritzbeton" des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (in neuester Fassung) ZTV-ING "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingnieurbauten (in neuester Fassung) "Güte- und Prüfbestimmungen für Betonerhaltung" Bundesgütegemeinschaft Betonerhaltung e.V., Bonn "Überwachungsbestimmungen": Teil I: Güteüber wachungs-Grundsätze, Teil II: Güte- und Prüfbestimmungen, der Gütegemeinschaft Erhaltung von Bauwerken e.V., Wiesbaden WTA-Merkblattreihe für die Prüfung und Erhaltung von Betonbauwerken, Wissenschaftlich technischer Arbeitskreis, Baierbrunn WHG Wasserhaushaltsgesetz insbesondere § 7a (Anforderungen an das Einleiten von Abwasser) Zement-Merkblatt Betontechnik B 8 DIN-NORMEN DIN 1045-1: 08/2023 Tragwerke aus beton, Stahlbeton und Spannbeton; Teil 1 + 2 DIN 18 349 Betonerhaltungsarbeiten DIN 18 551 Spritzbeton Herstellung und Prüfung DIN 18 314 Spritzbetonarbeiten DIN EN 1504 Teil 1-10 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken DIN EN 14630:2007-01: Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken 5. MAERIAL, GÜTE, AUSFÜHRUNG BAUSTELLENEINRICHTUNG Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzurechnen. Dies gilt auch für die erforderlichen Maßnahmen für Umwelt- und Gewässerschutz. Bestehen bei Maßnahmen des Gewässerschutzes, aufgrund regionaler Bestimmungen, Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen, ist dies unverzüglich und schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. KOSTENABGRENZUNG Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung die DIN-Vorschriften und sind in die Einheitspreise einzurechnen: Der im Baufortschritt erforderliche Umbau der   Gerüste Das Einlegen von Dreikantleisten in die Schalung zur Kantenausbildung sichtbarer Stützen und Unterzüge Das Herstellen technologisch bedingter Arbeitsfugen Zur Verarbeitung erforderliche Hilfsmittel, wie Schalung etc. Das Schützen nicht zu bearbeitender Bauteile. ABFALLLBESEITIGUNG Im allgemeinen gelten die Regelungen der DIN 18299 ff. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei den Instandsetzungsarbeiten anfallenden Leergebinde nach den zur Zeit gültigen Umweltschutzbedingungen zu entsorgen sind. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten. In der Regel sind Schäden zu beseitigen, die an Beton außenflächen aufgetreten sind. Es handelt sich zum größten Teil um Schäden infolge - Carbonisierung des Betons, - Chlorideinwirkung und nachfolgender Korrosion der Bewehrung. Der Bewehrungsstahl ist im korrodierten Bereich freizulegen und entsprechend dem Leistungsverzeichnis zu behandeln. Entfernen von Teilen der Bewehrung ist nur mit Zustimmung des Statikers bzw. der Bauleitung zulässig. Betonflächen sind vor Auftrag des Instandsetzungs systems auf Oberflächenzugfestigkeit (mit den geforderten Werten des aufzubringenden Systems) zu prüfen. Die einzelnen Instandsetzungsschritte müssen vor Überarbeitung und Weiterarbeit von der Bauleitung abgenommen und in der Form einer Freigabeprüfung genehmigt werden. Die angebotenen Produkte, einschließlich der Beschichtungsstoffe müssen im System geprüft sein. Die verwendeten Baustoffe müssen den Anforderungen der TR Instandhaltung Teil 2 genügen. Die Frage, ob die Grundprüfungen der zur Anwendung gelangenden Baustoffe die Verhältnisse des vorliegenden Falles grundsätzlich abdecken, ist positiv zu beantworten. Für die vom Planer vorgegebenen projektspezifischen Leistungsmerkmale und Anforderungen an die zur Anwendung kommenden Produkte und System sind durch den AN die 1. "Nachweise der Verwendbarkeit" und des 2. "projektspezifischen Übereinstimmungsnachweises" für die gewählten Materialien zu erbringen. Des Weiteren sind die projektspezifischen "Angaben zur Ausführung" des Produktherstellers zu beachten. Die geforderten Merkmale und Anforderungen für den Betonersatz bei Produkten unbekannter Zusammensetzung können z.B. über ein DIBT Gutachten nachgewiesen werden oder in Form einer prüffähigen Bescheinigung von einer qualifizierten Stelle entsprechend Artikel 30 der Bauprodukten Verordnung (BauPVO) eingereicht werden. Werden andere Materialien, als im Leistungsverzeichnis aufgeführt, verwendet, so ist deren Gleichwertigkeit zu den ausgeschriebenen durch Prüfzeugnisse zu belegen. Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist. In den einzelnen Positionen beschriebene Arbeitsvor gänge sind exakt einzuhalten. Hält der AN aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten eine andere Ausführung für zweckmäßiger bzw. bei evtl. Unstimmigkeiten in Bezug auf Anwendungs- oder Verarbeitungshinweise dieses Leistungsverzeichnisses ist die Bauleitung bzw.der Fachplaner umgehend und rechtzeitig zu unterrichten. Ein beliebiges Austauschen einzelner Komponenten - auch mit sogenannten gleichwertigen Komponenten anderer Systeme - ist nicht zugelassen. Als Nachbehandlung sind Schutzmaßnahmen für Betonersatz/Feinspachtel gegen Witterungseinflüsse durch Abdecken mit Matten, Plastikfolien oder Auftrag einer Beschichtung bzw. durch Besprühen mit Wasser feucht halten. Für die Nachbehandlung gilt ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 4 und das Zement-Merkblatt Beton technik B 8,  4.2014.unter Beachtung der Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton (DAfStb) vorzunehmen. Bei Nachbehandlung für Beschichtungsstoffe durch Schaffung von jeweils günstigen Trocknungs- und Härtungsbedingungen bis zum Erreichen der Gebrauchs eigenschaft (wie Überarbeitbarkeit, Regensicherheit, Begehbarkeit) sind die Ausführungsanweisungen des Produktherstellers zu beachten. 6. NEBENLEISTUNG, ABRECHNUNG Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C). Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C) sowie die aufgeführten DIN-Normen. Die Abrechnung erfolgt vorrangig nach Baustellenaufmaß, nachrangig nach Lieferschein. 7. BESONDERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG Die ausgeschriebenen Arbeiten beziehen sich auf die Betonbauteile der Außenfassade incl. der Loggiaaußenwandflächen
Diese Vorbemerkungen sind ZTV - ZUSÄTZLICHE
Die Außenfassade der drei Blöcke AB besteht aus bewehrten und unbewehrten Betonabschnitten. Die eindeutige Zuordnung bzw. Differenzierung der bewehrten und unbewehrten Betonbauteile ist anhand der vorliegenden statischen Unterlagen nicht abschließend möglich. Zur eindeutigen Feststellung der konstruktiven Ausbildung der Fassadenbauteile sind nach Rückbau der Fassadenverkleidung und Freilegung der Betonoberflächen Sondierungs- und Betonprüfungen durchzuführen. Diese dienen der sicheren Differenzierung zwischen bewehrten und unbewehrten Fassadenabschnitten und bilden die Grundlage für die Festlegung der weiteren Instandsetzungsmaßnahmen. Die nachfolgenden Leistungspositionen des "Betonabtrages" sowie des "Betonersatzes" beinhalten die Bearbeitung der bewehrten wie auch unbewehrten Betonbauteile. Die Differenzierung erfolgt in den Positionen "Bewehrungsstahl strahlen" und "Stahlkorrosionsschutz".
Die Außenfassade der drei Blöcke AB besteht aus
03.__. 1 Betonabtrag 0,01 m², T=3 cm Betonabtrag in Kleinflächen per Hand durch Aufstemmen von Schadstellen und minderfesten Schichten. Die Aus- bruchufer sind unter etwa 45° schräg herauszuarbeiten. Die Bewehrung ist so gering wie möglich zu beschädigen. Laden und Abfahren des Schuttes auf Kosten des AN. Betonoberfläche von losen Teilen mit Druckluftunter- stützung befreien, so dass ein sauberer und ausreichend tragfähiger Untergrund, frei von haftungsmindernden Bestandteilen entsteht. Mit zu berücksichtigen sind Schutzmaßnahmen für herabfallendem Abbruchmaterialen in Form von Hartfaserplatten o.ä.. Einzelfläche:  bis 0,01 m² Abtragstiefe:  bis 30 mm Bauteil:  Fassade bewehrt oder unbewehrt
03.__. 1
Betonabtrag 0,01 m², T=3 cm
500,00
St
03.__. 2 Betonabtrag 0,01 m², Mehrtiefe Mehrtiefe:   10 mm
03.__. 2
Betonabtrag 0,01 m², Mehrtiefe
W
1.500,00
St
03.__. 3 Betonabtrag 0,05 m², T=3 cm Einzelfläche:  bis 0,05 m² Abtragstiefe:  bis 30 mm
03.__. 3
Betonabtrag 0,05 m², T=3 cm
W
400,00
St
03.__. 4 Betonabtrag 0,05 m², Mehrtiefe Mehrtiefe:   10 mm
03.__. 4
Betonabtrag 0,05 m², Mehrtiefe
W
1.200,00
St
03.__. 5 Betonabtrag 0,10 m², T=3 cm Einzelfläche:  bis 0,10 m² Abtragstiefe:  bis 30 mm
03.__. 5
Betonabtrag 0,10 m², T=3 cm
W
300,00
St
03.__. 6 Betonabtrag 0,10 m², Mehrtiefe Mehrtiefe:   10 mm
03.__. 6
Betonabtrag 0,10 m², Mehrtiefe
W
900,00
St
03.__. 7 Betonabtrag 0,25 m², T=3 cm Einzelfläche:  bis 0,25 m² Abtragstiefe:  bis 30 mm
03.__. 7
Betonabtrag 0,25 m², T=3 cm
W
200,00
St
03.__. 8 Betonabtrag 0,25 m², Mehrtiefe Mehrtiefe:   10 mm
03.__. 8
Betonabtrag 0,25 m², Mehrtiefe
W
600,00
St
03.__. 9 Betonabtrag Sondierungsöffnungen, 0,25 m², T = 80 mm Herstellung von Sondierungsöffnungen zur Feststellung und Abgrenzung bewehrter bzw. unbewehrter Fassadenbereiche. Festlegung der Stemmproben erfolgt gemeinsam mit dem sachkundigen Planer. Öffnungsfläche: 0,50 x 0,50 m Tiefe:  ca. 80 mm
03.__. 9
Betonabtrag Sondierungsöffnungen, 0,25 m², T = 80 mm
W
60,00
St
03.__. 10 Betonabtrag > 0,50 m², T=3 cm Einzelfläche:  über 0,50 m² Abtragstiefe:  bis 30 mm Abrechnung:  zusammengesetzt aus mehreren   Einzelflächen von über 0,50 m²
03.__. 10
Betonabtrag > 0,50 m², T=3 cm
W
50,00
m2
03.__. 11 Betonabtrag > 0,50 m², Mehrtiefe Mehrtiefe:   10 mm
03.__. 11
Betonabtrag > 0,50 m², Mehrtiefe
W
150,00
m2
03.__. 12 Untergrundvorbereitung, 0,01 m²; T=3 cm Ausbruchflächen mit geeigneten Verfahren wie z.B. Druckluftstrahlen mit festen Strahlmitteln oder Hochdruckwasserstrahlen reinigen, einschl. Säubern und Entstauben der Flächen, von allen verbundmindernden Bestandteilen befreien, so das ein rauer, tragfähiger Untergrund sichergestellt wird udn Abreißfestigkeiten von mind. 1,5 N/mm² erreicht werden. Abgestrahlte Flächen nochmals überprüfen, jetzt erst erkennbare Stellen entsprechend nachbehandeln. Oberfläche vor erneuter Verschmutzung schützen.    Laden und Abfahren des Schuttes/Strahlmittel auf Kosten des AN. Bei Sandstrahlarbeiten sind die gültigen gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Alle Maßnahmen zum Schutz der unmittelbaren Umgebung vor Schäden durch die Arbeiten des AN sind zu ergreifen und, soweit sie nicht an anderer Stelle im LV abgerechnet werden, mit in den EP einzurechnen. Einzelfläche:  bis 0,01 m² Abtragstiefe:  bis 30 - 60 mm Bauteil:  Fassade bewehrt oder unbewehrt
03.__. 12
Untergrundvorbereitung, 0,01 m²; T=3 cm
500,00
St
03.__. 13 Untergrundvorbereitung, 0,05 m², T=3 cm Einzelfläche:  bis 0,05 m² Abtragstiefe:  bis 30-60 mm
03.__. 13
Untergrundvorbereitung, 0,05 m², T=3 cm
W
1.600,00
St
03.__. 14 Untergrundvorbereitung, 0,10 m², T=3 cm Einzelfläche:  bis 0,10 m² Abtragstiefe:  bis 30-60 mm
03.__. 14
Untergrundvorbereitung, 0,10 m², T=3 cm
W
1.200,00
St
03.__. 15 Untergrundvorbereitung, 0,25 m², T=3 cm Einzelfläche:  bis 0,25 m² Abtragstiefe:  bis 30-60 mm
03.__. 15
Untergrundvorbereitung, 0,25 m², T=3 cm
W
800,00
St
03.__. 16 Untergrundvorbereitung, > 0,50 m², T=3 cm Einzelfläche:  > 0,50 m² Abtragstiefe:  bis 30-60 mm
03.__. 16
Untergrundvorbereitung, > 0,50 m², T=3 cm
W
50,00
03.__. 17 Untergrundvorbereitung, 0,25 m², T=8 cm Einzelfläche:  0,25 m² Abtragstiefe:  bis 80 mm Bereich:   Sondierungsöffnungen
03.__. 17
Untergrundvorbereitung, 0,25 m², T=8 cm
W
60,00
Stk
03.__. 18 Betonersatz 0,01 m², T=3 cm, A3/A2 Haftbrücke aus zementgebundener 1-komponentigen RM-Mörtel (PCC), wie z.B.: Sika MonoTop 910 N, Herst.: Sika, od. glw., auf vorgenässtem Untergrund auftragen. Haftbrücke nur soweit vorziehen, wie der Grobmörtel frisch in frisch in die mattfeuchte Haftbrücke aufgetragen werden kann. Anforderungen an das Produkt: - Zertifiziert nach EN 1504-3 Prinzip 3, Verfahren 3.1 - Erfüllt die Anforderungen der TR-Instandhaltung   Teil 2, Anhang C, Tab. C.2 Die Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers sind zu beachten. Angebotenes Produkt: _________________________ Reprofilierung kleinflächiger Aufbruchstellen mit Betonersatz aus kunststoffmodifizierten, 1-komponentigen Instandsetzungsmörtel aus einem faserverstärkten Zementmörtel- Trockengemisch mit abgestimmter Sieblinie und Silicafume-Technologie. (M2/M3/R4/PCC I/II (RM), wie z.B.: Sika MonoTop 312 DE bzw. MonoTop 212 DE Herst.: Sika, od. glw. Der Mörtel ist hohlraumfrei nach den Regeln der Putztechnik einzubringen und oberflächenbündig abzureiben. Nachbehandlung der frisch hergestellte Flächen durch Abdecken mit Matten, Plastikfolien oder Auftrag einer Beschichtung bzw. durch Besprühen mit Wasser feucht halten. Für die Nachbehandlung gilt ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 4 und das Zement-Merkblatt Betontechnik B 8, 4.2014. Anforderungen an das Produkt: Anforderungen der ZTV-ING, T 3, A 4, für PCC I und II RM Betonersatz gemäß ZTV-W LB 219 Anforderungen der TR-Instandhaltung Teil 2, Anhang C, Tab. C.2 Klasse R3/R4 nach EN 1504-3 Dauerhaftigkeit bei Wasserbelastung gem. ZTV-W (LB 219) Brandverhalten: A2-s1-d0 (DIN EN 13501-1:2010) E-Modul und Druckfestigkeit des Ersatzbetons < Altbeton Anforderungen an Betonersatz mit Handauftrag gem. Tab. C.2 der TR Teil 2: Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan) Expositionsklassen:  XALL, XC3, XF1, XSTAT Bereich:   Außenfassade bewehrt / unbewehrt mittlere Schichtdicke:  30 mm Einzelfläche:  bis 0,01m² Aufmaß/Abrechnung Das Aufmaß erfolgt nach Längenmaß in Metern, beginnend und endend an den äußeren Rändern der Aufbruchstellen, wobei sich die Gesamtlängen aus Kleinflächen von 10 - 20 cm Länge zusammensetzen können. Kreuzungspunkte werden übermessen. Der Leistungsumfang ist vor dem Reprofilieren gemeinsam mit der Bauleitung zu dokumentieren. Angebotenes Produkt: _________________________
03.__. 18
Betonersatz 0,01 m², T=3 cm, A3/A2
300,00
St
03.__. 19 Betonersatz 0,01 m², Mehrtiefe; A3/A2 Mehrtiefe:   10 mm Einzelfläche:  bis 0,01m² Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 19
Betonersatz 0,01 m², Mehrtiefe; A3/A2
W
900,00
St
03.__. 20 Betonersatz 0,01 m², t=3 cm, A1 unter Berücksichtigung der Altbetonklasse A1 und Verwendung eines kunststoffmodifizierten, 1-komponentigen Instandsetzungsmörtel aus einem faserverstärkten Zementmörtel- Trockengemisch (M2/M3/R4/PCC I/II (RM), wie z.B.: Sika MonoTop 112 DE (A1), Herst.: Sika, od. glw. Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit Höhe OG   (siehe Instandsetzungsplan) mittlere Schichtdicke:  30 mm Einzelfläche:  bis 0,01m²
03.__. 20
Betonersatz 0,01 m², t=3 cm, A1
W
200,00
St
03.__. 21 Betonersatz 0,01 m², Mehrtiefe, A1 Mehrtiefe:   10 mm Einzelfläche:  bis 0,01m² Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit Höhe OG   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 21
Betonersatz 0,01 m², Mehrtiefe, A1
W
600,00
St
03.__. 22 Betonersatz 0,05 m², T=3 cm, A3/A2 Einzelfläche:  bis 0,05 m² Ausbruchtiefe:  bis 30 mm Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 22
Betonersatz 0,05 m², T=3 cm, A3/A2
W
200,00
St
03.__. 23 Betonersatz 0,05 m², Mehrtiefe, A3/A2 Mehrtiefe:   10 mm Einzelfläche:  bis 0,05 m² Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 23
Betonersatz 0,05 m², Mehrtiefe, A3/A2
W
600,00
St
03.__. 24 Betonersatz 0,05 m², T=3cm, A1 mittlere Schichtdicke:  30 mm Einzelfläche:  bis 0,05m² Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit Höhe OG   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 24
Betonersatz 0,05 m², T=3cm, A1
W
200,00
St
03.__. 25 Betonersatz 0,05 m², Mehrtiefe, A1 Mehrtiefe:   10 mm Einzelfläche:  bis 0,05m² Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit Höhe OG   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 25
Betonersatz 0,05 m², Mehrtiefe, A1
W
600,00
St
03.__. 26 Betonersatz 0,10 m², T=3 cm, A3/A2 Einzelfläche:  bis 0,10 m² Ausbruchtiefe:  bis 30 mm Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 26
Betonersatz 0,10 m², T=3 cm, A3/A2
W
150,00
St
03.__. 27 Betonersatz 0,10 m², Mehrtiefe, A3/A2 Mehrtiefe:   10 mm Einzelfläche:  bis 0,10 m² Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 27
Betonersatz 0,10 m², Mehrtiefe, A3/A2
W
450,00
St
03.__. 28 Betonersatz 0,10 m², T=3cm, A1 mittlere Schichtdicke:  30 mm Einzelfläche:  bis 0,10m² Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit Höhe OG   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 28
Betonersatz 0,10 m², T=3cm, A1
W
150,00
St
03.__. 29 Betonersatz 0,10 m², Mehrtiefe, A1 Mehrtiefe:   10 mm Einzelfläche:  bis 0,10 m² Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit Höhe OG   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 29
Betonersatz 0,10 m², Mehrtiefe, A1
W
450,00
St
03.__. 30 Betonersatz 0,25 m², T=3 cm, A3/A2 Einzelfläche:  bis 0,25 m² Ausbruchtiefe:  bis 30 mm Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 30
Betonersatz 0,25 m², T=3 cm, A3/A2
W
100,00
St
03.__. 31 Betonersatz 0,25 m², Mehrtiefe, A3/A2 Mehrtiefe:   10 mm Einzelfläche:  bis 0,25 m² Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 31
Betonersatz 0,25 m², Mehrtiefe, A3/A2
W
300,00
St
03.__. 32 Betonersatz 0,25 m², T=3cm, A1 mittlere Schichtdicke:  30 mm Einzelfläche:  bis 0,25m² Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit Höhe OG   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 32
Betonersatz 0,25 m², T=3cm, A1
W
100,00
St
03.__. 33 Betonersatz 0,25 m², Mehrtiefe, A1 Mehrtiefe:   10 mm Einzelfläche:  bis 0,25m² Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit Höhe OG   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 33
Betonersatz 0,25 m², Mehrtiefe, A1
W
300,00
St
03.__. 34 Betonersatz > 0,50 m², T=3 cm, A3/A2 Einzelfläche:  über 0,50 m² Ausbruchtiefe:  bis 30 mm Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan) Abrechnung:  zusammengesetzt aus mehreren   Einzelflächen von über 0,50 m²
03.__. 34
Betonersatz > 0,50 m², T=3 cm, A3/A2
W
10,00
m2
03.__. 35 Betonersatz > 0,50 m², Mehrtiefe, A3/A2 Mehrtiefe:   10 mm Einzelfläche:  über 0,50 m² Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 35
Betonersatz > 0,50 m², Mehrtiefe, A3/A2
W
30,00
m2
03.__. 36 Betonersatz >0,50 m², A1 mittlere Schichtdicke:  30 mm Einzelfläche:  bis 0,50m² Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit Höhe OG   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 36
Betonersatz >0,50 m², A1
W
10,00
03.__. 37 Betonersatz >0,50 m², Mehrtiefe, A1 Mehrtiefe:   10 mm Einzelfläche:  bis 0,50m² Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit Höhe OG   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 37
Betonersatz >0,50 m², Mehrtiefe, A1
W
30,00
03.__. 38 Betonersatz Verschluss Bohrkerne, A3/A2 Verschluss der Bohrkernentnahmeöffnungen. Abmessung:  100 / 150 mm Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 38
Betonersatz Verschluss Bohrkerne, A3/A2
W
12,00
Stk
03.__. 39 Betonersatz, SRM, 30 mm, senkrecht, A3/A2 SRM-Betonersatz gem. DIN EN 14487 / DIN EN 1504-3 aus hydraulisch erhärtendem, zementärem Trockenspritzmörtel wie z.B.: Sika MonoTop 312 DE bzw. MonoTop 212 DE, Herst.: Sika, od. glw. nach Angaben des Herst. zur Ausführung im Nassspritzverfahren in mind. 2 Lagen einbauen und ursprünglichen Bauteilquerschnitt wieder herstellen, einschl. der ggf. produktabhängigen Haftbrücke.      Die erforderlichen Nebenarbeiten, der Schutz und die Säuberung benachbarter Bauteile sowie die Entsorgung des Rückprallgutes sind in diese Pos. einzukalkulieren.    Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der Bau- leitung auszuführen und gemeinsam aufzumessen. Nachbehandlung der frisch hergestellte Flächen durch Abdecken mit Matten, Plastikfolien oder Auftrag einer Beschichtung bzw. durch Besprühen mit Wasser feucht halten. Für die Nachbehandlung gilt ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 4 und das Zement-Merkblatt Betontechnik B 8, 4.2014. Anforderungen an Betonersatz nach 3.3; 7.1, 7.2, 7.4 gem. Tab. C.3 der TR Teil 2: - Zertifiziert nach EN 1504-3 Prinzip 7, Verfahren 7.1, 7.2, 7.4 - Erfüllt die Beanspruchbarkeitsklassen M2/M3 der   DAfStb-Instandsetzungsrichtlinie - E-Modul und Druckfestigkeit des Ersatzbetons < Altbeton Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan) Expositionsklassen:  XALL, XC3, XF1, XSTAT Bereich:   Fassade bewehrt / unbewehrt mittlere Schichtdicke:  30 mm erf. Betongüte:  in Abhängigkeit der Altbetonklasse   und der zu prüfenden Festigkeiten   - EG/1.OG: C20/25   - 2.OG-6.OG: C16/20 Die Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers sind zu beachten. Angebotenes Produkt: _________________________
03.__. 39
Betonersatz, SRM, 30 mm, senkrecht, A3/A2
E
1,00
m2
03.__. 40 Betonersatz, SRM, 40 mm, senkrecht, A3/A2 mittlere Schichtdicke:  40 mm Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 40
Betonersatz, SRM, 40 mm, senkrecht, A3/A2
E
W
1,00
m2
03.__. 41 Betonersatz, SRM, 50 mm, senkrecht, A3/A2 mittlere Schichtdicke:  50 mm Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 41
Betonersatz, SRM, 50 mm, senkrecht, A3/A2
E
W
1,00
m2
03.__. 42 Betonersatz, SRM, 60 mm, senkrecht, A3/A2 mittlere Schichtdicke:  60 mm Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 42
Betonersatz, SRM, 60 mm, senkrecht, A3/A2
W
5,00
m2
03.__. 43 Betonersatz, SRM, 70 mm, senkrecht, A3/A2 mittlere Schichtdicke: 70 mm Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 43
Betonersatz, SRM, 70 mm, senkrecht, A3/A2
W
5,00
m2
03.__. 44 Betonersatz, SRM, 80 mm, senkrecht, A3/A2 mittlere Schichtdicke:  80 mm Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 44
Betonersatz, SRM, 80 mm, senkrecht, A3/A2
W
5,00
m2
03.__. 45 Betonersatz, SRM, 90 mm, senkrecht, A3/A2 mittlere Schichtdicke:  90 m Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 45
Betonersatz, SRM, 90 mm, senkrecht, A3/A2
W
5,00
m2
03.__. 46 Betonersatz, SRM, 100 mm, senkrecht, A3/A2 mittlere Schichtdicke: 100 mm Altbetonklasse:  A3/A2 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 46
Betonersatz, SRM, 100 mm, senkrecht, A3/A2
W
5,00
m2
03.__. 47 Betonersatz, SRM, 30 mm, senkrecht, A1 unter Berücksichtigung der Altbetonklasse A1/A2 und Verwendung eines SRM-Betonersatz gem. DIN EN 14487 / DIN EN 1504-3 aus hydraulisch erhärtendem, zementärem Trockenspritzmörtel wie z.B.: .wie z.B.: Sika MonoTop 112 DE (A1), Herst.: Sika, od. glw. Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan) mittlere Schichtdicke:  30 mm
03.__. 47
Betonersatz, SRM, 30 mm, senkrecht, A1
E
W
1,00
m2
03.__. 48 Betonersatz, SRM, 40 mm, senkrecht, A1 mittlere Schichtdicke:  40 mm Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 48
Betonersatz, SRM, 40 mm, senkrecht, A1
E
W
1,00
m2
03.__. 49 Betonersatz, SRM, 50 mm, senkrecht, A1 mittlere Schichtdicke:  50 mm Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung    (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 49
Betonersatz, SRM, 50 mm, senkrecht, A1
E
W
1,00
m2
03.__. 50 Betonersatz, SRM, 60 mm, senkrecht, A1 mittlere Schichtdicke:  60 mm Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 50
Betonersatz, SRM, 60 mm, senkrecht, A1
W
5,00
m2
03.__. 51 Betonersatz, SRM, 70 mm, senkrecht, A1 mittlere Schichtdicke:  70 mm Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 51
Betonersatz, SRM, 70 mm, senkrecht, A1
W
5,00
m2
03.__. 52 Betonersatz, SRM, 80 mm, senkrecht, A1 mittlere Schichtdicke:  80 mm Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 52
Betonersatz, SRM, 80 mm, senkrecht, A1
W
5,00
m2
03.__. 53 Betonersatz, SRM, 90 mm, senkrecht, A1 mittlere Schichtdicke:  90 mm Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 53
Betonersatz, SRM, 90 mm, senkrecht, A1
W
5,00
m2
03.__. 54 Betonersatz, SRM, 100 mm, senkrecht, A1 mittlere Schichtdicke:  100 mm Altbetonklasse:  A1 in Abhängigkeit der    Geschosshöhe und    Druckfestigkeitsprüfung   (siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 54
Betonersatz, SRM, 100 mm, senkrecht, A1
W
5,00
m2
03.__. 55 Fremdkörperbeseitigung Störende Fremdkörper an der Betonoberfläche, wie z.B. Flint- oder Kalksteineinschlüsse, Bindedraht, Nägel und Kunststoffteile ausstem- men, reinigen, Haftbrücke auftragen, Ersatzbeton aus kunststoffmodifiziertem Zement- mörtel (RM) hohlraumfrei nach den Regeln der Putztechnik einbringen und oberflächenbündig abreiben. RM-Mörtel 5 Tage vor Wasserverlust schützen.
03.__. 55
Fremdkörperbeseitigung
500,00
Stck
03.__. 56 SRM-Flächenegalisierung SRM-Feinspachtel nach Angaben des Herst. zur Ausführung, zur Flächenegali- sierung der spritzrauhen SRM-Flächen auftragen und filzen. Mit zu berücksichtigen ist die Untergrundvorbereitung mittels Sandstrahlen zum Säubern und Entstauben der Flächen, von allen verbundmindernden Bestandteilen. Schichtdicke:          2 - 5 mm Materialverbrauch:    ca. 2,0 - 2,2 kg/m² je 1 mm                                   Schichtstärke. Angebotenes Fabrikat: (Bieterangabe)
03.__. 56
SRM-Flächenegalisierung
55,00
m2
03.__. 57 Bewehrung strahlen d < 10 mm Entrosten der freigelegten Bewehrungsstähle im Ober- flächenvorbereitungsgrad Sa 2 nach DIN EN ISO 8501-1 , einschl. sorgfältigem Strahlen der Übergangszonen zwischen Beton und Bewehrungsstahl. Ggf. ist die Bewehrung tiefer in die Schadstelle zu drücken und/oder zu befestigen. Stahldurchmesser:  bis 10 mm, zusammengesetzt aus   mehreren Einzellängen
03.__. 57
Bewehrung strahlen d < 10 mm
800,00
m
03.__. 58 Bewehrung strahlen d > 10 mm Stahldurchmesser:  größer 10 mm, zusammengesetzt aus   mehreren Einzellängen
03.__. 58
Bewehrung strahlen d > 10 mm
W
100,00
m
03.__. 59 Bewehrungsmatte strahlen im Bereich einer Bewehrung aus Baustahlgewebematten.
03.__. 59
Bewehrungsmatte strahlen
W
100,00
03.__. 60 Stahlkorros.-schutz , d < 10 mm Freiliegende Bewehrung mit einem zementgebundenen kunststoffmodifizierten 1-komponentigen Korrosions schutzmaterial mit Silicafume-Bestandteilen wie z.B.: Sika MonoTop 910 N; Herst.: Sika, od. glw. beschichten. Die Wartezeit zwischen dem 1. und 2. Arbeitsgang ist temperaturabhängig und beträgt nach Hersteller vorschrift zwischen 3 Std. (30°C) und 5 Std. (10°C). Schichtdicken und Verbräuche entsprechend der Herstellerangaben. Anforderungen an das Produkt: - Zertifiziert nach EN 1504-3 Prinzip 3, Verfahren 3.1 - Erfüllt die Anforderungen der TR-Instandhaltung   Teil 2, Anhang C, Tab. C.2 Angebotenes Produkt: _________________________ Schichtdicke: > 1 mm Arbeitsgänge: 2 Verbrauch:  ca. 2,0 kg/m² Frischmörtel Stahldurchmesser:  bis 10 mm zusammengesetzt aus   mehreren Einzellängen
03.__. 60
Stahlkorros.-schutz , d < 10 mm
800,00
m
03.__. 61 Stahlkorros.-schutz , d > 10 mm Stahldurchmesser:  größer 10 mm zusammengesetzt aus   mehreren Einzellängen
03.__. 61
Stahlkorros.-schutz , d > 10 mm
W
100,00
m
03.__. 62 Betonstahl Ergänzung bis 12 mm Betonstahl IV S nach Angaben des Tragwerksplaners in verschiedenen Durchmessern und Längen schneiden, biegen und einschl. Abstandshalter verlegen. Stabdurchmesser:  8, 10, 12, 14 mm Bereich:  Zulage Fassade
03.__. 62
Betonstahl Ergänzung bis 12 mm
100,00
kg
03.__. 63 Betonstahl Ergänzung > 14 mm Stabdurchmesser: > 14 mm
03.__. 63
Betonstahl Ergänzung > 14 mm
E
W
1,00
kg
03.__. 64 Richten Bewehrungsmatten im Bestand Freigestrahlte Bewehrungsmatten und Stabstahleisen im Bestand Richten und auf Höhe bringen. Bereich:  Fassade
03.__. 64
Richten Bewehrungsmatten im Bestand
200,00
03.__. 65 Betonstahl Verankern d=8 mm Betonstahl IV S der Vorposition nach Angabe des Tragwerksplaners mit einem zugelassenen Kleber wie z.B. "Hilti Hit", einschl. Bohrlöcher gem. den Herstellerrichtlinien verankern. Abrechnung: Erfolgt nach Längeneinheiten, basierend auf der Verankerungslänge multipliziert mit der Stückzahl der Bewehrungsstäbe gem. den jeweils angegeben Stabdurchmesssern in der Position. Stabdurchmesser:  8 mm
03.__. 65
Betonstahl Verankern d=8 mm
50,00
m
03.__. 66 Betonstahl Verankern d= 10 mm Stabdurchmesser:  10  mm
03.__. 66
Betonstahl Verankern d= 10 mm
W
30,00
m
03.__. 67 Betonstahl Verankern d= 12 mm Stabdurchmesser:  12  mm
03.__. 67
Betonstahl Verankern d= 12 mm
E
W
1,00
m
03.__. 68 Betonstahl Verankern d= 14 mm Stabdurchmesser:  14  mm
03.__. 68
Betonstahl Verankern d= 14 mm
E
W
1,00
m
03.__. 69 Betonstahl Verankern d= 16 mm Stabdurchmesser:  16  mm
03.__. 69
Betonstahl Verankern d= 16 mm
E
W
1,00
m
03.__. 70 Kantenschalung Kantenschalung, ein- oder mehrteilige Schalung für das Wiederherstellen von Kanten liefern, einbauen und nach dem Erhärten des Reparaturmör- tels entfernen. Erforderliche Nebenarbeiten und Befestigungsmaterial sind zu berücksichtigen und in den EP mit einzurechnen. Herstellen des ursprünglichen Zustandes mit oder ohne Fase.
03.__. 70
Kantenschalung
500,00
m
03.__. 71 Rissverdämmung Verdämmen der Risse mit einem geeigneten Material wie z.B. einem lösemittelfreien  Reaktionsharz- Verdämmmaterial oder einem Schnellzementmörtel auf tragfähigem staubfreiem Beton, ggf. mit einem Industriestaubsauger. Abgerechnet werden die verdämmten Risslängen, gemessen an der Oberfläche der Risse. Mit zu berücksichtigen ist das Entfernen des Dämmmaterials. Rissbreiten:  0,3 - 0,5 mm Bereich:   Fassade
03.__. 71
Rissverdämmung
50,00
m
03.__. 72 Rissverpressung, EP Kraftschlüssiges Verpressen der in der Vorposition verdämmten Risse mit hydraulischen Bindemitteln (Zementleim oder Suspension) einschl. Nachverpressung, das kapillar abgewanderte Suspension ersetzt. Bei der Verwendung von Bohrpackern ist unbedingt sicherzustellen, dass keine tragende Bewehrung durch die Herstellung der Bohrlöcher beschädigt wird. Es sind bevorzugt Klebepacker zu verwenden. Die Verpressstücke sind dem Objekt und der Risssituation anzupassen. Nach Erhärtung des Injektionsmaterials ist die vorbeschriebene Verdämmung zu entfernen sowie die im Rissbereich vorhandenen mattfeucht vorgenässten Packerlöcher mit einem RM/RC- Reparaturmörtel zu schließen. Leergebinde, Materialreste usw. sind vom AN fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgung ist dem AG  nachzuweisen. Anforderungen an Rissverfüllung nach 1.5a, 4.5a, 7.6a gem. Tab. B der TR Teil 2: Altbetonklasse:  A 1 - A3, in Abhängigkeit Höhe OG Einwirkungskomb.:  XALL, XC3, XD1, XSTAT Bereich:   Fassade Rissbreiten:  0,3 - 0,5 mm Füllziel:   kraftschlüssiges Schießen / Verbinden Verfahren:   1.5a, 4.5a, 7.6a Rissfüllstoff:  F - I (H) Die Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers sind zu beachten. Angebotenes Produkt:'...................' Verbrauch in kg/m: .......................
03.__. 72
Rissverpressung, EP
50,00
m
03.__. 73 Mehrverbrauch Injektionsfüllgut, EP Mehrverbrauch an Injektionsfüllgut. Nachweis erfolgt über Lieferschein und Baustellendokumentation. Der Mehrverbrauch ist dem Auftraggeber umgehend schriftlich anzuzeigen.
03.__. 73
Mehrverbrauch Injektionsfüllgut, EP
E
W
1,00
kg
03.__. 74 Druckwa.-rein.ohne Chem. Haftungsmindernde Bestandteile auf der Beton- oberfläche (waagerecht/senkrecht), wie nicht tragfähige Beschichtungen, Nachbehandlungs- filme, Trennmittel, sandende Untergründe, Verschmutzungen etc. im Druckwasserstrahl- Verfahren mit 100 - 400 bar, ohne den Einsatz von Chemikalien vorbereiten, so dass ein sauberer, trockener und ausreichend tragfähiger Untergrund entsteht. Werte gem. ZTV-SIB 90, Tab.3, Zeile 2c: -  Abreißfestigkeit: = 1,3 N/mm². -  zulässiger kleinster Einzelwert: 0,8 N/mm². Anfallendes Reinigungswasser gemäß § 7 und § 11 Hamburgisches Wassergesetz in einer Auf- fangrinne auffangen und in einem Behälter sammeln unter Separierung der festen Bestand- teile. Das aufgefangene Reinigungswasser ist bis zu einem ph-Wert von 6 - 10,5 zu neutralisieren und in das Schmutzwassersiel einzuleiten. Die Festlegung der zu reinigenden Fassadenflächen im Druckwasserstrahlverfahren erfolgt durch die Bauleitung. Bereich: Betonbauteile mit starken Verschmutzungen
03.__. 74
Druckwa.-rein.ohne Chem.
1.000,00
m2
04 Bedarfsstundenarbeiten
04
Bedarfsstundenarbeiten
04.__. 1 Facharbeiterstunden Für evtl. erfoerderliche, nicht im LV erfasste Arbeitenauf Anweisung der Bauleitung zum Stundennachweis. Stundenzettel, die der Bauleitung nicht innerhalb von 7 Tagen zur Prüfung und Unterzeichnung vorgelegt werden, werden nicht anerkannt.
04.__. 1
Facharbeiterstunden
80,00
h