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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1.0 GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG
Gegenstand der Ausschreibung sind die
Betonaußenbauteile der Fassadenflächen des
Wohngebäudekomplexes der Blöcke A C im Tinnumer Weg 1
9, Hamburg. Es handelt sich um 9 14 geschossige
Mehrfamilienwohngebäude, die Anfang der 70-er Jahre
errichtet wurden. Die Lage und Anordnung der 3
Gebäudeblöcke ist auf dem Lageplan in Anlage 2
dargestellt.
Die Betoninstandsetzungsarbeiten sind integraler
Bestandteil der umfassenden energetischen
Modernisierung der Gebäudehülle des Objekts und
beziehen sich ausschließlich auf die Fassadenbauteile
mit einer vorgehängten, hinterlüfteten
Faserzementplattenverkleidung
Nachfolgend die geplanten Instandsetzungsmaßnahmen nach
TR Instandhaltung,Teil 1 in Stichworten:
Bei einer vorhandenen Korrosion der Bewehrung in Folge
einer Carbonatisierung des Betons kommen je nach
Schadensfortschritt und Umfang die
Instandsetzungsverfahren der Tab. 5 + 7 der TR
Instandhaltung, Teil 1 zur Anwendung:
2.3 "Regulierung des Wasserhaushaltes des
Betons Beschichtung"
3.1 "Reprofilierung oder
Querschnittsergänzung Kleinflächiger
Handauftrag"
3.3 "Reprofilierung oder
Querschnittsergänzung im Spritzverfahren"
7.1 "Erhöhung bzw. Teilersatz der
Betondeckung mit zusätzlichem Mörtel oder
Beton zum Erhalt oder der Wiederherstellung
der Passivität"
7.2 "Ersatz von chloridhaltigem oder
carbonatisiertem Beton"
Prinzip 11 "Kontrolle anodischer Bereiche"
gemäß DIN EN 1504-9:2008-11
Die evtl. erforderliche Stellung eines Bauaufzuges ist
je nach Wahl des Bieters ggf. in der Position
"Baustelleneinrichtung" zu kalkulieren.
Die Leistungen am vorgenannten Objekt sind im
vorliegenden Leistungsverzeichnis vollständig erfasst.
Etwaige Mengenreduzierungen infolge der Entscheidungen
des Auftraggebers hinsichtlich des Auftragsumfanges
berechtigen nicht zu Nachforderungen seitens des
Bieters.
Weitere Angaben befinden sich im nachfolgenden
Leistungsverzeichnis und in den beiliegenden Plänen
bzw. Detailzeichnungen.
2.0 ZEICHNUNGSLISTE
- Fotos Anlage 1
- Lageplan Anlage 2
- Ansichten Häuser Anlage 3
- Regelgrundrisse Block A-C Anlage 4
- Schnitt Block A-C Analge 5
- Zusammenfassung Prüfergebnisse Anlage 6
- Ergebnisse Betonprüfungen Anlage 7
3.0 ANGABEN ZUM OBJEKT
- Gebäudeart: Mehrfamilienwohnhäuser
- Anzahl der Geschosse: Block A: 14 Geschosse
Block B: 9 Geschosse
Block C: 9 Geschosse
zzgl. Keller- und Dachgeschoss
- Baujahr: Anfang 1970
- Bauweise: konventionell, Mauer-
werkswände, Stahlbetonwände,
Stahlbetondecken, Flachdach.
Fassadenkonstruktion Bestand
Die Außenwände der Blöcke A und B aus 30 cm dicken
ortbetonierten "Thermocrete" - Betonwänden. Die
Geschossaußenwände des Blocks C wurden lt.
Planunterlagen in Form einer Kombination aus
"Thermocrete" - Beton und Mauerwerk (siehe z.B.
Wandplan 5. OG - DG_Blatt Nr. C) errichtet.
Die Betonaußenwände bestehen aus unbewehrten und
bewehrten Wandabschnitten.
Das Dachgeschoss ist mit einem Stahlbetonringbalken
ausgesteift. Die Geschossdecken bestehen aus
Stahlbeton.
Außenseitig befindet sich eine ungedämmte vorgehängte
hinterlüftete Fassadenverkleidung (VHF) aus
Faserzementplatten und einer Aluminiumunter-
konstruktion, die im Rahmen der energetischen
Modernisierung zurückgebaut wird.
Abweichend von den Blöcken A + B sind die
Kalksandsteinmauerwerksaußenwände des Blocks C mit
einer ca. 4 cm dicken Glaswolledämmung gedämmt.
Außenseitig sind die MW-Wände mit einer vorgehängten
hinterlüfteten Fassadenverkleidung (VHF) aus
asbesthaltigen Faserzementplatten versehen.
Der Fassadenaufbau Block A+B sieht von innen nach außen
wie folgt aus.
Innenputz
Beton bewehrt / unbewehrt, d = ca. 30 cm
Luftschicht, d = ca. 5 cm
Faserzementplatten, t = 10 mm auf
Unterkonstruktion aus Aluminium
Der Fassadenaufbau Block C sieht von innen nach außen
wie folgt aus.
Innenputz
Mauerwerk, d = ca. 30 cm
Glaswolledämmplatten, d = 4 cm
Luftschicht, d = ca. 5 cm
Faserzementplatten, t = 10 mm auf
Unterkonstruktion aus Aluminium
Hinweis: Das Fassadengerüst wird vom Fassadenbauer
gestellt und über die Bauzeit vorgehalten.
Weitere und detailliertere Angaben finden sich im
nachfolgenden Leistungsverzeichnis und in den ggf.
beiliegenden Plänen und Zeichnungen.
4.0 ALLGEMEINE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
Verkehrsverhältnisse/Zuwegung:
Siehe Lageplan in der Anlage.
Befestigte Straßen und Wege zum Objekt.
Es wird empfohlen, eine örtliche Inaugenscheinnahme vor
der Angebotsababe durchzuführen.
Erschwernisse für Transport etc. sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Hauseingänge, Parkplätze, Gehwege.
Die etwaige Gestellung von Containern, WC und Bauwagen
kann in Absprache mit dem AG auf der Grünfläche bzw.
auf PKW-Stellplätzen des Ojektes erfolgen.
Treppenhauszugänge und Rettungswege sind zu jeder Zeit
freizuhalten bzw. Umleitungen und Absperrungen
vorzusehen.
Lage, Art und Anschlußwert für Wasser, Energie und
Abwasser:
Mehrfamilienhaus-Standard.
In den angrenzenden Kellerräumen kann voraussichtlich
nach vorheriger Abstimmung Strom- bzw.
Wasseranschlüssse genutzt werden. Die notwendigen
Abstimmungen, Einbau von Zählern, Prüfgebühren und die
Verbrauchsrechnung sind in die Preis einzurechnen.
Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer zur
Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen
Flächen, Räume:
Derartige Räume stehen nicht zur Verfügung.
Material kann auf Planen, Kanthölzern etc. auf dem
Gelände gelagert werden.
Art und Umfang besonderer Schutzmaßnahmen:
Das Freiräumen der zu bearbeitenden Loggien oder
Wandbereiche erfolgt größtenteils bewohnerseitig und
ist terminlich mit den jeweiligen Bewohnern durch den
AN zu koordinieren.
Die Sicherheit für den Personen- und Fussgängervekehr
entlang der Baustellenabsicherung und auf den
Zuwegungen über das Grundstück sind zu jeder Zeit vom
AN zu gewährleisten.
Die Baustelle ist entsprechend mit Bauzäunen
abzusperren. Provisorische Überfahrten sind so
herzustellen, dass keine Gefährdung entsteht.
Baustellenreinigung:
Die Arbeitsstelle ist sauber zu halten und bei Bedarf
in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Dem AN obliegt
die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299
(neueste Fassung) und der einschlägigen
Gewerke spezifischen Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt
der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten
Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG
zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung
auf Kosten des AN berechtigt. Dabei kann der die
tatsächlich entstandenen Aufwendungen zugrunde legen
und bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Dem AN
bleibt die Möglichkeit, einen geringeren Aufwand
nachzuweisen.
Arbeiten anderer Unternehmen:
Es werden zeitgleich die Fassade und die Loggien
instandgesetzt.
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen,
Arbeitsbeschränkungen (Ort, Art, Zeit):
Die Instandsetzung erfolgt gebäudebezogen in
Rücksprache udn Abstimmung mit dem verantwortlichen GU
für den Rückbau und die Montage der neuen
Fassadenverkleidung.
Grundlage sind die Regelararbeitzeiten Montag - Freitag
von 7.00 - 18.00 Uhr. Samstagarbeiten sind nur in der
Zeit von 8.00 - 14.00 Uhr in vorheriger Absprache mit
dem AG auszuführen.
Immissions- / Lärmschutz:
Die Lärmschutzauflagen entsprechend des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes und der Verordnung des
Arbeits- und Wirtschaftsministeriums zur Durchführung
des Gestzes zum Schutz gegen Baulärm sind grundlegend
zu berücksichtigen.
Stundenlohnarbeiten:
Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten
vorgesehen, so ist die dafür vorgesehene Zeit an
Stunden unverbindlich.
Stundenlohnarbeiten sind erst nach ausdrücklicher
Freigabe durch den Bauherren bzw. dessen Vertreter
auszuführen. Die Abrechnung hierfür ist wöchentlich
unaufgefordert vorzulegen. Sind diese angeordnet, so
hat der AN arbeitstäglich Stundenlohnzettel in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
außer den Angaben nach § 15 VOB / B die Baustelle, das
Datum, die Namen, die Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe
der Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je
Arbeitskraft, die Art der Leistung und die
Gerätekenngrößen enthalten. Bei Fuhrleistungen die
Fahrzeugart ( z. Bsp. Kipper etc.) und die Nutzlast.
Eine Fertigung der Stundenlohnzettel erhält der AN für
seine Stundenlohnabrechnungen zurück.
Es werden grundsätzlich nur Abrechnungen mit Nachweis
der verbrauchten Materialien anerkannt. Pauschale
Zuschläge werden nicht akzeptiert.
Baubesprechungen:
Die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden
Baubesprechungen (in der Regel 1x pro Woche) mit einem
verantwortlichen Bauleiter ist Vertragsbestandteil und
in die Allgemeinkosten entsprechend einzukalkulieren.
Bei wiederholter Abwesenheit werden angemessene Kosten
für den erhöhten Koordinierungsaufwand der Bauleitung
von der Rechnungssumme einbehalten.
Der verantwortliche Bauleiter muss im Auftrag des AN
berechtigt sein, verbindliche Terminabsprachen
durchzuführen und zu bestätigen.
Bautagesberichte:
Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und
davon dem AG eine Durchschrift zu übergeben. Die
Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für
die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von
Bedeutung sein können. Ferner hat er bei kritischen
Arbeitsschritten (z. Bsp. Betonieren, Beschichtungen
etc.) alle relevanten Witterungsdaten zur
Qualitätssicherung zu messen und zu vermerken.
Eine Zeichnungspflicht des AG besteht nicht.
Umweltschutz / Mülltrennung / Beseitigung
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer
hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten
hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das
unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen
der Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich
mitzuteilen.
Sämtliche Abfälle und Reststoffe gehen in den
Verantwortungsbereich des AN über.
Diese sind entsprechend den geltenden Bestimmungen über
Abfälle und Reststoffe gesichert zu handhaben.
Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme sind entsprechend
der Abfallsatzung verwertbare Bestandteile von
Bauabfällen vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an
voneinander und von anderen Abfällen getrennt zu
halten, wenn das gesamte Abfallaufkommen je Bau- und
Abrissvorhaben 10 cbm übersteigt. Verwertbare
Bestandteile von Bauabfällen sind Erdaushub, Bauschutt
(Beton, Ziegel, Steine, Kies), Holz, Kunststoffe,
Metalle, Pappen.
Der Auftragnehmer ist gehalten, Abfälle nach
Möglichkeit zu vermeiden und zu reduzieren. Die DIN
18299 ist zu beachten. Er hat sein Entsorgungskonzept
der Bauleitung auf Verlangen vorzulegen. Die
Bestimmungen der geltenden Müllrichtlinie des Landes
Schleswig Holstein sind einzuhalten.
Anfallender Schutt ist regelmäßig auch im Außenbereich
ohne gesonderte Vergütung vom AN zu entsorgen.
Bei Nichteinhaltung durch den AN ist die Bauleitung
nach einmaliger Fristsetzung berechtigt, den Schutt von
einem Dritten auf Kosten des AN beseitigen zu lassen.
Alle Abbruchpositionen sind inkl. Aufnehmen,
Abtransport, fachgerechter Entsorgung und notwendiger
Gebühren zu kalkulieren.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination:
Durch den AG wird, ein SiGeKo gestellt. Den
Anweisungen des SiGeKo ist unverzüglich Folge zu
leisten.
Maße / Planunterlagen / Dokumentation:
Sämtliche Zeichnungsmaße und Maße der Ausschreibung
sind Ca.-Maße. Vor Beginn der Ausführung sind sämtliche
für die Ausführung der Arbeiten erforderliche Maße vom
AN am Bau zu prüfen und verantwortlich festzustellen.
Dies gilt auch für Maße, die sich aus verdeckter
Konstruktion ergeben. Unstimmigkeiten sind sofort mit
der Bauleitung und dem Planer zu klären.
Revisions- und Dokumentationsunterlagen sind inkl.
Herstellerbescheinigungen und
Gewährleistungsbescheinigungen spätestens 30 Tage nach
Abnahme zu übergeben. Zulassungen und Prüfzeugnisse
sind unmittelbar nach Auftragserteilung vorzulegen.
Ohne vorgelegte, vollständige Dokumentation wird die
Schlussrechnung nicht bearbeitet.
Baustoffe gemäß DAfStb und TR:
Die verwendeten Baustoffe müssen den Anforderungen der
TR Instandhaltung Teil 2 genügen. Die Frage, ob die
Grundprüfungen der zur Anwendung gelangenden Baustoffe
die Verhältnisse des vorliegenden Falles grundsätzlich
abdecken, ist positiv zu beantworten. Für die vom
Planer vorgegebenen projektspezifischen
Leistungsmerkmale und Anforderungen an die zur
Anwendung kommenden Produkte und System sind durch den
AN die "Nachweise der Verwendbarkeit" und des
"projektspezifischen Übereinstimmungsnachweises" für
die gewählten Materialien zu erbringen. Des Weiteren
sind die projektspezifischen "Angaben zur Ausführung"
des Produktherstellers zu beachten.
Alternativ können die in der jeweiligen Position
geforderten Merkmale und Anforderungen für den
Betonersatz bei Produkten unbekannter Zusammensetzung
gemäß der Technischen Regel Instandhaltung von
Betonbauteilen, Teil 2, Anhang C über ein DIBT
Gutachten nachgewiesen werden. Für den Betonersatz ist
der Nachweis der Verwendbarkeit bzw. eine prüffähige
Bescheinigung von einer qualifizierten Stelle
entsprechend Artikel 30 der Bauprodukten Verordnung
(BauPVO) vorzulegen.
Für die Betoninstandsetzungsarbeiten sind nur solche
Werkstoffe anzubieten, die in Kombination miteinander
ein Instandsetzungssystem darstellen. Diese Produkte
eines Instandsetzungssystems müssen von einem
Hersteller kommen. Die Verträglichkeit untereinander
ist nachzuweisen.
In Ergänzung zu den Forderungen bzw. fehlenden
Forderungen der DAfStb-Richtlinie sind die "Angaben zur
Ausführung" des Produktherstellers zu beachten.
Die Festlegung der Betongüte bei erforderlichem
großflächigen Betonersatz erfolgt durch den
Tragwerksplaner. Das Größtkorn richtet sich nach dem
Bauteilquerschnitt.
5.0 LOHN- UND MATERIALPREISGLEITUNG
Sollte sich der Einkaufspreis / Marktpreis für
benötigte Materialien des Bieterangebotes zum Zeitpunkt
des Einbaus gegenüber dem Zeitpunkt der
Angebotserstellung um mehr als fünf Prozent
nachweislich erhöht haben, ändert sich der
Einheitspreis entsprechend der Gewichtung des
Materialanteils in dieser Position. Der AN hat als
Nachweis die angemeldeten Materialpreiserhöhungen durch
den Lieferanten umgehend vorzulegen sowie die
Urkalkulation einschl. Preisermittlungsblatt für die
Zuschlagskalkulation einzureichen.
6.0 ZUSCHLAGFRIST
Die Zuschlagfrist beträgt 6 Monate.
7.0 AUSFÜHRUNGSFRISTEN, TERMINPLAN
Es ist geplant die Instandsetzung in meheren Baulosen
durchzuführen:
Los 1: Block C - ab 1. Quartal 2026
Los 2: Block B - ab 2. Quartal 2026
Los 3: Block A - ab 3. Quartal 2026
8.0 PROJEKTBETEILIGTE
An dem Instandsetzungsvorhaben sind folgende
Projketbeteiligte involviert:
Auftraggeber: Bauverein der Elbgemeinden eG
Heidrehemen 1
22561 Hamburg
Planung: Amend+Hinrichs Ing.Gesell.mbH
Osterbekstr. 90c
22083 Hamburg
Tel. : +49 (0)40 / 59 39 10-0
info@amend-hinrichs.de
Tragwerksplanung: wird noch bekannt gegeben
9.0 VERTRAGSSTRAFE
Bei vom AN zu vertretender Überschreitung der
vereinbarten Fertigstellungsfrist kann der Auftraggeber
für jeden Werktag der Überschreitung vom Auftragnehmer
einer Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 %, bis maximal 5
% des Auftragswertes fordern und von der Vergütung
einbehalten bzw.
siehe Allgemeine Vertragsbedingungen des AG
10.0 GEWÄHRLEISTUNG
siehe Allgemeine Vertragsbedingungen des AG
sowie
MÄNGELANSPUCH / GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUM
Für die Gewährleistung gelten die Bestimmungen des § 13
VOB/B mit der Maßgabe, daß die in § 13 Ziff.4 VOB/B
enthaltene Verjährungsfrist von 4 Jahren auf 5 (fünf)
Jahre für Arbeiten am Bauwerk.
SICHERHEITSLEISTUNG
FÜR MÄNGELANSPRÜCHE
Zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche des
Bauherrn ist vom Bieter nach erteilter förmlicher
Abnahme eine Sicherheit von 5% der Schluss-
rechnungssumme für die Dauer der vertraglich
vereinbarten Frist für Mängelansprüche zu leisten.
Der Betrag wird bis zum Ablauf dieser Frist vom AG
einbehalten. Der Betrag ist durch Bankbürgschaft
ablösbar.
Bei Stellung einer Bankbürgschaft muss diese
folgenden Vorgaben des AG entsprechen:
- Der Bürge muss über die vereinbarten Fristen
informiert sein, d.h. die Dauer der Frist für
Mängelansprüche muss in der Bürgschaft
erwähnt sein.
- Die Bürgschaft muss jedoch unbefristet sein.
- Die normale Verjährung wird ausgeschlossen.
11.0 QUALIFIKATIONSNACHWEIS
siehe Allgemeine Vertragsbedingungen des AG
sowie
Der Nachweis von vergleichbaren Referenzobjekten ist
zu erbringen. Wird der Nachweis nicht, oder nur
unvollständig geführt, so muss der Bieter mit seinem
Ausschluss rechnen.
Der Bieter hat durch eine Referenzliste zu belegen,
welche Instandsetzungsmaßnahmen er in den letzten
Jahren in vergleichbarer Größenordnung,
eigenverantwortlich durchgeführt hat.
a)
.......................................................
....................................
b)
.......................................................
....................................
c)
.......................................................
....................................
Für die Prüfung des Leistungsumfanges, Erstellung
des Instandsetzungsplanes (soweit dieser nicht vom AG
gestellt wird), Planung der Arbeitsabläufe und
Steuerung der Betoninstandsetzung ist eine
qualifizierte Führungskraft einzusetzen.
Dem Angebot ist eine Kopie des personengebundenen
Befähigungsnachweises für die ausgebildete Fachkraft
zum Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken
von Betonbauteilen (SIVV-Schein) beizufügen. Die
Baustoffprüfstelle SIB muß mit allen für die Eignungs-
und Güteprüfungen und für die Durchführung der
Überwachung notwendigen Geräten und Einrichtungen mit
erforderlichem Personal ausgestattet
sein.
Wird der Nachweis nicht, oder nur unvollständig
geführt, so muss der Bieter mit seinem Ausschluss
rechnen.
12.0 NACHUNTERNEHMER
- siehe Allgemeine Vertragsbedingungen des AG
sowie
Sofern Nachunternehmer beauftragt werden, müssen
diese über die entsprechende Qualifikation verfügen.
Eine Liste der geplanten Nachunternehmer, mit Zuordnung
der Leistungen sowie den für die Betoninstandsetzung
geforderten Qualifikationsnachweis ist dem Angebot
beizufügen. Spätere Abweichungen sind nur mit der
schriftlichen Erlaubnis des Auftraggebers zulässig.
.
1.0 GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
1. ALLGEMEINE HINWEISE
Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
In den ZTV werden die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen (ATV) der VOB ergänzt,
soweit dies nach der VOB/A § 10 Nr.3 zulässig
ist.
Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig
die Angaben im Leistungsverzeichnis.
Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende
Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen
in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei
Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form
vorzubringen und zu begründen.
Für die Ausführung der Gerüstarbeiten gilt die
VOB, Teil C, DIN 18 451, die DIN 4420, die
Zeichnungen der Amend Ingenieurgesellschaft und
das Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen
gelten jeweils die weiterführenden Bestim-
mungen.
Bedarfs- bzw. Alternativpositionen sind nur auf
ausdrückliche Anordnung der Bauleitung des
Auftraggebers auszuführen. Liegt eine
Zustimmung der Bauleitung nicht vor, so kann
keine Vergütung dieser Leistungen erfolgen.
2. AUSFÜHRUNG
Baustelleneinrichtung
Sofern keine gesonderten Positionen
ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die
nicht vom Auftraggeber gestellte
Baustelleneinrichtung in die Preise
einzurechnen. Dies gilt auch für die
erforderlichen Maßnahmen für Umwelt- und
Gewässerschutz.
Die Baustelleneinrichtung muss den behördlichen
und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
neuester Fassung entsprechen.
Das Gerüst ist so aufzustellen, dass ein
genügend großer Abstand zu den Wandflächen
gewährleistet ist. Ggf.sind Gerüstbohlen
anzuordnen, damit eine Verschmutzung der
Wandflächen verhindert wird. Die Gerüstanker
sind leicht schräg von unten nach oben
verlaufend anzubringen, so dass sich in den
Ankerhülsen kein Wasser sammeln kann.
Das Gerüst hat in allen Teilen und zu jeder
Zeit während der gesamten Bauausführung den
geltenden Vorschriften der Bauaufsichtsbehörden
und der Bauberufsgenossenschaft zu entsprechen.
Die Beachtung der einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften, sowie sonstiger
Interressenbehörden ist Sache des
Auftragnehmers. Er haftet für Unfälle und ist
für Regressansprüche, auch von anderer Seite
zuständig.
Eventuell erforderliche Änderungen des Gerüstes
sind untersagt. Entsprechende Umrüstungen werden auf
Anfrage nur durch den NU Gerüstbau durchgeführt.
3. Nebenleistung, Abrechnung
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet
und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen
Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von
Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN
18299 ff (VOB/C).
Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den
Abrechnungshinweisen oder im
Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt -
die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C) sowie
die aufgeführten DIN-Normen.
4. Besondere Angaben zur Ausführung
Der ungehinderte Zugang zu den Wohnungs-
eingängen ist jederzeit zu gewährleisten.
Parkplätze, Wege und Grünflächen können als
Lagerplatz nach Abstimmung mit dem Auftraggeber
benutzt werden und sind nach Beendigung der
Bauarbeiten wieder herzurichten.
Die Benutzung öffentlicher Straßen- und
Wegeflächen ist mit den zuständigen Behörden zu
vereinbaren. Miet- und Wiederherstellungskosten
u.a. sind vom Auftragnehmer zu tragen.
1. ALLGEMEINE HINWEISE
01.__. 1 Bauleiter nach LBO Für die Baustelle ist ein Bauleiter nach LBO zu
benennen, der darüber zu wachen hat, dass die
Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften
und den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren
bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf
das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der
Unternehmer zu achten.
01.__. 1
Bauleiter nach LBO
1,00
Psch
01.__. 2 Bauleiter / Polier Für die Baustelle wird die stetige Anwesenheit eines
deutschsprachigen, firmeneigenen Poliers oder
Vorarbeiters gefordert, der zu den üblichen
Arbeitszeiten tel. erreichbar ist (Baustellentelefon
oder Handy). Der Verantwortliche muss Inhaber eines
SIVV-Scheins sein (nicht älter als drei Jahre). Die
entsprechenden Qualifikationsnachweise sind der
Bauleitung vor Baubeginn vorzulegen:
Ihm obliegt u.a. die Koordination aller beteiligter
Gewerke sowie die Erstellung und Fortschreibung
eines detaillierten Bauablaufplans für alle beteiligten
Gewerke. Der Verantwortliche hat die Ausführung aller
Leistungen zu dokumentieren und zu überwachen. Einschl.
Durchführung erforderlicher Eigenüberwachung.
01.__. 2
Bauleiter / Polier
1,00
Psch
01.__. 3 Baustelleneinrichtung Die Baustelle mit allen erforderlichen Mann-
schaftsunterkünften, Maschinen, Geräten und
Sicherheitseinrichtungen entsprechend den Bestimmungen
der Bauberufsgenossenschaft einrichten. Die Einrichtung
vorhalten, unterhalten und nach Beendigung der Arbeiten
abtransportieren. Diese Leistungen haben sich
dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Baustelle wird die stetige Anwesenheit
eines deutschsprachigen, firmeneigenen Poliers
oder Vorarbeiters gefordert, der zu den
üblichen Arbeitszeiten tel. erreichbar ist
(Baustellentelefon oder Handy).
In diese Position sind auch die erforderlichen
Leistungen für die Einholung behördlicher Ge-
nehmigungen einzurechnen.
Vorhaltezeit: Über die Dauer der gesamten Bauzeit
Abrechnung: je Block (Block A, B, C)
01.__. 3
Baustelleneinrichtung
3,00
Psch
01.__. 4 Längervorhaltung Baust.einr. Längervorhaltung für die
Vorpositionen (nur bei
vom AG zu vertretenden Gründen).
01.__. 4
Längervorhaltung Baust.einr.
E
1,00
d
01.__. 5 Drehstromanschluss Cekon-Anschlussdose für 380 V-Drehstrom liefern
und durch zugelassenen Elektriker neben der
vorh. Hauptverteilung im Keller montieren sowie
anschließen.
Abrechnung: je Block (Block A, B, C)
01.__. 5
Drehstromanschluss
3,00
Stck
01.__. 6 Baustromverteiler Baustromverteiler mit
Cekon-Anschluss und
ausreichender Anzahl von 220
V-Steckdosen
antransportieren, durch zugelassenen
Elektriker
anschließen, vorhalten und nach
Beendigung der
Maßnahmen wieder abklemmen
sowie
abtransportieren.
Vorhaltezeit: Über die Dauer der
gesamten Bauzeit
01.__. 6
Baustromverteiler
10,00
Stck
01.__. 7 Baustromvert.-Längervorhal. Längervorhaltung für
vorbeschriebenen Baustrom-
verteiler (nur bei vom AG zu
vertretenden
Gründen).
01.__. 7
Baustromvert.-Längervorhal.
E
1,00
d
01.__. 8 Wasserversorgung Wasserversorgung für die gesamte Baustelle in
ausreichender Anzahl und einschl. dazugehöriger
Anschluß- und Versorgungsleitungen liefern,
installieren, vor- und instandhalten sowie nach
Beendigung der Maßnahme wieder entfernen.
Die Wasserentnahmestellen sind zur internen,
bauseitigen Verbrauchserfassung mit geeigneten
Wasserzählern zu versehen. Die Zählerstände sind
zusammen mit der jeweiligen Zählernummer vor Beginn und
nach Abschluss der Arbeiten zu notieren und der
Bauleitung des AG unaufgefordert zu übergeben.
Vorhaltezeit: wie Baustelleneinrichtung
Abrechnung: je Block (Block A, B, C)
01.__. 8
Wasserversorgung
3,00
Psch
01.__. 9 Längervorhaltung Wasserversorgung Längervorhaltung für die
vorbeschriebene Wasserversorgung
(nur bei vom AG zu vertretenden
Gründen).
01.__. 9
Längervorhaltung Wasserversorgung
E
1,00
d
01.__. 10 Bauzaun Offenen Bauzaun 2,0 m hoch, aus
Einzelelementen mit verzinkten
Stahlrohrrahmen und Vergitterung aus
Drahtgeflecht mit Standfüßen
antransportieren, aufstellen, vorhalten
und nach Beendigung der
Maßnahmen wieder abbauen sowie
abtransportieren.
Vorhaltezeit: Über die Dauer der
Bauzeit
01.__. 10
Bauzaun
50,00
m
01.__. 11 Bauzaun-Längervorhaltung Längervorhaltung für
vorbeschriebenen Bauzaun.
Abrechnung nach Tag je Meter.
01.__. 11
Bauzaun-Längervorhaltung
E
1,00
d/m
01.__. 12 Sicherung/ Sperrung der Loggiatüren Vor Beginn der Instandsetzungsmaßnahmen, spätestens vor
Beginn der Abbruch- und Rückbauarbeiten sind die
Loggien wirkungsvoll zu sperren:
Auf das Verbot, die Baustelle und die Balkone zu
betreten, ist durch eine von außen auf der Glasscheibe
der Balkontür dauerhaft und wetterbeständig angebrachte
Beschilderung, in der Größe von mind. DIN A 5,
hinzuweisen. Abhanden gekommene Beschilderungen sind
auf Kosten des AN zu ersetzen.
Sperrung der Balkontüren durch einen von außen auf den
Türflügel angebrachten, verschraubten z-förmigen
Stahlwinkel sicherstellen, so dass eine Kippstellung
zur Lüftung der Wohnungen weiterhin gewährleistet ist.
Nach Abschluss der Maßnahme sind die z-förmigen
Stahlwinkel zu demontieren und an deren Stelle
Zuziehgriffe aus Leichtmetall (LM) zu montieren.
01.__. 12
Sicherung/ Sperrung der Loggiatüren
350,00
Stk
01.__. 13 Bauaufzug, Block B + C Lieferung und Gestellung eines Bau-Materialaufzuges
entsprechend den Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaft über die Dauer der gesamten
Instandsetzungsmaßnahmen, inkl. aller Transport-, Auf-,
Umbau- und Abbaukosten sowie Betriebskosten und
Versicherung.
Befestigung an bauseitigem Gerüst.
Tragfähigkeit: bis ca. 300 kg
Förderhöhe: bis ca. 25 m
Stromanschluss: 220 V
Vorhaltezeit: über die Dauer der gesamten Bauzeit
Bereich: Block B + C
01.__. 13
Bauaufzug, Block B + C
4,00
St
01.__. 14 Bauaufzug, Block A Bauaufzug Block A
Förderhöhe: bis ca. 40 m
Bereich: Block A
01.__. 14
Bauaufzug, Block A
W
2,00
St
01.__. 15 Schutzmaßnahmen pro Block Fenster-, Tür-, Holz- und Glasflächen usw.
durch geeignete Maßnahmen, z.B. Planenabhän-
gung, Folie oder Hartfaserplatten vor Strahl-
gut, Mörtel, Imprägnier-, Anstrichspritzern
sowie mechanischen Beschädigungen schützen,
bzw. nach Beendigung der Instandsetzungsar-
beiten reinigen.
Eine Lüftungsmöglichkeit der Fenster in Kippstellung
ist weiterhin zu gewährleisten.
Die Gefahr sich lösenden Anstrichs bei nicht
mehr tragfähigen Altanstrichen durch Klebe-
bänder trägt der AG.
Zu schützende Fläche:
Block A: ca 1.800 m²
Block B: ca. 1.400 m²
Block C: ca. 1.000 m²
Abrechnung: je Block (Block A, B, C)
01.__. 15
Schutzmaßnahmen pro Block
3,00
Psch
01.__. 16 Fremdüberwachung, Güteüberwachung Beton ÜK 2 Fremdüberwachung durch unabhängige und zugelassene
Überwachungsstelle gem. DAfStb-Richtlinie.
Protokolle, Nachweise der Fremdüberwachung sind dem AG
zu übergeben.
Abrechnung: je Block (Block A, B, C)
01.__. 16
Fremdüberwachung, Güteüberwachung Beton ÜK 2
3,00
Psch
01.__. 17 Eigenüberwachung Durchführung der Eigenüberwachung nach DIN 1045-3 durch
einen Fachbauleiter nach LBO.
Protokolle, Nachweise der Überwachung
sind nach Abschluss der Maßnahme dem AG zu übergeben.
Abrechnung: je Block (Block A, B, C)
01.__. 17
Eigenüberwachung
3,00
Psch
01.__. 18 Räumung und Endreinigung Baustelle Räumung und Bauendreinigung der einzelnen Bauabschnitte
/ Baustellen mit geeigneten Reinigungsgeräten wie z.B.
Druckluft- oder Druckwasserreinigung.
Abrechnung: je Block (Block A, B, C)
01.__. 18
Räumung und Endreinigung Baustelle
3,00
Psch
02 Betonprüfungen
02
Betonprüfungen
02.__. 1 Beton Fassade prüfen, Block A Betonflächen auf vorhandene oder in der Entsteh-
ung begriffene Schäden durch augenscheinliche
Prüfung auf Risse, Rostfahnen, Abplatzungen, Kiesnester
prüfen. Hohlstellen durch Abklopfen feststellen.
Schadstellen sind zu markieren.
Kritische Bereiche, in denen die Bewehrung freigelegt
werden muss bzw. eine Rissbehandlung (bei Rissbreiten
über 0,3 mm) zu erfolgen hat, sind zu markieren und der
Bauleitung in Form eines Protokolls mitzuteilen.
Betonfläche Fassade Block A: ca. 7.300 m²
02.__. 1
Beton Fassade prüfen, Block A
1,00
Psch
02.__. 2 Beton Fassade prüfen, Block B Fassade Block B
Betonfläche Fassade Block B: ca. 4.800 m²
02.__. 2
Beton Fassade prüfen, Block B
W
1,00
Psch
02.__. 3 Beton Fassade prüfen, Block C Fassade Block C
Betonfläche Fassade Block C: ca. 770 m²
02.__. 3
Beton Fassade prüfen, Block C
W
1,00
Psch
02.__. 4 Druckfestigkeits.-prüfg., Bohrkern Bohrkernentnahme DN 100 zur Ermittlung der
Betondruckfestigkeit und Feststellung des Betongefüges
Verschluss der Kernbohrung in gesonderter Position im
Titel 3.
Die Messstellen und -ergebnisse sind zu protokollieren
und der Bauleitung zu übergeben.
Bereich: Fassade
Abmessung BK: b/h = 100 / 150 mm
02.__. 4
Druckfestigkeits.-prüfg., Bohrkern
12,00
St
02.__. 5 Ermittlung Carbonatisierungstiefen Ermittlung der Carbonatisierungstiefe des Betons am
frischen Ausbruchstellen nach der Indikatormethode
(Phenolphthaleintest) gemäß DIN EN 14630:2006 -
Produkte und Systeme für den Schutz und die
Instandsetzung von Betontragwerken - Prüfverfahren -
Bestimmung der Carbonatisierungstiefe im Festbeton mit
der Phenolphthalein-Prüfung.
Prüfergebnisse sind zu protokollieren und der
Bauleitung zu übergeben.
02.__. 5
Ermittlung Carbonatisierungstiefen
120,00
Stk
02.__. 6 Ermittlung Oberflächenzugfestigkeiten Ermittlung der Oberflächenzugfestigkeit des
Betonuntergrundes gemäß DIN EN 1542 zur Bestimmung der
Druckfestigkeit des Betons und Einordung des Altbetons
im Bereich der Instandsetzungsebene gem. TR
Instandhaltung Teil 1, Ziff. 5, Tab. 4.
Prüfergebnisse sind zu protokollieren und der
Bauleitung zu übergeben.
Block A: je Fassadenansicht 15 Stück aufgeteilt auf 3
vertikale Stränge und jedes 3. Geschoss [60 Stück]
Block B: je Fassadenansicht 9 Stück aufgeteilt auf 3
vertikale Stränge und jedes 3. Geschoss [27 Stück]
Block C: 12 Stück aufgeteilt auf 4 vertikale Stränge
und jedes 3. Geschoss [12 Stück]
02.__. 6
Ermittlung Oberflächenzugfestigkeiten
100,00
Stk
02.__. 7 Betonüberdeckungsmeßverfahren, Fläche Stichprobenartige Prüfung der Betonüberdeckung mit
elektronischem Bewehrungssuchgerät zur Lokalisierung
der Bewehrung einschl. Dokumentation.
Prüfung, Auswertung und Dokumentation mittels
Farbskalierung in nachfolgend vorgegeber
Rasteraufteilung mit einer Tiefeneinstellung ab 15 mm
Betonübereckung.
Rastermaß horizontal : je Geschoss 2 Messstreifen
Bereich: Fassade
02.__. 7
Betonüberdeckungsmeßverfahren, Fläche
2.400,00
m²
02.__. 8 Flächenkataster Erstellung eines ansichtsbezogenen Flächenkatasters
unter Differenzierung von bewehrten und unbewehrten
Betonflächen der Außenfassade auf Grundlage der
durchgeführten Sondierungs- und Betonprüfungen.
Flächenkatatster pro Block für jede Ansichtsseite.
Bereich: Fassade
02.__. 8
Flächenkataster
3,00
Psch
02.__. 9 Dokumentation Qualitätssicherung Zusammenstellung der Unterlagen für die baubegleitende
Qualitässicherung der Fremd- und Eigenüberwachung sowie
der zur Anwendung gekommenen Produkte / Materialien in
digitaler Form sowie 2-fach Papier und Übergabe an den
AG.
Die Übergabe der Unterlagen hat vor Gestellung der
Schlussrechnung zu erfolgen.
Abrechnung: je Block (Block A, B, C)
02.__. 9
Dokumentation Qualitätssicherung
3,00
Psch
03 Betoninstandsetzung
03
Betoninstandsetzung
Diese Vorbemerkungen sind ZTV - ZUSÄTZLICHE
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN für
Betoninstandsetzungsarbeiten
1. ALLGEMEINE HINWEISE
In den ZTV werden die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen (ATV) der VOB ergänzt, soweit dies
nach der VOB/A § 10 Nr.3 zulässig ist.
Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die
Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder
Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis
oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind
vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher
Form vorzubringen und zu begründen.
Bedarfs- bzw. Alternativpositionen sind nur auf aus
drückliche Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers
auszuführen. Liegt eine Zustimmung der Bauleitung nicht
vor, so kann keine Vergütung dieser Leistungen
erfolgen.
2. QUALIFIKATIONSNACHWEIS
Der Nachweis von vergleichbaren Referenzobjekten ist zu
erbringen. Wird der Nachweis nicht, oder nur unvoll
ständig geführt, so muss der Bieter mit seinem
Ausschluss rechnen.
3. NORMEN, VORSCHRIFTEN, RICHTLINIEN
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche
Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische
Ausführung grundsätzlich aus DIN 18314 und 18349.
Der Ausschreibung, Ausführung, dem Aufmaß und der
Abrechnung liegen DIN-Normen und einschlägige
Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung in entspre
chender Rangfolge zugrunde:
REGELWERKE
Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR
Instandhaltung) des Deutschen Institutes für
Bautechnik, Teile 1+2
DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von
Betonbauteilen" des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton
(in neuester Fassung), Teil 3
"Richtlinien für die Ausbesserung und Verstärkung von
Betonbauwerken mit Spritzbeton" des Deutschen
Ausschuss für Stahlbeton (in neuester Fassung)
ZTV-ING "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Ingnieurbauten (in neuester
Fassung)
"Güte- und Prüfbestimmungen für Betonerhaltung"
Bundesgütegemeinschaft Betonerhaltung e.V., Bonn
"Überwachungsbestimmungen": Teil I: Güteüber
wachungs-Grundsätze, Teil II: Güte- und
Prüfbestimmungen, der Gütegemeinschaft Erhaltung von
Bauwerken e.V., Wiesbaden
WTA-Merkblattreihe für die Prüfung und Erhaltung von
Betonbauwerken, Wissenschaftlich technischer
Arbeitskreis, Baierbrunn
WHG Wasserhaushaltsgesetz insbesondere § 7a
(Anforderungen an das Einleiten von Abwasser)
Zement-Merkblatt Betontechnik B 8
DIN-NORMEN
DIN 1045-1: 08/2023 Tragwerke aus beton, Stahlbeton und
Spannbeton; Teil 1 + 2
DIN 18 349 Betonerhaltungsarbeiten
DIN 18 551 Spritzbeton Herstellung und Prüfung
DIN 18 314 Spritzbetonarbeiten
DIN EN 1504 Teil 1-10 Produkte und Systeme für den
Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken
DIN EN 14630:2007-01: Produkte und Systeme für den
Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken
5. MAERIAL, GÜTE, AUSFÜHRUNG
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben
sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber
gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise
einzurechnen. Dies gilt auch für die erforderlichen
Maßnahmen für Umwelt- und Gewässerschutz.
Bestehen bei Maßnahmen des Gewässerschutzes,
aufgrund regionaler Bestimmungen, Bedenken gegen
die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen,
ist dies unverzüglich und schriftlich dem Auftraggeber
mitzuteilen.
KOSTENABGRENZUNG
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gelten in Ergänzung die DIN-Vorschriften und sind in
die Einheitspreise einzurechnen:
Der im Baufortschritt erforderliche Umbau der Gerüste
Das Einlegen von Dreikantleisten in die Schalung zur
Kantenausbildung sichtbarer Stützen und Unterzüge
Das Herstellen technologisch bedingter Arbeitsfugen
Zur Verarbeitung erforderliche Hilfsmittel, wie
Schalung etc.
Das Schützen nicht zu bearbeitender Bauteile.
ABFALLLBESEITIGUNG
Im allgemeinen gelten die Regelungen der DIN 18299 ff.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei den
Instandsetzungsarbeiten anfallenden Leergebinde nach
den zur Zeit gültigen Umweltschutzbedingungen zu
entsorgen sind. Eigenes Restmaterial, Verschnitt,
Bruch, Verpackungsmaterial u. dgl. ist vom
Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die
einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von
Sondermüll sind streng einzuhalten.
In der Regel sind Schäden zu beseitigen, die an Beton
außenflächen aufgetreten sind. Es handelt sich zum
größten Teil um Schäden infolge
- Carbonisierung des Betons,
- Chlorideinwirkung
und nachfolgender Korrosion der Bewehrung.
Der Bewehrungsstahl ist im korrodierten Bereich
freizulegen und entsprechend dem Leistungsverzeichnis
zu behandeln. Entfernen von Teilen der Bewehrung ist
nur mit Zustimmung des Statikers bzw. der Bauleitung
zulässig.
Betonflächen sind vor Auftrag des Instandsetzungs
systems auf Oberflächenzugfestigkeit (mit den
geforderten Werten des aufzubringenden Systems) zu
prüfen.
Die einzelnen Instandsetzungsschritte müssen vor
Überarbeitung und Weiterarbeit von der Bauleitung
abgenommen und in der Form einer Freigabeprüfung
genehmigt werden.
Die angebotenen Produkte, einschließlich der
Beschichtungsstoffe müssen im System geprüft
sein. Die verwendeten Baustoffe müssen den
Anforderungen der TR Instandhaltung Teil 2 genügen.
Die Frage, ob die Grundprüfungen der zur Anwendung
gelangenden Baustoffe die Verhältnisse des vorliegenden
Falles grundsätzlich abdecken, ist positiv zu
beantworten. Für die vom Planer vorgegebenen
projektspezifischen Leistungsmerkmale und
Anforderungen an die zur Anwendung kommenden
Produkte und System sind durch den AN die
1. "Nachweise der Verwendbarkeit" und des
2. "projektspezifischen Übereinstimmungsnachweises"
für die gewählten Materialien zu erbringen.
Des Weiteren sind die projektspezifischen "Angaben zur
Ausführung" des Produktherstellers zu beachten. Die
geforderten Merkmale und Anforderungen für den
Betonersatz bei Produkten unbekannter Zusammensetzung
können z.B. über ein DIBT Gutachten nachgewiesen
werden oder in Form einer prüffähigen Bescheinigung von
einer qualifizierten Stelle entsprechend Artikel 30 der
Bauprodukten Verordnung (BauPVO) eingereicht werden.
Werden andere Materialien, als im Leistungsverzeichnis
aufgeführt, verwendet, so ist deren Gleichwertigkeit zu
den ausgeschriebenen durch Prüfzeugnisse zu belegen.
Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß
den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder
Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann
als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines
zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung
auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem
Lieferschein angebracht ist.
In den einzelnen Positionen beschriebene Arbeitsvor
gänge sind exakt einzuhalten. Hält der AN aufgrund der
tatsächlichen Gegebenheiten eine andere Ausführung für
zweckmäßiger bzw. bei evtl. Unstimmigkeiten in Bezug
auf Anwendungs- oder Verarbeitungshinweise dieses
Leistungsverzeichnisses ist die Bauleitung bzw.der
Fachplaner umgehend und rechtzeitig zu unterrichten.
Ein beliebiges Austauschen einzelner Komponenten - auch
mit sogenannten gleichwertigen Komponenten anderer
Systeme - ist nicht zugelassen.
Als Nachbehandlung sind Schutzmaßnahmen für
Betonersatz/Feinspachtel gegen Witterungseinflüsse
durch Abdecken mit Matten, Plastikfolien oder Auftrag
einer Beschichtung bzw. durch Besprühen mit Wasser
feucht halten. Für die Nachbehandlung gilt ZTV-ING,
Teil 3, Abschnitt 4 und das Zement-Merkblatt Beton
technik B 8, 4.2014.unter Beachtung der Richtlinie zur
Nachbehandlung von Beton (DAfStb) vorzunehmen.
Bei Nachbehandlung für Beschichtungsstoffe durch
Schaffung von jeweils günstigen Trocknungs- und
Härtungsbedingungen bis zum Erreichen der Gebrauchs
eigenschaft (wie Überarbeitbarkeit, Regensicherheit,
Begehbarkeit) sind die Ausführungsanweisungen des
Produktherstellers zu beachten.
6. NEBENLEISTUNG, ABRECHNUNG
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und
gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im
Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen
Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C).
Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den
Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht
anders geregelt - die Bestimmungen der DIN 18299 ff
(VOB/C) sowie die aufgeführten DIN-Normen.
Die Abrechnung erfolgt vorrangig nach Baustellenaufmaß,
nachrangig nach Lieferschein.
7. BESONDERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
Die ausgeschriebenen Arbeiten beziehen sich auf
die Betonbauteile der Außenfassade incl. der
Loggiaaußenwandflächen
Diese Vorbemerkungen sind ZTV - ZUSÄTZLICHE
Die Außenfassade der drei Blöcke AB besteht aus
bewehrten und unbewehrten Betonabschnitten.
Die eindeutige Zuordnung bzw. Differenzierung der
bewehrten und unbewehrten Betonbauteile ist anhand der
vorliegenden statischen Unterlagen nicht abschließend
möglich.
Zur eindeutigen Feststellung der konstruktiven
Ausbildung der Fassadenbauteile sind nach Rückbau der
Fassadenverkleidung und Freilegung der Betonoberflächen
Sondierungs- und Betonprüfungen durchzuführen. Diese
dienen der sicheren Differenzierung zwischen bewehrten
und unbewehrten Fassadenabschnitten und bilden die
Grundlage für die Festlegung der weiteren
Instandsetzungsmaßnahmen.
Die nachfolgenden Leistungspositionen des
"Betonabtrages" sowie des "Betonersatzes" beinhalten
die Bearbeitung der bewehrten wie auch unbewehrten
Betonbauteile.
Die Differenzierung erfolgt in den Positionen
"Bewehrungsstahl strahlen" und "Stahlkorrosionsschutz".
Die Außenfassade der drei Blöcke AB besteht aus
03.__. 1 Betonabtrag 0,01 m², T=3 cm Betonabtrag in Kleinflächen per Hand durch Aufstemmen
von Schadstellen und minderfesten Schichten. Die Aus-
bruchufer sind unter etwa 45° schräg herauszuarbeiten.
Die Bewehrung ist so gering wie möglich zu beschädigen.
Laden und Abfahren des Schuttes auf Kosten des AN.
Betonoberfläche von losen Teilen mit Druckluftunter-
stützung befreien, so dass ein sauberer und ausreichend
tragfähiger Untergrund, frei von haftungsmindernden
Bestandteilen entsteht.
Mit zu berücksichtigen sind Schutzmaßnahmen für
herabfallendem Abbruchmaterialen in Form von
Hartfaserplatten o.ä..
Einzelfläche: bis 0,01 m²
Abtragstiefe: bis 30 mm
Bauteil: Fassade bewehrt oder unbewehrt
03.__. 1
Betonabtrag 0,01 m², T=3 cm
500,00
St
03.__. 2 Betonabtrag 0,01 m², Mehrtiefe Mehrtiefe: 10 mm
03.__. 2
Betonabtrag 0,01 m², Mehrtiefe
W
1.500,00
St
03.__. 3 Betonabtrag 0,05 m², T=3 cm Einzelfläche: bis 0,05 m²
Abtragstiefe: bis 30 mm
03.__. 3
Betonabtrag 0,05 m², T=3 cm
W
400,00
St
03.__. 4 Betonabtrag 0,05 m², Mehrtiefe Mehrtiefe: 10 mm
03.__. 4
Betonabtrag 0,05 m², Mehrtiefe
W
1.200,00
St
03.__. 5 Betonabtrag 0,10 m², T=3 cm Einzelfläche: bis 0,10 m²
Abtragstiefe: bis 30 mm
03.__. 5
Betonabtrag 0,10 m², T=3 cm
W
300,00
St
03.__. 6 Betonabtrag 0,10 m², Mehrtiefe Mehrtiefe: 10 mm
03.__. 6
Betonabtrag 0,10 m², Mehrtiefe
W
900,00
St
03.__. 7 Betonabtrag 0,25 m², T=3 cm Einzelfläche: bis 0,25 m²
Abtragstiefe: bis 30 mm
03.__. 7
Betonabtrag 0,25 m², T=3 cm
W
200,00
St
03.__. 8 Betonabtrag 0,25 m², Mehrtiefe Mehrtiefe: 10 mm
03.__. 8
Betonabtrag 0,25 m², Mehrtiefe
W
600,00
St
03.__. 9 Betonabtrag Sondierungsöffnungen, 0,25 m², T = 80 mm Herstellung von Sondierungsöffnungen zur Feststellung
und Abgrenzung bewehrter bzw. unbewehrter
Fassadenbereiche.
Festlegung der Stemmproben erfolgt gemeinsam mit dem
sachkundigen Planer.
Öffnungsfläche: 0,50 x 0,50 m
Tiefe: ca. 80 mm
03.__. 9
Betonabtrag Sondierungsöffnungen, 0,25 m², T = 80 mm
W
60,00
St
03.__. 10 Betonabtrag > 0,50 m², T=3 cm Einzelfläche: über 0,50 m²
Abtragstiefe: bis 30 mm
Abrechnung: zusammengesetzt aus mehreren
Einzelflächen von über 0,50 m²
03.__. 10
Betonabtrag > 0,50 m², T=3 cm
W
50,00
m2
03.__. 11 Betonabtrag > 0,50 m², Mehrtiefe Mehrtiefe: 10 mm
03.__. 11
Betonabtrag > 0,50 m², Mehrtiefe
W
150,00
m2
03.__. 12 Untergrundvorbereitung, 0,01 m²; T=3 cm Ausbruchflächen mit geeigneten Verfahren wie z.B.
Druckluftstrahlen mit festen Strahlmitteln oder
Hochdruckwasserstrahlen reinigen, einschl. Säubern und
Entstauben der Flächen, von allen verbundmindernden
Bestandteilen befreien, so das ein rauer, tragfähiger
Untergrund sichergestellt wird udn Abreißfestigkeiten
von mind. 1,5 N/mm² erreicht werden.
Abgestrahlte Flächen nochmals überprüfen, jetzt erst
erkennbare Stellen entsprechend nachbehandeln.
Oberfläche vor erneuter Verschmutzung schützen.
Laden und Abfahren des Schuttes/Strahlmittel auf
Kosten des AN.
Bei Sandstrahlarbeiten sind die gültigen gesetzlichen
Vorschriften zu beachten. Alle Maßnahmen zum Schutz der
unmittelbaren Umgebung vor Schäden durch die Arbeiten
des AN sind zu ergreifen und, soweit sie nicht an
anderer Stelle im LV abgerechnet werden, mit in den EP
einzurechnen.
Einzelfläche: bis 0,01 m²
Abtragstiefe: bis 30 - 60 mm
Bauteil: Fassade bewehrt oder unbewehrt
03.__. 12
Untergrundvorbereitung, 0,01 m²; T=3 cm
500,00
St
03.__. 13 Untergrundvorbereitung, 0,05 m², T=3 cm Einzelfläche: bis 0,05 m²
Abtragstiefe: bis 30-60 mm
03.__. 13
Untergrundvorbereitung, 0,05 m², T=3 cm
W
1.600,00
St
03.__. 14 Untergrundvorbereitung, 0,10 m², T=3 cm Einzelfläche: bis 0,10 m²
Abtragstiefe: bis 30-60 mm
03.__. 14
Untergrundvorbereitung, 0,10 m², T=3 cm
W
1.200,00
St
03.__. 15 Untergrundvorbereitung, 0,25 m², T=3 cm Einzelfläche: bis 0,25 m²
Abtragstiefe: bis 30-60 mm
03.__. 15
Untergrundvorbereitung, 0,25 m², T=3 cm
W
800,00
St
03.__. 16 Untergrundvorbereitung, > 0,50 m², T=3 cm Einzelfläche: > 0,50 m²
Abtragstiefe: bis 30-60 mm
03.__. 16
Untergrundvorbereitung, > 0,50 m², T=3 cm
W
50,00
m²
03.__. 17 Untergrundvorbereitung, 0,25 m², T=8 cm Einzelfläche: 0,25 m²
Abtragstiefe: bis 80 mm
Bereich: Sondierungsöffnungen
03.__. 17
Untergrundvorbereitung, 0,25 m², T=8 cm
W
60,00
Stk
03.__. 18 Betonersatz 0,01 m², T=3 cm, A3/A2 Haftbrücke aus zementgebundener 1-komponentigen
RM-Mörtel (PCC), wie z.B.: Sika MonoTop 910 N, Herst.:
Sika, od. glw., auf vorgenässtem Untergrund auftragen.
Haftbrücke nur soweit vorziehen, wie der Grobmörtel
frisch in frisch in die mattfeuchte Haftbrücke
aufgetragen werden kann.
Anforderungen an das Produkt:
- Zertifiziert nach EN 1504-3 Prinzip 3, Verfahren 3.1
- Erfüllt die Anforderungen der TR-Instandhaltung
Teil 2, Anhang C, Tab. C.2
Die Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers
sind zu beachten.
Angebotenes Produkt: _________________________
Reprofilierung kleinflächiger Aufbruchstellen mit
Betonersatz aus kunststoffmodifizierten,
1-komponentigen Instandsetzungsmörtel aus einem
faserverstärkten Zementmörtel- Trockengemisch mit
abgestimmter Sieblinie und Silicafume-Technologie.
(M2/M3/R4/PCC I/II (RM), wie z.B.: Sika MonoTop 312 DE
bzw. MonoTop 212 DE Herst.: Sika, od. glw.
Der Mörtel ist hohlraumfrei nach den Regeln der
Putztechnik einzubringen und oberflächenbündig
abzureiben.
Nachbehandlung der frisch hergestellte Flächen durch
Abdecken mit Matten, Plastikfolien oder Auftrag einer
Beschichtung bzw. durch Besprühen mit Wasser feucht
halten. Für die Nachbehandlung gilt ZTV-ING, Teil 3,
Abschnitt 4 und das Zement-Merkblatt Betontechnik B 8,
4.2014.
Anforderungen an das Produkt:
Anforderungen der ZTV-ING, T 3, A 4, für PCC I und II
RM Betonersatz gemäß ZTV-W LB 219
Anforderungen der TR-Instandhaltung Teil 2, Anhang C,
Tab. C.2
Klasse R3/R4 nach EN 1504-3
Dauerhaftigkeit bei Wasserbelastung gem. ZTV-W (LB 219)
Brandverhalten: A2-s1-d0 (DIN EN 13501-1:2010)
E-Modul und Druckfestigkeit des Ersatzbetons < Altbeton
Anforderungen an Betonersatz mit Handauftrag gem. Tab.
C.2 der TR Teil 2:
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
Expositionsklassen: XALL, XC3, XF1, XSTAT
Bereich: Außenfassade bewehrt / unbewehrt
mittlere Schichtdicke: 30 mm
Einzelfläche: bis 0,01m²
Aufmaß/Abrechnung
Das Aufmaß erfolgt nach Längenmaß in Metern, beginnend
und endend an den äußeren Rändern der Aufbruchstellen,
wobei sich die Gesamtlängen aus Kleinflächen von 10 -
20 cm Länge zusammensetzen können.
Kreuzungspunkte werden übermessen.
Der Leistungsumfang ist vor dem Reprofilieren gemeinsam
mit der Bauleitung zu dokumentieren.
Angebotenes Produkt: _________________________
03.__. 18
Betonersatz 0,01 m², T=3 cm, A3/A2
300,00
St
03.__. 19 Betonersatz 0,01 m², Mehrtiefe; A3/A2 Mehrtiefe: 10 mm
Einzelfläche: bis 0,01m²
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 19
Betonersatz 0,01 m², Mehrtiefe; A3/A2
W
900,00
St
03.__. 20 Betonersatz 0,01 m², t=3 cm, A1 unter Berücksichtigung der Altbetonklasse A1 und
Verwendung eines kunststoffmodifizierten,
1-komponentigen Instandsetzungsmörtel aus einem
faserverstärkten Zementmörtel- Trockengemisch
(M2/M3/R4/PCC I/II (RM), wie z.B.: Sika MonoTop 112 DE
(A1), Herst.: Sika, od. glw.
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit Höhe OG
(siehe Instandsetzungsplan)
mittlere Schichtdicke: 30 mm
Einzelfläche: bis 0,01m²
03.__. 20
Betonersatz 0,01 m², t=3 cm, A1
W
200,00
St
03.__. 21 Betonersatz 0,01 m², Mehrtiefe, A1 Mehrtiefe: 10 mm
Einzelfläche: bis 0,01m²
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit Höhe OG
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 21
Betonersatz 0,01 m², Mehrtiefe, A1
W
600,00
St
03.__. 22 Betonersatz 0,05 m², T=3 cm, A3/A2 Einzelfläche: bis 0,05 m²
Ausbruchtiefe: bis 30 mm
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 22
Betonersatz 0,05 m², T=3 cm, A3/A2
W
200,00
St
03.__. 23 Betonersatz 0,05 m², Mehrtiefe, A3/A2 Mehrtiefe: 10 mm
Einzelfläche: bis 0,05 m²
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 23
Betonersatz 0,05 m², Mehrtiefe, A3/A2
W
600,00
St
03.__. 24 Betonersatz 0,05 m², T=3cm, A1 mittlere Schichtdicke: 30 mm
Einzelfläche: bis 0,05m²
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit Höhe OG
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 24
Betonersatz 0,05 m², T=3cm, A1
W
200,00
St
03.__. 25 Betonersatz 0,05 m², Mehrtiefe, A1 Mehrtiefe: 10 mm
Einzelfläche: bis 0,05m²
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit Höhe OG
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 25
Betonersatz 0,05 m², Mehrtiefe, A1
W
600,00
St
03.__. 26 Betonersatz 0,10 m², T=3 cm, A3/A2 Einzelfläche: bis 0,10 m²
Ausbruchtiefe: bis 30 mm
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 26
Betonersatz 0,10 m², T=3 cm, A3/A2
W
150,00
St
03.__. 27 Betonersatz 0,10 m², Mehrtiefe, A3/A2 Mehrtiefe: 10 mm
Einzelfläche: bis 0,10 m²
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 27
Betonersatz 0,10 m², Mehrtiefe, A3/A2
W
450,00
St
03.__. 28 Betonersatz 0,10 m², T=3cm, A1 mittlere Schichtdicke: 30 mm
Einzelfläche: bis 0,10m²
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit Höhe OG
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 28
Betonersatz 0,10 m², T=3cm, A1
W
150,00
St
03.__. 29 Betonersatz 0,10 m², Mehrtiefe, A1 Mehrtiefe: 10 mm
Einzelfläche: bis 0,10 m²
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit Höhe OG
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 29
Betonersatz 0,10 m², Mehrtiefe, A1
W
450,00
St
03.__. 30 Betonersatz 0,25 m², T=3 cm, A3/A2 Einzelfläche: bis 0,25 m²
Ausbruchtiefe: bis 30 mm
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 30
Betonersatz 0,25 m², T=3 cm, A3/A2
W
100,00
St
03.__. 31 Betonersatz 0,25 m², Mehrtiefe, A3/A2 Mehrtiefe: 10 mm
Einzelfläche: bis 0,25 m²
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 31
Betonersatz 0,25 m², Mehrtiefe, A3/A2
W
300,00
St
03.__. 32 Betonersatz 0,25 m², T=3cm, A1 mittlere Schichtdicke: 30 mm
Einzelfläche: bis 0,25m²
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit Höhe OG
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 32
Betonersatz 0,25 m², T=3cm, A1
W
100,00
St
03.__. 33 Betonersatz 0,25 m², Mehrtiefe, A1 Mehrtiefe: 10 mm
Einzelfläche: bis 0,25m²
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit Höhe OG
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 33
Betonersatz 0,25 m², Mehrtiefe, A1
W
300,00
St
03.__. 34 Betonersatz > 0,50 m², T=3 cm, A3/A2 Einzelfläche: über 0,50 m²
Ausbruchtiefe: bis 30 mm
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
Abrechnung: zusammengesetzt aus mehreren
Einzelflächen von über 0,50 m²
03.__. 34
Betonersatz > 0,50 m², T=3 cm, A3/A2
W
10,00
m2
03.__. 35 Betonersatz > 0,50 m², Mehrtiefe, A3/A2 Mehrtiefe: 10 mm
Einzelfläche: über 0,50 m²
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 35
Betonersatz > 0,50 m², Mehrtiefe, A3/A2
W
30,00
m2
03.__. 36 Betonersatz >0,50 m², A1 mittlere Schichtdicke: 30 mm
Einzelfläche: bis 0,50m²
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit Höhe OG
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 36
Betonersatz >0,50 m², A1
W
10,00
m²
03.__. 37 Betonersatz >0,50 m², Mehrtiefe, A1 Mehrtiefe: 10 mm
Einzelfläche: bis 0,50m²
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit Höhe OG
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 37
Betonersatz >0,50 m², Mehrtiefe, A1
W
30,00
m²
03.__. 38 Betonersatz Verschluss Bohrkerne, A3/A2 Verschluss der Bohrkernentnahmeöffnungen.
Abmessung: 100 / 150 mm
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 38
Betonersatz Verschluss Bohrkerne, A3/A2
W
12,00
Stk
03.__. 39 Betonersatz, SRM, 30 mm, senkrecht, A3/A2 SRM-Betonersatz gem. DIN EN 14487 / DIN EN 1504-3 aus
hydraulisch erhärtendem, zementärem Trockenspritzmörtel
wie z.B.: Sika MonoTop 312 DE bzw. MonoTop 212 DE,
Herst.: Sika, od. glw. nach Angaben des Herst. zur
Ausführung im Nassspritzverfahren in mind. 2 Lagen
einbauen und ursprünglichen Bauteilquerschnitt wieder
herstellen, einschl. der ggf. produktabhängigen
Haftbrücke.
Die erforderlichen Nebenarbeiten, der Schutz
und die Säuberung benachbarter Bauteile sowie
die Entsorgung des Rückprallgutes sind in diese
Pos. einzukalkulieren.
Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der Bau-
leitung auszuführen und gemeinsam aufzumessen.
Nachbehandlung der frisch hergestellte Flächen durch
Abdecken mit Matten, Plastikfolien oder Auftrag einer
Beschichtung bzw. durch Besprühen mit Wasser feucht
halten. Für die Nachbehandlung gilt ZTV-ING, Teil 3,
Abschnitt 4 und das Zement-Merkblatt Betontechnik B 8,
4.2014.
Anforderungen an Betonersatz nach 3.3; 7.1, 7.2, 7.4
gem. Tab. C.3 der TR Teil 2:
- Zertifiziert nach EN 1504-3 Prinzip 7, Verfahren 7.1,
7.2, 7.4
- Erfüllt die Beanspruchbarkeitsklassen M2/M3 der
DAfStb-Instandsetzungsrichtlinie
- E-Modul und Druckfestigkeit des Ersatzbetons
< Altbeton
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
Expositionsklassen: XALL, XC3, XF1, XSTAT
Bereich: Fassade bewehrt / unbewehrt
mittlere Schichtdicke: 30 mm
erf. Betongüte: in Abhängigkeit der Altbetonklasse
und der zu prüfenden Festigkeiten
- EG/1.OG: C20/25
- 2.OG-6.OG: C16/20
Die Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers
sind zu beachten.
Angebotenes Produkt: _________________________
03.__. 39
Betonersatz, SRM, 30 mm, senkrecht, A3/A2
E
1,00
m2
03.__. 40 Betonersatz, SRM, 40 mm, senkrecht, A3/A2 mittlere Schichtdicke: 40 mm
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 40
Betonersatz, SRM, 40 mm, senkrecht, A3/A2
E
W
1,00
m2
03.__. 41 Betonersatz, SRM, 50 mm, senkrecht, A3/A2 mittlere Schichtdicke: 50 mm
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 41
Betonersatz, SRM, 50 mm, senkrecht, A3/A2
E
W
1,00
m2
03.__. 42 Betonersatz, SRM, 60 mm, senkrecht, A3/A2 mittlere Schichtdicke: 60 mm
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 42
Betonersatz, SRM, 60 mm, senkrecht, A3/A2
W
5,00
m2
03.__. 43 Betonersatz, SRM, 70 mm, senkrecht, A3/A2 mittlere Schichtdicke: 70 mm
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 43
Betonersatz, SRM, 70 mm, senkrecht, A3/A2
W
5,00
m2
03.__. 44 Betonersatz, SRM, 80 mm, senkrecht, A3/A2 mittlere Schichtdicke: 80 mm
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 44
Betonersatz, SRM, 80 mm, senkrecht, A3/A2
W
5,00
m2
03.__. 45 Betonersatz, SRM, 90 mm, senkrecht, A3/A2 mittlere Schichtdicke: 90 m
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 45
Betonersatz, SRM, 90 mm, senkrecht, A3/A2
W
5,00
m2
03.__. 46 Betonersatz, SRM, 100 mm, senkrecht, A3/A2 mittlere Schichtdicke: 100 mm
Altbetonklasse: A3/A2 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 46
Betonersatz, SRM, 100 mm, senkrecht, A3/A2
W
5,00
m2
03.__. 47 Betonersatz, SRM, 30 mm, senkrecht, A1 unter Berücksichtigung der Altbetonklasse A1/A2 und
Verwendung eines SRM-Betonersatz gem. DIN EN 14487 /
DIN EN 1504-3 aus hydraulisch erhärtendem, zementärem
Trockenspritzmörtel wie z.B.: .wie z.B.: Sika MonoTop
112 DE (A1), Herst.: Sika, od. glw.
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
mittlere Schichtdicke: 30 mm
03.__. 47
Betonersatz, SRM, 30 mm, senkrecht, A1
E
W
1,00
m2
03.__. 48 Betonersatz, SRM, 40 mm, senkrecht, A1 mittlere Schichtdicke: 40 mm
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 48
Betonersatz, SRM, 40 mm, senkrecht, A1
E
W
1,00
m2
03.__. 49 Betonersatz, SRM, 50 mm, senkrecht, A1 mittlere Schichtdicke: 50 mm
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 49
Betonersatz, SRM, 50 mm, senkrecht, A1
E
W
1,00
m2
03.__. 50 Betonersatz, SRM, 60 mm, senkrecht, A1 mittlere Schichtdicke: 60 mm
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 50
Betonersatz, SRM, 60 mm, senkrecht, A1
W
5,00
m2
03.__. 51 Betonersatz, SRM, 70 mm, senkrecht, A1 mittlere Schichtdicke: 70 mm
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 51
Betonersatz, SRM, 70 mm, senkrecht, A1
W
5,00
m2
03.__. 52 Betonersatz, SRM, 80 mm, senkrecht, A1 mittlere Schichtdicke: 80 mm
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 52
Betonersatz, SRM, 80 mm, senkrecht, A1
W
5,00
m2
03.__. 53 Betonersatz, SRM, 90 mm, senkrecht, A1 mittlere Schichtdicke: 90 mm
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 53
Betonersatz, SRM, 90 mm, senkrecht, A1
W
5,00
m2
03.__. 54 Betonersatz, SRM, 100 mm, senkrecht, A1 mittlere Schichtdicke: 100 mm
Altbetonklasse: A1 in Abhängigkeit der
Geschosshöhe und
Druckfestigkeitsprüfung
(siehe Instandsetzungsplan)
03.__. 54
Betonersatz, SRM, 100 mm, senkrecht, A1
W
5,00
m2
03.__. 55 Fremdkörperbeseitigung Störende Fremdkörper an der Betonoberfläche,
wie z.B. Flint- oder Kalksteineinschlüsse,
Bindedraht, Nägel und Kunststoffteile ausstem-
men, reinigen, Haftbrücke auftragen,
Ersatzbeton aus kunststoffmodifiziertem Zement-
mörtel (RM) hohlraumfrei nach den Regeln der
Putztechnik einbringen und oberflächenbündig
abreiben. RM-Mörtel 5 Tage vor Wasserverlust schützen.
03.__. 55
Fremdkörperbeseitigung
500,00
Stck
03.__. 56 SRM-Flächenegalisierung SRM-Feinspachtel nach Angaben
des Herst. zur Ausführung, zur Flächenegali-
sierung der spritzrauhen SRM-Flächen auftragen
und filzen. Mit zu berücksichtigen ist die
Untergrundvorbereitung mittels Sandstrahlen zum
Säubern und Entstauben der Flächen, von allen
verbundmindernden Bestandteilen.
Schichtdicke: 2 - 5 mm
Materialverbrauch: ca. 2,0 - 2,2 kg/m² je 1 mm
Schichtstärke.
Angebotenes Fabrikat:
(Bieterangabe)
03.__. 56
SRM-Flächenegalisierung
55,00
m2
03.__. 57 Bewehrung strahlen d < 10 mm Entrosten der freigelegten Bewehrungsstähle im Ober-
flächenvorbereitungsgrad Sa 2 nach DIN EN ISO 8501-1 ,
einschl. sorgfältigem Strahlen der Übergangszonen
zwischen Beton und Bewehrungsstahl. Ggf. ist die
Bewehrung tiefer in die Schadstelle zu drücken und/oder
zu befestigen.
Stahldurchmesser: bis 10 mm, zusammengesetzt aus
mehreren Einzellängen
03.__. 57
Bewehrung strahlen d < 10 mm
800,00
m
03.__. 58 Bewehrung strahlen d > 10 mm Stahldurchmesser: größer 10 mm, zusammengesetzt aus
mehreren Einzellängen
03.__. 58
Bewehrung strahlen d > 10 mm
W
100,00
m
03.__. 59 Bewehrungsmatte strahlen im Bereich einer Bewehrung aus Baustahlgewebematten.
03.__. 59
Bewehrungsmatte strahlen
W
100,00
m²
03.__. 60 Stahlkorros.-schutz , d < 10 mm Freiliegende Bewehrung mit einem zementgebundenen
kunststoffmodifizierten 1-komponentigen Korrosions
schutzmaterial mit Silicafume-Bestandteilen wie z.B.:
Sika MonoTop 910 N; Herst.: Sika, od. glw. beschichten.
Die Wartezeit zwischen dem 1. und 2. Arbeitsgang ist
temperaturabhängig und beträgt nach Hersteller
vorschrift zwischen 3 Std. (30°C) und 5 Std. (10°C).
Schichtdicken und Verbräuche entsprechend der
Herstellerangaben.
Anforderungen an das Produkt:
- Zertifiziert nach EN 1504-3 Prinzip 3, Verfahren 3.1
- Erfüllt die Anforderungen der TR-Instandhaltung
Teil 2, Anhang C, Tab. C.2
Angebotenes Produkt: _________________________
Schichtdicke: > 1 mm
Arbeitsgänge: 2
Verbrauch: ca. 2,0 kg/m² Frischmörtel
Stahldurchmesser: bis 10 mm zusammengesetzt aus
mehreren Einzellängen
03.__. 60
Stahlkorros.-schutz , d < 10 mm
800,00
m
03.__. 61 Stahlkorros.-schutz , d > 10 mm Stahldurchmesser: größer 10 mm zusammengesetzt aus
mehreren Einzellängen
03.__. 61
Stahlkorros.-schutz , d > 10 mm
W
100,00
m
03.__. 62 Betonstahl Ergänzung bis 12 mm Betonstahl IV S nach Angaben des Tragwerksplaners in
verschiedenen Durchmessern und Längen schneiden, biegen
und einschl. Abstandshalter verlegen.
Stabdurchmesser: 8, 10, 12, 14 mm
Bereich: Zulage Fassade
03.__. 62
Betonstahl Ergänzung bis 12 mm
100,00
kg
03.__. 63 Betonstahl Ergänzung > 14 mm Stabdurchmesser: > 14 mm
03.__. 63
Betonstahl Ergänzung > 14 mm
E
W
1,00
kg
03.__. 64 Richten Bewehrungsmatten im Bestand Freigestrahlte Bewehrungsmatten und Stabstahleisen im
Bestand Richten und auf Höhe bringen.
Bereich: Fassade
03.__. 64
Richten Bewehrungsmatten im Bestand
200,00
m²
03.__. 65 Betonstahl Verankern d=8 mm Betonstahl IV S der Vorposition nach Angabe des
Tragwerksplaners mit einem zugelassenen Kleber wie z.B.
"Hilti Hit", einschl. Bohrlöcher gem. den
Herstellerrichtlinien verankern.
Abrechnung: Erfolgt nach Längeneinheiten, basierend auf
der Verankerungslänge multipliziert mit der Stückzahl
der Bewehrungsstäbe gem. den jeweils angegeben
Stabdurchmesssern in der Position.
Stabdurchmesser: 8 mm
03.__. 65
Betonstahl Verankern d=8 mm
50,00
m
03.__. 66 Betonstahl Verankern d= 10 mm Stabdurchmesser: 10 mm
03.__. 66
Betonstahl Verankern d= 10 mm
W
30,00
m
03.__. 67 Betonstahl Verankern d= 12 mm Stabdurchmesser: 12 mm
03.__. 67
Betonstahl Verankern d= 12 mm
E
W
1,00
m
03.__. 68 Betonstahl Verankern d= 14 mm Stabdurchmesser: 14 mm
03.__. 68
Betonstahl Verankern d= 14 mm
E
W
1,00
m
03.__. 69 Betonstahl Verankern d= 16 mm Stabdurchmesser: 16 mm
03.__. 69
Betonstahl Verankern d= 16 mm
E
W
1,00
m
03.__. 70 Kantenschalung Kantenschalung, ein- oder mehrteilige Schalung
für das Wiederherstellen von Kanten liefern,
einbauen und nach dem Erhärten des Reparaturmör-
tels entfernen. Erforderliche Nebenarbeiten und
Befestigungsmaterial sind zu berücksichtigen
und in den EP mit einzurechnen. Herstellen des
ursprünglichen Zustandes mit oder ohne Fase.
03.__. 70
Kantenschalung
500,00
m
03.__. 71 Rissverdämmung Verdämmen der Risse mit einem geeigneten Material wie
z.B. einem lösemittelfreien Reaktionsharz-
Verdämmmaterial oder einem Schnellzementmörtel auf
tragfähigem staubfreiem Beton, ggf. mit einem
Industriestaubsauger.
Abgerechnet werden die verdämmten Risslängen,
gemessen an der Oberfläche der Risse.
Mit zu berücksichtigen ist das Entfernen des
Dämmmaterials.
Rissbreiten: 0,3 - 0,5 mm
Bereich: Fassade
03.__. 71
Rissverdämmung
50,00
m
03.__. 72 Rissverpressung, EP Kraftschlüssiges Verpressen der in der Vorposition
verdämmten Risse mit hydraulischen Bindemitteln
(Zementleim oder Suspension) einschl. Nachverpressung,
das kapillar abgewanderte Suspension ersetzt.
Bei der Verwendung von Bohrpackern ist unbedingt
sicherzustellen, dass keine tragende Bewehrung durch
die Herstellung der Bohrlöcher beschädigt wird. Es
sind bevorzugt Klebepacker zu verwenden.
Die Verpressstücke sind dem Objekt und der
Risssituation anzupassen. Nach Erhärtung des
Injektionsmaterials ist die vorbeschriebene Verdämmung
zu entfernen sowie die im Rissbereich vorhandenen
mattfeucht vorgenässten Packerlöcher mit einem RM/RC-
Reparaturmörtel zu schließen. Leergebinde,
Materialreste usw. sind vom AN fachgerecht zu
entsorgen. Die Entsorgung ist dem AG nachzuweisen.
Anforderungen an Rissverfüllung nach 1.5a, 4.5a, 7.6a
gem. Tab. B der TR Teil 2:
Altbetonklasse: A 1 - A3, in Abhängigkeit Höhe OG
Einwirkungskomb.: XALL, XC3, XD1, XSTAT
Bereich: Fassade
Rissbreiten: 0,3 - 0,5 mm
Füllziel: kraftschlüssiges Schießen / Verbinden
Verfahren: 1.5a, 4.5a, 7.6a
Rissfüllstoff: F - I (H)
Die Verarbeitungsvorschriften des Produktherstellers
sind zu beachten.
Angebotenes Produkt:'...................'
Verbrauch in kg/m: .......................
03.__. 72
Rissverpressung, EP
50,00
m
03.__. 73 Mehrverbrauch Injektionsfüllgut, EP Mehrverbrauch an Injektionsfüllgut.
Nachweis erfolgt über Lieferschein und
Baustellendokumentation. Der Mehrverbrauch ist dem
Auftraggeber umgehend schriftlich anzuzeigen.
03.__. 73
Mehrverbrauch Injektionsfüllgut, EP
E
W
1,00
kg
03.__. 74 Druckwa.-rein.ohne Chem. Haftungsmindernde Bestandteile auf der Beton-
oberfläche (waagerecht/senkrecht), wie nicht
tragfähige Beschichtungen, Nachbehandlungs-
filme, Trennmittel, sandende Untergründe,
Verschmutzungen etc. im Druckwasserstrahl-
Verfahren mit 100 - 400 bar, ohne den Einsatz
von Chemikalien vorbereiten, so dass ein
sauberer, trockener und ausreichend tragfähiger
Untergrund entsteht.
Werte gem. ZTV-SIB 90, Tab.3, Zeile 2c:
- Abreißfestigkeit: = 1,3 N/mm².
- zulässiger kleinster Einzelwert: 0,8 N/mm².
Anfallendes Reinigungswasser gemäß § 7 und
§ 11 Hamburgisches Wassergesetz in einer Auf-
fangrinne auffangen und in einem Behälter
sammeln unter Separierung der festen Bestand-
teile.
Das aufgefangene Reinigungswasser ist bis zu
einem ph-Wert von 6 - 10,5 zu neutralisieren
und in das Schmutzwassersiel einzuleiten.
Die Festlegung der zu reinigenden Fassadenflächen im
Druckwasserstrahlverfahren erfolgt durch die
Bauleitung.
Bereich: Betonbauteile mit starken Verschmutzungen
03.__. 74
Druckwa.-rein.ohne Chem.
1.000,00
m2
04 Bedarfsstundenarbeiten
04
Bedarfsstundenarbeiten
04.__. 1 Facharbeiterstunden Für evtl. erfoerderliche, nicht im LV
erfasste Arbeitenauf Anweisung der
Bauleitung zum Stundennachweis.
Stundenzettel, die der Bauleitung nicht
innerhalb von 7 Tagen zur Prüfung
und Unterzeichnung vorgelegt
werden, werden nicht anerkannt.
04.__. 1
Facharbeiterstunden
80,00
h