Aussenanlagen
Anbau Geb. E LRH Speyer
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
02 Verkehrsflächen, Kanal, Außenanlagen, Abbruch Carport
02
Verkehrsflächen, Kanal, Außenanlagen, Abbruch Carport
Angaben zur Ausführung gemäß VOB Teil C - DIN 18299 ff. Angaben zur Ausführung gemäß VOB Teil C - DIN 18299 ff. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Die Baumaßnahme befindet sich auf Gelände des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz in der Gerhart-Hauptmann-Straße 4, 67346 Speyer. Die Zufahrt erfolgt von der Gerhart-Hauptmann-Straße und von der Obere Langgasse über einen Parkplatz. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. Der AG hat ein Radon-Gutachten erstellen lassen. Die Erkenntnisse aus dem Gutachten ist bei der Angebotsangabe zu berücksichtigen. Der heraus entstehende Zusatzaufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. entfällt 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Auf dem Verkehrsgelände gilt die StVo. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Dem öffentlichen Verkehr darf keine dauerhafte Beeinträchtigung durch die Baustelle entstehen. Bei größeren Eingriffen in den Straßenverkehr ist der AG und die Stadt Speyer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu informieren. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z.B. Montageöffnungen. Die Verkehrsflächen auf dem Grundstück und die öffentlichen Gehwege im Bereich der Zufahrten sind gepflastert. Die Nutzung der bestehenden, in Betrieb befindlichen Parkplatzzufahrt ist nur eingeschränkt und lediglich in Ausnahmefällen möglich. Daher sind entsprechend dem Bauphasenplan provisorische Wege und Zufahrten herzustellen und während der Bauzeit aufrechtzuerhalten. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. Die Anschlüsse an Bestandsgebäuden können genutzt werden. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume. Als Baustelleneinrichtungsfläche und Lagerfläche sind Parkplatz- und Grünflächen gemäß Bauablaufplanung vorgesehen. Die Zufahrt zur BE-Fläche erfolgt teils über den Parkplatz. Der Parkplatz bleibt anteilig in Nutzung. Die baubedingten Absperrungen sind mit dem Betreiber abzustimmen. Die Baustelle ist mittels Bauzauns abzugrenzen. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. Unterhalb des Verbundpflasters wurden inhomogene bis 1,4 m mächtige Auffüllungen angetroffen. Bei den anstehenden Sanierungsarbeiten eventuell anfallender Erdaushub ist dem Zuordnungswert BM-0 bis BM-F2 als Bauschutt zuzuordnen. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. Grundwasserspiegel liegt etwa 18 m u. GOK. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Grundwasser keinen Einfluss auf die geplante Baumaßnahme hat. 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. entfällt 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. entfällt 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. entfällt 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Bestandsbäume sind durch geeignete Maßnahmen zu schützen. 0.1.15 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Im nördlichen Teil des Parkplatzes ist ein Benzinabscheider, welcher rückgebaut werden soll, vorhanden. 0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Zur Herstellung der Baugrube sind Umverlegearbeiten der Telekom, Elektro- und Glasfaserleitungen durchzuführen, Die parallel dazu verlaufende Fernwärmeleitungen sind besonders mit Abdeckung durch Stahlplatten zu schützen. 0.1.17 Für das Untersuchungsgebiet besteht kein konkreter Verdacht auf Kampfmittel. Sie sind der Kategorie 1 gemäß BFR KMR  zuzuordnen: Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf. 0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Die Hinweise und gesetzl. Vorgaben/Vorschriften zur Unfallverhütung gem. Baustellenverordnung sowie Baustellenordnung sind zu beachten. Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle und zum Unfallschutz werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechende Position einzurechnen 0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. entfällt 0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. siehe Radon- und Bodengutachten 0.1.21 Art und Zeit der vom AG veranlassten Vorarbeiten. Baumfällung 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Bei zeitweise parallel laufende Hochbaumaßnahme werden Fremdfirmen beschäftigt sein. Mitarbeiter der Fremdfirmen müssen jederzeit die Baustelle betreten können und werden nach Absprache die Baustelleneinrichtung mit nutzen. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. Arbeitsabschnitte siehe Bauablaufplanung Pläne 500171002_0000E_60_B_0.12 bis 500171002_0000E_60_B_0.19. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Arbeitsabschnitte siehe Bauablaufplanung. 0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. keine 0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung. nach Erfordernis gemäß Beschreibung LV-Positionen 0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt. entfällt 0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. entfällt 0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. entfällt 0.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. entfällt 0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen. Recyclingbaustoffe sind zugelassen. 0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. Die Werte aus RStO12, Tabelle 8 sind zwingend einzuhalten. Der auf Grund Recyclingeinsatzes anfallender Mehraushub und Mehraufbau sowie damit verbundene Entsorgungskosten werden nicht vergütet. 0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. keine 0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. keine 0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. entfällt 0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Der Straßenaufbruch ist vom AN auf Schadstoffe zu deklarieren und nach den anerkannten Regel der Technik zu entsorgen. Eventuell anfallende SAM-Gebühren werden vom AG getragen. 0.2.15 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. entfällt 0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. entfällt 0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer. entfällt 0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z.B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. entfällt 0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. entfällt 0.2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. entfällt 0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. Alle beschriebenen Leistungen in den einzelnen Positionen können, soweit erforderlich, in allen Bereichen und Abschnitten zur Leistungsabrechnung herangezogen werden, auch bei unterschiedlichen Rechnungsträgern. 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.3.1 Wenn andere als die in den ATV DIN 18299 bis ATV DIN 18459 vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben. entfällt 0.3.2 Abweichende Regelungen von der ATV DIN 18299 können insbesondere in Betracht kommen bei Abschnitt 2.1.1, wenn die Lieferung von Stoffen und Bauteilen nicht zur Leistung gehören soll, Abschnitt 2.2, wenn nur ungebrauchte Stoffe und Bauteile vorgehalten werden dürfen, Abschnitt 2.3.1, wenn auch gebrauchte Stoffe und Bauteile geliefert werden dürfen. entfällt 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen 0.4.1 Nebenleistungen Nebenleistungen (Abschnitt 4.1 aller ATV) sind in der Leistungsbeschreibung nur zu erwähnen, wenn sie ausnahmsweise selbständig vergütet werden sollen. Eine ausdrückliche Erwähnung ist geboten, wenn die Kosten der Nebenleistung von erheblicher Bedeutung für die Preisbildung sind; in diesen Fällen sind besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorzusehen. Dies kommt insbesondere für das Einrichten und Räumen der Baustelle in Betracht. 0.4.2 Besondere Leistungen Werden Besondere Leistungen (Abschnitt 4.2 aller ATV) verlangt, ist dies in der Leistungsbeschreibung anzugeben; gegebenenfalls sind hierfür besondere Ordnungszahlen (Positionen) vorzusehen. 0.5 Abrechnungseinheiten Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten für die Teilleistungen (Positionen) gemäß Abschnitt 0.5 der jeweiligen ATV anzugeben.
Angaben zur Ausführung gemäß VOB Teil C - DIN 18299 ff.
Hinweise zur Kalkulation / Ausführung: Hinweise zur Kalkulation / Ausführung: Um den Gebäudebetrieb so wenig wie möglich zu stören, ist vor Beginn jeglicher Arbeiten eine Absprache über den Arbeitsablauf mit der Bauleitung bzw. mit dem Ansprechpartner des Gebäudenutzers unbedingt erforderlich. Der persönliche Arbeitsschutz für die Mitarbeiter ist in die entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren und wird wenn im LV nicht gesondert aufgeführt nicht gesondert vergütet. Das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Sämtliche Tätigkeiten sind so durchzuführen, dass entstehende Emissionen wie Staub und Lärm so gering wie möglich gehalten werden und keine Beeinträchtigungen der unmittelbar angrenzenden Nutzungen entstehen. Alle zur Zeit gültigen behördlichen und sonstigen Vorschriften sind beinhaltet, ebenso eine sach- und fachgerechte Ausführung. Sämtliche Materialien, Geräte und Maschinen dürfen nur mit den gültigen Zulassungen und Prüfzeugnissen verwendet werden. Sämtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse befinden sich in dem Baustellenordner vor Ort. Hinweise zur Sauberkeit und Grundsätzliches: Die Arbeitsbereiche sind arbeitstäglich geordnet zu hinterlassen. Felder "vom Bieter einzutragen" sind grundsätzlich immer auszufüllen (Ausschlusskriterium)! Auflagen Landesarchäologie: Die ausführenden Baufirmen werden eindringlich auf die §§ 17 und 18 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) vom 23.3.1978 (GVBI.,1978, S.159 ff), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28.09.2021 (GVBI. S. 543), hinzuweisen. Danach ist jeder zutage kommende, archäologische Fund unverzüglich zu melden, die Fundstelle soweit als möglich unverändert zu lassen und die Gegenstände sorgfältig gegen Verlust zu sichern. Absatz 1 entbindet Bauträger/Bauherrn bzw. entsprechende Abteilungen der Verwaltung jedoch nicht von der Meldepflicht und Haftung gegenüber der GDKE.Sollten wirklich archäologische Objekte angetroffen werden, so ist der Direktion Landesarchäologie ein angemessener Zeitraum einzuräumen, damit wir unsere Rettungsgrabungen, in Absprache mit den ausführenden Firmen, planmäßig den Anforderungen der heutigen archäologischen Forschung entsprechend durchführen können. Im Einzelfall ist mit Bauverzögerungen zu rechnen. Je nach Umfang der evtl. notwendigen Grabungen sind von Seiten der Bauherren/Bauträger finanzielle Beiträge für die Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zur Kalkulation / Ausführung:
02.04 Freianlagen
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