Außenanlagen, Sanierung
Essen Meerkamp
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen zum funktionalen Bausoll und zur Angebotskalkulation Projektgrundlagen Adresse: Meerkamp 1-61, Essen Anzahl Gebäude: 13 Mehrfamilienhäuser Anzahl Wohneinheiten: insgesamt 365 Wohneinheiten, welche während der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen überwiegend bewohnt und weiterhin in Nutzung sind. Baujahr: ca. 1964 Geplanter Baubeginn: Januar 2027 Geplante Abnahme aller Leistungen: Q1 2028 Gegenstand der Maßnahme: Energetische und technische Sanierung der Gebäude einschließlich der in den einzelnen Leistungsbereichen beschriebenen Maßnahmen, insbesondere Arbeiten an Fassade, Fenstern,  Treppenhäusern, Sanitärinstallationen und Außenanlagen. Sanierungsziel Ziel der Gesamtmaßnahme ist die energetische, technische und gestalterische Aufwertung der Gebäude mit dem Ziel, die Gebäudeenergieklasse C zu erreichen und die langfristige Vermietbarkeit der Objekte sicherzustellen. Hierzu sind sämtliche Leistungen so zu planen und auszuführen, dass dauerhaft funktionsfähige, wartungsarme und wirtschaftliche Lösungen entstehen, die den Energieverbrauch und die laufenden Betriebskosten reduzieren, den Wohnkomfort verbessern und den Wert sowie die nachhaltige Nutzbarkeit der Gebäude sichern. Pauschalpreise und Kalkulationshilfen Für jede Leistungsposition ist ein Pauschalpreis anzubieten. Die Unterpositionen strukturieren ausschließlich den geschuldeten Leistungsumfang. Im Rahmen der LV-Erstellung wurden Mengen- und Massenangaben ermittelt. Sämtliche angegebenen Mengen, Flächen, Längen, Stückzahlen und Abmessungen sind unverbindliche Kalkulationshilfen und keine Abrechnungsgrundlage. Die angegebenen Kalkulationshilfen wurden auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen sowie einer Bestandsaufnahme inkl. Aufmaß erstellt. Eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß ist nicht vorgesehen. Der AN hat die für seine Kalkulation erforderlichen Mengen, Geometrien, Anschlussbedingungen und örtlichen Gegebenheiten anhand der bereitgestellten Unterlagen sowie durch eigene Prüfung und Aufmaß zu ermitteln. Die beschriebenen funktionalen Leistungsziele, Qualitätsanforderungen und Nebenleistungen sind grundsätzlich für jeden Hauseingang vollständig zu berücksichtigen. Objektspezifische Abweichungen und örtliche Besonderheiten sind durch den AN vor Angebotsabgabe zu prüfen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Kleinere, bauzeittypische Toleranzen oder spiegelbildliche Anordnungen der Baukörper begründen keinen Anspruch auf Mehrvergütung. Funktionales Bausoll und Ausführungsfreiheit Geschuldet ist je Leistungsbereich die vollständige, mangelfreie, betriebs- bzw. gebrauchsfertige Herstellung des beschriebenen funktionalen Endzustands. Hierzu gehören alle für Planung, Koordination und Ausführung erforderlichen Materialien, Arbeitsmittel, Bauhilfsmittel, Anschlüsse, Anpassungen, Schutzmaßnahmen, Transporte, Vorhaltungen, Genehmigungen im Verantwortungsbereich des AN, Prüfungen, Reinigungs-, Entsorgungs- und Dokumentationsleistungen, auch wenn diese nicht einzeln aufgeführt sind. Die Wahl der Ausführungsmethode, Systeme, Materialien und Fabrikate obliegt dem AN, soweit verbindliche Leistungsziele, gestalterische Vorgaben, öffentlich-rechtliche Anforderungen, Systemzulassungen und Schnittstellen eingehalten werden. Prüf-, Planungs- und Koordinationsleistungen Der AN hat vor Ausführung die Bestandsanschlüsse, Tragfähigkeit und Eignung der betroffenen Untergründe, die Ausführbarkeit sowie sämtliche Schnittstellen zwischen den Leistungsbereichen zu prüfen. Erforderliche Ausführungs-, Werkstatt-, Montage-, Verlege-, Gefälle-, Entwässerungs-, Detail- und Revisionsplanungen sind Bestandteil der jeweiligen Globalpauschale. Unklarheiten, erkennbare Widersprüche oder für die Kalkulation wesentliche fehlende Angaben sind vor Angebotsabgabe in Textform anzuzeigen. Bestands- und Risikozuordnung Zum Leistungs- und Kalkulationsrisiko des AN gehören die bei sorgfältiger Prüfung der Unterlagen und der zugänglichen örtlichen Gegebenheiten erkennbaren Bestandsverhältnisse, Mengen, Geometrien, üblichen Anpassungen und Nebenleistungen. Nicht erkennbare Schadstoffe außerhalb der bereitgestellten Untersuchungsberichte, verdeckte erhebliche Schäden an tragenden Bauteilen sowie nicht dokumentierte und bei zumutbarer Prüfung nicht erkennbare Leitungen oder Anlagen sind nicht Bestandteil des funktionalen Bausolls, soweit sie nicht ausdrücklich als pauschale Option beschrieben sind. Bei entsprechenden Anhaltspunkten ist der AG unverzüglich zu informieren. Qualität, Nachweise und Dokumentation Es gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung einschlägigen öffentlich-rechtlichen Anforderungen, anerkannten Regeln der Technik, technischen Regeln für Gefahrstoffe, Hersteller- und Systemvorgaben sowie Verwendbarkeits- und Zulassungsnachweise. Vor Ausführung sind wesentliche Produkte und sichtbare Oberflächen zur Freigabe vorzulegen. Zur Abnahme sind insbesondere Produktdatenblätter, Zulassungen, Berechnungen, Prüf- und Messprotokolle, Entsorgungsnachweise, Fotodokumentationen verdeckter Leistungen, Bedienungs- und Wartungsunterlagen sowie Revisionsunterlagen geordnet zu übergeben. Bedarfspositionen Als „Bedarfsposition“ gekennzeichnete Leistungen sind als eigenständige Pauschalpreise anzubieten. Sie sind nicht im Globalpauschalpreis des jeweiligen Grundleistungsbereichs enthalten und werden nur nach Nachweis und Anordnung durch den AG ausgeführt. Dies umfasst ebenfalls die Stundenlohnpositionen. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung hat abweichend zu den Pauschalpreisen auf Hauseingangsebene zu erfolgen. Zudem sind in der Rechnungsstellung Maßnahmen nach Instandhaltung und Modernisierung getrennt auszuweisen. Anlagen Lageplan (Fotokopien), Baubeschreibung,   Liegenschaftskarten
Vorbemerkungen zum funktionalen Bausoll und zur Angebotskalkulation
01 Meerkamp 1-5
01
Meerkamp 1-5
01.01 Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
01.01
Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
01.02 Müllplätze
01.02
Müllplätze
02 Meerkamp 7-11
02
Meerkamp 7-11
02.01 Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
02.01
Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
02.02 Müllplätze
02.02
Müllplätze
03 Meerkamp 8-18
03
Meerkamp 8-18
03.01 Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
03.01
Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
03.02 Müllplätze
03.02
Müllplätze
04 Meerkamp 13-17
04
Meerkamp 13-17
04.01 Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
04.01
Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
04.02 Müllplätze
04.02
Müllplätze
05 Meerkamp 19-31
05
Meerkamp 19-31
05.01 Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
05.01
Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
05.02 Müllplätze
05.02
Müllplätze
06 Meerkamp 20-24
06
Meerkamp 20-24
06.01 Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
06.01
Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
06.02 Müllplätze
06.02
Müllplätze
07 Meerkamp 26-30
07
Meerkamp 26-30
07.01 Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
07.01
Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
07.02 Müllplätze
07.02
Müllplätze
08 Meerkamp 32-38
08
Meerkamp 32-38
08.01 Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
08.01
Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
08.02 Müllplätze
08.02
Müllplätze
09 Meerkamp 33-39
09
Meerkamp 33-39
09.01 Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
09.01
Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
09.02 Müllplätze
09.02
Müllplätze
10 Meerkamp 40-42
10
Meerkamp 40-42
10.01 Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
10.01
Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
10.02 Müllplätze
10.02
Müllplätze
11 Meerkamp 41-49
11
Meerkamp 41-49
11.01 Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
11.01
Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
11.02 Müllplätze
11.02
Müllplätze
12 Meerkamp 51-55
12
Meerkamp 51-55
12.01 Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
12.01
Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
12.02 Müllplätze
12.02
Müllplätze
13 Meerkamp 57-61
13
Meerkamp 57-61
13.01 Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
13.01
Wege- und Pflasterflächen (Außenflächen)
13.02 Müllplätze
13.02
Müllplätze
14 Stundenlohnarbeiten (Bedarf)
14
Stundenlohnarbeiten (Bedarf)
14.__.0001 Stundenlohnarbeiten – Facharbeiter Bedarfsposition – Ausführung nur bei tatsächlichem Anfall, nach vorheriger Ankündigung und Abstimmung mit dem AG; Abrechnung nach Nachweis. Stundenlohnarbeiten über den definierten Leistungsumfang hinaus – Facharbeiter, je angefangene Stunde. Die Stundenlohnarbeiten sind im Vorfeld beim AG anzukündigen und schriftlich abzustimmen. Die Abrechnung erfolgt nach nachgewiesenen Stunden (Stundenzettel, gegengezeichnet durch den AG-Vertreter vor Ort). Unverbindliche Kalkulationshilfe: 40 Std
14.__.0001
Stundenlohnarbeiten – Facharbeiter
E
1,00
h
14.__.0002 Stundenlohnarbeiten – Helfer Bedarfsposition – Ausführung nur bei tatsächlichem Anfall, nach vorheriger Ankündigung und Abstimmung mit dem AG; Abrechnung nach Nachweis. Stundenlohnarbeiten über den definierten Leistungsumfang hinaus – Helfer, je angefangene Stunde. Die Stundenlohnarbeiten sind im Vorfeld beim AG anzukündigen und schriftlich abzustimmen. Die Abrechnung erfolgt nach nachgewiesenen Stunden (Stundenzettel, gegengezeichnet durch den AG-Vertreter vor Ort). Unverbindliche Kalkulationshilfe: 40 Std
14.__.0002
Stundenlohnarbeiten – Helfer
E
1,00
h