Außenanlagen
Bonn Lessenich - 6 DHH
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
PROJEKTBESCHREIBUNG Projektbeschreibung Neubau von 6 Doppelhaushälften mit Gemeinschaftsgrundstück, ausgebautem Keller und Fertiggarage in Bonn Lessenich Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben - Bonn Lessenich, Johann-Bieser-Straße - 6 Doppelhaushälften - 6 Fertiggaragen mit Zufahrt von mindestens 5m als zusätzliche Parkmöglichkeit - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG-Plus - Gesamtwohnfläche: 1.089 m² - Kubatur: 4.497 m³ (davon 1.267 m³ Keller) Planungsstand - Baugenehmigung liegt vor - Ausführungsplanung ist abgeschlossen Baubeginn Beginn Rohbau: Mai 2026 Beginn Außenanlagen: ca. September 2026
PROJEKTBESCHREIBUNG
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN Bauablauf, Bieterabfrage, Zeiten, Personal, Umlagen Bauablauf Die Vorbereitung des Schotterplanums übernimmt der AN Erdbau. Die Herstellung der Belagsflächen erfolgt durch den AN Außenanlagen. Die übrigen Flächen werden lediglich als Grobplanum mit Mutterboden angelegt. Aussaat oder Verlegung von Rollrasen erfolgen durch die Erwerber selbst. Lediglich die Anpflanzung der Hecken wird vom AN Außenanlagen ausgeführt. Massen - Pflasterfläche: ca. 473 m² - Grobplanum aus Mutterboden: ca. 757 m² - Hecke: ca. 242 lfm Zeitabfragen _____ Arbeitstage  Pflasterarbeiten _____ Arbeitstage  Pflanzarbeiten (Hecke) _____ Arbeitstage  Entwässerungsrinnen einbauen und anschließen Personal Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter _____ Anzahl der maximal einsetzbaren Mitarbeiter _____ Alle angefragten Angaben sind zwingend vom Bieter per E-Mail mitzuteilen: ausschreibung@terra-colonia.de Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend. ________________________________________________________________ Umlagen - Sicherheitseinbehalt: 10,00 % - Gewährleistungseinbehalt 5,00 % - Bauleistungsversicherung, Bautoilette 0,70 % - Baustrom 0,15% - Bauwasser durch AN Anlagen zum Leistungsverzeichnis siehe anliegende Anlagenliste Der Bieter bestätigt vor der Angebotsausarbeitung die zusätzlichen Vertragsbedingungen vollständig erhalten zu haben und soweit zu Kalkulationszwecken erforderlich gewissenhaft eingesehen und mit der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis auf Übereinstimmung geprüft zu haben.
BAUABLAUF, BIETERABFRAGE, ZEITEN, PERSONAL, UMLAGEN
VORBEMERKUNGEN Vorbemerkungen der Terra Colonia GmbH 1. Vertragsbestandteile 1.1 Dem Angebot sowie der Übernahme und Ausführung der Arbeiten liegen in nachstehender       Reihenfolge zugrunde: - das Auftragsschreiben bzw. der Bauvertrag - das Angebot des Auftragnehmers - das Leistungsverzeichnis einschließlich den allgemeinen und technischen Vorbemerkungen - die allgemeinen technischen Vorbemerkungen für Bauleistungen VOB/C - die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B - die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL) - die Bestimmungen des BGB, insbesondere die über das Werkvertragsrecht - sonstige einschlägige DIN-Güte-Maßbestimmungen für die am Bauwerk verarbeitenden Stoffe   und Bauteile - die einschlägigen technischen Vorschriften, baupolizeilichen Bestimmungen und ministeriellen   Richtlinien, für die jeweiligen Gewerke - die jeweils gültige Baupreisverordnung - die zeichnerischen Unterlagen einschließlich der Angaben und Hinweise, Baubeschreibung,   Massenberechnung etc. 1.2 Es gelten die Vorschriften und Bestimmungen, Anordnungen und Richtlinien aller in Betracht       kommenden Behörden, der Berufsgenossenschaften, des TÜV, der örtlichen       Versorgungsbetriebe, des Gewerbeaufsichtsamtes usw., die anerkannten Regeln der       Technik, die DIN-Normen und andere technischen Vorschriften und Richtlinien sowie die       Bestimmungen, Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller und Lieferanten. 1.3 Lieferungs-, Zahlungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie       vom Auftraggeber schriftlich anerkannt sind. 2. Preisermittlung und Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis 2.1 Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,       d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen zwangsläufig       ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht       besonders erwähnt sind. Alle angegebenen Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten       die fix- und fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen und Nebenarbeiten. 2.2 Alle im Leistungsbeschrieb aufgeführten Massen sind überschläglich ermittelt. Mehr- und       Minderleistungen berechtigen nicht zur Änderung der Einheitspreise. Es bleibt dem       Auftraggeber vorbehalten, Positionen aus dem Auftrag zu nehmen, ohne dass dem       Auftragnehmer ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Ersatzarbeiten oder dergleichen       zusteht. §2 Nr.3 VOB/B findet keine Anwendung. 2.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen sind genau zu kalkulieren und anzubieten.       Alternativ- und Eventualpositionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung des AG zur       Ausführung. 2.4 Werden gleichwertige Materialien bzw. Ausführungen angeboten, dann ist bei       Angebotsabgabe der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften       mittels Zertifikaten und Zulassungen, ggf. Muster zu erbringen. Alternativvorschläge müssen       die durch die Änderung teilweise notwendige technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr       enthalten. Sie dürfen keine verzögerte Wirkung haben, z.B. Lieferzeit. Über die       Gleichwertigkeit entscheidet der AG. Es dürfen durch Alternativen keine zusätzlichen Kosten       in anderen Gewerken oder auch im eigenen Gewerk entstehen. 2.5 Sofern Positionen als "Zulage bzw. Mehrpreis" ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis       bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im       Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine       Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)       dar. 2.6 Zum Zwecke einer sorgfältigen Preisermittlung und Terminplanung hat sich der Bieter vor       Angebotsabgabe eingehend über die Lage und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie der       Anfahrts- und Lagermöglichkeiten für die Baustelle und die Baustelleneinrichtung zu       unterrichten und sich von allen erforderlichen Einzelheiten des Angebotes und seinen       Grundlagen Kenntnis zu schaffen. Spätere Nachforderungen aus Versäumnis oder Irrtum       werden nicht anerkannt. 2.7 Bei eventuellen Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses, der Ausführung oder       der Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber nach vorheriger telefonischer       Vereinbarung Rücksprache zu nehmen bzw. sind die vorhandenen Planunterlagen       einzusehen. 2.8 Vor Durchführung von Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind       Nachtrags-Einheitspreise vor Ort oder telefonisch mit der Bauleitung des AG abzustimmen       und anschließend sofort schriftlich einzureichen. Die Nachtragspreise müssen der       Kalkulation des Hauptangebotes entsprechen. 2.9 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu kündigen. Der       Auftragnehmer hat in diesem Fall nur Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen;       weitere Ansprüche ausgeschlossen. 3. Tagelohnarbeiten 3.1 Tagelohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Auftragserteilung durch die       Bauleitung durchgeführt werden. 3.2 Die entsprechenden Tagelohnzettel sind spätestens am nächsten Tage nach Durchführung       der jeweiligen Leistungen der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Die ausgeführten       Arbeiten sind auf dem Tagelohnzettel aufzuführen. Andernfalls kann eine Vergütung nicht       erfolgen. 4. Baustelleneinrichtung 4.1 Die gesamte Baustelleneinrichtung, mit Aufbau, Vorhalten und späteren Abbau,       einschließlich Aufräumen der Baustelle, Vorhalten der erforderlichen Geräte, Baumaschinen       für den Aufbau, Unterkünfte, Hygieneräume, für Straßenreinigung durch Verschmutzung, für       entsprechende Verkehrs-, Verbots -und Hinweisschilder, sowie für Baubeleuchtung, sind die       Einzelpreise des Angebotes einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. 4.2 Die Versorgung mit Bauwasser für seine Leistungen obliegt dem AN in eigener Regie. Das       Bauwasser kann der AN in Abstimmung mit dem AN Rohbau über einen Hydranten       beziehen. 4.3 Die Mitbenutzung (im Sinne der Rüsthilfe) von Teilen der Baustelleneinrichtung ist während       der gesamten Bauzeit den anderen am Bau beschäftigen Unternehmen zu gestatten. 4.4 Der Auftragnehmer stellt, wenn er die Funktion nicht selbst wahrnimmt, einen für die       Durchführung und Abrechnung der Maßnahme nach den Vorschriften der BauO NW       Sachverständigen und gegenüber dem Bauherrn bevollmächtigten Fachbauleiter.       Name: _____________________ 4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen seines Auftrages, anfallenden Schutt,       Verpackungsmaterial und Ähnliches, fortlaufend zu entfernen und abzufahren. Freitags ist       die Baustelle von überschüssigem Material zu räumen. Bei Nichteinhaltung dieser       Verpflichtung veranlasst die Bauleitung die Beseitigung des Bauschutts auf Kosten des       betreffenden Unternehmers. 4.6 Zeitweilig, bauseitig bedingte Behinderungen oder Unterbrechungen der Arbeiten       rechtfertigen keine Mehrforderungen oder Ersatzansprüche des Auftragnehmers. 4.7 Die Durchführung und Einhaltung aller polizeilichen, gewerbeaufsichtlichen, bau- und       berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und ähnliches, sowie die Einhaltung der       einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, sind besonders zu beachten.  5. Ausführungen 5.1 Dem Auftragnehmer obliegt unter Freistellung des Auftraggebers von Ansprüchen Dritter die       Verkehrssicherungspflicht für seinen Arbeitsbereich. 5.2 Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung gem. § 4Nr.7 VOB/B nach Ablauf einer       gesetzlichen Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber anstelle der Kündigung des       Vertrages den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen, oder Minderung       verlangen. 5.3 Einer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die sofortige       Beseitigung des Mangels im öffentlichen Interesse liegt, Gefahr im Verzuge ist oder zur       Vermeidung von größeren, sofort eintretenden Folgeschäden geboten ist. 5.4 Subunternehmerleistungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers.       Sofern Auftragnehmer demzufolge beabsichtigt, das Gewerk ganz oder teilweise mit       Subunternehmern auszuführen, hat er diese namentlich dem Auftraggeber bekannt zu       geben. Die Auftragnehmer haben bei der Weitergabe von Arbeiten an andere Unternehmen       ihrer Abstimmungspflicht gemäß § 8 ArbSchG sowie § 6 BGV A1 nachzukommen. 5.5 Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer ausreichend über die       örtlichen Verhältnisse, auch über den Zugang zur Baustelle, sowie die Gegebenheiten für       die Handhabung von Materialien und Bauteilen unterrichtet hat. Eine unterbliebene       Ortsbesichtigung ist dem Auftraggeber nicht anzulasten. 5.6 Die im Rahmen seiner Leistungen anfallenden demontierten Teile, Montage Abfälle und       Verpackungen hat der Auftragnehmer zu seinen Lasten ordnungsgemäß und im Rahmen       der geltenden Umweltschutzrichtlinien zu entsorgen. 6. Gewährleistung 6.1 Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt grundsätzlich fünf Jahre, für       Dichtungsarbeiten gem. DIN 18336, 18337, 18338  10 Jahre und bei beweglichen Teilen,       die dem Verschleiß unterliegen, 2 Jahre, bei Leuchtmitteln sechs Monate. § 640 Abs.2 BGB       (Abnahme) findet keine Anwendung. 6.2 Ist ein vom Auftragnehmer erstelltes Gewerk mit einem Mangel behaftet, so stehen dem       Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Dies gilt auch im Falle des       Fehlens zugesicherter Eigenschaften. 7. Haftung 7.1 Der Auftragnehmer haftet alleine für die Sicherheit der Baustelle nach den rechtlichen       Vorschriften und stellt den Bauherrn von allen Ansprüchen frei. 7.2 Der Auftragnehmer haftet aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen für       jeden (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) bei der Ausführung des Auftrages       verursachten Schadens. 7.3 Schädigt der Auftragnehmer Dritte, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen       Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - frei. 7.4 Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er für die Dauer seiner       auszuführenden Arbeiten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme       von mindestens 500.000,00 € für Personenschäden und 500.000,00€ für Sachschäden       versichert ist und wird dies dem Auftraggeber in geeigneter Form unaufgefordert       nachweisen. 7.5 Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften       sowie bautechnischen Bestimmungen zu beachten. 8. Vertragsstrafen       Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hat der Unternehmer bei       Überschreitung der einzelnen Vertragsfristen für jeden Werktag des Verzuges 0,2 % der       Vertragssumme, mit maximal 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Die Geltendmachung       weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen, auch wenn diese Schäden nur mittelbar den       Auftraggeber treffen. 9. Ausführungsfristen 9.1 Die Baustelle ist während der Ausführung mit einem deutschsprachigen Vorarbeiter und       einer gleichbleibenden Kolonne zu besetzen. Erforderliche Personalaufstockungen, um den       Terminablauf zu gewährleisten, sind eigenverantwortlich durchzuführen bzw. haben nach       Aufforderung durch die Bauleitung spätestens nach zwei Tagen zu erfolgen. 9.2 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er in der Lage ist, die Fristen       verbindlich einzuhalten, gerechnet vom Tage der Auftragserteilung bzw. vom Tage der       Aufforderung zum Arbeitsbeginn durch die Bauleitung. 10. Abnahme       Abnahmen, die von Behörden oder dem Verband für Sachversicherer verlangt werden, sind       vom Auftragnehmer zu veranlassen. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor,       gilt die Abnahme als nicht erfolgt. § 12 Nr. 5 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung. 11. Rechnung und Zahlung 11.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen zwischen Auftragnehmer und         Auftraggeber vereinbart wurden, erfolgt die Zahlung nach mängelfreier Abnahme innerhalb         von 14 Tagen. 11.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Schlussrechnungslegung ein         entsprechendes Abnahmeprotokoll vorzulegen. 11.3 Vor Stellung der Schlussrechnung sind alle erforderlichen Revisionsunterlagen,         bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise der Bauleitung digital vorzulegen. 11.4 Für die Dauer der Gewährleistungszeit wird ein unverzinslicher Sicherheitseinbehalt in         Höhe von 5 % der Bruttorechnungssumme an der Schlussrechnung vorgenommen. Dieser         Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer durch eine Bankbürgschaft abgelöst         werden. 11.5 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Werkvertrag ganz        oder teilweise ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggeber abzutreten. 12. Vorbemerkungen SiGe-Koordinator 12.1 Vom Bauherrn ist gem. BaustellB ein SiGeKo eingesetzt. Der Auftragnehmer hat dem         SiGeKo vor Beginn der Arbeiten die unternehmer bezogene Gefährdungsbeurteilung gem.         §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz sowie § 3 BGV A1 vorzulegen. Ebenfalls vorzulegen sind         Nachweise zur Unterweisung der Beschäftigten gem. § 4 BGV A1. 12.2 Der SiGeKo kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung des Sicherheits- und         Gesundheitsschutz-Plan (SiGe-Plan) sowie der staatlichen und         berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften und schreitet in Abstimmung mit der         Bauleitung des Auftraggebers bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Auftragnehmer         sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Der SiGeKo besitzt gemäß der         Baustellenverordnung keine Weisungsbefugnisse auf der Baustelle. 12.3 Der SiGeKo führt über seine Aktivitäten Protokoll und erstattet der Baustellenleitung des         Auftraggebers sowie dem Bauherrn gegenüber Bericht. Die Tätigkeit des SiGeKo befreien         die Auftragnehmer nicht von ihren Abstimmungspflichten mit anderen Unternehmen         hinsichtlich § 8 Arbeitsschutzgesetz und § 6 BGV A1. Die Verantwortlichkeiten der         Auftragnehmer für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflicht gegenüber seinen Beschäftigten         bleibt unberührt. 12.4 Das eingesetzte Personal der Auftragnehmer muss für die ihm übertragenen Arbeiten         geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften         verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn bzw. der Bauleitung des Auftraggebers         nicht folgen, sind abzuberufen und zu ersetzen. 13. Gerichtsstand Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart. Vorstehende Bedingungen werden uneingeschränkt anerkannt. _______________________, den ______________________ Ort                                                 Datum ____________________________________________ Firmenstempel und Unterschrift Bieter
VORBEMERKUNGEN
VERGABE- UND PROJEKTHINWEIS Vergabe- und Projekthinweis Parallel zu dieser Ausschreibung laufen die Ausschreibungen des unten genannten Projektes. Es wird eine Doppelvergabe der Projekte angestrebt. Es ist aber kein Muss! Neubau von einem MFH mit 14 Wohneinheiten mit Tiefgarage und 4 Stadthäusern Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben - Köln-Porz (Wahnheide), Heidestraße 140 - 14 Wohneinheiten Mehrfamilienwohnhaus und 4 Wohneinheiten Stadthäuser - 15 Tiefgaragenstellplätze - Energiestandard BEG 40, klimafreundlicher Neubau mit QNG Plus - Mehrfamilienhaus 3 Vollgeschosse + DG, Stadthäuser 2 Vollgeschosse + DG, die Gebäude   sind unterkellert und haben eine Tiefgarage - Satteldach - Gesamtwohnfläche: 1.451,28 m² (MFH 953,58 m² + Stadthäuser 497,70 m²) - Kubatur: 8.082,75 m³ (davon 1.762,05 m³ Tiefgarage + Rampe und 1.090,67 m³ Keller)
VERGABE- UND PROJEKTHINWEIS
ZTV AUSSENANLAGEN ZTV Außenanlagen Bei Beginn der Arbeiten ist mit der Bauleitung eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Bei der Bestandsaufnahme und Einweisung in die Bauarbeiten sind alle relevanten, erkennbaren zusätzlichen Punkte festzuhalten. Insbesondere sind angrenzende Flächen Dritter auf Schäden zu untersuchen und diese festzuhalten. Grundsätzlich sind bei allen Arbeiten die anfallenden Handarbeiten einzurechnen, soweit im LV keine gesonderte Position ausgewiesen wird. Der AN ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über den Verlauf vorhandener Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telefon etc.) zu informieren. Alle vorhandenen Einbauten wie Schieber, Schachtabdeckungen, Grenzsteine, Mauern, Leitungen, Überläufe, Stauwehre etc. sind gegen Beschädigungen zu sichern. Alle eingebauten Massen wie Oberboden, Kompost etc. sind an Hand von Lieferscheinen, Wiegekarten usw. nachzuweisen. Mehreinbau wird nicht vergütet, Mindereinbau wird abgezogen. Aufrechnungen der Massen gegeneinander sind nur bei Genehmigung durch den AG möglich. Alle Materialien die gemäß LV als lose Masse abgerechnet werden, z.B. Auffüllmaterial, Sand etc. Die Kippgebühren gehen, wenn in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, zu Lasten des AN. Alle Schneidearbeiten an Pflaster, Kantensteinen etc. sind mit der Nassschneidemaschine auszuführen. Die Kosten für das Beischneiden sind einzurechnen, wenn im LV keine gesonderte Position ausgewiesen ist. Die Pflanzarbeiten werden im Anschluss der Bauarbeiten durchgeführt. Mögliche Beschädigungen an der bereits fertiggestellten Anlage gehen zu Lasten des AN und sind zu beseitigen. Eventuell notwendige Sicherungs- und Absperrmaßnahmen wie Absperrungen durch transportable Bauzäune, z.B. bei Pflegemaßnahmen an Bäumen, sind ggf. einzurechnen. Die angegebenen Mengen dienen zur Kalkulation. In einem Ortstermin vor Vertragsunterzeichnung sind diese Mengen eigenständig zu überprüfen. Eine Ortsbesichtigung ist jederzeit Zeit ohne die Zustimmung des Auftraggebers möglich. Das Grundstück ist frei zugänglich. Die Mengenermittlung des AG wird vor Vertragsunterzeichnung übergeben.
ZTV AUSSENANLAGEN
01 Vor- und Erdarbeiten
01
Vor- und Erdarbeiten
Vorbemerkung Durch den AN Erdbau wird ein Schotterplanum für Belagsflächen im Bereich der Terrassen, der Privatstraße, der Zufahrt zur Garage, unterhalb der Garagen sowie im Bereich der Zuwegungen zu den Häusern, wie folgt hergestellt: - Flächen auskoffern, Schotterplanum d=0,40m herstellen und verdichten - zulässige Abweichung von der Sohle +/- 2cm - Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa, mit Verdichtungsnachweis, nach ZTV E-StB- M 3 - Tiefe: 0,12m unterhalb der späteren OK Belag Durch den AN Außenanlagen ist das Feinplanum, das Splittbett sowie der Belag herzustellen. Durch den AN Erdbau wird ein Erdplanum für Oberboden wie folgt hergestellt: - Aushub und Modellierung der Gartenflächen - Höhentoleranz: < 3,0cm (+/- 1,5cm) Bepflanzungen, abgesehen von Hecken, Raseneinsaat oder die Verlegung eines Rollrasens sind Eigenleistungen des Erwerbers. Die Flächen müssen durch den Erwerber für die Einsaat von Rasen bzw. die Verlegung von Rollrasen vorbereitet werden - u.a. fräsen und Feinplanum. Daher sind diese Leistungen nicht Bestandteil der Ausschreibung. Der Mutterboden wird als Grobplanum hergestellt.
Vorbemerkung
01.__.0001 Feinplanum, Belagsflächen Feinplanum für Belagsflächen herstellen, Untergrundverdichten für Belagsflächen (Wege, Fahrspuren und Terrassen), zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2cm, Verformungsmodul mind. EV245 MPa, mit Verdichtungsnachweis, nach ZTV E-StB- M 3. Hinweis: Das Splittbett für Belagsflächen ist in Pos. "Betonplatten / Betonpflaster liefern und einbauen" einzukalkulieren.
01.__.0001
Feinplanum, Belagsflächen
546,00
02 Landschaftsbauarbeiten
02
Landschaftsbauarbeiten
02.__.0001 Vert. Schutzschicht Noppenbahn Vertikale Schutzschicht als Schutz der Sockelabdichtung mit dem Einbringen des Spritzschutzstreifens und Unterbaus, umlaufend um das Gebäude fachgerecht einbauen und gegen Abrutschen sichern. Schichtdicke 8mm, Rollenbreite 80cm, Einschließlich sämtl. Zuschnitte.
02.__.0001
Vert. Schutzschicht Noppenbahn
118,00
lfm
02.__.0002 Spritzschutzstreifen Spritzschutzstreifen entlang der Gebäudewand, wie im Außenanlagenplan dargestellt herstellen, inkl. Tiefbord und Verfüllung mit Rollkies auf geeignetem Vlies (ca. 120g/qm) mehrschichtig ausbringen und am Randhochziehen. Rollkies - gewaschener Rollkies: 16/32 - Streifenbreite: 40 m - Schichtdicke: 20 cm Tiefbord - Abmessungen: 30 cm hoch, 100 cm lang, 8 cm breit - Oberfläche: grau, glatt, mit einseitiger Fase - höhen- und fluchtgerecht auf herzustellendes   Magerbetonfundament (Beton C 12/15, 20 cm stark) setzen - inkl. Schneiden von erforderlichen Passstücken an   Richtungsänderungen und Anschlüssen an Bestandsvorgaben - Fugenbreite an den Stößen max. 5 mm
02.__.0002
Spritzschutzstreifen
24,00
lfm
02.__.0003 Spritzschutzstreifen Bereich Garage wie Vorposition, jedoch im Bereich der Garagen. Sollte eine Garage nicht als Sonderwunsch eines Erwerbers gewünscht sein, wird in diesem Bereich ebenfalls entlang der Gebäudeaußenwand ein Spritzschutzstreifen hergestellt.
02.__.0003
Spritzschutzstreifen Bereich Garage
25,00
lfm
02.__.0004 Betonplatten liefern und einbauen - Terrassen Platten für Terrasse liefern und auf 3 cm starkem, verdichteten Splittbett 0/5mm verlegen. Tragschicht aus Schotter wird vorab durch den AN Erdbau hergestellt. Platten fachgerecht mit einer Fugenbreite von 5,5mm (+/-1mm) verlegen, mit Splitt 1/3 (gebrochen) einkehren und auf fertiger Höhe abrütteln. Höhenabweichung max. 2mm. Verlegearbeiten einschließlich aller Nebenarbeiten. Platten wechselweise aus mehreren Paketen entnehmen. Die Platten sind im Plattenmaß und ohne Einfassung mit Tiefborden auf der Terrassenfläche zu verlegen, inkl. erforderlicher Anpassungs- und Schneidearbeiten. Produkt: Metten Cubus Spring Hersteller: Metten Stein+Design GmbH & Co. KG Größe:60cm x 30cm x 8cm Farbe: antrazit Verlegemuster: Kreuzfugenverlegung ohne Einfassung mit Tiefborden. Gefälle von 2% in Richtung Garten berücksichtigen.
02.__.0004
Betonplatten liefern und einbauen - Terrassen
188,00
02.__.0005 Betonplatten liefern und einbauen - Zuwegung Haus wie Vorposition, jedoch: Produkt: Metten Cubus Spring Hersteller: Metten Stein+Design GmbH & Co. KG Größe: 60cm x 30cm x 8cm Farbe: anthrazit Verlegemuster: Kreuzfugenverlegung inkl. erforderlicher Schneidearbeiten inkl. Einfassung mit Tiefborden Gefälle 2% berücksichtigen Die Zuwegung ist barrierefreie herzustellen.
02.__.0005
Betonplatten liefern und einbauen - Zuwegung Haus
56,00
02.__.0006 Betonplatten liefern und einbauen - Fahrspuren wie Vorposition, jedoch: Herstellung von 2 Fahrspuren je Stellplatz mit je 60cm Breite, inklusive Schotter zwischen den beiden Fahrspuren. Verlegung des Betonpflasters quer, hintereinander und mit beidseitigen, seitlichen Betonrücken. Die Mengenangabe bezieht sich auf die Gesamtlänge aller Fahrspuren. Anzahl Stellplätze: 6 Stück Neigung der Fahrspurchen bis 3%
02.__.0006
Betonplatten liefern und einbauen - Fahrspuren
60,00
lfm
02.__.0007 Betonpflaster liefern und einbauen - Zuwegung Gemeinschaftsfläche versickerungsfähiges Pflaster für das Erschließungsgrundstück (befahrbar) liefern und auf 3 cm starkem, verdichteten Splittbett 0/5mm verlegen. Tragschicht aus Schotter wird vorab durch den AN Erdbau hergestellt. Pflaster fachgerecht verlegen, mit Splitt 1/3 (gebrochen) einkehren und auf fertiger Höhe abrütteln. Höhenabweichung max. 2mm. Verlegearbeiten einschließlich aller Nebenarbeiten. Pflaster wechselweise aus mehreren Paketen entnehmen. Verlegen, inkl. erforderlicher Anpassungs- und Schneidearbeiten. Einfassung mit Tiefborden. Angebotenes Produkt / Fabrikat (versickerungsfähig / wasserdurchlässig): Angebotene Farbe: Verlegemuster: Halbverband, Einfassung mit Tiefborden. ggf. Gefälle berücksichtigen, Zulage für Pflasterrinne gemäß gesonderter Position.
02.__.0007
Betonpflaster liefern und einbauen - Zuwegung Gemeinschaftsfläche
229,00
02.__.0008 Zulage Pflasterrinnen Zulage für das Herstellen von Pflasterrinnen in der Zuwegung inkl. Abläufe und Anschluss an Grundleitungen. Hinweis: Die Pflasterfläche ist in der Pos. "Betonpflaster liefern und einbauen" enthalten. Einbauorte: Pflasterfläche Privatweg, Übergang an Grundstücksgrenzen
02.__.0008
Zulage Pflasterrinnen
65,00
lfm
02.__.0009 Podeststufen Podeststufen liefern und fachgerecht einbauen. Material passend zum Betonpflaster der Zuwegung. Einbauort: vor den jeweiligen Hauseingängen Höhe der Stufe: ca. 15cm
02.__.0009
Podeststufen
6,00
St
02.__.0010 Fahrradstellplätze vor Häusern 6 Fahrradstellplätze für jeweils 4 Fahrräder als wassergebundene Decke herstellen. Angebotenes Fabrikat: Liefern und Einbauen der Fahrradbügel wird gesondert vergütet (siehe Titel Einrichtungsgegenstände).
02.__.0010
Fahrradstellplätze vor Häusern
32,00
02.__.0011 Fahrradstellplatz auf Gemeinschaftsfläche wie vor Position jedoch Fahrradstellplatz auf Gemeinschaftsfläche inkl. Einfassung mit Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutz, H=1,50m, Länge 14,5m (Tür übermessen) sowie einer doppelflügligen Tür.
02.__.0011
Fahrradstellplatz auf Gemeinschaftsfläche
8,00
02.__.0012 Müllplatz vor Häusern Herstellen von Müllplätzen mit den Abmessungen (ca. 1,0 x 2,3m). Der Müllplatz mit muss geeignet sein; um Müllboxen die folgenden Mülltonnen aufzunehmen: 2 x 240 Liter 2 x 120 Liter Die Müllboxen werden gesondert vergütet, siehe Titel Einrichtungsgegenstände.
02.__.0012
Müllplatz vor Häusern
6,00
St
02.__.0013 Mutterboden d=0,2m Mutterboden als Grobplanum für Pflanzflächen liefern, verteilen und andecken.Oberbodenmaterial frei von sichtbaren Verunreinigungen, arman Steinen, frei von Wurzelwerk und Ästen mit Durchmesserüber 2 cm. Oberboden in die Pflanzflächen locker,ohne Verdichtungen des Untergrundes und des Oberbodens,einbringen. Anschlüsse an angrenzende Beläge 2 cm unter Oberkante. Abweichung von Sollhöhe +/- 2cm. Schichtstärke: 0,2m
02.__.0013
Mutterboden d=0,2m
757,00
03 Entwässerungsarbeiten
03
Entwässerungsarbeiten
03.__.0001 Entwässerungsrinne, begehbar ACO-Drain-Entwässerungssrinne für Niederschlagswasser nach DIN 19580 mit Gefälle, Gitterrost aus verzinktem Stahl, mit Rahmen aus verzinktem Winkelstahl mit Arretierring für senkrechten Abgang mit Steckmuffe mit Endstirnwand; Rinnenteile auf 20 cm Beton C12/15 einbauen Einbauort: bodentiefe Fenster an den Terrassen im EG
03.__.0001
Entwässerungsrinne, begehbar
20,40
lfm
03.__.0002 Entwässerungsrinnen anschließen Anschluss der Entwässerungsrinnen gemäß Vorpositionen an vorhandene Entwässerungsleitungen, mit KG-Rohr DN 100, inkl. erforderlicher Formteile und Erdarbeiten, Rohrlänge bis 1,0 m Abrechnung pro Stück anzuschließende Entwässerungsrinne
03.__.0002
Entwässerungsrinnen anschließen
6,00
St
04 Beleuchtung
04
Beleuchtung
04.__.0001 Erdarbeiten Zuleitung Pollerleuchten Erdarbeiten für die Verlegung eines Erdkabel zu den Pollerleuchten einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Die Verlegung des Kabels erfolgt durch den AN Elektro. Leistungsumfang: Herstellen des Kabelgrabens inkl. Aushub und Wiederverfüllung. Einbau von Sandbettung und Kabelwarnband. Kabelgraben von den Pollerleuchten gemäß Außenanlagenplanung bis zum Stromkasten neben dem Gemeinschafts-Fahrradstellplatz.
04.__.0001
Erdarbeiten Zuleitung Pollerleuchten
52,00
lfm
04.__.0002 Fundamente Pollerleuchten Herstellung von Fundamenten für Pollerleuchten einschließlich Erdarbeiten und Betonage. Einführung und Anschlussvorbereitung der Kabel an den Fundamenten erfolgt durch den AN Elektro.
04.__.0002
Fundamente Pollerleuchten
4,00
St
05 Einrichtungsgegenstände
05
Einrichtungsgegenstände
05.__.0001 Müllbehälterschrank mit Pflanzdach, 2 x 240L liefern fachgerechte Montage inkl. ggf. benötigtem Unterbau von Mülltonnenbox mit Pflanzdach Fabrikat: Metzler Farbe: Antrazit Material: Stahl Abmessung: ca. 130 cm Breit x 125 cm Hoch x 80 cm Tief Für Tonnengröße: 2 x 240 Liter oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat:
05.__.0001
Müllbehälterschrank mit Pflanzdach, 2 x 240L
6,00
St
05.__.0002 Müllbehälterschrank mit Pflanzdach, 2 x 120L wie Vorposition, jedoch für Mülltonen 2 x 120L Angebotenes Fabrikat:
05.__.0002
Müllbehälterschrank mit Pflanzdach, 2 x 120L
6,00
St
05.__.0003 Fahrradbügel liefern und einbauen Fahrradbügel zur Aufnahme von je 2 Fahrrädern liefern und fachgerecht in herzustellende Punktfundamente einzubetonieren. Material: Stahl, feuerverzinkt Außenmaß: Flachstahl 50mm Wandstärke: 12mm Gesamthöhe: 1200mm Höhe über Flur: 850mm Breite: 1000mm Ausführung: ohne Knieholm Korrosionsschutz: Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461, Beschichtung: Anthrazitgrau Produkt: Planus, Fa.TK Absperrtechnik oder gleichwertig Angebotenes Produkt / Fabrikat:
05.__.0003
Fahrradbügel liefern und einbauen
12,00
St
05.__.0004 2er-Fahrradgarage Fahrradgarage als Alternative zu den Fahrradbügeln liefern und fachgerechte Montage inkl. ggf. benötigtem Unterbau Fabrikat: Mendler, HWC-P93 Farbe: Antrazit Material: Stahl Abmessung: ca. 115 cm Breit x 125 cm Hoch x 210 cm Tief oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat
05.__.0004
2er-Fahrradgarage
E
12,00
St
06 Pflanzarbeiten
06
Pflanzarbeiten
06.__.0001 Heckenflächen fräsen Vegetationsflächen vor Bodenauftrag durch kreuzweises und tiefgründiges Fräsen lockern. Steine über 5cm, Unrat, Wurzeln, Unkraut und schwer verrottbare Pflanzenteile aufnehmen laden und abfahren, einschließlich Kippgbühren. Handarbeit im Bereich von Wegen, Einfassungen etc. Lockerungstiefe: 20 - 30cm Lockerungsbreite: ca. 0,8m
06.__.0001
Heckenflächen fräsen
193,00
06.__.0002 Rindenmulch Heckenpflanzung liefern und in einer Höhe von mind. 8cm einbauen und auf der Pflanzfläche verteilen inkl. Stickstoff-Ausgleichsdüngung. Qualität: 0 / 20 Breite: ca. 0,8m
06.__.0002
Rindenmulch Heckenpflanzung
15,00
06.__.0003 Liguster Hecke inkl. Fertigstellungspflege Liguster Hecke (Ligustrum vulgare) als Heckenpflanze, Ballenware, liefern und fachgerecht einpflanzen. Höhe: ca. 1,20 - 1,25 m inkl. Fertigstellungspflege, wässern, etc.
06.__.0003
Liguster Hecke inkl. Fertigstellungspflege
242,00
lfm
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung durch den AG durchgeführt werden. Die Stundenlohnzettel sind täglich in doppelter Ausfertigung, vollständig ausgefüllt mit Vor- und Zunamen der ausführenden Mitarbeiter sowie deren Qualifikation, Fachkraft oder Hilfskraft, der zuständigen Bauleitung zur schriftlichen Anerkennung vorzulegen und mit der Schlussrechnung einzureichen. Stehzeiten und zwischenzeitlicher Abzug von Geräten und Maschinen werden nicht vergütet. Bezahlt werden nur die angeordneten und tatsächlich geleisteten Stunden ohne Berücksichtigung der An- und Abfahrtswege, sowie Arbeitspausen. Ferner ist in den Preisen das Vorhalten erforderlicher Geräte und Werkzeuge enthalten. Die eingesetzten Einheitspreise verstehen sich einschließlich aller Zuschläge, bei Geräten und Maschinen einschließlich Bedienung.
Vorbemerkungen
07.__.0001 Facharbeiter Stunden eines Facharbeiters
07.__.0001
Facharbeiter
E
1,00
h
07.__.0002 Helfer Stunden eines Helfers
07.__.0002
Helfer
E
1,00
h