Außenanlagen
Rewe_Münsingen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Kurzbeschreibung des Gesamtprojekts: Kurzbeschreibung des Gesamtprojekts: Bauaufgabe ist der Umbau des REWE Marktes in der Lichtensteinstraße 28 in 72525 Münsingen, mit Umbau / Neustrukturierung des Zugangsbereiches, Abbruch und Neuerrichtung des Lageranbaues, Umbau des Servicebereichs und Austausch der Haustechnik, vollständigem Austausch der Asphaltdeckschicht und Überarbeitung der Rand- und Zufahrtsbereiche des Kundenparkplatzes sowie Höhenanpassungen und Belagswechsel im Zugangsbereich, die bereichsweise einen vollständigen Neuaufbau der Beläge erforderlich machen. Um die Zeit der Marktschließung für den Verkauf auf ein Minimum zu beschränken, sind die Arbeiten zeitlich in Bauphasen gegliedert: Die Bauphasen 1 - 3 finden bei laufendem Verkaufsbetrieb statt. Nur während der Bauphase 4 bleibt der Markt geschlossen. Während der Bauabschnitte 1 - 3 bleibt der Bestandsmarkt für den Verkauf geöffnet. Die 4. Bauphase ist zeitlich festgelegt auf 11.01. - 05.03.2027. In den Außenanlagen werden die in den Bauphasenplänen markierten Bereiche einschl. Leitungsverlegung je Bauabschnitt fertiggestellt bis auf Asphalt- und Markierungsarbeiten. Nötige Gräben und Gruben werden bis OK vorhandenem Belag mit Schotter bzw. / und mit provisorischer Asphaltschicht aufgefüllt bis zu den Asphaltarbeiten in BA IV. Nach Erfordernis sind die Bereiche mit Stahlplatten zu überdecken. Arbeiten in den einzelnen Bauabschnitten: Bauphase 1a: - Herstellen und Inbetriebnehmen des provisorischen Kundenzugangs durch Abbruch der Wände und Decken in dem Bereich und durch Umbau des Windfangelements in die bestehende Glasfassade im Eingangsbereich mit den nötigen Abfangungs- und Anschlussarbeiten und rutschsicherer Anpassung der Fußbodenhöhe, EKW- und palettenhubwagenbefahrbar. - Bauseits Schließen und Ausräumen der Bäckerei, so dass die Fläche für den Umbau des Vordachs zur Verfügung steht - Errichten von einbruchssicheren Staubwänden als provisorische Gebäudeaußenwände zum umzugestaltenden Haupteingang - Rückbau von EKW-Box, Fahrradständer und weiterer Einbauten im Eingangsbereich - bauseits Rückbau der DHL-Box - künftiges Marktleiterbüro: Entfernen der Wand zwischen "Mieter 5" und "Kartons", Ausbau Tür Wandmitte und Schließen der Wandöffnung zum Bäckerbereich; WT-Grundleitungsanschluss unter Bodenplatte schon bis zur zukünftigen Zusammenführung mit weiteren neuen Leitungen herstellen, Boden marktseitig provisorisch palettenüberfahrbar auffüllen. -Absperrung Parkplatzzufahrt Ost / Anlieferung, Freilegung des Bestandskanals zum Übergabekontrollschacht, Anschluss  + Verlegung der neu erforderlichen Entwässerungsleitungen und von Leerrohren für im Zufahrtsbereich nötige Kabel Erweiterung der Parkplatzzufahrt mit Herstellung von Unterbau + provisorischer Asphaltschicht Bauphase 1b: - Fertiger Ausbau des Marktleiterbüros gem. MBB - bauseitiger Rückbau von Kühlschränken zur Herstellung der Schleuse - Umbau Multifunktionsraum mit Wand- und Türeinbau zur Herstellung der zukünftigen Schleuse einschl. Herstellen /Schließen der Öffnungen in Innen- und Außenwand und Einbau von Außentür und -fenster, Ausbau von Schleuse und MFR nach MBB - Rückbau der Vordachkonstruktion mit Stütze und Rückschnitt des Stb-Randträgers im Eingangsbereich - Rückbau Behinderten-WC so weit wie zum Fassadentausch nötig - Abbruch von Bestandsfassade und Dachkonstruktion zum Umbau Windfang - Neuerrichtung Windfang und neue Eingangsfassade bis links zukünftige Wnad als Holzkonstruktion, rechts bis Anschluss Massivwand - Rohbau + Ausbauarbeiten am Anbau Windfang und Zugangsbereich von Mitte zwischen Achse 2 + 3 bis zur Wandscheibe zwischen Achse 3 und 4, mit Bestandsanschluss / provisorischem Anschluss an Abbruchkante Bestandsfassade - Aufgrabung entlang der Süd- und Ostfassade, Sockelabdichtung, -dämmung und Verlegen von erforderlichen Leitungen und Leerrohren mit Gebäudeeinführungen - Betonsanierung entlang der Porenbetonkante oberhalb des Gebäudesockels - Einbau von Fundamenten für Außenabstellraum 0.40, Außenlager 0.41 - Graben schließen, ergänzen Unterbau, Einbau Schrammborde und Pflaster einschl. Pflastereinbau neuer Eingangsbereich - Inbetriebnahme des neuen Hauptzuganges - 5 Wochen vor Beginn Bauphase 2: Sanierung der Fläche der provisorischen Getränkeabteilung (gelb markiert in Bauphasenplan) mit Flieseneinbau im Hocheinbau sowie Installations- und Beschichtungsarbeiten an Wänden und Decken Bauphase 2a - Installationsarbeiten zum Umbau der Kassen, bauseitige Umpositionierung der Kassen - Erforderliche Anpassungsarbeiten an Außenwandöffnungen, Fenster- und Türeinbau - Einbau der Süd- und Ostfassade, mit Herstellung des Außenabstellraumes 0.40 - Renovierung der Personalräume und Sanitärräume auf der Südseite mit Einbau neuer Fliesen im Hocheinbau, Einbau neuer Installationen HLSE, Fliesen, Sanitärobjekte und Ausstattungen - Grundleitungen sind hier wie vorhanden zu nutzen. Austausch der Rasterdecken und Türen, hieraus erforderlicher Spachtelarbeiten und neuem Wandanstrich - Ausführung nach MBB TGA Arbeiten im Verkaufsraum; sämtliche Außenwanddurchführungen, Ausblasöfffnungen u.ä. auf Süd- und Ostseite müssen bis zum Ende der Bauphase eingebaut sein! Bauphase 2b - Provisorische Abtrennung der Baubereiche - Provisorische Überdachung zwischen doppelflügeliger Tür Markt Nordseite und Lagertor zu Anfang der Bauphase aufbauen und bis zur Bauphase 3 vorhalten - nach Umzug Getränkeabteilung und Leergutannahme auf die provisorische Fläche: Abbruch Räume und Installationen Leergut / angrenzende Räume gem. Bauphasenplan bis zum Lagerzugang und einsch. Abbruch Kühlzelle O+G-Kühlraum, Neuherstellung von Grundleitungen ML-Büro+ Backshop mit Einschlitzen / Schließen der Bodenplatte, Erd- und Abdichtungsarbeiten, Neubebauung der Fläche lt. Architekten- und TGA-Planung bis einschl. Inbetriebnahme der Flächen und Leergutanlage, Einbau neuer Fensteröffnungen und Schließen Öffnungen Bestand, Einbau neuer Bodenfliesen, Beschichtung Decken- und Wandflächen. - Fertigstellung Trapezblechfassade Süd- und Ostseite mit Attika und Vordachbekleidungen Bauphase 3 - Neuausbau + Neukonfigurierung von Kassenbüro +EDV mit Vorfläche - provisorische Anschlüsse für TK-Container auf der Marktvorderseite - Teilabbruch Lageranbau + Fertiggarage,Neuherstellung des Hallenanbaues in neuer Geometrie als Stahlhalle mit Sandwichplattenbeplankung - Asphaltrückschnitt bis vor den neuen Baukörper, - Dachausbesserung, Uminstallation Klimaaußengeräte von der Westwand auf das Dach - Schließung des Servicebereichs gem. , Entkernung, Neuherstellung von Grundleitungen gem. Terminplan A20. Grundleitungs-Planung mit Einschlitzen / Schließen der Bodenplatte, Erd- und Abdichtungsarbeiten, Einbau neuer Holzbalkendecke für Technikebene 1. OG, Neuausbau gem. MBB Bauphase 4 Während der Bauphase 4 bleibt der Markt für den Verkauf geschlossen. Folgende Arbeiten: - Vollständige Durchführung der Ausbauarbeiten im Bereich der Verkaufsfläche und Hausanschluss- und Technikräume - Fertigstellung der Ausbauarbeiten in den übrigen Bereichen - Außenanlagen mit Leitungsverlegung + Neuherstellung der Asphaltdecke, tlw. kpl. Asphaltaufbau, Parkplatzeinbauten. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.2 Während der Bauabschnitte 1 - 3 sind die in Betrieb befindlichen Flächen im Innenbereich jeweils mit Staubwänden von den Arbeitsbereichen abzutrennen. Laute Arbeiten (z.B. Stemmarbeiten / Schneiden der Bodenplatte etc.) sowie Arbeiten, die die im Betrieb befindlichen Flächen beeinträchtigen (z.B. vorzuziehende Installationsarbeiten zur durchgehenden Leitungsverlegung, Verlegung der Eingangstür) sind zu frühen Morgenstunden oder zu späten Abendstunden auszuführen (06:00-22:00). Im Außenbereich nötige Gräben und Aufgrabungen in noch / wieder genutzten Bereichen sind anschließend bis zu den Asphaltarbeiten in BA 4 nach Wiederaufbau des ungebundenen Unterbaues bis OK Belag mit Schotter LKW-befahrbar zu verschließen und für Querungen mit Einkaufswägen mit Stahlplatten zu überbrücken, bzw. provisorisch mit Asphalt zu schließen Die noch mit Kundenverkehr genutzten Flächen sowie die schon fertiggestellten Flächen und Gebäudeteile sind jeweils vor Beschädigung zu schützen. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Bitte beachten Sie hierzu die Bauabschnittspläne in Anlage A1 Architektenpläne. Für die Arbeiten steht jeweils der eingetragene Grundstücksteil des Bauabschnitts zur Verfügung. Die Straßen- und genutzten Parkplatzflächen und Transportwege sind ständig sauber zu halten, Reinigung mindestens 1x täglich. Die öffentlichen Straßen- und Gehwegsflächen sind ständig sauber zu halten. Herstellung und Unterhaltung der jeweiligen Baustellenzufahrt ist Inhalt der Pauschale. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen S. 0.1.4 Erforderliche Einschränkungen des Straßenverkehrs sind grudsätzlich eigenständig beim Ordnungsamt zu beantragen und auf ein mindestens erforderliches Maß zu beschränken. Die uneingeschränkte Zu- und Abfahrt sowie uneingeschränkte gefahrlose Benutzung der für den Marktbetrieb genutzten Flächen ist ständig sicherzustellen. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. Für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen bauseits keine Hebefahrzeuge zur Verfügung. Hebefahrzeuge, Schüttcontainer, Ketten, Schlaufen etc. muss jedes Gewerk selbst stellen. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Durch den Auftragnehmer entstandene Abfälle sind in geschlossenen Behältnissen zu sammeln und getrennt unter Beachtung der geltenden Vorschriften entsprechend zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Vorgaben - Anforderungen an die Baustelle - in Anlage 21 "Vorgaben für die Baustelle in Anlehnung an die Anforderungen Zertifizierung DGNB" sind einzuhalten. Abwasserentsorgung s. auch Pkt. 0.1.7. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Sämtliche im Bestand verbleibenden Bauteile, Anlagen und Grenzsteine, nachbarliche Asphalt- , Pflaster- und Grünflächen, die nachbarliche Bebauung, ober- und unterirdisch verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Gehweg- und Grünflächen im öffentlichen Bereich und gem. Leistungsgrenzenplan zu erhaltende Vegetation sind vor Beschädigung, Gewächse an Baugruben auch vor Austrocknung, zu schützen. 0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Auftraggeberseitig wird ein Koordinator gemäß BaustellV beauftragt. 0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Anweisungen der Versorger und deren Richtlinien sind zu beachten und umzusetzen. 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Die bauseitige Lieferung und Montage von Kühlmöbeln, Gewerbekälte und Werbung, sowie die Einrichtung des Supermarktes mit Regalen und deren Bestückung erfolgt im Ausführungszeitraum des AN. 0.2 Angaben zur Ausführung Die in den gesetzlichen Vorgaben festgelegten Emissionswerte sind einzuhalten (Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm, Bundesimissionsschutzgesetz). Der frühest mögliche Baubeginn ist bei möglicher Abstimmung um 6.00 Uhr morgens, abends sind die Arbeiten bei Abstimmung jeweils spätestens um 22.00 Uhr zu beenden. Der Regelbetrieb findet von 6:00 - 22:00 statt. Vorgesehene Arbeitsabschnitte gem. 0.1.1. 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gem. Baustellenverordnung ergeben Die geltenden Vorgaben aus Baustellenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht sind einzuhalten. Den Weisungen des bauseits bestellten SiGeKo ist Folge zu leisten. 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen s. 0.2.3 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Es sind die geltenden Vorschriften zu beachten. Die Hinweise im Bericht zur Baugrunduntersuchung und abfallrechtlichen Untersuchung in Anlage 7 auf belastete Bausubstanzen und die entsprechenden arbeitsschutz-/abfallrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten / zu beachten. 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten Pläne und Berechnungen für Hilfskonstruktionen, Gerüste, Transportbrücken etc. sind, soweit erforderlich, durch den AN selbst zu fertigen. Für die Zweckmäßigkeit, Richtigkeit und Standsicherheit dieser Teile haftet der AN. 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. Die Materialvorgaben und Baustofflisten gem. Musterbaubeschreibung sind zu beachten. Das Gebäude wird nicht zertifiziert, daher entfallen die Anforderungen an die Dokumentation gem. Musterbaubeschreibung Seite 61 - 69, bzw. werden durch die Vorgaben der einschlägigen Richtlinien und Normen ersetzt. 0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Alle eingebauten Materialien müssen die gesetzlich festgelegten Eignungsnachweise (z.B. nach EU-Bauproduktenverordnung etc.) besitzen. Für den Einbau von RCL-Materialien und der Entsorgung von mineralischen und organischen Bodenmaterialien sind ebenfalls die erforderlichen Nachweise vorzulegen. 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Gemäß Vertragskonzept (vgl. Anlage B4) erfolgen parallel zum Ausbau des Gebäudes bereits AG-seitige Installations- bzw. Einrichtungsarbeiten (z.B. Gewerbekälte, Kühlmöbel, Werbung etc.) 0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche ⌡13 Abs.4 Nr.2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. Wartungsangebote über sämtliche entsprechenden Anlagen sind zur Abnahme einzureichen. 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.3.1 Wenn andere als die in den ATV DIN 18299 bis DIN 18451 vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben. Die Bauaufgabe beinhaltet sämtliche erforderliche Leistungen zum schlüsselfertigen Umbau des Gebäudes einschl. Erdarbeiten und Arbeiten an Parkplatz und Einfriedung innerhalb der Leistungsgrenze.
Kurzbeschreibung des Gesamtprojekts:
02 Abbruch-, Erdarbeiten, Entwässerungskanal-, Abdichtungsarbeiten
02
Abbruch-, Erdarbeiten, Entwässerungskanal-, Abdichtungsarbeiten
02.02 Erdarbeiten
02.02
Erdarbeiten
02.03 Entwässerungskanal-, Abdichtungsarbeiten
02.03
Entwässerungskanal-, Abdichtungsarbeiten
02.04 Entsorgungskosten außerhalb der Pauschale
02.04
Entsorgungskosten außerhalb der Pauschale
06 Außenanlagen
06
Außenanlagen
Maßgebende technische Vorschriften Maßgebende technische Vorschriften Für Erd- und Kanalarbeiten DIN 18300 + 18306 sowie Betonarbeiten DIN 18331 und Schlosserarbeiten DIN 18360 gemäß den maßgebenden technischen Vorschriften der entsprechenden Gewerke in den Bereichen 01.03 (Rohbau) und 01.04 (Ausbau) dieser Ausschreibung. Für die Landschaftsbauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge, Asphaltarbeiten, Einfassungen und Verkehrswegebauarbeiten sowie deren Unterbauten gelten DIN 18320, DIN 18315, DIN 18316, DIN 18317 und DIN 18318. Ergänzend werden die Regelungen der ZTV SoB-StB 20, ZTV E-StB 17 sowie der ZTV A-StB in der jeweils zur Auftragsvergabe gültigen Fassung vereinbart. Für sämtliche Asphaltarbeiten gelten die ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1 bzw., soweit für Arbeiten im Bestand einschlägig, die ZTV Asphalt-StB 26 Teil 2 sowie die TL Asphalt-StB 26 in der jeweils gültigen Fassung. Die darin enthaltenen Anforderungen sind für Asphaltarbeiten mit Einbau ab 01/2027 zu beachten. Zusätzlich gelten ebenso alle für die Ausführung der jeweiligen Arbeiten notwendigen DIN, EN und Iso-Normen sowie sonstige Vorschriften, Bestimmungen, Verarbeitungsrichtlinien und Merkblätter der Hersteller, jeweils in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen und Beiblätter, sowie die Festlegungen in den nachfolgenden Texten. Grundsätzlich sind in diesem Titel sämtliche Leistungen der Außenanlagenflächen außerhalb des Bauwerks bis zur grafisch definierten Leistungsgrenze erfasst. Allgemeine Festlegungen Verdrängtes Material aus den Erdarbeiten, z.B. durch den vorzunehmenden Grundstückshöhenausgleich, Grabarbeiten, Fundamente in Außenanlagen, Bordsteinanlagen, Rinnen etc. geht grundsätzlich in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist zu entsorgen, für belastetes Material ist das Procedere gem. den Technischen Vorschriften zu Titel 01.02.2 Erdarbeiten einzuhalten. Erforderliches Austausch- und Verfüllmaterial für Gräben, Schächte und die Profilierung der Außenflächen ist zu liefern und einzubauen einschl. der erforderlichen Verdichtung und Lastplattendruckversuche. Für die Ableitung von Oberflächenwasser sind geeignete Einläufe auszubilden. Die Oberflächen müssen mit einem entsprechenden Gefälle zu den Entwässerungspunkten ausgebildet werden. Die Ein- und Ausfahrten des Grundstücks zu den angrenzenden öffentlichen und/oder privaten Grundstücken sind so herzustellen, dass keine Niederschläge vom Vertragsgrundstück auf die angrenzenden Grundstücke gelangen, z.B. durch die Anordnung von Entwässerungsrinnen bzw. durch geeignete Gefälleausbildung. Böschungs- / baugrubensichernde Maßnahmen, die sich aus der Planung und/oder den einschlägigen Vorschriften ergeben, sind vorschriftsmäßig auszuführen. Erforderliche Stützwände sind gem. Ausführungsplanung zu errichten. Der Anschluss der Ein-/Ausfahrt, der Grünflächen sowie des Fußwegs an die Zufahrtstraße Lichtensteinstraße erfolgt an den Straßenbordstein, der Anschluss an die Seitenstraße bis an die Verbindung zwischen den seitlich angrenzenden Straßenbordsteinen. Sämtliche Höhenangaben in der Außenanlagenplanung sind vorab anhand der örtlich vorhandenen Referenzhöhen an den Anschlüssen zu Bestandsflächen und -kanälen zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist vor Ausführung die Bauleitung zu informieren. Festlegungen zu befestigten Flächen / Randsteinen Treppen im Außenbereich sind mit Betonfertigteilstufen auf entsprechendem Unterbau herzustellen, es sei denn, sie sind planerisch als Stahltreppen erfasst, dann erfolgt die Abrechnung unter 1.4.7. Abmessungen gem. Planung. Die Rutschsicherheit ist entsprechend den behördlichen Anforderungen sicherzustellen. Die Parkplatzmarkierung erfolgt im Asphaltbereich in Heißplastik. Markierungsarbeiten im Asphaltbereich, auch Zufahrtsmarkierungen, Richtungspfeile und Zebrastreifen, sind mit Kaltplastik aufzubringen. Markierungen der Sonderstellplätze (Behinderten-/ Eltern-Kind-Stellplätze) sind, zusätzlich zur Beschilderung, als Betonpflastereinleger mit ausreichend großen Piktogrammen herzustellen. Die Pflaster- und Betonplattenfugen sind mit Fugenmaterial der Lieferkörnung 1/3 mm vollflächig bis zum vollständigen Fugenschluss zu verfüllen. Bordsteinanlagen: Hochbordsteine 12/15/30 cm im Bereich der Gehwege und Schrammborde entlang des Gebäudes sowie an der seitlichen Parkplatzzufahrt gem. Planung, Höhendifferenz zu Fahrwegen 10 cm Betonwinkelsteine nach ZTV-Ing, Höhen nach Bedarf, bei Fortführung von Bordsteinlinien in gleicher Breite (12 cm) auszuführen Hochbordsteine 12/15/30 cm von Parkplätzen zu Grünflächen (sichtbare Höhe = 10 cm) Tiefbordsteine 8/30 bzw. 12/30 als Randeinfassungen von Parkflächen und gepflasterten bzw. geschotterten Flächen Die entsprechenden Übergangsprofile und Absenker sind zu beachten und einzurechnen. Die Bordsteine sind aus Beton nach DIN EN 1340 und DIN 18318 in Beton C 20/25, auch bei begehbaren Flächen, zu versetzen. Alle Radien 0,5 -= 8,0 m sind mit entsprechenden Formsteinen auszuführen. Größere Radien werden mit 50 cm langen Bordsteinen hergestellt. Bordsteinecken sind möglichst mit Formsteinen auszuführen, ansonsten auf Gehrung zu schneiden. Erforderliche Bewegungsfugen sind vorzusehen. Festlegungen zu Landschaftsbau- und Bepflanzungsarbeiten Vegetationstragschicht Die Vegetationstragschicht und der Baugrund sind in ihrer Beschaffenheit den Festlegungen der DIN 18916, Abschnitt 5.4 entsprechend herzustellen und sind entsprechend aufzuarbeiten bzw. vorzubereiten, einschl. Tiefenauflockerung, Geländemodellierung und herstellen eines Grobplanums. Vegetationstechnische Arbeiten Versorgungsleitungen sichern Beim Bodenaushub vorgefundene Versorgungs- und Entwässerungsleitungen sind freizulegen und gem. Angaben der Versorgungsträger zu sichern. Im Bereich der Baumstandorte an den Parkplatzbeeten Sicherung mit einer PE-Abdichtungsbahn, ca. 3 mm stark, herstellen. Oberbodenandeckung Andeckung von Oberboden gem. DIN 18915. Die Einbaustärke beträgt: An Baumstandorten gem. "Stockholmer Modell" An Strauch- und Bodendeckerstandorten bis 40 cm Im Bereich der Rasenflächen 30 cm Der hierzu benötigte und vom Auftragnehmer angelieferte Oberboden ist unter Beachtung der DIN 18915, 18916, 18300 und DIN 18320 zu verarbeiten bzw. in Feinplanum zu bringen. Vegetationsflächen bearbeiten Vor Pflanzung sind die Pflanz- und Rasenflächen zu lockern und mit mineralischem Volldünger zu düngen. Baumstandorte werden mit Bodengemisch als Baumobersubstrat z.B. "Vulkatree Plus" 0/16 verbessert. Das Bodengemisch muss der RAL-GZ 253 und in Anlehnung der FLL Richtlinie entsprechen. Es besteht aus einem Unterboden / Lava / Bims-Basis in homogener Mischung der Körnung 0-16mm Feinplanum Nach Bodenbearbeitung, vor und nach Pflanzung, sind die Pflanz- und Rasenflächen mittels Rechen ins Feinplanum zu legen. Zulässige Höhenabweichung <= + 3 cm bei einer 4 m Latte Anschlüsse zu Kanten und Belägen - 2 cm. Anfallende Wurzeln und Steine d > 5 cm ablesen und zur AN-Kippe abfahren. Bepflanzung Bei Lieferung aller Pflanzen sind die Gütebestimmungen des BDB neuester Fassung maßgebend. Nicht diesen Bestimmungen entsprechende Pflanzware wird grundsätzlich nicht abgenommen und ist auszutauschen. Eine gesonderte Besichtigung der Pflanzenlieferung durch die Bauüberwachung erfolgt nach Erstanpflanzung. Der AG behält sich vor, Solitärbäume und Solitärgehölze geforderter Größe in der Baumschule selbst auszusuchen. Ersatzlieferungen für in Art und Größe nicht lieferbare Pflanzen sind nur nach Rücksprache mit der Bauleitung des AG und nach schriftlicher Festlegung möglich. Bei allen Bäumen, Gehölzen und Bodendeckern wird eine Anwuchsgewährleistung von 100 % für die Dauer eines Jahres nach Endabnahme festgelegt. Die Kontrolle des erfolgreichen Anwachsens erfolgt im ersten Sommer nach Pflanzung. Die Ersatzlieferung muss in dem darauffolgenden Herbst erfolgen. Pflanzenlieferung ggf. in mehreren Einzellieferungen entsprechend den Pflanzabschnitten, abhängig vom Baufortschritt, der Witterung und der Jahreszeit. Pflanzung ohne Kunststoff-Gittertöpfe. Es sind nur sortenechte Gehölze zu verwenden. Falsche Lieferungen sind auch nach Ablauf des ersten Pflegejahres durch den AN auf eigene Kosten auszutauschen. Auf Anfrage vom AG bzw. der Bauüberwachung ist die Lieferbaumschule vor Pflanzenlieferung anzugeben. Folgende Pflanzen sind für die Flächen vorgesehen: Baumpflanzungen, Stückzahlen gem. Außenanlagenplan, als säulenförmige, heimische hochstämmige Laubbäume, Stammumfang: mindestens 18 cm, als heimische Laubbäume, Heister der Qualität Hochstamm, 3xv. a.e.w.St., m. DB, Höhe 200-250 cm, Arten z.B. Säulen-Feldahorn. Unterflur-Baumquartiere gem. "Stockholner Modell". Strauch- und Heckenpflanzungen / Bodendecker in Beeten gem. Außenanlagenplan: In Abstimmung mit der Bauleitung Bepflanzung mit Bodendeckern mit Rindenmulchumdeckung d = 8 cm auf Mulchfolie; 4 Bodendecker / m² der Qualität: verpflanzte Sträucher, 3 - 4  Triebe, o.B., 40-60 cm Durchmesser und Höhe Arten: Rosa "The Fairy" - rosa Zwergrose Rosa "Swany" - weiße Zwergrose Allgemeines zu den Pflanzarbeiten Pflanzzeit Die artbedingten Besonderheiten, die örtlichen Bodenverhältnisse und die Witterung sind zu beachten. Pflanzenlieferung und -arbeiten Vor der Pflanzung erfolgt die Absteckung durch den AN entsprechend der Ausführungsplanung. Sämtliche Absteckungen müssen vom AG bzw. Bauüberwachung vor Pflanzung freigegeben werden. Sämtliche Vorgaben des gültigen Nachbarrechtsgesetzes sind maßgebend. Pflanzen müssen ausgetrieben haben bzw. voll im Saft stehen. Trockene und beschädigte Pflanzenteile müssen entfernt sein. Die Pflanzen müssen frei von Schädlingen und Krankheiten sein und in ihrer Beschaffenheit der Festlegung der DIN 18916 entsprechen. Für Verankerungen und Schutzvorrichtungen gilt ebenso die DIN 18916. Die Pflanzen sind fachgerecht zu liefern und zu pflanzen. Pflanzgruben sind für alle Pflanzen auszuheben. Durchmesser entsprechend der Ballengröße / Wurzelvolumen, mit seitlichem Füllraum von 20cm, in erforderlicher Tiefe. Flächen horizontal und geneigt. Aushub nach Bedarf zum späteren Wiedereinbau auf der Baustelle lagern bzw. abtransportieren und entsorgen. Lockern der Sohle und Wandungen ca. 10 cm, Bodengruppe 4-8. Pflanzschnitt fachgerecht durchführen, Bäume in ausgehobene Pflanzgruben mit Wurzelballenverankerung einsetzen, Bodenaushub mit Bodenverbesserungsstoffen mischen und Pflanzgrube auffüllen, außerhalb des Kegels innerhalb des Fundeamentringes verdichten nach Anforderungen für die Park- und Verkehrsflächen. Überschüssiger Boden kann im Baufeld verteilt werden. Pflanze durchdringend wässern. An allen Gehölzen (bis auf die Bodendecker) ist ein Gießrand herzustellen∩. Die Bäume sind mit Baumverankerung als Dreibock bzw. bei Heister Pfahlverankerung mti 3 bzw. 1 Stc. Baumpfählen, Zopf D 8/10 cm, Länge 2,75 m, angespitzt udn voll cyanisiert, Scherenzaunlatten, Befestigung mti 3 Stck Baumbändern aus doppelt geflochtenem Kokosstrick in einer doppelten Schlinge, dicht umwickelt (Weberknoten), herzustellen. An diesen Bäumen ist ein Wildverbissschutz aus grünen Plastikspiralen, h = 120 cm, herzustellen. Ein Baumbelüfter- und Versorgungssystem entsprechend, mit 4 Versorgungsleitungszugängen mit Deckel je Baum, ist an allen Bäumen vorzusehen, bestehend aus einem kokosumwickelten Kunststoffdränrohrring mit 1,40 m Durchmesser, Rohrdurchmesser = 100 mm, in 2 Ebenen um den Wurzelballen verleg , durch 4 T-Stücke mit Kappe nach oben zugänglich, und zusätzlich 4 Belüftungsstutzen je Baum. Die nach oben zeigenden Anschlüsse müssen bis 5 cm über Niveau verlängert und mit einer Kappe geschlossen werden; Oberkante oberer Ring ist 40 cm, Oberkante unterer Ring ca. 1,30 m unter Niveau. Frostschutz ist durch Kalkung der Hochstämme bis zum Kronenansatz herzustellen. Alle Pflanzflächen sind mit Geo-/Unkrautvlies und Rindenmulch abzudecken. Rindenmulchmaterial entsprechend den Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft "Rinde für Pflanzenbau" aus zerkleinerter, naturbelassener Baumrinde. Es wird nach Abschluss der Pflanzarbeiten ca. 8 cm hoch angedeckt. Die Flächen setzen sich aus Einzelstandorten zusammen. Gehalt von Insektiziden unter 0,5 mg/kg Frischmasse. Mischung:  RM 2 Körnung in mm: 0-40 Das Vorlegen eines Gütezertifikates, insbesondere bezüglich des Nachweises der Insektizidfreiheit, kann durch den AG verlangt werden und wird nicht gesondert vergütet. Anwuchsgarantie / Abnahme Der AN übernimmt das Risiko des Anwachsens der Pflanzen entsprechend DIN 18916 und die Gewährleistung gem. ⌡ 13 VOB/B. Düngung, Bewässerung und Säuberung der Pflanzflächen innerhalb der Fertigstellungspflege obliegen dem AN. Fertigstellungspflege Die Fertigstellungspflege beginnt unmittelbar nach der Pflanzung und endet mit der Abnahme. Sie hat zum Ziel, einen Zustand zu erreichen, der bei der anschließenden, bauseitigen Entwicklungspflege eine gesicherte Weiterentwicklung der Stauden und Gehölze ermöglicht. Sämtliche Arbeiten zur Fertigstellungspflege sind hier einzukalkulieren. Wässern Die Pflanzflächen sind in der Zeit von Mitte März bis Ende September zu wässern, wenn Niederschläge in ausreichender Menge ausbleiben. Frequenz und Menge richten sich dabei nach den jeweiligen Pflanzenansprüchen und der Witterung am Standort. Das Wasser kann den vorhandenen Zapfstellen gegen Erstattung der Wasserkosten entnommen werden. Lockern und Säubern der Pflanzflächen Die Pflanzflächen sind i. d. R. 5 mal jährlich zu hacken. Dabei sind die Pflanzflächen zu lockern und von Unkräutern zu säubern. Dauerunkräuter sind auszugraben. Baumverankerungen sind nachzurichten. Erforderliche Düngungen sind entsprechend der Art der Pflanzen und den örtlichen Standortbedingungen einzuarbeiten. Rasenflächen sind innerhalb der Fertigstellungspflege zu mähen. Das Schnittgut ist unverzüglich aufzunehmen und zur AN-Kippe zu beseitigen. Die Wuchshöhe des Rasens darf 10 cm nicht überschreiten. Abnahme Die Abnahme ist vom AN schriftlich zu beantragen. Bei Gehölz- und Staudenpflanzungen wird der abnahmefähige Zustand, das Angewachsensein, i. d. R. in der Jahresmitte feststellbar sein. Nur eine fertige Leistung kann abgenommen werden. Ist der Zustand zur Objektübergabe noch nicht erreicht, erfolgt für den Bereich der Pflanzungen nur eine Leistungsfeststellung, die Teilabnahme dieser Leistungen erfolgt dann nach Beendigung der Fertigstellungspflege. Mit der Abnahme versichert der AN, dass die Leistung vertragsgerecht und mängelfrei erbracht ist. Werden bei der Abnahme der Fertigstellungspflege nicht angegangene oder während der Pflegezeit eingegangene Pflanzen festgestellt, so sind diese durch mangelfreie Pflanzen zu ersetzen, einschl. der zusätzlichen Fertigstellungspflege. Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme der Pflanzen und endet ein Jahr später. An die Fertigstellungspflege schließt sich die Entwicklungs- und Unterhaltpflege (gesondert anzubieten) an. Die Arbeiten an den befestigten Flächen in den Außenanlagen sind aufgeteilt in Bauabschnitte entsprechend den Bauabschnittsplänen in Anlage A1 zu auszuführen, das ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Sich hieraus ergebende Aufwendungen für provisorische Regen- und Schmutzwasserableitung, Umlagern der Baustelleneinrichtung sowie Einzäunung der jeweiligen Arbeitsbereiche sind in der Baustelleneinrichtung Pos. 01.01.1.1 einzurechnen.
Maßgebende technische Vorschriften
06.01 Baustelleneinrichtung
06.01
Baustelleneinrichtung
06.02 Abbrucharbeiten
06.02
Abbrucharbeiten
06.03 Einbauarbeiten
06.03
Einbauarbeiten
06.04 Grünanlagen, Schotterbeete
06.04
Grünanlagen, Schotterbeete
06.05 Einbauten
06.05
Einbauten
06.06 Arbeiten auf Nachweis
06.06
Arbeiten auf Nachweis