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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Kurzbeschreibung des Gesamtprojekts: Kurzbeschreibung des Gesamtprojekts:
Bauaufgabe ist der Umbau des REWE Marktes in der Lichtensteinstraße 28 in 72525 Münsingen, mit Umbau / Neustrukturierung des Zugangsbereiches, Abbruch und Neuerrichtung des Lageranbaues, Umbau des Servicebereichs und Austausch der Haustechnik, vollständigem Austausch der Asphaltdeckschicht und Überarbeitung der Rand- und Zufahrtsbereiche des
Kundenparkplatzes sowie Höhenanpassungen und Belagswechsel im Zugangsbereich, die bereichsweise einen vollständigen Neuaufbau der Beläge erforderlich machen.
Um die Zeit der Marktschließung für den Verkauf auf ein Minimum zu beschränken, sind die Arbeiten zeitlich in Bauphasen gegliedert:
Die Bauphasen 1 - 3 finden bei laufendem Verkaufsbetrieb statt.
Nur während der Bauphase 4 bleibt der Markt geschlossen.
Während der Bauabschnitte 1 - 3 bleibt der Bestandsmarkt für den Verkauf geöffnet. Die 4. Bauphase ist zeitlich festgelegt auf 11.01. - 05.03.2027.
In den Außenanlagen werden die in den Bauphasenplänen markierten Bereiche einschl. Leitungsverlegung je Bauabschnitt fertiggestellt bis auf Asphalt- und Markierungsarbeiten. Nötige Gräben und Gruben werden
bis OK vorhandenem Belag mit Schotter bzw. / und mit provisorischer Asphaltschicht aufgefüllt bis zu den Asphaltarbeiten in BA IV. Nach Erfordernis sind die Bereiche mit Stahlplatten zu überdecken.
Arbeiten in den einzelnen Bauabschnitten:
Bauphase 1a:
- Herstellen und Inbetriebnehmen des provisorischen
Kundenzugangs durch Abbruch der Wände und Decken in dem
Bereich und durch Umbau des Windfangelements in die bestehende Glasfassade im Eingangsbereich mit den nötigen Abfangungs- und Anschlussarbeiten und rutschsicherer Anpassung der Fußbodenhöhe, EKW- und palettenhubwagenbefahrbar.
- Bauseits Schließen und Ausräumen der Bäckerei, so dass die Fläche für den Umbau des Vordachs zur Verfügung steht
- Errichten von einbruchssicheren Staubwänden als provisorische Gebäudeaußenwände zum umzugestaltenden Haupteingang
- Rückbau von EKW-Box, Fahrradständer und weiterer Einbauten im Eingangsbereich
- bauseits Rückbau der DHL-Box
- künftiges Marktleiterbüro: Entfernen der Wand zwischen "Mieter 5" und "Kartons", Ausbau Tür Wandmitte und Schließen der Wandöffnung zum Bäckerbereich; WT-Grundleitungsanschluss unter Bodenplatte schon bis
zur zukünftigen Zusammenführung mit weiteren neuen Leitungen herstellen, Boden marktseitig provisorisch palettenüberfahrbar auffüllen.
-Absperrung Parkplatzzufahrt Ost / Anlieferung, Freilegung des Bestandskanals zum Übergabekontrollschacht, Anschluss + Verlegung der neu
erforderlichen Entwässerungsleitungen und von Leerrohren für im Zufahrtsbereich nötige Kabel Erweiterung der Parkplatzzufahrt mit Herstellung von Unterbau + provisorischer Asphaltschicht
Bauphase 1b:
- Fertiger Ausbau des Marktleiterbüros gem. MBB
- bauseitiger Rückbau von Kühlschränken zur Herstellung der Schleuse
- Umbau Multifunktionsraum mit Wand- und Türeinbau zur Herstellung der zukünftigen Schleuse einschl. Herstellen /Schließen der Öffnungen in Innen- und Außenwand und Einbau von Außentür und -fenster, Ausbau
von Schleuse und MFR nach MBB
- Rückbau der Vordachkonstruktion mit Stütze und Rückschnitt des Stb-Randträgers im Eingangsbereich
- Rückbau Behinderten-WC so weit wie zum Fassadentausch nötig
- Abbruch von Bestandsfassade und Dachkonstruktion zum Umbau Windfang
- Neuerrichtung Windfang und neue Eingangsfassade bis links zukünftige Wnad als Holzkonstruktion, rechts bis Anschluss Massivwand
- Rohbau + Ausbauarbeiten am Anbau Windfang und Zugangsbereich von Mitte zwischen Achse 2 + 3 bis zur Wandscheibe zwischen Achse 3 und 4, mit
Bestandsanschluss / provisorischem Anschluss an Abbruchkante Bestandsfassade
- Aufgrabung entlang der Süd- und Ostfassade, Sockelabdichtung, -dämmung und Verlegen von erforderlichen Leitungen und Leerrohren mit
Gebäudeeinführungen
- Betonsanierung entlang der Porenbetonkante oberhalb des Gebäudesockels
- Einbau von Fundamenten für Außenabstellraum 0.40, Außenlager 0.41
- Graben schließen, ergänzen Unterbau, Einbau Schrammborde und Pflaster einschl. Pflastereinbau neuer Eingangsbereich
- Inbetriebnahme des neuen Hauptzuganges
- 5 Wochen vor Beginn Bauphase 2: Sanierung der Fläche der provisorischen Getränkeabteilung (gelb markiert in Bauphasenplan) mit Flieseneinbau im Hocheinbau sowie Installations- und Beschichtungsarbeiten an Wänden und
Decken
Bauphase 2a
- Installationsarbeiten zum Umbau der Kassen, bauseitige Umpositionierung der Kassen
- Erforderliche Anpassungsarbeiten an Außenwandöffnungen, Fenster- und Türeinbau
- Einbau der Süd- und Ostfassade, mit Herstellung des Außenabstellraumes 0.40
- Renovierung der Personalräume und Sanitärräume auf der Südseite mit Einbau neuer Fliesen im Hocheinbau, Einbau neuer Installationen HLSE, Fliesen, Sanitärobjekte und Ausstattungen - Grundleitungen sind
hier wie vorhanden zu nutzen. Austausch der Rasterdecken und Türen, hieraus erforderlicher Spachtelarbeiten und neuem Wandanstrich - Ausführung nach MBB
TGA Arbeiten im Verkaufsraum;
sämtliche Außenwanddurchführungen, Ausblasöfffnungen u.ä. auf Süd- und Ostseite müssen bis zum Ende der Bauphase eingebaut sein!
Bauphase 2b
- Provisorische Abtrennung der Baubereiche
- Provisorische Überdachung zwischen doppelflügeliger
Tür Markt Nordseite und Lagertor zu Anfang der Bauphase aufbauen und bis zur Bauphase 3 vorhalten
- nach Umzug Getränkeabteilung und Leergutannahme auf die provisorische Fläche: Abbruch Räume und Installationen Leergut / angrenzende Räume gem. Bauphasenplan bis zum Lagerzugang und einsch. Abbruch
Kühlzelle O+G-Kühlraum, Neuherstellung von Grundleitungen ML-Büro+ Backshop mit Einschlitzen / Schließen der Bodenplatte, Erd- und
Abdichtungsarbeiten, Neubebauung der Fläche lt. Architekten- und TGA-Planung bis einschl. Inbetriebnahme der Flächen und Leergutanlage, Einbau
neuer Fensteröffnungen und Schließen Öffnungen Bestand,
Einbau neuer Bodenfliesen, Beschichtung Decken- und Wandflächen.
- Fertigstellung Trapezblechfassade Süd- und Ostseite mit Attika und Vordachbekleidungen
Bauphase 3
- Neuausbau + Neukonfigurierung von Kassenbüro +EDV mit Vorfläche
- provisorische Anschlüsse für TK-Container auf der Marktvorderseite
- Teilabbruch Lageranbau + Fertiggarage,Neuherstellung des Hallenanbaues in neuer Geometrie als Stahlhalle mit Sandwichplattenbeplankung
- Asphaltrückschnitt bis vor den neuen Baukörper,
- Dachausbesserung, Uminstallation Klimaaußengeräte von der Westwand auf das Dach
- Schließung des Servicebereichs gem. , Entkernung, Neuherstellung von Grundleitungen gem. Terminplan A20. Grundleitungs-Planung mit Einschlitzen / Schließen der Bodenplatte, Erd- und Abdichtungsarbeiten,
Einbau neuer Holzbalkendecke für Technikebene 1. OG, Neuausbau gem. MBB
Bauphase 4
Während der Bauphase 4 bleibt der Markt für den Verkauf geschlossen.
Folgende Arbeiten:
- Vollständige Durchführung der Ausbauarbeiten im Bereich der Verkaufsfläche und Hausanschluss- und Technikräume
- Fertigstellung der Ausbauarbeiten in den übrigen Bereichen
- Außenanlagen mit Leitungsverlegung + Neuherstellung
der Asphaltdecke, tlw. kpl. Asphaltaufbau, Parkplatzeinbauten.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.2
Während der Bauabschnitte 1 - 3 sind die in Betrieb befindlichen Flächen im Innenbereich jeweils mit Staubwänden von den Arbeitsbereichen abzutrennen. Laute Arbeiten (z.B. Stemmarbeiten / Schneiden der
Bodenplatte etc.) sowie Arbeiten, die die im Betrieb befindlichen Flächen beeinträchtigen (z.B. vorzuziehende Installationsarbeiten zur durchgehenden
Leitungsverlegung, Verlegung der Eingangstür) sind zu frühen Morgenstunden oder zu späten Abendstunden auszuführen (06:00-22:00).
Im Außenbereich nötige Gräben und Aufgrabungen in noch / wieder genutzten Bereichen sind anschließend bis zu den Asphaltarbeiten in BA 4 nach Wiederaufbau des ungebundenen Unterbaues bis OK Belag mit Schotter LKW-befahrbar zu verschließen und für Querungen mit
Einkaufswägen mit Stahlplatten zu überbrücken, bzw. provisorisch mit Asphalt zu schließen
Die noch mit Kundenverkehr genutzten Flächen sowie die schon fertiggestellten Flächen und Gebäudeteile sind jeweils vor Beschädigung zu schützen.
0.1.4
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.
Bitte beachten Sie hierzu die Bauabschnittspläne in Anlage A1 Architektenpläne. Für die Arbeiten steht jeweils der eingetragene Grundstücksteil des Bauabschnitts zur Verfügung.
Die Straßen- und genutzten Parkplatzflächen und Transportwege sind ständig sauber zu halten, Reinigung mindestens 1x täglich. Die öffentlichen Straßen- und Gehwegsflächen sind ständig sauber zu halten. Herstellung und Unterhaltung der jeweiligen Baustellenzufahrt ist Inhalt der Pauschale.
0.1.5
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
S. 0.1.4
Erforderliche Einschränkungen des Straßenverkehrs sind grudsätzlich eigenständig beim Ordnungsamt zu beantragen und auf ein mindestens erforderliches Maß zu beschränken. Die uneingeschränkte Zu- und Abfahrt sowie uneingeschränkte gefahrlose Benutzung der für den Marktbetrieb genutzten Flächen ist ständig sicherzustellen.
0.1.6
Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. Für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen bauseits keine Hebefahrzeuge zur Verfügung.
Hebefahrzeuge, Schüttcontainer, Ketten, Schlaufen etc. muss jedes Gewerk selbst stellen.
0.1.12
Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.
Durch den Auftragnehmer entstandene Abfälle sind in geschlossenen Behältnissen zu sammeln und getrennt unter Beachtung der geltenden Vorschriften entsprechend zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind in die
Einheitspreise einzurechnen. Die Vorgaben - Anforderungen an die Baustelle - in Anlage 21 "Vorgaben für die Baustelle in Anlehnung an die Anforderungen
Zertifizierung DGNB" sind einzuhalten. Abwasserentsorgung s. auch Pkt. 0.1.7.
0.1.14
Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.
Sämtliche im Bestand verbleibenden Bauteile, Anlagen und Grenzsteine, nachbarliche Asphalt- , Pflaster- und Grünflächen, die nachbarliche Bebauung, ober- und unterirdisch verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen
sowie die Gehweg- und Grünflächen im öffentlichen Bereich und gem. Leistungsgrenzenplan zu erhaltende Vegetation sind vor Beschädigung, Gewächse an Baugruben auch vor Austrocknung, zu schützen.
0.1.18
Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.
Auftraggeberseitig wird ein Koordinator gemäß BaustellV beauftragt.
0.1.19
Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Anweisungen der Versorger und deren Richtlinien sind zu beachten und umzusetzen.
0.1.22
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Die bauseitige Lieferung und Montage von Kühlmöbeln, Gewerbekälte und Werbung, sowie die Einrichtung des Supermarktes mit Regalen und deren Bestückung erfolgt
im Ausführungszeitraum des AN.
0.2 Angaben zur Ausführung
Die in den gesetzlichen Vorgaben festgelegten Emissionswerte sind einzuhalten (Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm, Bundesimissionsschutzgesetz). Der frühest mögliche Baubeginn ist bei möglicher Abstimmung um 6.00 Uhr morgens, abends sind die
Arbeiten bei Abstimmung jeweils spätestens um 22.00 Uhr zu beenden. Der Regelbetrieb findet von 6:00 - 22:00 statt. Vorgesehene Arbeitsabschnitte gem. 0.1.1.
0.2.3
Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gem. Baustellenverordnung ergeben
Die geltenden Vorgaben aus Baustellenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht sind einzuhalten. Den Weisungen des bauseits bestellten SiGeKo ist Folge
zu leisten.
0.2.4
Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen s. 0.2.3
0.2.5
Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Es sind die geltenden Vorschriften zu beachten.
Die Hinweise im Bericht zur Baugrunduntersuchung und abfallrechtlichen Untersuchung in Anlage 7 auf belastete Bausubstanzen und die entsprechenden arbeitsschutz-/abfallrechtlichen Bestimmungen sind
einzuhalten / zu beachten.
0.2.7
Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten Pläne und Berechnungen für Hilfskonstruktionen, Gerüste, Transportbrücken etc. sind, soweit erforderlich, durch den AN selbst zu fertigen. Für die Zweckmäßigkeit, Richtigkeit und Standsicherheit dieser
Teile haftet der AN.
0.2.12
Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von
Hilfsstoffen. Die Materialvorgaben und Baustofflisten gem. Musterbaubeschreibung sind zu beachten. Das Gebäude wird nicht zertifiziert, daher entfallen die Anforderungen an die Dokumentation gem.
Musterbaubeschreibung Seite 61 - 69, bzw. werden durch die Vorgaben der einschlägigen Richtlinien und Normen ersetzt.
0.2.13
Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Alle eingebauten Materialien müssen die gesetzlich
festgelegten Eignungsnachweise (z.B. nach EU-Bauproduktenverordnung etc.) besitzen. Für den Einbau von RCL-Materialien und der Entsorgung von
mineralischen und organischen Bodenmaterialien sind ebenfalls die erforderlichen Nachweise vorzulegen.
0.2.20
Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Gemäß Vertragskonzept (vgl. Anlage B4) erfolgen parallel zum Ausbau des Gebäudes bereits AG-seitige Installations- bzw. Einrichtungsarbeiten (z.B. Gewerbekälte, Kühlmöbel, Werbung etc.)
0.2.21
Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf
die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche ⌡13 Abs.4 Nr.2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag.
Wartungsangebote über sämtliche entsprechenden Anlagen
sind zur Abnahme einzureichen.
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.3.1
Wenn andere als die in den ATV DIN 18299 bis DIN 18451 vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben. Die Bauaufgabe beinhaltet sämtliche erforderliche Leistungen zum schlüsselfertigen Umbau des Gebäudes
einschl. Erdarbeiten und Arbeiten an Parkplatz und Einfriedung innerhalb der Leistungsgrenze.
Kurzbeschreibung des Gesamtprojekts:
02 Abbruch-, Erdarbeiten,
Entwässerungskanal-, Abdichtungsarbeiten
02
Abbruch-, Erdarbeiten,
Entwässerungskanal-, Abdichtungsarbeiten
02.02 Erdarbeiten
02.02
Erdarbeiten
02.03 Entwässerungskanal-, Abdichtungsarbeiten
02.03
Entwässerungskanal-, Abdichtungsarbeiten
02.04 Entsorgungskosten außerhalb der
Pauschale
02.04
Entsorgungskosten außerhalb der
Pauschale
06 Außenanlagen
06
Außenanlagen
Maßgebende technische Vorschriften Maßgebende technische Vorschriften
Für Erd- und Kanalarbeiten DIN 18300 + 18306 sowie
Betonarbeiten DIN 18331 und Schlosserarbeiten DIN 18360
gemäß den maßgebenden technischen Vorschriften der
entsprechenden Gewerke in den Bereichen 01.03 (Rohbau)
und 01.04 (Ausbau) dieser Ausschreibung.
Für die Landschaftsbauarbeiten, Pflasterdecken,
Plattenbeläge, Asphaltarbeiten, Einfassungen und
Verkehrswegebauarbeiten sowie deren Unterbauten gelten
DIN 18320, DIN 18315, DIN 18316, DIN 18317 und DIN
18318.
Ergänzend werden die Regelungen der ZTV SoB-StB 20, ZTV
E-StB 17 sowie der ZTV A-StB in der jeweils zur
Auftragsvergabe gültigen Fassung vereinbart. Für
sämtliche Asphaltarbeiten gelten die ZTV Asphalt-StB 26
Teil 1 bzw., soweit für Arbeiten im Bestand
einschlägig, die ZTV Asphalt-StB 26 Teil 2 sowie die TL
Asphalt-StB 26 in der jeweils gültigen Fassung.
Die darin enthaltenen Anforderungen sind für
Asphaltarbeiten mit Einbau ab 01/2027 zu beachten.
Zusätzlich gelten ebenso alle für die Ausführung der
jeweiligen Arbeiten notwendigen DIN, EN und Iso-Normen
sowie sonstige Vorschriften, Bestimmungen,
Verarbeitungsrichtlinien und Merkblätter der
Hersteller, jeweils in der zum Vertragsschluss gültigen
Fassung einschließlich der Änderungen und Beiblätter,
sowie die Festlegungen in den nachfolgenden Texten.
Grundsätzlich sind in diesem Titel sämtliche Leistungen
der Außenanlagenflächen außerhalb des Bauwerks bis zur
grafisch definierten Leistungsgrenze erfasst.
Allgemeine Festlegungen
Verdrängtes Material aus den Erdarbeiten, z.B. durch
den vorzunehmenden Grundstückshöhenausgleich,
Grabarbeiten, Fundamente in Außenanlagen,
Bordsteinanlagen, Rinnen etc. geht grundsätzlich in das
Eigentum des Auftragnehmers über und ist zu entsorgen,
für belastetes Material ist das Procedere gem. den
Technischen Vorschriften zu Titel 01.02.2 Erdarbeiten
einzuhalten.
Erforderliches Austausch- und Verfüllmaterial für
Gräben, Schächte und die Profilierung der Außenflächen
ist zu liefern und einzubauen einschl. der
erforderlichen Verdichtung und
Lastplattendruckversuche.
Für die Ableitung von Oberflächenwasser sind geeignete
Einläufe auszubilden. Die Oberflächen müssen mit einem
entsprechenden Gefälle zu den Entwässerungspunkten
ausgebildet werden.
Die Ein- und Ausfahrten des Grundstücks zu den
angrenzenden öffentlichen und/oder privaten
Grundstücken sind so herzustellen, dass keine
Niederschläge vom Vertragsgrundstück auf die
angrenzenden Grundstücke gelangen, z.B. durch die
Anordnung von Entwässerungsrinnen bzw. durch geeignete
Gefälleausbildung.
Böschungs- / baugrubensichernde Maßnahmen, die sich aus
der Planung und/oder den einschlägigen Vorschriften
ergeben, sind vorschriftsmäßig auszuführen.
Erforderliche Stützwände sind gem. Ausführungsplanung
zu errichten.
Der Anschluss der Ein-/Ausfahrt, der Grünflächen sowie
des Fußwegs an die Zufahrtstraße Lichtensteinstraße
erfolgt an den Straßenbordstein, der Anschluss an die
Seitenstraße bis an die Verbindung zwischen den
seitlich angrenzenden Straßenbordsteinen.
Sämtliche Höhenangaben in der Außenanlagenplanung sind
vorab anhand der örtlich vorhandenen Referenzhöhen an
den Anschlüssen zu Bestandsflächen und -kanälen zu
prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist vor Ausführung die
Bauleitung zu informieren.
Festlegungen zu befestigten Flächen / Randsteinen
Treppen im Außenbereich sind mit Betonfertigteilstufen
auf entsprechendem Unterbau herzustellen, es sei denn,
sie sind planerisch als Stahltreppen erfasst, dann
erfolgt die Abrechnung unter 1.4.7.
Abmessungen gem. Planung. Die Rutschsicherheit ist
entsprechend den behördlichen Anforderungen
sicherzustellen.
Die Parkplatzmarkierung erfolgt im Asphaltbereich in
Heißplastik.
Markierungsarbeiten im Asphaltbereich, auch
Zufahrtsmarkierungen, Richtungspfeile und
Zebrastreifen, sind mit Kaltplastik aufzubringen.
Markierungen der Sonderstellplätze (Behinderten-/
Eltern-Kind-Stellplätze) sind, zusätzlich zur
Beschilderung, als Betonpflastereinleger mit
ausreichend großen Piktogrammen herzustellen.
Die Pflaster- und Betonplattenfugen sind mit
Fugenmaterial der Lieferkörnung 1/3 mm vollflächig bis
zum vollständigen Fugenschluss zu verfüllen.
Bordsteinanlagen:
Hochbordsteine 12/15/30 cm im Bereich der Gehwege und
Schrammborde entlang des Gebäudes sowie an der
seitlichen Parkplatzzufahrt gem. Planung,
Höhendifferenz zu Fahrwegen 10 cm
Betonwinkelsteine nach ZTV-Ing, Höhen nach Bedarf, bei
Fortführung von Bordsteinlinien in gleicher Breite (12
cm) auszuführen
Hochbordsteine 12/15/30 cm von Parkplätzen zu
Grünflächen (sichtbare Höhe = 10 cm)
Tiefbordsteine 8/30 bzw. 12/30 als Randeinfassungen von
Parkflächen und gepflasterten bzw. geschotterten
Flächen
Die entsprechenden Übergangsprofile und Absenker sind
zu beachten und einzurechnen.
Die Bordsteine sind aus Beton nach DIN EN 1340 und DIN
18318 in Beton C 20/25, auch bei begehbaren Flächen, zu
versetzen.
Alle Radien 0,5 -= 8,0 m sind mit entsprechenden
Formsteinen auszuführen. Größere Radien werden mit 50
cm langen Bordsteinen hergestellt.
Bordsteinecken sind möglichst mit Formsteinen
auszuführen, ansonsten auf Gehrung zu schneiden.
Erforderliche Bewegungsfugen sind vorzusehen.
Festlegungen zu Landschaftsbau- und
Bepflanzungsarbeiten
Vegetationstragschicht
Die Vegetationstragschicht und der Baugrund sind in
ihrer Beschaffenheit den Festlegungen der DIN 18916,
Abschnitt 5.4 entsprechend herzustellen und sind
entsprechend aufzuarbeiten bzw. vorzubereiten, einschl.
Tiefenauflockerung, Geländemodellierung und herstellen
eines Grobplanums.
Vegetationstechnische Arbeiten
Versorgungsleitungen sichern
Beim Bodenaushub vorgefundene Versorgungs- und
Entwässerungsleitungen sind freizulegen und gem.
Angaben der Versorgungsträger zu sichern.
Im Bereich der Baumstandorte an den Parkplatzbeeten
Sicherung mit einer PE-Abdichtungsbahn, ca. 3 mm stark,
herstellen.
Oberbodenandeckung
Andeckung von Oberboden gem. DIN 18915.
Die Einbaustärke beträgt:
An Baumstandorten gem. "Stockholmer Modell"
An Strauch- und Bodendeckerstandorten bis 40 cm
Im Bereich der Rasenflächen 30 cm
Der hierzu benötigte und vom Auftragnehmer angelieferte
Oberboden ist unter Beachtung der DIN 18915, 18916,
18300 und DIN 18320 zu verarbeiten bzw. in Feinplanum
zu bringen.
Vegetationsflächen bearbeiten
Vor Pflanzung sind die Pflanz- und Rasenflächen zu
lockern und mit mineralischem Volldünger zu düngen.
Baumstandorte
werden mit Bodengemisch als Baumobersubstrat z.B.
"Vulkatree Plus" 0/16 verbessert. Das Bodengemisch muss
der RAL-GZ 253 und in Anlehnung der FLL Richtlinie
entsprechen. Es besteht aus einem Unterboden / Lava /
Bims-Basis in homogener Mischung der Körnung 0-16mm
Feinplanum
Nach Bodenbearbeitung, vor und nach Pflanzung, sind die
Pflanz- und Rasenflächen mittels Rechen ins Feinplanum
zu legen. Zulässige Höhenabweichung
<= + 3 cm bei einer 4 m Latte
Anschlüsse zu Kanten und Belägen - 2 cm.
Anfallende Wurzeln und Steine d > 5 cm ablesen und zur
AN-Kippe abfahren.
Bepflanzung
Bei Lieferung aller Pflanzen sind die Gütebestimmungen
des BDB neuester Fassung maßgebend. Nicht diesen
Bestimmungen entsprechende Pflanzware wird
grundsätzlich nicht abgenommen und ist auszutauschen.
Eine gesonderte Besichtigung der Pflanzenlieferung
durch die Bauüberwachung erfolgt nach Erstanpflanzung.
Der AG behält sich vor, Solitärbäume und Solitärgehölze
geforderter Größe in der Baumschule selbst auszusuchen.
Ersatzlieferungen für in Art und Größe nicht lieferbare
Pflanzen sind nur nach Rücksprache mit der Bauleitung
des AG und nach schriftlicher Festlegung möglich.
Bei allen Bäumen, Gehölzen und Bodendeckern wird eine
Anwuchsgewährleistung von 100 % für die Dauer eines
Jahres nach Endabnahme festgelegt. Die Kontrolle des
erfolgreichen Anwachsens erfolgt im ersten Sommer nach
Pflanzung. Die Ersatzlieferung muss in dem
darauffolgenden Herbst erfolgen.
Pflanzenlieferung ggf. in mehreren Einzellieferungen
entsprechend den Pflanzabschnitten, abhängig vom
Baufortschritt, der Witterung und der Jahreszeit.
Pflanzung ohne Kunststoff-Gittertöpfe.
Es sind nur sortenechte Gehölze zu verwenden.
Falsche Lieferungen sind auch nach Ablauf des ersten
Pflegejahres durch den AN auf eigene Kosten
auszutauschen.
Auf Anfrage vom AG bzw. der Bauüberwachung ist die
Lieferbaumschule vor Pflanzenlieferung anzugeben.
Folgende Pflanzen sind für die Flächen vorgesehen:
Baumpflanzungen, Stückzahlen gem. Außenanlagenplan, als
säulenförmige, heimische hochstämmige Laubbäume,
Stammumfang: mindestens 18 cm, als heimische Laubbäume,
Heister der Qualität Hochstamm, 3xv. a.e.w.St., m. DB,
Höhe 200-250 cm, Arten z.B. Säulen-Feldahorn.
Unterflur-Baumquartiere gem. "Stockholner Modell".
Strauch- und Heckenpflanzungen / Bodendecker in Beeten
gem. Außenanlagenplan:
In Abstimmung mit der Bauleitung Bepflanzung mit
Bodendeckern mit Rindenmulchumdeckung d = 8 cm auf
Mulchfolie; 4 Bodendecker / m² der Qualität:
verpflanzte Sträucher, 3 - 4 Triebe, o.B., 40-60 cm
Durchmesser und Höhe
Arten:
Rosa "The Fairy" - rosa Zwergrose
Rosa "Swany" - weiße Zwergrose
Allgemeines zu den Pflanzarbeiten
Pflanzzeit
Die artbedingten Besonderheiten, die örtlichen
Bodenverhältnisse und die Witterung sind zu beachten.
Pflanzenlieferung und -arbeiten
Vor der Pflanzung erfolgt die Absteckung durch den AN
entsprechend der Ausführungsplanung.
Sämtliche Absteckungen müssen vom AG bzw.
Bauüberwachung vor Pflanzung freigegeben werden.
Sämtliche Vorgaben des gültigen Nachbarrechtsgesetzes
sind maßgebend.
Pflanzen müssen ausgetrieben haben bzw. voll im Saft
stehen. Trockene und beschädigte Pflanzenteile müssen
entfernt sein. Die Pflanzen müssen frei von Schädlingen
und Krankheiten sein und in ihrer Beschaffenheit der
Festlegung der DIN 18916 entsprechen.
Für Verankerungen und Schutzvorrichtungen gilt ebenso
die DIN 18916.
Die Pflanzen sind fachgerecht zu liefern und zu
pflanzen.
Pflanzgruben sind für alle Pflanzen auszuheben.
Durchmesser entsprechend der Ballengröße /
Wurzelvolumen, mit seitlichem Füllraum von 20cm, in
erforderlicher Tiefe. Flächen horizontal und geneigt.
Aushub nach Bedarf zum späteren Wiedereinbau auf der
Baustelle lagern bzw. abtransportieren und entsorgen.
Lockern der Sohle und Wandungen ca. 10 cm, Bodengruppe
4-8.
Pflanzschnitt fachgerecht durchführen, Bäume in
ausgehobene Pflanzgruben mit Wurzelballenverankerung
einsetzen, Bodenaushub mit Bodenverbesserungsstoffen
mischen und Pflanzgrube auffüllen, außerhalb des Kegels
innerhalb des Fundeamentringes verdichten nach
Anforderungen für die Park- und Verkehrsflächen.
Überschüssiger Boden kann im Baufeld verteilt werden.
Pflanze durchdringend wässern. An allen Gehölzen (bis
auf die Bodendecker) ist ein Gießrand herzustellen∩.
Die Bäume sind mit Baumverankerung als Dreibock bzw.
bei Heister Pfahlverankerung mti 3 bzw. 1 Stc.
Baumpfählen, Zopf D 8/10 cm, Länge 2,75 m, angespitzt
udn voll cyanisiert, Scherenzaunlatten, Befestigung mti
3 Stck Baumbändern aus doppelt geflochtenem Kokosstrick
in einer doppelten Schlinge, dicht umwickelt
(Weberknoten), herzustellen.
An diesen Bäumen ist ein Wildverbissschutz aus grünen
Plastikspiralen, h = 120 cm, herzustellen.
Ein Baumbelüfter- und Versorgungssystem entsprechend,
mit 4 Versorgungsleitungszugängen mit Deckel je Baum,
ist an allen Bäumen vorzusehen, bestehend aus einem
kokosumwickelten Kunststoffdränrohrring mit 1,40 m
Durchmesser, Rohrdurchmesser = 100 mm, in 2 Ebenen um
den Wurzelballen verleg , durch 4 T-Stücke mit Kappe
nach oben zugänglich, und zusätzlich 4
Belüftungsstutzen je Baum.
Die nach oben zeigenden Anschlüsse müssen bis 5 cm über
Niveau verlängert und mit einer Kappe geschlossen
werden; Oberkante oberer Ring ist 40 cm, Oberkante
unterer Ring ca. 1,30 m unter Niveau.
Frostschutz ist durch Kalkung der Hochstämme bis zum
Kronenansatz herzustellen.
Alle Pflanzflächen sind mit Geo-/Unkrautvlies und
Rindenmulch abzudecken. Rindenmulchmaterial
entsprechend den Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft
"Rinde für Pflanzenbau" aus zerkleinerter,
naturbelassener Baumrinde.
Es wird nach Abschluss der Pflanzarbeiten ca. 8 cm hoch
angedeckt. Die Flächen setzen sich aus Einzelstandorten
zusammen.
Gehalt von Insektiziden unter 0,5 mg/kg Frischmasse.
Mischung: RM 2
Körnung in mm: 0-40
Das Vorlegen eines Gütezertifikates, insbesondere
bezüglich des Nachweises der Insektizidfreiheit, kann
durch den AG verlangt werden und wird nicht gesondert
vergütet.
Anwuchsgarantie / Abnahme
Der AN übernimmt das Risiko des Anwachsens der Pflanzen
entsprechend DIN 18916 und die Gewährleistung gem. ⌡ 13
VOB/B. Düngung, Bewässerung und Säuberung der
Pflanzflächen innerhalb der Fertigstellungspflege
obliegen dem AN.
Fertigstellungspflege
Die Fertigstellungspflege beginnt unmittelbar nach der
Pflanzung und endet mit der Abnahme. Sie hat zum Ziel,
einen Zustand zu erreichen, der bei der anschließenden,
bauseitigen Entwicklungspflege eine gesicherte
Weiterentwicklung der Stauden und Gehölze ermöglicht.
Sämtliche Arbeiten zur Fertigstellungspflege sind hier
einzukalkulieren.
Wässern
Die Pflanzflächen sind in der Zeit von Mitte März bis
Ende September zu wässern, wenn Niederschläge in
ausreichender Menge ausbleiben. Frequenz und Menge
richten sich dabei nach den jeweiligen
Pflanzenansprüchen und der Witterung am Standort.
Das Wasser kann den vorhandenen Zapfstellen gegen
Erstattung der Wasserkosten entnommen werden.
Lockern und Säubern der Pflanzflächen
Die Pflanzflächen sind i. d. R. 5 mal jährlich zu
hacken. Dabei sind die Pflanzflächen zu lockern und von
Unkräutern zu säubern. Dauerunkräuter sind auszugraben.
Baumverankerungen sind nachzurichten. Erforderliche
Düngungen sind entsprechend der Art der Pflanzen und
den örtlichen Standortbedingungen einzuarbeiten.
Rasenflächen sind innerhalb der Fertigstellungspflege
zu mähen. Das Schnittgut ist unverzüglich aufzunehmen
und zur AN-Kippe zu beseitigen. Die Wuchshöhe des
Rasens darf 10 cm nicht überschreiten.
Abnahme
Die Abnahme ist vom AN schriftlich zu beantragen. Bei
Gehölz- und Staudenpflanzungen wird der abnahmefähige
Zustand, das Angewachsensein, i. d. R. in der
Jahresmitte feststellbar sein. Nur eine fertige
Leistung kann abgenommen werden. Ist der Zustand zur
Objektübergabe noch nicht erreicht, erfolgt für den
Bereich der Pflanzungen nur eine Leistungsfeststellung,
die Teilabnahme dieser Leistungen erfolgt dann nach
Beendigung der Fertigstellungspflege.
Mit der Abnahme versichert der AN, dass die Leistung
vertragsgerecht und mängelfrei erbracht ist. Werden bei
der Abnahme der Fertigstellungspflege nicht angegangene
oder während der Pflegezeit eingegangene Pflanzen
festgestellt, so sind diese durch mangelfreie Pflanzen
zu ersetzen, einschl. der zusätzlichen
Fertigstellungspflege.
Die Gewährleistungszeit beginnt mit der Abnahme der
Pflanzen und endet ein Jahr später.
An die Fertigstellungspflege schließt sich die
Entwicklungs- und Unterhaltpflege (gesondert
anzubieten) an.
Die Arbeiten an den befestigten Flächen in den
Außenanlagen sind aufgeteilt in Bauabschnitte
entsprechend den Bauabschnittsplänen in Anlage A1 zu
auszuführen, das ist bei der Kalkulation zu
berücksichtigen. Sich hieraus ergebende Aufwendungen
für provisorische Regen- und Schmutzwasserableitung,
Umlagern der Baustelleneinrichtung sowie Einzäunung der
jeweiligen Arbeitsbereiche sind in der
Baustelleneinrichtung Pos. 01.01.1.1 einzurechnen.
Maßgebende technische Vorschriften
06.01 Baustelleneinrichtung
06.01
Baustelleneinrichtung
06.02 Abbrucharbeiten
06.02
Abbrucharbeiten
06.03 Einbauarbeiten
06.03
Einbauarbeiten
06.04 Grünanlagen, Schotterbeete
06.04
Grünanlagen, Schotterbeete
06.05 Einbauten
06.05
Einbauten
06.06 Arbeiten auf Nachweis
06.06
Arbeiten auf Nachweis