To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Inhaltsverzeichnis Projekt : 2151 Nutzungsänderung Krombacher- Hoesch-Hallen
LV 46 Sanierung Dach und Wand Krombacher- Halle D
1. Baubeschreibung
2. Baubeteiligte
3. Allgemeine und spezifische Vorbemerkungen
4. Besondere Vertragsbedingungen
5. Planunterlagen (gewerkspezifisch)
6. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (gewerkspezifisch)
Inhaltsverzeichnis
1.1 Baubeschreibung Allgemeine Projektbeschreibung:
Die Fa Krombacher Brauerei, Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG plant am Standort, Hammerstraße 11, 57223 Kreuztal die Umnutzung der Hallen A bis F und G des ehemaligen Hoesch- Hallenkomplexes.
Im Vorfeld der Umnutzung wird der marode Teil der Halle A einschließlich des hier befindlichen Büro und Werkstattbereiche abgebrochen und der verbleibende Teil ertüchtigt.
2025 wurde der Übergang der Hallen D und G zu den weiterführenden fremdgenutzten Hallenkomplexen zurückgebaut und gemäß den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes distanziert mit einer Giebelwand verschlossen.
Eine weitere brandschutztechnische Trennung erfolgte in den Bereichen des Übergangs der Halle B zu F bzw. in der Verlängerung zwischen den Achsen ca. C3 und C4 bzw. D2 bis D4. In dem ca. 12 m breiten Bereich erfolgt ein vollständiger Rückbau jeglicher Bestandskonstruktion einschließlich Stahlunterkonstruktion, Ertüchtigung des Bestandes, Rückbau jeglicher Dach und Wandbeläge sowie Tragwerke.
Die damit offenen Hallen wurde durch endständdige in das System integrierte Giebelwände neu verschlossen.
Die in den Hallen noch befindlichen Gruben und Vertiefungen wurden egalisiert, aufgehende Maschinenfundamentierungen zurückgebaut und die gesamte Hallenflächemit einer für die Lagerung der Materilien geeigneten Bodenplatte neu aufgebaut.
Die gesamte Bodenfläche im Brandabschnitt 2 wurde mit einem Asphalt neu belegt.
An allen Übergängen wurden die Tore und Türen entsprechend der neuen Bodenhöhe angepasst.
Die Dachfläche befiden sich in unterschiedlichen Erhaltungszuständen und muss in großen Teilbereichen saniert werden. Hierzu werden die Hallen differenziert betrachtet und mit verschiedenen Sanierungskonzepten bearbeitet. Das in der Dachfläche befindliche Drahtglaslichtband wird im Regelfall demontiert und mit durch eine geschlossene Dachfläche mit den notwendigen Rauchabzugsflächen ergänzt.
Im direkten Umfeld der "Brandschneisen wird die Dachfläche durch brandschutztechnisch qualifizierte Materialien ausgetauscht. In den Bestandsflächen werden neue Wärme- und Rauchabzugsflächen erstellt bzw. bestehende Elemente ausgetauscht.
Die technische Gebäudeausrüstung der Hallen wird komplett überarbeitet und den Anforderungen der neuen Nutzung entsprechend neu errichtet.
Die Arbeiten im Brandabschnitt 2 wurden 2025 komplett abgeschlossen.
Im 2026 auszuführenden Brandabschnit 1 und Aussenanlagen erfolgt der Neubau des Kanalnetzes von der Einleitungsstelle entlang den IFS- Hallen, um den Hallenkomplex der durch die Krombacher genutzten Hallen und durch die beiden 2025 erstellten Brandschneisen. Hierzu wird der Boden aufgebrochen, der Kanal verlegt und die Oberflächen wiederhergestellt. In den Gebäuden werden die teilweise maroden bzw. an dem abgängigen Kanal anstehenden Dachentwässerungen neu verlegt und zu dem neuen Kanal geführt. In den Bereichen der von der Krombacher genutzten Hallen werden die Logisikbereiche der Aussenanlagen neu aufgebaut bzw. strukturiert.
Im Brandabschnitt 1 soll zunächst nur die marode Halle D Instand gesetzt werden. Hier erfolgt die Anpassung der tragenden Konstruktion zur Herstellung neuer Gebäudeöffnungen, Teilsanierung der Wandflächen und ein kompletter Austausch der Halleneindeckung.
Die Elektroinstallation der Hallen wird vollständig erneuert. Ein neuer Trafo wird im Bereich der zwischenzeitlich abgebrochenen Halle A errichtet und angeschlossen.
Im Zuge der Umbaumaßnahme werden die provisoren in den Brandschneisen zurückgebaut und die hier noch geführten Medien erdgeführt neu verlegt.
Die Konstruktionen wurden als Stahlkonstruktion erstellt und mit einer Isowand ML100 vertikal verkleidet. PC- Verglasungen werden instandgesetzt bzw. ausgetauscht.
Die Dacheindeckung erfolgt mittels Trapezblechen und Warmdachaufbau. Soweit möglich soll die bestehende Tragschale erhalten bleiben.
In den Umfassungsflächen werden Tür, Tor und Lichtbandflächen saniert bzw. neu integriert.
Abmessungen der zu errichtenden Baukörper:
Brandabschnitt 1:
Halle A- Verbleib: Breite ca. 85,00 m
Tiefe: ca. 27,00 m
Firsthöhe: ca. 16,35 m
Fläche: ca. 2.300 m²
Halle B: Breite ca. 116,00 m
Tiefe: ca. 17,50 m
Firsthöhe: ca. 13,31 m
Fläche: ca. 2.030 m²
Halle C: Breite ca. 116,00 m
Tiefe: ca. 17,50 m
Firsthöhe: ca. 13,59 m
Fläche: ca. 2.030 m²
Halle D: Breite ca. 55,00 m
Tiefe: ca. 22,00 m
Firsthöhe: ca. 12,61 m
Fläche: ca. 1.210 m²
Brandabschnitt 2:
Halle C: Breite ca. 133,00 m
Tiefe: ca. 17,50 m
Firsthöhe: ca. 13,59 m
Fläche: ca. 2.327 m²
Halle D: Breite ca. 44,00 m
Tiefe: ca. 22,00 m
Firsthöhe: ca. 12,61 m
Fläche: ca. 968 m²
Halle F: Breite ca. 91,50 m
Tiefe: ca. 25,00 m
Firsthöhe: ca. 20,68 m
Fläche: ca. 2.290 m²
Halle G: Breite ca. 101,00 m
Tiefe: ca. 24,00 m
Firsthöhe: ca. 19,53 m
Fläche: ca. 2.430 m²
Gesamtfläche: Fläche: ca. 115.585 m²
Primäre Konstruktionsmerkmale:
Gründung und Sockel der Halle wurden in Stahlbetonbauweise, teilweise als Fertigteile oder Mauerwerk errichtet. Die Hallenkonstruktion erfolgte mittels Stahlrahmen mit Trapezblech oder Isowandverkleidung. Teilbereiche wurden auch als Holzkonstruktion erstellt. Die Dachflächen wurden offensichtlich zunächst als Kaltdach erstellt und in unterschiedlichen Varianetn zu einem Warmdach mit geringen Dämmstärken ausgebaut.
Untergeordnete Bauteile werden entweder in Massivbauweise ( Stahlbeton und Mauerwerk ) oder in Stahlskelettbauweise erstellt.
Zugänglichkeit der Baustelle:
Das Betriebsgelände liegt an der Hammerstraße in Kreuztal. Die Zufahrt erfolgt über die gemeinsame, Pförtnergeregelte Betriebszufahrt und kann mit jeglichem Fahrzeug befahren werden. In den Hallen sind im Regelfall flächendeckend Fahrwege vorhanden.
Durch die Abbruchmaßnahme werden weitere Zufahrtsmöglichkeiten geschaffen. Der Ablauf der folgenden Arbeiten ist dahingehend geplant, dass sowohl jeglicher Baustellenverkehr, als auch ein Teil des Werkverkehrs über diese Zufahrt abgewickelt werden.
Der Werkverkehr kreuzt zusätzlich das Baufeld und muss dauerhaft aufrecht erhalten werden. Eine enge Abstimmung mit dem Werkverkehr und die Herstellung verschiedener temporären Baustraßen und Bauzustände ist daher notwendig.
Äußere Einflüsse durch Nachbarbebauung oder Produktion:
Das Firmengelände befindet sich in einem Indusriehallenkomplex. Durch die angrenzende Bebauung entstehen ausgenommen des Hallenübergangs keine Einflüsse auf das Bauvorhaben. Besondere Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sind den jeweiligen LV-Positionen und den Vorbemerkungen zu entnehmen.
Der innerbetriebliche Verkehr sowie externer LKW Verkehr bzw. die Nutzung der Mitarbeiter- und
Besucherparkplätze werden durchgängig aufrecht erhalten.
Besondere Hinweise:
Die Baustelleneinrichtung ist in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung durchzuführen. Die innerbetrieblichen Abläufe dürfen durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden.
Der auf dem Grundstück laufende Produktionsbetrieb darf unter keinen Umständen durch Baumaßnahmen gestört werden, hierdurch sind Behinderungen des Bauablaufes nicht auszuschließen.
Evtl. anfallende Mehrkosten durch Unterbrechungen im Bauablauf können gegenüber dem Auftraggeber nicht geltend gemacht werden.
1.1 Baubeschreibung
1.2 Besondere Baubeschreibung Dach und Wand 1.2 Besondere Baubeschreibung Dachabdichtungsarbeiten
Die Dachabdichtungsarbeiten umfassen die stark differenziert ausgeführten Dachflächen der einzelnen Hallen des Bestandes mit Anschluss an die abgrenzenden Attiken, Bestandswandswände und Rinnenanlagen.
Im Umfeld der Arbeiten werden umfangreiche Kanalbauarbeiten ausgeführt. Sich überschneidende Zufahrtsbereiche und eine detaillierte Abstimmung sind zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird die Peripherie des Baufeldes weiterhin durch Betriebsverkehr genutzt.
Das Gesamtbaufeld ist differenziert zu betrachten.
Die Gesamtarbeiten teilen sich in unterschiedliche Arbeitsbereiche auf.
- Abbruch vorhandener Konstruktionen und Trennung von Dachflächen und Teildachflächen
- Rückbau oder Ertüchtigung der vorhandenen Lichtbänder bzw. Verschluss durch brandschutztechnisch qualifizierte Materialien.
- Teilrückbau, Abbruch, Ertüchtigung und Neubau der Dachflächen und Herstellung neuen RWA-Anlage, brandschutztechnisch qualifizierter Flächen und ausschmelzbarer Flächen.
- Hallenweiser Rückbau der Dachabdichtungen und Neueindeckung nebst Anschlüssen.
Im Bereich zum Altbstand sind diverse Übergänge zu schaffen, welche im Bauablauf gesondert zu betrachten sind.
Sicherheitshinweise:
Das Baufeld liegt im Verkehrsbereich einer in Betrieb befindlichen Produktion. Das Baufeld selber wird gegenüber den Produktionsstätten durch den AN lokal abgegrenzt. Im Baufeld befinden sich jedoch während der gesamten Montageleistung Containerstellplätze des AG, welche dauerhaft durch den Werksverkehr (Stapler und LKW) angefahren werden. Es wird hierzu eine spezielle Einweisung durch den Sicherheitsingenieur erfolgen.
Teile der aktuell vorhandenen Dachflächen sind destabilisiert und dürfen nicht betreten werden. Für die Arbeiten müssen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, Arbeiten können teilweise nur von unten ausgeführt werden.
1.2 Besondere Baubeschreibung Dach und Wand
2. Baubeteiligte Bauherr:
Krombacher Brauerei
Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG
Hagener Straße 261
57223 Kreuztal
Generalplanung:
Stoppacher Ingenieurgesellschaft mbH
Zur Kreuzkapelle 18
57271 Hilchenbach
Ausführungsplanung und Ausschreibung:
Stoppacher Ingenieurgesellschaft mbH
Zur Kreuzkapelle 18
57271 Hilchenbach
2. Baubeteiligte
3. Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen:
Grundlage des Leistungsverzeichnisses ist die VOB in der derzeit gültigen Fassung, insbesondere die Ausführungen im Teil C, weiterhin gelten die anerkannten Regeln der Technik.
Dem Auftragnehmer werden rechtzeitig vor Baubeginn die geprüften und freigegebenen Pläne zur Verfügung gestellt.
Die Ausführungszeichnungen sind örtlich zu überprüfen, Differenzen rechtzeitig vor Bauausführung der Bauleitung bekanntzugeben.
Vor Angebotsabgabe ist das Baufeld zwingend zu besichtigen. Eine ausreichende Ortskenntnis wird vom Bieter mit Abgabe des Angebotes bestätigt. Hierin sind alle Belange der betrieblichen Einschränkungen ausdrücklich zu berücksichtigen. Die Bauantragspläne, die statische Berechnung und weitere Planunterlagen können im Planungsbüro jederzeit gerne nach Terminabsprache eingesehen werden.
Die gesamte Baustelleneinrichtung ist so anzuordnen, dass Störungen durch Lärm weitestgehend vermieden werden.
Es liegt in der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers, diese Besonderheit zu berücksichtigen.
Im Leistungsumfang sind alle zur Ausführung der beauftragten Leistung erforderlichen Hebezeuge, Lastenaufzüge, Hebebühnen, Kräne, Aufenthalts- und Lagerräume etc. enthalten.
Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung, wenn nicht in den Angebotspositionen separat erfasst.
Alle für die Ausführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Einmess- und Aufmaßarbeiten sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer ist für die Einmessung, das Herstellen der Schnurgerüste und die Einhaltung der zulässigen Maßtoleranzen verantwortlich.
Die Gebäudeabsteckung erfolgt durch ein gesondert beauftragtes Ingenieurbüro.
Es ist alleinige Aufgabe des AN, sich von allen zuständigen Behörden (Tiefbauamt, Straßenbauamt, Strom- und Gas-Energieversorger, Wasserversorgung und Telefon etc.) vor Baubeginn die entsprechenden Zustimmungen einzuholen.
Die genannten Auflagen und Einschränkungen der Vorbemerkungen berechtigen nicht, Mehrkosten geltend machen zu können.
Die Einreichung von Sondervorschlägen ist gestattet, jedoch dürfen dem Auftraggeber weder in qualitativer noch in zeitlicher oder preislicher Hinsicht Nachteile gegenüber der Ausschreibung entstehen.
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen:
Besonders wird hiermit auf die Einhaltung der Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie auf die Herstellung von Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach VOB, Teil C, DIN 18331, Abs 4.2.1 und 4.2.14 hingewiesen.
Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, die über das übliche Maß hinausgehen, sind bei dieser Maßnahme in erheblichem Maße zu erwarten, da gefährliche Arbeiten durchgeführt werden.
Firmenbauleiter, Sicherheitsfachkraft und Ersthelfer sind der örtlichen Bauleitung vor Aufnahme der Arbeiten zu benennen.
Von allen Personen auf der Baustelle sind die vorgeschriebenen persönlichen Sicherheitsausrüstungen zu tragen. Ebenso ist die Baustellenordnung zu beachten.
Bauschuttentsorgung und Baureinigung:
Die umweltschonende Müllvermeidung bzw. ordnungsgemäß getrennte Entsorgung aller vom Auftragnehmer verursachten Abfälle ist eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu organisieren. Schuttcontainer werden durch den Bauherrn bereitgestellt und sind zwingend zu verwenden. Die Entsorgung erfolgt durch den Auftraggeber.
Nach Fertigstellung der Leistungen in Bauabschnitten, Geschossen oder dgl. bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung sind alle Bauschuttreste, Verpackungsmaterialien, etc. in o.g. Abfallcontainer zu transportieren.
Weiterhin sind alle ggf. vom Auftragnehmer verursachten Verschmutzungen an anderen Bauleistungen zu entfernen.
Bei Verstößen gegen die v.g. Festlegungen werden alle hierdurch entstandenen Kosten dem Verursacher in Abzug gebracht.
Terminplan:
Die Vorgaben des Terminplanes sind zwingend umzusetzen. Die jeweiligen Endtermine der Gewerke sowie die für die Folgegewerke umzusetzenden Zwischentermine werden pönalisiert.
Arbeiten auf Nachweis:
Tagelohnarbeiten und Nachtragsleistungen müssen vor Ausführungsbeginn vom Auftraggeber schriftlich beauftragt sein, Tagelohnzettel sind spätestens 3 Werktage nach Ausführung der Bauleitung vorzulegen. Später übergebene Tagesberichte werden durch den Bauherrn nicht mehr akzeptiert.
Nachunternehmerleistungen:
Wichtig: Vor Vergabe von Subunternehmerleistungen muss der Auftragnehmer die Zustimmung des Auftraggebers einholen.
Dies gilt auch und im Besonderen für weitere Nachunternehmervergaben des Subunternehmers. Entsprechende Untervergaben werden nur im Falle des unaufgeforderten Nachweises der qualitativen Gleichwertigkeit des Nachunternehmers gestattet.
Koordination auf der Baustelle/ Fachbauleitung:
Ein verantwortlicher, bevollmächtigter Vertreter des AN (Deutsch in Wort und Schrift) ist während und für die gesamte Ausführungszeit der beauftragten Leistungen namentlich in schriftlicher Form zu benennen. Der v.g. Bauleiter oder ggf. sein Vertreter (ebenfalls Deutsch in Wort und Schrift ) hat eine tägliche Anwesenheitspflicht auf der Baustelle. Der Bauleiter des AN ist verpflichtet jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeitsvorbereitung, Ausführung sowie alle termin- und kostenrelevanten Vorgänge zu erteilen.
Der Fachbauleiter ist zur Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen (Jour-Fix) während der Ausführungszeit des Gewerkes verpflichtet, in Absprache mit der Bauleitung kann die Teilnahmepflicht zeitweise ausgesetzt werden.
Ein Wechsel des Bauleiters, dessen Stellvertreters bzw. des Poliers ist nur mit Zustimmung des AG zugelassen.
Bautagebuch:
Der AN verpflichtet sich zur Dokumentation seiner Arbeiten u.a. arbeitstäglich Digitalfotos von den einzelnen Leistungsphasen bzw. Bauabschnitten anzufertigen und diese dem AG kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Ab Beginn der Ausführung hat der AN ein Bautagebuch zu führen. Folgende Inhalte sind verbindlich auszuweisen :
- Datum
- Bezeichnung der Baustelle / Bauteil
- Witterungsverhältnisse, wenn für die Ausführung relevant
- Anzahl der Arbeitskräfte mit Qualifikation
- Arbeitszeit
- ausgeführte Arbeiten, gegliedert nach Arbeitsbereichen
- besondere Vorkommnisse
- getroffene Anordnungen, Begehungen etc.
Die Übergabe an die Bauleitung hat wöchentlich, vorzugsweise in digitaler Form zu erfolgen.
Abrechnung und Abnahme:
- Für die Abrechnung hat der AN Abrechnungspläne zu erstellen.
- Für die Abrechnung sind monatliche leistungsbezogene und massenhinterlegte Abschlagsrechnungen,
jeweils zum Monatsende zu erstellen. Bei nicht erfolgter Leistungsmeldung wird der Leistungsstand zu
Lasten des AN durch die Bauleitung ermittelt.
- Gem. § 57 Abs. 1 Nr. 5 HOAI wird die Abnahme einmalig durchgeführt.
Wird die Abnahme durch wesentliche Mängel unmöglich, so trägt das ausführende Unternehmen die Kosten für die wiederholte Abnahme und die Kosten für die Überwachung der Mängelbeseitigung vor erneuter Abnahme.
Dokumentation:
Der Auftragnehmer hat zur Abnahme eine tabellarische Aufstellung der von ihm eingesetzten Materialien mit eindeutiger Bezeichnung vorzulegen, sowie alle Wartungs und Pflegeanleitungenzu zu übergeben.
Die fachgerechte Ausführung der Leistung ist per Fachbauleitererklärung / Fachunternehmerbescheinigung schriftlich zu bescheinigen.
Der AN ist für die Herbeiführung, Sicherung und Übergabe sämtlicher, erforderlicher Prüfungen, Prüfzeugnisse, Bescheinigungen oder Nachweise (Zulassungen / Übereinstimmungserklärungen), die für die behördliche Abnahme und Inbetriebnahme der von ihm erbrachten Leistungen erforderlich sind, verantwortlich.
Alle vorgenannten Bescheinigungen, Nachweise, etc. sind vor bzw. mit der Stellung der Schlussrechnung vorzulegen.
3. Allgemeine Vorbemerkungen
4. Besondere Vertragsbedingungen Vertragsbestandteile:
1. Vorbemerkungen und zusätzliche technische Vertragsbedingungen
2. Leistungsverzeichnis nebst Anlagen und Pläne des Aufstellers
3. Unfallverhütungsvorschriften und Baustellenordnung
4. VOB
5. Einschlägige DIN-Vorschriften
6. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers
Die Rangfolge der einzelnen Vertragsbestandteile wird durch die o.g. Reihenfolge festgelegt.
Vertragsstrafe gem. VOB/B, DIN 1961 §11:
0,2 % der Abrechnungssumme pro Arbeitstag bis zu maximal 5% der Auftragssumme
Gewährleistung gem. VOB/B, DIN 1961 §13:
nach VOB, Gewährleistungszeitraum 5 Jahre, nach Fertigstellung der Bauleistung
Gewährleistungseinbehalt:
5,0 % der Bruttoabrechnungssumme,
ablösbar durch unbefristete Bankbürgschaft in Höhe des Sicherheitseinbehaltes.
Umlage Baustelleneinrichtung:
Für Bauwesenversicherung, Baustrom, Bauwasser etc. wird ein Betrag von 1,0 % der Abrechnungssumme in Abzug gebracht.
Abnahme:
Es wird ausdrücklich eine förmliche Abnahme gemäß VOB als einzige Abnahmeform vereinbart.
Eine Abnahme durch Inbetriebnahme wird ausgeschlossen. Nach dem Einbau von sensiblen Bauteilen kann auf Wunsch eine Zustandsfeststellung erfolgen.
4. Besondere Vertragsbedingungen
5. Anlagen Den Ausschreibungsunterlagen sind folgende Pläne und Unterlagen beigefügt:
2151 A 105 Dachaufsicht BA I neu 2026-04-27
2151 A 104 Dachaufsicht Abbruch BA I 2026-04-27
2151 A 300d Querschnitt B_C2_D2 2026-04-30
2151 A 312 Querschnitt Halle D2_C2 2026-04-27
2151 A 313 Querschnitt Halle D1_C2 2026-04-27
2151 A 314 Querschnitt Halle D1_C1 2026-04-27
2151 A 500 Details Dachübergänge Traufe BA I 2026-04-30
5. Anlagen
6.1 ZTV Gerüstbauarbeiten 1. Allgemein
Neben den anzuwendenden Normen und Vorschriften sind jeweils in neuester Fassung insbesondere zu beachten:
DIN 18454 - Gerüstarbeiten
DIN 4420 - Teil 1 bis 4 " Arbeits - und Schutzgerüste "
DIN 4421 - " Traggerüste "
DIN 32767 - " Schutznetze und Schutznetzzubehör, Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung
Die Unfallverhütungsvorschriften
Die besonderen Vertragsbedingungen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Alle nachstehend aufgeführten besonderen Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren, soweit sie nicht mit speziellen Positionen im Leistungverzeichnis erfasst sind.
2.1. Grundstück
Das Gelände ist jeweils bis zu den Baukörpern befahrbar. Die Zugänglichkeiten sind zur Kalkulation örtlich zu überprüfen. Manuelle Transportwege sind zu berücksichtigen.
2.2. Nutzungsgenehmigung / Verkehrssicherung
Sollten Gerüste auf öffentlichem Straßenland stehen, ist vom AN die Genehmigung einzuholen einschl. der Verkehrssicherungsmassnahmen.
2.3. Anpassung der Gerüste
Die Gerüste müssen gem. Baufortschritt aufgebaut, angepasst, um- und abgebaut werden. Dies erfolgt normalerweise in Arbeitsabschnitten. Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen nach Abruf diese notwendigen Ergänzungs- und Anpassarbeiten durchzuführen.
2.4. Überprüfung der Aufstellflächen
Die der Gerüste sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten durch den AN eigenverantwortlich auf ihre Eignung zu überprüfen.
2.5. Abrüsten
Gerüstflächen dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung oder schriftlichem Abruf durch die Bauleitung abgerüstet werden.
2.6. Ankerlöcher
Ankerlöcher sind grundsätzlich mit passenden Putzmaterial (wird durch den AG zur Verfügung gestellt), zu verschließen.
2.7. Treppenanlagen / Leitergänge
Werden zusätzlich zu den erforderlichen Leitergängen Treppenanlagen aufgestellt, so sind diese im Erdgeschoss mit Bauzäunen (mit Toren) oder entsprechenden Gittern mit Toren abschließbar gegen leichtes Aufsteigen auszustatten. Die untersten Leitern sollen mit Ketten und Vorhängeschlössern außerhalb der Regelarbeitszeit zusätzlich gesichert werden können.
2.8. Schutzmaßnahmen
Alle notwendigen Aufstandsflächen, besonders auf Flachdächern und geneigten Dachflächen, sind durch geeignete Unterlagen (Holzbohlen inkl. Folie und / oder Bautenschutzmatten, o.ä.) zu schützen.
2.9. Ebenen
Das Gerüst wird zunächst als Arbeitsschutzgerüst in jeder Ebene gestellt.
3. Termine, Bauabschnitte
Der Aufbau erfolgt sukzessive etagenweise im Zuge der Rohbauarbeiten.
4. Sonstiges
Das Aufstellen statischer Berechnungen und das evtl. Anfertigen von Gerüstbauzeichnungen ist Sache des Auftragnehmers.
Die einzelnen Fassaden sind so einzurüsten, dass die Demontage auch fassadenweise bzw. gerüstweise erfolgen kann, ohne dass hierdurch die Standsicherheiten der Nachbargerüste beeinträchtigt werden.
Alle für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Maschinen und Hebewerkzeuge werden nicht bauseits gestellt und sind in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen.
Eine Mitbenutzung des Baustellenkrans durch den AN ist mit der auf der Baustelle tätigen Rohbaufirma eigenverantwortlich abzustimmen.
Alle Bestimmungen der Berufsgenossenschaft und deren Unfallverhütungsvorschriften sind vom Auftragnehmer genauestens einzuhalten und einzukalkulieren.
Bei Differenzen oder Unstimmigkeiten ist vor Arbeitsausführung die örtliche Bauleitung zu befragen.
6.1 ZTV Gerüstbauarbeiten
6.2 ZTV Stahlbauarbeiten 6.2 ZTV Stahlbauarbeiten
1. Allgemein
Außer den einschlägigen Normen und Vorschriften sind insbesondere zu beachten:
DIN VOB Teil C - Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
DIN EN 1090 - Ausführung von Stahlbauten Teil 1 und 2
DIN EN 1990 - Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung
DIN EN 1991 (EC1) - Eurocode 1: Einwirkung auf Tragwerksteile
DIN EN 1993 (EC3) - Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
DIN EN 1994 (EC4) - Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton
DIN EN 10025 Teil 1-6 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen
DIN EN 10204 - Metallische Erzeugnisse
DIN EN 10210-1 - Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und aus Feinkornbaustählen
DIN EN 13001 - Krane - Konstruktion allgemein
DIN EN 13084 - Freistehende Schornsteine
DIN EN ISO 14555 - Schweißen - Lichtbogenbolzenschweißen von metallischen Werkstoffen
DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken)
DIN EN ISO 14713 - Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion
DIN EN ISO 12944 - Korrosionsschutz durch Beschichtungen im Stahlbau
DIN 55633 - Beschichtungsstoffe - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Pulver-Beschichtungssysteme
VDI 3576 - Schienen für Krananlagen
DIN 18299 - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
DIN 18335 - Stahlbauarbeiten
DIN 18360 - Metallbauarbeiten/Schlosserarbeiten
DIN 18361 - Verglasungsarbeiten
DIN 18363 - Malerarbeiten/Lackierarbeiten
DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
DIN 18451 - Gerüstarbeiten
DIN 18807 - Trapezprofile im Hochbau; Stahltrapezprofile
DASt - Rili. 006 - Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen im Stahlbau
DASt - Rili. 007 - Lieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfester Baustähle
DASt - Rili. 016 - Bemessung und konstruktive Gestaltung von Tragwerken aus dünnwandigen kaltgeformten Bauteilen
DASt - Rili. 018 - Hammerschrauben
DASt - Rili. 019 - Brandsicherheit von Stahl- und Verbundbauteilen in Büro- und Verwaltungsgebäuden
DASt - Rili. 020 - Bemessung schlanker stählerner windbelasteter Kreiszylinderschalen
DASt - Rili. 021 - Schraubenverbindungen aus feuerverzinkten Garnituren M 39 bis M 64 entsprechend DIN 6914, DIN 6915, DIN 6916
DASt - Rili. 022 - Feuerverzinken von tragenden Stahlkonstruktionen
DSTV - "Typisiert Anschlüsse im Stahlhochbau"
2. Ausführung Grundlagen
2.1. Alle Stahlprofile sind, wenn nicht anders angegeben, in der Stahlgüte S235JR 1.0038 nach DIN EN 10025-2 einzusetzen. Stahlprofile mit der Angabe S355 sind in der Stahlgüte S355J2+N 1.0577+N nach DIN EN 10025-2 einzusetzen. Alle Rohrprofile sind grundsätzlich, wenn nicht anders angegeben warmgefertigt auszuführen.
2.2. Für alle Verschraubungen gilt, wenn nicht anders angegeben:
Sechskantschraube nach DIN 7990, mindestens Festigkeitsklasse 4.6 nach DIN EN ISO 898-1,
Muttern nach DIN EN ISO 4034, mindestens Festigkeitsklasse 5
bei <=M16 und mindestens Festigkeitsklasse 4 oder 5
bei > M16 nach DIN EN 20898-2
Scheiben nach DIN 7989-1 und -2 mindestens Härteklasse 100.
Für Verschraubungen mit Angabe 10.9 gilt:
Sechskantschraube nach DIN EN 14399-4, Festigkeitsklasse 10.9 nach DIN EN ISO 898-1,
Muttern nach DIN EN 14399-4, Festigkeitskl. 10 nach DIN EN 20898-2 Scheiben nach DIN EN 14399-6, DIN 6917, DIN 6918, Härteklasse 300,
Alle Verschraubungen der Geländerbefestigungen müssen mit der Schraubmutter bündig abgeflext werden oder erhalten Abdeckkappen. Alle Befestigungen und Verschraubungen im Frischluftbereich müssen aus einem nichtrostenden Material bestehen
2.3. Schweißarbeiten dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden, die im Besitz der "Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN EN 1090 " -Klasse "EXC3 "- sind. Diese Bescheinigung ist vor dem Vertragsabschluss dem
Auftraggeber vorzulegen.
2.4. Alle Stahlteile im Freiluftbereich müssen feuerverzinkt hergestellt werden. Nachträgliches Verzinken an der Baustelle ist nicht zulässig.Es sind nur nichtrostende Verbindungsmittel wie Schrauben zu verwenden mit Unterlegscheiben zur Vermeidung von Kontaktkorrosion.
Verbindungen oder Schiebestücke für Längenausdehnungen sind als geschraubte oder gesteckte Verbindungen herzustellen.
2.5. Stahlteile für Innen und Aussenbereich sind grundsätzlich in grundierter und beschichteter Ausführung einzubauen.Die Beschichtungen sind gemäß DIN EN ISO 12944 zu wählen:
Für den Innenbereich:
- Korrosionsbelastung C3, Schutzdauer lang, Sollschichtdicke 200 my
Für den Außenbereich:
- Korrosionsbelastung C4, Schutzdauer lang, Sollschichtdicke 240 my
Für den Außenbereich verzinkt:
- Korrosionsbelastung C4, Schutzdauer lang, Mindestschichtdicke 85 my
Farbe nach Wahl des AG, einfarbig je Bauteil.
2.6. Befestigungen von Geländerteilen, Vordächern, Sichtschutzwänden u. ä. an Wänden mit Wärmedämmverbundsystem oder anderen Fassadenbekleidungen sind mit seperaten feuerverzinkten, für Verschraubung vorgesehenen Anschluss- oder Unterteilen herzustellen, die vor Aufbringen des Dämmputzes oder der Fassadenbekleidung auf der Rohbaukonstruktion befestigt werden.
2.7. eländer und andere Bauteile müssen bei der Überbrückung von Schalltrennfugen z. B. bei Treppenhäusern ebenfalls schalltechnisch getrennt werden.
2.8. Befestigungen mit eingebohrten Rundstabankern erhalten grundsätzlich Kunststoffabdeckrosetten im Anschlussbereich.
2.9. Geländerbefestigungen u. ä. im Freien sollen neu seitlich an oder unter Bauteilen befestigt werden.
2.10. Alle offenen Rohrenden sind zu schließen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
3. Unfallschutz
3.1. Freie Rohrenden von Handläufen sind zur Wand oder abwärts zu führen.
3.2. Mindest- bzw. Höchstabstände
- Handlauf/andere Bauteile
- Geländer oder Umwehrung/andere Bauteile
- Geländerstäbe/anderes Geländerteil
- Treppenstufen/untereinander
sind zu beachten.
3.3. Scharfe Kanten und Spitzen an der Oberfläche insbesondere von verzinkten Bauteilen sind zu vermeiden.
Als Nebenleistungen gelten:
- Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen.
- Vorlegen erforderlicher Muster.
- Auffüttern bis zu 2 cm Dicke zur Herstellung einer ebenen Fläche, z. B. an Wänden, Böden und Decken.
- Errichten u. Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung.
- Staubdichtes Abdecken empfindlicher Einrichtungen und technischer Geräten, einschl. Lieferung der hier zu erforderlichen Stoffe.
- Liefern statisch nachzuweisender und konstruktiv erforderlicher Verbindungs- und Befestigungsmittel. (soweit nicht in den Einzelpositionen beschrieben).
6.2 ZTV Stahlbauarbeiten
6.3 ZTV Blecharbeiten Allgemein
Neben den anzuwendenden Normen und Vorschriften sind jeweils in neuester Fassung insbesondere zu beachten:
DIN EN 14509: Selbsttragende Sandwich-Elemente mit beidseitigen
Metalldeckschichten
DIN EN 14782: Selbsttragende Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente für die Innen- und Außenanwendung aus Metallblech
EN 1090, 1-2: Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken
DIN 18807, 1-3: Trapezprofile im Hochbau, Stahltrapezprofile
EN 1993, 1-3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
EN 1991, 1-4: Einwirkungen auf Tragwerke
DIN 55634: Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden
dünnwandigen Stahlbauteilen
DIN EN 10346: Kontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus Stahl
DIN EN 10169: Kontinuierlich organisch beschichtete (bandbeschichtete)
Flacherzeugnisse aus Stahl
EN 13501, 1-2: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem
Brandverhalten
DIN 9001: Qualitätsmanagementsysteme.
- Ergänzend wird auch besonders auf die IFBS-Richtlinien für die Montage von Stahlprofiltafeln und Sandwichelementen im Dach-, Wand- und Deckenbereich, sowie auf die Montageanleitung des Herstellers für das jeweilige Bauelement hingewiesen.
- Des Weiteren sind die produktspezifischen bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauelemente, sowie die bauaufsichtlichen Zulassungen der Verbindungselemente (Z-14.1-4) und die entsprechenden europäischen technischen Zulassungen (ETA) zu beachten.
- Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen
(Flachdachrichtlinien)
- Hinweise für Deckungen und Bekleidungen mit profilierten Blechtafeln und -bändern und industriell vorgefertigen Elementen (herausgegeben vom Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerkes) mit Richtlinie für die Montage von Stahlprofiltafeln für Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen (herausgegeben von IFBS-Industrieverband zu Förderung des Bauens mit Stahlblech e.V.)
1. Blecharbeiten
1.1 Die Blecharbeiten erfolgen gemäß den Vorgaben der Geometrie des Architektenplanes sowie der daraus resultierenden Werkplanung des AN. Die Bauelemente sind grundsätzlich werksseitig vorzukonfigurieren und gemäß den geometrischen Anforderungen zu fertigen. Die Herstellung sowie die Schnitte von geplanten Öffnungen wie beispielweise Dachlichtbändern, Fensteröffnungen etc. werden nicht gesondert vergütet.
6.3 ZTV Blecharbeiten
6.4 ZTV Dachabdichtungsarbeiten Allgemein
Neben den anzuwendenden Normen und Vorschriften sind jeweils in neuester Fassung insbesondere zu beachten:
DIN 18338 - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18334 - Zimmerarbeiten
DIN 18335 - Stahlbauarbeiten
DIN 18339 - Klempnerarbeiten
DIN 18360 - Metallbauarbeiten
DIN 18364 - Korrisionsschutz an Stahl- und Aluminiumbauten
DIN 18351 - Fassadenarbeiten
- Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen (Flachdachrichtlinien)
- Hinweise für Deckungen und Bekleidungen mit profilierten Blechtafeln und -bändern und industriell vorgefertigen Elementen (herausgegeben vom Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerkes) mit Richtlinie für die Montage von Stahlprofiltafeln für Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen (herausgegeben von IFBS-Industrieverband zu Förderung des Bauens mit Stahlblech e.V.)
- Die Einbau-, Verlege- und Verarbeitungshinweise der Materialhersteller.
- Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen von1995 der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. Bonn.
Alle nachstehend aufgeführten Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, soweit sie nicht in Positionen des LV's erfasst sind.
1. Dachabdichtungen
Flachdächer, Terrassen, Loggien
1.1 Voranstriche gem. Flachdachrichtlinien
1.2. Die Dampfsperrschicht als Trenn- und Ausgleichsschicht punkt- oder streifenweise verklebt. Sperrwert sd = µ x s > 100 m ist als Notabdichtung zu verlegen, an Fensterschwellen und Dachabläufe anzuschließen. Sie soll widerstandsfähig gegen mechanische Beanspruchung sein:
1.3. Wärmdämmung
Die Gefälleausbildung > 2% soll durch Gefälldämmung erreicht werden. Wärmeleitfähigkeit und Dicke nach Wärmeschutznachweis. Trittschalldämmung nach DIN 4109. Im Bereich von Gebäudetrennwänden nach LBO NW sind Dämmstoffe der Klasse A, oder A2 zu verwenden.
1.4. Dampfdruckausgleichsschicht nach Flachdachrichtlinien.
1.5. Dachabdichtung
Soll auch für Sonderkonstruktionen gem. Flachdachrichtlinien Ziffer 6.6 (10) geeignet sein.
1.6. Die Sicherung von Dachabdichtungen gegen Abheben durch Windkräfte oder Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte sind gem. Flachdachrichtlinien auszuführen.
1.7. Anschlüsse sind gem. Flachdachrichtlinien und Details über die wasserführende Ebene hochzuführen. Bei Bedarf sind Verstärkungen mit verstärkten elastischen Anschlussbahnen vorzusehen. Klemmschienen u.ä. sind oberseitig dauerelastisch zu versiegeln.
Die Randanschlüsse sind gegen Sonneneinstrahlung beständig sein. Im Bereich von Terrassen ist ein Schutz gegen Beschädigung in Form eines Zinkblech-Trittschutz-Streifens einzubauen.
2. Klempnerarbeiten
Durchdringungen durch die Abdichtung wie Stahlstützen und ähnliches sind zusätzlich mit vorgefertigten Manschetten und Klemmringen abzudecken und zu sichern oder mit Formteilen zu verwahren.
6.4 ZTV Dachabdichtungsarbeiten
01 Allgemeine Baustelleneinrichtung
01
Allgemeine Baustelleneinrichtung
01.01 Übergreifende Baustelleneinrichtung
01.01
Übergreifende Baustelleneinrichtung
01.02 Technische Bearbeitung
01.02
Technische Bearbeitung
01.03 Provisorien und Schutzmaßnahmen
01.03
Provisorien und Schutzmaßnahmen
01.04 Sicherheitstechnik
01.04
Sicherheitstechnik
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
Allgemeine Hinweise. Der nachbeschriebene Rückbau erfolgt jeweils in direkter zeitlicher Abhängigkeit von den neu zu bearbeitenden Flächen.
Die Abbrucharbeiten sind möglichst dergestalt zu disponieren, dass während der gesamten Bauzeit ein Witterungsschutz der darunter befindlichen Anlage gewährleistet ist.
Die flächenbezogenen Positionen beinhalten jeweils alle in den Flächen und an deren Grenzen befindlichen Kantteile wie im Besonderen:
- First- und Kehlbleche
- Ortgangbleche
- Trauf- und Windleitbleche
- Einfassprofile von Einbauteilen etc.
Die Abbrucharbeiten sind jeweils mit den Stahlbauarbeiten zu koordinieren. Unterbrechungen der Arbeiten und Wechsel der Arbeitsbereiche sind zu berücksichtigen.
Alle Materialien sind grundsätzlich auf der Dachfläche auszubauen, auf der Dachfläche zu verbringen, auf Flurniveau zu transportieren und in bauherrenseitig bereitgestellte Container zu verbringen. Eine Zwischenlagerung ist nur im begrenzt zur Verfügung stehenden Baustelleneinrichtungsbereich möglich. Die Materialien sind ggf. in passende Containermaße zu zerkleinern.
Allgemeine Hinweise.
02.01 Rückbau der Dachfläche Halle D
02.01
Rückbau der Dachfläche Halle D
02.02 Rückbau untergeordneter Bauteile
02.02
Rückbau untergeordneter Bauteile
03 Stahlbau
03
Stahlbau
03.01 Metalldacheindeckung
03.01
Metalldacheindeckung
Kantteile Alle Kantteile aus verzinktem Stahlblech,
Ausführung verzinkt, ohne zusätzliche Beschichtung.
Die Montage der statisch und konstruktiv notwendigen Kantteile erfolgt im Zuge der Dacheindichtungsarbeiten.
Abdeckungen und Anschlüsse werden nach fertiger Montage und Aufmaß nach Fertigstellung der Hauptleistungen ausgeführt.
Kantteile
03.02 Kantteile / Bleche
03.02
Kantteile / Bleche
04 Dachabdichtungsarbeiten
04
Dachabdichtungsarbeiten
Alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Positionen Alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Positionen verstehen sich inkl. der Lieferung und kompl. Montage durch den Auftragnehmer, einschl. Abladen und Krangestellung, einschließlich Lieferung und Montage
aller notwendigen Verbindungsmittel, Stützelemente,
Futterbleche, Dichtstreifen etc.
Dacheindichtung:
In der Massenermittlung sind keine Zuschläge für die notwendigen Überlappungen und das Hochführen der Materialien an den Anschlusskanten ermittelt und sind
vom Bieter mit zu berücksichtigen.
Alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Positionen
04.01 Dacheindichtung der Hallenfläche
04.01
Dacheindichtung der Hallenfläche
05 Wandarbeiten
05
Wandarbeiten
05.01 Wandergänzungen
05.01
Wandergänzungen
05.02 Wandausschnitte und Durchdringungen
05.02
Wandausschnitte und Durchdringungen
06 Dachlichtbänder
06
Dachlichtbänder
06.01 Lichtbänder
06.01
Lichtbänder
06.04 Abnahme und Übergabe
06.04
Abnahme und Übergabe
07 Dachentwässerung
07
Dachentwässerung
07.01 Hauptentwässerung
07.01
Hauptentwässerung
07.02 Notentwässerung
07.02
Notentwässerung
07.03 Vorgehängte Rinne
07.03
Vorgehängte Rinne
08 Ausstattung
08
Ausstattung
08.01 Absturzsicherungen
08.01
Absturzsicherungen
08.02 Ein und Aufbauteile
08.02
Ein und Aufbauteile
09 Stundenlohnarbeiten
09
Stundenlohnarbeiten
Formale Regelung Stundenlohnarbeiten Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnnachweise in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen folgende Angaben enthalten und
sind vorzugsweise auf genormten Vordrucken vorzulegen :
- Datum
- Bezeichnung der Baustelle
- genaue Bezeichnung des Ausführungsortes auf der Baustelle
- Art der Leistung
- Namen der AK und deren Berufs-, Lohn- o. Gehaltsgruppe
- geleistete Arbeitsstunden je AK, ggf. gegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen
- Gerätekenngrößen
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnnachweisen aufgegliedert werden. Sind Stundenlohnarbeiten mit anderen Leistungen verbunden, sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen. Die Bescheinigung des AG auf dem Stundenlohnnachweis begründet keinen Vergütungsanspruch. Stundenlohn durch den Einsatz überqualifizierter Mitarbeiter wird nicht erstattet.
Formale Regelung Stundenlohnarbeiten
09.01 Tagelohnstunden
09.01
Tagelohnstunden