Abbruch / Schadstoffsanierung
RM-025-023 - An der Plantage 36/36a/38 Mainz
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Angebotsanfrage: Schadstoffsanierung Bauvorhaben: Energetische Sanierung + Stangsanierung eines Mehrfamilienhauses An der Plantage 36, 36a, 38 in 55120 Mainz Gesamtbauzeit: März - November 2026 Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-bau.de
Angebotsanfrage: Schadstoffsanierung
01 ABBRUCHARBEITEN - An der Plantage 36, 36a, 38
01
ABBRUCHARBEITEN - An der Plantage 36, 36a, 38
1. Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen Bei der Baumaßnahme An der Plantage 36; 36a; 38 handelt es sich um ein 4-geschossiges Mehrfamilienhaus mit 3 Eingängen, Baujahr 1971. Insgesamt befinden sich 24 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 1.320 m² (nach Umplanung) in dem Gebäude. Die Modernisierung wird in bewohntem Zustand durchgeführt. Im Zuge der Sanitär- und Lüftungsinstallation in Teilbereichen auch der Heizungs- und Elektroinstallationserneuerung werden alle Bäder, Flure und die Küchen renoviert. Bei Wohnungsleerständen werden die restlichen Räume ebenfalls komplett renoviert und erhalten eine neue Elektroinstallation. Zusätzlich wird das Gebäude energetisch aufgewertet in dem neue Fenster, in den Obergeschossen mit Aufsatzrollläden, eingebaut werden. Im Rahmen dieser Arbeiten wird das Dach neu eingedeckt und die Fassade, die bereits ein WDVS hat, farblich neu angelegt. Eine Kellerdeckendämmung ist auch bereits vorhanden, muss nach den Arbeiten jedoch ausgebessert werden. Beschreibung des Bauvorhabens im Einzelnen: Lage Das Gebäude befindet sich in der Stadt Mainz, Stadtteil Mombach Gebäude: • Gebäude mit flach geneigtem Satteldach, Breite ca. 9,85 m, Länge ca. 46,51m, Höhe First 14,58 m, Höhe Traufe 11,25 m • 4 Wohngeschosse, Kellergeschoss •3x Zweispänner •3 Hauseingänge •8 Wohneinheiten mit 2-Zimmer Wohnungen (ca. 40 m²) •16 Wohneinheiten mit 3-Zimmer Wohnungen (ca. 60-65 m²) •im wesentlichen 2 unterschiedliche Wohnungstypen •Kellergeschossnutzung: Mieterkeller, Technik, Abstellräume •Dachgeschossnutzung: Trockenraum •Gebäude liegt in einer parkähnlichen Anlage Folgende Maßnahmen in den Wohnungen sind geplant: - Erneuerung Versorgungsleitungen und -schacht, Fliesen, Sanitärobjekte und   Heizkörper im Bad (Neuanordnung Objekte und Schacht) - neue Wand zur Küche als Installationswand - Wegfall Badewanne zugunsten Dusche - Stellfläche Waschmaschine im Bad - Versetzen der Badezimmertür - Wegfall Abstellraum Flur - Erneuerung bzw. Herstellung eines Elektro-Versorgungsschachts im Flur - Küchenintallation in neuer Installationstrennwand zum Bad - Sanierung komplette Küche - Neuinstallation Elektro im Flur unter Putz inkl. Erneuerung Wand- /   Decken- und Bodenbeläge - Abgehängte Decke im Flur Energetische Maßnahmen: - Austausch der Fenster/Fenstertüren - Austausch vorhandener Rollläden im EG, Sanierung und Dämmung der   Rollladenkästen - Aufsatzrolläden in den Obergeschossen - Wohnraumlüftung als Abluftanlage - Neuinstallation der Heizungs-Steigleitungen an zentraler Stelle - Austausch von Heizkörpern bei Bedarf Zusätzliche Maßnahmen: - Erneuerung Elektroinstallation im Keller ab Hauseinführung und Treppenhaus - Reinigung der Balkonbrüstungen - Neuanstrich der Fassade (->Gerüststellung) - Abbruch der nicht mehr notwendigen Kamine - Neueindeckung d      es Daches (-> Gerüststellung), Reduzierung der Dachflächenfenster Bauzeit: Die vom AG gesetzten Arbeitsbeginn-Termine sind verbindlich, da diese mit den jeweiligen Mietern im Vorfeld abgestimmt werden.
1. Ortsbeschreibungen und geplante Maßnahmen
Objektspezifische Ausführungshinweise Ausführungshinweis zu den Abbrucharbeiten: Abbruch allgemein / Versorgungsschächte / Kamine / Rückbau Leitungen Öffnungen sind durch Trennschnitte oder andere zerstörungsfreie Verfahren her- zustellen. Deckendurchbrüche sind als Kernbohrungen (nass) auszuführen. Das Abbruchmaterial ist unmittelbar aus den Wohnungen abzutransportieren. Anfallender Schutt aus o.g. Maßnahmen ist nach einem von AN zu bestimmenden Ort abzutransportieren einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen und Gebühren. Soweit es sich um gesondert zu entsorgenden Schutt handelt (kontaminierte Baustoffe), sind die hierfür geltenden Vorschriften zu beachten und die ggf. erfor- derlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Nach dem Abbruch müssen die entstandenen Fehlstellen in Wänden (u.a.Wand- nieschen) und Decken mit geeignetem Material wieder fachgerecht verschlossen werden. Abbrucharbeiten gelb markiert! Abbruch in den Normalgeschossen erfolgt vorwiegend im Bad/Küchenbereich Abbruch der Wand zwischen Bad und Küche, inkl. Abstellraum Flur inkl. Kamin->nur bis O.K. Beton-Kellerdecke zum EG inkl. Trennwand Bad zu Flur bei allen Wohnungstypen gleich, teilweise gespiegelt (hier Bsp. Haus 36, EG/OG Whg. links+rechts). Abbruch Kellergeschoss: Durchbrüche gemäß Durchbruchsplanung! Ausbau Kellerdeckendämmung parziell für Demontage alter Leitungen + Montage neuer Leitungen Ausbau und Entsorgung der alten Kellerzugangstüren Treppenhaus->Kellerflur Ausbau und Entsorgung der alten Dachgeschosszugangstür Treppenhaus->DG Lüftungsleitungen und Kanäle, Rohr- und sonstige Leitungen (siehe auch "Beschreibung technische Gewerke") Abbruch Dachgeschoss: Abbruch der Kamine komplett bis über Dach bei allen Wohnungstypen gleich, teilweise gespiegelt (hier Bsp. Haus 36, DG. links+rechts). Folgende Leistungen kommen u.a. zur Ausführung: Abbruch im Bad: Abbruch des gesamten Bestandsbads auf Rohbauniveau inkl. · Abbruch Flurwand (Wand, Tür, Sturtz etc.) · Abbruch Abstellkammer (Wände, Tür, Regalbretter etc.) · Abbruch Kamin, im EG nur bis O.K. Betondecke · Abbruch der gesamten Badwand zur Küche bis Küchenquerwand (Schnitt) · Wandfliesen (verschiedene Höhen, teilweise raumhoch, ggf. mehrlagig) · Fußbodenaufbauten · Fußbodenbeläge, am Boden muss mit aalen Arten von Belägen gerechnet werden, teilweise auch mehrlagig (u.a. Fliesen) · Estrich · Wand- und Deckenputz · bauliche und technische Einbauteile · Tür mit Zarge (siehe Abbruch Flurwand) · Wand- und Deckenbeläge aller Art (z.B. Leimfarbe; Tapete) · Acrylfugen · Strukturputze · Verkleidungen · Wandvorlagen · Schächte · Lüftungskanäle und Entlüftung Abwasserleitungen über Dach · Abkofferungen · Elektro-, Gas-, Heizungs- und Sanitärleitungen · Sockelleisten/Sockelfliesen etc. Vor Entsorgung des Bestandstürblattes wird mit dem Bauleiter des AG vor Ort festgelegt, ob die Drückergarnitur zur Wiederverwendung ausgebaut werden kann und sicher verwahrt werden muss. Abbruch in den Fluren und Küchen: · Speisekammer inkl. Tür und Regalbretter (nur Wohnküche, Wohnungs- typ B/B1+E/E1) · Elektroleitungen · Ver- und Entsorgungsleitungen und sonst. technische Einbauteile · Tapeten, Fliesenspiegel und Wandbeläge aller Art (Kunststoffe; Styropor; MDF-Platten, OSB Platten etc.) auch hinter den Heizungen. Fliesenspiegel teilweise doppellagig. · nicht tragfähige Untergründe · Wandstrukturputze, wenn erforderlich bis auf Rohbauniveau, falls nicht tragfähig. · Deckenbeläge und Bodenbeläge bis auf Estrichniveau inkl. Sockelleisten/       0Sockelfliesen rückstandsfrei. Am Boden muss mit allen Arten von Belägen (u.a auch Fliesen), teilweise auch zweilagig gerechnet werden. · Acrylfugen z.B an den Fenstern, Wänden und Decken. · Schächte · Leibungsputz 3 seitig (d=ca. 2-2,5cm) bei allen Wohnungseingangstüren (als Vorbereitung für WE-Einbau bauseits) Herstellung von Durchbrüchen in Wand und Decke gemäß Planunterlagen : (siehe auch "Durchbruchsplanung An der Plantage 36, 36a, 38) Bei der Herstellung der notwendigen Durchbrüche ist die Statik zu beachten. Ggf. muss in Anwesenheit des Statikers die exakte Lage der Öffnungen pro Wohnungstyp während der Bauphase vor Ort festgelegt werden. Hinweis: Der Abbruch/ Entsorgung der Holzdecken und Styropordecken sowie Wandvertäfe- lungen aus Holz/Holzwerkstoff werden von der Bauleitung des AG separat beauftragt. (siehe auch entsprechende Zulagepositionen unter "Sonstiges, Maßnahmen nach Bedarf") Abbruch auf Dachfläche: Abbruch aller Kaminköpfe über Dach. Abbruch der Bestandslüftungen/Strangentlüftungen inkl. Verkleidungen Abbruch als Komplettleistung mit allen Materialien und Nebenarbeiten, Abtransport, Entsorgung inklusive Deponiegebühren. Da der Kamin schadstoffhaltiges Material enthalten kann, wird auf eine fachgerechte Entsorgung hingewiesen. Lüftungsschächte aus asbesthaltigem Eternit und gesundheitsgefährdete Mineral- faserisolierungen sind unter Einhaltung der technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 einschließlich der hierzu erforderlichen Anmeldungen und Genehmig- ungen durch die Fachbehörden inkl. Entsorgungsnachweise zu entfernen und entsorgen. Bei den Fliesenspiegeln in den Küchen kann es ggf. zu schadstoffhaltigem Abfall kommen, der unter dem AVV-Abfallschlüssel 170106 zu entsorgen ist. Für die Kalkulation und Durchführung der Abbrucharbeiten gilt: bitte Schadstoffgutachten beachten!! Schadstoffgutachten Baugrundinstitut Westhaus , vom 28.08.2025 (Bearbeitungsnummer 255921, 13 Seiten, Anlage 38 Seiten)
Objektspezifische Ausführungshinweise
ZTV Schadstoffsanierung ZTV-Schadstoffsanierung 1. Besondere Belastungen aus Immissionen Es sind die Angaben aus dem Immissionsschutzgesetz sowie die geltenden rechtlichen Vorschriften und Verordnungen zu beachten. Dies gilt insbesonders für Lärm, Erschütterungen und Luftschadstoffe. Weitere Einzelheiten sind den jeweiligen Positionen zu entnehmen. 2. Baustellensicherheit Es gelten die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften. Vor Beginn der Arbeiten muss die Gefährdungsbeurteilung und die Arbeits- und Montageanweisung dem Sicherheitskoordinator (SiGeKo) zur Prüfung und Frei- gabe vorgelegt werden. Die Sicherungsmaßnahmen sind darzustellen und mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen. Der Sicherheits- und Gesundheits- schutz-Plan (SiGe) ist zu beachten. Zur Einhaltung und Abstimmung dieser Maßnahmen ist die Teilnahme an regel- mäßigen Abstimmungsbesprechungen notwendig. Jedes Gewerk muss einen Ersthelfer benennen. Gefahrbereiche bei den Demontagearbeiten sind abzusperren/abzuschotten und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführ- ung die Einhaltung dieser Maßnahmen zu kontrollieren und Mängel oder Behin- derungen unverzüglich anzuzeigen. SIGE-Plan Jede ausführende Firma hat vor Arbeitsbeginn eine Einweisung in den SiGe- Schutzplan dieser Baustelle zu erhalten. D.h. ohne Einweisung ist Arbeiten auf der Baustelle nicht gestattet. Die SiGe-Einweisung des verantwortlichen Bauleiters oder dessen verantwort- licher Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt vor Ort durch den SiGe-Koordinator des AG. Ein Termin für die Einweisung ist frühzeitig gemeinsam mit der Firmen- und Mitarbeiteranmeldung mit dem SiGe-Koordinator abzustimmen. Um einen reibungslosen Ablauf für die unverzügliche Aufnahme der Arbeiten sicherzustellen, hat sich die ausführende Firma entsprechend auf die Einweisung vorzubereiten. Es wird besonders auf die Erstellung der Gefährdungs- und Belastungsanalyse, Betriebsanweisungen, sowie auf die Benennung seiner Nachunternehmer und Ersthelfer hingewiesen. Für weitere Nachunternehmer sowie Arbeitgeber ohne Beschäftigte, die für die ausführende Firma tätig werden, gilt obiges entsprechend. 3.1 Angaben zur Ausführung Die Arbeiten sind so auszuführen, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten, Be- lästigungen durch Lärm und Staub auf das unvermeidbare Maß reduziert werden. Bei der Demontage von Asbestbauteilen und von Mineralwolldämmstoffen sind Stäube zu vermeiden. Die Vorgaben der TRGS 519 und 521 sind bei der Demontage und der Entsorgung zum Schutz der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. 3.2 Nachweise und Unterlagen Vor der Ausführung der Arbeiten sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw. während der Ausführung zu erstellen - Prüfzeugnisse für die verwendeten Industriestaubsauger/Entstauber (Staub-   klasse H) - Vorsorgeuntersuchungsbestätigungen der auf der Baustelle tätigen Arbeiter   (G 1.2 und G 26) - Transportgenehmigung für gefährliche Abfälle - Anzeigen bei Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft. - Schriftliche Arbeitsanweisung gut sichtbar auf der Baustelle in jedem Sanier-   ungsbereich - Notfallplan mit Adressen und Telefonnummern von Notdiensten und Kranken-   häusern bzw. Ärzten in nächster Umgebung aushängend im Personal- und im   Bauleitungscontainer - Gefährdungsbeurteilung und Nachweis der Unterweisung der Arbeitnehmer,   sowohl allgemein über den Umgang mit Asbest und KMF als auch baustellen-   bezogen anhand des Arbeitsplans und der Leistungsbeschreibung durch   Unterschrift der Belehrten. Die Unterweisung hat in der jeweiligen Landes-   sprache der Beschäftigten zu erfolgen. - Täglich zu führendes Bautagebuch, in dem neben den Angaben gem. VOB   sämtliche Angaben zu Personaleinsatz, Arbeitszeit und Stundennachweisen zu   dokumentieren sind. - Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG regelmä-   ßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. 4. Gesetze/ Technische Vorschriften Für die Ausführung sind folgende Normen und Regeln in der jeweils aktuellen bzw. gültigen Fassung zu beachten: - Hessische Bauordnung (HBO) - Kreislaufwirtschaftsgesetz - Deponieverordnung - Hessisches Ausf       lochührungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - Abfallablagerungsverordnung - Abfallverzeichnisverordnung - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Gefahrstoffverordnung GefStoffV, - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Verordnung über die Entsorgung von Altholz - PCB/PCT-Abfallverordnung - AVV Baulärm, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Asbestrichtlinie -Richtlinie zur Bewertung von schwach gebundener Asbest-   produkte - DIN 18007 - Abbrucharbeiten - Begriffe, Verfahren, Anwendungsbereiche - TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte - TRGS 519 Asbest Abbruch- Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten - TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen - TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mi-   neralwolle - TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen - TV-Abbrucharbeiten -.Technischen Vorschriften für Abbrucharbeiten,   Deutscher Abbruchverband e.V. (DA). - TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material - PAK-Handlungsanleitung - INQA-Bauen - LAGA-Technische Regeln „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von   mineralischen Reststoffen/Abfällen" - LAGA-Merkblatt über die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle - Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien Hessen - AGS - Bekannmachung 910: Risikowerte und Expositions-Risiko-Beziehungen   für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln: - BGV A1 "Grundsätze der Prävention" - BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" - BGV A8 "Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz" - BGR 190 "Einsatz von Atemschutzgeräten - BGR 163 - Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit   krebserzeugenden und erbgutverändernden Gefahrstoffen - BGR 128 "kontaminierte Bereich" - BGI 664 - Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei   Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten - BGI 665 - Abbrucharbeiten - BGI 699 - Unfallverhütungsvorschrift "Sprengarbeiten" (VBG 46) mit Kommentar
ZTV Schadstoffsanierung
01.02 Abbruch schadstoffbelasteter Baustoffe
01.02
Abbruch schadstoffbelasteter Baustoffe
01.09 Abbrucharbeiten - Maßnahen nach Bedarf
01.09
Abbrucharbeiten - Maßnahen nach Bedarf
01.10 Stundenlohnarbeiten
01.10
Stundenlohnarbeiten