Abbrucharbeiten
Neubau und Modernisierung
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Baubeschreibung Baubeschreibung ------------------------- Die Baustelle SB-Warenhaus Kaufland Isernhagen befindet sich in 30916 Isernhagen, Opelstraße 3-5, Das Gelände ist befestigt und ist über die Zuwegungen zum SB-Warenhaus zu erreichen. Die Ausführung der Leistungen soll entsprechend der Kaufland Baubeschreibung erfolgen: KaBa 2025-1 Neubau und Modernisierung, Stand: 03.03.2025 Gegenstand der Ausschreibung sind die Maßnahmen der Filialmaßnahme und damit im Zusammenhang stehende Leistungen. Baueckdaten: Submission:                            23.01.2026 Baubeginn:                              07.04.2026 Fertigstellung:                          04.09.2026
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ----------------------------------------------------------------- Nachfolgend beschriebene Leistungen sind im SB-Warenhaus Kaufland Isernhagen im Zuge der Filialmaßnahme auszuführen. Sich daraus ergebene Leistungen sind in den Einheitspreisen  zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet. 1.  Allgemeines 1.1  Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. 1.2  Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen. In den Plänen angegebene Maße sind am Bau zu überprüfen. Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung einfach als Papierplan sowie digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf. Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN. 1.3  Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich. Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc. ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen. 1.4  Der AN muß sich alle erforderlichen Höhen- und Fluchtpunkte selbst einmessen. Der AN hat für seine Leistungen und für die Ausbaugewerke einen Meterriss als Höhenbezugspunkt (je Gebäude, je Geschoß) anzulegen und bis über die Putzarbeiten hinaus zu sichern. Der Meterriss ist im Treppenhaus- bzw. Flurbereich in Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen. Diese Leistung wird nicht separat vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. 1.5  Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganzzeitig durch Bauleiter und einen Polier tagsüber und bei anfallender Nachtarbeit durch einen Bauleiter des AN in der Zeit von Montag bis Samstag zu besetzen, damit eine Koordinierung der einzelnen Teilleistungen gewährleistet werden kann. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet. 1.6.  Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn mit einem einzureichenden BE-Plan abzustimmen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse (Anlieferung, Kundenverkehr) sind BE-Flächen nur begrenzt vorhanden. Elektro-Verteilerkästen sind für die Öffentlichkeit unzugänglich einzurichten. 1.7  Die Verkehrssicherheit im Baubereich ist durch den AN ständig zu gewährleisten. Vorgeschriebene Fluchtwege sind freizuhalten. Ggf. sind dafür Provisorien und zusätzliche Leistungen innerhalb der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. 1.8  Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist. 1.9  Die Oberflächen sind - sofern nicht oberflächenvergütet bzw. oberflächenfertig - grundsätzlich malerfertig herzustellen, einschl. mehrmaligem Spachteln und Schleifen. Bei Gipskartonwänden sind die notwendigen Baukörperanschlüsse einschl. DE-Fugen in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen. 1.10  Die aus den Leistungen hervorgehenden Abbruchmaterialien und Bauschutt gehen ins Eigentum des AN über und sind sofort beim Entstehen sorgfältig zu beseitigen. Durch Staub oder Bauschutt in Mitleidenschaft gezogene Bauteile sind umgehend zu reinigen. 1.11  Aufwendungen für Gerüste, Schutz- und Absperrmaßnahmen, Deponie- und Entsorgungskosten sowie Maschinen- und Transportkosten sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren, Sie werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt nicht für separat erfaßte Positionen, z.B. Fassadengerüst. 1.12  Der Schutz vorhandener Bauteile, wie Fußböden, Wände, Decken etc. ist durch den AN zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den Schutz von Verkaufsraum, Regalierungen und allen Sanitärbereichen. Bei staubintensiven Arbeiten, die außerhalb der durch Staubwände abgeschotteten Bereiche durchzuführen sind, sind die Regale und Waren mit Folien staubdicht abzudecken. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Folien zu entfernen und die Böden und eventuell betroffene Bauteile zu reinigen. Alle zu bearbeitenden Warenbereiche, die für den Kundenverkehr weiterhin zugänglich sind, sind vor Verkaufsbeginn gründlich zu reinigen. Maßnahmen dieser Art sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 1.13  Das Herstellen der Baukörperanschlüsse von Einbauteilen bzw. von Beschichtungen, auch die dafür notwendigen DE-Fugen, wird nicht separat vergütet und ist jeweils in den Preisen zu berücksichtigen. 1.14  Bei Arbeiten mit starker Hitzeentwicklung, z.B. Schweißen, Löten, Trennen sind geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes einzuplanen, wie z.B. das Stellen einer Brandwache. 1.15  Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen Toleranzen gemäß DIN. Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt. 1.16 Leistungen für die Baustelleneinrichtung werden nicht separat ausgeschrieben bzw. vergütet und sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Dies betrifft sämtliche Leistungen und Einrichtungen, welche für die Durchführung der beauftragten Arbeiten erforderlich sind, z.B. Container für Unterkünfte, Firmenbauleitung, Materiallager, Werkbereiche, Schuttcontainer, Krane, Hebezeuge sowie Zufahrten, Lager-, Werk-, Wendeplätze, Baustellensicherung, Zwischenreinigung und Grundreinigung der Baubereiche nach Beendigung der Arbeiten. Die Baubereiche sind täglich besenrein zu hinterlassen. 2.  Bauausführung 2.1  Die Arbeiten werden im laufenden Betrieb des Marktes durchgeführt, d.h. der Markt schließt nicht für die Dauer der Baumaßnahme. Aufwendungen für daraus resultierende besondere Schutzmaßnahmen, Logistik etc. werden nicht separat vergütet und sind in den Preisen bzw. in der Baustelleneinrichtung entsprechend zu berücksichtigen. 2.2 Die Arbeiten sind zum Großteil während der Geschäftszeiten des Marktes auszuführen.  Lärm- und geruchsintensive Arbeiten bzw. Arbeiten mit großer Staubentwicklung und Arbeiten auf der Verkaufsfläche sind außerhalb der Öffnungszeiten des Marktes auszuführen. Öffnungszeiten des Marktes: Mo - Sa:       08.00 - 22:00 Uhr 2.3  Die jeweiligen Arbeitszeiten sind mit der Bauleitung in Abhängigkeit von den Anforderungen des Marktes abzustimmen. Dabei ist davon auszugehenden, daß, um die Bauzeit und die Beeinträchtigung des Verkaufsbetriebes gering zu halten, an allen Wochentagen, auch an Feiertagen gearbeitet wird. Sofern es der Bauablauf und die vorgegebenen Termine es erfordern, ist von Schichtbetrieb, also von mehrschichtiger Tätigkeit auszugehen. 2.4  Alle zusätzlichen Aufwendungen und Lohnzuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sind in die Angebotspreise miteinzukalkulieren. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht. Dies gilt auch für ggf. gemäß Bauablauf notwendigen Schichtbetrieb. 2.5  Genehmigungen, die aufgrund notwendigen Schichtbetriebes, Wochenend- und Feiertagsarbeit erforderlich werden, hat der AN rechtzeitig einzuholen. 2.6  Der Auftragnehmer stellt als Generalunternehmer den Bauleiter nach Landesbauordnung, auch wenn nicht alle Teilleistungen übertragen werden. (Haustechnik / Kältetechnik / Ladenbau) 2.7  Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Ecktermine des Bauablaufes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot enstprechend zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung einen Detailterminplan auf den Termineckdaten des Auftrages auszuarbeiten und in diesem Plan Kapazitätsübersichten des erforderlichen Personaleinsatzes darzustellen. Die Kapazitätsübersichten sind in Form einer Wochenvorschau für den Zeitraum von 2 Wochen einzureichen und ständig zu aktualisieren. Die Arbeitsvorbereitung und insbesondere die Materialbeschaffung ist anhand der vorgegebenen Termineckdaten zu organisieren. 2.8  Die Binder und Unterzüge dürfen nur seitlich angebohrt werden (ab ca. 10 cm über UK Binder/Unterzug). Es darf nicht in die Unterseite der Stege gebohrt werden. Die Lage der Bohrungen sollte vor Ausführung mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden. 2.9  Die Lagerung von Baustoffen / -materialien auf Fahrstraßen und Stellplätzen ist außerhalb der BE-Fläche nicht zulässig. 2.10  Maßgebend für die Ausführung ist die Baubeschreibung des Auftraggebers KaBa 2025 Neubau und Modernisierung,Stand: 03.03.2025. Zugelassen sind nur Fabrikate gemäß geltender Fabrikatsliste der Baubeschreibung. Falls es zu Produkten keine Vorgaben in der Fabrikatsliste gibt, sind die angebotenen Produkte im Angebot zu vermerken. 2.11  Evtl. Widersprüche zwischen Baubeschreibung und Planunterlagen / Leistungsbeschreibung sind vor Beginn der Arbeiten zweifelsfrei mit der Bauleitung zu klären.
Allgemeine Vorbemerkungen
202 Abbrucharbeiten
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Abbrucharbeiten
202.000 Vorbemerkungen
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Vorbemerkungen
Hinweis Beprobung Hinweis Beprobung -------------------------- Notwendige Beprobungen der ausgebauten Stoffe für eine fachgerechten Entsorgung bzw. Wiederverwertung ist in die jeweiligen Positioneneinzukalkulieren. Eine separate Vergütung erfolgt nicht.
Hinweis Beprobung
202.060 Innenausbau
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Innenausbau
202.080 Außenanlagen
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Außenanlagen
202.090 Sonstige
202.090
Sonstige