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01 Abbruch Dachstuhl
01
Abbruch Dachstuhl
Vertragsgrundlagen und Kalkulationshinweise Grundlage für die Ausführung und Kalkulation sind die nachstehenden Leistungen sowie die als Anhang beigefügte 'Technische Leistungsabgrenzung - Abbruch Dachstuhl'. Ebenso sind alle Vorgaben und Auflagen aus der Baugenehmigung, der statischen Berechnung (Statik, Prüfstatik), dem Brandschutzgutachten, dem Holzschutzgutachten und dem Wärmeschutznachweis maßgeblich. Diese Dokumente sind Vertragsbestandteil und vom Bieter bei der Angebotserstellung vollumfänglich zu berücksichtigen.
Vertragsgrundlagen und Kalkulationshinweise
Sauberkeit und Ordnung Nach Beendigung der Abrissarbeiten ist der gesamte Arbeitsbereich (Dachgeschoss, Gerüst, etc.) besenrein für die weiteren Gewerke zu hinterlassen. Ebenfalls ist der Arbeitsbereich während der Bauausführung täglich/abschnittsweise besenrein herzustellen. Zusätzlich ist auf Verlangen der Bauleitung die Baustelle zu beräumen und besenrein herzustellen. Erfolgt dies nicht nach der gegebenen Frist, so wird die Säuberung vom AG extern beauftragt und dem AN in Rechnung gestellt.
Sauberkeit und Ordnung
Baustelleneinrichtungsfläche Während der Bauzeit wird seitens AG eine Baustelleneinrichtungsfläche im Hinterhof und in Form einer halbseitigen Straßensperrung bereitgestellt. Diese darf vom AN teilweise und nur in Abstimmung mit der Bauleitung genutzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass diese mit anderen Gewerken gemeinsam genutzt wird und sich entsprechend abzustimmen ist, sodass keine Behinderungen und nachfolgend Störungen im Bauablauf auftreten. Sollten weitere Sperrmaßnahmen durch den AN benötigt werden, sind diese vom AN zu tragen.
Baustelleneinrichtungsfläche
Fassadengerüst Das Fassadengerüst zur Erbringung der Abbrucharbeiten wird bauseitig gestellt. Ziel ist es hier, dieses auch für die Arbeiten des Rohbauers sowie den Fassadenarbeiten zu nutzen. An dem Gerüst dürfen keine eigenständigen Umbauten und Änderungen vorgenommen werden. Beschädigungen werden dem AN vollumfänglich in Rechnung gestellt. Vor dem Betreten des Gerüstes ist dies eigenständig zu prüfen. Verschmutzungen sind direkt und auf Verlangen der Bauleitung zu entfernen.
Fassadengerüst
Baukran Seitens des Auftraggebers wird ein Baukran oder ähnliches zur Verfügung gestellt. Falls für Materialtransport oder ähnliches ein Kran/Aufzug/etc. gebraucht wird, so obliegt dies in der alleinigen Verantwortung des AN. Für eine dauerhafte oder temporäre Kranstellung darf in Absprache mit der Bauleitung die Baustelleneinrichtungsfläche verwendet werden.
Baukran
Entsorgung Sämtliche demontierte und abgebrochene Bauteile gehen in das Eigentum des AN über und sind fachgerecht zu entsorgen. Auf Verlangen der Bauleitung sind die Entsorgungsnachweise vorzulegen. Hiermit verbundene Kosten sind Sache des AN. Für die Entsorgung darf maximal eine Containerstellung erfolgen. Bauschutt und ähnliches darf nicht im Hinterhof gelagert werden.
Entsorgung
Zu schützende Bauteile Alle verbleibenden Bauteile sind während der gesamten Bauzeit zu schützen.
Zu schützende Bauteile
Gesicherte Bereiche Es darf ausschließlich nur in gesicherten Bereichen gearbeitet werden. Sind in Arbeitsbereichen keine notwendigen/zugelassenen Absturzsicherungen vorhanden, so ist der AN verpflichtet, den AG entsprechend zu informieren oder selbst für die geeignete Absicherung zu sorgen.
Gesicherte Bereiche
Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen Als Sicherungsmaßnahme stellt der AG ein vollumfängliches Fassadengerüst. Sollten gem. der gewählten Arbeitsmethode weitere Sicherungen von Nöten sein, so liegt dies in der Verantwortung im AN.
Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
Abbrucharbeiten Dach Sämtliche Dachabbrucharbeiten im Objekt sind basierend auf den vorhandenen Plänen sowie den Absprachen mit der Bauleitung durchzuführen. Der AN hat sich über den derzeitigen Bestand im Vorfeld der Beauftragung hinreichend informiert. Nachforderung (außer nicht beauftragte Positionen) sind somit ausgeschlossen. Einzelne und lose Steine sind zu sichern. Weiterhin ist darauf zu achten, dass keine Steine und/oder Teile der Gaube auf die Straße und/oder das Gerüst fallen.
Abbrucharbeiten Dach
01.02 Abbrucharbeiten Dach
01.02
Abbrucharbeiten Dach
01.03 Schutzmaßnahmen
01.03
Schutzmaßnahmen