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ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten - DIN 18299
0.1.Angaben zur Baustelle:
0.1.1 Die Baustelle liegt in München Pacellistr. 16
0.1.2. .Das Bestandsgebäude ist bauseits entkernt,umzusetzen sind umfangreiche auch statische Veränderungen im Inneren. Die Strassenfassade bleibt unverändert
Das Grundstück kann vor Angebotsabgabe jederzeit besichtigt werden.
0.1.3. Die Zufahrtsmöglichkeit im öffentlichen Strassenraum ist beengt.
0.1.5. Lagermöglichkeiten sind im Baustellenbereich nur sehr eingeschränkt vorhanden.
0.1.6. Die Asphaltflächen sowie die Grünanlagen um das Gebäude sind zu schützen, bzw. nach Beschädigungen wieder in Ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
0.1.7. Die Baustellensituation kann vor Angebotsabgabe jederzeit besichtigt werden, so dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine Fragen mehr bestehen.
0.2.Angaben zur Ausführung:
0.2.1. Die Arbeiten beginnen im April 2026
0.2.2. Der Bestand ist mit geeigneten Maßnahmen zu schützen.
0.2.3. Die Schuttbeseitigung bzw. das Aufräumen und Säubern der Baustelle hat durch jede Firma täglich zu erfolgen.
0.2.4. Baustrom, Bauwasser und WC wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung von Bauwasser und Baustrom werden mit 0,3% der Netto-Abrechnungssumme dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
Der Auftragnehmer ist zu einem sparsamen Verbrauch angehalten. Zudem ist der Einsatz von elektrischen Geräten zur Beheizung von Anlagen der eigenen Baustelleneinrichtung ausdrücklich untersagt.
0.2.5. Der Arbeitgeber schließt für das Bauvorhaben eine Bauwesensversicherung ab, diese wird mit 0,15% der Netto-Abrechnungssumme dem Auftragnehmer weiterverrechnet.
1.Allgemeine Leistungs-und Ausführungsgrundlagen
- Die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen richtet sich nach den einschlägigen DIN-Vorschriften sowie der VOB in allen einschlägigen Teilen, sofern im Leistungsverzeichnis keine entgegenstehenden Angaben gemacht werden, den Richtlinien sowie den Auflagen und Vorschriften des Technischen Überwachungsvereins, des Gewerbeaufsichtsamtes und aller sonstigen, einschlägigen Sondervorschriften des Bundes.
Insbesondere gelten:
DIN 18330 Mauerarbeiten
DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
DIN 18335 Stahlbauarbeiten
DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
DIN 4102 Brandschutz im Hochbau
Ansonsten gelten die jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien der Vorlieferanten für alle Materialien.
- Die ausgeschriebenen Arbeiten einschließlich aller Nebenleistungen sind unter Berücksichtigung der Lage, Form und Konstruktion der baulichen Anlage und des Bauablaufs entsprechend auszuführen. Sämtliche Angebotspreise sind als fix und fertige Leistung anzusehen und beinhalten insbesondere die Anlieferung des Materials, die fachgerechte Verarbeitung und die Schuttentsorgung, außer wenn in den Positionen ausdrücklich etwas anderes verlangt wird.
- Es sind ausschließlich gesundheitlich unbedenkliche Produkte zu verwenden.
- Alle Materialien, besonders die Dämmstoffe, sind originalverpackt an die Baustelle zu liefern und müssen von der Bauleitung abgenommen werden.
- Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung und Ausführung der Regiearbeiten.
Regiearbeiten müssen vor der Ausführung beauftragt werden. Bei Angabe der Stundenlöhen im LV sind Wegelöhne etc. einzurechnen. Anfahrt wird nicht gesondert vergütet.
- Es ist darauf zu achten, daß bei allen Arbeiten keine Abfälle und Flüssigkeiten in die bestehenden Sanitärgegenstände gespült werden.
1.0Baustelleneinrichtung
- s. Position im LV.
- Geräte sind entsprechend dem Terminplan vorzuhalten.
2.0Erdarbeiten
2.01Die Erdarbeiten sind nach den Vorschriften der VOB DIN 1962 bzw. 1985 auszuführen.
2.02Die beim Aushub gewonnenen Materialien wie Humus, Kies und Sand sind nach Anleitung der Bauleitung getrennt zu lagern bzw. abzufahren.
2.03Für die Hinterfüllung und Auffüllung darf kein Bauschutt verwendet werden. Der Einbau der Hinterfüllung erfolgt in Schichten von 30 cm, die lagenweise einzubringen und zu verdichten sind.
3.0Beton- und Stahlbetonarbeiten
3.01Die Bewehrung ist, wenn nicht ausdrücklich vermerkt, nicht im Einheitspreis der Fundamente, Decken, Säulen, Unterzüge usw. enthalten und wird gesondert nach den Stahllisten des Statikers ohne Verschnitt verrechnet.
3.02Geschoßdecken, Podeste, Unterbeton sind vollkommen waagrecht eben und sauber abgezogen herzustellen.
3.03Grate und Stöße und Arbeitsfugen der Stahlbetonteile und Deckenuntersichten in Sichtqualität sind nach dem Ausschalen zu entgraten.
3.04Bei der Verwendung von vorgefertigten Betonelementdecken und Fertigteilen ist es Sache des Unternehmers, die vorhandene Statik mit dem Fertigteil-Hersteller abzustimmen und die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen einzuholen.
3.05Bei Kreuzungen von Stahlbetonbalken, Stützen, Decken usw. wird jeweils nur ein Teil durchgerechnet. Stützen und Unterzüge werden mit kleinstem Lichtmaß gemessen. Die Auflager sind im Einheitspreis des Mauerwerks enthalten.
3.06Fenster- und Türstürze unter 1,30 m lichte Weite sind im Einheitspreis der betreffenden Betonwand enthalten, die Bewehrung wird jedoch gesondert verrechnet.
3.07Betonwände, Stützen, Unterzüge und sonstige Betonteile in Sichtbeton, wenn nicht anders angegeben, werden als qm-Zuschlag oder in einer Position verrechnet.
3.08In die Schalung eingelegte Isolierplatten werden in einer eigenen Position verrechnet. Bei der Abrechnung des Betons werden diese vom Querschnitt bzw. von der Wandstärke abgezogen.
3.09Treffen Bauteile mit unterschiedlichen Betongüten zusammen (Einbindungen, Kreuzungen usw.), so wird für den einzelnen Bauteil nur die statisch erforderliche Betongüte abgerechnet.
3.10Alle Betonmauern - wenn nicht anders angegeben- bleiben unverputzt, und sind kostenlos zu entgraten.
3.11Sämtliche Geschoßdecken werden bis Außenkante Gebäude gerechnet, Treppenläufe und Podeste werden mit den Lichtmaßen abgerechnet.
3.12Werden Deckenüberhöhungen für das Schalen der Massivdecken angegeben, so sind diese ohne Zuschlag herzustellen und unbedingt einzuhalten.
3.13In allen Betonwänden und Decken werden Leerrohre vor dem Betonieren in die Schalung eingelegt. Beim Betonieren ist entsprechend Rücksicht auf die Leerrohre zu nehmen .
3.14Die erforderliche Betonüberdeckung der Stahlbetonbewehrung aller Konstruktionsteile und die richtig Lage der Bewehrung sind durch entsprechende Maßnahmen vor der Verspannung der Schalung zu sichern.
3.15Bei allen Decken sind im Preis sämtliche Tragstreifen, Massivstreifen (soweit sie nicht gesondert aufgeführt sind), Querrippen, deckengleiche Unterzüge sowie sämtliche Auswechslungen enthalten.
3.16Soweit bei den Wänden oder Stützen Sichtbeton verlangt wird, sind diese nach dem Ausschalen mit Folie und Brettern gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
3.17Die Baupläne (Werkpläne, Detail- und Bewehrungspläne) sind vor der Ausführung bzw. vor dem Biegen der Bewehrung bezüglich der Maße zu kontrollieren. Es darf nur betoniert werden, nachdem die Bewehrung durch den verantwortlichen Statiker abgenommen ist. Über die Stahlabnahmen sind Protokolle der Bauleitung zu übergeben.
3.18Betonzusatzstoffe
Fein aufgeteilte Stoffe, die dem Beton in größerer Menge zugegeben werden, um bestimmte Eigenschaften zu beeinflussen (z. B. latent hydralische Stoffe, Gesteinsmehle, Körperfarben), müssen einer Norm entsprechen oder eine Zulassung bzw. ein Prüfzeichen haben.
3.19Der Preis aller Stahlbetonarbeiten setzt sich zusammen aus dem Lohn, Material und der zur Ausführung notwendigen Schalung.
4.0Mauerarbeiten
4.01Soweit im einzelnen nicht anders vermerkt, ist alles Mauerwerk vollfugig zu mauern. Das Anmauern von Leibungen und Türanschlägen nach Zeichnung und Angabe wird nicht besonders vergütet und ist im Einheitspreis enthalten (siehe beigelegte Pläne).
4.02Die Abrechnung der Mauerarbeiten erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreisen bzw. Meßeinheiten nach VOB. Innenwände sind gut verankert bzw. verzahnt anzuschließen und rißsicher mit den Decken zu verbinden.
4.03Das Mauerwerk wird von OK Fundament bzw. von OK Rohdecke bis UK Rohdecke bzw. UK Unterzug gemessen.
4.04Für die Maßgenauigkeit gilt DIN 18202, Genauigkeitsgruppe 3.
4.05Nach dem Erstellen der Innenwände sind in allen Geschoßen exakte Meterriße an den Flurwänden im Treppenhaus anzubringen. Nach Fertigstellung der Putzarbeiten sind diese zu erneuern. Dies wird nicht gesondert vergütet.
5.0Putz- und Stuckarbeiten
5.01Für die Putzarbeiten dürfen nur einwandfreie Bindemittel und Zuschlagstoffe verwendet werden, auf eine gleichmäßige Beschaffenheit ist besonders zu achten.
5.02Unvermeidliche Verschmutzungen der Fensterrahmen, Türzargen, Fliesen usw. sind sofort, noch vor dem Aushärten des Mörtels, zu beseitigen.
5.03Beschläge, blanke und eloxierte Leichtmetallteile, sonstige blanke und polierte Metallteile sind vorher abzudecken und nach den Putzarbeiten zu entfernen. Die übrigen Beschläge usw. sind ohne besondere Vergütung zusätzlich durch Abdecken, Umwickeln und Überkleben mit Tesakrepp o.ä. zu schützen. Der bauseitige, meist bereits beschädigte Schutzüberzug genügt nicht. Beschädigte Beschläge usw. sind kostenlos zu ersetzen!
5.04Eventuell eingebaute sanitäre Einrichtungsgegenstände, Heizkörper und Schaltkästen usw. sind mit starken Folien gegen Verschmutzung kostenlos zu schützen. Alle nachträglich notwendigen Reinigungsarbeiten an vorgenannten Teilen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. In der
5.05Evtl. eingelagertes Material und Rüstzeug in den Räumen des Neubaues ist auf Verlangen der Bauleitung sofort umzulagern, wenn der innere Ausbau dieser Räume durch die Einlagerung behindert ist. Sämtliche Innenputzarbeiten müssen vollkommen plan - wie flut- und senkrecht in den Ecken lot- und winkelrecht sein.
5.06Sämtliche putzbündig eingebauten Installationsteile aller Art, wie Schalterdosen, Verteilerkästen, Revisionstürchen müssen auf Putzvorderkante sauber eingeputzt werden.
6.0Isolierarbeiten
6.1Alle Isolierungen dürfen nur auf gereinigten Bauteilen verwendet werden.
6.2Jede einzelne Isolierschicht ist von der Bauleitung abzunehmen. Der Vorgang ist schriftlich zu bestätigen.
7.0Entwässerungskanalarbeiten/Erdarbeiten
7.1Die Ausführung der Arbeiten hat unter Berücksichtigung der einschlägigen VDI- und DIN-Richtlinien sowie der Auflagen und Vorschriften des Technischen Überwachungsvereins, des Gewerbeaufsichtsamtes und aller sonstigen, einschlägigen Sondervorschriften des Bundes, der einschlägigen Empfehlungen und Verfügungen der zuständigen Fachverbände zu erfolgen.
Ferner hat die Ausführung der Anlagen unter Berücksichtigung aller für die Konstruktion, Errichtung und Betrieb von haustechnischen Anlagen gültigen Bestimmungen, Richtlinien und der neuesten technischen Erkenntnisse, einschl. Anweisung und Auflagen der sonstigen zur Überwachung und Kontrolle zuständigen Behörden und Stellen zu erfolgen.
7.2Die ausgeschriebenen Arbeiten einschließlich der Nebenleistungen sind unter Berücksichtigung der Lage, Form und Konstruktion der baulichen Anlage und des Bauablaufs entsprechend auszuführen.
79.3Die Gesamtanlage ist fachlich und handwerklich einwandfrei zu erstellen. Alles, was nicht vertragsgemäß oder unsachgemäß ausgeführt ist oder Materialmängel zeigt, ist mangelhaft und muß unverzüglich entfernt werden. Nach Ablauf einer festgesetzten Frist durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter ist der Auftraggeber oder dessen Vertreter berechtigt, die Änderungen durch Dritte zu veranlassen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
8.Erdungsvorrichtungen
a)Bei Errichtung der Erdungsanlage sind die Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamenten, herausgegeben von der VDEW, zu beachten.
b)Als Material für den Fundamenterder in Beton ist verzinkter Runddraht, 10 mm Durchmesser, mit PVC-Ummantelung, einzusetzen.
c)Die Anschlußfahnen sind vom Fundamenterder zur Blitzschutztrennstelle in Beton oder Mauerwerk über Erdoberfläche zu verlegen. Sofern in den Plänen nicht anders angegeben, ist die Anschlußfahne 30 cm über Gelände, hinter Regenfallrohren herauszuführen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV
03 Abbrucharbeiten
03
Abbrucharbeiten
Kalkulationsgrundlage für den Abbruch Bei sämtlichen nachfolgenden Positionen ist zu berücksichtigen, dass bei allen Positionen Abbruch und Entsorgung zu kalkulieren ist.
Alle Abbrucharbeiten sind nach den Vorgaben des Statikers in bestimmten Arbeitsschritten auszuführen. Es ist einzukalkulieren, dass die Abbrucharbeiten zeitweise durch notwendige Rohbauarbeiten unterbrochen sind , bevor abgebrochen werden darf.
Das Abbruchwerkzeug ist eigenverantwortlich zu wählen
Ebenfalls ist der Transport zu berücksichtigen.
Strassenseitig ist ein Lastaufzug vorgesehen. Die Entsorgung der meisten Abbruchmaterialien erfolgt über Schubkarrentransport zu dem Lastaufzug. Deswegen ist das Zerlegen des Abbruchmaterials in transportfähige Stück zu kalkulieren
Bauseits vorhanden wird darüber hinaus ein Kran vorhanden sein.
Es ist angedacht , dass das Dach an zwei Stellen Einbringöffnungen erhält, über die mit dem Kran schwere Abbruchteile insbeondere Betonelemente der abzubrechenden Treppen und Aufzugschächte entsorgt werden können.
Das wird aber nur für Teilbereich unter der Dachöffnung gelten. Dasmeiste Material muss transportiert werden im Gebäude
Ein Kranführer wird nicht gestellt.
Bauseits wird das Gebäude bereits zuvor entkernt, so dass alle Einbauten Decken- und Bodenaufbauten entfernt sind.
Die nachfolgenden Positionen umfassen vornehmlich statisch relevante Abbrucharbeiten von tragendem Mauerwerk, Betondecken und Treppen
Kalkulationsgrundlage für den Abbruch
03.0001 Schutzmaßnahmen Bestand Bei nachfolgend beschriebenen Abbrucharbeiten ist der Bestand z.b. zu erhaltende Fenster in der Nähe mit geeignetem Material zu schützen. In dieser Position ist dafür ein pauschaler Mehraufwand anzugeben
03.0001
Schutzmaßnahmen Bestand
L
1.00
psch
03.0002 Abbrechen und Entsorgen von beidseitig verputzten Mauerwerk Abbrechen und Entsorgen von beidseitig verputzten Mauerwerk, bestehend aus Mauerwerk in unterschiedlicher Stärke von 11,5 cm -50 cm zzgl. beidseitigem Putz.
Lage : einzelne Wandstücke zwischen tragenden Stützen und auch im Bereich von zu erstellenden Türöffnungen nach Einbau der in einer anderen Position beschriebenen Stürze
Abrechnung wegen unterschiedlicher Wandstärken nach M³
03.0002
Abbrechen und Entsorgen von beidseitig verputzten Mauerwerk
118.00
m³
03.0003 Abbrechen und Entsorgen von Mauerwerksbrüstung mit Trennschnitt Putz für die Herstellung von ebenerdigen Baustellenzugängen in jedem Geschoss beim Lastaufzug ist folgendes anzubieten
: Trennschnitt im Putz und Mauerwerk beidseitig über die gesamte Brüstungshöhe um eine saubere Abbruchkante herzustellen
-Abbrechen und Entsorgen von beidseitig verputzter Mauerwerksbrüstung ,Dicke ca. 50 cm Höhe ca. 90 cm, Breite ca. 110 cm
03.0003
Abbrechen und Entsorgen von Mauerwerksbrüstung mit Trennschnitt Putz
5.00
Stk
03.0004 Abbrechen und Entsorgen von verputzten Kamin aus Mauerwerk Abbrechen und Entsorgen von verputzten zweigeschossigem Kamin, bestehend aus Mauerwerk,
Höhe des Kamins bis UK Dach ca. 5-6 m
Ein Hilfsgerüst beim Abbruch ist einzukalkulieren
Abrechnung nach M³
03.0004
Abbrechen und Entsorgen von verputzten Kamin aus Mauerwerk
W
10.00
m³
03.0005 Abbrechen und Entsorgen von Stampfbetonwänden Untergeschoss Abbrechen und Entsorgen von einer beidseitig verputzten Stampfbetonwand im Untergeschoss
Abrechnung nach M³
Zerlegen in transportfähige Stücke (Schubkarren) ist zu kalkulieren
03.0005
Abbrechen und Entsorgen von Stampfbetonwänden Untergeschoss
15.00
m³
03.0006 Abbrechen und Entsorgen Stahlbetontreppe KG zu EG Achse F- G Abbrechen in transportierbare (Schubkarren) Teile zerlegen und Entsorgen einer dreiläufigen Stahlbetontreppe mit Zwischenpodest und Oberbelag aus Naturstein
Lage : vom KG in das EG Achse F-G
Länge ca. 7 lfm incl. 1 Zwischenpodest
20 Stg 17,5/26 cm
Breite der Treppe ca. 1,00m
Treppenlaufstärke ca. 30 cm
siehe beigefügtes Bild Nr. 3
03.0006
Abbrechen und Entsorgen Stahlbetontreppe KG zu EG Achse F- G
L
1.00
psch
03.0007 Abbrechen und Entsorgen Stahlbetontreppe KG zu EG Anschlussbereich Maximilansplatz Abbrechen in transportierbare Teile zerlegen und Entsorgen einer zweiläufigen Stahlbetontreppe incl. Oberbelag Naturstein und incl. Stahlgeländer einseitig
Lage : vom KG in das EG bei Deckenfeld D KG11 lt. Positionsplan
15 Steigungen 17,5/26
Breite der Treppe 1m
1 Zwischenpodest
Treppenlaufstärke 25 cm
03.0007
Abbrechen und Entsorgen Stahlbetontreppe KG zu EG Anschlussbereich Maximilansplatz
L
1.00
psch
03.0008 Abbrechen und Entsorgen Stahlbetonrundtreppe EG zu 1. OG Achse C 3-4 Abbrechen in transportierbare Teile(Schubkarren) zerlegen und Entsorgen einer einläufigen gewendelten Stahlbetontreppe incl. Natursteinbelag und incl. Treppengeländer bzw. Handlluf
In dieser Position ist auch der Abbruch des am Photo erkennbaren Geländers am oberen Treppenloch einzukalkulieren
Lage : vom EG in das 1. Og bei Achse C 3-4
Länge ca. 8 m
26 Stg 17,5/26
Breite ca. 1,50 m
Treppenlaufstärke ca. 35 cm
siehe beigefügtes Bild Nr. 2
03.0008
Abbrechen und Entsorgen Stahlbetonrundtreppe EG zu 1. OG Achse C 3-4
L
1.00
psch
03.0009 Zulage für Abbruch mit Betonschneiden anstelle Stemmen Zulage zu vorgenannter Position, wenn ein Stemmen aus Lärmschutzgründen nicht möglich ist und die Treppe mit Betonschneider in transportierbare Würfel zerteilt werden muss
03.0009
Zulage für Abbruch mit Betonschneiden anstelle Stemmen
L
1.00
psch
03.0010 Abbrechen und Entsorgen Stahlbetontreppe Obergeschosse Achse B-C Abbrechen und Entsorgen einer zweiläufigen Stahlbetontreppe mit Zwischenpodest incl. Treppengeländer innenseitig und Handläufe ausenseitig
Lage : vom 1.OG/2. Og , 2. OG/3. OG, 3. OG/4. OG, 4. OG /5. OG bei Achse B-C
18 Stg 17,8/26 cm
2 Stk Treppenläufe je
Breite 1,5 m
Länge 2,5 m
1 Stück Zwischenpodest
Breite 2,5 m
Tiefe 1,5 m
Treppenlauf- und Podeststärke ca.35 cm
Zerlegen in transportfähige Stücke (Schubkarren) ist zu kalkulieren, da lt. Statik der Abbruch von unten nach oben mit Zwischenschritten erfolgen muss
siehe beigefügtes Bild Nr. 5 und 6
03.0010
Abbrechen und Entsorgen Stahlbetontreppe Obergeschosse Achse B-C
4.00
psch
03.0011 Zulage für Abbruch mit Betonschneiden anstelle Stemmen Zulage zu vorgenannter Position, wenn ein Stemmen aus Lärmschutzgründen nicht möglich ist und die Treppe mit Betonschneider in transportierbare Würfel zerteilt werden muss
03.0011
Zulage für Abbruch mit Betonschneiden anstelle Stemmen
L
1.00
psch
03.0012 Abbrechen und Entsorgen Stahlbetondifferenztreppe 1. Obergeschoss Achse B-C zum Kopfbau Abbrechen und Entsorgen einer einläufigen Stahlbetondifferenztreppe mit Oberbelag
Lage : 1.OG als Verbindung zum Kopfbau bei Achse B-C
Länge 2,5 m
Breite 1,2 m
Treppenlaufstärke 20 cm
Zerlegen in transportfähige Stücke (Schubkarren) ist zu kalkulieren
03.0012
Abbrechen und Entsorgen Stahlbetondifferenztreppe 1. Obergeschoss Achse B-C zum Kopfbau
L
1.00
psch
03.0013 Abbrechen und Entsorgen Stahlbetondifferenztreppe 2. Obergeschoss Achse B zum Kopfbau Abbrechen und Entsorgen einer einläufigen Stahlbetondifferenztreppe mit Oberbelag
Lage : 2.OG als Verbindung zum Kopfbau bei Achse B
Länge 2,0 m
Breite 1,2 m
Treppenlaufstärke 20 cm
Zerlegen in transportfähige Stücke (Schubkarren) ist zu kalkulieren
03.0013
Abbrechen und Entsorgen Stahlbetondifferenztreppe 2. Obergeschoss Achse B zum Kopfbau
L
1.00
psch
03.0014 Abbrechen und Entsorgen Stahlbetondifferenztreppe 1. Obergeschoss zum Maxplatz 22 Abbrechen und Entsorgen einer einläufigen Stahlbetondifferenztreppe mit Oberbelag
Lage : 1.OG als Verbindung zum Maximiansplatz 22
Länge 1,5 m
Breite 1,2 m
Treppenlaufstärke 20 cm
Zerlegen in transportfähige Stücke (Schubkarren) ist zu kalkulieren
03.0014
Abbrechen und Entsorgen Stahlbetondifferenztreppe 1. Obergeschoss zum Maxplatz 22
L
1.00
psch
03.0015 Abbrechen und Entsorgen Stahlbetondifferenztreppe 2./3 Obergeschoss zum Maxplatz 22 Abbrechen und Entsorgen einer einläufigen Stahlbetondifferenztreppe mit Oberbelag
Lage : 2./3.OG als Verbindung zum Maximiansplatz 22
Länge 1,5 m
Breite 1,0 m
Treppenlaufstärke 20 cm
Zerlegen in transportfähige Stücke (Schubkarren) ist zu kalkulieren
03.0015
Abbrechen und Entsorgen Stahlbetondifferenztreppe 2./3 Obergeschoss zum Maxplatz 22
2.00
psch
03.0016 Abbrechen und Entsorgen Stahlbetonunterzug 30/50 Abbrechen und Entsorgen eines Stahlbetonunterzuges
Lage : Decke über KG
Länge 6 m
b*h= 30*50cm
Zerlegen in transportfähige Stücke (Schubkarren) ist zu kalkulieren
03.0016
Abbrechen und Entsorgen Stahlbetonunterzug 30/50
L
1.00
psch
03.0017 Abbrechen und Entsorgen Stahlspindeltreppe im Innenhof vom 1. Og - 5. OG Abbrechen und Entsorgen einer Stahlspindeltreppe mit Podesten
Lage : Innenhof auf dem Flachdach über EG bis in das 5. OG
Höhe der Spindeltreppe ca. 18 m
Durchmesser der Spindeltreppe 2,2 m
bestehend aus Spindel Gitterroststufen, Zwischenpodesten und Geländer
Material: verzinkt
siehe auch beigefügtes Bild Nr. 8
03.0017
Abbrechen und Entsorgen Stahlspindeltreppe im Innenhof vom 1. Og - 5. OG
L
1.00
psch
03.0018 Abbrechen und Entsorgen Stahltreppe mit Podest im Innenhof 1. Og Abbrechen und Entsorgen einer einläufigen Stahltreppe mit Podest
Lage : Innenhof auf dem Flachdach über EG als Verbindung vom Fuss der Spindeltreppe auf das Flachdach
11 Stg ca. 17,5/26 cm
bestehend aus Stahlwange Gitterroststufen, Podest und Geländer
Material: verzinkt
siehe auch beigefügtes Bild Nr. 8
03.0018
Abbrechen und Entsorgen Stahltreppe mit Podest im Innenhof 1. Og
L
1.00
psch
03.0019 Ausbauen und Entsorgen Stahlkonstruktionen Ausbauen und Entsorgen von Stahlkonstruktionen, die als Unterkonstruktion insbesondere für Lüftungsgeräte sowohl auf dem Flachdach 1. OG über Innenhof als auch auf dem Dach als aufgestelzte Konstruktion vorhanden sind.
In der Regel sind die Verbindungen verschraubt, lange Teile sind ggf zu trennen om dann gut mit dem Kran entfernt werden zu können
Material: verzinkt
siehe auch beigefügtes Bild Nr. 8 (Unterkonstruktion unterhalb der Spindeltreppe)
Abrechung nach kg entsorgtem Stahl
03.0019
Ausbauen und Entsorgen Stahlkonstruktionen
1,500.00
kg
03.0020 Abbrechen und Entsorgen 2 geschossiger Verbindungsgang Stahl Glas mit Differenztreppen im Innenhof im 1. OG Abbrechen und Entsorgen eines zweigeschossigen Verbindungsganges zwischen Maximiliansplatz 23 und Pacellistr. 16 als freitragende Stahl Glaskonstruktion zwischen den beiden Häusern.
Länge 3 m im Mittel
Breite 1,5 m
Höhe 2 x 2,4 m
Tragkonstruktion: Stahlträger
Boden und Dach Blechverkleidung
Seitenwände Stahl Glas Konstruktion
siehe beigefügte Bilder Nr. 1 und 9
03.0020
Abbrechen und Entsorgen 2 geschossiger Verbindungsgang Stahl Glas mit Differenztreppen im Innenhof im 1. OG
L
1.00
psch
03.0021 Abbrechen und Entsorgen von Holztreppe mit Stahlgeländer Abbrechen und Entsorgen einer Holztreppe mit Stahlgeländer bestehend aus
Seitenwangen aus Holz
Tritt und Setzstufen aus Holz
Einseitiges Stahlgeländer mit Holzhandlauf
Länge 1, 5 m
Breite 1,0 m
Lage : Zugang in das 5. OG
03.0021
Abbrechen und Entsorgen von Holztreppe mit Stahlgeländer
1.00
Stk
03.0022 Zulage für Abbrechen und Entsorgen Handläufe Zulage zu vorgenannten Treppenpositionen für Abbruch und Entsorgen von Handläufen, wenn nicht in der Position enthalten
03.0022
Zulage für Abbrechen und Entsorgen Handläufe
50.00
lfm
03.0023 Abbrechen und Entsorgen Bodenplatte Stampfbeton Abbrechen und Entsorgen der bestehenden Bodenplatte in unterschiedlicher Stärke von 10 cm -30 cm im Bereich der neu einzubauenden Fundamente zwischen Achse D und G bei Achse 3
Zerlegen in transportfähige Stücke (Schubkarren) ist zu kalkulieren
03.0023
Abbrechen und Entsorgen Bodenplatte Stampfbeton
21.60
m³
03.0024 Geschoßweises Abbrechen und Entsorgen Aufzugschacht vom EG- 5.OG Achse C Abbrechen und Entsorgen des bestehenden Aufzugschachtes bestehend aus Betonwänden
Lage: Achse C vom EG bis in das 5. OG
Abrechnung nach M³ Beton
Der Aufzugsschacht incl. Überfahrt wird an einer Stelle abgebrochen , an der darüber ggf das Dach geöffnet werden kann. ggf können hier Betonteile mit dem Kran herausgehoben werden.
03.0024
Geschoßweises Abbrechen und Entsorgen Aufzugschacht vom EG- 5.OG Achse C
29.00
m³
03.0025 Zulage für Abbruch mit Betonschneiden anstelle Stemmen Zulage zu vorgenannter Position, wenn ein Stemmen aus Lärmschutzgründen nicht möglich ist und der Aufzugsschacht mit Betonschneider in transportierbare Würfel zerteilt werden muss
03.0025
Zulage für Abbruch mit Betonschneiden anstelle Stemmen
L
1.00
psch
03.0026 Geschoßweise Abbrechen und Entsorgen Aufzugschacht vom UG- 5.OG Achse F-G Abbrechen und Entsorgen des bestehenden Aufzugschachtes bestehend aus Betonwänden
Lage: Achse F-G vom UG bis in das 5. OG
Hier ist ein geschoßweises Abbrechen genau nach statischer Vorgabe erforderlich(s. Positionsplan 11
Abrechnung nach M³ Beton
Der Aufzugsschacht incl. Überfahrt wird an einer Stelle abgebrochen , an der darüber ggf das Dach geöffnet werden kann. ggf können hier Betonteile mit dem Kran herausgehoben werden.
03.0026
Geschoßweise Abbrechen und Entsorgen Aufzugschacht vom UG- 5.OG Achse F-G
42.00
m³
03.0027 Zulage für Abbruch mit Betonschneiden anstelle Stemmen Zulage zu vorgenannter Position, wenn ein Stemmen aus Lärmschutzgründen nicht möglich ist und der Aufzugsschacht mit Betonschneider in transportierbare Würfel zerteilt werden muss
03.0027
Zulage für Abbruch mit Betonschneiden anstelle Stemmen
L
1.00
psch
03.0028 Abschnittsweises Abbrechen und Entsorgen Betonrippendecken Abbrechen und Entsorgen der bestehenden Betonrippendecken in kleinen Flächen von ca. 5m²-20 m² .
Vorhanden ist ein Deckenspiegel von ca. 5cm und Rippen mit einer Höhe von ca. 20 cm einer Breite von i.M. 10 cm und einem Achsabstand von ca. 42 cm
Lage: Vom EG bis in das 5. OG
Hier ist ein abschnittsweises Abbrechen genau nach statischer Vorgabe erforderlich
Abrechnung nach M2 Deckenfläche
Zerlegen in transportfähige Stücke (Schubkarren) ist zu kalkulieren
03.0028
Abschnittsweises Abbrechen und Entsorgen Betonrippendecken
297.00
m²
03.0029 Zulage für Trennschnitte durch den Deckenspiegel Zulage zu vorgenannter Position für Trennschnitte am Deckenspiegel von 5 cm als vorleitung für den zuvor beschriebenen Abbruch der Decken
03.0029
Zulage für Trennschnitte durch den Deckenspiegel
50.00
lfm
03.0030 Zulage für Trennschnitte durch die Betonrippen Zulage zu vorgenannter Position für Trennschnitte durch die Bestandsrippen als Vorleistung für den zuvor beschriebenen Abbruch der Decken
Abrechnung je Stk durchtrennte Rippe
03.0030
Zulage für Trennschnitte durch die Betonrippen
50.00
Stk
03.0031 Zulage für Erhalten Bewehrungseisen bei Deckenabbruch für D 05 und D 06 Zulage für das Erhalten der oberen Bewehrung ( Länge ca. 40 cm ) beim Abbruch der zuvor beschriebenen Bestandsdecken durch vorsichtiges Freistemmen bei der Abbruchkante zur Bestandsdecke bei den Deckenbereichen D 05 und D 06
Ausführung gemäß Statikplan 12 Detail 1
Abrechnung nach lfm Deckenrand
03.0031
Zulage für Erhalten Bewehrungseisen bei Deckenabbruch für D 05 und D 06
60.00
lfm
03.0032 Absprißen der Bestandsdecken durch Hilfsstützen Gemäß den statischen Vorgaben sind an vielen Stellen vor den Abbrucharbeiten Hilfsabstützungen für die Decken einzubauen, über alle Geschoße für die Lastabtragung.
die Hilfsabstützungen sind zu liefern, einzubauen, vorzuhalten und wieder zu entfernen.
Abrechnung nach Stück
03.0032
Absprißen der Bestandsdecken durch Hilfsstützen
100.00
St
03.0033 Zulage für vorsichtiges Erstellen der Abbruchkante bei Erhalt Rippendecken. Beim Ausbau der Betonrippendecken sind nach Erstellung der Hilfsabstützungen vorsichtig saubere Abbruchkanten durch Freistemmen zu erstellen, damit die zu erhaltende Rippendecke nicht beschädigt wird. In dieser Position ist eine Erschwerniszulage dafür anzugeben
03.0033
Zulage für vorsichtiges Erstellen der Abbruchkante bei Erhalt Rippendecken.
70.00
lfm
03.0034 Freilegen, Abbrechen und Entsorgen Mauerwerk ausgemauerte Fenster 2. OG 225/130/60cm Im 2. Og gibt es zugemauerte Fensteröffnungen
Diese Fensteröffnungen sollen wieder freigelegt werden
folgende Leistungen sind je Stück anzubieten:
- Suchschlitze im Putz um die genaue Lage der Öffnung festzustellen
- Abbrechen und Entsorgen des Mauerwerks zum Freilegen der alten Öffnung: h/b/t= 225/130/60 cm
- Begradigen Abbruchbereiche , entfernen von Überständen
03.0034
Freilegen, Abbrechen und Entsorgen Mauerwerk ausgemauerte Fenster 2. OG 225/130/60cm
6.00
Stk
03.0035 Freilegen, Abbrechen und Entsorgen Mauerwerk ausgemauerte Fenster 2. OG 225/200/60cm Im 2. Og gibt es zugemauerte Fensteröffnungen
Diese Fensteröffnungen sollen wieder freigelegt werden
folgende Leistungen sind je Stück anzubieten:
- Suchschlitze im Putz um die genaue Lage der Öffnung festzustellen
- Abbrechen und Entsorgen des Mauerwerks zum Freilegen der alten Öffnung: h/b/t= 225/200/60 cm
- Begradigen Abbruchbereiche , entfernen von Überständen
03.0035
Freilegen, Abbrechen und Entsorgen Mauerwerk ausgemauerte Fenster 2. OG 225/200/60cm
1.00
Stk
03.0036 Abbrechen und Entsorgen Oberlicht Innenhof Stahl Glaskonstruktion Abbrechen und Entsorgen des bestehenden Glasoberlichtes im Innenhof
Grundrissgröße ca. 7,5 m x 6 m
bestehend aus einer Stahlkonstruktion mit Sicherheitsverglasung.
siehe beigefügtes Bild Nr.1
03.0036
Abbrechen und Entsorgen Oberlicht Innenhof Stahl Glaskonstruktion
L
1.00
psch
03.0037 Abbrechen und Entsorgen Betonplatten Flachdach Innenhof Abbrechen und Entsorgen der Betonplatten auf dem Flachdach des Innenhofes über EG.
Die Betonplatten haben eine Stärke von ca. 5,5 cm und können mit dem Kran aus dem Innenhof entsorgt werden
Abrechnung nach m ²
03.0037
Abbrechen und Entsorgen Betonplatten Flachdach Innenhof
80.00
m²
03.0038 Abbrechen und Entsorgen zweilagige bituminöse Ábdichtung Flachdach Innenhof Abbrechen und Entsorgen einer zweilagigen bituminösen Abdichtung auf dem Flachdach des Innenhofes über EG.
03.0038
Abbrechen und Entsorgen zweilagige bituminöse Ábdichtung Flachdach Innenhof
80.00
m²
03.0039 Abbrechen und Entsorgen von Zementestrich als Verbundestrich Abbrechen und Entsorgen eines Zementestrichs ohne Trennlage zur Betondecke
Stärke ca. 3-4 cm, Abrechnung nach m³
03.0039
Abbrechen und Entsorgen von Zementestrich als Verbundestrich
W
10.00
m³
03.0040 Abbrechen und Entsorgen von Zementestrich mit Trennlage Abbrechen und Entsorgen des Zementestrichs mit Trennlage
03.0040
Abbrechen und Entsorgen von Zementestrich mit Trennlage
W
10.00
m³
03.0041 Abbrechen und Entsorgen von Holztüren mit Zarge Abbrechen und Entsorgen von Holztüren mit StahlumfassungszZarge unterschiedlicher Größe , im Mittel ca. 2 M² .
03.0041
Abbrechen und Entsorgen von Holztüren mit Zarge
W
1.00
Stk
03.0042 Ausbauen und einlagern Holzfenster für die Herstellung von ebenerdigen Baustellenzugängen in jedem Geschoss beim Lastaufzug ist folgendes anzubieten
Vorsichtiges Ausbauen der Holzfenster und in Abstimmung mit der Bauleitung zum späteren bauseitigen Wiedereinbau einlagern
03.0042
Ausbauen und einlagern Holzfenster
5.00
Stk
03.0043 Vorsichtiges Herstellen von Öffnungen ca. 20/20 in Deckenspiegel Vorsichtiges Herstellen von Öffnungen für Beton in den Deckenspiegeln der Rippendecken um z.b. von oben Beton für das Verstärken der Rippen einfüllen zu können oder für das Durchführen von Leitungen
03.0043
Vorsichtiges Herstellen von Öffnungen ca. 20/20 in Deckenspiegel
40.00
Stk
03.0044 Vorsichtiges Herstellen von Deckendurchbrüchen ca. 30*50 Vorsichtiges Herstellen von Deckendurchbrüchen Größe ca. 30/50 in den Deckenspiegeln (5 cm) der Rippendecken für die Durchführung von Leitungen
03.0044
Vorsichtiges Herstellen von Deckendurchbrüchen ca. 30*50
40.00
Stk
03.0045 Herstellen von Auflagertaschen L/B/H= 15/30/20 cm im Bestandsmauerwerk Herstellen von Auflagertaschen im Bestandsmauerwerk
L/B/H= 15/30/20 cm
die Schuttentsorgung ist einzukalkulieren
Abrechnung dieser Position nur , wenn es nicht schon in einer pauschalen anderen Position enthalten ist
03.0045
Herstellen von Auflagertaschen L/B/H= 15/30/20 cm im Bestandsmauerwerk
64.00
Stk
03.0046 Herstellen von Auflagertaschen L/B/H= 15/30/30 cm im Bestandsmauerwerk incl. Auflagerpolster Herstellen von Auflagertaschen im Bestandsmauerwerk
L/B/H= 15/30/30 cm für den Einbau von Stahlträgern incl. Auflagerpolster ( 5 cm Beton)
die Schuttentsorgung ist einzukalkulieren
Abrechnung dieser Position nur , wenn es nicht schon in einer pauschalen anderen Position enthalten ist
03.0046
Herstellen von Auflagertaschen L/B/H= 15/30/30 cm im Bestandsmauerwerk incl. Auflagerpolster
30.00
Stk
03.0047 Zusatzarbeiten nach Zeitaufwand Sosntige Zusätzl. Arbeiten imZuge der Abbrucharbeiten
03.0047
Zusatzarbeiten nach Zeitaufwand
200.00
Std