Abbruch
Alte Schule Wessling
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BAUBESCHREIBUNG 1. Bauvorhaben Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau des alten Schulhauses in Wessling in eine heilpädagogische Kindertagesstätte. Die Räumlichkeiten werden von der Gemeinde Wessling an die Lebenshilfe Starnberg vermietet und für die Nutzung einer HPT von 3 Gruppen à 9 Kindern umgebaut. Im einzelnen werden folgende Maßnahmen durchgeführt: - neue Raumaufteilungen/ Trockenbauwände - neue Bodenbeläge - brandschutztechnische Anpassungen - Modernisierung der Sanitäranlagen und der Elektroverteilung - Erneuerung der Aussenanlagen Durch die Gemeinde wird in Eigenregie ein Austausch der Fenster und teilweise der Außentüren vorgenommen, sowie teilweise Sonnenschutzanlagen nachgerüstet. Hierfür wird zeitweise ein Fassadengerüst gestellt. In dieser Zeit ist davon auszugehen, dass die BE-Flächen entsprechend knapper sind und mehr Handwerker vor Ort arbeiten. 2. Gelände und Zugangsmöglichkeiten Das Gebäude steht in Wessling, Schulstraße 1 in ruhiger Ortslage. Straßenseitig ist das Erdgeschoss mit 3 Stufen zu begehen, am Hintereingang ist ein ebenerdiger Zugang zum Treppenhaus. Von hier kann das Untergeschoss und das Erdgeschoss erreicht werden. Eine Anfahrt mit größerem Gerät ist am Besten vom Hintereingang (Einfahrt über Walchstadter Weg) möglich, Die Kiesfläche am Ende es Hintereingangs ist nicht befahrbar (Einsinkgefahr). Für die Baustelleneinrichtung sind im Wesentlichen die Flächen auf der Nordseite vorgesehen. Teilweise können auch Bereiche westlich des Bestandsgebäudes in Abstimmung mit der OÜ hierfür verwendet werden. Kfz-Stellplätze sind in Abstimmung mit der OÜ am Walchstadter Weg und ggf. in Schulstraße vorhanden und können durch Kleintransporter, Pritschenwägen und Pkw durch die ausfphrenden Firmen genutzt werden. Sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen sind vom AN vor Ausführung mit der OÜ abzustimmen und nach Beendigung der Leistung gereinigt zurückzugeben. Vor Ort wird ein Schlüsseltresor installiert. Jeder AN erhölt den Zahlencode hierfür, um Zugang zur Baustelle zu bekommen. Mit Unterschrift muss jeder AN versichern, dass er dafür Sorge trägt, die Baustelle am Abend abzusperren, sofern er sie als letzter verläßt. 3. Gebäude Das alte Schulhaus ist in Teilen bereits über 100 Jahre alt. Im Jahr 1950 erfolgte eine Erweiterung des Schulgebäudes (kompletter Nordflügel). Später erfolgte ein Anbau der Mehrzweckhalle (1970er Jahre). Das Gebäude wurde bis 2023 mit 4 Klassen als Grundschule genutzt und steht momentan leer. 4. Nutzung Im Kellergeschoss befindet sich der Heizungsraum, Nebenräume und der Zugang zur Mehrzweckhalle. Die gesamten Kellerräume bleiben in der Obhut der Gemeinde, ebenso das komplette Dachgeschoss, welches leer steht. Im Erdgeschoss wird es eine kleine Wohnung, bzw. Archivnutzung mit separatem Eingang geben, die durch die Gemeinde vermietet wird und nicht Bestandteil der Umbaumaßnahmen ist. Die restlichen Räume des EG sowie das Obergeschoss werden von der Lebenshilfe angemietet und für die Nutzung der HPT umgebaut. 5. Bauart Es handelt sich beim Bestand um einen Massivbau mit tragenden Außenwänden und tragenden Mittelwänden, sowie aussteifenden Wänden. Nichttragende Innenwände sind überwiegend in 11,5cm Ziegelmauerwerk errichtet. Die Decken sind im Altbau Holzdecken und im Anbau von 1950 Eisenbeton Hohlsteindecken. 6. Abmessungen / Geometrie Das Gebäude hat folgende Abmessungen: Länge: ca. 37 m Breite: ca. 14 m Geschosshöhen: ca. 3,80 m Das Gebäude ist teilunterkellert. Geschosshöhe: ca. 2,45 m Das Gebäude hat ein Walmdach mit Holz-Pfettendachstuhl und eine Eindeckung aus Ziegeln. Dachneigung ca. 49° 8. Bauablauf Das Bauvorhaben wird in einem Bauabschnitt abgewickelt, bitte hierfür den beigelegten Zeitplan beachten. Der AG kommt für Baustrom, Bauwasser und Baubeleuchtung auf. Der AN bekommt an einem zentralen Punkt Zugang zu den erforderlichen Medien und kann dort mit zugelassenen, gem. TÜV geprüften Geräten und Anschlüssen weitere Verteilleitungen installieren. Nebenkosten Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Baustelle jederzeit sauber zu halten ist. Täglich sind Abfall, Bauschutt, Restmaterial und Werkzeug vollständig zu entsorgen, bzw. aufzuräumen. Der AG behält sich ausdrücklich vor, Dritte für eine Baugrobreinigung zu beauftragen, sollte die Sauberkeit auf der Baustelle zu wünschen übrig lassen und die Kosten hierfür auf die Gewerke aufzuteilen. Alle genannten Erschwernisse und daraus resultierende Verzögerungen oder Behinderungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren!
BAUBESCHREIBUNG
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN ALLGEMEIN Die ZTV sind sind für alle LV-Bereiche und Abschnitte gültig, zusätzliche Bestimmungen für einzelne Bereiche oder Abschnitte sind disen vorangestellt. Alle aus nachfolgend genannten ZTV entstehenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukal- kulieren. 1. Situation und Baustelleneinrichtung Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe mit der Örtlichkeit genauestens vertraut zu machen und die im beiliegenden Lageplan ausgewiesenen Flächen für die Baustelleneinrichtung auf ihre Eignung und Größe zu überprüfen. Für die Baustelleneinrichtung steht nur das auf dem Lageplan eingezeichnete Gelände zur Verfügung. Die Aufteilung von Lager- und Arbeitsplätzen zwischen den Unternehmern ist mit der Bauleitung abzustimmen. Auf die Forderungen des Bauherrn ist bei der Planung der Einrichtung Rücksicht zu nehmen. Der Untergrund ist eigenverantwortlich auf Eignung für die Aufnahme der Lasten aus der Baustelleneinrichtung zu überprüfen. Dem LV liegt ein Baustelleneinrichtungsplan bei, der vom AN eigenverantwortlich überprüft und ggf. in Abstimmung mit der Bauleitung ergänzt werden muss. Sollten dem AN Ergänzungen notwendig erscheinen, so sind diese bei Abgabe des Angebots auf dem beigefügten Plan einzutragen und zu bezeichnen. Der AN muss zur Angebotsabgabe eine Liste mit Großbau- geräten, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen, vorlegen. Zufahrten für Feuerwehr sowie Rettungswege dürfen keinesfalls für Lagerzwecke verwendet werden. Eine Übernachtungsmöglichkeit auf der Baustelle ist nicht vorgesehen. Die Aufstellung eines Übernachtungs- container oder Übernachtungsbauwagen ist nicht möglich. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Preise miteinzurechnen (für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, einschließlich der erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Transportmittel, Gerüste, Schuttrutschen, Container, Schutzabdeckungen usw.). Für den Ausbau wurde kein Außengerüst ausgeschrieben. Erforderliche Hilfs-, Leer- oder Schutzgerüste, bzw. -konstruktionen für Arbeiten an den Außenwänden und im Dachbereich mit Abstutzgefahr oder der Gefahr herunter- stürzender Teile sind in die Einheitspreise einzurech- nen. 2. Verbrauchskosten Die Kosten für Verbrauch von Strom, Wärmeenergie und Wasser werden vom AG getragen. Für Bauleistungsversicherung und Baureinigung werden von allen Gewerken Umlagen aus den Rechnungsbeträgen wie folgt abgezogen: Bauleistungsversicherung 0,2 % Baureinigung 0,1 % 3. Maschineneinsatz Für die Bauarbeiten dürfen nur lärmgeschützte Maschinen und Geräte eingesetzt werden. Die Anordnung und der Einsatz aller Einrichtungen und Maschinen ist so zu gestalten, dass entsprechend den Platzverhältnissen ein reibungsloser Ablauf der Bau- arbeiten gewährleistet ist und die Gefährdung dritter ausgeschlossen wird. Ein bauseitiger Baukran ist nicht vorgesehen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ein Fassaden- gerüst wird nur zeitweise vorhanden sein. 4. Umfang der Leistungen Die vom Bieter in das LV eingetragenen Einheitspreise gelten für die Herstellung, Lieferung und Montage einer vollständigen, verwendungsfertigen Konstruktion inkl. aller Nebenleistungen und sonstigen zur termingerechten Fertigstellung erforderlichen Aufwendungen wie Befestigungsmaßnahmen und -mittel, Stellen der Hilfskräfte und -einrichtungen sowie Werkzeuge und Gerät in ausreichender Anzahl. Als vollständig und verwendungsfertig gilt eine Leistung erst dann, wenn auch alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile in einer der planerischen Absicht entsprechenden Form hergestellt sind und zusammen mit der Konstruktion alle im Leistungsbeschrieb genannten bauphysikalischen, statischen und bautechnischen Anforderungen erfüllen. 5. Bautoleranzen Für die Bautoleranzen gelten die DIN 18201, 18202 und 18203. Als oberste Grenzwerte für Ebenheitsab- weichungen werden die Maße für erhöhte Anforderungen nach DIN 18202:2005-10 Tabelle 3 definiert. 6. Verantwortlicher Bauleiter Der Bauleiter des AN vor Ort muß unterschriften- berechtigt und berechtigt sein verbindliche terminliche Absprachen zu treffen. Das Führungspersonal des  AN muß deutsch- sprachig sein. Der AN ist verpflichtet an den regelmäßigen Koordinationsgesprächen (1 x wöchentlich) teilzunehmen. Die Abstimmung mit den anderem am Bau beteiligten ist in die Einheitspreise einzurechnen. 7. Unterbrechungen der Ausführung Die Ausführung der Bauleistung erfolgt grundsätzlich dem Baufortschritt folgend. Bauablauf- oder witterungsbedingte Unterbrechungen sind einzurechnen. Mit der Durchführung der Arbeiten in einem Zug kann nicht gerechnet werden. Zusätzlich ist aufgrund der Maßnahme als Umbau einer älteren Bestandsimmobilie mit  Unterbrechungen zu rechnen. Dies ist in den Einheits- preis mit einzukalkulieren. Grundsätzlich werden für die Bauarbeiten keine Winterbaumaßnahmen ergiffen, da es sich um die Modernisierung eines bestehenden Gebäudes handelt. Die Bauarbeiten können zum größten Teil witterungsun- abhängig durchgeführt werden. Eine Terminverlängerung durch Wintertage wird nicht gewährt. 8. SiGeKo Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan der Baustelle ist zu beachten. Der AN bestätigt mit der Abgabe des Angebotes den Si-Ge-Plan umfänglich zu beachten. An Sicherheitseinweisungen hat der AN turnusmäßig teilzunehmen, ebenso an Sicherheitsrundgängen auf der Baustelle. Eine Gefahrenanalyse ist vom AN zu erstellen und an den SiGeKo zu übergeben. Sämtliche Fluchtwege sind vom AN stets freizuhalten und als solche zu kennzeichnen. Der AN hat die Anzahl der voraussichtlich auf der Bau- stelle Beschäftigten dem SiGeKo zu melden, desweiteren sind Änderungen der Beschäftigtenzahl zu melden. Bei 2 bis 20 Beschäftigten ist dem SiGeKo gemäß BGV A1§26 ein ausgebildteter Ersthelfer namentlich zu benennen und der Nachweis der Ersthelferausbildung vorzulegen. Müssen irgendwelche Sicherheitseinrichtungen, wie Schutzgeländer, Abdeckungen, Absperrungen o.ä. entfernt werden, so hat der AN die Sicherheitsvorkehrungen unaufgefordert, sofort nach Beendigung der Arbeiten kostenlos wieder in vorschriftsmäßiger Weise herzustellen. Die Baustellenorganisation im öffentlichen Verkehrsraum ist vom AN mit den entsprechenden Behörden abzuklären. Erforderliche Verkehrsschilder (wie z.B. Baustellen- ausfahrt, Verkehrsbeschränkung, etc.) sind in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren, ebenso die Vorhaltung und die Wiederbeseitigung. 9. Unterlagen Der AN erhält die Ausführungspläne und ggf. weitere Ausführungsunterlagen nach Auftragsvergabe 1-fach als Papierpause, sowie 1-fach in digitaler Form (pdf-Dateien). Der AN kann die Anzahl der benötigten Planunterlagen durch Vervielfältigung selbst bestimmen, die Kosten hierfür trägt der AN selbst. Die Übergabe der Planunterlagen erfolgt in einem Ein- weisungsgepräch auf der Baustelle. 10. Materialien und Ausführung Alle eingebauten Materialien sind in einer ab- schließenden Dokumentation aufzulisten, Prüfzeugnisse vorzulegen sowie Lieferanten zu benennen. Nach Abschluss der Bauleistungen ist vom AN eine verbindliche Erklärung über die Einhaltung der im Brandschutzkonzept geforderten Qualität hinsichtlich des baulichen Brandschutzes, sowie eine Erklärung über die Konformität seiner Leistung geltenden Verordnungen rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Erklärungen und die Dokumentation sind dem AG nach Abschluss der Arbeiten digital und 1-fach in Papier, geordnet mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis zu übergeben. Davon unabhängig sind die Nachweise der zu verwendenden Materialien gegenüber der Bauleitung und der Nachweis in den Aufmaß-/Abrechnungsunterlagen zu erbringen. Dies ist in die Einheitspreise einzurechen. Alle Materialien müssen nachweislich FCKW-, HFCKW- PCP-, Lindan-, und formaldehydfrei sein. Holzwerkstoffe müssen formaldehydfrei verleimt sein. Nicht zulässig sind insbesondere: - Tropenhölzer - halogenhaltige Kunststoffe - asbest- und schwermetallhaltige Baustoffe Für alle Lösungsmittel sind die EU-Sicherheitsdaten- blätter vorzulegen. 11. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis von nachvollziehbaren Maßenermittlungen. Der AN hat die Aufmaßurkunde mit farbig angelegten Außmaßplänen, in denen alle Maße ersichtlich sind, zu belegen. Es wird steigendes Aufmaß vereinbart. 12. Terminplanung Der AN muss für seine Leistungen einen detaillierten Terminplan auf Basis des Bauzeitenplans der Bauleitung innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung aufstellen und mit der Bauleitung abstimmen und dem AG zur Genehmigung vorlegen. Dabei sind die vertraglichen Ecktermine einzuhalten. Der Terminplan ist bei Anpassungen/Änderungen fortzuschreiben. Mindestens alle 4 Wochen ist eine Soll-Ist-Abgleich der Termine schriftlich vorzulegen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN ALLGEMEIN
ANLAGENVERZEICHNIS Folgende Anlagen liegen dem LV bei und sind bei der Kalkulation umfassend zu beachten! A. Planunterlagen 1. Lageplan 2. Grundrisse - Abbruchplan EG und OG - Werkplan UG, EG und OG (Vorabzug) - Deckenspiegel EG und OG 3. Schnitte B. Statikunterlagen zu Stahlkonstruktionen - Stahlkonstruktion Unterfangung Aufzugsschachtwände - Stahlkonstruktionen Therapieschaukeln und   Öffnungssturz C. Schadstoffgutachten Prüfbericht 1451307042025-1 von IB Blasy Mader Anlagen D. Terminplan E. Brandschutzgutachten Konzept Nr. B-24-11-060_1 von IB Rinner
ANLAGENVERZEICHNIS
02 Abbrucharbeiten
02
Abbrucharbeiten
HINWEISE Alle Kosten, die durch Leistungsdefinitionen dieser Kalkulationshinweise entstehen, sind in die Einheits- preise einzukalkulieren. 1. Für die Durchführung der Bauleistungen sind Abbruch- und Bohrarbeiten notwendig. Solche Arbeiten sind als vorbereitende bzw. die anderen Gewerke begleitende Baumaßnahmen auszuführen. 2. Im wesentlichen bestehen die Abbrucharbeiten aus folgenden Leistungsbereichen: - Abbruch von Innentüren, -wänden und Innenwand- bekleidungen - Abbruch von Bodenbelägen und Teilen des Estrichs - Abbruch von Brüstungen - Abbruch von Unterdecken aus verputzen Schilfrohr- matten - Schneiden von Stahlbetonbalkonen und -decken - Sicherungs- und Schutzmaßnahmen (gegen Staub, Schall, Feuchte etc.) 3. Das gesamte Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist auf einer behördlich zugelassenen Deponie vorschriftsmäßig zu entsorgen oder der Abfallverwertung zuzuführen. 4. Um das Baugefüge nicht zu stören, müssen die Arbeiten möglichst erschütterungsfrei vorgenommen werden. 5. Bei allen Abbruch- und Demontagearbeiten ist darauf zu achten, dass in den angrenzenden Bauteilen keine Beschädigungen entstehen, v.a. müssen alle abzu- brechenden Bauteile vorher auf Leitungen geprüft werden. Bestehende Leitungen sind bis zur Freigabe durch die Bauleitung unbeschädigt zu lassen und zu schützen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, gemäß den etappenweisen Abbrucharbeiten die Notwendigkeit des Abklemmens der Leitungen sowie der Demontage von Gegenständen, die nicht in seinem Leistungsumfang beschrieben sind, so rechtzeitig bei der Bauleitung zu beantragen,  daß ein dem jeweiligen Umfang ent- sprechender Zeitraum für die Vorarbeiten zu Verfügung steht. 6. Vor Beginn der Abbruch- und Anschlussarbeiten hat der AN mit größter Sorgfalt gründlich über alle in Betracht kommenden Fakten (z.B. Bestandspläne, Nutzerinformationen etc) Erkundung einzuholen sowie vor Ort alle für die Arbeiten und/oder den laufenden Betrieb der anderen Bauarbeiten notwendigen Maßnahmen zu treffen.Die Überprüfung aller Messpunkte vor der Ausführung ist zwingend vorgeschrieben. Eventuelle Unstimmigkeiten sind der Bauleitung sofort schriftlich anzuzeigen. 7. Sämtliche Gerüste und Schutzmaßnahmen, die für die Ausführung der einzelnen Leistungen notwendig sind, sind vom AN zu stellen und in die Einheitspreise einzu- rechnen. 8. Das Absaugen von Spülwasser bei Bohr-, Schneide- und Fräsarbeiten sowie Eisenanschnitte auch über zwei cm² Einzelquerschnittffläche sind in die Einheitspreise einzurechnen. 9. Alle Entsorgungskosten (ausgenommen bei kontaminiertem Material), einschließlich Trennen, Transport und Deponiegebühren, sind in die Einheits- preise einzurechnen. 10. Vom AN ist mit der Rechnungslegung der Entsorgungs- nachweis zu führen. (Vergütungsvoraussetzung!) 11. Vor dem Abbruch von Bestandsbauteilen sind diese vor Ort zu markieren. Die Abbrucharbeiten müssen von der Bauleitung freigeben werden. 12. Zeitgleich wird an der Fassade gearbeitet und die Fenster erneuert. Es ist zwingend notwenig die neuen Einbauteile zu schützen und die neuen Fenster frei von Baustaub zu halten! DIE DEM LEISTUNGSVERZEICHNIS BEILIEGENDE SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG DES ING.BÜRO BLASY + MADER GMBH INKL. ANLAGEN IST BEI KALKULATION DES ANGEBOTES UMFASSEND ZU BEACHTEN!
HINWEISE
02.__.__.001 Innenwand nichttragend abbrechen, d = bis 15 cm Innenwand aller Ziegel-/KS- und Porenbeton-Formate, gemauert mit allen Mörtelgruppen, ein- oder beidseitig gefliest und/oder verputzt, Fliesen im Mörtelbett verlegt, bis zur Rohdecke abbrechen, lade­ge­recht zer­klei­nern. Bauschutt fachgerecht ent­sor­gen. Die Ränder sind vor Abbruch beidseitig einzuschneiden. Die Deponiegebühr ist in den EP einzukalkulieren. Position gilt für Komplett- und Teilabbruch in Kleinflächen von Trennwänden, inkl. aller Sicherungsmaßnahmen während der Arbeiten. Einbau von Stürzen (Ziegelsturz oder Stahlträger) im Bauwerk nach Erfordernis in separater Position. Wanddicke bis 18 cm (inkl. Putz/Fliesen) Ausbauort KG bis DG
02.__.__.001
Innenwand nichttragend abbrechen, d = bis 15 cm
30.00
m2
02.__.__.002 Innenwand tragend abbrechen, d = bis 30 cm Innenwand aller Ziegel-/KS-Formate, gemauert mit allen Mörtelgruppen, ein- oder beidseitig gefliest und/oder verputzt, Fliesen im Mörtelbett verlegt, bis zur Rohdecke abbrechen, lade­ge­recht zer­klei­nern. Bauschutt fachgerecht ent­sor­gen. Die Ränder sind vor Abbruch beidseitig einzuschneiden. Die Deponiegebühr ist in den EP einzukalkulieren. Position gilt für Komplett- und Teilabbruch in Kleinflächen von Trennwänden, inkl. aller Sicherungsmaßnahmen während der Arbeiten. Einbau von Stürzen (Ziegelsturz oder Stahlträger) im Bauwerk nach Erfordernis in separater Position. Wanddicke 15 bis 35 cm (inkl. Putz/Fliesen) Ausbauort KG bis DG
02.__.__.002
Innenwand tragend abbrechen, d = bis 30 cm
10.00
m2
02.__.__.003 Abbruch GK-Decke/ Rasterdecken Abbruch bestehender GK-Decken / Rasterdecken oder Mineralfaserdecken mit Metallunterkonstruktion im EG, incl. Demontage und Entsorgung  der Unterkonstruktion, sowie incl.getrennte Entsorgung und anfallende Deponiegebühren.
02.__.__.003
Abbruch GK-Decke/ Rasterdecken
150.00
m2
02.__.__.004 Abbruch Decken-Holzverkleidung Abbruch bestehender Holzverkleidungen an Decken im OG, incl. Demontage und Entsorgung der Unterkonstruktion, sowie incl.getrennte Entsorgung und anfallende Deponiegebühren.
02.__.__.004
Abbruch Decken-Holzverkleidung
80.00
m2
02.__.__.005 GK-Vorsatzschalen abbrechen Gipskartonvorsatzschalen in Sanitärräumen (WCs Kinder) einschließlich Wandfliesenbekleidung, inkl. Unter­kon­struk­tion aus Holz- oder Metall­profilen ab­brechen. Bau­schutt fachgerecht ent­sor­gen. Die De­poniegebühr ist in den EP einzukalkulieren.
02.__.__.005
GK-Vorsatzschalen abbrechen
20.00
m2
02.__.__.006 Wandschlitze herstellen Schlitze in verputzen Mauerwerkswänden zur Errichtung neuer Leitungen durch Schneiden herstellen. Inkl. fachgerechter, getrennter Entsorgung der ausgebauten Baustoffe. Die De­poniegebühr ist in den EP einzukalkulieren. Breite des Wandschlitzes bis ca. 30cm Tiefe des Wandschlitzes bis ca. 15cm
02.__.__.006
Wandschlitze herstellen
50.00
lfm
02.__.__.007 Bodenfliesen entfernen Bodenfliesen inkl. Dünnbett ausbauen, Kleberreste entfernen; Bauschutt fachgerecht ent­sorgen. Die De­poniegebühr ist in den EP einzukalkulieren. Fliesengröße bis ca. 30/30cm Aufbaudicke bis 2,5 cm
02.__.__.007
Bodenfliesen entfernen
50.00
m2
02.__.__.008 Wandfliesen entfernen Wandfliesen inkl. Dünnbett ausbauen, Kleberreste entfernen; Bauschutt fachgerecht ent­sorgen. Die De­poniegebühr ist in den EP einzukalkulieren. Fliesengröße bis ca. 30/30cm Aufbaudicke bis 2,5 cm Ausführung auch in Kleinflächen (z.B. Fliesenspiegel in Klassen-/Gruppenräumen)
02.__.__.008
Wandfliesen entfernen
180.00
m2
02.__.__.009 Bodenbelag entfernen, Boden reinigen Bodenbelag, wie PVC, Linoleum und Teppich­bo­den, inkl. lackierter Holzso­ckelleisten, Metallabschlussleisten zwischen Belägen oder Türschwellen und vor­handene Kleber­reste ent­fer­nen. Der Boden ist staubfrei zu reini­gen, Bauschutt zu ent- sorgen einschließlich Deponiegebühren. Aufbaustärke bis ca. 10mm Sockelleiste bis ca. 30 x 100mm
02.__.__.009
Bodenbelag entfernen, Boden reinigen
200.00
m2
02.__.__.010 Abbruch und Entsorgung Treppenbeläge Abbruch und Entsorgung der Treppenbeläge (Teppich) inkl. Metallschienen aller Etagen.
02.__.__.010
Abbruch und Entsorgung Treppenbeläge
15.00
m2
02.__.__.011 Tapete entfernen Tapeten einschl. an­haf­ten­der Kleber­rück­stände vollflächig ent­fer­nen und fachgerecht entsor­gen. Die De­poniegebühr ist in den EP einzukalkulieren.
02.__.__.011
Tapete entfernen
150.00
m2
02.__.__.012 Holzinnentüre abbrechen Türe, bestehend aus Holzblendrahmen und Holztürblatt (lackiert) mit Beschlägen ausbauen und inkl. Bauschutt fachgerecht ent­sorgen. Die De­poniegebühr ist in den EP einzukalkulieren. Material Holz/Holzwerkstoff Größe bis 1,10 / 2,15 m
02.__.__.012
Holzinnentüre abbrechen
8.00
Stk
02.__.__.013 Bauteile zwischenlagern Bau­teile zwischenlagern (z.B. Türen, To­re, Ge­län­der, Fen­ster), einschl. Aus­bau und Zwi­schen­trans­port auf ein vom Unter­nehmer herzurichtendes Zwi­schen­lager auf der Baustelle. Die Bau­teile sind dort fachgerecht zu lagern, ggf. zu Verpacken und gegen Be­schä­di­gun­gen und Wit­te­rungs­ein­flüs­se bis zum Abruf durch die Bau­lei­tung zu schützen. Diese Position betrifft nur Bauteile, die nicht in anderen Positionen erfasst sind. Größe der Teile bis 2,50 m²
02.__.__.013
Bauteile zwischenlagern
5.00
Stk
02.__.__.014 Deckenputz in kleinen Flächen abschlagen Deckenputz in kleinen Flächen abschlagen; Bau­schutt entsorgen. Ausführung nur nach ausdrücklicher Anordnung durch die Bauleitung. Einzelgröße bis 3 m²
02.__.__.014
Deckenputz in kleinen Flächen abschlagen
10.00
m2
02.__.__.015 Wandputz in kleinen Flächen abschlagen Wandputz in kleinen Flächen abschlagen; Bau­schutt entsorgen. Ausführung nur nach ausdrücklicher Anordnung durch die Bauleitung. Einzelgröße bis 3 m²
02.__.__.015
Wandputz in kleinen Flächen abschlagen
20.00
m2
02.__.__.016 Abbruch von Sanitärtrennwänden Abbruch bestehender Sanitärtrennwände inkl. Entsorgung. Bestehend aus - Wandelementen auf Metall oder Kuststofffüßen - Türen inkl. Beschläge - sämtliche Verbindungsmittel Material - Vollkernplatten oder HPL-beschichtete Spannplatten Insgesamt sind 3 Anlagen abzubrechen Je Anlage für 2 WC-Kabinen gem. Plan
02.__.__.016
Abbruch von Sanitärtrennwänden
3.00
Stk
03 Schadstoffsanierung
03
Schadstoffsanierung
HINWEIS SCHADSTOFFSANIERUNG Im Gebäude wurde eine Schadstoffanalyse durchgeführt, das entsprechende Gutachten liegt der Ausschreibung als Anlage bei. Asbest wurde nicht vorgefunden. In einem Raum (O-21, Fachdienst Heilpädagogik) mit ca. 16m² Grundfläche wurde belastete Innenwandfarbe / Innenwandputz festgestellt. PCB 40,7 mg/kg Zink 35000 mg/kg Es gelten die VOB Teil B und C, insbesondere ATV DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen sowie DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik sowie die TRGS 524 Auszug aus der Informationsschrift BGI/GUV-I 8665 des DGUV zu Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten, die bei Umsetzung der Maßnahme vollumfänglich zu beachten ist: "Fur einen dauerhaften Sanierungserfolg sind die Primarquellen zu entfernen. Durch das Entfernen der Primarquellen kann das Sanierungsziel von 300 ng/m³ erfahrungsgemäß nicht erreicht werden, da auch Sekundarquellen zur Raumluftbelastung beitragen. Daher sind auch gro.flachige Sekundarquellen moglichst zu entfernen. Hierzu sind staubarme Arbeitsverfahren auszuwahlen. Bewahrte Arbeitsverfahren/Arbeitsmittel sind: Fü r das Entfernen von Anstrichen oder Beschichtungen: Verwendung von geeigneten Putzfrasen, Betonschleifgeraten mit direkter Absaugung, gekapselten Wasserhochdruckverfahren oder das Abstrahlen mit Trockeneis. Informationen zu staubarmen Bearbeitungssystemen sind unter www.gisbau.de erhaltlich. Der Einsatz von Heißluft- oder Flammstrahlgeraten ist nicht geeignet. Bei einer Materialerwarmung auf mehr als 100 °C besteht die Gefahr, dass vermehrt PCB-haltige Dampfe freigesetzt werden. Bei Temperaturen uber 250 °C können polychlorierte Dibenzodioxine und -furane entstehen." Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Feinreinigung des Sanierungsbereiches. Hierzu werden alle Oberflächen mit einem Industriestaubsauger der Staubklasse H abgesaugt oder feucht gewischt.
HINWEIS SCHADSTOFFSANIERUNG
03.__.__.00*.1 Baustelleneinrichtung für Schadstoffsanierung Liefern, Einrichten und nach Abschluss der Arbeiten komplettes Entfernen der erforderlchen Baustelleneinrichtung wie folgt: Um zu verhindern, dass PCB-haltige Staube aus dem Sanierungsbereich in benachbarte Bereiche verschleppt werden, ist der Sanierungsbereich (Schwarzbereich) staubdicht abzuschotten und mit einer ausreichend dimensionierten und geeigneten technische Luftung im Unterdruck zu betreiben. Bewahrt hat sich dabei ein mindestens funffacher Luftwechsel pro Stunde. Der Schwarzbereich ist durch die Verbots- und Gebotszeichen · D-P006 "Zutritt fur Unbefugte verboten" · M017 "Atemschutz benutzen" · M009 "Handschutz benutzen" und · M010 "Schutzkleidung benutzen" nach ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu kennzeichnen. Der Ubergang vom Schwarzbereich in nicht belastete Bereiche erfolgt uber eine Personenschleuse (Schwarz-Weiß-Anlage). In diesem Bereich (siehe Abbildung 1) ist eine Waschgelegenheit einzurichten. Inkl. Stellen der persönliche Schutzausrüstung: Die personliche Schutzausrustung setzt sich je nach Gefahrdung zusammen aus einem staubdichten Chemikalienschutzanzug (Kategorie III, Typ 5), Atemschutzmaske (mindestens Halbmaske mit Partikelfilter P2) und Chemikalienschutzhandschuhe aus Fluorkautschuk (bei kurzzeitigen Expositionen auch Nitrilkautschuk mit einer Starke von mindestens 0,4 mm). Bei Arbeiten uber Kopf, z. B. beim Ausbau von Deckenplatten, bei Spritzgefahr oder hohen Staubbelastungen im Arbeitsbereich ist auch Augen- und Gesichtsschutz erforderlich. Einzurechnen sind : Alle notwendigen Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Betriebsmittel Arbeits- und Personalkosten Alle zur Herstellung der Abschottung notwendigen Materialien (PE-Folie, Holzlatten etc.) Reisverschlusstüren zur Abtrennung der Arbeitsbereiche Alle gem. DGUV -Regel 1 01-004 notwendigen Einrichtungen (z.B. Stiefelwaschanlage ) Reinigen der Schwarzbereiche nach Abschluss der Sanierung Abbau der Abschottung Entsorgung aller anfallenden Abfälle aus der Abschottung Ein Sanitärcontainer wird bauseits gestellt!
03.__.__.00*.1
Baustelleneinrichtung für Schadstoffsanierung
L
1.00
psch
03.__.__.00*.2 Ausbau und Entsorgung von schadstoffbelastetem Putz/Farbe Ausbau der mit Schwermetallen und PCB belasteten Farb- und Putzschichten im Innenbereich mittels Schleifverfahren mit direkter Absaugung des Materials. Das Schleifgut ist in dichtschließende Behältnisse zu verpacken und fachgerecht zu entsorgen. Die zu bearbeitenden Bereiche sind vor Beginn der Arbeiten staubdicht abzutrennen (Schwarz-Weiß-Bereiche), siehe Pos. 03.1 Es gilt die TRGS 524! Gefährlicher Abfall Asbest nicht nachgewiesen PCB: 40,7 mg/kg Zink: 35000 mg/kg
03.__.__.00*.2
Ausbau und Entsorgung von schadstoffbelastetem Putz/Farbe
51.80
m2
03.__.__.00*.3 Ausbau Wandfarbe in Leibungen Ausbau Wandfarbe wie vor, jedoch in Fenster- und Türleibungen. Leibungstiefe bis ca. 15 cm
03.__.__.00*.3
Ausbau Wandfarbe in Leibungen
10.00
lfm
03.__.__.00*.4 Ausbau Innenwandfarbe an Decke Ausbau Wandfarbe wie vor, jedoch an Deckenflächen unterhalb von bestehenden Profilholzdecken nach Abbruch der Holzdecken.
03.__.__.00*.4
Ausbau Innenwandfarbe an Decke
W
16.00
m2
03.__.__.00*.5 Feinreinigung Feinreinigung des Sanierungsbereiches nach Abschluss der Arbeiten durch absaugen aller Oberflächen mit einem Industriestaubsauger der Staubklasse H und feucht wischen. Es ist von einem Raum mit ca. 16m² Grundfläche auszugehen. (O.21 Fachdienst Heilpädagogik)
03.__.__.00*.5
Feinreinigung
L
1.00
psch
03.__.__.00*.6 Freimessung Freimessung des Sanierungsbereichs nach Abschluss der Arbeiten inkl. Dokumentation der Messergebnisse.
03.__.__.00*.6
Freimessung
L
1.00
psch
06 Demontagen ELT-Bestandsinstallation
06
Demontagen ELT-Bestandsinstallation
Vorbemerkungen zu Demontage- und Entsorgungsarbeiten ELT: Vorbemerkungen zu Demontage- und Entsorgungsarbeiten ELT: Vor der Angebotsabgabe wird eine Baustellenbesichtigung dringend empfohlen. Die nachfolgend beschriebenen Demontagearbeiten beinhalten eine fachgerechte Demontage sowie die fach- und umweltgerechte Entsorgung der anfallenden Materialien (gemäß den geltenden Abfallbeseitigungs- vorschriften). Alle demontierten Materialien gehen, sofern nicht gesondert in nachfolgenden Positionen beschrieben, in den Besitz des Auftragnehmers über. Die Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind der Objektüber- wachung vorzulegen. Das Gebäude befindet sich ab Beginn der Demontage- arbeiten im spannungsfreien Zustand. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein ehemaliges Schulgebäude. Es sind grundsätzlich alle elektrotechnischen Anlagen zu demontieren (elektrische Komplettentkernung) und zu entsorgen. Alle Installationsgeräte, Verteiler, Kabel, Leerrohre etc. sind inkl. der Unterputzinstallation zu demontieren und zu entsorgen. Leerrohre in Massivdecken (z. B. Beton) sind als einzige Ausnahme zu belassen und für etwaige spätere Neuinstallationen vorzuhalten. Der Rückbau erfolgt in Ablaufschritten. Zuerst ist die Sichtinstallation zu entfernen und zugänglichen Bestandteile inkl. der noch eingemörtelten Leerrohre, Kabel und Unterputzdosen zu demontieren. Der Abbruch von Decken und Putz ist nicht in die Einheitspreise einzurechnen. Der Rückbau von eingemörtelten Installationsdosen und -rohren ist in die Einheitspreise zu integrieren. Ein Zwischenlager für rückgebaute Materialien ist aus Platzgründen auf der Baustelle nicht möglich. Sofern schadstoffhaltige Materialien zurückgebaut werden, sind diese der Objektüberwachung vorzuzeigen, anschließend in ein Zwischenlager des Auftragnehmers zu befördern, zu beproben und entsprechend dem Analyseergebnis umweltgerecht zu entsorgen. Folgende, zu demontierende und zu entsorgende Bestandteile befinden sich unter anderem im / am Gebäude: - Zählerverteilung -  Unterverteiler in Wandanbau- und Unterputzausführung in verschiedenen Größen inkl. Einbauten - Rangierverteiler in Wandanbau- und Unterputzausführung in verschiedenen Größen inkl. Einbauten - auf- und unter Putz montierte Schalter, Steckdosen und Abzweigdosen (aus Kunststoff und Metall) sowie CEE-Steckdosen (auf Putz) - Leuchten ausgeführt als Deckenanbau-, Pendel- oder Wandanbaumontage in verschiedenen Größen (z. B. Wannenleuchten (lang, rund), Schiffsarmaturen, etc. - Verlegesysteme, z. B. Installationsrohre aus Kunststoff und Metall, Kabelrinnen / Steigeleitern (bis 400/60) inkl. Zubehör aus Stahlblech, C-Profilschienen, Leitungsführungskanäle aus Kunststoff und Metall, Brandschutzkanäle (Metall mit Brandschutzbekleidung) - Kabel (z. B. Kupfer, Glasfaser) und Leitungen unterschiedlicher Durchmesser, verlegt auf-, unter Putz, in Kabelrinnen, an Steigetrassen, in Kanälen, Rohren, Abstandsschellen, auf Wannen - Potentialausgleichsschienen - Brandabschottungen - Sprechanlagen inkl. Sprechstellen auf- und unterputz - BK-Anlagen inkl. Kopfstationen, Verstärker und Empfangsantennen - EDV- und TK-Anlagen inkl. Datenverteiler als Stand- oder Wandmontage inkl. Einbauten - Uhrenanlage inkl. Hauptuhr Die Demontagen ELT sind über Quadratmeter Raumfläche inkl. aller dort integrierten elektrotechnischen Bestandteile als Mischkalkulation anzubieten. Für die Entsorgung von bleihaltigen Installationsrohren sind die Mehrpreise pro m in separaten Leistungspositionen anzubieten. Für die Demontage und Entsorgung von PCB-haltigen Kondensatoren sind die Einheitspreise in extra Positionen anzubieten. HINWEIS Der AG behält sich ausdrücklich vor, den Titel "Demontage ELT-Bestandsinstallation" bei der Wertung der Angebote nicht zu berücksichtigen und auch die Ausführung dieser Leistung durch den Bieter nicht zu beauftragen. Der AN hat damit keinen Anspruch auf Ausführung dieser Leistungen und ist ausdrücklich nicht berechtigt hierfür entgangenen Gewinn oder ähnliche Forderungen gegenüber dem AG geltend zu machen!
Vorbemerkungen zu Demontage- und Entsorgungsarbeiten ELT:
06.__.__.001 Demontagen und Entsorgungen - UG Demontagen und Entsorgungen - UG Es sind alle Räume mit Ausnahme des Raums U.03 von elektrotechnischen Anlagen gemäß den Vorbemerkungen Demontage- und Entsorgungsarbeiten ELT zu entkernen. Im Raum U.03 werden lediglich Schalter und Steckdosen erneuert, die UP-Dosen und -Rohre verbleiben. Abbrucharbeiten (z. B. Decken, Putz) sind nicht in den Einheitspreis einzurechnen. Diese Position ist über Quadratmeter Raumfläche als Mischkalkulation anzubieten.
06.__.__.001
Demontagen und Entsorgungen - UG
W
145.00
m2
06.__.__.002 Demontagen und Entsorgungen - EG Demontagen und Entsorgungen - EG Es sind alle Räume von elektrotechnischen Anlagen gemäß den Vorbemerkungen Demontage- und Entsorgungsarbeiten ELT zu entkernen. Abbrucharbeiten (z. B. Decken, Putz) sind nicht in den Einheitspreis einzurechnen. Diese Position ist über Quadratmeter Raumfläche als Mischkalkulation anzubieten.
06.__.__.002
Demontagen und Entsorgungen - EG
W
430.00
m2
06.__.__.003 Demontagen und Entsorgungen - 1.OG Demontagen und Entsorgungen - 1.OG Es sind alle Räume von elektrotechnischen Anlagen gemäß den Vorbemerkungen Demontage- und Entsorgungsarbeiten ELT zu entkernen. Abbrucharbeiten (z. B. Decken, Putz) sind nicht in den Einheitspreis einzurechnen. Diese Position ist über Quadratmeter Raumfläche als Mischkalkulation anzubieten.
06.__.__.003
Demontagen und Entsorgungen - 1.OG
W
430.00
m2
06.__.__.004 Demontagen und Entsorgungen - DG Wohnung Demontagen und Entsorgungen - DG Wohnung Es sind alle Räume von elektrotechnischen Anlagen gemäß den Vorbemerkungen Demontage- und Entsorgungsarbeiten ELT zu entkernen. Der Speicher ist von der Umbaumaßnahme und damit von Demontagen nicht betroffen. Abbrucharbeiten (z. B. Decken, Putz) sind nicht in den Einheitspreis einzurechnen. Diese Position ist über Quadratmeter Raumfläche als Mischkalkulation anzubieten.
06.__.__.004
Demontagen und Entsorgungen - DG Wohnung
W
65.00
m2