Türen und Tore
Rewe_Münsingen
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Kurzbeschreibung des Gesamtprojekts: Kurzbeschreibung des Gesamtprojekts: Bauaufgabe ist der Umbau des REWE Marktes in der Lichtensteinstraße 28 in 72525 Münsingen, mit Umbau / Neustrukturierung des Zugangsbereiches, Abbruch und Neuerrichtung des Lageranbaues, Umbau des Servicebereichs und Austausch der Haustechnik, vollständigem Austausch der Asphaltdeckschicht und Überarbeitung der Rand- und Zufahrtsbereiche des Kundenparkplatzes sowie Höhenanpassungen und Belagswechsel im Zugangsbereich, die bereichsweise einen vollständigen Neuaufbau der Beläge erforderlich machen. Um die Zeit der Marktschließung für den Verkauf auf ein Minimum zu beschränken, sind die Arbeiten zeitlich in Bauphasen gegliedert: Die Bauphasen 1 - 3 finden bei laufendem Verkaufsbetrieb statt. Nur während der Bauphase 4 bleibt der Markt geschlossen. Während der Bauabschnitte 1 - 3 bleibt der Bestandsmarkt für den Verkauf geöffnet. Die 4. Bauphase ist zeitlich festgelegt auf 11.01. - 05.03.2027. In den Außenanlagen werden die in den Bauphasenplänen markierten Bereiche einschl. Leitungsverlegung je Bauabschnitt fertiggestellt bis auf Asphalt- und Markierungsarbeiten. Nötige Gräben und Gruben werden bis OK vorhandenem Belag mit Schotter bzw. / und mit provisorischer Asphaltschicht aufgefüllt bis zu den Asphaltarbeiten in BA IV. Nach Erfordernis sind die Bereiche mit Stahlplatten zu überdecken. Arbeiten in den einzelnen Bauabschnitten: Bauphase 1a: - Herstellen und Inbetriebnehmen des provisorischen Kundenzugangs durch Abbruch der Wände und Decken in dem Bereich und durch Umbau des Windfangelements in die bestehende Glasfassade im Eingangsbereich mit den nötigen Abfangungs- und Anschlussarbeiten und rutschsicherer Anpassung der Fußbodenhöhe, EKW- und palettenhubwagenbefahrbar. - Bauseits Schließen und Ausräumen der Bäckerei, so dass die Fläche für den Umbau des Vordachs zur Verfügung steht - Errichten von einbruchssicheren Staubwänden als provisorische Gebäudeaußenwände zum umzugestaltenden Haupteingang - Rückbau von EKW-Box, Fahrradständer und weiterer Einbauten im Eingangsbereich - bauseits Rückbau der DHL-Box - künftiges Marktleiterbüro: Entfernen der Wand zwischen "Mieter 5" und "Kartons", Ausbau Tür Wandmitte und Schließen der Wandöffnung zum Bäckerbereich; WT-Grundleitungsanschluss unter Bodenplatte schon bis zur zukünftigen Zusammenführung mit weiteren neuen Leitungen herstellen, Boden marktseitig provisorisch palettenüberfahrbar auffüllen. -Absperrung Parkplatzzufahrt Ost / Anlieferung, Freilegung des Bestandskanals zum Übergabekontrollschacht, Anschluss  + Verlegung der neu erforderlichen Entwässerungsleitungen und von Leerrohren für im Zufahrtsbereich nötige Kabel Erweiterung der Parkplatzzufahrt mit Herstellung von Unterbau + provisorischer Asphaltschicht Bauphase 1b: - Fertiger Ausbau des Marktleiterbüros gem. MBB - bauseitiger Rückbau von Kühlschränken zur Herstellung der Schleuse - Umbau Multifunktionsraum mit Wand- und Türeinbau zur Herstellung der zukünftigen Schleuse einschl. Herstellen /Schließen der Öffnungen in Innen- und Außenwand und Einbau von Außentür und -fenster, Ausbau von Schleuse und MFR nach MBB - Rückbau der Vordachkonstruktion mit Stütze und Rückschnitt des Stb-Randträgers im Eingangsbereich - Rückbau Behinderten-WC so weit wie zum Fassadentausch nötig - Abbruch von Bestandsfassade und Dachkonstruktion zum Umbau Windfang - Neuerrichtung Windfang und neue Eingangsfassade bis links zukünftige Wnad als Holzkonstruktion, rechts bis Anschluss Massivwand - Rohbau + Ausbauarbeiten am Anbau Windfang und Zugangsbereich von Mitte zwischen Achse 2 + 3 bis zur Wandscheibe zwischen Achse 3 und 4, mit Bestandsanschluss / provisorischem Anschluss an Abbruchkante Bestandsfassade - Aufgrabung entlang der Süd- und Ostfassade, Sockelabdichtung, -dämmung und Verlegen von erforderlichen Leitungen und Leerrohren mit Gebäudeeinführungen - Betonsanierung entlang der Porenbetonkante oberhalb des Gebäudesockels - Einbau von Fundamenten für Außenabstellraum 0.40, Außenlager 0.41 - Graben schließen, ergänzen Unterbau, Einbau Schrammborde und Pflaster einschl. Pflastereinbau neuer Eingangsbereich - Inbetriebnahme des neuen Hauptzuganges - 5 Wochen vor Beginn Bauphase 2: Sanierung der Fläche der provisorischen Getränkeabteilung (gelb markiert in Bauphasenplan) mit Flieseneinbau im Hocheinbau sowie Installations- und Beschichtungsarbeiten an Wänden und Decken Bauphase 2a - Installationsarbeiten zum Umbau der Kassen, bauseitige Umpositionierung der Kassen - Erforderliche Anpassungsarbeiten an Außenwandöffnungen, Fenster- und Türeinbau - Einbau der Süd- und Ostfassade, mit Herstellung des Außenabstellraumes 0.40 - Renovierung der Personalräume und Sanitärräume auf der Südseite mit Einbau neuer Fliesen im Hocheinbau, Einbau neuer Installationen HLSE, Fliesen, Sanitärobjekte und Ausstattungen - Grundleitungen sind hier wie vorhanden zu nutzen. Austausch der Rasterdecken und Türen, hieraus erforderlicher Spachtelarbeiten und neuem Wandanstrich - Ausführung nach MBB TGA Arbeiten im Verkaufsraum; sämtliche Außenwanddurchführungen, Ausblasöfffnungen u.ä. auf Süd- und Ostseite müssen bis zum Ende der Bauphase eingebaut sein! Bauphase 2b - Provisorische Abtrennung der Baubereiche - Provisorische Überdachung zwischen doppelflügeliger Tür Markt Nordseite und Lagertor zu Anfang der Bauphase aufbauen und bis zur Bauphase 3 vorhalten - nach Umzug Getränkeabteilung und Leergutannahme auf die provisorische Fläche: Abbruch Räume und Installationen Leergut / angrenzende Räume gem. Bauphasenplan bis zum Lagerzugang und einsch. Abbruch Kühlzelle O+G-Kühlraum, Neuherstellung von Grundleitungen ML-Büro+ Backshop mit Einschlitzen / Schließen der Bodenplatte, Erd- und Abdichtungsarbeiten, Neubebauung der Fläche lt. Architekten- und TGA-Planung bis einschl. Inbetriebnahme der Flächen und Leergutanlage, Einbau neuer Fensteröffnungen und Schließen Öffnungen Bestand, Einbau neuer Bodenfliesen, Beschichtung Decken- und Wandflächen. - Fertigstellung Trapezblechfassade Süd- und Ostseite mit Attika und Vordachbekleidungen Bauphase 3 - Neuausbau + Neukonfigurierung von Kassenbüro +EDV mit Vorfläche - provisorische Anschlüsse für TK-Container auf der Marktvorderseite - Teilabbruch Lageranbau + Fertiggarage,Neuherstellung des Hallenanbaues in neuer Geometrie als Stahlhalle mit Sandwichplattenbeplankung - Asphaltrückschnitt bis vor den neuen Baukörper, - Dachausbesserung, Uminstallation Klimaaußengeräte von der Westwand auf das Dach - Schließung des Servicebereichs gem. , Entkernung, Neuherstellung von Grundleitungen gem. Terminplan A20. Grundleitungs-Planung mit Einschlitzen / Schließen der Bodenplatte, Erd- und Abdichtungsarbeiten, Einbau neuer Holzbalkendecke für Technikebene 1. OG, Neuausbau gem. MBB Bauphase 4 Während der Bauphase 4 bleibt der Markt für den Verkauf geschlossen. Folgende Arbeiten: - Vollständige Durchführung der Ausbauarbeiten im Bereich der Verkaufsfläche und Hausanschluss- und Technikräume - Fertigstellung der Ausbauarbeiten in den übrigen Bereichen - Außenanlagen mit Leitungsverlegung + Neuherstellung der Asphaltdecke, tlw. kpl. Asphaltaufbau, Parkplatzeinbauten. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.2 Während der Bauabschnitte 1 - 3 sind die in Betrieb befindlichen Flächen im Innenbereich jeweils mit Staubwänden von den Arbeitsbereichen abzutrennen. Laute Arbeiten (z.B. Stemmarbeiten / Schneiden der Bodenplatte etc.) sowie Arbeiten, die die im Betrieb befindlichen Flächen beeinträchtigen (z.B. vorzuziehende Installationsarbeiten zur durchgehenden Leitungsverlegung, Verlegung der Eingangstür) sind zu frühen Morgenstunden oder zu späten Abendstunden auszuführen (06:00-22:00). Im Außenbereich nötige Gräben und Aufgrabungen in noch / wieder genutzten Bereichen sind anschließend bis zu den Asphaltarbeiten in BA 4 nach Wiederaufbau des ungebundenen Unterbaues bis OK Belag mit Schotter LKW-befahrbar zu verschließen und für Querungen mit Einkaufswägen mit Stahlplatten zu überbrücken, bzw. provisorisch mit Asphalt zu schließen Die noch mit Kundenverkehr genutzten Flächen sowie die schon fertiggestellten Flächen und Gebäudeteile sind jeweils vor Beschädigung zu schützen. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Bitte beachten Sie hierzu die Bauabschnittspläne in Anlage A1 Architektenpläne. Für die Arbeiten steht jeweils der eingetragene Grundstücksteil des Bauabschnitts zur Verfügung. Die Straßen- und genutzten Parkplatzflächen und Transportwege sind ständig sauber zu halten, Reinigung mindestens 1x täglich. Die öffentlichen Straßen- und Gehwegsflächen sind ständig sauber zu halten. Herstellung und Unterhaltung der jeweiligen Baustellenzufahrt ist Inhalt der Pauschale. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen S. 0.1.4 Erforderliche Einschränkungen des Straßenverkehrs sind grudsätzlich eigenständig beim Ordnungsamt zu beantragen und auf ein mindestens erforderliches Maß zu beschränken. Die uneingeschränkte Zu- und Abfahrt sowie uneingeschränkte gefahrlose Benutzung der für den Marktbetrieb genutzten Flächen ist ständig sicherzustellen. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. Für den Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen bauseits keine Hebefahrzeuge zur Verfügung. Hebefahrzeuge, Schüttcontainer, Ketten, Schlaufen etc. muss jedes Gewerk selbst stellen. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Durch den Auftragnehmer entstandene Abfälle sind in geschlossenen Behältnissen zu sammeln und getrennt unter Beachtung der geltenden Vorschriften entsprechend zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Vorgaben - Anforderungen an die Baustelle - in Anlage 21 "Vorgaben für die Baustelle in Anlehnung an die Anforderungen Zertifizierung DGNB" sind einzuhalten. Abwasserentsorgung s. auch Pkt. 0.1.7. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Sämtliche im Bestand verbleibenden Bauteile, Anlagen und Grenzsteine, nachbarliche Asphalt- , Pflaster- und Grünflächen, die nachbarliche Bebauung, ober- und unterirdisch verlaufende Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Gehweg- und Grünflächen im öffentlichen Bereich und gem. Leistungsgrenzenplan zu erhaltende Vegetation sind vor Beschädigung, Gewächse an Baugruben auch vor Austrocknung, zu schützen. 0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Auftraggeberseitig wird ein Koordinator gemäß BaustellV beauftragt. 0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Anweisungen der Versorger und deren Richtlinien sind zu beachten und umzusetzen. 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Die bauseitige Lieferung und Montage von Kühlmöbeln, Gewerbekälte und Werbung, sowie die Einrichtung des Supermarktes mit Regalen und deren Bestückung erfolgt im Ausführungszeitraum des AN. 0.2 Angaben zur Ausführung Die in den gesetzlichen Vorgaben festgelegten Emissionswerte sind einzuhalten (Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm, Bundesimissionsschutzgesetz). Der frühest mögliche Baubeginn ist bei möglicher Abstimmung um 6.00 Uhr morgens, abends sind die Arbeiten bei Abstimmung jeweils spätestens um 22.00 Uhr zu beenden. Der Regelbetrieb findet von 6:00 - 22:00 statt. Vorgesehene Arbeitsabschnitte gem. 0.1.1. 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gem. Baustellenverordnung ergeben Die geltenden Vorgaben aus Baustellenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht sind einzuhalten. Den Weisungen des bauseits bestellten SiGeKo ist Folge zu leisten. 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z.B. trittsichere Abdeckungen s. 0.2.3 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Es sind die geltenden Vorschriften zu beachten. Die Hinweise im Bericht zur Baugrunduntersuchung und abfallrechtlichen Untersuchung in Anlage 7 auf belastete Bausubstanzen und die entsprechenden arbeitsschutz-/abfallrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten / zu beachten. 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten Pläne und Berechnungen für Hilfskonstruktionen, Gerüste, Transportbrücken etc. sind, soweit erforderlich, durch den AN selbst zu fertigen. Für die Zweckmäßigkeit, Richtigkeit und Standsicherheit dieser Teile haftet der AN. 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. Die Materialvorgaben und Baustofflisten gem. Musterbaubeschreibung sind zu beachten. Das Gebäude wird nicht zertifiziert, daher entfallen die Anforderungen an die Dokumentation gem. Musterbaubeschreibung Seite 61 - 69, bzw. werden durch die Vorgaben der einschlägigen Richtlinien und Normen ersetzt. 0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Alle eingebauten Materialien müssen die gesetzlich festgelegten Eignungsnachweise (z.B. nach EU-Bauproduktenverordnung etc.) besitzen. Für den Einbau von RCL-Materialien und der Entsorgung von mineralischen und organischen Bodenmaterialien sind ebenfalls die erforderlichen Nachweise vorzulegen. 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Gemäß Vertragskonzept (vgl. Anlage B4) erfolgen parallel zum Ausbau des Gebäudes bereits AG-seitige Installations- bzw. Einrichtungsarbeiten (z.B. Gewerbekälte, Kühlmöbel, Werbung etc.) 0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche ⌡13 Abs.4 Nr.2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. Wartungsangebote über sämtliche entsprechenden Anlagen sind zur Abnahme einzureichen. 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV 0.3.1 Wenn andere als die in den ATV DIN 18299 bis DIN 18451 vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben. Die Bauaufgabe beinhaltet sämtliche erforderliche Leistungen zum schlüsselfertigen Umbau des Gebäudes einschl. Erdarbeiten und Arbeiten an Parkplatz und Einfriedung innerhalb der Leistungsgrenze.
Kurzbeschreibung des Gesamtprojekts:
01 Allgemeine Bauleistungen - Grundlagen
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Allgemeine Bauleistungen - Grundlagen
01.04 Stundenlohn
01.04
Stundenlohn
03 Rohbauarbeiten
03
Rohbauarbeiten
03.05 Metallbauarbeiten, Sonnenschutz
03.05
Metallbauarbeiten, Sonnenschutz