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Bill of Quantities
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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Besondere Hinweise:
- Nummerierung der Punkte ab Punkt 21 angepasst.
- Punkt 22 (vormals Punkt 21) "Schutz gegen Hagel"
angepasst.
Hinweistext zur Übergeordnete Baustelleneinrichtung in
Titel 1.1:
- Spezifizierung der Regelung zum bauseits gestellten
Fassadengerüst, insbesondere hinsichtlich des
Zeitpunkts des Gerüstabbaus.
Streckmetall:
- Pos. 3.2.10 - Sechseck als mögliche Form hinzugefügt
und Ausführung spezifiziert.
Stringverkabelung:
- Pos. 2.2.210 - Kabelart mit Querschnitt als
Kalkulationsgrundlage hinzugefügt.
Hinweistext zum Bestandsgebäude in Titel 2.3:
- Hinweistext mit zusätzlichen Informationen zum
Bestandsgebäude hinzugefügt.
Wartung PV-Fassade:
- Arbeitskarte zum AMEV-Wartungsvertrag auf die
Wartung von PV-Fassaden angepasst.
Sonstige Anpassungen:
- Pos. 2.3.50 - Maße auf "ca. 0,38 m x 2,15 m"
korrigiert (vorher: "ca. 0,38 cm x 2,15 cm")
- Pos. 2.3.140 - Menge für Ausschnitte auf Anzahl
Dauergerüstanker angepasst
Besondere Hinweise:
1. Gegenstand der Ausschreibung / Umfang der Leistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung,
Lieferung und Montage von vertikal eingebauten
Fassadenelementen wie PV- Paneelen, Wellblech- und
Streckmetallelementen, Fassadendämmarbeiten, einer
Streckmetall-Einhausung inkl. Stahl-Unterkonstruktion,
einer Pfosten-Riegel-Fassade, sowie Einbauteilen in
Fassadenebene.
Zusätzlich sind Aluminium-Wellblech-Elemente eines
Bestandsgebäudes zu demontieren, auf die Baustelle zu
transportieren und dort wieder zu montieren.
Die Fassaden sind als vollständiges System inkl. aller
erforderlichen systemverträglichen Befestigungsmittel
und Befestigungsteile, Unterkonstruktionen,
Abdichtungen und Anschlussarbeiten anzubieten. Art und
Umfang der anzubietenden Leistungen werden nachfolgend
beschrieben.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den
örtlichen Verhältnissen zu überzeugen und in Kenntnis
zu setzen.
2. Bauablauf
Der AN ist für das Aufmaß und das Anzeichnen des
Fassadenausbaurasters verantwortlich.
Es gilt eine besondere Genauigkeit beim Aufmaß der
Fassade.
Die Fassadenarbeiten beginnen mit der Fertigstellung
des Rohbaus und zeitgleich mit weiteren Arbeiten an
der Gebäudehülle.
Die Montage der Fassade in den für den Bauaufzug
freigehaltenen Fensteröffnungen (voraussichtlich 2
Stück) erfolgt zeitlich versetzt. Der Einbau kann erst
nach Rückbau des Bauaufzugs gegen Ende der
Ausführungszeit stattfinden. Die Abschnittsweise
Montage ist in die EPs mit einzukalkulieren.
Die Montage ist fassadenweise vorgesehen. Der AG
stellt für die Montage ein Fassadengerüst an den
Außenfassaden zur Verfügung. Ein Hebegerät wird nicht
zur Verfügung gestellt und muss vom AN in der Position
der Baustelleneinrichtung einkalkuliert werden.
Das Gerüst wird im Abstand von ca. 60 cm vom Rohbau
aufgestellt und mit zusätzlichen Innengeländern
ausgestattet. Hierdurch kann die Unterkonstruktion
(UK) der Fassade vom Gerüst aus montiert werden. Nach
Abschluss der Fensterarbeiten wird das Gerüst
fassadenweise zurück gebaut und die Paneele / Elemente
können, mit einem Hebegerät nach Wahl des AN, montiert
werden. Diese Art der Fassadenmontage ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Sollen die Paneele über das Fassadengerüst montiert
werden so ist die verlängerte Standzeit durch den AN
zu tragen. Im Bereich der Fenster sind voraussichtlich
noch ca. 25 cm bis zum Gerüst vorhanden.
Kosten für Gerüstumbauten auf Wunsch des AN sind, wenn
Sie nach Prüfung durch die OÜ für den restlichen
Bauablauf möglich sind, durch den AN zu tragen. Ein
Anspruch auf Gerüstumbauten besteht nicht.
Zum Materialtransport von Kleinteilen können
Bauaufzüge an den äußeren Fassaden, bis zum Abbau des
Gerüstes, genutzt werden. Im Innenhof sind an den
Gerüstlagen Absetzausleger oder -plattformen
angebracht.
vorläufiges Montagekonzept:
- Einmessen und Montieren der Stützenfüße der
Streckmetall-Einhausung
- Einmessen und Anzeichnen des Ausbaurasters der
PV-Fassade auf Grundlage des Vermessungskonzepts
- Montage der Pfosten-Riegel-Fassade - Windfang
- Montage der Stahlblechtüren im Erdgeschoss
- Befestigung der zweiteiligen Montagewinkel der
ersten Konstruktionsebene
- Dämmen und Abdichten der ersten Konstruktionsebene
- Montage der zweiten Konstruktionsebene aus
vertikalen und horizontalen Aluminiumprofilen
- Demontage und Transport der Wellblech-Fassade von
bestehendem Fraunhofer-Gebäude, Freiburg
- Montage der Wellblech-Zwischenelemente inkl.
Laibung, Sturz und unterem Abschlussblech
- Montage der PV-Paneele per Backrail, inkl.
Verkabelung und Wechselrichter, sowie der
Wellblechfassaden
- Montage der Stahlblechtüren und Entrauchungselemente
der Dachaufbauten
- Montage der Streckmetallfassaden inkl. UK und
Dämmung der Dachaufbauten, sowie der Steigleitern
- Nachlaufende zusätzliche Reinigung der kompletten
Fassaden
Der genaue Bauablauf ist im Zuge der Erstellung des
Baufristenplans durch den AN mit dem Gewerk
"Fenster+Außentüren", "Dachabdichtungsarbeiten" und
"Elektroarbeiten", sowie der Objektüberwachung
abzustimmen.
3. Schnittstellen der Fassadenarbeiten
Es besteht eine hohe Verantwortung hinsichtlich der
exakten Vermessungs- und Montageleistungen.
Der Auftragnehmer hat in jedem Fall Bauarbeiten
Dritter zuzulassen und seinen Bauablauf daraufhin
abzustimmen.
Der AN ist zur Mitwirkung bei der Koordinierung aller
gleichzeitig laufenden Arbeiten verpflichtet. Auf dem
Baufeld werden im Rahmen des Projektes während der
Fensterarbeiten weitere Arbeiten durchgeführt. Im
Wesentlichen betrifft dies die im Folgenden benannten
Arbeiten:
- Rohbauarbeiten
- Gerüstarbeiten
- Dachabdichtungsarbeiten
- Wasser- und Abwasseranlagen
- Elektroarbeiten / Blitzschutz
- Innenausbau / Rohbauinstallationen TGA
- Fensterarbeiten
- Stahlbauarbeiten
Für die PV-Fassade und deren weitere Komponenten sind
Abstimmungen mit den Gewerken Elektro, Blitzschutz und
Gebäudeautomation sowie der Fachplanung Elektro im
Zuge der "WMP Elektro" zu führen und die Planung
einzubinden.
4. Vermessung
Durch den Vermesser des AG werden im Rohbau Achsen und
Höhenpunkte an zentralen Stellen im Gebäude
eingemessen und vorgegeben. Auf dieser Grundlage muss
der AN sämtliche für die Ausführung erforderlichen
Einmessarbeiten selbst durchführen.
Gemäß Vermessungskonzept werden die Höhenpunkte
jeweils an den Stahlbetonwänden an mehreren Stellen
pro Geschoss angebracht. Je Fassadenfläche wird in
jedem Geschoss eine Achse pro Außenwand und eine etwa
mittig im Gebäude angebracht.
Auf Grund der Terminplanung müssen die Konstruktionen
teilweise zu einem Zeitpunkt gefertigt werden, wenn
der Rohbau noch nicht fertig gestellt ist. Die
Fertigung erfolgt daher anhand theoretischer Maße
unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN. Die
Fertigungsmaße sind auf dieser Grundlage durch den AN
zu ermitteln. In Abhängigkeit vom Baufortschritt kommt
es zu mehreren Aufmaßterminen, die fortschreitend in
die Werkplanung mit einfließen sollen.
Bevor der AN mit der Montage der hinterlüfteten
Fassade beginnt, ist eine Überprüfung der
Maßhaltigkeit durch ein Aufmaß und Soll-/Ist-Vergleich
rechtzeitig durchzuführen. Bei Abweichungen der
ausgeführten Elemente außerhalb der Toleranzen nach
Vorgabe der Planung sind diese dem AG unmittelbar
anzuzeigen mit genauer Darstellung der Abweichungen.
Die Montage der Fassaden muss flucht- und lotrecht
über alle Geschosse erfolgen. Die horizontalen
Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen. Es
ist eine hohe Maßgenauigkeit für den gesamten Einbau
notwendig. Die PV- Fassade ist ein starres System mit
minimalen Fugen und kann keine Toleranzen aufnehmen.
Alle Bauteile der vertikalen Gebäudehülle (Fenster,
Bekleidungen, Geländer, Sonnenschutz, u.a.) sind
Bestandteile einer Gesamtfassade. All diese Bauteile,
von verschiedenen Unternehmern gefertigt und montiert,
bilden eine geschlossene Einheit mit definierten
Toleranzen an den Gewerksübergängen.
Dem gewerkübergreifenden Einmesskonzept ist somit
höchste Priorität beizumessen. Dies ist gemeinsam mit
allen Beteiligten (Unternehmer, Bauleitung und Planer)
unter der Führung und Leitung der örtlichen OÜ
festzulegen. Die Umsetzung hat durch alle beteiligten
Unternehmer gemeinsam zu erfolgen.
5. Vorbereitung und Planung
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen. Der AN plant
eigenverantwortlich seinen baustelleninternen
Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen
bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge,
Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien,
Unterstützungen, Lehren etc. integraler
Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert
vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen
ausdrücklich abweichend beschrieben.
6. Statische Verantwortung, Funktionstüchtigkeit
Die Verantwortung für die Statik liegt beim
ausführenden Unternehmer. Sämtliche Bauteile inkl.
deren Verankerung am Rohbau sind so zu konstruieren,
dass alle Bauteile in Bezug auf Stabilität,
Dichtigkeit und Funktionstüchtigkeit alle
Anforderungen vollumfänglich erfüllen können. Mögliche
Verformungen und Bewegungen am Rohbau sind dabei
ebenfalls zu berücksichtigen.
7. Material
Die Auslegung der Werkstoffe für Konstruktion
einschließlich aller Verbindungs- und Montageelemente
hat gemäß den gültigen Materialnormen zu erfolgen.
8. Verträglichkeit verwendeter Baustoffe
Der AN hat zu gewährleisten, dass alle verwendeten
Baustoffe und Baumaterialien, gleicher und/oder
verschiedener Hersteller, aufeinander abgestimmt und
miteinander verträglich sind.
9. Kontaktkorrosion
Soweit sich Materialien mit verschiedenen
elektronischen Potentialen treffen, müssen unter allen
Umständen geeignete Isolierstoffe zur Vermeidung von
Korrosionsschäden und Unterbrechung der Leitfähigkeit
eingelegt werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vorgesehenen
Isolierstoffe folgende Eigenschaften aufweisen:
- nicht altern, verspröden, rissig werden
- keine Feuchtigkeit aufnehmen
- bei kraftschlüssigen Verbindungen hinreichend
druckfest sind
- nicht korrodierend auf Metall wirken
Durch die oben erwähnten Maßnahmen ist sinngemäß zur
Vermeidung von so genannten Spaltkorrosionen besonders
im Bereich von Spalt, Niet-, Schrauben- und
Laschenverbindungen, wo mangelnde Sauerstoffzufuhr
eine ungenügende Passivität des Werkstoffes zur Folge
hat, zu verfahren.
10. Anschlüsse und Hohlräume
Alle Hohlräume innerhalb der Konstruktion, sowie bei
allen Anschlüssen, sind durch den Unternehmer mit
Wärmedämmmaterial sauber und satt zu stopfen. Diese
Leistungen sind nicht detailliert aufgeführt, gehören
aber zu einer fachgerechten Leistung von Fassaden- und
Fensterelementen und sind somit in die Einheitspreise
der Flächen einzurechnen.
11. Montageleitung / Baukoordinationssitzungen
Die Regelung der Präsenz des Chefmonteurs oder
Montageleiter, welcher der direkte Ansprechpartner der
örtlichen Bauleitung ist und auch an den regelmäßigen
Bau-Koordinationssitzungen teilnimmt ist bei der
Startsitzung gegenseitig zu vereinbaren und ist
Bestandteil des Angebotes / Werkvertrages.
12. Anweisungen
Es ist den vom Unternehmer auf der Baustelle
Beschäftigten ausdrücklich untersagt, irgendwelche
Anweisungen von Drittpersonen entgegenzunehmen.
Zuständig für die Erteilung von Anweisungen ist allein
die örtliche Bauleitung.
13. Transporte
Der Unternehmer hat anhand der Pläne die
Transportmöglichkeiten auf der Baustelle, insbesondere
im Gebäude zu überprüfen. Die Größe der zu liefernden
Einzelteile ist den vorhandenen Transportwegen
anzupassen.
Größere Transporte und Materiallieferungen sind der
Bauleitung zu melden.
14. Prüfungen und Zertifikate
Für die angebotene Konstruktion müssen alle
Systemprüfzeugnisse auf Anforderung vorgelegt werden.
Können die angeforderten Prüfzeugnisse bzw. Nachweise
nicht vorgelegt werden, so können entsprechende
Prüfungen bei einem anerkannten Prüfinstitut vom
Planer verlangt werden, ohne dass zusätzliche Kosten
vom Auftragnehmer berechnet werden können.
15. Prototypen und Musterelemente
Sofern Musterelemente erforderlich sind, bzw. im
Leistungsverzeichnis gefordert werden, hat der
Auftragnehmer die Anfertigung nach Auftragsvergabe zu
veranlassen.
Der AN darf erst mit der Werkstattfertigung beginnen,
wenn die Profilmuster sowie die Werkstatt- und
Montageplanung des AN durch den Architekten
freigegeben wurden.
Die Prototypen und Musterelemente haben exakt der
Serienausführung zu entsprechen. Für Verzögerungen bei
der Serienmontage, die der Auftragnehmer durch
schleppende oder fehlerhafte Bearbeitung der
Musterelemente verschuldet, kann von diesem keine
Terminänderung abgeleitet werden.
16. Besprechungen
Besprechungen zwischen Planern und Auftragnehmern
finden grundsätzlich in den Büros am Geschäftssitz des
Auftraggebers oder im örtlichen Baubüro statt.
17. Zeugnisse und Zulassungen
Sämtliche bauaufsichtlich geforderten Zeugnisse und
Zulassungen wie z.B. Baustoffgüteprüfungen oder
Zulassungen für Einbauteile sind durch den AN
beizubringen. Bauaufsichtlich geforderte Güteversuche
und solche, die von der OÜ als notwendig erachtet
werden, sind vom AN durchzuführen.
18. Schutzrechte
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich zu prüfen,
ob durch die von ihm angebotene Konstruktion
vorhandene Schutzrechte verletzt werden.
Eventuell vorhandene Ansprüche aus Schutzrechten
anderer sind vom Auftragnehmer abzuklären und zu
erfüllen. Aus diesem Zusammenhang entstehende Kosten
sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Haftung oder
Mithaftung des Auftraggebers, sowie der Planer bleibt
ausgeschlossen.
19. Schutzvorkehrungen / Schutz der Leistungen bis zur
Abnahme
Die sichtbar bleibenden Oberflächen aller Materialien,
Fenster-und Fenstertürbauteile, Fensterleibungen,
-bänke und Raffstoreanlagen, einschließlich der
Oberflächenbehandlung sowie auch nicht sichtbar
bleibende, aber sonst empfindliche Stellen der
Materialien und Bauteile (z.B. Wärmedämmung), müssen
während der Fertigung, dem Transport, der Montage und
während der gesamten Bauzeit bis zur Abnahme der
Leistungen vor Korrosion, mechanischen und/oder
chemischen Beschädigungen, Witterungs- und
Fremdeinflüssen (Wasser, Beton, usw.) sowie
Verunreinigungen geschützt werden. Dies gilt in
erhöhtem Masse für die Bauteile, welche in viel
beanspruchten Durchgangsbereichen liegen.
Die Auswahl des Schutzmaterials erfolgt in
ausschließlicher Verantwortung des AN. Dabei sind die
Richtlinien der Hersteller genauestens zu beachten.
Die Verträglichkeit des Schutzmaterials mit den
übrigen Materialien muss vom AN geprüft und
gewährleistet sein. Es darf während der Schutzdauer,
auch bei starker Sonneneinstrahlung/UV-Belastung, kein
Materialwechselfluss stattfinden und es dürfen
keinerlei Rückstände auf den Bauteilen zurückbleiben,
welche die Endreinigung erschweren würden.
Beim Transport darf es keine mechanischen
Beschädigungen durch das Schutzmaterial geben (z.B.
Verpackung von Bauteilen). Die Schutzvorkehrungen
müssen während der ganzen Montagedauer bis zur
Endabnahme der Fassaden durch den AN unterhalten,
gegebenenfalls ergänzt und/oder erneuert werden.
Die Entfernung der Schutzvorrichtungen und/oder des
Schutzmaterials darf nur auf ausdrückliche Weisung des
Auftraggebers bzw. der örtliche OÜ und erst vor der
Schlussabnahme erfolgen.
Sämtliche Türen müssen unverzüglich nach der Montage
mittels geeigneten dauerhaften und stabilen
Materialien geschützt werden.
Um Schäden zu vermeiden müssen sämtliche zu öffnende
Teile an den Fassaden während der Bauzeit bzw. bis zur
Abnahme mittels einer provisorischen Verriegelung, die
nicht von anderen Bauarbeitern geöffnet werden kann,
geschlossen werden.
Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten
Leistungen bis zur Abnahme in ganz besonderem Maße vor
Beschädigung und Diebstahl zu schützen!
Eingebaute Teile sind zu schützen.
Bauteile mit Beschädigungen, Kratzer jeglicher Art
sind vom AN nach vorheriger Absprache mit dem Bauherrn
vor der Schlussabnahme auszutauschen bzw. mit
geeigneten Maßnahmen zu beseitigen, so dass eine
einwandfreie und unbeschädigte Fassade übergeben
werden kann.
20. Reinigung
Alle Metall-/Glasoberflächen sowie Nuten, Falze und
Beschläge im Innen- und Außenbereich sind vor der
Abnahme mit Wasser (unter Zusatz von nicht aggressiven
Mitteln) sauber zu reinigen. Hierbei sind die
entsprechenden Richtlinien zu beachten. Um irreparable
Verunreinigungen durch Bauschmutz etc. zu vermeiden
wird auf die Zweckmäßigkeit von notwendigen
Zwischenreinigungen durch den AN bis zur Abnahme
hingewiesen.
Die notwendigen Reinigungen sind zu erbringen und
beinhalten unter anderem folgendes:
- Glaskleber, Etiketten und sonstige Beschriftungen
sind zu entfernen,
- Montage-Verunreinigungen (Farbe, Fett-Abdrucke,
Silikonrückstände, usw.) sind absolut rückstandsfrei
zu entfernen,
- Bauverunreinigungen sind laufend zu entfernen,
- Staub ist aus den Glasfälzen und Fenster-/Türfälzen
zu entfernen,
- sämtliche Schutzvorrichtungen und Schutzfolien sind
nach Anweisung des Auftraggebers (OÜ) zu entfernen
Nach Entfernung der Schutzvorrichtungen und
Schutzfolien ist eine Reinigung zur Abnahme der
Fenster von außen und innen durch den AN in Abstimmung
mit dem Auftraggeber bzw. der OÜ durchzuführen. Die
Reinigung der verschiedenen Materialen hat strikt nach
den Vorschriften der Materiallieferanten und den
Oberflächenvergütungsfirmen zu erfolgen.
21.Dehnungen infolge Temperatur- und Witterungseinfluss
Sämtliche Konstruktionen müssen gewährleisten, dass
alle Temperaturbewegungen der Außenwandbauteile
spannungsfrei und geräuschlos ausgeglichen werden
können.
Die Fensterbauteile sind so zu konstruieren, dass die
Bewegungen der verschiedenen Bauteile und Materialien,
hervorgerufen durch Feuchte- und Temperatureinflüsse,
unter Berücksichtigung von Farbe,
Oberflächenbeschaffenheit, Größe, Orientierung und
Lage in den Fassaden, geräuschlos bleiben.
Alle konstruktiven Verbindungen sind zu dämpfen, um
Geräuschentwicklungen durch unterschiedliche
Bewegungen zu verhindern.
Knackgeräusche dürfen bei den Fenstern und Anschüsse
auf keinen Fall auftreten.
Blechteile, die schräg oder horizontal eingebaut
werden, sind rückseitig durch eine
Antidröhnbeschichtung zu entdröhnen.
22.Schutz gegen Hagel
Alle sichtbaren und exponierten Bauteile, Elemente und
Bekleidungen der Außenhülle des Gebäudes
(einschließlich aller horizontalen, geneigten und
vertikalen Flächen) müssen mindestens die
Hagelwiderstandsklasse HW2 erfüllen, soweit nicht in
den Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben.
Durch Hagelschlag dieser Intensitätsstufe dürfen an
den verbauten Materialien, Konstruktionen und deren
Systemkomponenten keine funktionsbeeinträchtigenden
Schäden, mechanischen Blockaden, Brüche, Risse,
bleibenden Verformungen (Dellen im Sichtbereich) oder
Undichtigkeiten entstehen. Alle Bauteile sind
konstruktiv und mechanisch so zu dimensionieren, zu
unterfüttern und zu befestigen, dass sie den
auftretenden kinetischen Lasten schadlos widerstehen.
Der Nachweis der Hagelwiderstandsfähigkeit ist vom
Auftragnehmer (AN) durch anerkannte Zertifikate (z. B.
Eintrag im Hagelregister oder Prüfzeugnisse
akkreditierter Prüfinstitute) zu erbringen und ist von
dem Bieter in die entsprechenden Einheitspreise der
jeweiligen LV-Positionen einzukalkulieren.
23.Normen und Richtlinien
Für die Ausschreibung gelten die ZTVs der ausführenden
Gewerke.
Ergänzend zu unten stehenden Angaben gelten die
Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in
der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als
Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e.
V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
FTA: Fachverband Türautomation e. V.,
GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,
GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte
Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und
Bauprodukte e. V.,
GSB International e. V.,
ift Rosenheim GmbH,
Informationsverein Holz e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren
e. V.,
ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,
VDE Verlag GmbH,
VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V.,
VdS Schadenverhütung GmbH,
VFF: Verband Fenster + Fassade,
ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
e. V.
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN
18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden, ATV DIN
18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18361
Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357
Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln
der Technik.
1. Gegenstand der Ausschreibung / Umfang der Leistungen
4 Pfosten-Riegel-Fassade
4
Pfosten-Riegel-Fassade
1 Grundlagen
1.1 Allgemein
Die nachfolgend ausgeschriebenen Leistungen
beschreiben eine Pfosten-Riegel-Fassade aus Aluminium.
Die Verglasung wird durch ein aufgeschraubtes
Basisprofil, Dämmprofil und einer Glashalteleiste vor
das Tragsystem eingeklemmt. Das Basisprofil wird mit
Edelstahlschrauben befestigt (Warmbereich). Dämmprofil
und Glashalteleiste (Kaltbereich) werden über
Schrauben im Schraubenkanal des Basisprofils
befestigt. Die thermische Trennung von Basisprofil und
Glashalteleiste ist unbedingt einzuhalten.
Durchgehende Verschraubungen in das Tragprofil sind
nicht zulässig.
1.2 Hinweise Ausführung und Konstruktion
Die Verankerungs-/ Unterkonstruktionen sind
grundsätzlich verdeckt auszuführen.
Der Einbau von der Pfosten- Riegel- Fassade ist so
abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu
jeder Zeit gewährleistet ist.
Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und
Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen
mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu
schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet,
absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische
Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen.
Die Erstreinigung von der Pfosten- Riegel -Fassade,
besonders das Entfernen von Kleber- und
Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die
Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören
zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von
allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu
säubern.
Blechflächen sind zu entdröhnen.
1.3 Zeichnungen
Die in der Leistungsbeschreibung beiliegenden Pfosten-
Riegel-Fassaden Übersicht dienen der Darstellung der
Feldeinteilungen.
Die genaue Aufteilung und Dimensionierung der Pfosten-
Riegel- Fassade ist in der Werkstattplanung
darzustellen und mit den Architekten abzustimmen.
Soweit in der Positionsbeschreibung keine Angaben über
Profilquerschnitte gemacht sind, können die zur
Ermittlung der Querschnitte notwendigen Angaben der
Pfosten- Riegel- Fassade übersicht entnommen werden.
Die zu verschiedenen Positionen beigefügten
Detailskizzen dienen als Anhaltspunkt für die
Angebotsbearbeitung und stellen eine mögliche Lösung
dar. Andere Lösungen können angenommen werden, wenn
sie die Anforderungen erfüllen.
1.4 Statische Anforderungen
Die Konstruktion einschließlich der
Verbindungselemente muss alle planmäßig auf sie
einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des
Baukörpers abgeben können.
Hierbei dürfen keine Kräfte aus dem Rohbau auf Fenster
und Fassaden einwirken. Alle
Verbindungen, Befestigungen müssen so konstruiert
sein, dass ein Toleranzausgleich
gegenüber dem Rohbau möglich ist. Sie müssen
geräuschfreie Aufnahme der Dehnung an Bauanschlüssen
und Stößen ermöglichen. Bauwerksbewegungen, Setzungen
des Rohbaus und absehbare Formänderungen sind durch
geeignete Bauanschlüsse zu berücksichtigen.
Die Windlasten sind in Abhängigkeit von der Einbauhöhe
über Grund nach DIN 1055 Teil 4 und Teil 5 anzusetzen.
Durchbiegungen der Pfosten fzul. = L/200 max. jedoch
15 mm.
Durchbiegungen für Mehrscheibenisolierglas im Bereich
einer Glaskante fzul. max. 8 mm.
Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach:
DIN 1055 Teil 4 für Windlasten,
DIN 1055 Teil 3 für Horizontallasten (Seitenkräfte) an
Verglasungen und Riegeln bis Brüstungshöhe,
DIN 18056 für Vertikallasten auf Riegel bei zu
öffnenden Fenstern.
Falls zusätzliche Belastungen angegeben sind, so sind
sie in der Bemessung zu berücksichtigen. Sind
Maßnahmen zur Absturzsicherung erforderlich, sind
diese anzugeben.
Verkehrslasten als Horizontallasten. Bei der Bemessung
der Tragglieder ist gemäß VOB Teil C eine von innen
wirkende Horizontallast von 1kN / m auf horizontale
Brüstungsriegel zu berücksichtigen, sofern diese dem
öffentlichen Verkehr zugänglich sind.
Besondere Belastungen sind zu berücksichtigen.
Höhere Beiwerte nach DIN 1055 in den Eck- und
Randbereichen.
Schneelasten auf den Dachflächen.
Freiburg liegt in der Windlastzone 1.
Höchster Punkt der Pfosten- Riegel- Fassade bei ca.
3,45 m
1.5 Befestigung
Über das Befestigungsmittel müssen Kräfte in und
senkrecht zur Fenster- und Fassadenebene in den
Baukörper abgeleitet werden. Die Wahl des
Befestigungsmittels ist auf die Fassade und auf das
Außenwandsystem abzustimmen. Die Bewegungen, sowohl
aus der Längenänderung der Fenster- und Fassadenwände,
als auch aus den zu erwartenden Formänderungen am
Baukörper müssen ungehindert aufgenommen werden können.
Für die Befestigung und Verankerung von Fensterwänden
gilt sinngemäß DIN 18 056 "Fensterwände; Bemessung und
Ausführung."
Die Anschlussfugen müssen auf die
Schallschutzforderungen abgestimmt sein. Dehnstöße von
Elementen untereinander sind mit APTK Dehnprofilen und
äußerer dauerelastischer Versiegelungsfuge vorzusehen.
Vorhandene Gebäudedehnfugen sind in den Fenster- und
Fassadenelementen konstruktiv zu berücksichtigen. Alle
Bewegungen, sowohl durch die Wärmedehnung der Fassade,
wie auch durch Formänderungen des Rohbaues, sind am
Bauwerk aufzunehmen, ohne Verspannungen in die Fassade
zu übertragen. Die auftretenden Rohbau- und
Stahlbauverformungen sind eigenverantwortlich beim
Statiker zu erfragen und bei der Ausführung zu
berücksichtigen. Toleranzen bzw. Verformungen aus dem
Rohbau und dem Stahlbau sind aufzunehmen, eine
vernünftige und fachgerechte Montage ist
sicherzustellen, eine lückenlose Prüfung der
Befestigungen seitens der Bauleitung (besonders bei
Schweissarbeiten und Verdübelungen) ist zu
gewährleisten, sämtliche Befestigungsmittel müssen
zugelassen sein, die entsprechenden bauaufsichtlichen
Zulassungen sind vor dem Einbau vorzulegen.
Für alle Verdübelungen sind Auszugsversuche vor Ort
entsprechend den Anforderungen des Prüfingenieurs
durchzuführen. Über diese Prüfungen ist ein
Prüfprotokoll zu führen. Die Montage der Fenster- und
Fassadenelemente erfolgt mit einer max. zulässigen
Toleranz in Achse Flucht und Höhe - bezogen auf die
Geometerfestpunkte - von 2 mm.
Bei allen Elementen, Konsolen, Fassaden, Verkleidungen
(außen) ist eine geprüfte Statik über die
Befestigungen vorzulegen. Danach ist zu arbeiten, sie
muss vor Ort vorliegen. Unterkonstruktionen zum Einbau
der eigentlichen Fassadenkonstruktion müssen absolut
flucht- und lotgerecht ausgerichtet sein und sind an
die einbetonierten Einbauteile sicher anzuschließen.
1.6 Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit
Die Schlagregendichtheit muss nach EN 1027 geprüft und
nach EN 12208 klassifiziert
sein. Nachweis der Fenster über die Systemprüfung gem.
DIN EN 12208 9A muss nach
gewiesen werden Die Fugendurchlässigkeit der Fenster
muss nach EN 1026 geprüft und
nach EN 12207 klassifiziert sein. Für die Zuordnung
der Klassen vorhandener Nachweise
gem. DIN 18055 können die Korrelationstabellen der EN
12207 und EN 12208 verwendet
werden. Nachweis der Fenster über die Systemprüfung.
Schlagregenbeanspruchungsgruppe: 3
Luftdurchlässigkeitsklasse: min. 3
1.7 Anforderungen an den Feuchteschutz
Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser sind zu
begrenzen. Die Konstruktionen sind so zu gestalten,
dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird.
Nachweis der Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit.
Der raumseitige Laibungs- Anschlussbereich muss eine
ausreichende Sicherheit in Bezug auf Tauwasser- und
Schimmelpilzbildung besitzen. Dazu kann Beiblatt 2 zur
DIN 4108 "Wärmeschutz und Energieeinsparung in
Gebäuden - Wärmebrücken - Planungs- und
Ausführungsbeispiele" angewendet werden. Dieser
Nachweis ist rechtzeitig vor Auftragserteilung zu
führen.
1.8 Wärmeschutz
Es gelten die konkreten sich aus dem
Wärmeschutztechnischen Nachweis ergebenden U-Wert und
Spezifikationen für diese nach DIN 14351-1 in
Verbindung mit der DIN EM ISO 10077-1. Die Werte sind
gem. GEG 2020 und gem. DIN 4108-2 nachzuweisen. Das
gilt insbesondere für alle U-Werte,
Fugendurchlässigkeit und Gesamtenergiedurchlassgrade
und Lichttransmissionsgrade von Verglasungen.
Nachzuweisen ist der Ucw- Wert der Pfosten- Riegel-
Fassade nach DIN EN ISO 12631 und nicht der Ug- Wert
des ausgeschriebenen Glases.
PRF - 3 fach WSV
Verglasung: 3-Scheibenisolierglas als
Wärmeschutzverglasung, klar
Uw-Wert: mittlerer U-Wert 0,95 W/m²*K (inkl.
Blechpaneele)
g-Wert Scheibe: 0,5
g- Wert Korrektur: 0,90
Lichttransmissionsgrad: 0,69
Ug- Verglasung (W/m²*K): 0,70
Sonderverglasung: Nein
1.9 Sonnenschutz
Die Pfosten- Riegel- Fassade erhält im Bereich der
Außenwand (SO-Fassade) eine Raffstoreanlage für den
Sonnenschutz.
1.10 Schallschutz
Es gibt keine Schallschutzanforderungen an die
Pfosten- Riegel- Fassade.
Der Schallschutz muss nur im Bereich von
schutzbedürftigen Räumen (Büroräume, ausgenommen
Großraumbüros) erfüllt werden. Siehe
Schallschutzkonzept der Bauphysik.
1.11 Oberflächenschutz
Schutzlacke und Klebefolien für vorübergehenden
Oberflächenschutz müssen mit angrenzenden Baustoffen
verträglich sein. Es muss sichergestellt sein, dass
sich die Schutzbeschichtung restlos entfernen lässt.
Aluminium
Aluminiumbauteile sind gem. DIN 17611 zu eloxieren.
Untenstehende Korrosivitätskategorie gem. DIN EN ISO
12944 sind zu beachten.
Korrosivitätskategorie Innenbauteile: C1
Korrosivitätskategorie Außenbauteile: C3
Schutzdauer: high, größer 15 Jahre
Stahl
Zur Vermeidung von Korrosion von Stahlteilen ist durch
den AN ein Korrosionsschutzsystem zu wählen und
auszuführen, welches folgende Anforderungen gem. DIN
EN ISO 12944 erfüllt:
Korrosivitätskategorie Innenbauteile: C1
Korrosivitätskategorie Außenbauteile: C3
Schutzdauer: high, größer 15 Jahre
Das Korrosionsschutzverfahren/-system von sichtbaren
Stahlteilen muss kompatibel mit den aufgebrachten
Oberflächenfarbbeschichtungen sein.
Das zur Verwendung kommende Korrosionsschutzsystem ist
dem AG im Zuge der Werkstattplanung schriftlich
mitzuteilen. Der Nachweis des aufgebrachten
Korrosionsschutzsystems ist dem AG nach Fertigstellung
zu übergeben.
Werden nichtrostende Stähle/Bauteile verwendet, sind
Stähle mit einer bauaufsichtlichen Zulassung zu
verwenden.
Verzinkungen sind als Feuerverzinkung
(Stückverzinkung) gemäß DIN EN ISO 1461 undDIN EN ISO
14713-1/-2 auszuführen. Bei tragenden Bauteilen ist
zudem die DASt-Richtlinie 022 zu beachten.
Verbindungsmittel
Alle Verbindungsmittel sind auf das jeweilige
Korrosionsschutzsystem abzustimmen oder es sind
nichtrostende Verbindungsmittel mit bauaufsichtlicher
Zulassung zu verwenden.
Der Nachweis der eingebauten Verbindungsmittel ist dem
AG nach Fertigstellung in Form von Lieferscheinen zu
übergeben.
Verzinkungen von Verbindungsmittel sind feuerverzinkt
gemäß DIN EN ISO 10684 auszuführen.
1.12 Dichtungen
Fassadendichtungen
Sämtliche Dichtungen müssen aus witterungsbeständigem
EPDM-Material als Aufsteckdichtung ohne Durchbrüche in
der Dichtebene ausgeführt werden. Anfallendes
Kondensat muss durch im Dichtungssystem integrierte
Kanäle gesammelt und nach außen abgeleitet werden. Die
Entwässerung hat feldweise zu erfolgen. Sichtbare
Stanzungen oder Fräsungen in Deckprofilen sind nicht
zulässig.
2 Ausstattung Pfosten- Riegel - Fassade
Material: Aluminium, EV1
Dichtungen: 3 Dichtungsebenen, EPDM Dichtungen,
Farbton schwarz
Konstruktion:
zwei Riegel je Feld, mit ausgedämmten
Anschlussblechpaneelen zum Rohbau jeweils über bzw.
unter den Riegeln sowie als Wandanschlüsse,
vollflächige Festverglasung zwischen den Riegeln,
2-flügelige Tür mit darüber liegendem Kipp-Oberlicht.
Riegel:
Breite: ca. 50 mm
Tiefe: ca. 50 mm
Pfosten:
Breite: ca. 50 mm
Tiefe: ca. 50 mm
PRF-Gesamt:
Tiefe: bis ca. 145 mm
Tiefe inkl. Raffstorekasten: max. 300 mm
Zur Verringerung der Profilstärken ist es möglich die
Riegel an die dahinter liegenden Stahlstützen zu
befestigen. Die Befestigung muss verdeckt ausgeführt
werden.
Die Abmessungen sind vom AN nach Beauftragung statisch
zu überprüfen und nachzuweisen und gemäß statischer
Erfordernis einzubauen. Pfosten und Riegel sind immer
in der gleichen Tiefe zu dimensionieren. Die hier
genannten Abmessungen geben nur eine grobe
Orientierung für maximale Kennwerte. Statisch
erforderliche Verbindungen/Stöße von Profilen sind
statisch nachzuweisen und immer vollständig verdeckt
herzustellen. Die Lage erforderlicher Stöße ist mit
dem AG abzustimmen. Tragkonstruktionen aus Holz, in
nicht sichtbaren Bereichen, müssen immer von nicht
brennbarer Dämmung umgeben sein. Die einzelnen
Lamellen der Hölzer müssen eine astfreie Qualität
aufweisen. Äste in den Sichtflächen sind nicht zulässig
2.1 Beschläge
Die Beschläge müssen nach DIN 18 357 und den zu
erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet, die
verwendeten Werkstoffe müssen gegen Korrosion
geschützt sein. Die Möglichkeit zur Wartung und
Instandhaltung der Beschläge muss gegeben sein. Der
Einbau hat nach den vorgegebenen Anwendungsbereichen
den Richtlinien der Beschlaghersteller zu entsprechen.
Es sind systemkonforme Beschläge und Zubehörteile
einzusetzen. Bei isolierten Konstruktionen dürfen
durch die Verriegelung und durch die Zubehörteile
keine Wärmebrücken entstehen. Die Beschläge sind
hinsichtlich Fabrikat, Material, Oberfläche und Form
für die gesamte Baumaßnahme einheitlich auszuführen.
2.2 Beschläge Oberflächen, Material
Alle Beschläge sind in Edelstahl, V2A, Oberfläche matt
gebürstet auszuführen.
2.3 Öffnungsfunktionen
- 2-flg. Drehflügel-Tür
- Kipp-Oberlicht-Fenster
2.4 Verglasung
2.4.1 Glasdicken
Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der
Windbelastung nach den Vorschriften der
Glashersteller zu ermitteln. Falls zusätzliche
Belastungen anzusetzen sind oder der Einbau von
Sondergläsern geplant ist, ist in den einzelnen
Positionen darauf hinzuweisen.
2.4.2 Glaseinbau
Die Lastabtragung des Eigengewichts der Verglasung
darf nur über einen Riegel- bzw.
Rahmenteil erfolgen. Das Eigengewicht der Verglasung
muss über 2 St. ca. 80 - 100 mm breite Glasträger über
die gesamte Scheibendicke ohne Durchdringung der
inneren Dichtebene abgetragen werden. In diesem
Bereich muss die durchgängige Glasfalzentwässerung und
Belüftung gewährleistet sein. Die Abdichtung
nichttransparenter Ausfachungen erfolgen sinngemäß.
2.4.3 Befestigung und Ausführung von Pressleisten bei
Fassadensystemen
Außenseitige Aluminiumpressleisten müssen mit
Blechschrauben, Mindestgröße ST 5,5, mit angepresster
Dichtscheibe ausgeführt werden. Die Verschraubung darf
die Dichtebene nicht durchbrechen und muss in einem
durchlaufenden Aluminiumschraubkanal befestigt sein.
Die Fugen zwischen Riegel- und Pfostenpressleisten
müssen dauerhaft und optisch einwandfrei durch ein
zusätzliches Dichtungsteil ausgeführt werden. Eine
direkte Verschraubung der Glashalteleisten ohne
thermische Trennung direkt in die Tragkonstruktion ist
nicht zulässig.
2.4.4 Zusätzliche Ausstattungen der Fenster
Die Fensterrahmenquerschnitte müssen so dimensioniert
werden, dass die geplanten Zusatzausstattungen
fachgerecht integriert werden können.
2.4.5 Blechpaneele
Die Blechpaneele sind als Anschlusspaneele zum Rohbau
der Pfosten-Riegel-Fassade mit Glattblech, in
sichtbaren Bereichen pulverbeschichtet RAL 9006,
ausgedämmt mit PU WLS 025, auszubilden.
2.5 Anschlüsse / Pfosten- Riegel Fassadenanschlüsse
2.5.1 Anschluss zum Baukörper
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den
bauphysikalischen Anforderungen genügen. Ein
dauerhafter Schutz des Anschlusses und des Fensters
ist sicherzustellen. Der Anschluss muss einen
Dampfdruckausgleich zur Außenseite haben. Eine
Vorbehandlung der Fugenflanken ist im Bereich der
Abdichtung, zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen
Dichtfunktion, im Einzelfall auszuführen.
Zwischenräume (Hohlräume) und Anschlussfugen sind
allseitig mit einem PUR / PIR Dämmstoff
Wärmeleitfähigkeit von < 0,025 W/(mK) auszufüllen, mit
Folien winddicht zu schließen und mit elastischem
Dichtstoff zu versiegeln.
2.5.2 Schwellenanschlüsse
Schwellenanschlüsse müssen dauerhaft gegen Wasser und
aufsteigende Feuchte abgedichtet sein. Sie sind so
auszubilden, dass Wasser jederzeit von der
Konstruktion nach außen abgeleitet werden kann. Die
Begehbarkeit muss gewährleistet sein. Zugrunde gelegt
wird DIN 18 195 Teil 5. Die Abdichtung ist 15 cm über
die Oberfläche der waagrechten Schutzschicht, des
Belages oder der Überschüttung hochzuführen.
Werden die Grundvoraussetzungen erfüllt, kann
entsprechend den "Flachdachrichtlinien" des deutschen
Dachdeckerhandwerks die Anforderung auf 5 cm
verringert werden. Sonderregelungen, wie niveaugleiche
Schwellen sind zu vereinbaren und deren
Funktionstüchtigkeit durch entsprechende Maßnahmen
sicherzustellen. Bei Behinderten und alten Menschen
ist DIN 18 024 Teil 2 maßgeblich. Im besonderen ist
darauf zu achten, dass die Schwellen nicht
scharfkantig sind.
2.5.3 Ganzglasecke
Ausführung einer Ganzglasecke durch
Stufenscheibenisolierglas mit UV- beständigem
Randverbund, Kanten gefast bzw. geschliffen,
Füllschnur mit Versiegelung oder vergleichbar. Glas
rückseitig emailliert, Farbe nach Wahl AN nach
Bemusterung.
1 Grundlagen
4.1 Pfosten-Riegel-Fassade
4.1
Pfosten-Riegel-Fassade
5 Stahlblechtüren und Einbauten
5
Stahlblechtüren und Einbauten
Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung,
Lieferung und der Einbau von Stahlblechtüren,
teilweise mit Glaseinsätzen, in der Fassade, die
in nachfolgenden Positionen beschrieben werden. Die
Türen sind als vollständiges System inkl. aller
erforderlichen systemverträglichen Befestigungsmittel,
Befestigungsteile und Anschlussarbeiten unter
Berücksichtigung der gültigen Normen und Richtlinien
sowie der einschlägigen Herstellervorschriften, die zu
einer funktionsfähigen, kompletten Leistung
erforderlich sind, anzubieten. Die Ausstattungen der
Türen werden in nachfolgenden Positionen beschrieben.
Im Folgenden wird die Türgrundkonstruktion
beschrieben. Bei allen in den Leistungspositionen
beschriebenen Türelementen sind die Systembeschreibung
und die nachfolgenden Angaben zu berücksichtigen,
etwas anderes gilt nur dann, wenn die Leistungen in
den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen
erwähnt sind.
Die Anforderungen der RAL-Einbaurichtlinie (innen
dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und
außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die
Baukörperanschlüsse zu beachten.
1. Zargen
Stahlzarge für dünngefälztes Türblatt, Blechdicke min.
2 mm, mit Mineralwolle hinterfüllt und verdeckt
im Zargenfalz befestigt, Oberfläche verzinkt und
lackiert, 3D-verstellb. Bandaufnahmen, Türdichtung mit
verschweißten Gehrungsecken. Zargenart nach jeweiliger
Position.
2. Türblätter
Stahlblech-Türblatt, doppelwandig, ausgesteift,
Blechdicke min. 1,5 mm, Türblattdicke ca. 65 mm, je
nach Anforderung an die Tür, Dünnfalz, Oberfläche
verzinkt und lackiert.
3. Ausstattung
Es sind systemkonforme Schlösser, Beschläge und
Zubehörteile einzusetzen. Die Beschläge sind, nach DIN
EN 1906, in der Benutzerkategorie
3 auszuführen. Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten,
Drückerstifte, Befestigungszubehör etc. werden in
den Positionsbeschreibungen nicht besonders erwähnt,
sind jedoch in jeden Fall mitzuliefern. Aufdrucke und
Gravierungen im Sichtbereich sind nicht zulässig. Die
Beschläge sind hinsichtlich Fabrikat, Material,
Oberfläche und Form für die gesamte
Baumaßnahme einheitlich auszuführen , weil im gesamten
Projekt aus optischen Gründen und zur Gleichbehandlung
bei der Bedienung- und Wartung eine einheitliche
Ausführung erforderlich ist.
Bei elektr. Ausstattungen von Türen ist das Vorrüsten
des elektr. Anschlusses, einschließlich Verkabelung in
der Tür, vom AN zu erbringen.
Die Vorrichtung umfasst alle zum Einbau der Kontakte
erforderlichen Leistungen, wie Kabelübergänge,
Bohrungen, Fräsungen, Schraubgewinde, etc..
Kabelaustritt oben (Sturzbereich) bzw. wird die genaue
Lage wird im Zuge der Montageplanung
abgestimmt.
Die Kabelführung hat verdeckt in den Profilen und in
Leerrohren bis zum Anschlusspunkt zu
erfolgen. Zwischen festen und beweglichen Türteilen
erfolgt die Kabelführung in verdeckten
Kabelübergängen. Die Inbetriebnahme sämtlicher
elektrischer Antriebe erfolgt gemeinsam mit dem Gewerk
Elektro.
3.1 Beschläge
3.1.1 Oberflächen, Material
Alle Beschläge sind in Edelstahl, V2A, Oberfläche matt
gebürstet, gem. DIN 1906, auszuführen.
Benutzerkategorie: 3
3.1.2 Schloss und Schließtechnik
Schlösser sind gem. DIN 18250 bzw. DIN 18251
auszuführen.
Vorrichtungen für Profil-/Blindzylinder etc. und
Schlösser im Türblatt und in der Zarge einschl.
Schlosskasten und Schließblech sind grundsätzlich und
gemäß Leistungspositionen anzulegen. Zylinder werden
bauseits geliefert und eingebaut.
3.1.3 Türbänder
Es sind dreiteilige 3D-Anschraubbänder aus Edelstahl
V2A in Objektqualität, mind. 3 Stück pro Türflügel zu
verwenden. Die genaue Anzahl ist vom AN entsprechend
den zu erwartenden Lasten zu wählen. Ohne den
Türflügel auszuhängen muss eine Feinjustierung und ein
Dichtungsandruck möglich sein.
Mit Aushängesicherungsbolzen in die Zarge
eingeschweißt oder geschraubt, Stahl-Sicherungsbolzen
auf der Bandseite bei Feuer- und Rauchschutztüren.
4. Oberflächenschutz
4.1 Stahl
Zur Vermeidung von Korrosion von Stahlteilen ist durch
den AN ein Korrosionsschutzsystem zu wählen und
auszuführen, welches folgende Anforderungen gem. DIN
EN ISO 12944 erfüllt:
Korrosivitätskategorie: C3
Schutzdauer: lang, größer 15 Jahre
Das Korrosionsschutzverfahren/-system von sichtbaren
Stahlteilen muss kompatibel mit den aufgebrachten
Oberflächenfarbbeschichtungen sein.
Das zur Verwendung kommende Korrosionsschutzsystem ist
dem AG im Zuge der Werkstattplanung schriftlich
mitzuteilen. Der Nachweis des aufgebrachten
Korrosionsschutzsystems ist dem AG nach Fertigstellung
zu übergeben.
Werden nichtrostende Stähle/Bauteile verwendet, sind
Stähle mit einer bauaufsichtlichen Zulassung zu
verwenden.
Verzinkungen sind als Feuerverzinkung
(Stückverzinkung) gemäß DIN EN ISO 1461 undDIN EN ISO
14713-1/-2 auszuführen. Bei tragenden Bauteilen ist
zudem die DASt-Richtlinie 022 zu beachten.
4.2 Korrosionsfreiheit von Verbindungsmitteln
Es sind nichtrostende Verbindungsmittel mit
bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Der Nachweis
der eingebauten Verbindungsmittel ist dem AG nach
Fertigstellung in Form von Lieferscheinen zu
übergeben.
Verzinkungen von Verbindungsmittel sind feuerverzinkt
gemäß DIN EN ISO 10684 auszuführen.
5. Bauteilanschlüsse
Sämtliche Bauteilanschlüsse aller Türen sind
systemgerecht nach Herstellerangaben auszuführen.
Befestigungsgrund nach jeweiliger Position.
Zur Verhinderung von stehendem Wasser, im Bauzustand,
auf der oberen, äußeren Abdichtung sind Dämmkeile
unter der Abdichtung anzuordnen, die mindestens die
ausgedämmte Fuge zwischen Betonwand und Türrahmen
überdecken.
Die zum Ankleben der oberen Dichtbänder benötigte
Betonfläche ist durch Reinigen und Glätten
vorzubereiten.
6. Schallschutz
Die Schallschutzanforderungen der Türelemente sind den
jeweiligen Positionen zu entnehmen.
7. Brandschutz
Die Brandschutzanforderungen der Türelemente sind den
jeweiligen Positionen zu entnehmen.
8. Wärmeschutz
Die Wärmeschutzanforderungen der Türelemente sind den
jeweiligen Positionen zu entnehmen.
9. Dichtungen
Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass
sie die Forderungen der verlangten
Beanspruchungsgruppe für die Konstruktion dauerhaft
erfüllen. Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.
Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung,
5.1 Stahlblechtüren
5.1
Stahlblechtüren
5.2 Einbauten
5.2
Einbauten
6 Stundenlohn und Dokumentation
6
Stundenlohn und Dokumentation
6.1 Stundenlohnarbeiten
6.1
Stundenlohnarbeiten