Haustüranlagen (WE-Türen u. Innentüren)
PANDION LIV
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Angebotsbedingungen Vorbemerkung Leistungsverzeichnis Wir laden Sie hiermit zur Angebotsabgabe für die beschriebenen Arbeiten ein. Angebote gehen in das Eigentum des Bauherrn über und werden nicht vergütet. ANGEBOTSABGABE / AUFLISTUNG BIETERANGABEN Bauvorhaben: Rosenberg DUO Silberburgstraße 80 70176 Stuttgart Das Angebot ist im GAEB XML Format (X84) per E-Mail abzugeben. Mit dem Angebot sind die Bietertextergänzungen mit allen relevanten Informationen wie: Fabrikats- und Typenangaben zu angebotenen Materialien und Bauteilen Nachweise der Gleichwertigkeit Zulassungen und Prüfbescheinigungen Qualifikationsnachweise u.a. zu bearbeiten und abzugeben. Dazu sind die Bietertextergänzungen in den jeweiligen Positionen zu nutzen. Bei Positionen, in denen die als Richtqualität ausgeschriebenen Fabrikate und Typen angeboten werden, sind diese ausdrücklich zu bestätigen, ansonsten gilt das ausgeschriebene Fabrikat als angeboten. Bei Positionen mit Fabrikatsangaben ohne Bietertextergänzung, ist die ausgeschriebene Leistung zu bepreisen. Etwaige Alternativen sind als Nebenangebot im Anschreiben zu beschreiben und zu bepreisen. Allgemeiner Kalkulationshinweis: Sämtliche zeitabhängigen Baustellengemeinkosten für den Betrieb der Baustelle sind, sofern nicht ausdrücklich gesondert beschrieben, in den Leistungspositionen einzupreisen. Dies betrifft alle Baustellengemeikosten, die in den Formblätter zur Preisermittlung, EFB 221 unter Punkt 2.1, bzw. EEFB 222 unter Punkt 3.1 einzutragen sind. Dementsprechend sind die BGK auf o.g. Formblättern mit 0% bzw. 0€ auszuweisen. Einzelkosten von Teilleistungen (EKT) für Leistungsgeräte, Gerätekosten, wie zm Beispiel Mischanlagen, Bohrgeräte, Aggregate etc. sind bei den jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren.Der AN hat die EFB Blätter ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Angebotsbedingungen
Übersicht / Abkürzungen im LV Übersicht / Abkürzungen im LV Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen h = Stunde, d = Tag, Wo = Woche, Mt = Monat, a = Jahr, cm = Zentimeter, cm2 = Quadratzentimeter, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, l = Liter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mh = Meter x Stunde, md = Meter x Tag, mWo = Meter x Woche, mMt = Meter x Monat, ma = Meter x Jahr, m2d = Quadratmeter x Tag, m2Wo = Quadratmeter x Woche, m2Mt = Quadratmeter x Monat, m3d = Kubikmeter x Tag, m3Wo = Kubikmeter x Woche, m3Mt = Kubikmeter x Monat, Sth = Stück x Stunde, Std = Stück x Tag, StWo = Stück x Woche, StMt = Stück x Monat, td = Tonne x Tag, tWo = Tonne x Woche, tMt = Tonne x Monat.
Übersicht / Abkürzungen im LV
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben 1. ALLGEMEIN Bauvorhaben:  Rosenberg DUO Stuttgart Neubau Wohnanlage mit 91 Wohneinheiten und Tiefgarage, Silberburg-/Rosenbergstraße in 70176 Stuttgart In zentraler Lage im Stuttgarter Westen entsteht auf dem Flurstück 7784 neben dem neu gestalteten Diakonissenplatz das Projekt PANDION LIV mit einer 5- bzw. 6-geschossigen Wohnbebauung mit 91 Wohneinheiten in 2 Gebäuden. In Gebäude A (Rosenbergstraße 27A, 27B und 31A) entstehen 32 Wohneinheiten, aufgeteilt auf Erdgeschoss, 3 Obergeschosse und ein Staffelgeschoss. Haus B (Silberburgstraße 76, 78 und 80) verfügt über 59 Wohneinheiten, auf Erdgeschoss, 4 Obergeschosse und ein Staffelgeschoss verteilt. Die Obergeschosse der Gebäude werden durch Treppenhäuser und Aufzugsanlagen erschlossen. Die Untergeschosse sind über das jeweilige Treppenhaus zugänglich, ohne separaten Ausgang ins Freie. Neben Haustechnikräumen befinden sich in den UG's Haustechnik-, Müll-, private Abstell-, Lager-, Kinderwagen- und Gehhilfenräume, Fahrradstellplätze. Die bestehende 2-geschossige Tiefgarage wird in großen Teilen erhalten und dafür erweitert. Das L-förmige Haus A in Massivbauweise mit Holzbaufassade bis 3.OG und Holzhybridbauweise des Staffelgeschosses hat eine Gesamtabmessung (BxL) von ca. 35,50 x 35,50 m. Die durchschnittliche Geschosshöhe liegt bei ca. 3,11 m. Der Riegel von Haus B in Massivbauweise hat eine Gesamtabmessung (BxL) von ca. 16,75 x 85 m. Die durchschnittliche Geschosshöhe liegt bei ca. 3,15 m. Baumaßnahme Art der Baumaßnahme Neubau Gebäude Gebäude zur Nutzung als: Wohngebäude Haus A Gesamtanzahl Geschosse: 4 Vollgeschosse (inkl. EG) + 1 Staffelgeschoss davon Untergeschosse: 2 Untergeschosse als Tiefgarage Dachform: Flachdach Dachneigung < 2° Höhe Attika über OKG: bis ca. 17,80m (fertig) Haus B Gesamtanzahl Geschosse: 5 Vollgeschosse (inkl. EG) + 1 Staffelgeschoss davon Untergeschosse: 2 Untergeschosse als Tiefgarage im UG1 und Keller UG2 Dachform: Flachdach Dachneigung < 2° Höhe Attika über OKG: bis ca. 20,80m (fertig) voraussichtliche Ausführungstermine: Haus A Baubeginn: April 2026 Ende Rohbau Oktober 2026 Fassadenarbeiten September 2026 bis Februar 2027 Innenausbau Oktober 2026 bis Juli 2027 Außenanlagen April 2027 bis Juli 2027 Abnahme Bauherr Juli 2027 Haus B Baubeginn: Oktober 2026 Ende Rohbau Juni 2027 Fassadenarbeiten Juni 2027 bis Dezember 2027 Innenausbau September 2027 bis August 2028 Außenanlagen März 2028 bis August 2028 Abnahme Bauherr August 2028 Gesamtfertigstellung August 2028 Lage der Baustelle: Die Baustelle liegt in Stuttgart-West, Ecke Silberburg-/Rosenbergstraße. Die Baustelle ist über öffentliche Straßen zu erreichen. Die Zufahrt zum Grundstück befindet sich in der Rosenberstraße, die Tiefgaragenzufahrt in der Silberburgstraße. Örtliche Bedingungen Eine Ortsbegehung ist nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung möglich. Folgende Erschwernisse sind zu beachten: Zufahrtsrampe zur TG am Grundstückszugang angrenzende Baufelder vorhanden (Schwenkbereiche Baukräne) keine Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück bzw. nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und Beachtung der statisch bewerteten Maximallasten Hinweise der Stadt Stuttgart für Firmen und Handwerksbetriebe: Teilbau- und Baugenehmigung gemäß Anlage. Stand:  06.07.2026 Sofern nicht einzeln beschrieben, sind Sondermaßnahmen aufgrund dieser Erschwernisse in die Positionen miteinzukalkulieren.
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Angebot Die Bauleistungen werden i.d.R. mittels Einheitspreisverträgen beauftragt. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber vor, mit demjenigen Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot angeboten hat und dem somit der Auftrag zusteht, eine nachträgliche Pauschalierung vorzunehmen, sowohl für eine gesamte als auch für Teile einer Leistung. Sind die anzubietenden Leistungen in Teilbereichen durch allgemeine oder differenzierte Beschreibungen oder nach Leistungsprogramm (funktionale Ausschreibung) so bestimmt, dass mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, wird ein Pauschalpreis vereinbart. Koordinationsgespräche Besprechungen zwischen Objektüberwachung des AG und dem Auftragnehmer finden wöchentlich im Bauüberwachungsbüro des AG statt. Der Auftragnehmer hat hierzu den Fachbauleiter, bzw. einen kompetenten Vertreter zu entsenden. Die Teilnahme an den Baubesprechungen stellt eine vertragliche Verpflichtung des AN dar. Vertreter des Auftragnehmers auf der Baustelle Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Baustelle einen bevollmächtigten Vertreter (Fachbauleiter) einzusetzen. Die Benennung des Fachbauleiters hat vor Ausführungsbeginn zu erfolgen. Der Wechsel des Fachbauleiters des AN ist rechtzeitig vorher mit Begründung anzukündigen. Der Fachbauleiter bzw. sein Vertreter müssen der deutschen Schrift und Sprache kundig sein. Der Fachbauleiter ist ausreichend zu bevollmächtigen, so dass er den Baubetrieb verantwortlich leiten kann. Wenn er nicht uneingeschränkt befugt ist, für und gegen den Unternehmer Verbindlichkeiten einzugehen, muss auf Anforderung des AG binnen 24 Stunden ein derartiger Bevollmächtigter zur Verfügung stehen. Für die Bauausführung muss vor Ort ständig eine ordnungsgemäße und fachkundige, deutschsprachige Aufsicht (Polier) gewährleistet sein, die darüber zu wachen hat, dass die anerkannten Regeln der Technik beachtet und umsetzt und die im Bauwesen erforderliche Sorgfalt angewandt werden. Der AG kann, sofern ein einwandfreies Zusammenarbeiten mit dem Vertreter oder sonstigen Angestellten des Unternehmens nicht möglich ist, deren Ablösung verlangen. Der Bauleiter des AN übernimmt ohne gesonderte Vergütung auch die Pflichten der Bauleitung nach Landesbauordnung (LBO BW). Bautagesberichte Der AN hat täglich Bautagesberichte über die jeweils erbrachten Leistungen zu führen und wöchentlich dem AG zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung der Baumaßnahme, Auftraggeber, Auftragnehmer - Wetter, Temperatur - Anzahl und Art der eingesetzten Baugeräte und Arbeitskräfte - Angabe von ggf. eingesetzten Nachunternehmern - Beschreibung der durchgeführten Leistungen mit Beginn und   Ende von Leistungen größeren Umfangs - besondere Vorkommnisse (Abnahmen, Unterbrechung von   Leistungen, Behinderungen etc.) - sowie alle sonstigen Angaben, die für die Ausführung und   Abrechnung der vertraglichen Leistungen von Bedeutung sind. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung Stellt der AN während der Ausführung fest, dass er voraussichtlich Ausführungsfristen oder Termine nicht einhalten kann, so hat er dies mit Begründung unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Die Beweislast, dass er eine Terminüberschreitung nicht zu vertreten hat, liegt beim AN. Terminplanung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung durch den AG alle Angaben zu machen, die zur terminlichen Steuerung des Projektes erforderlich sind (z.B. Dauer von Vorgängen, Abhängigkeiten, geplante bzw. vorhandene Kapazitäten). Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. 2 Wochen nach Auftragserteilung sind die Terminplanung (Balkendiagramm) des AN sowie detaillierte Vorüberlegungen zur Abwicklung der Baustelle vorzulegen. Die Terminplanung ist entsprechend des Baufortschrittes unter Beachtung der Vertragstermine fortzuschreiben und mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen. Winterbau Für die Ausführung der Rohbau- und Fassadenarbeiten ist zu beachten, dass diese auch in der Winterperiode erfolgen. Sämtliche witterungsbedingten Erschwernisse und Schutzmaßnahmen sowie ggf. erforderliche Zusatzleistungen zur Sicherung der Ausführungsqualität während der kalten Jahreszeit (z.B. Frostschutz, Beheizung, Abdeckung, Trocknung etc.) sind im Angebot mit zu berücksichtigen. Besondere Hinweise: Die Baustelle wird nicht zwingend winterfest gemacht - notwendige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuplanen. Ein Anspruch auf gesonderte Vergütung für witterungsbedingte Zusatzaufwendungen besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich als besondere Leistungen vereinbart wurden. Die Einhaltung der technischen Regeln und Herstellervorgaben (z.B. Mindesttemperaturen für Beton- oder Mauerwerksarbeiten) ist auch bei winterlichen Bedingungen sicherzustellen. Es wird erwartet, dass der Bieter die Ausführung unter Berücksichtigung der saisonalen Witterungsverhältnisse plant und alle erforderlichen Aufwendungen in seinem Angebotspreis einkalkuliert. Planungsunterlagen der Architekten Das Gesamtprojekt wird hinsichtlich Pläne papierlos abgewickelt. Daher werden sämtliche Pläne in digitaler Form (.pdf / .dwg) zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung aller Pläne erfolgt auf einem gemeinsamen internetbasierenden Planungsportal. Ausdrucke für den Eigengebrauch sind auf eigene Kosten zu erstellen. Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers Die Planvorlage der Werk- und Montageplanung des AN hat in Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG und dem Architekten so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung der Planprüfung und der Materialdisposition nicht gefährdet werden. Die Pläne sind digital im pdf- und dwg- Format den Architekten rechtzeitig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Ausführung zur Prüfung vorzulegen. Tragwerksrelevante Themen sind eigenverantwortlich dem Tragwerksplaner und dem Prüfstatiker vorzulegen. Im Schriftverkehr müssen die Objektüberwachung des AG und die Architekten des AG im Verteiler sein. Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der AN nach Vertrag, Technischen Vertragsbedingungen oder gewerblicher Verkehrssitte zu beschaffen hat, sind in deutscher Sprache auf der Grundlage der Planung anzufertigen. Diese Unterlagen haben alle Angaben zu enthalten, die zur fachtechnischen Prüfung und zur Beurteilung der Übereinstimmung mit LV und Projekt erforderlich sind. Grundsätzlich sind alle Konstruktionen und Details, die für die Beurteilung einer fachgerechten und dem LV entsprechenden Ausführung nötig sind, in Form von maßstabsgerechten Konstruktionszeichnungen mit allen erforderlichen Angaben festzulegen. Werden von den Architekten, oder Tragwerksplaner (bei statisch relevanten Plänen) Korrekturen vorgenommen, so hat der Auftragnehmer diese in seine Originalpläne/-unterlagen zu übernehmen und danach digital im pdf - und dwg-Format vorzulegen. Für aktuelle Pläne als Grundlage für seine Werkstatt- und Montageplanung besteht eine Holschuld des AN. Der AN verpflichtet sich, seine Planunterlagen mit dem Plankopf und dem Planschlüssel nach Vorgabe des AG zu versehen. Die Fertigung und Montage darf erst nach gestalterischer Freigabe durch den AG oder dessen Erfüllungsgehilfen aufgenommen werden. Planfreigaben durch den AG stellen jedoch keine Anordnung der Forderung im Sinne § 2 Nr.5 und 6 VOB/B dar und befreien den mangelhaften planenden Auftragnehmer nicht von Mängelansprüchen, sofern der Auftraggeber sich nicht über Bedenken hinwegsetzt. Revisionsunterlagen des Auftragnehmers Als Revisionsunterlagen sind alle Ausführungszeichnungen und Unterlagen in Ordnern geordnet, mit Inhaltsverzeichnis versehen und durch Register getrennt in folgender Anzahl zu übergeben: 1-fach digital und 3-fach in Papierform. Zeichnungen sind digital jeweils in den Formaten .dxf, .dwg und .pdf auf geeignetem Datenträger (CD oder DVD) zu speichern, alle anderen Unterlagen im Format .pdf. Zeichnungen in Papierform sind in Farbe zu plotten. Übergabe der Revisionsunterlagen spätestens 2 Kalenderwochen vor der geplanten Abnahme. Dazu gehören die vom AN erstellten Ausführungszeichnungen, technische Datenblätter sämtlicher eingesetzter Systeme und Produkte, Prüfzeugnisse, Pflege- und Bedienungshinweise, Ergebnisse von TÜV-, Brandschutz-, Güteprüfungen, Übereinstimmungserklärungen, Fachbauleitererklärungen und Bautagesberichte in gebundener Form. Haftung Der AN haftet für alle durch ihn und seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden. Er ist für Mängel seiner Leistungen und etwaige Folgeschäden schadensersatzpflichtig, sofern er sie zu vertreten hat. Sicherheit Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebs, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften und die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen sind zu beachten und umzusetzen. Die gemäß Baustellenverordnung notwendigen Angaben sind dem SiGe-Koordinator zu übermitteln (Gefährdungsbeurteilung ect.), Anweisungen des SiGe-Koordinators sind zu befolgen und Beanstandungen/Mängel umgehend zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung von sicherheitstechnischen Anordnungen behält sich der AG das Recht vor ohne Vorankündigung, die Mängel auf Kosten des Verursachers durch Dritte zu beheben. Auskunftspflicht Der AN hat den AG ständig über den Stand der vorbereitenden Arbeiten sowie die Bestell- und Lieferstatus seiner Lieferanten zu informieren. Ereignisse, die eine termingerechte Ausführung gefährden sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Der AG hat das Recht bei den Lieferanten selbstständig Informationen zum Bestell u. Lieferstatus einzuholen. Der AN hat den AG diesbezüglich zu unterstützen und sämtliche Auskünfte zu erteilen. Bauschild/Werbung Ohne schriftliche Zustimmung des AG darf der AN darf keine Werbung auf der Baustelle anbringen. Bei Missachtung darf der AG die angebrachte Werbung auf Kosten des Verursachers durch Dritte entfernen lassen. Der AN darf von der Baustelle ohne schriftliche Zustimmung des AG nichts veröffentlichen, soweit darauf nicht nur Leistungen oder Mitarbeiter des AN der dessen AN erkennbar sind. QNG-Zertifizierung (EH 40) Das Bauvorhaben wird gemäß den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) in Verbindung mit dem Effizienzhausstandard EH 40 geplant und umgesetzt. Sämtliche Leistungen sind unter Berücksichtigung der damit verbundenen Anforderungen auszuführen. Die ausführenden Unternehmen sind verpflichtet, die in diesem Zusammenhang erforderlichen Nachweise, Dokumentationen und qualitätssichernden Maßnahmen zu unterstützen und zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere: - die Einhaltung ökologischer, soziokultureller und funktionaler Anforderungen gemäß QNG-Kriterienkatalog, - die Verwendung zertifizierter, emissionsarmer Baustoffe gemäß den QNG-Vorgaben (z.B. Produktdatenblätter, Umweltdeklarationen), - die Mitwirkung bei der Erstellung der erforderlichen Nachweisdokumentation, - die Unterstützung bei möglichen Prüfungen oder Begehungen durch Auditoren oder Zertifizierungsstellen. - Die Vorgaben des Nachhaltigkeitsauditors sowie des Energieberaters sind verbindlich umzusetzen. Eventuelle Mehrkosten für Leistungen, die zur Erfüllung der QNG/EH40-Anforderungen erforderlich sind und die aus der Planung oder Leistungsbeschreibung eindeutig hervorgehen, sind im Angebot zu berücksichtigen. Material/Bemusterung Hinweis zur Bemusterung und Übergabe von Produktdatenblättern vor Ausführung Vor Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind sämtliche einzusetzenden Materialien, Produkte und Systeme dem Auftraggeber bzw. dem Planer/Auditor zur Bemusterung vorzulegen und vorab zur Freigabe einzureichen. Dies betrifft insbesondere Produkte, die relevant für Nachhaltigkeitsanforderungen (z.B. QNG), bauphysikalische Nachweise, Gestaltungsvorgaben oder Funktionalität sind. Folgende Punkte sind dabei verbindlich zu beachten: 1. Bemusterungspflicht: Vor Beginn der Ausführung ist eine Bemusterung der vorgesehenen Produkte/Materialien durchzuführen. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe erfolgen. 2. Produktdokumentation: Für alle relevanten Materialien sind vorab folgende Unterlagen unaufgefordert einzureichen: - Technische Datenblätter - Sicherheitsdatenblätter (falls erforderlich) - Umwelt- und Gesundheitsdeklarationen (z.?B. EPDs, Emissionsprüfberichte), sofern gefordert - Herstellerkonformitäten oder Nachweise gemäß LV-/Projektanforderungen 3. Nachhaltigkeitsanforderungen: Produkte müssen ggf. besondere Anforderungen hinsichtlich Emissionen, Nachhaltigkeit oder Zertifizierbarkeit erfüllen. Entsprechende Nachweise sind vor Auswahl vorzulegen. 4. Materialmuster: Auf Verlangen des Bauherrn sind Materialmuster in ausreichender Anzahl und Qualität kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese dienen der optischen, haptischen und technischen Beurteilung. 5. Fristen: Die Einreichung der Unterlagen sowie die Durchführung der Bemusterung haben so frühzeitig zu erfolgen, dass keine Verzögerung der Bauausführung entsteht. Eine Ausführung ohne vorherige Freigabe der bemusterten Materialien ist unzulässig. Eventuelle Nachbesserungen oder Ersatzleistungen aufgrund nicht abgestimmter Ausführungen erfolgen auf Kosten des Auftragnehmers.
Besondere Vertragsbedingungen
ZTV Innentüren Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Innentüren 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18355 - Tischlerarbeiten, ATV DIN 18357 - Beschlagarbeiten, ATV DIN 18358 - Rollladenarbeiten, ATV DIN 18360 - Metallbauarbeiten, ATV DIN 18361 - Verglasungsarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, Deutsche Bauchemie e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., FTA: Fachverband Türautomation e. V., GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., GSB International e. V., ift Rosenheim GmbH, Informationsverein Holz e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., VDE Verlag GmbH, VdS Schadenverhütung GmbH. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu verstehen), Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, unter Berücksichtigung möglicher auftretender Verformungen und Spannungen durch Stoß und thermische Belastungen, Bemessung der Konstruktionen einschließlich Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und der Verankerung, Türlisten unter Berücksichtigung der erforderlichen Öffnungs-/Durchgangsbreiten und Öffnungsrichtungen sowie aller für den Brandschutz relevanten Einbauteile, Funktionsmechanismen, Schließer sowie Schließfolgeregelung, FSA, Beschläge, Fluchttürwächter, Fluchttürterminals. Jede Türanlage erhält eine Nummer, die in den Grundrissen eingetragen wird. Der AN erstellt Übersichtspläne über elektrisch oder elektronisch aufzuschaltende Türelemente unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Beauftragung, zur Vorlage beim AG. Der AN stimmt diese auch mit dem Elektrogewerk ab. Soweit elektromotorische Türantriebe Leistungsbestandteil des AN sind, erstellt dieser unaufgefordert eine Gefährdungsanalyse für jede unterschiedliche Einbausituation zum Nachweis der Zulässigkeit des Einbaus am konkreten Einbauort. Der AN prüft im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung die Elektroinstallationsplanung des AG auf Vollständigkeit und Lage der Anschlüsse für die Türelemente. Der AN übergibt unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Beauftragung, eine Zusammenstellung aller Einbauanleitungen an den AG und weist auf erforderliche Vorleistungen in den Trockenbauwänden hin. Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040-2 Tabelle 1 hin. Soweit Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage. Der AN unterbreitet dem AG mit Angebotsabgabe ein weiteres, gesondertes Angebot für die regelmäßige jährliche Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile für die Dauer von 5 Jahren. Die Wartung ist von qualifizierten Fachkräften nach EN 14677 durchzuführen. 3 Türen 3.1 Türliste des AN, Werkstatt- und Montageplanung Der AN erstellt innerhalb einer Woche nach Auftragserhalt eine Türliste auf Grundlage eines örtlichen Aufmaßes, der Ausführungsplanung des AG, der Leistungsbeschreibung und dieser ZTV. Stellt der AN in diesem Zusammenhang Widersprüche zwischen den verschiedenen Ausführungsgrundlagen fest, weist er den AG auf diese Widersprüche ausnahmslos hin und fordert Aufklärung und Entscheidung des AG rechtzeitig vor Materialbestellung ein. Die Erstellung der AN-seitigen Türliste gilt als Werkstatt- und Montageplanung des AN. Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus der Kombination seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können. Eckstöße von Bekleidungen und Verleistungen sind auf Gehrung auszuführen. Bekleidungen und Verleistungen sind im Material und mit der gleichen Oberflächenbehandlung wie die Einbauelemente herzustellen. Falzdichtungen und Türdrücker sind erst nach Ausführung der Malerarbeiten einzubauen und in den Türecken auf Gehrung zu schneiden. 3.2 Zargen Türzargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind alle Zargen abschnittsweise in die Rohbauwandöffnungen einzumessen. Die Zargen und Türschlagrichtung aller Türen sind so auszuwählen, dass die Zargenspiegel-Ansichtsbreiten von Türen unterschiedlicher Funktion gleichartig erscheinen. Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen, speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung, der vorleistenden Gewerke auszugleichen. Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht zulässig, es sind Türen mit entsprechender Einbauanweisung vorzusehen. Zargen ungefälzter Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Abweichungen von geplanten Soll-Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Stahlzargen sind mit einer Mindestblechdicke von 1,5 mm für Türen ohne Funktionsanforderung im Wohnungsbau und 2 mm für alle übrigen Türen auszuführen. 3.3 Unterer Abschluss Der AN stellt durch seine Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als in der Einbauanleitung des Herstellers vorgegeben ist. Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung hierüber. Brandschutztüren dürfen unterseitig nur bis zu einer maximalen Höhe, in der Regel nicht mehr als 2 cm, unterseitig gekürzt werden. Unterschnitte zur Nachströmung gemäß Prüfzeugnis oder bauaufsichtlicher Zulassung unter Brandschutztüren sind unzulässig. Türen in Bereichen mit Warenverkehr dürfen nur maximal 4 mm Schwellenhöhe aufweisen. Hauseingangstüren sind generell mit unterer Anschlagschiene herzustellen, soweit kein Warentransport stattfindet. Der untere Abschluss von Außentüren ist standardmäßig vom AN mit einer Kunststoff-Abdichtungsbahn mit beidseitig mindestens 15 cm seitlichem Überstand vorzurüsten. Die Abdichtungsbahn ist vom AN am Untergrund vollflächig zu verkleben. Der untere Anschluss von Außentüren mit Aufständerung ist durch feuerverzinkte Stahlteile und Wärmedämmelemente auszuführen. Behindertengerechte, ebenengleiche Ausgänge an Terrassen und Balkonen bedingen konstruktive Maßnahmen wie etwa beheizte und an die Entwässerung angeschlossene Rinnen vor solchen Türanschlüssen. Soweit der AN die Gefahr von Wassereinbruch durch mangelnde Aufkantungshöhen an Türen vermuten kann, teilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen mit. Alle unteren Rahmenprofile von Fest- und Flügelrahmen müssen eine Höhe von mindestens 105 mm aufweisen. Soweit der AN während der Bauausführung keine Trennfugen im Estrich unterhalb von Türen mit Schallschutzanforderungen an geeigneter Stelle in trittschallentkoppelnder, Unterboden-trennender Art Türen vorfindet, meldet er dem AG gegenüber diesbezüglich Bedenken an. 3.4 Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen als einheitliches System auszuführen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich. Zu jeder Funktionstür sind vom Hersteller Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem Zulassungsbescheid mitzuliefern. Erforderliche Abnahmen und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren. 3.5 Schließung Alle Rahmentüren sowie alle Mietbereichszugangstüren sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner ohne weitere Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen unter Wahrung der Zulassung des Elements stattfinden kann. Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender Dimensionierung vorzusehen. Die Kabelführung ist für die spätere Nachrüstung von im Türfalz liegenden ("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen. 3.6 Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen Anti-Panikbeschläge sind an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Betätigung in Fluchtrichtung erforderlich, um ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherstellen. Soweit bei 2-flg. Türen die erforderliche lichte Türdurchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht gewährleistet wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen. Erforderlichenfalls sind beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen. Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach EN 179 geprüften Türdrückern oder nach EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt. Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen permanent geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei Auslösung der Brandmeldeanlage aufheben. Alternativ hierzu können mechanisch-elektroakustische Fluchttürwächter eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei unberechtigter Türöffnung geben. 3.7 Türschließer Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von Türschließern in Aluminiumsilber vorzusehen. Türschließer von Außentüren werden auf der Innenseite der Fassade (nicht außenseitig, also Über-Kopf-Montage) montiert. Scherentürschließer sind nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich in nachfolgenden Leistungspositionen gefordert. Obentürschließer sind standardmäßig mindestens als Gleitschienentürschließer (GLS) mit mechanischer Rastfeststellung auszuführen. Vollintegrierte Türschließer sind bei Holzrahmentüren als Mindeststandard festgelegt. Die Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen. Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum Leistungsumfang des AN. Sämtliche Befestigungsmittel für Türen am Baukörper müssen aus nichtrostendem Material bestehen oder verzinkt sein. Gegebenenfalls sind Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus verhindern, wenn die Türkonstruktion dies erfordert. Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen, deren Betätigung für die Nutzer einen außergewöhnlich hohen Kraftaufwand erfordert (Bettlägerige, Senioren, kleinere Kinder), sollen Freilaufvorrichtungen erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten sind und die sicherstellen, dass sich die Türschließer so lange im Freilauf befinden, bis die Gebäudebrandmeldeanlage oder die RMZ Alarm auslösen. Der AN weist den AG auf das Erfordernis solcher Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. Nach Malerarbeiten und Bodenbelag, OTS und Absenkdichtungen betriebsfertig herstellen. 3.8 Feststellanlagen und Freilauftürschließer Überall dort, wo mit betriebsbedingter Offenhaltung von Türen und Toren mit Brand- und/oder Rauchschutzanforderung zu rechnen ist, muss eine Türfeststellanlage (FSA) eingebaut werden. Bei allen flurquerenden Türen, die keinen Nutzungseinheitenabschluss darstellen, ist davon auszugehen, dass diese mit einer FSA auszustatten sind. Der AN weist den AG auf die Erfordernis von Feststellanlagen im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. Alle FSA erhalten einen separaten Wandtaster zur Auslösung der FSA mit Beschriftung "Tür schließen". Die Offenhaltung bei Drehflügeltüren erfolgt in der Regel als teilintegrierte Anlage im Obentürschließer mit im Sturz integriertem Rauchmelder, soweit nicht ausdrücklich mit Haftmagneten beschrieben. Der Offenhaltungswinkel soll mindestens 115° betragen. Alle Feststellanlagen sind als in die Gleitschienentürschließer integrierte Feststellanlagen einschließlich Rauchmeldezentrale auszuführen. Die Höhe des auf den Rahmen aufbauenden Bauteils soll nicht mehr als 35 mm betragen. Alle Rauchmeldezentralen weisen die Möglichkeit zum Anschluss mindestens zwei externer Deckenrauchmelder sowie einen potenzialfreien Kontakt zur Aufschaltung eines (bauseitigen) Buskopplers einer Brandmeldeanlage zur zentralen Auslösung der Türschließfunktion auf. In Bereichen mit hohen mechanischen Beanspruchungen (Schulen, Warenhäusern, Produktionen) sind ausschließlich Wandhaftmagente vorzusehen. Der AN weist den AG mit Erstellung der Türliste auf das Erfordernis von Wandverstärkungen zur Aufnahme der Wandhaftmagnete hin. Beschriftete Auslösetaster für die Haftmagnete sind beidseits der Türelemente anzuordnen. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung von FSA gelten: Lieferung + Einbau Türschließer AN, Lieferung + Einbau Rauchmeldezentrale AN, Lieferung + Einbau FSA AN, Lieferung + Einbau Deckenmelder AN, Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk), Zuführung Buskabel bis zur FSA AG (Elektrogewerk), Zuleitung unter Putz für Deckenmelder AG, Zuleitung auf Putz für Deckenmelder AN, Zuleitung unter Putz für Taster, Taster AG (Elektrogewerk), BMA-Buskoppler zur Aufschaltung AG, Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN. 3.9 Kraftbetätigte Türen Kraftbetätigte ("angetriebene") Türen sind generell an behindertengerechten Gebäudezugängen, Gewerbeküchenzugängen und allen Türen, die regelmäßig von Personen mit Warenverkehr begangen werden, vorzusehen. Es sind ausschließlich flachbauende Antriebe, H < 70 mm, vorzusehen, alle Rahmenprofile sind hierauf abzustimmen. Alle kraftbetätigten Türen erhalten zusätzlich zum Sensorleistenantrieb beschriftete Unterputz-Betätigungstaster. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung kraftbetätigter Türen gelten: Lieferung + Einbau Türantrieb AN, Lieferung + Einbau Türöffner 2-flg. Türen AN, Lieferung + Einbau Bedienterminal AN, Lieferung + Einbau Sensorleiste (n) AN, Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk), Unterputz-Taster und Kabelzuführung AG (Elektrogewerk), Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN. 3.10 Beschläge, allgemein Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für Drücker und Schloss anstelle von Schildern vorzusehen. Sämtliche Bänder von Stahlblech- und Glas-Rahmentüren sind in der gleichen Farbe wie Türelemente zu verbauen. Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen. Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind vom AN während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Malerarbeiten sollen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Der AN wird - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine Beschläge anbauen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen, Überstände < 5 mm sind zulässig, Rückstände sind unzulässig. Werden Bodendichtungen für Schalldämmzwecke an Türen gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten, Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern sollen Panikschlösser erhalten. Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit Zuziehgriff und eine Aluminium-Sattelschiene als Trittschutz auszuführen. Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern. Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen. Bei Parallel-Schiebe-Kipptüren ist eine Aussperrsicherung vorzusehen. Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig. Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen. Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Bereichen zur Nutzung von Kindern oder verwirrten Personen sind vom AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle abschließbaren Oliven innerhalb einer Nutzungseinheit sind gleichschließende Schlösser auszuführen. Beschläge benachbart angeordneter Elemente (z. B. Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKF eingebaut werden. Die Schlösser sämtlicher Fluchtweg-, Brand- und Rauchschutztüren, insbesondere jedoch von allen Türen in Flucht- und Rettungswegen sind so zu wählen, dass mindestens zwei unterschiedliche Knaufzylinder und mechatronische Knaufzylinder mit Fluchttüreingung (frei beweglicher Sperrklinke) zum Einsatz gebracht werden können, die Türen müssen durch Brandversuch in Kombination mit diesen Zylindern geprüft sein. 3.11 Beschläge von Außentüren Alle Außentüren mit Ausnahme von Balkontüren sind mit mindestens folgenden Beschlägen auszuführen: Zugangs- oder Hauseingangstüren Bänder: 3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern, 3-D-verstellbar Drücker: Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder, außenseitig Knauf als Rohrrahmenbeschlag Stange: Edelstahlgriffstange außenseitig über ges. Türhöhe, d = > 42 mm Rosetten: Außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz Schloss: Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschloss Obentürschließer: OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer und Feststellung in raumseitiger Montage Schließblech: Als E-Öffner Verglasung: VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben, erforderliche Kennzeichnung nach BG-Vorgabe durch Folierung Regenschiene: Nach außen aufschlagende, auf der Wand liegende Türen erhalten eine Regenschiene Notausgangstüren Bänder: 3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern Drücker: Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder, außenseitig Knauf als Rohrrahmenbeschlag Rosetten: Außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz Schloss: Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschloss, Dreifachverriegelung Überwachung: Magnetkontakt für Verschlussüberwachung Obentürschließer: OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer Schließblech: Als Sicherheitsschließblech zur Vorrüstung für Türöffner Verglasung: VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben; erforderliche Kennzeichnung nach BG-Vorgabe durch Folierung Regenschiene: Nach außen aufschlagende, auf der Wand liegende Türen erhalten eine Regenschiene 3.12 Verglasungen Soweit großflächige Verglasungen an Türen oder Ganzglastüren vorgesehen sind, sind diese vom AN entsprechend berufsgenossenschaftlicehr und ASR-Anforderungen mittels deutlich sichtbarer Folierung auf Augenhöhe zu kennzeichnen. Verglasungen im Brüstungsbereich von Türen und deren Seitenteilen unterhalb 80 cm sind splittergeschützt durch Verwendung von ESG- oder VSG-Scheiben auszuführen. Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an. Soweit Verglasungen in Türen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Türelemente selber entsprechend prüffähig statisch zu bemessen. 4. Montage und Bauablauf Die Zargen sind entsprechend dem Bauablauf frühzeitig einzubauen. Die Türblätter sind erst zu einem möglichst späten Zeitpunkt, vorzugsweise kurz vor Fertigstellung des Gebäudes, zu montieren. Die hierfür erforderliche Koordination ist in die Kalkulation einzubeziehen. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Anfahrten, gegebenenfalls erforderliche Lagerkosten sowie sämtliche Transport- und Vertragewege innerhalb des Gebäudes bis zum endgültigen Einbauort.
ZTV Innentüren
10 Übergeordnete Leistungen
10
Übergeordnete Leistungen
10.__.0010 W+M-Planung Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Arbeiten der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten. Leistungsumfang Montage- und Ausführungspläne (erforderliche Ansichten, Details, Verbindungen, Anschlüsse) notwendige statische Nachweise als Einzel- bzw. Systemnachweise einschl. Brand- und Schallschutznachweise prüffähig Erstellen Türliste inkl. vorherigem Aufmaß Rechtzeitige Vorlage der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN in Bezug auf: mind. 5-tägigen Prüfzeitraum des AG Einarbeitung der Prüfanmerkungen; Wiedervorlage Materialdisposition des AN mind. 4-wöchiger Prüfzeitraum Prüfstatiker Werkstatt- und Montageplanung in Dateiform als PDF und bearbeitungsfähige Programmdatei.
10.__.0010
W+M-Planung
L
1.00
psch
20 Haus A
20
Haus A
20.10 Holztürelemente ohne Anforderung Innentüren
20.10
Holztürelemente ohne Anforderung Innentüren
20.20 Wohnungseingangstürelemente
20.20
Wohnungseingangstürelemente
20.30 Holztürelemente Zulagen Zargen/Einbau
20.30
Holztürelemente Zulagen Zargen/Einbau
20.40 Zulagen Türbeschläge
20.40
Zulagen Türbeschläge
30 Haus B
30
Haus B
30.10 Holztürelemente ohne Anforderung Innentüren
30.10
Holztürelemente ohne Anforderung Innentüren
30.20 Wohnungseingangstürelemente
30.20
Wohnungseingangstürelemente
30.30 Holztürelemente Zulagen Zargen/Einbau
30.30
Holztürelemente Zulagen Zargen/Einbau
30.40 Zulagen Türbeschläge
30.40
Zulagen Türbeschläge
40 Stundenlohnarbeiten
40
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
40.__.0010 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
40.__.0010
Stundensatz: Fachwerker
O
15.00
h
40.__.0020 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Bauhelfer
40.__.0020
Stundensatz: Bauhelfer
O
30.00
h