Abbruch/Erdarbeiten - PMG
PMG Füssen
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Allgemeine Bedingungen für diese Ausschr Allgemeine Bedingungen für diese Ausschreibung Die Abtrennung von Versorgungsträgern (Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Tel. etc) erfolgt bauseitig. Der Rückbau von Ver- und Entsorgungsleitungen im Baustellenbereich erfolgt bauseitig. Der AG stellt einen erfahrenen Bauleiter und einen Fachbauleiter für die angefragten Rückbauarbeiten. Der Bieter entkernt die Gebäude nach Stand der Technik. Vor dem maschinellen Rückbau erfolgt eine Freigabe durch die Bauleitung, bzw. den bestellten Fachbauleiter. Nach dieser Freigabe kann der maschinelle Rückbau erfolgen. Es gelten die Vorgaben des KrWG und die Regelungen der TV-Abbrucharbeiten samt den entsprechenden untergesetzlichen Regelwerken in ihrer neuesten Fassung Für die angefragte Ausführung der angefragten Bauleistungen gelten weiter die Regelungen der VOB und speziell die VOB Teil C: ATV: Abbruch- und Rückbauarbeiten - DIN 18459. Das Vergabeprotokoll ist Bestandteil des Auftrags. Die Leistungspositionen gelten vorrangig vor den Vorbemerkungen.
Allgemeine Bedingungen für diese Ausschr
Besondere Vertragsbestimmungen Vertragsgegenstand / Leistungsumfang Der Auftraggeber, die Fa. PMG Holding GmbH, hat das Grundstück der Fa. PMG zur späteren Bebauung veräußert. Als Vorabmassnahme zu dieser Bebauung sollen die vorliegend ausgeschriebenen Abbrucharbeiten der Gebäude einschl. Nebengebäuden und Außenanlagen erfolgen. Genauere Informationen zum Projekt können der beiliegenden Projektbeschreibung und den Plänen entnommen werden. Das Baufeld wird teilweise (Betrieb 3 im Norden des Grundstücks) durch Nachmieter benutzt. Es steht genügend  Platz für Baustelleneinrichtung und Lagerflächen zur Verfügung.. Es ist sicherzustellen, dass ausreichend ausgebildetes und verlässliches Personal auf der Baustelle eingesetzt wird. Ebenso ist über die gesamte Bauzeit eine deutschsprachige Bauleitung des Auftragnehmers zu installieren, welche als Ansprechperson(en) der Objektüberwachung des Auftraggebers namhaft zu machen ist. Dem Auftragnehmer werden die Abbrucharbeiten der ehem. PMG.-Maschinenfabrik (BA 1 + BA2), zur vollständigen Ausführung einschließlich der hierzu erforderlichen Nebenleistungen übertragen. Projektbeschreibung Vollständiger Rückbau der aufstehenden Bausubstanz (BA 1 + BA 2) samt Bodenplatten, Fundamenten, Gruben und ggff. belastetem Boden (siehe beigefügte Planunterlagen). Modellieren der Baugrubensohle nach Abnahme durch die Fachbauleitung und lagig verdichtete Verfüllung der Baugruben mit Wandkies (ebengleich).
Besondere Vertragsbestimmungen
Allgemeine Angaben zur Ausschreibung Grundsätzliches Ihr Angebot ergeht auf Grundlage des beigefügten Leistungsverzeichnisses und unter Berücksichtigung der sich aus der Anlage ergebenden Vertragsunterlagen. Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot die nachfolgenden Unterlagen mit ein: a)          Mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis b)          Erklärung oder ggf. die Erklärung über die Bildung einer ARGE c)          Qualifikationsnachweise d)          Verzeichnis über den Einsatz möglicher Subunternehmer e)          Nachweis einer Haftpflichtversicherung f)           Freistellungsbescheinigung Reichen Sie nur vollständig ausgefüllte Unterlagen ein, ansonsten kann Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden. Übersenden Sie die oben genannten Unterlagen mit einem Begleitschreiben, in dem Sie erklären, dass Sie all diese Unterlagen zum Gegenstand Ihres Angebots machen. Das Angebot muss rechtsverbindlich unterschrieben sein. Informationen Bauherr / Planer 1.) Bauherr:         PMG Holding GmbH, Mühlbachgasse 2, 87629 Füssen                                     Ansprechpartner:Herr Jachtner 2.) Fachbauleitung:Dr. Lindinger GmbH & Co. KG, Richard-Maier-Straße 3, 88250 Weingarten                                     Ansprechpartner: Herr. Dr. Lindinger, Frau Strehle-Sedar Bietergemeinschaften Sollten Sie das Angebot in einer Bietergemeinschaft erstellen wollen, geben Sie bitte mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung ab. a)          In der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) im Auftragsfall erklärt ist b)          In der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist c)          Dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. d)           Dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner für die angebotene Leistung haften Nachunternehmer Wird beabsichtigt, Teile der Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, dann geben Sie bitte in Ihrem Angebot Art und Umfang der durch die Nachunternehmer auszuführenden Leistungen an und benennen Sie die vorgesehenen Nachunternehmer. Angebotsunterlagen Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist, ausgenommen beim Leistungsverzeichnis (vgl. nachfolgend), unzulässig. Anstelle des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnisses können selbstgefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn Sie den verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkennen. Kurzfassungen müssen die Positionen des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern enthalten. Sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Positionszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden. Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis, inklusive aller Beilagen, Bestandteil des Angebots. Bitte richten Sie sich darauf ein, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen. Zusätzlich zu dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis in Schriftform (PDF) wird dem Bieter das Leistungsverzeichnis mit der GAEB - Schnittstelle X83 (Angebotsanforderung) übersandt. Bei der Angebotsabgabe per Mail bitte die folgenden Unterlagen als Anhang beifügen: 1)  Anschreiben 2)  Kurz-LV mit allen Positionen und Preisen mit Unterschrift des Bieters 3)  GAEB Datei X84 Umfang des Angebotes Alle Angebotspreise gelten für das gesamte Projekt ohne Unterschied der Bauteile, der Geschosse, der Grundrissform, der Raumhöhe, der Bautiefe, der Raumgrößen und des Zeitpunktes der Ausführung einschließlich der Nebenleistungen, sofern im LV nichts anderes angeführt ist. Für technische Anlagen versteht sich der Angebotspreis für eine gelieferte, eingebaute, einregulierte und betriebsbereite Anlage mit allem dazu notwendigen Zubehör, auch wenn dieses im vorliegenden LV nicht detailliert angeführt sein sollte. Bei Liefergeschäften beinhalten die Angebotspreise die Lieferung "frei Baustelle", das heißt, jene Stelle, an der die Bauaktivität vorgesehen ist. Die angebotenen Preise beinhalten alle Leistungen, die nach der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Die Kosten für sämtliche Genehmigungs- und Abnahmebescheide oder Befunde für die Leistungen des AN sind in den Angebotspreisen enthalten. Ausgenommen davon sind nur die Abgaben im Zusammenhang mit der bau- und gewerbebehördlichen Genehmigung und Abnahmen der angebotenen Leistungen. Bearbeitung des Angebotes Grundsätzlich hat sich der Auftragnehmer bei der Erstellung des Angebotes an die Ausschreibung zu halten. Ist aus der Sicht des Bieters eine Berichtigung der Ausschreibung erforderlich oder Aufklärungsbedarf gegeben, so hat dieser Auskünfte bei der Bauherrschaft oder der Fachbauleitung einzuholen. Technische Einwendungen des Bieters gegen die in den Ausschreibungen oder Plänen vorgesehenen Konstruktionen sind spätestens bei Angebotsübergabe schriftlich vorzubringen. Abgabe des Angebotes Das Angebot, sowie sämtliche Angebotsunterlagen sind zum geforderten Abgabetermin in einem verschlossenen Kuvert bzw. Karton zu senden an: PMG Holding GmbH z.Hd. Herr Jachtner Mühlbachgasse 2 87629 Füssen Zusätzlich das Angebot per Mail (zum Abgabetermin) einreichen an: timo.jachtner@pmgsinter.com Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Unterlagen der Ausschreibung 1. Ausschreibung: LV -GAEB X83 2. Gutachten:      Dr. M. Lindinger GmbH, Detailuntersuchung Boden+Grundwasser, 13.05.2025                                     boden & grundwasser Allgäu GmbH, Schadstoffuntersuchung, Projekt Nr. 091-0623                                     boden & grundwasser Allgäu GmbH, Gebäudebeschreibung, Projekt Nr. 106-0623                                     Geo Consult, Baugrundgutachten G-330107 vom 23.02.2007 3. Planunterlagen:Glass GmbH Bauunternehmung, Lageplan Abbruch, Plan Nr. 001-00, 13.04.2024                                     PMG, Vers.- und Entsorgungsleitungen, Blatt 1, 1:1000                                     Dr. M. Lindinger GmbH, Lageplan Bestand L-2, 13.11.2025                                     Dr. M. Lindinger GmbH, Lageplan Belastungen L-6, 08.05.2025                                     Bildnachweise, Fototafeln F 1-32, Dr. M. Lindinger GmbH
Allgemeine Angaben zur Ausschreibung
01 Entsorgung kontaminiertes Material
01
Entsorgung kontaminiertes Material
01.001 Entsorgung von Bauschutt, sortenrein oder gemischt, Z-1.1 nach bayr. Eckpunktepaier Bauseitige Beladung ab der Bereitstellungsfläche auf dem Standortgeläde, Transport und Entsorgung von gemischten oder / und sortenreinem belasteten Bauschuttmaterial (Betonbruch bzw. Betonbruch mit Ziegelanteilen) mit max. 5 Vol.-% Fremdanteilen. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitung((1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behödenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abklärungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehöde oder der Bauleitung sind in den Preis einzukalkulieren. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Belastung nach bayr. Eckpunktepapier Z-1.1
01.001
Entsorgung von Bauschutt, sortenrein oder gemischt, Z-1.1 nach bayr. Eckpunktepaier
100.00
t
01.002 Entsorgung von Bauschutt, sortenrein oder gemischt, Z-1.2 nach bayr. Eckpunktepapier Bauseitige Beladung ab der Bereitstellungsfläche auf dem Standortgeläde, Transport und Entsorgung von gemischten oder / und sortenreinem belasteten Bauschuttmaterial (Betonbruch bzw. Betonbruch mit Ziegelanteilen) mit max. 5 Vol.-% Fremdanteilen. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitung((1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behödenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abklärungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehöde oder der Bauleitung sind in den Preis einzukalkulieren. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Belastung nach bayr. Eckpunktepapier Z-1.2
01.002
Entsorgung von Bauschutt, sortenrein oder gemischt, Z-1.2 nach bayr. Eckpunktepapier
100.00
t
01.003 Entsorgung von Bauschutt, sortenrein oder gemischt, Z-2 nach bayr. Eckpunktepapier Bauseitige Beladung ab der Bereitstellungsfläche auf dem Standortgeläde, Transport und Entsorgung von gemischten oder / und sortenreinem belasteten Bauschuttmaterial (Betonbruch bzw. Betonbruch mit Ziegelanteilen) mit max. 5 Vol.-% Fremdanteilen. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitung((1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behödenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abklärungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehöde oder der Bauleitung sind in den Preis einzukalkulieren. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Belastung nach bayr. Eckpunktepapier Z-2
01.003
Entsorgung von Bauschutt, sortenrein oder gemischt, Z-2 nach bayr. Eckpunktepapier
1,000.00
t
01.004 Entsorgung von Bauschutt, sortenrein oder gemischt, > Z.2 bis DK-0 nach DepV Bauseitige Beladung von mineralischen Baurestmassen (Bauschutt) ab Zwischenlager auf dem Standortgelände, Transport und Entsorgung von gemischten oder/ und sortenreinem belasteten Bauschuttmaterial (Betonbruch bzw. Betonbruch mit Ziegelanteilen) mit max. 5 Vol.-% Fremdanteilen. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitun ((1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behördenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abklärungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehörde oder der Bauleitung) sind in den Preis einzukalkulieren. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Abfallschlüssel (AVV): 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle Belastung nach DepV = > Z.2 bis DK-0.
01.004
Entsorgung von Bauschutt, sortenrein oder gemischt, > Z.2 bis DK-0 nach DepV
200.00
t
01.005 Entsorgung von Bauschutt, sortenrein oder gemischt, > DK-0 bis DK-I nach DepV Bauseitige Beladung von mineralischen Baurestmassen (Bauschutt) ab Zwischenlager auf dem Standortgelände, Transport und Entsorgung von gemischten oder/ und sortenreinem belasteten Bauschuttmaterial (Betonbruch bzw. Betonbruch mit Ziegelanteilen) mit max. 5 Vol.-% Fremdanteilen. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitung (1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behördenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abklärungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehörde oder der Bauleitung) sind in den Preis einzukalkulieren. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Abfallschlüssel (AVV): 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle Belastung nach DepV = > DK-0 bis DK-I.
01.005
Entsorgung von Bauschutt, sortenrein oder gemischt, > DK-0 bis DK-I nach DepV
100.00
t
01.006 Entsorgung von Bauschutt, sortenrein oder gemischt, > DK-I bis DK-II nach DepV Bauseitige Beladung von mineralischen Baurestmassen (Bauschutt) ab Zwischenlager auf dem Standortgelände, Transport und Entsorgung von gemischten oder/ und sortenreinem belasteten Bauschuttmaterial (Betonbruch bzw. Betonbruch mit Ziegelanteilen) mit max. 5 Vol.-% Fremdanteilen. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitung (1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behördenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abklärungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehörde oder der Bauleitung) sind in den Preis einzukalkulieren. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Abfallschlüssel (AVV): 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle Belastung nach DepV = > DK-I bis DK-II.
01.006
Entsorgung von Bauschutt, sortenrein oder gemischt, > DK-I bis DK-II nach DepV
100.00
t
01.007 Entsorgung von Bauschutt, sortenrein oder gemischt, > DK-II bis DK-III nach DepV Bauseitige Beladung von mineralischen Baurestmassen (Bauschutt) ab Zwischenlager auf dem Standortgelände, Transport und Entsorgung von gemischten oder/ und sortenreinem belasteten Bauschuttmaterial (Betonbruch bzw. Betonbruch mit Ziegelanteilen) mit max. 5 Vol.-% Fremdanteilen. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitung (1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behördenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abklärungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehörde oder der Bauleitung) sind in den Preis einzukalkulieren. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Abfallschlüssel (AVV): 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle Belastung nach DepV = > DK-II bis DK-III.
01.007
Entsorgung von Bauschutt, sortenrein oder gemischt, > DK-II bis DK-III nach DepV
3,000.00
t
01.008 Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial, EPP=Z-1.1 Vom AN vorzunehmende Beladung ab Bereitstellungsfläche auf dem Standortgelände, Transport und Entsorgung von dem Boden von der Bereitstellungsfläche bis zur zugelassenen Entsorgungsköperschaft. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitung((1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behördenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abkläungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehöde oder der Bauleitung sind in den Preis einzukalkulieren. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. für Z-1.1 nach bayr. Eckpunktepapier
01.008
Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial, EPP=Z-1.1
200.00
t
01.009 Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial; EPP= Z-1.2 wie Pos. 01.009, jedoch Z-1.2 nach bayr. Eckpunktepapier
01.009
Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial; EPP= Z-1.2
200.00
t
01.010 Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial; EPP=Z-2 wie Pos. 01.009 jedoch Z-2 nach bayr. Eckpunktepapier
01.010
Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial; EPP=Z-2
200.00
t
01.011 Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial; > Z-2 bis DK-0 nach DepV Vom AN vorzunehmende Beladung von Boden (Bodenklassen 1-4) ab Bereitstellungsfläche auf dem Standortgelände, Transport und Entsorgung von dem Boden von der Bereitstellungsfläche bis zur zugelassenen Entsorgungskörperschaft. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitung (1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behördenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abklärungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehörde oder der Bauleitung) sind in den Preis einzukalkulieren. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. Belastung nach DepV = > Z.2 bis DK-0.
01.011
Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial; > Z-2 bis DK-0 nach DepV
300.00
t
01.012 Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial; > DK-0 bis DK-I nach DepV Vom AN vorzunehmende Beladung von Boden (Bodenklassen 1-4) ab Bereitstellungsfläche auf dem Standortgelände, Transport und Entsorgung von dem Boden von der Baustelle bis zur zugelassenen Entsorgungskörperschaft. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitung (1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behördenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abklärungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehörde oder der Bauleitung) sind in den Preis einzukalkulieren. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. Belastung: > DK-0 bis DK-I nach DepV.
01.012
Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial; > DK-0 bis DK-I nach DepV
250.00
t
01.013 Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial; > DK-I bis DK-II nach DepV Vom AN vorzunehmende Beladung von Boden (Bodenklassen 1-4) ab Bereitstellungsfläche auf dem Standortgelände, Transport und Entsorgung von dem Boden von der Baustelle bis zur zugelassenen Entsorgungskörperschaft. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitung (1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behördenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abklärungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehörde oder der Bauleitung) sind in den Preis einzukalkulieren. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. Belastung: > DK-I bis DK-II nach DepV.
01.013
Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial; > DK-I bis DK-II nach DepV
250.00
t
01.014 Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial; > DK-II bis DK-III nach DepV Vom AN vorzunehmende Beladung von Boden (Bodenklassen 1-4) ab Bereitstellungsfläche auf dem Standortgelände, Transport und Entsorgung von dem Boden von der Baustelle bis zur zugelassenen Entsorgungskörperschaft. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitung (1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behördenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abklärungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehörde oder der Bauleitung) sind in den Preis einzukalkulieren. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. Belastung: > DK-II bis DK-III nach DepV.
01.014
Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial; > DK-II bis DK-III nach DepV
100.00
t
01.015 Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial, BBoSchV nach LfW Merkblatt 3.8.1 Vom AN vorzunehmende Beladung von Boden (Bodenklassen 1-4) ab Bereitstellungsfläche auf dem Standortgelände, Transport und Entsorgung von dem Boden von der Baustelle bis zur zugelassenen Entsorgungskörperschaft. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitung (1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behördenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abklärungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehörde oder der Bauleitung) sind in den Preis einzukalkulieren. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. Belastung:Stufe 1 nach LfW Merkblatt 3.8.1
01.015
Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial, BBoSchV nach LfW Merkblatt 3.8.1
300.00
t
01.016 Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial, BBoSchV nach LfW Merkblatt 3.8.1 Vom AN vorzunehmende Beladung von Boden (Bodenklassen 1-4) ab Bereitstellungsfläche auf dem Standortgelände, Transport und Entsorgung von dem Boden von der Baustelle bis zur zugelassenen Entsorgungskörperschaft. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitung (1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behördenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abklärungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehörde oder der Bauleitung) sind in den Preis einzukalkulieren. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. Belastung:Stufe 2 nach LfW Merkblatt 3.8.1
01.016
Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial, BBoSchV nach LfW Merkblatt 3.8.1
300.00
t
01.017 Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial, BBoSchV nach LfW Merkblatt 3.8.1 Vom AN vorzunehmende Beladung von Boden (Bodenklassen 1-4) ab Bereitstellungsfläche auf dem Standortgelände, Transport und Entsorgung von dem Boden von der Baustelle bis zur zugelassenen Entsorgungskörperschaft. Vorlage einer Abfallbilanz mit allen Belegen nach Abschluss der Entsorgung an den AG und die Bauleitung (1 x Original; 1 x Kopie) mit Zusammenstellung einer Gesamtbilanz für die behördenseitig geforderte Abschlussdokumentation. Alle entsorgungsbedingten Nebenkosten (organisatorische Arbeiten, abfallrechtliche Fragen und Abklärungen, Entsorgungsnachweise, Dokumente, Abstimmung mit dem AG, der Abfallerzeugerbehörde oder der Bauleitung) sind in den Preis einzukalkulieren. Die Vergütung erfolgt auf Nachweis nach tatsächlich gefahrener Menge (TARA). Abrechnungsgrundlage ist der Wiegeschein des Entsorgers. Die vorzunehmende Entsorgung wird fachtechnisch begleitet. Die analytische Vordeklaration für die Entsorgung wird bei Bedarf durch den AG bzw. dessen Fachbauleiter nach Massgabe des Entsorgers vorgenommen. Belastung:> Stufe 2 nach LfW Merkblatt 3.8.1
01.017
Transport und Entsorgung kontaminiertes Erdmaterial, BBoSchV nach LfW Merkblatt 3.8.1
200.00
t