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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Anlass der Maßnahme
Die Stadt Höstel beabsichtigt den Neubau eines
Rathauses. Mit dem Vorhaben soll die Verwaltung von
derzeit vier auf zwei Standorte zusammengeführt
werden, was zu einer Verbesserung der Effektivität der
Verwaltungsarbeit und zur einfacheren Orientierung der
Bürger*innen führt.
Das Ziel der Stadt Hörstel ist die Erstellung eines
kompakten, zukunftsgerichteten Gebäudes.
Standort
Objekt: Uferstraße/Ibbenbürener Straße,
48477 Hörstel
Das Planungsgebiet/Baufeld befindet sich im Nordosten
des Stadtgebiets. Im nördlichen Bereich des
Grundstücks liegt die neugeplante Klimasiedlung.
Westlich des Grundstückes liegt die Ludgerus
Sporthalle und die St. Ludgerus Grundschule. Im Süden
wird das Grundstück von der Ibbenbürener Straße
gerahmt. Im Osten befindet sich die Feuerwache.
Geplante Maßnahmen
Der Entwurf umfasst einen ca. 57,00 m langen und knapp
16,50 m tiefen und flächeneffizienten Riegel. Dieser
ordnet sich im Inneren in einen Hauptkern und zwei
Bürobereiche mit Nebenräumen in der Mittelachse. Das
kompakte Gebäude gliedert sich in drei oberirdische
Geschosse und ein Kellergeschoss. Die
Bruttogrundfläche beträgt ca. 3.825 m².
Das Gebäude soll laut Ratsbeschluss als Effizienzhaus
40 ausgeführt werden. Um die Stufe KfW-EG 40 erfüllen
zu können sind die Kriterien der Nachhaltigkeit
Zertifizierung QNG nach DGNB einzuhalten.
Die Zufahrt zu dem geplanten Gebäude erfolgt über die
neu zu errichtende Planstraße, die über die Uferstraße
erreichbar ist. Mittig des Baukörpers befindet sich
der Haupteingang, zugänglich aus Richtung der
Ibbenbürener Straße. Ein weiterer Zugang befindet sich
auf der Nordseite nahe dem geplanten Parkplatz. In
diesem rückwärtigen Bereich wird das Gelände so
angehoben, dass ein barrierefreier Zugang über eine
Rampe möglich ist.
Neben den beiden Haupteingängen an den Längsseiten
befinden sich zwei Nebeneingänge auf den Stirnseiten.
Das Gebäude wird ab dem Erdgeschoss in Holz-Hybrid
Bauweise und im Untergeschoss in Massivbauweise
errichtet. Das Treppenhaus sowie der Aufzug sind
massive, aussteifende Elemente. Für die
Deckenkonstruktion ist eine von unten sichtbare
Brettsperrholzdecke geplant. Der Deckenaufbau umfasst
neben einer geringen Betonschicht auf der Holzdecke,
einen Hohlraumboden sowie Heizestrich.
Die Ausführung der Fassade wird als vorgehängte,
hinterlüftete Holzfassade aus vorgegrauten
Holzbrettern (Lärche) in verschiedenen Breiten als
Boden-Deckel- und Stulpschalung mit
Holz-Aluminium-Fenstern als Integralfenster
ausgeführt. Der Sonnenschutz erfolgt über eine
außenliegende Raffstoreanlage.
Die Qualitäten der Wandoberflächen der
Holzrahmenbauinnenwände sollen in den Foyerflächen,
flurseitig und alle Außenwände als sichtbare
Holzflächen, Brettschichtholz, Weißtanne, 1-fach
lasiert weiß, transparent ausgeführt werden.
Im Foyer und den Besprechungsräumen sind Wandabsorber
als Holzwolle-Akustikplatten, sehr fein strukturiert
vorgesehen.
Die Treppenhauswände verbleiben beidseitig
(Treppenhaus und Foyer/Flur) in Sichtbeton SB 3. Die
Stahlbetonwände des Aufzugs werden ebenfalls
außenseitig in SB 3 ausgeführt. Die Trennwände zum
Bürgerbüro, Sekretariat, Besprechungsraum sind
verglaste Systemtrennwände, für große
Besprechungsräume und Wahlbüro sind mobile Trennwände
vorgesehen.
Trennwände der Büros als Metallständerwand Q3
gespachtelt mit Anstrich.
Es gibt Bürotrennwände mit erhöhten Anforderungen an
den Schallschutz.
Die nicht öffentlichen Räume im Keller erhalten eine
Fugenspachtelung und Anstrich.
Die Böden der öffentlichen Zonen sind als
Hochkantlamellenparkett Eiche geölt, 10mm, die Treppen
als Naturstein, Anröchter grün, und öffentlich
zugängliche Flure als Linoleum geplant. Sonstige Flure
und Büros werden mit Hochflorteppich aus Kunstfasern
in Objektqualität ausgestattet.
Alle Sanitärbereiche (WC's, Dusche) erhalten auf dem
Boden und hinter den Sanitärgegenständen einen Belag
aus hochwertigem Steinzeug, glasiert.
In allen nicht öffentlichen Räumen des Untergeschosses
wird eine 2k-Beschichtung ausgeführt.
Die Deckenoberflächen der Brettsperrholzdecken
verbleiben, wenn keine raumakustischen Maßnahmen
erforderlich sind, holzsichtig, 1-fach lasiert weiß.
In den Kernzonen (innenliegende Nebenräume, WCs) sind
geschlossene Abhangdecken geplant. Stahlstützen und
Träger sollen, sofern nicht in andere Bauteile
integriert, mit Brandschutzbeschichtung beschichtet
werden und sichtbar bleiben.
Die Flurabschlusstüren sind Aluminium-Rohrrahmentüren
pulverbeschichtet mit Glasfüllung z.T. mit
Brandschutzanforderungen, die Bürotüren sind
geschlossen geplant und erhalten ein verglastes
Seitenlicht.
Das Dach ist extensiv begrünt und mit einer
Photovoltaikanlage ausgestattet. Darüber hinaus ist
auf dem Dach eine Dachterrasse geplant. Neben dem
Treppenaufgang befinden sich ein Abstellraum und eine
Technikeinhausung als wettergeschützte Einhausung.
Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt durch das neu
geplante kalte Nahwärmenetz, welches durch das
SWTE-Netz im Zuge der Erstellung des neuen Baugebietes
äUferquartierô errichtet wird. Dabei wird die
Heizenergie mittels Erdwärmesonden und entsprechender
Wärmepumpentechnik bereitgestellt. Die zuletzt
genannte Technik wird innerhalb des neuen Rchnathauses
verortet.
Projektbeschreibung
Baustellenordnung Diese Baustellenordnung gilt für die Ausführung der
beschriebenen Bauleistungen für alle objektbeteiligten
Firmen, deren Mitarbeiter und Nachunternehmer. Sie
soll den störungsfreien Bauablauf fördern und ersetzt
nicht die sicherheitsrelevanten SiGeKo-Anforderungen
und die Regelungen der Projektbeschreibung.
1. Allgemeines
1.1 Zusammenwirken mit anderen Gewerken
Die Leistungen des AN stehen in direktem Zusammenhang
mit anderen Gewerken bzw. Fachlosen. Der AN hat daher
seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und
nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung
technisch und zeitlich berühren, so abzustimmen, dass
die eigenen Leistungen und die eigenen
Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführung
und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen.
Die dabei anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen
Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte
von Teilleistungen sind zu berücksichtigen. Nach
Einbau von Unterkonstruktionen muss anderen Gewerken
ausreichend Gelegenheit gegeben werden etwaig
erforderliche Leistungen auszuführen.
1.2 Gefahrstoffe
Die etwaige Lagerung von Gefahrstoffen bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung der Projektleitung des AG.
1.3 Videoüberwachung
Zur Gewährleistung der Sicherung und zum Schutz von
Personen kann in bestimmten Bereichen eine
Videoüberwachung durch den AG erfolgen. Die
Videoüberwachung erfolgt durch ein automatisches
Bewachungssystem. Die Bereiche sind mit
Hinweisschildern markiert. Die Erhebung, die
Verarbeitung und die Nutzung von Videodaten erfolgt
ausschließlich im AG-internen Kreis und nur durch
einen legitimierten und eingeschränkten Personenkreis.
Das Datenmaterial wird nicht an Dritte weitergegeben.
2. Baustelleneinrichtung
Die Aufgaben des AN bzgl. der Baustelleneinrichtung
sind unter "ZTV Baustelleneinrichtung" genauer
erläutert.
3. Ordnung und Sauberkeit
Der AN hat die eigenen Arbeitsbereiche arbeitstäglich
in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten.
Brennbares Verpackungsmaterial muss vom AN
unverzüglich entsorgt werden. Kommt der Arbeitnehmer
dem an zwei aufeinander folgenden Arbeitstagen nicht
nach, behält sich der Arbeitgeber vor dies durch
Dritte erledigen zu lassen und entstandene Kosten an
den Auftragnehmer weiterzubelasten.
4. Arbeitsschutz
4.1 Verantwortung des AN
Grundsätzlich ist der AN alleinverantwortlich für die
Einhaltung der Arbeitssicherheit für sich, seine
Mitarbeiter und Nachunternehmer. Bei offensichtlicher
Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften sowie bei
ersichtlichen Unfallgefahren (auch
Alkohol/Rauschmittelkonsum) kann die AG-Bauleitung die
sofortige Einstellung der Arbeiten und entsprechende
personelle Baustellenverweise erteilen. Daraus
resultierende Kosten trägt der AN.
4.2 Bauseitige Sicherheitseinrichtungen
Bauseitige Sicherheitseinrichtungen dürfen vom AN
nicht eigenmächtig verändert werden. Offensichtliche
Mängel an solchen Einrichtungen hat der AN
unverzüglich der Bauleitung des AG zu melden. Bis zur
Beseitigung der Gefahr ist der betroffene Bereich zu
meiden.
4.3 Gefährdung Dritter
Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass alle
Gefahren für Dritte ausgeschlossen werden.
5. Lärmschutz
Neben der Einhaltung der gesetzlichen
Lärmschutzvorschriften ist Lärm seitens des AN auf ein
unvermeidbares Minimum zu reduzieren.
Der AN hat die Baustelle so einzurichten und zu
betreiben, dass entsprechend dem Stand der Technik nur
geräuscharme Geräte und Baumaschinen eingesetzt werden.
Es dürfen ausschließlich Maschinen eingesetzt werden,
die den Anforderungen der Baumaschinenlärmverordnung
(siehe hierzu Bundes-Immissionsschutzverordnung) und
dem neuesten Stand der Schallschutztechnik entsprechen.
Während arbeitsfreien Zeiten (z. B.
Arbeitsunterbrechungen und Stillständen, etc.) sind
die Maschinen abzuschalten.
Lärmintensive Arbeiten (Stemmarbeiten,
schallübertragende Bohrarbeiten, etc.) sind mit der
Bauleitung des AG rechtzeitig vorher abzustimmen.
6. Hygiene
Es sind die tagesaktuellen, gesetzlichen Regelungen
(z.B. Hygieneetikette und Abstandsgebote) zum Umgang
mit der Corona Pandemie zu beachten. Für die
jeweiligen gesetzlichen Regelungen sind vom AN
Gefährdungsbeurteilungen zu entwickeln und auf der
Baustelle umzusetzen. Bei Nichteinhaltung des
Mindestabstandes ist Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Vom
AN sind sowohl an den Tagesunterkünften, als auch an
den jeweiligen Arbeitsplätzen auf der Baustelle
ausreichend Möglichkeiten zum Waschen und
Desinfizieren der Hände vorzusehen. Bei gesetzlichem
Bedarf ist auf der Baustelle ist täglich eine
Anwesenheitsliste zu führen.
Der jeweilige Arbeitsplatz ist sauber zu halten und
regelmäßig nach Erfordernis zu reinigen. Aufwirbeln
von Staub ist zu vermeiden bzw. auf ein Minimum
einzuschränken. Für die Entsorgung von staubenden
Abfällen sind geschlossene Schuttrutschen und
geschlossene Schuttcontainer zu verwenden.
Das Ablasen mit Druckluft zu Reinigungszwecken ist
unzulässig.
Stauberzeugendes Lagergut (z. B. Sand, Bindemittel,
etc.) sind im Innen- und Außenbereich durch Folien
abzudecken.
Ansaugöffnungen von Lufttechnischen Anlagen sind vor
Staub zu schützen.
Geschlossene Türen sind geschlossen zu halten und
dürfen nicht offengehalten werden (z. B. Keile, o. Ä.).
Bei Stemmarbeiten ist die Staubentwicklung mit
ausreichender Befeuchtung zu minimieren. Steht keine
Befeuchtungsmöglichkeit zur Verfügung, muss der
anfallende Staub bei der Durchführung abgesaugt werden.
Auf der Baustelle ist die Nahrungsaufnahme des AN (z.
B. Pausenmahlzeiten) nicht gestattet. Der Verzehr von
Nahrungsmitteln ist ausschließlich in den
Tagesunterkünften gestattet.
7. Notfallmanagement
7.1 Erste Hilfe
Siehe Allgemeine Baustelleneinrichtung Pos.
"Erste-Hilfe-Container" nach Arbeitsstättenrichtlinie.
7.2 Meldepflichten
Alle Arbeitsunfälle des AN sind der Bauleitung des AG
unverzüglich zu melden.
Baustellenordnung
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAV) 1. Ausführung
1.1 Planunterlagen des AG/Fachplaners
Dem AN werden die erforderlichen Planunterlagen vom AG bzw.
der Architekten und etwaiger weiterer Fachplaner
generell nur als PDF-Datei bzw. dwg-Datei über das
Projektkommunikationssystem äAWAROô zur Verfügung
gestellt. Es ist eine ausreichende Anzahl an
auszudruckenden Plänen einzukalkulieren. Die
Unterlagen müssen innerhalb von einem Werktag auf der
Baustelle zur Verfügung stehen. Für fehlerhafte
Montagen durch veraltete Planung haftet der
Unternehmer.
1.2 Detailterminpläne
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 14 Kalendertagen nach
Auftragserteilung einen detaillierten Einzelterminplan
anzufertigen, aus dem die auszuführenden Leistungen,
Zwischentermine sowie die Anzahl der eingesetzten
Arbeitskräfte (nach Geschossen und Bereichen getrennt)
hervorgehen, und dem AG bzw. der Bauleitung zur
Genehmigung als PDF-Datei vorzulegen. Dieser
Terminplan hat auch alle im Zuge des
Aufklärungsgespräches vereinbarten Einzel- und
Vorlauffristen zu beinhalten, die der AN bis zum
Beginn seiner Arbeiten auf der Baustelle benötigt.
1.3 Rückbaumaßnahmen
Alle Rückbaumaßnahmen sind erst auf
besondere Anweisung der Projektleitung des AG
vorzunehmen.
2. Abnahme
Seitens des Auftraggebers wird
gemäß VOB/B º 12 Abs. 4 eine förmliche Abnahme
verlangt.
3. Angaben zur Baustelle
3.1 Baustellenbesichtigung
Es wird empfohlen vor Abgabe des
Angebotes die Baustelle zu besichtigen, sich mit den
örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen und sich
umfassende Kenntnisse über Lage, Zustand,
Platzsituation, Zufahrt und alle weiteren, seine
Kalkulation beeinflussenden, Faktoren zu
verschaffen.
3.2 Baustellensprache
Die Baustellensprache ist deutsch. Der AN verpflichtet sich an der Baustelle
ständig mind. eine Aufsichtsperson mit guten
Fachkenntnissen bzgl. des eigenen Gewerkes und
Erfahrungen für die beauftragten Arbeiten vorzuhalten.
Diese Person muss die Fachkenntnisse nachweisen können
und sicher im Umgang mit der deutschen Sprache in Wort
und Schrift sein.
3.3 Baustellenbesprechungen
Der AN (Projektleiter oder Vorarbeiter) hat an den
wöchentlichen Baustellenbesprechungen während der
Vertragslaufzeit teilzunehmen. Sofern der AN einen
Vertreter zur Baustellenbesprechung entsendet, muss
dieser Handlungs- und Entscheidungsbevollmächtigt
sein. Die Anwesenheit an den Baustellenbesprechungen
wird nicht gesondert vergütet. Sollte der AN nicht an
einer Baustellenbesprechung teilnehmen, berechtigt
dies den AG einen Rechnungsabzug, in Höhe des
Stundenverrechnungssatzes eines Facharbeiters
multipliziert mit der Besprechungsdauer oder psch.
100Ç netto, vorzunehmen.
3.4 Arbeitsbereiche
Die Arbeitsbereiche des AN müssen bis zum Abschluss der
Arbeiten ausreichend abgesperrt sein. Alle
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (auch während der
Dunkelheit) müssen vom AN getroffen werden. Sollten
bauablaufbedingt Absperrungen, Gerüste o. ä.
demontiert werden müssen, ist vorab die Bauleitung und
der SiGeKo zu informieren. Nach Abschluss der Arbeiten
oder zum Arbeitsende sind entsprechende Vorrichtungen
wieder zu montieren.Die Arbeitsbereiche des AN und
alle übrigen benutzten Flächen sind sauber zu halten,
die Arbeitsbereiche sind nach Abschluss der Arbeiten
bzw. Räumung der Baustelle erforderlichenfalls in den
vorherigen Zustand zu versetzen.
3.5 Bilddokumentation des Bauvorhabens
Der Auftraggeber behält sich das Recht
eine Webcam oder Baustellenkameras zur
Bilddokumentation / Baustellenbewachung mittels
Standbilder zu installieren. Diese erstellen in einen
Abstand von mind. 10 min Standbilder, diese dienen
ausschließlich zur Dokumentation und Archivierung des
Baufortschrittes bzw. zur Baustellenbewachung. Die
Vorgaben zur Speicherung personenbezogener Daten gem.
der DSGVO werden durch den AG eingehalten. Der Bieter
erklärt mit Angebotsabgabe keine Einwände gegen eine
vorgenannte Bilddokumentation durch den Auftraggeber
zu haben.
3.6 Vermessungsleistungen
Die Übertragung der Gebäudehauptachsen erfolgt durch den Vermesser des AG.
Die Absteckung wird inkl. der Absteckungsgrundlagen an
den AN übergeben. Diese Leistungen gehen in die
Risikosphäre des AN über, d.h. eine Entfernung der
Absteckungspunkte durch Dritte (bspw. Vandalismus) und
wiederholtes Einmessen aus bauablaufbedingten Gründen
müssen vom AN auf eigene Kosten durchgeführt werden.
Alle weiteren für die Erbringung der Vertragsleistung
erforderlichen Vermessungsleistungen sind vom AN im
Rahmen der Baustelleneinrichtung durchzuführen. Das
Setzen von Meterrissen in den Etagen wird per
Stückzahl in gesonderter Position vergütet. Ort und
Lage der Meterrisse hat der AN vor Beginn der
Leistungserbringung mit der zuständigen Bauleitung des
AG abzustimmen.
3.7 Sicherungsmaßnahmen Umweltschutz
Der AN führt alle erforderlichen Maßnahmen
zum Schutz der Landschaft und der Umwelt während der
Bauzeit durch. Hierzu gehört auch die Beachtung
sämtlicher Vorschriften für Lärmschutzeinrichtungen an
Maschinen und ähnlichen Geräten, die auf der Baustelle
verwendet werden.BewachungDer AN ist für die Sicherung
seiner bereits fertig gestellten Leistung sowie seiner
Materialien, Unterkünfte usw. verantwortlich. Der AG
ist nicht für die Bewachung und Sicherung
verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf
seinem Grundstück befinden.
3.8 Bodengutachten
Die dem LV beigefügten Berichte und Erläuterungsberichte
werden mit Angebotsbestandteil. Die beschriebenen
technischen Spezifikationen und Maßnahmen sind für den
vom AN anzubietenden Leistungsbereich einzurechnen.
4.Ausführungsunterlagen
4.1 Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen
Vor Beginn der Arbeiten hat der
AN die Maße der Zeichnungen auf deren Richtigkeit zu
überprüfen. Der AN hat Unstimmigkeiten in den
Ausführungsunterlagen der Planungsbeteiligten dem AG
oder seinem Vertreter vor Ausführung unverzüglich
anzuzeigen. Der AN haftet für Schäden, die durch nicht
rechtzeitige Verständigung mit dem AG bzw. seines
Vertreters entstehen. Der Auftragnehmer ist für die
richtige Einhaltung der Maße verantwortlich.
5. Ausführung
5.1 Toleranzen
Sofern in den jeweiligen
Positionen nichts anderes festgelegt ist, gilt für
Ebenheitstoleranzen die DIN 18202, Tabelle 3 mit
erhöhten Anforderungen an die Ebenheit.Stellt der AN
im Rahmen der Ausführung seiner Leistungen hier von
abweichende Toleranzen fest, so hat er den AG umgehend
und schriftlich zu informieren, inkl. der sich daraus
ergebenden Konsequenzen (z. B. Änderung der
Konstruktion, Kosten, etc.).
5.2 Bestehende Versorgungsleitungen
Der AN hat sich vor Ausführung der
Arbeiten über Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen u.
ä. beim AG und bei den für die Ver- und
Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu
informieren.
5.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Vom Bauherrn wird ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gem.
Baustellenverordnung beauftragt. Der AN hat den
Forderungen des SiGeKo Folge zu leisten. Ferner sind
dem SiGeKo erforderliche Nachweise,
Prüfbescheinigungen, Anwendungsbescheinigungen,
Gefahrenbeurteilung, Meldebogen etc. in 1-facher
Anzahl in Papier und als PDF-Datei auszuhändigen.Der
Auftragnehmer hat sich zwei Wochen vor Beginn der
Arbeiten bei dem zuständigen SiGeKo anzumelden. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet sich und seine
Mitarbeiter in den SiGe-Plan (Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan) einweisen zu lassen und vor
seiner Arbeitsaufnahme etwaige Gefährdungsanalysen der
Leistungen an den Koordinator schriftlich (mindestens
2 Wochen vorher) vorzulegen.
5.4 Fachbauleitung Brandschutz
Zur ordnungsgemäßen Umsetzung des
Brandschutzkonzeptes und zur Sicherstellung der
qualitativen Ausführung des Brandschutzes auf der
Baustelle setzt der AG eine Fachbauleitung Brandschutz
mit stichprobenartigen Kontrollen ein.
5.5 Arbeitsgeräte
Die Wahl der zum Einsatz kommenden Geräte
obliegt dem AN. Er hat sich jedoch an die geltenden
Richtlinien und Bestimmungen zu halten. Jegliche
Einrüstungen, Hilfskonstruktionen und Abstützungen
sind, soweit sie nicht ausdrücklich ausgewiesen sind,
in die EP einzukalkulieren.
5.6 Bautageberichte
Der AN hat täglich Bautageberichte zu erstellen. Darin sind
folgende Punkte aufzuführen:Detaillierte Beschreibung
über die täglichen Arbeiten an Bauteil, Bauabschnitt,
Geschoss und RaumBericht über die Anzahl der
eingesetzten Arbeitskräfte, Name und Berufsgruppe
GeräteeinsatzTemperaturen und Witterungsverhältnisse
während der Arbeitszeit MateriallieferungenBesondere
VorkommnisseDie Bautagesberichte sind wöchentlich der
Objektüberwachung, einzureichen.
5.7 Hausrecht
Der AG, oder bei Abwesenheit sein Vertreter, üben auf der
Baustelle dass allgemeine Hausrecht aus.
6. Sonstiges
6.1 Dokumentation
Zum Objektabschluss ist eine
umfassende Objektdokumentation zu jedem Titel mit
Angabe aller verarbeiteten Materialien inkl.
Produktdatenblätter, Bestands- und Revisionspläne,
Lieferscheine, Fachunternehmererklärung,
Bedienungsanleitungen und entsprechende
Pflegeanleitungen mindestens 3-fach in Papier
Ausfertigung sowie einmal in digitaler Form an den AG
zu übergeben. Die Inhalte der Objektdokumentation sind
vor deren Erstellung mit der Bauleitung und dem AG
abzustimmen. Ein Anspruch auf Schlusszahlung besteht
erst nach vollständiger Vorlage und Prüfung der
Dokumentation. Nach Abstimmung mit dem AG kann diese
Anzahl auch um die vom AG gewünschten Exemplare
reduziert werden.
6.2 Planradar
Die Objektüberwachung des AG wird das Mängelmanagement für dieses
Bauvorhaben mit der Software Planradar
(https://www.planradar.com/de/) durchführen. Der AN
erhält hierfür einen kostenlosen Auftragnehmerzugang.
Der AN hat das System für dieses Bauvorhaben zu nutzen
und Mängel mittels integrierter Fotodokumentation
freizumelden. Sollte der AN das System nicht nutzen,
ist der AG berechtigt die entstehenden
Mehraufwendungen dem AN in Rechnung zu stellen.
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAV)
DGNB Zertifizierung (allgemeine Vorbemerkungen) Produktübergreifende Anforderungen
Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen legen besonderen
Wert auf eine nachhaltige Baustoffauswahl, die sich
durch Gesundheits- und Umweltverträglichkeit
auszeichnet und mit einer nachhaltigen baulichen
Umsetzung kombiniert wird. Nachfolgend sind die
allgemeinen Anforderungen und Leitprinzipien
dargelegt, die als Orientierung für die einzuhaltenden
Standards und Maßnahmen dienen:
1.Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten
Schadstofffreiheit: Bauprodukte sollten
frei von gesundheitsgefährdenden Substanzen sein. Dazu
gehören insbesondere flüchtige organische Verbindungen
(VOCs), Schwermetalle, Weichmacher (Phthalate) und
Formaldehyd, die in vielen herkömmlichen Baustoffen
vorkommen. Diese Stoffe können die Raumluft belasten
und gesundheitliche Beschwerden.Emissionen in die
Raumluft: Bauprodukte müssen emissionsarm sein, um die
Innenraumluftqualität zu verbessern. Produkte mit
Zertifikaten wie z.B. dem Blauen Engel oder dem
Europäischen Umweltzeichen sind häufig
gekennzeichnet durch ihre geringe
Schadstofffreisetzung.
Hypoallergene Materialien:
Baustoffe, die keine allergieauslösenden Stoffe
enthalten, sind besonders in sensiblen Bereichen (z.B.
Wohnräume, Schulen, Krankenhäuser)
wichtig.Schallschutz und Akustik: Akustische
Eigenschaften von Bauprodukten tragen zum Wohlbefinden
bei. Produkte, die für guten Schallschutz sorgen,
fördern ein gesundes Raumklima, indem sie
Lärmbelastung minimieren.Geruchsneutralität:
Bauprodukte, die keine unangenehmen oder
gesundheitsschädlichen Gerüche abgeben, tragen
ebenfalls zur Wohnqualität bei.Antimikrobielle
Eigenschaften: In Bereichen mit hohen hygienischen
Anforderungen, wie Krankenhäusern oder Küchen, können
Bauprodukte mit antimikrobiellen Oberflächen zur
Gesundheitsförderung beitragen.Zur Sicherstellung der
Qualität der gewählten und eingesetzten Bauprodukte
werden Messungen am
Blower-Door-TestLuft-Schadstoffmessungggf.
Trittschall, Thermografie, Lichtmessung2.
Umweltverträglichkeit von
BauproduktenRessourcenschonung: Bauprodukte sollten
aus nachwachsenden oder recycelbaren Materialien
bestehen, um die Nutzung endlicher Ressourcen zu
minimieren. Holz, Lehm und Naturfasern wie Hanf oder
Jute sind Beispiele für nachhaltige Baumaterialien.
Auch Produkte, die aus recycelten Materialien wie
recyceltem Beton oder Kunststoff gefertigt sind,
tragen zur Ressourcenschonung bei.CO?-Bilanz: Die
CO?-Emissionen, die während der Produktion, des
Transports und der Entsorgung von Bauprodukten
anfallen, sollte möglichst gering sein. Materialien
mit geringem Energieaufwand in der Herstellung und aus
lokal verfügbaren Rohstoffen sind hier zu bevorzugen.
Holzprodukte, die Kohlenstoff während ihres Wachstums
speichern, können zur Reduktion des CO?-Ausstoßes
beitragen.Langlebigkeit und Lebenszyklus:Bauprodukte
sollten eine lange Lebensdauer haben, um ihre
Umweltbelastung über die Zeit zu minimieren. Ein
geringer Wartungsaufwand und lange Nutzungsdauer
verringern die Notwendigkeit für häufige Erneuerungen,
was Ressourcen schont und Abfälle
reduziert.Recyclingfähigkeit: Bauprodukte sollten am
Ende ihres Lebenszyklus wiederverwertbar oder leicht
abbaubar sein, um die Abfallmenge zu reduzieren. Eine
cradle-to-cradle-Philosophie, bei der Materialien nach
der Nutzung vollständig recycelt werden, ohne ihre
Qualität zu verlieren, ist hier
ideal.Energieeffizienz: Bauprodukte wie Dämmstoffe
tragen direkt zur Energieeinsparung bei. Sie helfen,
den Heiz- und Kühlbedarf zu senken, was wiederum den
Energieverbrauch und die damit verbundenen
Umweltbelastungen reduziert.Niedriger Wasserverbrauch:
Bei der Produktion von Bauprodukten sollte auf einen
geringen Wasserverbrauch geachtet werden. Auch
Produkte, die helfen, den Wasserverbrauch im Betrieb
eines Gebäudes zu reduzieren, wie wassersparende
Armaturen oder Systeme zur Grauwassernutzung, tragen
zur Nachhaltigkeit bei.Vermeidung von
Umweltbelastungen durch Herstellung: Bauprodukte
sollten möglichst umweltschonend hergestellt werden.
Das bedeutet, dass bei der Produktion auf die
Minimierung von Schadstoffen, Abwasser und Emissionen
geachtet wird. Auch eine möglichst geringe
Umweltbelastung durch den Abbau der Rohstoffe ist ein
wichtiger Aspekt.Die Anforderung der allgemeinen
Produktdokumentation und Deklaration von SVHC und
Bioziden ist grundsätzlich übergreifend für alle
verbauten Bauprodukte zu
erbringen: Bodenbeläge Wandbeläge, Bauplatten und
Konstruktionsholz für den
Innenbereich Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend
nicht mineralischen Oberflächen (Holz, Metalle,
Kunststoffe)Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend
mineralischen Oberflächen Kleb- und
DichtstoffeVerlegewerkstoffeMetallbleche und
(Korrosions-)Schutzbeschichtungen für Metalle,
MetallprodukteBitumenprodukte zur Abdichtung
HolzschutzmittelPVC-ProdukteDämmstoffe und Ortschäume
KältemittelBetontrennmittelZur Produktdokumentation
und Deklaration von SVHC und Bioziden für alle
Materialien und Hilfsstoffe die im Zuge dieser
Leistungsbeschreibung in das Gebäude eingebaut oder
eingebracht werden, sind mindestens nachfolgend
aufgeführte Dokumente und Deklarationen hierfür
vorzulegen:HerstellerProduktnameProduktdatenblatt
(PDB) / Technisches Merkblatt (TM), Leistungserklärung
(LE) mit Herstellername und
ProduktbezeichnungSicherheitsdatenblatt (SDB) für
Stoffe und Gemische im Sinne der europäischen
Chemikalienverordnung REACH ((EG) Nr. 1907/ 2006) oder
wenn der Hersteller ein Sicherheitsdatenblatt zur
Verfügung stelltabZ aus Umwelt- oder
Gesundheitsschutzgründen / ETA u.a. (? DIBt / Flyer
Technische Nachweise), sofern diese für das Produkt
nach Bauproduktenrecht vorgeschrieben sindStoffe, die
unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006)
als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert
und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte
Liste (sogenannte äKandidatenlisteô) aufgenommen
wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro EinzelstoffSofern
in der Leistungsbeschreibung für bestimmte oder alle
Produktgruppen SVHC oder biozide Wirkstoffe
ausgeschlossen wurden, ist anstelle einer Deklaration
der Nachweis zu erbringen, dass diese Stoffe nicht
enthalten sind. Sind bei einem Produkt mit
Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Emicode, Blauer
Engel DE-UZ) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer
Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben
werdengeeignete Nachweisdokumente für Produkte, die
gemäß Leistungsbeschreibung keine SVHC als
Inhaltsstoffe enthalten dürfenDeklaration aller
Inhaltsstoffe, die nach Biozid-Produkte-Verordnung
528/2012/EU als Biozid-Produkte oder Biozide
Wirkstoffe einzustufen sind, mit Angabe von
Konzentration und Wirkstoffen (entfällt für Produkte
mit Umweltzeichen oder Gütesiegel wie z.B. Blauer
Engel DE-UZ, die Biozide ausschließen)geeignete
Nachweisdokumente für Produkte, die gemäß
Leistungsbeschreibung keine Biozide als Inhaltsstoffe
enthalten dürfenallgemeine bauaufsichtliche Zulassung
(abZ), sofern diese baurechtlich für die Produktgruppe
vorgeschrieben ist oder für das angebotene Produkt
erteilt wurdeETA oder Bewertung der Leistung in einer
technischen Dokumentation unter Einschaltung einer
entsprechend Art. 30 bzw. Art.43 BauPVO qualifizierten
Stelle (alternativ: ehemalige
Dokumentationsunterlagen), sofern dieser Nachweis
baurechtlich vorgeschrieben
istUmweltzeichenzertifikate mit aktuellem
Gültigkeitsdatum, sofern diese in der
Leistungsbeschreibung als Nachweis gefordert sind oder
für das angebotene Produkt erteilt wurdenweitere
Dokumente, Prüfzeugnisse und Nachweise zu
Inhaltsstoffen und Eigenschaften des Produkts auf der
Baustelle und im eingebauten Zustand, auf Anforderung
durch den AuftraggeberAlle Dokumente sind gegliedert
nach den LV-Bereichen und -Positionen zu nummerieren,
zusammenzustellen und digital mit einem
Inhaltsverzeichnis als einzelne pdf-Dateien
einzureichenNachhaltiges Bauen zielt darauf ab, in
allen Phasen des Gebäudelebenszyklus den Energie- und
Ressourcenverbrauch zu minimieren. Besonders wichtig
sind Bauausführung und -prozesse, da sie direkt die
Umwelt beeinflussen. Ziel ist es, Umweltauswirkungen
zu verringern und die Gesundheit aller Beteiligten zu
schützen.Wertstoffoptimierte BaustelleDie gesetzlichen
Mindestvorschriften werden erfüllt. Die Baustoffe
werden in mineralische Stoffe, Wertstoffe, gemischte
Baustellenstoffe und Gefahrenstoffe getrennt.Gesetz
zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung
der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen
(KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.
Juli 2007 (BGBl. I S.1462)Technische Anleitung zur
Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von
Siedlungsabfällen (Dritte Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz) vom 14. Mai
1993LandesabfallgesetzeDie jeweiligen städtischen
SatzungenLärmarme BaustelleDie Anforderungen an den
Lärmschutz zur Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften werden erfüllt:º 27 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974
(BGB1I S. 721), neugefasst durch die Bekanntgabe vom
14. Mai 1990 (BGB1 III 2129-8)32. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung -
32.BImSchV)Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz
gegen Baulärm - Geräuschimmissionen vom 19. August
1970Landes-ImmissionsschutzgesetzeAusführungsvorschrift
en zu Landes-ImmissionsschutzgesetzenEG 2000,
Richtlinie über umweltbelastende Geräuschemissionen
von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und
Maschinen Outdoor-Richtlinie 2000/14/EGStaubarme
BaustelleMaschinen und Geräte sind mit einer wirksamen
Absaugung versehen, Stäube sind an der
Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen
und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs
auf unbelastete Arbeitsbereiche wird, soweit technisch
möglich, verhindert. Ablagerungen sind zu vermeiden.
Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder
saugende Verfahren durchgeführt.Einrichtungen zum
Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem Stand
der Technik.Die Einrichtungen werden regelmäßig
gewartet und geprüft.Bodenschutz auf der BaustelleUm
Boden, Vegetation und Grundwasser vor schädlichen
Stoffeinträgen zu schützen, sollen Stoffe vermieden
werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt
gefährden.Es wird sichergestellt, dass der Boden nicht
durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird.Es
wird sichergestellt, dass keiner der in den hier
gelisteten H-Sätzen gekennzeichneter Stoff in Kontakt
mit der Umwelt kommt:H400 Sehr giftig für
WasserorganismenH410 Sehr giftig für Wasserorganismen
mit langfristiger WirkungH411 Giftig für
Wasserorganismen, mit langfristiger WirkungH412
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger
WirkungH413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein,
mit langfristiger WirkungH420 Schädigt die öffentliche
Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der
äußeren AtmosphäreDokumentationen der Bauleitung
bestätigen den Bodenschutz während der Bauphase.
DGNB Zertifizierung (allgemeine Vorbemerkungen)
DGNB Zertifizierung (Zusätzliche Vorbemerkungen, Holz) Hölzer und Holzprodukte aus regionaler bzw.
europäischer Forstwirtschaft sowie weltweit tropische,
subtropische und boreale Hölzer dürfen nur dann
verwendet werden, wenn vom Lieferanten des Holzes /
des Holzproduktes durch Vorlage eines Zertifikates die
geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des
Herkunftsforstes nachgewiesen wird.Für mindestens 80 %
der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder
Holzwerkstoffe ist der Nachweis auf Verwendung von
Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu
führen. Dies wird durch Vorlage eines anerkannten
Zertifikates und des zugehörigen CoC-Zertifikates
nachgewiesen.PEFC-Zertifikate (Programme für
Endorsment of Forest Certification Schemes) und das
zugehörige Handelszertifikat "chain of custody" für
mitteleuropäische HölzerFSC-Zertifikate (Forest
Stewardship Council) und das zugehörige
Handelszertifikat "chain of custody" für tropische,
subtropische oder boreale Hölzerggf. vergleichbare
Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass
die für das jeweilige Herkunftsland geltenden
Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt
werden.Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw.
Holzwerkstoffe
DGNB Zertifizierung (Zusätzliche Vorbemerkungen, Holz)
0205 Wandverkleidung
0205
Wandverkleidung
0205.0010 Innenverkleidung Weißtanne Herstellen, Liefern und Montieren einer nicht sichtbar
befestigten Innenverkleidung der Außen- und Innenwände
mit einer Dreischicht-Holzplatte, Oberfläche
WeißtanneWeißtanne 3-S MassivholzplatteQualität A/B
Rift/HalbriftCE EN 13986, SWP/2 S - L3,Mittellage
Fichte, Sort. nach EN 13017-1 d=15mm,Oberflächengüte
geschliffenraumhohe Formate mit Schattenfuge,
vertikale Stöße mit angefasten Plattenkanten,
Befestigung mit rückseitig an der Platte montierten
Pfalzleisten, Abstände und Verschraubung gem. stat.
Vorgaben des Systemherstellers.Produkt der Planung:
Dold oder gleichwertig
<[TB63]>
0205.0010
Innenverkleidung Weißtanne
1.150,00
m²
0205.0020 Innenverkleidung Weißtanne, Außenwand längseite Wandverkleidung im Bereich der Außenwänden zwischen
den vertikalen Stützen der Tragkonstruktion montiert.
Breite: bis 1,20m
Höhe: bis 3,00m
Es ist je eine Fensteröffnung zwischen zwei Stützen
mit einzukalkulieren. Zwischen Stütze und Fenster ist
eine breite von ca. 7cm anzunehmen
Siehe Detail:706_5_--_DE_--_110_00
0205.0020
Innenverkleidung Weißtanne, Außenwand längseite
345,00
m²
0205.0030 Zulage Innenverkleidung Fenster Zulage Innenverkleidung im Bereich Fenster (umlaufend)
liefern und montieren.
Eckausbidlung 90°, stumpf gestoßen, inkl.
Unterkonstruktion und aller notwendigen
Befestigungsmittel für eine verdeckte Montage.
Fensterhöhe: bis 1,20 m
Fensterhöhe: bis 2,20 m
Siehe Detail:706_5_--_DE_--_110_00
0205.0030
Zulage Innenverkleidung Fenster
280,00
lfdm
0205.0040 Schattenfuge, schwarz, EPDM-Band Hinterlegen der Schattenfugen der vorbeschriebenen
Plattenverkleidung mit einem schwarzen EPDM-Band, 60mm
breit, mit Selbstklebestreifen. Ausführung in den
oberen, unteren Fugen sowie in den Innenecken.
0205.0040
Schattenfuge, schwarz, EPDM-Band
500,00
lfdm
0205.0050 Zulage Kantenbearbeitung Zulage zur Vorposition für das umlaufende Anschleifen
der Plattenkanten (vierseitg) ("gebrochene Kante")
einschl. Versiegelung.
0205.0050
Zulage Kantenbearbeitung
1.625,00
lfdm
0205.0060 Zulage Innenverkleidung Türlaibungen Zulage Innenverkleidung in Laibungen.
0205.0060
Zulage Innenverkleidung Türlaibungen
35,00
lfdm
0205.0070 Zulage Innen- / Außenecke Zulage Innen- / Außenecke als 45° gefaste Ecke.
0205.0070
Zulage Innen- / Außenecke
55,00
lfdm
0205.0080 Lasur Innenwandverkleidung Herstellen einer Beschichtung der inneren
Wandverkleidung mit einem 2-schichtigen Auftrag einer
Holzlasur. Diffusionsoffene Lasur für Holzbeschichtung
im Innenbereich
Eigenschaften: mineralisch matt, lasierend,
diffusionsoffen, nicht filmbildend, ökologisch,
lösemittel- und
weichmacherfrei, keine
gesundheitsschädlichen Emissionen (TÜV-geprüft),
lichtecht und UV-beständig, farbtonstabil
Farbton: weiß
Die Lasur ist vor Ausführung zu bemustern und vom AG
freizugeben.
Produkt der Planung: Lignopro 841 matt, Koch und
Schulte
oder gleichwertig
<[TB63]>
0205.0080
Lasur Innenwandverkleidung
1.050,00
m²
0205.0090 Anarbeiten von Stahltägern Formschlüssiges anarbeiten der Inneverkleidung an
Stahltägern Profile: HEA/ HEB/ HEM
0205.0090
Anarbeiten von Stahltägern
36,00
Stk
0205.0100 Innenverkleidung Weißtanne, Brüstungen Herstellen, Liefern und Montieren einer nicht sichtbar
befestigten Innenverkleidung der Brüstung an den
Außenwänden mit einer Holzplatte, Oberfläche Weißtanne,
Zuschnittbreite ca. 90-95mm,
Weißtanne 3-S Massivholzplatte
Qualität A/B Rift/Halbrift
CE EN 13986, SWP/2 S - L3,
Mittellage Fichte, Sort. nach EN 13017-1
d=15mm,
Oberflächengüte geschliffen
Verdeckt Befestigung mit rückseitig an der Platte
montierten Pfalzleisten, Abstände und Verschraubung
gem. stat.
Vorgaben des Systemherstellers. Inkl. 90°
Eckausbildung und Stoß gegen Fenster.
Siehe Detail:706_5_--_DE_--_111_0
0205.0100
Innenverkleidung Weißtanne, Brüstungen
15,00
lfdm
0205.0110 Innenverkleidung Weißtanne, Schürze Herstellen, Liefern und Montieren einer nicht sichtbar
befestigten Innenverkleidung der Brüstung an den
Außenwänden mit einer Holzplatte, Oberfläche Weißtanne,
Zuschnittbreite ca. 90-95mm,
Weißtanne 3-S Massivholzplatte
Qualität A/B Rift/Halbrift
CE EN 13986, SWP/2 S - L3,
Mittellage Fichte, Sort. nach EN 13017-1
d=15mm,
Oberflächengüte geschliffen
Verdeckt Befestigung mit rückseitig an der Platte
montierten Pfalzleisten, Abstände und Verschraubung
gem. stat.
Vorgaben des Systemherstellers. Inkl. 90°
Eckausbildung und Stoß gegen Fenster.
Siehe Detail:706_5_--_DE_--_111_00
0205.0110
Innenverkleidung Weißtanne, Schürze
36,00
lfdm
0205.0120 Mehr-/Minderkosten für die Ausführung mit einer Dreischicht-Holzplatte, Fichte.
0205.0120
Mehr-/Minderkosten für die Ausführung mit einer Dreischicht-Holzplatte, Fichte.
M
1.495,00
m²
0205.0130 Mehr-/Minderkosten für die Ausführung mit einer
Dreischicht-Holzplatte, Fichte.
0205.0130
Mehr-/Minderkosten für die Ausführung mit einer
Dreischicht-Holzplatte, Fichte.
M
2.046,00
lfm