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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Baumaßnahme
Art der Baumaßnahme: Umbau / Erweiterung Umbau von zwei Einfamilienhäuser zu Mehrfamilienhäusern. Dafür wurden die Grundstücke in der Schießgartenstraße 33/35 zu einem Grundstück zusammengelegt.
Betriebszustand bei Arbeiten im Bestandsgebäude: leergezogen / entkernt
Allgemeine Baubeschreibung
Durch die Wohnraumvergrößerung entstehen insgesamt 16 Wohneinheiten verteilt auf die zwei
Gebäude. Im Erdgeschoss und Obergeschoss sind jeweils 3 Wohneinheiten angeordnet, im
Dachgeschoss jeweils zwei Wohneinheiten mit Dachterrasse. Die Keller werden weiterhin als
Keller genutzt und ändern in Ihrer Größe nicht.
Die bestehenden Gebäude werden kernsaniert. Die Anbauten werden in Massivbauweise
errichtet. Die Dachstühle beider Gebäude werden mit Holz konstruiert. Die Dacheindeckung der
35° Dächer wird mit Ziegeln ausgeführt. Das Dach der mittleren Dachreiter
sollen mit Solarmodulen belegt werden. Die Gauben und dieser Dachbereich werden mit einer EPDM Plane abgedichtet. Die Dachterrassen werden, in den Bereichen ohne
Dachterrasse, intensiv begrünt. Die äußere Hülle wird an der Fassade mit einem WDVS-System
und die Steildächer mit Zwischen- oder Aufsparrendämmung energetisch ertüchtigt. Beide
Gebäude werden an jeweils eine Wärmepumpe angeschlossen. Die Räume werden im Rahmen
der Effizienzhaussanierung mit dezentralen Einzelraumlüftergeräten belüftet.
Gebäude
Gebäude zur Nutzung als: Umbau von EFH zu MFH
Gesamtanzahl Geschosse: 4
davon Untergeschosse: 1
davon Vollgeschosse:2
Dachform: Pultdächer
Höhe First über OKG: 11,40 m
Höhe letzte Decke über OKG: 5,65 m
Baustelleneinrichtung
Kran zur Mitnutzung: nein
Lagermöglichkeiten: durch AN
Lagerfläche für AN: ca. 100 m2 außen
Baus. Stromanschluss (kW): 44 kW vorhanden
Baus. Wasseranschluss: DN 32 DN vorhanden
Baustellenumfeld
Arbeitszeiteinschränkungen: Wohngebiet [7:00-20:00]
Lärmeinschränkungen: Wohngebiet [7:00-9:00, 13:00-15:00, 17:00 - 20:00]
Erschütterungseinschränkungen: -
Gebäudeklasse
Das Gebäude ist nach §2 Abs. 4 Satz 1 HBO 2018 der Gebäudeklasse [3] zuzuordnen.
Lage
Adresse:
Schießgartenstraße 35 und 33, 63303 Götzenhain-Dreieich
Baugelände und Baustellenzufahrt
Das Baugrundstück wird über die Schießgartenstraße erschlossen.
Lager- und Aufstellflächen sind auf dem Baugelände und gemäß Baustelleneinrichtungsplan vorgesehen. Sie sind jedoch knapp bemessen und zügig für Folgegewerke freizuräumen.
Bauwasser und Baustrom sind bauseits vorhanden.
Nutzung sanitärer Anlagen
Während der Bauphase steht ein Baustellen-WC zur Verfügung.
Sollte dieses WC über das übliche Maß verunreinigt oder beschädigt werden, sodass eine Nutzung nicht mehr möglich ist, müssen die zum Zeitpunkt der Feststellung anwesenden Firmen die Kosten für das Reinigen und Beheben der Schäden sowie Stellen und Vorhalten eines separaten WCs tragen.
Es wird davon ausgegangen, dass am Kernarbeitsplatz Duschen zur Verfügung stehen, sodass keine weiteren Duschen auf der Baustelle gestellt werden.
Ausführung zeitgleich mit anderen Gewerken
Auf der Baustelle werden mehrere Gewerke zeitgleich ihre Arbeiten ausführen. Daher sind die eigenen Arbeiten mit denen anderer Gewerke rechtzeitig abzustimmen.
Bautagebuch ǀ Dokumentation
Der Auftragnehmer hat Bau-Tagesberichte zu führen und diese dem Auftraggeber wöchentlich oder auf Anforderung zu übergeben. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Diese Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können, unter Ausschluss von Angaben zu Behinderungen und Tagelohnarbeiten.
Die Dokumentation beinhaltet den kompletten Umfang der erbrachten Leistungen.
Die Zusammenstellung der Unterlagen ist baubegleitend zu erstellen und spätestens 2 Wochen vor voraussichtlicher Abnahme vollständig und geordnet dem AG bzw. dessen Stellvertreter vorzulegen.
Sonstiges
Dem Bieter wird vor Angebotsabgabe dringend eine Besichtigung der Örtlichkeiten nahegelegt.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Schäden und Behinderungen, die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom Auftraggeber festgelegt.
Alle Aufwendungen, die sich aus den vor- und nachgenannten Bemerkungen ergeben, sind entsprechend der Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren.
Erkennbare Unklarheiten in Bezug auf die vorliegende Leistungsbeschreibung sind vor Angebotsabgabe in Form einer Bieteranfrage zu klären.
Vorlagen
Die Pläne und Bilder, auf die in einzelnen Leistungstexten Bezug genommen wird, liegen dieser Ausschreibung bei. Es gilt Wort vor Bild.
Die Ausführungsunterlagen werden ausschließlich digital im Format PDF-Format übermittelt. Die Druckkosten sind in die EPs einzurechnen.
Ein Aufmaß vor Ort ist bei allen Arbeiten notwendig. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Allgemeine Baubeschreibung
Ausführungszeitraum Ausführungszeiten:
Der Ausführungszeitraum kann in mehrere Abschnitte unterteilt sein.
Folgende Abschnitte sind vorerst im Bauzeitenplan definiert worden:
Abschnitt01 :KW24 08.06.2026 bis KW27 03.07.2026 (Rohinstallation)
Abschnitt 02:KW31 27.07.2026 bis KW34 21.08.2026 (Beplanken Trockenbau +Spachteln)
Hinweis: Die Abschnitte sind eng getacktet und sollen eingehalten werden, um den Bauablauf nicht zu gefährden.
Ausführungszeitraum
Anlagenverzeichnis Anlagenvereichnis:
2023-S-019_Fotoanlage_Haus1
2023-S-019_Fotoanlage_Haus2
2023-S-019_Ausführungsplanung H1
2023-S-019_Ausführungsplanung H2
2023-S-019_Rohbauplanung H1
2023-S-019_Rohbauplanung H2
2023-S-019_Baustelleneinrichtungsplan
2023-S-019_Bauteile
2023-S-019_Statik Genehmigungsplanung
2023-S-019_Statik_Positionsplan_H1
2023-S-019_Statik_Positionsplan_H2
2023-S-019_Bauteilnachweis
2023-S-019_BSK
2023-S-019_BSP
Anlagenverzeichnis
Technische Vorbemerkungen Innenausbau Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Trockenbauarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten,
und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
- BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
- BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
- BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
- GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
- BVS: Bundesverband Systemböden e. V.,
- DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
- SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade,
- VdS Schadenverhütung GmbH.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
- Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen Trocknungszeiten im Hinblick auf den Bauzeitenplan,
- Durchbrüche in Wänden und Decken mit Anforderungen an Brand- und Schallschutz,
- rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für
die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei Erfordernis,
- Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
- Fugen,
- Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem,
- Prüfung der AG-seitigen Planung auf Anordnung von Streiflichtquellen.
Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die TGA- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das
BS-Konzept unaufgefordert ein. Der AN fordert von den Gewerken ELT, TGA und Innentüren unaufgefordert die Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile, Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für die anderen Gewerke erstellen zu können. Der AN legt unaufgefordert Montagepläne vor, die - in Abstimmung auf die von den TGA-Gewerken durchzuführenden Medien und deren Einbaubedingungen aus Brandschutzanforderungen - die genaue Lage der Tragprofile der Unterkonstruktion erkennen lassen. Sämtliche Oberwände bzw. Wandschotts oberhalb flurquerender Türen sind detailliert in ihrer Medienbelegung und Unterkonstruktionsausbildung vom AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten und in Abstimmung auf die TGA-Gewerke zu planen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter
Schallschutz nach DIN 4109. Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
Für die Beplankung sind, soweit nicht anders beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und einer möglichst festen Oberfläche zu verwenden. Beplankungen unter Fliesen- und Plattenbelägen sind mindestens 2-lg. auszuführen. Mit dem AG ist Rücksprache zu halten, ob Türen im Endzustand eingebaut werden können. Der AN hat zu klären ob, bedingt durch den Bauablauf, eine Zwischenlagerung der Türblätter erforderlich ist bzw. das Anbringen von provisorischen Öffnungsbeschlägen mit anschließendem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist.
Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatteneinlage auszuführen, soweit nicht detailliert abweichend beschrieben.
3.1.2 Produkte
Für die Konstruktion sind die Zulassungen und Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist das System zu bevorzugen, welches bei gleicher Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und die anderen bauphysikalischen Anforderungen ausreichend abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen.
In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI)
einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten
imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren. Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten (Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen etc.) - auch hydrophobierter Platten - in feuchtigkeitsgefährdeten, hochbeanspruchten Bereichen ist untersagt. Gegebenenfalls weist der AN den AG hierauf gesondert hin, wenn der AG für solche Bereiche gipshaltige Werkstoffe vorgesehen hat.
3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen
Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw. Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf auszuführen. Haarfugen sind zulässig.
Werden Flächendichtungen in Ausnahmefällen von Befestigungselementen durchdrungen, sind diese ebenfalls abzudichten. Hierfür sind Formteile aus dem verwendeten Abdichtungssystem zu verwenden, die geeignet sind für die Verwendung zusammen mit der Flächendichtung.
Querschnittsschwächungen bzw. -veränderungen von Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind stets mit der gleichen Anzahl von Beplankungslagen auszuführen wie nebenliegende Wandflächen. Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B. Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese sind anschließend dauerelastisch, abreißsicher und überstreichfähig zu verfugen. Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein.
Plastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und Oberkante Wand sind entsprechend den möglichen Verformungen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse gemäß Herstellerangaben auszubilden.
Bei Rohr-/Kanaldurchführungen etc. durch Wände im unmittelbaren Bereich von Gleitanschlüssen sind mittels vierseitiger Auswechslungen die gleitenden Deckenanschlüsse um den Durchbruch herumzuführen.
3.1.4 Unterkonstruktion - allgemein
Für Nassraumbereiche mit hoher Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als Metallunterkonstruktion verzinkte und korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden. Zargenaussteifungsprofile müssen so ausgeführt werden, dass die Bauwerksbewegungen bei größeren Deckendurchbiegungen aufgenommen werden können (z. B. durch Teleskopanschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung).
Die Unterkonstruktionen für demontable Systeme müssen in jeder Lage gegen seitliches Verschieben gesichert sein. Auch beim Entfernen einer ganzen Plattenreihe darf sich die Unterkonstruktion nicht verschieben. Dabei darf die Zugänglichkeit, soweit es erforderlich ist, zum Deckenhohlraum und der darin liegenden technischen Teile nicht beeinträchtigt werden. Im Bereich von Türen oder ähnlichen Teilen, durch die die Decke seitlich in horizontaler oder anderer Richtung beansprucht werden könnte, sind zusätzliche Diagonalaussteifungen einzubauen. Wasserführende Rohrleitungen in Trockenbauschächten benötigen im Allgemeinen spezielle Unterkonstruktionen für mehrfache Befestigung über die Geschosshöhe, Befestigungen lediglich an Standard-Trockenbauprofielen sind in der Regel nicht ausreichend. Der Unternehmer meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt, dass Installationstrassen zur Lastabtragung an von ihm errichteten Trockenbaukonstruktionen befestigt werden.
3.1.5 Spachtelung, Oberflächen
Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen nach Q4 streiflichttauglich herzustellen. Die Versorgung der Streiflichtquellen während der Ausführung erfolgt durch den AN. Ist für einen Raum Gussasphalt als Bodenaufbau vorgesehen, dürfen Spachtelarbeiten erst im Anschluss daran durchgeführt werden. Es ist zu vermeiden, dass gespachtelte Flächen mit Warmluft beaufschlagt werden. Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht produktspezifisch eine andere Ausführung vorgesehen ist. Plastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen.
Die Ausführung der Innenecken von Wänden, die erkennbar nur vliesarmiert und/oder gestrichen werden, erfolgt stets mit Inneneckformteilen. Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche lediglich in Qualität Q1 mit 10 cm breit verspachtelten Fugen zur späteren Aufnahme von Fliesenbelägen.
3.1.6 Beplankung
An Türen ist die Beplankung im Sturzbereich mit ausgeklinktem Anschnitt auszuführen (Beplankungsfuge verläuft nicht in einer Flucht mit der Türzarge). Alle sichtbaren Innen- und Außenecken sind, sofern nicht anders beschrieben, mit GK-Formteilen auszuführen. Bereiche mit hoher Feuchtebeanspruchung müssen mit feuchtigkeitsunempfindlichen, zementgebundenen Platten in allen Beplankungslagen beplankt werden. Dies betrifft insbesondere alle nicht häuslichen Nassbereiche und gewerblichen Nassbereiche. Die Stöße dieser Platten sind zu verkleben, um die Anforderungen an feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zu erfüllen.
3.1.7 Brandschutz
Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen liegen oder diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen Einbausituationen erstellen zu können (so beispielsweise die Einbauanleitungen von Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die Klappen maßhaltig und zulassungsgerecht herstellen kann).
Trockenbauwände mit Schall- oder Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm Wandstärke auszuführen, sofern Lichtschalter und Steckdosen in der Wand vorgesehen sind, um die erforderlichen Brand- und Schallschutzanforderungen auch im Bodenbereich hinter Hohlwanddosen herstellen zu können. Sind in der Planung des AG Wände mit Brand- oder Schallschutzanforderungen in geringer Wandstärke als 150 mm vorgesehen, so meldet der AN hiergegen Bedenken an.
Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind die Elektrodosen in Gips einzubetten oder rückseitig abgekoffert oder mittels zugelassener Hohlwanddosen auszuführen. Keinesfalls sind sich gegenüberliegende Elektrodosen zulässig ohne Hinterfüllung mit Mineralwolle oder Gipsmörtel. Durchführungen durch brand- oder schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets mit Auslaibung aus Blech und Beplankung entsprechend dem Hauptbauteil im Laibungsbereich auszuführen. Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände eingebaut, so hat der AN nach Ausführung der ersten BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau einzubauen. Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das Verschliessen/ Verdecken von Brandschottungen. Demzufolge dard der AN Trockenbaukonstruktionen mit horizontalen Brandschottungen in Geschossdecken, unabhängig von jeglicher AG-seitiger Freigabe zum Schliessen von Schächten und Vorwänden, nur dann erfolgen, wenn die Geschossdeckendurchtritte brandschutztechnisch qualifiziert verschlossen wurden. Ist dies
trotz Aufforderung an den AN, die entsprechenden Trockenbaukonstruktionen zu schliessen nicht erfolgt, so meldet der AN Bedenken beim AG gegen die Bauausführung an und stellt die diesbezüglichen Leistungen bis zur Klärung zurück.
3.1.8 Türen
Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen
auszuführen. Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an oder zwischen Trockenbauwänden zum Einbau vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen zu beachten. In solchen Situationen sind in der Regel mindestens Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit teleskopierbaren Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind solche Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der AN rechtzeitig vor dem Schleifen der zweiten Wandseite Bedenken gegen den Türeinbau an.
3.2 Bauphysik
Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung geringer Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht wird, soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung vorgesehen werden. Als Material hierfür sind Kalziumsilikatplatten zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist. Der AN weist den AG ggf. auf das Erfordernis der vorbeschriebenen Laibungsinnendämmung hin.
Technische Vorbemerkungen Innenausbau
Ständerwände/ Vorsatzschalen/ Verkleidungen/ Decken mit Beplankungen aus Gipskarton Einbaubereiche gem. DIN 4103-1
Einbaubereich 1
Bereiche mit geringer Menschenansammlung, z. B. Wohnungen
Oberflächen
Ständerwände und Vorsatzschalen mit Beplankungen aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten sind oberflächenfertig auszuführen.
Die geforderte Qualitätsstufen der Oberfläche wird in der Position angegeben:
Qualitätsstufe 1 (Q1) Oberflächen ohne optische (dekorative) Anforderungen
Das Füllen der Stoßfugen zwischen den Gipsplatten und
das Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel
Qualitätsstufe 2 (Q2) Standardverspachtelung mit den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenflächen
Die Grundverspachtelung (Q1)
das Nachspachteln (Feinspachteln, Finish) bis zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche
Qualitätsstufe 3 (Q3) Standardverspachtelung mit den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenflächen
Die Standardverspachtelung (Q2) mit
einem breiteren Ausspachteln der Fugen sowie einem scharfen Abziehen der restlichen Kartonoberfläche zum Porenverschluss mit Spachtelmaterial
Qualitätsstufe 4 (Q4) Höchste Anforderungen an die gespachtelte Oberfläche
Die Standardverspachtelung (Q2) und
ein breites Ausspachteln der Fugen sowie ein vollflächiges Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche mit einem dafür geeigneten Material (Schichtdicke größer 1 mm)
Die geforderte Oberfläche ist in den Positionspreis mit einzukalkulieren.
Der Untergund muss für folgende Wandbeläge geeignetg sein:
Malerflies und Fliesen. Fliesen werden an den Wänden in den Feuchträumen verbaut. In den Bereichen von Fliesen ist in Absprache mit der Bauleitung die Verspachtelung Q2 ausreichend.
Platten und Anschlüsse
Bei allen Anschlüssen,Übergängen und Befestigungen sind die Materialunterschiede/ Baustoffe und die Eigenschaften der angrenzenden Bauteile zu Berücksichtigen.
Es handelt sich um folgende Baustoffe: Putz, Holz, Mauerwerk (KS), Mauerwerk (leichtbetonstein), Mauerwerk (Porenbeton), Stahlbeton, Beton.
Die Platten sind versetzt zu montieren. Es sind Montagerichtungen und die jeweiligen Herstellerangaben zu berücksichtigen.
Die ausbildung von Kreuzfugen ist nicht zulässig.
Die Platten müssen umlaufend ca. 1cm von aufgehenden Bauteilen wegbleiben, um eine Spachtelfuge auszubilden zu können.
Verbindungsmittel sind geeignet für die Platte und Unterkonstruktion zu wählen.
Die Verbindungsmittel sind in den Positionspreis mit einzukalkulieren
Plattenstöße, Schraubenköpfe und geschlossene Anschlussfugen sind so herzustellen, dass sie nach malermäßiger Endbehandlung auf Dauer nicht mehr sichtbar sind.
Die Anschlussstellen von Wänden an die Decke müssen alle gespachtelt werden.
Bei starren Anschlüssen ist ein Glattstrich erfl, bei gleitenden Anschlüssen ist eine Fuge auszubilden.
Es ist ein Trennstreifen ca. 65mm breit einzuarbeiten um eine kontrollierte Rissbildung herbeizuführen.
Dehnungsfugen von massiven Bauteilen sind im Trockenbau zu übernehmen
Elastische Fugen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen.
Die Anschluss und Fugenausbildung ist in den entsprechenden Positionspreis mit einzukalkulieren.
Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen, Einbauspots und Kabelöffnungen sind entsprechend den Elektroinstallationen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen.
Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen, Einbauspots und Kabelöffnungen sind in den Positionspreis mit einzukalkulieren.
Für den Deckenanschluss der Trennwandelemente sind geeignete Unterkonstruktionen, die eine exakte Stabilisierung der Trennwände ermöglichen, vorzusehen. Es sind Materialien zu verarbeiten, die für den jeweiligen Verwendungszweck vorgeschrieben sind. Zukünftige Lasten und die Beanspruchung der Wände sind dementsprechend bei Wahl von Ständern und Beplankungen zu berücksichtigen.
WHG 01-06, 09-14: Wandanschluss:KS Mauerwerk/ Leichtbetonmauerwerk
Deckenanschluss: Stahlbeton
WHG 07-08, 15-16: Wandanschluss: KS Mauerwerk, Stahlbeton
Deckenanschluss: Stahlbeton/ Sparrenlage mit Lattung
Die Anschlüsse bei den Wohnungstrennwänden sind schallteschnisch entkoppelt auszuführen. Die Brandschutzanforderungen sind zu beachten, insbesondere bei den Wohnungstrennwänden. Bei Belastung durch durchbiegende Bauteile sind die Anschlüsse gleitend auszuführen. Der gleitende ANschluss wird am 10mm Durchbiegung erforderlich. Alle Anschlüsse müssen nach den Anforderungen der DIN oder Herstellerangaben auszuführt werden.
Ständer und Dämmung
Die Trockenbauwände sind im Bereich der Ständer vollständig, jedoch min zu 80% mit Mineralwolle zu dämmen.
Profile, die an Decken und Wände angeschlossen werden sind mit einem Dichtungsband zu entkoppeln.
Die Dämmung und der Entkopplungsstreifen sind in den Positionspreis mit einzukalkulieren.
An Stellen mit erhöhter Belastung sind dem Verwendugszweck entsprechend verstärkte Proile zu verwenden. Solche Stellen können Öffnungen, Möbel, Küchenmöbel oder die Sanitäreinrichtung sein.
Verstärkte Profile sind in den Positionspreis miteinzukalkulieren.
Der Einbau von Traversen kann erforderlich sein.
Anforderungen Trennwände:
Anforderung an Trennwände zwischen Wohungen und Abschluss Treppenraum im KG: Feuerhemmend (R 30)
Systeme der Industrie
Bei der Anwendung von Systemen muss vollständig in dem System gearbeitet werden. Die Anschlussarbeiten sind in Bezug auf Schall und Brandschutz mit der jeweiligen Fachbauleitung abzustimmen.
Nachweise
Es sind die Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungserklärungen vorzulegen.
Ständerwände/ Vorsatzschalen/ Verkleidungen/ Decken mit Beplankungen aus Gipskarton
01 Gemeinsame Arbeiten
01
Gemeinsame Arbeiten
01.01 Vor-und Nebenleistungen
01.01
Vor-und Nebenleistungen
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten
02 Haus 01
02
Haus 01
02.01 Vor- und Nebenleistungen
02.01
Vor- und Nebenleistungen
02.02 Ständerwände
02.02
Ständerwände
02.03 Vorsatzschalen
02.03
Vorsatzschalen
02.04 Decken und Verkleidungen
02.04
Decken und Verkleidungen
02.05 Brandschutzverkleidung
02.05
Brandschutzverkleidung
03 Haus 02
03
Haus 02
03.01 Vor- und Nebenleistungen
03.01
Vor- und Nebenleistungen
03.02 Ständerwände
03.02
Ständerwände
03.03 Vorsatzschalen
03.03
Vorsatzschalen
03.04 Decken und Verkleidungen
03.04
Decken und Verkleidungen
03.05 Brandschutzverkleidung
03.05
Brandschutzverkleidung
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