Wandverkleidung
Neubau Rathaus Hörstel
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Anlass der Maßnahme Die Stadt Höstel beabsichtigt den Neubau eines Rathauses. Mit dem Vorhaben soll die Verwaltung von derzeit vier auf zwei Standorte zusammengeführt werden, was zu einer Verbesserung der Effektivität der Verwaltungsarbeit und zur einfacheren Orientierung der Bürger*innen führt. Das Ziel der Stadt Hörstel ist die Erstellung eines kompakten, zukunftsgerichteten Gebäudes. Standort Objekt:         Uferstraße/Ibbenbürener Straße, 48477 Hörstel Das Planungsgebiet/Baufeld befindet sich im Nordosten des Stadtgebiets. Im nördlichen Bereich des Grundstücks liegt die neugeplante Klimasiedlung. Westlich des Grundstückes liegt die Ludgerus Sporthalle und die St. Ludgerus Grundschule. Im Süden wird das Grundstück von der Ibbenbürener Straße gerahmt. Im Osten befindet sich die Feuerwache. Geplante Maßnahmen Der Entwurf umfasst einen ca. 57,00 m langen und knapp 16,50 m tiefen und flächeneffizienten Riegel. Dieser ordnet sich im Inneren in einen Hauptkern und zwei Bürobereiche mit Nebenräumen in der Mittelachse. Das kompakte Gebäude gliedert sich in drei oberirdische Geschosse und ein Kellergeschoss. Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 3.825 m². Das Gebäude soll laut Ratsbeschluss als Effizienzhaus 40 ausgeführt werden. Um die Stufe KfW-EG 40 erfüllen zu können sind die Kriterien der Nachhaltigkeit Zertifizierung QNG nach DGNB einzuhalten. Die Zufahrt zu dem geplanten Gebäude erfolgt über die neu zu errichtende Planstraße, die über die Uferstraße erreichbar ist. Mittig des Baukörpers befindet sich der Haupteingang, zugänglich aus Richtung der Ibbenbürener Straße. Ein weiterer Zugang befindet sich auf der Nordseite nahe dem geplanten Parkplatz. In diesem rückwärtigen Bereich wird das Gelände so angehoben, dass ein barrierefreier Zugang über eine Rampe möglich ist. Neben den beiden Haupteingängen an den Längsseiten befinden sich zwei Nebeneingänge auf den Stirnseiten. Das Gebäude wird ab dem Erdgeschoss in Holz-Hybrid Bauweise und im Untergeschoss in Massivbauweise errichtet. Das Treppenhaus sowie der Aufzug sind massive, aussteifende Elemente. Für die Deckenkonstruktion ist eine von unten sichtbare Brettsperrholzdecke geplant. Der Deckenaufbau umfasst neben einer geringen Betonschicht auf der Holzdecke, einen Hohlraumboden sowie Heizestrich. Die Ausführung der Fassade wird als vorgehängte, hinterlüftete Holzfassade aus vorgegrauten Holzbrettern (Lärche) in verschiedenen Breiten als Boden-Deckel- und Stulpschalung mit Holz-Aluminium-Fenstern als Integralfenster ausgeführt. Der Sonnenschutz erfolgt über eine außenliegende Raffstoreanlage. Die Qualitäten der Wandoberflächen der Holzrahmenbauinnenwände sollen in den Foyerflächen, flurseitig und alle Außenwände als sichtbare Holzflächen, Brettschichtholz, Weißtanne, 1-fach lasiert weiß, transparent ausgeführt werden. Im Foyer und den Besprechungsräumen sind Wandabsorber als Holzwolle-Akustikplatten, sehr fein strukturiert vorgesehen. Die Treppenhauswände verbleiben beidseitig (Treppenhaus und Foyer/Flur) in Sichtbeton SB 3. Die Stahlbetonwände des Aufzugs werden ebenfalls außenseitig in SB 3 ausgeführt. Die Trennwände zum Bürgerbüro, Sekretariat, Besprechungsraum sind verglaste Systemtrennwände, für große Besprechungsräume und Wahlbüro sind mobile Trennwände vorgesehen. Trennwände der Büros als Metallständerwand Q3 gespachtelt mit Anstrich. Es gibt Bürotrennwände mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz. Die nicht öffentlichen Räume im Keller erhalten eine Fugenspachtelung und Anstrich. Die Böden der öffentlichen Zonen sind als Hochkantlamellenparkett Eiche geölt, 10mm, die Treppen als Naturstein, Anröchter grün, und öffentlich zugängliche Flure als Linoleum geplant. Sonstige Flure und Büros werden mit Hochflorteppich aus Kunstfasern in Objektqualität ausgestattet. Alle Sanitärbereiche (WC's, Dusche) erhalten auf dem Boden und hinter den Sanitärgegenständen einen Belag aus hochwertigem Steinzeug, glasiert. In allen nicht öffentlichen Räumen des Untergeschosses wird eine 2k-Beschichtung ausgeführt. Die Deckenoberflächen der Brettsperrholzdecken verbleiben, wenn keine raumakustischen Maßnahmen erforderlich sind, holzsichtig, 1-fach lasiert weiß. In den Kernzonen (innenliegende Nebenräume, WCs) sind geschlossene Abhangdecken geplant. Stahlstützen und Träger sollen, sofern nicht in andere Bauteile integriert, mit Brandschutzbeschichtung beschichtet werden und sichtbar bleiben. Die Flurabschlusstüren sind Aluminium-Rohrrahmentüren pulverbeschichtet mit Glasfüllung z.T. mit Brandschutzanforderungen, die Bürotüren sind geschlossen geplant und erhalten ein verglastes Seitenlicht. Das Dach ist extensiv begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Darüber hinaus ist auf dem Dach eine Dachterrasse geplant. Neben dem Treppenaufgang befinden sich ein Abstellraum und eine Technikeinhausung als wettergeschützte Einhausung. Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt durch das neu geplante kalte Nahwärmenetz, welches durch das SWTE-Netz im Zuge der Erstellung des neuen Baugebietes äUferquartierô errichtet wird. Dabei wird die Heizenergie mittels Erdwärmesonden und entsprechender Wärmepumpentechnik bereitgestellt. Die zuletzt genannte Technik wird innerhalb des neuen Rchnathauses verortet.
Projektbeschreibung
Baustellenordnung Diese Baustellenordnung gilt für die Ausführung der beschriebenen Bauleistungen für alle objektbeteiligten Firmen, deren Mitarbeiter und Nachunternehmer. Sie soll den störungsfreien Bauablauf fördern und ersetzt nicht die sicherheitsrelevanten SiGeKo-Anforderungen und die Regelungen der Projektbeschreibung. 1. Allgemeines 1.1 Zusammenwirken mit anderen Gewerken Die Leistungen des AN stehen in direktem Zusammenhang mit anderen Gewerken bzw. Fachlosen. Der AN hat daher seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch und zeitlich berühren, so abzustimmen, dass die eigenen Leistungen und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführung und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind zu berücksichtigen. Nach Einbau von Unterkonstruktionen muss anderen Gewerken ausreichend Gelegenheit gegeben werden etwaig erforderliche Leistungen auszuführen. 1.2 Gefahrstoffe Die etwaige Lagerung von Gefahrstoffen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Projektleitung des AG. 1.3 Videoüberwachung Zur Gewährleistung der Sicherung und zum Schutz von Personen kann in bestimmten Bereichen eine Videoüberwachung durch den AG erfolgen. Die Videoüberwachung erfolgt durch ein automatisches Bewachungssystem. Die Bereiche sind mit Hinweisschildern markiert. Die Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung von Videodaten erfolgt ausschließlich im AG-internen Kreis und nur durch einen legitimierten und eingeschränkten Personenkreis. Das Datenmaterial wird nicht an Dritte weitergegeben. 2. Baustelleneinrichtung Die Aufgaben des AN bzgl. der Baustelleneinrichtung sind unter "ZTV Baustelleneinrichtung" genauer erläutert. 3. Ordnung und Sauberkeit Der AN hat die eigenen Arbeitsbereiche arbeitstäglich in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten. Brennbares Verpackungsmaterial muss vom AN unverzüglich entsorgt werden. Kommt der Arbeitnehmer dem an zwei aufeinander folgenden Arbeitstagen nicht nach, behält sich der Arbeitgeber vor dies durch Dritte erledigen zu lassen und entstandene Kosten an den Auftragnehmer weiterzubelasten. 4. Arbeitsschutz 4.1 Verantwortung des AN Grundsätzlich ist der AN alleinverantwortlich für die Einhaltung der Arbeitssicherheit für sich, seine Mitarbeiter und Nachunternehmer. Bei offensichtlicher Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften sowie bei ersichtlichen Unfallgefahren (auch Alkohol/Rauschmittelkonsum) kann die AG-Bauleitung die sofortige Einstellung der Arbeiten und entsprechende personelle Baustellenverweise erteilen. Daraus resultierende Kosten trägt der AN. 4.2 Bauseitige Sicherheitseinrichtungen Bauseitige Sicherheitseinrichtungen dürfen vom AN nicht eigenmächtig verändert werden. Offensichtliche Mängel an solchen Einrichtungen hat der AN unverzüglich der Bauleitung des AG zu melden. Bis zur Beseitigung der Gefahr ist der betroffene Bereich zu meiden. 4.3 Gefährdung Dritter Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass alle Gefahren für Dritte ausgeschlossen werden. 5. Lärmschutz Neben der Einhaltung der gesetzlichen Lärmschutzvorschriften ist Lärm seitens des AN auf ein unvermeidbares Minimum zu reduzieren. Der AN hat die Baustelle so einzurichten und zu betreiben, dass entsprechend dem Stand der Technik nur geräuscharme Geräte und Baumaschinen eingesetzt werden. Es dürfen ausschließlich Maschinen eingesetzt werden, die den Anforderungen der Baumaschinenlärmverordnung (siehe hierzu Bundes-Immissionsschutzverordnung) und dem neuesten Stand der Schallschutztechnik entsprechen. Während arbeitsfreien Zeiten (z. B. Arbeitsunterbrechungen und Stillständen, etc.) sind die Maschinen abzuschalten. Lärmintensive Arbeiten (Stemmarbeiten, schallübertragende Bohrarbeiten, etc.) sind mit der Bauleitung des AG rechtzeitig vorher abzustimmen. 6. Hygiene Es sind die tagesaktuellen, gesetzlichen Regelungen (z.B. Hygieneetikette und Abstandsgebote) zum Umgang mit der Corona Pandemie zu beachten. Für die jeweiligen gesetzlichen Regelungen sind vom AN Gefährdungsbeurteilungen zu entwickeln und auf der Baustelle umzusetzen. Bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes ist Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Vom AN sind sowohl an den Tagesunterkünften, als auch an den jeweiligen Arbeitsplätzen auf der Baustelle ausreichend Möglichkeiten zum Waschen und Desinfizieren der Hände vorzusehen. Bei gesetzlichem Bedarf ist auf der Baustelle ist täglich eine Anwesenheitsliste zu führen. Der jeweilige Arbeitsplatz ist sauber zu halten und regelmäßig nach Erfordernis zu reinigen. Aufwirbeln von Staub ist zu vermeiden bzw. auf ein Minimum einzuschränken. Für die Entsorgung von staubenden Abfällen sind geschlossene Schuttrutschen und geschlossene Schuttcontainer zu verwenden. Das Ablasen mit Druckluft zu Reinigungszwecken ist unzulässig. Stauberzeugendes Lagergut (z. B. Sand, Bindemittel, etc.) sind im Innen- und Außenbereich durch Folien abzudecken. Ansaugöffnungen von Lufttechnischen Anlagen sind vor Staub zu schützen. Geschlossene Türen sind geschlossen zu halten und dürfen nicht offengehalten werden (z. B. Keile, o. Ä.). Bei Stemmarbeiten ist die Staubentwicklung mit ausreichender Befeuchtung zu minimieren. Steht keine Befeuchtungsmöglichkeit zur Verfügung, muss der anfallende Staub bei der Durchführung abgesaugt werden. Auf der Baustelle ist die Nahrungsaufnahme des AN (z. B. Pausenmahlzeiten) nicht gestattet. Der Verzehr von Nahrungsmitteln ist ausschließlich in den Tagesunterkünften gestattet. 7. Notfallmanagement 7.1 Erste Hilfe Siehe Allgemeine Baustelleneinrichtung Pos. "Erste-Hilfe-Container" nach Arbeitsstättenrichtlinie. 7.2 Meldepflichten Alle Arbeitsunfälle des AN sind der Bauleitung des AG unverzüglich zu melden.
Baustellenordnung
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAV) 1. Ausführung 1.1 Planunterlagen des AG/Fachplaners Dem AN werden die erforderlichen Planunterlagen vom AG bzw. der Architekten und etwaiger weiterer Fachplaner generell nur als PDF-Datei bzw. dwg-Datei über das Projektkommunikationssystem äAWAROô zur Verfügung gestellt. Es ist eine ausreichende Anzahl an auszudruckenden Plänen einzukalkulieren. Die Unterlagen müssen innerhalb von einem Werktag auf der Baustelle zur Verfügung stehen. Für fehlerhafte Montagen durch veraltete Planung haftet der Unternehmer. 1.2 Detailterminpläne Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung einen detaillierten Einzelterminplan anzufertigen, aus dem die auszuführenden Leistungen, Zwischentermine sowie die Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte (nach Geschossen und Bereichen getrennt) hervorgehen, und dem AG bzw. der Bauleitung zur Genehmigung als PDF-Datei vorzulegen. Dieser Terminplan hat auch alle im Zuge des Aufklärungsgespräches vereinbarten Einzel- und Vorlauffristen zu beinhalten, die der AN bis zum Beginn seiner Arbeiten auf der Baustelle benötigt. 1.3 Rückbaumaßnahmen Alle Rückbaumaßnahmen sind erst auf besondere Anweisung der Projektleitung des AG vorzunehmen. 2. Abnahme Seitens des Auftraggebers wird gemäß VOB/B º 12 Abs. 4 eine förmliche Abnahme verlangt. 3. Angaben zur Baustelle 3.1 Baustellenbesichtigung Es wird empfohlen vor Abgabe des Angebotes die Baustelle zu besichtigen, sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen und sich umfassende Kenntnisse über Lage, Zustand, Platzsituation, Zufahrt und alle weiteren, seine Kalkulation beeinflussenden, Faktoren zu verschaffen. 3.2 Baustellensprache Die Baustellensprache ist deutsch. Der AN verpflichtet sich an der Baustelle ständig mind. eine Aufsichtsperson mit guten Fachkenntnissen bzgl. des eigenen Gewerkes und Erfahrungen für die beauftragten Arbeiten vorzuhalten. Diese Person muss die Fachkenntnisse nachweisen können und sicher im Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift sein. 3.3 Baustellenbesprechungen Der AN (Projektleiter oder Vorarbeiter) hat an den wöchentlichen Baustellenbesprechungen während der Vertragslaufzeit teilzunehmen. Sofern der AN einen Vertreter zur Baustellenbesprechung entsendet, muss dieser Handlungs- und Entscheidungsbevollmächtigt sein. Die Anwesenheit an den Baustellenbesprechungen wird nicht gesondert vergütet. Sollte der AN nicht an einer Baustellenbesprechung teilnehmen, berechtigt dies den AG einen Rechnungsabzug, in Höhe des Stundenverrechnungssatzes eines Facharbeiters multipliziert mit der Besprechungsdauer oder psch. 100Ç netto, vorzunehmen. 3.4 Arbeitsbereiche Die Arbeitsbereiche des AN müssen bis zum Abschluss der Arbeiten ausreichend abgesperrt sein. Alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (auch während der Dunkelheit) müssen vom AN getroffen werden. Sollten bauablaufbedingt Absperrungen, Gerüste o. ä. demontiert werden müssen, ist vorab die Bauleitung und der SiGeKo zu informieren. Nach Abschluss der Arbeiten oder zum Arbeitsende sind entsprechende Vorrichtungen wieder zu montieren.Die Arbeitsbereiche des AN und alle übrigen benutzten Flächen sind sauber zu halten, die Arbeitsbereiche sind nach Abschluss der Arbeiten bzw. Räumung der Baustelle erforderlichenfalls in den vorherigen Zustand zu versetzen. 3.5 Bilddokumentation des Bauvorhabens Der Auftraggeber behält sich das Recht eine Webcam oder Baustellenkameras zur Bilddokumentation / Baustellenbewachung mittels Standbilder zu installieren. Diese erstellen in einen Abstand von mind. 10 min Standbilder, diese dienen ausschließlich zur Dokumentation und Archivierung des Baufortschrittes bzw. zur Baustellenbewachung. Die Vorgaben zur Speicherung personenbezogener Daten gem. der DSGVO werden durch den AG eingehalten. Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe keine Einwände gegen eine vorgenannte Bilddokumentation durch den Auftraggeber zu haben. 3.6  Vermessungsleistungen Die Übertragung der Gebäudehauptachsen erfolgt durch den Vermesser des AG. Die Absteckung wird inkl. der Absteckungsgrundlagen an den AN übergeben. Diese Leistungen gehen in die Risikosphäre des AN über, d.h. eine Entfernung der Absteckungspunkte durch Dritte (bspw. Vandalismus) und wiederholtes Einmessen aus bauablaufbedingten Gründen müssen vom AN auf eigene Kosten durchgeführt werden. Alle weiteren für die Erbringung der Vertragsleistung erforderlichen Vermessungsleistungen sind vom AN im Rahmen der Baustelleneinrichtung durchzuführen. Das Setzen von Meterrissen in den Etagen wird per Stückzahl in gesonderter Position vergütet. Ort und Lage der Meterrisse hat der AN vor Beginn der Leistungserbringung mit der zuständigen Bauleitung des AG abzustimmen. 3.7   Sicherungsmaßnahmen Umweltschutz Der AN führt alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Landschaft und der Umwelt während der Bauzeit durch. Hierzu gehört auch die Beachtung sämtlicher Vorschriften für Lärmschutzeinrichtungen an Maschinen und ähnlichen Geräten, die auf der Baustelle verwendet werden.BewachungDer AN ist für die Sicherung seiner bereits fertig gestellten Leistung sowie seiner Materialien, Unterkünfte usw. verantwortlich. Der AG ist nicht für die Bewachung und Sicherung verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinem Grundstück befinden. 3.8  Bodengutachten Die dem LV beigefügten Berichte und Erläuterungsberichte werden mit Angebotsbestandteil. Die beschriebenen technischen Spezifikationen und Maßnahmen sind für den vom AN anzubietenden Leistungsbereich einzurechnen. 4.Ausführungsunterlagen 4.1 Unstimmigkeiten der Ausführungsunterlagen Vor Beginn der Arbeiten hat der AN die Maße der Zeichnungen auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Der AN hat Unstimmigkeiten in den Ausführungsunterlagen der Planungsbeteiligten dem AG oder seinem Vertreter vor Ausführung unverzüglich anzuzeigen. Der AN haftet für Schäden, die durch nicht rechtzeitige Verständigung mit dem AG bzw. seines Vertreters entstehen. Der Auftragnehmer ist für die richtige Einhaltung der Maße verantwortlich. 5. Ausführung 5.1 Toleranzen Sofern in den jeweiligen Positionen nichts anderes festgelegt ist, gilt für Ebenheitstoleranzen die DIN 18202, Tabelle 3 mit erhöhten Anforderungen an die Ebenheit.Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner Leistungen hier von abweichende Toleranzen fest, so hat er den AG umgehend und schriftlich zu informieren, inkl. der sich daraus ergebenden Konsequenzen (z. B. Änderung der Konstruktion, Kosten, etc.). 5.2 Bestehende Versorgungsleitungen Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen u. ä. beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu informieren. 5.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutz Vom Bauherrn wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung beauftragt. Der AN hat den Forderungen des SiGeKo Folge zu leisten. Ferner sind dem SiGeKo erforderliche Nachweise, Prüfbescheinigungen, Anwendungsbescheinigungen, Gefahrenbeurteilung, Meldebogen etc. in 1-facher Anzahl in Papier und als PDF-Datei auszuhändigen.Der Auftragnehmer hat sich zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei dem zuständigen SiGeKo anzumelden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich und seine Mitarbeiter in den SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) einweisen zu lassen und vor seiner Arbeitsaufnahme etwaige Gefährdungsanalysen der Leistungen an den Koordinator schriftlich (mindestens 2 Wochen vorher) vorzulegen. 5.4 Fachbauleitung Brandschutz Zur ordnungsgemäßen Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und zur Sicherstellung der qualitativen Ausführung des Brandschutzes auf der Baustelle setzt der AG eine Fachbauleitung Brandschutz mit stichprobenartigen Kontrollen ein. 5.5 Arbeitsgeräte Die Wahl der zum Einsatz kommenden Geräte obliegt dem AN. Er hat sich jedoch an die geltenden Richtlinien und Bestimmungen zu halten. Jegliche Einrüstungen, Hilfskonstruktionen und Abstützungen sind, soweit sie nicht ausdrücklich ausgewiesen sind, in die EP einzukalkulieren. 5.6 Bautageberichte Der AN hat täglich Bautageberichte zu erstellen. Darin sind folgende Punkte aufzuführen:Detaillierte Beschreibung über die täglichen Arbeiten an Bauteil, Bauabschnitt, Geschoss und RaumBericht über die Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte, Name und Berufsgruppe GeräteeinsatzTemperaturen und Witterungsverhältnisse während der Arbeitszeit MateriallieferungenBesondere VorkommnisseDie Bautagesberichte sind wöchentlich der Objektüberwachung, einzureichen. 5.7 Hausrecht Der AG, oder bei Abwesenheit sein Vertreter, üben auf der Baustelle dass allgemeine Hausrecht aus. 6. Sonstiges 6.1 Dokumentation Zum Objektabschluss ist eine umfassende Objektdokumentation zu jedem Titel mit Angabe aller verarbeiteten Materialien inkl. Produktdatenblätter, Bestands- und Revisionspläne, Lieferscheine, Fachunternehmererklärung, Bedienungsanleitungen und entsprechende Pflegeanleitungen mindestens 3-fach in Papier Ausfertigung sowie einmal in digitaler Form an den AG zu übergeben. Die Inhalte der Objektdokumentation sind vor deren Erstellung mit der Bauleitung und dem AG abzustimmen. Ein Anspruch auf Schlusszahlung besteht erst nach vollständiger Vorlage und Prüfung der Dokumentation. Nach Abstimmung mit dem AG kann diese Anzahl auch um die vom AG gewünschten Exemplare reduziert werden. 6.2 Planradar Die Objektüberwachung des AG wird das Mängelmanagement für dieses Bauvorhaben mit der Software Planradar (https://www.planradar.com/de/) durchführen. Der AN erhält hierfür einen kostenlosen Auftragnehmerzugang. Der AN hat das System für dieses Bauvorhaben zu nutzen und Mängel mittels integrierter Fotodokumentation freizumelden. Sollte der AN das System nicht nutzen, ist der AG berechtigt die entstehenden Mehraufwendungen dem AN in Rechnung zu stellen.
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAV)
DGNB Zertifizierung (allgemeine Vorbemerkungen) Produktübergreifende Anforderungen Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen legen besonderen Wert auf eine nachhaltige Baustoffauswahl, die sich durch Gesundheits- und Umweltverträglichkeit auszeichnet und mit einer nachhaltigen baulichen Umsetzung kombiniert wird. Nachfolgend sind die allgemeinen Anforderungen und Leitprinzipien dargelegt, die als Orientierung für die einzuhaltenden Standards und Maßnahmen dienen: 1.Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten Schadstofffreiheit: Bauprodukte sollten frei von gesundheitsgefährdenden Substanzen sein. Dazu gehören insbesondere flüchtige organische Verbindungen (VOCs), Schwermetalle, Weichmacher (Phthalate) und Formaldehyd, die in vielen herkömmlichen Baustoffen vorkommen. Diese Stoffe können die Raumluft belasten und gesundheitliche Beschwerden.Emissionen in die Raumluft: Bauprodukte müssen emissionsarm sein, um die Innenraumluftqualität zu verbessern. Produkte mit Zertifikaten wie z.B. dem Blauen Engel oder dem Europäischen Umweltzeichen sind häufig gekennzeichnet durch ihre geringe Schadstofffreisetzung. Hypoallergene Materialien: Baustoffe, die keine allergieauslösenden Stoffe enthalten, sind besonders in sensiblen Bereichen (z.B. Wohnräume, Schulen, Krankenhäuser) wichtig.Schallschutz und Akustik: Akustische Eigenschaften von Bauprodukten tragen zum Wohlbefinden bei. Produkte, die für guten Schallschutz sorgen, fördern ein gesundes Raumklima, indem sie Lärmbelastung minimieren.Geruchsneutralität: Bauprodukte, die keine unangenehmen oder gesundheitsschädlichen Gerüche abgeben, tragen ebenfalls zur Wohnqualität bei.Antimikrobielle Eigenschaften: In Bereichen mit hohen hygienischen Anforderungen, wie Krankenhäusern oder Küchen, können Bauprodukte mit antimikrobiellen Oberflächen zur Gesundheitsförderung beitragen.Zur Sicherstellung der Qualität der gewählten und eingesetzten Bauprodukte werden Messungen am Blower-Door-TestLuft-Schadstoffmessungggf. Trittschall, Thermografie, Lichtmessung2. Umweltverträglichkeit von BauproduktenRessourcenschonung: Bauprodukte sollten aus nachwachsenden oder recycelbaren Materialien bestehen, um die Nutzung endlicher Ressourcen zu minimieren. Holz, Lehm und Naturfasern wie Hanf oder Jute sind Beispiele für nachhaltige Baumaterialien. Auch Produkte, die aus recycelten Materialien wie recyceltem Beton oder Kunststoff gefertigt sind, tragen zur Ressourcenschonung bei.CO?-Bilanz: Die CO?-Emissionen, die während der Produktion, des Transports und der Entsorgung von Bauprodukten anfallen, sollte möglichst gering sein. Materialien mit geringem Energieaufwand in der Herstellung und aus lokal verfügbaren Rohstoffen sind hier zu bevorzugen. Holzprodukte, die Kohlenstoff während ihres Wachstums speichern, können zur Reduktion des CO?-Ausstoßes beitragen.Langlebigkeit und Lebenszyklus:Bauprodukte sollten eine lange Lebensdauer haben, um ihre Umweltbelastung über die Zeit zu minimieren. Ein geringer Wartungsaufwand und lange Nutzungsdauer verringern die Notwendigkeit für häufige Erneuerungen, was Ressourcen schont und Abfälle reduziert.Recyclingfähigkeit: Bauprodukte sollten am Ende ihres Lebenszyklus wiederverwertbar oder leicht abbaubar sein, um die Abfallmenge zu reduzieren. Eine cradle-to-cradle-Philosophie, bei der Materialien nach der Nutzung vollständig recycelt werden, ohne ihre Qualität zu verlieren, ist hier ideal.Energieeffizienz: Bauprodukte wie Dämmstoffe tragen direkt zur Energieeinsparung bei. Sie helfen, den Heiz- und Kühlbedarf zu senken, was wiederum den Energieverbrauch und die damit verbundenen Umweltbelastungen reduziert.Niedriger Wasserverbrauch: Bei der Produktion von Bauprodukten sollte auf einen geringen Wasserverbrauch geachtet werden. Auch Produkte, die helfen, den Wasserverbrauch im Betrieb eines Gebäudes zu reduzieren, wie wassersparende Armaturen oder Systeme zur Grauwassernutzung, tragen zur Nachhaltigkeit bei.Vermeidung von Umweltbelastungen durch Herstellung: Bauprodukte sollten möglichst umweltschonend hergestellt werden. Das bedeutet, dass bei der Produktion auf die Minimierung von Schadstoffen, Abwasser und Emissionen geachtet wird. Auch eine möglichst geringe Umweltbelastung durch den Abbau der Rohstoffe ist ein wichtiger Aspekt.Die Anforderung der allgemeinen Produktdokumentation und Deklaration von SVHC und Bioziden ist grundsätzlich übergreifend für alle verbauten Bauprodukte zu erbringen: Bodenbeläge Wandbeläge, Bauplatten und Konstruktionsholz für den Innenbereich Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend nicht mineralischen Oberflächen (Holz, Metalle, Kunststoffe)Oberflächenbeschichtungen auf überwiegend mineralischen Oberflächen Kleb- und DichtstoffeVerlegewerkstoffeMetallbleche und (Korrosions-)Schutzbeschichtungen für Metalle, MetallprodukteBitumenprodukte zur Abdichtung HolzschutzmittelPVC-ProdukteDämmstoffe und Ortschäume KältemittelBetontrennmittelZur Produktdokumentation und Deklaration von SVHC und Bioziden für alle Materialien und Hilfsstoffe die im Zuge dieser Leistungsbeschreibung in das Gebäude eingebaut oder eingebracht werden, sind mindestens nachfolgend aufgeführte Dokumente und Deklarationen hierfür vorzulegen:HerstellerProduktnameProduktdatenblatt (PDB) / Technisches Merkblatt (TM), Leistungserklärung (LE) mit Herstellername und ProduktbezeichnungSicherheitsdatenblatt (SDB) für Stoffe und Gemische im Sinne der europäischen Chemikalienverordnung REACH ((EG) Nr. 1907/ 2006) oder wenn der Hersteller ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stelltabZ aus Umwelt- oder Gesundheitsschutzgründen / ETA u.a. (? DIBt / Flyer Technische Nachweise), sofern diese für das Produkt nach Bauproduktenrecht vorgeschrieben sindStoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte äKandidatenlisteô) aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro EinzelstoffSofern in der Leistungsbeschreibung für bestimmte oder alle Produktgruppen SVHC oder biozide Wirkstoffe ausgeschlossen wurden, ist anstelle einer Deklaration der Nachweis zu erbringen, dass diese Stoffe nicht enthalten sind. Sind bei einem Produkt mit Umweltzeichen oder Gütesiegel (z. B.: Emicode, Blauer Engel DE-UZ) SVHC ausgeschlossen, muss kein weiterer Nachweis für die Deklaration der SVHC erhoben werdengeeignete Nachweisdokumente für Produkte, die gemäß Leistungsbeschreibung keine SVHC als Inhaltsstoffe enthalten dürfenDeklaration aller Inhaltsstoffe, die nach Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU als Biozid-Produkte oder Biozide Wirkstoffe einzustufen sind, mit Angabe von Konzentration und Wirkstoffen (entfällt für Produkte mit Umweltzeichen oder Gütesiegel wie z.B. Blauer Engel DE-UZ, die Biozide ausschließen)geeignete Nachweisdokumente für Produkte, die gemäß Leistungsbeschreibung keine Biozide als Inhaltsstoffe enthalten dürfenallgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), sofern diese baurechtlich für die Produktgruppe vorgeschrieben ist oder für das angebotene Produkt erteilt wurdeETA oder Bewertung der Leistung in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 30 bzw. Art.43 BauPVO qualifizierten Stelle (alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen), sofern dieser Nachweis baurechtlich vorgeschrieben istUmweltzeichenzertifikate mit aktuellem Gültigkeitsdatum, sofern diese in der Leistungsbeschreibung als Nachweis gefordert sind oder für das angebotene Produkt erteilt wurdenweitere Dokumente, Prüfzeugnisse und Nachweise zu Inhaltsstoffen und Eigenschaften des Produkts auf der Baustelle und im eingebauten Zustand, auf Anforderung durch den AuftraggeberAlle Dokumente sind gegliedert nach den LV-Bereichen und -Positionen zu nummerieren, zusammenzustellen und digital mit einem Inhaltsverzeichnis als einzelne pdf-Dateien einzureichenNachhaltiges Bauen zielt darauf ab, in allen Phasen des Gebäudelebenszyklus den Energie- und Ressourcenverbrauch zu minimieren. Besonders wichtig sind Bauausführung und -prozesse, da sie direkt die Umwelt beeinflussen. Ziel ist es, Umweltauswirkungen zu verringern und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen.Wertstoffoptimierte BaustelleDie gesetzlichen Mindestvorschriften werden erfüllt. Die Baustoffe werden in mineralische Stoffe, Wertstoffe, gemischte Baustellenstoffe und Gefahrenstoffe getrennt.Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S.1462)Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz) vom 14. Mai 1993LandesabfallgesetzeDie jeweiligen städtischen SatzungenLärmarme BaustelleDie Anforderungen an den Lärmschutz zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften werden erfüllt:º 27 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (BGB1I S. 721), neugefasst durch die Bekanntgabe vom 14. Mai 1990 (BGB1 III 2129-8)32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung - 32.BImSchV)Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen vom 19. August 1970Landes-ImmissionsschutzgesetzeAusführungsvorschrift en zu Landes-ImmissionsschutzgesetzenEG 2000, Richtlinie über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen Outdoor-Richtlinie 2000/14/EGStaubarme BaustelleMaschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird, soweit technisch möglich, verhindert. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt.Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem Stand der Technik.Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft.Bodenschutz auf der BaustelleUm Boden, Vegetation und Grundwasser vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen, sollen Stoffe vermieden werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt gefährden.Es wird sichergestellt, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird.Es wird sichergestellt, dass keiner der in den hier gelisteten H-Sätzen gekennzeichneter Stoff in Kontakt mit der Umwelt kommt:H400 Sehr giftig für WasserorganismenH410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger WirkungH411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger WirkungH412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger WirkungH413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger WirkungH420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren AtmosphäreDokumentationen der Bauleitung bestätigen den Bodenschutz während der Bauphase.
DGNB Zertifizierung (allgemeine Vorbemerkungen)
DGNB Zertifizierung (Zusätzliche Vorbemerkungen, Holz) Hölzer und Holzprodukte aus regionaler bzw. europäischer Forstwirtschaft sowie weltweit tropische, subtropische und boreale Hölzer dürfen nur dann verwendet werden, wenn vom Lieferanten des Holzes / des Holzproduktes durch Vorlage eines Zertifikates die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird.Für mindestens 80 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe ist der Nachweis auf Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu führen. Dies wird durch Vorlage eines anerkannten Zertifikates und des zugehörigen CoC-Zertifikates nachgewiesen.PEFC-Zertifikate (Programme für Endorsment of Forest Certification Schemes) und das zugehörige Handelszertifikat "chain of custody" für mitteleuropäische HölzerFSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council) und das zugehörige Handelszertifikat "chain of custody" für tropische, subtropische oder boreale Hölzerggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden.Lieferschein der zertifizierten Hölzer bzw. Holzwerkstoffe
DGNB Zertifizierung (Zusätzliche Vorbemerkungen, Holz)
0205 Wandverkleidung
0205
Wandverkleidung
0205.0010 Innenverkleidung Weißtanne Herstellen, Liefern und Montieren einer nicht sichtbar befestigten Innenverkleidung der Außen- und Innenwände mit einer Dreischicht-Holzplatte, Oberfläche WeißtanneWeißtanne 3-S MassivholzplatteQualität A/B Rift/HalbriftCE EN 13986, SWP/2 S - L3,Mittellage Fichte, Sort. nach EN 13017-1 d=15mm,Oberflächengüte geschliffenraumhohe Formate mit Schattenfuge, vertikale Stöße mit angefasten Plattenkanten, Befestigung mit rückseitig an der Platte montierten Pfalzleisten, Abstände und Verschraubung gem. stat. Vorgaben des Systemherstellers.Produkt der Planung: Dold oder gleichwertig <[TB63]>
0205.0010
Innenverkleidung Weißtanne
1.150,00
0205.0020 Innenverkleidung Weißtanne, Außenwand längseite Wandverkleidung im Bereich der Außenwänden zwischen den vertikalen Stützen der Tragkonstruktion montiert. Breite:          bis 1,20m Höhe:           bis 3,00m Es ist je eine Fensteröffnung zwischen zwei Stützen mit einzukalkulieren. Zwischen Stütze und Fenster ist eine breite von ca. 7cm anzunehmen Siehe Detail:706_5_--_DE_--_110_00
0205.0020
Innenverkleidung Weißtanne, Außenwand längseite
345,00
0205.0030 Zulage Innenverkleidung Fenster Zulage Innenverkleidung im Bereich Fenster (umlaufend) liefern und montieren. Eckausbidlung 90°, stumpf gestoßen, inkl. Unterkonstruktion und aller notwendigen Befestigungsmittel für eine verdeckte Montage. Fensterhöhe: bis 1,20 m Fensterhöhe: bis 2,20 m Siehe Detail:706_5_--_DE_--_110_00
0205.0030
Zulage Innenverkleidung Fenster
280,00
lfdm
0205.0040 Schattenfuge, schwarz, EPDM-Band Hinterlegen der Schattenfugen der vorbeschriebenen Plattenverkleidung mit einem schwarzen EPDM-Band, 60mm breit, mit Selbstklebestreifen. Ausführung in den oberen, unteren Fugen sowie in den Innenecken.
0205.0040
Schattenfuge, schwarz, EPDM-Band
500,00
lfdm
0205.0050 Zulage Kantenbearbeitung Zulage zur Vorposition für das umlaufende Anschleifen der Plattenkanten (vierseitg) ("gebrochene Kante") einschl. Versiegelung.
0205.0050
Zulage Kantenbearbeitung
1.625,00
lfdm
0205.0060 Zulage Innenverkleidung Türlaibungen Zulage Innenverkleidung in Laibungen.
0205.0060
Zulage Innenverkleidung Türlaibungen
35,00
lfdm
0205.0070 Zulage Innen- / Außenecke Zulage Innen- / Außenecke als 45° gefaste Ecke.
0205.0070
Zulage Innen- / Außenecke
55,00
lfdm
0205.0080 Lasur Innenwandverkleidung Herstellen einer Beschichtung der inneren Wandverkleidung mit einem 2-schichtigen Auftrag einer Holzlasur. Diffusionsoffene Lasur für Holzbeschichtung im Innenbereich Eigenschaften: mineralisch matt, lasierend, diffusionsoffen, nicht filmbildend, ökologisch, lösemittel- und                            weichmacherfrei, keine gesundheitsschädlichen Emissionen (TÜV-geprüft), lichtecht und UV-beständig, farbtonstabil Farbton:            weiß Die Lasur ist vor Ausführung zu bemustern und vom AG freizugeben. Produkt der Planung: Lignopro 841 matt, Koch und Schulte                                       oder gleichwertig <[TB63]>
0205.0080
Lasur Innenwandverkleidung
1.050,00
0205.0090 Anarbeiten von Stahltägern Formschlüssiges anarbeiten der Inneverkleidung an Stahltägern Profile: HEA/ HEB/ HEM
0205.0090
Anarbeiten von Stahltägern
36,00
Stk
0205.0100 Innenverkleidung Weißtanne, Brüstungen Herstellen, Liefern und Montieren einer nicht sichtbar befestigten Innenverkleidung der Brüstung an den Außenwänden mit einer Holzplatte, Oberfläche Weißtanne, Zuschnittbreite ca. 90-95mm, Weißtanne 3-S Massivholzplatte Qualität A/B Rift/Halbrift CE EN 13986, SWP/2 S - L3, Mittellage Fichte, Sort. nach EN 13017-1 d=15mm, Oberflächengüte geschliffen Verdeckt Befestigung mit rückseitig an der Platte montierten Pfalzleisten, Abstände und Verschraubung gem. stat. Vorgaben des Systemherstellers. Inkl. 90° Eckausbildung und Stoß gegen Fenster. Siehe Detail:706_5_--_DE_--_111_0
0205.0100
Innenverkleidung Weißtanne, Brüstungen
15,00
lfdm
0205.0110 Innenverkleidung Weißtanne, Schürze Herstellen, Liefern und Montieren einer nicht sichtbar befestigten Innenverkleidung der Brüstung an den Außenwänden mit einer Holzplatte, Oberfläche Weißtanne, Zuschnittbreite ca. 90-95mm, Weißtanne 3-S Massivholzplatte Qualität A/B Rift/Halbrift CE EN 13986, SWP/2 S - L3, Mittellage Fichte, Sort. nach EN 13017-1 d=15mm, Oberflächengüte geschliffen Verdeckt Befestigung mit rückseitig an der Platte montierten Pfalzleisten, Abstände und Verschraubung gem. stat. Vorgaben des Systemherstellers. Inkl. 90° Eckausbildung und Stoß gegen Fenster. Siehe Detail:706_5_--_DE_--_111_00
0205.0110
Innenverkleidung Weißtanne, Schürze
36,00
lfdm
0205.0120 Mehr-/Minderkosten für die Ausführung mit einer Dreischicht-Holzplatte, Fichte.
0205.0120
Mehr-/Minderkosten für die Ausführung mit einer Dreischicht-Holzplatte, Fichte.
M
1.495,00
0205.0130 Mehr-/Minderkosten für die Ausführung mit einer Dreischicht-Holzplatte, Fichte.
0205.0130
Mehr-/Minderkosten für die Ausführung mit einer Dreischicht-Holzplatte, Fichte.
M
2.046,00
lfm