GaLa-Bau
Groß Borsteler Str. 43; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 WE
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18 Landschaftsbauarbeiten
18
Landschaftsbauarbeiten
Angaben zur Baustelle und zur Ausführung Angaben zur Baustelle und zur Ausführung, BV Groß Borsteler Str. 43 Angaben zur Baustelle und zur Ausführung, BV Groß Borsteler Str. 43 Ausführungszeit Die auf dem Deckblatt genannten Termine für den Ausführungsbeginn und das Ausführungsende sind verbindlich festgelegt und sind Vertragsbestandteil. Vor der Ausführung ist durch den AN ein Baustelleneinrichtungsplan und Bauablaufplan mit den Landschaftsarchitekten, den Bauherren / Bauherrenvertreter abzustimmen um eine Koordination mit anderen Gewerken zu optimieren. Folgende Punkte sollen ablesbar sein: - Platzbedarf für die Baustelleneinrichtung - Arbeitsrichtung der Ausführung - Aufteilug des Baufeldes in terminliche Abschnitte mit Benennung der Dauer in Wochen. Die Koordinierung um Abwicklung der Arbeiten obliegt dem AN. Es wird vorausgesetzt, die Örtlichkeit vor Angebotsaufstellung zu besichtigen, um die Anfahrbarkeit, die Gesamtsituation, sowie die Boden- und Geländeverhältnisse sicher einschätzen zu können. Ausführungsunterlagen Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet ausschließlich die Landschaftsbauarbeiten für das   Gewerk Ga-LaBau (Schnittstellen siehe Punkt 2.17) In den Langtextpositionen sind ggf. zur Veranschaulichung Abbildungen enthalten, die in der Bearbeitung der GAEB-Datei nicht sichtbar sind. Parallel zur Angebotserstellung ist daher das LV im PDF-Format zu prüfen. Dem Leistungsverzeichnis liegen die folgenden Pläne in digitaler Form bei. Diese sind ausschließlich zur Kalkulation bestimmt und nicht zur Bauausführung zu verwenden. PlanNr. Planbezeichnung LAGEPLÄNE LA01 Lageplan LA11 Übersichtsplan Pflanzung REGELDETAILS DE01 Regelaufbauten nicht unterbaut SONSTIGE PLÄNE - Kampfmittelverdachtsflächen - Leitungsplan (Waack+Dähn) für Schächte und Grundleitungen, RW und SW Dokumentation Spätestens 2 Wochen vor der Abnahme sind die Revisionsunterlagen sowie Pflege- und Wartungsanweisungen für sämtliche Leistungen als separater Ordner an die Bauleitung des AG zu übergeben. Dazu gehören insbesondere: - Materialnachweise in Form von Lieferscheinen - Produktbeschreibungen und Wartungsunterlagen für Einbauten - Pflanzlisten Art und Umfang der Revisionsunterlagen sind rechtzeitig mit dem AG abzustimmen. Auszugehen ist von 1-facher Ausfertigung in Papierform im Format DIN A4, ggf. auf DIN A4 gefaltet, farbige Vorlagen sind in Farbe abzugeben und zuzüglich im PDF-Format. Die Revisionsunterlagen sind Abnahmevoraussetzung. Bei vom Ursprungsauftrag abweichenden Materialien sind Datenblätter beizufügen. Darin ist deutlich die eingebaute Konfiguration zu benennen. (Beispiel: Oberflächenbeschaffenheit des Betonsteinmaterials, Steintyp, Format, Farbbezeichnung, etc.). Rechnungslegung siehe Allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers. ANGABEN ZUR BAUSTELLE gem.DIN 18299 01.1 Lage der Baustelle und Zugänglichkeit Belegenheit:  Groß Borsteler Str. 43, 22453 Hamburg Bundesland/Kreis:  Hamburg-Eimsbüttel Gemarkung:  Niendorf Belegenheit:  Flurstück(e): 3089 Grundstücksgröße: 849.000 m2 Die Baustelle befindet sich im hamburger Stadtgebiet. Die Baustellenzufahrt befindet sich in der asphaltierten 50 km/h-Zone Groß Borsteler Straße, ca. 400m entfernt von der B447 (Kollaustraße). Straßenbreite vor der Baustelle: zwei Fahrstreifen mit je 3,5m. Der Zugang zur Baustelle erfolgt über eine asphaltierte Baustellenüberfahrt. Die Baustellenzufahrt kreuzt einen öffentlichen Gehweg. 01.2 Besondere Belastung aus Immissionen / klimatische oder betriebliche Bedingungen Keine 01.3 Art und Lage der baulichen Anlagen (Baubeschreibung) Gebaut wird ein Wohngebäude mit 9 WE sowie ein Schuppen mit Fahrrad- und Abstellräumen Das Gebäude hat 2 Vollgeschosse. Baunull liegt bei +7,30 mNHN Das Höhenniveau des Baugeländes liegt ca. zwischen 6.80 und 7.10 mNHN Auf dem Grundstück werden 3 Stellplätze errichtet. Die Abfallentsorgung wird zwischen Zufahrt und Hauseingangsweg untergebracht. Auf dem Grundstück befinden sich keine Bestandsbäume. An der nördlichen Grenze ist eine Bestandshecke zu erhalten. Die notwendige Kinderspielfläche wird bauseits herstellt. Die Niederschlagsentwässerung wird vollständig auf dem Grundstück versickert. Hierfür sind alle Rasenflächen um ca. 20cm tiefer als die umliegenden befestigten Flächen. Größe der zu bearbeitenden Fläche ca.: 570 m2 Zusammenfassung der Leistungen, Zirkamengen: 160 m2 Betonsteinpflaster 20 m2 Rasenfugenplatten 20 m2 Terrassenplatten 20 m Entwässerungsrinnen 80 m Stabgitterzaun 140 m2 Pflanzfläche 470 m2 Rasen 18 Stk Sträucher 230 Stk Heckenpflanzen 520 Stk Stauden 01.4 Verkehrsverhältnisse und Beschränkungen Auf der Baustelle ist der Verkehr mit schwerem Gerät auf ein Minium zu beschränken, um die Bodenverdichtungen der Vegetationsflächen zu vermeiden. 01.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen keine besondere Einschränkung 01.6 Nutzbarkeit von Transportwegen /Montageöffnungen Zufahrtsbreite der Baustellenzufahrt: ca. 5 m Durchfahrtshöhe: Nicht beschränkt 01.7 Baustrom / Bauwasser / Sanitäre Einrichtungen Der AG stellt für die auszuführenden Leistungen Baustrom und Bauwasser. Für die entstehenden Kosten erfolgt eine prozentuale Umlage der Kosten. Für sanitäre Einrichtungen hat der AN selbst zu sorgen. 01.8 Lagerflächen und Baustelleneinrichtung Lagermöglichkeiten sind auf dem Baugrundstück nur sehr begrenzt vorhanden. Die Einrichtung evtl. notwendiger Parkverbotszonen gem. Bauablauf sind durch den AN eigenständig zu beantragen und in der Position der Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Transportentfernung auf der Baustelle: bis 50m. Vom AG werden nur die innerhalb der Baufeldgrenzen gelegenen Flächen zur Verfügung gestellt. Gesonderte Flächen für die Baustelleneinrichtung, Lager- und Arbeitsplätze müssen vom AN beschafft, unterhalten und geräumt werden. Gfg. sind Sondernutzungsverträge mit den jeweiligen Eigentümern bzw. Dritten zu schließen. Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen sind mit der zuständigen Naturschutz- /Umweltbehörde abzustimmen. Die vom AN vorgesehenen Plätze und Flächen sind vor der Inanspruchnahme dem AG unaufgefordert mitzuteilen Benutzte Flächen des AG oder Dritter sind vor Abschluss der Bautätigkeit wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen. Für event. Schadensersatzansprüche Dritter kommt der AN in voller Höhe auf. Freistellungserklärungen Dritter über den ordnungsgemäßen Zustand zurückgegebener Flächen sind dem AG spätestens bis zur Vorlage der Schlussrechnung zu übergeben. 01.9 Bodenverhältnisse, Baugrund Die Fläche ist nicht unterbaut. Es liegt ein Baugrundgutachten vom 09.12.2020 von der Ingenieurgesellschaft Kuhrau vor. Der Bestand weißt einen im Mittel 100cm mächtigen Oberboden- oder Auffüllungshorizont auf, darunter stehen bis zu den erkundeten Tiefen zwischen 8m teilweise 30-70cm Sande auf Geschiebelehmböden an, die Schichtenwasser führen 01.10 Wasserverhältnisse Der Grundwasserstand wird im Bodengutachten mit zwischen +4,0 und +5,0m NHN benannt. 01.11 Besondere Umweltrechtliche Vorschriften Es dürfen keine Recycling-Tragschichten verwendet werden. 01.12  Besondere Vorgaben zur Entsorgung - Keine bekannt - 01.13 Schutzgebiete, Schutzzeiten im Bereich der Baustelle durch Fachgutachten für z.B. Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes - keine - 01.14 Zu schützende Flächen und Objekte Grundsätzlich gilt die DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) Der vorhandene Baumbestand auf der Baustelle und in angrenzenden Bereichen ist zu schützen. Zu beachten ist die Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SSB 2023), diese ersetzt die bisherige RAS-LP 4. Die vorhandenen Flächen außerhalb des zu bebauenden Bereiches sind zu schützen und werden bis auf im Leistungsverzeichnis beschriebene Maßnahmen nicht bearbeitet oder verändert. Aufgefundene Grenzsteine sind zu markieren und zu schützen. 01.15 Vorhandene Anlagen, Abwasser- u. Versorgungsanlagen Eine vorhandene Stromversorgung für die Gebäude südlich des Baugrundstückes muss bestehen bleiben. Sie ist unbedingt zu schützen. Die Hauseinführung für Versorgungsleitungen ist der Planung zu entnehmen. 01.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse - Keine bekannt - 01.17 Kampfmittel Es sind keine Kampfmittel vorhanden. Die Kampfmittelfreiheit wurdem 16.10.2019 festgestellt. 01.18 Maßnahmen nach Baustellenverordnung Der AN hat jederzeit für die Baustellensicherheit zu sorgen, sowie für die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften. 01.19 Besondere Vorschriften u. Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Straßen usw. im Baustellenbereich - Keine bekannt - 01.20 Schadstoffbelastungen in Boden, Wasser, Luft Gem. LAGA-Untersuchung vom 04.12.2020 im Baugrundgutachten vom 09.12.2020 zwei Mischproben mit Z2-Werten geprüft worden. 01.21 vom AG veranlasste Vorarbeiten - Der Boden ist auf ca. -40cm unter OK fertiger Geländehöhe abgeschoben. - Die Hausanschlussleitungen der öffentlichen Versorger sind ins Gebäude geführt (Strom, Frischwasser, Abwasser, Daten, Fernwärme) - Die Grundleitungen für Schmutzwasser sowie ggf. Drainageschächte sind mit ihren dazugehörigen Schächten versetzt (+/- 20cm) und auf dem Grundstück an den Übergabeschacht angeschlossen. - Blitzschutzfahnen sind im Boden verlegt - Baumaterialien und Reststoffe sind aus dem Arbeitsbereich des AN abgeräumt - Regenfallrohre inkl. Standrohre sind an Fassade montiert. Schnittstellen zu anderen Gewerken Siehe Punkt 2.17 01.22 Andere Unternehmer auf der Baustelle Es noch weitere Gewerke des Hochbaus auf der Baustelle vertreten. Der AN hat seine Arbeiten mit anderen vor Ort tätigen Firmen zu koordinieren und seine Arbeitsabläufe darauf abzustimmen, ohne das hierfür eine gesonderte Vergütung erfolgt. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG gem. DIN 18299 02.1 Vorgesehene Arbeitsschritte, Arbeitsunterbrechungen, Abhängigkeit von Leistungen anderer Die Bauarbeiten können in einem Zug ausgeführt werden. Aufteilung in Lose: nein Für die Dauer der Bauzeit findet einmal wöchtentlich eine Baubesprechung statt, an der der AN mit mindestens einem Vertreter teilzunehmen hat. 02.2 Besondere Erschwernisse - Keine bekannt - 02.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen Es sind keine kontaminierten Bereiche bekannt. 02.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung u. Entsorgungseinrichtungen keine 02.5 Regelung und Sicherung des Verkehrs nicht relevant 02.6 Auf- und Abbau, sowie Vorhalten von Gerüsten Nicht relevant. 02.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufenthalts- u. Lagerräume, etc. durch den AN Nicht relevant 02.8 Dauer für die angegebene Mitbenutzung aus Punkt 02.7 Nicht relevant 02.9 Verwendung / Mitverwendung von Recyclingstoffen Zum Zeitpunkt der Planung nicht vorgesehen. Tragschichtmaterialien sind entsprechend des LVs einzubauen. 02.10 Anforderungen an Recyclingstoffe Wenn Recyclingbaustoffe zum Einsatz kommen sollen, dann ist die Ersatzbaustoffverordnung zu beachten und einzuhalten. 02.11 Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit von Stoffen und Bauteilen Keine besonderen Anforderungen. 02.12 Verlangte Eignungs- und Gütenachweise Falls verlangt, sind diese in den Leistungspositionen aufgeführt. 02.13 Verwertung gewonnener Stoffe Auf der Baustelle gewonnene Stoffe sollen nach Möglichkeit wieder verwendet werden. Falls das nicht möglicht ist, ist mit dem AG vor der Entsorgung eine ortsnahe Verwertung zu besprechen. 02.14 Art, Zusammensetzung, Menge der zu entsorgenden Stoffe, Art d. Verwertung, Anforderungen an Nachweise über Transporte und Entsorgung. Oberboden ist nach Möglichkeit auf der Baustelle wieder zu verwenden. Abzufahrender Oberboden ist nach dem Bundesbodenschutzgesetz zu bewerten. Abzufahrende mineralische Unterböden sind nach LAGA zu bewerten. Bauabfälle sind getrennt nach Abfallarten entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu entsorgen und durch entsprechende Lieferscheine nachzuweisen. 02.15 Vom AG beigestellte Materialien, Ort und Zeit der Übergabe Der AN hat alle Materialien selbst zu besorgen. 02.16 Vom AG übernommene Arbeiten für Abladen, Lagern und Transporte Alle Arbeiten sind durch den AN zu erledigen. 02.17 Leistungen für andere Unternehmer (Schnittstellen) BODENARBEITEN: Gewerk Rohbau: Abschieben/Auffüllen des vorh. Bodens bis auf ca. 35cm unter    OK fertiges Gelände gem. Freianlagenplanung im Gartenbereich. Gewerk GaLa-Bau: Bodeneinbau/ -abtrag ab 35cm unter OK fertiges Gelände. ENTWÄSSERUNG: Gewerk Dachdecker: Standrohr an Regenfallrohren mit Anschluss und Dichtung    an Grundleitung anschließen. Gewerk TGA: Schächte der Gebäudeentwässerung für SW, Hausdrainage,    Grundleitungen bis Übergabeschacht. Gewerk GaLa-Bau: Einbau oberirdisch sichtbarer Entwässerungsreinrichtungen    wie Punkt- und Linienabläufe und Anschluss an die zu erstellenden Entwässerungsmulden. GEBÄUDESOCKEL: Gewerk Rohbau: Auffüllung Bauseitenraum mit versickerungsfähigem Sand und fachgerechter Verdichtung Gewerk Dachdecker: Gebäudeeindichtung Gewerk GaLa-Bau: Noppenbahn an gedichteten Gebäudewänden bis 50cm unter OK Gelände, falls erforderlich. Wärmepumpe: Gewerk TGA: Alle Arbeiten oberhalb der verdichteten Tragschicht, Leitungs- und Anschlussarbeiten der    Leitungen und technischen Anlagen. Gewerk GaLa-Bau: Erdarbeiten für Schottertragschicht und Leitungsgräben, Schottertragschicht,    Kiesdrainagepackung Gebäudeanschluss: Es ist nicht geplant, dass das Gewerk GaLa-Bau die Gebäudedichtung (z.B. für Befestigungen von Einbauten) durchdringt. Sollten Bohrungen durch bereits vorhandene Gebäudedichtungen für hier ausgeschriebene Befestigungen am Gebäude notwendig werden, sowie deren erneute Eindichtung erfolgen diese durch den Hochbau in Abstimmung mit der Bauleitung und dem AN. 02.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlagenteilen (z.B. Ausleuchtungswinkel von Leuchten) Zum Zeitpunkt der Planung nicht vorgesehen. 02.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme Der Bauherr behält sich vor den Kitabereich sowie die dazugehrige Zufahrt vor dem Zeitpunkt der Gesamtabnahme in Betrieb zu nehmen. 02.20 Übertragung der Wartung für maschinelle, elektrotechnische und elektronische Anlagen während der Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche durch besonderen Wartungsvertrag. Keine. 02.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen Für die Abrechnung ist die LV-Struktur als Grundlage zu nehmen. Stundennachweise sind ebenfalls nach den Vorgaben der getrennten abzurechnenden Abschnitte zu führen.
Angaben zur Baustelle und zur Ausführung
ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedin ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) Ausführungsgrundlage: Vertragsbestandteil für die Ausführung von Bauleistungen sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen nach den Regelungen in der VOB Teil B und Teil C sowie die ATV. Zur technischen Ausführung sind alle gültigen Regeln nach DIN 18299, die technischen Ausführungen aus ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten, DIN-Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, zu beachten. Insbesondere wird auf nachfolgende Normen und Richtlinien verwiesen: DIN 18202  Toleranzen im Hochbau Erdbau DIN 4124 Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten ZTV E-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV Rohrgraben ZTV A-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in    Verkehrsflächen Oberflächenentwässerung ZTV Ew-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von     Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau RAS-Ew Richtlinien für die Anlage von Straßen - Entwässerung Ausführung Tragschichten / Oberbau ZTV SoB-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten      ohne Bindemittel im Straßenbau     Merkblatt für die Herstellung von Trag- und Deckschichten ohne Bindemittel M VV   Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen, FGSV M DBT  Merkblatt für Dränbetontragschichten, FGSV Planung und Ausführung von Verkehrsflächen ZTV Pflaster-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von      Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen TL Pflaster-StB Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken,      Plattenbelägen und Einfassungen ZTV Wegebau Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen      außerhalb der Flächen des Straßenverkehrs, FLL ZTV begrünbare Flächenbefestigungen. Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von begrünbaren      Flächenbefestigungen, 2018, FLL Treppen, Rampen, Mauern, DIN 32984  Bodenindikatoren im öffentlichen Raum Sport- und Spielplätze DIN EN 1176-1  Spielgeräte und Spielplatzböden DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden - Bestimmung der kritischen Fallhöhen Vegetationsflächen DIN 18915  Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten DIN 18916  Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten DIN 18917  Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten DIN 18919  Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und      Unterhaltung von Vegetation DIN 18920  Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und      Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen R SBB  Richtlinie zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen
ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedin
ZTV (zusätzliche Technische Vertragsbedi l ;ZTV (zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) ZTV (zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) 1. Jeder Bieter hat sich vor Abgabe eines Angebotes eingehend mit der Örtlichkeit vertraut zu machen. Nachforderungen, die aus der offensichtlichen Unkenntnis der Örtlichkeit resultieren, finden keine Berücksichtigung. Forderungen, die aus der ggf. erforderlichen Inanspruchnahme öffentlichen Grundes entstehen, hat der Auftragnehmer selbst zu verantworten. 2. Der Auftragnehmer hat für eine termingerechte Ausführung der Arbeiten gem. eines im Vorwege abgestimmten Bauzeitenplanes zu sorgen und die Baustelle zu jeder Zeit mit genügend qualifizierten Arbeitern zu besetzen. Eine Nichtbesetzung der Baustelle oder ein Abzug der Arbeitskräfte auf Grund von Behinderungen oder widrigen Witterungsumständen ist mit der Bauleitung abzustimmen und umgehend anzuzeigen. 3. Alle Leistungen umfassen gem. DIN 18299 auch die Lieferung der dazu gehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich dem Abladen und Lagern auf der Baustelle, sofern der Positionstext nicht ausdrücklich davon abweicht (z.B. 'bauseitige Lieferung' ). 4. Alle Oberflächenbeläge sowie alle Einbauten, die 'gleichwertig' zu einem ausgeschriebenen Produkt angeboten werden, sind vor dem Einbau den Bauherrenvertretern mit Alternativen zur Bemusterung vorzulegen. Für Schüttgüter und Substrate sind bei abweichender Lieferung unaufgefordert entsprechende Nachweise/ Zertifikate zu erbringen, die die Gleichwertigkeit bestätigen. 5. Sämtliche Schneidearbeiten an Beton- oder Natursteinen sind nur mit Nassschneidegeräten bzw. Winkelschleifern auszuführen. Ausgenommen ist das Zuschlagen von Natursteinpflaster. Bei sämtlichen Arbeiten sind die angrenzenden Bauteile zu schützen. Schleifstaub, Bruchstücke, etc. sind sofort  aufzunehmen und zu entsorgen. 6. In sämtlichen Stoßfugen von Bordsteinen mit Ansicht und Stufenanlagen sowie in Anschlussbereichen von Traversen an Mauerwerk oder aufgehenden Bauteilen sind dauerhafte, elastische Fugenverschlüsse (Topp-Band o. gleichwertig) einzulegen, die ein durchrieseln der dahinter liegenden Bodenschichten verhindern. 7. Vor der Bestellung der Pflanzen sind die Massen und Qualitäten mit dem Landschaftsarchitekten/ Bauherrenvertretern auf Grund der aktuellen Bepflanzungspläne abzugleichen. 8. Für Baustoffe sind die Eignungsnachweise und Zertifikate der eizubauenden Baustoffe vor Lieferung und Einbau der Bauleitung zu übergeben. Fehlen die Eignungsnachweise oder werden diese zu spät übergeben, besteht vom AN kein Anspruch auf Ausführung der Bauleistung bzw. auf Vergütung des Ausbaus nicht genehmigter Materialien oder auf die Vergütung von Stillstandszeiten, falls der AG den Einbau unterbricht, um die Materialnachweise prüfen zu können. 9. Durch unsachgemäßes Arbeiten unbrauchbar gewordener Boden ist auf Kosten des AN zu ersetzen. Lässt dabei der Wassergehalt des aufgeweichten Bodens die Durchführung einer Bodenverbesserung noch zu, dann sind die Kosten dafür vom AN zu tragen. Die für eine Bodenverbesserung in Frage kommenden Böden werden vom AG bestimmt. 10. Folgende Begriffsdefinitionen werden im LV verwendet: a) Vegetationsflächen   = Pflanzflächen und Rasen/Wiesenflächen b1) Pflanzflächen  = Stauden- u. Gehölzflächen b2) Rasen- /Wiesenflächen = Rasen- u. Wiesenflächen auch als Rollenware
ZTV (zusätzliche Technische Vertragsbedi
18.11 Herstellung
18.11
Herstellung
18.30 Oberbau, Deckschichten
18.30
Oberbau, Deckschichten
18.40 Baukonstruktionen
18.40
Baukonstruktionen
18.50 Technische Anlagen
18.50
Technische Anlagen
18.60 Einbauten in Außenanlagen
18.60
Einbauten in Außenanlagen
18.70 Vegetationsflächen
18.70
Vegetationsflächen
18.90 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen u. Freiflächen
18.90
Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen u. Freiflächen