Fenster: Instandsetzung
FFO - Alte Post Frankfurt/Oder
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1 Holzfenster, Instandsetzung
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Holzfenster, Instandsetzung
ZTV Holzfenster - Instandsetzung Gewerk Fenster Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Instandsetzung vom Holzfenstern Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Instandsetzung von bauzeitlichen Holzfenstern/Außentüren Grundlage des Angebotes sind außder der VOB/B und der VOB/C die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für die Instandsetzung und die Normen der VFF-Leitfaden HO.09 - Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz. Ausführungsbeschreibung Die Überarbeitung der Fenster erfolgt nach den / in Anlehnung an die Vorgaben des VFF-Leitfaden HO.09. Alle in folgendem Text beschriebenen Arbeitsschritte verstehen sich als Inklusivleistungen derjenigen Leistungspositionen, welche auf diese und ggf. weitere Ausführungsbeschreibungen verweisen. Für die Aufarbeitungsmaßnahmen sollen die Fensterelemente, wenn möglich Vorort und im eingebauten Zustand verbleiben. Dagegen können die Fensterflügel nach Wahl des AG ausgebaut, Vorort aufgearbeitet oder dafür in die Werkstatt des AN tranpsortiert werden. Entstehende Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Entscheidung für den Ausführungsort sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Über die Ausführungsbeschreibung hinaus gehende Leistungen und Hinweise, welche nicht für alle Fensterelemente zutreffen, sind in den jeweiligen Positionen der Fenster bzw. in ergänzenden Positionen beschrieben. Zum Bauvorhaben: Das Bauvorhaben unterliegt dem Denkmalschutz. Ziel der Arbeiten ist die Aufarbeitung und Instandsetzung von Bestands-Außenfenstern der denkmalgeschützten Fassaden. Die Aufarbeitung von Rahmen und Fensterflügeln dient der Erhaltung der denkmalgeschützten zum Teil über 100 Jahre alten Fenster. Dabei sollen Schäden durch Verwitterung, Korrosion, Abnutzung, Verschmutzung etc. behoben und ausgebessert werden, um die historische Bausubstanz in ihrer Gestalt und Funktion wieder in Stand zu setzen. Alle Arbeiten sind unter größtmöglicher Materialschonung auszuführen und die Methodik dementsprechend zu wählen. Das heißt, die Originalsubstanz soll, sofern die Tauglichkeit zur Aufarbeitung gegeben ist, erhalten werden. Die Auflagen und Hinweise aus der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden denkmalrechtlichen Genehmigung sind zu beachten. Siehe auch Prüfberichte vom 06.04.2022 zu den der Farbproben (Fenster) in der Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen. Anlage: 22041101_FLa_LiLo_bau-Farbproben - Fenster, -gitter -UAB.pdf Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Aufarbeitungsarbeiten und die partielle originalgetreue Neuanfertigung von historischen Holzfenstern. Profile und Teilungen sind dem gestalterischen Vorbild des Bestandes anzupassen. Es ist einzukalkulieren, dass in jeder Bauphase zeitgleich mehrere Gewerke auf der Baustelle tätig sind. Es ist somit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Ausführung der Arbeiten in zeitlich versetzten Abschnitten erfolgt, jedoch innerhalb der vereinbarten Bauzeit. Der AN hat im Auftragsfall einen Feinterminplan als Balkendiagramm mit Kapazitätsuntersetzung über seine vertragliche Leistung auf Grundlage des Generalterminplanes und unter Berücksichtigung der Vertragsfristen dem AG und dem SiGe-Koordinator zur Freigabe vorzulegen. Die Festlegungen des AG zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen. Der Baufristenplan ist dem Auftraggeber 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 2 Ausfertigungen zu übergeben. Die Arbeiten werden im laufenden Betrieb des Gebäudes ausgeführt. Die Beeinträchtigungen der Nutzer durch Baulärm, Transporte, Staub etc. sind zu minimieren. Es sind alle zur Zeit der Ausführung geltenden Richtlinien und Gesetze zur Reduzierung des Lärmpegels zu beachten. Insbesondere erfolgt der Verweis auf das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge  (Bundes-Immissionsschutzgesetz-BImSchG) in der aktuellen Fassung (hier drei Monate vor Eröffnungstermin geltende Fassung), sowie auf die in § 66 aufgeführten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm. Beim Transport sind Bauschutt und Aushubmassen mit Planen abzudecken. Sämtliche Schutz- und Sicherungseinrichtungen sind eigenverantwortlich festzulegen und in die Angebotspreise einzukalkulieren. Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die bezüglich Emissions- und Immissionsschutz den neuesten technischen Auflagen und Vorschriften sowie dem neuesten technischen Stand entsprechen. Bei lärmintensiven Arbeiten sind ausschließlich schallgedämmte Baumaschinen bzw. Geräte zu verwenden. Bei Arbeiten mit Staubemissionen sind nur Maschinen und Geräte mit einer wirksamen Absaugung einzusetzen. Baustelleneinrichtung Ein Kran oder sonstiges Hebezeug für Leistungen des AN werden bauseits nicht gestellt. Kranmieten etc. für Arbeiten aus dem Leistungsbereich des AN sind in die jeweiligen EP einzurechnen. Evtl. Mitbenutzung der Hebezeuge anderer am Bau beteiligter AN ist durch den AN selbstständig zu koordinieren. Ein Fassadengerüst mit Baufzug (Material) wird bauseits gestellt. Der Materialtransport erfolgt - über den bauseitigen Materialaufzug am Gerüst - über die geschützten Treppenhäuser in den Hof. Die Tischler- und Malerarbeiten an den demontierten Fensterflügeln können nach Abstimmung mit dem AG im Hof in Zelten (vom AN zu stellen) bzw. in den alten vorhandenen Autowerkstätten im Hof erfolgen. Entfernung Werkstätten zum Gebäude ca. 50 m. Der Brandschutz auf der Baustelle obliegt dem AN in seinem Arbeitsbereich. Entsprechendes Löschgerät ist vorzuhalten. Notwendige Feuerwehrzufahrten zur Baustelle sind von Material und Gerät freizuhalten. Sammelcontainer für brennbare Baustoffe sind arbeitstäglich abzufahren. Seitens des AG wird keine Haftung für Schäden oder Verlust der BE übernommen. Ca. 4 Wochen nach Einbau des Fensterelementes hat durch den AN ein Nachjustieren der Fensterflügel (Beschläge, Drücker) zu erfolgen. Der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Befestigungsmittel, Kleineisenteile, Ausklinkungen, Bohrungen etc., die zur fertigen Arbeit gehören, sind auch ohne ausdrückliche Erwähnung in der Leistungsbeschreibung in Material und Montage in die Einheitspreise einzukalkulieren. ARBEITSSCHRITTE FÜR AUFARBEITUNG VON BESTANDSFENSTERN: 1 ZUSTANDS-ANALYSE UND DOKUMENTATION Analyse und Beurteilung des Gesamtzustands/Schadbildes an Fenstern welche aufgearbeitet werden sollen. Im Bestand (Rahmenkonstruktion, Beschichtung, Beschläge etc.) sowie Ermittlung der Art der Altbeschichtung. Entscheidungsfindung für notwendige Sanierungs-/Aufarbeitungsschritte unter Einbeziehung der AG-Bauleitung zur Auf- und Umarbeitung sowie Instandsetzung und Funktionswiederherstellung. Hierbei ist wesentlich zu beurteilen, ob Bestandsholz- und Beschichtungsoberfläche als Untergrund für eine Neubeschichtung geeignet ist bzw. einzelne Teile der Fensterelemente auf Grund eines schlechten Gesamtzustandes und mangelnder Tragfähigkeit (Brüche etc.) ersetzt werden müssen. Alle zusätzlichen Aufwendungen für einen Ausbau, Transport und Wiedereinbau der Fenster zur Aufarbeitung in der Werkstatt sind in die EP der Leistungspositionen einzurechnen. Durch die örtliche Bauüberwachung von AG Seite wird eine Dokumentation über die Zustände und Abläufe vor und während der Durchführung, sowie nach Abschluss der Arbeiten in Form von aussagekräftigen Farbfotografien erstellt. 2 BAUZEITVERSCHLUSS Kastendoppelfenster: Die Flügel der Kastenfenster sind mit einer Identifikationsnummer zu versehen, auszuhängen und zur Überarbeitung in die Werkstatt zu bringen. Dabei ist sicherzustellen, dass immer eine Verglasungsebene als Raumabschluss vor Ort verbleibt und die Räume weiterhin nutzbar bleiben. Einfachfenster: Einbau eines bauzeitlichen Verschlusses in die Blendrahmenöffnung nach dem fachgerechten Ausbau der Fensterflügel. Die Verschlussart ist abhängig von der Belichtungssituation der betroffenen Räumlichkeiten zu wählen. Als Optionen steht der Bauzeitverschluss mit Holzwerkstoffplatten oder mit Folie zur Wahl. Die Ausführung erfolgt nach Rücksprache mit der AG-Bauleitung. 3 ERHALTUNG VON METALL-ANBAUTEILEN Bei der Demontage der Fensterflügel sind die historischen Metall-Beschläge und -Anbauteile zu erhalten und für die Wiedermontage - sofern möglich -  zu sichern. Dazu zählen unter anderen Scharnieren, Verbindungselemente, Fenstergriffe etc. Nicht wieder verwendbare Teile sind im Gebäude einzulagern. 4 VERGLASUNG siehe Positionstext Für die Aufarbeitung der Fenster ist die Verglasung auszubauen und die Rahmen für eine Neuverglasung vorzubereiten, sofern in den Positionen nicht anders beschrieben. Inklusive Erneuerung des Fensterkitts. Ausführung von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung erschütterungsarm DIN 4150, ohne Untergrundbeschädigung, ohne Wasserfreisetzung. 5 ENTFERNEN DER FARB-/ LACKBESCHICHTUNG VON HOLZRAHMENELEMENTEN Vollständiges schonendes Entlacken der Holzteile im Warmluftverfahren. Entfernen der bleihaltigen Holzbeschichtungen der historischen Kastendoppelfenster mit Infrarotgeräten im so genannten Speedheater-Verfahren. Das entfernen der Beschichtung mittels Abbrennen oder offener Flamme ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Arbeitsmittel. Speedheater Cobra oder Speedheater RS 1100 oder gleichwertige Infrarotgeräte - Abziehklingen, Spachtel oder ähnliches Werkzeug - Gerätekombination aus abgesaugter Schleifmaschine - Gerätekombination aus abgesaugter Schleifmaschine und Entstauber (Klasse M) gemäß BG BAU Arbeitsschutzprämien - Handschleifgerät/Schleifpad mit Absaugung Erwärmung der Altbeschichtung mit Infrarotgerät, mit Spachtel oder Abziehklinge, vom Untergrund ablösen und mit Industriestaubsauger aufsaugen. Das Verfahren ist zu wiederholen bis nur noch geringfügige Beschichtungen vorhanden sind, bearbeitete Oberflächen absaugen. Beschichtungsreste durch nachschleifen der Oberflächen mittel Handschleifgerät mit Absaugung entfernen und Oberflächen absaugen. Der Boden ist in regelmäßigen Abständen je nach Verschmutzungsgrad abzusaugen. Die anfallenden Farbabfälle und Staubbeutel (Sauger) zentral sammeln und fachgerecht entsorgen. Beim Entfernen bleihaltiger Beschichtungen mittels Infrarotgeräten entstehen keine bleihaltigen Aerosole oder Stäube. Der Mindeststandard des EU-Grenzwerts (0,1 mg/m 3) wird unterschritten. Voraussetzung ist die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen. 6 REINIGUNG DER FARB- / LACKBESCHICHTUNG VON METALLEINBAUTEILEN/BESCHLÄGEN Reinigungsmaßnahmen als Vorbereitung der Aufarbeitung der Farb-/Lackbeschichtungen wie unter Punkt für Holzrahmenelemente in vollem Wortlaut beschrieben, hier jedoch auf und an sichtbaren Einbauteilen aus Metall (Beschläge, Scherenbänder und Öffnungsmechanismen). Metallelemente mit durchschlagender Korrosion sind ausbauen, ggf. ersetzen (siehe gesonderte Position) bzw. Farbbeschichtung und Rost grundhaft entfernen, mit geeigneten Mitteln, wie Sandstrahlen, abschleifen o.a., reinigen, entrosten, entfetten etc. für anschließenden Auftrag von neuen Rostschutz- und Farbbeschichtungen. 7 AUFARBEITUNG FENSTERRAHMEN UND -FLÜGEL Nach Rücksprache mit der AG-Bauleitung zur Schadensanalyse sind ggf. folgende Arbeitsschritte nötig und deshalb in die Einheitspreise der Aufarbeitung mit einzukalkulieren: Überarbeiten der Holzteile in Abhängigkeit vom Zustand, d.h. Überprüfen der Stabilität der Eckverbindungen, defekte Verbindungen sind neu zu verkleben und/oder durch Anbohren der Brüstungsfuge und Ausfüllen der Bohrlöcher mit füllendem Klebstoff zu stabilisieren. Ungenaue Passungen der Brüstungsfugen sind mit einem fugenfüllenden 2-komponenten-Klebstoff (PU- oder Epoxidharzbasis) zu überarbeiten. Überarbeiten, Ausbessern und Richten schadhafter Fenstersprossen, -profile und Verstärkungspfosten. Bei Ersatz von schadhaften Konstruktionshölzern: Nachbildung in Nadelholz im Profilquerschnitt des historischen Vorbildes, Abrechnung nach Anzahl der Austauschhölzer (in gesonderten Positionen), inklusive Trennschnitte/ Ausbau des schadhaften Rahmenholzes, inklusive kraftschlüssiger Verbund mit den bestehenden Konstruktionshölzern, inklusive aller Nuten und Einfräsungen für die Aufnahme der Verglasung, Unnötige Verbindungsmittel entfernen (z.B. Nägel). Überarbeiten und ausbessern des Rahmen- und Flügelfalzes für rechtwinkligen Öffnungsflügel, als allseitig gleichmäßiger Fensteranschlag und zur Aufnahme der Fensterdichtung, inklusive Nacharbeiten Kanten und Nachfräsen aller Kittfalze, Fehlstellen, Risse und Löcher mit Holzkitt schließen durch verspachteln und schleifen, in mehreren Durchgängen. Flügelrahmen: - Fehlstellen ausbessern mit Passstücken - Wasserschenkel oder Schlagleiste erneuern Festrahmen: - Fehlstellen ausbessern mit Passstücken - Blendrahmen auf Beschädigungen überprüfen, Falz überarbeiten, Falzausbildung scharfkantig, Bänder und Beschläge: Beschläge sind auf ihre Funktion zu überprüfen. Beschädigte und funktionsuntüchtige Oliven/Halboliven etc. sind gemäß Vorbild zu erneuern. Soweit erforderlich sind auch Verschlüsse, Schließbleche und Kloben zu erneuern. Es sind die alten gereinigten Griffe nach Möglichkeit in den sanierten Fenstern wieder einzubauen. - Entfernen der Farbe auf Bändern und Beschlägen, Beschläge ausbauen und zum Wiedereinbau lagern - lose Bänder im Rahmen und Flügel befestigen, aus- und einbauen, - Evtl. entrosten der Bänder und Beschläge, anschließend streichen mit Grund- und Deckanstrich, mit Alcydharzlack seidenmatt, Farbton: wie Fenster, - Beschläge nach den Streichen der Holzteile wieder auf den Fensterflügeln befestigen. - Beschläge erneuern, ergänzen - Beschläge nachrichten - Beschläge ölen, entlacken - Sturmhaken und -ösen erneuern - Gang- und schließbar machen - Liefern und Montieren neuer Fensterfeststeller an unteren Drehfügeln der Fenster Überarbeitung der Blendrahmenunterstücke Die Schlagrendichheit ist mit einem flexiblen Weichlippenprofil, eingefräst in die intakte Falzwange zu verbessern. 7.1 AUFARBEITUNG HÖLZERNE EINFASSUNGEN Fenster mit laibungsfüllender hölzerner Einfassung sind entsprechend der vorbeschriebenen Leistungen an den Holzteilen der Fenster sinngemäß tischlermäßig aufzuarbeiten und wie Fenster zubeschichten (Punkt 8). Die Leistungen sind Bestandteil der jeweiligen Fensterposition. 7.2 AUFARBEITUNG HÖLZERNE FENSTERBRETTER Hölzerne Fensterbretter s ind entsprechend der vorbeschriebenen Leistungen an den Holzteilen der Fenster sinngemäß tischlermäßig aufzuarbeiten und wie Fenster zubeschichten (Punkt 8). Vorhandene Fensterfeststeller auf den Fensterbänken sind wie Beschläge unter Punkt 6 zu behandeln. Die Leistungen sind Bestandteil der jeweiligen Fensterposition. 8 EINGLASEN FENSTERELEMENT Vorhandene Bleiverglasung der Fenster bleibt erhalten, sofern in den Positionen nicht anders beschrieben. Einfachverglasung, neu einsetzen, mit Stiften sichern inklusive Fensterkitt innen und außen aus Leinöl-Glaserkitt. Glasart: - transparente Einscheibenverglasung aus Floatglas nach historischem Vorbild (siehe Bestand)., Zum Einsatz kommt entsprechend dem Bestand Einfachverglasung, Flachglas, transparent, D 4mm. Ausnahmen bilden dabei folgende Fenster: Verglasung mit Flach- als ESG-Verglasung - alle Verglasungen farbgleich, alle Verglasungen müssen von außen dasselbe Erscheinungsbild abgeben - Ausführung als ESG-Verglasung in Teilbereichen entsprechend gesonderter Position, Scheibengrößen und Anzahl sind den Leistungspositionen und der Fensterliste für die Fensteraufarbeitung zu entnehmen. Werden bei der Neuverglasung Scheiben mit einer Dicke von mehr als 4 mm verwendet, sind entsprechende Glasfalzmaße herzustellen, wobei die Tragfähigkeit der Rahmen nicht beeinträchtigt werden darf. 9 OBERFLÄCHENBEHANDLUNG Holzfenster Farbbeschichtung: - es gelten; Technischen Richtlinien für Beschichtungen auf Fenster und Außentüren sowie andere maßhaltige Außenbauteile aus Holz, Merkblatt Nr. 18 des Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz, Frankfurt sowie die Merkblätter "Anstrichsysteme für Holzfenster;  Anforderungen an lasierende und deckende Beschichtungen für maßhaltige Bauteile" des i.f.t Rosenheim - Beschichtungsmittel: deckende Beschichtung, seidenmatt - Beschichtung aus Grundierung mit fungizid eingestelltem Grundieröl, Voranstrich, Zwischen-, und Endanstrich inklusive Überstreichen Kittfase an Verglasung außen und innen 2mm, inklusive Zwischenschliff - Farbton: heller NCS-Farbton, in Abstimmung mit dem Denkmalamt, . Ausführung der Beschichtung: endbehandelt. Für die Neubeschichtung gelten die Anforderungen nach VFF-Merkblatt HO.01, d.h. insbesondere die Mindest-Trockenschichtdicken von =/> 100 μm für deckende Beschichtungen. Hinweise: - Bei allen Beschichtungsarbeiten ist Flächenspachtelung zur Verbesserung der Oberflächenstruktur unzulässig. - Auch eine Fleckspachtelung sollte möglichst nicht erfolgen. 10 DICHTUNG EINBAUEN - Für Dichtungslippe Falz fräsen, - Dichtprofil liefern, in neu gefräste Nut in Zargenfalz einsetzen, umlaufend am Innenflügel, Ecken auf Gehrung, Falzbreite x Anschlagluft je nach Fenstertyp und Zustand des Fensters verschieden, Farbton weiß. Richtqualität: Deventer S 8016 o.glw. Angeb. Fabrikat: ... (vom Bieter auszufüllen) 11 FLÜGELMONTAGE (Wieder-)Anschlagen von neuen oder Bestands-Fensterflügeln mit Bändern abgestimmt auf Bestand, gang- und schließbar herrichten Transportwege sind vom AN je nach Ort der Aufarbeitung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei Wiedereinbau frei von Beschädigungen zu halten sind die Bestandsfensterbänke, innen+außen, die Laibungsbereiche und -Gewände. Bei Aufarbeitung Vorort sind alle Schutzmaßnahmen der angrenzenden Bauteile sowie Maßnahmen zur Verhinderung der Verschmutzung des Raumes durch entstehenden Staub in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 12 ABDICHTUNG ANSCHLUSSFUGE AUSSEN Umlaufend Auskratzen der bestehenden Fuge außen. Abdichtung der Anschlussfuge zum Außenbereich, zwischen Rahmen aus Nadelholz und Sichtmauerwerk, umlaufende äußere Abdichtung mit imprägnierten  Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff, Beanspruchungsgruppe 1 DIN 18542, transparent, Fugenbreite bis 10 mm. Verschließen offener Brüstungsfugen. Offene Brüstungsfugen sind fachgerecht zu verschließen, um langfristige Dichtheit zu gewährleisten. Geeignete Dichtstoffe sind zu verwenden und die Fugen entsprechend vorzubereiten und zu versiegeln. 13 AUFARBEITUNG ROLLOKASTEN UND ROLLLADEN Rollladen, Gang- und Schließbarkeit herstellen: Rollladen Gang- und Schließbarkeit wieder herstellen, alten Gurt und Gurtwickler ausbauen und entsorgen, inkl. Entsorgungskosten, neuen Gurt einziehen inkl. Gurtwickler, Walze und Lager einfetten, so dass wieder eine einwandfreie Funktion gegeben ist. Walze und Lager bei Bedarf erneuern. Rollladenkästen, reinigen: Schutt und Steine entfernen, welche zwischen den Panzer und Auslassschlitz geraten sind und/oder zwischen den Führungsschienen. Gang- und Schließbar machen der inneren Rollladenkastentür. Beschläge sind auf ihre Funktion zu überprüfen. Beschädigte und funktionsuntüchtige Beschläge sind gemäß Vorbild zu erneuern. Es sind die alten gereinigten Beschläge nach Möglichkeit wieder einzubauen. - Entfernen der Farbe auf Beschlägen, Beschläge ausbauen und zum Wiedereinbau lagern - lose Beschläge befestigen - Beschläge erneuern, ergänzen - Beschläge nachrichten - Beschläge ölen, entlacken Rollladenkasten entlacken/Farbbeschichtung: Vollständiges schonendes Entlacken der Holzteile im Warmluftverfahren. Farbbeschichtung der Rolladenkästen wie Fensterbeschichtung. Rollladenpanzer, Neu: Vorhandene Rolladenpanzer komplett demontieren und entsorgen. Neue Rolladenpanzer aus Holz liefern und in den vorhandenen Sturzkasten montieren, inkl. aller Hilfsmittel und Kleinteile, sowie neuer Führungsschienen, Endschienen, Gurt und Gurtwickler. Material: Holz Oberfläche: Beschichtung wie Fenster 14 ARBEITSHÖHEN EG: Arbeitshöhe bis 3,90 m 1.OG: Arbeitshöhe bis  3,70 m 2.OG: Arbeitshöhe bis  4,00m 15 ABRECHNUNG Abrechungsgrundlage ist das vorab vom AN erstellte und vom AG freigegebene Aufmaß zu den zu erbringenden Leistungen. Im Rahmen des Aufmaßes wird der AN - unabhängig von dem nachfolgendem Umfang der Bearbeitung - ausnahmslos ALLE Flügel- und alle Festrahmen mit Schlagzahlen in den Falzen kennzeichnen, die - auch nach Entlackung - eine vollständige Zuordnungsfähigkeit aller Fenster und deren Flügeln zu ihrem Einbauort gewährleisten. Die Dokumentation über die Fenstereinbauorte ist zusammen mit dem Aufmaß vor Ausführungsbeginn zu übergeben. 16 AN QUALIFIKATION Die Fenster sind wesentlicher Bestandteil des Baudenkmals. Die Arbeiten dürfen nur durch holzrestauratorisch ausgebildete oder denkmalerfahrene Betriebe ausgeführt werden oder durch Betriebe mit ausreichenden Referenzen. Folgende Nachweise sind deshalb vorzulegen: Referenzobjekte in der Denkmalpflege mit Arbeiten an Fensters in den Bereichen Restaurierung, Ertüchtigung und/oder Rekonstruktion. 17 PLANUNTERLAGEN: - Fensterliste mit Fenstergliederung und Fenstertypen - Lageangabe in Fassadenansichten/Grundrissen - Planliste - Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Lageplan - Farbprobenanalyse der Fenster - Objektbeschreibung - A+S-Plan m. Prüfberichten Post FFO
ZTV Holzfenster - Instandsetzung
1.1 Instandsetzung Fenster - 2.OG
1.1
Instandsetzung Fenster - 2.OG
1.2 Instandsetzung Fenster - 1.OG
1.2
Instandsetzung Fenster - 1.OG
1.3 Instandsetzung Fenster - EG
1.3
Instandsetzung Fenster - EG
1.4 Instandsetzung Fenster - TRH (Bleiglas)
1.4
Instandsetzung Fenster - TRH (Bleiglas)
1.5 Überarbeitung Flügel Einzelleistungen
1.5
Überarbeitung Flügel Einzelleistungen
1.6 Überarbeitung Festrahmen Einzelleistungen
1.6
Überarbeitung Festrahmen Einzelleistungen
1.7 Beschläge bei Instandsetzung
1.7
Beschläge bei Instandsetzung
2 Schutzmaßnahmen
2
Schutzmaßnahmen
2.1 Schutzmaßnahmen
2.1
Schutzmaßnahmen
3 Anprallschutz, Fenster
3
Anprallschutz, Fenster
3.1 Anprallschutz, Fenster
3.1
Anprallschutz, Fenster
4 Aufarbeiten hölzerne Brüstungsverkleidung
4
Aufarbeiten hölzerne Brüstungsverkleidung
4.1 Aufarbeiten hölzerne Brüstungsverkleidung
4.1
Aufarbeiten hölzerne Brüstungsverkleidung
5 Stundenlohnarbeiten
5
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG/seiner Bauleitung auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN. Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung der Bauleitung vorzulegen. Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten: 1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn beschäftigten Personen 2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu vergütenden Materialien und Baustoffe 3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt. Später verdeckte oder untergegangene Leistungen Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodokumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen Vergütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungserbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung! Nicht vergütet werden - Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä) - Überstundenzuschäge - Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung - Materialtransport, Gerätetransport - Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten u. ä. Vergütet wird Die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit, verwendetes Material für diese Leistungen (nach LV oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels). Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl.: - Lohn- und Gehaltskosten - alle Sozialkosten - Erschwernis- und sonstige Zuschläge - Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder usw.) - Wagnis und Gewinn Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Stundenlohnarbeiten
5.1 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten