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Net total EUR
ZTV Allgemein Mitbenutzung fremder Gerüste
Soweit längen- und flächenorientierte Gerüste zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der AN, die überlassenen Gerüste pfleglich zu behandeln. Eigenmächtige Gerüstumbauten oder -rückbauten sind unzulässig. Erforderliche Gerüstumbauten sind bei der Objektüberwachung so rechtzeitig anzumelden (8-10 AT vorher), so dass der Umbau mit dem AN Gerüstbau und möglichen anderen Auftragnehmern, die das Gerüst zeitgleich nutzen wollen, abgestimmt werden kann.
Ordnung und Sauberkeit
Es ist besondere Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit zu richten. Die Baustelle, sowie die Lager - und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende jeder Arbeitsschicht aufzuräumen. Abfall, Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial, Brotzeitreste etc. sind
vom AN eigenverantwortlich zu entsorgen oder kann fraktioniert und kostenpflichtig dem Baulogistiker übergeben werden. Wird dem nicht arbeitstäglich entsprochen, wird ohne Anspruch auf Nachfris t unverzüglich der Baulogistiker für den AN tätigt und verrechnet seinen Aufwand zu Lasten des AN an den AG.
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Gemäß Planliste, nur digital.
Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Siehe Leistungsverzeichnis.
Sonstiges Ausführungsunterlagen
Alle freigegebenen Ausführungspläne des AG werden dem AN nur digital übergeben.
Pläne vom AN sind in Papierform auszudrucken und als Ausführungsunterlagen auf der Baustelle zu verwenden und ständig in aktueller Fassung vorzuhalten.
Bautagesberichte
Der AN hat Bautagesberichte arbeitstäglich (also nicht z.B. als Wochenzusammenfassungen !) zu führen und davon dem AG und seiner Objektüberwachung zu Ende jeder Arbeitswoche einen SCAN per eMail zu
übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und
Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Betonierungszeiten udgl.), Abnahmen nach § 12 Nr. 2, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Das gilt auch für Nachunternehmer des beauftragten AN.
Kommunikaton auf der Baustelle
Je Arbeitsgruppe/Kolonne ist ein gut deutschsprachiger, auch in technischer Hinsicht intern weisungsbefugter Vorarbeiter ganztägig beizustellen; dies gilt inbesondere auch, wenn vom AN Leistungen an zugelassene Subunternehmer, Werkvertragskolonnen, Montagepartner vergeben werden.
Sollte dies nicht erfolgen, werden alle für den AN Tätigen solange der Baustelle verwiesen, bis die hier formulierte Vertragspflicht (wieder) eingehalten ist. Eigener Verzug des AN und/ oder Behinderungen Dritter die dadurch entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des AN.
BE-Flächen
BE-Fläche im Innenhof
Allgemein
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Alle verbauten Materialien und Konstruktionen sind mit entsprechenden Unterlagen/ Angaben zu dokumentieren.
7.4 Sonstige Angaben
Abrechnungspläne, Aufmaße
Der Auftragnehmer hat Abrechnungspläne zu erstellen und auch bereits mit den Abschlagsrechnungen einzureichen. Aufmaße sind getrennt von den Rechnungen als steigendes Aufmaß zu erstellen (Aufmaßblätter), es dürfen nur gleiche Positionen auf einer Seite aufgeführt werden. Rechnungsstellungen, die dem nicht entsprechen oder durch die Objektüberwachung nicht "rasch und sicher" geprüft werden können (VOB/B), werden zurück gewiesen.
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ZTV Allgemein
ZTV Fenster Gewerk Fenster, Außentüren
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Fenster, Außentüren
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
- BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
- BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
- bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- FTA: Fachverband Türautomation e. V.,
- GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,
- GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
- GSB International e. V.,
- ift Rosenheim GmbH,
- Informationsverein Holz e. V.,
- IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
- RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V.,
- ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,
- VDE Verlag GmbH,
- VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V.,
- VdS Schadenverhütung GmbH,
- VFF: Verband Fenster + Fassade,
- ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei
Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Fertigungsbeginn und und/oder Fensterlistenerstellung ist vom AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß aller Öffnungen auf der Baustelle auszuführen. Beim Aufmaß ist zu beachten, dass die Größe der Öffnung zwischen Hinterwand und Wandbekleidung/Wandbelag wesentlich differieren kann. Das ist insbesondere bei Wärmedämmverbundsystemen, Vormauerschalen und Wangen von Dachgauben gegeben, hier können Rahmenverbreiterungen erforderlich werden.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
- statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu verstehen),
- Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, - Bemessung der Konstruktionen auf Eigen- und Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und der Verankerung,
- Fensterliste mit allen planungsrelevanten Kriterien und Angaben,
- erforderlichenfalls Bohrungen zur Verlegungen von bauseitigen ELT- Anschlüssen für außenseitigen Sonnenschutz unter Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Winddichtigkeit,
- Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1 : 1 bis 1 : 20 von allen Elementen mit Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung, sofern erforderlich
- prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur.
Der Aus- und Einbau von Fenstern ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem AN steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungenvorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Entsprechend ist zu verfahren, wenn alte Fenster aufzuarbeiten sind. Der AN hat die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, ist der Transport mit den Preisen abgegolten.
Sind in Fensterlisten oder in der Leistungsbeschreibung Glasstärken benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
3.1.1 Allgemeines
Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen:
- Konstruktionstiefe,
- Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile,
- Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen,
- Art der Eckverbindungen und Einbau von Sprossen, Kämpfern und Glasleisten.
Absturzsichernde Geländer oder Verglasungen dürfen nicht an oder durch Fensterprofile hindurch befestigt werden. Sie sind stets an der Außenwand zu befestigen und thermisch entkoppelt von den Fensterelementen auszuführen.
Die Verankerungs-/Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen.
Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen.
Die Erstreinigung von Fenstern, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern.
Vom AG sind keine gesonderten Leistungsbeschreibungen oder Vergaben für die Gewerke "Verglasungsarbeiten" und "Beschlagarbeiten" vorgesehen. Daher sind alle Leistungen zum Ersteinbau von Fenstern und Türen vom AN grundsätzlich einschließlich kompletter Beschläge und Verglasungen auszuführen.
3.2 Anforderungen an die Konstruktion
3.2.1 Windwiderstandsfähigkeit
Soweit nicht vom AG angegeben, ist die Windwiderstandsfähigkeit gemäß EN 12211 und EN 12210 sowie unter Beachtung der DIN 18055 „Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und die DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1" vom AN zu berücksichtigen.
3.2.2 Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit
Soweit nicht angegeben, ist die Schlagregendichtheit gemäß EN 1027 und EN 12208, die Fugendurchlässigkeit gemäß EN 1026 und EN 12207 vom AN zu berücksichtigen.
3.2.3 Wärmeschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht abweichend festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung, die DIN 4108 und die Richtlinien der Bauregelliste A. Für einen wärmetechnisch verbesserten Randverbund ist gemäß DIN 4108-4 ein Korrekturwert von -0,1 W/m2K anzunehmen, sofern dieser Wert nicht bereits bei der Berechnung oder Prüfung des Fensters berücksichtigt wurde. Alle Isolierverglasungen erhalten, unabhängig vom objektbezogenen Wärmeschutznachweis, verbesserte Glasrandverbünde zur Kondensatvermeidung im Scheibenrandbereich als Mindeststandard.
3.2.4 Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit
Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108, Beiblatt 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlussausbildung der Fenster die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors fRsi nachgewiesen werden. Der Temperaturfaktor fRsi soll mindestens ≥ 0,70 betragen. Die Anforderungen der RAL-Einbaurichtlinie (innen dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die
Baukörperanschlüsse zu beachten.
Der AN fordert bei Wohnungsbauten unaufgefordert beim AG das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 an zwecks Umsetzung der Vorgaben zur Mindestbelüftung.
3.2.5 Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz)
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das Produkt aus dem g-total-Wert und dem Fensterflächenanteil Aw bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs Ag in m2. Der g-total-Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik aus dem g-Wert der Verglasung und dem Abminderungsfaktor Fc von Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Soweit erforderlich ist der geforderte g-total-Wert aus der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten zu entnehmen.
3.2.6 Schallschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht anderweitig festgelegt, gilt Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN 4109.
Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln).
3.2.7 Mechanische Festigkeit
Soweit nicht abweichend angegeben, sind die Dauerfunktion gemäß EN 12400 und die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen.
3.2.8 Einbruchhemmung
Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach EN 356 bzw. DIN 52290
nachzuweisen.
Ist eine Einbruchhemmung nach Einbruch-Widerstandsklassen gefordert, so bezieht diese sich auf die Bandgegenseiten des Elements, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben.
Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruchhemmend" bezeichneten Fenstern und Türen ist RC2 nach DIN EN 1627.
3.3 Nachweise
Vom Bieter sind folgende Nachweise für die zur Ausführung kommenden Konstruktionen mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zustädigen Landesbauordnung (LBO),
- Systemprüung mit Klassifizierung nach EN 12207 (Luftdurchläsigkeit), EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräte, mechanische Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion),
- Nachweis, dass die in den der Ausschreibung beigefüten Unterlagen und Gutachten geforderten schall-, brand-, feuchte- und wämetechnischen Werte bzw. Anforderungen sowie statische Anforderungen erfült werden,
- Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im Bauköperanschlussbereich durch eine Temperaturfeldberechnung mit grafischem Verlauf, soweit der Bauköperanschluss von den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 und den der Ausschreibung beigefüten Unterlagen und Gutachten abweicht,
- Nachweise üer Eignung von Profilen und Lacken sowie der thermischen Lägenäderung und deren Aufnahme in den Anschlussfugen bei dunklen Oberflähen der Elemente.
3.4 Werkstoffe
3.4.1 Holz
Wird bei Holz-Metall-Fenstern das Holz der direkten Bewitterung ausgesetzt, ist die Eignung der verwendeten Hölzer nachzuweisen; dabei sind auch kurzzeitige Feuchtebelastungen zu beachten.
Zur Anwendung kommende lamelliere und keilgezinkte Profile sind durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Die gleichbleibende Herstellungsqualität von Keilzinkenverbindungen ist durch eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung sicherzustellen.
3.4.2 Stahl/Edelstahl
Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden.
Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie Verankerungselemente und -mittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre/Korrosionsangriff ausgesetzt sind und für Wartungen nicht
zugänglich sind, sind grundsätzlich in rostfreiem Edelstahl auszuführen.
3.4.3 Aluminium
---
3.4.4 Kunststoffe
---
3.4.5 Zusammenbau unterschiedlicher Metalle
Bei Verbindungen unterschiedlicher Metalle ist die elektrolytische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotenzial sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann.
3.4.6 Dichtstoffe
Erhärtende Dichtstoffe (Kittfasen) sind vorab so zu beschichten, dass eine vorzeitige Versprödung ausgeschlossen ist. Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an den AG weiterzureichen.
3.4.7 Dichtungsprofile
Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
3.5 Profilausbildung
3.5.1 Profilausbildung Holz
Kapillarfugen im Bereich der Bewitterung zwischen Profilen und/oder Bauteilen (z. B. Profilkopplungen) müssen über ein zusätzliches Dichtsystem abgedichtet werden.
3.6 Rahmenverbindungen
3.6.1 Rahmenverbindungen Kunststoffprofile
Die angebotenen Rahmen-, Pfosten- und Kämpferverbindungen sowie die Qualitätssicherung der Eckverbinder sind vom AN anzugeben.
3.6.2 Falzausbildung/-dichtungen
Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann oder in denen sich Tauwasser bildet, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Dichtungen sind in den Rahmenecken als auf Gehrung geschnittene und verschweißte Dichtungen auszuführen, das
Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
3.7 Oberflächen
3.7.1 Oberfläche Stahl
Soweit keine Angaben zur Klassifizierung bzw. Applikation der Beschichtungen in der Ausschreibung vorgegeben sind, sind diese durch den AN entsprechend der Anforderung und Beanspruchung zu wählen.
Die Applikation der Beschichtung kann als Nasslackierung und/oder Pulverbeschichtung in RAL- oder sonstigen Farbtönen erfolgen.
3.7.2 Oberfläche Holz
3.7.2.1 Chemischer Holzschutz
Nach EN 460 ist bei den Resistenzklassen 1, 2 und 3 gemäß EN 350-2 kein vorbeugender chemischer Holzschutz erforderlich. Für die Klassen 4 und 5 ist die Notwendigkeit eines chemischen Holzschutzes gefordert.
Auf einen vorbeugenden chemischen Holzschutz kann durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen AG und AN gemäß DIN 68800-3 Abschnitt 11.1 verzichtet werden.
Das für den vorbeugenden chemischen Holzschutz eingesetzte Mittel muss ein geeignetes, auf den Verbindungszweck bezogenes gültiges Prüfzeugnis besitzen, entweder das RAL-Gütezeichen Holzschutz oder eine DIBt-Zulassung.
3.7.2.2 Oberflächenbeschichtung von maßhaltigen Bauteilen aus Holz
Die Oberflächenbehandlung der Bauteile richtet sich nach der verwendeten Holzart, dem gewählten Beschichtungssystem und der zu erwartenden Beanspruchung der Oberfläche.
Sind keine Trockenschichtdicken vorgegeben sind nach dem deutschen Regelwerk folgende Mindest-Trockenschichtdicken erforderlich:
≥ 30 μm auf nicht zugäglichen Flähen (Glasfalz) und an grundierten Fenstern bzw. fü alle Flähen unter Metallprofilen und Blechen, die konstruktionsbedingt nicht als wasserfürende Ebene ausgefürt sind,
≥50 μm im Bauköperanschlussbereich,
≥80 μm bei lasierender Beschichtung,
≥100 μm bei deckender Beschichtung.
Auf allen anderen Flähen ist die volle Schichtdicke der Endbehandlung erforderlich. Die Eignung anderer Beschichtungssysteme und Schichtdicken, die auf die verringerte Klimabeanspruchung von Holz-Metall-Fenstern abgestimmt sind, ist nachzuweisen.
Die Schichtdicke ist auf Anforderung nachzuweisen.
Die Art der Beanspruchung, ob indirekte, normale direkte, extreme direkte Bewitterung, ist, soweit nicht anders beschrieben, durch den AN zu wälen. Dunkle Farboberflähen im Außnbereich sind stets auf die höhste A n forderung hin auszulegen.
3.8 Glas/Verglasung
3.8.1 Glasleisten
Bei versenkter Verstiftung hölzerner Glasleisten sind die Löcher mit einem geeigneten Material zu verschließen. Bei Befestigung der Glashalteleisten von Kunststoff- und Alurahmensystemen ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein.
Außenliegende, der Witterung ausgesetzte Glashalteleisten sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung anzugeben; die Zustimmung des AG zur Lage der Glashalteleisten ist vom AN einzuholen.
3.8.2 Sonnenschutzglas
Sonnenschutzglas ist als "Weißglas" mit - gemessen an den Sonnenschutzeigenschaften größtmöglichem technischen Lichtwert einzusetzen.
3.8.3 Einscheibensicherheitsglas
Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist, auch wenn in den Leistungspositionen nicht ausdrückklich so bezeichnet, stets mit Hitzetest (ESG-H) auszuführen.
3.8.4 absturzsichernde und splitterschützende Verglasung
Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an.
Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen.
3.8.5 Floatgls und Weißglas
Ist nachstehend Weißglas beschriebem, so verstehen sich hierunter Gläser mit einem geringeren Eisenoxidanteil als 200 ppm, Gläser mit höherem Eisenoxidanteil erfüllen nicht die Anforderungen an Weißglas. Alle übrigen zum Einsatz gelangenden Gläser (Floatglas und Produkte hieraus) dürfen keinen höheren Eisenoxidanteil als 500 ppm aufweisen; Verglasungen mit höherem Eisenoxidanteil sind unzulässig. Der AN belegt die Einhaltung dieser Anforderungen durch Glaschargenuntersucherungen im Rahmen der
Eigenkontrolle IPC.
3.9 Einbau
3.9.1 Allgemeines
Bei der Planung von Anschlussausbildungen sind regionale Klimadaten zu berücksichtigen. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente ist so zu wählen, bzw. so zu verändern, dass die mit der DIN
4108-2 vorgegebenen schimmelpilzkritische 13-°C-Isotherme innerhalb der Konstruktion verläft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzuläsigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Bauköper führen.
Nach dem Einbau der Fenster und äußren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen Dichtstoff abzudichten.
3.9.2 Befestigung
Die Verankerung der Fassade erfolgt im Bestandbau mittels zugelassener Verankerungsmittel. Es dürfen nur Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel aus nichtrostendem Material verwendet werden. Anker sind aus nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10088-1 - Verzeichnis der nicht rostenden Stähle - herzustellen.
Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen. Die Verankerung am Bau muss die temperaturbedingte Verformung spannungsfrei aufnehmen können.
Die eingesetzten Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber o. Ä. sind nicht zu verwenden.
3.10 Anschlussfugen zum Baukörper
Es sind ausschließlich nur RAL-gütegesicherte Abdichtungs- und Fugenbaustoffe vorzusehen.
Der AN wird die Anschlüsse seiner Bauelemente an Mauerwerkslaibungen auschließlich an glatten, vollflächigen Laibungen vornehmen.
Sofern keine Angaben zum Material der Dämmstoffe angegeben sind, sind diese unter Beachtung der Beanspruchung und Anforderungen vom AN zu wählen.
4.11 Außenfensterbänke
Für Außenfensterbänke ist in den Fensterprofilen stets ein Fensterbankfalz vorzusehen.
Fensterbleche aus Titanzink erhalten seitliche Aufkantungen mit verlöteten hinteren Ecken sowie vordere Abkantungen mit Rückkantungen. Fensterbleche aus Aluminium sind mit seitlicher und hinterer Aufkantung sowie verschweißten Ecken auszuführen, gesteckte Endkappen sind nur zulässig, wenn
ausdrücklich im Leistungstext beschrieben.
Alle Fensterbänke sind mit unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung auszuführen. Soweit Fensterbänke rückseitig verschraubt sind und ihr Unterschnitt seitlich eingeputzt ist, ist eine unterseitige Befestigung mit Bitumenkleber zulässig.
Fensterbleche bis 1,90 m Länge sind stets ungeteilt auszuführen. Die Teilung breiterer Fensterbänke muss unter Bezugnahme auf die Rahmenteilung der Fensterelemente erfolgen und geschieht nicht unter dem Aspekt der Verschnittoptimierung des AN. Alle Fensterbleche sind mit zwängungsfreier Dehnungsmöglichkeit an den Stirnseiten zu montieren.
Werden Fensterbleche montiert, solange Anstricharbeiten an den Fenstern noch nicht abgeschlossen sind, so sind sie vom AN unmittelbar nach der Montage in geeigneter Art zu schützen.
ZTV Fenster
ZTV Verglasungsarbeiten Gewerk Verglasungsarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Verglasungsarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
- bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
- RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V.,
- ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,
- VdS Schadenverhütung GmbH,
- VFF: Verband Fenster + Fassade
- ASR: Arbeitsstättenregeln
2 Vorbereitung und Planung
Der AN hat den AG auf die für die ange botenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
- statische Bemessung von Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu verstehen),
- Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
- Bemessung der Konstruktionen auf Eigen- und Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und der Verankerung,
- Fensterliste mit allen planungsrelevanten Kriterien und Angaben,
- Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1 : 1 bis 1 : 20 von allen Elementen mit Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung, sofern erforderlich
- prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur.
Der Aus- und Einbau von Verglasungen in bestehenden Fenstern sind so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit und ein Einbruchschutz über Nacht gewährleistet sind.
Dem AN steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Entsprechend ist zu verfahren, wenn alte Fenster aufzuarbeiten sind. Der AN hat die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er
sich für die Werkstatt, ist der Transport mit den Preisen abgegolten.
Sind in Fensterlisten oder in der Leistungsbeschreibung Glasstärken benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
3.1.1 Allgemeines
Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen:
- Konstruktionstiefe,
- Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile,
- Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen,
- Art der Eckverbindungen und Einbau von Sprossen, Kämpfern und Glasleisten.
Absturzsichernde Geländer oder Verglasungen dürfen nicht an oder durch Fensterprofile hindurch befestigt werden. Sie sind stets an der Außenwand zu befestigen und thermisch entkoppelt von den Fensterelementen auszuführen.
Die Verankerungs-/Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen.
Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen.
Die Erstreinigung von Verglasungen, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern.
3.2 Anforderungen an Verglasungen
3.2.1 Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz )
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das Produkt aus dem g-total-Wert und dem Fensterflächenanteil Aw bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs Ag in m2. Der g-total-Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik aus dem g-Wert der Verglasung und dem Abminderungsfaktor Fc von Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Soweit erforderlich ist der geforderte g-total-Wert aus der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten zu entnehmen.
3.2.2 Schallschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht anderweitig festgelegt, gilt Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN 4109.
Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließen, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln).
3.2.3 Mechanische Festigkeit
Soweit nicht abweichend angegeben, ist die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen.
3.2.4 Einbruchhemmung
Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach DIN EN 356 bzw. DIN 52290
nachzuweisen.
Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruchhemmend" bezeichneten Fenstern und Türen ist RC2 nach DIN EN 1627.
3.3 Nachweise
Vom Bieter sind folgende Nachweise für die zur Ausführung kommenden Konstruktionen mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zustädigen Landesbauordnung (LBO),
- Nachweis, dass die in den der Ausschreibung beigefüten Unterlagen und Gutachten geforderten schall-, brand-, feuchte- und wämetechnischen Werte bzw. Anforderungen sowie statische Anforderungen erfült werden.
3.4 Werkstoffe
3.4.1 Stahl/Edelstahl
Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden.
Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie Verankerungselemente und -mittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre/Korrosionsangriff ausgesetzt sind und für Wartungen nicht zugänglich sind, sind grundsätzlich in rostfreiem Edelstahl auszuführen.
3.4.2 Aluminium
---
3.4.3 Dichtstoffe
Erhärtende Dichtstoffe (Kittfasen) sind vorab so zu beschichten, dass eine vorzeitige Versprödung ausgeschlossen ist. Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an den AG weiterzureichen.
3.4.4 Dichtungsprofile
Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
3.5 Glas/Verglasung
3.5.1 Glasleisten
Bei versenkter Verstiftung hölzerner Glasleisten sind die Löcher mit einem geeigneten Material zu verschließen. Schaulöcher sind grundsätzlich ausreichend zu verbohren.
3.5.2 Sonnenschutzglas
Sonnenschutzglas ist als "Weißglas" mit - gemessen an den Sonnenschutzeigeschaften größtmöglichem technischen Lichtwert - einzusetzen.
3.5.3 Einscheibensicherheitsglas
Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist, auch wenn in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich so bezeichnet, stets mit Hitzetest (ESG-H) auszuführen.
Soweit großflächige Verglasungen an Türen oder Ganzglastüren vorgesehen sind, sind diese vom AN entsprechend berufsgenossenschaftlicehr und ASR-Anforderungen mittels deutlich sichtbarer Folierung auf Augenhöhe zu kennzeichnen.
Verglasungen im Brüstungsbereich von Türen und deren Seitenteilen unterhalb 80 cm sind splittergeschützt durch Verwendung von ESG- oder VSG-Scheiben auszuführen.
3.6 absturzsichernde und splitterschützende Verglasung
Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an.
Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen.
3.7 Floatglas und Weißglas
Ist nachstehend Weißglas beschrieben, so verstehen sich hierunter Gläser mit einem geringeren Eisenoxidanteil als 200 ppm, Gläser mit höherem Eisenoxidanteil erfüllen nicht die Anforderungen an Weißglas.
Alle übrigen zum Einsatz gelangenden Gläser (Floatglas und Produkte hieraus) dürfen keinen höheren Eisenoxidanteil als 500 ppm aufweisen; Verglasungen mit höherem Eisenoxidanteil sind unzulässig. Der AN belegt die Einhaltung dieser Anforderungen durch Glaschargenuntersucherungen im Rahmen der Eigenkontrolle IPC.
ZTV Verglasungsarbeiten
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.01 Baustelleneinrichtung
1.01
Baustelleneinrichtung
2 Holzfenster, Rückbau/Neubau
2
Holzfenster, Rückbau/Neubau
ZTV Fenster, Außentüren Gewerk Fenster, Außentüren
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Fenster, Außentüren
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
- BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
- BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
- bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- FTA: Fachverband Türautomation e. V.,
- GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,
- GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
- GSB International e. V.,
- ift Rosenheim GmbH,
- Informationsverein Holz e. V.,
- IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
- RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V.,
- ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,
- VDE Verlag GmbH,
- VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V.,
- VdS Schadenverhütung GmbH,
- VFF: Verband Fenster + Fassade,
- ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei
Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Fertigungsbeginn und Tür- und/oder Fensterlistenerstellung ist vom AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß aller Öffnungen auf der Baustelle auszuführen. Beim Aufmaß ist zu beachten, dass die Größe der Öffnung zwischen Hinterwand und Wandbekleidung/Wandbelag wesentlich differieren kann. Das ist insbesondere bei Wärmedämmverbundsystemen, Vormauerschalen und Wangen von Dachgauben gegeben, hier können Rahmenverbreiterungen erforderlich werden.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
- statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu verstehen),
- Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, - Bemessung der Konstruktionen auf Eigen- und Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und der Verankerung,
- Tür- und/oder Fensterliste mit allen planungsrelevanten Kriterien und Angaben,
- erforderlichenfalls Bohrungen zur Verlegungen von bauseitigen ELT- Anschlüssen für außenseitigen Sonnenschutz unter Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Winddichtigkeit,
- Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1 : 1 bis 1 : 20 von allen Elementen mit Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung,
- prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur.
Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem AN steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungenvorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Entsprechend ist zu verfahren, wenn alte Fenster aufzuarbeiten sind. Der AN hat die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, ist der Transport mit den Preisen abgegolten.
Sind Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
3.1.1 Allgemeines
Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen:
- Konstruktionstiefe,
- Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile,
- Ausbildung der Wärmedämmung bei Isolierprofilen,
- Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen,
- Art der Eckverbindungen und Einbau von Sprossen, Kämpfern und Glasleisten.
Absturzsichernde Geländer oder Verglasungen dürfen nicht an oder durch Fensterprofile hindurch befestigt werden. Sie sind stets an der Außenwand zu befestigen und thermisch entkoppelt von den Fensterelementen auszuführen.
Größere senkrechte und alle waagerecht liegenden Blechflächen sind rückseitig mit einem spritzbaren Antidröhnbelag, mindestens 3 mm dick, zu versehen.
Die Verankerungs-/Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen.
Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen.
Die Erstreinigung von Fenstern und Türen, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern.
Vom AG sind keine gesonderten Leistungsbeschreibungen oder Vergaben für die Gewerke "Verglasungsarbeiten" und "Beschlagarbeiten" vorgesehen. Daher sind alle Leistungen zum Ersteinbau von Fenstern und Türen vom AN grundsätzlich einschließlich kompletter Beschläge und Verglasungen auszuführen.
3.2 Anforderungen an die Konstruktion
3.2.1 Windwiderstandsfähigkeit
Soweit nicht vom AG angegeben, ist die Windwiderstandsfähigkeit gemäß EN 12211 und EN 12210 sowie unter Beachtung der DIN 18055 „Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und die DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1" vom AN zu berücksichtigen.
3.2.2 Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit
Soweit nicht angegeben, ist die Schlagregendichtheit gemäß EN 1027 und EN 12208, die Fugendurchlässigkeit gemäß EN 1026 und EN 12207 vom AN zu berücksichtigen.
3.2.3 Wärmeschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht abweichend festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung, die DIN 4108 und die Richtlinien der Bauregelliste A. Für einen wärmetechnisch verbesserten Randverbund ist gemäß DIN 4108-4 ein Korrekturwert von -0,1 W/m2K anzunehmen, sofern dieser Wert nicht bereits bei der Berechnung oder Prüfung des Fensters berücksichtigt wurde. Alle Isolierverglasungen erhalten, unabhängig vom objektbezogenen Wärmeschutznachweis, verbesserte Glasrandverbünde zur Kondensatvermeidung im Scheibenrandbereich als Mindeststandard.
Für den größenunabhängigen Nachweis ist der UW-Wert bezogen auf das Standardprüfmaß eines Fensters (1,23m x 1,48m) oder wahlweise für Fenster-/Fenstertürkonstruktionen > 2,3 m² das Standardprüfmaß 1,48 m x 2,18 m anzusetzen. Der UW-Wert einer Fensterkonstruktion setzt sich zusammen aus dem Uf-Wert des Rahmens, dem Ug-Wert des Glases, dem längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten Ψ und der Ausbildung mölicherweise vorhandener Sprossen.
Fenstertüen mit Klapp-, Falt, Schiebe- oder Hebemechanismen werden wie Fenster behandelt.
3.2.4 Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit
Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108, Beiblatt 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlussausbildung der Fenster die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors fRsi nachgewiesen werden. Der Temperaturfaktor fRsi soll mindestens ≥ 0,70 betragen. Die Anforderungen der RAL-Einbaurichtlinie (innen dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die
Baukörperanschlüsse zu beachten.
Der AN fordert bei Wohnungsbauten unaufgefordert beim AG das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 an zwecks Umsetzung der Vorgaben zur Mindestbelüftung.
3.2.5 Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz)
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das Produkt aus dem g-total-Wert und dem Fensterflächenanteil Aw bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs Ag in m2. Der g-total-Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik aus dem g-Wert der Verglasung und dem Abminderungsfaktor Fc von Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Soweit erforderlich ist der geforderte g-total-Wert aus der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten zu entnehmen.
3.2.6 Schallschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht anderweitig festgelegt, gilt Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN 4109.
Die Baukörperanschlüsse müssen entsprechend den Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster ausgebildet werden. Für die umlaufenden Anschlussfugen sind eine vollständige Verfüllung aller Hohlräume und eine
umlaufend luftundurchlässige Anschlussfugenausbildung bindend vorgeschrieben.
Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln).
3.2.7 Mechanische Festigkeit
Soweit nicht abweichend angegeben, sind die Dauerfunktion gemäß EN 12400 und die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen.
3.2.8 Einbruchhemmung
Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach EN 356 bzw. DIN 52290
nachzuweisen.
Ist eine Einbruchhemmung nach Einbruch-Widerstandsklassen gefordert, so bezieht diese sich auf die Bandgegenseiten des Elements, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben.
Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruchhemmend" bezeichneten Fenstern und Türen ist RC2 nach DIN EN 1627.
3.3 Nachweise
Vom Bieter sind folgende Nachweise für die zur Ausführung kommenden Konstruktionen mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zustädigen Landesbauordnung (LBO),
- Systemprüung mit Klassifizierung nach EN 12207 (Luftdurchläsigkeit), EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräte, mechanische Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion),
- Nachweis, dass die in den der Ausschreibung beigefüten Unterlagen und Gutachten geforderten schall-, brand-, feuchte- und wämetechnischen Werte bzw. Anforderungen sowie statische Anforderungen erfült werden,
- Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im Bauköperanschlussbereich durch eine Temperaturfeldberechnung mit grafischem Verlauf, soweit der Bauköperanschluss von den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 und den der Ausschreibung beigefüten Unterlagen und Gutachten abweicht,
- Nachweise üer Eignung von Profilen und Lacken sowie der thermischen Lägenäderung und deren Aufnahme in den Anschlussfugen bei dunklen Oberflähen der Elemente.
3.4 Werkstoffe
3.4.1 Holz
Wird bei Holz-Metall-Fenstern das Holz der direkten Bewitterung ausgesetzt, ist die Eignung der verwendeten Hölzer nachzuweisen; dabei sind auch kurzzeitige Feuchtebelastungen zu beachten.
Zur Anwendung kommende lamelliere und keilgezinkte Profile sind durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Die gleichbleibende Herstellungsqualität von Keilzinkenverbindungen ist durch eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung sicherzustellen.
Zur Holzartvorgabe in diesen ZTV ist wegen der nicht ausreichenden Normung generell die Merkblatt- Serie HO.06 "Holzarten für den Fensterbau " in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde zu legen. Das gilt sowohl für die grundsätzliche Eignung der Holzart als auch für die Holzqualität.
Die Mindestrohdichten von 450 kg/m3 bei Laubholz und 350 kg/m3 bei Nadelholz bei der Messbezugsfeuchte von 15 % sind zwingend einzuhalten.
Tropische Hölzer sind nicht zugelassen.
Holzart:
Vgl. Leit- bzw. Positionsbeschreibungen
Nachweis nachhaltiger Forstwirtschaft/Nachhaltigkeitszertifikat FSC, PEFC
oder gleichwertig
Bei der Auswahl und Festlegung der Sortierklasse ist zusätzlich das Merkblatt HO.02 "Auswahl der Holzqualität für Holzfenster und -Haustüren" zu beachten.
Sortierklasse gem. EN 942
Der Feuchtegehalt der verarbeiteten Hölzer muss nach Fertigstellung der Fenster im Bereich von 13 ± 2 % liegen. Bei schichtverleimten Kanteln darf der feuchteunterschied zwischen miteinander verbundenen Holzteilen 2 %
nicht übersteigen.
Bei der Verwendung von schichtverleimten Kanteln ist die Tabelle 2 der deutsch-schweizerischen Richtlinie "Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile fü Holzfenster" zugrunde zu legen. Die prinzipielle Eignung der zur Anwendung kommenden lamellierten und keilgezinkten Profile ist durch eine Eignungsprüung nachzuweisen. Die gleichmäßge Qualitä ist durch eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüerwachung sicherzustellen.
Keilzinkenverbindungen bei schichtverleimten Kanteln sind:
nur in der Mittellage zugelassen.
3.4.2 Stahl/Edelstahl
Edelstahl müssen, sofern nicht abweichend beschrieben aus allgemeinen Baustählen nach EN 10025 mit der Werkstoffbezeichnung S235 nach EN 10027-1 bestehen.
Edelstahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, den Eigenschaften der Werkstoff-Nr. 1.4401 entsprechen. Die Profile und deren Schweißverbindungen müssen gegenüber den auftretenden Einwirkungen
ausreichend stabil sein.
Unzulässige Verformungen und Zwängungsspannungen sowie Lasten aus der umgegebenden Konstruktion sind auszuschließen.
Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden.
Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie Verankerungselemente und -mittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre/Korrosionsangriff ausgesetzt sind und für Wartungen nicht
zugänglich sind, sind grundsätzlich in rostfreiem Edelstahl auszuführen.
3.4.3 Aluminium
---
3.4.4 Kunststoffe
---
3.4.5 Zusammenbau unterschiedlicher Metalle
Bei Verbindungen unterschiedlicher Metalle ist die elektrolytische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotenzial sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann.
3.4.6 Dichtstoffe
Erhärtende Dichtstoffe (Kittfasen) sind vorab so zu beschichten, dass eine vorzeitige Versprödung ausgeschlossen ist. Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an den AG weiterzureichen.
3.4.7 Dichtungsprofile
Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
3.5 Profilausbildung
3.5.1 Profilausbildung Holz
Kapillarfugen im Bereich der Bewitterung zwischen Profilen und/oder Bauteilen (z. B. Profilkopplungen) müssen über ein zusätzliches Dichtsystem abgedichtet werden.
3.6 Rahmenverbindungen
3.6.1 Rahmenverbindungen Kunststoffprofile
Die angebotenen Rahmen-, Pfosten- und Kämpferverbindungen sowie die Qualitätssicherung der Eckverbinder sind vom AN anzugeben.
3.6.2 Falzausbildung/-dichtungen
Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann oder in denen sich Tauwasser bildet, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Dichtungen sind in den Rahmenecken als auf Gehrung geschnittene und verschweißte Dichtungen auszuführen, das
Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
3.7 Oberflächen
3.7.1 Oberfläche Stahl
Soweit keine Angaben zur Klassifizierung bzw. Applikation der Beschichtungen in der Ausschreibung vorgegeben sind, sind diese durch den AN entsprechend der Anforderung und Beanspruchung zu wählen.
Die Applikation der Beschichtung kann als Nasslackierung und/oder Pulverbeschichtung in RAL- oder sonstigen Farbtönen erfolgen.
3.7.2 Oberfläche Holz
3.7.2.1 Chemischer Holzschutz
Nach EN 460 ist bei den Resistenzklassen 1, 2 und 3 gemäß EN 350-2 kein vorbeugender chemischer Holzschutz erforderlich. Für die Klassen 4 und 5 ist die Notwendigkeit eines chemischen Holzschutzes gefordert.
Auf einen vorbeugenden chemischen Holzschutz kann durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen AG und AN gemäß DIN 68800-3 Abschnitt 11.1 verzichtet werden.
Das für den vorbeugenden chemischen Holzschutz eingesetzte Mittel muss ein geeignetes, auf den Verbindungszweck bezogenes gültiges Prüfzeugnis besitzen, entweder das RAL-Gütezeichen Holzschutz oder eine DIBt-Zulassung.
3.7.2.2 Oberflächenbeschichtung von maßhaltigen Bauteilen aus Holz
Die Oberflächenbehandlung der Bauteile richtet sich nach der verwendeten Holzart, dem gewählten Beschichtungssystem und der zu erwartenden Beanspruchung der Oberfläche.
Sind keine Trockenschichtdicken vorgegeben sind nach dem deutschen Regelwerk folgende Mindest-Trockenschichtdicken erforderlich:
≥ 30 μm auf nicht zugäglichen Flähen (Glasfalz) und an grundierten Fenstern bzw. fü alle Flähen unter Metallprofilen und Blechen, die konstruktionsbedingt nicht als wasserfürende Ebene ausgefürt sind,
≥50 μm im Bauköperanschlussbereich,
≥80 μm bei lasierender Beschichtung,
≥100 μm bei deckender Beschichtung.
Auf allen anderen Flähen ist die volle Schichtdicke der Endbehandlung erforderlich. Die Eignung anderer Beschichtungssysteme und Schichtdicken, die auf die verringerte Klimabeanspruchung von Holz-Metall-Fenstern abgestimmt sind, ist nachzuweisen.
Die Schichtdicke ist auf Anforderung nachzuweisen.
Die Art der Beanspruchung, ob indirekte, normale direkte, extreme direkte Bewitterung, ist, soweit nicht anders beschrieben, durch den AN zu wälen. Dunkle Farboberflähen im Außnbereich sind stets auf die höhste A n forderung hin auszulegen.
3.8 Beschläge
Die Beschläge müssen die Anforderungen der EN 13126 erfüllen und den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein. Die verwendeten Werkstoffe sind gegen Korrosion zu schützen. Die Beschlagteile müssen nachjustierbar sein und der Einbau hat nach den Vorgaben des Beschlagherstellers zu erfolgen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss sichergestellt sein, ebenso die Möglichkeit zur Wartung und - im Bedarfsfall - zum Austausch der Beschläge.
Das Ecklager von Drehkippbeschlägen muss den Flügel bei jeder Bewegungsstellung sicher führen. Diese Führung muss auch erhalten bleiben, wenn der Flügel durch eine Windböe plötzlich aufgestoßen wird. Die Ausstellschere muss sicher verhindern, dass der Flügel bei einer Fehlbedienung absackt (z.B. Verwendung einer Dreipunktschere). Andernfalls sind besondere Schutzmaßnahmen wie z.B. der Einbau von
Fehlbedienungsvorrichtungen oder Vorrichtungen für eine besondere Öffnungsfolge zu treffen. Bei Flügelbreiten über 120 cm sind grundsätzlich Zweitscheren vorzusehen.
Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und
Verbindungsteilen ist sicherzustellen. Alle Schließstücke sind scherentlastend zu befestigen. Die Richtlinie TBDK "Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen" der Gütegemeinschaft Schlösser und
Beschläge, Velbert ist zu beachten.
Der Fensterflügel muss im eingebauten Zustand mindestens um 90° geöfnet werden könen, sofern die geometrischen Randbedingungen der Einbausituation das zulassen. Werden üer die Leistungsbeschreibung im Flügelfalz eingebaute Drehkipp-Beschläeg vorgegeben, ist nachfolgend die
vorgesehene Ausführungsmölichkeit angegeben:
bandseitig sichtbar (aufliegende Lagerstellen)/oder bandseitig verdeckt (verdeckt liegende Lagerstellen)/ oder bandseitig verdeckt im Flüelüerschlag (halbverdeckt liegende Lagerstellen)
Nachfolgend sind die Zusatzeinrichtungen wie z.B. Flügelheber, Fehlbedienungssperre, Öffnungsbegrenzer,Drehsperre, abschließare Griffe,
Auflaufbock, vorgegeben, die zusammen mit den Beschläen anzubieten sind.
Zusatzeinrichtungen:
Öffnungsbegrenzer,
Drehsperre
Die Bedienung der Flügel muss leicht und unfallsicher möglich sein.
Bedienkräte nach EN 13115:
Vgl. Leit- bzw. Positionsbeschreibungen
Die Bedienungshöe der Griffe ist in Absprache mit dem Auftraggeber festzulegen. Sie ist - soweit mölich - innerhalb eines Raums einheitlich festzulegen.
Die Fenstergriffe sind wie folgt auszufüren: Montage der Fenstergriffe zeitlich versetzt zum Einbau der Fensterelemente. Zu Lüftungszwecken sind geeignete provisorische Fenstergriffe in ausreichender Zahl zur Verfüung zu stellen.
Standardgriff oder Fabrikat/ Aluminium oder Edelstahl oder Messing:
Vgl. Leit- bzw. Positionsbeschreibungen
Bei Stulpfenstern muss der Standflügel durch entsprechende Beschläge im Blendrahmen fixiert werden.
Bei Kippflügeln und Oberlichtern müssen als zusätzliche Sicherung Scheren eingebaut werden, um eventuelle Schäden infolge unsachgemäßer Einhängung der Öffnungsscheren zu verhindern. Hierfür können auch die für
Reinigungszwecke erforderlichen Zusatzscheren vorgesehen werden.
Beschlagteile für andere Öffnungsarten müssen so ausgeführt werden, dass sie die Funktion der Flügel auf Dauer sicherstellen. Außerdem müssen sie einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienungen aufweisen.
Benutzerinformationen mit Wartungs- und Pflegeanleitung sind entsprechend den Forderungen der Landesbauordnungen und des Produkthaftungsgesetzes dem Auftraggeber spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert zur Weitergabe an die Nutzer zu übergeben.
Die Richtlinie VHBE "Beschläge für Fenster und Fenstertüren Vorgaben und Hinweise für Endanwender" der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, Velbert ist zu beachten.
3.9 Glas/Verglasung
3.9.1 Glasleisten
Bei versenkter Verstiftung hölzerner Glasleisten sind die Löcher mit einem geeigneten Material zu verschließen. Bei Befestigung der Glashalteleisten von Kunststoff- und Alurahmensystemen ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein.
Außenliegende, der Witterung ausgesetzte Glashalteleisten sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung anzugeben; die Zustimmung des AG zur Lage der Glashalteleisten ist vom AN einzuholen.
3.9.2 Sonnenschutzglas
Sonnenschutzglas ist als "Weißglas" mit - gemessen an den Sonnenschutzeigenschaften größtmöglichem technischen Lichtwert einzusetzen.
3.9.3 Einscheibensicherheitsglas
Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist, auch wenn in den Leistungspositionen nicht ausdrückklich so bezeichnet, stets mit Hitzetest (ESG-H) auszuführen.
3.9.4 absturzsichernde und splitterschützende Verglasung
Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an.
Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen.
3.9.5 Floatgls und Weißglas
Ist nachstehend Weißglas beschriebem, so verstehen sich hierunter Gläser mit einem geringeren Eisenoxidanteil als 200 ppm, Gläser mit höherem Eisenoxidanteil erfüllen nicht die Anforderungen an Weißglas. Alle übrigen zum Einsatz gelangenden Gläser (Floatglas und Produkte hieraus) dürfen keinen höheren Eisenoxidanteil als 500 ppm aufweisen; Verglasungen mit höherem Eisenoxidanteil sind unzulässig. Der AN belegt die Einhaltung dieser Anforderungen durch Glaschargenuntersucherungen im Rahmen der
Eigenkontrolle IPC.
3.109 Einbau
3.10.1 Allgemeines
Bei der Planung von Anschlussausbildungen sind regionale Klimadaten zu berücksichtigen. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente ist so zu wählen, bzw. so zu verändern, dass die mit der DIN
4108-2 vorgegebenen schimmelpilzkritische 13-°C-Isotherme innerhalb der Konstruktion verläft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzuläsigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Bauköper führen.
Nach dem Einbau der Fenster und äßren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen Dichtstoff abzudichten.
3.10.2 Befestigung
Die Verankerung der Fassade erfolgt im Rohbau mittels zugelassener Verankerungsmittel. Es dürfen nur Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel aus nichtrostendem Material verwendet werden. Anker sind aus nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10088-1 - Verzeichnis der nicht rostenden Stähle - herzustellen.
Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen. Die Verankerung am Bau muss die temperaturbedingte Verformung spannungsfrei aufnehmen können.
Die eingesetzten Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
Anschweißplatten sind rechtzeitig vom AN zum bauseitigen Einbau in Stahlbetonbauteile zu liefern.
Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber o. Ä. sind nicht zu verwenden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
3.11 Anschlussfugen zum Baukörper
Es sind ausschließlich nur RAL-gütegesicherte Abdichtungs- und Fugenbaustoffe vorzusehen.
Der AN wird die Anschlüsse seiner Bauelemente an Mauerwerkslaibungen auschließlich an glatten, vollflächigen Laibungen vornehmen. Findet der AN auf der Baustelle unebene, profilierte oder offene Grifftaschen oder Hohlkammern aufweisende Laibungen vor, weist der AN den AG hierauf rechtzeitig vor
Ausführungsbeginn der Fenstermontage hin und meldet Bedenken gegen die Ausführung an.
Sofern keine Angaben zum Material der Dämmstoffe angegeben sind, sind diese unter Beachtung der Beanspruchung und Anforderungen vom AN zu wählen.
3.12 Außenfensterbänke
Für Außenfensterbänke ist in den Fensterprofilen stets ein Fensterbankfalz vorzusehen.
Fensterbleche aus Titanzink erhalten seitliche Aufkantungen mit verlöteten hinteren Ecken sowie vordere Abkantungen mit Rückkantungen. Fensterbleche aus Aluminium sind mit seitlicher und hinterer Aufkantung sowie verschweißten Ecken auszuführen, gesteckte Endkappen sind nur zulässig, wenn
ausdrücklich im Leistungstext beschrieben.
Alle Fensterbänke sind mit unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung auszuführen. Soweit Fensterbänke rückseitig verschraubt sind und ihr Unterschnitt seitlich eingeputzt ist, ist eine unterseitige Befestigung mit Bitumenkleber zulässig.
Fensterbleche dürfen nicht unmittelbar auf Mauerwerk aufgesetzt werden, sie müssen eine unterseitige Wärmedämmung in gesamter Laibungstiefe erhalten. Soweit die Wärmedämmung nicht wie vorgegeben ausführbar ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit.
Fensterbleche bis 1,90 m Länge sind stets ungeteilt auszuführen. Die Teilung breiterer Fensterbänke muss unter Bezugnahme auf die Rahmenteilung der Fensterelemente erfolgen und geschieht nicht unter dem Aspekt der Verschnittoptimierung des AN. Alle Fensterbleche sind mit zwängungsfreier Dehnungsmöglichkeit an den Stirnseiten zu montieren.
Werden Fensterbleche montiert, solange Fassadenputz- und Anstricharbeiten noch nicht abgeschlossen sind, so sind sie vom AN unmittelbar nach der Montage mit einer Flüssiglatexbeschichtung als Oberflächenschutz zu versehen, soweit sie nicht durch Kunststofffolien vollflächig geschützt sind.
3.13 Innenfensterbänke
Unabhängig davon, ob die Innenfensterbänke bauseits angebracht werden, oder zum Leistungsbereich Fenster gehören, ist durch die untere Fensteranschlussausbildung sicherzustellen, dass auch dieser untere Anschluss luftundurchlässig abgedichtet ist. Feuchtehinterwanderungen der Anschlussfuge von innen sind durch geeignet Maßnahmen zu verhindern.
4.Ausbau und Entsorgung
Der Ausbau alter Fenster hat grundsätzlich so zu erfolgen, dass die Gebäudesubstanz möglichst wenig beschädigt wird, um kostenintensive Nacharbeiten zu vermeiden. Treten in diesem Zusammenhang Probleme auf, ist die Demontage zu unterbrechen und es ist unverzüglich die Bauleitung schriftlich und mündlich zu informieren.
Fenster und sonstige Bauteile, die im Zusammenhang mit der
ausgeschriebenen Leistungen ausgebaut werden müssen, sind nach der Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) zu entsorgen. Auf dieser Basis hat demzufolge die Entsorgung durch Recycling (Kunststoff, Aluminium, Stahl) bzw. umweltgerechter thermischer Verwertung (Holz) stattzufinden.
ZTV Fenster, Außentüren
Leitbeschreibung Außenfenster ausbauen Holz-Außenfenster, Einfachfenster (EF) und Kastendoppelfenster (KDF),
KDP bei Doppel- oder Drilingsfenstern incl. Rückbau der laibungsfüllenden hölzerne Rahmenkonstruktion, incl. Bekleidungen,
incl. Innenfensterbank aus Holz (Ausladung 25-30 cm) und Außenfensterbank aus Blech (Ausladung 10-15 cm) fachgerecht demontieren und verwerten.
Inkl. Freilegung der Befestigungsteile
Fenster inkl. aller Beschläge und Fensterflügel, Einfachfenster, Kastendoppelfenster, Verbundfenster, incl. Deckleisten und sonstige
Profile,
Schutzmaßnahmen der angrenzenden Bauteile ist einzurechnen, Abbruch ist von Hand durchzuführen.
Material unter Berücksichtigung der Annahmebedingungen des Verwerters/Entsorgers trennen, in entsprechenden Abfallcontainern zwischenlagern und ordnungsgemäß entsorgen/verwerten.
Einschl. aller Transportarbeiten und aller Verwertung-/Entsorgungskosten.
Insbesondere der als gefährlichen Abfall beprobten Holzbauteiel der Fenster.
Material: Holz/Glas, Zinkblech, Bleiverglasung
Umfassungsbauteile: massiv, Ziegelsichtmauerwerk (Aussen)
Abmessungen: vergleiche Positionstexte
Abbruchort: UG, EG, 1.OG, 2.OG - siehe Positionstexte
Oberflächen Holz: weiß beschichtet
Schadstoffe: bleihaltige Farbe
siehe Beprobung vom 11.04.2022 der Frank Kobelt Umwelt- und Altlastenberatung
Leitbeschreibung Außenfenster ausbauen
Ausführungsbeschreibung Fenster Alle nachstehend genannten Holzfensterelemente sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation anzubieten und in den Positionen zu berücksichtigen, sofern nicht anders beschrieben.
Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 2, im Zusammenhang mit den bauphysikalischen Gutachten.
Technische Anforderungen Holzenster:
Bauwerk/Lage des Gebäudes:
Höhe über Gelände: max. 24 m über Gelände
Bauwerksanschlüsse und Einbau:
Anschlussfugen: gem. RAL-Einbaurichtlinie
Bestand:
aussen: Mauerkswände mit Fassadenbekleidung aus Klinkerziegel als Sichtmauerwerk aussen
innen: Mauerkswände, verputzt, farbbeschichtet
Anschluß Fenster an den Bestand:
Herstellen des luftdichten inneren Anschlusses von neu eingebauten Holzfenstern an vorhandenes Mauerwerk. Ausführung der Anschlussfuge mit einer Breite von ca. 20 mm entsprechend den anerkannten Regeln der Technik. Der Anschluss ist dauerhaft luftdicht auszuführen und an die vorhandenen Untergründe anzuschließen.
- Liefern und Einbauen eines geeigneten luftdichten Anschlussbandes bzw. einer dampfbremsenden Anschlussfolie für den Innenbereich
- erforderliche Haftgrundierungen und Vorbehandlungen gemäß Herstellerangaben
- vollflächiges Verkleben an Fensterrahmen und angrenzendem Mauerwerk
- Ausbilden von Eck- und Stoßbereichen einschließlich erforderlicher Überlappungen
- dauerhafte Sicherstellung der Luftdichtheit
- Anschließen an vorhandene Putz- und Wandflächen
Die Anschlussausbildung muss dauerhaft luftdicht, spannungsfrei und für die nachfolgenden Ausbauarbeiten geeignet sein.
Überdeckung der Anschlussfuge entsprechend den örtlichen Gegebenheiten mit Leiste aus astarmem Massivholz, Oberfläche geschliffen und deckend weiß lackiert, Farbton passend zu Fenster.
Sonnenschutz:
Aufbaurollladen auf Kämpfer, sofern in Position nicht anders beschrieben
Hinweis:
vorhandene Rollldenkästen bleiben erhalten und werden nicht rückgebaut.
Eine Erneuerung der Rollladenbehänge und Sanierung der Mimik wird nur als NE-Position aufgeführt.
Rahmen/Flügel:
Material: astfreies einheimisches Nadelholz Kiefer, mind. 3-fach verleimt, frei von Harzgallen und Minizinken in den Decklagen, 68 mm
Beschichtung:
Deckende Beschichtung auf maßhaltigen Bauteilen
Deckende Beschichtung bestehend mindestens aus Grundierung, Zwischenbeschichtung im Flutverfahren, Zwischenschliff, Endlackierung durch Spritzen.
Art der Beanspruchung: direkte Bewitterung
Oberfläche: gleichfarbig innen - außen
Farbton: weiß oder leicht getönte RAL-Farbe gleichfarbig innen-außen nach Wahl des AG
Kämpfer:
Höhe: ca. 100 mm
Kämpferzierprofil:
Maß: 65x55 mm
Material: wie Rahmen/Flügel
Oberfläche: wie Rahmen/Flügel
sofern in Position nicht anders beschrieben
Schlagleiste:
Stulpfenster mit Schlagleistenprofil, verziert ähnlich Bestand, mit (Kopfstück), ohne Basis. Gilt für Fenster und Oberlicht.
Wetterschenkel:
Holz, Eiche, Oberfläche wie Rahmen
Dichtungen:
2 Dichtungsebenen, Farbton schwarz
Konstruktion:
Fensterlemente mit Anschluss als Abdichtungslappen, Rahmenaufdopplung, vollflächig am Untergrund verklebt
Verglasung:
3-Scheibenisolierglas als Wärmeschutzverglasung, klar
WC-Fenster: Verglasung satiniert nach Bemusterung
Gesamtenergiedurchlassgrad von g ≤ 0,38
Scheibenrandverbund:
hoch wärmedämmenden Abstandshalter, z.B: Swissspacer Ultimate
ψ g -Wert (Psi-Wert): 0,031
Versiegelung: weiß
Sprossen: aufgesetzt, siehe Positionstext
Einbruchschutz: RC 2 gem. EN 1627
Bauphysik:
Uw-Wert: Uw ≤ 1,30 W/(m²K)
Schallschutz:
Schallschutzklasse: SSK 1-3 gemäß Schallschutzgutachten, siehe Positionstext
Schlagregenbeanspruchungsgruppe: 1-3, siehe Positionstext
Beschläge:
Montage/Lage:
verdeckt montiert, Einhandbedienung mit Fehlbedienungssperre, Zuschlagsicherung bei Kippfunktion
Einhand-Drehkipp-Beschläge mit Fehlbedienungssperre und Hebesicherung, verstellbare Schließstücke, silber- oder titanfarben
Fabrikat Roto NT o. glw.
Fenstergriff:
einseitiger Fenstergriff für Holz-Fenster, mit Griffrosette, korbbogenfömig, abschließbar.
Material: Edelstahl
Oberflähe: fein matt
Leit-Fabrikat: FSB, 1070 abschließbar o.glw.
Öffnungsbegrenzer für Drehfunktion: (gilt für alle Fenster mit Schülerverkehr)
Verdeckter Einbau, incl. aller Befestigungsmittel
Material: Stahl
Maße: ca. 183 x 16 x 2 mm
Farbe: Edelstahl
Einstellbarer Winkel: von 10-30°
Einbauort: untere Fensterflügel
Fabrikat: DIXI WERK 14 mit Fiberscheiben, Bremsstärke regulierbar o.glw.
Vertrieb: OPO Oeschger GmbH, Albertistrasse 16, 78056 Villingen-Schwenningen
T 07720 85 84 0 | F 07720 85 84 77
www.opo.de | opo@opo.de
Oberlichtöffner:
Stangenoberlichtöffner mit Kippflügel einwärts
Fabrikat: ZENTRIK 12/15/B nach Erfordernis mit Handhebel o.glw. bzw.
ZENTRIK-B/2S für 2-flg. Oberlichter o.glw.
Hersteller: GSG Baubeschläge
Griffe/Drücker:
Standard, weiss nach Bemusterung
Rauchabzug - siehe Positionstext::
mittels Dreh-/Wendeflügelbeschlag,
bestehend aus:
- Querwelle seitlich
- Querwellenlänge 2500 mm
- für einwärts öffnende Dreh-/Wendeflügel
- für 16 mm rund, 20 mm rund, ½“ Gasrohr
Material: Stahl, galvanisch verzinkt
erforderlicher Rauchabzugsquerschnitt: siehe Positionstext
Fabrikat: HK 9, Dreh-/Wendeflügelbeschlag HANSA-K, Rastenhebel o.glw.
Angeb. Fabrikat: ...
(vom Bieter auszufüllen)
Fensterbank innen (separate Position)
Aus massivem Holz für den Einsatz im denkmalgeschützten Bestand.
Fensterbank aus hochwertigem, getrocknetem Massivholz (z. B. Kiefer, Fichte o. ä.), Oberfläche geschliffen und deckend weiß lackiert, Farbton ähnlich RAL 9016.
Ausführungsbeschreibung Fenster
Zusammenfassende Angaben zu Produkten und Systemen Zusammenfassende Angaben zu Produkten und Systemen
(Vom Bieter einzutragen)
Angebotenes Fenstersystem: .........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotene Holzart: .........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotene Eckverbindung Holz: .........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotenes Beschichtungssystem Holz:.........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotenes Fabriakt Fenstergriff: .........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotenes Beschlagfabrikat: .........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotenes Fabrikat Öffnungsbgrenzer: .........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotenes Fabrikat Oberlichtöffner: .........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotenes Fabrikat Isolierverglasung: .........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotener Randverbund: .........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotenes Verglasungssystem: .........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotenes Dichtprofilmaterial für die Verglasung: .........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotenes Dichtprofilmaterial für Falzdichtungen: .........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotenes Dichtsystem Baukörperanschluss innen: ........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotenes Sonnenschutzsystem: .........
(vom Bieter auszufüllen)
Angebotener Innerer Blendschutz: .........
(vom Bieter auszufüllen)
Zusammenfassende Angaben zu Produkten und Systemen
2.01 Beprobung
2.01
Beprobung
2.02 Rückbau Fenster - 2.OG
2.02
Rückbau Fenster - 2.OG
2.03 Schwammschutzmittel - 2.OG
2.03
Schwammschutzmittel - 2.OG
2.04 Neubau Fenster - 2.OG
2.04
Neubau Fenster - 2.OG
2.05 Rollladen Fenster - 2.OG
2.05
Rollladen Fenster - 2.OG
2.06 Sonstiges Neubau Fenster - 2.OG
2.06
Sonstiges Neubau Fenster - 2.OG
2.07 Rückbau Fenster - 1.OG
2.07
Rückbau Fenster - 1.OG
2.08 Schwammschutzmittel - 1.OG
2.08
Schwammschutzmittel - 1.OG
2.09 Neubau Fenster - 1.OG
2.09
Neubau Fenster - 1.OG
2.10 Rollladen Fenster - 1.OG
2.10
Rollladen Fenster - 1.OG
2.11 Sonstiges Neubau Fenster - 1.OG
2.11
Sonstiges Neubau Fenster - 1.OG
2.12 Rückbau Fenster - EG
2.12
Rückbau Fenster - EG
2.13 Schwammschutzmittel - EG
2.13
Schwammschutzmittel - EG
2.14 Neubau Fenster - EG
2.14
Neubau Fenster - EG
2.15 Sonstiges Neubau Fenster - EG
2.15
Sonstiges Neubau Fenster - EG
2.16 Rückbau Fenster - UG
2.16
Rückbau Fenster - UG
2.17 Neubau Stahl-Fenster - UG
2.17
Neubau Stahl-Fenster - UG
3 Treppenhausfenster
3
Treppenhausfenster
3.01 Rückbau/Neubau Fenster, TRH 2
3.01
Rückbau/Neubau Fenster, TRH 2
3.02 Rückbau/Neubau Fenster, TRH 3
3.02
Rückbau/Neubau Fenster, TRH 3
3.03 Rückbau/Neubau Fenster, TRH 4
3.03
Rückbau/Neubau Fenster, TRH 4
3.04 Instandsetzung Einfachfenster, Blei, TRH 5
3.04
Instandsetzung Einfachfenster, Blei, TRH 5
3.05 Instandsetzung Innen-Einfachfenster, Blei, Foyer, EG
3.05
Instandsetzung Innen-Einfachfenster, Blei, Foyer, EG
4 Sonnenschutz, aussen
4
Sonnenschutz, aussen
ZTV Sonnenschutzarbeiten Sonnenschutzanlagen sind nach statischen Erfordernissen
anzubieten und auszuführen.
Sämtliche Befestigungen und Unterkonstruktionen müssen dreidimensional verstellbar und feinjustierbar sein. Es kommen ausschließlich nichtrostende Materialien zur Verwendung. Die Befestigungskonstruktionen müssen die Toleranzen zum Rohbau bzw. zur Fensterkonstruktion aufnehmen. Durch die Art
der Befestigung darf keine Wärmebrücke zum Rohbau (bzw. zum Innenraum) entstehen. Sämtliche zur Verwendung kommenden Materialien müssen
UV- und witterungsbeständig sein.
Sämtliche sichtbaren Oberflächen sind in dekorativer Oberfläche gem. Farbvorgabe der Architekten, herzustellen (Oberfläche der Sonneschutz-Anlage
nach erweiterter Herstellerfarbkarte). Kunststoffteile sind generell schwarz, witterungs- und UV-beständig auszuführen.
Zur Befestigung auf Aluminium müssen Schrauben mit Dichtbeschichtung zur Verhinderung von Wassereintritt durch Kapillarwirkung eingesetzt werden.
Vor Übergabe der Kabel an das Fremdgewerk Elektro ist das Probefahren jeder einzelnen Sonnenschutzanlage notwendig. Dieses Probefahren hat im Beisein der Bauleitung und ggfls. des Gewerkes Elektro stattzufinden und ist detailliert zu
protokollieren. Nicht funktionierende Anlagen sind in Gang zu setzen bzw. auszutauschen und erneut einem Probefahren zu unterziehen. Bei Übergabe an das Gewerk Elektro muss der einwandfreie Betrieb aller Sonnenschutzanlagen festgestellt und protokolliert worden sein.
Am Motor (mit serienmäßig ca. 0,5 m langem Kabel) sind die Kabel mit Steckerkupplungen zu versehen und zu kuppeln inklusive Kunststoffgehäuse für Steckerkupplung. (Es ist darauf zu achten, dass sich die Kabel nicht aus den
Sonnenschutzkästen lösen können und in die Fensteröffnung hineinragen; hierfür notwendige Hilfsmittel wie Klemmen o.ä. sind einzukalkulieren). Die Übergabe der Kabel erfolgt im Innenraum mit einem aufgerollten und in Plastik geschützten Kabelschwanz.
Die zusätzlichen Kabellängen sind einzukalkulieren.
Austrittsort: im Sturzbereich
Die Kabel sind vom Gewerk Sonnenschutz für den Anschluss an die Sonnenschutzanlage mit Steckerkupplungen vorzukonfektionieren. Das andere Kabelende wird ohne Steckerkupplung ausgeführt, das Gewerk Elektro kürzt die
Kabelauf die erforderliche Länge.
Das Gewerk Fenster führt die Sonnenschutzkabel durch die Fenster- und Fensteranschlüsse und dichtet die Anschlüsse innen dampfdicht und außen wasserdicht dauerhaft ab.
Konstruktion
Die Sonnenschutzbehänge laufen nur vor den verglasten Flächen (Fenster,
nach innen öffnend).
Jeder Behang erhält einen Motor, die Antriebe werden nicht gekoppelt, ggf. jedoch synchronisiert.
Sonnenschutzbehänge für Fassadenelemente, die über mehrere Räume laufen sind somit in jedem Fall nach Räumen getrennt schaltbar.
Wo aufgrund der Breite der Fenster erforderlich (siehe Angaben zu den verglasten Flächen in den einzelnen Positionen), werden die einzelnen Behänge geteilt, in diesen Fällen auch gekoppelt.
Die Höhe der Sonnenschutzkästen ergibt sich nach herstellerbedingter Pakethöhe.
Die angegebenen Höhen der Fenster sind ca. Öffnungsmaße.
ZTV Sonnenschutzarbeiten
Schnittstellendefinitionen Folgende Schnittstellendefinitionen gelten für die Montage:
- Rollladenkästen für Vorbaurollläden AN,
- Unterkonstruktion für Außenjalousien AN,
- Sichtblende sichtbar AN,
- Führungsschienen AN,
- Bohrungen/Durchführungen Fenster AN,
- Bohrungen/Durchführungen Außenwände massiv AN,
- Winddichte Abdeckung von Durchführungen AN,
- Gurtwicklerkästen unter Putz Rohbau,
- Gurtwicklerkästeneinsatz/Aufputz AN,
- Behang/Abschlussschiene/Panzer etc. AN
Bei elektrisch angetriebenen Behängen sollen, soweit nicht an anderer Stelle abweichend festgelegt, gelten folgende Schnittstellendefinitionen:
Verkabelung von Behang durch die Fassade bis zum Anschluss-/Übergabepunkt
(z. B. Motorsteuereinheit) mit Gewerk ELT AN,
- Zentralsteuerung/-unterzentralen AN,
- Wetterstation (u. a. mit Wind-, Regen-, Sonnenwächter) AN,
- Motorsteuergeräte, Relais AN,
- Aufklemmmen von Motorsteuergeräten und Relais AN,
- Gegebenenfalls Koppelelemente für GLT AN,
- Schaltplanerstellung AN,
- Raumtaster (Schalterprogramm wie Gebäude) ELT,
- Kabelanschlusspeitsche mit Kupplung AN,
- Übergabestecker für Anschlusspeitsche AN,
- 230-V-Zuführung an Behänge bis Übergabepunkt im Raum ELT,
- Steuerkabel zu den Anschlussleitungen der Behänge (Kabel durch Fassade) bis Übergabepunkt ELT,
- Kabel und -wege im Gebäude AN,
- Bohrung für Kabeldurchführungen, Abdichtung AN,
- Erstinbetriebnahme AN,
- Erstprogrammierung, Einweisung für den AG AN
Schnittstellendefinitionen
4.01 Sonnenschutz aussen - Vorbau-Markisen
4.01
Sonnenschutz aussen - Vorbau-Markisen
4.02 Sonnenschutz innen, Innenjalousie - Oberlichter
4.02
Sonnenschutz innen, Innenjalousie - Oberlichter
4.03 Steuerungen, Allgemein
4.03
Steuerungen, Allgemein
4.04 Steuerungen, EG, Fassade Süd
4.04
Steuerungen, EG, Fassade Süd
4.05 Steuerungen, 1.OG, Fassade Ost
4.05
Steuerungen, 1.OG, Fassade Ost
4.06 Steuerungen, 1.OG, Fassade Süd
4.06
Steuerungen, 1.OG, Fassade Süd
4.07 Steuerungen, 2.OG, Fassade Ost
4.07
Steuerungen, 2.OG, Fassade Ost
4.08 Steuerungen, 2.OG, Fassade Süd
4.08
Steuerungen, 2.OG, Fassade Süd
5 Blendschutz, innen
5
Blendschutz, innen
5.01 Innenjalousie - vollflächig
5.01
Innenjalousie - vollflächig
5.02 Steuerungen, EG, 1.+2.OG
5.02
Steuerungen, EG, 1.+2.OG
5.03 Steuerungen, EG
5.03
Steuerungen, EG
5.04 Steuerungen, 1.OG
5.04
Steuerungen, 1.OG
5.05 Steuerungen, 2.OG
5.05
Steuerungen, 2.OG
6 Verdunklung, innen
6
Verdunklung, innen
6.01 Innenliegende Verdunklung
6.01
Innenliegende Verdunklung
6.02 Steuerung
6.02
Steuerung
7 Feuerschutzvorhänge, innen
7
Feuerschutzvorhänge, innen
7.01 Feuerschutzvorhänge, innen
7.01
Feuerschutzvorhänge, innen
8 Stundenlohnarbeiten
8
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Abrechnungshinweise Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG/seiner
Bauleitung auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte
Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN.
Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung der Bauleitung vorzulegen.
Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten:
1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistung der im Tagelohn
beschäftigten Personen
2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu
vergütenden Materialien und Baustoffe
3. Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen
Sie gelten erst nach Bestätigung und Unterschrift durch die
Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im Bautagebuch
einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet
keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte
Stundenzettel werden nicht anerkannt.
Später verdeckte oder untergegangene Leistungen
Werden Leistungen in Form von Stundenlohnarbeiten erbracht, die später nicht mehr nachvollziehbar sind (Abbruchleistungen, später überdeckte Leistungen), so sind vom AN geeignete Maßnahmen zur Dokumentation der erbrachten Leistung zu ergreifen, beispielsweise eine Fotodokumentation mit Handykamera. Kann der AN seinen Vergütungsanspruch mangels Beleg über die Leistungserbringung nicht belegen, so entfällt die Vergütung!
Nicht vergütet werden
- Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier o. ä)
- Überstundenzuschäge
- Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung
- Materialtransport, Gerätetransport
- Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten
u. ä.
Vergütet wird
Die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit,
verwendetes Material für diese Leistungen (nach LV oder
nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels).
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl.:
- Lohn- und Gehaltskosten
- alle Sozialkosten
- Erschwernis- und sonstige Zuschläge
- Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder usw.)
- Wagnis und Gewinn
Eine Einrechnung der Stundenlohnarbeiten in die LV-Summe
(Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser
Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.
Stundenlohnarbeiten
8.01 Stundenlohnarbeiten
8.01
Stundenlohnarbeiten