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1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1.0 Die Ausschreibung ist beschränkt und ohne Verpflichtung für den
Auftraggeber (AG). Der AG behält sich die Freiheit der Vergabe nach
eigener Auswahl und nach freiem Ermessen unter den eingehenden Angeboten
vor; insbesondere ist die Vergabe nicht an das billigste Angebot
gebunden.
2.0 Dem Angebot sind zu Grunde zu legen:
2.1 Das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen, zusätzlichen
technischen Vertragsbedingungen, Sonderbedingungen und
Schlussbemerkungen.
2.2 Die Zeichnungen, Pläne und schriftliche Angaben unserer Bauleitung.
2.3 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B und
Teil C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
Diese Unterlagen gelten in der vorstehend aufgeführten Reihenfolge.
3.0 Alle Massen im Leistungsverzeichnis sind überschlägig ermittelt. Der
Bieter hat anhand der Bauzeichnungen, bzw. durch Besichtigung der
Baustelle die Massen und Mengen des dem Angebot zu Grunde liegenden
Leistungsverzeichnisses zu überprüfen.
Dem Bieter steht kein Aufwendungsersatz hinsichtlich der Kosten, die
durch Besuche, Ausarbeitung von Angeboten und anderen
Vorbereitungshandlungen zur Erlangung eines Auftrages entstehen, zu.
4.0 Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen.
Unvollständig ausgefüllte oder nicht rechtzeitig eingereichte Angebote
können bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden.
5.0 Der Text des Leistungsverzeichnisses darf nicht geändert werden
insbesondere sind jegliche Zusätze und Vorbehalte unzulässig
Änderungsvorschläge des Bieters - insbesondere wenn sie zu einer
Kostenreduzierung führen - können jederzeit in einem Anlageschreiben mit
Preisangabe vorgebracht werden.
6.0 Sollten Unstimmigkeiten zwischen Plänen und Leistungsverzeichnis
bestehen oder Schwierigkeiten irgendwelcher Art im Bezug auf die
Bauausführung erkennbar sein, so hat der Bieter dem AG unverzüglich
davon zu unterrichten. Bedenken gegen die vorgesehene Bauausführung, die
Konstruktion oder das gewählte Material sind dem unverzüglich
schriftlich mitzuteilen; Gleiches gilt im Bezug auf die Leistung eines
Vorauftragnehmers, wenn der Bieter auf Grund dieser Vorleistung Bedenken
hinsichtlich der Erbringung seiner eigenen Leistung hat.
7.0 Es ist dem Bieter freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen
getrennt anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen
sind jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Baukunst
entsprechen und die allgemein für das jeweilige Bundesland, in dem die
Ausführung erfolgt, genehmigt sind.
8.0 Die anzubietende Leistung sowie die Grundlagen der Durchführung und
Abrechnung werden beschrieben durch die in Ziffer 2 genannten
Unterlagen.
Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Nebenleistungen im Sinn der VOB/C
abgegolten. Ein Anspruch auf Mehrforderung kann auch nicht daraus
hergeleitet werden, dass innerhalb der Beschreibung einer Nebenleistung
einzelne erforderliche Leistungen nicht beschrieben sind.
Es bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, wenn
Vertragsleistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
9.0 Der AG behält sich bis zur Vergabe die Herausnahme einzelner
Positionen vor, ebenso die Teilung einzelner Arbeiten in Einzellose.
10.0 Der AG kann die Zuschlagserteilung von der Vorlage folgender
Bescheinigungen abhängig machen:
10.1 Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse, dass
alle gesetzlich festgelegten Beiträge bezahlt sind.
10.2 Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer, über die
Berechtigung zur Beschäftigung von Auszubildenden.
10.3 Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen keine
Bedenken gegen die Erteilung des Auftrages an den Bieter bestehen.
10.4 Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes bezüglich der
Bauabzugssteuer.
11.0 Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im
Auftragsfall auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende
Schäden übernimmt der AG in keinem Fall die Haftung.
12.0 Das zu erstellende Gesamtwerk muss den geltenden
Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln entsprechen, insbesondere den Bestimmungen
und Richtlinien des VdE und VdS sowie den IEC-Normen und der
Betriebssicherheitsverordnung.
13.0 Anzubieten sind Bauprodukte, die nach der Landesbauordnung
allgemein zugelassen sind. Es dürfen ausschließlich nach den
öffentlichrechtlichen Vorschriften / Landesbauordnung etc. zulässige
Bauprodukte angeboten werden. Soweit ein Baustoff nicht zugelassen ist
und weder das Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen trägt, darf er nur im Rahmen
eines Nebenangebotes angeboten werden. Auf unser Verlangen sind die
entsprechenden Zulassungsnachweise mit dem Angebot vorzulegen. Die
Arbeiten sind durch geschultes und zuverlässiges Fachpersonal nach den
vorliegenden Leistungsbeschreibungen und Plänen unter Beachtung der
anerkannten Regeln der Technik sowie der gesetzlichen und der
behördlichen Bestimmungen auszuführen.
Der Bieter hat schadstofffreie Materialien anzubieten. Dies sind
Materialien, die frei von gefährlichen gesundheits- und
umweltschädlichen Stoffen sind. Als schadstofffrei gelten auch alle
Materialien, die Stoffe enthalten, durch die vorgeschriebene Grenzwerte
der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) bzw. technischen
Richtkonzentration (TRK) nicht überschritten werden. Können Stoffe in
jeglicher Form, einzeln oder als Gemisch, in gesundheits- oder
umweltschädlicher Konzentration entweichen und ist diese Gefahr nicht
auszuschließen, so ist uns die Art und Zusammensetzung der Schadstoffe,
deren mögliche Konzentration und die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen
bei Angebotsabgabe mitzuteilen.
14.0 Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet für Abfuhr und
vorschriftsmäßige Entsorgung der durch seine Arbeit entstehenden Abfälle
zu sorgen. Er hat dabei die geltenden gesetzlichen Vorschriften und die
für den jeweiligen Ausführungsort geltende kommunale
Abfallwirtschaftssatzung zu beachten. Für den Fall, dass der AG zustimmt
den anfallenden Abfall selbst zu entsorgen, sind unsere getroffenen
Vorkehrungen und Einrichtungen für die Abfalltrennung zu beachten und zu
benutzen.
Kommt der AN diesen Verpflichtungen nicht nach, kann sich der AG
zusätzliche Kosten, die zur Einhaltung dieser Vorgaben notwendig werden,
ersetzen lassen.
Dem Bieter ist bekannt, dass er die durch die Rücknahme entstehenden
Kosten zu tragen hat, wenn ihn als Auftragnehmer hinsichtlich des
Verpackungsmaterials der von ihm gelieferten Waren nach der
Verpackungsordnung in der jeweils gültigen Fassung eine Rücknahmepflicht
trifft.
15.0 Der Bieter ist verpflichtet alle Informationen über unsere
Betriebs- und Geschäftsabläufe, einschließlich der ihm zur Ausarbeitung
von Angeboten von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen
und sonstigen Informationen, streng vertraulich zu behandeln. Er ist
außerdem verpflichtet die Vorschriften der
geltenden Datenschutzgesetze und -regelungen beim Umgang mit Daten
strikt zu wahren und hat die von ihm eingesetzten Mitarbeiter zur
Einhaltung des Datengeheimnisses anzuhalten.
Für alle dem AG durch eine Verletzung dieser Verpflichtung entstehenden
Schäden ist der Bieter ersatzpflichtig.
Ein Hinweis auf die Geschäftsbeziehung zu Werbezwecken ist ohne
schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet.
16.0 Lieferungen und Leistungen müssen frei Verwendungsstelle erfolgen
einschließlich Verpackung und ohne weitere Nebenkosten für den AG.
Die Lieferungen müssen auf Gefahr des AN erfolgen, der die Sendung
zweckmäßiger Weise ausreichend gegen Transportschäden versichern muss.
17.0 Werkzeuge, Zeichnungen und andere Ausführungsgegenstände, die
auftragsbezogen angefertigt werden, gehen mit Bezahlung in das Eigentum
des AG über. Der Auftragnehmer darf sie ausschließlich für die
Herstellung vom AG bestellter Lieferungen und Leistungen einsetzen. Die
Gegenstände sind vom Auftragnehmer sorgfältig zu verwahren und gegen die
üblichen Risiken zu versichern.
18.0 Gelieferte Materialien werden mit ihrer Bezahlung uneingeschränktes
Eigentum des AG. Weitergehende Eigentumsvorbehalte des Auftragnehmers
oder Dritter erkennt der AG nicht an.
19.0 Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist die vom AG
genannte Empfangs- oder Leistungsstelle.
Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Hamburg,
sofern der Auftragnehmer Kaufmann ist.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
20.0 Sollten sich einzelne vorstehende Bestimmungen als ungültig
erweisen, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
2 BESONDERE VORBEMERKUNGEN
1.0 Baustelle und Erschließung
Der AN ist verpflichtet, die öffentlichen Baustellenzufahrtswege,
Gehwege usw. in einwandfreiem Zustand zu halten. Etwaige Beschädigungen,
die durch den AN zu vertreten sind, hat dieser auf seine Kosten zu
beheben. Besondere Vorkehrungen für Transporte zur Baustelle hat der AN
entsprechend der StVo zu treffen und die Kosten dafür in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Vor Baubeginn wird der Zustand der öffentlichen Zufahrtswege,
Nachbarbebauungen, etc. durch ein Beweissicherungsverfahren
festgehalten.
2.0 Angebotsumfang
Es ist eine komplette Gesamtarbeit zu liefern und zu montieren. Alle in
den Leistungsverzeichnissen angefragten Positionen sind einschl.
Lieferung aller Stoffe, Hilfsmittel, Beistellung aller Maschinen,
Werkzeuge und Geräte, sowie Verarbeitung einschließlich aller Löhne,
Lohnnebenkosten, Lohnsteigerungen, Auslösungen Wegegelder usw. in
fertiger Arbeit anzubieten, so dass Mehrkosten dadurch nicht entstehen
können. Der Bieter ist nicht berechtigt, Änderungen in den
Leistungsverzeichnissen vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich vor,
bei Nichtbeachtung der Ausschreibungsbedingungen entsprechend VOB Teil
A, das Angebot aus der Wertung zu nehmen. Der Bieter erklärt mit der
Abgabe eines Angebotes, dass er sich von den örtlichen Gegebenheiten
bezüglich Lage, Anfahrtsmöglichkeiten usw. überzeugt hat und alle
preisbeeinflussenden Umstände in der Kalkulation berücksichtigt hat.
Spätere Nachforderungen aus den vorgenannten Punkten sind
ausgeschlossen.
3.0 Baubeginn, Termine und Vertragsstrafen
Baubeginn Tischlerarbeiten (Fenster): steht noch nicht fest und wird von
MTA bekannt gegeben
Eine genaue Terminabsprache und -festlegung erfolgt vor
Auftragserteilung.
Diese Terminfestlegungen sind Vertragsgrundlage und jeder Auftragnehmer
hat sie genauestens einzuhalten. Werden vom AN vereinbarte
Zwischentermine, Endtermine oder Ausführungsfristen nicht eingehalten,
so hat er, falls vereinbart, die vertraglich festgelegte Vertragsstrafe
für die entsprechende Zeiteinheit zu zahlen, unabhängig vom Anspruch des
AG auf Ersatz eines etwa darüber hinausgehenden Schadens. Die
festgesetzten Vertragsstrafen gelten nicht dadurch als erlassen, dass
die verzögerte Vertragserfüllung ganz oder teilweise ohne Vorbehalt
angenommen wird. Bei schuldhafter Überschreitung der vertraglichen
Baufristen durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber berechtigt, eine
Vertragsstrafe für jeden Werktag der Überschreitung zu erheben.
Höhe der Vertragsstrafe: 0,2% der Vertragssumme pro Tag
Vom Auftragnehmer zu fertigende Unterlagen sind rechtzeitig beim
Architekten einzureichen und gelten nur mit Prüf- bzw. Freigabevermerk
der Bauleitung als vertragsgemäß.
Verschiebungen von Terminen haben keinen Einfluss auf den vereinbarten
Arbeitszeitraum - dieser ist in jedem Fall einzuhalten.
4.0 Ausführung und Aufsicht
Für die Ausführung der Leistungen ist die VOB Teil C, "Allgemeine
technische Vorschriften für Bauleistungen" neueste Fassung maßgebend.
Grundsätzlich sind alle einschlägigen DIN-Vorschriften, neueste Fassung,
Herstellervorschriften, die Ausführungszeichnungen, die Anweisungen der
Bauleitung und die Auflagen der Baugenehmigung maßgebend und
einzuhalten.
Der AN hat vor Arbeitsbeginn einen ständigen verantwortlichen Vertreter
zu benennen. Jeder Wechsel bedarf der vorherigen Zustimmung der
Bauleitung.
Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und auf Verlangen des
AG Einsicht zu gewähren.
5.0 Baustelleneinrichtung und Gerüststellung
Sofern im Leistungsverzeichnis keine gesonderte Position vorgesehen ist,
werden die Kosten für die Baustelleneinrichtung nicht gesondert
vergütet.
Falls einzelne Räume im Gebäude für die Unterbringung von Arbeitskräften
und Material in Anspruch genommen werden, sind die Räume auf Anforderung
durch die Bauleitung und nach Erfordernissen aufzuräumen, damit der
Bauablauf keinesfalls behindert wird.
Baustrom und Bauwasser (inkl. Anschlüsse) und WC-Wagen werden, wenn
nicht anders vereinbart, vom AG gestellt. Möchte der AN eigene spezielle
Gerüste oder Hebemittel wie Kran oder stationäre Lastenaufzüge
verwenden, so sind die in die Einheitspreise einzurechnen und werden
nicht gesondert vergütet. Über die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und
Einrichtungen anderer Unternehmer muss der AN mit diesen entsprechende
Vereinbarungen treffen. Für die Mitnutzung ist die Haftung für Schäden
abzugrenzen. Vorübergehend entfernte Schutzgerüste, Abschrankungen usw.
sind entsprechend dem Arbeitsfortschritt sofort wieder einzubauen. Es
besteht keine Anspruch auf störungsfreie Versorgung. Das Heranführen von
Kabeln, Schläuchen und Verteilungen ist Sache des AN. Die Beleuchtung
der Arbeitsplätze hat der AN in eigener Verantwortung vorzunehmen
Vorschriften der Bauberufsgenossenschaften sind zu beachten.
6.0 Sicherungsmaßnahmen und Unfallverhütung
Der AN hat während der Ausführung seiner Leistungen alle erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen unter voller eigener Verantwortung auf seine Kosten
zu treffen. Der AN haftet für alle aus der Unterlassung solcher
Maßnahmen dem AG erwachsenen unmittelbaren und mittelbaren Schäden und
verpflichtet sich, den AG von allen gegen diese etwa erhobenen
Ansprüche, die auf ungenügende Sicherheit der Arbeitsstelle beruhen, in
vollem Umfang freizuhalten. Den AG trifft im Verhältnis zum AN im Rahmen
der Ausführung aller Arbeiten keinerlei eigene Sicherungspflicht, und
zwar unbeschadet der im übrigen vorgehaltenen örtlichen Bauaufsicht. Zur
Unfallverhütung sind die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft, des
Gewerbeaufsichtsamtes und der Bauordnung strengstens zu beachten. Für
die Einhaltung dieser Vorschriften trägt der AN allein die Verantwortung
vor dem Gesetz.
7.0 Stoffe und Bauteile
Einzubauende Materialien, Stoffe und Bauteile haben den entsprechenden
DIN-Normen und RAL-Gütebestimmungen zu entsprechen.
Herstellervorschriften sind zu beachten und einzuhalten. Sofern vom
Bauherrn, Sonderingenieur oder behördlichen Stellen, Baustoffprüfungen
verlangt werden, sind diese vom AN zu veranlassen. Das amtliche
Prüfergebnis ist der Bauleitung auszuhändigen. Auf Verlangen des
Architekten sind Proben und Muster von einzubauenden Teilen vorzulegen.
Kosten werden hierfür nicht gesondert erstattet.
8.0 Durchbrüche und Stemmarbeiten
Vor Baubeginn ist zusammen mit der Bauleitung und allen Beteiligten ein
Durchbruchs- und Aussparungsplan zu erarbeiten. Alle darüber hinaus im
Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewerk erforderlich werdenden Stemm-,
Bohr- und Schlitzarbeiten sind vom AN selbst zu erbringen und als
Nebenleistungen anzusehen. Sofern Anker, Bolzen und sonstige
Befestigungsmittel, Einbauteile und dergl. einzumauern oder
einzubetonieren sind, müssen diese in guter Zusammenarbeit mit der
ausführenden Firma der Rohbauarbeiten eingeführt werden. Die
Verantwortung der Passgenauigkeit liegt beim AN.
9.0 Abfall- und Schuttbeseitigung
Gemäß VOB gehört die Abfall- und Bauschuttbeseitigung zu den
Nebenleistungen, hierzu gehört auch Stemmschutt, wie auch die Abfuhr von
der Baustelle. Kommt der AN seiner Verpflichtung nicht nach, so kann die
Bauleitung 5 Werktage nach der ersten schriftlichen Aufforderung die
Reinigung auf seine Kosten durchführen lassen. Bei
Meinungsverschiedenheiten der AN, wer die Abfälle zu beseitigen hat,
entscheidet die Bauleitung und setzt die von jedem zu tragenden
Kostenanteile fest.
10.0 Bauleistungsversicherung
Wird durch den AG abgeschlossen. 0,3 % der Auftragssumme werden dem AN
bei Schlussrechnung abgezogen und dem AG gutgeschrieben.
11.0 Werbung
Es dürfen keine eigenen Werbeschilder aufgestellt werden.
12.0 Umfang der Ausschreibungs-Unterlagen
Grundlage der Angebotserstellung sind:
- Deckblatt
- Vorbemerkungen
- Leistungsverzeichnis
- Lageplan M. 1:200/500 Stand 19.09.2025
- Grundriss GG, EG, OG, DG M. 1:50 Stand 18.09.2025
- Ansicht Nord, Ost, West und Süd, M 1:100, Stand 18.09.2025
- Schnitt AA,CC, M 1:50 vom 18.09.2025
Der genaue Umfang der Arbeiten geht aus dem nachfolgenden
Leistungsverzeichnis hervor.
Zeichnungsunterlagen können im Büro der Architekten eingesehen werden.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er die Unterlagen,
soweit erforderlich, eingesehen hat. Spätere Nachforderungen aus
Unkenntnis dieser Unterlagen werden nicht anerkannt.
13.0 Abrechnung
Die ausgeschriebenen Leistungen werden auf Basis der Einheitspreise und
nach örtlichem Aufmaß abgerechnet.
Die Massen des Angebotes sind unverbindlich. Mehr- oder Minderleistungen
werden nach den Angebotspreisen berechnet. Für ganz oder teilweise in
Fortfall kommende Arbeiten stehen dem AN keinerlei Ansprüche zu.
Für die Abrechnung der Bauleistungen sind Abrechnungszeichnungen
(Bauzeichnungen, Skizzen) mit allen in den Massenberechnungen
aufgeführten Massen vom AN zu liefern (§14 VOB/B). Nachvollziehbares
Aufmaß und Berechnungen müssen unaufgefordert eingereicht werden.
Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare Arbeiten werden nur anerkannt,
wenn diese von der Bauleitung in Auftrag gegeben und die Stundenzettel
von der Bauleitung unterschrieben wurden. Stundenzettel werden nur
anerkannt, wenn diese zum Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung
vorgelegt wurden - später eingehende Stunden werden gestrichen!
Stundenzettel per Fax, nur zur Kenntnis, werden nicht anerkannt.
14.0 Abnahme
Jeder AN hat die für seinen Fachbereich notwendigen Abnahmen der
Behörden, Versorgungsunternehmen usw. eigenverantwortlich zu veranlassen
bzw. durchzuführen.
15.0 Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit beträgt für alle Leistungen 5 Jahre.
5% der Auftragssumme verbleiben für 5 Jahre nach der Abnahme als
Sicherheitseinbehalt bei dem Bauherrn. Eine Auszahlung als Garantiesumme
gegen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft ist
möglich.
16.0 Entwurfsbearbeitung und Auskünfte
Mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung sind nachstehende
Architekten
und Fachingenieure beauftragt:
Planung:
Meyer Terhorst Architekten, Langelohstraße 149 a, 22549 HH
Statik, Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz:
Ingenieurbüro Abel · Gebhart GmbH & Co. KG, Palmaille 124b, 22767
Hamburg
TGA Planung:
Viridis Planungsbüro, Weidestraße 120b, 22083 Hamburg
17.0 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg
Der AN bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er alle vorstehenden
Vorbemerkungen gelesen hat und diese für das Angebot, die
Auftragserteilung und die Abwicklung vorbehaltlos anerkennt.
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-
Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
3 KURZBESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS
Auf dem Grundstück Ernst-Bader-Ring 44 in Norderstedt - Flurstück 501
ist der Neubau eines Wohnhauses geplant.
Das Grundstück mit insgesamt ca. 511m2 ist derzeit nicht bebaut.
Das neue Wohngebäude besitzt zwei Vollgeschosse und ein Untergeschoss .
Das Dach wird als Walmdach ausgeführt.
Auf den flach geneigten Dachflächen sollen Solarpaneele einen Teil der
Energieerzeugung übernehmen.
Als Fassadenmaterial soll ein rotgetönter Ziegelstein Verwendung finden.
Das neue Wohnhaus umfasst zwei Wohneinheiten und ein Untergeschoss, die
alle über ein Haupttreppenhaus mit Aufzug erschlossen werden.
Wohneinheit 1 erstreckt sich über das Erdgeschoss, Wohneinheit 2
befindet sich im Obergeschoss.
Im Untergeschoss befinden sich die Abstellräume der Wohnungen, der
Technikraum und ein Waschraum für beide Wohneinheiten.
OKFF Erdgeschoss liegt ca. 20cm höher als die Geländeoberfläche.
Insgesamt werden ca. 297m2 Wohn- und Nutzfläche realisiert.
Die Luftdichtheit des Gebäudes wird durch einen Blower-Door-Test
geprüft.
Das neue Gebäude ist mit einer Höhe von bis zu 7,0 m und nicht mehr als
zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 nach LBO
Schleswig-Holstein vom 05. Juli 2024 §2 Absatz 3 der Gebäudeklasse II
zuzuordnen.
Es gilt der Bebauungsplan Nr. 282 Norderstedt "Kreuzweg" mit der
Festsetzung WA4 II o.
Geschosshöhen:
UG 280 cm
EG 326 cm
DG (OG) 270-520 cm
4 VORBEMERKUNGEN TISCHLERARBEITEN (FENSTER UND TÜREN)
Es gelten die DIN 18299, die DIN 18355 Tischlerarbeiten sowie die DIN
18361 Verglasungsarbeiten.
Weiterhin sind für die Fertigung und den Einbau die folgenden
Richtlinien und Normen zu beachten und einzuhalten:
aktuell geltendes GEG,
aktuellen HmbKliSchVO,
RAL-Leitfaden,
DIN EN 1627 (Einbruchschutz RC) sowie
DIN 4108 (Tauwasserschutz); DIN 18540; DIN 18542
DIN 4109 (Schallschutz);
DIN 4102 (Brandschutz),
DIN EN 10077, DIN EN 673 sowie produktspezifische Normen, Richtlinien
und Merkblätter
Vorgabe des Rosenheimer Instituts: Montage nach
ift-Zertifizierungsprogramm QM 320 in der Stufe ift-Qualität oder
gütegesicherte Fenster und Außentüren nach RAL-GZ 695
Das Einrichten und Abräumen der Baustelle wird nicht extra vergütet und
muss in die Einheitspreise mit eingerechnet werden.
Das Einrichten der Baustelle und die ggf. erforderliche Materiallagerung
erfolgt auf privatem Grund.
Gerätschaften, die über 60 Ampere Strom benötigen, können nicht über den
Baustromanschluss betrieben werden.
Mit Abgabe des Angebotes muss ein Angebot für einen Wartungsvertrag für
den Zeitraum der Gewährleistung abgegeben werden.
Geforderte Fenstereigenschaften:
- der Wärmedurchgansgkoeffizient des gesamten Fensters: 0,90 W/m2K gemäß
Wärmeschutznachweis nach GEG 2024 DIN 18599; das Einhalten der Werte ist
wichtig und mit Berechnungen zu belegen
Holz-Fenster aus: ...........................Bieterangabe
(Holz-Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2: Klasse 1 oder 2)
einfarbig: RAL-Ton nach Bemusterung und Absprache mit BH+MTA
Flügelrahmenbreite/ Tiefe 70/78
Blendrahmenbreite: 80/78
Dichtungen: Farbe nach Bemusterung
Sprosse/Kämpfer: keine Profilierung
Regenschutzschiene: Holz
Schlagleiste: Holz
verdeckte Beschläge bei allen Fenstern
inkl. thermisch getrennter Fußschwellen für die Terrassentüren
(Schwellenhöhe max. 2cm zu OKFF) sowie Koppelstück aus Phonotherm
zwischen Rohdecke und Schwelle für bodenständige Fenster falls notwendig
Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung:
- 3-fach Verglasung; Uw 0,90 nach Bieterangabe gemäß GEG
g-Wert (Sonnenschutz) 0,6W/m2k
(Sonnenschutzverglasung nur im Trepepnhaus)
Schallschutz nach DIN 4109: alle Fenster 30dB im eingebauten Zustand
Folgende Werte sind Bieterangabe
G-Wert Verglasung:............
Lichtdurchlässigkeit: .....................
Farbwiedergabewert: .....................
Scheibenaufbau:.............
- Verglasung: Die Verglasung ist nach der Richtlinie Verglasung von
Holzfenstern ohne Vorlegeband in Anlehnung an DIN 18545 auszuführen.
Die Vorschriften der Isolierglashersteller müssen dabei beachtet werden.
Die Verglasung erfolgt frühestens nach der Zwischenbehandlung. Die
Befestigung des Glases erfolgt über raumseitig angebrachte
Glashalterahmen. Die Glashalterahmen sind mit Nägeln oder bei erhöhten
Anforderungen mit Schrauben, im Abstand von 20 bis 25 cm, zu befestigen.
Bei Standardelementen sind die Nagelungen verdeckt auszuführen.
Bieterangabe Glas (Hersteller/Bezeichnung/Werte):
- Rahmendurchbiegung nach DIN EN 12210 l/200
- mechanische Festigkeit nach DIN EN 14608 & 14609 Klasse 4
eine statische Berechnung der Fenster / Terrassentüren der Südfassade
ist in die Einheitspreise einzurechnen
- Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 ungeschützte Einbaulauge mind.
7A 300PA
- Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 mind. Klasse 3 (600Pa)
- Einbruchhemmung nach DIN EN 1627-1630 RC 2 N im Erdgeschoss
(bzw. siehe Zulage in den Positionen)
Profilausbildung nach DIN
angebotenes Profil (Hersteller) mit profiliertem Glasfalz
Zum Angebot muss ein Regelquerschnitt mitgeliefert werden.
- Die Profilausbildung ist in Anlehnung an DIN 68121 Holzprofile für
Fenster und Fenstertüren auszuführen. Alle Profile sind so zu
gestalten, dass anfallendes Wasser unmittelbar abgeleitet wird. Die dem
Außenbereich ausgesetzten Kanten müssen mit einem Radius von mindestens
2 mm gerundet werden und es müssen alle horizontalen Profilflächen mit
einer Schräge von mindestens 15° ausgebildet sein.
- Für alle Arbeiten gelten erhöhte Anforderungen an die Winkel- und
Ebenheitstoleranzen im Hochbau gemäß DIN 18202 und DIN 18203.
- Herstellen und Liefern von je einem Musterstück (Glasprobe und
Fenstermuster) ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht
extra vergütet.
- Herstellen und Liefern von statischen Berechnungen z.B.
Glasdickenbemessung bzw. Fensterstatik
Es sind ausschließlich baubiologisch unbedenkliche Materialien
einzusetzen.
Zum Angebot ist ein Systemschnitt durch Blendrahmen und Fensterflügel
mitzuliefern.
Montage der Fenster:
- Aufmaß, Herstellung und Anlieferung der Elemente
- Befestigung der Elemente am Mauerwerk
- Dampfdiffusions- und winddichte Andichtung innen mit geeigneter
Fensterfolie, allseitig
- schlagregendichte und dampfdiffusionsoffene Andichtung außen,
allseitig
1 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1 Holzfenster Erdgeschoss
1
Holzfenster Erdgeschoss
Base group ZZ.000.0
1.__. 1 FE0-01 3-tlg. Fenster-Türelement, ca. 2650*2400 mm bestehend aus:
3-tlg. bodentiefes Fenster-Türelement (b*h) ca.
2650*2400 mm
mit 3 gleichen Flügelgrössen und Glasbreiten
(1 2-flg. Stulpfenster und 1-flg. Fenster getrennt
durch 1 Fensterpfosten)
1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts, ca. 800*2300
mm
1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 800*2300 mm
1x Dreh-Kipp-Element DIN links/rechts ca. 800*2300 mm
exkl. Blendrahmen-Aufdopplung unten ca. 190 mm
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
inkl. Austrittsblech aus Alu als Übergang nach außen
1x als barrierefreier Terrassenaustritt, Schwelle max.
2cm
Bereich: EG Garten Terrasse und Erker
1.__. 1
FE0-01 3-tlg. Fenster-Türelement, ca. 2650*2400 mm
2.00
St
1.__. 2 FE0-02 2-tlg. Fenster-Türelement, 1800*2400 mm bestehend aus:
2-teiliges Fenster-/Türelement (b*h) ca. 1800*2400 mm
1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts ca. 800*2300 mm
1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 800*2300 mm
mittige Teilung
inkl. Blendrahmen-Aufdopplung unten ca. 190 mm
herstellen, liefern und in die bestehende
Fensteröffnung fachgerecht einbauen
Bereich: EG Gartenseite
1.__. 2
FE0-02 2-tlg. Fenster-Türelement, 1800*2400 mm
2.00
St
1.__. 3 FE0-03 2-tlg. Fensterelement, ca. 1540*1600 mm bestehend aus:
2-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 1540*1600 mm
1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts ca. 700*1500 mm
1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 700*1500 mm
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: EG Zimmer 1
1.__. 3
FE0-03 2-tlg. Fensterelement, ca. 1540*1600 mm
2.00
St
1.__. 4 FE0-04 2-tlg. Fensterelement, ca. 1450*1450 mm bestehend aus:
2-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 1450*1450 mm
1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts ca. 700*1350 mm
1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 700*1350 mm
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: EG Küche
1.__. 4
FE0-04 2-tlg. Fensterelement, ca. 1450*1450 mm
1.00
St
1.__. 5 FE0-05 1-tlg. Fensterelement, ca. 800*1200 mm bestehend aus:
1-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 800*1200 mm
als Drehkipp DIN links/rechts
Einbauort: zweischalig kerngedämmte Außenwand mit
Verblender
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: EG Bad
1.__. 5
FE0-05 1-tlg. Fensterelement, ca. 800*1200 mm
1.00
St
1.__. 6 FE0-06 1-tlg. Fensterelement, ca. 540*1200 mm bestehend aus:
1-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 540*1200 mm
als Drehkipp DIN links/rechts
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: EG Bad
1.__. 6
FE0-06 1-tlg. Fensterelement, ca. 540*1200 mm
1.00
St
1.__. 7 FE0-07 Fassadenelement Hauseingang/Treppenhaus 1-geschossig bestehend aus:
3-tlg. Fassadenelement (b*h) ca. 1910*2810 mm
aus 2 festverglasten Seitenteilen und einem Türelement
mit geschlossenem Oberlicht (Festteil)
2x festverglastes Seitenteile ca. 440*2810 mm
1x Drehtürelement DIN links ca. 1000*2350 mm, li. DG
min 900mm
1x festverglastes Oberlicht ca. 90*460
Aufdopplung Türelement aussen- und innenseitig
unterer Anschlag Flügelelement mit Alu-Bodenschwelle
20mm
Phonothermstreifen als unteres Abschlussprofil zur
Betonsohle
1x Haustürgarnitur bestehend aus Bügelgriff Länge 40cm,
Drücker innen mit Rosette, Profilzylinder mit
Schutzrosette
Sonnenschutzglas g-Wert=0,41 , Lichttransmission LT 70
nach Bemusterung
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: EG Hauseingang Treppenhaus
1.__. 7
FE0-07 Fassadenelement Hauseingang/Treppenhaus 1-geschossig
1.00
St
1.__. 8 Zulage für Aufdopplung Türblatt und Oberlicht mit Holzfurnier bestehend aus:
Zulage zur vorg. LV-Position
Aufdopplung Türblatt und Oberlicht mit Holzfurnier
aussen-und innenseitig
Bereich: EG Hauseingang Treppenhaus Türelement
1.__. 8
Zulage für Aufdopplung Türblatt und Oberlicht mit Holzfurnier
O
1.00
St
1.__. 9 FE0-08 1-flg. Nebeneingangstür ca. 1000*2600mm bestehend aus:
1-flg. Türelement (b*h) ca. 1000*2600 mm
als Drehflügel DIN links nach aussen aufschlagend,
unterer Anschlag mit 20mm Bodenschwelle,
Aufdopplung Türelement aussen- und innenseitig,
1x Türgarnitur bestehend aus Knauff, Drücker innen mit
Rosette, Profilzylinder mit Schutzrosette
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: Garage Gartenseite
1.__. 9
FE0-08 1-flg. Nebeneingangstür ca. 1000*2600mm
1.00
St
2 Sonnenschutz Erdgeschoss Rollläden
2
Sonnenschutz Erdgeschoss Rollläden
Base group ZZ.000.0
2.__. 1 Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 2650*2400 mm Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße
2650*2400 mm
für FE0-01
bestehend aus:
PURO 2.XRK Aufsatzrollladensystem, Kasten aus PUR
Hartschaum mit imprägnierter Innenschale in 22
Kastenvarianten, mit Panzer
Die Leistung umfasst die Lieferung des kompletten ROMA
Rollladensystems mit allen Zubehörteilen sowie dessen
Montage nach Herstellervorschrift. Es sind der
Bausituation entsprechende Maßnahmen zur Abdichtung
zwischen Baukörper/Fenster und Rollladensystem
vorzunehmen.
Führungsschienen (Optional), Revisionsdeckel
(Optional), Endstab und Abschlusswinkel aus Aluminium
in hochwertiger, stranggepresster Qualität. Farbauswahl
entsprechend der ROMA Farbkollektion, bestehend aus ca.
750 Farbvarianten, ca. 650 davon ohne Mehrpreis. Alle
als Pulver herstellbaren Töne der ROMA Farbkollektion
sind in der Ausführung Feinstruktur hochwetterfest,
alternativ: matt glatt, verfügbar. Eloxaloberflächen
sind optional möglich. Abdeckkappen für alle sichtbaren
Schrauben in passender Farbe (entsprechend der ROMA
Farbkollektion).
Kasten in PUR-Hartschaumbauweise ( =0,029 W/(m*K)) mit
optimiertem Anschlussbereich zwischen Fenster und
Rollladenkasten für hohe Schall- und
Wärmedämmeigenschaften. Für erhöhte Schalldämmwerte ist
die Version Schallschutzpaket , u.a. mit hochwertigen
Bauteilen aus Melaminschaum, erhältlich,
Schalldämmwerte bis zu 52 db Rw möglich. Eine spezielle
Oberflächenstruktur auf der Innen- und Außenseite
ermöglicht eine gute Putzanhaftung. Besonderheit bei
der Ausführung 240x260, ist der Einsatz einer 10mm PUR
Hartschaum Außenschürze kaschiert mit speziellem
Glasfaservlies, welche überdämmt wird. Außenliegende
Revisionsöffnung mit 90 oder 130mm nach unten mit
Revisionsdeckel aus Kunststoff oder Aluminium
(Optional). Seitenteile aus ABS Kunststoff-Spritzguss.
Optional verlängerte Aluminium-Kastenabschlusswinkel
und Aufdoppelungen aus extrudiertem Polystyrol (XPS)
erhältlich, um die Kastengröße an die bauliche
Situation.
Führungsschienen aus extrudiertem Hart-PVC oder
stranggepresstem Aluminium wahlweise mit eingerändeltem
Gummikeder oder einer Bürstendichtung für einen
geräuscharmen Panzerlauf.
Panzeranbindung durch Stahl-Aufhängefedern (Standard
bei manueller Bedienung sowie Motoren mit einstellbaren
Endlagen) oder erhöhte Einbruchhemmung und
Hochschiebesicherung durch feste Wellenverbindungen
(Standard bei Plug & Play). Kugelgelagerte
Achtkantstahlwelle mit federnder Achskappe für schnelle
Montage/Demontage der Welle. Einziehbarer Endstab aus
stranggepresstem Aluminium im Standard, optional mit
Anschlagstopfen oder Winkel erhältlich.
Angebotenes Fabrikat und Typ:
___________________________________________________
(Fremdfabrikate müssen mindestens gleichwertige
Funktion und Ausstattung aufweisen)
Alle angebotenen Rollladenpanzer müssen die
Windwiderstandsklasse _____3_ gemäß DIN EN 13659
erfüllen. Die Windwiderstandsklasse wird vom
Auftraggeber vorgeschrieben.
Kastengröße (BxH):
PURO 2.XRK
( x)* 335x290 Einbautiefe ____375_ mm
Revisionsöffnung
(X )*90mm ( )*130mm
Führungsschienen aus ( X)* Kunststoff ( )* Aluminium:
( x)* Einzel-Führungsschiene
( )* Doppel-Führungsschiene
(x )* Führungsschienen unten schräg bei Fensterbank
Oberfläche Kunststoff:
( )* weiß
(X )* Folierung aus ROMA Folienprogramm nach
Folien-Nr.: ___________________________
Ausführung Rollladenpanzer:
Doppelwandiges Aluminiumprofil mit PU-Schäumung:
(x )* ALUMINO 37
Antriebsart:
( )* 14 mm Gurt
( )* Kurbelgetriebe
( X)* drahtgebundener Motor
( )* Funkmotor inkl. Funk-Wandsender
( )* andere Antriebsart:
_________________________________
Bereich: Erdgeschoss alle Fenster außer FE0-07
2.__. 1
Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 2650*2400 mm
2.00
St
2.__. 2 Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 1800*2400 mm wie vorg. LV-Pos., jedoch:
Fenstergröße: 1800*2400 mm
2.__. 2
Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 1800*2400 mm
2.00
St
2.__. 3 Zulage integrierte Blendrahmenstabilisierung (BRS) Zulage integrierte Blendrahmenstabilisierung (BRS)
ab Elementbreite 1800mm FE0-01 und FE0-02
2.__. 3
Zulage integrierte Blendrahmenstabilisierung (BRS)
O
1.00
m
2.__. 4 Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 1540*1600 mm wie vorg. LV-Pos., jedoch:
Fenstergröße: 1540*1600 mm
2.__. 4
Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 1540*1600 mm
2.00
St
2.__. 5 Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 1450*1450mm wie vorg. LV-Pos., jedoch:
Fenstergröße: 1450*1450 mm
2.__. 5
Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 1450*1450mm
1.00
St
2.__. 6 Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 800*1200 mm wie vorg. LV-Pos., jedoch:
Fenstergröße: 800*1200 mm
2.__. 6
Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 800*1200 mm
1.00
St
2.__. 7 Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 540*1200 mm wie vorg. LV-Pos., jedoch:
Fenstergröße: 540*1200 mm
2.__. 7
Aufsatzrollladensystem_ROMA PURO 2.XRK, Fenstergröße 540*1200 mm
1.00
St
2.__. 8 Zulage Motorbedienung mit Nothandkurbelfunktion (NHK bei Stromausfall) bestehend aus:
Motorbedienung mit Nothandkurbelfunktion (NHK bei
Stromausfall)
1x für 2. Rettungsweg im Erdgeschoss
2.__. 8
Zulage Motorbedienung mit Nothandkurbelfunktion (NHK bei Stromausfall)
O
1.00
St
2.__. 9 Zulage Zeitschaltuhr mit Lichtautomatik bestehend aus:
Zulage Zeitschaltuhr mit Lichtautomatik
2.__. 9
Zulage Zeitschaltuhr mit Lichtautomatik
O
1.00
St
2.__. 10 Zulage Funkmotor inkl. Funk-Wandsender bestehend aus:
Zulage Funkmotor inkl. Funk-Wandsender
2.__. 10
Zulage Funkmotor inkl. Funk-Wandsender
O
1.00
St
3 Holzfenster Obergeschoss
3
Holzfenster Obergeschoss
Base group ZZ.000.0
3.__. 1 FE1-01 3-tlg. Fensterelement, ca. 2650*2200 mm, unten FV bestehend aus:
3-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 2650*2200 mm
mit 3 gleichen Flügelgrössen und 3 gleichen
Brüstungsverglasungen,
geteilt durch einen Kämpfer auf BRH OK 900mm
1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts, ca. 800*1260
mm
1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 800*1260 mm
1x Dreh-Kipp-Element DIN links/rechts ca. 800*1260 mm
3x Festverglasung VSG ca. 800*900
VSG im festverglasten Brüstungsbereich
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
inkl. Blendrahmen-Aufdopplung unten ca. 190 mm
Bereich: OG Erker
3.__. 1
FE1-01 3-tlg. Fensterelement, ca. 2650*2200 mm, unten FV
1.00
St
3.__. 2 FE1-02 5-tlg. Fenster-Türelement, ca. 4360*2200 mm bestehend aus:
5-tlg. Fenster-Türelement (b*h) ca. 4360*2200 mm
mit 5 gleichen Flügelgrössen
2x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts, ca. 600*2100
mm
2x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 600*2100 mm
1x Festverglasung ca. 600*2100 mm
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
inkl. Austrittsblech aus Alu als Übergang außen
inkl. Blendrahmen-Aufdopplung unten ca. 190 mm
Bereich: DG Loggia
3.__. 2
FE1-02 5-tlg. Fenster-Türelement, ca. 4360*2200 mm
1.00
St
3.__. 3 FE1-02 2-tlg. Schiebetürelement, ca. 4360*2200 mm bestehend aus:
2-tlg. Schiebetürelement (b*h) ca. 4360*2200 mm
mittig aufgeteilt
mit 1 feststehendem Glaselement und einer Schiebetür
1x Schiebeelement, ca. 2120*2100 mm
1x feststehendes Glaselement ca. 2120*2100 mm
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
inkl. Austrittsblech aus Alu als Übergang außen
inkl. Blendrahmen-Aufdopplung unten ca. 190 mm
Bereich: OG Loggia
3.__. 3
FE1-02 2-tlg. Schiebetürelement, ca. 4360*2200 mm
O
1.00
St
3.__. 4 FE1-02 3-tlg. Schiebetürelement, ca. 4360*2200 mm bestehend aus:
3-tlg. Schiebetürelement (b*h) ca. 4360*2200 mm
(drei gleichbreite Glaselemente)
mit 2 feststehendem Glaselementen und einem
Schiebetür-Glaselement
1x Schiebetür, ca. 1350*2100 mm
2x feststehendes Glaselement ca. 1350*2100 mm
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
inkl. Austrittsblech aus Alu als Übergang außen
inkl. Blendrahmen-Aufdopplung unten ca. 190 mm
Bereich: OG Loggia
3.__. 4
FE1-02 3-tlg. Schiebetürelement, ca. 4360*2200 mm
O
1.00
St
3.__. 5 FE1-03 2-teiliges Fenster-Türelement, 1800*2200 mm, unten FV bestehend aus:
2-teiliges Fensterelement (b*h) ca. 1800*2200 mm
geteilt durch einen Kämpfer auf BRH OK 900mm
1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts ca. 800*1260 mm
1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 800*1260 mm
2x Festverglasung VSG ca. 800*900
VSG im festverglasten Brüstungsbereich
herstellen, liefern und in die bestehende
Fensteröffnung fachgerecht einbauen
Bereich: DG Garten
3.__. 5
FE1-03 2-teiliges Fenster-Türelement, 1800*2200 mm, unten FV
1.00
St
3.__. 6 FE1-04 2-tlg. Fensterelement, ca. 1540*1560 mm bestehend aus:
2-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 1540*1560 mm
1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts ca. 700*1500 mm
1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 700*1500 mm
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: OG Zimmer 1
3.__. 6
FE1-04 2-tlg. Fensterelement, ca. 1540*1560 mm
1.00
St
3.__. 7 FE1-05 2-tlg. Fensterelement, ca. 1450*1450 mm bestehend aus:
2-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 1450*1450 mm
1x Dreh-Kipp-Element Stulp links/rechts ca. 700*1350 mm
1x Dreh-Element Stulp links/rechts, ca. 700*1350 mm
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: OG Küche
3.__. 7
FE1-05 2-tlg. Fensterelement, ca. 1450*1450 mm
1.00
St
3.__. 8 FE1-06 1-tlg. Fensterelement, ca. 800*1300 mm bestehend aus:
1-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 800*1300 mm
als Drehkipp DIN links/rechts
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: OG Bad
Fabrikat und Typ: '....................................
...........................'
3.__. 8
FE1-06 1-tlg. Fensterelement, ca. 800*1300 mm
2.00
St
3.__. 9 FE1-07 Fassadenelement Treppenhaus 1-geschossig bestehend aus:
3-tlg. Fensterelement (b*h) ca. 1910*2530 mm
geteilt durch einen Kämpfer auf BRH OK 900mm
2x festverglaste Seitenteile ca. 440*1380 mm
2x festverglaste Seitenteile ca. 440*900 mm VSG
1x festverglastes Brüstungselement ca. 1000*900 mm VSG
1x Dreh-Kipp-element DIN links ca. 900*1380 mm
untere Blendrahmenhöhe ca. 250 mm hoch als Überdeckung
Fussbodenaufbau
(Aufdopplung)
Sonnenschutzglas g-Wert=0,41 , Lichttransmission LT 70
nach Bemusterung
VSG im festverglasten Brüstungsbereich
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: OG Treppenhaus
3.__. 9
FE1-07 Fassadenelement Treppenhaus 1-geschossig
1.00
St
3.__. 10 FE-1-01 1-tlg. Fensterelement, ca. 800*600mm Pos FE-01-01
bestehend aus:
1-tgl. Kellerfenster, (b*h) 800x600mm, BRH 1,30m
1x Dreh-Kipp links (Technikraum)
1x Dreh-Kipp links (Waschraum)
1x Dreh-Kipp rechts ( Abstell1)
Einbauort: WU-Betonwand 30cm
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
Bereich: KG Technik/Wäsche/Abstell 1
3.__. 10
FE-1-01 1-tlg. Fensterelement, ca. 800*600mm
3.00
St
3.__. 11 Absturzsicherung Stange 1x Länge 1330mm
2x Länge 1420mm
Stahlrundprofil 30mm, befestigt auf Blendrahmen,
lackiert in RAL-Ton der Fensterfarbe
komplett herstellen, liefern und fachgerecht einbauen
Einbauort: WU-Betonwand 30cm
Bereich: OG Fenster Küche und Zimmer 1
3.__. 11
Absturzsicherung Stange
3.00
St
4 Sonnenschutz Obergeschoss Raffstores
4
Sonnenschutz Obergeschoss Raffstores
Base group ZZ.000.0
4.__. 1 Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1800x2300 bestehend aus:
Basis-Raffstoren mit Abdunkelungslamellen und
Schienenführung - Lamellen ZL81 glänzend im
Standardfarbton
Fenstergröße: 1800x2300 mm
Die Formgebung der Lamelle mit eingewalzter Dicht- und
Dämpfungseinlage sowie die seitliche Lamellenaufhängung
ermöglichen einen sehr guten, geräuscharmen
Lamellenschluss und somit eine projektionsgerechte
Abdunkelung für Präsentationen und ähnliches.
Um den Verschleiß an den Raffstoren über die
Gewährleistungsfrist hinaus einzugrenzen werden
folgende Forderungen zwingend vorgeschrieben:
Die angebotenen Raffstoren müssen die Lebensdauerklasse
3 nach DIN EN 13659:2009-01 - Abschlüsse außen -
erfüllen.
Um eine bessere Kräfteverteilung zu erreichen sind die
Motoren als Mittelmotoren mit angeflanschtem
Planetengetriebe und beidseitigem Wellenabgang
auszuführen. Außerdem vereinfacht sich dadurch das
Ankuppeln von Behängen bei einer nachträglichen
Raumaufteilung.
Der angebotene Raffstore muss bei Laibungsmontage und
Behangbreiten < 2000 mm eine Windbelastbarkeit von bis
zu 22 m/s erfüllen.
Zur Ausführung kommen Basis-Raffstoren Fabrikat Roma
Modulo P oder Raffstoren mit mindestens gleichwertigen
technischen Ausstattungsmerkmalen.
inkl. Blende aus 2mm Aluminium gekanntet, seitlich
geschlossen, Oberfläche pulverbeschichtet , einschl.
Standardbügel und Konsolen, einschl. vorderer und
hinterer Aufkantung zru Aufnahmen der bauseitigen
Dämmung bzw. Putzträgerplatte,
Bieterangabe: .............................
Bereich: FE1-03
liefern und fachgerecht montieren
4.__. 1
Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1800x2300
1.00
St
4.__. 2 Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 2400x2300 wie vorg. LV-Pos., jedoch:
Fenstergröße: 2400x2300 mm
Sonnenschutzvorrichtung mit Fc=0,5
Bereich: OG FE1-01 Wohnzimmer Ostseite
4.__. 2
Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 2400x2300
1.00
St
4.__. 3 Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 4400x2200 wie vorg. LV-Pos., jedoch:
Fenstergröße: 4400x2200 mm
Sonnenschutzvorrichtung mit Fc=0,5
Bereich: OG FE1-02 Wohnzimmer Südseite
4.__. 3
Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 4400x2200
1.00
St
4.__. 4 Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1800x1800 wie vorg. LV-Pos., jedoch:
Fenstergröße: 1800x1800 mm
Bereich: F04 Sitzfenser EG Wohnzimmer
4.__. 4
Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1800x1800
O
1.00
St
4.__. 5 Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1400x2200 wie vorg. LV-Pos., jedoch:
Fenstergröße: 1400x2200 mm
Bereich: F05, F06 OG Giebelfenster
4.__. 5
Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1400x2200
O
1.00
St
4.__. 6 Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1450x1450 wie vorg. LV-Pos., jedoch:
Fenstergröße: 1450x1450 mm
Bereich: FE1-05 Küche Ostseite
4.__. 6
Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1450x1450
1.00
St
4.__. 7 Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1540x1560 wie vorg. LV-Pos., jedoch:
Fenstergröße: 1540x1560
Bereich: FE1-04 Zimmer 1 Nordseite
4.__. 7
Basis-Raffstoren - Roma System Modulo P, Fenstergröße 1540x1560
1.00
St
4.__. 8 Zulage für die Variante Roma System Modulo XP, Fenstergröße 1450x1450 Zulage für die Variante mit Insektenschutzrollo
(manuell zu bedienen)
Fenstergröße: 1450x1450 mm
Bereich: F09 OG Kinderzimmer, F08 OG Kinderzimmer, F07
Schlafzimmer Gauben
4.__. 8
Zulage für die Variante Roma System Modulo XP, Fenstergröße 1450x1450
O
1.00
St
4.__. 9 Leitungspeitsche für 230 V Antriebe bestehend aus:
Vieradrige Leitungspeitsche für bauseitige Verbindung
zwischen Motorsteuereinheit und 230 V
Sonnenschutzantrieb. Flexible vorkonfektionierte
Leitung 0,75 mm² auf einer Seite mit Aderendhülsen
versehen, auf der anderen Seite mit vierpoliger
Stecker-Kupplung (STAK3).
Die Leitung muss Halogenfrei, Ozon- und UV-Beständig
für die dauerhafte Verlegung im Freien geeignet sein.
Für den fachgerechten Anschluss muss die Leitung
folgenden Farb-Code aufweisen: schwarz, braun, blau und
gelb/grün. Eine andere Farbbelegung ist nicht zulässig.
Typ: Leitungspeitsche für 230 V Antriebe
Fabrikat: Somfy
Angabe Leitungspeitsche Länge: 3m
liefern und fachgerecht montieren
4.__. 9
Leitungspeitsche für 230 V Antriebe
12.00
St
4.__. 10 Omnexo Schaltaktor 4MPF AP bestehend aus:
Bedienelement: Taster
Omnexo Schaltaktor zur Ansteuerung von Lasten und
Sonnenschutzantrieben über 4 potentialfreie
Schaltausgänge.
Der Omnexo Schaltaktor wird mit 230 V AC versorgt und
erzeugt über ein integriertes Netzteil die interne
24 V DC Betriebsspannung.
Tastereingänge sind für jeden Schaltausgang auf dem
Gerät verfügbar.
Für Verriegelungsfunktionen und Gruppenbedienung
besitzt der Aktor 2 separate Eingänge.
Über die Omnexo Inbetriebnahmesoftware müssen die
einzelnen potentialfreien Schaltausgänge als
Sonnenschutzantrieb, Last oder Störmeldekontakt
parametriert werden können.
Die Produkteinstellungen werden automatisch im System
hinterlegt.
Die Anschlussklemmen müssen zur sicheren Montage als
Schraubklemmen ausgeführt sein. Der Anschluss für den
Bus ist zusätzlich als Steckklemme ausgeführt.
Zur Absicherung der Abgangsleitungen muss der Aktor
über 2 integrierte und wechselbare Feinsicherungen für
jeweils 2 Ausgänge verfügen.
Für eine optionale Funkbedienung muss ein Steckplatz
für einen nachrüstbaren Funkempfänger vorhanden sein.
Das Gehäuse muss halogenfrei ausgeführt sein, der
Prüfung nach UL-94 V0 und der Norm für
Installationseinbaugeräte nach DIN 43880 entsprechen.
Omnexo Schaltaktor
Typ: Omnexo Schaltaktor 4MPF AP
Fabrikat: WAREMA oder gleichwertig
Bieterangabe: Somfy, Animeo B+2 MoCo WM Aufputz
liefern und fachgerecht montieren
4.__. 10
Omnexo Schaltaktor 4MPF AP
O
1.00
St
4.__. 11 Omnexo Zentrale inkl Tablet bestehend aus:
Die Sonnenschutzzentrale verfügt über vorkonfigurierte
Steuerungsprogramme für Sonnenschutz und Beleuchtung.
Eine automatische Datum- und Zeiteinstellung über einen
integrierten GPS-Empfänger der Omnexo Wetterstation pro
versorgt das System mit den richtigen Informationen.
Zur Umsetzung und Differenzierung unterschiedlicher
Automationsanforderungen des Bauherrn, wie z. B.
Sommer- Winter-, Urlaubs-, Ferienprogramm oder Heiz- /
Kühlperiode, muss das System über 12 Stück frei
parametrierbare Umschalt-Modi verfügen.
Über eine Browseranwendung und der zur Verfügung
gestellten Apps muss die Sonnenschutzsteuerung von
jedem verbundenen Endgerät bedienbar sein.
Die Zentrale, als auch die Software, verfügen über
einen Inbetriebnahmeassistenten, der eine
zielgerichtete und einfache Inbetriebnahme der gesamten
Steuerung ermöglicht.
Omnexo Zentrale
Typ: Omnexo Zentrale
Fabrikat: WAREMA
Größe: 4 TE
Zentrale oder gleichwertig
inkl. Tablet mit vorinstallierter Omnexo App als
Bediengerät für das Steuerungssystem Omnexo. Das Gerät
muss über eine Bildschirmgröße von mind. 7 verfügen
Bieterangabe: Somfy, Animeo IB+ Touch Buco
liefern und fachgerecht montieren
4.__. 11
Omnexo Zentrale inkl Tablet
O
1.00
St
4.__. 12 Wetterstation bestehend aus:
Kompakte Kombisensor aus massivem, UV-beständigem,
Kunststoff.
Der Messwertgeber erfasst Messwerte für:
- Helligkeit
- Dämmerung
- Windgeschwindigkeit
- Niederschlag
- Außentemperatur
Zur genauen Erfassung der Sonneneinstrahlung getrennt
nach Himmelsrichtungen müssen vier Photodioden zur
Verfügung stehen.
Die Erfassung der Dämmerung erfolgt ohne zusätzlichen
Messwertgeber mittels einer der vier Photodioden.
Die Niederschlagssensorfläche ist beheizbar ausgeführt
und schaltet sich unter 15° Celsius selbstständig zu.
Die Winderfassung erfolgt über ein Flügeldrehrad an der
Oberseite des Messwertgebers.
Zudem muss der Anschluss am Messwertgeber steckbar
ausgeführt sein und über eine 4-adrige Anschlussleitung
erfolgen.
Befestigt wird die Wetterstation mittels Montagebügel
an der Fassade.
Die Kommunikation zwischen der Zentrale und der Omnexo
Wetterstation move erfolgt über ein proprietäres
Busprotokoll. Dieses muss mindestens 38400 Baud
betragen um Informationen ohne zeitlichen Verlust
übertragen zu können.
WAREMA Wetterstation
Typ: WAREMA Wetterstation move
Fabrikat: WAREMA oder gleichwertig
Bieterangabe: Somfy Animeo Compact Sensor Wetterstation
liefern und fachgerecht montieren
4.__. 12
Wetterstation
O
1.00
St
4.__. 13 Inbetriebnahme der Steuereinheit bestehend aus:
Einstellen und in Betriebnahme der Steuereinheit, nach
bauseitigen Anschluss der Raffstoren durch den
Elektriker
4.__. 13
Inbetriebnahme der Steuereinheit
O
1.00
psch
5 Allgemein
5
Allgemein
Base group ZZ.000.0
5.__. 1 Innenfensterbänke Holz in Einzellängen liefern und montieren bestehend aus:
Holz Fensterbänke, leicht gefaste Kanten, Oberfläche
weiß grundiert
Abmessungen: Einzellängen, bis 30 cm Tiefe
seitlicher und vorderer Überstand ca. 30 mm über MW
Bereich: alle Fenster mit Brüstung
5.__. 1
Innenfensterbänke Holz in Einzellängen liefern und montieren
11.00
m
5.__. 2 Innenfensterbänke MDF in Einzellängen liefern und montieren bestehend aus:
MDF Fensterbänke, leicht gefaste Kanten, Oberfläche
weiß grundiert
Abmessungen: Einzellängen, bis 30 cm Tiefe
seitlicher und vorderer Überstand ca. 30 mm über MW
Bereich: alle Fenster mit Brüstung
5.__. 2
Innenfensterbänke MDF in Einzellängen liefern und montieren
O
1.00
m
5.__. 3 Beschläge Hoppe Amsterdam bestehend aus:
Aluminium-Dreh/Kipp-Fenstergriff
Hersteller: Hoppe
Serie: Amsterdam
Ausführung: Standard
Material: Aluminium
Abdeckung: Voll-Abdeckkappe
Rasterung: 90°
liefern und fachgerecht montieren
5.__. 3
Beschläge Hoppe Amsterdam
20.00
St
5.__. 4 Zulage für abschließbare Oliven bestehend aus:
Zulage zur vorg. LV-Position für abschließbare Oliven
5.__. 4
Zulage für abschließbare Oliven
O
1.00
St
5.__. 5 Zulage für Sonnenschutzglas g=....für alle Fenster außer FE0-07 und
FE1-07 bestehend aus:
Zulage für alle Fenster außer FE0-07 und FE1-07
5.__. 5
Zulage für Sonnenschutzglas g=....für alle Fenster außer FE0-07 und
FE1-07
O
1.00
St
5.__. 6 Zulage Insektenschutzgitter bestehend aus:
Zulage zu vorg. LV-Positionen für
Insektenschutzgewebe aus PVC ummanteltem 0,28mm
Glasfasergarn mit komfortabler Tippbedienung, auch
nachrüstbar, im Rollladenkasten integriert,
Führungsschiene mit Bürstenkeder, viscodynamischer
Bremse für sanftes Einlaufen des Gewebes in den Kasten,
Endstab mit Bürstendichtung, Griffmulde und
verschiebbarer Zug-Schnur. Die Arretierung der unteren
Endlage erfolgt über einen Schnappverschluss.
5.__. 6
Zulage Insektenschutzgitter
O
1.00
St
5.__. 7 Fensterfalzlüfter bestehend aus:
Zur Regulierung der relativen Wohnungsfeuchte und
Verbesserung der Raumhygiene ist ein auf Winddruck
regelnder Fensterfalz-Lüfter im oberen Fensterfalz pro
Fensterflügel mit folgenden Anforderungen vorzusehen:
- Die Lüftungseinrichtung darf das Fenster weder außen
noch innen optisch verändern.
- Lüftungsöffnungen dürfen beim geschlossenen Fenster
nicht sichtbar sein.
- Gelochte oder geriffelte Dichtungen sind nicht
zulässig.
- Die Luftführung soll beim Eintritt in den Wohnbereich
zur Decke gerichtet sein.
- Zur Vermeidung von Kondenswasserbildung an den
Regelklappen dürfen diese nicht aus Metall sein.
- Zur ausreichenden Luftführung darf bei 10 Pa der
Volumenstrom von 4,0 m³/h nicht unterschritten werden.
- Die automatische Winddruckregelung sollte in 2 Stufen
unterhalb 50 Pa erfolgen. Nachweise der
Leistungsprüfung des Lüfters nach DIN EN 13141-1 sind
auf Verlangen vorzulegen.
- Die Schlagregendichtheit muss entsprechend der DIN EN
12208 bis 600 Pa gewährleistet sein.
Fensterfalz- Lüfter arimero classic S für
Kunststofffenster oder gleichwertig
Fabrikat und Typ
Bieterangabe: ............................
(Durch den Einbau der Fensterfalzlüfter darf das
geforderte Schalldämmmaß des gesamten Fensters nicht
verringert werden!)
(Berechnungsgrundlage: ein Regler je Element, nicht bei
HST!)
5.__. 7
Fensterfalzlüfter
11.00
St
5.__. 8 Umlaufende Anschlüsse mit Vorwandmontagesystem bestehend aus:
Lieferung und fachgerechte Montage eines Vorwandsystems
zur bauseitigen Montage der Holzfenster vor der
tragenden Wand.
Hersteller / Fabrikat: blaugelb Triotherm+ oder
Illbruck Vorwandmontage-System Typ SY002 ( PR 150)
oder gleichwertig
Fabrikat /
Typ:...................................................
.......... (Bieterangabe)
Abmessungen:
Bereich: Fenster im gesamten Gebäude nach bzw. nach
Festlegung mit der Bauleitung
5.__. 8
Umlaufende Anschlüsse mit Vorwandmontagesystem
O
138.00
m
5.__. 9 Abkleben der Rahmen und Fensterscheiben nach Einbau Abkleben der Rahmen und Fensterscheiben mit einer
Schutzfolie nach dem Einbau sowie inkl. Abriss und
Entsorgung der Folien nach Beendigung des Bauvorhabens
Pro Fenster sollte ein zu öffnender Flügel eine
Fensterschutzhülle erhalten, sodass dieser während der
Bauphase zum Lüften zu öffnen ist.
innen+außen
5.__. 9
Abkleben der Rahmen und Fensterscheiben nach Einbau
140.00
m2
5.__. 10 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten für unvorhersehbare Arbeiten,
die von der Bauleitung in Auftrag gegeben wurden
und nur bei unterschriebenen Stundenzetteln
durch die Bauleitung, bezahlt werden.
Stundenzettel werden nur anerkannt, wenn diese zum
Ende der jeweiligen Woche der Bauleitung vorgelegt
wurden - später eingehende Stunden werden gestrichen!
Verwendetes Material muss auf den dazugehörigen
Stundenzetteln einzeln aufgelistet werden!
5.__. 10
Stundenlohnarbeiten
30.00
h